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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein flexibles, aufschäumendes
Material zur Verwendung für
den passiven Brandschutz und betrifft ebenfalls ein Verfahren für die Herstellung
eines solchen Materials.
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Flexible,
aufschäumende
Materialien (z. B. in Form eines Flächenmaterials oder eines Streifens)
finden zunehmend Verwendung für
eine Vielzahl von Anwendungen zum passiven Brandschutz. Ein solches
Material lässt
sich auf einer Anlage zur Papiererzeugung herstellen und weist eine überwiegend
faserige Matrix auf (z. B. eine Vliesstoffbahn), die mit einer aufschäumenden
Substanz beladen ist (z. B. aufblähender Graphit). Bei Gebrauch
wird das aufschäumende
Material auf eine zu schützende
Oberfläche
mit Hilfe beliebiger geeigneter Mittel aufgebracht, z. B. unter
Verwendung von Klebmittel. Die Oberfläche kann beispielsweise um eine
Türkante
gelegt sein. Im Fall eines Brandes hat das Vorhandensein der aufschäumenden
Substanz die Wirkung, dass sich das Produkt in einer Mehrzahl von
Richtungen ausdehnt und so eine Dichtung bildet und einen Schutz
gegen Feuer gewährt.
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Eines
solcher Materialien wurde in der GB-A-2273100 offenbart und weist
Mineralwollfasern auf, elastomeres Bindemittel und aufblähenden Graphit.
Das aufschäumende
Material nach der GB-A-2273100 wird erzeugt durch Nassauflegen einer
wässrigen
Suspension, in die Mineralwollfasern eingearbeitet sind, ein elastomeres
Bindemittel und ein aufblähendes
Graphit auf ein Formfilz, wie er beispielsweise bei der Papiererzeugung
verwendet wird, und Abziehen von Wasser aus der Suspension unter
Erzeugung eines Bogens, der anschließend getrocknet wird. Obgleich
in der GB-A-2273100 nicht speziell offenbart, ist es übliche Praxis,
den Bogen durch Walzen vor dem Trocknen zu verfestigen. Eine solche
Verfestigung hat die Hauptaufgabe der Entfernung von Wasser und
wird nicht zur Kontrolle von Dichte und Dicke des Fertigerzeugnisses
angewendet. Der Feuchtigkeitsgehalt nach der Verfestigung beträgt nicht
weniger als 40% und beträgt
nach dem Trocknen im typischen Fall weniger als 5%.
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Die
GB-A-2233678 und 2271362 beziehen sich ebenfalls auf die Herstellung
von aufschäumendem flächigen Material
und offenbaren nicht die Verfestigung der Bahn vor dem letzten Trocknen.
Das aufschäumende
Material, das in den GB-A-2233678 und 2271362 offenbart wird, ist
jedoch von einer anderen Beschaffenheit als das in der GB-A-2273100
offenbarte insofern, dass das Erstere über eine Matrix verfügt, deren überwiegender
Bestandteil ein ungebrannter kaolinitischer Ton ist, der Töpferton
aufweist, verstärkt
durch anorganische glasartige Fasern, wobei in das Material ein
organisches Bindemittel einbezogen ist sowie (im Fall der GB-A-2271362)
wahlweise außerdem
Kunstseidefasern eingearbeitet sind.
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Das
Endverhalten des aufschäumenden
Materials hinsichtlich seiner Volumenausdehnung und der Fähigkeit
der Druckerzeugung bei Exponierung an Feuer steht im direkten Zusammenhang
mit der Materialdichte und diese ist wiederum in der Regel eine
Funktion der Fähigkeit
der Papiererzeugungsanlage, das auf die aufschäumende Substanz zu halten.
Es existiert eine Grenze der Materialdichte, die von einem Prozess der
Papiererzeugung erzeugt werden kann.
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Es
besteht eine Nachfrage nach dünnen,
flexiblen aufschäumenden
Produkten mit hoher Volumenexpansion und der Fähigkeit für Druckerzeugung, um den Anforderungen
einer zunehmend komplizierteren und anspruchsvolleren Brandschutztechnik
zu genügen.
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Nach
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein flexibles,
aufschäumendes
Material bereitgestellt, das anorganische Fasern und flexible organische
Fasern aufweist, die gemeinsam eine überwiegend faserige Matrix
erzeugen; ein elastomeres Bindemittel und eine aufschäumende Substanz,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Material bei einem Feuchtegehalt
von weniger als 5 Gew.-% komprimiert worden ist.
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Nach
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zum Herstellen eines flexiblen, aufschäumenden Materials gewährt, welches
Verfahren das Komprimieren eines im Nassverfahren aufgelegten Materials
mit einem Feuchtegehalt von weniger als 5 Gew.-% umfasst und das
eine Matrix aufweist, die überwiegend
aus Fasern erzeugt ist, die von anorganischen Fasern und flexiblen
organischen Fasern, einem elastomeren Bindemittel und einer aufschäumenden
Substanz bereitgestellt werden.
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Bevorzugt
hat das im Nassverfahren aufgelegte flächige Material einen Feuchtegehalt
von weniger als 5 Gew.-% und kann hergestellt werden durch Nassauflegen
einer wässrigen
Aufschlämmung
von anorganischen Fasern, flexiblen organischen Fasern, einer aufschäumenden
Substanz und einem elastomeren Bindemittel auf einen wasserdurchlässigen Träger, durch
Abziehen von Wasser aus der Aufschlämmung, um ein Flächengebilde
zu erzeugen und durch Trocknen des Flächengebildes bis zu einem Feuchtegehalt
von weniger als 5 Gew.-%.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung haben wir entdeckt, dass die Volumenexpansion
und Druckerzeugung von nassaufgelegten aufschäumenden Materialien mit überwiegend
faseriger Matrix, in die anorganische Fasern eingearbeitet sind
und die mit einer aufschäumenden
Substanz beladen ist, wesentlich verbessert werden kann, indem flexible
organische Fasern in die einem Nassauflegen zu unterziehende Suspension einbezogen
werden und eine Kompression herbeigeführt wird, sobald das resultierende
flächige
Material bis zu einem Feuchtegehalt von weniger als 5 Gew.-% (normalerweise
weniger als 2 Gew.-%) getrocknet worden ist. Die Verbesserung der
Eigenschaften wird speziell durch die Einbeziehung der flexiblen
organischen Fasern erhalten, wodurch es möglich ist, dass ein komprimiertes
Produkt mit erhöhter
Dichte erzeugt und die vorgenannten Vorteile erhalten werden können. Im
Gegensatz dazu wird das aufschäumende
Material der GB-B 2273100 (in das keine flexiblen organischen Fasern
eingebaut sind) unverarbeitbar und zerbricht während eines Kompressionsprozesses,
so dass es für
die Verwendung für
Anwendungen zum passiven Brandschutz nicht mehr länger geeignet
ist.
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Der
in der vorliegenden Erfindung zum Einsatz gelangende Kompressionsschritt
(der auf ein Material mit einem Feuchtegehalt von weniger als 5
Gew.-% wirkt) muss von dem Verfestigungsschritt unterschieden werden,
der während
der Erzeugung des aufschäumenden
flächigen
Materials, wie vorstehend im Zusammenhang mit dem Stand der Technik
beschrieben wurde, vor dem Trocknen herbeigeführt wird. Bei derartigen Verfestigungsschritten
würde der
Feuchtegehalt weit über
5 Gew.-% (z. B. 40 Gew.-%) betragen und die Verfestigung würde nicht
zustande kommen, um die Verbesserung der Eigenschaften der Volumenexpansion
der Unterdruckerzeugung zu erreichen, wie sie mit Hilfe der vorliegenden
Erfindung erzielt werden.
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Ein
aufschäumendes
Material nach dem ersten Aspekt der Erfindung (das gemäß den Verfahren
des zweiten oder dritten Aspektes erzeugt wird) wird im typischen
Fall eine Dicke von 0,25 bis 5 mm und eine Dichte von 500 bis 2000
kg/m3 haben. Das Material wird im typischen
Fall ein Verhältnis
der Volumenexpansion von 15 : 1 bis 50 : 1 haben, wenn auf freie
Expansion durch Erhitzen in einem Ofen bei 400°C für 15 bis 30 getestet wird.
Im Gegensatz dazu wird das Material vor der Kompression im typischen
Fall eine Dicke von 0,5 bis 12 mm und eine Dichte von 150 bis 400
kg/m3 haben und ein Verhältnis der Volumenexpansion
von 3 : 1 bis 15 : 1. Die Zugfestigkeit des Materials vor der Kompression
muss ausreichend sein, um zu ermöglichen, dass
dieser Arbeitsschritt ausgeführt
werden kann, und beträgt
im typischen Fall nicht weniger als 3 kN/m2.
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Der
Kompressionsprozess macht es möglich,
dass die Eigenschaften des aufschäumenden Materials kontrolliert
werden können.
Im typischen Fall wird das Material von 20% bis 75% seiner ursprünglichen
Dicke komprimiert. Die Kompression kann unter Verwendung einer Presse
herbeigeführt
werden, wie beispielsweise eine Presse vom Typ einer Plattenpresse,
jedoch wird die Kompression bequemerweise durch Kalandrieren ausgeführt, d.
h. das zu komprimierende Material wird durch den Einzug zwischen
zwei Walzen unter Anwendung konventioneller Methoden durchgeführt. Der
Kompressionsgrad und die Dicke des fertigen Erzeugnisses können kontrolliert
werden, indem der Spalt zwischen den Walzen fixiert wird und darauf
ein ausreichender Druck gegeben wird, um die Rückstellfähigkeit des zu komprimierenden
Materials zu überwinden.
Kalander, die für
die Gummiverarbeitung verwendet werden, sind für die Herstellung des kalandrierten
Materials besonders geeignet. Alternativ können auch Kalander angewendet
werden, die zur Verwendung bei Papier, Textilien oder Vliesstoffen
ausgelegt sind. Die zum Kalandrieren verwendeten Walzen können geglättet oder
gemustert sein und können
erhitzt sein, gekühlt
oder sich auf Umgebungstemperatur befinden.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung kann das zu komprimierende Material mit einem warmhärtbaren
Harz imprägniert
sein und in einer Hochdruckform unter Bedingungen komprimiert werden,
die zum Härten
des Harzes führen.
Das warmhärtbare
Harz kann beispielsweise ein Epoxidharz sein, Polyester-, Vinylester-,
Phenol-, Melanin- oder Acrylatharz.
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Im
typischen Fall weist das aufschäumende
Material nach dem ersten Aspekt der Erfindung 2% bis 20 Gew.-% (vorzugsweise
2% bis 8 Gew.-%) der organischen Fasern auf, die beispielsweise
eine Länge
von 3 bis 25 mm und einen Durchmesser von 2 bis 20 Mikrometer haben
können.
Besonders geeignete organische Fasern zur Verwendung in der Erfindung
schließen
Polyesterfasern ein, Nylon-, Aramid-, Acryl-, Olefin- und Cellulosefasern.
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Besonders
bevorzugt sind die organischen Fasern aus einem thermoplastischen
Polymer, das zum Schmelzen und Fließen während des Prozesses der Kompression
(z. B. Kalandrieren) ausgelegt ist, so dass es zu einem Schmelzbonden
der Fasern kommt. Geeignete Fasern für diese Aufgabe sind Olefinfasern
und Polyesterfasern sowie Bikomponentenfasern, die 2 Polymere mit
unterschiedlichen Schmelzpunkten aufweisen. Das Schmelzbonden ist
deshalb von Vorteil, weil es zu einem Produkt mit verbessertem Zusammenhalt und
Querfestigkeit führt.
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Anorganische
Fasern zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Produkt können beispielsweise
Fasern aus Glas sein, Mineralwolle, Steinwolle, Schlackenwolle,
Asbest, Keramik, Zirconiumdioxid, Aluminiumoxid oder andere glasartige
Chemiefasern. Im Allgemeinen werden die anorganischen Fasern in
dem aufschäumenden
Material in einer Menge von 10% bis 80 Gew.-% (bevorzugt 20% bis
40 Gew.-%) vorliegen. Im typischen Fall haben die anorganischen
Fasern eine Länge
von 0,2 bis 20 mm und einen Durchmesser von 0,1 bis 15 Mikrometer.
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Die
aufschäumende
Substanz kann ein sich aufblähendes
Material sein, z. B. schäumbarer
(eingelagerter) Graphit, Vermiculit und Perlit. Allgemein wird das
aufschäumende
Material nach dem ersten Aspekt der Erfindung 10% bis 85 Gew.-%
(bevorzugt 40% bis 70 Gew.-%) der aufschäumenden Substanz aufweisen.
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Das
wässrige
elastomere Bindemittel kann beispielsweise ein acrylisches Polymer
aufweisen, ein Butadien-, Vinyl- oder Silicon-Polymer. Vorzugsweise
wird ein Acrylharzlatex verwendet. Das aufschäumende Material wird im typischen
Fall 2% bis 30 Gew.-% (bevorzugt 5% bis 20 Gew.-%) des Bindemittels
aufweisen.
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Aufschäumende Materialien
im Sinne der Erfindung können
unter Anwendung des Hochleistungsmischens hergestellt worden sein,
um eine Dispersion der sich aufblähenden Substanz, der organischen
Fasern, anorganischen Fasern und des Bindemittels (in den erforderlichen
Anteilen) in Wasser herzustellen. Im typischen Fall wird diese Dispersion
0,1% bis 3,0 Gew.-% Feststoffe aufweisen. Die Dispersion wird sodann
zu einem flächigen
Material unter Anwendung der Standardmethoden der Papiererzeugung
ausgeformt und bis zu einem Wassergehalt von weniger als 5 Gew.-%
(gewöhnlich
weniger als 2 Gew.-%) getrocknet. Das resultierende flächige Material
wird sodann verdichtet, wie vorstehend detaillierter ausgeführt wurde.
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Das
aufschäumende
Material der Erfindung kann unter Bedingungen des passiven Brandschutzes
in gänzlich
konventioneller Weise verwendet werden, z. B. indem das Material
unter Verwendung von Klebmittel auf eine zu schützende Oberfläche befestigt
wird.
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Die
Erfindung wird anhand der folgenden nicht einschränkenden
Beispiele veranschaulicht.
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BEISPIEL 1
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Unter
Anwendung der Standardmethoden der Papiererzeugung wurde ein Flächengebilde
der folgenden Zusammensetzung erzeugt:
Komponente | Gew.-% |
INORPHIL
(Steinwollfaser) | 30 |
GRILENE
NV2 (Polyesterfaser) | 5 |
eingelagerter
Graphit | 55 |
Acrylharz-Latexbindemittel | 10 |
Feuchte | < 2 |
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Das
Flächengebilde
hatte die folgenden Merkmale:
Flächengewicht | 1300
g/m2 |
Dicke | 4
mm |
Zugfestigkeit | 5,3
kNm/m2 |
Expansionsverhältnis | 10
: 1 |
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Einfachheitshalber
wird dieses flächige
Material nachfolgend als "nichtkalandriertes
flächiges
Material" bezeichnet.
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Das
nichtkalandrierte flächige
Material wurde durch einen Kalander für die Gummiverarbeitung geschickt,
der zwei Walzen aus rostfreiem Stahl mit einer Breite von 2 m und
eine Aufgabelast von 3 Tonnen aufwies. Der Spalt zwischen den Walzen
wurde bei 1,6 mm fixiert und die Durchlaufgeschwindigkeit betrug
5 m/min. Die auf diese Weise verdichteten Flächengebilde hatten die folgenden
Merkmale:
Flächengewicht | 1300
g/m2 |
Dicke | 1,8
mm |
Zugfestigkeit | 2,5
kNm/m2 |
Expansionsverhältnis | 20
: 1 |
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BEISPIEL 2
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Das
entsprechend der Beschreibung in Beispiel 1 erzeugte nichtkalandrierte
flächige
Material wurde durch einen Kalander zur Gummiverarbeitung geschickt,
der zwei Walzen aus rostfreiem Stahl mit einer Breite von 2 m und
einer Aufgabelast von 3 Tonnen aufwies. Der Spalt zwischen den Walzen
wurde bei 0,8 mm fixiert und die Durchlaufgeschwindigkeit betrug
5 m/min. Die auf diese Weise verdichteten Flächengebilde hatten die folgenden
Merkmale:
Flächengewicht | 1300
g/m2 |
Dicke | 1,0
mm |
Zugfestigkeit | 1,5
kNm/m2 |
Expansionsverhältnis | 30
: 1 |
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BEISPIEL 3
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Das
entsprechend der Beschreibung in Beispiel 1 erzeugte nichtkalandrierte
flächige
Material wurde mit 1300 g/m2 Epoxidharz
imprägniert,
gemischt mit Dicyandiamid-Härter.
Die resultierende Matte wurde gepresst und in einer hydraulischen
Bogenpresse bei einer Temperatur von 200°C für 5 min gehärtet.
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Das
so erzeugte Material hatte die folgenden Merkmale:
Flächengewicht | 2600
g/m2 |
Dicke | 0,5
mm |
Zugfestigkeit | 15
kNm/m2 |
Expansionsverhältnis | 40
: 1 |