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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Ultraviolett- (UV-) Behandlung für wäßrige Flüssigkeiten,
z. B. Wasser oder biologische Fluide.
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Hintergrund der Erfindung
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Wäßrige Flüssigkeiten
lassen sich auf vielen Wegen behandeln. Welcher Weg eingeschlagen wird,
hängt von
einer Anzahl von Faktoren ab, zu denen unter anderen Faktoren die
Art der Flüssigkeit, die
Aufgabe der Behandlung und der Behandlungsort zählen.
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Bei
Wasser, das für
den menschlichen Verbrauch bestimmt ist, könnte die Behandlungsaufgabe darin
bestehen, bestimmte Giftstoffe zu entfernen, z. B. Halogenkohlenwasserstoffe
oder Blei; den Gehalt an Krankheitserregern zu reduzieren, z. B.
Bakterien oder Viren weniger virulent zu machen; oder Komponenten
zu entfernen, die geruchs- oder geschmacksbeeinträchtigend,
ansonsten aber relativ unschädlich sind.
Der Behandlungsort könnte
eine Gemeinschaftsquelle sein, z. B. eine kommunale Wasserbehandlungsanlage,
oder er könnte
am Verbrauchspunkt liegen, z. B. in der Wohnung.
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Die
Erfindung umfasst den Einsatz von UV-Strahlung bei der Behandlung
wäßriger Flüssigkeiten.
Ist die Flüssigkeit
z. B. Trinkwasser, besteht eine Aufgabe in der Reduzierung ihres
Gehalts an Krankheitserregern. Seit einiger Zeit ist bekannt, daß UV-Licht
bakterizide Eigenschaften hat (
US1193143 , erteilt
am 1. August 1916;
US1200940 ,
erteilt am 10. Oktober 1916; Vereinigte Staaten). Heute ist klar,
daß UV-Strahlung
so wirken kann, daß sie
genetisches Material eines Mikroorganismus, z. B. RNA und DNA, zersetzt,
damit sich der Mikroorganismus nicht mehr reproduzieren kann. Damit
wird die Population von Mikroorganismen weniger virulent und für den Menschen
möglicherweise
völlig
unschädlich.
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Der
Gebrauch von UV-Strahlung bei der Behandlung biologischer Fluide
ist in vielfältigen
Zusammenhängen
bekannt. Zu exemplarischen Aufgaben gehören die Virusinaktivierung
(US-A-5789150, erteilt
am 4. August 1998) und die Thrombozytenaggregationshemmung (US-A-5591457,
erteilt am 7. Januar 1997). Die Behandlung könnte das Eigenblut einer Person
betreffen (WO 98/22164, veröffentlicht am
28. Mai 1998), oder die Behandlung könnte zur Vorbereitung von Spenderblut
oder eines Blutprodukts zur Verabreichung an einen anderen erfolgen.
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In
der Patentliteratur ist eine große Anzahl von Vorrichtungen
und Verfahren zur UV-Behandlung wäßriger Flüssigkeiten beschrieben.
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Einen
frühen
Weg schildert die
US1193143 , erteilt
am 1. August 1916 für
Henri et al. Dieses Dokument beschreibt eine Vorrichtung, in der
eine UV-Lampe außerhalb
der Flüssigkeit
plaziert ist und die Flüssigkeit
veranlaßt
wird, einen Trog zu durchfließen.
Die Lampe ist mit einem Reflektor versehen, und die Seiten des Trogs
und Prallplatten sind aus einem reflektierenden Material hergestellt,
um die von der Lampe abgestrahlten Strahlen möglichst weitgehend zu nutzen.
In allen dargestellten Anordnungen liegt die Lampe über der
Flüssigkeit.
Die Flüssigkeit wird
veranlaßt,
auf mehreren unterschiedlichen Wegen die Strahlen zu durchlaufen
und erneut zu durchlaufen. In zwei dargestellten Ausführungsformen
wird die Flüssigkeit
veranlaßt,
sich zwischen Prallplatten auf und ab zu bewegen. In einer dritten
dargestellten Ausführungsform
hat der Trog die Form einer Zickzackröhre, die in einer Horizontalebene
angeordnet ist. In einer vierten dargestellten Ausführungsform
ist der Trog spiralförmig
und so angeordnet, daß die Flüssigkeit
bei ihrem Durchfluß durch
ihn an allen Teilen dem Einfluß des
UV-Lichts ausgesetzt ist.
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In
der
US1200940 , erteilt
am 10. Oktober 1916 ebenfalls für
Henri et al., ist eine Vorrichtung beschrieben, in der eine UV-Lampe
in die Behandlungsflüssigkeit
eingetaucht ist, um den Wirksamkeit der Einwirkung von UV-Strahlen
auf die Flüssigkeit
zu steigern. Durch ein Quarzfenster ist die Lampe vor Kontakt mit
der Lampe geschützt.
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Die
US1367000 , erteilt am 1.
Februar 1921 für
Pole, beschreibt eine weitere Vorrichtung, in der die UV-Lampe in
die Behandlungsflüssigkeit
eingetaucht ist. Wiederum ist die Lampe durch ein Quarzfenster vor
Kontakt mit der Flüssigkeit
abgeschirmt. In diesem Fall durchfließt die Behandlungsflüssigkeit einen
durch Quarzplatten gebildeten schmalen Kanal, wobei der Kanal nahe
einer UV-Lampe liegt.
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In
der
US1473095 , erteilt
am 6. November 1923 wiederum für
Henri et al., ist eine Vorrichtung beschrieben, in der die Behandlungsflüssigkeit
durch eine oder mehrere Kammern geleitet wird, die benachbart zu
einer UV-Lampe liegen. Jede Kammer hat ein Quarzfenster, damit die
Flüssigkeit
in jeder Kammer UV-Licht ausgesetzt sein kann.
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Die
US2504349 , erteilt am 18.
April 1950 für Prieto,
beschreibt eine Wasserreinigungsvorrichtung mit einer Schale, die
einen kurvenreichen Weg bildet, der geneigt ist, damit sich Wasser
unter Schwerkraft darin entlang bewegt. Tröge sind durch die Schale gebildet,
damit sich das Wasser in einer vergleichsweise flachen Fläche vom
Einlaßpunkt
zum Abgabepunkt bewegen kann. UV-Lampen sind so angeordnet, daß sie über den
Trögen
liegen. Die Tröge
sind aus einem Material mit hohen Reflexions- und geringen Absorptionsfaktoren
hergestellt. In der Beschreibung heißt es, daß der kurvenreiche Weg, den
das Wasser nimmt, und die Neigung der Tröge so sind, daß ausreichend
Zeit zwischen der Zufuhr des Wassers in die Tröge und seiner Abgabe aus ihnen
vergeht, damit das UV-Licht aus der Lampe beim Beseitigen aller
Bakterien darin vollständig
wirksam sein kann. Die Winkligkeit oder Neigung der Tröge ist so, daß das Wasser
in einem Strom mit im wesentlichen gleichmäßiger Tiefe mit minimaler Turbulenz
durch seinen kurvenreichen Weg über
die Schale fließt.
Es kann eine Folge paralleler (in Draufsicht) Längströge vorhanden sein, die in Reihe
miteinander verbunden sind, oder es kann ein einzelner Trog in Form
einer allmählich
abfallenden Spirale vorhanden sein. Jede Lampe ist mit einem Reflektor
(mit halbkreisförmigem oder
parabolischem Querschnitt) versehen, um die Einwirkung von UV-Strahlen
auf Behandlungsflüssigkeit
zu erhöhen.
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In
der
US4102645 ist eine
Sterilisationsvorrichtung mit einer UV-Lampe beschrieben, die über der
behandelten Flüssigkeit
angeordnet ist, wobei ein Quarzfenster zwischen dem Behandlungsbereich und
der Lampe liegt. Eine in den Behandlungsbereich führende Einlaßleitung
ist mit einer Venturidüse zum
Einleiten von Luft in die Flüssigkeit
versehen. Die Luft wird so eingeleitet, daß ein Lufteinschluß über der
Flüssigkeit
im Behandlungsbereich gewahrt bleibt, um direkten Kontakt der Flüssigkeit
mit dem Quarzfenster zu vermeiden und dadurch die Ansammlung von
Mineralablagerungen darauf zu umgehen, wobei diese Ablagerungen
den Durchgang von UV-Strahlen stören
würden.
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Die
US3628445 (erteilt für Weber
am 21. Dezember 1971) beschreibt die Behandlung wäßriger Flüssigkeiten
mit UV-Bestrahlung
in einer Kammer mit einer Folge von Wänden, die so angeordnet sind, daß Flüssigkeit
in einem Zickzackmuster unter der Schwerkraft durchfließt. Die
DE-A-27 53 263 (veröffentlicht
im Namen der Hermann Hemscheidt Maschinenfabrik GmbH & Co. am 31. Mai
1979) beschreibt die Behandlung wäßriger Flüssigkeiten mit UV-Bestrahlung
in einer Kammer mit einer Folge von Wänden, die so angeordnet sind,
daß Flüssigkeit
unter der Schwerkraft über
und unter den Wänden fließt.
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Es
gibt UV-Wasserreiniger, die in die Rohrleitung eingepaßt mit Wasseranlagen
verbunden sein können.
Beispiele für
solche Reiniger sind in den
US4968437 (erteilt
für Noll
et al. am 6. November 1990), CA-A-2119543 (veröffentlicht am 23. September
1994 im Namen von Kuennen et al.) und CA-A-2132929 (veröffentlicht
am 27. März
1996 im Namen von Szabo) beschrieben.
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Ein
Beispiel für
ein System zur Überwachung der
Stärke
von UV-Strahlung in der Behandlungskammer eines Wasserreinigers
ist in der Beschreibung der
US4849100 ,
erteilt für
Papendrea am 18. Juli 1989, beschrieben. Das System ist für eine tragbare
Schwerkraftanlage geeignet, in der die UV-Lampe in einer Quarzmuffe
untergebracht ist.
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Die
US5039402 , erteilt für Himelstein
am 31. August 1991, beschreibt einen Wasserreiniger, der in eine
Haushaltskaffeemaschine eingebaut ist.
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In
der
US5628895 , erteilt
für Zucholl
am 13. Mai 1997, ist ein UV-Wasserbehandlungssystem beschrieben,
in dem eine UV-Lampe über
einem Wasserbehälter
angeordnet ist.
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Die
Verwendung eines Laserstrahls wurde von Goudy, Jr. in der
US4661264 zum Desinfizieren von
Flüssigkeiten
vorgeschlagen, normalerweise als Teil einer größeren Abwasserbehandlungsanlage. Wasser
wird durch Laserstrahllicht geführt,
das bei einer geeigneten UV-Wellenlänge erzeugt wird. In einer
Ausführungsform
ist die Laserquelle nicht in Kontakt mit der Flüssigkeit, aber so positioniert,
daß ihr Strahl
den Querschnitt des Fluidstroms füllt, um die Flüssigkeit
zu behandeln. Ein Sensor (Fotozelle) ist zum reflektierten Laserstrahl
ausgerichtet und reagiert auf die Lichtmenge, die nach oben zurück zur Oberfläche reflektiert
wird. Je geringer das Licht ist, um so größer ist die Trübung. Die
fotoelektrische Zelle dient zur Steuerung des Oszillators oder Potentiometers
der Laserquelle und somit zur Steuerung der Impulsrate des Lasers
als Reaktion auf Trübungsänderungen.
Beschrieben sind weitere Einrichtung zur Bestimmung der Trübung. Durchflußmesser
sind vorgesehen, die die Impulsrate des Lasers und somit die Stärke des
Ultraviolettlichts in Relation zu Durchflußänderungen einstellen. In diesem
Dokument wird ferner vorgeschlagen, daß alle Innenflächen aller
Behälter
jeder beschriebenen Ausführungsform
vorteilhaft mit reflektierenden Oberflächen versehen sein können, um
den Laserstrahl zu reflektieren und den Streueffekt zu nutzen, der
sich notwendigerweise von etwaigen suspendierten Teilchen ergibt.
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Einen
ganz neuen UV-Wasserdesinfektor beschreibt die US-A-5780860, erteilt
für Gadgil
et al. am 14. Juni 1998. Dieses Herangehen beinhaltet eine Vorrichtung
mit einer UV-Lampe, die über
der Wasserbehandlungsfläche
positioniert ist, und beschrieben wird ein durch Schwerkraft betriebenes Wasserabgabesystem.
Der Beschreibung zufolge bietet die Verwendung von Reflektoren,
die UV-Licht zum Speisewasser zurücklenken, den Vorteil einer höheren Nettodosierung
von UV-Licht auf das Speisewasser. Obwohl dieser Weg keine flache
Wasserfläche
wie die von Prieto beschriebene zu erfordern scheint, betont die
Beschreibung die Notwendigkeit einer laminaren Wasserströmung durch
die Behandlungskammer. Dazu ist eine Prallwand am stromaufwärts gelegenen
Ende der Behandlungskammer vorgesehen, wobei die Prallwand mehrere
beabstandete Perforationen hat, um für das gewünschte Wasserströmungsmuster
in die Behandlungskammer zu sorgen. Eine reflektierende Wand ist
stromabwärts
kurz nach der Prallwand vorgesehen. Gemäß der Kennzeichnung in der
Patentbeschreibung ist lediglich eine sehr energiearme UV-Lampe
zur Behandlung großer
Wassermengen aufgrund der Durchflußgestaltung erforderlich. Außerdem lehrt
dieses Dokument, daß die
Durchlässigkeit
mit zunehmender Trübung
und gelösten
Salzen abnimmt. Vorgeschlagen wird eine Trübungsüberwachung durch Bereitstellung
eines kleinen sichtbaren Musters, z. B. eines Quadrats mit schwarzen
und weißen
Balken, am Ende eines Eintrittsspeisetrogs unter dem Wasserpegel.
Danach richtet ein Beobachter seinen Blick auf den am weitesten
entfernten Rand des Trogs und beobachtet die Linien, um zu bestimmen,
ob sie deutlich voneinander unterschieden sind. Sind die Linien nicht
voneinander unterschieden, so ist die Flüssigkeit zu trübe, als
daß sie
zur Behandlung geeignet ist. Die Behandlung anderer Fluide wird
ebenfalls von Gadgil et al. beschrieben, z. B. die Beseitigung bakterieller
Verunreinigungen in Fischkulturanlagen und die Desinfektion biologisch
risikobehafteter Flüssigkeiten,
z. B. Serum, das bei der Herstellung von Impfstoffen gegen gefährliche
Krankheitserreger verwendet wird.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche festgelegt.
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In
einem weitgefaßten
Aspekt basiert die Erfindung auf den bisher offenbar nicht erkannten
Vorteilen, die sich aus der Flußstörung einer
Flüssigkeit ergeben
können,
die sich bei Umgebungsdruck unter der Schwerkraft bewegt, während sie
mit UV behandelt wird.
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Bei
diesem ersten Aspekt der Erfindung handelt es sich somit um ein
Verfahren zur Behandlung einer wäßrigen Flüssigkeit
nach Anspruch 1. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf:
(1) Führen der
Flüssigkeit
durch Schwerkraft durch einen Behandlungsbereich, wobei die Flüssigkeit
eine Oberfläche
hat, die Umgebungsdruck ausgesetzt ist; (2) Stören des Flusses der Flüssigkeit,
während
sie den Behandlungsbereich durchläuft; und (3) Einwirkenlassen
von UV-Licht auf die Oberfläche
der Flüssigkeit,
während
der Durchfluß gestört wird.
Der Schritt des Störens
des Durchflusses wird so durchgeführt, daß untere Abschnitte der Flüssigkeit
zur Oberfläche der
Flüssigkeit
gelenkt werden, um solche Abschnitte in direkteren Kontakt mit dem
UV-Licht als ansonsten der Fall zu bringen.
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Vorzugsweise
wird das UV-Licht durch eine oder mehrere UV-Lampen erzeugt. Dem
Fachmann ist der Wellenlängenbereich
von UV-Licht verständlich.
Bekanntlich hat UV-Licht mit einer Wellenlänge von etwa 254 keimtötende Eigenschaften.
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In Übereinstimmung
mit bestimmten Ausführungsformen
ist bevorzugt, daß die
Flüssigkeit
eine mittlere Tiefe von höchstens
3 cm hat, wenn sie mit UV-Licht behandelt wird. Die mittlere Tiefe
kann auch auf etwa 2 cm, etwa 1 cm, etwa 0,5 cm oder 0,3 cm oder
weniger begrenzt sein.
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Zur
Störung
des Flüssigkeitsflusses
gehört das
Abwärtsführen der
Flüssigkeit
unter der Schwerkraft in einem Trog im Behandlungsbereich, wobei der
Trog so geformt ist, daß er
körperliche
Sperren bildet, die den gleichmäßigen Durchfluß von Flüssigkeit,
die den Trog durchfließt,
gezielt stören.
Mit den Hindernissen wird hauptsächlich
bezweckt, Abschnitte der Flüssigkeit,
die am Boden des Trogs liegen, nach oben zur Oberfläche der
Flüssigkeit
zu drücken. Damit
wird ein größerer Anteil
der Inhaltsstoffe der Flüssigkeit
in engen Kontakt mit den UV-Lichtstrahlen gebracht, was. die Effektivität der Wirkung
des UV-Lichts auf die Flüssigkeit
erhöht.
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Bei
einem weiteren Aspekt der Erfindung handelt es sich um eine Vorrichtung
zur Behandlung einer wäßrigen Flüssigkeit,
z. B. Wasser, mit UV-Strahlung nach Anspruch 43. Die Vorrichtung weist
eine Behandlungskammer mit einem nach oben offenen Trog auf. Der
Trog bildet einen Flußweg für die Flüssigkeit,
um unter der Schwerkraft bei Umgebungsdruck zu fließen. Vorhanden
ist eine Ultraviolettlampe in einem Abstand vom Durchflußweg, um den
Kontakt der Lampe mit der Flüssigkeit
auszuschließen,
und die so angeordnet ist, daß eine Flüssigkeitsoberfläche im Trog
von der Lampe abgestrahlter Strahlung ausgesetzt sein kann. Der
Trog hat einen Boden, der so geformt ist, daß er laminare Strömung stört und/oder
ungleichmäßigen Fluß der Flüssigkeit
fördert,
wenn sie den Trog durchläuft,
um untere Abschnitte der Flüssigkeit
in Kontakt mit dem Boden des Trogs zur Oberfläche der Flüssigkeit zu leiten. Die Störung des
Flusses sollte ausreichen, die Komponenten der Flüssigkeit über die
Spanne des Flußwegs
durch den Behandlungsbereich der Vorrichtung zu mischen. Das Mischen
kann so stark sein, daß sich
die Flüssigkeit
als turbulent beschreiben läßt, zumindest
soweit dieser Terminus auf Flüssigkeiten
zutrifft, die unter der Schwerkraft fließen.
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Festgestellt
wurde, daß die
Erfindung im Bereich von Tisch- oder tragbaren Geräten zur
Behandlung von Trinkwasser wenige Stunden oder kurz vor dem Verbrauch
von besonderem Nutzen ist. Die dargestellte Ausführungsform, die unten im Detail
beschrieben wird, ist eine solche Vorrichtung.
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Zwei
Sensoren können
Teil der Vorrichtung bilden. Der erste Sensor ist so angeordnet
und ausgerichtet, daß er
von der Lampe abgestrahltes UV-Licht empfängt. Der zweite Sensor ist
so angeordnet und ausgerichtet, daß er UV-Licht empfängt, das
von einer oder mehreren reflektierenden Oberflächen reflektiert wird, die
unter der Oberfläche
der Flüssigkeit
eingetaucht sind. Außerdem
verfügt
die Vorrichtung über
eine Einrichtung zum Bestimmen der Stärke von UV-Licht, das durch
den ersten Sensor empfangen wird, relativ zur Stärke von UV-Licht, das durch den zweiten Sensor
empfangen wird, um die Wirksamkeit der Behandlung zu bestimmen.
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Der
genaue Weg, auf dem die Wirksamkeit bestimmt wird, läßt sich
auf vielfältige
Weise realisieren, wobei die den Erfindern bekannten bevorzugten Wege
später
beschrieben werden. Der Vorteil dieser Anordnung ist, daß für ein bestimmtes
Gerät,
z. B. zur Behandlung von Leitungswasser, um dessen Trinkwassergüte zu gewährleisten,
ein Benutzer das behandelte Wasser nicht zu testen braucht, um sicherzustellen,
daß die
Behandlung wirksam ist. Allgemein wäre ein Konsumgerät dieser
Art mit einem einfachen Indikator ausgerüstet, der anzeigt, wenn die
Behandlung wirksam ist. Ein Beispiel für einen sol chen Indikator ist
eine grüne
Leuchtdiode (LED), die eingeschaltet ist, wenn die Behandlung richtig funktioniert.
Somit verfügt
die Vorrichtung in einem bevorzugten Aspekt über einen Indikator, der mit
dem ersten Sensor und mit dem zweiten Sensor betrieblich verbunden
ist, um eine Anzeige zu liefern, wenn das UV-Licht, das durch den
zweiten Indikator empfangen wird, relativ zum UV-Licht, das durch
den ersten Indikator empfangen wird, unter einem vorbestimmten Pegel
liegt. Solange das UV-Licht, das durch den zweiten Indikator empfangen
wird, relativ zum UV-Licht, das durch den ersten Indikator empfangen
wird, nicht unter diesem vorbestimmten Pegel liegt, bleibt die grüne LED eingeschaltet.
Zusätzlich könnte eine
weitere, z. B. rote, LED vorgesehen sein, um anzuzeigen, daß wenn das
UV-Licht, das durch den zweiten Indikator empfangen wird, relativ
zum UV-Licht, das durch den ersten Indikator empfangen wird, unter
den vorbestimmten Pegel gefallen ist, die rote LED aufleuchtet,
was anzeigt, daß das
behandelte Wasser möglicherweise
nicht unbedenklich zu trinken ist und daher weggeschüttet werden
sollte.
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Die
Vorrichtung kann auch einen weiteren Indikator aufweisen, der mit
dem ersten Sensor betrieblich verbunden ist, um eine Anzeige zu
liefern, wenn das durch den ersten Indikator empfangene UV-Licht
unter einem vorbestimmten Pegel liegt. Dieser Indikator, z. B. eine
rote LED, würde
spezifisch anzeigen, daß die
UV-Lampe der Vorrichtung nicht mit dem Pegel funktioniert, der nötig ist,
um sicher zu sein, daß die
Behandlung effektiv ist. Dazu könnte
es kommen, wenn die Maschine gerade eingeschaltet wurde und die
Lampe noch nicht soweit aufgewärmt ist,
daß sie
genug UV-Licht abstrahlt. Ferner könnte es dazu kommen, wenn die
Lampe zerbrochen oder abgenützt
ist und ausgetauscht werden muß.
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Weiterhin
kann die Vorrichtung einen Indikator aufweisen, der mit dem ersten
Sensor betrieblich verbunden ist, um eine Anzeige zu liefern, wenn
das durch den ersten Sensor empfangene UV-Licht über einem vorbestimmten Pegel
liegt. Dies könnte
eine grüne
LED sein.
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In
einer spezifischen Ausführungsform
ist der erste Sensor so ausgerichtet, daß er UV-Lichtstrahlen empfängt, die direkt
von der Lampe abgestrahlt werden. Das heißt, der erste Sensor ist direkt zur
Lampe ausgerichtet. Bei Bedarf könnte
der Fachmann die Komponenten der Vorrichtung so anordnen, daß der Sensor
Strahlen indirekt von der Lampe empfängt, z. B. mit Hilfe eines
Spiegels. Wie im Zusammenhang mit der bevorzugten Ausführungsform näher beschrieben
wird, besteht ein Arbeitsprinzip dieses Überwachungsaspekts der Erfindung
darin, daß die
Sensoren UV-Strahlen von unterschiedlichen Teilen des Behandlungsbereichs
empfangen. Der erste Sensor empfängt
Strahlen von der Lichtquelle, wobei die Stärke der Strahlen nicht durch
Absorption durch die behandelte Flüssigkeit verringert wurde. Der
zweite Sensor ist so orientiert, daß er gezielt UV-Strahlen von
der Lichtquelle empfängt,
die die behandelte Flüssigkeit
durchlaufen haben und die von einer oder mehreren reflektierenden
Oberflächen
reflektiert wurden, die unterhalb der Flüssigkeit eingetaucht sind.
Durch Vergleichen der Stärke
dieser beiden Arten von Strahlen, die durch die beiden Sensoren
empfangen werden, wird die Wirksamkeit der Behandlung bestimmt.
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Der
zweite Sensor kann so ausgerichtet sein, daß er Lichtstrahlen empfängt, die
einen Winkel zwischen 0° und
etwa 150° mit
Lichtstrahlen bilden, die von der Lampe abgestrahlt werden. Der
Winkel könnte
zwischen 0° und
etwa 120°,
zwischen etwa 45° und
etwa 120° oder
zwischen etwa 80° und
etwa 100° liegen.
In der offenbarten Ausführungsform
beträgt
der Winkel etwa 90°,
es könnte
aber möglich sein,
die Leistung durch Ändern
dieses Winkels zu verbessern.
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Die
Vorrichtung kann ein tragbares Tischgerät sein, z. B. in der Größe einer
herkömmlichen
Filterkaffeemaschine.
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Je
größer der
Reflexionsgrad von den reflektierenden Oberflächen ist, um so wirksamer ist
die Behandlung. Grund dafür
ist, daß die
reflektierten Strahlen wieder zurück in die behandelte Flüssigkeit laufen
und so die Dosierung der UV-Strahlen
erhöhen,
die auf die Flüssigkeit
wirken. Stärker
ist dies der Fall, wenn die Flüssigkeit
selbst stark durchscheinend ist. Vorzugsweise reflektieren die reflektierenden
Oberflächen
mindestens 25% von UV-Licht, das von der Lampe bei fehlender Flüssigkeit
abgestrahlt wird; besser reflektieren die reflektierenden Oberflächen mindestens
40% von UV-Licht, das von der Lampe bei fehlender Flüssigkeit
abgestrahlt wird; und noch besser reflektieren die reflektierenden Oberflächen mindestens
90% oder sogar 95% oder mehr von UV-Licht, das von der Lampe bei
fehlender Flüssigkeit
abgestrahlt wird.
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Unterschiedliche
Möglichkeiten
zum Erhalten von erhöhtem
Reflexionsvermögen
werden in Verbindung mit bevorzugten Ausführungsformen diskutiert. Viele
Arten von Oberflächen,
die zunächst
als geeignet gelten könnten,
sind gegenüber
Wasser oder anderen wäßrigen Flüssigkeiten
nicht inert, die erfindungsgemäß behandlungsfähig sind.
Auch wenn man eine Oberfläche
ermitteln würde,
die für UV-Licht
perfekt reflektierend und gegenüber
der behandelten Flüssigkeit
völlig
inert wäre,
besteht zudem immer noch die Möglichkeit,
daß die
Oberfläche im
Lauf der Zeit verschmutzt. Dies würde zu verringertem UV-Reflexionsvermögen und
dazu führen, die
Oberfläche
reinigen zu müssen.
Im Kontext bevorzugter Aspekte der Erfindung würde sich dies durch Aufleuchten
einer roten LED zeigen, wenn die Stärke von UV-Licht, das durch
den zweiten Sensor empfangen wird, relativ zur Stärke von
UV-Licht, das durch den ersten Sensor empfangen wird, als zu gering
bestimmt wird. Alternativ oder zusätzlich würde eine grüne LED, die zur Anzeige des
ordnungsgemäßen Betriebs
der Vorrichtung leuchtet, unter solchen Bedingungen verlöschen.
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Folglich
ist ein Gerät
vorzugsweise so angeordnet, daß die
reflektierenden Oberflächen
leicht gereinigt werden können.
In einem Beispiel für
die Erfindung sind die Oberflächen
Teil einer entfernbaren Schale. Die Schale kann bei Bedarf gereinigt
oder durch eine neue Schale ersetzt werden.
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Ist
die Vorrichtung ein tragbares Tischgerät, weist sie vorzugsweise eine
Flüssigkeitsspeicherkammer
auf, die an einer erhöhten
Stelle im Hinblick auf die Behandlungskammer angeordnet ist. In
einer Wand von ihr sind eine oder mehrere Öffnungen vorhanden, wobei die Öffnungen
mit der Behandlungskammer kommunizieren, damit die Flüssigkeit
aus der Speicherkammer zu einem Trog der Behandlungskammer unter
der Schwerkraft gesteuert fließen kann.
Unter gesteuertem Fluß wird
verstanden, daß es
eine maximale Geschwindigkeit gibt, mit der die Flüssigkeit
die Speicherkammer verlassen und in die Behandlungskammer eintreten
kann. In einem Tischgerät
paßt nur
eine bestimmte Flüssigkeitsmenge
in die Speicherkammer, weshalb die Flüssigkeit nur einen bestimmten
Druck ausüben
kann, der die maximale Geschwindigkeit bestimmt, mit der die Flüssigkeit
durch das oder die festen Löcher
in die Behandlungskammer eintreten kann.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bestimmens der Stärke von UV-Licht aufweisen,
das durch den UV-Lichtsensor empfangen wird, wenn der Behandlungsbereich
leer ist, um zu bestimmen, ob die Oberflächen ausreichend reflektieren,
damit die Behandlung eine vorbestimmte Wirksamkeit hat. Dies dient
zur Prüfung
des Zustands der reflektierenden Oberflächen.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bestimmens aufweisen, ob die Stärke des
von der Lichtquelle abgestrahlten UV-Lichts ausreicht, damit die
Behandlung die vorbestimmte Wirksamkeit hat. Wiederum kann bei einer
Vorrichtung, in der das Verfahren durchgeführt wird, ausreichendes UV-Licht
von der Quelle z. B. durch eine aktivierte grüne LED angezeigt sein.
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Außerdem kann
das Verfahren den Schritt des Bereitstellens einer Anzeige für einen
unsicheren Betriebszustand aufweisen, wenn die Stärke von Licht,
das durch den UV-Lichtsensor bei leerem Behandlungsbereich empfangen
wird, unter einem vorbestimmten Pegel liegt. Anzeigen läßt sich
dies durch Aktivierung einer roten LED.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bereitstellens einer Anzeige für einen
unsicheren Betriebszustand aufweisen, wenn die Stärke von
Licht, das von der Lichtquelle abgestrahlt wird, unter einem vorbestimmten
Pegel liegt. Anzeigen läßt sich
dies wiederum durch Aktivierung einer roten LED.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bereitstellens einer Anzeige für einen
unsicheren Betriebszustand aufweisen, wenn die Stärke von
UV-Licht, das durch den Sensor empfangen wird, relativ zum UV-Licht,
das von der Lichtquelle abgestrahlt wird, unter einem vorbestimmten
Pegel liegt. Anzeigen läßt sich
dies erneut durch Aktivierung einer roten LED.
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Die
im Verfahren behandelte Flüssigkeit kann
jede von mehreren wäßrigen Flüssigkeiten sein.
Sind bei diesem Aspekt der Erfindung reflektierende Oberflächen in
die Flüssigkeit
eingetaucht, so sind durchscheinende Flüssigkeiten für die Behandlung
bevorzugt. Dies gilt z. B. für
Seewasser oder Leitungswasser, das chloriert wurde.
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In
einem bevorzugten Verfahren hat die Behandlung die vorbestimmte
Wirksamkeit auf der Grundlage der Stärke des von der Lichtquelle
abgestrahlten UV-Lichts und der Stärke des durch den Sensor empfangenen
UV-Lichts, wenn das durch den Sensor empfangene UV-Licht über etwa
70% der Stärke
des von der Lichtquelle abgestrahlten UV-Lichts liegt.
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In
einem bevorzugten Verfahren ist die Lichtquelle eine Quecksilberlampe.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bestimmens der Stärke von UV-Licht aufweisen,
das durch den zweiten UV-Lichtsensor bei leerem Behandlungsbereich
empfangen wird, um zu bestimmen, ob die Oberflächen ausreichend reflektierend
sind, damit das Verfahren die vorbestimmte Wirksamkeit hat.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bestimmens aufweisen, ob die Stärke des
durch den ersten UV-Lichtsensor empfangenen UV-Lichts ausreicht, damit
das Verfahren die vorbestimmte Wirksamkeit hat.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bereitstellens einer Anzeige für einen
unsicheren Betriebszustand aufweisen, wenn die Stärke von
Licht, das durch den zweiten UV-Lichtsensor bei leerem Behandlungsbereich
empfangen wird, unter einem vorbestimmten Pegel liegt.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bereitstellens einer Anzeige für einen
unsicheren Betriebszustand aufweisen, wenn die Stärke des
UV-Lichts, das durch den ersten UV-Sensor empfangen wird, unter
einem vorbestimmten Pegel liegt.
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Das
Verfahren kann den Schritt des Bereitstellens einer Anzeige für einen
unsicheren Betriebszustand aufweisen, wenn die Stärke von
UV-Licht, das durch den zweiten Sensor empfangen wird, relativ zur
Stärke
des UV-Lichts, das durch den ersten Sensor empfangen wird, unter
einem vorbestimmten Pegel liegt.
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Weitere
Aspekte der Erfindung werden im Zusammenhang mit den bevorzugten
Ausführungsformen
und in den Ansprüchen
beschrieben.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Im
folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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1 ist
eine Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform eines UV-Reinigers
der Erfindung für
biologische Fluide oder Wasser.
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2 ist
eine teilweise Seitenquerschnittansicht der ersten Ausführungsform
des UV-Reinigers der Erfindung für
biologische Fluide oder Wasser gemäß 1.
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3 ist
eine Draufsicht auf eine untere Schale an der Linie 3-3 von 2,
bei der der für
die Flüssigkeit
gebildete Durchflußweg
ein Zickzackmuster hat.
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4 ist
eine 3 ähnelnde
Ansicht einer Ausführungsform
einer unteren Schale mit einem einzelnen breiten Trog mit erhöhten Rippen.
Die Ausführungsform
der Darstellung ist kein Teil der beanspruchten Erfindung.
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5,
dargestellt an der Linie 5-5 von 3, ist eine
Darstellung von Flüssigkeitsdurchfluß über sich
nach oben erstreckende Rippen, die in einem Trog der Erfindung liegen.
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6 zeigt
eine teilweise Seitenquerschnittansicht eines UV-Reinigers, der
Sensoren zur Überwachung
der Wirksamkeit des Behandlungsverfahrens aufweist.
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Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen
der Erfindung
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In 1 und 2 ist
eine Ausführungsform einer
UV-Vorrichtung 10 der Erfindung gezeigt. Die Vorrichtung 10 weist
eine obere Kammer 12, eine mittlere Kammer 14 und
eine untere Kammer 16 auf. Die obere Kammer hat eine aus
einer Wand 30 gebildete Rückwand, eine aus einer Wand 31 gebildete Vorderwand
und eine Bodenwand oder Bodenplatte 28. Die Oberseite der
oberen Kammer 12 ist oben offen, damit eine Flüssigkeit
in die obere Kammer 12 gegossen werden kann.
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Die
Bodenplatte 28 ist zu einer Öffnung 18 in der Bodenplatte
abwärts
geneigt. Die Bodenplatte 28 ist nicht unbedingt darstellungsgemäß geneigt,
aber die Abwärtsneigung
er leichtert, daß Flüssigkeit
aus der oberen Kammer 12 vollständig in die mittlere Kammer 14 fließen kann.
-
Die
zu behandelnde Flüssigkeit
wird in die obere Kammer 12 gegossen. Durch die Öffnung 18 in der
oberen Kammer 12 kann die Flüssigkeit unter der Schwerkraft
mit einer gesteuerten Geschwindigkeit in die mittlere Kammer 14 abfließen. Normalerweise
ist die Öffnung 18 in
einer solchen Größe vorgesehen, daß für einen
Flüssigkeitsfluß mit einer
Geschwindigkeit von etwa 2 Litern pro Minute gesorgt ist. Möglich ist,
daß mehr
als eine Öffnung 18 vorhanden
ist. Zum Realisieren einer Flußgeschwindigkeit
von etwa 2 Litern Wasser pro Minute wurde beobachtet, daß ein Loch
mit 6 mm Durchmesser verwendet werden kann. Um die Flußgeschwindigkeit
mit Fluiden höherer
Viskosität
zu wahren, werden die Lochgröße und/oder
Anzahl von Löchern
erhöht
bzw. variiert.
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Eine
alternative Ausführungsform
(siehe die Schale gemäß 4)
verwendet mehrere Öffnungen 18,
um eine Flußgeschwindigkeit
von 1 bis 2 Litern pro Minute zu erhalten. Der Durchmesser und/oder die
Anzahl der Löcher
kann zum Einstellen der Flußrate
wunschgemäß variiert
werden. Allgemein gilt: Je langsamer die Flußgeschwindigkeit und je länger das biologische
Fluid oder Wasser dem UV-Licht ausgesetzt ist, um so größer ist
die Wahrscheinlichkeit, alle Bakterien während der Behandlung unschädlich zu machen.
-
Die
mittlere Kammer 14 ist oben durch die Unterseite der Bodenplatte 28 und
unten durch eine Bodenschale 20 abgegrenzt. Die mittlere
Kammer 14 hat eine aus der Wand 31 gebildete Vorderwand
und eine aus der Wand 30 gebildete Rückwand. Die Bodenschale 20 ist
zu einer Öffnung 22 geneigt.
Die Bodenschale 20 weist Wände 24 auf, die zusammen
einen Trog bilden, um den Flüssigkeitsfluß in einem
beabstandeten Zickzackmuster entlang der Schale 20 zu kanalisieren.
Der Abstand "d" (Breite des Trogs) beträgt etwa
2,5 cm. In den Kanälen
sind erhöhte Vorwölbungen 33 angeordnet,
die den gleichmäßigen Fluß von Wasser
stören,
das mit ihnen in Kontakt kommt, wenn es den durch den Trog gebildeten
Flußweg
durchfließt.
Die dargestellten Vorwölbungen
sind halbkugelförmig
und haben eine Höhe
von etwa 1 cm. Ultraviolettlampen 26 sind in der mittleren
Kammer 14 angeordnet. Darstellungsgemäß sind die UV-Lampen allgemein
parallel zum Flußweg
der Flüssigkeit,
die sich am nächsten
zu den Lampen bewegt. Die geometrische Orientierung der UV-Lampen könnte verändert sein,
um zu versuchen, die Wirksamkeit von UV-Strahlen zu optimieren,
die von ihnen abgestrahlt werden. Zum Beispiel kann es sich als
vorteilhaft erweisen, eine U-förmige
Lampe vorzusehen, die mit den Schenkeln des "U" z.
B. über dem
zweiten und vierten Kanal des Trogs positioniert ist.
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Vorzugsweise
ist die Bodenplatte 28 entfernbar, um leichten Zugang zur
mittleren Kammer 14 und zu den UV-Lampen 26 zu
erhalten. Dies sorgt für bequemes
Reinigen der Schale 20 und Austauschen der Lampen 26.
-
Außerdem hat
gemäß 2 die
Bodenplatte 28 eine reflektierende Beschichtung 25 auf
ihrer Unterseite, so daß die
reflektierende Beschichtung 25 die Oberseite der mittleren
Kammer 14 bildet. Die reflektierende Beschichtung 25 reflektiert
das nach oben abgestrahlte UV-Licht, das auf sie nach unten trifft,
um die Menge von UV-Licht zu erhöhen,
das auf die Oberfläche
von Flüssigkeit
im Behandlungsbereich der Vorrichtung trifft. Damit erhöht sich
die Einwirkung des UV-Lichts
auf die zu behandelnden Mikroorganismen. Beobachtet wurde, daß eine reflektierende
Aluminiumbeschichtung die effektive UV-Dosierung erhöht.
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Die
Vorrichtung 10 weist einen Stromschalter 36 für die UV-Lampen
und das Vorschaltgerät 38 für die UV-Lampen
auf. Der Stromschalter 36 dient zum Ein- und Ausschalten
der Stromquelle für
die UV-Lampen 26. Die Stromquelle kann Wechselstrom oder
Gleichstrom sein und kann durch jede herkömmliche Quelle gebildet sein,
u. a. Batterien oder Sonnenbatterien. Der Stromschalter 36 kann
an jeder zweckmäßigen und
sicheren Stelle liegen. Unter Berücksichtigung der leichten Zugänglichkeit
für den Bediener
und minimaler Verdrahtungsanforderungen ist der Stromschalter 36 in 1 und 2 auf
der Vorderseite der mittleren Kammer 14 dargestellt.
-
Die
untere Kammer 16 der gezeigten Ausführungsform ist im wesentlichen
ein offener Raum, der ermöglicht,
einen Handbehälter
darin zu plazieren, z. B. einen Krug 34 zum Auffan gen des
behandelten biologischen Fluids oder Wassers, das die Öffnung 22 verläßt. Die
untere Kammer 12 weist die Rückwand 30 und einen
Boden 32 auf. Der Boden 32 bildet zusammen mit
der Rückwand 32 als
Stütze eine
Unterlage zum Halten des Reinigers 10 in einer aufrechten
Position bei dessen Plazierung auf einer waagerechten Oberfläche. Möglich ist,
die untere Kammer 16 aus dem Reiniger entfallen zu lassen
und die obere Kammer 12 und mittlere Kammer 14 als Einheit
zu gestalten, die dann auf einem Behälter ruhen würde, wenn
man biologisches Fluid oder Wasser behandelte. Das biologische Fluid
oder Wasser wird in die obere Kammer 12 gegossen und tritt
nach Behandlung in der mittleren Kammer aus der Öffnung 22 in der mittleren
Kammer 14 aus.
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Bei
der Behandlung von Wasser kann der Behälter 34 ein BritaTM- oder ähnliches
Behältersystem
sein, das Chemikalien und Gerüche
und eventuell bestimmte Metalle aus dem behandelten Wasser entfernen
kann.
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Die
Größe der Bodenschale 20 muß ausreichen,
die gewünschte
Durchflußgeschwindigkeit
und UV-Einwirkung zu ermöglichen.
Die Bodenschale der Ausführungsform
von 1, die etwa 22 cm × 15 cm groß ist und vier Wände 24 hat,
was fünf
Kanäle
ergibt, und bei der sich vier halbkugelförmige beabstandete Vorwölbungen 33 (1
cm hoch) in jedem Kanal des Trogs befinden (20 insgesamt), ist zur
Behandlung von Wasser geeignet. Von besonderem Nutzen gilt die Anordnung
der Elemente der Vorrichtung und der Betrieb der Vorrichtung mit
einer Flußgeschwindigkeit
von etwa 1 Liter/min bei einer mittleren Wassertiefe von etwa 2
cm.
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Eine
Anzahl unterschiedlicher Konfigurationen von Sperren und Vorwölbungen
kann verwendet werden, um die Störung
eines gleichmäßigen Flusses
von Flüssigkeit
zu erhöhen,
die den durch die Schale 20 gebildeten Trog hinabfließt.
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Die
UV-Lampen, die zur wirksamen Befreiung des Wassers von Mikroorganismen
erforderlich sind, können
mit 110 Volt gespeist sein und ziehen im Gebrauch etwa 20 Watt.
Allerdings ist die Leistungsaufnahme nicht auf 20 Watt beschränkt. Der
Strom könnte
aus jeder elektrischen Wechsel- oder Gleich stromquelle stammen,
z. B. einer normalen elektrischen Steckdose, einer Batterie, einer
Sonnenenergiequelle usw.
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In 2 ist
ein UV-Sensor 40 dargestellt. Der UV-Sensor 40 ist
ein Alarmsensor, der anzeigt, wenn der von den UV-Lampen 26 ausgehende UV-Pegel
gering oder null ist und so die UV-Lampen keine ausreichend hohe
UV-Lichtstärke
zur wirksamen Unschädlichmachung
der Mikroorganismen im Wasser erzeugen.
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In
der Ausführungsform
von 4 ist ein Trog zwischen Innenwänden 27 gebildet.
Der Flußweg
von Flüssigkeit,
die sich durch den Trog dieser Ausführungsform bewegt, ist mit
Pfeilen 29 bezeichnet. Der Trog ist mit Vorwölbungen
in Form von nach oben stehenden Stegen 35 versehen, um
die Turbulenz in Flüssigkeit
zu erhöhen,
die über
sie hinweg fließt.
In dieser Ausführungsform
ist es unmöglich, daß das Wasser
den Trog durchläuft,
ohne über
die Vorwölbungen
zu fließen.
Die Ultraviolettlampen liegen in der mittleren Kammer 14.
Wiederum können die
UV-Lampen senkrecht oder parallel zum Fluß von biologischem Fluid oder
Wasser sein. Alternativ könnten
die Stege in dieser Ausführungsform
in einer kleineren oder größeren Anzahl
als dargestellt vorhanden sein.
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Als
geeignete Anordnung wurde eine ermittelt, bei der die Stege 35 etwa
0,3 cm hoch sind und das Wasser über
die Stege in einem relativ dünnen Film
von etwa 0,2 Stärke
fließt.
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Im
Gebrauch wird Flüssigkeit
in die obere Kammer 12 gegossen. Flüssigkeit fließt durch Schwerkraft
in die mittlere Kammer 14 durch eine oder mehrere Öffnungen 18.
Geeignet ist eine Anordnung, bei der während der Wasserbehandlung
die Öffnungen 18 eine
solche Anzahl und Größe haben, daß der Wasserfluß mit maximal
etwa 2 Litern/Minute erfolgt. Durchläuft die Flüssigkeit den Trog der mittleren
Kammer, fließt
sie über
halbkugelförmige
Vorwölbungen 33 (Ausführungsform
der Erfindung von 1) oder Stege 35 (Ausführungsform
von 4). In jedem Fall wird der gleichmäßige Fluß der Flüssigkeit
bei ihrem Durchlauf durch den Trog unterbrochen, was die Einwirkung
des UV-Lichts auf die Mikroorganismen in der Flüssigkeit erhöht. Die
reflektierende Beschichtung am Boden der Bodenplatte 28 erhöht die UV-Stärke weiter.
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Von
besonderem Nutzen ist die dargestellte Vorrichtung zur Desinfektion
von mikrobiologisch kontaminiertem Wasser in Seen/Brunnenwasser oder
mangelhaften kommunalen Abwassersystemen, wie man die in vielen
Entwicklungsländern
vorfindet.
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In
das System können
auch unterschiedliche Alarmsysteme eingebaut sein. Beispielsweise
kann in die Vorrichtung ein Alarmsystem eingebaut sein, das aktiviert
wird, wenn das UV-Licht
zu schwach ist oder die UV-Lampe nicht eingeschaltet wird, wenn Flüssigkeit
in die obere Kammer gegossen wird.
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Die
Bodenplatte 28 sollte zwecks leichter Zugänglichkeit
der UV-Lampen zum Austausch der UV-Lampen und zum Reinigen und/oder
Austauschen der Bodenplatte entfernbar sein. Außerdem ist vorzugsweise auch
die Bodenschale zum leichten Reinigen oder zum Austauschen der Schale
bei Bedarf entfernbar.
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Vorzugsweise
sind alle Aufbaumaterialien beständig
gegenüber
Korrosion durch die Materialien, mit denen sie während der Lebensdauer der Vorrichtung
potentiell in Kontakt kommen. Somit würden zu Materialien für Konstruktionen
der oberen Kammer und des Trogs der mittleren Kammer einer Ausführungsform
von 1, die mit Wasser zu verwenden ist, geeignete
Kunststoffe, Metalle und Metallegierungen gehören. Das Material sollte auswaschbeständig sein.
UV-Licht reflektierende Materialien sind zudem an Stellen bevorzugt,
wo eine solche Reflexion die Menge von UV-Licht erhöht, das die
behandelte Flüssigkeit
erreicht. Im folgenden wird dieser Aspekt der Erfindung näher beschrieben.
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Ein
spiralförmiger
Flußweg ähnlich wie
in der
US1193143 kann
in die Erfindung eingearbeitet sein. In einem solchen Fall ist der
Trog natürlich
zusätzlich geformt
und/oder weist Vorwölbungen
auf, um gleichmäßigen Fluß der Flüssigkeit
zu stören.
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In Übereinstimmung
mit speziellen hier offenbarten Ausführungsformen der Erfindung
besteht kein Kontakt zwischen der oder den UV-Lampen, und es ist
keine Quarzabschirmung vorhanden. Daher ist es nicht notwendig,
die Lampe (oder Abschirmung) von aufgebautem Material zu säubern, das
durch Wasserkontakt zustande kommt. Möglich ist geringfügiges Spritzen
von Wasser an die Oberflächen
der Lampe(n) oder Quarzabschirmung, aber in den dargestellten Ausführungsformen
ist die Flüssigkeitsströmung ausreichend
milde, daß im
wesentlichen keine Flüssigkeit
an die Lampe spritzt. Ein alternativer Weg der Anordnung der Lampe,
um Kontakt mit der Flüssigkeit
zu verhindern, wäre,
die Lampe hinter einer undurchlässigen
Sperre anzuordnen und die von der Lampe abgestrahlten Strahlen durch
eine oder mehrere zweckmäßig angeordnete
und geeignet reflektierende Oberflächen auf die Flüssigkeitsoberfläche zu richten.
In bestimmten Rechtssystemen kann es sein, daß es nicht ausreicht, die Lampe(n) einfach
außer
Kontakt mit Flüssigkeit
unter normalen Betriebsbedingungen anzuordnen, um lokale Sicherheitsnormen
zu erfüllen.
Eventuell ist gefordert, die Lampen durch Vorhandensein einer körperlichen Sperre
abzuschirmen, um bewußten
oder ungewollten Mißbrauch
der Vorrichtung zu berücksichtigen.
In einem solchen Fall wäre
es immer noch vorteilhaft, die körperliche
Sperre (z. B. Quarzschicht) so anzuordnen, daß sie unter normalen Betriebsbedingungen
nicht mit der Behandlungsflüssigkeit
in Kontakt kommt, da dies Reinigungsanforderungen reduzieren würde.
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In
den zuvor beschriebenen speziellen Ausführungsformen waren gewerblich
bekannte UV-Niederdrucklampen eingebaut. Allgemein haben diese Lampen
Betriebstemperaturen zwischen etwa 15 und 40°C. Damit soll nicht der Gebrauch
von Mitteldrucklampen als Teil der Erfindung ausgeschlossen sein.
Allgemein arbeiten Mitteldrucklampen bei Temperaturen zwischen etwa
300 und 900°C.
Somit bedürfen
solche Lampen unter den meisten Betriebsbedingungen einer Kühlung. Im
Fall der Erfindung befindet sich behandelte Flüssigkeit nur wenige Sekunden im
Behandlungsbereich, gewöhnlich
etwa 10 Sekunden, aber dennoch kann die Vorrichtung selbst heißer als
erwünscht
werden. Zur Kühlung
kann die Belüftung
der Behandlungskammer der Vorrichtung mit gekühlter oder Umgebungsluft gehören. Auch
der Trog kann gekühlt
sein, z. B. durch Einsatz eines geeignet aufgepaßten Wassermantels, der allgemein so
angeordnet wäre,
daß er
nicht den Lichtdurchgang zur Behandlungsflüssigkeit behindert.
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In 6 ist
eine UV-Vorrichtung mit einem System dargestellt, um die Wirksamkeit
einer in der Vorrichtung durchgeführten Behandlung zu überwachen.
Wie die anderen hierin zur Veranschaulichung der Erfindung beschriebenen
bevorzugten Ausführungsformen
dient diese Vorrichtung zur Behandlung eines Wasserkrugs o. ä. Somit
ist die Vorrichtung zur Flüssigkeitsbehandlung
in einem chargenweisen Verfahren geeignet. Die Vorrichtung weist
einen Trog auf, dessen Boden 42 dargestellt ist. Die UV-Lampe 26 befindet
sich über
dem durch den Trog gebildeten Flußweg. Die Lampe liegt so, daß die Oberfläche von Flüssigkeit,
die den Trog durchfließt,
UV-Licht ausgesetzt ist, das von der Lampe abgestrahlt wird. Ein
erster Sensor 40 ist von der Lampe 26 beabstandet
und zur Lampe so ausgerichtet, daß er von der Lampe abgestrahlte
UV-Strahlen ohne Verringerung deren Intensität, z. B. durch Absorption,
empfängt.
Ein zweiter Sensor 48 ist so angeordnet und ausgerichtet,
daß er
UV-Strahlen empfängt,
die die Behandlungsflüssigkeit
durchlaufen haben und von der eingetauchten Oberfläche 42 reflektiert
wurden. Allgemein ist er so orientiert, daß er UV-Strahlen empfängt, die
den dargestellten Weg durchlaufen haben. Zu beachten ist, daß der bezeichnete
Weg, den das UV-Licht zurücklegt,
nur zur Veranschaulichung dient und keine Beugung oder andere Effekte
der Flüssigkeit
berücksichtigt.
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Der
Winkel 44 der dargestellten Ausführungsform, also der Winkel
zwischen dem auf die Flüssigkeitsoberfläche fallenden
Strahl und dem auf den Sensor treffenden Strahl, beträgt etwa
90°. Durch
geeignete Einstellung der Lage und Orientierung des Sensors 48 kann
der Winkel 44 von etwa 0° bis
eventuell sogar 150° variiert
werden, wobei aber wahrscheinlicher festgestellt wird, daß ein Winkel zwischen
diesen Extremen optimal ist. Somit liegt der Winkel vorzugsweise
zwischen etwa 0° und
etwa 120°,
eher zwischen etwa 45° und
etwa 120° oder zwischen
etwa 80° und
etwa 100°.
Der Sensor 40 ist so ausgerichtet, daß er UV-Lichtstrahlen empfängt, die
direkt von der Lampe 26 abgestrahlt werden. Da die Differenz
zwischen den durch die Sensoren 40, 48 empfangenen
Lichtstärken
wichtig für
den Betrieb der Sensoren ist (siehe unten), liegt der Sensor 40 optimal
so, daß er
möglichst
wenig Licht empfängt, das
vom Trog reflektiert wird.
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In
der dargestellten Ausführungsform
beträgt der
minimale Abstand zwischen der Mitte der Birne 26 und dem
Boden des Trogs etwa 3 cm. Der Abstand zwischen der Mitte der Birne
und dem ersten Sensor 40 beträgt etwa 2 cm. Der Abstand zwischen dem
zweiten Sensor 48 und dem Boden des Trogs beträgt etwa
2 cm. Die Sensoren sind UV-Siliciumcarbid-Fotodioden. Zu beziehen
sind sie von Boston Electronics Corporation, 72 Kent Street, Brookline, MA
unter der Modellnummer JEC0.1.
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Im
Betrieb wird UV-Licht, das von der Lampe abgestrahlt wird, direkt
durch den Sensor 40 empfangen, und UV-Licht, das die Behandlungsflüssigkeit durchlaufen
hat und vom Boden des Trogs reflektiert wurde, wird durch den Sensor 48 empfangen.
Die elektrischen Signale werden zu einer elektronischen Vergleicherschaltung
geführt.
Bei der Herstellung der Vorrichtung wird das Signal vom Sensor 40 im
Hinblick auf den Sensor 48 elektronisch eingestellt. Während also
eine Kalibrierflüssigkeit
mit bekannter UV-Durchlässigkeit
durch den Behandlungsbereich geführt
wird, wird der Vergleicher so justiert, daß im Gebrauch ein Fehlersignal
erzeugt wird, wenn die Durchlässigkeit
wesentlich kleiner als die mit der Kalibrierflüssigkeit erhaltene ist. In
der gezeigten Ausführungsform
wird eine Durchlässigkeitsdifferenz
detektiert, wenn das durch den Sensor 48 empfangene Signal
(einer kalibrierten Maschine) 5 Millivolt kleiner als das durch
den Sensor 40 empfangene wird, was grob einer Durchlässigkeitsdifferenz
von 4% entspricht.
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Deutlich
ist auch, daß je
größer die
Fähigkeit des
Bodens des Trogs ist, UV-Licht zu reflektieren (d. h. UV-Licht nicht
zu absorbieren), um so größer die Wirksamkeit
eines bestimmten Behandlungsprogramms ist. Grund dafür ist, daß die reflektierten UV-Strahlen
zur effektiven Dosierung von UV-Licht beitragen,
das auf die behandelte Flüssigkeit
wirkt. Im Rahmen der Erfindung wurde empirisch nachgewiesen, daß rostfreier
Stahl etwa 25 Prozent UV-Strahlung reflektiert, eine verchromte
Oberfläche etwa
40 Prozent und eine polierte Aluminiumoberfläche etwa 90 Prozent. Somit
wäre deutlich,
daß von diesen
Oberflächen
eine polierte Aluminiumoberfläche
die besten Ergebnisse im Zusammenhang mit einem bestimmten Behandlungsprogramm
liefern würde.
Allerdings ist nicht zu vergessen, daß sich im Lauf der Zeit und
der Einwirkung solcher Elemente wie Wasser und seiner mineralischen
Inhaltsstoffe usw. die Fähigkeit
einer Oberfläche
zur Reflexion von UV-Strahlen ändert und
allgemein abnimmt.
-
Eine
spezielle aussichtsreiche Oberfläche erhält man mit
einem Sputterverfahren, das von Commodity Glass, 357 Sutton Place,
Santa Rosa, California praktiziert wird. Bei diesem Herangehen besteht
die Schale aus einem geeigneten Kunststoff, z. B. ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol)
mit einer Aluminiumdünnschicht,
die mit den Trogsohlenflächen
verbunden ist. Das Aluminium wirkt als Substrat für eine dielektrische
SiO2-Schicht, die nach dem Zerstäubungsverfahren
darauf aufgetragen wird. Es kann andere reflektierende Oberflächen geben,
die ähnliche
oder bessere Reflexions- und Haltbarkeitseigenschaften haben. In
einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, daß eine solche Oberfläche, die
auf ein Kunststoffsubstrat mit einer Aluminiumbeschichtung aufgebracht
wurde, auf das die im wesentlichen UV-durchlässige Siliciumdioxidbeschichtung
aufgetragen wurde, etwa 95 Prozent UV-Licht reflektiert. Die Beschichtung
ist dielektrisch und gegenüber
Luft, Wasser und typischen Bestandteilen von zu behandelndem Wasser
relativ inert. Es scheint, daß die
Beschichtung im Lauf der Zeit relativ langsam beeinträchtigt wird.
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In
jedem Fall wird ein typischer bevorzugter Betrieb der o. g. Sensoranordnung
nachfolgend im Zusammenhang mit einem Haushaltstischgerät beschrieben,
das zur Behandlung von Leitungswasser dienen könnte. Ein dem Gerät von 1 ähnelndes Gerät ist so
aufgebaut, daß es
die Sensoranordnung von 6 aufweist. Die Anordnung ist
so, daß Wasser
das Gerät
mit einer maximalen Geschwindigkeit von etwa 1,5 Litern pro Minute
durchfließt.
Der Schalter 36 wird eingeschaltet, um Strom zur Vorrichtung zu
führen.
Zunächst
zeigt eine rote LED (Leuchtdiode) 50, die mit dem Sensor 40 betrieblich
verbunden ist, daß der
Strom eingeschaltet ist, aber die den UV-Sensor 40 erreichende
Lichtstärke
zur Wasserbehandlung nicht ausreicht. Die Anordnung sorgt dafür, daß nach Aufwärmen der
UV-Lampe auf den Punkt, an dem die Stärke ihrer UV-Ausgabe gemäß der Bestimmung
durch den UV-Sensor 40 zur Wasserbehandlung ausreicht,
das elektrische Signal des Sensors ausreichend hoch ist, die rote
LED 50 aus- und eine grüne
LED 51 einzuschalten, was dem Bediener anzeigt, daß das Gerät einsatzbereit
ist. Eine dritte LED 52 ist mit den Sensoren 40 und 48 verbunden.
Diese LED, die rot ist, wird in dem Zustand aktiviert, in dem die
den Sensor 48 erreichende Lichtstärke im Vergleich mit der den
Sensor 40 erreichenden zu gering ist. Ist also die Schale
verschmutzt und unzureichend reflektierend vor Wasserzugabe in das Gerät, so wird
diese LED aktiviert. Auch wenn z. B. Wasser den Behandlungsbereich
durchfließt,
das zu trübe
ist, leuchtet die LED 52 auf.
-
Wenn
also im Gebrauch die LED 52 aufleuchtet, ist ein Benutzer
informiert, daß die
Behandlung möglicherweise
kein sauberes Trinkwasser produziert. Es gibt eine Anzahl von Situationen,
in denen der Indikator aktiviert werden könnte: Das Wasser kann zu undurchlässig für UV-Licht
sein, damit die vorbestimmte Lichtmenge zurück zum Sensor 48 durchgelassen
werden kann; Material kann sich am Boden des Trogs angesammelt haben,
was die zurück
zum Sensor 48 reflektierte UV-Menge reduziert; die reflektierende
Oberfläche
des Trogs kann beeinträchtigt
sein, was zu einer zu hohen Absorption von UV-Licht durch den Boden des Trogs führt. Anschließend ist
die Ursache für
die Aktivierung des Indikators zu ermitteln und vor weiterem Gebrauch
des Geräts
zu beseitigen.
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Eine
Sichtkontrolle der behandelten Flüssigkeit könnte Hinweise darauf geben,
ob diese die Ursache des Problems ist. Alternativ könnte das
Gerät elektrisch
getrennt und auseinandergebaut und die Schale kontrolliert werden.
Bei festgestellter Verschmutzung könnte es mit einem geeigneten
Reinigungsmittel usw. gereinigt werden. Wird durch Sichtkontrolle
eine Beeinträchtigung
des Bodens der Schale festgestellt (z. B. Korrosion oder Lochfraß, Glanzverlust
usw.), müßte sie
allgemein durch eine neue Schale ersetzt werden. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform
für den
Haushalt wäre die
Schale entfernbar, und Ersatzschalen wären im Handel erhält lich.
In einer weiteren Ausführungsform ist
die Eingangsschale mit mehreren Einlaßöffnungen 18 versehen.
Durch Verstopfen eines oder mehrerer solcher Öffnungen könnte man die Flußgeschwindigkeit
von Flüssigkeit
durch den Behandlungsbereich verlangsamen. Dies könnte geschehen, um
einen sicheren Betriebszustand zu erhalten, der durch Wasser verursacht
wird, das zu trübe
zur Behandlung ist (d. h. bewirkt, daß sich die LED-Warnlampe einschaltet),
wenn alle Öffnungen
offen sind. Bei Haushaltsgeräten,
bei denen nicht unbedingt alle Benutzer das Betriebsprinzip der
Vorrichtung kennen, wäre
wahrscheinlich bevorzugt, solche Einstellungen nicht vorzusehen.
Das heißt,
für Haushaltsgeräte wäre der einfache
Betrieb durch den Verbraucher sehr wichtig.
-
In
einer speziellen Ausführungsform
dient ein Indikator, normalerweise eine grüne LED zum Anzeigen, wenn die
Lampe richtig arbeitet. Somit ist die LED mit dem Sensor 40 betrieblich
verbunden. Liegt in diesem Fall die Stärke des den Sensor 40 erreichenden
UV-Lichts über
einem vorbestimmten Pegel, der zur Wasserbehandlung als ausreichend
bekannt ist, wird die LED aktiviert. In einigen Fällen wäre ein mit
dem Sensor 40 verbundener Indikator vorgesehen, um anzuzeigen,
wenn die Stärke
des den Sensor 40 erreichenden UV-Lichts unter einem vorbestimmten
Pegel liegt. In diesem Fall könnte
der Indikator eine rote LED oder eventuell ein akustischer Anzeiger
sein. Der Pegel wäre
in diesem Fall so ausgewählt,
daß wenn
die Stärke
des von der Lampe abgestrahlten UV-Lichts unter einen unbedenklichen Betriebspegel
fällt,
der Indikator aktiviert wird, was den Benutzer vor dem Problem warnt,
so daß die
Birne ausgetauscht werden könnte.
-
In
einer besonderen Ausführungsform
dient ein Indikator, normalerweise eine grüne LED, zum Anzeigen, wenn
sich die Schale in einem ordnungsgemäßen Zustand (d. h. ausreichend
reflektierend und sauber) zum Gebrauch vor der Wasserzugabe befindet.
Somit ist die LED sowohl mit dem Sensor 40 als auch mit
dem Sensor 48 betrieblich verbunden. Solange die Stärke des
durch den Sensor 48 empfangenen UV-Lichts im Vergleich
zu dem von der Birne abgestrahlten ausreicht, leuchtet die LED.
Zusätzlich
kann ein weiterer Indikator vorgesehen sein, um anzuzeigen, wenn
die Stärke
des durch den Sensor 48 empfangenen UV-Lichts im Vergleich
zu dem von der Birne abgestrahlten nicht ausreicht. Wiederum könnte der
Indikator hier eine rote LED sein, die z. B. erneut einen möglicherweise
unsicheren Betriebszustand anzeigt. Ein so gewarnter Benutzer könnte also die
Schale bei Bedarf reinigen oder austauschen.
-
Eine
spezielle Ausführungsform
des Geräts wäre zum Gebrauch
durch jemanden geeignet, der Zugang zu relativ sauberem, aber unbehandeltem Trinkwasser
hat, z. B. aus einem See. Beispielsweise hat das Wasser eine hohe
Keimzahl von 250 koloniebildenden Einheiten (CFU) je 100 ml, und
es besteht die Möglichkeit
von Kryptosporidiumzysten mit einer gesamten UV-Durchlässigkeit von 78% verglichen mit
destilliertem Wasser. Die Vorrichtung kann eine 20-Watt-Niederdruck-Quecksilberdampflampe
aufweisen, die Licht mit der Stärke
von 2,0 mW/cm2 in der Messung durch den
Sensor 40 erzeugt. Die LED 51, die anzeigt, daß das Gerät einsatzbereit
ist, leuchtet bei 1,5 mW/cm2 auf. Die LED 52 zum
Anzeigen, wenn die UV-Durchlässigkeit
durch das behandelte Wasser zu gering ist, ist so eingestellt, daß sie bei
70% Durchlässigkeit
aktiviert wird, d. h. wenn die Stärke des den Sensor 48 erreichenden
Lichts 70% derjenigen beträgt,
die den Sensor 40 erreicht.
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Gezeigt
wurde, das ein dem Gerät
von 1 ähnelndes
Gerät eine
UV-Dosis von 90 mWs/cm2 bei 1,5 l/min mit
einer Flüssigkeit,
die eine 75%ige Durchlässigkeit
verglichen mit destilliertem Wasser hat, und einer Lampenausgabe
von 1,5 mW/cm2 erzeugen kann. Außerdem wurde
nachgewiesen, daß 38
mWs/cm2 ausreichen, alle Krankheitserreger
im Wasser abzutöten
oder zu inaktivieren.
-
Zum
Betrieb dieser speziellen Ausführungsform
schaltet der Benutzer das Gerät
ein, und eine rote LED leuchtet auf und bleibt eingeschaltet, bis
die Lampe ausreichend starkes UV-Licht erzeugt, d. h. bis die UV-Ausgabe über 1,5
mW/cm2 in der Messung durch den auf die
Lampe gerichteten Sensor liegt. Sobald diese Ausgabe erreicht ist,
verlischt die rote LED, und die grüne LED wird aktiviert. Solange beim
Gießen
von Wasser durch das Gerät
die grüne LED
eingeschaltet bleibt, kann der Benutzer sicher sein, daß das Wasser
richtig behan delt wird. Fällt
die UV-Durchlässigkeit
unter 70%, wird eine weitere rote LED aktiviert, die anzeigt, daß etwas
nicht stimmt und das behandelte Wasser möglicherweise zum Verbrauch
nicht sicher ist.
-
Somit
ist deutlich, daß erfindungsgemäß ein kommerzielles
Produkt hergestellt werden kann, das ein Verbraucher nutzen kann,
um eine Wasserfüllung zu
behandeln und sicher zu sein, jegliche Verunreinigungsstoffe, die
darin vernünftigerweise
erwartungsgemäß enthalten
sind, unschädlich
gemacht werden. Die erforderlichen Betriebsparameter der Maschine können auf
solche Werte eingestellt sein, daß der Verbraucher nicht die
Qualität
des mit der Vorrichtung behandelten Wassers prüfen muß.
-
Dem
Fachmann wird anhand der o. g. Erläuterung klar sein, daß die beiden
Sensoren 40, 48 allgemein so orientiert sind,
daß sie
UV-Licht von der Birne bzw. von der Schale reflektiertes UV-Licht
empfangen. Die Betriebsparameter einer kommerziellen Vorrichtung
werden empirisch bestimmt, wobei der Gesamtbetrieb der Einheit von
Bedeutung ist. Zum Beispiel ist eine bestimmte "Leckverlust"-Menge von UV-Licht zwischen den beiden
Sensoren möglich, während eine
sicher arbeitende Vorrichtung gewahrt bleibt. Entwickeln lassen
sich sichere Betriebsbereiche, um mögliche Schwankungen der in
unterschiedlichen Bereichen verfügbaren
Wasserqualität
zu berücksichtigen,
da die Betriebsparameter empirisch bestimmt sind.
-
Beispiele
-
In
einem ersten Versuch wurde eine 1 ähnelnde
Vorrichtung verwendet, aber in diesem Fall waren keine Vorwölbungen
in den Trögen
(Kanälen) der
Vorrichtung vorhanden. Destilliertes Wasser wurde mit Sporen von
Bacillus subtillis versetzt, um eine Keimzahl von 39.000 CFU (koloniebildenden
Einheiten) je ml zu ergeben. Das Wasser wurde durch die Vorrichtung
mit einer Geschwindigkeit von 800 ml/min geleitet. Der Abfluß (aus dem
Behandlungsbereich der Vorrichtung austretende Flüssigkeit)
hatte eine Keimzahl von 2200 CFU je ml. In einem Vergleichsdurchlauf
wurde das gleiche Experiment mit der Vorrichtung gemäß 1 durchgeführt, d.
h. vier gleichmäßig beabstandete
halbkreisförmige
Vorwölbungen
(in diesen Beispielen waren die Vorwölbungen 0,5 cm hoch) befanden
sich in der Mitte jedes Kanals. In diesem Fall hatte der Abfluß eine Keimzahl von
330 CFU je ml.
-
In
einem zweiten Versuch wurde Deionat mit Crypto sporidium parvum
in einer Konzentration von 10.000 je ml versetzt. Das Wasser wurde
durch die Vorrichtung gemäß 1 gegossen,
wiederum mit einer Geschwindigkeit von etwa 800 ml/min. In diesem
Fall wurde festgestellt, daß die
durch die Öffnung 22 der
Vorrichtung austretende Flüssigkeit
keine nachweisbares infektiöses
Crypto sporidium enthielt. Die UV-Dosis wurde mit 100 mWs/cm berechnet.
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In
einem dritten Versuch zur Untersuchung der Durchführbarkeit
der Behandlung von Blut und/oder Blutprodukten gemäß der Erfindung
wurde mit E. coli-Bakterien in einer Keimzahl von 2.400.000 CFU
je ml versetztes Blutserum bei einer Geschwindigkeit von 500 ml/min
behandelt. Festgestellt wurde, daß das Blutserum 2 E. coli CFU
je ml enthielt. Ähnlich
waren PFU (plaquebildende Einheiten) je ml von Adenovirus und Herpesvirus
wesentlich reduziert. Die UV-Durchlässigkeit lag unter 1% mit einer UV-Dosis
von 120 mWs/cm. Gemäß der Gel-Elektrophorese wurde
kein Blutproteinabbau beobachtet.
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In
einem vierten Versuch wurde Wasser aus einer Abwasseranlage vor
der Chlorierung erhalten und durch die Vorrichtung von 1 mit
einem Durchfluß von
etwa 800 ml/min gegossen. Festgestellt wurde, daß der Zulauf 1000 CFU je ml
hatte und der Ablauf 1 CFU je ml enthielt. Die UV-Durchlässigkeit
des Abwassers betrug 60%.
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Die
vorstehenden Beispiele stellen Durchführbarkeitsprüfungen dar,
um die Wirksamkeit der Erfindung nachzuweisen.
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Eine
wahrscheinliche Anwendung für
die dargestellte Vorrichtung ist bei der Behandlung von Wasser zum
menschlichen Verbrauch, insbesondere der Trinkwasserreinigung auf
einen geringeren Gehalt an Krankheitserregern, d. h. zur Senkung
der Menge von schädlichen
Bakterien oder Viren oder Zysten. Allerdings liegt umfangreiche
Literatur vor, die darauf verweist, daß Blut und Blutprodukte durch UV-Licht
behandelt werden können.
Somit ist erwogen, die Erfindung gegebenenfalls in solchen Situationen
einzusetzen. Beispiele für
die Behandlung solcher Flüssigkeiten
mit Licht enthalten die US-A-5591457
(Bolton, 7. Januar 1997), US-A-5693049 (Mersch, 2. Dezember 1997), PCT/US
97/21490 (Morris, veröffentlicht
unter WO 98/22164 am 28. Mai 1998) und US-A-5789150 (Margolis-Nunno
et al., 4. August 1998). Möglich
ist, daß Maßnahmen
zum Halten von Blutserum oder Blutprodukten auf einer bestimmten
Temperatur (oder in einem bestimmten Temperaturbereich) ergriffen
werden sollten, was zuvor beschrieben wurde.
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Wird
besonders heißes
oder kochendes Wasser in einer Vorrichtung der Erfindung behandelt, sollten
bei Bedarf Vorkehrungen getroffen werden, um Kondensation an der
oder den UV-Lampen und reflektierenden Oberflächen zu vermeiden, um nicht die
Stärke
von UV-Licht zu vermindern, das das Wasser im Trog erreicht.
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Angesichts
der Offenbarung wird dem Fachmann deutlich sein, daß es andere
Einrichtungen als die hier beschriebenen zum Stören des Wasserdurchflusses
durch einen Trog gibt, um Aufgaben der Erfindung zu lösen. Dazu
gehören
u. a. das Aufrauhen der Oberfläche
des Trogbodens und der Trogwände,
elliptische Vorwölbungen,
Stege, Rippen, Dämme
und Sperren, sowohl aufrecht oder senkrecht als auch quer zum allgemeinen
Durchflußweg von
Flüssigkeit.
Allgemein bedeutet Störung
des Durchflusses, die laminare Strömung der Flüssigkeit zu stören. Allgemein
ist bevorzugt, die Bildung von Wirbeln im Behandlungsbereich der
Vorrichtung zu vermeiden.
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Wie
zuvor erwähnt
wurde, können
Aspekte der Erfindung mit anderen Behandlungswegen kombiniert sein.
Bei der Behandlung von Trinkwasser kann z. B. ein Filtersystem eingebaut
sein, um mit der Erfindung zu arbeiten. Vorteilhaft könnte Wasser nach
der UV-Behandlung gefiltert werden, um den Aufbau oder die Konzentration
von Krankheitserregern im Filter zu reduzieren, was geschehen könnte, würde das
Filtern vor der UV-Behandlung durchgeführt.