DE69838200T2 - Bildlesegerät - Google Patents

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    • H04N1/193Simultaneously or substantially simultaneously scanning picture elements on one main scanning line using electrically scanned linear arrays, e.g. linear CCD arrays

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Bildlesegerät zum Lesen eines auf einem Original aufgezeichneten Bildes durch optisches Scannen bzw. Abtasten des Originals.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Bei einem herkömmlichen (nachfolgend einfach als ein Scanner bezeichneten) Bildlesegerät des seriellen Scanntyps (Lichtbestrahlungstyps) wird ein Wagen bzw. Schlitten, an welchem ein Scannerkopf montiert ist, vor und zurück bzw. hin und her über das Original bewegt, welches durch eine Papiertransportvorrichtung mit Unterbrechungen transportiert wird, so dass ein auf dem Original aufgezeichnetes Bild durch den Scannerkopf abgetastet bzw. gescannt und gelesen wird. Daher ist ein Teil des Bildlesegeräts, bei welchem der Scannerkopf einen Scann- und Lesebetrieb durchführt, durch eine Abdeckung geschützt, um so zu verhindern, dass der Benutzer den Schlitten bzw. Wagen oder das Original während des Scannbetriebs zufällig berührt, und um zu verhindern, dass Umgebungslicht in den Scannabschnitt eintritt und den Lesebetrieb behindert.
  • Aufgrund der Bereitstellung einer derartigen Abdeckung wird es jedoch unmöglich gemacht, dass der Benutzer den Scannbetrieb beobachtet. Das heißt, der Benutzer kann durch eine visuelle Betrachtung bzw. Beobachtung nicht wissen, ob das Gerät in Betrieb ist oder der Betrieb beendet ist, und kann kein Auftreten eines Fehlers während des Scannbetriebs erkennen. Um eine derartige Unbequemlichkeit zu vermeiden, ist ein LCD-Feld (liquid crystal display Panel = Flüssigkristallfeld) oder eine Vielzahl von LEDs (Licht emittierenden Dioden) zum Anzeigen des Status des Scannbetriebs des Geräts bereitgestellt, so dass der Benutzer den Status bzw. Zustand des Geräts feststellen kann, wobei die Abdeckung zum Abdecken des Scann- und Leseteils des Geräts gehalten wird.
  • Ferner wurde in den letzten Jahren ein Kombifunktionsgerät realisiert, bei welchem eine Bildlesefunktion und eine Druckfunktion kombiniert sind (wie beispielsweise in den japanischen Patentveröffentlichungen Nr. Hei 1-20832 , Nr. Hei 2-21711 und Nr. Hei 2-21712 ) beschrieben. Bei einem derartigen Kombifunktionsgerät ist, solange ein einziges Papiertransportsystem gemeinsam bzw. zusammen verwendet wird, entweder ein Druckkopf oder ein Scannerkopf an einem einzigen Schlitten auf eine austauschbare Art montiert. Daher wird es gewünscht, dass das Kombifunktionsgerät die Fähigkeit hat anzuzeigen, welche der beiden Typen von Köpfen, das heißt der Druckkopf oder der Scannerkopf, derzeit an dem Schlitten montiert ist.
  • Ferner wird in dem Fall eines Bildlesegeräts des Zeilenabtasttyps (Lichtbestrahlungstyps), wie in 14 gezeigt, als Beleuchtungs- bzw. Bestrahlungseinrichtung zum Abstrahlen von Licht auf die Oberfläche eines Originals eine fluoreszierende Lampe 95 mit einer Länge verwendet, die ausreichend groß zum Bestrahlen des Originals über seine gesamte Lesebreite (Breite des Originals in einer Richtung senkrecht zu dem Papier von 14) ist. In 14 bezeichnet das Bezugszeichen 94 eine kondensierende Linse zum Kondensieren des Lichts, das von dem durch die fluoreszierende Lampe 95 beleuchtete Original 50 reflektiert wird. Der Bildsensor 93 ist mit einem photoelektrischen Umwandlungselement konstruiert, wie beispielsweise einer CCD oder einer Photodiode.
  • Jedoch hat die Bereitstellung eines derartigen LCD-Felds oder einer Vielzahl von LEDS eine Zunahme der Anzahl von Komponenten, wie beispielsweise einem Substrat, Teilen der LED oder des LCD-Felds, zur Folge und hat folglich eine Preiszunahme zur Folge. Auch wenn der Preis reduziert werden kann, indem eine kleine Anzahl von Anzeigevorrichtungen, wie beispielsweise LEDS, eingesetzt wird, ist es erforderlich, Informationen mittels ein Ein/Aus-Kombinationen oder Blinkmustern der reduzierten Anzahl von LEDs anzugeben bzw. anzuzeigen. Ein derartiges Anzeigeverfahren ist für Benutzer nicht einfach zu verstehen.
  • Zudem hat der Einsatz der fluoreszierenden Lampe als die Bestrahlungseinrichtung (Lichtquelle) verschiedenste Probleme zur Folge. Genauer gesagt, an beiden Enden der Beleuchtungseinrichtung angeordnete Elektroden leisten keinen Beitrag zur Emission von Licht. Zudem ist eine spezielle Energieversorgung zum Versorgen der fluoreszierenden Lampe mit elektrischer Energie erforderlich, so dass die Gesamtgröße der Lichtquelle groß wird, und es wird eine große elektrische Energie verbraucht.
  • JP 03 035260 A offenbart ein Bildlesegerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, es zu ermöglichen, den Status bzw. Zustand eines Bilderzeugungsgeräts mit einer simplen Struktur bzw. Aufbau anzugeben bzw. anzuzeigen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Bildlesegerät nach Anspruch 1 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Entwicklungen sind in den abhängigen Ansprüchen dargelegt.
  • Diese und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden ausführlichen Beschreibung ihrer bevorzugten Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung offensichtlich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER MEHREREN ANSICHTEN DER ZEICHNUNG
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, welche den inneren Aufbau des Bildlesegeräts gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht eines Scannerkopfes, welcher in dem Bildlesegerät gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel bereitgestellt ist.
  • 4 ist ein Blockschaltbild, das die elektrische Konfiguration des Bildlesegeräts gemäß dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 5 ist ein schematisches Diagramm, das den Betrieb eines Anzeigens des Status bzw. Zustands des Bildlesegeräts gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zeigt.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht, welche den inneren Aufbau des Bildlesegeräts gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht eines Scannerkopfes, welcher in dem Bildlesegerät gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel bereitgestellt ist.
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht, welche den inneren Aufbau eines Bildlesegeräts, welches mit einem anderen Typ von optischen Pfaden ausgestattet ist, gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zeigt.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht, welche den äußeren Aufbau eines anderen Bildlesegeräts gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • 12 ist eine Querschnittsansicht, welche schematisch den Aufbau eines Scannerkopfes zeigt, welcher in einem Bildlesegerät gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung bereitgestellt ist.
  • 13 ist eine Querschnittsansicht, welche schematisch den Aufbau eines Scannerkopfes zeigt, welcher in dem Bildlesegerät gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel bereitgestellt ist.
  • 14 ist eine Querschnittsansicht, welche den Aufbau eines Scannerkopfes des herkömmlichen Bildlesegeräts des Zeilenbeleuchtungstyps bzw. Zeilenbestrahlungstyps zeigt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
  • (Erstes Ausführungsbeispiel)
  • 1 und 2 sind perspektivische Ansichten, die jeweils den äußeren und inneren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen. 3 ist eine Querschnittsansicht eines in dem Bildlesegerät bereitgestellten Scannerkopfes.
  • Zuerst wird der Scannerkopf unter Bezugnahme auf 3 beschrieben. Wie in 3 gezeigt, ist der Scannerkopf 6 zusammengesetzt aus einer Lichtquelle 1 zum Bestrahlen bzw. Beleuchten eines Originals 50 mit Licht, einer reflektierenden Platte 2 zum gleichmäßigen Bestrahlen des Originals 50 mit dem von der Lichtquelle 1 emittierten Licht, einem Bildsensor 3 zum Lesen eines auf dem Original 50 aufgezeichneten Bilds, einer Linse 4 zum Kondensieren des von dem Original 50 reflektierten Lichts auf dem Bildsensor 3, und anderen Elementen. Der Bildsensor 3 ist mit einem photoelektrischen Wandlungselement, wie beispielsweise einer CCD oder einer Photodiode, aufgebaut. Ein durch den Bildsensor 3 mittels photoelektrischer Wandlung erzeugtes Bildsignal wird durch eine (nicht abgebildete) Lesesteuerschaltung ausgelesen, die an einer Schaltungsplatte 5 bereitgestellt ist, und sie wird dann zu dem Körper des Bildlesegeräts über ein flexibles Kabel 19 übertragen (vgl. 2). Bei dem ersten Ausführungsbeispiel ist der Schlitten 7 derart ausgestaltet, dass entweder der Scannerkopf 6 oder ein (nicht abgebildeter) Druckkopf an dem Schlitten 7 in einer austauschbaren Art montiert ist. Um es zu ermöglichen, dass sowohl der Scannerkopf 6 als auch der Druckkopf das selbe flexible Kabel 19 verwenden, hat der Schlitten 7 (nicht gezeigte) Kontakte zum elektrischen Verbinden des flexiblen Kabels 19 mit dem Scannerkopf 6 oder dem Druckkopf.
  • Nun Bezug nehmend auf 1 und 2 wird nachfolgend der Körper bzw. Rumpf des Bildlesegeräts mit dem daran montierten Scannerkopf 6 beschrieben.
  • Das Original 50 wird von einer sich an der Rückseite des Rumpfes des Bildlesegeräts befindenden Dokumentspeiseeinrichtung 60 in den Rumpf des Bildlesegeräts gespeist, und es wird dann mit Unterbrechungen transportiert, solange es zwischen einer Transportrolle 13 und einer Andruckrolle 14 angedrückt bzw. eingeklemmt ist. Der Schlitten 7, an welchem der Scannerkopf 6 (oder der Druckkopf) montiert ist, wird durch einen Schlittenmotor 11 derart angetrieben, dass er entlang einer Führungswelle 8 vor und zurück bewegt wird. Das heißt, im Zusammenhang mit der unterbrochenen Transportbewegung des Originals 50 wird der Schlitten 7 in einer Richtung senkrecht zu der Richtung, in welcher das Original 50 zu transportieren ist, wechselweise vor und zurück bewegt, und auf diese Weise wird das Original 50 während der Vor- und Zurück-Bewegung des Schlittens 7 durch den Scannerkopf 6 gescannt bzw. abgetastet.
  • Eine Stützplatte 15, welche in der Mitte des Originaltransportpfads in dem Rumpf des Bildlesegeräts angeordnet ist, ist zum Stützen des Originals ausgebildet, indem das Original 50 einen konstanten Abstand von dem Scannerkopf 6 entfernt gehalten wird. Die Stützplatte 15 ist mit einer Vielzahl von gleichmäßig beanstandeten Löchern 16a, 16b und 16c ausgestattet, welche an Orten gegenüber der Lichtquelle 1 des Scannerkopfes 6 und in einem Bereich in der Spanne, in welcher der Schlitten 7 bewegbar ist, jedoch außerhalb des Bereichs gebildet sind, in welchem das Original 50 transportiert wird. Ein Ende von jedem von L-förmigen Lichtleitern 20a, 20b und 20c, der als ein optischer Pfad zum Ausbreiten des von der Lichtquelle 1 emittierten Lichts dient, ist in ein entsprechendes Loch der Löcher 16a, 16b und 16c eingefügt. Die Lichtleiter 20a, 20b und 20c sind um einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet, dass, wenn ein Lichtleiter mit von der Lichtquelle 1 emittiertem Licht bestrahlt bzw. beleuchtet wird, aus diesem Lichtleiter austretendes Licht daran gehindert wird, in einen anderen Lichtleiter einzutreten. Wie in 1 gezeigt, erstrecken sich die Lichtleiter 20a, 20b und 20c zu der äußeren Fläche eines externen Teils 17 des Rumpfes des Bildlesegeräts. Bei einem derartigen Aufbau wird einer der Lichtleiter 20a, 20b und 20c abhängig von dem Betriebszustand ausgewählt, und das von der Lichtquelle 1 des Scannerkopfes 6 emittierte Licht wird durch den ausgewählten Lichtleiter nach außen emittiert, wodurch eine Aufleuchtanzeige zur Verfügung gestellt wird, so dass der Benutzer den Zustand des Geräts erkennen kann, solange das Scannelement, wie beispielsweise der Scannkopf 6 und die Scannregion mit einer Abdeckung 18 abgedeckt gehalten wird.
  • 4 ist ein Blockschaltbild, das die elektrische Konfiguration des Bildlesegeräts veranschaulicht. Wie in 4 gezeigt, hat das Bildlesegerät eine CPU 40, die für die Steuerung über das gesamte Gerät verantwortlich ist. Die CPU 40 steuert die Operation bzw. den Betrieb eines Ein/Ausschaltens der Lichtquelle 1 und steuert auch eine Bildverarbeitungsschaltung 41, verschiedenste Operationen bzw. Betriebe für die durch den Bildsensor 3 ausgelesenen Bilddaten durchzuführen. Zudem steuert die CPU 40 gemäß dem durch eine Codiereinrichtung 9 erfassten Signal, welches die Position des Schlittens 7 angibt, einen Motortreiber 42, einen Schlittenmotor 11 anzutreiben, so dass ein gewünschter Lichtleiter der Lichtleiter 20a, 20b und 20c mit dem von der Lichtquelle 1 des Scannerkopfes 6 emittierten Licht beleuchtet wird.
  • Beispielsweise ist der Schlitten 7, wenn das Gerät in einem für einen Scann- und Lesebetrieb bereiten Zustand ist, bei einem Ort positioniert, welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20a derart beleuchtet wird, dass das externe Ende des Lichtleiters 20a aufleuchtet, wie in 5 gezeigt, wodurch auf der Außenseite des Gerätrumpfes anzeigt wird, dass der Scannerkopf 6 an dem Schlitten 7 montiert ist, um das Gerät für den Scann- und Lesebetrieb bereit zu machen. Bei der Zeit einer Beendigung des Scann- und Lesebetriebs wird der Schlitten 7 bei einem Ort positioniert, welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20b derart beleuchtet wird, dass das externe Ende des Lichtleiters 20b aufleuchtet, wodurch auf der Außenseite des Gerätrumpfes anzeigt wird, dass der Scann- und Lesebetrieb beendet worden ist. Zudem ist der Schlitten 7 zu der Zeit eines Auftretens eines Fehlers bei einem Ort positioniert, welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20c derart beleuchtet wird, dass das externe Ende des Lichtleiters 20c aufleuchtet, wodurch auf der Außenseite des Gerätrumpfes anzeigt wird, dass der Fehler aufgetreten ist.
  • Zusätzlich wird es, durch Erweitern einer Spanne, in welcher der Schlitten 7 während des Scann- und Lesebetriebs vor und zurückbewegt wird, bis zu dem Ort des Lichtleiters 20a und mit Unterbrechungen Aufleuchten des Lichtleiters 20a während des Scannbetriebs, auch möglich anzuzeigen, dass sich das Gerät im laufenden Scann- und Lesebetrieb befindet. Außerdem kann in einem Fall, bei welchem anstelle des Scannkopfes 6 der Druckkopf an dem Schlitten 7 montiert ist, keiner der Lichtleiter 20a, 20b und 20c aufleuchten, so dass der Benutzer erkennen kann, dass ein gegenwärtig an dem Schlitten 7 montierter Kopf der Druckkopf ist. Auf diese Weise ist es also möglich anzuzeigen, welcher Kopf des Scannerkopfes 6 und des Druckkopfes an dem Schlitten 7 montiert ist.
  • (Zweites Ausführungsbeispiel)
  • 6 und 7 sind perspektivische Ansichten, die jeweils den äußeren und inneren Aufbau eines Bildlesegeräts gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen. 8 ist eine Querschnittsansicht eines in dem Bildlesegerät bereitgestellten Scannerkopfes.
  • Viele Aufbauelemente des zweiten Ausführungsbeispiels sind gleich zu denjenigen bei dem ersten Ausführungsbeispiel Verwendeten, und diese gleichen Elemente werden mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Folglich bezieht sich die folgende Beschreibung hauptsächlich auf Elemente, welche von denjenigen verschieden sind, die bei dem ersten Ausführungsbeispiel eingesetzt sind.
  • Bei dem zuvor beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel sind die L-förmigen Lichtleiter 20a, 20b und 20c bereitgestellt, welche sich von den Orten in der Spanne, in welcher der Schlitten 7 bewegbar ist, und außerhalb der Spanne, in welcher das Original 50 auf der Stützplatte 15 transportiert wird, zu der äußeren Fläche des externen Teils 17 des Rumpfes des Bildlesegeräts erstrecken. Im Gegensatz dazu ist bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ein erster Lichtleiter 22a bereitgestellt, welcher sich zwischen der Rückseite, auf der Seite gegenüber dem Original 50, der reflektierenden Platte 2 zum gleichmäßigen Beleuchten des Originals 50 mit von der Lichtquelle 1 emittierten Licht und der oberen Fläche eines Gehäuses 6a des Scannerkopfes 6 linear erstreckt. Es sind auch zweite Lichtleiter 22b und 22c bereitgestellt, welche sich zwischen der oberen und unteren Fläche des Gehäuses 6a des Scannerkopfes linear erstrecken (vgl. 8).
  • Darüber hinaus ist eine reflektierende Platte 21 zum Reflektieren des Lichts, welches von der Lichtquelle 1 zu der Oberfläche des Originals 50 emittiert wird, in Richtung auf einen der zweiten Lichtleiter 22b und 22c an der Stützplatte 15 bei einem Ort außerhalb der Spanne, in welcher das Original 50 transportiert wird, und innerhalb der Spanne angeordnet, in welcher der Schlitten 7 bewegbar ist (vgl. 7 und 8). Beispielsweise ist die reflektierende Platte 21, da das von der Lichtquelle 1 emittierte Licht in einer zu der Oberfläche des Originals 50 schrägen bzw. geneigten Richtung emittiert wird, in einem Aussparungsteil 15a angeordnet, welches in der Stützplatte 15 bei einem vorbestimmten Neigungswinkel gebildet ist (vgl. 8). Zudem sind verjüngte Teile 22bb oder 22cc parallel zu der reflektierenden Platte 21 an den jeweiligen unteren Enden der zweiten Lichtleiter 22b und 22c gebildet, und die untere Platte des Gehäuses 6a des Scannerkopfes 6, welche die unteren Enden der zweiten Lichtleiter 22b und 22c stützt, mit Ausparungsteilen 6ab und 6ac ausgestattet, welche mit einem vorbestimmten Neigungswinkel teilweise ausgespart sind, so dass von der reflektierenden Platte 21 reflektiertes Licht durch die ausgesparten Teile 6ab und 6ac auf die verjüngten Teile 22bb und 22cc auftreffen gelassen wird.
  • In der oberen Platte der Abdeckung 18 ist bei einem Ort gegenüber den ersten und zweiten Lichtleitern 22a, 22b und 22c ein aus einem optisch transparenten Material, wie beispielsweise Rauchglas, gefertigtes Fenster 23 gebildet, so dass der Benutzer von außen durch das Fenster 23 den Aufleuchtzustand des ersten Lichtleiters 22a oder der zweiten Lichtleiter 22b und 22c erkennen kann. Beispielsweise kann, da das Fenster 23 derart gebildet ist, dass es eine ausreichend enge Breite hat, die Anzeige des Aufleuchtzustands des Lichtleiters bereitgestellt werden, ohne dass es zugelassen wird, dass Umgebungslicht den Scann- und Lesebetrieb behindert.
  • Wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel sind der erste und die zweiten Lichtleiter 22a, 22b und 22c um einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet, dass, wenn ein Lichtleiter mit dem durch die Lichtquelle 1 emittierten Licht beleuchtet wird, aus diesem Lichtleiter austretendes Licht daran gehindert wird, in einen anderen Lichtleiter einzutreten.
  • Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel wird die Lichtquelle 1, wenn das Gerät in einem für den Scann- und Lesebetrieb bereiten Zustand ist, wiederholt ein und ausgeschaltet, so dass der erste Lichtleiter 22a auf eine blinkende Weise aufleuchtet, wodurch auf der Außenseite des Gerätrumpfes anzeigt wird, dass der Scannerkopf 6 an dem Schlitten 7 montiert ist, um das Gerät für den Scann- und Lesebetrieb bereit zu machen. Während des Scann- und Lesebetriebs ist die Lichtquelle 1 immer in einem Einzustand und folglich bewegt sich der beleuchtete erste Lichtleiter 22a in dem dem Fenster 23 entsprechenden Bereich, wodurch angezeigt wird, dass sich das Gerät im laufenden Scann- und Lesebetrieb befindet.
  • Außerdem wird der Schlitten 7 bei der Zeit einer Beendigung des Scann- und Lesebetriebs bei einem Ort positioniert, welcher bewirkt, dass der zweite Lichtleiter 22b mit von der reflektierenden Platte 21 reflektierten Licht beleuchtet wird, und der Lichtleiter 22b leuchtet auf, so dass der Benutzer durch das Fenster 23 erkennen kann, dass der Scann- und Lesebetrieb beendet worden ist. Andererseits wird der Schlitten 7 zu der Zeit eines Auftretens eines Fehlers bei einem Ort positioniert, welcher bewirkt, dass der Lichtleiter 20c mit dem von der reflektierenden Platte 21 reflektierten Licht beleuchtet wird, und der Lichtleiter 22c leuchtet auf, so dass der Benutzer durch das Fenster 23 erkennen kann, dass der Fehler aufgetreten ist.
  • Bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel sind, wie zuvor beschrieben, eine Vielzahl von Lichtleitern zum Führen bzw. Leiten des von der Lichtquelle 1 emittierten Lichts zu dem äußeren Teil des Gerätrumpfes bereitgestellt. Einer der Lichtleiter wird abhängig von dem Zustand des Geräts ausgewählt, und der Schlitten, das heißt, der Scannerkopf, wird derart positioniert, dass der ausgewählte Lichtleiter aufleuchtet, indem er durch das von der Lichtquelle 1 emittierte Licht beleuchtet wird. Auf diese Weise dienen diese Lichtleiter als eine Anzeigeeinrichtung, welche mit geringen Kosten realisiert werden kann, und welche es dem Benutzer ermöglicht, den Status bzw. Zustand des Bildlesegeräts einfach zu erkennen, solange das Scannelement und die Scannregion durch die Abdeckung abgedeckt gehalten werden.
  • (Variationen des ersten und zweiten Ausführungsbeispiels)
  • Das zuvor beschriebene erste und zweite Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann auf verschiedenste Weise modifiziert werden. Beispielsweise können die Lichtleiter, auch wenn die Lichtleiter bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel als aus farblosem und optisch transparentem Material, wie beispielsweise einem Acrylharz, gefertigt angenommen sind, die Lichtleiter auch aus Materialien gefertigt werden, die verschiedene Farben haben, und sie können mit monochromatischem Licht beleuchtet werden, das durch eine Lichtquelle emittiert wird, wodurch die Erkennbarkeit verbessert wird. Zusätzlich können die jeweiligen Lichtleiter, wenn die Lichtquelle dahingehend ausgestaltet ist, dass sie Farblicht mit drei Primärfarben RGB zur Verwendung bei einem Farbscanner leuchtet bzw. abstrahlt, entweder aus einem farblosen und optisch transparenten Material oder aus Materialien mit verschiedenen Farben gefertigt werden, so dass eine größere Anzahl von verschiedenen Farben wiedergegeben werden kann.
  • Darüber hinaus kann in dem Fall eines Bereitstellens einer Farbanzeige ein Mehrfacheingabeeinzelausgabe- Lichtleiter bzw. Mehrfacheingangeinzelausgang-Lichtleiter 20 eingesetzt werden, bei welchem eine Vielzahl von Lichteingängen zusammen in einem einzelnen Lichtausgang kombiniert sind, wie in 9 gezeigt, In diesem Fall ist es wünschenswert, dass die verzweigten Lichteingabeteile bzw. Lichteingangsteile um einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet sind, dass aus einem Lichteingangsteil austretendes Licht daran gehindert wird, in ein anderes Lichteingangsteil einzutreten. In einem Fall, bei welchem eine große Anzahl von Farben zum Anzeigen bereitgestellt ist, indem ein derartiger Mehrfacheingangeinzelausgang-Lichtleiter 20 verwendet wird, ist es wünschenswert, dass die verzweigten Lichteingänge aus optisch transparenten Materialien mit verschiedenen Farben gefertigt werden und der einzelne Lichtausgang aus einem farblosen und optisch transparenten Material gefertigt werden.
  • Außerdem sind die optischen Pfade 20a, 20b und 20c nicht auf die aus einem Acrylharz oder dergleichen gefertigten Lichtleiter begrenzt, sondern die optischen Pfade können in irgendeiner Form realisiert werden, solange Licht durch die optischen Pfade wahrnehmbar ist. Beispielsweise können optische Pfade durch eine Kombination von Spiegeln auf eine derartige Wiese realisiert werden, dass Licht durch einen derartigen optischen Pfad wahrnehmbar ist. Wenn es gewünscht ist, eine Farbanzeige bereitzustellen, kann ein als Farbanzeigeeinrichtung dienender Farbfilter in der Mitte des optischen Pfads bei einem geeigneten Ort auf der Eingangsseite angeordnet sein.
  • Beispielsweise kann, wenn es erwünscht ist, die Farbe des von der Lichtquelle 1 emittierten Lichts zu ändern, die Farbe unter der Steuerung der CPU 40 geändert werden.
  • (Drittes Ausführungsbeispiel)
  • Nachfolgend wird ein drittes Ausführungsbeispiel eines Bildlesegeräts gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bei dem Bildlesegerät des dritten Ausführungsbeispiels ist, wie in 10 gezeigt, ein Original bei einer fixen Position platziert, ohne dass es bewegt wird, und ein Lichtemissionselement mit einer ausreichend großen Länge zum Beleuchten des Originals über die gesamte Breite wird in einer Richtung entlang der Länge des Originals bewegt, wodurch ein auf dem Original aufgezeichnetes Bild gelesen wird (dieser Typ von Bildlesegerät wird ein Bildlesegerät des Flachbetttyps genannt).
  • Bei dem Bildlesegerät des Flachbetttyps ist eine Stützglasplatte 115 zum Stützen des Originals 150 darauf bereitgestellt, indem das Original 150 um einen konstanten Abstand entfernt von einem Lesekopfscannteil 107 gehalten wird. Eine Abdeckung 118 ist derart ausgebildet, dass sie das Original 150 derart abdeckt, dass das Original 150 nicht mit externem Licht beleuchtet wird. Das Lesekopfscannteil 107 beleuchtet die Oberfläche des Originals 150 gleichmäßig mit Licht, das durch ein Lichtemissionselement 101 emittiert wird, das eine Länge gleich der Breite des Originals hat und in einer Richtung über die gesamte Breite des Originals 150 angeordnet ist. Dann wird das Lesekopfscannteil 107 entlang einer Führungswelle 108 in einer Richtung der Länge des Originals 150 bewegt, wodurch ein auf dem Original 150 aufgezeichnetes Bild gelesen wird.
  • Die Stützplatte 115 ist mit einer Vielzahl von gleichmäßig beanstandeten Löchern 116a, 116b und 116c ausgestattet, welche an Orten gegenüber dem Lichtemissionselement 101 des Lesekopfscannteils 107 und in einem Bereich in der Spanne, in welcher der Lesekopfscannteil 107 bewegbar ist, jedoch außerhalb des Bereichs gebildet sind, in welchem das Original 150 platziert ist. Ein Ende von jedem der als ein optischer Pfad dienenden Lichtleiter 120a, 120b und 120c ist in ein entsprechendes Loch der Löcher 116a, 116b und 116c eingefügt. Die Lichtleiter können aus einem farblosen und optisch transparenten Material, wie beispielsweise einem Acrylharz, gefertigt sein. Die Lichtleiter 120a, 120b und 120c sind um einen ausreichenden Abstand derart voneinander beanstandet, dass, wenn ein Lichtleiter mit dem von dem Lichtemissionselement 101 emittiertem Licht beleuchtet wird, aus diesem Lichtleiter austretendes Licht daran gehindert wird, in einen anderen Lichtleiter einzutreten.
  • Wie in 10 gezeigt, erstrecken sich die Lichtleiter 120a, 120b und 120c zu einem externen Teil 117 des Rumpfes des Bildlesegeräts. Bei dem vorangehenden Aufbau wird einer der Lichtleiter 120a, 120b und 120c abhängig von einer Position ausgewählt, bei welcher der Lesekopfscannteil 107 in Ruhe ist, und das von dem Lichtemissionselement 101 des Lesekopfscannteils 107 emittierte Licht wird durch den ausgewählten Lichtleiter nach außen emittiert, so dass das externe Ende des ausgewählten Lichtleiters aufleuchtet, wodurch auf der Zustand des Bildlesegeräts angezeigt wird.
  • Darüber hinaus wird es, falls das Lichtemissionselement 101 des Lesekopfscannteils 107 dahingehend ausgestaltet ist, dass es eine geringfügig größere Länge als die Breite des Originals hat, wie in 11 gezeigt, dann möglich, auch den Status bzw. Zustand während des Scann- und Lesebetriebs anzuzeigen, indem ein Lichtleiter 23 Verwendung findet.
  • Die optischen Pfade können auf verschiedenste Weisen realisiert werden, wie bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel, auch wenn sie hier nicht in weiterem Detail beschrieben sind.
  • (Viertes Ausführungsbeispiel)
  • Nachfolgend wird ein viertes Ausführungsbeispiel eines Bildlesegeräts gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bei dem vierten Ausführungsbeispiel ist, wie in 12 gezeigt, die Erfindung auf ein Bildlesegerät eines Zeilenbeleuchtungstyps angewendet, bei welchem ein Original mit Licht gleichzeitig entlang einer Linie beleuchtet wird, die sich in einer Richtung über die Breite des Originals erstreckt, wobei die Richtung senkrecht zu einer Richtung ist, in welcher das Original zu transportieren ist (das heißt wobei die Richtung senkrecht zu der Papieroberfläche von 12 oder parallel zu der durch einen Pfeil A in 13 gezeigten Richtung ist).
  • Als die Lichtquelle (Beleuchtungseinrichtung oder Lichtabstrahleinrichtung) 90 werden drei Arten von Licht emittierenden Dioden (LEDs) 91R, 91G und 91B verwendet, die jeweils verschiedene Spektralcharakteristika zum Emittieren von blauem, grünem, und rotem Licht haben. Bei der Lichtquelle 90 sind entlang der Breite des Originals eine Vielzahl von Gruppen von Licht emittierenden Elementen angeordnet, wobei jede Gruppe aus den drei Arten von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B besteht (vgl. 13). Die Lichtquelle 90 umfasst ferner einen optischen Wellenleiter 92 zum Führen bzw. Leiten des von jeder der Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B emittierten Lichts zu dem Original auf eine derartige Weise, dass die drei Arten von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B das selbe Beleuchtungsfeld auf dem Original erzeugen. Die Länge entlang welcher die Gruppen von drei Typen von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B in der Originalbreitenrichtung angeordnet sind, wird derart ausgewählt, dass sie einen ausreichend großen Wert hat, um ein Bild eines Originals mit einer eher großen Größe zu lesen, wie beispielsweise ein Original im A3-Format.
  • Es ist erforderlich, dass die Intensität des durch die Lichtquelle 90 emittierten Lichts ausreichend hoch sein sollte, so dass ein Bildsensor 93 das Bildlicht lesen kann, welches von dem durch die Lichtquelle 90 beleuchteten Original 50 reflektiert wird, und welches auf den Bildsensor 93 durch eine Kondensationslinse 94 fällt. Die hohe Intensität des Lichts kann erzielt werden, indem eine Vielzahl von Gruppen von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G, und 91B entlang einer Ebene gegenüber der Oberfläche des Originals angeordnet ist, oder indem die Anordnungsdichte der Gruppen von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G und 91B in der Originalbreitenrichtung erhöht wird, oder andererseits, indem der Raum zwischen dem optischen Wellenleiter 92 und dem Original 50 reduziert wird.
  • Bei dem Bildlesegerät des Zeilenbeleuchtungstyps gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel kann das Original bei einer fixen Position platziert sein, und durch Bewegen einer aus der Lichtquelle 90, dem Bildsensor 93, etc. bestehenden Leseeinrichtung gescannt werden, oder stattdessen kann der Scann- und Lesebetrieb durch Bewegen des Originals ausgeführt werden, wobei die Leseeinrichtung an einem fixen Ort angeordnet ist.
  • Bei dem vierten Ausführungsbeispiel ist, wie zuvor beschrieben, die Lichtquelle des Zeilenbeleuchtungstyps durch Anordnen einer Vielzahl von Gruppen von Licht emittierenden Dioden realisiert, wobei jede Gruppe aus drei Arten von Licht emittierenden Dioden 91R, 91G, und 91B zum Emittieren von jeweils blauem, grünem und rotem Licht in der Originalbreitenrichtung besteht. Diese Anordnung macht es möglich, eine Lichtquelle hoher Leistungsfähigkeit mit einer reduzierten Größe zu realisieren und welche weniger elektrische Energie verbraucht, welche in der Lage ist, eine gute Lichtintensitätsbalance und außerdem gute Farbbalance bereitzustellen.

Claims (11)

  1. Bildlesegerät, mit (a) einer Lichtquelle (1) zur Beleuchtung eines Originals (50), (b) einer Leseeinrichtung (6; 3) zum Lesen von Licht von dem durch die Lichtquelle beleuchteten Original, (c) einem Anzeigeteil (23) zum Anzeigen eines einer Vielzahl von Betriebszuständen des Geräts durch Verwendung von von der Lichtquelle emittierten Lichts, (d) einer Vielzahl von optischen Pfaden (20a, 20b, 20c; 22a, 22b, 22c) zum Führen von von der Lichtquelle emittierten Lichts zu dem Anzeigeteil, und (e) eine Steuereinrichtung zur Steuerung des Geräts derart, dass einer der Vielzahl von optischen Pfaden gemäß dem anzuzeigenden gegenwärtigen Betriebszustand ausgewählt wird und von der Lichtquelle emittiertes Beleuchtungslicht durch den ausgewählten optischen Pfad zu einem externen Teil (17) des Geräts geleitet wird, um so den gegenwärtigen Betriebszustand anzuzeigen, (f) wodurch, wenn es einen Fehler beim Betrieb des Geräts gibt, die Steuereinrichtung die Lichtquelle zu einer vorbestimmten Position außerhalb des Bereichs bewegt, auf welchem das Original gelesen wird, das Licht von der Lichtquelle dann durch einen jeweiligen Lichtpfad läuft, um an dem Äußeren des Geräts eine Fehleranzeige bereitzustellen.
  2. Bildlesegerät nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von optischen Pfaden (20a, 20b, 20c; 22a, 22b, 22c) um einen Abstand entfernt voneinander angeordnet sind, welcher ausreichend ist, um zu verhindern, dass aus einem optischen Pfad austretendes Licht in einen anderen optischen Pfad eintritt.
  3. Bildlesegerät nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von optischen Pfaden (20a, 20b, 20c; 22a, 22b, 22c) eine Farbanzeigeeinrichtung zur Anzeige verschiedener Farben umfasst und die Lichtquelle (1) monochromatisches Licht emittiert.
  4. Bildlesegerät nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von optischen Pfaden (20a, 20b, 20c) einen optischen Pfad (20) mit Mehrfacheingabeeinzelausgabe bilden, welcher aus einer Vielzahl von Lichteingabeteilen (20a, 20b, 20c) und einem einzelnen Lichtausgabeteil (20) zusammengesetzt ist, der durch Kombination von optischen Pfaden aus der Vielzahl von Lichteingabeteilen in einen optischen Pfad gebildet ist.
  5. Bildlesegerät nach Anspruch 4, wobei die Vielzahl von Lichteingabeteilen (20a, 20b, 20c) des optischen Pfads (20) mit Mehrfacheingabeeinzelausgabe eine Farbanzeigeeinrichtung zum Anzeigen verschiedener Farben umfassen und die Lichtquelle (1) monochromatisches Licht emittiert.
  6. Bildlesegerät nach Anspruch 1, zudem mit einer Bewegungseinrichtung (60) zum relativen Bewegen des Originals (50) und der Lichtquelle (1).
  7. Bildlesegerät nach Anspruch 1, zudem mit einer Transporteinrichtung (13) zum Transport des Originals (50).
  8. Bildlesegerät nach Anspruch 1, zudem mit einer Halteeinrichtung (7) zum Halten der Leseeinrichtung (6).
  9. Bildlesegerät nach Anspruch 8, wobei die Halteeinrichtung (7) eine der Leseeinrichtung (6) und einer Druckeinrichtung auf eine derartige Weise hält, dass die Leseeinrichtung und die Druckeinrichtung miteinander ausgetauscht werden können.
  10. Bildlesegerät nach Anspruch 8, zudem mit einer Transporteinrichtung (13) zum Transport des Originals, und einer Bewegungseinrichtung (11, 8) zum Bewegen der Halteeinrichtung (7) in einer Richtung senkrecht zu einer Richtung, in welcher das Original (50) durch die Transporteinrichtung transportiert wird.
  11. Bildlesegerät nach Anspruch 1, wobei die Lichtquelle derart ausgestaltet ist, dass sie Farblicht mit drei Primärfarben emittiert und zudem eine Änderungseinrichtung zum Ändern von Farbe von von der Lichtquelle emittiertem Licht abhängig von einem Betriebszustand der Leseeinrichtung aufweist.
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