DE69921254T2 - Mikrovorrichtung und strukturelle Komponenten derselben - Google Patents

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    • G03F7/70466Multiple exposures, e.g. combination of fine and coarse exposures, double patterning or multiple exposures for printing a single feature

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG UND ZUM STAND DER TECHNIK
  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Mikrovorrichtung und auf die Anordnung struktureller Komponenten derselben. Genauer gesagt, die Erfindung befaßt sich mit einer Einrichtung und einer Anordnung struktureller Komponenten dieser, die durch einen Mehrfachbelichtungsvorgang herzustellen ist, bei dem unterschiedliche Musterarten durch einen ersten Belichtungsprozeß überlagert gedruckt werden, wie er durch einen Standard- oder üblichen Belichtungsvorgang dargestellt werden kann, wie durch einen Projektionsbelichtungsvorgang und einen zweiten Belichtungsvorgang höherer Auflösung als beim ersten Belichtungsprozeß, wodurch ein Muster (nachstehend "gewünschtes herzustellendes Muster" genannt) mit kleinster Linienbreite entsprechend dem zweiten Belichtungsvorgang erzeugt werden kann. Die vorliegende Erfindung läßt sich passend anwenden bei verschiedenen Einrichtungen, beispielsweise einem Halbleiterchip (IC oder LSI), einer Anzeigeeinrichtung (Flüssigkristallanzeigefeld als Beispiel), einer Nachweiseinrichtung (Magnetkopf als Beispiel) und bei einer Bildaufnahmeeinrichtung (beispielsweise einer CCD).
  • Viele Projektionsbelichtungsgeräte zum Herstellen von Einrichtungen wie IC, LSI oder Flüssigkristallfelder als Beispiel basieren aktuell auf der Photographie und verwenden als Lichtquelle einen Excimerlaser. Die einfache Verwendung eines derartigen Excimerlasers als Lichtquelle in einem Projektionsbelichtungsgerät stellt die Information feiner Muster mit einer Linienbreite von 0,15 μm oder weniger keineswegs sicher.
  • Um eine Lösung zu schaffen, ist es erforderlich, die numerische Apertur (NA) eines optischen Projektionssystems zu vergrößern oder die Lichtwellenlänge zu verkürzen. In der Praxis ist es jedoch nicht sehr leicht, die NA zu vergrößern oder die Belichtungswellenlänge zu verkürzen. Dies hat folgenden Grund: da die Tiefenschärfe eines optischen Projektionssystem umgekehrt proportional zum Quadrat von NA ist, während es proportional zur Wellenlänge λ ist, verursacht das Vergrößern von NA des optischen Projektionssystem eine verringerte Tiefenschärfe, womit es schwierig wird, mit dem Scharfeinstellen zu Rande zu kommen, und somit wird die Produktivität verlangsamt. Die meisten Glasmaterialien haben einen außerordentlich niedrigen Übertragungsfaktor in Hinsicht auf den Bereich tiefen Ultravioletts. Selbst für ein geschmolzenes Siliziumdioxid (Quarz), das mit einer Wellenlänge von λ = 248 nm verwendet wird (KrF-Excimerlaser) der Übertragungsfaktor fast auf Null verringert, wenn die Wellenlänge λ = 193 nm oder kürzer ist. Kein Glasmaterial ist bisher entwickelt worden, das faktisch im Belichtungsbereich mit der Wellenlänge λ = 150 nm oder geringer arbeiten kann, entsprechend einer Linienbreite von 0,15 μm oder weniger, um mit einem Standard oder einem üblichen Belichtungsprozeß hergestellt werden zu können.
  • Die japanische Patentanmeldung mit der Anmeldenummer 304232/1997 entsprechend dem Dokument JP-A-11-143 085 (wird nachstehend als "ältere japanische Patentanmeldung" bezeichnet), eingereicht vom Anmelder der hiesigen Anmeldung, schlägt einen dualen Belichtungsprozeß vor, der auf einer Kombination einer Dualstrahlinterferenzbelichtung und einer Standardbelichtung basiert, wobei eine mehrwertige Belichtungsbetragsverteilung bei einem Substrat angewandt wird, das zu belichten ist, um eine hochauflösende Belichtung sicherzustellen. In einem Ausführungsbeispiel, das in der älteren japanischen Patentanmeldung offenbart ist, wird der Dualstrahlinterferenzbelichtungsprozeß ausgeführt unter Verwendung einer Phasenschiebemaske mit einem Zeilen- und Raum-Muster (L&S-Muster) von 0,1 μm Linienbreite, und ein Feinlinienmuster wird durch kohärente Beleuchtung gedruckt.
  • Danach wird ein üblicher Belichtungsprozeß, beispielsweise ein Belichtungsprozeß, auf teilweise kohärenter Beleuchtung basierend, ausgeführt, während eine Maske aus einem Muster mit Abschnitten unterschiedlicher Transmissionsfaktoren und einer Gestalt entsprechend einem aktuellen Einrichtungsmuster geringster Linienbreite von 0,1 μm verwendet wird. Gemäß dem in der älteren japanischen Patentanmeldung offenbarten Verfahren kann ein Muster kleinster Linienbreite von 0,1 μm durch den üblichen Belichtungsprozeß unter Verwendung eines Projektionsbelichtungsgeräte mit einem optischen Projektionssystem erzeugt werden, das eine Bildseiten-NA [NA = numerische Apertur] von 0,6 hat.
  • Ein anderes Verfahren zum Feinmusterdrucken ist ein Musterbelichtungsverfahren, bei dem ein Muster gezeichnet und auf ein lichtempfindliches Glied gedruckt wird unter Verwendung einer Sonde. Die Sonde kann auf AFM basieren unter Verwendung einer Interatomkraft, STM unter Verwendung eines Tunnelstroms, eines Elektronenstrahls, eines Laserstrahls oder Nahlicht als Beispiel. Das Ausführen der Sondenbelichtung über den gesamten Belichtungsbereich hat jedoch den Nachteil geringen Durchsatzes. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache können jene Abschnitte eines gewünschten herzustellenden Musters, die durch einen üblichen Belichtungsprozeß geschaffen werden können, durch Photodruck unter Verwendung einer größeren Lichtmenge als ein Belichtungsschwellwert eines lichtempfindlichen Substrats verwendet werden. Andererseits können jene Abschnitte ungenügender Auflösung durch Photodruck überlagert werden mit Drucken, das auf einer üblichen Belichtung und einer Sondenbelichtung basiert, mit der jeweiligen Lichtmenge, die geringer als der Belichtungsschwellwert des lichtempfindlichen Materials ist, aber wenn beides kombiniert wird, ist der Belichtungsschwellwert höher. Im Ergebnis wird eine mehrwertige Belichtungsbetragsverteilung angewandt, wie sie zuvor beschrieben wurde (japanische Patentanmeldung mit der Anmeldenummer 137476/1998 entsprechend dem Dokument JP-A-11-317 351.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Der zuvor beschriebene Mehrfachbelichtungsprozeß (wird nachstehend als "IDEAL-Belichtungsvorgang" bezeichnet), wenn eine Levenson-Maske verwendet, ein Feinlinienmuster wird nur in einem Bereich erzeugt, bei dem die Levenson-Maskendaten präsent sind. Die Anordnung des Musters ist beschränkt auf den Regelabstand der Levenson-Maske (das heißt, die Linienbreite und die Beabstandung).
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine optimale Anordnung struktureller Komponenten einer Einrichtung zu schaffen, wenn diese auf der Grundlage des "IDEAL-Belichtungsprozesses" hergestellt wird.
  • Insbesondere ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine optimale Lösung zur Anordnung struktureller Komponenten der Einrichtung zu schaffen, wie Kontakt, Halbleiterzone und Gate der Einrichtung als Beispiel, um die größtmöglichen Verbesserungen bei der Integrationsdichte und der Einrichtung zu gewinnen, bei der Belichtungsprozesse wiederholt werden.
  • Diese und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung deutlich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1A, 1B, 1C und 1E sind schematische Ansichten zur Erläuterung eines "grid IDEAL exposure process" [idealer Gitterbelichtungsprozeß] nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2A, 2B, 2C beziehungsweise 2D sind schematische Ansichten zur Erläuterung eines "linear IDEAL exposure process" [linearer idealer Belichtungsprozeß] nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ist eine schematische Ansicht zur Erläuterung eines Beispiel optimaler Anordnung struktureller Komponente einer Halbleitereinrichtung, die gemäß dem Prozeß der 1A1E oder der 2A2D herzustellen ist;
  • 4 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht entlang Linie A–A' in 3;
  • 5 ist eine schematische Ansicht einer Halbleitereinrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei die Anordnung nicht optimiert ist;
  • 6A, 6B beziehungsweise 6C sind vergrößere Querschnittsansichten entlang Linien B–B', C–C' beziehungsweise D–D' in 5;
  • 7 ist eine schematische Ansicht einer Halbleitereinrichtung mit optimaler Anordnung, die auf einem SOI-Substrat gebildet ist;
  • 8A, 8B, 8C beziehungsweise 8D sind vergrößere Querschnittsansichten längs einer Linie E–E' in 7.
  • 9 ist eine schematische Ansicht zur Erläuterung eines Beispiels optimaler Anordnung struktureller Komponenten einer Halbleitereinrichtung, bei der zusätzlich zu der Struktur von 1 Leitungsabschnitte nach Kontaktabschnitten vorgesehen sind;
  • 10 ist eine vergrößere Querschnittsansicht entlang Linie F–F' in 9;
  • 11 ist eine schematische Ansicht zur Erläuterung eines speziellen Beispiels von Kontaktzonen;
  • 12 ist ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung der Sequenz bei der Mikroeinrichtungsherstellung; und
  • 13 ist ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung der Sequenz eines Waferverfahrens in 12 in Einzelheiten.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Nachstehend anhand der beiliegenden Zeichnung beschrieben sind bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung.
  • Erstes Ausführungsbeispiel
  • 3 veranschaulicht die Struktur einer Einrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Mit Bezugszeichen 301 in der Zeichnung versehen sind aktive Halbleiterzonen, und mit Bezugszeichen 302 versehen sind Polysilizium-Gate-Zonen. Mit Bezugszeichen 303 versehen ist eine Einrichtungstrennzone, und mit Bezugszeichen 304 versehen sind Kontaktzonen.
  • Die 1A bis 1E veranschaulichen das Prinzip des Dreifachbelichtungsverfahrens, um die Kontaktzone 304 von der Einrichtung von 3 in quadratische Gestalt zu bringen, wobei jede Seite eine Länge L von L = 0,1 μm hat. Anfänglich wird ein Levenson-Muster (1A) mit einem Streifenmuster, das eine Linienbreite und eine gleiche Beabstandung von L hat, unter Verwendung eines Belichtungsgerätes gedruckt auf der Grundlage des Zweistrahlinterferenzbelichtungsverfahrens und gemäß einer Belichtungsmenge 1. Danach wird ein Muster entsprechend einem ähnlichen Levenson-Muster gedruckt, aber um 90° gedreht, wie gemäß einer erneuten Belichtungsmenge 1. Im Ergebnis wird das zu belichtende Substrat wie im in 1B gezeigten Zustand belichtet. Mit Bezugszeichen 305 in 1 versehen sind jene Zonen (nachstehend als "Levenson-Doppelbelichtungszonen" bezeichnet) mit einer zweifachen Belichtung durch das Levenson-Muster. Mit Bezugszeichen 306 versehen sind jene Zonen (sind nachstehend mit "Levenson-Einzelbelichtungszonen" bezeichnet), die einmal mit dem Levenson-Muster belichtet worden sind. Mit Bezugszeichen 307 versehen sind jene Zonen (sind nachstehend mit "unbelichtete Levenson-Zonen" bezeichnet), die noch nicht bei der Levenson-Musterbelichtung belichtet worden sind. 1C veranschaulicht Belichtungsmengen an unterschiedlichen Abschnitten längs einer Linie G–G' in 1B. Jeder einzelne Levenson-Belichtungsbereich 306 ist mit der Belichtungsmenge 1 belichtet worden, während jeder Levenson-Doppelbelichtungsbereich 305 mit einer Belichtungsmenge 2 belichtet wurde. Die Belichtungsmenge 2 ist niedriger eingestellt als der Belichtungsschwellwert ETH eines Photolackes, der auf das zu belichtende Substrat aufgetragen worden ist.
  • Nach Drucken der orthogonalen Levenson-Muster auf das Substrat in der zuvor beschrieben Weise wird ein Grobmaskenmuster 101, wie es in 1D dargestellt ist, gedruckt unter Verwendung eines üblichen, beispielsweise eines Projektionsbelichtungsgerätes mit einer Belichtungswellenlänge λ = 248 nm (KrF-Ekzimer-Laser) und einem optischen Projektionssystem mit einer Abbildungsseiten-NA von 0,6 als Beispiel gemäß einer Belichtungsmenge 1. Das Grobmaskenmuster 101 besteht aus einem Quadratmuster, dessen Mitte mit der Mitte der gewünschten Levenson-Doppelbelichtungsbereiche 105 übereinstimmt, und das vier Seiten einer Länge 2L besitzt, wie definiert werden kann durch Erweitern der vier Seiten des Levenson-Doppelbelichtungsbereichs 105 in vier Richtungen jeweils um 0,5L. 1E stellt Belichtungsmengen bei unterschiedlichen Abschnitten längs Linie G–G' dar, nach dem das Grobmaskenmuster 101 photogedruckt ist. Nur jene Abschnitte, die überlagernd durch die Levenson-Doppelbelichtungen und das Grobmaskenmuster 101 belichtet wurden, sind mit einer Belichtungsmenge 3 belichtet worden. Hier können die Belichtungsmengen jeweiliger Muster so bestimmt werden, daß der Belichtungsschwellwert ETH vom Photolack auf einem Niveau zwischen der Belichtungsmenge 2 und der Belichtungsmenge 3. Ein Quadratmuster mit einer Seitenlänge L kann somit erzeugt werden. Dieses Belichtungsverfahren ist nachstehend bezeichnet mit "grid IDEAL exposure process" [idealer Gitterbelichtungsprozeß]. Hier werden die Belichtungsmengen 1, 2 und 3 nur zur Erleichterung der Beschreibung verwendet, und diese haben keine spezielle physikalische Bedeutung.
  • 2A bis 2D sind schematische Ansichten zur Erläuterung des Prinzips vom Dualbelichtungsverfahren zum bilden von Mustern, wie beispielsweise die Silizium-Gate-Zone 302 in der Einrichtung von 3 mit einer geringsten Linienbreite L und einem geringsten Regelabstand L in einer Richtung, und einer kleinsten Linienbreite und kleinster Beabstandung in Richtung orthogonal zu der einen Richtung, die beide größer als L sind. 2A stellt ein Levenson-Muster mit einer Linienbreite und einer Beabstandung dar, die beide gleich L sind. 2B zeigt ein Grobmaskenmuster, und 2D zeigt ein Muster, das hergestellt wird (ist nachstehend als "gewünschtes herzustellendes Muster" bezeichnet). Das Grobmaskenmuster enthält einen ersten Musterbereich 201 mit einem Transmissionsfaktor von 1 und eine zweite Musterzone 202 mit einem Transmissionsfaktor von 2. Die kleinste Linienbreite und die kleinste Beabstandung dieser Bereiche werden gleichermaßen auf 2L gebracht. Das Levenson-Muster und das Grobmaskenmuster werden photogedruckt überlagert auf einem Substrat, wie in
  • 2C gezeigt, gemäß dem Zweistrahlinterferenzbelichtungsverfahren und dem üblichen Belichtungsverfahren, wie es zuvor beschrieben worden ist. Der Belichtungsschwellwert ETH vom Photolack, auf den diese Muster gedruckt werden, sowie die Muster und die Belichtungsmengen in den Musterbereichen, werden entsprechend einer geeigneten Beziehung zueinander eingestellt, wie im zuvor beschriebenen "grid IDEAL exposure process". Im Ergebnis, wie es in 2D gezeigt ist, kann ein Muster, wie eine Polysilizium-Gate-Zone 302 in 3 als Beispiel mit einer kleinsten Linienbreite und einer kleinsten Beabstandung hergestellt werden, die beide gleich L sind. Nachstehend beschrieben ist der Vorgang: linearer idealer Belichtungsvorgang ("linear IDEAL exposure process"). Die Transmissionsfaktoren 1 und 2 sind gleichermaßen nur zur Vereinfachung der Beschreibung so vorgesehen, und sie haben keine spezielle physikalische Bedeutung.
  • 3 veranschaulicht ein Beispiel optimaler Anordnung struktureller Komponenten einer Halbleitereinrichtung, die gemäß dem zuvor beschriebenen "grid IDEAL exposure process" hergestellt werden. In der Zeichnung mit Bezugszeichen 301 versehen sind aktive Halbleiterzonen, und mit Bezugszeichen 302 versehen sind Polysilizium-Gate-Zonen. Mit Bezugszeichen 303 versehen ist eine Einrichtungstrennzone, und mit Bezugszeichen 304 versehen sind Kontaktbereiche.
  • Mit Bezugszeichen 305 versehen sind Levenson-Doppelbelichtungsbereiche, die festgelegt werden können durch den "GITTER- UND IDEAL-BELICHTUNGSVORGANG", und mit Bezugszeichen 306 versehen sind einzelne Levenson-Belichtungsbereiche. Mit Bezugszeichen 307 versehen sind unbelichtete Levenson-Bereiche. Die Polysilizium-Gate-Zone 302 ist als Teil der Polysiliziumzone 309 gebildet. Der Abschnitt der Polysiliziumzone 309, der sich mit der aktiven Haltleiterzone 301 überlappen muß, stellt nämlich die Polysilizium-Gate-Zone 302 bereit, und der restliche Abschnitt stellt einen Polysiliziumverdrahtungsabschnitt 308 dar.
  • Der Kontaktbereich 304 ist aus einem Feinmuster gebildet durch überlagerndes Drucken des Raummaskenmusters an einer gewünschten Stelle des Levenson-Doppelbelichtungsbereichs 305. Die Größe vom Kontakt ist hier etwa 1L, wenn der Musterabstand oder die Musterbreite der Levenson-Maske (oder etwa eine Hälfte des Musterreglabstands) als eine Bezugseinheit L herangezogen wird. Auch der Polysiliziummusterbereich 309 ist als ein feines Gate-Muster gemäß dem zuvor beschriebenen "linearen IDEAL-Belichtungsvorgang" gebildet, wie zuvor beschrieben, unter Verwendung wenigstens des Abschnitts 302 der aktiven Halbleiterzone 301. Die geringste Breite der Gate-Zone 302 beträgt etwa 1L. Der Verdrahtungsbereich ist unter Verwendung des Grobmaskenmusters gebildet. Die kleinste Breite vom Grobmuster in diesem Abschnitt beträgt etwa 2L. Während aktive Halbleiterzonen 301 verwendet werden, die auf den gegenüberliegenden Seiten der Polysilizium-Gate-Zone 302 als Drain und Source liegen, kann ein MOS-Transistor hergestellt werden. Die Elektroden für das Gate, den Drain und die Source können durch Kontaktzonen 304 gebildet werden, die auf den entsprechenden aktiven Halbleiterzonen 301 und den Polysiliziumverdrahtungszonebereichen 308 festgelegt sind. 4 ist eine Querschnittsansicht entlang Linie A–A' in 3, wobei gleiche Bezugszeichen wie jene in 3 die entsprechenden Elemente bedeuten. Mit Bezugszeichen 401 versehen ist eine Source-Drain-Zone eines Transistors, und mit Bezugszeichen 402 versehen ist ein Halbleitersubstrat.
  • Wenn in Übereinstimmung mit diesem Ausführungsbeispiel der Musterabstand oder die Musterbreite der Levenson-Maske (oder etwa die Hälfte des Musterregelabstands 2L) als Bezugseinheit L herangezogen wird, genügt der Abstand S des Kontaktbereichs 304 folgender Beziehung: S ≥ (2n–1)l wobei n eine Ganzzahl nicht unter 2 ist.
  • Wenn Kontaktbereiche 304 herzustellen sind, wenn diese festgelegt sind mit Abweichung von darunter liegenden Polysiliziumverdrahtungsbereichen 308 oder aktiven Halbleiterzonen 301 auf Grund eines Ausrichtfehlers oder einer Mustergrößenumsetzdifferenz, kann im allgemeinen ein elektrischer Kurzschluß mit dem darunter liegenden Element auftreten, was eine Unordnung der Kontaktwiderstände oder Kurzschluß zwischen elektrischen Quellen verursacht. Aus diesem Grund muß der darunter liegende Polysiliziumverdrahtungsbereich 308 und die aktive Halbleiterzone 301 größer sein als die Kontaktgröße.
  • 5 und 6A6C stellen ein Beispiel der Anordnung struktureller Komponenten einer Halbleitereinrichtung in einem Beispiel dar, bei dem das Konzept herkömmlichen "IDEAL-Belichtungsvorgang" direkt auf den "IDEAL-Gitter-Belichtungsvorgang" angewandt wird. Während der geringste Abstand in der Anordnung von Kontakten gemäß dem "IDEAL-Belichtungsvorgang" = 1L ist, wenn dies direkt angewandt wird auf den "IDEAL-Gitterbelichtungsvorgang", und wenn der Kontaktbereich 304 und der Polysiliziumverdrahtungsbereich 308 mit Abweichung von der aktiven Halbleiterzone 301 gebildet sind, wird ein Abschnitt des Polysiliziumverdrahtungsbereichs 308, der vorgesehen ist für die Kontaktbildung, sich mit der aktiven Zone 301 überlappen, wie in der Aufsicht von 5 oder in der Querschnittsansicht B–B' von 6A dargestellt ist. Zu dieser Gelegenheit wird ein Abschnitt des Verdrahtungsbereichs 308 als Gate-Elektrode eines MOS-Transistors arbeiten, wodurch ein Kanal an einem überflüssigen Abschnitt gebildet wird. Abhängig vom Umfang der Überlappung kann die Strom-Spannungs-Kennlinie des Transistors unvorteilhaft variieren. Unter Berücksichtigung des obigen sollte der Abstand zwischen dem Kontaktbereich 304 und der Polysiliziumzone 308 und der Kontaktbereich 304 auf der aktiven Halbleiterzone 301 wünschenswerter weise 3L oder mehr betragen.
  • Wie auch in der Aufsicht von 5 und dem Querschnitt C–C' von 6B dargestellt, wird die Breite des Einrichtungstrennbereichs 303 ungenügend sein, wenn der Abstand zwischen den Kontaktbereichen 304, die auf der aktiven Halbleiterzone festgelegt sind, nicht größer als 3L ist, so daß es einen Leckstrom zwischen benachbarten Einrichtungen geben kann. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird für die Bestleistung eines Transistors eine kleinste Bezugseinheit 1L als Gate-Länge verwendet. Während im Falle von 6B die Breite des Einrichtungstrennbereichs 303 gleich dem minimalen 1L eingerichtet ist, muß die Struktur so ausgelegt werden, daß kein elektrischer Strom zwischen sich gegenüberliegenden aktiven Halbleiterzonen 301 fließt, ungeachtet des Potentials des Einrichtungstrennbereichs 303. Bis dahin muß die Stärke des Einrichtungstrennbereichs 303 hinreichend groß sein, und darüber hinaus muß die Verunreinigungsdichte unter dem Einrichtungstrennbereichs des Halbleitersubstrats 402 hinreichend groß sein. Jedoch ist es in der Praxis sehr schwierig, die Dicke zu vergrößern, während die Breite minimal gehalten wird, oder die dichte Zone in der kleinsten Breite zu halten. Der Einrichtungstrennbereich sollte folglich eine Größe von 2L oder mehr haben, und zwar aus dem Gesichtspunkt vom Gesamtausgleich. In diesem Falle sollten Abstände zwischen benachbarten Kontaktbereichen 304, die auf der aktiven Halbleiterzone gebildet sind, wünschenswerter weise eine Länge von 5L oder mehr haben.
  • Was den Abstand zwischen benachbarten Kontakten anbetrifft, die auf dem Polysiliziumverdrahtungsbereich 308 festzulegen sind, kann der Abstand zwischen benachbarten Polysiliziumverdrahtungsbereichen 308 im wesentlichen nicht so gehalten werden, daß dort ein elektrischer Kurzschluß auftritt, weil der Verdrahtungsbereich 308 größer als der Kontaktbereich 304 aus diesem zuvor beschriebenen Grund gemacht ist, wenn der Abstand der Kontakte gleich 1L eingerichtet wird, wie im Querschnitt D–D' von 6C gezeigt. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache sollte der Abstand zwischen benachbarten Kontakten auf der Polysiliziumzone 302 wünschenswerter weise 3L oder mehr betragen.
  • Wenn der Abstand S der zuvor beschriebenen Beziehung S ≥ (2n–1)L (n = 2, 3, ...) genügt, ist die Eigenschaft der Einrichtung höchst stabil, und die Integrationsdichte wird maximal.
  • Wenn die Größe des Kontaktes gleich der kleinsten Größe 2L gemacht wird, wie im obigen Falle, kann die Größe des Polysiliziumverdrahtungsbereich unter dem Kontakt wünschenswerter weise gleich 2L betragen, und darüber hinaus kann es wünschenswert sein, eine Abweichung von etwa 0,5L für den Regelabstand der kleinsten Bezugseinheit L vorzusehen. Während die Regel des Grobmusters dann erfüllt ist, kann eine Paßgenauigkeitsgrenze von 0,5L für die kleinste Größe sichergestellt werden, wobei die Abweichung in Hinsicht auf den Kontakt berücksichtigt ist.
  • Im zuvor beschrieben Ausführungsbeispiel ist der Verdrahtungsbereich 308 erläutert worden, während als Beispiel Polysilizium herangezogen wurde. Jedoch ist die Erfindung nicht darauf beschränkt. Beispielsweise kann eine Silizidschicht, ein Mehrschichtfilm oder einer Silizidschicht und einer Polysiliziumschicht oder ein Metallfilm verwendet werden, mit dem Ergebnis gleicher Vorteile.
  • Zweites Ausführungsbeispiel
  • Hinsichtlich der Herstellung zum Schaffen eines Transistors auf einem SOI-Substrat (Silizium-Auf-Isolator-Substrat) sind viele Anwendungen vorgeschlagen worden, weil es verschiedene Vorteile gibt, wie eine geringe Wahrscheinlichkeit von Leckströmen zwischen den Einrichtungen und die Kleinheit der parasitären Kapazität vom Transistor, die eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit ermöglicht.
  • Dieses Ausführungsbeispiel richtet sich an ein Beispiel optimaler Anordnung einer Halbleitereinrichtung, die auf einem SOI-Substrat gemäß dem "IDEAL-Gitterbelichtungsvorgang" und dem linearen "IDEAL-Belichtungsvorgang" herzustellen ist.
  • 7 ist eine Aufsicht auf die Einrichtung, und 8A und 8B sind Querschnittsansichten entlang Linie E–E'. In diesem Ausführungsbeispiel wird der Abstand zwischen benachbarten aktiven Halbleiterzonen 301 (das heißt, dem Einrichtungstrennbereich 303), der gleich 3L im ersten zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel ist, gleich 2L gemacht. Hier bedeutet Bezugszeichen 801 einen Isolierschichtbereich, der auf einem Halbleitersubstrat 402 vorgesehen ist. Ein Transistor wird in der aktiven Halbleiterzone 301 gebildet, die auf diesem Isolationsschichtbereich 801 vorgesehen ist. Ein Substrat mit einer Struktur, die eine aktive Halbleiterzone 301 hat, ist auf dem Isolierschichtbereich 801 vorgesehen und wird allgemein SOI-Substrat genannt. 8C und 8D sind Querschnittsansichten zum Vergleich von Beispielen, wobei ein Einrichtungstrennbereich 303 auf einem üblichen Substrat gebildet ist (ohne Isolationsschichtbereich 801) unter derselben Bedingungen wie im Falle von 8A oder 8B.
  • Das Merkmal dieses Ausführungsbeispiels ist nachstehend detailliert anhand der 8A bis 8D beschrieben. 8C zeigt einen Fall, bei dem der geringste Abstand (3L) benachbarter Kontakte 304 sowie der kleinste Abstand (2L) benachbarter aktiver Halbleiterzonen 301 kleiner als jene (5L und 3L) vom ersten Ausführungsbeispiel sind. Wenn, wie zuvor anhand 6B beschrieben, der Kontaktbereich 304 festgelegt ist mit Abweichung in Hinsicht auf die aktive Halbleiterzone 304, wie in 8D gezeigt, wird der Ätzprozeß für die Kontaktbildung des Ätzvorgangs fortschreiten, selbst zum Isolationsschichtbereich 303 für den Einrichtungstrennbereich hin. Tritt dies auf, wird ein elektrischer Kurzschluß zwischen dem Kontaktbereich 304 und dem darunter liegenden Halbleitersubstrat 402 aufkommen, womit eine Unordnung des Kontaktwiderstands oder Kurzschluß zwischen elektrischen Quellen verursacht wird. Die zuvor beschriebene Anordnung ist von daher nicht wünschenswert.
  • Ist ein Transistor auf einem SOI-Substrat vorgesehen, wie in 8A gezeigt, selbst wenn der Ätzvorgang die Isolationsschicht 303 vom Einrichtungstrennbereich erreicht, tritt irgend ein Defekt oder Kontakt nicht auf, weil wegen der Anwesenheit eines darunter liegenden dicken Isolationsschichtbereichs 801. Da des weiteren benachbarte aktive Halbleiterzonen 301 vollständig voneinander getrennt sind mittels der Isolatoren 303 und 801, gibt es keine Notwendigkeit, die dichte Bedingungen oder dergleichen zu berücksichtigen, unter dem Einrichtungstrennbereich 303 des Halbleitersubstrats 402, wie zuvor unter Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel beschrieben. Die Breite der Einrichtungstrennung kann folglich kleiner ausfallen.
  • In den Fällen eines Transistors, der auf einem SOI-Substrat vorgesehen ist, sollte aus den zuvor beschriebenen Gründen die Einrichtungstrennweite gleich 2L oder mehr gemacht werden, und der Abstand zwischen benachbarten Kontakten auf der aktiven Halbleiterzone sollte wünschenswerter weise gleich 2L oder mehr sein.
  • Während dieses Ausführungsbeispiel unter Bezug auf ein Beispiel beschrieben wurde, bei dem ein Isolierschichtbereich 803 über der gesamten Oberfläche eines Halbleitersubstrats 402 gebildet ist, läßt sich die Erfindung nicht auf dieses Beispiel beschränken. Gleiche Vorteile werden erzielt mit einem Substrat, das einen Isolierschichtbereich 801 besitzt, der nur auf einem Abschnitt unter einer aktiven Halbleiterzone 301 vorgesehen ist.
  • Drittes Ausführungsbeispiel
  • Dieses Ausführungsbeispiel richtet sich auf ein Beispiel optimaler Anordnung in einem Falle, zusätzlich zum hier vor beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel, eines Verdrahtungsbereichs, der auf einem Kontaktbereich 304 festgelegt ist. 9 ist eine Aufsicht der Anordnung, und
  • 10 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie F–F' in 9. Mit Bezugszeichen 901 versehen sind Verdrahtungsbereiche, die auf Kontaktbereichen 304 gebildet sind. Hinsichtlich der Verdrahtungsschicht für den Verdrahtungsbereich 901 können Materialien, wie Aluminium, eine Mischung aus Aluminium und Silizium oder Kupfer hauptsächlich verwendet werden. Jedoch sind auch andere Materialien verwendbar, wie Kobalt, Titan, Wolfram, Tantal oder Molybdän.
  • Wenn im allgemeinen ein Verdrahtungsbereich auf einem Kontakt fehl angeordnet ist in Hinsicht auf den Kontakt auf Grund eines Ausrichtfehlers oder einer Mustergrößenumsetzdifferenz bei der Halbleiterherstellung, kann das Drahtmetall nicht den gesamten Kontakt bedecken, der ein Absinken der effektiven Kontaktgröße und somit einen Anstieg des Kontaktwiderstands hervorruft. Alternativ kann eine Lücke im Kontakt geschaffen werden, die eine Verschlechterung der Zuverlässigkeit verursacht. Aus diesen Gründen sollte der Verdrahtungsbereich, der auf dem Kontakt zu bilden ist, größer gemacht werden als die Kontaktgröße.
  • Wenn hier die Größe des Kontakts 304 gleich der kleinsten Größe 1L ist, kann hier die Größe des Verdrahtungsbereichs 901 auf dem Kontakt wünschenswerter weise gleich einer Breite von 2L werden, darüber hinaus können die Auslegepositionen des Verdrahtungsbereichs und des Kontaktes mit einer Abweichung von etwa 0,5L vom Regelabstand der kleinsten Bezugseinheit L angeordnet sein. Während der Regel vom Grobmuster genügt wird, kann eine Paßgenauigkeitsgrenze von 0,5L für die kleinste Größe sichergestellt werden, wobei die Abweichung in Hinsicht auf den Kontakt berücksichtigt ist.
  • Der Abstand zwischen benachbarten Verdrahtungsbereichen 901 sollte 2L oder mehr betragen, um einen Kurzschluß zwischen Drähten zu vermeiden.
  • Im zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel kann ein Feinlinienmuster erzeugt werden durch Dualstrahlinterferenzbelichtung eines Levenson-Musters. Anstelle dieses kann jedoch ein Feinlinienmuster erzeugt werden gemäß dem Sondenzeichenprozeß unter Verwendung von AFT, STM, Elektronenstrahl, Laserstrahl oder Nahfeldlicht. Bei dieser Gelegenheit kann die Sondenzeichnung nur für den Abschnitt des Levenson-Musters erfolgen, bei dem der Photolackbelichtungsschwellwert nicht erreicht wird, nur durch Belichten eines Grobmaskenmusters, während die Lichtmenge entsprechend dem Levenson-Musterbelichtungsbetrag in diesem Abschnitt verwendet wird. Die Zeit zum Zeichnen kann somit weitestgehend verkürzt werden. Im Falle von 1B kann nämlich beispielsweise ein gewünschter Levenson-Doppelbelichtungsbereich 105 in 1B mit Belichtungsmenge 2 belichtet werden. Auch im Falle von 2C sind nur die Abschnitte 203 vom Levenson-Muster mit dem Musterbereich 201 des Grobmaskenmusters zu überlagern (2C), wobei ein Übertragungsfaktor 1 gegeben ist, auf dem ein gewünschtes Musters zu erzeugen ist, läßt sich dies mit einer Lichtmenge entsprechend dem Übertragungsfaktor 1 zeichnen. Hinsichtlich des Feinlinienmusters kann nicht nur ein periodisches Musters, wie das Levenson-Muster verwendet werden, sondern auch ein nicht periodisches Muster, bei dem Feinlinienmuster nicht zu einem regelmäßigen Abstand angeordnet sind.
  • In den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ist Bezug genommen worden auf die Lagebeziehung des Kontaktbereichs 304 unter den unterschiedlichen Bereichen 301, 302 und 308. Bei der Halbleiterherstellung kann es Fälle geben, wie in 11 gezeigt, bei denen eine Vielzahl von Kontaktbereichen 304 in ein und demselben Bereich festgelegt sind. Im Beispiel von 11 gibt es zwei Kontaktbereiche 304, die in einem einzigen Verdrahtungsbereich 308 mit einer Beabstandung von 1L gebildet sind, und es gibt dort auch 6 Kontaktbereiche 304 in einer einzigen aktiven Halbleiterzone 301, teilweise mit einem Abstand 1L.
  • Hinsichtlich der Kontaktbereiche 304, die an verschiedenen Bereichen zu bilden sind, wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, können die Kontaktbereiche 304 vorzugsweise mit einem Abstand S angeordnet werden, wenn die Bezugseinheit L ist, womit der Beziehung S ≥ (2n–1)L genügt ist, wobei n eine Ganzzahl nicht unter 2 ist. Wenn andererseits eine Vielzahl von Kontaktbereichen 304 auf ein und demselben Bereich zu bilden sind, können die Kontaktbereiche 304 vorzugsweise mit einem Abstand entsprechend der Minimaleinheit 1L angeordnet werden. Dies liegt an den Vorteilen, daß der Widerstand des Kontaktabschnitts mit einer Vielzahl von Kontaktbereichen 304 niedriger ausfällt, und daß, selbst wenn ein Kontaktbereich 304 auf Grund irgend eines Herstellfehlers nicht öffnet, stellt ein anderer Kontaktbereich oder andere Kontaktbereiche 304 die elektrische Übertragung sicher, was zu einem Anstieg des Produktionsdurchsatzes führt. Da in diesem Falle jeder der vielen Kontaktbereiche 304 die selbe Funktion erwartungsgemäß auszuführen hat, gibt es keine Notwendigkeit des Trennens dieser Kontaktbereiche untereinander durch einen Abstand von mehr als (2n–1)L. Die Anordnung kann mit einem Abstand der Minimaleinheit 1L oder mehr erfolgen.
  • Viertes Ausführungsbeispiel
  • Als nächstes erläutert ist ein Ausführungsbeispiel eines Halbleitereinrichtungsherstellverfahrens, das auf dem zuvor beschriebenen Belichtungsverfahren fußt.
  • 12 ist ein Ablaufdiagramm der Prozedur zur Herstellung von Mikroeinrichtungen, wie Halbleiterchips (beispielsweise IC oder LSI), Flüssigkristallfelder, CCD, magnetische Dünnfilmköpfe oder Mikromaschinen als Beispiel.
  • Schritt 1 ist ein Einrichtungsvorgang zum Einrichten einer Schaltung einer Halbleitereinrichtung. Schritt 2 ist ein Vorgang zur Maskenherstellung auf der Grundlage der Schaltungsmustereinrichtung. Schritt 3 ist ein Vorgang zum Aufbereiten eines Wafers unter Verwendung eines Materials, wie beispielsweise Silizium. Schritt 4 ist ein Wafervorgang (wird Vorverarbeitung genannt), wobei unter Verwendung einer derart aufbereiteten Maske und eines Wafers Schaltungen praktisch auf dem Wafer durch Lithographie gebildet werden. Schritt 5, der hiernach folgt, ist ein Schritt des Zusammenbauens (sogenannte Nachverarbeitung, wobei der Wafer in Schritt 4 verarbeitet wurde, und nun in Halbleiterchips geformt wird. Dieser Schritt enthält einen Zusammenbauvorgang (in-Wafer-Schneide- und Kontaktierungsvorgang) sowie ein Verkapselungsvorgang (Chipversiegelungsvorgang). Schritt 6 ist ein Inspektionsschritt, bei dem eine Operationsüberprüfung, Haltbarkeitsprüfung usw. für die Halbleitereinrichtungen ausgeführt werden, die in Schritt 5 bereitgestellt wurden. Mit diesen Vorgängen sind die Halbleitereinrichtungen fertiggestellt, und sie werden ausgeliefert (Schritt 7).
  • 13 ist ein Ablaufdiagramm, das Einzelheiten der Waferverarbeitung zeigt.
  • Schritt 11 ist ein Oxidationsprozeß, durch den die Oberfläche des Wafers oxidiert wird. Schritt 12 ist ein CVD-Vorgang zum Bilden einer Isolationsschicht auf der Waferoberfläche. Schritt 13 ist ein Elektrodenformierungsprozeß zum Erzeugen von Elektroden auf dem Wafer durch Dampfauftragung. Schritt 14 ist ein Ionenimplantationsprozeß zum Implantieren von Ionen auf den Wafer. Schritt 15 ist ein Photolackprozeß zum Auftragen eines Photolacks (lichtempfindliches Material) auf den Wafer. Schritt 16 ist ein Belichtungsprozeß zum Drucken durch Belichtung von Schaltungsmustern auf die Maske des Wafers durch das oben beschriebene Belichtungsgerät. Schritt 17 ist ein Entwicklungsprozeß, mit dem der belichtete Wafer entwickelt wird. Schritt 18 ist ein Ätzprozeß, der andere Abschnitte außer dem entwickelten Photolackbild beseitigt. Schritt 19 ist ein Photolacktrennprozeß, der das Photolackmaterial abtrennt, das auf dem Wafer zurückgeblieben ist, nachdem dieser dem Ätzprozeß unterzogen worden ist. Durch Wiederholen dieser Vorgänge werden die Schaltungsmuster in überlagerter Form auf dem Wafer gebildet.
  • Mit diesen Prozessen können hochdichte Mikroeinrichtungen hergestellt werden, und zwar mit niedrigen Kosten.
  • Gemäß den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann eine Einrichtung mit stabiler Eigenschaft und hoher Integrationsdichte hergestellt werden.

Claims (3)

  1. Herstellverfahren für eine Vorrichtung, mit: einem ersten Belichtungsschritt des Bestrahlens eines Substrats mit einem Streifenlichtmuster (305, 306, 307) einer Belichtungsmenge, die kleiner als eine Belichtungsschwelle eines Photolackes auf dem Substrat ist, und einem zweiten Belichtungsschritt des Bestrahlens vom Substrat mit einem separaten Lichtmuster (101, 201, 202), das sich vom Streifenlichtmuster unterscheidet, wobei ein Abschnitt des separaten Lichtmusters in einer Belichtungsmenge mündet, die kleiner als eine Belichtungsschwelle ist, wobei der erste und der zweite Belichtungsschritt ohne einen dazwischen eingelegten Entwicklungsprozeß ausgeführt werden, so daß das Streifenlichtmuster und das separate Lichtmuster einander auf dem Substrat überlagert sind; wobei das bestrahlte Substrat eine von der ersten Belichtung belichtete erste Zone, eine von der zweiten Belichtung belichtete zweite Zone und eine dritte Zone (303) hat, die in einem Abschnitt festgelegt ist, in dem die erste und die zweite Zone einander auf dem Substrat überlagert sind und eine kombinierte Belichtungsmenge hat, die größer als die Belichtungsschwelle ist; und wobei mehrere Kontaktzonen in der dritten Zone des Substrats gebildet sind und die Kontaktzonen im wesentlichen gleich (2n–1)L beabstandet sind, wobei n eine Ganzzahl nicht kleiner als 2 und L die halbe Periode des Streifenlichtmusters ist.
  2. Herstellverfahren für eine Vorrichtung, mit: einem ersten Belichtungsschritt des Bestrahlens eines Substrats mit einem Streifenlichtmuster (305, 306, 307) einer Belichtungsmenge, die kleiner als eine Belichtungsschwelle eines Photolackes auf dem Substrat ist, und einem zweiten Belichtungsschritt des Bestrahlens vom Substrat mit einem separaten Lichtmuster, das sich vom Streifenlichtmuster unterscheidet, wobei ein Abschnitt des separaten Lichtmusters in einer Belichtungsmenge mündet, die kleiner als eine Belichtungsschwelle ist, wobei der erste und der zweite Belichtungsschritt ohne einen dazwischen eingelegten Entwicklungsprozeß ausgeführt werden, so daß das Streifenlichtmuster und das separate Lichtmuster einander auf dem Substrat überlagert sind; wobei das bestrahlte Substrat eine von der ersten Belichtung belichtete erste Zone, eine von der zweiten Belichtung belichtete zweite Zone und eine dritte Zone hat, die in einem Abschnitt festgelegt ist, in dem die erste und die zweite Zone einander auf dem Substrat überlagert sind und eine kombinierte Belichtungsmenge hat, die größer als die Belichtungsschwelle ist; wobei auf dem Substrat eine oder mehrere Halbleiteraktivzonen (301) und auf der Halbleiteraktivzone, aber außerhalb der dritten Zone des Substrats, mehrer Gatezonen (302) gebildet sind; und wobei die Gatezonen (302) um ein ganzzahliges Vielfaches der Periode des Streifenlichtmusters beabstandet sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Streifenlichtmuster feine Linien einer Linienbreite und eines Abstands hat, die einander im wesentlichen gleichen.
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