DE69919907T2 - Sauerstoffinhalationsmaske mit schallaufnahmevorrichtung - Google Patents

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    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B18/00Breathing masks or helmets, e.g. affording protection against chemical agents or for use at high altitudes or incorporating a pump or compressor for reducing the inhalation effort
    • A62B18/08Component parts for gas-masks or gas-helmets, e.g. windows, straps, speech transmitters, signal-devices

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Sauerstoffinhalationsmasken, denen eine Schallaufnahmevorrichtung zugeordnet ist und die insbesondere von Piloten von Militärflugzeugen verwendet werden.
  • Solche Masken sind bekannt, und eine von ihnen wird im Folgenden beschrieben.
  • Die bekannten Masken sind in akustischer Hinsicht nicht zufrieden stellend, wenn die Verwendungsbedingungen schlecht sind oder wenn spezielle Funktionen, wie zum Beispiel Spracherkennung, durchzuführen sind.
  • Aus der Schrift EP 0 686 408 A ist eine Sauerstoffinhalationsmaske mit einer Schallaufnahmevorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt, und aus der Schrift WO 97 37724A ist eine Sauerstoffinhalationsmaske mit einem außerhalb der Maske angeordneten Mikrofon, das über einen Schlauch mit einem im Inneren der Maske angeordneten Horn verbundenen ist, bekannt.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Perfektionierung der bestehenden Masken, um ihre akustischen Eigenschaften zu verbessern.
  • Dies wird insbesondere durch Modifikation der Schallaufnahme im Inneren der Maske erreicht.
  • Gemäß der Erfindung wird eine Sauerstoffinhalationsmaske mit Schallaufnahmevorrichtung bereitgestellt, die eine mit einem Atemanschluss versehene flexible Haube und eine über dem Anschluss angeordnete Mikrofonkapsel aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Horn aufweist, dass dieses Horn vor der Kapsel so angebracht ist, dass seine Öffnung zu der Stelle weist, an der in der Maske der Mund des Piloten positioniert werden soll, und dass unter Berücksichtigung dieser Position des Munds die Achse des Horns im Wesentlichen den Mundwinkel durchquert und seine Öffnung im Wesentlichen parallel zur Lippenebene, das heißt zu der tangential zu den beiden Lippen verlaufenden Ebene, kurz vor dem Mund verläuft.
  • Mit Hilfe der nachfolgenden Beschreibung und der sich darauf beziehenden Figuren wird die vorliegende Erfindung besser verständlich und gehen weitere Merkmale hervor; es zeigen:
  • 1 eine Maske nach dem Stand der Technik,
  • 2 eine erste erfindungsgemäße Maske,
  • 3 eine zweite erfindungsgemäße Maske,
  • 4a, 4b, 5a, 5b, 5c, 5d und 6a, 6b Ansichten von für die Maske nach 3 geeigneten Elementen,
  • 7 und 8 zwei Schemata die einerseits die Maske nach 1 bzw. andererseits die Maske nach den 2, 3 betreffen.
  • In den verschiedenen Figuren werden die entsprechenden Elemente mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • 1 zeigt in Seitenansicht das Gesicht eines Piloten und in Vertikalschnittansicht auf dieses Gesicht gedrückt die aus Naturkautschuk bestehende flexible Haube 1 einer Sauerstoffinhalationsmaske. In der Darstellung nach 1, wie weiterhin in denen nach den 2 und 3, ist nur die Haube im Schnitt dargestellt. Des Weiteren ist die starre Muschel, die die Haube 1 auf der dem Gesicht gegenüberliegenden Seite bedeckt, in 1 und in den 2 und 3 nicht dargestellt worden, um die Zeichnung zu vereinfachen und weil sie nichts zum Verständnis der Erfindung beiträgt.
  • Bezüglich einer die Mundwinkel des Piloten durchquerenden Horizontalebene ist die Haube mit einem Loch A mit einem Durchmesser von 34 mm versehen, das sich unter dieser Ebene befindet und eine Aufnahme 10 für eine sich über dieser Ebene befindende Mikrofonkapsel aufweist.
  • Das Loch A bildet einen Ausatemanschluss der Haube und gestattet das Anbringen eines nicht dargestellten Ausatmungsventils. Der Atemanschluss der Maske ist auf der linken Seite der Haube angeordnet.
  • Die Aufnahme 10 bildet eine Art Hohlraum, dessen Wände auf der Außenwand bzw. der Innenwand der Haube einen ersten und einen zweiten Vorsprung bilden. Der erste Vorsprung ist geschlossen, während der zweite mit einem zylindrischen Loch versehen ist. Eine von der Firma SILEC unter der Bezeichnung S4045 vertriebene Mikrofonkapsel 2 ist im zweiten Vorsprung eingebettet, wo sie in Anlage an den zylindrischen Rändern des Lochs gehalten wird.
  • Ein senkrecht zur Außenwand der Haube verlaufender Nocken 11 bildet ein Mittel zum Halten der Haube in der Muschel; der Nocken bildet eine Art Pilz, und die Haube wird mit dem ein Loch der Muschel durchquerenden Stiel des „Pilzes" und dem gegen die Außenfläche der Muschel gedrückten Kopf des „Pilzes" gegen die Innenfläche der Muschel gedrückt. Dieser Nocken ist wie auch die Wände der Aufnahme 10 aus dem gleichen Material wie der Rest der Haube hergestellt.
  • Die Montage gemäß 1 weist mehrere Fehler auf, insbesondere: zu große Empfindlichkeit gegenüber Störgeräuschen, reduzierte Bandbreite und nicht flach über 4 kHz, Neigung zur akustischen Sättigung, wenn der Pilot laut spricht...
  • Bei einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maske ist eine Verbesserung der akustischen Funktion bei Bewahrung der ursprünglichen Haube vorgeschlagen worden. Dazu sind insbesondere natürlich leistungs stärkere Mikrofonkapseln angestrebt worden, aber insbesondere ist die Position der Kapsel in der Haube überdacht worden, es sind Mittel zur Konzentration der nutzbaren Schallemissionen auf die Kapsel eingesetzt und andere Mittel vorgesehen worden, die die Phänomene, die die Sättigung der Kapsel mit sich bringen können, und die mit dem Helm verbundenen Geräusche, wie zum Beispiel die Öffnungs- und Schließgeräusche der Sauerstoff- und Ausatemklappen und -ventile, begrenzen sollen.
  • 2 unterscheidet sich nur hinsichtlich des Mikrofonteils von 1. Die Haube 1 bleibt nämlich unverändert, aber die Mikrofonkapsel befindet sich nicht mehr in der Aufnahme 10 eingebettet; an ihrer Stelle tritt ein Anpassstück S teilweise in die Aufnahme ein, wo es eingeklemmt ist; der sich außerhalb der Aufnahme befindende Teil S weist einen Arm auf, an dessen Ende eine Mikrofonanordnung E mit einem Horn C angebracht ist, und hinten am Horn ist eine Schallkammer G angebracht, deren Seitenwand mit Löchern versehen ist. Im Inneren der Kammer ist eine Mikrofonkapsel 2 angeordnet, die von der Firma PANASONIC unter der Bezeichnung WM53 vertrieben wird; die Löcher, mit denen die Kammer versehen ist, gewährleisten einen besseren Betrieb der Kapsel, indem eine Hochpassfilterung mit einer Grenzfrequenz in einem Bereich von 100 Hz durchgeführt wird.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Achse des Horns, die in 2 durch eine Achslinie dargestellt ist, im Wesentlichen den Mundwinkel des Piloten durchquert und sich die Öffnung des Horns in einer im Wesentlichen parallel zur Lippenebene, das heißt zu der tangential zu den beiden Lippen verlaufenden Ebene, kurz vor dem Mund befindet; die Lippenebene verläuft senkrecht zu Ebene von 2, das heißt ihr Verlauf in der Ebene von 2 wird durch die Achslinie bezeichnet.
  • Um das Eintreten von Störgeräuschen in die Kapsel zu begrenzen, die durch das Öffnen des im Anschluss A angeordneten Ausatemventils hervorgerufen werden, wenn der Verwender spricht, ist eine durch eine Aluminiumplatte gebildete Ablenkvorrichtung D zwischen der Stelle der Kapsel 2 und dem Anschluss A angeordnet; diese Platte ist an ihrer sich etwas über dem Anschluss A befindenden Oberkante mit der Haube 1 verschraubt.
  • In 3 wird eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maske dargestellt. Hier handelt es sich nicht mehr um eine Maske nach dem Stand der Technik, die gemäß der Erfindung angepasst ist, sondern um eine speziell für die Durchführung der Erfindung konzipierte Maske.
  • Die flexible Haube 1 ist neu entworfen worden:
    • – das Volumen der Aufnahme 10 ist verringert worden, und sie bildet an der Außenwand der Haube keinen Vorsprung mehr; diese Volumenverringerung der Aufnahme 10 gestattet die Vergrößerung des am Boden der Maske zur Verfügung stehenden Platzes, wodurch eine optimale Anordnung der Mikrofonanordnung in der Achse des Munds gestattet und die Bereitstellung von entfernbaren, in verschiedenen Größen, das heißt in verschiedenen Hornhöhen, ausgeführten, Hörnern ermöglicht wird, um die Öffnung des Hornes unter Berücksichtigung der Morphologie der unteren Gesichtshälfte des Maskenträgers zu positionieren. In dem beschriebenen Beispiel ist das Horn in vier verschiedenen Höhen zwischen 10 und 18 mm bereitgestellt worden; das angestrebte Ziel besteht darin, den Abstand zwischen Lippen und Horn so klein zu halten, wie durch den „nicht störenden" Zustand gestattet wird, was erfordert, dass die Lippen niemals mit dem Horn in Kontakt sind; in 3 ist diese Möglichkeit der Wahl zwischen mehreren Hornhöhen durch ein erstes Horn in Volllinie, das an die Position der Lippen des Benutzers angepasst ist, und ein zweites, vom ersten zurückgesetztes Horn, dessen Vorderseite gestrichelt dargestellt wird, gezeigt worden.
    • – es sind sechs zusätzliche Nocken, von denen zwei 11' und 11'' in 3 zu sehen sind, hinzugefügt worden; diese sechs Nocken sind genauso wie der Nocken 11 ausgebildet und beschaffen und erstrecken sich genau wie er senkrecht zur Außenfläche der Haube. Die Nocken 11 und 11' befinden sich auf beiden Seiten des Anschlusses A; zwei der vier anderen Nocken befinden sich auf der linken Seite der Haube auf beiden Seiten des Atemanschlusses, während sich die beiden letzten Nocken auf der rechten Seite der Haube symmetrisch zu den beiden Nocken der linken Seite befinden. Diese zusätzlichen Nocken gestatten eine Verbesserung des Haltens der Haube im Inneren der Muschel, eine Reduzierung der niederfrequenten Störschwingungen der Haube und somit der Störungen, die sie in die Mikrofonkapsel einführen, und zwar insbesondere, wenn der Maskenträger spricht.
  • Die Verringerung des Volumens der Aufnahme 10 hat eine entsprechende Verkleinerung des Teils des Anpassstücks S mit sich gebracht, der in die Aufnahme 10 eintritt. Die 4a, 4b zeigen dieses Anpassstück in Draufsicht und in Seitenansicht mit einem konkav gewölbten oberen Teil und einem mit einem zylindrischen Loch versehenen unteren Teil.
  • Die Mikrofonanordnung E ist praktisch unverändert; jedoch ist auf das Hinzufügen einer Schallwand F an der Öffnung des Horns hinzuweisen; diese Schallwand besteht aus einem dünnen Metallgitter aus rostfreiem Stahl; es ist anzumerken, dass die Schallwand auf herkömmliche Weise aus Schaumstoff und Gewebe bestehen kann, aber diese Materialien für die Verwendung in einer Maske weniger gut geeignet sind. Die 5a, 5b, 5c beziehen sich auf diese Mikrofonanordnung, die Folgendes umfasst: das Horn mit dem Bezugszeichen C und der Schallwand mit dem Bezugszeichen F sowie die Schallkammer mit dem Bezugszeichen G, wobei ihr vorderer Teil die Aufnahme für die Mikrofonkapsel bildet und ihr hinterer Teil seitlich mit Löchern versehen ist. 5a ist eine Längsschnittansicht des Horns C mit der Wand F. 5b ist eine ebenfalls als Längsschnitt ausgeführte Ansicht der Schallkammer G; diese Figur zeigt eine kreisförmige Nut T, die die Kammer G in ihrem vorderen Teil umgibt und als Aufnahme für einen nicht dargestellten O-Ring dient; dieser O-Ring soll eine gute mechanische Verbindung zwischen dem Horn und der Kammer nach Ineinanderstecken dieser beiden Teile gewährleisten. Diese Lösung gestattet eine leichte Montage-Demontage des Horns ohne Werkzeug für Standhaltungsmaßnahmen. Es sei weiterhin darauf hingewiesen, dass, wie in 5c gezeigt, das Horn eine Öffnung elliptischen Querschnitts aufweist, deren größte Abmessung parallel zum Mundwinkel des Benutzers verläuft.
  • 5d ist eine Schnittansicht senkrecht zur Achse des Horns, die sich auf die Mikrofonanordnung in dem Falle bezieht, in dem diese Anordnung an der Basis des Horns nicht eine einzige Mikrofonkapsel, sondern zwei Kapseln 2, 2' aufweist; dies ist aufgrund der geringen Größe der eingesetzten Kapseln möglich. Die beiden Kapseln sind nebeneinander in einem Raum angebracht, dessen größte Abmessung horizontal und parallel zum Mundwinkel des Benutzers verläuft. Es sei darauf hingewiesen, dass die 5a, 5b, 5c für eine Mikrofonanordnung mit einer einzigen Kapsel und für eine Mikrofonanordnung mit zwei Kapseln gleich sind; des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass im Falle von zwei Kapseln jede Kapsel über ein Paar verschiedener Drähte mit der Bordelektronik verbunden ist, wodurch bei gewissen Anwendungen das Vorsehen einer Ersatzkapsel für den Fall, dass die gewöhnlich verwendete Kapsel versagt, und bei anderen Anwendungen, das Zuschneiden einer der beiden Kapsel auf ein Sprachbefehlsystem gestattet wird. Natürlich muss das Anpassstück 5 gemäß den 4a, 4b im Falle einer Mikrofonanordnung mit zwei Kapseln geändert werden: sein mit einem Loch versehener unterer Teil muss verbreitert und das Loch vergrößert werden, damit dort der hintere Teil der Mikrofonanordnung E eingeführt werden kann.
  • Die Ablenkvorrichtung D ist verbessert worden: es handelt sich nicht mehr um ein praktisch flaches Teil, sondern um ein gewölbtes Teil, das besser an seine Schallwandfunktion angepasst ist. 3 ist eine Seitenansicht der Ablenkvorrichtung D; die beiden 6a und 6b zeigen wieder die Ablenkvorrichtung, aber in Drauf- bzw. in Seitenansicht, wobei diese Seitenansicht in einem rechten Winkel zur Draufsicht verläuft und auf der Seite der sich unter der Ablenkvorrichtung befindenden Haube 1 vorgenommen ist. In 6a sind drei Löcher zu sehen, die die Befestigung der Ablenkvorrichtung in der Haube 1 mittels Schrauben gestatten; diese Löcher sind über einen ebenen Halbflansch verteilt, dessen konkaver Rand den konvexen Rand eines gewölbten halbmondförmigen Teils bildet.
  • Die 7 und 8 sind zwei schematische Blockschaltbilder, die sich auf eine Maske nach dem Stand der Technik bzw. eine gemäß der Erfindung beziehen. Im Falle von 7 bei einer mit einer Mikrofonkapsel SILEC S4045 versehenen Pilotenmaske weisen die von der Kapsel gelieferten Signale einen sehr geringen Pegel auf und erfordern eine Verstärkung in einem Vorverstärker vor der Übertragung über ein mit einem Verbinder J versehenes Anschlusskabel K zur Bordelektronik des Flugzeugs; es sei darauf hingewiesen, dass der für die Pilotenmasken verwendete Verbinder ein ausklinkbarer Verbinder in dem Sinne ist, dass sich die beiden komplementären Anschlüsse, das heißt der Steck- und der Aufnahmeanschluss, aus denen er besteht, bei einer starken Zugkraft an dem Anschlusskabel trennen. Im Falle von 8 bei einer mit einer Mikrofonkapsel PANASONIC WM53 ausgestatteten Pilotenmaske weisen die durch die Kapsel gelieferten Signale einen ausreichenden Pegel auf, so dass sie keinen Vorverstärker zwischen der Kapsel und dem mit seinem ausklinkbaren Verbinder J versehenen Anschlusskabel K erfordern.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern betrifft alle Inhalationsmasken, die mit einer Mikrofonvorrichtung mit Horn ausgestattet sind, dessen Öffnung vor dem Mund des Piloten angeordnet ist.

Claims (8)

  1. Sauerstoffinhalationsmaske mit Schallaufnahmevorrichtung, die eine mit einem Ausatemanschluss (A) versehene flexible Haube (1) und eine über dem Anschluss angeordnete Mikrofonkapsel (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Horn (C) aufweist, dass dieses Horn vor der Kapsel so angebracht ist, dass seine Öffnung zu der Stelle weist, an der in der Maske der Mund des Piloten positioniert werden soll, und dass unter Berücksichtigung dieser Position des Munds die Achse des Horns im Wesentlichen den Mundwinkel durchquert und seine Öffnung im Wesentlichen parallel zur Lippenebene, das heißt zu der tangential zu den beiden Lippen verlaufenden Ebene, kurz vor dem Mund verläuft.
  2. Maske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung des Horns (C) eine elliptische Form aufweist, wobei die größte Abmessung der Ellipse parallel zum Mundwinkel verläuft.
  3. Maske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Horn (C) eine in seiner Öffnung angeordnete Schallwand (F) aufweist.
  4. Maske nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (F) aus einem Metallgitter besteht.
  5. Maske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine fest mit der Haube verbundene Ablenkvorrichtung (D) aufweist, die zwischen der Kapsel (2) und dem Ausatemanschluss (A) angeordnet ist.
  6. Maske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ein Kabel (K) und einen von zwei komplementären Anschlüssen für einen lösbaren Verbinder (J) aufweist, der an einem ersten Ende des Kabels angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ende des Kabels direkt an der Kapsel (2) angeschlossen ist.
  7. Maske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mehrere fest mit der Haube (1) verbundene Nocken (11, 11', 11'') aufweist, die im Wesentlichen senkrecht zur Außenfläche der Haube angeordnet sind.
  8. Maske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine zusätzliche Mikrofonkapsel (2') aufweist und dass die beiden Kapseln (2, 2') nebeneinander an der Basis des Horns angebracht sind.
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