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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Brandmeldeanlage und insbesondere eine Brandmeldeanlage, bei
der eine Vielzahl von Endgeräten
zur Brandüberwachung,
zum Beispiel Brandmelder oder Brandmeldegrät, denen jeweils verschiedene
Adressen zugeteilt sind, mit einer Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung
(oder einer Brandalarmtafel) verbunden sind.
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2. BESCHREIBUNG DES STANDES
DER TECHNIK
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Im allgemeinen sind bei einer Brandmeldeanlage
eine Vielzahl von Endgeräten
zur Brandüberwachung,
zum Beispiel Brandmelder oder Brandmeldegeräte, denen jeweils verschiedene
Adressen zugeteilt sind, mit einer Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung
verbunden, und die Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung ruft die
Endgeräte
mit ihrer Adresse auf, um Brandinformation von dem aufgerufenen Endgerät einzuholen
oder bei Bedarf eine Anweisung an das aufgerufene Endgerät zu senden.
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Außerdem gibt es beispielweise
eine Brandmeldeanlage mit einer Akkwnulationseinrichtung, die entscheidet,
daß ein
Brand vorliegt, wenn die Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung
die Brandinformation von einer Vielzahl von Endgeräten zur
Brandüberwachung,
zum Beispiel Brandmelder oder Brandmeldegerät, einholt und, wenn die eingeholte
Brandinformation Information ist, anhand der entschieden wird, daß ein Brand
vorliegt, die Brandinformation, anhand der festgestellt wird, daß ein Brand
vorliegt, von dem Endgerät über eine
gegebene Zeitperiode einholt. Die Brandmeldeanlage dieses Typs ist
im allgemeinen mit einer Ersatzstromversorgung ausgerüstet, die
für den
Notfall, zum Beispiel bei einer Betriebsunterbrechung, bereitsteht.
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Im übrigen sind im Falle der herkömmlichen Brandmeldeanlage
dieses Typs allen Endgeräten
zur Brandüberwachung,
die im Überwachungsbereich der
Brandmeldeanlage vorhanden sind, Adressen zugeordnet, und die Brandalarmtafel
ruft alle diese Adressen auf, Brandinformation einzuholen. Dadurch nimmt
die eingeholte Information mit der Anzahl der überwachten Endgeräte zu, wobei
ein Problem entsteht, nämlich
daß eine
MPU, die die Information verarbeitet, eine Anzeigeeinrichtung usw.
groß sind,
die Struktur kompliziert wird und die Kosten steigen. Außerdem entsteht
ein Problem, nämlich
daß es schwierig
ist, eine Entscheidung über
einen Brand und eine Alarmverarbeitung auf der Grundlage lediglich
der eingeholten Information bei der Verarbeitung der Brandinformation
in bezug auf den Überwachungsbereich
zu treffen.
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Außerdem ist die vorhandene Ersatzstromversorgung
mit der Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung verbunden, so daß der Betrieb
der ersteren durch die letztere überwacht
wird. Der Überwachungsinhalt
besteht jedoch lediglich darin, zu prüfen, ob die Ersatzstromversorgung
betriebsfähig
ist oder nicht, was zu einem Problem führt, nämlich daß der Inhalt der Ersatzstromversorgung
nicht genau überwacht
werden kann.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung ist gemacht
worden, um die oben beschriebenen Probleme bei dem herkömmlichen
System zu lösen,
und daher besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
eine Brandmeldeanlage bereitzustellen, die die Anzahl der Endgeräte in einem Überwachungsbereich
angibt und eine Vielzahl von Brandzonenangaben entsprechend der
festgelegten Anzahl der Endgeräte einzeln
festlegt, wodurch es ermöglicht
wird, die Struktur zu vereinfachen und die Kosten zu reduzieren.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Brandmeldeanlage mit einer hohen Zuverlässigkeit
bereitzustellen, die in der Lage ist, den Inhalt einer Ersatzstromversorgung,
die mit einer Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung verbunden ist,
genau zu überwachen.
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Um diese Aufgaben gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung zu lösen, wird eine Brandmeldeanlage
nach Anspruch 1 bereitgestellt. Bevorzugte Merkmale dieses Aspekts
sind in den Ansprüchen
2 bis 9 und 12 bis 18 ausgeführt.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der
Erfindung wird eine Brandmeldeanlage bereitgestellt, die in Anspruch
10 ausgeführt
ist. Bevorzugte Merkmale dieses Aspekts sind in den Ansprüchen 11
bis 18 ausgeführt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die neuartigen Merkmale, die an sich
als charakteristisch gelten, sowie weitere Merkmale und Vorteile
der Erfindung sind jedoch mit Bezug auf die nachfolgende ausführliche
Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen besser verständlich,
die folgendes zeigen:
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1 ist
eine Vorderansicht, die die Struktur einer Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung
(oder Brandalarmtafel) gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 ist
ein Schaltungsstrukturbild, das die Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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3 ist
ein Floßdiagramm
zur Erläuterung des
Betriebs gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 ist
ein Floßdiagramm
zur Erläuterung des
Betriebs gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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5 ist
ein Floßdiagramm
zur Erläuterung des
Betriebs gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6 ist
ein Floßdiagramm
zur Erläuterung des
Betriebs gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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7 ist
ein Schaltungsstrukturbild, das eine Ersatzstromversorgung gemäß der Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung zeigt; und
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8 ist
ein Floßdiagramm
zur Erläuterung des
Betriebs in 7.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachstehend wird eine bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
ausführlicher
beschrieben.
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(ERSTE AUSFÜHRUNGSFORM)
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1 ist
eine Vorderansicht, die die Gesamtstruktur einer Brandkontroll-
und -anzeigevonichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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In der Figur bezeichnet das Bezugszeichen 101 eine
Brandkontroll- und -anzeigevonichtung; 102 eine vordere
Tür; 103 ein
Schloß; 111 ein
Brandzonenfenster; 112 Brandzonenlampen (zum Beispiel LEDs); 113 Anormalzonenlampen
(zum Beispiel LEDs); 114 Zonenanzeigetafeln, auf denen Brandzonennummern
oder Brandzonenortsnamen angegeben sind; und 121 eine Brandlampe
(zum Beispiel LED), die aufleuchtet, wenn Brandinformation, anhand
der entschieden wird, daß ein
Brand vorliegt, aus irgendeiner Zone empfangen wird. Außerdem bezeichnet
das Bezugszeichen 122 eine Lampe für die Wechselstromquelle (zum
Beispiel LED); 123 eine Lampe für die Ersatzstromversorgung
(zum Beispiel LED); 124 eine Lampe zur Fehlerdarstellung (zum
Beispiel LED); 125 eine Lampe für die Akkumulation (zum Beispiel
LED); 126 eine Anzeige, die auch als Zeitgebereinrichtung
fungiert und aus einer Vielzahl von Sieben-Segment-Anzeigen (in
diesem Beispiel vier) besteht; 127 eine Lampe für die Hauptalarmtonunterbrechung,
die während
einer Alarmtonunterbrechung der Hauptalarmtonvorrichtung aufleuchtet;
und 128 eine Lampe für
die Lokalalarmtonunterbrechung, die während der Alarmtonunterbrechung
einer Lokalalarmtonvorrichtung aufleuchtet. Ferner bezeichnet das
Bezugszeichen 131 einen Prüfschalter; 132 einen
Einstellschalter, der beispielweise auch als Klassifikationsanzeigeschalter
verwendet wird; 133 einen Zeiteinstellschalter; 134 einen
Hauptalarmtonunterbrechungsschalter, der den Alarmton der Hauptalarmtonvorrichtung
unterbricht (zum Beispiel einen piezoelektrischen Summer, eine elektrische
Klingel usw.) und der in der Kontroll- und Anzeigevorrichtung angeordnet
ist; 135 einen Lokalalarmtonunterbrechungsschalter, der
den Alarmton der lokalen Alarmtonvorrichtung unterbricht (zum Beispiel
einen piezoelektrischen Summer, eine elektrische Klingel, einen
Lautsprecher usw.) und der in der Brandüberwachungszone angeordnet
ist; und 136 einen Brandalarmrücksetzschalter. Die Struktwelemente 111 bis 114 bilden
eine Brandzonenanzeigeeinrichtung.
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2 ist
eine Systemdarstellung, die die erste Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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Eine MPU stellt einen Mikrocomputer
dar; ein ROM 1 ist ein ROM, zum Beispiel ein EPROM, in dem ein Programm
gespeichert ist; ein ROM 2 ist ein ROM, zum Beispiel ein EEPROM,
in dem die Adressen und die Klassifikationen der Endgeräte in einer elektrisch
wiederbeschreibbaren Weise gespeichert sind; ein RAM 1 ist ein RAM
für den
Betrieb; ein RAM 2 ist ein RAM, durch den der Inhalt des ROM 2 während der
Laufzeit gelesen und gespeichert wird; und ein RAM 3 ist ein RAM,
der als Zeitgeber zur Akkumulation verwendet wird. Diese ROMs 1,
2 und RAMs 1 bis 3 sind mit der MPU über eine Datenleitung bzw.
eine Steuerleitung verbunden.
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Das Bezugszeichen 211 bezeichnet
einen Zonenanzeigeteil, der im Brandzonenfenster 111 angeordnet
ist; 212 einen sonstigen Anzeigeteil, in denen verschiedene
Anzeigelampen, zum Beispiel Brandlampen 121, bis zu der
Lokalalarmtonunterbrechungslampe 128 angeordnet sind; 213 einen
Bedienungsteil, in dem zum Beispiel der Prüfschalter 131 bis
zum Brandalarmrücksetzschalter 136 angeordnet sind;
und 221 bis 226 Schnittstellen (IF1 bis IF6),
die mit der Datenleitung bzw. der Steuerleitung von der MPU verbunden
sind. Der Zonenanzeigeteil 211 ist mit der Schnittstelle 221 verbunden,
der sonstige Anzeigeteil 212 ist mit der Schnittstelle 222 verbunden, und
der Bedienungsteil 213 ist mit der Schnittstelle 223 verbunden.
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Das Bezugszeichen 251 bezeichnet
einen Brandmelder, der analog arbeitet und auf Rauch oder Wärme anspricht
und der mit der Schnittstelle 224 verbunden ist; 252 und 253 eine
manuelle Brandmeldestelle und ein Meldegerät, die jeweils ähnlich mit der
Schnittstelle 224 verbunden sind; 261 einen Brandmelder
des allgemeinen Typs (Ein/Aus-Melder), der mit dem Meldegerät 253 verbunden
ist und ein Brandsignal ausgibt, wenn ein Brandphänomen (Rauch,
Wärme,
Flammen, Gas oder dgl.) ermittelt wird, anhand dessen entschieden
wird, daß ein Brand
vorliegt; 271 eine Lokalalarmtonvorrichtung, die mit der
Schnittstelle 225 verbunden ist; und 281 eine
Ersatzstromversorgung, die mit der Schnittstelle 226 verbunden
ist.
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Im übrigen sind beispielweise die
Adressen Nr. 1 bis Nr. 32 dem Brandmelder 251 bis zum Meldegerät 253 in
der Reihenfolge von der Seite der Brandkontroll- und -anzeigevonichtung 101 in
dieser Ausführungsform
zugeordnet. Außerdem
sind der Brandmelder 251 bis zum Meldegerät 253,
die Endgeräte
mit jeweils einer Adresse sind, mit einer Adreßeinstellungseinrichtung (zum
Beispiel DIP-Schalter, drehbarer Dip-Schalter, EEPROM usw.) ausgerüstet, zum
Einstellen einer eigenen Adresse oder einer Gruppenadresse, zu der
die eigene Adresse gehört.
Außerdem
ist die Schnittstelle 224 mit einer Parallel-Seriell-Umsetzungsschaltung ausgestattet,
einer Übertragungsschaltung,
einer Empfangsschaltung und einer Seriell-Parallel-Umsetzungsschaltung.
Zusätzlich
ist die Schnittstelle 225 mit einer Steuerschaltung ausgerüstet, die
Strom oder ein Sprachsignal an die Lokalalarmtonvorrichtung 271 liefert.
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Außerdem ist in dieser Ausführungsform
das Brandzonenfenster 111 der ersten Brandkontroll- und -anzeigevonichtung 101 mit
32 Fensterteilen ausgestattet, die aus den paarweise angeordneten
Brandzonenlampen 112 und Anormalzonenlampen 113 und
Brandzonenanzeigetafeln 114 bestehen, und zwar in Übereinstimmung
mit 32 (32 Adressen) Endgeräten
(zur Brandüberwachung),
nämlich
der Brandmelder 251 bis zu den Meldegeräten 253. Bei dieser
Struktur entsprechen die erste Brandzonenlampe 112, die
erste Anormalzonenlampe 113 und die erste Brandzonenanzeigetafel 114 den
Angaben der Brandinformation vom Endgerät (beispielweise ein analog
arbeitender photoelektrischer Rauchmelder) mit der Adresse Nr. 1,
und die zweiunddreißigste Brandzonenlampe 112,
die zweiunddreißigste
Anormalzonenlampe 113 und die zweiunddreißigste Brandzonenanzeigetafel 114 entsprechen
jeweils den Angaben der Brandinformation vom Endgerät (zum Beispiel
einem Meldegerät)
mit der Adresse Nr. 32, das heißt,
die Endgeräte,
denen Adressen zugeordnet sind, entsprechen im einzelnen den jeweiligen Fenstern
der Brandzonenfensterteile, und ebenso entsprechen die ersteren
den letzteren in ihrer Reihenfolge.
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Nachstehend wird der Betrieb der
Brandkontroll- und -anzeigevonichtung 101 mit Bezug auf 3 bis 6 beschrieben.
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Zunächst wird der Anfangsbetrieb
mit Bezug auf 3 beschrieben.
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Eine notwendige Initialisierung wird
beim Einschalten der Stromquelle ausgeführt (Schritt S1), und eine
Vielzahl von Endgeräten
wird dann nacheinander aufgerufen. Die IDs (Klassifikationsinformation)
und die Adressen der jeweiligen Endgeräte werden von den aufgerufenen
Endgeräten
eingeholt und dann im RAM 1 gespeichert (Schritt S2: Adreßsammeleinrichtung).
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Dann werden die Adreßdaten und
die Klassifikationsdaten (IDs) aus dem ROM 2 gelesen, der aus einem
EEPROM besteht, und dann im RAM 2 gespeichert (Schritt S3).
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Danach wird entschieden, ob die eingeholten IDs
der jeweiligen Endgeräte
mit den IDs des RAM 2 identisch sind oder nicht (Schritt S4). Wenn
sie nicht identisch sind, wird die Anormalzonenlampe 113 der ersten
Zone, die beispielweise der Adresse Nr. 1 des Endgeräts entspricht,
durch Steuerung (kontinuierlich oder blinkend) zum Leuchten gebracht,
und die ID-Abnormalität
wird außerdem
durch die Anzeige 126 angezeigt (zum Beispiel Codeangabe).
Außerdem
wird die Fehlerdarstellungslampe 124 durch Steuerung (kontinuierlich
oder blinkend) zum Leuchten gebracht (Schritt S5). Infolgedessen
kann ein Fehler in der Verbindung zwischen den entsprechenden Endgeräten (ein
Fehler in der Klassifikation) erkannt werden.
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Danach wird entschieden, ob eine
Adresse, die die Nr. 32 überschreitet,
in den eingeholten Adressen vorhanden ist oder nicht (Schritt S6:
Adreßunterscheidungseinrichtung).
Wenn ja, dann wird, da es sich um eine Adresse außerhalb
des zulässigen
festgelegten Bereichs handelt, die Fehlerdarstellungslampe 124 durch
Steuerung zum Leuchten gebracht, und das Vorhandensein eines Endgeräts mit der
Adreßüberschreitung
wird von der Anzeige 126 angezeigt. Bei diesem Vorgang
kann ein Fehler bei der Adreßfestlegung
der Endgeräte
erkannt werden. In diesem Fall kann die Adresse des Endgeräts mit der
Adreßüberschreitung
von der Anzeige 126 angezeigt werden.
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Außerdem wird entschieden, ob
eine übersprungene
Nummer in den eingeholten Adressen vorhanden ist oder nicht (Schritt
S8), und wenn ja, werden in dem Fall, wo beispielweise die Adresse
Nr. 2 nicht vorhanden ist, die Fehlerdarstellungslampe 124 und
die Anormalzonenlampe 113 der zweiten Zone durch Steuerung
zum Leuchten gebracht, und die Anzeige 126 zeigt an, daß keine
Antwort erfolgt (Schritt S9). Infolgedessen wird bekannt, daß das Endgerät mit dieser
Adresse nicht angeschlossen ist.
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Wenn in einem nichtakkumulierenden
Endgerät
Brandinformation (zum Beispiel ein Signal einer physikalischen Größe, das
ein Brandphänomen
darstellt, anhand dessen entschieden wird, daß ein Brand vorliegt, ein Brandsignal
usw.) empfangen wird, anhand der festgestellt wird, daß ein Brand
in den eingeholten IDs vorliegt, dann wird unmittelbar entschieden,
daß ein
Endgerät
der Klassifikation vorhanden ist, bei dem entschieden wird, daß es in
einem Brandzustand ist (Schritt S10), ohne einen Akkumulationsvorgang
auszuführen,
der entscheidet, daß es
in einem Brandzustand ist, wenn der oben genannte Zustand für eine gegebene
Zeitperiode anhält,
und wenn ja, wird die Adresse des betreffenden Endgeräts im RAM
3 gespeichert. Im übrigen
ist das Endgerät,
bei dem durch Nichtakkumulation entschieden werden kann, daß ein Brand
vorliegt, beispielsweise ein Brandmelder, der bei einer Temperaturanstiegsrate
oder bei einer festen Temperatur anspricht.
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Nach Ausführung der oben beschriebenen Verarbeitung
wird der Brandüberwachungsvorgang durchgeführt.
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Der Brandüberwachungsvorgang kann so durchgeführt werden,
daß eine
Vielzahl von Endgeräten
mit ihren Adressen nacheinander gewählt werden und von der Brandkontroll-
und -anzeigevonichtung aufgerufen werden, und von dem aufgerufenen
Endgerät
wird eine Brandinformation, zum Beispiel ein Brandsignal, ein Signal
einer physikalischen Größe, das
ein Brandphänomen
darstellt usw., eingeholt. Diese Ausführungsform stellt ein Beispiel
dar, bei dem 32 Endgeräte
in zwei Gruppen mit jeweils 16 Endgeräten eingeteilt werden und die
Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung die Vielzahl von Endgeräten nach
Gruppeneinheiten aufruft. Die 16 Endgeräte der aufgerufenen Gruppen
melden die Brandinformation über
das Vorhandensein/Nichtvorhandensein des Brandsignals (nämlich wenn
die Adresse durch ein Meldegerät,
eine manuelle Brandmeldestelle oder einen Ein/Aus-Brandmelder zugeordnet
sind) oder das Signal einer physikalischen Größe zurück, das ein Brandphänomen darstellt
(nämlich
wenn ein analoger Brandmelder verwendet wird), und zwar zu einem Zeitpunkt,
der dem betreffenden Endgerät
zugeordnet ist, von den 16 Rückmeldezeitpunkten,
die anschließend
an das Gruppenrufsignal (das Gruppenrufsignal von der Brandkontroll-
und -anzeigevorrichtung) festgelegt werden.
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Das heißt, das Endgerät Nr. 2
sendet beispielweise die Brandinformation zu einem zweiten Zeitpunkt
von den Rückmeldezeitpunkten
im Anschluß an
das Rufsignal der ersten Gruppe aus, und das Endgerät Nr. 18
sendet die Brandinformation zu einem zweiten Zeitpunkt von den Rückmeldezeitpunkten
im Anschluß an
das Rufsignal der zweiten Gruppe aus.
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Nachstehend wird der oben beschriebene Betrieb
ausführlicher
mit Bezug auf 4 und 5 beschrieben.
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Zunächst wird im Schritt S21 beispielweise eine
erste Gruppe 1 als die g-te Gruppe festgelegt, und die erste Gruppe
wird aufgerufen (Schritt S22). Dann wird erkannt, ob die Antwort
empfangen worden ist oder nicht (Schritt S23), und wenn die Antwort empfangen
worden ist, werden die Zahl k und die Daten DA des entsprechenden
Endgeräts
im RAM 1 gespeichert (Schritt S24), und die Verarbeitung geht weiter
mit dem Schritt S25. Ebenso geht in dem Fall, wo im Schritt S23
keine Antwort empfangen wird, die Verarbeitung weiter mit dem Schritt
S25.
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Im Schritt S25 wird entschieden,
ob die Anzahl der Gruppe g gleich der Gesamtanzahl G der Gruppe
ist oder nicht, das heißt,
ob die Information über
alle Gruppen bereits eingeholt worden ist oder nicht. Wenn sie noch
nicht eingeholt worden ist, geht die Verarbeitung im Schritt S26
weiter mit einer nachfolgenden Gruppe, und die Verarbeitung kehrt
zum Schritt S22 zurück,
und der oben beschriebene Vorgang wird wiederholt. Wenn der Betrieb
beendet worden ist, wird das Endgerät Nr. 1 in der ersten Gruppe beispielsweise
festgelegt (Schritt S27), und die Daten werden vom RAM 1 gelesen
(Schritt S28).
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Danach wird entschieden, ob die gelesenen Daten
für einen
Brand repräsentativ
sind oder nicht (Schritt S29), und wenn ja, wird entschieden, ob
das entsprechende Endgerät
ein nichtakkumulierendes Endgerät
ist oder nicht, und zwar auf der Grundlage der Information vom RAM
3 (Schritt S30). Wenn es sich um ein nichtakkumulierendes Endgerät handelt, werden
die erste Zonenlampe 112 mit der entsprechenden Adresse
Nr. k, in diesem Fall die Adresse Nr. 1, und die erste Lampe 121 unmittelbar
zum Leuchten gebracht. Ferner werden die Hauptalarmtonvorrichtung
in der ersten Brandkontroll- und -anzeigevonichtung und die Lokalalarmtonvorrichtung 271 außerhalb
derselben zum Ertönen
gebracht (Schritt S31). Die Funktionen in den Schritten S29 und
S30 dienen im wesentlichen als Brandzustandsbeurteilungseinrichtung.
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Wenn es sich dagegen im Schritt S30
nicht um ein nichtakkumulierendes Endgerät handelt, wird entschieden,
ob das Endgerät
nun akkumuliert oder nicht (Schritt S32), und wenn es nicht akkumuliert, wird
ein Akkumulationszeitgeber (RAM 3 wird verwendet) des Endgeräts eingeschaltet
(Schritt S33), und wenn akkumuliert wird, wird entschieden, ob der Akkumulationszeitgeber
abgelaufen ist oder nicht (Schritt S34). Wenn er abgelaufen ist,
wird die erste Zonenlampe 112 mit der Adresse Nr. 1 wie
auf die oben beschriebene Weise im Schritt S31 zum Leuchten gebracht,
und die Brandlampe 121 wird zum Leuchten gebracht, um dadurch
die Hauptalarmtonvorrichtung innerhalb der Brandkontroll- und -anzeigevonichtung
und die Lokalalarmtonvorrichtung 271 außerhalb derselben ertönen zu lassen.
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Wenn es sich im Schritt S29 nicht
um einen Brand handelt, dann wird, nachdem der Akkumulationszeitgeber
des k-ten Endgeräts
gelöscht
worden ist, auch entschieden, ob die Daten anormal sind oder nicht
(Schritt S35). Wenn der Dateninhalt beispielweise aufgrund eines Übertragungsfehlers
anormal ist, wird die Anormalzonenlampe 113, die der fehlerhaften
Zone entspricht, zum Leuchten gebracht, um die Abnormalität anzuzeigen
(Schritt S36). In dieser Situation kann der Inhalt der Abnormalität in Form
von Codes auf der Anzeige 126 angezeigt werden.
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Danach wird entschieden, ob der oben
beschriebene Betriebsablauf aller Endgeräte, das heißt in diesem Fall der 32 Endgeräte, beendet
worden ist oder nicht (Schritt S37), und wenn er nicht beendet worden
ist, geht der Betriebsablauf im Schritt S38 weiter mit einem nachfolgenden
Endgerät,
und der oben beschriebene Betriebsablauf wird wiederholt, und die
Verarbeitung geht zur Zeit der Beendigung des oben erwähnten Betriebsablaufs
weiter mit dem Schritt S39.
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Im Schritt S39 werden ein Endgerät-ID-(Klassifikationsinformations-)Überprüfungsmodus
und ein Zeitgeberanzeigeeinstellmodus manuell so ausgeführt, daß der Einstellschalter 132 gedrückt wird,
der Einstellmodus eingeschaltet wird, und wählbare Modi auf der Anzeige 126 angezeigt werden.
Wenn der ID-Überprüfungsmodus
gewählt wird,
wird der Zeiteinstellschalter 133 gedrückt, bis dieser Modus auf der
Anzeige 126 angezeigt wird, und wenn er dort angezeigt
wird, wird der Einstellschalter 132 gedrückt, um
die Modusbestimmung auszuführen.
Wenn der Zeitgeberanzeigeeinstellmodus gewählt wird, werden der Einstellschalter 132, der
Zeiteinstellschalter 133 und der Einstellschalter 132 in
der angegebenen Reihenfolge auf gleiche Weise betätigt, um
den Modus zu bestimmen.
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Wenn es sich im Schritt S39 nicht
um den Endgerät-ID-Überprüfungsmodus
handelt, wird im Schritt S40 entschieden, ob der gegenwärtige Modus der
Zeitgeberanzeigeeinstellmodus ist oder nicht. Wenn es sich nicht
um den Zeitgeberanzeigeeinstellmodus handelt, kehrt die Verarbeitung
zum Schritt S21 zurück,
und der oben beschriebene Ablauf wird wiederholt und der Brandzeitanzeigemodus
wird eingeschaltet, wenn eine Brandzeit im Zeitanzeigeeinstellmodus
gewählt
wird (Schritt S41), und der Normalzeitanzeigemodus wird eingeschaltet,
wenn eine Normalzeit gewählt
wird (Schritt S42). In allen Fällen kehrt
die Verarbeitung zum Schritt S21 zurück, und der oben beschriebene
Ablauf wird wiederholt.
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Wenn es sich dagegen im Schritt S39
um den Endgerät-ID-Überprüfungsmodus
handelt, wird das Endgerät
Nr. 1 festgelegt (Schritt S43), die erste Brandzonenlampe 112 wird
zum Leuchten gebracht (blinkend oder kontinuierlich), und die ID
dieses Endgeräts
wird auf der Anzeige 126 angezeigt (Schritt S44). Danach
wird entschieden, ob ein Aufwärtsschalter,
beispielweise der Zeiteinstellschalter 133, gedrückt wird
oder nicht, um die ID eines nachfolgenden Endgeräts zu überprüfen (Schritt S45). Wenn er gedrückt wird,
wird entschieden, ob es sich um ein letztes Endgerät, das heißt um das
Endgerät
Nr. 32 in diesem Beispiel, handelt oder nicht (Schritt S46). Wenn
es sich nicht um das letzte Endgerät handelt, geht die Verarbeitung
weiter mit einem nachfolgenden Endgerät (Schritt S47) und kehrt zum
Schritt S44 zurück,
und der oben beschriebene Ablauf wird wiederholt. Wenn es sich um
das letzte Endgerät
handelt, kehrt die Verarbeitung zurück zum Schritt S43, und der
oben erwähnte
Ablauf wird ebenfalls wiederholt.
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Wenn der Aufwärtsschalter im Schritt S45 nicht
gedrückt
wird, wird bestimmt, ob ein Beendigungsschalter, zum Beispiel ein
Brandalarmrücksetzschalter 136,
gedrückt
wird oder nicht (Schritt S46). Wenn er nicht gedrückt wird,
kehrt die Verarbeitung zum Schritt S45 zurück und wartet, bis ein Brandalarmrücksetzschalter
gedrückt
wird, und wenn der Brandalarmrücksetzschalter 136 nicht
gedrückt
worden ist, geht die Verarbeitung weiter mit dem Schritt S21, und
der oben beschriebene Ablauf wird wiederholt.
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Danach wird der Betrieb der Zeitanzeige ausführlicher
mit Bezug auf 6 beschrieben.
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Zuerst wird entschieden, ob der gegenwärtige Modus
der Brandzeitanzeigemodus ist oder nicht (Schritt S51), und wenn
es der Brandzeitanzeigemodus ist, wartet die Verarbeitung auf einen
Brandunterbrechungsbefehl (Schritt S53), ohne daß eine Zeit angezeigt wird
(Schritt S52). Wenn ein Brandunterbrechungsbefehl kommt, wird dessen
Zeit fest angezeigt, wobei angegeben wird, daß eine erste Brandmeldung zu
dieser Zeit gemacht worden ist.
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Wenn es sich dagegen im Schritt S51
nicht um den Brandanzeigemodus handelt, wird die aktuelle Zeit angezeigt
(Schritt S55), und die Verarbeitung wartet auf einen Brandunterbrechungsbefehl
(Schritt S56). Wenn der Brandunterbrechungsbefehl kommt, wird dessen
Zeit fest angezeigt, wobei angegeben wird, daß ein Brand zu dieser Zeit
aufgetreten ist (Schritt S57).
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Nachdem die Zeit, zu der ein Brand
aufgetreten ist, im Schritt S54 oder S57 fest angezeigt wird, wird
entschieden, ob die Wiederherstellungsunterbrechung durchgeführt wird
oder nicht, das heißt,
ob der Brandalarmrücksetzschalter 136 im
Schritt S58 gedrückt
wird oder nicht. Wenn er nicht gedrückt ist, wartet die Verarbeitung
auf das Drücken
des Brandalarmrücksetzschalters 136,
und zur Zeit des Drückens
des Brandalarmrücksetzschalters 136 kehrt die
Verarbeitung zum Schritt S51 zurück,
und der oben beschriebene Ablauf wird wiederholt.
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7 ist
ein Strukturbild, das ein Beispiel der spezifischen Schaltungsstruktur
der Ersatzstromversorgung 281 zeigt, die in 2 gezeigt ist.
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In der Figur bezeichnet das Bezugszeichen 301 eine
Ladeschaltung; 302 einen normalerweise im Ein-Zustand befindlichen
Schalter; 303 einen Verbinder; 304 eine Ladebatterie
(zum Beispiel Ni-Cd-Batterie,
Bleibatterie); und 305 bis 308 Vergleichsschaltungen.
Die positive Elektrodenseite der Batterie 304 ist mit der
Ladeschaltung 301 über
den Verbinder 303 und den Schalter 302 verbunden,
ist ebenfalls über
den Verbinder 303 mit dem inversen Eingangsanschluß der Vergleichsschaltungen 305 und 306 verbunden
und ferner mit dem nichtinversen Eingangsanschluß der Vergleichsschaltungen 307 verbunden.
Die negative Elektrodenseite der Batterie 304 ist über den
Verbinder 302 mit dem nichtinversen Eingangsanschluß der Vergleichsschaltung 308 verbunden.
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Im übrigen ermitteln die Vergleichsschaltungen 305 und 306 einen
Fall, wo die Ladeschaltung 301 oder dgl. fehlerhaft ist,
und zwar mit dem Ergebnis, daß die
Spannung der Batterie 304 höher wird als eine Referenzspannung,
und die Vergleichsschaltung 307 ermittelt einen Fall, wo
beispielweise ein Kurzschluß im
Verbinder 303 auftritt, und zwar mit dem Ergebnis, daß die Spannung
der Batterie 304 niedriger wird als die Referenzspannung.
Außerdem ermittelt
eine Vergleichsschaltung 308 einen Fall, wo sich beispielweise
die Batterie 304 an einem Abschnitt des Verbinders 303 gelöst hat und
herausfällt.
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Die Bezugszeichen 309 bis 311 bezeichnen Spannungsteilungswiderstände, die
zwischen den Stromversorgungsanschluß, der beispielweise eine Versorgungsspannung
von 24 V Gleichstrom hat, und Masse geschaltet sind. Ein Knoten
zwischen den Widerständen 309 und 310 ist
mit den inversen Eingangsanschlüssen
der Vergleichsschaltungen 305 und 306 verbunden,
und ein Knoten zwischen den Widerständen 310 und 311 ist
mit dem nichtinversen Eingangsanschluß der Vergleichsschaltung 307 verbunden.
Außerdem
ist eine Zeer-Diode 312 zwischen den Knoten der Widerstände 309, 310 und
Masse geschaltet.
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Die Bezugszeichen 313 und 314 bezeichnen Dioden,
die Kathode der Diode 313 ist geerdet, und ihre Anode ist über den
Widerstand 315 mit dem Stromquellenanschluß verbunden
und außerdem
mit dem inversen Eingangsanschluß der Vergleichsschaltung 308 verbunden.
Die Diode 314 ist zwischen den nichtinversen Eingangsanschluß der Vergleichsschaltung 308 und
Masse geschaltet.
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Die Ausgangsanschlüsse der
Vergleichsschaltung 305 und 307 und die Ausgangsanschlüsse der
Vergleichsschaltungen 306 und 308 sind normalerweise
jeweils miteinander und dann mit der Schnittstelle 226 (IF6)
verbunden.
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Die Vergleichsschaltungen 305 und 306 erzeugen
ein Ausgangssignal mit H-Pegel im Normalzustand, wenn die Spannung
der Batterie 304 niedriger ist als eine Referenzspannung,
die der Zener-Spannung der Zener-Diode 312 entspricht,
die mit deren nichtinversen Eingangsanschluß verbunden ist, und sie erzeugen
ein Ausgangssignal mit L-Pegel im Hochvoltzustand, wenn die Spannung
der Batterie 304 höher
ist als die Referenzspannung.
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Außerdem erzeugt die Vergleichsschaltung 307 ein
Ausgangssignal mit H-Pegel im Normalzustand, wenn die Spannung der
Batterie 304 höher
ist als eine Referenzspannung, die der Klemmenspannung des Widerstands 311 entspricht,
der mit ihrem inversen Eingangsanschluß verbunden ist, und sie erzeugt
ein Ausgangssignal mit L-Pegel im Niedervoltzustand, wenn die Spannung
der Batterie 304 niedriger ist als die Referenzspannung.
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Ferner erzeugt die Vergleichsschaltung 308 ein
Ausgangssignal mit H-Pegel in einem Zustand, wo die Batterie 304 nicht
abfällt,
wenn der Spannungsabfall der Diode 314 höher ist
als die Referenzspannung, die einer Spannung entspricht, die im
wesentlichen durch das Spannungsteilungsverhältnis der Diode 313 und
des Widerstands 315 bestimmt wird, die mit ihrem inversen
Eingangsanschluß verbunden
sind, und sie erzeugt ein Ausgangssignal mit L-Pegel in einem Zustand,
wo Batterie 304 abfällt, wenn
der Spannungsabfall der Diode 314 in Durchlaßrichtung
niedriger ist als die Referenzspannung.
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Da die Ausgangsanschlüsse der
Vergleichsschaltungen 305 und 307 und die Ausgangsanschlüsse der
Vergleichsschaltungen 306 und 308 bei dem oben
beschriebenen Betriebsablauf normalerweise jeweils miteinander verbunden
sind und dann noch mit der Schnittstelle 226 (IF6) verbunden
sind, geht das Ausgangssignal der Vergleichsschaltung 308,
wenn die Batterie 304 abfällt, in den L-Pegel über, woraufhin
dann das Ausgangssignal der Vergleichsschaltung 306 zwangsläufig in
den L-Pegel geht. Da, wenn die Batterie 304 kurzgeschlossen wird,
das Ausgangssignal der Vergleichsschaltung 307 in den L-Pegel
geht, geht das Ausgangssignal der Vergleichsschaltung 305 zwangsläufig auch
in den L-Pegel. Da, wenn die Ladeschaltung 301 eine Störung hat,
die Ausgangssignale der Vergleichsschaltungen 305 und 306 in
den L-Pegel gehen,
gehen die Ausgangssignale der Vergleichsschaltungen 307 und 308 zwangsläufig auch
in den L-Pegel.
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Nachstehend wird der Überwachungsbetrieb der
Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung 101 mit Bezug auf
die Ersatzstromversorgung, die in 7 gezeigt
ist, mit Bezug auf 8 beschrieben.
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Zunächst wird ein Anschlußzustand
gelesen, das heißt,
ein Zustand der Ersatzstromquelle 281 wird über die
Schnittstelle 226 gelesen (Schritt S61), und es wird entschieden,
ob die Batterie 304 entfernt ist oder nicht (Schritt 62).
Wenn die Batterie 304 entfernt ist, wird eine Mitteilung,
nämlich
daß die
Batterie 304 entfernt ist, nach außen gegeben, zum Beispiel durch
Blinken der Ersatzstromversorgungslampe 123 und der Fehlerdarstellungslampe 124,
und außerdem
wird ihr Inhalt durch eine Codenummer auf der Anzeige 126 angezeigt.
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Wenn dagegen die Batterie 304 im
Schritt S62 nicht abfällt,
wird entschieden, ob die Batterie kurzgeschlossen ist oder nicht
(Schritt S64). Wenn sie in einem Kurzschlußzustand ist, wird eine Mitteilung,
daß die
Batterie 304 kurzgeschlossen ist, das heißt, daß die Ersatzstromversorgung 281 kurzgeschlossen
ist, nach außen
gegeben, beispielweise durch Blinken der Ersatzstromversorgungslampe 123 und
der Fehlerdarstellungslampe 124, und außerdem wird ihr Inhalt auf
der Anzeige 126 durch eine Codenummer angezeigt.
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Wenn die Batterie 304 im
Schritt S64 nicht kurzgeschlossen ist, wird entschieden, ob die
Ladeschaltung 301 eine Störung hat oder nicht (Schritt S66).
Wenn sie eine Störung
hat, wird eine Mitteilung, nämlich
daß die
Ladeschaltung 301 eine Störung hat, nach außen gegeben,
beispielweise durch Blinken der Ersatzstromversorgungslampe 123 oder der
Fehlerdarstellungslampe 124, und außerdem wird ihr Inhalt auf
der Anzeige 126 durch eine Codenummer angezeigt.
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Da, wie oben beschrieben, in dieser
Ausführungsform
die Zonenlampen als eine Vielzahl von Brandzonenanzeigeeinrichtungen,
die einer Vielzahl von Endgeräten
zur Brandüberwachung
entsprechen, denen jeweils verschiedene Adressen 1 : 1 zugeordnet
sind, in der Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung angezeigt werden,
kann die Strktur nicht verkleinert werden. Infolgedessen kann die
Vereinfachung der Strktur, die Vereinfachung der Entsprechung der
Brandüberwachungszonen
mit den Adressen, die Vereinfachung des Aufbaus und die Reduzierung
der Kosten durchgeführt
werden. Außerdem kann
nicht nur die Brandinformation eingeholt werden, sondern es kann
auch der Prozeß der
Beurteilung eines Brandes und der Erzeugung eines Alarms auf der
Grundlage der eingeholten Brandinformation erfolgen.
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Außerdem ist in dieser Ausführungsform
jedes der mehreren Endgeräte
mit einer Adreßeinstelleinrichtung
(zum Beispiel Dip-Schalter, drehbarer Dip-Schalter, EEPROM usw.)
ausgerüstet,
und die Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung weist auf: eine Speichereinrichtung
(zum Beispiel Programmspeichereinrichtung, EEPROM usw.) zum Speichern der
Adressen, die bei der Vielzahl von Endgeräten festgelegt sind, eine Adreßsammeleinrichtung
zum aufeinanderfolgenden Aufrufen der Vielzahl von Endgeräten, um
die Adressen, die von der Adreßeinstelleinrichtung
festgelegt werden, vom aufgerufenen Endgerät einzuholen, eine Adressenentscheidungseinrichtung
zum Entscheiden, ob die Adressen, die von der Adreßsammeleinrichtung
eingeholt werden, Adressen sind, die in der Speichereinrichtung
gespeichert sind oder nicht, und eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen
eines Entscheidungsergebnisses, wenn die Adreßentscheidungseinrichtung entscheidet,
daß die
eingeholten Adressen Adressen sind, die sich von den Adressen unterscheiden,
die in der Speichereinrichtung gespeichert sind. Auch wenn bei dieser
Strktur eine Adresse außerhalb
des Bereichs, in dem die Festlegung der Adressen im voraus zulässig ist,
aufgerufen wird, dann wird diese Adresse mit Sicherheit erfaßt, um eine
Anormalanzeige zu ermöglichen.
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Ferner werden in dieser Ausführungsform der
Vielzahl von Endgeräten
jeweils entsprechend der Klassifikation der Endgeräte verschiedene
IDs (Klassifikationsinformation) zugeordnet, und die Brandkontroll-
und -anzeigevorrichtung ist mit einer Brandzustandsbeurteilungseinrichtung
ausgerüstet, und
zwar zur unmittelbaren Beurteilung eines Brandzustands, wenn Brandinformation
eingeholt wird, die vom Endgerät
einer festgelegten Klassifikation eingeholt wird, anhand der entschieden
wird, daß ein Brand
vorliegt. Bei dieser Struktur wird anhand der Klassifikation des
Endgeräts
sofort entschieden, ob das Endgerät ein Gerät mit einer Sammelfunktion
ist oder nicht, um zu ermöglichen,
einen Alarm zu erzeugen.
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In dieser Ausführungsform sind ferner der Vielzahl
von Endgeräten
entsprechend der Klassifikation der Endgeräte IDs (Klassifikationsinformation) zugeordnet,
und die Brandkontroll- und -anzeigevorrichtung ist ausgestattet
mit einer Anzeige zum Anzeigen mindestens der Klassifikation der Vielzahl
von Endgeräten,
einer Anzeigelampe zum Anzeigen des Zustands der Endgeräte entsprechend
der Vielzahl von Endgeräten
im Verhältnis
1 : 1 und dem Klassifikationsanzeigeschalter, der beispielweise
einen Einstellschalter zum Festlegen der Vielzahl von Endgeräten verwendet,
und wenn der Klassifikationsanzeigeschalter betätigt wird, wird die Klassifikation
des festgelegten Endgeräts
auf der Anzeige angezeigt, und die Anzeigelampe, die dem Endgerät entspricht, wird
durch Steuerung zum Leuchten gebracht. Bei dieser Struktur kann
die Übereinstimmung
der Vorrichtung mit den Endgeräten
bestätigt
werden, und die Zuverlässigkeit
der Vorrichtung kann verbessert werden.
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In dieser Ausführungsform weist die Brandkontroll-
und -anzeigevonichtung darüber
hinaus eine Zeitgebereinrichtung mit einem Zeitgeberteil und einer
Anzeige, die eine Zeit anzeigt, die vom Zeitgeberteil ausgegeben
wird, und eine Zeitmodusschalteinrichtung auf, die dazu dient, beim
Anzeigen einer Zeit, die vom Zeitgeberteil auf der Anzeige ausgegeben
wird, zwischen einem Normalanzeigemodus, bei dem die ausgegebene
Zeit immer auf der Anzeige angezeigt wird, und einem Brandzeitanzeigemodus, bei
dem die ausgegebene Zeit auf der Anzeige normalerweise nicht angezeigt
wird, sondern die ausgegebene Zeit auf der Anzeige angezeigt wird,
wenn anhand der Brandinformation entschieden wird, daß ein Brand
vorliegt. Außerdem
wird die Zeitangabe auf der Anzeige zu der Zeit feststehend angezeigt,
wenn entschieden ist, daß die
eingeholte Brandinformation dem Auftreten eines Brandes entspricht.
Demzufolge kann eine Zeit, zu der ein Brand auftritt, sofort deutlich
gemacht werden.
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Da in dieser Ausführungsform darüber hinaus
der Inhalt der Ersatzstromversorgung, zum Beispiel das Trennen und
Kurzschließen
der Ersatzstromversorgung und die Störung der Ladeschaltung, genau überwacht
werden, kann die Zuverlässigkeit
der Vorrichtung verbessert werden.
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In der oben beschriebenen Ausführungsform wurde
eine sogenannte Brandkontroll- und -anzeigevonichtung vom R-Typ
beschrieben. Die Brandkontroll- und -anzeigevonichtung vom P-Typ
ist auf die vorliegende Erfindung ebenfalls mit den gleichen Wirkungen
anwendbar.
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Die vorstehende Beschreibung der
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung ist zum Zwecke der Darstellung und Beschreibung erfolgt. Die
Erfindung ist weder erschöpfend
beschrieben, noch ist sie auf die genaue Form beschränkt, die
hier offenbart ist, und Modifikationen und Varianten sind im Lichte
der oben beschriebenen Lehre möglich oder
können
anhand der praktischen Umsetzung der Erfindung gewonnen werden.
Die Ausführungsformen
wurden gewählt
und beschrieben, um die Prinzipien der Erfindung und ihre praktische
Anwendung zu erläutern,
um es dem Fachmann zu ermöglichen, die
Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen und
mit verschiedenen Modifikationen anzuwenden, wie sie für den bestimmten
beabsichtigten Zweck, der hier betrachtet wird, geeignet sind. Der
Schutzbereich der Erfindung ist durch die beigefügten Ansprüche und deren Äquivalente
definiert.