DE69923329T3 - Verfahren und vorrichtung zum markieren von behältern mittels laserstrahlung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Formung und Kennzeichnung von metallischen Behältern, einschließlich Behälterkörper-Stirnseiten-Laschenteilen und insbesondere auf einen Arbeitsvorgang, der in einer vorgegebenen Zeit, wie z. B. einer Herstellungsverfahren-Verweilzeit, die gewünschte Kennzeichnungsmenge schnell ausführt.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zum Formen und Kennzeichnen von Behälterbauteilen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Als Teil einer Behälter-Fertigung, oder in einigen Fällen von Füll- oder Verschluss-Arbeitsgängen, können Kennzeichnungen für eine Vielzahl von Zwecken, einschließlich der Identifikation des Inhalts, des Bestimmungsortes, des Herstellungsdatums oder der Nutzung, der Identifikation des Herstellers des Behälters oder des Behälterbauteils, die Bauweise oder das Material des Behälters, das Vorsehen von Handelsnamen, Reklame, Werbung und dergleichen, auf Behälter aufgebracht werden. In manchen Fällen werden Werbeinformationen in Form von Wettspielen, Wettbewerben oder anderen Wertmarken oder Indicia auf Behälter oder Behälterbauteilen platziert oder gekennzeichnet.
  • Eine Vielfalt von Vorrichtungen und Verfahren wurden zur Kennzeichnung von Behältern angewendet. In einigen Fällen wurden Präge- oder Eindruckverfahren angewendet. Das Prägen oder Eindrücken, z. B. mittels Stempeln kann einen unerwünscht großen Vorrat an Werkzeugen, z. B. an unterschiedlichen Beschriftungen oder Symbolen erfordern und erfordert üblicherweise den Umstand, ein Fließband anzuhalten und eine Presse zu zerlegen, wann immer es gewünscht wird, die Werkzeuge zu wechseln (wie z. B. um die Indicia, die eingedrückt oder geprägt werden sollen, oder zu Wartungs- und Reparaturzwecken). Solche Produktionsstillstände sind besonders störend, wenn es wünschenswert ist, die Symbole in relativ hoher Frequenz zu wechseln, wie z. B. wenn Kennzeichnungen auf Behältern als Teil eines Wettbewerbs oder Wettspiels beabsichtigt sind, in denen es vorzugsweise eine relativ große Anzahl von möglichen, unterschiedlichen Kennzeichnungen oder Indicia (z. B. wenn nur einige von diesen „Hauptgewinne" sind) gibt. Darüber hinaus ist es schwierig gewesen, die Tiefe der Prägung oder des Eindrückens exakt zu steuern/zu regeln und in einigen Fällen hat die zu tiefe Prägung oder Eindrückung zu Leckage oder Behälterdefekt geführt.
  • Folglich wäre es vorteilhaft, zum Kennzeichnen von Behältern oder Bauteilen etwas in einer Art und Weise bereit zu stellen, was das Wechseln von Kennzeichnungen oder Indicia in hoher Frequenz, aber ohne die Notwendigkeit eine Bandfertigung zu diesem Zweck anzuhalten oder zu verlangsamen, erlaubt.
  • Es wäre ebenfalls nützlich, etwas zum Kennzeichnen von Behältern vorzusehen, um damit die Notwendigkeit der Vorhaltung von relativ großen Werkzeugbeständen oder Prägestempeln und möglichst um Behälter-Qualitätsprobleme, wie sie z. B. von Kennzeichnungen auftreten können, die übermäßig tief sind, zu vermeiden.
  • Ein anderes Verfahren, das angewendet wurde, um Kennzeichnungen auf Behältern oder deren Bauteilen aufzubringen, bestand aus einem oder mehreren Druckvorgängen. Kontakt- oder Pressdrucken ist manchmal zum dekorieren oder platzieren von Kennzeichnungen auf Behältern vorteilhaft, wenn es wünschenswert ist, eine relativ große Anzahl von identischen Kennzeichnungen auf Behälter aufzubringen. Jedoch wird Kontaktdrucken für viele Bauteile, aufgrund ihrer Form und Position (wie z. B. bei Behälter-Öffnungslaschen), oder wenn es wünschenswert ist, Indicia in hoher Frequenz zu wechseln (z. B. für Gewinnspiel- oder Wettbewerbszwecke), für unpraktisch gehalten, wegen der Notwendigkeit eine Bandfertigung anzuhalten und die Kontaktdruckvorrichtungen teilweise auszubauen, um die Anordnung der auf die Behälter zu druckenden Elemente auszutauschen.
  • In manchen Situationen können Behälterbauteile mit Hilfe eines kontaktlosen Druckverfahrens, wie z. B. einem Tintenstrahlverfahren, bedruckt werden. Obwohl Tintenstrahle gesteuert/geregelt werden können, um einen relativ häufigen Wechsel von Indicia vorzusehen, haben sich Tintenstrahlverfahren und -geräte in der Vergangenheit als relativ unzuverlässig erwiesen, da sie z. B. eine häufige Wartung und Reparatur erfordern. Es hat sich ebenso erwiesen, dass es bei Tintenstrahlverfahren zu unerwünschter Platzierung oder Positionierung der Tinte kommen kann, die sich z. B. in einem Tintennebel ergeben, der sich auf den Druckvorgang störend auswirkt und unerwünschte Markierungen auf Dosen oder Gerätestörungen verursacht. In einigen Fällen hat sich herausgestellt, dass bis zu 20% oder mehr an möglicher Produktionszeit, bei Reinigungs-, Wartungs- und/oder Reparaturbedarf, verloren ging, wenn ein Tintenstrahlverfahren angewendet wurde. Darüber hinaus hat es sich als schwierig erwiesen, eine zuverlässige Adhäsion der Tinte auf Behältern oder Behälterbauteilen zu erreichen. Außerdem gibt es, wenn ein Tintenstrahl- oder ein anderes Druckverfahren in Verbindung mit Wettbewerbs-Gewinnspielen oder um andere Wertgutscheine oder Indicia vorzusehen, angewendet wird, da das Verfahren nur Oberflächenkennzeichnungen (ohne Beulen z. B. im Behälter selbst zu formen) vorsieht, ein unerwünscht großes Potential zur Fälschung oder Abänderung der Kennzeichnungen, z. B. zu einem Versuch, einen Wettbewerbs- oder Gewinnspielpreis zu beanspruchen, besteht. Zudem war es schwierig, Tintenstrahlverfahren bei Höchstgeschwindigkeit und gleichzeitiger Beibehaltung der Qualität vorzusehen, wie z. B. um Buchstaben oder Indicia ohne Verzerrung oder dergleichen zu kennzeichnen.
  • US-A-5 511 920 beschreibt eine Vorrichtung zum Formen von Behälterlaschen mit einer Formungs-Station zur Abänderung der Laschen. Diese beinhaltet auch eine Antriebseinrichtung zur Bewegung der Laschen zur Bandfertigung. WO-A-97/11892 beschreibt die Kennzeichnung von Behälterteilen mittels eines Lasers.
  • Dementsprechend wäre es nützlich, zur Kennzeichnung von Behältern oder Behälterbauteilen mit hoher Qualität etwas bereitzustellen, um damit Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturzeit in Verbindung mit Tintenstrahl- oder anderen Druckverfahren zu vermeiden, und um möglichst einen relativ raschen Wechsel der Indicia zuzulassen.
  • Einige oder alle der oben genannten Schwierigkeiten bei bisherigen Behälter-Kennzeichnungs-Verfahren sind für metallische Behälter oder Behälterbauteile besonders störend, wie z. B. bei einem typischen Aluminiumlegierungs-Getränkebehälter (z. B. der lieferbare Typ von Ball Corporation, Broomfield, Colorado) oder Laschen oder anderen Bauteilen davon. Im Vergleich zu z. B. Plastik-Behältern oder -Behälterbauteilen, kann es relativ schwierig sein, Metallbehälter zu kennzeichnen, zumindest deshalb, weil es schwierig sein kann, Tinte auf Metalloberflächen aufgrund der härteren Oberfläche von Metallbehältern, höherem Schmelz- oder Erweichungsspunkt und dergleichen, aufzubringen. Folglich sind Vorrichtungen und Verfahren, die in Verbindung mit einigen Behältermaterialien angewandt werden, nicht notwendigerweise auf andere anwendbar. In den meisten Situationen werden die Funktionen und Zwecke zur Behälterkennzeichnung kaum die Anwendung von Verfahren, die Kosten erfordern würden, die wesentlich über Bedarf von denen liegen, die der gängige Prozess erfordert, rechtfertigen. Dementsprechend wäre es nützlich, für Verfahren und Vorrichtungen zur Kennzeichnung von Behältern, etwas vorzusehen, das möglichst wirtschaftlich, ohne wesentliche, außerordentliche Kosten oder Ausgaben in Zusammenhang mit der laufenden Behälterproduktion, von Füll- oder Verschlussvorgängen, wirtschaftlich erreicht werden kann.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Kennzeichnung und Formung von Metallbehältern oder Behälterbauteilen (einschließlich z. B. Behälterkörper, Behälterstirnseiten und Behälter-Stirnseiten-Laschen) bereit gemäß Anspruch 1. Ein Laser mit Hochgeschwindigkeits-Strahl-Steuerung-/Regelung ist vorgesehen, um die Kennzeichnung einer relativ großen Anzahl von Zeichen oder Symbolen (wie z. B. 6 oder mehr, vorzugsweise 9 oder mehr) in einer relativ kurzen Zeitspanne von weniger als ca. 100 Millisekunden (vorzugsweise weiniger als eine normale Komponenten-Produktions-Verweilzeit von z. B. ca. 50 Millisekunden) zu ermöglichen, sodass die gewünschte Kennzeichnung ohne Anhalten oder Verlangsamen der laufenden Behälter- oder Behälterkomponenten-Herstellungsprozesse oder Maschinen erreicht werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zum Formen und Kennzeichnen von Behälterbauteilen gemäß Anspruch 6.
  • In einer Ausführungsform wird die Steuerung des Laserstrahls mit Hochgeschwindigkeit durch Verminderung der Masse eines oder mehrerer Steuerungsspiegel erreicht. Die daraus resultierende Einrichtung liefert genug Energiedichte, um sichtbare Kennzeichnungen auf ein Metallbehälterbauteil (z. B. aus Aluminium) trotz einer verringerten Strahlgröße oder Blende in Verbindung mit einer kleineren Spiegelgröße zu formen.
  • Vorzugsweise wird das Laserlicht auf den Behälterbereich oder das Behälterbauteil als Serie von Laserimpulsen mit hoher Intensität aufgebracht. Jeder Impuls formt einen sichtbar abgetragenen Bereich oder einen Punkt und die Punktstruktur zusammengenommen ergibt das gewünschte Symbol oder Bild. Dementsprechend muss die Einrichtung, um eine gewünschte Anzahl von Zeichen oder Symbolen in weniger als einer vorbestimmten Zeitspanne zu erreichen, in der Lage sein, alle für die Formung aller gewünschten Zeichen in der vorbestimmten Zeitspanne benötigten Impulse zu liefern. In einer Ausführungsform ist eine Laservorrichtung vorgesehen, die Impulse bei einer Frequenz von mindestens ca. 12 Kilohertz (kHz) liefert, wobei genug Energie bereitsteht, damit im Wesentlichen all diese Impulse die gewünschte Punktabtragung der Metallbehälterbauteile erzeugen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Teilansicht einer Behälterstirnseite mit einer gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gekennzeichneten Lasche;
  • 2A ist ein Blockdiagramm, das die Bauteile einer Behälterlaschenvorrats-Kennzeichnungseinrichtung entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 2B ist ein Blockdiagramm der Steuerungskomponenten der Einrichtung von 2A;
  • 3 ist eine Teilplanansicht eines teilweise gekennzeichneten Laschenvorrats gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm, das einen Kennzeichnungsvorgang gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • DETAILIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Obwohl die vorliegende Erfindung zur Kennzeichnung vieler Teile eines Behälters oder Behälterbauteils und vieler Formen und Bauweisen von Behältern benutzt werden kann, stellt 1 ein Beispiel eines Behälters 112, der eine Kennzeichnung 114 besitzt, die auf einer Behälter-Öffnungslasche positioniert ist, dar. In der dargestellten Ausführungsform beinhaltet die Lasche 116 eine beschichtete Fläche oder Stegfläche 118 im zentralen, Ziffern aufnehmenden Teil der Lasche 116 und in dieser Ausführungsform ist sie ein Teil der Stegfläche 118, die die Kennzeichnung 114 enthält. 1 zeigt eine Anordnung, in der die Lasche 116 in eine vertikale Position 122 gezogen wurde, wobei sie die Unterseite der Lasche (die Oberfläche, sichtbar in 1) aufdeckt und bei diesem Vorgang eine Öffnung 124 in der Dosenstirnseite 126 schafft. In der Ausführungsform von 1 wäre die Unterseite der Lasche, die in 1 sichtbar ist, normalerweise vor dem Öffnen des Behälters nicht sichtbar und würde z. B. anliegend an der äußeren Oberfläche der Behälterstirnseite 126 gehalten werden. Die obere Fläche der Lasche ist in der Ansicht von 1 nicht sichtbar, aber würde vor dem Öffnen des Behälters sichtbar werden. Demgemäß kann die Ausführungsform von 1 im Zusammenhang mit dem Aufbringen von Preisen oder anderen Werbevermerken oder bei anderen Gegebenheiten, in denen es nicht gewünscht oder notwendig ist, dass die Markierungen vor dem Öffnen des Behälters sichtbar werden, genutzt werden. Die vorliegende Erfindung kann jedoch im Zusammenhang mit der Markierung anderer Oberflächen des Behälters, einschließlich Teilen der Unterseite der Lasche, anderen als dem zentralen Steg 118, Teilen der oberen Fläche der Lasche, Teilen der inneren und äußeren Oberflächen der Behälterstirnseite 126 (und/oder der entgegen gesetzten Stirnseite, die in der Teilansicht von 1 nicht gezeigt ist) und/oder den inneren und äußeren Oberflächen des Behälterkörpers 128, genutzt werden.
  • Wenn es gewünscht ist, Markierungen auf einem oder mehreren Bereichen einer Behälter-Öffnungslasche 116 vorzusehen, werden die Markierungen in einer Ausführungsform in Verbindung mit einem Laschen-Formungsprozess vorgesehen. In vielen Situationen wird die Laschen-Formung durch Zuführung einer Bahn eines Laschenvorrats in eine Formungsmaschine vollzogen, die bekannte Metallbearbeitungsvorgänge zur Formung des im Wesentlichen flachen Laschenvorrats in das gewünschte Laschen-Profilteil ausführt. Beispiele einiger der Metallbearbeitungsprozesse, die genutzt werden können, beinhalten das Stanzen, Prägen, Biegen, Schneiden und dergleichen. Einfach ausgedrückt, sollten die nachfolgenden Empfehlungen zur Laschenstanzung oder -formung so verstanden werden, dass sie diese und andere bekannte Laschenformungsprozesse und -maschinen einschließen.
  • Wie in 3 dargestellt, hat in einer Ausführungsform der Laschenvorrat 312 eine Breite 314 (z. B. eine seitliche oder x-Abmessung 314), die ausreicht, um 3 Laschen von einem vorgegebenen Längsmaß 318a, b, c, d, e des Laschenvorrats 312 (z. B. einer Länge entlang der Längs- oder Y-Ausdehnung 322) zu formen. Obwohl der Laschenvorrat 312 eine große Längsausdehnung, wie z. B. eine Bahn von 3000 Metern oder mehr, haben kann, ist der Laschenvorrat 312 so bemessen und hat vornehmlich eine Breite 314, so dass jede vorgegebene Länge 318a, 318e ausreichend Material enthält, um eine Vielzahl an Laschen und in der dargestellten Ausführungsform 3 Laschen zu formen. Folglich kann die vorgegebene Länge 318a dazu eingesetzt werden, um eine Lasche von jeder der 3 seitlich angeordneten Bereiche 324a, b, c zu formen.
  • In einer Anordnung wird der Laschenvorrat 312 auf periodische Art und Weise zu einer Laschen-Stanzvorrichtung zugeführt oder befördert. Entsprechend einer solchen periodischen Zuführung wird der Laschenvorrat 312 der Länge nach in einem, den vorgegebenen Abständen 318a, b, c, d, e entsprechenden Abstand, innerhalb einer ersten (oder „Vorschub-") Periode zugeführt. Danach wird der Laschenvorrat 312 für eine zweite (oder „Verweil-") Periode im Wesentlichen stationär gehalten, während der Stanz- oder andere Vorgänge an einer oder mehreren vorgegeben Längen des Laschenvorrats ausgeführt werden, um z. B. 3 Laschen zu formen. Somit beinhaltet jeder Zyklus der Laschen-Stanz-Vorrichtung eine Vorschub- und eine Verweilperiode. Diese Zyklen werden nacheinander wiederholt, wobei möglichst eine Vielzahl von Laschen (wie z. B. 3 Laschen) bei jedem Zyklus oder Takt der Stanzmaschine geformt werden. Es ist so zu verstehen, dass die Stanzmaschine so konfiguriert werden kann, dass sie eine Vielzahl von Stationen oder Arbeitsvorgängen aufweisen kann, so dass z. B. während jedem Zyklus eine erste vorbestimmte Länge 318 einen ersten Arbeitsvorgang, wie das Schneiden durchläuft, während die vorausgehenden vorbestimmten Längen 318b, 318c, 318d andere Arbeitsschritte durchlaufen, wie das Prägen, Abkanten und dergleichen.
  • Vorzugsweise sind die Laschen-Stanzzyklen relativ kurz, wie zum Beispiel eine Zykluszeit von weniger als ungefähr 150 Millisekunden, möglichst weniger als 100 Millisekunden, in zumindest einer Ausführungsform auf eine Zykluszeit von 87 Millisekunden (entsprechend einer Stanzmaschine mit 700 Takten pro Minute) festgelegt ist. In einer Ausführungsform beträgt die Verweilzeit ungefähr 2/3 der Zykluszeit und dementsprechend kann die Verweilzeit z. B. ungefähr 100 Millisekunden, möglichst 50 Millisekunden oder weniger betragen.
  • In einer Ausführungsform werden die gewünschten Kennzeichnungen auf dem Laschenvorrat vor dem Erreichen der Stanzvorgänge geformt (z. B. werden die Kennzeichnungen auf jedem vorgegebenen Bereich des Laschenvorrats geformt, bevor dieser Bereich die Stanzvorrichtung erreicht). Durch Konfigurieren des Kennzeichnungsvorgangs in Verbindung mit dem Stanzvorgang wird das Erfassen und Positionieren der Kennzeichnungen auf dem Laschenvorrat so ermöglicht, dass diese sich auf dem gewünschten Bereich der fertigen Lasche befinden.
  • Um eine Verzerrung der Kennzeichnungen zu verhindern, was ansonsten mit den relativ hohen Beschleunigungskurven während der Vorschubphase des Zyklus auftreten könnte, wird es vorgezogen zumindest einige und im Wesentlichen möglichst alle Kennzeichnungen während der Stationär- oder Verweilphase jedes Zyklus zu erreichen. Dementsprechend definiert in dieser Ausführungsform die Verweilzeit die verfügbare Zeitspanne („Fenster"), die zum Aufbringen der gewünschten Kennzeichnungen auf jeder festgelegten, vorgegebenen Länge 318a, 318b, 318c, 318d, 318e des Laschenvorrats 312 zur Verfügung steht. Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Kennzeichnungen 326a–f auf dem Laschenvorrat 312 mit Hilfe von Laserlicht erzeugt. Vorzugsweise ist das Laserlicht gepulstes Licht, wobei jeder vorhandene Impuls einen einzelnen Spot oder Punkt formt, so dass die Vielzahl der Spots, die positioniert werden, zusammen das Aussehen oder Abbild der gewünschten Zeichen oder anderer Kennzeichnungen ergeben. Zum Beispiel wird darauf vertraut, dass für typische Aluminiumlegierungen, wie sie für Laschenvorräte benutzt werden, das Abgeben von Laserimpulsen mit einer Energiedichte von mindestens ca. 4–5 Watt pro mm2 ausreichen wird, um genügend Energie abzugeben, um die Abtragung von Aluminium, die notwendig ist, sichtbare Spots zu erzeugen, zu erreichen. In einer Ausführungsform ist der Laschenvorrat aus einer Legierung, wie sie unter der Handelsbezeichnung 5042, z. B. der Aluminium Company of America oder Kaiser Aluminium erhältlich ist, geformt.
  • Demgemäß ist die vorliegende Erfindung konfiguriert, um die Abgabe von Laserimpulsen zu erreichen, wobei jeder mit ausreichender Energie einen sichtbaren Punkt herstellt, die in ihrer Anzahl ausreichen, die gewünschte Anzahl und Größe von Zeichen (mit der gewünschten Qualität oder Auflösung) innerhalb der verfügbaren Verweilzeit für eine solche Kennzeichnung zu formen und jedes Nicht-Auftragen eines Impulses oder einer Abschaltzeit, wie sie z. B. beim Aufnehmen relativ größerer Spiegelbewegungen, wie z. B. Bewegungen zwischen Zeichen oder Zeichensätzen verwendet werden, zu berücksichtigen.
  • In einer Ausführungsform liefert die Vorrichtung Impulse bei einer Frequenz von ca. 12 kHz und stellt mindestens 6, möglichst mindestens 9 Zeichen der gewünschten Qualität mit einer Zeichen- oder Buchstabenhöhe 332 von ca. 0,125 Zoll (ungefähr 3 mm) über einen Seitenbereich 334 von ca. 1 Zoll (ungefähr 2,5 cm) her.
  • Folglich ist, um darüber hinaus eine ausreichende Anzahl an Punkten innerhalb des Zeitfensters vorzusehen, um die gewünschte Größe und Qualität der Zeichen zu formen, die vorliegende Erfindung auch konfiguriert, um diese Punkte, wie benötigt über einen Laschenvorrats-Bereich zu positionieren, wobei dieser einen Seitenbereich 334 von ca. 1 Zoll und eine Längsausdehnung 332 von 0,125 Zoll, z. B. über einen Fläche von ca. 0,125 Quadratzoll, hat.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform einer Vorrichtung, die dafür verwendet werden kann, solche Kennzeichnungen innerhalb eines Zeitfensters von weiniger als ca. 100 Millisekunden, möglichst weiniger als ca. 50 Millisekunden, herzustellen. Ein Teil 212 der Vorrichtung, wie in 2a gezeigt, wird dazu genutzt, einen gepulsten Laserstrahl 214 zu erzeugen, der dann durch einen Teil der Vorrichtung 216 gesteuert wird, um einen Laserstrahl 218 entlang einer Bahn auszugeben, um so Impulse des Strahls zum Formen der Kennzeichnungen, wie oben beschrieben, zu positionieren. Der Laser beinhaltet eine Lichtquelle/ein Pumpenbauteil 222, das zwischen Spiegeln 224a, b angeordnet ist, um einen Laserhohlraum zu definieren. Vorzugsweise unterbricht in Sicherheitsventil 226 den Lichtaustritt, z. B. beim Auftreten eines Fehlers oder eines Behälterbruchs. Eine getaktete Endstufe liefert das Licht in gepulster oder periodischer Form. In einer Ausführungsform liefert ein Nd:YAG-Laser eine Leistung von ca. 40–50 Watt (Betriebsleistung), wobei ca. 80% dieser Leistung auf das Laschenvorrats-Ziel abgegeben werden. Vorzugsweise ist der Laser konfiguriert, um Laserlichtimpulse zu liefern, die in der Hinsicht relativ stabil sind, dass eine relativ geringe Schwankung von einem zum nächsten Impuls auftritt und im Wesentlichen möglichst alle Impulse genug Energie aufweisen, um das Metallziel ausreichend abzudampfen oder abzutragen, um einen sichtbaren Spot oder eine Kennzeichnung herzustellen. Laservorrichtungen, die diesbezüglich eingesetzt werden können, schließen die von Lee Laser aus Orlando, Florida lieferbaren ein. Eine Kühleinheit 232 ist gekoppelt mit dem Lasererzeugungsbereich 212, um die korrekte Betriebstemperatur der Laser-Erzeugungs-Einheit aufrecht zu halten. Ein Computer (236), der z. B. ein Arbeitsplatz-Computer, möglichst einen Pentium®- oder PentiumII®-Prozessor besitzt, gibt Steuer-/Regelsignale 238a, 238b zur Steuerung/Regelung eines x-steuernden/regelnden Galvanometers 242a und eines entsprechend y-steuernden/regelnden Galvanometers 242b aus, wie unten ausführlicher beschrieben. Ein Beispiel von Galvanometern, die zu diesem Zweck benutzt werden können, beinhalten lieferbare Galvanometer von Cambridge Technology, Inc. aus Watertown, MA. Der Laschenvorrat 312 wird im gewünschten Abstand zum Laser und möglichst auf eine vibrationsfreie Art und Weise gehalten, wie z. B. durch Koppelung von Führungs-/Vorschubkomponenten 244 zu einem relativ vibrationsfreien Lagerbock 246, wie z. B. einen zementgefüllten oder anderem Lagerbock mit hoher Masse, einem vibrationsisoliertem Aufbau oder dergleichen. Auf diese Art und Weise kann ein Teil des Laschenvorrats 312 während der Verweilperiode der Kennzeichnung stationär gehalten werden. Wie oben beschrieben, wird der Laschenvorrat während der Vorschubperiode eines jeden Zyklus, z. B. mittels Antriebsrollen oder dergleichen, zu einer Stanzeinheit 248 vorgeschoben, wobei er von einer Laschenvorrats-Rolle 252 oder einer ähnlichen Bezugsquelle zurückgezogen wird.
  • In der Ausführungsform von 2B ist der erste Steuerungs-/Regelungsgalvanometer (z. B. ein y-steuernder/regelnder Galvanometer 248a an einen beweglichen, z. B. drehbaren Spiegel 254 gekoppelt. Das Galvanometer 242a ist so an den Spiegel 254 gekoppelt, dass der Spiegel 254 um eine Drehachse 258 (senkrecht zur Papierebene in der Ansicht von 2B) in der Art und Weise gedreht 256 wird, dass der Spiegel 254, der die Laserimpulse empfängt, die Impulse (um die ersten, reflektierten Laserlichtimpulse zu liefern) in einem Winkel, dessen Größe von der gedrehten Position des Spiegels 254 abhängt, reflektiert. Die ersten reflektierten Laserlichtimpulse werden durch den zweiten Spiegel 260 empfangen, der mit einem zweiten Galvanometer 42b (z. B. einem x-steuernden/regelnden Galvanometer) gekoppelt ist, um so eine wählbare Drehung um eine zweite Drehachse 262 (parallel zur Papierebene der Ansicht von 2B) zu ermöglichen, um den gepulsten Laserstrahl (um die zweiten reflektierten Laserlichtimpulse zu liefern) auf den gewünschten Bereich des Laschenvorrats zu reflektieren. In der Ansicht von 2B bestimmt die Dreh-Position des y-steuernden/regelnden Spiegels 254 die Position des Strahls (hinsichtlich des Laschenvorrats 312 in einer Längs- oder y-Richtung 322, während die Drehung des x-steuernden/regelnden Spiegels 260 um die Drehachse 262 die Position der Laserimpulse (hinsichtlich des Laschenvorrats 312) in der Quer- oder x-Richtung 316 bestimmt. Um die Laserimpulse wie benötigt über die ganze Längsausdehnung 334 und Querausdehnung 332 zu positionieren, um einen Zeichnsatz 326a, 326b, 326c, wie gewünscht, innerhalb der Verweilperiode, z. B. innerhalb von ca. 50 Millisekunden, zu formen, müssen die Spiegel 254, 260 und insbesondere der x-steuernde Spiegel 260 (der für die Positionierung über den relativ größeren x-Bereich verantwortlich ist) ziemlich schnell bewegt werden. Es wird angenommen, dass die bisherigen Steuervorrichtungen zu vernünftigen Kosten nicht in der Lage waren, eine solch schnelle Spiegelpositionierung bereit zu stellen. Entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die schnelle Spiegel-Positionierung durch Verwendung von Spiegeln mit relativ geringer Masse ermöglicht. Die Spiegel in einer Ausführungsform sind in einer Leichtbauweise vorgesehen, vor allem durch Verwendung eines relativ kleinen Oberflächen- oder Reflektionsbereichs der Spiegel. In einer Ausführungsform haben die Spiegel eine Nominalgröße oder einen Durchmesser von ca. 5 mm, wie z. B. einem Quadrat oder Rechteck, dessen zumindest eine Kantenlänge eine Länge von kleiner oder gleich ca. 5 mm aufweist. Die Leichtbauspiegel besitzen ein geringes Trägheitsmoment, um schnelle Spiegelbewegungen zu unterstützen. Vorzugsweise besitzt jeder der Spiegel gegenüber den entsprechenden Galvanometern ein Trägheitsmoment von kleiner als ca. 0,2 g/cm2, möglichst kleiner als ca. 0,1 g/cm2 und am allerbesten kleiner oder gleich ca. 0,08 g/cm2.
  • Weil die Reflexionsoberfläche der Spiegel reduziert ist, ist die Strahlgröße oder Blende des Laserlichts, das tatsächlich auf den Laschenvorrat aufgebracht werden kann, relativ klein.
  • In einer Ausführungsform beträgt der Strahldurchmesser, der den Laschenvorrat 312 erreicht, einen Durchmesser von kleiner ca. 5 mm, möglichst kleiner 3 mm.
  • Um die Laserimpulse, die vorzugsweise mit einer Frequenz von 12 kHz abgegeben werden, auf die gewünschte Platzierung zu positionieren, ist es notwendig, x- und y-Steuer-/Regelsignale 238a, 238b bereit zu stellen, die die Galvanometer 242a, 242b auch bei einer Frequenz von 12 kHz steuern/regeln. Der Computer 236 ist vorzugsweise so konfiguriert (programmiert), dass er Steuer-/Regelsignale ausgibt, um die gewünschte Positionierung bei dieser Frequenz zu erreichen, als auch zur Steuerung/Regelung, um die gewünschten Zeichen oder Indicia 326a326d aufzurufen, zu erzeugen oder auszuwählen, wie sie für die jeweilige Anwendung (z. B. zufällige oder pseudozufällige Indicia für bestimmte Wettbewerbs- oder Werbezwecke) benötigt werden und die Zeichen oder Indicia-Auswahl schnell genug auszuführen, um einen neuen Auswahlsatz während jedem Zyklus der Stanzvorrichtung 248 bereit zu stellen. Obwohl es zumindest theoretisch möglich ist, den Querbereich 334 oder Längsbereich 332 der Strahlposition durch Vergrößern des Abstands z. B. des Laschenvorrats 312 von einem oder von beiden Spiegeln zu vergrößern, würde eine solche Vergrößerung auch den Effekt der Strahlabweichung und demzufolge die Energiedichte, die auf den Laschenvorrat aufgebracht wird, in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel durch Verringern der Strahlabweichung um 50% (z. B. durch näheres Positionieren des Laschenvorrats) wird die Strahlgröße auf dem Laschenvorrat auf den halben Spotdurchmesser reduziert, was folglich die aufgebrachte Energie halbiert, aber, weil die Fläche dem Quadrat des Radius proportional ist, die Energiedichte verdoppelt. Jedoch erfordert eine Erhöhung der der Energiedichte durch Vorsehen einer näheren Positionierung des Laschenvorrats schnellere Spiegelbewegungen, um die gleiche Kennzeichnungsgeschwindigkeit beizubehalten (für einen vorgegebenen Zeichenplatzierungsbereich). Folglich ist in einer Ausführungsform der Laschenvorrat 312 so positioniert, dass die Spotgröße der Laserimpulse, wie sie auf den Laschenvorrat aufgebracht wird, einen Durchmesser von ca. 3 mm und eine Energiedichte von ca. 4–5 Watt pro mm2 hat.
  • Im Arbeitsablauf, wie in 4 dargestellt, wählt der Computer 236, während einem Teil des Stanzzyklus, die nächsten 9 Zeichen, die auf dem Laschenvorrat 412 gekennzeichnet werden sollen, aus. Wenn die Verweilperiode des Stanzzyklus erreicht ist, wird der Laschenvorrat stationär 414 gehalten und die Laserlichtausgabe aktiviert, während der Computer Steuer-/Regelsignale erzeugt, um die Laserimpulse auf die gewünschten x- oder y-Positionen zu platzieren und die gewünschten, sichtbaren Kennzeichnungen 416 zu erstellen. Nachdem die gewünschten Kennzeichnungen erstellt wurden, werden die Laserimpulse unterbrochen 418 und während dem Vorrücktakt des Zyklus wird der Laschenvorrat um eine vorbestimmte Längs-Schrittweite zur Stanzvorrichtung hin vorgerückt. Danach wird der Zyklus, wie erforderlich, wiederholt 424, um die gewünschte Anzahl an gekennzeichneten Laschen oder bis der Laschenvorrat aufgebraucht ist, bereit zu stellen. Angesichts der hierin bereitgestellten Informationen kann eine Reihe von Vorteilen gesehen werden. Die vorliegende Erfindung ist in der Lage, Kennzeichnungen auf Behältern oder Behälterkomponenten in einer relativ schnellen Frequenz und möglichst ausreichend schnell ausführen, um mit anderen Behälter- oder Behälterkomponenten-Formprozessen Schritt zu halten, so dass die Kennzeichnung ohne Verlangsamen oder Störung bei diesen Prozessen erreicht werden kann. Die vorliegende Erfindung macht es praktikabel und realisierbar, Kennzeichnungen vorzusehen, die leicht geändert oder angepasst werden können, einschließlich Kennzeichnungen, die für jeden Behälter oder jede Behälterkomponente in einer Abfolge von Behältern oder Komponenten unterschiedlich sind. Die vorliegende Erfindung kann so schnelle Kennzeichnungen, im Wesentlichen ohne Verzerrung oder Deformation der Kennzeichnungen und ohne den Behälter zu schwächen, zu durchbohren oder zu beschädigen, ausführen. Die vorliegende Erfindung macht es praktikabel und realisierbar, sechs oder mehr, möglichst neun oder mehr, lesbare, 0,125 Zoll hohe oder größere Zeichen über die Breite des Laschenvorrats in Verbindung mit einem Laschenform-Prozess innerhalb einer relativ kurzen Zeitperiode, wie z. B. eine Laschenformungs-Verweilzeit, möglichst innerhalb von 100 Millisekunden und noch besser innerhalb von 50 Millisekunden, zu erstellen. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es, die Positionierung von Laserimpulsen zu steuern, wobei diese genug Energie zum Kennzeichnen oder Metallabtragen über ein Quermaß von ca. 1 Zoll und einem Längsmaß von ca. 0,125 Zoll innerhalb einer Zeitperiode von weniger als 100 Millisekunden, möglichst weniger als 50 Millisekunden, haben. Die vorliegende Erfindung stellt eine Behälter- oder Behälterkomponenten-Kennzeichnung bereit, die weniger wartungsintensiv oder zuverlässiger ist, als andere Kennzeichnungsverfahren und -vorrichtungen und erlaubt den Wechsel von Kennzeichnungen ohne die Notwendigkeit, eine Vorrichtung oder einen Prozess zur Behälter- oder Behälterkomponenten-Herstellung anzuhalten oder zu verlangsamen. Die vorliegende Erfindung erleichtert die Einführung von Wettbewerben/Preisausschreiben, Wettspielen oder andere Werbung, was zur Folge hat, dass Indicia auf Komponenten oder Behältern möglichst an der unteren Oberfläche der an Behältern gekoppelten Laschen, möglichst so, dass sie vor dem Öffnen des Behälters unsichtbar sind, z. B. zur Vergabe zumindest eines ersten Preises (aufgebracht auf einem dieser Indicia) an einen Verbraucher, der das Vorhandensein des Preis-Indiciums darauf, z. B. auf einer Lasche, überprüft, bereitgestellt werden. Da die Zeichen, Indicia, Symbole und dergleichen, die gekennzeichnet werden, völlig (potentiell) softwaremäßig gestaltet oder erstellt werden können (z. B. ohne, das hierfür Prägestempel oder dergleichen bestellt oder erstellt werden müssen), ist die damit verbundene Vorbereitungszeit zwischen Gestaltung einer Werbung, eines Spiels oder dergleichen, bezogen auf eine Bestellung oder einen anderen Anfangsvorgang und die Zeit, in der die Produktion beginnen kann, wesentlich verkürzt gegenüber hardware-abhängigen Verfahren, wie z. B. das Eindrücken oder Prägen.
  • Eine Reihe von Variationen und Modifikationen der Erfindung können eingesetzt werden. Obwohl die vorliegende Erfindung als eine kosteneffektive Methode und Vorrichtung vorgesehen ist, die einen Laser beinhalten kann, der ausreichend leistungsfähige Impulse bei einer Frequenz von 12 kHz abgibt, ist es ebenso möglich, die vorliegende Erfindung in Verbindung mit anderen Lasern, einschließlich Lasern, die eine höhere Impulsfrequenz oder Energie haben, einzusetzen, wobei möglichst mit jedem (oder im Wesentlichen jedem) Impuls genügend Energie zum Abtragen oder Verdampfen von Aluminium oder anderem Metall abgegeben wird, um eine sichtbare Kennzeichnung bereit zu stellen. Obwohl eine, auf ein Galvanometer basierende, Strahlsteuerungsmethode und Vorrichtung beschrieben wurde, können andere Steuerungen, einschließlich akustisch-optischen Steuerungen anstelle oder zusätzlich zu auf Galvanometer basierenden Steuerungen eingesetzt werden, was ein Potential zur Steuerung ermöglicht, das zumindest teilweise von der Spiegelmasse oder anderen Komponenten unabhängig und folglich potentiell schneller ist.
  • Obwohl ein Computer in Verbindung mit der Bereitstellung einer Steuerung/Regelung oder von Steuer-/Regelsignalen für die Lasersteuerung beschrieben wurde, können andere Methoden und Vorrichtungen zur Bereitstellung von Steuer-/Regelsignalen, einschließlich digitalen Signalprozessoren (DSP) eingesetzt werden, von denen angenommen wird, dass sie das Potential zur Erzeugung von Steuer-/Regelsignalen bei einer relativ hohen Frequenz, zumindest wegen der Eliminierung oder Verringerung der Frequenzabhängigkeit, basierend auf der Bus-Geschwindigkeit oder dergleichen, besitzen.
  • Obwohl Ausführungsformen hinsichtlich der Kennzeichnung von aus einem Vorrat zu formenden Laschen beschrieben wurden, kann die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der Kennzeichnung von anderen Teilen von Metallbehältern, wie z. B. Stirnseiten oder Deckelkappen, Körper oder Seitenwandteilen, Behälterbodenteilen und dergleichen, genutzt werden.
  • Obwohl ein einzelnes Behälterstirnseiten-Formteil, in 1 dargestellt wurde, kann die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einer Vielfalt von Metallbehältern, einschließlich Getränkebehältern, Lebensmittelbehältern, Spraydosen und dergleichen genutzt werden. Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der Kennzeichnung von Aluminiumbehältern oder Behälterkomponenten beschrieben wurde, kann die vorliegende Erfindung auch in Verbindung mit der Kennzeichnung von anderen Typen von Metallbehältern, wie z. B. Stahlbehältern genutzt werden. Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit dem Abtragen oder Verdampfen von Teilen des Metalls von einem Metallbehälter beschrieben wurde, ist es auch möglich, die vorliegende Erfindung in Verbindung mit dem Abtragen oder Verdampfen einiger oder aller Teile von angebrachten Beschichtungen auf einem Metallbehälter zu nutzen, um Kennzeichnungen, die durch eine Kontrastfarbe oder Struktur sichtbar sind, vorzusehen. Zum Beispiel ist es möglich, einen Metallbehälter oder eine Behälterkomponente, die mit einer Farbbeschichtung versehen wurde (z. B. durch Aufdruck oder Lackierung), vorzusehen und die vorliegende Erfindung zu nutzen, um Teile dieser Beschichtung selektiv zu entfernen oder zu verdampfen, um zumindest einige der Metallteile (oder eine andere Beschichtung) darunter frei zu legen. Hierbei ist es möglich, einen geringer leistungsfähigen Laser, wie z. B. einen CO2-Laser einzusetzen.
  • Obwohl die Ausführungsform von 1 eine Lasche, die einen Steg im Fingergriffbereich hat, darstellt, ist es auch möglich, die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einer Lasche, in der ein Fingerloch im Fingergriffbereich vorgesehen ist und bei der Kennzeichnungen auf anderen Teilen der Lasche positioniert werden, zu nutzen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit bestimmtem Kennzeichnungen beschrieben wurde, die üblicherweise für Verbraucher zu sehen oder sichtbar sind, wie z. B. für Werbe- oder Wettbewerbskennzeichnungen, Werbung, Firmenzeichen usw., ist es darüber hinaus möglich, die vorliegende Erfindung in Verbindung mit Kennzeichnungen, die üblicherweise unter einem Falz der Lasche oder einem anderen Behälterbauteil verborgen werden, zu nutzen. In einem Beispiel können verborgene Kennzeichnungen zu Sicherheits- oder Überprüfungszwecken, wie z. B. um zu überprüfen, ob eine Preisangabekennzeichnung original oder gefälscht ist, genutzt werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einer Strahlsteuerung, die 2 separate Spiegel besitzt, beschrieben wurde, ist es möglich, zur Strahlsteuerung einen einzelnen Spiegel vorzusehen (z. B. der hinsichtlich der 2 unabhängig steuerbaren/regelbaren Achsen drehbar ist und/oder der ablenkbar oder deformierbar ist). Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einem Prozess, der einen einzelnen Laser zum Beschriften aller gewünschten Kennzeichnungen während einem vorgegebenen Zyklus beschrieben wurde (es wird angenommen, dass das besonders nützlich ist, wenn es gewünscht wird, Kennzeichnungen auf kostengünstige Art und Weise vorzusehen), ist es nichts desto trotz auch möglich, die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einem System zu nutzen, das 2 oder mehr Laser, wie z. B. zum Schreiben unterschiedlicher Zeichen oder unterschiedlichen Teilen von Zeichen, aufweist, um so eine größere Anzahl von Zeichen in einem vorgegebenen Zeitumfang zu erhalten. Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einem Verfahren, das mindestens 6 lesbare Zeichen, möglichst 9 lesbare Zeichen pro Zyklus, vorsieht, kann die vorliegende Erfindung auch in Verbindung mit Einrichtungen oder Verfahren, die mehr oder weniger Zeichen herstellen, genutzt werden.
  • Im Allgemeinen ist es möglich, einige Aspekte der Erfindung ohne die anderen zu nutzen. Zum Beispiel ist es möglich, zur schnellen Kennzeichnung von Zeichen oder anderen Indicia etwas vorzusehen, ohne hierfür wahllos oder sonst wie die Indicia mit jedem Zyklus zu wechseln. Zum Beispiel kann die vorliegende Erfindung, mit Hinblick auf die Eignung, die Eigenschaft der vorgesehenen Indicia oder Kennzeichnungen schnell zu wechseln oder zu modifizieren, genutzt werden, um Kennzeichnungen, die Zeit und/oder Herstellungsdatum, Füllung, Versiegelung und dergleichen angeben, vorzusehen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der Platzierung von Kennzeichnungen auf einem Laschenvorrat, bevor der Laschenvorrat geformt, geschnitten oder auf Behältern oder Behälterstirnseiten befestigt wird, beschrieben wurde, ist es möglich, die Arbeitsschritte in anderer Reihenfolge, wie z. B. die Laschen nach dem Biegen aber vor dem Schneiden, nach dem Schneiden, aber vor dem Befestigen an Behältern oder nach dem Befestigen an Behältern, zu kennzeichnen.
  • Die vorausgegangene Erörterung der Erfindung wurde dargelegt zum Zwecke der Veranschaulichung und Beschreibung. Das Vorausgehende beabsichtigt nicht, die Erfindung auf Formen oder hier offenbarte Ausführungsformen zu beschränken. Obwohl die Beschreibung der Erfindung die Beschreibung von einer oder mehreren Ausführungsformen und bestimmte Variationen und Modifikationen enthalten hat, liegen andere Variationen und Modifikationen, wie in den anliegenden Ansprüchen festgelegt, innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung.

Claims (9)

  1. Eine Methode zur Kennzeichnung und Formung von Metallbehältern (112), die wählbare Muster zur Definition von Zeichen hierauf besitzt, wobei jeder Behälter aus einem Behälterkörper (128) und einer Behälterstirnseite (126) besteht und die Methode folgende Schritte aufweist: a. Anfahren mindestens einer Komponente (116) von mindestens einem Metallbehälter (112) und mindestens einer weiteren Komponente (116) von mindestens einem weiteren Metallbehälter (112) zu einer entsprechenden Laser-Kennzeichnungs-Position und einer Formungsposition, wobei die Komponenten entweder die Behälterkörper (128), die Behälterstirnseiten (126) oder der Vorrat von Laschen (116) sind, die mit den Behälterkörpern oder den Behälterstirnseiten durch Befestigung verbunden werden. b. Während der Verweilzeit eines Bearbeitungszyklus von weniger als 100 Millisekunden, innerhalb dessen mindestens eine Komponente (116) von mindestens einem Behälter und mindestens einer weiteren Komponente (116) von mindestens einem weiteren Metallbehälter, die sich im Wesentlichen stationär in der entsprechenden Laser-Kennzeichnungs-Position und der Formungsposition befinden, wobei eine Laserquelle (222) der Laser-Kennzeichnungs-Position so gesteuert/geregelt wird, um gewünschte Bereiche der mindestens einen Komponente des mindestens einen Metallbehälters abzutragen, und dann mit dem Laserstrahl, der von der Laserquelle (222) erzeugt wird, eine relativ große Anzahl von Zeichen zu kennzeichnen, um wählbare Muster auf einen gewünschten Bereich der mindestens einen Komponente des mindestens einen Behälters zu formen und die Kennzeichnung durch Bewegen von mindestens einem beweglichen Spiegel (254, 260), der eine geringe Trägheit längs der mindestens einen Komponente des mindestens einen Behälters aufweist, anzubringen, währenddessen die mindestens eine weitere Komponente von mindestens einem weiteren Behälter durch einen Formungsvorgang in der Formungsposition abgeändert wird und der Formungsvorgang einen des Schneidens, Prägens und Biegens einschließt.
  2. Eine Methode wie im Anspruch 1 beansprucht, wobei die mindestens eine Komponente der Teil (116) ist, der mit der Behälterstirnseite (126) verbunden wird und eine Behälter-Öffnungslasche (116) beinhaltet, wobei der gewünschte Bereich sich auf der Lasche (116) befindet und die Laserabtragung vor dem Verbinden der Lasche (116) mit der Behälterstirnseite (126) erfolgt.
  3. Eine Methode, wie im Anspruch 2 beansprucht, wobei es eine Vielzahl von Laschen (116), einschließlich der einen Lasche (116) gibt, die von einer Laschenvorrats-Versorgung (312) geformt wird und wobei ein Satz von Laschen (116) über die Breite der Laschenvorrats-Versorgung geformt wird, die Anzahl der Laschen (116) in jedem Satz mehr als 1 beträgt und wobei die mindestens 9 besagten Zeichen für die Laschen (116) in einem besagten Satz von Laschen durch die Laserquelle (222) innerhalb einer Periode von 150 Millisekunden nach Bereitstellen aller wählbaren Muster auf dem vorhergehenden Satz von Laschen, hergestellt werden.
  4. Eine Methode, wie im Anspruch 3 beansprucht, wobei die Anzahl der Laschen (116) in jedem Satz mindestens 3 beträgt.
  5. Eine Methode wie im Anspruch 1 beansprucht, wobei die benötigte Zeit um einen nachfolgenden Satz von mindestens 9 Zeichen durch besagte Laserquelle (222) nach der Herstellung eines vorausgegangenen Satzes von mindestens 9 Zeichen weniger als ca. 150 Millisekunden beträgt, herzustellen und wobei die Zeichen ausgewählt werden können, um sich in nachfolgenden Zeichensätzen zu unterscheiden.
  6. Ein Gerät zum Formen und Kennzeichnen von Komponenten (116) von Behältern, wobei das Gerät aufweist: a. eine Laser-Markierungsstation, die ein Laser-System (212) zur Abgabe von Laserlicht (213), ein Lichtweg-Ablenkungssystem (216), das konfiguriert ist, um Laserlicht (214) zu empfangen und Laserlicht (218) entlang einem Weg hin zu mindestens einer Komponente (116) von mindestens einem Behälter (112) auf dem Kennzeichnungen angebracht werden, zu positionieren, wobei das besagte Lichtweg-Ablenkungssystem mindestens einen beweglichen Spiegel (254, 260) enthält, der in zumindest ausreichendem Winkel beweglich ist, um die besagten Kennzeichnungen über einen seitlichen Bereich von mindestens 1 Zoll (2,54 cm) zu positionieren. b. eine Formstation, um durch einen Formvorgang mindestens eine Komponente von mindestens einer weiteren Komponente (116) abzuändern, wobei der Formvorgang einen des Schneidens, Prägens und Siegens enthält. c. Einen Antrieb zum Befördern einen Komponente eines Behälters von der Laser-Kennzeichnungs-Station zur Formstation. d. wobei, im Einsatz, das Gerät zum Formen und Kennzeichnen eine Arbeitszyklus-Verweilzeit von weniger als 100 Millisekunden besitzt und innerhalb besagter Arbeitszyklus-Verweilzeit jede von mindestens einer Komponente von mindestens einem Behälter und mindestens eine weitere Komponente von mindestens einem weiteren Behälter im Wesentlichen stationär gehalten werden und wobei das Gerät die Kennzeichnung von mindestens einer Komponente von mindestens einem Behälter mit einer relativ großen Anzahl von Zeichen in der Laser-Kennzeichnungs-Station ermöglicht, während mindestens eine Komponente von mindestens einem weiteren Behälter durch den Formvorgang in der Formstation abgeändert wird.
  7. Ein Gerät, wie im Anspruch 6 beansprucht, das darüber hinaus Einrichtungen zur Steuerung/Regelung (238a, 238b, 242a, 242b) der Positionierung von besagtem mindestens einem Spiegel (254, 260) zu einer sequentiellen Vielzahl von Positionen, wobei mindestens 2 der besagten sequentiellen Vielzahl von Positionen in weniger als ca. 0,01 Millisekunden stattfinden.
  8. Ein Gerät, wie im Anspruch 6 beansprucht, wobei besagtes Lichtweg-Ablenkungssystem (216) aufweist: ein Galvanometer (242a), gekoppelt an mindestens einen besagten Spiegel (254) zu Positionierung des mindestens einen besagten Spiegels (254), um, als Antwort auf ein erstes Steuer-/Regelsignal (238a), Laserlicht (218) längs eines ersten Reflexionsweges hin zu einem zweiten Spiegel (260) zu reflektieren, wobei der besagte zweite Spiegel (260) eine nominale Abmessung von nicht mehr als 5 mm hat; und ein Galvanometer (242b), gekoppelt an besagten zweiten Spiegel (260), um besagten zweiten Spiegel (260), als Antwort auf ein zweites Steuer-/Regelsignal (238b), zu positionieren, um Laserlicht längs eines zweiten Reflexionsweges hin zu der besagten Kennzeichnungsstation (244, 246) zu reflektieren.
  9. Ein Gerät, wie im Anspruch 6 beansprucht, wobei besagtes Lichtweg-Ablenkungssystem (216) ein Galvanometer (242a, 242b) aufweist und in dem besagter mindestens ein Spiegel (254, 260) ein Trägheitsmoment gegenüber besagtem Galvanometer (242a, 242b) von weniger als 0,2 g/cm2 aufweist.
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