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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Bildlesegerät zum Lesen eines auf einem
Original aufgezeichneten Bildes durch optisches Scannen bzw. Abtasten
des Originals.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Bei
einem herkömmlichen
(nachfolgend einfach als ein Scanner bezeichneten) Bildlesegerät des seriellen
Scanntyps (Lichtbestrahlungstyps) wird ein Wagen bzw. Schlitten,
an welchem ein Scannerkopf montiert ist, vor und zurück bzw.
hin und her über
das Original bewegt, welches durch eine Papiertransportvorrichtung
mit Unterbrechungen transportiert wird, so dass ein auf dem Original
aufgezeichnetes Bild durch den Scannerkopf abgetastet bzw. gescannt und
gelesen wird. Daher ist ein Teil des Bildlesegeräts, bei welchem der Scannerkopf
einen Scann- und Lesebetrieb durchführt, durch eine Abdeckung geschützt, um
so zu verhindern, dass der Benutzer den Schlitten bzw. Wagen oder
das Original während
des Scannbetriebs zufällig
berührt,
und um zu verhindern, dass Umgebungslicht in den Scannabschnitt eintritt
und den Lesebetrieb behindert.
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Aufgrund
der Bereitstellung einer derartigen Abdeckung wird es jedoch unmöglich gemacht,
dass der Benutzer den Scannbetrieb beobachtet. Das heißt, der
Benutzer kann durch eine visuelle Betrachtung bzw. Beobachtung nicht
wissen, ob das Gerät
in Betrieb ist oder der Betrieb beendet ist, und kann kein Auftreten
eines Fehlers während
des Scannbetriebs erkennen. Um eine derartige Unbequemlichkeit zu vermeiden,
ist ein LCD-Feld (liquid crystal display Panel = Flüssigkristallfeld)
oder eine Vielzahl von LEDs (Licht emittierenden Dioden) zum Anzeigen
des Status des Scannbetriebs des Geräts bereitgestellt, so dass
der Benutzer den Status bzw. Zustand des Geräts feststellen kann, wobei
die Abdeckung zum Abdecken des Scann- und Leseteils des Geräts gehalten
wird.
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Ferner
wurde in den letzten Jahren ein Kombifunktionsgerät realisiert,
bei welchem eine Bildlesefunktion und eine Druckfunktion kombiniert
sind (wie beispielsweise in den
japanischen
Patentveröffentlichungen
Nr. Hei 1-20832 , Nr.
Hei
2-21711 und Nr.
Hei 2-21712 )
beschrieben. Bei einem derartigen Kombifunktionsgerät ist, solange
ein einziges Papiertransportsystem gemeinsam bzw. zusammen verwendet wird,
entweder ein Druckkopf oder ein Scannerkopf an einem einzigen Schlitten
auf eine austauschbare Art montiert. Daher wird es gewünscht, dass
das Kombifunktionsgerät
die Fähigkeit
hat anzuzeigen, welche der beiden Typen von Köpfen, das heißt der Druckkopf
oder der Scannerkopf, derzeit an dem Schlitten montiert ist.
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Ferner
wird in dem Fall eines Bildlesegeräts des Zeilenabtasttyps (Lichtbestrahlungstyps),
wie in 14 gezeigt, als Beleuchtungs-
bzw. Bestrahlungseinrichtung zum Abstrahlen von Licht auf die Oberfläche eines
Originals eine fluoreszierende Lampe 95 mit einer Länge verwendet,
die ausreichend groß zum
Bestrahlen des Originals über
seine gesamte Lesebreite (Breite des Originals in einer Richtung
senkrecht zu dem Papier von 14) ist.
In 14 bezeichnet das Bezugszeichen 94 eine
kondensierende Linse zum Kondensieren des Lichts, das von dem durch
die fluoreszierende Lampe 95 beleuchtete Original 50 reflektiert
wird. Der Bildsensor 93 ist mit einem photoelektrischen
Umwandlungselement konstruiert, wie beispielsweise einer CCD oder einer
Photodiode.
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Jedoch
hat die Bereitstellung eines derartigen LCD-Felds oder einer Vielzahl
von LEDS eine Zunahme der Anzahl von Komponenten, wie beispielsweise
einem Substrat, Teilen der LED oder des LCD-Felds, zur Folge und
hat folglich eine Preiszunahme zur Folge. Auch wenn der Preis reduziert
werden kann, indem eine kleine Anzahl von Anzeigevorrichtungen,
wie beispielsweise LEDS, eingesetzt wird, ist es erforderlich, Informationen
mittels ein Ein/Aus-Kombinationen oder Blinkmustern der reduzierten
Anzahl von LEDs anzugeben bzw. anzuzeigen. Ein derartiges Anzeigeverfahren
ist für
Benutzer nicht einfach zu verstehen.
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Zudem
hat der Einsatz der fluoreszierenden Lampe als die Bestrahlungseinrichtung
(Lichtquelle) verschiedenste Probleme zur Folge. Genauer gesagt,
an beiden Enden der Beleuchtungseinrichtung angeordnete Elektroden
leisten keinen Beitrag zur Emission von Licht. Zudem ist eine spezielle
Energieversorgung zum Versorgen der fluoreszierenden Lampe mit elektrischer
Energie erforderlich, so dass die Gesamtgröße der Lichtquelle groß wird,
und es wird eine große
elektrische Energie verbraucht.
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JP 03 035260 A offenbart
ein Bildlesegerät gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, es zu ermöglichen, den Status bzw. Zustand
eines Bilderzeugungsgeräts
mit einer simplen Struktur bzw. Aufbau anzugeben bzw. anzuzeigen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Bildlesegerät nach Anspruch 1 gelöst.
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Weitere
vorteilhafte Entwicklungen sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
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Diese
und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung ihrer bevorzugten Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit der beiliegenden Zeichnung offensichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG DER MEHREREN
ANSICHTEN DER ZEICHNUNG
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den inneren Aufbau des Bildlesegeräts gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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3 ist
eine Querschnittsansicht eines Scannerkopfes, welcher in dem Bildlesegerät gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
bereitgestellt ist.
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4 ist
ein Blockschaltbild, das die elektrische Konfiguration des Bildlesegeräts gemäß dem ersten
und zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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5 ist
ein schematisches Diagramm, das den Betrieb eines Anzeigens des
Status bzw. Zustands des Bildlesegeräts gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
zeigt.
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6 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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7 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den inneren Aufbau des Bildlesegeräts gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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8 ist
eine Querschnittsansicht eines Scannerkopfes, welcher in dem Bildlesegerät gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
bereitgestellt ist.
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den inneren Aufbau eines Bildlesegeräts, welches
mit einem anderen Typ von optischen Pfaden ausgestattet ist, gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
zeigt.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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11 ist
eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines anderen
Bildlesegeräts
gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt.
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12 ist
eine Querschnittsansicht, welche schematisch den Aufbau eines Scannerkopfes
zeigt, welcher in einem Bildlesegerät gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung bereitgestellt ist.
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13 ist
eine Querschnittsansicht, welche schematisch den Aufbau eines Scannerkopfes
zeigt, welcher in dem Bildlesegerät gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel
bereitgestellt ist.
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14 ist
eine Querschnittsansicht, welche den Aufbau eines Scannerkopfes
des herkömmlichen
Bildlesegeräts
des Zeilenbeleuchtungstyps bzw. Zeilenbestrahlungstyps zeigt.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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(Erstes Ausführungsbeispiel)
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1 und 2 sind
perspektivische Ansichten, die jeweils den äußeren und inneren Aufbau eines
Bildlesegeräts
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigen. 3 ist eine Querschnittsansicht
eines in dem Bildlesegerät
bereitgestellten Scannerkopfes.
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Zuerst
wird der Scannerkopf unter Bezugnahme auf 3 beschrieben.
Wie in 3 gezeigt, ist der Scannerkopf 6 zusammengesetzt
aus einer Lichtquelle 1 zum Bestrahlen bzw. Beleuchten
eines Originals 50 mit Licht, einer reflektierenden Platte 2 zum
gleichmäßigen Bestrahlen
des Originals 50 mit dem von der Lichtquelle 1 emittierten
Licht, einem Bildsensor 3 zum Lesen eines auf dem Original 50 aufgezeichneten
Bilds, einer Linse 4 zum Kondensieren des von dem Original 50 reflektierten
Lichts auf dem Bildsensor 3, und anderen Elementen. Der Bildsensor 3 ist
mit einem photoelektrischen Wandlungselement, wie beispielsweise
einer CCD oder einer Photodiode, aufgebaut. Ein durch den Bildsensor 3 mittels
photoelektrischer Wandlung erzeugtes Bildsignal wird durch eine
(nicht abgebildete) Lesesteuerschaltung ausgelesen, die an einer
Schaltungsplatte 5 bereitgestellt ist, und sie wird dann
zu dem Körper
des Bildlesegeräts über ein
flexibles Kabel 19 übertragen
(vgl. 2). Bei dem ersten Ausführungsbeispiel ist der Schlitten 7 derart
ausgestaltet, dass entweder der Scannerkopf 6 oder ein
(nicht abgebildeter) Druckkopf an dem Schlitten 7 in einer austauschbaren
Art montiert ist. Um es zu ermöglichen,
dass sowohl der Scannerkopf 6 als auch der Druckkopf das
selbe flexible Kabel 19 verwenden, hat der Schlitten 7 (nicht
gezeigte) Kontakte zum elektrischen Verbinden des flexiblen Kabels 19 mit dem
Scannerkopf 6 oder dem Druckkopf.
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Nun
Bezug nehmend auf 1 und 2 wird nachfolgend
der Körper
bzw. Rumpf des Bildlesegeräts
mit dem daran montierten Scannerkopf 6 beschrieben.
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Das
Original 50 wird von einer sich an der Rückseite
des Rumpfes des Bildlesegeräts
befindenden Dokumentspeiseeinrichtung 60 in den Rumpf des
Bildlesegeräts
gespeist, und es wird dann mit Unterbrechungen transportiert, solange
es zwischen einer Transportrolle 13 und einer Andruckrolle 14 angedrückt bzw.
eingeklemmt ist. Der Schlitten 7, an welchem der Scannerkopf 6 (oder
der Druckkopf) montiert ist, wird durch einen Schlittenmotor 11 derart angetrieben,
dass er entlang einer Führungswelle 8 vor
und zurück
bewegt wird. Das heißt,
im Zusammenhang mit der unterbrochenen Transportbewegung des Originals 50 wird
der Schlitten 7 in einer Richtung senkrecht zu der Richtung,
in welcher das Original 50 zu transportieren ist, wechselweise
vor und zurück
bewegt, und auf diese Weise wird das Original 50 während der
Vor- und Zurück-Bewegung des
Schlittens 7 durch den Scannerkopf 6 gescannt bzw.
abgetastet.
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Eine
Stützplatte 15,
welche in der Mitte des Originaltransportpfads in dem Rumpf des
Bildlesegeräts
angeordnet ist, ist zum Stützen
des Originals ausgebildet, indem das Original 50 einen
konstanten Abstand von dem Scannerkopf 6 entfernt gehalten wird.
Die Stützplatte 15 ist
mit einer Vielzahl von gleichmäßig beanstandeten
Löchern 16a, 16b und 16c ausgestattet,
welche an Orten gegenüber
der Lichtquelle 1 des Scannerkopfes 6 und in einem
Bereich in der Spanne, in welcher der Schlitten 7 bewegbar
ist, jedoch außerhalb
des Bereichs gebildet sind, in welchem das Original 50 transportiert
wird. Ein Ende von jedem von L-förmigen
Lichtleitern 20a, 20b und 20c, der als
ein optischer Pfad zum Ausbreiten des von der Lichtquelle 1 emittierten
Lichts dient, ist in ein entsprechendes Loch der Löcher 16a, 16b und 16c eingefügt. Die
Lichtleiter 20a, 20b und 20c sind um
einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet, dass,
wenn ein Lichtleiter mit von der Lichtquelle 1 emittiertem
Licht bestrahlt bzw. beleuchtet wird, aus diesem Lichtleiter austretendes Licht
daran gehindert wird, in einen anderen Lichtleiter einzutreten.
Wie in 1 gezeigt, erstrecken sich die Lichtleiter 20a, 20b und 20c zu
der äußeren Fläche eines
externen Teils 17 des Rumpfes des Bildlesegeräts. Bei
einem derartigen Aufbau wird einer der Lichtleiter 20a, 20b und 20c abhängig von
dem Betriebszustand ausgewählt,
und das von der Lichtquelle 1 des Scannerkopfes 6 emittierte
Licht wird durch den ausgewählten
Lichtleiter nach außen
emittiert, wodurch eine Aufleuchtanzeige zur Verfügung gestellt
wird, so dass der Benutzer den Zustand des Geräts erkennen kann, solange das
Scannelement, wie beispielsweise der Scannkopf 6 und die
Scannregion mit einer Abdeckung 18 abgedeckt gehalten wird.
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4 ist
ein Blockschaltbild, das die elektrische Konfiguration des Bildlesegeräts veranschaulicht.
Wie in 4 gezeigt, hat das Bildlesegerät eine CPU 40, die
für die
Steuerung über
das gesamte Gerät
verantwortlich ist. Die CPU 40 steuert die Operation bzw.
den Betrieb eines Ein/Ausschaltens der Lichtquelle 1 und
steuert auch eine Bildverarbeitungsschaltung 41, verschiedenste
Operationen bzw. Betriebe für
die durch den Bildsensor 3 ausgelesenen Bilddaten durchzuführen. Zudem
steuert die CPU 40 gemäß dem durch
eine Codiereinrichtung 9 erfassten Signal, welches die
Position des Schlittens 7 angibt, einen Motortreiber 42,
einen Schlittenmotor 11 anzutreiben, so dass ein gewünschter
Lichtleiter der Lichtleiter 20a, 20b und 20c mit
dem von der Lichtquelle 1 des Scannerkopfes 6 emittierten
Licht beleuchtet wird.
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Beispielsweise
ist der Schlitten 7, wenn das Gerät in einem für einen
Scann- und Lesebetrieb bereiten Zustand ist, bei einem Ort positioniert,
welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20a derart beleuchtet wird,
dass das externe Ende des Lichtleiters 20a aufleuchtet,
wie in 5 gezeigt, wodurch auf der Außenseite des Gerätrumpfes
anzeigt wird, dass der Scannerkopf 6 an dem Schlitten 7 montiert
ist, um das Gerät
für den
Scann- und Lesebetrieb bereit zu machen. Bei der Zeit einer Beendigung
des Scann- und Lesebetriebs wird der Schlitten 7 bei einem
Ort positioniert, welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20b derart
beleuchtet wird, dass das externe Ende des Lichtleiters 20b aufleuchtet,
wodurch auf der Außenseite
des Gerätrumpfes
anzeigt wird, dass der Scann- und
Lesebetrieb beendet worden ist. Zudem ist der Schlitten 7 zu
der Zeit eines Auftretens eines Fehlers bei einem Ort positioniert,
welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20c derart beleuchtet
wird, dass das externe Ende des Lichtleiters 20c aufleuchtet, wodurch
auf der Außenseite
des Gerätrumpfes
anzeigt wird, dass der Fehler aufgetreten ist.
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Zusätzlich wird
es, durch Erweitern einer Spanne, in welcher der Schlitten 7 während des Scann-
und Lesebetriebs vor und zurückbewegt
wird, bis zu dem Ort des Lichtleiters 20a und mit Unterbrechungen
Aufleuchten des Lichtleiters 20a während des Scannbetriebs, auch möglich anzuzeigen,
dass sich das Gerät
im laufenden Scann- und Lesebetrieb befindet. Außerdem kann in einem Fall,
bei welchem anstelle des Scannkopfes 6 der Druckkopf an
dem Schlitten 7 montiert ist, keiner der Lichtleiter 20a, 20b und 20c aufleuchten,
so dass der Benutzer erkennen kann, dass ein gegenwärtig an
dem Schlitten 7 montierter Kopf der Druckkopf ist. Auf
diese Weise ist es also möglich
anzuzeigen, welcher Kopf des Scannerkopfes 6 und des Druckkopfes
an dem Schlitten 7 montiert ist.
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(Zweites Ausführungsbeispiel)
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6 und 7 sind
perspektivische Ansichten, die jeweils den äußeren und inneren Aufbau eines
Bildlesegeräts
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigen. 8 ist eine Querschnittsansicht
eines in dem Bildlesegerät
bereitgestellten Scannerkopfes.
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Viele
Aufbauelemente des zweiten Ausführungsbeispiels
sind gleich zu denjenigen bei dem ersten Ausführungsbeispiel Verwendeten,
und diese gleichen Elemente werden mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
Folglich bezieht sich die folgende Beschreibung hauptsächlich auf
Elemente, welche von denjenigen verschieden sind, die bei dem ersten Ausführungsbeispiel
eingesetzt sind.
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Bei
dem zuvor beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel sind die L-förmigen Lichtleiter 20a, 20b und 20c bereitgestellt,
welche sich von den Orten in der Spanne, in welcher der Schlitten 7 bewegbar
ist, und außerhalb der
Spanne, in welcher das Original 50 auf der Stützplatte 15 transportiert
wird, zu der äußeren Fläche des
externen Teils 17 des Rumpfes des Bildlesegeräts erstrecken.
Im Gegensatz dazu ist bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ein erster Lichtleiter 22a bereitgestellt,
welcher sich zwischen der Rückseite,
auf der Seite gegenüber dem
Original 50, der reflektierenden Platte 2 zum gleichmäßigen Beleuchten
des Originals 50 mit von der Lichtquelle 1 emittierten
Licht und der oberen Fläche
eines Gehäuses 6a des
Scannerkopfes 6 linear erstreckt. Es sind auch zweite Lichtleiter 22b und 22c bereitgestellt,
welche sich zwischen der oberen und unteren Fläche des Gehäuses 6a des Scannerkopfes linear
erstrecken (vgl. 8).
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Darüber hinaus
ist eine reflektierende Platte 21 zum Reflektieren des
Lichts, welches von der Lichtquelle 1 zu der Oberfläche des
Originals 50 emittiert wird, in Richtung auf einen der
zweiten Lichtleiter 22b und 22c an der Stützplatte 15 bei
einem Ort außerhalb
der Spanne, in welcher das Original 50 transportiert wird,
und innerhalb der Spanne angeordnet, in welcher der Schlitten 7 bewegbar
ist (vgl. 7 und 8). Beispielsweise
ist die reflektierende Platte 21, da das von der Lichtquelle 1 emittierte Licht
in einer zu der Oberfläche
des Originals 50 schrägen
bzw. geneigten Richtung emittiert wird, in einem Aussparungsteil 15a angeordnet,
welches in der Stützplatte 15 bei
einem vorbestimmten Neigungswinkel gebildet ist (vgl. 8).
Zudem sind verjüngte
Teile 22bb oder 22cc parallel zu der reflektierenden
Platte 21 an den jeweiligen unteren Enden der zweiten Lichtleiter 22b und 22c gebildet,
und die untere Platte des Gehäuses 6a des
Scannerkopfes 6, welche die unteren Enden der zweiten Lichtleiter 22b und 22c stützt, mit
Ausparungsteilen 6ab und 6ac ausgestattet, welche
mit einem vorbestimmten Neigungswinkel teilweise ausgespart sind,
so dass von der reflektierenden Platte 21 reflektiertes
Licht durch die ausgesparten Teile 6ab und 6ac auf
die verjüngten
Teile 22bb und 22cc auftreffen gelassen wird.
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In
der oberen Platte der Abdeckung 18 ist bei einem Ort gegenüber den
ersten und zweiten Lichtleitern 22a, 22b und 22c ein
aus einem optisch transparenten Material, wie beispielsweise Rauchglas,
gefertigtes Fenster 23 gebildet, so dass der Benutzer von
außen
durch das Fenster 23 den Aufleuchtzustand des ersten Lichtleiters 22a oder
der zweiten Lichtleiter 22b und 22c erkennen kann.
Beispielsweise kann, da das Fenster 23 derart gebildet
ist, dass es eine ausreichend enge Breite hat, die Anzeige des Aufleuchtzustands
des Lichtleiters bereitgestellt werden, ohne dass es zugelassen
wird, dass Umgebungslicht den Scann- und Lesebetrieb behindert.
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Wie
bei dem ersten Ausführungsbeispiel sind
der erste und die zweiten Lichtleiter 22a, 22b und 22c um
einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet, dass,
wenn ein Lichtleiter mit dem durch die Lichtquelle 1 emittierten
Licht beleuchtet wird, aus diesem Lichtleiter austretendes Licht
daran gehindert wird, in einen anderen Lichtleiter einzutreten.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
wird die Lichtquelle 1, wenn das Gerät in einem für den Scann-
und Lesebetrieb bereiten Zustand ist, wiederholt ein und ausgeschaltet,
so dass der erste Lichtleiter 22a auf eine blinkende Weise
aufleuchtet, wodurch auf der Außenseite
des Gerätrumpfes
anzeigt wird, dass der Scannerkopf 6 an dem Schlitten 7 montiert
ist, um das Gerät
für den
Scann- und Lesebetrieb bereit zu machen. Während des Scann- und Lesebetriebs
ist die Lichtquelle 1 immer in einem Einzustand und folglich
bewegt sich der beleuchtete erste Lichtleiter 22a in dem
dem Fenster 23 entsprechenden Bereich, wodurch angezeigt
wird, dass sich das Gerät
im laufenden Scann- und Lesebetrieb befindet.
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Außerdem wird
der Schlitten 7 bei der Zeit einer Beendigung des Scann-
und Lesebetriebs bei einem Ort positioniert, welcher bewirkt, dass
der zweite Lichtleiter 22b mit von der reflektierenden
Platte 21 reflektierten Licht beleuchtet wird, und der
Lichtleiter 22b leuchtet auf, so dass der Benutzer durch
das Fenster 23 erkennen kann, dass der Scann- und Lesebetrieb
beendet worden ist. Andererseits wird der Schlitten 7 zu
der Zeit eines Auftretens eines Fehlers bei einem Ort positioniert,
welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20c mit dem von der
reflektierenden Platte 21 reflektierten Licht beleuchtet
wird, und der Lichtleiter 22c leuchtet auf, so dass der
Benutzer durch das Fenster 23 erkennen kann, dass der Fehler
aufgetreten ist.
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Bei
dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel
sind, wie zuvor beschrieben, eine Vielzahl von Lichtleitern zum
Führen
bzw. Leiten des von der Lichtquelle 1 emittierten Lichts
zu dem äußeren Teil des
Gerätrumpfes
bereitgestellt. Einer der Lichtleiter wird abhängig von dem Zustand des Geräts ausgewählt, und
der Schlitten, das heißt,
der Scannerkopf, wird derart positioniert, dass der ausgewählte Lichtleiter
aufleuchtet, indem er durch das von der Lichtquelle 1 emittierte
Licht beleuchtet wird. Auf diese Weise dienen diese Lichtleiter
als eine Anzeigeeinrichtung, welche mit geringen Kosten realisiert
werden kann, und welche es dem Benutzer ermöglicht, den Status bzw. Zustand
des Bildlesegeräts
einfach zu erkennen, solange das Scannelement und die Scannregion
durch die Abdeckung abgedeckt gehalten werden.
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(Variationen des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels)
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Das
zuvor beschriebene erste und zweite Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung kann auf verschiedenste Weise modifiziert werden. Beispielsweise
können
die Lichtleiter, auch wenn die Lichtleiter bei dem ersten und zweiten
Ausführungsbeispiel
als aus farblosem und optisch transparentem Material, wie beispielsweise
einem Acrylharz, gefertigt angenommen sind, die Lichtleiter auch
aus Materialien gefertigt werden, die verschiedene Farben haben,
und sie können
mit monochromatischem Licht beleuchtet werden, das durch eine Lichtquelle
emittiert wird, wodurch die Erkennbarkeit verbessert wird. Zusätzlich können die
jeweiligen Lichtleiter, wenn die Lichtquelle dahingehend ausgestaltet
ist, dass sie Farblicht mit drei Primärfarben RGB zur Verwendung bei
einem Farbscanner leuchtet bzw. abstrahlt, entweder aus einem farblosen
und optisch transparenten Material oder aus Materialien mit verschiedenen Farben
gefertigt werden, so dass eine größere Anzahl von verschiedenen
Farben wiedergegeben werden kann.
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Darüber hinaus
kann in dem Fall eines Bereitstellens einer Farbanzeige ein Mehrfacheingabeeinzelausgabe- Lichtleiter bzw.
Mehrfacheingangeinzelausgang-Lichtleiter 20 eingesetzt
werden, bei welchem eine Vielzahl von Lichteingängen zusammen in einem einzelnen
Lichtausgang kombiniert sind, wie in 9 gezeigt,
In diesem Fall ist es wünschenswert, dass
die verzweigten Lichteingabeteile bzw. Lichteingangsteile um einen
ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet sind, dass
aus einem Lichteingangsteil austretendes Licht daran gehindert wird,
in ein anderes Lichteingangsteil einzutreten. In einem Fall, bei
welchem eine große
Anzahl von Farben zum Anzeigen bereitgestellt ist, indem ein derartiger
Mehrfacheingangeinzelausgang-Lichtleiter 20 verwendet wird,
ist es wünschenswert,
dass die verzweigten Lichteingänge
aus optisch transparenten Materialien mit verschiedenen Farben gefertigt
werden und der einzelne Lichtausgang aus einem farblosen und optisch
transparenten Material gefertigt werden.
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Außerdem sind
die optischen Pfade 20a, 20b und 20c nicht
auf die aus einem Acrylharz oder dergleichen gefertigten Lichtleiter
begrenzt, sondern die optischen Pfade können in irgendeiner Form realisiert
werden, solange Licht durch die optischen Pfade wahrnehmbar ist.
Beispielsweise können
optische Pfade durch eine Kombination von Spiegeln auf eine derartige
Wiese realisiert werden, dass Licht durch einen derartigen optischen
Pfad wahrnehmbar ist. Wenn es gewünscht ist, eine Farbanzeige
bereitzustellen, kann ein als Farbanzeigeeinrichtung dienender Farbfilter
in der Mitte des optischen Pfads bei einem geeigneten Ort auf der
Eingangsseite angeordnet sein.
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Beispielsweise
kann, wenn es erwünscht
ist, die Farbe des von der Lichtquelle 1 emittierten Lichts zu ändern, die
Farbe unter der Steuerung der CPU 40 geändert werden.
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(Drittes Ausführungsbeispiel)
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Nachfolgend
wird ein drittes Ausführungsbeispiel
eines Bildlesegeräts
gemäß der vorliegenden Erfindung
beschrieben. Bei dem Bildlesegerät
des dritten Ausführungsbeispiels
ist, wie in 10 gezeigt, ein Original bei
einer fixen Position platziert, ohne dass es bewegt wird, und ein
Lichtemissionselement mit einer ausreichend großen Länge zum Beleuchten des Originals über die
gesamte Breite wird in einer Richtung entlang der Länge des
Originals bewegt, wodurch ein auf dem Original aufgezeichnetes Bild
gelesen wird (dieser Typ von Bildlesegerät wird ein Bildlesegerät des Flachbetttyps
genannt).
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Bei
dem Bildlesegerät
des Flachbetttyps ist eine Stützglasplatte 115 zum
Stützen
des Originals 150 darauf bereitgestellt, indem das Original 150 um einen
konstanten Abstand entfernt von einem Lesekopfscannteil 107 gehalten
wird. Eine Abdeckung 118 ist derart ausgebildet, dass sie
das Original 150 derart abdeckt, dass das Original 150 nicht
mit externem Licht beleuchtet wird. Das Lesekopfscannteil 107 beleuchtet
die Oberfläche
des Originals 150 gleichmäßig mit Licht, das durch ein
Lichtemissionselement 101 emittiert wird, das eine Länge gleich
der Breite des Originals hat und in einer Richtung über die
gesamte Breite des Originals 150 angeordnet ist. Dann wird
das Lesekopfscannteil 107 entlang einer Führungswelle 108 in
einer Richtung der Länge
des Originals 150 bewegt, wodurch ein auf dem Original 150 aufgezeichnetes
Bild gelesen wird.
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Die
Stützplatte 115 ist
mit einer Vielzahl von gleichmäßig beanstandeten
Löchern 116a, 116b und 116c ausgestattet,
welche an Orten gegenüber
dem Lichtemissionselement 101 des Lesekopfscannteils 107 und
in einem Bereich in der Spanne, in welcher der Lesekopfscannteil 107 bewegbar
ist, jedoch außerhalb
des Bereichs gebildet sind, in welchem das Original 150 platziert
ist. Ein Ende von jedem der als ein optischer Pfad dienenden Lichtleiter 120a, 120b und 120c ist
in ein entsprechendes Loch der Löcher 116a, 116b und 116c eingefügt. Die
Lichtleiter können
aus einem farblosen und optisch transparenten Material, wie beispielsweise
einem Acrylharz, gefertigt sein. Die Lichtleiter 120a, 120b und 120c sind
um einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet, dass,
wenn ein Lichtleiter mit dem von dem Lichtemissionselement 101 emittiertem
Licht beleuchtet wird, aus diesem Lichtleiter austretendes Licht
daran gehindert wird, in einen anderen Lichtleiter einzutreten.
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Wie
in 10 gezeigt, erstrecken sich die Lichtleiter 120a, 120b und 120c zu
einem externen Teil 117 des Rumpfes des Bildlesegeräts. Bei
dem vorangehenden Aufbau wird einer der Lichtleiter 120a, 120b und 120c abhängig von
einer Position ausgewählt,
bei welcher der Lesekopfscannteil 107 in Ruhe ist, und
das von dem Lichtemissionselement 101 des Lesekopfscannteils 107 emittierte
Licht wird durch den ausgewählten
Lichtleiter nach außen
emittiert, so dass das externe Ende des ausgewählten Lichtleiters aufleuchtet,
wodurch auf der Zustand des Bildlesegeräts angezeigt wird.
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Darüber hinaus
wird es, falls das Lichtemissionselement 101 des Lesekopfscannteils 107 dahingehend
ausgestaltet ist, dass es eine geringfügig größere Länge als die Breite des Originals
hat, wie in 11 gezeigt, dann möglich, auch
den Status bzw. Zustand während
des Scann- und Lesebetriebs
anzuzeigen, indem ein Lichtleiter 23 Verwendung findet.
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Die
optischen Pfade können
auf verschiedenste Weisen realisiert werden, wie bei dem ersten und
zweiten Ausführungsbeispiel,
auch wenn sie hier nicht in weiterem Detail beschrieben sind.
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(Viertes Ausführungsbeispiel)
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Nachfolgend
wird ein viertes Ausführungsbeispiel
eines Bildlesegeräts
gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben. Bei dem vierten Ausführungsbeispiel ist, wie in 12 gezeigt,
die Erfindung auf ein Bildlesegerät eines Zeilenbeleuchtungstyps angewendet,
bei welchem ein Original mit Licht gleichzeitig entlang einer Linie
beleuchtet wird, die sich in einer Richtung über die Breite des Originals erstreckt,
wobei die Richtung senkrecht zu einer Richtung ist, in welcher das
Original zu transportieren ist (das heißt wobei die Richtung senkrecht
zu der Papieroberfläche
von 12 oder parallel zu der durch einen Pfeil A in 13 gezeigten
Richtung ist).
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Als
die Lichtquelle (Beleuchtungseinrichtung oder Lichtabstrahleinrichtung) 90 werden
drei Arten von Licht emittierenden Dioden (LEDs) 91R, 91G und 91B verwendet,
die jeweils verschiedene Spektralcharakteristika zum Emittieren
von blauem, grünem, und
rotem Licht haben. Bei der Lichtquelle 90 sind entlang
der Breite des Originals eine Vielzahl von Gruppen von Licht emittierenden
Elementen angeordnet, wobei jede Gruppe aus den drei Arten von Licht
emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B besteht
(vgl. 13). Die Lichtquelle 90 umfasst
ferner einen optischen Wellenleiter 92 zum Führen bzw.
Leiten des von jeder der Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B emittierten
Lichts zu dem Original auf eine derartige Weise, dass die drei Arten
von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B das selbe
Beleuchtungsfeld auf dem Original erzeugen. Die Länge entlang
welcher die Gruppen von drei Typen von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B in
der Originalbreitenrichtung angeordnet sind, wird derart ausgewählt, dass
sie einen ausreichend großen
Wert hat, um ein Bild eines Originals mit einer eher großen Größe zu lesen,
wie beispielsweise ein Original im A3-Format.
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Es
ist erforderlich, dass die Intensität des durch die Lichtquelle 90 emittierten
Lichts ausreichend hoch sein sollte, so dass ein Bildsensor 93 das Bildlicht
lesen kann, welches von dem durch die Lichtquelle 90 beleuchteten
Original 50 reflektiert wird, und welches auf den Bildsensor 93 durch
eine Kondensationslinse 94 fällt. Die hohe Intensität des Lichts
kann erzielt werden, indem eine Vielzahl von Gruppen von Licht emittierenden
Dioden 91R, 91G, und 91B entlang einer
Ebene gegenüber
der Oberfläche
des Originals angeordnet ist, oder indem die Anordnungsdichte der
Gruppen von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B in
der Originalbreitenrichtung erhöht
wird, oder andererseits, indem der Raum zwischen dem optischen Wellenleiter 92 und
dem Original 50 reduziert wird.
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Bei
dem Bildlesegerät
des Zeilenbeleuchtungstyps gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel kann
das Original bei einer fixen Position platziert sein, und durch
Bewegen einer aus der Lichtquelle 90, dem Bildsensor 93,
etc. bestehenden Leseeinrichtung gescannt werden, oder stattdessen
kann der Scann- und Lesebetrieb durch Bewegen des Originals ausgeführt werden,
wobei die Leseeinrichtung an einem fixen Ort angeordnet ist.
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Bei
dem vierten Ausführungsbeispiel
ist, wie zuvor beschrieben, die Lichtquelle des Zeilenbeleuchtungstyps
durch Anordnen einer Vielzahl von Gruppen von Licht emittierenden
Dioden realisiert, wobei jede Gruppe aus drei Arten von Licht emittierenden
Dioden 91R, 91G, und 91B zum Emittieren von
jeweils blauem, grünem
und rotem Licht in der Originalbreitenrichtung besteht. Diese Anordnung macht
es möglich,
eine Lichtquelle hoher Leistungsfähigkeit mit einer reduzierten
Größe zu realisieren und
welche weniger elektrische Energie verbraucht, welche in der Lage
ist, eine gute Lichtintensitätsbalance
und außerdem
gute Farbbalance bereitzustellen.