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Bereich der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein die Herstellung und Verwendung ultradünner Kupferfolien und, insbesondere,
eine Verbundfolie, welche die Handhabung ultradünner Kupferfolien bei der Herstellung gedruckter
Leiterplatten vereinfacht. Die Erfindung betrifft ebenso eine Verbundfolie,
in der eine organische Trennschicht mit gleichmäßiger Haftfestigkeit zwischen
einem Metallträger
und einer ultradünnen
Kupferfolie angeordnet ist, und die Verfahren zur Herstellung und
Verwendung einer derartigen Verbundfolie.
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Hintergrund der Erfindung
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Mit der andauernden Verkleinerung
und Verdichtung elektronischer Geräte werden die Musterweiten und
Abstände
gedruckter Leiterplatten geringer. Daraus resultierend wird die
verwendete Kupferfolie dünner, beispielsweise
12 μm dicke
Folien anstelle der konventionellen 35 μm und 18 μm dicken Folien. Derzeit besteht ein
erhöhter
Bedarf an dieser Kupferfolie, und es wurden ultradünne Kupferfolien
untersucht. Die Handhabung einer Kupferfolie von 12 μm oder weniger
ist jedoch schwierig. Beispielsweise kann sie während der Herstellung und/oder
Handhabung zerknittern oder zerreißen. Ähnliche Probleme entstehen,
wenn eine ultradünne Kupferfolie
als äußere Schicht
einer mehrschichtigen gedruckten Leiterplatte verwendet wird. Es
wird ein Verfahren bei der Handhabung ultradünner Kupferfolien benötigt, bei
dem diese Probleme nicht auftreten.
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Es wurde bereits eine Verbundfolie
vorgeschlagen, bei der eine ultradünne Kupferfolie von einer Metallträgerschicht
getragen wird, so dass die Kupferfolie von der Trägerschicht
getrennt werden kann. Es wurden verschiedene Trägermetalle und Typen von Trennschichten
vorgeschlagen. Die Herstellung gedruckter Leiterplatten aus solchen
getragenen ultradünnen
Kupferfolien sollte durch elektrolytische Abscheidung einer Kupferschicht
mit einer Dicke von 1–12 μm auf einer
Metallträgerschicht
mit einer Dicke von 18–70 μm, anschließendes Auftragen
der Oberfläche
der Kupferschicht auf ein Prepreg, wie ein glasverstärktes Epoxydharz
oder Ähnliches,
und Laminieren durch Heißpressen
geschehen. Schließlich
sollte die Metallträgerschicht
abgetrennt werden, wodurch ein kupferplattiertes Laminat, aus dem
eine gedruckte Leiterplatte hergestellt werden kann, zurückbleibt.
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Wenn eine Kupferschicht als Träger verwendet
wird, kann eine Chromschicht als Trennschicht zwischen der Kupferfolie
und der Kupferträgerschicht
verwendet werden, wie beispielsweise in der Japanischen Patentanmeldungsoffenlegung
(geprüft)
Nr. Sho 53-18329 offenbart.
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Alternativ wurden, wenn Aluminium
als Trägerschicht
verwendet wird, verschiedene Typen von Trennschichten vorgeschlagen,
beispielsweise
- 1. eine Trennschicht aus Sulfiden
oder Oxiden von Cr, Pb, Ni und Ag (beispielsweise in dem US-Patent
Nr. 3,998,601);
- 2. eine Trennschicht, gebildet aus einer Nickel- oder Nickellegierungsplattierung
nach Eintauchen in Zink (beispielsweise in dem US-Patent Nr. 3,936,548);
- 3. eine Trennschicht aus Aluminiumoxid (beispielsweise in der
Japanischen Patentanmeldungsoffenlegung (geprüft) Nr. Sho 60-31915 und dem
UK-Patent Nr. GB 1,458,260); oder
- 4. eine Trennschicht aus Silica (beispielsweise in dem US-Patent
Nr. 4,357,395).
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Solche konventionellen getragenen
Kupferfolien bringen jedoch einige Probleme mit sich.
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Wenn die Trennschicht nicht gleichmäßig über der
Oberfläche
der Trägerschicht
vorliegt, ist die Haftfestigkeit zwischen der Trägerschicht und der ultradünnen Kupferfolie
ungleichmäßig. Folglich
kann, wenn die Trägerschicht
nach dem Laminieren einer Verbundfolie abgezogen wird, ein Teil
der ultradünnen
Kupferfolie auf der Trägerschicht
verbleiben, oder es kann ein Teil der Trägerschicht auf der ultradünnen Kupferfolie
verbleiben. In jedem Fall kann das gewünschte Schaltmuster nicht hergestellt
werden. Zudem kann eine schwache Haftfestigkeit dazu führen, dass
die ultradünne
Kupferfolie während
der Herstellung und der Verwendung der Verbundfolie teilweise oder
vollständig
von der Trägerschicht
getrennt wird.
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Wenn Oxide, Sulfide, Chrom oder anorganische
Materialien, wie Chrom oder Ähnliches,
als Trennschichten verwendet werden, verbleiben einige der anorganischen
Materialien auf der Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie, nachdem die Trägerschicht
abgezogen wurde. Dieses anorganische Material muss vor der Herstellung
der Schaltmuster entfernt werden, was zusätzliche Produktionsstufen erforderlich
macht.
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Schließlich ist es, wenn die Verbundfolie
bei hohen Temperaturen auf ein Substrat, wie ein Epoxyd-Prepreg,
laminiert wird, oftmals schwierig, die Trägerschicht abzuziehen.
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Aufgrund dieser Probleme werden derzeit
in der Industrie Verbundmaterialien aus ultradünner Kupferfolie und einer
Trägerschicht
allgemein nicht verwendet, trotz der gerade aufgeführten vorgeschlagenen
Verfahren.
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Demgemäss ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Verbundfolie, welche die oben diskutierten Probleme
löst, und ein
Verfahren zur Herstellung derartiger Verbundfolien zur Verfügung zu
stellen. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein
kupferplattiertes Laminat, welches unter Verwendung einer derartigen
Verbundfolie hergestellt wird, und eine gedruckte Leiterplatte,
welche ein derartiges kupferplattiertes Laminat verwendet, zur Verfügung zu
stellen.
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Die Anmelder untersuchten die Metalle
und/oder Metallverbindungen, welche konventionell als Trennschichten
für Verbundfolien
im Stand der Technik vorgeschlagen wurden. Dabei stellte sich heraus,
dass beim Abziehen einer Trägerschicht
von einer ultradünnen
Kupferfolie nach Laminieren der Kupferfolie auf ein Harzsubstrat
durch Heißpressen
die Haftfestigkeit variabel ist und die Bindung zu stark sein kann.
Ebenso kann, wenn eine Trennschicht nicht gleichmäßig ausgebildet
ist oder wenn Wärme
während
des Laminierens verwendet wird, das in der Trennschicht verwendete
Metall sowohl in die Trägerschicht
als auch in die ultradünne Kupferfolie
diffundieren.
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Die Anmelder untersuchten ebenso
organische Verbindungen, welche für eine Trennschicht der Verbundfolien,
welche bei der Herstellung der gedruckten Leiterplatten verwendet
werden, geeignet sind.
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In dem US-Patent Nr. 3,281,339 wird
offenbart, dass Benzothiazol (BTA) als Trennmittel bei der Herstellung
von Kupferschichten oder -folien durch elektrolytische Abscheidung
geeignet ist. Die Hauptverwendung von BTA ermöglichte eine kontinuierliche
Produktion einer Kupferschicht unter Verwendung einer Drehtrommel-Kathode
in der die Kupferschicht, die auf einer BTA-beschichteten Oberfläche der
Drehtrommel-Kathode abgeschieden wird, kontinuierlich von der Oberfläche getrennt
wird. Jedoch erwähnt
das US-Patent in keiner Hinsicht Verbund folien, die für die Herstellung
gedruckter Leiterplatten verwendet werden, und die Eigenschaften
und die Materialien, die für
Trennschichten, die bei Verbundfolien verwendet werden, geeignet
sind.
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US-A-3 984 598 offenbart metallplattierte
Laminate, in denen die Metallbeschichtung des Laminats eine Dicke
von etwa 1 Mikron bis 20 Mikrons aufweist. Die Laminate werden durch
Abscheiden einer Kupferschicht auf ein Substrat, welches mit einem
Trennmittel behandelt wurde, Behandeln der oberen Seite der Metallschicht
zur Verbesserung der Anhaftungseigenschaften des Metalls, anschließendes Binden
der Metallbeschichtung an ein Laminat und Entfernen des Substrats
zur Herstellung des gewünschten
metallplattierten Laminats hergestellt.
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US-A-3 936 548 offenbart eine Verbundfolie
zur Herstellung gedruckter Leiterplatten, enthaltend eine Trennschicht,
die gleichmäßig zwischen
einer Metallträgerschicht
und einer dünnen
Kupferfolie angeordnet ist, wobei die Abziehfestigkeit zwischen
der dünnen
Kupferfolie und der Metallträgerschicht
4,903–294,2
N/m beträgt.
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US-A-3 281 339 offenbart ein Verfahren
zur Herstellung elektrolytischer Gegenstände. Eine Kupferkathode wird
mit einer Lösung
aus Benzotriazol beschichtet, bevor sie in den Elektrolyten eingetaucht
wird, von dem Metallionen elektrolytisch abgeschieden werden. Wenn
ein derartiges Metall elektrolytisch auf der Kathodenoberfläche, auf
die Benzotriazol aufgetragen wurde, abgeschieden wird, kann das
elektrolytisch abgeschiedene Metall leicht abgezogen werden.
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Die vorliegende Erfindung beruht
auf der Erkenntnis, dass es möglich
ist, bestimmte organische Verbindungen als Trennschichten der Verbundfolien
zu verwenden, auch wenn sie erhöh ten
Temperaturen, die für die
Laminierung gedruckter Leiterplatten erforderlich sind, ausgesetzt
werden.
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Zusammenfassung der Erfindung
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In dieser Erfindung bezeichnet der
Ausdruck "Abziehfestigkeit
(A)" die Kraft,
die benötigt
wird, um die Trägerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie, welche auf ein Substrat laminiert wurde, zu trennen.
Der Ausdruck "Abziehfestigkeit
(B)" bezeichnet
die Kraft, die erforderlich ist, um die ultradünne Kupferfolie von einem Substrat,
auf welches sie laminiert wurde, zu trennen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Verbundfolie mit einer neuen Trennschicht aus einer organischen
Verbindung, wobei die Trennschicht im Allgemeinen folgende Merkmale
aufweist:
- 1. Die Trennschicht ist leicht aufzutragen.
- 2. Die Abziehfestigkeit (A) zwischen der ultradünnen Kupferfolie
und der Trägerschicht
ist gleichmäßig und relativ
gering im Vergleich zu der Abziehfestigkeit (B) der Kupferfolie
nach der Laminierung auf ein Substrat.
- 3. Mechanisches Polieren und Beizen zur Entfernung eines anorganischen
Materials, welches auf der Oberfläche einer ultradünnen Kupferfolie
verbleibt, ist nicht notwendig, da kein anorganisches Material verwendet
wird. Somit wird die Bildung von Leiterbildern vereinfacht, indem
die Anzahl der Bearbeitungsstufen reduziert wird.
- 4. Obwohl die Abziehfestigkeit (A) gering ist, ist sie ausreichend,
um die Trennung der ultradünnen
Kupferfolie von der Trägerschicht
während
der Handhabung zu verhindern.
- 5. Die Verbundfolie besitzt ausreichende Abziehfestigkeit (B)
nach der Laminierung auf ein Substrat, und die ultradünne Kupferfolie
wird während
der Verarbeitung in eine gedruckte Leiterplatte nicht von dem Substrat
getrennt.
- 6. Die Trägerschicht
kann auch nach dem Laminieren bei erhöhten Temperaturen von der ultradünnen Kupferfolie
getrennt werden.
- 7. Es ist einfach, die Trägerschicht
zu recyceln, nachdem sie abgetrennt wurde, da die verbleibende Trennschicht
leicht entfernt werden kann.
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Die organischen Verbindungen, welche
sich als geeignet bei der Herstellung der Verbundfolien herausstellten,
sollten folgende Eigenschaften aufweisen.
- 1.
Sie gehen vermutlich eine chemische Bindung mit Kupfer ein.
- 2. Sie behalten die Fähigkeit,
einen Kupferträger
von einer Kupferfolie zu trennen, auch nachdem sie Temperaturen
ausgesetzt wurden, die beim Laminieren der Kupferfolie auf ein isolierendes
Substrat verwendet werden, bevorzugt Temperaturen von nicht weniger
als 150°C,
insbesondere im Bereich von etwa 175–200°C.
- 3. Sie bilden eine chemische Bindung mit der ultradünnen Kupferfolie
und der Trägerschicht
aus und ergeben eine Abziehfestigkeit (A) der Trägerschicht von der ultradünnen Kupferfolie,
welche vergleichsweise gering ist im Vergleich zu der Abziehfestigkeit
(B) zwischen der ultradünnen
Kupferfolie und dem isolierenden Substrat. Die Abziehfestigkeit
(A) ist ausreichend, um ihre Trennung während der Handhabung und des Laminierens
zu verhindern, jedoch niedrig genug, um das leichte Entfernen der
Trägerschicht
zu ermöglichen,
nachdem die Verbundfolie auf das Substrat laminiert wurde.
- 4. Sie bilden eine sehr dünne
Trennschicht, welche eine gleichmäßige elektrolytische Abscheidung
der Kupferfolie auf der Trägerschicht
ermöglicht.
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Zu bevorzugten organischen Verbindungen
zählen
stickstoffhaltige Verbindungen, schwefelhaltige Verbindungen und
Carbonsäuren.
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Bevorzugt sind die stickstoffhaltigen
Verbindungen Verbindungen mit einem Substituenten, wie Triazolverbindungen
mit einem Substituenten. Zu Beispielen für die Triazolverbindungen mit
einem Substituenten zählen
CBTA, BTD-U und ATA (Abkürzungen
siehe später
in der Beschreibung). Zu den schwefelhaltigen Verbindungen zählen MBT,
TCA und BIT (Abkürzungen
siehe später
in der Beschreibung). Bevorzugt sind die Carbonsäuren Monocarbonsäuren. Zu
Beispielen für
Monocarbonsäuren
zählen Ölsäure, Linolsäure und
Linolensäure.
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Einerseits stellt die Erfindung eine
Verbundfolie mit einer organischen Trennschicht mit den eben beschriebenen
Eigenschaften, welche zwischen einer Metallträgerschicht, welche ebenso eine
Folie sein kann, und einer ultradünnen Kupferfolie angeordnet
ist, zur Verfügung.
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Andererseits stellt die Erfindung
ein Verfahren zur Herstellung einer Verbundfolie zur Herstellung
gedruckter Leiterplatten durch die Bildung einer organischen Trennschicht
auf einer Metallträgerschicht
und anschließendes
Bilden einer ultradünnen
Kupferfolie auf der organischen Trennschicht durch elektrolytische
Abscheidung zur Verfügung.
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Ein kupferplattiertes Laminat zur
Herstellung gedruckter Leiterplatten der vorliegenden Erfindung
enthält
die erfin dungsgemäße Verbundfolie
laminiert auf ein isolierendes Substrat. Alternativ enthält es die
ultradünne
Kupferfolie laminiert auf das isolierende Substrat, welches nach
dem Abziehen der Metallträgerschicht zurückbleibt.
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Eine gedruckte Leiterplatte der vorliegenden
Erfindung enthält
das kupferplattierte Laminat mit der ultradünnen Kupferfolie exponiert
durch Abtrennen der Metallträgerschicht;
von der gerade beschriebenen exponierten Kupferfolie kann ein Schaltmuster
gebildet werden.
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Die Erfindung stellt ebenso eine
mehrschichtige gedruckte Leiterplatte, welche die oben beschriebene gedruckte
Leiterplatte verwendet, zur Verfügung.
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Die mehrschichtige gedruckte Leiterplatte
kann durch Laminieren einer oben beschriebenen Verbundfolie auf
wenigstens eine Seite einer inneren Leiterplatte, auf der zuvor
Leiterbilder ausgebildet wurden, zum Erhalt eines kupferplattierten
Laminats, Trennen der Metallträgerschicht
von dem kupferplattierten Laminat zur Exponierung der ultradünnen Kupferfolie
und Bilden eines Leiterbildes auf der ultradünnen Kupferfolie gebildet werden.
Mehrere der mehrschichtigen gedruckten Leiterplatten der Erfindung
können
zu einer mehrschichtigen gedruckten Leiterplatte mit einer größeren Anzahl
geschichteter Leitermuster laminiert werden.
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Die mehrschichtige gedruckte Leiterplatte
der Erfindung kann ebenso durch Laminieren mehrerer erfindungsgemäßer gedruckter
Leiterplatten gebildet werden.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform der Verbundfolie
zur Herstellung gedruckter Leiterplatten gemäß der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform des kupferplattierten
Laminats zur Herstellung gedruckter Leiterplatten gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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3 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform der gedruckten Leiterplatte gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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4 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform
des kupferplattierten Laminats zur Herstellung gedruckter Leiterplatten
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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5 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform der mehrschichtigen
gedruckten Leiterplatte gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Beschreibung beispielhafter
Ausführungsformen
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Allgemein ist die erfindungsgemäße Verbundfolie
zur Herstellung gedruckter Leiterplatten dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine organische Trennschicht zwischen einer Metallträgerschicht
und einer ultradünnen
Kupferfolie aufweist.
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1 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kupferfolie;
wie in 1 dargestellt,
wird die Verbundfolie 1 der Ausführungsform hergestellt durch
Aufbilden einer organischen Trennschicht 3 und einer ultradünnen Kupferfolie 4 in
dieser Reihenfolge auf einen Metallträger 2.
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In der Erfindung erfüllt die
organische Trennschicht bevorzugt die oben aufgeführten Eigenschaften. Die
Trennschicht ist eine organische Verbindung, insbesondere eine stickstoffhaltige
Verbindung, schwefelhaltige Verbindung und/oder Carbonsäure.
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Als Metallträgerschicht ist Kupfer oder
eine Kupferlegierung bevorzugt, da angenommen wird, dass die Trennschicht
eine chemische Bindung mit Kupfer eingeht. Eine in der vorliegenden
Erfindung verwendete organische Verbindung kann auf ein Trägermaterial
aufgetragen werden, bei dem es sich nicht um Kupfer oder eine Kupferlegierung
handelt, beispielsweise kupferplattiertes Aluminium. Andere Metalle
können
verwendet werden, unter der Voraussetzung, dass die Trennschicht
eine gleichmäßige chemische
Bindung mit dem Metall sowie mit der ultradünnen Kupferfolie ausbildet.
Die Dicke der tragenden Metallschicht wird nicht als kritisch angesehen;
es kann sich um eine Folie von 18–70 μm Dicke handeln. Da eine typische
Trägerschicht
relativ dünn
ist, wird sie ebenso als Folie bezeichnet; selbstverständlich kann
die Trägerschicht
dicker sein als gewöhnliche
Folien. Beispielsweise können
schwerere Trägerschichten
bis zu etwa 5 mm Dicke verwendet werden.
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Die Metallträgerschicht kann eine elektrolytische
Kupferfolie sein, die typischerweise eine rauhe oder matte Seite
und eine weiche oder glänzende
Seite aufweist. Die Trennschicht, auf der die ultradünne Kupferfolie
abgeschieden wird, kann auf der matten oder glänzenden Oberfläche ausgebildet
werden. Wenn die elektrolytische Abscheidung auf der Trennschicht,
die auf der glänzenden
Seite ausgebildet ist, durchgeführt
wird, erhält
die resultierende dünne
Kupferfolie eine geringe Rauhigkeit und ist für ein Leitermuster mit feinem
Pitch geeignet. Wenn die elektrolytische Abscheidung auf der Trennschicht,
die auf der matten Seite ausgebildet ist, durchgeführt wird,
be sitzt die resultierende ultradünne
Kupferfolie hohe Rauhigkeit und kann die Abziehfestigkeit (B) von
dem isolierenden Substrat verbessern.
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Die Dicke der auf der organischen
Trennschicht ausgebildeten ultradünnen Kupferfolie beträgt im Allgemeinen
nicht mehr als 12 μm
und kann viel weniger, beispielsweise 5–7 μm oder weniger, betragen. Eine Kupferfolie
mit einer Dicke von mehr als 12 μm
kann durch konventionelle Verfahren hergestellt und ohne eine Trägerschicht
gehandhabt werden. Die ultradünne
Kupferfolie wird durch elektrolytische Abscheidung gebildet, und
die so erhaltene ultradünne
Kupferschicht ist zur Herstellung von Leitermustern geeignet und
besitzt akzeptable Abziehfestigkeiten (A) und (B).
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Bestimmte stickstoffhaltige Verbindungen
und schwefelhaltige Verbindungen, insbesondere heterozyklische Verbindungen,
stellten sich als geeignet als organische Trennschicht heraus. Zu
diesen stickstoffhaltigen Verbindungen zählen bevorzugt stickstoffhaltige
Verbindungen mit einer funktionellen Gruppe; darunter sind insbesondere
Triazolverbindungen mit einer funktionellen Gruppe, wie Carboxybenzotriazol
(CBTA), N,N'-Bis(benzotriazolylmethyl)harnstoff
(BTD-U) oder 3-Amino-1H-1,2,4-triazol
(ATA) bevorzugt. Die Klasse schwefelhaltiger Verbindungen beinhaltet
Mercaptobenzothiazol (MBT), Thiocyanursäure (TCA) und 2-Benzimidazolethiol
(BIT); besonders bevorzugt sind MBT und TCA. Es stellte sich heraus,
dass einige organische Verbindungen nicht die Fähigkeit besitzen, die ultradünne Kupferfolie
von einem Kupferträger
freizusetzen, wie in den folgenden Beispielen dargestellt.
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Eine weitere Klasse von Verbindungen,
welche sich als geeignet als organische Trennschicht herausstellte,
sind Carbon säuren,
wozu Carbonsäuren
mit höherem
Molekulargewicht zählen.
Unter den Carbonsäuren
sind Monocarbonsäuren,
wie Fettsäuren,
die von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen erhalten werden
können,
bevorzugt. Diese können
entweder gesättigt
oder ungesättigt
sein. Es sind nicht alle Carbonsäuren
geeignet, wie aus den folgenden Beispielen deutlich wird.
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Carbonsäuren, die sich als geeignet
für Trennschichten
herausstellten, sind Fettsäuren
(Monocarbonsäuren
mit höherem
Molekulargewicht), insbesondere ungesättigte Fettsäuren, wie Ölsäure, Linolsäure und
Linolensäure.
Andere Säuren,
bei denen sich herausstellte, dass sie nicht die Fähigkeit
haben, die ultradünne Kupferfolie
von einem Kupferträger
freizusetzen, sind in den folgenden Beispielen dargestellt.
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Gemessen gemäß des Japanischen Standards
JIP-C-6481 liegt der Bereich der Abziehfestigkeit (A) des Metallträgers von
der ultradünnen
Kupferfolie in der erfindungsgemäßen Verbundfolie
bei etwa 4,903–294,2
N/m (0,005–0,3
kgf/cm), bevorzugt 4,903– 98,07
N/m (0,005–0,1
kgf/cm), um zu gewährleisten, dass
die Trägerschicht
nach dem Laminieren der Verbundfolie auf ein isolierendes Substrat
von der ultradünnen
Kupferfolie getrennt werden kann. Wenn sie unter 4,903 N/m (0,005
kgf/cm) liegt, ist die Abziehfestigkeit (A) so gering, dass Wölben oder
Ablösen
der ultradünnen
Kupferfolie während
des Laminierens mit einem Substrat oder während des Stanzens oder Bohrens
eines Laminats oder einer Leiterplatte auftreten können. Wenn
sie größer als
294,2 N/m (0,3 kgf/cm) ist, ist die Haftfestigkeit so groß, dass
eine spezielle Behandlung beim Abtrennen der Metallträgerschicht
nötig sein
kann, beispielsweise die Verwendung eines wässrigen Mediums, wie im US-Patent
Nr. 3,886,022.
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Eine Verbundfolie zur Herstellung
gedruckter Leiterplatten der Erfindung besitzt nur geringe oder
keine Variabilität
in der Abziehfestigkeit (A) zwischen der Metallträgerschicht
und der ultradünnen
Kupferfolie. Die Haftfestigkeit ist gleichbleibend sowohl bei einzelnen
Verbundfolien als auch bei einer Vielzahl von Verbundfolien.
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Da lediglich eine dünne organische
Schicht an der Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie nach dem Abtrennen der metallischen Trägerschicht
anhaftet, ist das Entfernen des organischen Films durch Säubern mit
einer verdünnten
Säurelösung möglich. Eine
harte Beizstufe ist nicht notwendig. Außerdem kann die organische
Schicht, die nach dem Entfernen des Trägers auf der Oberfläche der
ultradünnen
Kupferfolie verbleibt, als Passivator zur Verhinderung von Oxidation
dienen. Zudem werden, da eine metallische Trägerschicht nach ihrer Abtrennung
leicht recycelt werden kann, die oben erwähnten Produktions- und Umweltprobleme
vermieden.
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Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Verbundfolie
wird die organische Trennschicht auf der Metallträgerschicht
aufgebildet und danach die ultradünne Kupferschicht auf der organischen
Trennschicht abgeschieden. Vor der Bildung der organischen Trennschicht
wird bevorzugt jegliches Kupferoxid auf der Oberfläche der
Metallträgerschicht
entfernt, um eine gleichmäßige Haftfestigkeit
zu erreichen. Dies kann beispielsweise durch Spülen des Trägers in einer verdünnten Säurelösung, z.
B. verdünnter
Schwefelsäure,
geschehen. Die organische Trennschicht kann auf die Metallträgerschicht
durch Eintauchen oder Auftragen oder jegliches Verfahren, bei dem
eine gleichmäßige Schicht
auf dem Träger
ausgebildet wird, beispielsweise durch Eintauchen der Metallträgerschicht
in eine wässrige
Lösung
der ausgewählten
organischen Verbindung zur Bildung der organischen Trennschicht,
aufgetragen werden. Die Konzentration der organischen Verbindung
in der wässrigen
Lösung
beträgt
bevorzugt etwa 0,01–1
Gew.-% oder etwa 0,1–10
g/l; die Eintauchdauer beträgt bevorzugt
etwa 5–60
Sekunden. Obwohl höhere
Konzentrationen und längere
Eintauchzeiten möglich
sind, sind diese nicht bevorzugt, da sie die Kosten erhöhen und
die Produktivität
herabsetzen. Nach Entfernen des Trägers aus der Lösung wird
bevorzugt der Überschuss
durch Spülen
mit Wasser entfernt, so dass lediglich eine sehr dünne Schicht
gebunden auf der Trägeroberfläche verbleibt.
Die Dicke des Films nach dem Spülen ist
schwierig genau zu bestimmen, sie beträgt vermutlich etwa 3–10 nm (30–100 ⧠)
bevorzugt 3–6
nm (30–60 ⧠).
Die Dicke der Trennschicht kann beispielsweise unter Verwendung
eines Bildes, dass durch SIM (Raster-Ionenmikroskopie) oder TEM
(Transmissions-Elektronenmikroskopie) erhalten wurde, bestimmt werden. Der
Bereich einer akzeptablen Dicke der Trennschicht ist nicht bekannt,
wenn jedoch die Schicht zu dünn
ist, haftet die ultradünne
Kupferfolie an dem Träger,
während,
wenn die Trennschicht zu dick ist, keine gleichmäßige elektrolytische Abscheidung
des Kupfers durchführbar
ist.
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Die ultradünne Kupferfolie wird bevorzugt
oben auf der organischen Trennschicht, welche auf dem Metallträger platziert
wurde, elektrolytisch abgeschieden. Es gibt verschiedene Methoden
der elektrolytischen Kupferabscheidung, wie die Verwendung eines
Kupferpyrophosphatbades oder eines acidischen Kupfersulfatbades.
Obwohl jeglicher Typ eines Galvanisierungsbades zur Bildung der
ultradünnen
Kupferfolie verwendet werden kann, sind einige Typen bevorzugt.
Zur Vermeidung unerwünschter
Pin-holes und/oder Porösität kann die
anfängliche
Abschei dung in einem elektrolytischen Bad durchgeführt werden,
das im wesentlichen frei von Säure
ist, wie ein Kupfercyanidbad oder ein Kupferpyrophosphatbad, was
eine gleichmäßigere elektrolytische Abscheidung
von Kupfer ergibt. Die elektrolytische Abscheidung unter Verwendung
von Kupferpyrophosphat ist bevorzugt, da sie Vorteile hinsichtlich
der Umwelt und der Sicherheit der Operationen hat. wenn zwei Kupfergalvanisierungsstufen
verwendet werden, wird bevorzugt eine erste Kupfergalvanisierungsstufe,
welche eine Dicke von wenigstens 0,5 μm, bevorzugt 0,5–1,0 μm, liefert,
in einem Kupferpyrophosphatbad durchgeführt, gefolgt von einer zweiten
Galvanisierungsstufe unter Verwendung eines Kupfersulfatbades, wodurch
die gewünschte
Dicke, beispielsweise bis zu 12 μm,
der ultradünnen
Kupferfolie erreicht wird.
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Die Bedingungen für die elektrolytische Abscheidung
unter Verwendung von Kupferpyrophosphat werden nicht als entscheidend
angesehen. Bevorzugt ist jedoch die Kupferkonzentration in dem Kupferpyrophosphatbad
etwa 10 bis 50 g/l und die von Kaliumpyrophosphat etwa 100–700 g/l.
Der pH-Wert der elektrolytischen Lösung sollte bevorzugt etwa
7–12 betragen.
Die Badtemperatur sollte etwa 30–60°C und die Stromdichte etwa 1– 10 A/dm2 betragen.
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Die elektrolytischen Abscheidungen
von Kupfer unter Verwendung von Sulfatbädern sind vorteilhaft im Hinblick
auf die Produktivität
und Kosten und werden im Allgemeinen erfolgreich angewendet, ohne
dass zunächst
eine dünne
Kupferschicht aus einem Pyrophosphatbad abgeschieden wird. Die Bedingungen
für die elektrolytische
Abscheidung unter Verwendung von acidischem Kupfersulfat werden
ebenso nicht als entscheidend angesehen. Jedoch beträgt die Kupferkonzentration
in dem Kupfer sulfatbad bevorzugt etwa 30–100 g/l und die der Schwefelsäure etwa
50–200
g/l. Die Badtemperatur der elektrolytischen Lösung beträgt bevorzugt etwa 30–80°C und die
Stromdichte etwa 10–100
A/m2.
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Um die Anhaftung der ultradünnen Kupferfolie
an das isolierende Substrat zu verstärken, kann eine bindungsverstärkende Behandlung
auf der ultradünnen
Kupferfolienschicht durch konventionelle Methoden durchgeführt werden,
wie eine Nodularisierungsbehandlung, bei der nodulärer Kupfer
auf der Oberfläche
der Folie durch Einstellen der Galvanisierungsbedingungen abgeschieden
wird. Ein Beispiel für
eine Nodularisierungsbehandlung kann dem US-Patent Nr. 3,674,656
entnommen werden. Außerdem
kann die Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie einer konventionellen Passivierungsbehandlung unterzogen
werden, um die Oxidation der ultradünnen Kupferfolie zu verhindern.
Die Passivierungsbehandlung kann einzeln oder nach der Nodularisierungsbehandlung
durchgeführt
werden. Die Passivierungsbehandlung wird im Allgemeinen durch Abscheiden
von Zink, Zinkchromat, Nickel, Zinn, Kobalt und/oder Chrom auf der
Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie durchgeführt.
Ein Beispiel für
eine solche Methode kann dem US-Patent Nr. 3,625,844 entnommen werden.
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Die Oberfläche der durch die eben beschriebenen
Verfahren hergestellten behandelten ultradünnen Kupferfolie wird unter
Verwendung von Wärme
und Druck an ein isolierendes Substrat laminiert, wodurch das erfindungsgemäße kupferplattierte
Laminat zur Herstellung gedruckter Leiterplatten erhalten wird.
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2 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform. Wie in 2 dargestellt, wird das
kupferplattierte Laminat 5 durch Laminieren der in 1 darge stellten Verbundfolie 1 auf
ein isolierendes Substrat 6 hergestellt, so dass die ultradünne Kupferfolie 4 der
Verbundfolie 1 mit dem Substrat 6 kontaktiert
wird.
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Typischerweise beträgt die Laminierungstemperatur
150°C oder
mehr, insbesondere 175–200°C. Als isolierendes
Substrat können
jegliche Harzsubstrate, welche zur Herstellung von Leiterplatten
für elektrische Geräte verwendet
werden, verwendet werden. Zu derartigen Harzsubstraten zählen FR-4
(Glasfaser-Epoxydharze),
Papier-Phenolharze, Papier-Epoxydharze, Polyimide und Ähnliches.
Die Metallträgerschicht
wird dann abgetrennt, wodurch ein kupferplattiertes Laminat, bestehend
aus der ultradünnen
Kupferfolie und dem isolierenden Substrat, zurückbleibt.
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Beschrieben mit Bezug auf 2 ist der Bereich der Abziehfestigkeit
(A) (in 2 als A angegeben) des
Metallträgers 2 von
der ultradünnen
Kupferfolie 4, gemessen gemäß JIS-C 6481, geringer als
die Abziehfestigkeit (B) (in 3 als
B angegeben) der ultradünnen
Kupferfolie 4 von dem Substrat 6, um zu gewährleisten,
dass die Trägerschicht 2 von
der ultradünnen
Kupferfolie 4 nach dem Laminieren der Verbundfolie 1 auf das
isolierende Substrat 6 getrennt werden kann.
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Da die ultradünne Kupferfolie zu dünn und schwach
ist, um direkt die Abziehfestigkeit (B) gemäß JIS-C-6481 zu messen, wird
eine zusätzliche
Kupferabscheidung, beispielsweise bis zu einer Gesamtdicke von 18 μm, auf die
ultradünne
Kupferfolie durchgeführt.
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Das kupferplattierte Laminat ist
zur Herstellung einer gedruckten Leiterplatte geeignet.
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Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Leiterplatte
hergestellt werden, indem die ultradünne Kupferfolie des erfin dungsgemäßen kupferplattierten
Laminats exponiert wird, indem die Metallträgerschicht abgetrennt und ein
Leitermuster von der eben beschriebenen exponierten Kupferfolie
gebildet wird.
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3 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen gedruckten
Leiterplatte; wie in 3 dargestellt,
enthält
die gedruckte Leiterplatte 7 ein Substrat 6 und
ein gedrucktes Leitermuster 8, welches darauf aufgebildet
ist.
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Die gedruckte Leiterplatte 7 kann
hergestellt werden, indem die ultradünne Kupferfolie 4 des
in 2 dargestellten kupferplattierten
Laminats 5 exponiert wird, indem die Metallträgerschicht 2 abgetrennt,
die verbleibende Trennschicht 3 von der Oberfläche der
ultradünnen
Kupferfolie 4 entfernt und ein Leitermuster 8 von der
exponierten Kupferfolie 4 gebildet wird.
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Eine mehrschichtige gedruckte Leiterplatte
kann leicht unter Verwendung der wie oben beschrieben hergestellten
gedruckten Leiterplatte hergestellt werden.
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Beispielsweise kann die mehrschichtige
gedruckte Leiterplatte unter Verwendung eines kupferplattierten
Laminats hergestellt werden, welches durch Laminieren der erfindungsgemäßen Verbundfolie
auf wenigstens eine Seite einer inneren Leiterplatte, auf der zuvor
Leiterbilder ausgebildet wurden, zum Erhalt eines kupferplattierten
Laminats, Trennen der Metallträgerschicht
von dem kupferplattierten Laminat zur Exponierung der ultradünnen Kupferfolie
und Bilden eines Leiterbildes auf der ultradünnen Kupferfolie gebildet wurde.
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Die mehrschichtige gedruckte Leiterplatte
der Erfindung kann ebenso durch Laminieren mehrerer erfindungsgemäßer gedruckter
Leiterplatten gebildet werden.
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Die mehrschichtige gedruckte Leiterplatte
kann durch Laminieren der erfindungsgemäßen Verbundfolie auf wenigstens
eine Seite der erfindungsgemäßen gedruckten
Leiterplatte zum Erhalt eines kupferplattierten Laminats, Trennen
der Metallträgerschicht
von dem kupferplattierten Laminat zur Exponierung der ultradünnen Kupferfolie
und Bilden eines Leiterbildes auf der ultradünnen Kupferfolie gebildet werden.
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In beiden Fällen der Herstellung der erfindungsgemäßen mehrschichtigen
gedruckten Leiterplatte können
mehrere mehrschichtige gedruckte Leiterplatten laminiert werden,
um eine mehrschichtige gedruckte Leiterplatte mit mehreren geschichteten
Leiterbildern zu erhalten.
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4 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen kupferplattierten
Laminats, welches zur Herstellung einer mehrschichtigen gedruckten
Leiterplatte, wie in 5 dargestellt,
verwendet wird. In 4 wird
das kupferplattierte Laminat 11 der Ausführungsform durch
Laminieren einer Verbundfolie 1 auf eine innere Leiterplatte 12 über ein
Substrat (Prepreg) 6 durch das oben beschriebene Verfahren
gebildet.
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Die Verbundfolie 1 enthält eine
Metallträgerschicht 2 und
eine Trennschicht 3 und eine ultradünne Kupferfolie 4,
die auf der Trägerschicht 2 in
dieser Reihenfolge auf gebildet sind. Die innere Platte 12 enthält ein Substrat 6' und ein darauf
auf gebildetes Leitermuster 8'. In dem kupferplattierten Laminat 11 bekleidet
die ultradünne
Kupferfolie 4 der Verbundfolie 1 das Leitermuster 8' der inneren
Platte 12 über
das Substrat 6.
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5 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen mehrschichtigen
Leiter platte, welche aus dem in 4 dargestellten
kupferplattierten Laminat 11 gefertigt ist. Beschrieben
mit Bezug auf die 4 und 5 wird die Herstellung der
mehrschichtigen gedruckten Leiterplatte 13 durch Abtrennen
der Metallträgerschicht 1,
ggf. Entfernen der verbleibenden Trennschicht 3 von der
Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie 4 und Bilden eines Leiterbildes 8 auf
der exponierten ultradünnen
Kupferfolie 4 durchgeführt.
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In dem in 4 dargestellten kupferplattierten Laminat 11 kann
die innere Leiterplatte 12 die in 3 dargestellte gedruckte Leiterplatte 7 sein.
In diesem Fall besteht die in 5 dargestellte
mehrschichtige gedruckte Leiterplatte 13 aus zwei erfindungsgemäßen gedruckten
Leiterplatten, die miteinander laminiert sind.
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Die vorliegende Erfindung wird detaillierter
mit Bezug auf die folgenden Beispiele beschrieben.
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Beispiel 1
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Als Metallträgerschicht wurde eine elektrolytisch
abgeschiedene Kupferfolie mit einer Dicke von 35 μm hergestellt.
Derartige Folien besitzen typischerweise eine rauhe oder matte Seite
und eine weiche oder glänzende
Seite. Dann wurde eine organische Trennschicht auf der glänzenden
Seite der Folie aufgebildet und anschließend eine erste Kupferabscheidungsstufe,
eine zweite Kupferabscheidungsstufe, eine bindungsverstärkende Behandlung
und eine Passivierungsbehandlung unter Verwendung der folgenden
Verfahren durchgeführt.
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A. Bildung der organischen
Trennschicht
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Die 35-μm-Kupferfolie wurde in eine
wässrige
Lösung
von 2 g/l Carboxybenzotriazol (CBTA) bei 30°C für 30 Sekunden ge taucht, entnommen
und mit deionisiertem Wasser gespült, um eine organische Trennschicht
aus CBTA zu bilden.
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Die Dicke der organischen Trennschicht
wurde anhand eines durch SIM (Raster-Ionenmikroskopie) erhaltenen
Bildes mit 6 nm (60 ⧠) bestimmt.
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B. Erste Kupferabscheidungsstufe
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Eine kathodische Abscheidungsbehandlung
wurde mit einer Stromdichte von 3 A/dm2 unter
Verwendung eines Pyrophosphat-Galvanisierungsbades
mit einer Badtemperatur von 50°C
und einem pH-Wert von 8,5 durchgeführt. Das Bad enthielt 17 g/l
Kupfer und 500 g/l Kaliumpyrophosphat. Eine ultradünne Kupferfolie mit
einer Dicke von 1 μm
wurde auf der organischen Trennschicht abgeschieden.
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C. Zweite Kupferabscheidungsstufe
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Die Oberfläche der 1 μm ultradünnen Kupferfolie wurde mit
deionisiertem Wasser gespült
und dann bei einer Stromdichte von 60 A/dm2 unter
Verwendung eines Kupfersulfat-Galvanisierungsbades
mit einer Badtemperatur von 50°C,
enthaltend 80 g/l Kupfer und 150 g/l Schwefelsäure, galvanisch beschichtet,
wodurch Kupfer mit einer Dicke von etwa 5 μm abgeschieden und eine ultradünne Kupferfolie
mit einer Gesamtdicke von etwa 6 μm
erhalten wurde.
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D. Bindungsverstärkende Behandlung
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Die bindungsverstärkende Behandlung wurde auf
der Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie durch eine konventionelle nodularisierende Oberflächenbehandlung
unter Verwendung eines Kupfersulfat-Galvanisierungsbades durchgeführt. Die
Stromdichte wurde erhöht,
um Kupfernodule auf der Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie zu bilden.
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E. Passivierungsbehandlung
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Eine Passivierungsbehandlung wurde
auf der Oberfläche
der bindungsverstärkten
ultradünnen
Kupferfolie durchgeführt,
indem Zinkchromat aus einer Lösung
durch konventionelle Galvanisierungsverfahren abgeschieden wurde,
wodurch eine zur Laminierung, bereite Verbundfolie erhalten wurde.
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Die Verbundfolie wurde auf vier Lagen
0,1 mm dicker FR-4-Prepregs
laminiert und dann unter einem Druck von 25 kg/cm2 bei
175°C 60
Minuten heißgepresst,
wodurch ein kupferplattiertes Laminat erhalten wurde. Die Abziehfestigkeit
(A) der 35 μm
dicken Kupferträgerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie wurde gemäß JIS-C-6481
mit 14,71 N/m (0,015 kgf/cm) bestimmt. Die Kupferträgerschicht
konnte leicht von dem kupferplattierten Laminat getrennt werden,
und die Abziehfestigkeit (A) war über die gesamte Probe gleichmäßig.
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Beispiel 2
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Auf die gleiche Weise wie in Beispiel
1 wurde eine Verbundfolie hergestellt, mit dem Unterschied, dass eine
organische Trennschicht unter Verwendung einer wässrigen Lösung von 2 g/l N,N'-Bis(benzotriazolylmethyl)harnstoff
(BTD-U) anstelle von Carboxybenzotriazol (CBTA) verwendet wurde.
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Die Verbundfolie wurde wie in Beispiel
1 auf vier Lagen 0,1 mm dicker FR-4-Prepregs laminiert, unter Verwendung
eines Drucks von 25 kg/cm2 und einer Temperatur
von 140°C
für 60
Minuten, wodurch ein kupferplattiertes Laminat erhalten wurde. Die
Abziehfestigkeit (A) der 35 μm
dicken Kupferträgerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie wurde gemäß JIS-C-6481
mit 24,52 N/m (0,025 kgf/cm) bestimmt. Der Kupferträger konnte
leicht von dem kupferplattierten Laminat getrennt werden, und die
Abziehfestigkeit (A) war über
die gesamte Probe gleichmä ßig. Dann
wurde das kupferplattierte Laminat bei 175°C 60 Minuten nachgehärtet.
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Beispiel 3
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Auf die gleiche Weise wie in Beispiel
1 wurde eine Verbundfolie hergestellt, mit dem Unterschied, dass die
organische Trennschicht unter Verwendung einer wässrigen Lösung von 2 g/l Benzotriazol
(BTA) anstelle von Carboxybenzotriazol (CBTA) gebildet wurde.
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Die Verbundfolie wurde wie in Beispiel
1 auf vier Lagen 0,1 mm dicker FR-4-Prepregs laminiert, unter Anwendung
eines Drucks von 25 kg/cm2 bei 140°C für 60 Minuten,
wodurch ein kupferplattiertes Laminat erhalten wurde. Die Abziehfestigkeit
(A) der 35 μm
dicken Kupferträgerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie wurde gemäß JIS-C-6481
mit 42,17 N/m (0,043 kgf/cm) bestimmt. Der Kupferträger konnte
leicht von dem Laminat getrennt werden, und die Abziehfestigkeit
(A) war über
die gesamte Probe gleichmäßig. Danach
wurde das Laminat bei 175°C
60 Minuten erhitzt, um es nachzuhärten.
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Beispiel 4
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Auf die gleiche Weise wie in Beispiel
1 wurde eine Verbundfolie hergestellt, mit dem Unterschied, dass eine
organische Trennschicht unter Verwendung einer gemischten wässrigen
Lösung
aus 2 g/l Carboxybenzotriazol (CBTA) und 0,5 g/l Benzotriazol (BTA)
gebildet wurde.
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Die Verbundfolie wurde auf zwei Lagen
Polyimid-Prepregs laminiert, welche jeweils eine Dicke von 0,1 mm
aufwiesen, unter Anwendung eines Drucks von 25 kg/cm2 bei
216°C für 270 Minuten,
wodurch ein kupferplattiertes Laminat erhalten wurde. Die Ab ziehfestigkeit
(A) der 35 μm
dicken Kupferträgerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie wurde gemäß JIS-C-6481
mit 8,826 N/m (0,009 kgf/cm) bestimmt. Der Kupferträger konnte
leicht von dem Laminat abgezogen werden, und die Abziehfestigkeit
(A) war über
die gesamte Probe gleichmäßig.
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Beispiel 5
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Durch das Verfahren gemäß Beispiel
1 hergestellte Verbundfolien wurden auf beide Oberflächen einer inneren
Schicht laminiert, auf der zuvor Leitermuster ausgebildet worden
waren, unter Verwendung eines 0,18 mm dicken FR-4-Prepregs als Mittelschicht
und durch Pressen bei 175°C
und 25 kg/cm2 für 60 Minuten. Nach Abkühlen wurde
die Abziehfestigkeit (A) der 35 μm
dicken Metallträgerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie gemäß JIS-C-6481
mit 14,71 N/m (0,015 kgf/cm) bestimmt. Die Trägermetallschicht konnte leicht
von dem Laminat getrennt werden, und die Abziehfestigkeit (A) war
gleichmäßig.
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Beispiel 6
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Unter Verwendung eines durch die
Verfahren von Beispiel 1 hergestellten kupferplattierten Laminats wurde
ein Bohrer mit einem Durchmesser von 0,3 mm verwendet, um Löcher in
dem Laminat herzustellen. Eine konventionelle Desmear-Behandlung
mit Kaliumpermanganatlösung
wurde durchgeführt,
um das Epoxydharz zu entfernen. Dann wurde die Platte zu einer Dicke
von 15 μm
plattiert. Ein Leitermuster wurde auf gebildet (Leitungsbreite/Leitungsabstand
= 50 μm/50 μm), wodurch
eine gedruckte Leiterplatte erhalten wurde. Es stellte sich heraus,
dass die Leitermuster frei von Kurzschlüssen oder Freiflächen waren.
Zwei dieser gedruckten Leiterplatten wurden unter Verwendung eines
0,18 mm dicken FR-4-Prepregs durch Heißpressen zusammenlaminiert,
wodurch eine mehrschichtige gedruckte Leiterplatte mit vier leitfähigen Schichten
erhalten wurde. Es traten keine Probleme auf. Die ultradünne Kupferfolie
wurde nicht zerrissen und es bildeten sich keine Runzeln. Somit
wurden sowohl in Beispiel 5 als auch in Beispiel 6 verbesserte mehrschichtige
gedruckte Leiterplatten erhalten, welche sehr feine (50 μm) Leitungen
und Zwischenräume
aufwiesen.
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Beispiel 7
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Auf die ultradünne Kupferfolie in jedem der
in den Beispielen 1–5
hergestellten kupferplattierten Laminate wurde Kupfer bis zu einer
Gesamtdicke von 18 μm
elektrolytisch abgeschieden. Als nächstes wurde die Abziehfestigkeit
(B) der 18 μm
dicken Kupferschicht von dem Substrat gemäß JIS-C-6481 bestimmt. Die
ultradünne
Kupferschicht kann nicht durch dieses Verfahren getestet werden,
da sie zu dünn
und schwach ist; aus diesem Grund wurde die zusätzliche Kupferabscheidung vorgenommen,
um die Durchführung
des Tests zu ermöglichen.
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Ein Leitermuster wurde durch konventionelle Ätzverfahren
unter Verwendung von Kupferchlorid und Trockenfilm-Ätzpaste
auf den fünf
kupferplattierten Laminaten der Beispiele 1–5 gebildet. Leitungsbreite/Leitungsabstand
betrugen wiederum 50 μm/50 μm. Die erhaltenen
Ergebnisse sind in Tabelle 1 wiedergegeben.
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Die obigen Ergebnisse zeigen die
Eignung der kupferplattierten Laminate für elektronische Geräte. Es wird
deutlich, dass die Abziehfestigkeit (B) der ultradünnen Kupferfolie
vergleichbar ist zu konventionellen dicken Kupferfolien und vielfach
größer als
die Abziehfestigkeit (A), die zwischen der ultradünnen Kupferfolie und
der Trägerschicht
gemessen wird. Zudem stellte sich heraus, dass diese Laminate viel
bessere Leitermuster ergeben, da sie keine Öffnungen oder Kurzschlüsse bei
einer Leitungsbreite und einem Leitungsabstand von 50 μm aufweisen.
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Beispiel 8
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Eine elektrolytisch abgeschiedene
Kupferfolie mit einer Dicke von 35 μm wurde als Metallträgerschicht verwendet.
Auf der glänzenden
Seite der Folie wurde eine Trennschicht aufgebildet, gefolgt von
einer Kupferabscheidungsstufe, wodurch eine Verbundkupferfolie unter
Verwendung der folgenden Verfahren A und B erhalten wurde.
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A. Bildung der organischen
Trennschicht
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Die 35 μm dicke Kupferfolie wurde zunächst für 30 Sekunden
in einer wässrigen
Lösung
von H2SO4 (150 g/l)
sauer gewaschen und danach in destilliertem Wasser 15 Sekunden gespült, um die
rückständige Säure zu entfernen.
Dann wurde die gespülte
Kup ferfolie in eine wässrige
CBTA-Lösung
(5 g/l) bei einer Temperatur von 40°C für 30 Sekunden getaucht, entnommen
und in deionisiertem Wasser gespült,
wodurch eine organische Trennschicht aus CBTA gebildet wurde.
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B. Kupferabscheidungsstufe
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Auf der organischen Trennschicht
wurde Kupfer mit einer Stromdichte von 5 A/dm2 unter
Verwendung eines Kupfersulfat-Galvanisierungsbades
mit einer Badtemperatur von 40°C,
enthaltend 250 g/l Kupfersulfat und 70 g/l Schwefelsäure, für 150 Sekunden
elektrolytisch abgeschieden. Dadurch wurde eine Verbundfolie, in
der eine Kupferfolie mit einer Dicke von 3 μm auf der Trennschicht aufgebildet
wurde, erhalten. Die entstandene Verbundfolie wurde unter Verwendung
des folgenden Verfahrens (C)auf ihre Freisetzungsfähigkeit
bewertet, sowohl in ihrem ursprünglich
hergestellten Zustand als auch nach Erwärmen auf 155°C für 15 Minuten.
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Bewertungsverfahren
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Auf die ultradünne Kupferfolie in der Verbundfolie
wurde ein Scotch-Tape geklebt. Dann wurde das aufgeklebte Scotch-Tape von der Verbundfolie
abgezogen und beobachtet, ob die ultradünne Kupferfolie zusammen mit
dem Scotch-Tape von der Kupferträgerschicht
getrennt wurde oder nicht (ob die Trennungsbedingung akzeptabel
ist oder nicht).
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 2
wiedergegeben.
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Beispiele 9–12 und
Bezugsbeispiele 1 und 2
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In jedem der Beispiele 9–12 wurde
eine Verbundfolie auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 hergestellt, mit
dem Unterschied, dass eine organische Trennschicht unter Verwendung
einer wässrigen
Lösung
(5 g/l) einer stickstoff- und/oder schwe felhaltigen Verbindung,
bei der es sich nicht um CBTA handelte und die in Tabelle 2 wiedergegeben
ist, gebildet wurde.
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Die entstandenen Verbundfolien wurden
auf ihre Freisetzungsfähigkeit
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 bewertet. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 2 wiedergegeben.
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Vergleichbeispiele 1–3
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In jedem der Vergleichbeispiele 1–3 wurde
eine Verbundfolie auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 hergestellt,
mit dem Unterschied, dass eine organische Trennschicht unter Verwendung
einer wässrigen
Lösung
(5 g/l) einer in Tabelle 2 wiedergegebenen stickstoff- und/oder
schwefelhaltigen Verbindung gebildet wurde.
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Die entstandenen Verbundfolien wurden
auf ihre Freisetzungsfähigkeit
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 bewertet.
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 2
wiedergegeben.
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Beispiele 13–15
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In jedem der Beispiele 13–15 wurde
eine Verbundfolie auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 hergestellt,
mit dem Unterschied, dass eine organische Trennschicht unter Verwendung
einer wässrigen
Lösung
(5 g/l) einer in Tabelle 2 wiedergegebenen Carbonsäureverbindung
gebildet wurde.
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Die entstandenen Verbundfolien wurden
auf ihre Freisetzungsfähigkeit
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 bewertet.
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 2
wiedergegeben.
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Vergleichbeispiele 4 und
5
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In den Vergleichbeispielen 4 und
5 wurde eine Verbundfolie auf die gleiche Weise wie in Beispiel
8 hergestellt, mit dem Unterschied, dass eine organische Trennschicht
unter Verwendung einer wässrigen
Lösung
(5 g/l) aus Malonsäure
(Vergleichbeispiel 4) oder 1,4-Butan-Dicarbonsäure (Vergleichbeispiel 5) gebildet wurde.
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Die entstandenen Verbundfolien wurden
auf ihre Freisetzungsfähigkeit
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 8 bewertet.
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 2
wiedergegeben.
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Beispiel 16
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Eine elektrolytisch abgeschiedene
Kupferfolie mit einer Dicke von 35 μm wurde als Metallträgerschicht verwendet.
Auf die matte Seite der Folie wurde eine Trennschicht auf gebildet,
gefolgt von einer Kupferabscheidungsstufe, einer Bindungsver stärkungsbehandlung
und einer Passivierungsbehandlung, wodurch eine Kupferfolie unter
Verwendung der folgenden Verfahren A–D erhalten wurde.
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A. Bildung der organischen
Trennschicht
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Die 35 μm dicke Kupferfolie wurde zunächst für 30 Sekunden
in einer wässrigen
Lösung
von H2SO4 (150 g/l)
Säure gewaschen,
danach in destilliertem Wasser 15 Sekunden gespült, um rückständige Säure zu entfernen. Dann wurde
die gespülte
Kupferfolie in eine wässrige
Lösung
von CBTA (5 g/l) bei einer Temperatur von 40°C für 30 Sekunden getaucht, entnommen
und in deionisiertem Wasser gespült,
wodurch eine organische Trennschicht aus CBTA gebildet wurde.
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B. Kupferabscheidungsstufe
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Auf der organischen Trennschicht
wurde Kupfer mit einer Stromdichte von 5 A/dm2 unter
Verwendung eines Kupfersulfat-Galvanisierungsbades
mit einer Badtemperatur von 40°C,
enthaltend 250 g/l Kupfersulfat und 70 g/l Schwefelsäure, für 150 Sekunden
elektrolytisch abgeschieden. Auf diese Weise wurde eine Verbundfolie
erhalten, in der eine Kupferfolie mit einer Dicke von 3 μm auf der
Trennschicht auf gebildet war.
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D. Bindungsverstärkungsbehandlung
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Die Bindungsverstärkungsbehandlung wurde auf
der Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie durch eine konventionelle nodularisierende Oberflächenbehandlung
unter Verwendung eines Kupfersulfat-Galvanisierungsbades durchgeführt. Die
Stromdichte wurde erhöht,
um Kupfelnodule auf der Oberfläche
der ultradünnen
Kupferfolie zu bilden.
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E. Passivierungsbehandlung
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Eine Passivierungsbehandlung wurde
auf der Oberfläche
der bindungsverstärkten
ultradünnen
Kupferfolie durch Abscheiden von Zinkchromat aus einer Lösung durch
konventionelle Galvanisierungsverfahren durchgeführt, wodurch eine zur Laminierung
bereite Verbundfolie erhalten wurde.
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Die Verbundfolie wurde auf eine 0,1
mm dicke FR-4-Prepreg-Lage
laminiert und dann unter einem Druck von 25 kg/cm2 bei
175°C 60
Minuten heißgepresst,
wodurch ein kupferplattiertes Laminat erhalten wurde.
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Die Abziehfestigkeit (A) der 35 μm dicken
Kupferträgerschicht
von der ultradünnen
Kupferfolie wurde gemäß JIS-C-6481
mit 29,42 N/m (0,03 kgf/cm) bestimmt. Die Kupferträgerschicht
konnte leicht von dem kupferplattierten Laminat getrennt werden,
und die Abziehfestigkeit (A) war über die gesamte Probe gleichmäßig.
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Auf die ultradünne Kupferfolie in dem kupferplattierten
Laminat wurde Kupfer bis zu einer Gesamtdicke von 18 μm elektrolytisch
abgeschieden. Als nächstes
wurde die Abziehfestigkeit (B) der 18 μm dicken Kupferschicht von dem
Substrat gemäß JIS-C-6481 mit 1569 N/m
(1,6 kgf/cm) bestimmt.
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Wie oben gezeigt, stellt die Erfindung
eine organische Trennschicht zwischen einem Metallträger und einer
ultradünnen
Kupferfolie zur Verfügung.
Die Bindungsfestigkeit ist gleichmäßig und niedrig genug, so dass die
ultradünne
Kupferfolie nicht beschädigt
wird, wenn die Metallträgerschicht
abgezogen wird. Somit wurde eine ultradünne Kupferfolie mit verbesserten
Handhabungseigenschaften hergestellt. Die organische Trennschicht
kann sehr leicht durch Eintauchen oder Aufschichten einer wässrigen
Lösung,
welche die ausgewählte organische
Verbindung enthält,
gebildet werden.
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Die Trennschicht ist nicht anorganisch,
und es verbleibt nach Abtrennen der Metallträgerschicht nur eine dünne organi sche
Schicht auf der ultradünnen
Kupferfolie. Somit ist lediglich ein Säubern mit verdünnter Säure notwendig,
um den organischen Rückstand
zu entfernen. Zudem kann, da kein Metall in der Trennschicht verwendet
wird, die tragende Metallschicht recycelt werden, wobei die Entsorgung
der Abfalllösung einfach
ist und keine Umweltprobleme hervorruft.