DE69922228T2 - Verfahren zur Reduzierung der Mineralisierung von Gewebe zum Gebrauch bei Transplantationen - Google Patents

Verfahren zur Reduzierung der Mineralisierung von Gewebe zum Gebrauch bei Transplantationen Download PDF

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Description

  • Die chirurgische Implantierung von prothetischen Vorrichtungen (Prothesen) in Menschen und andere Säuger wird mit zunehmender Häufigkeit durchgeführt. Solche Prothesen schließen beispielhaft Herzklappen, Gefäßtransplantate, Harnblasen, Herzblasen, Linksherz-Entlastungssysteme und Ähnliches ein. Die Prothesen können aus natürlichen Geweben, anorganischen Materialien, synthetischen Polymeren oder Kombinationen daraus hergestellt sein. Beispielsweise bestehen mechanische Herzklappenprothesen typischerweise aus steifen Materialien, wie Polymeren, Materialien auf Kohlenstoffbasis und Metallen. Klappen-Bioprothesen werden andererseits typischerweise entweder aus Schweine-Aortaklappen oder Rinder-Perikard hergestellt.
  • Prothesen aus natürlichem Gewebe werden wegen bestimmter klinischer Vorteile gegenüber mechanischen Vorrichtungen bevorzugt. Zum Beispiel benötigen Prothesen aus Gewebe in der Regel keine Routine-Antikoagulationsbehandlung. Wenn darüber hinaus Gewebe-Prothesen versagen, so degenerieren sie in der Regel allmählich, was Monate oder sogar Jahre dauern kann. Bei mechanischen Vorrichtungen andererseits tritt üblicherweise plötzlicher Vollausfall auf.
  • Zwar kann jede prothetische Vorrichtung aufgrund von Mineralisation z.B. Verkalkung versagen, bei Gewebe-Prothesen ist diese Ursache für Prothesendegeneration jedoch von besonderer Bedeutung. Verkalkung wird bei Kindern für 50 % der Versagensfälle von bioprothetischen Herzklappenimplantaten innerhalb von 4 Jahren nach Implantation verantwortlich gemacht. Bei Erwachsenen tritt dieses Phänomen in etwa 20 % der Versagensfälle innerhalb von 10 Jahren nach Implantation auf. Siehe beispielsweise Schoen et al., J. Lab. Invest., 52, 523-532 (1985). Trotz der klinischen Relevanz des Problems versteht man die Pathogenese der Verkalkung nicht völlig. Darüber hinaus ist derzeit offenbar keine wirksame Therapie bekannt.
  • Als Ausgangspunkt für Mineralisation und insbesondere Verkalkung wurden z.B. in erster Linie Zelltrümmer in der Gewebematrix von Herzklappenbioprothesen sowohl aus Perikard als auch aus Aortenwurzel festgestellt. Bioprothetisch vernetzte Gewebeverkalkung wird auch auf die Gegenwart von alkalischer Phosphatase zurückgeführt, die mit Zelltrümmern verbunden ist und möglicherweise in Implantatgewebe aus dem Blut akkumuliert. Andere wiederum meinen, dass Mineralisation eine Folge von Phospholipiden in den Zelltrümmern ist, die Kalzium abtrennen und den Kernbildungskeim von Apatit (Kalziumphosphat) bilden.
  • Unabhängig von den Mechanismen, die zu Mineralisation in Bioprothesen führen, ist Mineralisation und insbesondere Verkalkung die häufigste Ursache für klinisches Versagen von Herzklappenbioprothesen, die aus Schweineaortenklappen oder Rinderperikard hergestellt wurden. Bei menschlichen Aortenhomotransplantaten wurde ebenfalls pathologische Verkalkung festgestellt, sowohl bei Klappengewebe als auch an der angrenzenden Aortenwand, wenn auch mit langsamerer Geschwindigkeit als bei Herzklappenbioprothesen. Pathologische Verkalkung, die zu Klappenversagen führt, z.B. in der Form von Stenose und/oder Regeneration, erfordert Reimplantation. Daher ist die Verwendung von Herzklappenbioprothesen und Homotransplantaten begrenzt, weil diese Gewebe zu Verkalkung neigen. Bei Patienten im Kindesalter wurde sogar beschleunigte Verkalkung festgestellt, so dass die Verwendung von Herzklappenbioprothesen für diese Gruppe kontraindiziert ist.
  • Seit dieses Problem erkannt wurde, wurden in der Literatur mehrere mögliche Verfahren beschrieben, um Mineralisation von Herzklappenbioprothesen zu verringern oder zu verhindern. Im allgemeinen wird bei diesen Verfahren die Klappenbioprothese vor der Implantation mit verschiedenen Substanzen behandelt. Die als wirksam erwiesenen Substanzen umfassen sulfatierte aliphatische Alkohole, Phosphatester, Aminodiphosphonate, Carbonsäurederivate und verschiedene Tenside. Dennoch hat sich keines dieser Verfahren als völlig erfolgreich erwiesen, das Problem von Mineralisation nach Implantation zu lösen.
  • "Chemical Modification of Implantable Biologic Tissue for Anti-calcification" ASAIO Journal, Bd. 40, Nr. 3, 1. Juli 1994, Seiten 377-382, XP000498225 ISSN: 1058-2916 ist ein Artikel, der chemische Modifizierung biologischen Schweinegewebes durch Koppelung von sulfonierten Polyethylenoxiden beschreibt.
  • EP-A-0364517 und EP-A-0172716 lehren die Behandlung von Bioprothesen mit ionischen und nicht-ionischen Reinigungsmitteln zur Verhinderung von Verkalkung.
  • WO84101879 lehrt die Behandlung von implantierbarem biologischem Gewebe mit einer wirksamen Menge eines Tensids, um die Verkalkung des implantierten Gewebes zu reduzieren.
  • Gegenwärtig existieren keine Herzklappenbioprothesen, die in vivo nicht mineralisieren können. Es gibt zwar ein Verfahren, das Aminölsäure (AOA) als Agens verwendet, um zu verhindern, dass die Klappensegel aus Schweineaortenwurzel-Gewebe, die als Herzklappenbioprothese verwendet werden, verkalken, aber AOA hat sich nicht als wirksam erwiesen, die Mineralisation der Aortenwand bei solchen Vorrichtungen zu verhindern. Folglich kann es vorkommen, dass solche Vorrichtungen entfernt werden müssen.
  • Demgemäß besteht ein Bedarf an der Bereitstellung von Langzeit-Widerstandsfähigkeit gegen Verkalkung von Herzklappenbioprothesen und anderen implantierbaren medizinischen Vorrichtungen aus Gewebe, die zu pathologischer Verkalkung in vivo neigen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren bereit, um das Niveau der Gewebemineralisation in einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe zu verringern. Bevorzugt reduziert das Verfahren das Niveau der Mineralisation von Klappenbioprothesen und insbesondere die pathologische Verkalkung von Herzklappenbioprothesen.
  • Die Erfindung stellt ein Verfahren bereit zur Herstellung einer implantierbaren vaskulären Bioprothese aus Gewebe, wobei das Verfahren umfasst Gewinnen von Gewebe, welches einem Tier entnommen wurde; und Entfernen von Zelltrümmern aus dem entnommenen Gewebe mittels eines Verfahrens, das folgendes umfasst: Kontaktieren des entnommenen Gewebes mit einer Zusammensetzung, die wenigstens ein Oxidationsmittel enthält, bevor eine beträchtliche Zersetzung des entnommenen Gewebes eintritt; und Waschen des mit dem Oxidationsmittel kontaktierten Gewebes, um wenigstens einen Teil des Oxidationsmittels zu entfernen; und wobei das Oxidationsmittel ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Natriumhypochlorit, Perameisensäure, Perjodsäure und Kombinationen daraus.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe, das mit einem Verfahren der vorliegenden Erfindung behandelt wurde, verbesserte Anti-Mineralisationseigenschaften auf und/oder längere Widerstandsfähigkeit gegen pathologische Verkalkung in vivo als andere Verfahren zur Reduzierung und/oder Verhinderung von Mineralisation. Eine Beschränkung auf die Lehre ist zwar nicht gewünscht, jedoch kann das erfindungsgemäße Verfahren Enzyme und andere im Gewebe vorhandene Proteine (z.B. Kalzium bindende Proteine) bei der Ausübung ihrer spezifischen Funktionen hemmen. Diese Proteine sind im allgemeinen an Phosphat- und Kalzium-Metabolismus beteiligt und können für die Bildung von Kalziumphosphat, dem Hauptbestandteil mineralisierten Gewebes, wichtig sein. Eine Behandlung mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens kann solche Proteinaktivität wirksam inaktivieren und die Akkumulation von Phosphaten und/oder Kalzium im Gewebe nach Implantation reduzieren und somit die Auslösung des Mineralisationsprozesses verringern.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können z.B. unmittelbar nach Herausschneiden von Gewebe aus einem Tier oder nach Einsetzen des Gewebes in die Vorrichtung Behandlungsschritte durchgeführt werden. Eine bevorzugte Vorrichtung ist eine Herzklappenbioprothese. Das Verfahren reduziert Mineralisation bei Herzklappensegeln und Klappengerüsten, z.B. bei Aortenwänden, nach Implantierung der Vorrichtung in Patienten. Reduzierung der Mineralisation sowohl bei Herzklappensegeln als auch Aortenwänden ermöglicht verbesserte Leistung der Vorrichtung über die Lebensdauer des Implantats.
  • Bevorzugt ist die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe eine Herzklappe, die gewonnen werden kann aus Schweine-Aortenwurzelgewebe, Rinder-Aortenwurzelgewebe, Schweine-Herzbeutel, Rinder-Herzbeutel, Rindervenen, Schweinevenen, Rinderarterien sowie Schweinearterien.
  • Die Zusammensetzung, die ein Oxidationsmittel enthält, enthält ferner bevorzugt wenigstens einen Chelatbildner. Beispiele für geeignete Chelatbildner umfassen Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA), Ethylenbis(oxyethylennitrilo)tetraessigsäure (EGTA), Zitronensäure, ihre Salze sowie Kombinationen davon. Die Zusammensetzung, die ein Oxidationsmittel enthält, enthält ferner bevorzugt auch einen Puffer (d. h. Pufferagens). Bevorzugt weist der Puffer einen pKa-Wert von etwa 7,0 bis etwa 7,5 auf. Noch bevorzugter ist der Puffer ein organischer Puffer wie z.B. HEPES, TES, BES, MES, MOPS oder PIPES. Verschiedene Kombinationen von Oxidationsmitteln, Puffern und Chelatbildnern können in solchen Zusammensetzungen verwendet werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird Gewebe, z.B. Schweineaortenwurzel-Gewebe, von Tierherzen disseziert und dann auf Eis transportiert, um autolytische Gewebsschädigung zu verringern und Bakterienwachstum während des Transports zu minimieren. Bevorzugt kann das Gewebe entweder bei der Schlachtung oder kurz danach, bevor beträchtliche Gewebeschädigung und/oder -Zersetzung auftreten kann, mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens behandelt werden. Zum Beispiel kann das Gewebe in eine Salzlösung eingetaucht werden (bevorzugt Kochsalz mit einer Konzentration von etwa 0,8 bis etwa 1,0 Gew.-%), die etwa 20 Millimol (mM) bis etwa 30 mM EDTA oder EGTA enthält, etwa 10 mM bis etwa 30 mM HEPES, und eine Konzentration von Natriumhypochlorit (5% Bleichkonzentratlösung) von wenigstens etwa 1:400 Verdünnung oder nicht mehr als etwa 1:50 Bleichmittelkonzentrat (die im allgemeinen etwa 2 mM bis etwa 20 mM entspricht). Das Gewebe wird bei Raumtemperatur in der Bleichlösung getaucht und zwar bevorzugt für einen Zeitraum von wenigstens etwa 24 Stunden und noch bevorzugter nicht mehr als etwa 36 Stunden.
  • Bevor oder nachdem das Gewebe mit der das Oxidationsmittel enthaltenden Zusammensetzung kontaktiert wird, wird das Gewebe bevorzugt mit einer Reinigungszusammensetzung kontaktiert. Noch bevorzugter umfasst dies ein Kontaktieren des Gewebes mit einer ersten Reinigungszusammensetzung und danach einer zweiten Reinigungszusammensetzung. Bevorzugt umfasst die erste Reinigungszusammensetzung ein ionisches Reinigungsmittel und die zweite Reinigungszusammensetzung ein ioneninaktives Reinigungsmittel. Bevorzugt werden diese Schritte bei einer Temperatur von wenigstens etwa 30°C durchgeführt. In bestimmten Ausführungsformen umfassen diese Schritte eine Behandlung des Gewebes mittels Ultraschall während des Tauchens in den Reinigungszusammensetzungen bei einer Temperatur von etwa 30°C bis etwa 45°C.
  • Proteine, die mutmaßlich an der Auslösung der Verkalkung beteiligt sind, sind wegen ihrer Tertiärstruktur, die Gruppen verbergen kann, nicht unbedingt zugänglich. Daher kann die Verwendung von Reduktionsmitteln nützlich sein, weil diese biologisch aktive Proteine wirksam inaktivieren können. In bestimmten bevorzugten Ausführungsformen kann daher die Reinigungszusammensetzung ein Reduktionsmittel enthalten wie z.B. DTT und andere, die Disulfidbindungen reduzieren können.
  • Bevorzugt umfasst das Verfahren: Kontaktieren des Gewebes mit einer nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung; Kontaktieren des Gewebes mit einer Zusammensetzung, die wenigstens ein Oxidationsmittel enthält; Waschen des Gewebes, um wenigstens einen Teil des Oxidationsmittels zu entfernen; Kontaktieren des Gewebes mit einer ersten Reinigungszusammensetzung, die wenigstens ein ionisches Detergens und wenigstens ein Reduktionsmittel enthält; Waschen des Gewebes, um wenigstens einen Teil der ersten Reinigungszusammensetzung zu entfernen; und Kontaktieren des Gewebes mit einer zweiten Reinigungszusammensetzung, die wenigstens ein nicht-ionisches Detergens und wenigstens ein Reduktionsmittel enthält, vor Implantation der medizinischen Vorrichtung.
  • Die in der vorliegenden Erfindung verwendeten Zusammensetzungen sind typischerweise alle auf Wasserbasis. Ferner können die Behandlungsschritte der vorliegenden Erfindung in jeder beliebigen Reihenfolge durchgeführt werden. Zum Beispiel kann das Gewebe mit einer Zusammensetzung behandelt werden, die ein Oxidationsmittel enthält, darauffolgend mit einer oder mehreren Reinigungszusammensetzungen mit oder ohne Reduktionsmittel, darauffolgend wird das Gewebe fixiert. Alternativ kann das Gewebe mit einer Reinigungszusammensetzung behandelt werden mit oder ohne Reduktionsmittel, darauffolgend mit einem Oxidationsmittel, darauffolgend mit einer zweiten Reinigungszusammensetzung mit oder ohne Reduktionsmittel, worauf Fixierung folgt. Oder die Fixierung (z.B. auf Basis von Glutaraldehyd oder Carbodiimid) kann zuerst durchgeführt werden z.B. vor dem Kontaktieren des Gewebes mit einem Oxidationsmittel oder einer Reinigungszusammensetzung.
  • Der hier verwendete Begriff "implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe" schließt ein Organ oder Gewebe ein, welches ganz oder teilweise von einem Tier stammt, typischerweise einem Säuger, oder welches aus anderen organischen Geweben hergestellt ist und welches allein oder als Teil einer Bioprothese implantiert werden kann. Somit schließt dieser Begriff generell bioprothetisches Gewebe ein wie Herzen, Herzklappen, Aortenwurzelgewebe und andere Herzbestandteile, Perikard, Gefäßtransplantate, z.B. Venen und/oder Arterien, oder sonstiges Gewebe, Herzersatz, Harntrakt- und Blasenersatz, Darm- und Gewebeteile allgemein, und dergleichen.
  • Der hier verwendete Begriff "pathologische Verkalkung" bedeutet die unerwünschte Ablagerung von Kalziumphosphat-Mineralsalzen. Ohne Beschränkung auf eine Lehre oder einen Mechanismus sei erwähnt, dass Verkalkung auf Faktoren des Wirts, des Implantats und anderen äußerlichen patientenbezogenen Faktoren beruhen kann. Es gibt Beweise für die Annahme, dass Kalziumablagerungen mit abgestorbenen Zellen zusammenhängen und insbesondere mit Zellmembranen, die Kalziumkanäle haben, die nicht mehr oder schlecht funktionieren. Es wurde beobachtet, dass Verkalkung mit einer Akkumulation von Kalzium und Phosphor beginnt; wenn diese in geeigneter Konzentration und Ausrichtung der Moleküle vorhanden sind, bilden sie Hydroxyapatit, das sich zu Knötchen entwickelt, die dann später in einer implantierbaren Vorrichtung aus Gewebe zu Herzklappenversagen führen können.
  • Der hier verwendete Begriff "reduzierte Mineralisation" bezieht sich auf die quantitative Abnahme der beobachteten Mineralienakkumulation wie z.B. Kalziumphosphatmineralsalze, auf eine erfindungsgemäße implantierbare Vorrichtung aus Gewebe und bezieht sich vorzugsweise auf die Aortenwände und Klappensegel derartiger Vorrichtungen.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • 1. Beschaffung und Anfangsbehandlung von Gewebe.
  • Eine gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahrenen verwendete implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe kann von der Gattung der Säuger gewonnen werden. Geeignete Säuger als Gewebespender für eine erfindungsgemäße implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe umfassen z.B. Schweine, Kühe, Schafe etc. Bevorzugte Säuger sind Schweine oder Kühe. Bevorzugte Gewebe zur Verwendung gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen z.B. Schweine-Aortenwurzelgewebe, Rinder-Aortenwurzelgewebe, Schweine- und/oder Rinder-Herzbeutel oder Venen und Arterien. Bevorzugt enthält die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe eine Herzklappe.
  • Typischerweise wird das Gewebe für eine implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe direkt im Schlachthaus gewonnen und im Schlachthaus disseziert, um unerwünschtes anhängendes Gewebe zu entfernen. Das Gewebe wird entweder bei der Schlachtung oder kurz danach, bevor beträchtliche Gewebeschädigung und/oder – Zersetzung auftreten kann, mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens behandelt. Es kann gemäß den verschiedenen erfindungsgemäßen Schritten in jeder beliebigen Reihenfolge behandelt werden.
  • Typischerweise wird das Gewebe, sobald es gewonnen wurde, auf Eis transportiert, um autolytische Gewebsschädigung zu verringern und Bakterienwachstum während des Transports zu minimieren. Bevorzugt wird das Gewebe so transportiert, dass es innerhalb von etwa 24 Stunden an einem Ort ankommt, wo die hierin beschriebene Behandlung des Gewebes durchgeführt werden kann.
  • Gemäß einem Verfahren wird das Gewebe mit einer nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung gründlich gewaschen. Die nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung stabilisiert die Gewebematrix und unterstützt dabei das Entfernen von überschüssigem Blut und Körperflüssigkeiten, die evtl. mit dem Gewebe in Kontakt kommen. Eine nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung wird erfindungsgemäß bevorzugt, da sie zum Entfernen phosphathaltiger Stoffe aus der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe dient.
  • Geeignete Puffer für die nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung zur erfindungsgemäßen Verwendung sind Puffer mit einer ausreichenden Pufferkapazität, um einen physiologisch akzeptablen pH aufrecht zu erhalten und die keine schädigende Wirkung auf die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe haben. Bevorzugt enthält die nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung einen Puffer mit einer Konzentration von etwa 10 mM bis etwa 30 mM. Puffer umfassen z.B. Acetat, Borat, Citrat, HEPES (N-2-Hydroxyethylpiperazin-N'-2-ethansulfonsäure), BES (N,N-bis[2-Hydroxyethyl]-2-aminoethansulfonsäure), TES (N-tris[Hydroxymethyl]methyl-2-aminoethansulfonsäure), MOPS (Morpholinpropansulfonsäure), PIPES (Piperazin-N,N'-bis[2-ethan-sulfonsäure]), oder MES (2-Morpholinoethansulfonsäure), und stellt Pufferung typischerweise in einem pH-Bereich von etwa 6,5 bis etwa 8,5 bereit. Organische Puffer sind bevorzugt, weil sie typischerweise zu der Gewebematrix kein zusätzliches Phosphat hinzufügen, das an der Bildung von Hydroxyapatit beteiligt sein kann, wie es von anderen auf dem Fachgebiet bekannten physiologischen Puffern, z.B. Natriumphosphat, bekannt ist. Organische Puffer stellen auch eine Pufferlösung zur Verfügung, ohne nachfolgende Vernetzungschemie zu beeinträchtigen. Bevorzugt ist der Puffer HEPES, TES, BES, MOPS, PIPES oder MES. Noch bevorzugter ist der in einer erfindungsgemäßen Salzlösung verwendete Puffer HEPES, weil er einen pKa-Wert von etwa 7,4 bereitstellt, der zur Gewebeverarbeitung sehr geeignet ist.
  • Die Verwendung einer nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung verringert typischerweise die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Kristallisierung. Die Verwendung von Phosphatsalzen zur Pufferung von Lösungen kann den Phosphatgehalt PO43- so weit hinaufsetzen, dass es verfügbare zweiwertige Kationen wie Kalzium bindet und damit eine Umgebung herstellt, die zur Ausfällung von Kalziumphosphatsalzen neigt. Übermäßig hohe Phosphat- und Kalziumgehalte sind in vitro in Verkalkungsmodellen verwendet worden. Matrizes, die von diesen Elementen befreit sind, verhindern im voraus das frühzeitige Auftreten von Kernbildung während der Gewebebildungsvorgänge, da Kernbildung nach Fixierung und Lagerung des Gewebes vor der Implantation eine Langzeitwirkung haben kann. Daher ist es bevorzugt, disseziertes Gewebe in einem ersten Behandlungsschritt so rasch wie möglich, typischerweise innerhalb von 24 Stunden, mit einer erfindungsgemäßen, nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung zu behandeln. Rasche Behandlung des Gewebes ist bevorzugt, da lösliche Ionen wie z.B. Kalzium, Phosphat, Magnesium, zweiwertige Kationen und anionische Verbindungen allgemein, besser aus dem Gewebe herausdiffundiert werden können. Diese Elemente sind Hauptkomponenten von dystropher Mineralisation allgemein und insbesondere Verkalkung.
  • Die zur erfindungsgemäßen Verwendung geeignete nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung enthält typischerweise Zusatzkomponenten, umfassend z.B. eine Salzlösung, vorzugsweise etwa 0,8 bis etwa 1,0 Gew.-%. Zusätzlich enthält die nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung vorzugsweise einen Chelatbildner. Vorzugsweise ist der Chelatbildner in einer Konzentration von etwa 20 mM bis etwa 30 mM in der Lösung vorhanden.
  • Geeignete Chelatbildner umfassen zum Beispiel EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), EGTA (Ethylenbis(oxyethylennitrilo)tetraessigsäure), Ethylenbis(oxyethylennitrilo)tetraessigsäure, Zitronensäure oder ihre Salze sowie Natriumcitrat. Ein gemäß einem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzter Chelatbildner bindet vorzugsweise zweiwertige Kationen wie z.B. Kalzium, Magnesium, Zink und Mangan. Ein Entfernen dieser Ionen aus der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe zu Beginn der Bearbeitung kann das Gewebe weniger anfällig machen für spontanes Ausfällen solcher zweiwertiger Ionen mit Phosphationen, die evtl. im Gewebe vorhanden sind. Daher verhindert ein Entfernen solcher zweiwertiger Kationen die Bildung von Apatit.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die erfindungsgemäße nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung aus etwa 0,9 Gew.-% Kochsalzlösung, gepuffert zu einem pH von etwa 7,4 mit etwa 10 (millimolar) mM bis etwa 30 mM HEPES-Puffer und enthält etwa 20 mM bis etwa 30 mM EDTA. Nach dem Waschen in der nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung, wie oben beschrieben, kann die medizinische Vorrichtung aus Gewebe bei etwa 4°C etwa 4 bis etwa 16 Stunden lang bis zur Weiterverarbeitung gelagert werden.
  • 2. Nachbehandlung, Transport und Lagerung des Gewebes
  • Nach Waschen und Lagerung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe vor dem Transport wird das erhaltene Gewebe vorzugsweise in eine Zusammensetzung, die ein Oxidationsmittel enthält, gelegt und getaucht. Alternativ kann das Gewebe sofort gewaschen und in einer Zusammensetzung, die ein Oxidationsmittel enthält, gelagert werden. Diese Zusammensetzung kann zum Transport des Gewebes vom Schlachthaus zum Bearbeitungsort verwendet werden. Die Zusammensetzung enthält ein oder mehrere Oxidationsmittel. Typischerweise können Oxidationsmittel zwar Elektronen aufnehmen, jedoch tritt diese Funktion in dem vorliegenden System nicht unbedingt auf. Vorzugsweise wird das Oxidationsmittel ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natriumhypochlorit, Natriumbromat, Natriumhydroxid, Natriumiodat, Natriumperiodat, Perameisensäure, Perjodsäure, Kaliumdichromat, Kaliumpermanganat, Chloramin T, Peressigsäure und Kombinationen daraus. Noch bevorzugter wird das Oxidationsmittel ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natriumhypochlorit, Perameisensäure, Perjodsäure, Peressigsäure und Kombinationen daraus. Das Oxidationsmittel ist in der Zusammensetzung bevorzugt in der Menge von etwa 2 mM bis etwa 20 mM und noch bevorzugter von etwa 5 mM bis etwa 10 mM vorhanden.
  • Die Zusammensetzung umfasst bevorzugt auch einen Chelatbildner wie oben beschrieben und umfasst bevorzugt auch einen Puffer und eine Salzlösung in den oben beschriebenen Konzentrationen. Bevorzugt hat der Puffer einen pKa-Wert von etwa 6,5 bis etwa 7,5. Noch bevorzugter ist der Puffer ein organischer Puffer wie z.B. HEPES, TES, BES oder andere, wie oben beschrieben. Bevorzugt wird das Gewebe in eine 0.9% Salzlösung eingetaucht (Kochsalz), enthaltend etwa 20 mM bis etwa 30 mM EDTA, etwa 10 mM bis etwa 30 mM HEPES, und eine Konzentration von Natriumhypochlorit (5% Bleichkonzentratlösung) von wenigstens etwa einer 1:400 Verdünnung oder nicht mehr als etwa 1:50 Bleichkonzentrat (die im allgemeinen etwa 2 mM bis etwa 20 mM entspricht). Bevorzugt wird das Gewebe bei Raumtemperatur in der Bleichlösung getaucht gelassen und zwar für einen Zeitraum von wenigstens etwa 24 Stunden und noch bevorzugter nicht mehr als 36 Stunden.
  • Die Zusammensetzung, die ein Oxidationsmittel, wie z.B. Natriumhypochlorit, enthält, kann so wirken, dass sie die Aktivität spezifischer Proteine, wie z.B. Kinasen, Phospatasen und andere, in den Gewebematrizen, welche für die Auslösung des Verkalkungsprozesses entscheidend sein können, "desaktiviert". Es wird angenommen, dass der Einsatz von Oxidationsmitteln in der Zusammensetzung die biologischen Funktionen der Proteinstruktur hemmt. Zum Beispiel kann die Oxidation spezifischer -R Gruppen in Aminsäure-Seitenketten das Falten spezifischer Proteine unterbrechen und somit die natürliche Konformation der Enzyme zerstören, so dass diese kein Substrat verarbeiten können.
  • Eine Beschränkung auf die Lehre ist zwar nicht gewünscht, jedoch wird angenommen, dass das Oxidationsmittel Enzymreaktionen entkoppelt, die in den Zellen in der extrazellulären Matrix (ECM) auftreten. Diese Enzyme nutzen Kalzium und Phosphat in einer Reihe von Mechanismen zur Energienutzung und Zellsignalisierung. Wenn während der Gewebeverarbeitung die richtigen Bedingungen vorliegen, können solche Enzyme für die Abtrennung der Ionen verantwortlich sein, die zur Bildung von Apatit (d.h. Hydroxyapatit) in der ECM nötig sind. Außer der Modifikation von proteinaktiven Stellen können auch andere Reaktionen stattfinden. In spezifischen Proteinen vorhandene Disulfidbindungen können zerstört werden, was durch Änderung ihrer Tertiärstruktur zu einer Fehlfunktion der Proteine führt.
  • Zusammensetzungen, die ein oder mehrere Oxidationsmittel enthalten, können die Reduzierung von Zucker bewirken, der in Glycosaminoglycanen wie z.B. Heparin, Chondroitinsulfat oder Dermatinsulfat vorhanden ist. Der Oxidationsprozess könnte diese Verbindungen für Vernetzung empfänglich machen. Diese Lösung kann auch als Bakterizidlösung betrachtet werden; sie hemmt Bakterienwachstum in der Lösung während des Transports. Eine implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe, die in die Zusammensetzung gelegt wird, die ein oben beschriebenes Oxidationsmittel enthält, kann beliebig gelagert und/oder transportiert werden.
  • 3. Weiterverarbeitung des Gewebes.
  • Nach der oben beschriebenen Behandlung mit der Zusammensetzung, die ein Oxidationsmittel enthält, wird vorzugsweise die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe gründlich mit einer oben beschriebenen nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung gewaschen, um die Oxidationsmittel vollständig zu entfernen.
  • Vorzugsweise wird die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe etwa 8 bis etwa 18 Stunden lang bei Raumtemperatur gewaschen. Bevorzugt wird die nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung häufig ausgetauscht, z.B. etwa alle 20 bis 30 Minuten. Der häufige Austausch der Lösung entspricht etwa dem 32-fachen des Volumens, d.h. etwa 250 ml pro Volumentausch im Verlauf der Waschbehandlung. Unabhängig vom angewandten spezifischen Waschbehandlungsverfahren sollte das Verhältnis von Gewebe zu nicht- phosphatgepufferter organischer Salzlösung, d.h. das Verhältnis Gewebe zu Volumen, relativ groß sein. Ein verfahrensgemäß angewendetes großes Verhältnis Gewebe zu Volumen dient der Schaffung des größtmöglichen Gradienten der Diffusion (d.h. Entfernen) gelöster Stoffe aus der Gewebe-ECM und der erleichterten Bewegung der Stoffe in die umgebende nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung. Der häufige Volumenaustausch bewirkt die Aufrechterhaltung der Diffusionsgradienten zur Unterstützung des Entfernens des Oxidationsmittels aus der ECM. Während der hier beschriebenen Waschbehandlung kann das Gewebe wahlweise einer Ultraschallbehandlung mittels Ultraschallgerät unterzogen werden. Die Anwendung eines Ultraschallgeräts kann den Vorteil haben, die Diffusion der Stoffe aus dem Gewebe weiter zu unterstützen.
  • Außerdem wird die Temperatur während der oben beschriebenen Waschbehandlung vorzugsweise bei weniger als etwa 45°C gehalten. Die Aufrechterhaltung der Temperatur der Waschbehandlung wird erreicht durch die Verwendung eines Wärmetauschsystems in Verbindung mit der Ultraschallbehandlung. Das Wärmetauschsystem umfasst Pumpen der Reinigungszusammensetzung aus einem (das Gewebe enthaltenden) Reaktionsgefäß in ein Edelstahlheizrohr, das in ein Wasserbad getaucht ist (Wärmetauscher), vorzugsweise bei einer Temperatur von etwa 35°C bis etwa 45°C, und wieder zurück in das Reaktionsgefäß.
  • 4. Behandlung des Gewebes mit einem Reinigungsmittel.
  • Nachdem das Gewebe gründlich gewaschen wurde, so dass das Oxidationsmittel sicher entfernt wurde, wird das Gewebe bevorzugt in einer ersten Zusammensetzung getaucht, die wenigstens ein Reinigungsmittel enthält. Bevorzugt ist das Reinigungsmittel zwar ein ionisches Reinigungsmittel wie z.B. Natriumdodecylsulfat (SDS), aber zahlreiche andere ionische Reinigungsmittel können auch verwendet werden. Beispiele umfassen Natriumcaprylat, Natriumdeoxycholat and Natrium-1-decansulfonat. Die Konzentration an ionischem Reinigungsmittel liegt bevorzugt im Bereich von etwa 0,5% bis etwa 2,5% (Volumengewicht bei Feststoffen bzw. Volumen/Volumen bei Flüssigkeiten) und noch bevorzugter von etwa 0,5% bis etwa 1,5% (Volumengewicht bei Feststoffen bzw. Volumen/Volumen bei Flüssigkeiten). Die Reinigungszusammensetzung enthält bevorzugt auch etwa 10 bis etwa 30 mM HEPES (oder einen anderen oben beschriebenen Puffer), etwa 20 mM bis etwa 30 mM EDTA (oder einen anderen oben beschriebenen Chelatbildner) und Kochsalzlösung in einer Menge von etwa 0,8% bis etwa 1,0% (Gew.-%).
  • Die Lösung kann wahlweise auch ein Reduktionsmittel wie z.B. DTT (Dithiothreotol) (oder ähnliches) in einem Bereich von 10 mM bis etwa 200 mM enthalten. Beispiele für andere geeignete Reduktionsmittel umfassen zum Beispiel 2-Mercaptoethylamin und DTE (Dithioerythritol). Reduktionsmittel sind auch imstande, Proteine zu inaktivieren, und eine solche Behandlung ändert die Tertiärstruktur bioaktiver Verbindungen und macht sie inaktiv. Alternativ kann das Gewebe mit einer wässrigen Lösung behandelt werden, die das Reduktionsmittel und wahlweise andere Komponenten ohne Reinigungsmittel enthält.
  • Das Gewebe wird anschließend für einen Zeitraum von wenigstens etwa 24 Stunden bei wenigstens etwa 30°C in die erste Reinigungszusammensetzung gelegt. Die Temperatur, bei welcher dieser Prozess stattfindet, kann beträchtliche Auswirkungen auf die Fähigkeit des Reinigungsmittels haben, in die Phospholipiden der Zellmembranen und der zugehörigen Proteine einzudringen, die entfernt oder modifiziert werden sollen. Es ist bekannt, dass Phospholipid-Doppelschichten bei Erwärmung ihre physischen Eigenschaften in spezifischen Temperaturbereichen verändern. Dieser "Phasenübergang" beruht auf verstärkter Bewegung um die Karbon-Karbonbindungen von Fettacylketten. Die Acylketten gehen von einem stark strukturierten, gel-ähnlichen Zustand bei niedrigeren Temperaturen (d.h. Raumtemperatur) in einen beweglicheren flüssigen Zustand bei höheren Temperaturen über. Während des Übergangs von Gel zu Flüssigkeit wird Wärmeenergie absorbiert, und die Doppelschicht passiert durch die "Schmelztemperatur" der Doppelschicht. Die Fluidität der Membran-Doppelschichten bei den Temperaturen, die in diesem Verfahren verwendet werden, erleichtern die Auflösung der Zellmembrane.
  • Während der Reinigungsmittelbehandlung des Gewebes kann das Gewebe der oben beschriebenen Ultraschallbehandlung unterworfen werden. Die Temperatur während dieser Behandlung wird typischerweise auf weniger als 50°C und bevorzugt auf weniger als 45°C gehalten, z.B. durch Verwendung eines Wärmetauschersystems in Verbindung mit dem Ultraschallsystem.
  • Das Reinigungsmittel wird verwendet, um das Entfernen von Zellen, Zelltrümmern und Zellorganellen aus der ECM zu erleichtern. Es ist bekannt, dass Zellmembranen und Zellorganellenmembranen einen Großteil der Enzyme und Proteine enthalten, die an der Kernbildung bei der Apatitbildung während der Mineralisation beteiligt sind. Ein Lösen dieser Membranen kann durch Denaturieren der Proteine während der Extraktion auch die Hemmung der Verkalkung unterstützen. Es wurde auch angenommen, dass Phospholipide, die den größten Anteil an Zellmembranen ausmachen, an der Auslösung der Verkalkung beteiligt sind. Reinigungsmittelbehandlungen zerstören bei der Extraktion von Proteinen die Phospholipid-Doppelschicht von Zellmembranen.
  • Nach Behandlung mit der Reinigungszusammensetzung wird die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe üblicherweise mit einem weiteren gründlichen Waschverfahren unter Verwendung der oben beschriebenen nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung bearbeitet. Nach dem Waschen wird die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe in eine zweite Reinigungszusammensetzung gelegt. Die zweite Reinigungszusammensetzung hat vorzugsweise eine größere Affinität zu Phospholipiden als die erste oben erläuterte Reinigungszusammensetzung. Bevorzugt enthält die zweite Reinigungszusammensetzung das Reinigungsmittel NP-40, es können jedoch auch andere nicht-ionische Reinigungsmittel wie Triton X-100, Tween Serien und Octylglucosid verwendet werden. Die Verwendung dieses Reinigungsmittels dient der weiteren Unterstützung beim Entfernen von Zellstoffen und -trümmern.
  • Diese zweite Reinigungszusammensetzung enthält bevorzugt auch etwa 10 bis etwa 30 mM HEPES (oder einen anderen oben beschriebenen Puffer), etwa 20 mM bis etwa 30 mM EDTA (oder einen anderen oben beschriebenen Chelatbildner) und Kochsalzlösung in einer Menge von etwa 0,8% bis etwa 1,0% (Gew.-%). Dieses Reinigungsmittel kann auch ein Reduktionsmittel wie oben beschrieben in der ersten Reinigungszusammensetzung enthalten. Die in der zweiten Reinigungszusammensetzung verwendeten Reinigungsmittelkonzentrationen sind ähnlich zu den Reinigungsmittelkonzentrationen, die in der ersten Reinigungszusammensetzung verwendet werden, wobei die bevorzugt verwendete Standardkonzentration etwa 0,5% bis etwa 2,5% (Volumen/Volumen bei Flüssigkeiten) und noch bevorzugter etwa 0,5% bis etwa 1,5% (Volumen/Volumen bei Flüssigkeiten) beträgt. Die hier beschriebenen nicht-ionischen Reinigungsmittel können bei verschiedenen Konzentrationen auf verschiedene Weise wirken. Zum Beispiel bei hoher Konzentration (oberhalb der kritischen Mizell-Konzentration) machen nicht-ionische Reinigungsmittel biologische Membranen löslich durch Bildung von gemischten Mizellen aus Reinigungsmitteln, Phospholipiden und in der Membran enthaltenen Proteinen. Bei niedriger Konzentration können nicht-ionische Reinigungsmittel an die hydrophoben Bereiche der meisten Membranproteine binden, wodurch diese in wässrigen Lösungen löslich werden.
  • Üblicherweise wird die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe für einen Zeitraum von wenigstens etwa 24 Stunden bei einer Temperatur von wenigstens etwa 30°C in die zweite Reinigungsmittel-enthaltende Zusammensetzung gelegt. Während dieser Verfahrensstufe kann die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe wie oben beschrieben einer Ultraschallbearbeitung unterworfen werden. Wie oben weiter beschrieben, wird die Temperatur dabei typischerweise auf weniger als ca. 50°C und bevorzugt auf weniger als ca. 45°C gehalten durch Verwendung eines Wärmetauschersystems in Verbindung mit dem Ultraschallsystem.
  • Nach Behandlung mit der zweiten Reiniqungsmittel-enthaltenden Zusammensetzung wird die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe etwa 24 Stunden lang bei Raumtemperatur (z.B. etwa 25°C bis etwa 30°C) gründlich in der oben beschriebenen nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung gewaschen. Bei Beendigung der Waschungsbehandlung kann die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe in die nicht-phosphatgepufferte organische Salzlösung gelegt und bis zur Fixierung bei 4°C gelagert werden.
  • Ein Fachmann wird erkennen, dass die Reinigungsmittel-enthaltenden Zusammensetzungen auch in anderer Reihenfolge angewendet werden können. Das heißt, die Behandlung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe mit einer nichtionischen Reinigungsmittel-enthaltenden Zusammensetzung kann vor der Behandlung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe mit einer ionischen Reinigungsmittel-enthaltenden Zusammensetzung erfolgen. Außerdem ist das hier beschriebene Verfahren insbesondere modular vorgesehen, d.h. dass bestimmte Behandlungsschritte zu jeder beliebigen Zeit innerhalb des Bearbeitungsprozesses für die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe stattfinden können. Zum Beispiel kann ein Reinigungsmittel in einer Transportlösung verwendet werden, bevor es den Oxidationsmitteln ausgesetzt wird, worauf eine weitere Reinigungsmittel-Behandlung folgt.
  • 5. Fixierung des Gewebes.
  • Bevorzugt ist die Fixierung des Gewebes nach der oben beschriebenen Reinigungsmittel-Behandlung und Waschbehandlung vorgesehen, jedoch könnte die Fixierung auch vor den hier beschriebenen Behandlungsschritten stattfinden. Üblicherweise wird vor der Fixierung die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe mit einer nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung ähnlich der oben beschriebenen nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung gewaschen, jedoch wird der Puffer, z.B. HEPES, in einer Konzentration von etwa 10 mM bis etwa 20 mM verwendet. Zwei alternative Fixierungsbehandlungen zur Konservierung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Gewebe können gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren angewendet werden. In einer ersten Fixierungsbehandlung wird ein Vernetzungsprozess angewendet, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe in eine etwa 0,2%-ige Glutaraldehydlösung in der oben beschriebenen vorbereiteten nicht-phosphatgepufferten organischen Salzlösung eingelegt wird. Dieser Fixierungsprozess dauert etwa 7 Tage und ist dem Fachmann wohlbekannt.
  • In einer zweiten Fixierungsbehandlung wird ein Vernetzungsprozess verwendet, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe in ein wasserlösliches Carbodiimid eingelegt wird, wie es in den US-Patenten Nr. 5,447,536 (Giardot et al.) und 5,733,339 (Giardot et al.) sowie EP 897942 A (Cahalan et al.) offenbart ist. Dieser Fixierungsprozess besteht aus zwei Stufen, wobei weitere der verfügbaren Nebengruppen auf der Aminosäure-Hauptkette der Kollagenmoleküle genutzt werden.
  • Die nachfolgenden Beispiele beschreiben die vorliegende Erfindung genauer. Der Fachmann wird erkennen, dass die beschriebenen spezifischen Reagenzien, Ausrüstungen und Verfahren nur beispielhaft sind.
  • Beispiel
  • Enzymaktivität in Bezug auf verschiedene alternative Gewebebehandlungsverfahren
  • 1. Hintergrund
  • Aktuelle Behandlungen zur Hemmung von Verkalkung bieten keinen umfassenden Schutz sowohl für das Klappensegel als auch die Wand. Gemäß den in der Literatur veröffentlichten Berichten wird die Auslösung von Verkalkung sicherlich durch die Zellen verursacht. Der genaue Mechanismus des Kernbildungsvorgangs ist unbekannt, kann jedoch Proteine betreffen, die an der Nutzung von Kalzium und/oder Phosphat beteiligt sind bei der Signalumwandlung, Energienutzung, post-transnationale Modifikation von Proteinen oder Ionengleichgewicht innerhalb einer Zelle.
  • Für einen Versuch zu verstehen, ob diese ersten Schritte an Kernbildungsereignissen beteiligt sein könnten, wurden Proteine verwendet, um die Lehre zu prüfen, dass ihre Funktion durch Denaturierung inaktiviert wird. Das Modellsystem verwendet Proteasen, um die Funktion von Protein nach Behandlung zu testen. Diese Proteine werden bei der Aufrechterhaltung ihrer Tertiärstruktur durch verschiedene Bindungsmechanismen unterstützt, Trypsin durch Wasserstoffbindungen und Chymotrypsin durch eine Kombination von Disulfidbindungen und Wasserstoffbindungen.
  • Bei diesen Experimenten wurden Trypsin und Chymotrypsin gewählt wegen ihrer Fähigkeit, ein Substrat auf Kollagenbasis (AZOCOLL, Sigma Chemical) abzubauen, das nach einem Enzymangriff ein farbiges Reaktionsprodukt freisetzt.
  • II. Zusammenfassung
  • Trypsin und Chymotrypsin wurden mehreren Denaturierungs/Inaktivierungs-Methoden unterworfen, indem sie entweder Oxidationsmitteln oder Reduktionsmitteln oder Reinigungsmittel(n) ausgesetzt wurden. Die vorläufigen Daten zeigen an, dass eine Denaturierung diese Proteine durch Modifizierung ihrer Tertiärstruktur inaktivieren kann.
  • III. Werkstoffe
    • Phosphatgepufferte Salzlösung (PBS), Sigma Produkt Nr. 1000-3, Sigma Chemical Co., St. Louis, MO
    • Kochsalzlösung (NS), Sigma 430AG-4, Sigma AZOCOLL (Azo-Farbstoff-imprägniertes Kollagen, Produkt Nr. 194933) Calbiochem, San Diego, CA
    • Natriumhypochlorit (Bleichmittel)
    • Peressigsäure, Aldrich Chemical Co., Milwaukee, WI SDS, Sigma Produkt Nr. L 4509, Sigma Chemical Trypsin (Typ I, Rinderpankreas, Produkt Nr. T 4665), Sigma
    • Chymotrypsin (Rinderpankreas, Produkt Nr. C 4129), Sigma DTT (Dithiothreatol, Produkt Nr. D 0632), Sigma Wasserbad
    • Spektrophotometer (Beckman-Modell)
  • IV. Verfahren
  • Proteinzubereitung
  • Wegen der Empfindlichkeit dieser Emzyme gegenüber Autodigestion wurden alle Proteinlösungen am Versuchstag frisch zubereitet und bis zur Verwendung auf Eis gelagert.
  • Konzentrierte Trypsin- und Chymotrypsinlösungen wurden bei Raumtemperatur in PBS, pH 7,4, aus Trockenpulver gelöst, das vom Hersteller geliefert wurde. Die Proteinkonzentrationen wurden auf 1 mg/ml eingestellt. Die Proteinlösungen wurden steril durch ein 0,45 μm Spritzenfilter gefiltert, um potentielle bakterielle Kontamination zu eliminieren.
  • Die Arbeitslösung des Proteins wurde durch Verdünnung des Konzentrats auf eine Endkonzentration von 100 μg/ml zubereitet.
  • Proteinbehandlung
  • Jedes Protein wurde unter den folgenden Bedingungen verschiedenen Agenzien ausgesetzt.
  • Oxidationsmittel: Proteine wurden für 2 Stunden bei Raumtemperatur entweder Peressigsäure oder einem Bleichmittel ausgesetzt. Nach der Behandlung wurden die Proteine über eine Entsalzungssäule (Sephadex G-25) geleitet, um das Oxidationsmittel vom Protein zu trennen. Protein wurde unter Verwendung von PBS aus der Säule eluiert. Die Elution des Proteins wurde durch Überwachung der UV-Absorption bei 280 nm verfolgt. Das eluierte Protein wurde in 0.5 ml Aliquoten gewonnen. Die Aliquoten mit der höchsten UV-Absorption wurden für die Analyse verwendet.
  • Reduktionsmittel: Chymotrypsin wurde DTT ausgesetzt (Endkonzentration 10 mM PBS, pH 7,4) in Gegenwart von SDS (1% Gew.:Vol.). Das Protein wurde 2 Stunden lang mit den Agenzien inkubiert. Um sicherzustellen, dass eine Wirkung auf alle Disulfidbindungen stattfand und diese vollständig reduziert wurden, wurde die Reaktion bei erhöhter Temperatur durchgeführt (37°C – 40°C). Das Protein wurde über eine Sephadex-G-25-Säule geleitet wie oben beschrieben, um es für den Assay aufzubereiten. Nachdem das Protein von der Säule eluiert worden war, wurde es sofort in dem Assay benutzt.
  • Denaturierung: Trypsin wurde SDS ausgesetzt (Endkonzentration 1% Gew.:Vol in PBS, pH 7,4). Das Protein wurde für den Assay aufbereitet durch PBS-Dialyse, um überschüssiges SDS zu entfernen. Die Dialyse wurde bei 4°C durchgeführt, um Autodigestion zu minimieren.
  • Bewertung der Enzymaktivität
  • Jedes der Proteine, die einem Agens ausgesetzt wurden, wurde hinsichtlich seiner Aktivität bewertet, indem es mit einem Kollagensubstrat mit einem Azo enthaltenden Farbstoff inkubiert wurde. AZOCOLL wurde bei einer Konzentration von 1 mg/ml in PBS suspendiert. Für den Assay wurde 1 ml Protein mit 1 ml AZOCOLL-Substrat gemischt. Die Reaktion wurde 20 Minuten lang bei 37°C in Ependorff Microfuge-Röhrchen durchgeführt. Am Ende der Reaktionszeit wurde die Reaktion durch Zentrifugieren des Gemisches beendet, wobei das nicht abgebaute AZOCOLL von der wässrigen Lösung separiert wurde. Die wässrige Lösung wurde aus den Zentrifugenröhrchen entfernt und die Absorption der (löslichen Azo-Farbstoff enthaltenden) Lösung wurde bei 520 nm überwacht.
  • Die Kontrolle war eine negative Kontrolle, d.h. PBS mit dem geeigneten Agens wurde verwendet, um auf das Protein zu wirken, aber ohne das Protein selbst. Positive Kontrollen waren Enzyme, die den Behandlungen nicht ausgesetzt waren. Sie wurden portionsweise direkt von der Konzentratlösung in das AZOCOLL-Reaktionsgefäß gegeben.
  • Datenanalyse
  • Alle Versuche wurden dreimal durchgeführt. Die berichteten Daten sind das Mittel aus den 3 Ablesungen. Die Versuche wurden durchgeführt, um die Durchführbarkeit des Modellsystems zu testen; es wurde keine statistische Analyse der bzw. zwischen den verschiedenen Gruppen versucht.
  • V. Ergebnisse
  • Trypsin, dem/den Oxidationsmittel/n ausgesetzt
    Probe Abs. @ 520 nm
    Negative Kontrolle 0,089
    Positive Kontrolle 0,664
    Behandelte Probe 0,342
  • Trypsin, dem/den Denaturierungsmittel/n (SDS) ausgesetzt
    Probe Abs. @ 520 nm
    Negative Kontrolle 0,004
    Positive Kontrolle 0,544
    Behandelte Probe 0,066
  • Chymotrypsin, dem Reduktionsmittel ausgesetzt
    Probe Abs. @ 520 nm
    Negative Kontrolle 0,003
    Positive Kontrolle 0,523
    Behandelte Probe 0,031
  • Erörterung
  • Die Daten deuten darauf hin, dass die obigen Behandlungen für das Inaktivieren von Proteinen innerhalb der extrazellulären Gewebematrix hilfreich sein können. Mehrere Punkte müssen bewertet werden, bevor ein Modell realisiert wird und als zuverlässig für die Bewertung der nachfolgenden Gewebematrixbehandlungen betrachtet wird. Das erste ist das Aussehen des reagierten Substrats bei den negativen Kontrollen. Dies kann im Falle von Oxidationsmitteln bedeuten, dass Reaktionen möglicherweise durch Assoziation der Reagenzien auftreten.
  • Für die anderen Experimente, bei denen SDS benutzt wird, kann der geringe Hintergrund auf überschüssigem SDS beruhen, das von dem Enzym, das der Reaktion ausgesetzt ist, in den Assay hineingetragen wird. SDS kann an AZOCOLL binden, wodurch es gegenüber Zersetzung unempfindlicher wird.

Claims (24)

  1. Verfahren zur Herstellung einer implantierbaren vaskulären Bioprothese aus Gewebe, umfassend Beschaffen von Gewebe, welches einem Tier entnommen wurde; und Entfernen von Zelltrümmern von dem entnommenen Gewebe mittels eines Verfahrens, das folgendes umfasst: Kontaktieren des entnommenen Gewebes mit einer Zusammensetzung umfassend wenigstens ein Oxidationsmittel, bevor eine wesentliche Zersetzung des entnommenen Gewebes eintritt; und wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch den Schritt Waschen des mit dem Oxidationsmittel kontaktierten Gewebes, um wenigstens einen Teil des Oxidationsmittels zu entfernen; und wobei das Oxidationsmittel ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Natriumhypochlorit, Perameisensäure, Perjodsäure und Kombinationen davon.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Gewebe von einem Säuger erhalten wird.
  3. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die implantierbare medizinische Vorrichtung aus Gewebe eine Herzklappe umfasst.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei das Natriumhypochlorit eine Konzentration von 2 mM bis 20 mM aufweist.
  5. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Zusammensetzung, die wenigstens ein Oxidationsmittel umfasst, außerdem wenigstens einen Chelatbildner umfasst.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 5, wobei der Chelatbildner ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Ethylendiamintetraessigsäure, Ethylenbis(oxyethylennitrilo)tetraessigsäure (EGTA), Zitronensäure, ihre Salze sowie Kombinationen davon.
  7. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Zusammensetzung, die wenigstens ein Oxidationsmittel umfasst, außerdem wenigstens einen Puffer umfasst.
  8. Verfahren gemäß Anspruch 7, wobei der Puffer eine pKa von 7,0 bis 7,5 aufweist.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 8, wobei der Puffer ein organischer Puffer ist.
  10. Verfahren gemäß Anspruch 9, wobei der Puffer ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus HEPES, TES, BES, MOPS, PIPES, MES, sowie Kombinationen davon.
  11. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Kontaktieren des Gewebes mit einer Zusammensetzung, die wenigstens ein Oxidationsmittel umfasst, wenigstens 24 Stunden lang durchgeführt wird.
  12. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Waschens ein Kontaktieren des Gewebes mit einer Reinigungszusammensetzung einschließt.
  13. Verfahren gemäß Anspruch 12, wobei die Reinigungszusammensetzung wenigstens ein Reduktionsmittel umfasst.
  14. Verfahren gemäß Anspruch 12 oder 13, wobei die Reinigungszusammensetzung ein ionisches Reinigungsmittel oder ein ioneninaktives Reinigungsmittel umfasst.
  15. Verfahren gemäß Anspruch 12, 13 oder 14, wobei das Kontaktieren des Gewebes mit der Reinigungszusammensetzung bei einer Temperatur von wenigstens 30°C durchgeführt wird.
  16. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei das Kontaktieren des Gewebes mit der Reinigungszusammensetzung eine Behandlung des Gewebes mittels Ultraschall während des Tauchens in der Zusammensetzung umfasst.
  17. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei das Kontaktieren des Gewebes mit der Reinigungszusammensetzung ein Kontaktieren des Gewebes mit einer ersten und einer zweiten Reinigungszusammensetzung umfasst.
  18. Verfahren gemäß Anspruch 17, wobei die erste Reinigungszusammensetzung ein ionisches Reinigungsmittel und die zweite Reinigungszusammensetzung ein ioneninaktives Reinigungsmittel umfasst.
  19. Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die erste und/oder die zweite Reinigungszusammensetzung wenigstens ein Reduktionsmittel umfasst.
  20. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend außerdem eine Behandlung des gewaschenen Gewebes mit einer Fixiermittelzusammensetzung.
  21. Verfahren gemäß Anspruch 20, wobei die Behandlung des Gewebes mit einer Fixiermittelzusammensetzung die Verwendung eines Prozesses auf Glutaraldehyd- oder Carbodiimid-Basis umfasst.
  22. Verfahren gemäß Anspruch 21, wobei die Fixiermittelzusammensetzung außerdem wenigstens einen Puffer umfasst.
  23. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das entnommene Gewebe ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Schweine-Aortenwurzelgewebe, Rinder-Aortenwurzelgewebe, Schweine-Herzbeutel, Rinder-Herzbeutel, Rindervenen, Schweinevenen, Rinderarterien sowie Schweinearterien.
  24. Verfahren gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das entnommene Gewebe valvuläre Klappensegel und Klappengerüst einschließt.
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