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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Multifunktionsleitungsbündel, um
eine Multifunktionsverbindung zwischen zwei Einheiten zu gewährleisten, von
denen zumindest eine gegenüber
der anderen beweglich ist, insbesondere in einem Industrieroboter,
oder auch zwischen einer Straßenzugmaschine und
einem Anhänger.
Damit zielt die Erfindung insbesondere auf industrielle und/oder
relativ schwere Ausrüstungen
ab.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch einen so ausgestatteten Industrieroboter,
insbesondere einen Handhabungsroboter.
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Industrieroboter
enthalten im allgemeinen einen festen Sockel und ein bewegliches
Werkzeug, das über
einen Träger
veränderlicher
Geometrie, die oftmals zahlreiche Freiheitsgrade aufweist, mit dem festen
Sockel verbunden ist.
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Das
Werkzeug ist im allgemeinen eine hoch entwickelte Einrichtung, die
zahlreiche Verbindungen erforderlich macht, die verschiedener Natur
sein können,
etwa elektrisch, fluidisch, optisch, usw., mit Steuer- oder Zuführvorrichtungen,
die vom Sockel getragen werden oder gegenüber diesem festgelegt sind.
Es ist bekannt, dazu nachgiebige, zu Leitungsbündel zusammengefasste Leitungen
herzustellen. Diese Leitungsbündel
sind kostspielig und platzaufwendig und erfordern zahlreiche Vorkehrungen.
Insbesondere muss Länge
und Anordnung des Leitungsbündels
auf sämtliche
möglichen
Stellungen und Bewegungen des Werkzeugs gegenüber dem Sockel abgestimmt sein.
Insbesondere muss bei sämtlichen
Stellungen des Werkzeugs das Leitungsbündel eine Gestalt mit zulässiger Krümmung ohne Knickbildung
aufweisen. Ferner muss jede das Bündel bildende Strom- bzw. Rohrleitung
vor mechanischen, chemischen und anderen Einflüssen geschützt werden.
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Damit
sind die bisherigen Leitungsbündel
für Roboter
schwer und kostspielig.
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Die
DE 29 40 868 C2 zeigt
ein Multifunktionsleitungsbündel
für ein
zahnärztliches
Instrument, das an einem Ende einen durchgehenden, dichten und sprungfreien Übergang
einer innen liegenden Verbindungsleitung zur Außenseite des Leitungsbündels aufweist.
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Für andere
Anwendungen, beispielsweise gemäß FR-A-2
697 378 und EP-A-00
80 591 sind Rohrleitungen bekannt, die innen unterteilt sind, um verschiedene
Durchgänge
für zwei
unterschiedliche Fluide oder aber einerseits für ein Fluid und andererseits
für Stromverbindungen
zu bilden. Diese Art von Leitung ist sehr kostspielig in der Herstellung
und erfordert für
jeden einzelnen Anwendungsfall eine in der Durchführung sehr
kostenintensive Anpassung.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf ab, ein kompaktes, kostengünstiges
und leistungsstarkes Multifunktionsleitungsbündel vorzuschlagen.
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Die
Erfindung betrifft ein Multifunktionsleitungsbündel, wie es in Anspruch 1
definiert ist.
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Die
Verbindungsleitung kann jegliche Funktion haben, wie etwa elektrisch
oder optisch wirken, zur Zufuhr eines zweiten Fluids dienen, usw.,
je nach Anwendung. Die Rohrleitung braucht nicht in bestimmter Weise
ausgeführt
zu sein, da die Verbindungsleitung vorzugsweise einfach im Inneren
der Rohrleitung angebracht ist, ohne darin einen spezifischen Raum
einzunehmen oder in der Rohrleitungswand integriert zu sein.
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Diese überraschend
einfache Anordnung bringt entscheidende Vorteile mit sich. Dabei
werden die Kosten der Rohrleitung nicht erhöht. Neben der Führung des
Fluids dient die Rohrleitung auch als Schutzmantel für die Verbindungsleitung.
Diese ist damit nicht mehr direkt den äußeren Einflüssen ausgesetzt. Ferner schützen sich
die Rohrleitung und die in ihrem Inneren verlaufende Verbindungsleitung
gegenseitig vor der Bildung zu kleiner Krümmungsradien, wenn sich das
Leitungsbündel
verformt.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführung
enthält das
Leitungsbündel
zumindest an einem der Enden der Rohrleitung ein Verteileransatzstück, das
für die Verbindungsleitung
einen dichten Übergang
zwischen dem Inneren und dem Äußeren der
Rohrleitung gewährleistet.
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Die
Erfindung ist nicht auf ein Leitungsbündel zum Übertragen nur eines Fluids
und nur eines weiteren Mediums beschränkt. Die Verbindungsleitung kann
selbst multifunktional sein, beispielsweise aus einem mehradrigen
Stromkabel bestehen. Es können
mehrere Verbindungsleitungen vorhanden sein, die im wesentlichen
parallel im Inneren der Rohrleitung angebracht sind. Zumindest eine
dieser Leitungen kann selbst aus einer Rohrleitung für ein zweites Fluid
bestehen.
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Das
erfindungsgemäße Leitungsbündel kann
auch eine zweite Leitung enthalten, in der die vorgenannte Rohrleitung
angebracht ist. Die zweite Leitung führt ein zweites Fluid im zwischen
Innenseite der zweiten Rohrleitung und Außenseite der genannten Rohrleitung
gebildeten Ringraum.
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Gemäß besonders
vorteilhaften Maßnahmen
ist vorgesehen, dass:
- – die Verbindungsleitung sich
in beiden Ansatzstücken
und in der Rohrleitung um ihre Längsachse
frei drehen kann,
- – wozu
die Verbindungsleitung in jedes Ansatzstück durch eine Drehverbindungsvorrichtung
eindringt und frei von jeglicher Bindung mit der Rohrleitung ist,
- – die
Rohrleitung sich um ihre Achse gegenüber zumindest einem der Ansatzstücke, vorzugsweise
gegenüber
den beiden Ansatzstücken
aufgrund von einer Drehverbindungsvorrichtung drehen kann, die zwischen
dem Ende der Rohrleitung und dem entsprechenden Verteileransatzstück montiert
ist,
- – ein
Verteileransatzstück
Mittel enthält,
um die Rohrleitung mit zwei verschiedenen Anschlussleitungen zu
verbinden,
- – ein
Verteileransatzstück
voneinander unabhängige
Dichtmittel für
die Rohrleitung, für
zumindest eine Anschlussleitung und für den Durchgang der Verbindungsleitung
enthält,
- – Mittel
vorgesehen sind, um die Rohrleitung von dem Verteileransatzstück zu entkoppeln,
ohne dabei den dichten Anschluss der Anschlussleitung an das Ansatzstück und den
dichten Durchtritt der Verbindungsleitung zu beeinträchtigen,
und/oder um die Rohrleitung von dem Verteileransatzstück zu entkoppeln,
ohne dabei den dichten Anschluss der Anschlussleitung an das Ansatzstück und den dichten
Durchtritt der Verbindungsleitung zu beeinträchtigen.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt betrifft die Erfindung auch einen Industrieroboter
mit einem Sockel, einem beweglichen Glied, das über einen Aufbau veränderlicher
Geometrie mit dem Sockel verbunden ist, sowie mit einem Multifunktionsleitungsbündel, das
sich zwischen dem Sockel und dem Organ erstreckt, dadurch gekennzeichnet,
dass das Multifunktionsleitungsbündel
dem ersten Aspekt der Erfindung entspricht.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung, die sich auf nicht einschränkende Beispiele bezieht.
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In
den beigefügten
Zeichnungen zeigt:
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1 eine
schematische Aufsicht eines erfindungsgemäßen Industrieroboters,
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2 eine
Aufsicht des erfindungsgemäßen Leitungsbündels in
geradliniger Gestalt,
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3 eine
Ansicht im axialen Schnitt in vergrößertem Maßstab eines Teils des Leitungsbündels aus 2,
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4 eine
Ansicht im Schnitt entlag IV-IV aus 3,
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5 eine
schematische Ansicht eines Verteileransatzstücks des Leitungsbündels, das
mit einem Umkleidungsmantel ausgestattet ist,
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6 eine
zu 4 analoge Ansicht, jedoch gemäß einer Ausführungsvariante,
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7 eine
Schnittansicht mit unterschiedlichen Bildhälften einer weiteren Ausführungsform
des Ansatzstücks,
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8 eine
Seitenansicht des Körpers
des Ansatzstücks
aus 7,
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9 eine
Halbansicht im Schnitt bei einer Ausführungsvariante des Durchtritts
der Verbindungsleitung,
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10 eine
Schnittansicht bei einer Ausführungsvariante
der Verbindung des Ansatzstücks
mit der Rohrleitung, und
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11 eine
schematische Teilansicht einer Straßensattelschleppereinheit,
die mit einem erfindungsgemäßen Multifunktionsleitungsbündel ausgestattet
ist.
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Bei
dem in 1 dargestellten Beispiel enthält der Roboter einen Sockel 1,
der fest an einem Boden 2 montiert ist, sowie ein Werkzeug 3,
das nur sehr schematisch dargestellt ist. Dabei kann es sich um
ein Werkzeug zur Handhabung, zum Schweißen, zum Bearbeiten oder um
ein komplexeres Werkzeug handeln, das mehrere Funktionen kombiniert.
Bei dem Werkzeug 3 findet zu dessen Betrieb zumindest ein
Arbeitsfluid Anwendung, beispielsweise ein hydraulisches oder pneumatisches
Fluid oder ein Fluid in Form eines Kühlmittels, beispielsweise Wasser. Ferner
verwendet das Werkzeug 3 elektrische Energie und/oder es
tauscht zu dessen Steuerung Signale aus, etwa elektrische oder optische
Signale.
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Das
Werkzeug 3 ist über
einen Aufbau variabler Geometrie 4 mit dem Sockel 1 verbunden,
der mehrere Drehachsen 6, 7, 8 und 9 enthält, die
beispielhaft dargestellt sind. Der Aufbau 4 verleiht dem Werkzeug 3 die
erforderliche Beweglichkeit gegenüber dem Sockel 1 für die vom
Roboter zu erfüllende Aufgabe.
Jeder Achse 6, 7, 8 oder 9 kann
ein Antriebsmittel, wie etwa ein Schrittmotor 11, 12, 13, 14 zugeordnet
sein. Ferner umfasst der Roboter eine Fluidzentraleinheit 16,
d. h. eine hydraulische oder pneumatische Einheit, die fest mit
dem Sockel 1 verbunden ist, sowie einen Steuerschrank 17,
der auch gegenüber
dem Sockel 1 festgelegt ist. Der Steuerschrank 17 enthält beispielsweise
Mittel zur Versorgung mit elektrischer Energie und/oder elektrische, elektronische
oder optische Steuerungsvorrichtungen und/oder Mittel zum Übertragen
der elektrischen Energie oder elektrische, elektronische oder optische Steuer-
und Regelsignale. Ein nachgiebiges Multifunktionsbündel 18 verbindet
einerseits die Zentraleinheit 16 und den Steuerschrank 17 mit
dem Werkzeug 3 und gewährleistet
andererseits die für
die Energieversorgung und die Steuerung des Werkzeugs 3 erforderlichen
Verbindungen.
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Bei
dem dargestellten Beispiel dient das Bündel 18 als Pfad einerseits
für eine
Verbindungsleitung 19, die vom Steuerschrank 17 zum
Werkzeug 3 führt
und andererseits für
ein Arbeitsfluid zwischen einem Rohr 21, das mit der Zentraleinheit 16 verbunden
ist, und einem an das Werkzeug 3 angeschlossenen Rohr 22.
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Gemäß einer
bedeutenden Besonderheit der Erfindung enthält die Leitung 19 (2 bis 4)
ein Mittelteil 19a, das sich innerhalb einer Rohrleitung 23 erstreckt,
die beispielsweise aus Polyurethan hergestellt ist. Die Leitung 23 führt das
Arbeitsfluid zwischen der Zentraleinheit 16 und dem Werkzeug 3 und
insbesondere zwischen den Anschlussrohren 21 und 22.
Die Leitung 19 und die Rohrleitung 23 sind nachgiebig
ausgeführt.
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Die
Rohrleitung 23 weist eine zylindrische Innenseite 24 auf,
die einen dem Fluid vorbehaltenen Raum 26 begrenzt. Das
Mittelteil 19a der Leitung 19 ist frei innerhalb
der Innenseite 24 gelagert.
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Der
Querschnitt aus 4 zeigt, dass das Mittelteil 19a der
Leitung 19 querverlaufende Abmessungen hat, die kleiner
sind als der Durchmesser der Innenseite 24 der Rohrleitung 23.
Damit hat der dem Fluid vorbehaltene Raum 26 eine Ringform
zwischen der Innenseite 24 der Leitung 23 und
der äußeren Umfangsseite 27 der
Leitung 19, die auch zylindrisch sein kann. Im allgemeinen
wird die Leitung 19 allseits von dem in der Rohrleitung 23 enthaltenen
Fluid umspült.
Das Fluid steht mit der Seite 27 über ihren gesamten Umfang in
Kontakt. Dies schließt
nicht aus, dass die Leitung 19 stellenweise die Seite 24 je
nach veränderlicher
Geometrie des Leitungsbündels 18 berührt, wenn
das Werkzeug 3 sich bezüglich
des Sockels 1 verlagert.
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4 zeigt
auch, dass die Leitung 19 in Form eines Kabels hergestellt
sein kann, das mehrere Einzelleitungen 28 vereint. Diese
Leitungen können
beispielsweise Stromleitungen oder Lichtwellenleiter sein.
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Jedes
Ende der Rohrleitung 23 ist in dichter Weise auf ein Ende 29 eines
jeweiligen Verteileransatzstücks 31 aufgepresst.
So steht der Innenraum 26 der Rohrleitung 23 mit
einem Raum 32 in Verbindung, der innerhalb des Verteileransatzstücks 31 ausgeführt ist.
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Die
Leitung 19 durchsetzt axial den Raum 32 und tritt
aus dem Verteileransatzstück 31 über einen dichten
Durchgang 33 aus, welcher dem Ende 29 gegenüberliegt
und koaxial zu dieser verläuft.
Zu dessen Abdichtung enthält
der Durchgang 33 eine Stopfbuchse 34, in der ein
Stopfbuchsenstößel 36 einen Stopfbucheneinsatz 37 axial
gegen den Boden einer Stopfbuchenkammer 38 drückt. Der
ringförmige
Einsatz 37, der vom Stößel 36 axial
zusammengedrückt wird,
reagiert mit einer radialen Ausdehnung nach innen zur Außenseite
der Verbindung 19 und nach außen zur Wand der Kammer 38.
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Es
sei insbesondere angemerkt, dass mit dem erfindungsgemäßen Leitungsbündel die
Teile 19b, 19a und 19c zusammen die durchgehende
und übergangslose,
insbesondere sprunglose Verbindungsleitung 19 zwischen
dem Teil 19b (1) vom Steuerschrank 17 zu
einem ersten Verteileransatzstück 31 und
dem Mittelteil 19a bilden, das sich in der Rohrleitung 23 befindet,
sowie sprunglos zwischen diesem Mittelteil 19a und dem
Teil 19c, das sich vom anderen Ansatzstück 31 zum Werkzeug 3 erstreckt. Die
Verbindungsleitung 19 ist nur über die Ansatzstücke 31 und
insbesondere über
die Stopfbuchen 34 mechanisch mit der Rohrleitung 23 verbunden.
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Jedes
Verteileransatzstück 31 enthält ferner einen
Seitenanschluss 39, dessen Innenkanal 41 durch
die seitliche Innenfläche 42 des
Raums 32 mit dem Raum 32 in Verbindung steht.
Der Durchmesser der Innenseite 42 des Raums 32 ist
größer als
die Querabmessungen der Verbindungsleitung 19. Somit ergibt
sich in dem Raum 32 um die Verbindungsleitung 19 herum
ein Ringraum, der vom Fluid eingenommen wird, wobei dieser Ringraum
mit dem Kanal 41 des seitlichen Ansatzstücks 39 in
Verbindung steht.
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Am
freien Ende des Seitenanschlusses 39 ist das Rohr 21 zur
Verbindung mit der Fluidzentraleinheit 16 aufgepresst.
Das Rohr 22 (1) ist am freien Ende des Seitenanschlusses 39 des
weiteren Ansatzstücks 31 nahe
dem Werkzeug 3 aufgepresst.
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Die
Aufgabe des Verteileransatzstücks 31 besteht
darin, für
die Verbindungsleitung 19 den dichten und durchgehenden Übergang
zwischen innerem und äußerem Bereich
der Arbeitsfluidstrecke zu gewährleisten.
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2 zeigt
zwei Halter 43 für
das Bündel 18. Jeder
Halter 43 enthält
einen Kern 44, der von einer axialen Bohrung 46 durchsetzt
wird, in welcher die Rohrleitung 23 mit einer bestimmten
Klemmkraft eingepresst ist. Jeder Halter 43 enthält auch
eine Aussparung 47. Die Außenseite 48 des Kerns 44 und
die Innenseite 49 der Aussparung 47 haben im wesentlichen
komplementäre
Kugelformen, die dem Kern 44 eine gewisse Gelenkbewegung
innerhalb der entsprechenden Aussparung 47 ermöglichen.
Ein derartiger Halter 43 ist schematisch auch in 1 ersichtlich,
um den Mittelteil einer Schleife abzustützen, die von dem Bündel 18 zwischen
seinen beiden Verteileransatzstücken 31 gebildet
wird.
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Bei
dem in 5 dargestellten Beispiel ist das Ansatzstück 31 in
einem Mantel 51 eingeschlossen, welcher auch die angrenzenden
Enden der Rohrleitung 23, des Anschlussrohrs 21 (bzw. 22 für das andere
in 1 erkennbare Ansatzstück) sowie den Anfang des Bereichs 19b (bzw. 19c)
der Leitung 19 einschließt. Dieser Mantel 51 kann
vergossen sein, um die Verbindungen zwischen den verschiedenen Rohren
und Leitungen und dem Ansatzstück endgültig zu
schließen,
so dass diese Verbindungen sowie deren Dichtheit verstärkt werden.
Der Mantel 51 kann auch aus zwei geformten Halbschalen
bestehen, die sich um das Ansatzstück 31 herum abnehmbar
festlegen. Auch kann nur eine Schale vorgesehen sein, die von einer
abnehmbaren Stirnplatte verschlossen wird, die ein Loch für den Durchtritt
des Teils 19b (bzw. 19c) der Verbindung 19 und
ein weiteres Loch für
den Durchtritt des Anschlussrohrs 21 (bzw. 22)
enthält.
In jedem Fall enthält
der Mantel 51 einen Ausgang 52 für die Rohrleitung 23,
einen Ausgang 53 für
die Verbindung 19 und einen Ausgang 54 für das Anschlussrohr 21.
Der Mantel 51 dient einem ansprechenden Erscheinungsbild
und dem Schutz. Der Bereich 56 des Mantels 51,
der das Ende der Rohrleitung 23 umgibt, kann einem Halter 57 zugeordnet
sein, der analog zu den Haltern 43 aus 2 ausgeführt ist.
Ein solcher Halter 57 ist auch in 1 in Verbindung
mit dem sockelseitigen Ansatzstück 31 dargestellt.
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Bei
einer in 4 strichpunktiert dargestellten
Variante kann die Rohrleitung 23 selbst frei innerhalb
einer zweiten Leitung 123 gelagert sein, die beispielsweise
auch aus nachgiebigem Polyurethan hergestellt sein kann. Die Innenseite 124 der
Rohrleitung 123 hat einen größeren Durchmesser als die Außenseite 58 der
Leitung 23, so dass zwischen den beiden Seiten 124 und 58 ein
Ringraum 126 für
ein zweites Fluid entsteht. Die Enden eines so verbesserten Leitungsbündels sind
in entsprechender Art und Weise ausgebildet. Beispielsweise können zwei aufeinanderfolgende
Verteileransatzstücke
vorgesehen sein. Das erste Ansatzstück, das an das Ende der Leitung 123 angrenzt,
dient dann dazu, für
die Rohrleitung 23 und die in deren Innerem befindliche Verbindungsleitung 19 den Übergang
zwischen innerem und äußerem Bereich
der für
das zweite Fluid vorgesehenen Wegstrecke zu gewährleisten. Das zweite Ansatzstück, das über dem
soeben beschriebenen Ansatzstück
hinaus liegt, kann analog zu dem in 3 dargestellten
Ansatzstück
ausgeführt
sein.
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6 zeigt
im Schnitt eine zweite Variante, bei der die Rohrleitung 23 zwei
Verbindungsleitungen 19, 119 umschließt, die
parallel zueinander, jedoch außerhalb
voneinander verlaufen, wobei beide innerhalb der Innenseite 24 der
Rohrleitung 23 liegen. Die Leitung 19, die nicht
näher dargestellt
ist, kann beispielsweise aus einem Kabel bestehen, das mehrere Einzelleitungen
vereint, wie in 4 dargestellt ist. Bei dem in 6 dargestellten
Beispiel ist die Leitung 119 eine Rohrleitung für ein Fluid,
das von dem in der Leitung 23 geführten Fluid getrennt verlaufen muss.
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Bei
einer solchen Ausführungsvariante
wird das Verteileransatzstück
so abgestimmt, dass es beispielsweise zwei dichte Durchgänge 33 aufweist,
die nebeneinander angeordnet sind und von denen der eine für die Leitung 19 und
der andere für
die Rohrleitung 119 vorgesehen ist. In diesem Fall durchsetzen
die Leitungen 19 und 119 beide sprunglos das Verteileransatzstück.
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Bei
dem in 7 und 8 gezeigten Beispiel, das nur
hinsichtlich seiner Unterschiede zu dem aus 2 beschrieben
wird, enthält
das Ansatzstück 31 einen
zylinderförmigen
Körper 61.
An seinem der Rohrleitung 23 entgegengesetzten Ende weist
der Körper 61 eine
Erweiterung 62 auf, die mit einer endseitigen Stirnfläche 63 endet,
die sich zwischen zwei abgeschrägten
Endflächen 64 befindet.
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Der
Durchgang 133, durch den die Verbindungsleitung 19 axial
vom Ansatzstück 31 durch
die Stirnfläche 63 austritt,
ist nicht mehr direkt im Körper 61 des
Ansatzstücks
ausgeführt,
sondern besteht aus der Öffnung
einer Hülse 66,
die axial drehbar in einer Gegenbohrung 67 gelagert ist,
die im Körper 61 ausgebildet
ist. Vor dem Zusammenfügen
mündet der
Raum 32 außerhalb
des Ansatzstücks 31 durch die
Gegenbohrung 67. Die Hülse 66 enthält an ihrer äußeren Umfangswand
eine distale Nut 68, die einen O-Ring 69 zum Abdichten
zwischen Hülse
und Gegenbohrung 67 aufnimmt, sowie eine proximale Nut 71,
die näher
an der Außenseite
des Körpers 61 als die
distale Nut 68 liegt. Die proximale Nut 71 fällt axial mit
einer tangentialen Bohrung 72 zusammen (siehe auch 8).
Ein in die Bohrung 72 und in einen Bereich der proximalen
Nut 71 eingreifender Stift 73 legt die Hülse 66 axial
in der Gegenbohrung 67 fest, wobei er es der Hülse 66 ermöglicht,
sich um die Längsachse 74 des
Ansatzstücks 31 zu
drehen, die mit der Achse der Verbindungsleitung 19 zusammenfällt. Die statische
Dichtvorrichtung 134 wird nun zwischen Verbindungsleitung 19 und
Hülse 66 montiert.
Im dargestellten Beispiel ist die statische Dichtvorrichtung 134 von
im Handel erhältlicher
Art, welche eine axiale Schraubpressung in eine radiale Dichtabstützung an der äußeren Umfangswand
der Verbindungsleitung 19 umwandeln kann. Die Dichtvorrichtung 134 enthält einen
Schaft 76, der in die mit einem Innengewinde versehene
Hülse 66 einschraubbar
ist. Ein Dichtungsring 77 aus Elastomer ist in dichter
Weise an einer inneren Umfangswand des Schafts 76 befestigt. An
seinem der Außenseite
des Ansatzstücks 31 zugewandten
Ende schließt
der Schaft 76 mit einem Kranz von Zapfen 78 ab,
die sich radial nach innen biegen können, um den Ring 77 an
die Verbindungsleitung 19 anzudrücken. Die statische Dichtvorrichtung 134 enthält schließlich eine
Schraubmutter 79, die auf ein Außengewinde 81 aufgeschraubt
werden kann, das am Schaft 76 unterhalb der Zapfen 78 vorgesehen
ist. Die Mutter 79 trägt
eine Kappe 82, welche beim Anziehen der Mutter 79 am
Außengewinde 81 des
Schafts die Zapfen 78 radial nach innen drückt. Am
Ende des Anziehvorgangs ergibt sich eine feste Verbindung der Verbindungsleitung 19 mit
dem Schaft 76 und damit mit der Hülse 66 aufgrund der Reibung,
die zwischen der Umfangswand der Verbindungsleitung 19 und
dem am Schaft 76 befestigten Ring entsteht. Somit kann
sich die Verbindungsleitung 19 gegenüber dem Körper 61 des Ansatzstücks 31 drehen
bzw. umgekehrt durch relative Drehung der Hülse 66 und des Körpers 61 um
die Achse 74 herum.
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Es
ist vorzuziehen, dass das Ansatzstück 31 am anderen Ende
des Multifunktionsleitungsbündels den
gleichen Aufbau aufweist, wie vorangehend beschrieben wurde, um
eine relative Drehung zwischen dem Körper des Ansatzstücks und
der Verbindungsleitung 19 zu ermöglichen. Damit durchsetzt die
Verbindungsleitung 19 nicht nur sprung- und übergangslos
das Multifunktionsleitungsbündel
und insbesondere die beiden Ansatzstücke 31 und die diese
verbindende Rohrleitung 23, sondern die Verbindungsleitung
ist auch völlig
frei drehbar gegenüber
den beiden Ansatzstücken 31 und
der Rohrleitung 23 gelagert. Diese Variante der Erfindung
betont in besonderer Weise den der Erfindung zugrundeliegenden Gedanken,
der eigentlich nicht darin besteht, eine Art heterogenes Kabel auszubilden,
das verschiedene Verbindungen vereint, wie es im Stand der Technik häufig der
Fall ist, sondern vielmehr eine Rohrleitung als einfache Führung zum
Positionieren und Schützen
der Verbindungsleitung zu nutzen.
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Gemäß einer
weiteren Besonderheit der Erfindung enthält der Raum 32 des
Ansatzstücks 31 zwei
Anschlüsse 39,
die jeweils mit einem jeweiligen Anschlussrohr 22 in Verbindung
stehen können,
wodurch es dem Verteileransatzstück 31 möglich ist,
zugleich die Rolle als Verteiler für das Fluid zu übernehmen,
das in der Rohrleitung 23 zu mehreren Verbraucherstellen
geführt
wird, wenn beispielsweise die Werkzeugvorrichtung des Roboters über mehrere
fluidtechnische Motoren angetrieben wird. Wenn die Anwendung nur
ein Anschlussrohr erfordert, kann einer der Anschlüsse 39 von
einem dichten Stopfen 83 verschlossen werden.
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Insbesondere
kann das in 7 dargestellte Ansatzstück dem Ansatzstück auf der
Seite des Werkzeugs 3 in 1 entsprechen.
Das Ansatzstück 31 auf
der Seite des Sockels des Roboters kann dem aus 7 entsprechen,
unter Verwendung des Stopfens 83 an einem der Anschlüsse 39,
da im Prinzip nur eine Druckfluidquelle für die Rohrleitung 23 vorhanden
ist. Alternativ kann auf der Seite des Sockels des Roboters ein
anderes Ansatzstück 31 verwendet werden,
das nur einen Anschluss 39 enthält. Die Erweiterung 62 des
Körpers 61 kann
damit eine bezüglich
der Achse 74 asymmetrische Form aufweisen. Ein derartiges
asymmetrisches Ansatzstück
kann auch bei einem Roboter Anwendung finden, der nur einen Anschluss 39 auf
der Werkzeugseite erfordert. Ferner kann auch ohne weiteres ein
Ansatzstück 31 ausgebildet
sein, das mehr als zwei Anschlüsse 39 enthält, die
beispielsweise fächerartig
an einer Erweiterung 62 angeordnet sind, die umfangreicher
ist als die in 7, oder auch kranzförmig um
die Achse 74 vorgesehen sind, usw.
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Jeder
Anschluss 39 enthält
eine schräge Bohrung 84,
welche vor Zusammenfügen
den Raum 32 mit dem Außenbereich
durch die zugeordnete abgeschrägte
Stirnwand 64 hindurch verbindet.
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Jede
Bohrung 84 enthält
ausgehend von ihrer Mündung
ein Innengewinde 86. Auch mündet auf der Seite der Rohrleitung 23 der
Raum 32 durch eine mit einem Gewinde versehene Innenbohrung 87.
Die Rohrleitungen 22 und 23 sind jeweils an den
Körper 61 des
Ansatzstücks über eine
jeweilige abnehmbare Kupplungsvorrichtung 88 angeschlossen,
die in Form eines standardmäßigen Anschlusses
dargestellt ist, der ein Element 89 aufweist, das in das
jeweilige Innengewinde 86 bzw. 87 mit Zwischenschaltung
einer Dichtung 91 eingeschraubt ist, sowie ein Element 92, an
welches das jeweilige Rohr 22 bzw. 23 aufgepresst
ist, und eine Schraubmutter 93, die im Element 92 eingeschlossen
ist. Die Mutter 93 weist einen radial inneren Rand 94 auf,
der sich hinter einer Schulter 96 des Elements 92 abstützt, und
kann auf ein Außengewinde 97 des
Elements 89 aufgeschraubt werden, um in dichter und zentrierter
Weise die Elemente 89 und 92 Stoß an Stoß aneinander
anzustützen und
somit zwischen dem Innenbereich des jeweiligen Rohrs 22 bzw. 23 und
dem Raum 32 eine gegenüber dem
Außenbereich
dichte Weiterführung
zu gewährleisten.
Zwecks Vereinfachung sind in 7 die Bezugszeichen 89 bis 97 nur
im unteren Teil der 7 angegeben, jedoch zeigt die
Zeichnung deutlich, dass diese Bezugszeichen auf jede der beiden
Anschlussvorrichtungen 88 übertragbar sind, die den beiden
Anschlussrohren 22 oben rechts und oben links in 7 zugeordnet
sind. Im Gegensatz zu den Vorrichtungen aus dem Stand der Technik
hat somit jedes Rohr 22 bzw. 23 eine autonome
Befestigung und Dichtheit mit dem Körper 61 des Ansatzstücks, wodurch
standardmäßige Anschlussvorrichtungen verwendet
werden können
und die Entkopplung eines beliebigen Rohres möglich ist, ohne dabei den Anschluss
der weiteren Rohre oder den dichten Durchtritt der Verbindungsleitung
zu beeinträchtigen. Ferner
ermöglicht
das erfindungsgemäße Leitungsbündel die
Verwendung von standardmäßigen bzw. in
jedem Fall frei wählbaren
Anschlussvorrichtungen an jedem Ende der Verbindungsleitung 19 über die Ansatzstücke 31 hinaus,
sowie an jedem den Ansatzstücken 31 entgegengesetzten
Ende eines jeden Anschlussrohres 22 bzw. des Rohres 21 aus 1.
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Bei
dem in 9 dargestellten Beispiel, das nur hinsichtlich
seiner Unterschiede zu 7 und 8 beschrieben
wird, ist die frei drehbare Verbindung zwischen Hülse 66 und
Körper 61 des
Ansatzstücks 31 nicht
mit einer proximalen Nut 71 ausgebildet, mit der ein Stift 73 zusammenwirkt,
sondern mittels eines Wälzlagers 98,
das zwischen Außenseite der
Hülse 66 und
Innenseite der Gegenbohrung 67 zwischengesetzt ist, die
entsprechend erweitert und abgestimmt ist.
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Bei
dem in 10 dargestellten Beispiel, das
nur hinsichtlich seiner Unterschiede zu 7 beschrieben
wird, ist zwischen Rohrleitung 23 und Körper 61 des Ansatzstücks 31 eine
Drehbarkeit um die Achse 74 vorgesehen. Dazu ist im dargestellten
Beispiel das Element 89 der dem Rohr 23 zugeordneten Anschlussvorrichtung 88 nicht
am Körper 61 durch Verschrauben
mit einem Innengewinde 87 des Körpers 61 befestigt,
sondern in ein Innengewinde 187 einer Hülse 166 eingeschraubt,
deren dichte und frei drehbare Lagerung im Körper 61 absolut analog
zur Hülse 66 in 7 erfolgt.
Der Körper 61 weist
dazu eine Gegenbohrung 167 auf und die Hülse 166 enthält an ihrer äußeren Umfangswand
eine distale Nut für
einen O-Ring 169 sowie eine proximale Nut für einen
axialen Verriegelungsstift 173. Somit ist es für das Ansatzstück 31,
insbesondere auf der Werkzeugseite, möglich, sich unabhängig von
der Rohrleitung 23 zu drehen, die beispielsweise wie in 1 dargestellt
gehaltert wird.
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Bei
dem in 11 dargestellten Beispiel ist ein
erfindungsgemäßes Multifunktionsleitungsbündel 18 zwischen
einer Zugmaschine 101 und dem Sattelanhänger 102 einer gelenkig
verbundenen Straßeneinheit
angeordnet, um den Sattelanhänger 102 mit
Druckluft zu versorgen und mit verschiedenen elektrischen Steuerungen
zu verbinden. Damit wird die Anzahl an erforderlichen mechanisch
getrennten Verbindungen zwischen Zugmaschine 101 und Sattelanhänger 102 vermindert,
um die gewöhnlich
erforderlichen Funktionen zum Bremsen, Licht usw. zu gewährleisten.
Selbstverständlich
ist die Erfindung in der gleichen Art und Weise zwischen einem Lastwagen
und einem an diesen Lastwagen angekoppelten Anhänger verwendbar.
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Die
Erfindung ist selbstverständlich
nicht auf die beschriebenen und dargestellten Beispiele beschränkt.
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Auch
könnten
beispielsweise die Varianten aus 4 und 6 kombiniert
werden, indem die Rohrleitung 23 aus 6 innerhalb
einer Rohrleitung mit größerem Durchmesser
angeordnet wird, wie etwa die Leitung 123 in 4.
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Das
erfindungsgemäße Leitungsbündel kann
auch nur einen Teil der erforderlichen Verbindungen zwischen zueinander
beweglichen Organen in einem Roboter darstellen. Ein Roboter kann
mehrere Leitungsbündel
enthalten. Beispielsweise könnte
bezugnehmend auf die sehr schematisch in 1 dargestellte
Ausführungsform
für die
schrittweise Steuerung der Motoren 12, 13, 14 und
deren Energieversorgung ein weiteres Leitungsbündel zwischen dem Sockel oder
fest mit dem Sockel verbundenen Einheiten und einem jeden dieser
Motoren vorhanden sein, die gegenüber dem Sockel beweglich sind.
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Die
Anschlüsse
der Rohre und Leitungen sind sehr schematisch dargestellt. In der
Praxis sind sie in ihrem Aufbau auf die Fluide und die vorherrschenden
Druckkräfte
abgestimmt.
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Ferner
kann eine Kühlmittelquelle
zusätzlich zur
Zentraleinheit 16 bzw. an deren Stelle je nach Bedarf des
verwendeten Werkzeugs vorgesehen sein.
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Die
Drehbeweglichkeit der Rohrleitung 23 relativ zum Verteileransatzstück 31 nach 10 ist selbst
dann anwendbar, wenn die Verbindungsleitung 19 am Körper 61 befestigt
ist, wie in 3 dargestellt ist. Ferner ist
denkbar, mittels einer Drehverbindungsvorrichtung die Möglichkeit
einer Drehbewegung zwischen den Anschlussrohren 21 bzw. 22 und
dem Körper
des Ansatzstücks 31 vorzusehen.
In allgemeiner Weise entscheidet sich die Ortsfestigkeit bzw. im
Gegensatz dazu die Drehbeweglichkeit des Körpers des Ansatzstücks gegenüber jeglicher
Funktion einer Verbindung bzw. Leitung, die durch das Ansatzstück tritt
oder sich an das Ansatzstück
anschließt,
je nach den vorhergesehenen Bewegungen zwischen den verschiedenen
Einheiten, die mechanisch über
das Leitungsbündel
miteinander verbunden sind.