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GEGENSTAND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist auf eine injizierbare, biokompatible und
biologisch abbaubare Zusammensetzung gerichtet, umfassend mindestens einen
Hyaluronsäurebenzylester
oder ein auto-vernetztes Derivat, in Kombination mit mindestens
einer Säugerzelle.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Obwohl
injizierbare Zusammensetzungen und Träger für derartige Zusammensetzungen
auf dem Fachgebiet bekannt sind, existiert immer noch ein Bedarf
für injizierbare
Zusammensetzungen, die biokompatibel sind, biologisch abbaubar sind,
schützende
Aspekte für
die wirksame Komponente bieten und erhöhte Bioverfügbarkeit der wirksamen Komponenten
bereitstellen. Das ist zum Beispiel auf dem Gebiet der Gelenkknorpelwiederherstellung
wichtig.
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Das
Ziel der Wiederherstellung von Gelenkknorpel ist es, die Oberfläche des
Gelenks wiederherzustellen, Schmerz zu reduzieren und die weitere Verschlechterung
der Gewebe zu verhindern. Bis jetzt sind viele Verfahren zur Behandlung
von Knorpelschäden
angewandt worden, von denen jedes Nachteile aufgewiesen hat (Tom
Minas et al., „Current
Concepts in the treatment of Articular Cartilage Defects", Orthopedics, Juni
1997, Band 20, Nr. 6).
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Die
Knochenmarkstimulierungstechnik besteht darin, subchondrale Knochengewebebereiche mittels
Abschürfen
oder Perforation zu erreichen und dadurch die Bildung eines Fibrin-Blutgerinnsels,
das pluripotente Stammzellen enthält, zu stimulieren. Anschließend differenziert
das Blutgerinnsel und nimmt Form an, wobei faserknorpeliges Regenerationsgewebe
gebildet wird. Dieses Gewebe hat jedoch nicht die mechanischen Eigenschaften
oder die physiologischen und strukturellen Kennzeichen von gesundem,
dauerhaftem Gelenkknorpel.
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Eine
andere Technik besteht darin, in die Schadensstelle ein Stück periostales
und perichondrales Gewebe, das beispielsweise aus dem Rippenknorpel
entnommen wird, zu implantieren. Eine derartige Behandlung löst die Entwicklung
von hyalinem Knorpel aus, aber das Regenerationsgewebe wird schlecht
in die umgebenden gesunden Gewebe integriert und das implantierte
Gewebe verknöchert
anschließend.
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Autologe
und homologe osteochondrale Transplantate sind invasiv, erfordern
komplexe Operationstechniken und tragen das Risiko von beispielsweise
Virusinfektion.
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Andere
Versuche, den Gelenkknorpel zu rekonstruieren, bestehen darin, synthetische
Matrizen zu implantieren, in denen allogene Chondrozyten oder Wachstumsfaktoren
dispergiert sind, welche die Vermehrung der Chondrozyten stimulieren
können. Diese
Verfahren erfordern, dass man das Knochengewebe in vitro wachsen
lässt und
dann in die schadhafte Stelle implantiert. Die am häufigsten
verwendeten synthetischen Matrizen sind Kollagengele, Matrizen aus
Polyanhydriden, Polyorthoestern, Polyglykolsäure und deren Copolymere. Der
Hauptnachteil der Verwendung derartiger Matrizen wird durch die gegen
das implantierte Material gerichtete Immunantwort dargestellt. Von
Chondrozyten ist bekannt, dass sie in einem Gel gezüchtet werden
können,
das aus Agarose, Hyaluronsäure,
Fibrinkleber, Kollagen und Alginat gebildet wird. Diese Kulturen
in einem Gel stellen jedoch nicht die mechanische Stabilität bereit,
die für
sie notwendig wäre,
um sich an der Implantationsstelle anzuhaften und um die Rekonstruktion
der Knorpelstruktur zulassen zu können. Darüberhinaus entdifferenzieren
Chondrozytenkulturen in Stoffen, wie zum Beispiel Fibrin, zu Zellen,
die Fibroblasten ähnlich
zu sein scheinen. Obwohl Gele, die aus Stoffen, wie zum Beispiel
Agarose, bestehen, Chondrozyten-Redifferenzierung induzieren, ist
die Verwendung dieser Verbindung letztendlich noch nicht für interne
Anwendung beim Menschen genehmigt worden.
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Gelenkknorpelschäden sind
auch mit Suspensionen isolierter Chondrozyten in der Abwesenheit
von unterstützenden
Matrizen behandelt worden. Es wird jedoch angenommen, dass Chondrozyten ihre
Lebensfähigkeit
verlieren und/oder nicht an der Schadensstelle bleiben und dass
sie in fibröses
Gewebe versenkte, faserknorpelige Knorpelinseln bilden (siehe US
Patent 5.723.331).
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Einige
aus Hyaluronsäure-Derivaten
bestehende biologische Materialien sind verwendet worden, um poröse, abbaubare
Gerüste
zur Gewebewiederherstellung, zur Rekonstruktion und zur Wundheilung
herzustellen (WO-A-97/45532). Es ist gezeigt worden, dass andere
das Wachstum von wenig resistenten und schwachen Zellen unterstützen (WO-A-98/56897).
Diese Materialien sind jedoch nicht injizierbar.
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Diese
Nachteile des Stands der Technik werden durch die vorliegende Erfindung überwunden,
indem eine injizierbare Zusammensetzung bereitgestellt wird, wie
zum Beispiel eine, die Chondrozyten oder Knochenmarksstromazellen
enthält,
die in einem Gel dispergiert sind, das mindestens ein Hyaluronsäurebenzylester-Derivat
oder ein auto-vernetztes Derivat enthält.
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Verschiedene
Anhaltspunkte sind kürzlich
in der Literatur aufgetaucht (siehe beiliegende Zusammenfassung),
welche die Verwendung von Zellsuspensionen für Injektionszwecke betreffen,
insbesondere Keratinozyten für
die Behandlung chronischer Geschwüre und Verbrennungen. Siehe
Silverman et al., Plast. Reconstr. Surg., Juni 1999, 103 (7) 1809 – 18 (Kombination
von Fibrinogen und Chondrozyten); Atala et al., J. Urol., August
1993, 150 (2 Teil 2) S. 745 – 7
(Chondrozyt-Alginatgel). Keratinozytenkulturen können nach verschiedenen in
der Literatur zitierten Verfahren entwickelt werden (in der An-
oder Abwesenheit von fötalem
Kälberserum,
mit chemisch definiertem Kulturmedium, usw.).
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Diese
Kulturen werden dann in die Wirtsunterlage eingeschleust, indem
sie in verschiedenen Medien suspendiert werden, von denen Fibrin
sowohl aus autologem als auch kommerziellem Ursprung eins der am
häufigsten
zitierten ist. Die Verwendung derartiger Verfahren hat erhebliche
Nachteile. Erstens muss die Zellsuspension unmittelbar vor der Verwendung
hergestellt werden, also müssen die
Zellen in einem Medium mit einer anderen Zusammensetzung als der
für ihre
Anwendung verwendeten gelagert werden, während andere Probleme mit dem
als Vehikel verwendeten Fibrinkleber auftreten können, insbesondere wenn dieser
nicht autolog ist.
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Diese
Probleme werden durch die vorliegende Erfindung überwunden, indem Epithelzellen
(wie zum Beispiel Keratinozyten) oder Derivate anderen embryonischen
Ursprungs aus verschiedenen Gründen
in einem auf Hyaluronsäure
beruhenden Medium dispergiert werden. Die Herstellung ist perfekt
biokompatibel und biologisch sicher, und die Überlebensrate der Zellen ist
höher als
in Zellsuspensionen in völlig
flüssigen
Medien. Dieser letzte Punkt ist besonders wichtig. In Fällen, in
denen der Patient oder die Anwendungsstelle weit entfernt vom Herstellungsort
der Komponente ist, wird der sichere Transport zu einem Problem.
Das Produkt wird unvermeidlicherweise während des Transports herumgeschüttelt werden,
wobei die Zellen beschädigt
werden, und dieses Problem muss gelöst werden. Wenn die Zellen
jedoch erfindungsgemäß in einem
hochviskosen Medium dispergiert sind, ist dieses Problem überwunden,
weil das Wirtsmedium als Polster wirkt. Ein weiterer Vorteil leitet
sich aus der Möglichkeit
ab, die Zellsuspension effizient auf der zu behandelnden Oberfläche auszubreiten,
was eine einfachere Anwendungsweise ist als die derzeit verwendeten
Verfahren, die auf Fibrinkleber beruhende Sprays beinhalten.
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Eine
andere erfindungsgemäße Anwendung betrifft
die Möglichkeit,
die Zellen im Medium zu suspendieren und sie dann durch Injektion
anzuwenden. Andere nichtbeschränkende
Anwendungen sind die Verabreichung von (autologen) Fibroblasten
für schönheitschirurgische
Zwecke oder als Füllstoffe
für Gewebeschäden, Herstellungen
von (autologen, heterologen oder homologen) Adipozyten zur Vermehrung
von Weichgewebe für
Anwendungen, wie zum Beispiel die Rekonstruktion von Brüsten oder
anderen weichen Körperteilen,
und Injektionen von Zellen der Harnwege, wie zum Beispiel Fibroblastoiden oder
Knorpelzellen, für
die Behandlung von Harninkontinenz. In allen diesen Beispielen hat
das auf Hyaluronsäure
beruhende Material die doppelte Funktion, als ein Vehikel für Injektionen
zu wirken und die Zellpräparation
während
des Transports zu schützen.
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Hyaluronsäure spielt
bekanntermaßen
eine wesentliche Rolle bei vielen biologischen Vorgängen, wie
zum Beispiel Hydratation von Gewebe, Proteoglykan-Organisation,
Zelldifferenzierung, Vermehrung und Angiogenese (J. Aigner et al.,
L. Biomed. Mater. Res. 1998, 42, 172 – 181). Hyaluronsäure-Derivate
halten alle Eigenschaften des Glykosaminoglykans aufrecht, mit dem
Vorteil, in verschiedene Formen verarbeitet werden zu können und
Löslichkeits- und
Abbauzeiten zu haben, die nach Art und Prozentsatz der Derivatbildung
variieren (
EP 0216453
B1 ). Darüberhinaus
bieten die Hyaluronsäure-Derivate aufgrund
der Einfügung
spezifischer Moleküle
in die Struktur der Hyaluronsäure
neue Möglichkeiten.
Zum Beispiel haben die sulfatierten Derivate der Hyaluronsäure antikoagulierende
Eigenschaften und sind resistent gegen Hyaluronidase (WO 95/25751).
Es ist gezeigt worden, dass die Zusammensetzungen keine Immunantworten
des Organismus auslösen
und dass die Chondrozyten, die sie enthalten, ihren Phänotyp aufrechterhalten.
Hyaluronsäure-Derivate
sind nicht zytotoxisch und lassen die Synthese von Komponenten der
extrazellulären
Matrix zu, die für
die Entwicklung des Knorpelgewebes notwendig sind. Darüberhinaus
stellen die Derivate kein einfaches Vehikel für die Zellen dar, sondern sind
in der Lage, deren Vermehrung zu stimulieren, und lassen während ihres
Abbaus die Entwicklung der Zellen zu dreidimensionalen Strukturen
zu. Neben der Stimulierung des Wachstums implantierter Zellen sind
die Hyaluronsäure-Derivate
in der Lage, eine dem von Säugerföten ähnliche
extrazelluläre
Umgebung zu schaffen, was die Wiederherstellung von Geweben stimuliert.
Darüberhinaus
setzen die Hyaluronsäure-Derivate
während
ihres Abbaus Oligomere frei, wodurch sie die Rekrutierung von Chondrozyten-Vorläuferzellen
stimulieren und deren Entwicklung in Richtung der Chondrozyten-Zelllinie
begünstigen.
Derartige Hyaluronsäure-Derivate
sind zur Verwendung bei der Behandlung von Arthropathien vorgeschlagen
worden (WO-A-97/49412).
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Bekanntermaßen können Hyaluronsäure-Derivate
als dreidimensionale, feste Gerüste
in Form von Vliesen, Schwämmen,
Granulaten, Mikrosphären,
Röhren
und Gazen verwendet werden, um Stammzellen in vitro wachsen zu lassen
(WO 97/18842), in Form von Vliesstoffen, assoziiert mit einer perforierten
Membran, für
das in vitro-Wachstum von Fibroblasten und Keratinozyten (WO96/33750) und
in Form von Vliesstoffen für
das Wachstum von Chondrozyten (J. Aigner et al., L. Biomed. Mater. Res.,
1998, 42, 172 – 181).
Bis jetzt hat jedoch niemand ein injizierbares Gel hergestellt,
das Hyaluronsäure-Derivate
und Säugerzellen,
wie zum Beispiel Chondrozyten, enthält, und das dem Chirurgen ermöglicht,
nur gering invasive Operationstechniken zu verwenden, wie zum Beispiel
Endoskopie, was den Zellen ermöglicht,
in eine Zusammensetzung aufgenommen zu werden, um den Transport
zu überleben und
unregelmäßig geformte
Läsionsstellen
vollständig
auszufüllen.
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Im
Gegensatz zu dem Verfahren, feste Unterlagen mit Zellen zu beimpfen,
werden die Zellen in der vorliegenden Erfindung gleichmäßig in allen
drei Dimensionen überall
in der Zusammensetzung in Form eines Gels dispergiert, das erfindungsgemäß hergestellt
wird. Die Zusammensetzungen lassen zu, dass sich das regenerierte
Gewebe perfekt in das den Schaden umgebende Knorpelgewebe integriert. Die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
können
vorteilhaft zur Behandlung sowohl oberflächlicher als auch tiefer Knorpelschäden verwendet
werden. Oberflächliche
Schäden
sind solche, die das Knorpelgewebe allein betreffen, während tiefe
Schäden
solche sind, die auch das subchondrale Knochengewebe und die Schicht
calcifizierten Knorpels zwischen dem subchondralen Knochengewebe
und dem Knorpel einschließen.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft injizierbare, biokompatible und biologisch
abbaubare Zusammensetzungen, welche mindestens ein Hyaluronsäurebenzylester-Derivat und/oder
auto-vernetztes Derivat enthalten, und mindestens eine Säugerzelle,
insbesondere chondrogene Zellen.
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1. Die Hyaluronsäure-Komponente
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Die
vorliegende Erfindung beschreibt deshalb injizierbare biokompatible,
auf einem Benzylester der Hyaluronsäure oder auf einem auto-vernetzten
Derivat der Hyaluronsäure
beruhende Zusammensetzungen, die einzeln oder im Gemisch miteinander
verwendet werden und durch hohe Biokompatibilität gekennzeichnet sind. Auch
sind die Materialien vollständig
biologisch abbaubar und brauchen nicht von der Anwendungsstelle
entfernt zu werden, wodurch eine zweite Operation vermieden wird. Wenn
sie in der Form von Gelen hergestellt werden, stellen die vernetzten/querverbundenen
Derivate Materialien mit wesentlich höherer Viskosität als das unmodifizierte
Polymer und mit variablen Abbauzeiten dar.
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Der
Begriff „Hyaluronsäure" wird in der Literatur
zur Bezeichnung eines sauren Polysaccharids mit verschiedenen Molekulargewichten,
gebildet aus Resten von D-Glucuronsäure und
N-Acetyl-D-glucosamin, verwendet, welches natürlich auf Zelloberflächen, in
basischen extrazellulären
Stoffen des Bindegewebes von Vertebraten, in der Synovialflüssigkeit der
Gelenke, im Glaskörper
des Auges, im Gewebe der menschlichen Nabelschnur und im Kamm eines Hahns
vorkommt.
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Hyaluronsäure spielt
im biologischen Organismus eine wichtige Rolle, erstens als eine
mechanische Unterstützung
der Zellen vieler Gewebe, wie zum Beispiel der Haut, der Sehnen,
der Muskel und des Knorpels, und sie ist deshalb die Hauptkomponente
der extrazellulären
Matrix. Aber Hyaluronsäure übt auch
andere Funktionen in den biologischen Vorgängen aus, wie zum Beispiel
die Hydratation von Geweben, Schmierung, Zellwanderung, Zellfunktion und
Differenzierung. (Siehe zum Beispiel A. Balazs et al., Cosmetics & Toiletries, Nr.
5/84, Seiten 8 – 17). Hyaluronsäure kann
aus den vorstehend erwähnten natürlichen
Geweben, wie zum Beispiel dem Hahnenkamm, oder auch aus bestimmten
Bakterien extrahiert werden.
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Heute
kann Hyaluronsäure
auch durch mikrobiologische Verfahren hergestellt werden. Das Molekulargewicht
der ganzen durch Extraktion erhaltenen Hyaluronsäure liegt im Bereich von 8 – 13 Millionen
Dalton. Die molekulare Kette des Polysaccharids kann jedoch sehr
leicht unter dem Einfluss verschiedener physikalischer und chemischer
Faktoren, wie zum Beispiel mechanischer Einflüsse, und unter dem Einfluss
von Strahlung, Hydrolysierung, Oxidierung oder enzymatischen Mitteln
abgebaut werden. Aus diesem Grund werden im normalen Reinigungsverfahren
der ursprünglichen
Extrakte oft abgebaute Fraktionen mit einem niedrigeren Molekulargewicht erhalten
(siehe Balazs et al., vorstehend zitiert). Hyaluronsäure, ihre
molekularen Fraktionen und die entsprechenden Salze sind als Medikamente
verwendet worden und ihre Verwendung in der Kosmetik ist vorgeschlagen
worden (siehe zum Beispiel den vorstehend erwähnten Artikel von Balazs et
al., und das französische
Patent Nr. 2478468).
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Obwohl
der Begriff „Hyaluronsäure" üblicherweise, wie aus dem Vorstehenden
ersichtlich, in einer unrichtigen Weise in der Bedeutung einer ganzen Reihe
von Polysacchariden mit abwechselnden Resten von D-Glucuronsäure und
N-Acetyl-D-glucosamin
mit verschiedenen Molekulargewichten oder sogar von abgebauten Fraktionen
derselben verwendet wird, und obwohl die Pluralform „Hyaluronsäuren" angemessener erscheinen
mag, soll die Diskussion hierin weiterhin die Singularform verwenden,
um Hyaluronsäure
in ihren unterschiedlichen Formen einschließlich ihrer molekularen Fraktionen
zu bezeichnen, und die Abkürzung „Hyaluronsäure" wird auch oft verwendet
werden, um diesen kollektiven Begriff zu beschreiben.
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Die
vorliegende Erfindung beschreibt injizierbare, Hyaluronsäure-Derivate
enthaltende Zusammensetzungen, die als geeignete Träger für biologische/pharmakologische
Zellen oder Moleküle
funktionieren. Hyaluronsäure-Derivate
sind sicherlich geeigneter als andere nach dem Stand der Technik
bekannte Biomaterialien/Gerüste.
Im Vergleich zu einem biologisch abgeleiteten System, wie zum Beispiel
azellulärem
Kadavermaterial, hat Hyaluronsäure
den Vorteil, in unbegrenztem Angebot leicht verfügbar und nicht, wie zum Beispiel
allogene Donorgewebe, stark immunogen zu sein. Zusätzlich besteht für Hyaluronsäure kein
Risiko der Kreuzkontamination mit Infektionskrankheiten, insbesondere
Virusabgeleiteten (HIV, Hepatitis etc.). Im Vergleich zu gereinigteren
biologisch abgeleiteten Molekülen,
wie zum Beispiel Kollagen, Proteoglykanen oder Fibrin, oder biokompatiblen
synthetischen Polymeren, wie zum Beispiel PLLA/PGA, PTFE, hat Hyaluronsäure verschiedene
günstige
Eigenschaften. Zu allererst ist Hyaluronsäure ein Polysaccharid, das
weniger immunogene Reaktionen als übliche Protein- oder auf Proteinen
beruhende Verbindungen zeigt. Zweitens wird Hyaluronsäure üblicherweise
in allen Säugerarten
ohne Modifikation der Molekülstruktur
gefunden, und wird daher durch den menschlichen Körper sehr gut
gekannt und toleriert. Drittens hat Hyaluronsäure viele biologische Wirkungen
sowohl in sich entwickelnden als auch in erwachsenen Menschen, die das
Molekül
in jedem regenerativen/wiederherstellenden Prozess fundamental erscheinen
lassen. Zuletzt ist ein weiterer günstiger Punkt, dass Hyaluronsäure, als
Hauptkomponente der extrazellulären
Matrix, in fast allen Geweben/Organen des menschlichen Körpers vorliegt.
Diese Tatsache macht, zusammen mit der einfachen Zusammensetzung
des Polymers, Hyaluronsäure
unterschiedlich zu vielen extrazellulären Protein-Matrixmolekülen, wie zum Beispiel Kollagen,
die sehr häufig
gewebe- bzw. organspezifisch sind. Dieser letzte Punkt ist beim
Entwurf eines allgemeinen und biokompatiblen Abgabevehikels, das
für verschiedene
Kompartimente des menschlichen Körpers
verwendet werden soll, sehr wichtig.
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2. Die Benzylester-Derivate
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Das
erste bevorzugte erfindungsgemäße Material
beruht auf dem Benzylester der Hyaluronsäure, insbsondere auf den 50 – 75%igen
Estern, worin 50% bis 75% der Carboxygruppen der Hyaluronsäure mit
einem Benzylrest verestert sind. Derartige Benzylester, worin 50
bis 75% der Carboxygruppen der Hyaluronsäure mit einem Benzylrest verestert sind,
werden als „partielle
Ester" bezeichnet,
weil nur ein Teil der Carboxygruppen verestert ist und die übrigen Carboxygruppen
entweder frei sind oder als Salz mit einem Alkali- oder Erdalkalimetall
wie zum Beispiel Natrium, Calcium oder Kalium voliegen.
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Am
meisten bevorzugt für
die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
sind die Benzylester, worin 50% der Carboxygruppen der Hyaluronsäure verstert
sind. Die erfindungsgemäßen Benzylester der
Hyaluronsäure
können
durch per se bekannte Verfahren zur Veresterung von Carboxysäuren hergestellt
werden, zum Beispiel durch Behandlung freier Hyaluronsäure mit
dem Alkohol (Benzylalkohol) in Anwesenheit katalysierender Stoffe,
wie zum Beispiel starker anorganischer Säuren oder Ionenaustauscher
vom sauren Typ, oder mit einem Mittel zur Veretherung, das in der
Lage ist, den gewünschten Alkoholrest
in der Anwesenheit anorganischer oder organischer Basen einzuführen.
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Die
Benzylhyaluronsäureester
können
jedoch vorzugsweise nach einem besonderen, in
EP 0 216 453 beschriebenen Verfahren
hergestellt werden, um zum Vorteil zu gereichen. Dieses Verfahren besteht
daraus, ein quaternäres
Ammoniumsalz der Hyaluronsäure
mit einem Mittel zur Veretherung zu behandeln, vorzugsweise in einem
aprotischen organischen Lösungsmittel.
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Zur
Herstellung von Benzylestern ist es möglich, Hyaluronsäuren jeglichen
Ursprungs zu verwenden, wie zum Beispiel die aus den vorstehend
erwähnten
natürlichen
Ausgangsmaterialen extrahierten Säuren, zum Beispiel aus Hahnenkämmen. Die Herstellung
derartiger Säuren
ist in der Literatur beschrieben; vorzugsweise werden gereinigte
Hyaluronsäuren
verwendet. Erfindungsgemäß werden
insbesondere Hyaluronsäuren,
umfassend molekulare Fraktionen vollständiger Säuren, verwendet, die direkt
durch Extraktion organischer Materialien erhalten werden, mit Molekulargewichten,
die in einem weiten Bereich variieren, zum Beispiel von etwa 90% bis
80% (M = 11,7 bis 10,4 Millionen Dalton) bis 0,2% (M = 30.000 Dalton)
des Molekulargewichts der vollständigen
Säure,
die ein Molekulargewicht von 13 Millionen Dalton aufweist, vorzugsweise
zwischen 5% und 0,2%. Derartige Fraktionen können mit verschiedenen in der
Literatur beschriebenen Verfahren hergestellt werden, wie zum Beispiel
durch Hydrolysierung, Oxidierung, enzymatische oder physikalische
Verfahren, wie zum Beispiel mechanische, oder Strahlungsverfahren.
Ursprüngliche
Extrakte werden daher oft während
derselben Reinigungsverfahren gebildet (siehe zum Beispiel den vorstehend
zitierten Artikel von Balazs et al., in „Cosmetics & Toiletries"). Die Trennung und
Reinigung der so erhaltenen molekularen Fraktionen wird durch bekannte
Techniken zustande gebracht, zum Beispiel durch Molekularfiltration.
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Eine
zur erfindungsgemäßen Verwendung geeignete
Fraktion gereinigter Hyaluronsäure
ist zum Beispiel das als „entzündungshemmende NIF-Na-Hyaluronsäure" bekannte Natriumhyaluronat,
von Balazs in dem Büchlein „Healon" – A guide to its use in Opthalmic
Surgery, D. Miller & R.
Stegmann, Hrsg. John Wiley & Sons,
N. Y., 81983: S. 5 beschrieben.
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Besonders
wichtig als Ausgangsmaterial für die
Benzylester sind zwei aus Hyaluronsäure erhältliche gereinigte Fraktionen,
zum Beispiel die aus Hahnenkämmen
extrahierten, als „Hyalastin" und „Hyalectin" bekannten. Die Fraktion
Hyalastin hat ein durchschnittliches Molekulargewicht von etwa 50.000
bis 100.000 Dalton, während
die Fraktion Hyalectin ein durchschnittliches Molekulargewicht zwischen
etwa 500.000 und 730.000 Dalton hat. Eine kombinierte Fraktion dieser
beiden Fraktionen ist auch isoliert worden und ist durch ein durchschnittliches
Molekulargewicht von etwa 250.000 bis etwa 350.000 Dalton gekennzeichnet.
Diese kombinierte Fraktion kann mit einer Ausbeute von 80% der gesamten
im jeweiligen Ausgangsmaterial verfügbaren Hyaluronsäure erhalten
werden, während
die Fraktion Hyalectin mit einer Ausbeute von 30% und die Fraktion
Hyalastin mit einer Ausbeute von 50% der anfänglichen Hyaluronsäure erhalten
werden. Die Herstellung dieser Fraktionen wird in
EP 0 138 572 beschrieben.
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Die
folgenden Beispiele beschreiben die Herstellung der Benzylester
der Hyaluronsäure.
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Beispiel 1 – Herstellung
des 50%igen Benzylesters der Hyaluronsäure (Hyaluronsäure) – 50% veresterte Carboxygruppen – 50% als
Salz vorliegende Carboxygruppen (Na)
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12,4
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 170.000 Dalton, entsprechend 20 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit, werden in 620 ml Dimethylsulfoxid bei 25°C solubilisiert,
10 Milliäquivalent)
Benzylbromid werden hinzugefügt
und die so erhaltene Lösung
wird bei einer Temperatur von 30 12 Stunden lang aufbewahrt.
-
Eine
62 ml Wasser und 9 g Natriumchlorid enthaltende Lösung wird
hinzugefügt,
und das so erhaltene Gemisch wird langsam unter ständigem Rühren in
3.500 ml Aceton gegossen. Ein Niederschlag bildet sich, der filtriert
und drei Mal mit 500 ml Aceton/Wasser 5:1 und drei Mal mit Aceton
gewaschen und schließlich
acht Stunden lang bei 30° Vakuum-getrocknet
wird.
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Das
Produkt wird dann in 550 ml 1 % Natriumchlorid enthaltendem Wasser
gelöst
und die Lösung
wird langsam unter ständigem
Rühren
in 3.000 ml Aceton gegossen. Ein Niederschlag bildet sich, der filtriert
und zwei Mal mit 500 ml Aceton/Wasser (5:1) und drei Mal mit 500
ml Aceton gewaschen und schließlich
24 Stunden lang bei 30° Vakuum-getrocknet
wird. 8,6 g der partiellen Benzylester-Titelverbindung werden erhalten.
Eine quantitative Bestimmung der Esterreste wird unter Verwendung
des Verfahrens von R. H. Cundiff und P. C. Markunas ausgeführt [Anal.
Chem. 33, 1028 – 1030,
(1961)].
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Beispiel 2 – Herstellung
des 75%igen Benzylesters der Hyaluronsäure (Hyaluronsäure) – 75% veresterte Carboxygruppen – 25% als
Salz vorliegende Carboxygruppen (Na)
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12,4
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 250.000 Dalton, entsprechend 20 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit, werden in 620 ml Dimethylsulfoxid bei 25°C solubilisiert,
2,5 g (15 Milliäquivalent)
Benzylbromid werden hinzugefügt
und die so erhaltene Lösung
wird bei einer Temperatur von 30° 12
Stunden lang aufbewahrt.
-
Eine
62 ml Wasser und 9 g Natriumchlorid enthaltende Lösung wird
hinzugefügt
und das so erhaltene Gemisch wird langsam unter ständigem Rühren in
3.500 ml Aceton gegossen. Ein Niederschlag bildet sich, der filtriert
und drei Mal mit 500 ml Aceton/Wasser 5:1 und drei Mal mit Aceton
gewaschen und schließlich
acht Stunden lang bei 30°C
Vakuum-getrocknet wird.
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Das
Produkt wird dann in 550 ml 1 % Natriumchlorid enthaltendem Wasser
gelöst
und die Lösung
wird langsam unter ständigem
Rühren
in 3.000 ml Aceton gegossen. Ein Niederschlag bildet sich, der filtriert
und zwei Mal mit 500 ml Aceton/Wasser 5:1 und drei Mal mit 500 ml
Aceton gewaschen und schließlich
24 Stunden lang bei 30°C
Vakuum-getrocknet wird. 9 g der partiellen Benzylester-Titelverbindung
werden erhalten. Eine quantitative Bestimmung der Esterreste wird
unter Verwendung des Verfahrens von R. H. Cundiff und P. C. Markunas
ausgeführt
[Anal. Chem. 33, 1028 – 1030,
(1961)].
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Beispiel 3 – Herstellung
des 75%igen Esters der Hyaluronsäure – 75% veresterte
Carboxygruppen – 25%
als Salz vorliegende Carboxygruppen (Na)
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12,4
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 80.000 Dalton, entsprechend 20 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit, werden in 620 ml Dimethylsulfoxid bei 25° solubilisiert,
2,5 g (15 Milliäquivalent)
Benzylbromid werden hinzugefügt,
und die so erhaltene Lösung wird
bei einer Temperatur von 30° 12
Stunden lang aufbewahrt.
-
Eine
62 ml Wasser und 9 g Natriumchlorid enthaltende Lösung wird
hinzugefügt,
und das so erhaltene Gemisch wird langsam unter ständigem Rühren in
3.500 ml Aceton gegossen. Ein Niederschlag bildet sich, der filtriert
und drei Mal mit 500 ml Aceton/Wasser-Gemisch 5:1 und drei Mal mit
Aceton gewaschen und schließlich
acht Stunden lang bei 30° Vakuum-getrocknet
wird.
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Das
Produkt wird dann in 550 ml 1 % Natriumchlorid enthaltendem Wasser
gelöst
und die Lösung
wird langsam unter ständigem
Rühren
in 3.000 ml Aceton gegossen. Ein Niederschlag bildet sich, der filtriert
und zwei Mal mit 500 ml Aceton/Wasser-Gemisch 5:1 und drei Mal mit 500 ml
Aceton gewaschen und schließlich
24 Stunden lang bei 30° Vakuum-getrocknet
wird. 9 g der partiellen Benzylester-Titelverbindung werden erhalten.
Eine quantitative Bestimmung der Esterreste wird unter Verwendung
des Verfahrens von R. H. Cundiff und P. C. Markunas ausgeführt [Anal.
Chem. 33, 1028 – 1030, (1961)].
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3. Die auto- (oder intern)
vernetzten Hyaluronsäure-Derivate
(ACP-Derivate)
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Die
in den erfindungsgemäßen Materialien verwendeten
auto-vernetzten Hyaluronsäure-Derivate
werden in
EP 0 341 745 beschrieben.
Die vernetzten/querverbundenen Derivate sind inter- und/oder intramolekulare
Ester der Hyaluronsäure,
worin ein Teil der Carboxygruppen mit Hydroxylgruppen desselben
Moleküls
und/oder anderer Moleküle
der Hyaluronsäure
verestert sind, wobei Lactone oder intermolekulare Esterbindungen
gebildet werden. Diese „inneren" Ester, in welchen es
keine Intervention von OH-Gruppen anderer Alkohole gibt, können auch
als „autovernetzte
Hyaluronsäure" (auch als „ACP" bezeichnet) definiert
werden, da die Bildung einer mono- oder polymolekularen Vernetzung/Querverbindung
die Folge der vorstehend erwähnten
internen Veresterung ist. Die Adjektive „vernetzt/querverbunden" beziehen sich auf
die quer hinübergehenden Verbindungen
zwischen den Carboxy- und Hydroxylgruppen der Hyaluronsäure-Moleküle.
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Die
auto-vernetzten Produkte sind insbesondere partielle innere Ester,
worin der Prozentsatz von „Vernetzungen/Querverbindungen" vorzugsweise zwischen
3 und 15% der Anzahl an Carboxygruppen in der Hyaluronsäure variiert.
Im Herstellungsverfahren werden die Carboxygruppen des Hyaluronsäure-Moleküls durch
die Zugabe von Stoffen aktiviert, die zur Induktion einer derartigen
Aktivierung in der Lage sind. Die aus der Aktivierungsreaktion erhaltenen
unstabilen Intermediärprodukte
trennen sich spontan, entweder nach der Zugabe von Katalysatoren
und/oder auf einen Temperaturanstieg folgend, wobei sie die vorstehend
erwähnten
inneren Esterbindungen mit Hydroxylgruppen desselben oder eines
anderen Hyaluronsäure-Moleküls bilden.
Nach dem Grad der erwünschten
inneren Veresterung werden entweder alle oder ein Aliquot der Carboxyfunktionen
aktiviert (wobei das Aliquot durch Verwendung eines Überschusses
der aktivierenden Stoffe oder durch geeignete Dosierungsverfahren
erhalten wird).
-
Die
in innere Esterreste umzuwandelnden Carboxygruppen können ausgehend
von Hyaluronsäure,
die freie Carboxygruppen enthält,
aktiviert werden, oder vorzugsweise von Hyaluronsäure, die als
Salz vorliegende Carboxygruppen enthält, zum Beispiel Metallsalze,
vorzugsweise Alkali- oder Erdalkalimetalle, und vor allem mit quaternären Ammoniumsalzen,
wie zum Beispiel die nachstehend beschriebenen. Salze mit organischen
Basen, wie zum Beispiel Amine, können
jedoch auch als Ausgansgsmaterial verwendet werden.
-
Verfahren
zur Aktivierung von freien oder als Salz vorliegenden Carboxygruppen
sind per se bekannt, besonders auf dem Gebiet der Peptidsynthese,
und Fachleute können
leicht bestimmen, welches Verfahren am geeignetsten ist, besonders
ob die Ausgangsstoffe in ihrer freien oder als Salz vorliegenden
Form verwendet werden sollen oder nicht. Per se für Peptidsyntheseverfahren
bekannte und in den erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren nützliche Aktivierungsverfahren
werden zum Beispiel in Bodanszky, M., In search of new methods in
peptide synthesis, Int. J. Peptide Protein Res. 25, 1985, 449 – 474; und
Gross, E., et al., The Peptides, Analysis Synthesis, Biology, Academic
Press, Inc., 1979, Band 1, Kapitel 2, beschrieben. Nach derartigen
Verfahren wird eine Carboxykomponente aktiviert, d. h. eine Carboxykomponente
wird in eine reaktive Form umgewandelt. Eine derartige Aktivierung
schließt normalerweise
eine Reaktion zwischen einer Säure und
einem aktivierenden Mittel nach dem folgenden Schema ein:
worin X eine Elektronen entziehende
Einheit ist. Die meisten aktivierten Derivate von Carboxylsäuren sind
daher gemischte Anhydride, im weiten Sinne auch Säureazide
und Säurechloride
einschließend, welche
als gemischte Anhydride der Stickstoffwasserstoffsäure und
HCl als den aktivierenden Mitteln betrachtet werden können. Zusätzlich kann
die Aktivierung der Carboxykomponente durch die Bildung von intermediären „aktivierten
Estern" erreicht
werden. Diese „aktivierten
Ester" können verschiedener Art
sein, aber besonders nützliche „aktivierte
Ester" sind jene,
die durch Verwendung von Dicyclohexylcarbodiimid, p-Nitrophenylestern,
Trichlorphenylestern, Pentachlorphenylestern und O-Acyl-Derivaten von
Hydroxylaminen, insbesondere Ester von N-Hydroxysuccinimid, hergestellt
werden.
-
Alle
diese verschiedenen Arten von Aktivierungsverfahren sind bei der
Herstellung der erfindungsgemäßen vernetzten/querverbundenen
Hyaluronsäure
nützlich,
da alle diese Verfahren als solche gekennzeichnet werden können, die
wichtigerweise die Reaktion einer Carboxygruppe mit einem aktivierenden
Mittel einschließen,
was im Wesentlichen zur Bildung eines Substituentenrestes führt, der
leicht mit einer Hydroxylgruppe reagiert, wodurch sich die innere
Esterverbindung leicht bildet, die für die erfindungsgemäßen Produkte
kennzeichnend ist, wobei die Zahl der in innere Ester umzuwandelnden
Carboxyfunktionen im Verhältnis
zur Zahl der aktivierten Carboxyfunktionen steht und diese Zahl
von der Qualität
der aktivierenden Mittel abhängt.
-
Das
bevorzugte Verfahren zur Herstellung vernetzter/querverbundener
Hyaluronsäure
ist daher durch die Behandlung von Hyaluronsäure mit freien oder als Salz
vorliegenden Carboxygruppen mit einem Mittel gekennzeichnet, welches
die Carboxyfunktion aktiviert, möglicherweise
in Anwesenheit eines Hilfsmittels, das die Bildung von aktivierten
intermediären
Derivaten begünstigt
und/oder einer tertiären
organischen oder anorganischen Base, durch Einwirkung von Wärme oder
Strahlung (insbesondere mit UV-Licht) auf das Gemisch, und, falls
gewünscht,
durch Salzbildung freier Carboxygruppen oder durch Freisetzung als
Salz vorliegender Carboxygruppen. Von den Stoffen, die in der Lage
sind, die Carboxygruppe zu aktivieren, können die üblichen in der Literatur beschriebenen
verwendet werden, zum Beispiel jene, die normalerweise bei der Synthese von
Peptiden verwendet werden, jedoch mit Ausnahme von denen, welche
eine Veränderung
oder Zerstörung
der Molekularstruktur der Ausgangs-Hyaluronsäure bewirken würden, wie
zum Beispiel jene, die für
die Bildung von Carboxylhaliden verwendet werden. Bevorzugte Stoffe,
die zur Bildung aktivierter Ester führen, sind zum Beispiel Carbodiimide,
Dicyclohexylcarbodiimid, Benzylisopropylcarbodiimid, Benzylethylcarbodiimid;
Ethoxyacetylen; Woodward's
Reagenz (N-Ethyl-5-phenylisoxazolium-3-sulfonat) oder Halogen-Derivate
aus aliphatischen, cycloaliphatischen oder aromatischen Kohlenwasserstoffen
oder aus einer heterozyklischen Verbindung mit Halogen, das durch
die Anwesenheit einer oder zweier aktivierender Gruppen mobil gemacht
wird, wie zum Beispiel Chloracetonitril und besonders die Salze
von 2-Chlor-N-alkylpyridin, wie zum Beispiel das Chlorid von 2-Chlor-N-methylpyridin
oder andere Alkylderivate mit Niederalkylresten, wie zum Beispiel jene
mit bis zu 6 Kohlenstoffatomen. Anstelle der Chlorid-Derivate können natürlich andere
Halogenderivate verwendet werden, wie zum Beispiel Bromid-Derivate.
-
Diese
Aktivierungsreaktion kann in organischen Lösungsmitteln ausgeführt werden,
besonders in aprotischen Lösungsmitteln,
wie zum Beispiel Dialkylsulfoxiden, Dialkylcarboxylamiden, wie zum
Beispiel insbesondere Niederalkyl-Dialkylsulfoxide, besonders Dimethylsulfoxid,
Polymethylensulfoxide, wie zum Beispiel Tetra methylensulfoxid, Dialkyl-
oder Polymethylensulfone, wie zum Beispiel Tetramethylensulfon,
Sulfolan und Niederalkyl-Dialkylamide niederaliphatischer Säuren, in
welchen die Alkylreste höchstens
sechs Kohlenstoffatome haben, wie zum Beispiel Dimethyl- oder Diethylformamid
oder Dimethyl- oder Diethylacetamid. Andere Lösungsmittel können jedoch
auch verwendet werden, und diese müssen nicht immer aprotisch
sein, wie zum Beispiel Alkohole, Ether, Ketone, Ester, wie zum Beispiel
niederaliphatische Dialkyloxyhydrocarbide, wie zum Beispiel Dimethoxyethan,
und besonders aliphatische oder heterozyklische Alkohole und Ketone
mit einem niedrigen Siedepunkt, wie zum Beispiel niedere N-Alkylpyrrolidone,
wie zum Beispiel N-Methylpyrrolidon oder N-Ethylpyrrolidon, Hexafluorisopropanol und
Trifluorethanol. Wenn Halogen-Derivate als carboxylaktivierende
Stoffe verwendet werden, besonders in Form von Salzen, wie zum Beispiel
das vorstehend erwähnte
2-Chlor-N-methylpyridiniumchlorid, ist es besser, ein Metallsalz
oder ein Salz der organischen Base des Ausgangs-Polysaccharids zu verwenden,
besonders eines der nachstehend beschriebenen quaternären Ammoniumsalze,
wie zum Beispiel ein Tetrabutylammoniumsalz. Diese Salze haben den
besonderen Vorteil, in den vorstehend erwähnten organischen Lösungsmitteln
sehr löslich
zu sein, in denen die Vernetzungs-/Querverbindungsreaktion am besten
bewirkt wird, wodurch eine ausgezeichnete Ausbeute garantiert wird.
Es ist ratsam, dem Gemisch einen Säureabziehenden Stoff hinzuzufügen, wie
zum Beispiel organische Basen, Carbonate, Bicarbonate oder Alkali-
oder Erdalkaliacetate oder organische Basen und speziell tertiäre Basen, wie
zum Beispiel Pyridin und seine Homologen, wie zum Beispiel Collidin,
oder aliphatische Aminbasen, wie zum Beispiel Triethylamin oder
N-Methylpiperazin.
-
Die
Verwendung quaternärer
Ammoniumsalze stellt ein besonders vorteilhaftes Verfahren dar. Derartige
Ammoniumsalze sind wohlbekannt und werden auf die gleiche Weise
hergestellt wie andere bekannte Salze. Sie leiten sich von Alkylresten
mit vorzugsweise zwischen 1 und 6 Kohlenstoffatomen ab. Es wird
bevorzugt, dass Tetrabutylammoniumsalze verwendet werden. Eine Abweichung
des Verfahrens, bei dem quaternäre
Ammoniumsalze verwendet werden, besteht daraus, ein Alkalisalz,
zum Beispiel ein Natrium- oder Kaliumsalz, in Anwesenheit einer
katalysierenden Menge eines quaternären Ammoniumsalzes, wie zum
Beispiel Tetraammoniumiodid, umzusetzen.
-
Die
Stoffe, welche die Aktivierung der den aktivierenden Mitteln hinzuzufügenden Carboxygruppen
katalysieren, sind in der Literatur angegeben, und auch diese sind
vorzugsweise Basen, wie zum Beispiel die vorstehend erwähnten. So
wird zum Beispiel bevorzugt, dass ein wenig Triethylamin zum Reaktionsgemisch
hinzugefügt
wird, wenn die Carboxygruppen mit Isothiazolinsalzen aktiviert werden.
-
Die
Bildungsreaktion aktivierter Zwischenprodukte, wie zum Beispiel
und besonders von Estern, wird bei der in der Literatur empfohlenen
Temperatur ausgeführt,
und diese Temperatur kann jedoch variiert werden, sollten die Umstände dies
erfordern, wie von einem Fachmann leicht bestimmt werden kann. Die
Bildung innerer Esterbindungen kann innerhalb eines recht weiten
Temperaturbereichs zustande kommen, zum Beispiel zwischen 0 und
150, vorzugsweise bei Raumtemperatur oder etwas darüber, zum
Beispiel zwischen 20 und 75. Temperaturerhöhung begünstigt die Bildung innerer
Esterbindungen, wie auch die Einwirkung von Strahlung mit einer geeigneten
Wellenlänge,
wie zum Beispiel UV-Strahlung.
-
Das
Substrat der Hyaluronsäure
kann aus jeglichem Ursprung stammen und unterschiedlicher vorstehend
diskutierter Art sein. Die bevorzugten Hyaluronsäure-Ausgangsmaterialien sind jene mit einem
durchschnittlichen Molekulargewicht von 150.000 bis 730.000 Dalton,
besonders 150.000 bis 450.000 Dalton.
-
Zusätzlich kann
die Menge der internen Vernetzung/Querverbindung variieren, aber
bevorzugte erfindungsgemäße Materialien
verwenden zu einem Grad von 3 bis 15% der Carboxygruppen vernetzte/querverbundene
Hyaluronsäure.
-
Wenn
die vernetzten/querverbundenen Derivate in Form von Gelen hergestellt
werden, haben sie eine höhere
Viskosität
als die unmodifizierte Hyaluronsäure.
Durch Kontrolle der Viskosität
kann sowohl die Abbauzeit als auch die Wirkung auf die Adhäsionsvermeidung
variiert werden. Gele mit einer Viskosität von mindestens 200 Pa·sec-1
werden bevorzugt. Stärker
bevorzugt sind Gele mit einer Viskosität von mindestens 250 Pa·sec'' oder sogar 300 Pa·sec'' und
am meisten bevorzugt sind Gele mit einer Viskosität von mindestens
350 Pa sec-1 oder 400 Pa sec-1.
-
Die
folgenden Beispiele beschreiben die Herstellung nützlicher
vernetzter/querverbundener Hyaluronsäureprodukte bei der Herstellung
erfindungsgemäßer Materialien.
-
Beispiel 4: Herstellung
der 3% vernetzten/querverbundenen Hyaluronsäure (Hyaluronsäure)
-
Produktbeschreibung:
-
3%
der Carboxygruppen bei der internen Veresterung verwendet.
-
97%
der Carboxygruppen als Natriumsalz vorliegend.
-
6,21
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 170.000 Dalton entsprechend 10 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit werden in 248 ml DMSO bei 25°C solubilisiert.
0,03 g (0,3 Milliäquivalent)
Triethylamin werden hinzugefügt.
-
Eine
Lösung
von 0,076 g (0,3 Milliäquivalent) 2-Chlor-1-methylpyridiniumchlorid
in 60 ml DMSO wird langsam tropfenweise über einen Zeitraum von 1 Stunde
hinzugefügt,
und das Gemisch wird 15 Stunden lang bei 30°C stehen gelassen.
-
Eine
aus 100 ml Wasser und 2,5 g Natriumchlorid gebildete Lösung wird
dann hinzugefügt,
und das so erhaltene Gemisch wird dann langsam in 750 ml Aceton
gegossen, wobei ständiges
Rühren
beibehalten wird. Ein Niederschlag bildet sich, der dann filtriert
und drei Mal in 100 ml Aceton/Wasser 5:1 und drei Mal mit 100 ml
Aceton gewaschen wird und schließlich 24 Stunden lang bei 30° Vakuum-getrocknet
wird.
-
4
g der Titelverbindung werden erhalten. Eine quantitative Bestimmung
der Esterreste wird nach dem auf den Seiten 169 – 172 von „Quantitative Organic Analysis
Via Functional Groups",
4. Auflage, John Wiley and Sons Publication, beschriebenen Verseifungsverfahren
ausgeführt.
-
Beispiel 5 – Herstellung
der 5% vernetzten/querverbundenen Hyaluronsäure (ACP 5%)
-
Produktbeschreibung:
-
5%
der Carboxygruppen bei der internen Veresterung verwendet.
-
95%
der Carboxygruppen als Natriumsalz vorliegend.
-
6,21
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 95.000 Dalton entsprechend 10 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit werden in 248 ml DMSO bei 25°C solubilisiert.
0,051 g (0,5 Milliäquivalent)
Triethylamin wird hinzugefügt,
und die so erhaltene Lösung
wird 30 Minuten lang gerührt.
-
Eine
Lösung
von 0,128 g (0,5 Milliäquivalent) 2-Chlor-1-methylpyridiniumiodid
in 60 ml DMSO wird langsam tropfenweise über einen Zeitraum von 1 Stunde
hinzugefügt,
und das Gemisch wird 15 Stunden lang bei 30°C aufbewahrt.
-
Eine
aus 100 ml Wasser und 2,5 g Natriumchlorid gebildete Lösung wird
dann hinzugefügt,
und das so erhaltene Gemisch wird dann langsam in 750 ml Aceton
gegossen, wobei ständiges
Rühren
beibehalten wird. Ein Niederschlag bildet sich, der dann filtriert
und drei Mal in 100 ml Aceton/Wasser 5:1 und drei Mal mit 100 ml
Aceton gewaschen wird und schließlich 24 Stunden lang bei 30°C Vakuumgetrocknet
wird.
-
3,95
g der Titelverbindung werden erhalten. Eine quantitative Bestimmung
der Esterreste wird nach dem auf den Seiten 169 – 172 von „Quantitative Organic Analysis
Via Functional Groups",
4. Ausgabe, John Wiley and Sons Publication, beschriebenen Verseifungsverfahren
ausgeführt.
-
Beispiel 6: Herstellung
der 10% vernetzten/querverbundenen Hyaluronsäure (Hyaluronsäure)
-
Produktbeschreibung:
-
10%
der Carboxygruppen bei der internen Veresterung verwendet.
-
90%
der Carboxygruppen als Natriumsalz vorliegend.
-
6,21
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 620.000 Dalton entsprechend 10 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit werden in 248 ml DMSO bei 25°C solubilisiert.
0,101 g (1,0 Milliäquivalent)
Triethylamin wird hinzugefügt
und die so erhaltene Lösung
wird 30 Minuten lang gerührt.
-
Eine
Lösung
von 0,255 g (1,0 Milliäquivalent) 2-Chlor-1-methylpyridiniumchlorid
in 60 ml DMSO wird langsam tropfenweise über einen Zeitraum von 1 Stunde
hinzugefügt
und das Gemisch wird 15 Stunden bei 30°C aufbewahrt.
-
Eine
aus 100 ml Wasser und 2,5 g Natriumchlorid gebildete Lösung wird
dann hinzugefügt
und das so erhaltene Gemisch wird langsam in 750 ml Aceton gegossen,
wobei ständiges
Rühren
beibehalten wird. Ein Niederschlag bildet sich, der dann filtriert
und drei Mal in 100 ml Aceton/Wasser 5:1 und drei Mal mit 100 ml
Aceton gewaschen wird und schließlich 24 Stunden lang bei 30°C gefriergetrocknet
wird.
-
3,93
g der Titelverbindung werden erhalten. Eine quantitative Bestimmung
der Esterreste wird nach dem auf den Seiten 169 – 172 von „Quantitative Organic Analysis
Via Functional Groups",
4. Ausgabe, John Wiley and Sons Publication, beschriebenen Verseifungsverfahren
ausgeführt.
-
Beispiel 7: Herstellung
der 15% vernetzten/querverbundenen Hyaluronsäure Hyaluronsäure)
-
Produktbeschreibung:
-
15%
der Carboxygruppen bei der internen Veresterung verwendet.
-
85%
der Carboxygruppen als Natriumsalz vorliegend.
-
6,21
g Hyaluronsäuretetrabutylammoniumsalz
mit einem Molekulargewicht von 170.000 Dalton entsprechend 10 Milliäquivalent
einer monomeren Einheit werden in 248 ml DMSO bei 25°C solubilisiert.
0,152 g (1,5 Milliäquivalent)
Triethylaminchlorid wird hinzugefügt, und die so erhaltene Lösung wird 30
Minuten lang gerührt.
-
Eine
Lösung
von 0,382 g (1,5 Milliäquivalent) 2-Chlor-1-methylpyridiniumchlorid
in 20 ml DMSO wird langsam tropfenweise über einen Zeitraum von 1 Stunde
hinzugefügt,
und das Gemisch wird 30 bis 45 Stunden lang bei Raumtemperatur aufbewahrt.
-
Eine
aus 100 ml Wasser und 2,5 g Natriumchlorid gebildete Lösung wird
hinzugefügt,
und das so erhaltene Gemisch wird langsam in 750 ml Aceton gegossen,
wobei ständiges
Rühren
beibehalten wird. Ein Niederschlag bildet sich, der dann filtriert
und drei Mal mit 100 ml Aceton/H2O 5:1 und
drei Mal mit 100 ml Aceton gewaschen wird und schließlich 24
Stunden lang bei 30°C
Vakuum-getrocknet wird.
-
3,9
g der Titelverbindung werden erhalten. Eine quantitative Bestimmung
der gesamten Esterreste wird gemäß dem auf
den Seiten 169 – 172
von „Quantitative
Organic Analysis Via Functional Groups", 4. Ausgabe, John Wiley and Sons Publication,
beschriebenen Verseifungsverfahren ausgeführt.
-
4. Die Säugerzellkomponente
-
Die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
sind besonders nützlich,
um ein optimales Abgabesystem für
die lokale Anwendung von Zellen bereitzustellen. Viele Pathologien
sind auf wesentlichen Substanzverlust zurückzuführen, der durch natürliche wirtsgetriebene
Mechanismen kaum selbst wiederhergestellt wird oder sogar überhaupt
nicht wiederhergestellt wird. In fast allen Fällen ergibt die Wiederherstellung
ein Gewebe, dass im Hinblick auf biologische, histologische und
funktionelle Eigenschaften dem ursprünglichen ungeschädigten Gewebe nicht
gleich ist. In dieser Beziehung bietet die Gewebekultur, d. h. die
Kombination von eingebetteten oder auf ein biokompatibles Gerüst geschichteten Zellen
nun die Möglichkeit,
in vitro eine gewebeähnliche
Struktur aufzubauen, die nach Transplantation in den Patienten eine
weitere Reifung/Differenzierung mit der Möglichkeit durchlaufen kann,
das ursprüngliche,
verloren gegangene Gewebe vollständig
zu regenerieren (Ref.: Langer und Vacanti, Science, 1993).
-
Noch
andere Pathologien können
einen viel komplexeren Behandlungsansatz erfordern. Insbesondere
benötigen
bestimmte Krankheiten, wie zum Beispiel dysmetabolische Zustände, nicht
nur eine lokale Abgabe des heilenden Medikaments, sondern auch eine
biointeraktive Kontrolle bei der Verabreichung des Stoffs. Ein paradigmatisches
Beispiel wird durch die Behandlung von insulinabhängigem Diabetes
(Typ I) gebildet. Der Erfolg jedes therapeutischen Protokolls beruht
auf der Verabreichung von Insulin nur dann, wenn die Blutglucosespiegel
bestimmte Werte erreichen. In diesem Fall kann nur ein biologisch
empfindliches, Insulin produzierendes System angemessen auf die
Körperbedürfnisse
antworten. Da Inselzellen des Pankreas tatsächlich nicht leicht mit der
Zellkulturtechnologie manipulierbar sind, können in dem besonderen Fall
andere Zelltypen, zum Beispiel Fibroblasten, genetisch modifiziert
werden, um Insulin in kontrollierter Weise zu exprimieren. Für diese
bestimmten Krankheiten sollte das ideale klinische Protokoll aus
der lokalen Abgabe von auf die Produktion spezifischer biologischer/pharmakologischer
Moleküle
festgelegten Zellen in einem geeigneten Träger bestehen. Die durch die
vorliegende Erfindung abgebbaren Zellen sind Säugerzellen, besonders jene
ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Chondrozyten, Osteozyten, Fibroblasten,
Keratinozyten, Adipozyten, Muskelzellen, Nervenzellen, Zellen des
peripheren Nervensystems, Endothelzellen, hämatopoetischen Zellen, Drüsenzellen,
Zellen der Harnwege und Stammzellen, sowohl von erwachsenem als
auch von embryonalem Gewebe.
-
Die
chondrogenen Zellen können
zum Beispiel direkt aus bereits existierendem Knorpelgewebe isoliert
werden, zum Beispiel aus hyalinem Knorpel, elastischem Knorpel oder
Faserknorpel. Insbesondere können
chondrogene Zellen aus Gelenkknorpel (entweder aus gewichttragenden
oder nicht gewichttragenden Gelenken), Rippenknorpel, Nasenknorpel,
Ohrmuschelknorpel, Trachealknorpel, Kehldeckelknorpel, Schilddrüsenknorpel,
Stellknorpel und Ringknorpel isoliert werden. Verfahren zur Isolierung
chondrogener Zellen aus derartigen Geweben werden nachstehend dargelegt.
In einer anderen Ausführungsform
können
chondrogene Zellen aus Knochenmark isoliert werden. Siehe zum Beispiel
US Pat. Nr. 5.197.985 und Nr. 4.642.120 und Wakitani et al., (1994)
J. Bone Joint Surg. 76: 579 – 91,
deren Offenbarungen hier durch Bezugnahme aufgenommen sind.
-
Wenn
die chondrogenen Zellen einmal aus den bereits existierenden Geweben
isoliert worden sind, vermehrt man sie ex vivo in Kultur in einzelliger Schicht
unter Verwendung üblicher,
auf dem Fachgebiet wohlbekannter Techniken. Siehe zum Beispiel Pollack
(1975) in „Readings
in Mammalian Cell Culture",
Cold Spring Harbor Laboratory Press, Cold Spring Harbor, dessen
Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist. Kurz gesagt wird
die Population chondrogener Zellen durch Züchtung der Zellen in einzelliger
Schicht und durch serielles Passagieren der Zellen vergrößert. Die
chondrogenen Zellen werden passagiert, nachdem sich die Zellen zu
einer derartigen Dichte vermehrt haben, dass sie einander auf der
Oberfläche
der Zellkulturplatte berühren.
Während
des Passagierschrittes werden die Zellen vom Substrat abgelöst. Dies
wird routinemäßig durch
Gießen
einer ein proteolytisches Enzym enthaltenden Lösung, d. h. Trypsin, auf die
einzellige Schicht ausgeführt.
Das proteolytische Enzym hydrolysiert Proteine, welche die Zellen
auf dem Substrat verankern. Als Ergebnis werden die Zellen von der Oberfläche des
Substrats abgelöst.
Die so erhaltenen Zellen, jetzt in Suspension, werden mit Kulturmedium
verdünnt
und in eine neue Gewebekulturschale bei einer derartigen Zelldichte
wieder ausplattiert, dass die Zellen einander nicht berühren. Die
Zellen heften sich anschließend
wieder an die Oberfläche der
Gewebekultur an und beginnen wieder, sich zu vermehren. In einer
anderen Ausführungsform
können
die Zellen in Suspension für
die anschließende Verwendung
unter Verwendung von im Fachgebiet wohlbekannter Techniken kryokonserviert
werden. Siehe zum Beispiel Pollack (vorstehend).
-
Die
Zellen werden wiederholt passagiert, bis genügend Zellen gezüchtet worden
sind, um ein Stück
synthetischen Knorpels von vorbestimmter Größe herzustellen. Als Ergebnis
kann eine ursprünglich
aus einer Biopsieprobe isolierte Population, die eine kleine Zahl
von chondrogenen Zellen enthält,
in vitro vergrößert werden,
um dadurch eine große
Zahl von chondrogenen Zellen für
die anschließende
Verwendung in der erfindungsgemäßen Durchführung zu
erzeugen.
-
4.1 Verfahren zur Isolierung
von Chondrozyten
-
Kurz
gesagt wird chondrogene Zellen enthaltendes Gewebe disaggregiert,
um freigelegte chondrogene Zellen aus ihrer extrazellulären Matrix
freizusetzen. Die freigelegten Zellen werden dann isoliert und in
einzelliger Schicht in einem undifferenzierten Zustand ex vivo vermehrt.
Das Passagierverfahren kann viele Male (n) wiederholt werden, zum
Beispiel bis zu etwa 7 bis 10 Passagen, bis genügend Zellen gezüchtet worden
sind, um ein Stück
Knorpel von vorbestimmter Größe herzustellen.
Diese Schritte vergrößern die
Zahl der chondrogenen Zellen in einer Population, die anschließend zur
Bildung des dreidimensionalen, aus mehreren Zellschichten bestehenden
Füllstücks synthetischen
Knorpels verwendet werden kann.
-
Eine
vorgeformte Vertiefung mit einer Zellkontakt bildenden, zelladhäsiven Oberfläche wird dann
mit den vermehrten aber undifferenzierten chondrogenen Zellen beimpft.
Die zelladhäsive Oberfläche verhindert,
dass sich in der Vertiefung gezüchtete
chondrogene Zellen an die Oberfläche
der Vertiefung anhaften. Die Zellen, denen ihre Verankerung entzogen
wurde, interagieren miteinander und wachsen innerhalb von Stunden
zusammen, wodurch ein zusammenhängender
Zellpfropfen gebildet wird. Die chondrogenen Zellen fangen dann
an zu differenzieren, gekennzeichnet durch die Produktion und Sekretion
von knorpelspezifischen Markern, d. h. Kollagen Typ II und sulfatierten
Proteoglykanen. Kollagen Typ II wird spezifisch in Knorpel gefunden.
Die chondrogenen Zellen werden dann genügend lang gezüchtet, um
die Bildung eines dreidimensionalen, aus mehreren Zellschichten
bestehenden Füllstücks synthetischen
Knorpels zu erlauben. Das so erhaltene synthetische Knorpelfüllstück umfasst
chondrogene Zellen, die mit einer neuen, endogen produzierten und
sezernierten extrazellulären
Matrix dispergiert sind. Die während
dieses Verfahrens abgelagerte extrazelluläre Matrix ist biochemisch und
morphologisch der in natürlichem
Knorpel gefundenen extrazellulären
Matrix ähnlich.
Insbesondere umfasst die synthetische Matrix Fasern des Kollagen
Typ II und sulfatierte Proteoglykane wie zum Beispiel Chondroitinsulfat
und Keratansulfat.
-
4.2 Isolierung chondrogene
Zellen enthaltenden Gewebes
-
In
der gegenwärtigen
erfindungsgemäßen Durchführung nützliche
chondrogene Zellen können aus
einer Vielzahl von Quellen in einem Säuger, der derartige Zellen
enthält,
als Probe genommen werden, zum Beispiel aus bereits existierendem
Knorpelgewebe, perichondralem Gewebe oder Knochenmark.
-
Obwohl
Rippenknorpel, Nasenknorpel, Ohrmuschelknorpel, Trachealknorpel,
Kehldeckelknorpel, Schilddrüsenknorpel,
Stellknorpel und Ringknorpel nützliche
Quellen von chondrogenen Zellen sind, ist Gelenkknorpel (aus entweder
gewichttragenden oder nicht gewichttragenden Gelenken) die bevorzugte
Quelle. Biopsieproben von Gelenkknorpel können ohne weiteres durch einen
Chirurgen isoliert werden, der Arthroskopie oder offene Gelenkchirurgie durchführt. Verfahren
zur Isolierung von Biopsiegewebe sind im Fachgebiet wohlbekannt
und werden daher hier nicht im Einzelnen beschrieben. Siehe zum
Beispiel, „Operative
Arthroscopy" (1991)
von McGinty et al., Raven Press, New York, dessen Offenbarung hier
durch Bezugnahme aufgenommen ist.
-
Perichondrales
Gewebe ist das membranartige Gewebe, das die Oberfläche aller
Arten von Knorpel überzieht,
außer
Gelenkknorpel. Perichondrales Gewebe stellt den im darunterliegenden,
nicht vaskularisierten Knorpelgewebe lokalisierten Chondrozyten
Nährstoffe
bereit. Aus dem Rippenknorpel von an Osteoporose leidenden Patienten
entnommenes perichondrales Gewebe stellt eine Quelle von chondrogenen
Zellen bereit, wenn der normale Gelenkknorpel erkrankt oder nicht
verfügbar
ist. Biopsieproben perichondralen Gewebes können aus der Oberfläche von
Rippenknorpel oder in einer anderen Ausführungsform von der Oberfläche des
Ohrmuschelknorpels, Nasenknorpels und Ringknorpels unter Verwendung
von einfachen chirurgischen, im Fachgebiet wohlbekannten Verfahren
isoliert werden. Siehe zum Beispiel: Skoog et al., (1990) Scan. J.
Plast. Reconstr. Hand Surg. 24: 89 – 93; Bulstra et al., (1990)
J. Orthro. Res. 8: 328 – 335;
und Homminga et al., (1990) J. Bone Constr. Surg. 72: 1003 – 1007,
deren Offenbarungen hier durch Bezugnahme aufgenommen sind.
-
Es
wird auch ins Auge gefasst, dass bei der erfindungsgemäßen Durchführung nützliche
chondrogene Zellen, besonders mesenchymale Zellen, aus Knochenmark
isoliert werden können.
Bei der Isolierung von Knochenmark nützliche Operationsverfahren
sind im Fachgebiet wohlbekannt und werden daher hier nicht im Einzelnen
beschrieben. Siehe zum Beispiel Wakitani et al., (1994) J. Bone
Joint Surg. 76: 579 – 591,
dessen Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist.
-
4.3. Herstellung freigelegter
chondrogener Zellen
-
Protokolle
zur Herstellung freigelegter chondrogener Zellen aus Knorpelgewebe,
perichondralem Gewebe und Knochenmark sind nachstehend dargelegt.
-
A. Aus Gelenkknorpel
-
Gelenkknorpel,
sowohl belasteter (gewichttragender) als auch unbelasteter (nicht
gewichttragender) kann enzymatischer Behandlung unterzogen werden,
um das Gewebe zu disaggregieren und freigelegte chondrogene Zellen
aus der extrazellulären Matrix
freizusetzen. Proteolytische Enzyme, zum Beispiel Chondroitinase
ABC, Hyaluronidase, Pronase, Kollagenase oder Trypsin enthaltende
Lösungen können dem
Gelenkknorpelgewebe hinzugefügt
werden, um die extrazelluläre
Matrix zu verdauen. Siehe zum Beispiel Watt & Dudhia (1988) Differentiation 38: 140 – 147, dessen
Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist.
-
In
einem bevorzugten Verfahren wird Gelenkknorpel zunächst in
Stücke
von etwa 1 mm Durchmesser oder weniger geschnitten. Dies wird routinemäßig unter
Verwendung eines sterilen Skalpells ausgeführt. Das kleingeschnittene
Gewebe wird dann enzymatisch disaggregiert, zum Beispiel durch die
Zugabe einer 0,1% Kollagenase enthaltenden Lösung (Boehringer Mannheim GmbH,
Deutschland). Ungefähr
1 ml Kollagenase wird pro 0,25 ml Äquivalent des kleingeschnittenen
Gewebes hinzugefügt. Die
Probe wird dann gemischt und über
Nacht (bis zu 16 Stunden lang) bei 37°C unter Rühren inkubiert. Dem Übernacht-Verdau
folgend werden die verbleibenden Gewebestücke durch Zentrifugation geerntet,
der Überstand
wird entfernt, und die übrigen Knorpelstücke werden
durch Zugabe einer beispielsweise 0,25% Kollagenase und 0,05% Trypsin
(Sigma Chemical Co., St. Louis) enthaltenden Lösung nachverdaut. Ungefähr 1 ml
0,25% Kollagenase und 0,05% Trypsin wird pro 0,25 ml Äquivalent
des verbleibenden Gewebes hinzugefügt. Die Probe wird dann gemischt
und 2 bis 4 Stunden lang bei 37°C
unter Rühren
inkubiert. Jegliches zurückbleibende
Gewebe wird durch Zentrifugation pelletiert und die Zellsuspension
geerntet. Der Kollagenase-Trypsin-Schritt wird 2 bis 4 Mal wiederholt
oder so lange, bis das Gewebe völlig
disaggregiert ist.
-
Die
enzymatische Reaktion wird durch Zugabe von Gewebekulturmedium,
ergänzt
mit ungefähr 10%
fötalem
Rinderserum (FBS) (Hyclone, Logan, Utah) beendet. Ein bevorzugtes
Zellkulturmedium enthält
zum Beispiel Dulbecco's
minimales essentielles Medium (DMEM) (Sigma Chemical Co., St. Louis),
ergänzt
mit 10% FBS. Ein alternatives Zellkulturmedium schließt ein 1:1
(Vol/Vol) Gemisch von Medium 199 (Sigma Chemical Co., St. Louis)
bzw. Molecular Cell Developmental Biology Medium 202 (MCDB 202)
(Sigma Chemical Co., St. Louis) ein, jeweils ergänzt mit 10% FBS. In einer anderen
Ausführungsform
schließt
ein anderes bei der erfindungsgemäßen Durchführung nützliches Kulturmedium ein 3:1
(Vol/Vol) Gemisch von DMEM bzw. Ham's F-12 (F12) (Sigma Chemical Co., St.
Louis) ein, jeweils ergänzt
mit 10% FBS. Freigelegte chondrogene Zellen enthaltende Fraktionen
werden vereinigt, und eine Zellkulturplatte wird zur Zellvermehrung
und zum Testen mit den Zellen bei einer Zelldichte von etwa 1 × 102 – 5 × 105 Zellen/cm2, vorzugsweise
etwa 5 × 102 – 1 × 105 Zellen/cm2 und
am meisten bevorzugt etwa 1 × 103 – 1 × 104 Zellen/cm2 beimpft.
-
Chondrozyten
können
mit dem vorstehend erwähnten
Verfahren aus Rippenknorpel, Nasenknorpel, Ohrmuschelknorpel, Trachealknorpel,
Kehldeckelknorpel, Schilddrüsenknorpel,
Stellknorpel und Ringknorpel isoliert werden.
-
B. Aus perichondralem
Gewebe
-
Freigelegte
chondrogene Zellen werden vorzugsweise unter Verwendung der gleichen
Verfahren wie vorstehend in Sektion II A beschrieben aus perichondralem
Gewebe isoliert.
-
Kurz
gesagt wird das Gewebe in Stücke
von etwa 1 mm Durchmesser oder weniger zerkleinert. Das zerkleinerte
Gewebe wird wiederholt mit proteolytischen Enzymen, zum Beispiel
Trypsin und Kollagenase, verdaut. Eine Zellkulturschale wird mit
den so erhaltenen freigelegten Zellen zur Zellvermehrung und zum
Testen mit einer Plattierungsdichte von etwa 1 × 102 – 5 × 105 Zellen/cm2 beimpft,
vorzugsweise etwa 5 × 102 bis 1 × 105 Zellen/cm2, und
am meisten bevorzugt etwa 1 × 103 – 1 × 104.
-
In
einer anderen Ausführungsform
kann ein nichtzerstörerisches
Verfahren verwendet werden, um chondrogene Zellen aus perichondralem
Gewebe zu isolieren. Bei diesem Verfahren wird intaktes explantiertes
Gewebe in eine Zellkulturschale gegeben und in Nährmedium inkubiert. Die im
Gewebe lokalisierten chondrogenen Zellen wandern aus dem Gewebe
heraus und auf die Oberfläche
der Gewebekulturplatte, wo sie anfangen, sich zu vermehren. Siehe zum
Beispiel Bulstra et al., (1990) J. Orthop. Res. 8 : 328 – 335, dessen
Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist. Kurz gesagt werden
Stücke
des zerkleinerten explantierten Gewebes in eine Gewebekulturmedium
enthaltende Gewebekulturplatte gegeben. Ein bevorzugtes Zellkulturmedium umfasst
mit 10% FBS ergänztes
DMEM. Die explantierten Gewebe werden bei 37°C und 5% CO2 3
bis 7 Tage lang inkubiert. Während
dieser Zeit wandern die chondrogenen Zellen aus dem explantierten
Gewebe heraus und auf die Oberfläche
der Gewebekulturschale. Nach dem Wiederanhaften an die Oberfläche der
Platte fangen die Zellen an, sich wieder zu vermehren.
-
C. Aus Knochenmark
-
Chondrogene
Zellen, besonders mesenchymale Zellen, können aus Knochenmarksproben
isoliert werden. Zur Isolierung mesenchymaler Zellen aus Knochenmark
nützliche
Verfahren sind im Fachgebiet wohlbekannt, siehe zum Beispiel: US
Pat. Nr. 5.197.985, Nr. 4.642.120; und Wakitani et al. (1994, vorstehend).
Zum Beispiel kann in einem bevorzugten Verfahren ein Knochenmarkspfropfen
operativ aus dem jeweils interessierenden Säuger entfernt werden und zu
Zellkulturmedium hinzugefügt
werden. Bevorzugte vollständige
Wachstumsmedien werden in US Pat. Nr. 5.197.985 offenbart. Das Gemisch
wird dann verwirbelt, um den Gewebepfropfen aufzubrechen. Die so
erhaltene Suspension wird zentrifugiert, um Knochenmarkszellen von
großen Stücken partikulärem Material,
d. h. Knochenfragmenten, abzutrennen. Die Zellen werden dann dissoziiert,
indem man die Zellen durch eine Spritze zwingt, die nacheinander
mit einer 16-, 18- und 20-G-Kanüle
bestückt
wird, um eine Einzelzellsuspension zu ergeben. Die Zellen werden
dann in eine Zellkulturplatte bei einer Zelldichte von etwa 1 × 105 – 1 × 104 Zellen/cm2 ausplattiert,
um knochenmarksabgeleitete mesenchymale Zellen von den übrigen in der
Suspension vorhandenen Zellen selektiv abzutrennen und/oder zu isolieren.
-
III.
In vitro Vermehrung freigelegter chondrogener Zellen Aus Knorpelgewebe,
perichondralem Gewebe oder Knochenmark unter Verwendung der in Sektion
II vorstehend beschriebenen Verfahren isolierte chondrogene Zellen
können
zur Vermehrung in Kultur in einzelliger Schicht gegeben werden.
Das Verfahren erlaubt es, die Zahl der isolierten chondrogenen Zellen
zu vergrößern. Im
Prinzip kann der Fachmann eine im Wesentlichen unbegrenzte Zahl von
chondrogenen Zellen und deshalb im Wesentlichen eine unbegrenzte
Menge synthetischen Knorpels herstellen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
die chondrogenen Zellen während
der Vermehrung entdifferenzieren und ihre Fähigkeit verlieren, knorpelspezifische
extrazelluläre
Matrix zu sezernieren. Ein Verfahren zur Analyse, ob die undifferenzierten
Zellen ihr chondrogenes Potential noch beibehalten, wird hierin
nachstehend beschrieben.
-
4.4 Zellvermehrung
-
Protokolle
zur Zellvermehrung durch Kultur in einzelliger Schicht sind im Fachgebiet
wohlbekannt, siehe zum Beispiel Pollack (vorstehend), und werden
daher hier nicht im Einzelnen beschrieben.
-
Kurz
gesagt werden Kulturen in einzelliger Schicht durch Animpfen primärer chondrogener
Zellen, entweder aus Knorpelgewebe oder perichondralem Gewebe isoliert,
in einer Zellkulturschale bei einer Zelldichte von etwa 1 × 102 – 5 × 105 Zellen/cm2, bevorzugt
etwa 5 × 102 – 1 × 105 Zellen/cm2 und
am meisten bevorzugt etwa 1 × 103 – 1 × 104 Zellen/cm2 begonnen.
Chondrogene Zellen, die einer oder mehrerer Passagerunden unterzogen
wurden, werden auch bei der gleichen Plattierungsdichte ausplattiert. Aus
Knochenmark isolierte primäre
chondrogene Zellen werden bei einer Zelldichte von etwa 1 × 105 – 1 × 106 Zellen/cm2 in eine
Zellkulturplatte ausplattiert. Chondrogene Zellen aus Knochenmark,
die einer oder mehrerer Passagerunden unterzogen wurden, werden
bei Zelldichten von etwa 1 × 102 – 5 × 105 Zellen/cm2, bevorzugter
etwa 5 × 102 – 1 × 105 Zellen/cm2 und
am meisten bevorzugt etwa 1 × 103 – 1 × 104 Zellen/cm2 ausplattiert.
Die chondrogenen Zellen werden anschließend bei 37°C, 5% CO2 in
Zellkulturmedium gezüchtet.
-
Ein
bevorzugtes Zellkulturmedium umfasst mit 10% FBS ergänztes DMEM.
In einer anderen Ausführungsform
kann ein Zellkulturmedium, umfassend ein mit 10% FBS ergänztes 1:1
(Vol/Vol) Gemisch von jeweils Medium 199 und MCDB 202, verwendet
werden. Noch ein anderes bei der erfindungsgemäßen Durchführung nützliches Kulturmedium umfasst
ein mit 10% FBS ergänztes
3:1 (Vol/Vol) Gemisch von jeweils DMEM und F12.
-
Wenn
die Zellkulturen einmal konfluent werden, d. h. die Zellen auf der
Plattenoberfläche
zu einer derartigen Dichte gewachsen sind, dass sie einander berühren, werden
die Zellen passagiert und in eine neue Platte überimpft. Dies kann erreicht
werden, indem das die einzellige Zellschicht bedeckende Zellkulturmedium
zunächst
abgesaugt wird, und die einzellige Zellschicht mit phosphatgepufferter
Salzlösung
(PBS) gewaschen wird. Das PBS wird durch Absaugen entfernt, und
eine ein proteolytisches Enzym, d. h. 0,1 % Trypsin, enthaltende
Lösung
wird dann auf die einzellige Schicht gegossen. Das proteolytische
Enzym hydrolysiert Proteine, welche die Zellen auf der Oberfläche der
Platte verankern, und setzt dadurch die Zellen von der Plattenoberfläche frei.
Das proteolytische Enzym in der Zellsuspension wird dann durch Zugabe
von FBS zu der Suspension bis zu einer Endkonzentration von 10%
(Vol/Vol) inaktiviert. Die Zelldichte in der Suspension wird dann abgeschätzt und
die Zellen werden in eine neue Zellkulturplatte bei einer Dichte
von etwa 1 × 102 – 5 × 105 Zellen, stärker bevorzugt etwa 5 × 102 – 1 × 105 Zellen und am meisten bevorzugt etwa 1 × 103 – 1 × 104 Zellen pro cm2 neu
ausplattiert. Das Passageverfahren kann viele Male wiederholt werden,
zum Beispiel etwa 7 bis 10 Mal, bis genügend Zellen gezüchtet worden
sind, um ein Stück
Knorpel der vorbestimmten Größe herzustellen.
-
Es
ist selbstverständlich,
dass Suspensionen von vermehrten Zellen für unbestimmte Zeit unter Verwendung
im Fachgebiet wohlbekannter Verfahren kryokonserviert werden können. Siehe
zum Beispiel Pollack (vorstehend). Demgemäß können Populationen chondrogener
Zellen für
die anschließende
Verwendung gelagert werden, wann immer sich die Notwendigkeit ergibt.
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4.5 Analyse zum Messen
des chondrogenen Potentials vermehrter Zellen
-
Undifferenzierte
chondrogene Zellen, in Kultur als einzellige Schicht vermehrt, können analysiert werden,
um zu bestimmen, ob sie ihr chondrogenes Potential noch beibehalten.
Dies kann durch Züchtung
der Zellen in einem halbfesten Medium in einem Agarosekultur genannten
Verfahren ausgeführt
werden. Dieses Verfahren wird in Benya et al. (1982) Cell 30: 215 – 224 beschrieben,
dessen Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist.
-
Kurz
gesagt wird eine Lösung
von 2% warmer niedrigschmelzender Agarose (LT-Agarose) (BioRad, Richmond, Calif.)
mit vermehrten chondrogenen Zellen beimpft. Die Verwendung von LT-Agarose erlaubt
es, die Agarose mit den Zellen ohne thermale Schädigung der Zellen zu beimpfen.
Die Agarose wird vor Zugabe der Zellen auf etwa 39 – 41 °C gekühlt. Ungefähr 1 × 103 – 1 × 106 Zellen werden in 1 ml flüssige Agarose
beimpft.
-
Die
Zellen werden anschließend
bei 37°C, 5%
CO2 3 bis 4 Wochen lang in einem vorzugsweise DMEM
enthaltenden, mit 10% FBS ergänztem
Zellkulturmedium gezüchtet.
Während
dieser Zeit replizieren die chondrogenen Zellen unter Bildung von Kolonien,
die eine extrazelluläre
Matrix zu sezernieren beginnen. Die so erhaltenen Kolonien erscheinen wie
kleine, in die Agarose eingebettete „Knötchen". Die Kolonien können gezählt werden, und der chondrogene
Anteil der Zellen kann histochemisch und immunhistochemisch unter
Verwendung im Fachgebiet wohlbekannter Verfahren bestimmt werden.
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4.6 Herstellung von Zellkulturen
aus dem Knochenmarkstroma
-
Knochenmarkstroma
kann nach Standardverfahren durch Absaugung aus dem Beckenkamm unter
sterilen Bedingungen mittels eines heparinbehandelten, mit einer
10-ml-Spritze verbundenen und 1 ml Heparinlösung (3.000 Einheiten/ml) enthaltenden
Plastikschlauchs isoliert werden. Es ist möglich, außer Knochenmark selbst aus
Knochenmark isolierte Stammzellen zu verwenden. In diesem Fall wird die
mediale proximale Oberfläche
der Tibia (oder jedes anderen Knochens) unter Anästhesie mit einem kleinen Einschnitt
freigelegt. Das subkutane Gewebe und das Periost werden eingeschnitten
und zurückgefaltet,
um die Knochenoberfläche
freizulegen. Die Tibia wird mit einer 16- oder 18-G-Kanüle perforiert und
das Knochenmark wird durch einen heparinbehandelten Plastikschlauch
abgesaugt, der an einer 1 ml Heparinlösung (3.000 Einheiten/ml) enthaltenden Spritze
befestigt ist. Das abgesaugte Material wird unter sterilen Bedingungen
in ein 50-ml Plastikröhrchen
transferiert und 10 Minuten bei 1.300 Upm zentrifugiert. Die abzentrifugierten
Zellen werden drei Mal mit warmer Hanks-Lösung (HBSS) gewaschen, wieder
abzentrifugiert und in einem alpha-minimal-essentiellen-Medium (α-MEM) enthaltenden, vollständigen Kulturmedium,
angereichert mit einer 1-%igen Antibiotikalösung (10.000 Einheiten Penicillin,
10 mg/ml Steptromycin), 10% fötalem
Rinderserum (FBS), basischem Fibroblastenwachstumsfaktor (bFGF)
(10 ng/ml) und Dexamethason (0,4 μg/ml) suspendiert.
Die Zellsuspension wird bei einer Dichte von 3 – 5 × 106 kernhaltigen
Zellen pro cm2 in eine 35-mm Petri-Kapsel
gegossen. Die mesenchymalen Stammzellen werden in einem vollständigen Kultumedium
bei 37°C
in einer angefeuchteten, 5% CO2 und 95%
Luft enthaltenden Atmosphäre
inkubiert.
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Nach
4 Tagen Primärkultur
werden die undifferenzierten Zellen durch Waschen mit einer phosphatgepufferten
Lösung
entfernt. Das Kulturmedium wird alle drei Tage gewechselt.
-
Wenn
die Zellen nach etwa 2 – 3
Wochen Konfluenz erreichen, werden sie durch 7-minütigen enzymatischen
Verdau mit 0,05% Trypsin, 0,02% EDTA bei 37°C aus dem Kulturbehälter entfernt.
Die Reaktion wird durch Zugabe von vollständigem Kulturmedium unterbrochen,
die Zellsuspension wird in ein 50-ml Plastikröhrchen transferiert und 10
Min. lang bei 1.400 Upm zentrifugiert. Die Zellen werden in Kulturmedium
resuspendiert und mit einem Hämocytometer
gezählt.
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Um
in den mesenchymalen Stammzellen und Knochenmarkszellen Chondrogenese
zu induzieren, wird die Massenkulturtechnik verwendet (ursprüngliche
Zelldichte > 1 × 106 Zellen/cm2).
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4.7 Herstellung von Zellkulturen
aus Knorpelgewebe
-
Eine
Biopsie von Gelenkknorpel wird nach Standardoperationsverfahren
entnommen.
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Die
Knorpelprobe wird durch enzymatischen Verdau unter Verwendung einer
0,1 %igen Kollagenase-Lösung
aufgespalten. Ungefähr
1 ml Kollagenase wird pro 0,25 ml des zerkleinerten Gewebes hinzugefügt. Die
Probe wird gemischt und 16 Stunden lang bei 37°C unter Rühren inkubiert. Anschließend werden
die Fragmente des zurückbleibenden Gewebes
durch Zentrifugation abgetrennt, und der Überstand wird entfernt. Die
Fragmente des zurückbleibenden
Knorpels werden in einer 0,25% Kollagenase und 0,05% Trypsin enthaltenden
Lösung
wieder einem enzymatischen Verdau ausgesetzt. Die Probe wird gemischt
und 2 – 4
Stunden lang bei 37°C
unter Rühren
inkubiert. Das zurückbleibende
Gewebe wird durch Zentrifugation abgetrennt, und die Behandlung wird
wiederholt, bis der Verdau vollständig ist.
-
Die
enzymatische Reaktion wird durch Zugabe eines Kulturmediums unterbrochen,
das mit 10% fötalem
Rinderserum (FBS) oder mit Dulbeccos minimalem essentiellem Medium,
angereichert mit 10% FBS, angereichert ist.
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Die
Zellsuspension wird bei einer Dichte von 3 – 5 × 106 Zellen
pro cm2 in eine 35-mm Petrischale gegossen.
-
5. Die pharmazeutisch
oder biologisch wirksame Komponente
-
Da
festgestellt wurde, dass die 50 – 70% Benzylester der Hyaluronsäure und
die 3 – 15%
ACP Hyaluronsäure-Derivate
ausgezeichnete Träger
für ein
Abgabesystem injizierbarer Verabreichung sind, kann die biologisch
oder pharmazeutisch wirksame Komponente von jeder zur Verabreichung
an einen Säuger,
wie zum Beispiel einen menschlichen Patienten, gewünschten
Art sein. Von besonderer Wichtigkeit als pharmakologisch wirksame
Stoffe sind Antibiotika, entzündungshemmende
Mittel, Antiseptika, aktive Hormone, Antitumormittel und Antivirusmittel, die
per se im Fachgebiet bekannt sind.
-
Die
biologisch aktiven Stoffe sind vorzugsweise jene, die einen Effekt
auf den biologischen Vorgang des Säugers oder Patienten haben.
Von besonderer Wichtigkeit sind Stoffe, welche die Zelladhäsion an
Biomaterial fördern,
wie zum Beispiel Fibronectin, RGD- oder Integrin-Sequenzen, die
Wachstumsfaktoren wie zum Beispiel Transformationswachstumsfaktor β (TGF), Insulin-ähnlicher
Wachstumsfaktor (IGF), Blutplättchen-abgeleitete
Wachstumsfaktoren (PDGF), Epidermiswachstumsfaktoren (EGF), saure oder
basische Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (aFBF oder bFBF), Hepatozyt-Wachstumsfaktor
(HGF), Keratinozyt-Wachstumsfaktor
(KGF), Knochenbildungsproteine (BMPs) wie zum Beispiel BMP-1, BMP-2,
BMP-3, BMP-4, BMP-5 und BMP-6 und osteogene Proteine (OPs) wie zum
Beispiel OP-1, OP-2 und OP-3, die Nucleinsäuren, die bestimmte Gene codieren
oder Gensequenzen oder Gentranskripte, wie zum Beispiel DNA oder
RNA, und Differenzierungs-/Modulationsfaktoren.
-
6. Zusätzliche Komponenten
-
Die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
werden in Form eines mindestens einen der Benzylester- oder ACP-Derivate
und mindestens eine biologisch oder pharmakologisch wirksame Komponente
und/oder Säugerzelle
enthaltenden Gels hergestellt. Das Gel kann auch ein oder mehrere
Hyaluronsäure-Derivate,
in einer oder mehreren verschiedenen Formen, wie zum Beispiel Fasern,
Granulate, Mikrosphären,
Nanosphären
und Schwamm-Fragmente enthalten. Diese Formen können eine Verankerung für die Säugerzellen
der Zusammensetzung bereitstellen und bestehen vorzugsweise aus
dem vollständigen
Benzylester-Derivat der Hyaluronsäure (HYAFF-11). Diese Formen
können
vorzugsweise durch die folgenden Verfahren hergestellt werden.
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Die
Mikrosphären
werden vorzugsweise durch das in
EP0517565 beschriebene
Verfahren hergestellt. Die Nanosphären werden vorzugsweise durch
das in WO 96/29998 beschriebene Verfahren hergestellt. Die Schwämme werden
vorzugsweise durch das in US Patent Nr. 4.851.521 beschriebene Verfahren
hergestellt. Die Fasern können
nach den in den US Patenten 5.520.916 und 5.824.335 beschriebenen
Verfahren hergestellt werden.
-
Beispiel 8 – Mikrosphären
-
Ein
vollständiges
Benzylester-Derivat der Hyaluronsäure, bei dem alle Carboxygruppen
der HAYFF11, wie in US Patent Nr. 4.851.521 beschrieben, wird in
einem aprotischen Lösungsmittel
wie zum Beispiel Dimethylsulfoxid bei einer zwischen 5 und 10% (Gew/Vol)
variierenden, im allgemeinen 7% (Gew/Vol) Konzentration gelöst. Wenn
das Polymer einmal solubilisiert ist, wird das so erhaltene Gemisch nachstehend
als die diskontinuierliche Phase bezeichnet werden. Zur gleichen
Zeit wird in einem geeigneten Reaktor ein Gemisch aus einem hochviskosen
Mineralöl
hergestellt, das ArlacelR, ein nichtionisches oberflächenaktives
Mittel, in einer Konzentration von 1 % Gew/Vol enthält.
-
Dieses
Gemisch wird nachstehend als die kontinuierliche Phase bezeichnet
werden.
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Die
kontinuierliche Phase wird unter Rühren bei einer konstanten Geschwindigkeit
von 1000 Upm bei 25° aufbewahrt,
dann wird die wie vorstehend beschrieben hergestellte diskontinuierliche
Phase zu ihr hinzugefügt.
Unter diesen Bedingungen findet sofortige Emulgation der beiden
Phasen statt. Das Verhältnis
zwischen den beiden Phasen (diskontinuierliche und kontinuierliche)
ist etwa 1 bis 16.
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Nach
15-minütigem
Rühren
wird Acetylacetat hinzugefügt.
Dieses Lösungsmittel
vermischt sich perfekt mit den beiden Phasen der Emulsion, aber
es ist kein Lösungsmittel
für das
Polymer und das humane Insulin-Polypeptid. Es ist bewiesen worden,
dass das zur vollständigen
Extraktion benötigte
Volumen des extrahierenden Lösungsmittels
das Zweieinhalbfache des Gesamtvolumens der Emulsion ist. Um die Extraktion
zu erleichtern, wird die Rührgeschwindigkeit
10 min lang auf 1400 – 1500
Upm gestellt und dann auf 500 Upm gesenkt. Die so erhaltene Suspension
wird weiter gerührt,
während
sie bei einer Einstellung von 1 Atmosphäre mit einer Schneckenpumpe
durch eine Filterpresse gepumpt wird. Nach Abschluss dieser Filtration
wird sie durch ein Filter von normal-Hexan gepumpt, wobei dies ein
Lösungsmittel
mit der doppelten Wirkung ist, das Präparat zu „trocknen" und jeglichen verbleibenden oberflächenaktiven
Stoff zu solubilisieren, der auf der Oberfläche der Mikrosphären vorhanden
sein kann. Das Produkt wird dann in geeignete Behälter gegeben
und bei 4°C gelagert.
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Unter
diesen Arbeitsbedingungen ist die so erhaltene durchschnittliche
Partikelgröße 10 μm.
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7. Beispielhafte erfindungsgemäße Zusammensetzungen
-
Die
Folgenden stellen Beispiele der erfindungsgemäßen Zusammensetzung dar.
-
Beispiel 9 – Zusammensetzung
eines Gels der auto-vernetzten Hyaluronsäure (ACP enthaltend Schwammfragmente
der auto-vernetzten Hyaluronsäure
(ACP) oder des Gesamt-Benzylesters (HYAFF-11) und Zellen
-
Ein
Schwamm von ACP (oder HYAFF-11) wird in flüssigem Stickstoff auf eine
Temperatur unter –150°C gebracht,
gepresst und gesiebt, um eine Granulometrie von weniger als 100
Mikron zu erhalten. Einhundert mg ACP Granulat wird mit 0,5 ml ACP
gemischt.
-
Fünf bis zehn
ml Heparin-behandeltes Knochenmark wird in eine sterile Spritze
(22 G) von 10 – 20
ml transferiert, die ACP-Granulat und Gel enthält. Das Gemisch wird langsam
in eine zweite Spritze gedrückt,
um ein homogenes Gemisch zu erhalten.
-
Die
Zellen können
sofort anschließend
in vivo in den osteochondralen Schaden injiziert werden oder man
lässt sie
vor dem Implantieren 3 – 4
Stunden lang bei 37°C
sich an die Mikropartikel anheften.
-
Wenn
die Zellen vorher in vitro für
eine bestimmte Zeitdauer (2 – 3
Wochen lang) vermehrt werden, wird eine bekannte Zahl von Zellen
in einem bestimmten Volumen suspendiert, bevor die Kultur mit dem
Gel gemischt wird. Das Volumen der Suspension wird so berechnet,
dass eine übermäßige Verdünnung des
Gels vermieden wird.
-
Eine
andere Ausführungsform
besteht darin, 1 – 2
ml Knochenmark und mesenchymale Stammzellen in einer sterilen Spritze
(22 G) mit einem Gemisch, bestehend aus 100 mg Schwammfragmenten und
35 mg ACP-Pulver, zu mischen. Das Gemisch wird 3 – 4 Stunden
lang bei 37°C
aufbewahrt, damit das Pulver hydratisiert werden kann und die Zellen an
die Schwammfragmente anhaften können.
-
Die
folgenden Beispiele beschreiben die Herstellung und Verabreichung
verschiedener Kombinationen der zuvor beschriebenen Hyaluronsäure-Komponente
und der Säugerzelle
und/oder molekularen Komponente. Diese Beispiele sind sowohl bei
weichen Geweben anwendbar, wie zum Beispiel Haut, Leber und Darm,
als auch bei harten, Knochen und Knorpel.
-
Beispiel 10 – Behandlung
von chondralen und osteochondralen Schäden mit in ein injizierbares,
auf Hyaluronsäure
beruhendes Gel eingebetteten chondrogenen Zellen
-
Die
beabsichtigte Zusammensetzung kann in Form eines injizierbaren,
mindestens ein Hyaluronsäure-Derivat
enthaltenden Gels hergestellt werden, worin die chondrogenen Zellen
gleichmäßig dispergiert
sind. Das Gel kann auch ein oder mehr Derivate der Hyaluronsäure in verschiedenen
Formen wie zum Beispiel Fasern, Granulat, Mikrosphären, Nanosphären, Schwammfragmente
etc. enthalten. Zuerst werden die chondrogenen Zellen, wie zum Beispiel erwachsene
differenzierte Chondrozyten oder undifferenzierte mesenchymale Stammzellen,
aus dem ursprünglichen
Gewebe isoliert, bei dem es sich zum Beispiel um nicht gewichttragenden
Gelenkknorpel und Knochenmarkstroma handelt. Zellen werden mit normalen,
routinemäßig vom
Fachmann verwendeten Zellkulturtechniken isoliert und vermehrt.
Wenn eine geeignete Zellzahl, je nach Größe und Tiefe des Schadens,
erreicht ist, werden die Zellen von den zweidimensionalen Kulturoberflächen abgelöst und in
ein aus ACP oder teilweise verestertem HYAFF bestehendes Gel eingebettet.
Der relative Vernetzungs-/Querverbindungs- oder Veresterungsgrad des
auf Hyaluronsäure
beruhenden Verabreichungsvehikels kann je nach der im Patienten
zu erzielenden gewünschten
Abbauzeit im Patienten variieren. Beispiele der Herstellung von
Benzylestern der Hyaluronsäure
und autovernetzten Hyaluronsäure-Derivaten
sind zuvor berichtet worden.
-
Das
Gel kann mechanisch so manipuliert werden, dass sich im Träger gleichmäßig dispergierte
Zellen ergeben. Dann wird die Kombination unter Verwendung einer
sterilen Spritze und/oder einer arthroskopischen Vorrichtung, wie
sie routinemäßig von
im Fachgebiet geübten
Chirurgen verwendet wird, injiziert, um die Größe des Schadens auszufüllen. Infolge
der Eigenschaft des Hyaluronsäure-Trägers bleiben
die Zellen im Schaden und beginnen, eine extrazelluläre Matrix
herzustellen, die den Träger
in der Regenerations-/Wiederherstellungsphase ersetzen wird. Darüberhinaus
können
Differenzierungs- und/oder Wachstumsfaktoren zur abgegebenen Kombination
von Zellen und Gel hinzugefügt werden,
um undifferenzierte chondrogene Zellen festzulegen, zum Beispiel
bei der Verwendung von mesenchymalen Stammzellen, oder um das Wachstum
der verabreichten Zellen und/oder Wirtszellen zu stimulieren.
-
Beispiel 11 – Behandlung
von chondralen und osteochondralen Schäden mit in injizierbare Feststoff-Gel-Formulierungen
mit Hyaluronsäure-Derivaten
eingebetteten chondrogenen Zellen
-
Um
eine Zusammensetzung von Zellen zu injizieren, die einige extrazelluläre Matrixmoleküle hergestellt
haben können
oder auf einer Adhäsions-Oberfläche stabilisiert
sein können,
kann der Träger
ein in ein Gel eingebettetes Gemisch aus einer Feststoffsuspension,
Mikropartikeln sein. Mikropartikel können nicht nur als Verankerungsträger für injizierte
Zellen wirken, sondern auch als Verankerungsträger für wirtsabgeleitete Zellen,
da diese Partikel nicht vollständig
mit den vorher beimpften chondrogenen Zellen bedeckt sind.
-
Diese
beabsichtigte Zusammensetzung kann in Form einer injizierbaren Kombination
aus einem mindestens ein Hyaluronsäure-Derivat enthaltenden Gel
mit einer mindestens einen Hyaluronsäure-abgeleiteten Feststoff
enthaltenden Feststoff-Suspension
hergestellt werden, in der die chondrogenen Zellen gleichmäßig dispergiert
sind. Zellen werden wie in Beispiel 11 beschrieben geerntet, isoliert
und vermehrt. Dann werden die Zellen in einem flüssigen Medium gemischt, das
mindestens ein Hyaluronsäure-Derivat
in Form von Fasern, Granulat, Mikrosphären, Nanosphären oder
Schwammfragmenten enthält,
die wie oben beschrieben aus einem ACP oder Benzylester-Derivat
hergestellt sind. Man lässt
Zellen in einem Zeitraum, umfassend von 15 Minuten bis zu 48 Stunden,
oder besser 30 Minuten bis zu 24 Stunden oder stärker bevorzugt 1 Stunde bis
3 Stunden bei Raumtemperatur im Operationssaal oder sogar in einer
kontrollierteren Umgebung wie zum Beispiel einem Zellkulturinkubator
sich an die Mikropartikel anheften. Dann werden die an den Mikropartikeln
haftenden Zellen in das Gel eingebettet und schließlich wie
oben beschrieben injiziert. Die Kombination der Hyaluronsäure-abgeleiteten
Komponenten ist derart, dass ein Verhältnis zwischen der Mikropartikelfraktion
und der Gelfraktion berechnet werden kann. Das optimale Verhältnis muss
an die besondere klinische Anwendung angepasst werden und kann von
9:1 bis 1:9 Anteilen Mikropartikel gegenüber dem Gel variieren.
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Beispiel 12 – Behandlung
von fehlender Frakturheilung mit einer injizierbaren Kombination
eines einen Wachstumsfaktor einbettenden Hyaluronsäure-Derivat-Trägers
-
Fehlende
Frakturheilungen sind gewöhnlich Komplikationen,
die bei orthopädischen
Operationen auftreten, wenn komplexe Knochenschäden oder von Dysmetabolismus
betroffene Patienten behandelt werden. Dem derzeitigen Stand der
Technik entsprechende Behandlungen für fehlende Frakturheilung beruhen
auf Verabreichung von Arzneistoffen oder Anwendung azellulären Biomaterials.
Ein relativ kürzlicher
Ansatz ist die Verwendung eines bestimmten biologischen Faktors,
um das Wirts-Reparatursystem zu stimulieren, damit Bedingungen überwunden
werden, welche die Knochenkallusbildung behindern. Derartige biologisch
aktive Moleküle
sind zum Beispiel die Knochenbildungsproteine (BMPs). Da Stoffe
jedoch lokal wirken müssen
und nicht durch das (vaskuläre
und/oder lymphatische) Kreislaufsystem verteilt werden dürfen, testen
Fachleute verschiedene Träger.
Hyaluronsäure-abgeleitete
Verbindungen als erfindungsgemäßer Gegenstand
sind für diese
Indikation besonders geeignet, weil Hyaluronsäure nicht nur osteokonduktiv
sondern auch osteoinduktiv ist. So kann Hyaluronsäure, während sie eine
bestimmte Menge BMP freisetzt, auch den Effekt dieses biologisch
aktiven Proteins verstärken und
die Knochenbildung fördern.
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Die
für das
Einwachsen in den Knochen zu verwendende Formulierung ist entweder
ein Gel, in das BMP eingebettet wird, zum Beispiel BMP-2, oder eine
Kombination von einem Gel und Mikropartikeln, in die BMP engebettet
wird. Das Verhältnis
von Gel und Mikropartikel kann wie oben beschrieben angepasst werden.
Diese letztere Kombination ist bestimmt zur, aber nicht beschränkt auf
die Stimulierung der Osteogenese durch direkte Wirkung der Hyaluronsäure auf
Knochenvorläufer
(Osteoinduktion), und auch die Stimulierung der Osteokonduktion durch
Gewebeführung.
Zusätzlich
kann Knochenwachstum durch Kombination von beispielsweise BMP-2
mit einem bestimmten Antibiotikum vor Infektion geschützt werden,
einer häufigen
Komplikation bei fehlender Frakturheilung.
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Beispiel 13 – Behandlung
kutaner Missbildungen durch Injizieren verschiedener Zellen in auf
Hyaluronsäure-Derivaten
beruhenden Gel- und Gel-/Feststoff-Kombinationen
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Kutane
Missbildungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensqualität eines
Menschen, zum Beispiel nach Mastektomie oder ausgedehnter Verbrennung
des Gesichts. Dem Stand der Technik entsprechende Behandlungsprotokolle
beruhen auf der Verabreichung von Gewebe vermehrenden abbaubaren
Stoffen, zum Beispiel Kollagen. Eine derartige zeitweise Vorrichtung
eliminiert jedoch die unschöne
Eigenschaft nicht dauerhaft und muss ständig verabreicht werden. Ein
stabiler Aufbau kann nur ereicht werden, wenn extrazelluläre Matrix
auf eine korrekte Weise produziert wird, um die ursprüngliche
Hautkontur wiederherzustellen. In einer flüssigen Suspension injizierte
Zellen werden wahrscheinlich entweder durch das vaskuläre oder
lymphatische System verteilt, wodurch sie die Kapazität zur Synthese
einer permanenten, organisierten extrazellulären Matrix verlieren. Ein Trägersystem,
welches eine zeitlich stabile Verankerung mit dem umgebenden Gewebe
garantiert, bis eine permanente Anhaftung stattfindet, kann durch
eine auf einem Hyaluronsäure-Derivat
beruhende Formulierung gebildet werden. Zusätzlich kann Hyaluronsäure teilweise
direkt durch Stimulierung des Wundheilungsprozesses wirken, wie
in der Literatur bekannt.
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So
können
extrazelluläre
Matrix produzierende Zellen, wie zum Beispiel Fibroblasten, eingeschleust
werden, indem sie in ein auf einem Hyaluronsäure-Derivat beruhenden Gel
wie oben beschrieben eingebettet werden. Fibroblasten werden dann
in den subkutanen Raum injiziert und an der Stelle befestigt, bis
der natürliche
Vorgang der Adhäsion
an das umgebende Gewebe stattfindet. In einer anderen Ausführungsform
kann eine Kombination von Mikropartikeln verwendet werden, auf denen
zuerst in einem Gel eingebettete Fibroblasten zur Abgabe gleichmäßig dispergierter
Zellen befestigt werden müssen.
Das Verhältnis
und die Zusammensetzungen verschiedener Formulierungen werden vorstehend
beschrieben. Andere Zellen als Fibroblasten können verwendet werden, um eine
Hautvertiefung auszufüllen,
wie zum Beispiel Brustdrüsenzellen oder
Adipozyten (entweder differenziert oder nicht festgelegt).
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Beispiel 14 – Behandlung
von Autoimmunerkrankungen mit gentechnisch veränderten Zellen, eingebettet in
injizierbare Feststoff-/Gel-Formulierungen aus Hyaluronat-Derivaten
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Autoimmunerkrankungen
sind auf eine selbstreaktive Antwort des Immunsystems auf bestimmte
Körperfaktoren
zurückzuführen, wie
zum Beispiel Insulin bei juvenilem Diabetes oder Knorpelgewebekomponenten
bei rheumatoider Arthritis. Autoimmunerkrankungen sind chronische
Pathologien, die Millionen von Menschen auf der Welt betreffen. Derzeitige
pharmakologische Protokolle konzentrieren sich auf die Symptomatologie
der Krankheit durch Gabe von generischen entzündungshemmenden Stoffen, die
entweder lokal oder systemisch abgegeben werden, mit begleitenden
Komplikationen. Behandlungen der neuen Generation werden die Verwendung
von stärkeren
und spezifischeren Verbindungen wie zum Beispiel enzymatischen Inhibitoren
oder Rezeptorantagonisten beinhalten. Permanente Kontrolle der Krankheiten
beruht jedoch auf der andauernden Verabreichung dieser Stoffe mit dem
Risiko, Arzneistoff-bezogene Komplikationen zu entwickeln. Eine
weitere Lösung
der vordersten Front wird zum Beispiel durch die ex vivo Verwendung
genetisch transformierter Zellen zur Herstellung bestimmter biologischer
oder pharmakologischer Stoffe gebildet, um der Immunreaktion entgegen
zu wirken. In dieser besonderen Anwendung müssen Zellen lokal injiziert
werden und sie müssen
ihre Lebensfähigkeit über eine
lange Zeit aufrechterhalten, möglicherweise über die
gesamte Lebensdauer des Einzelnen. Zu diesem Zweck müssen Zellen
in die Anwendungsstelle integrieren, und dies kann erreicht werden,
indem ein Träger
bereitgestellt wird, in welchem die Zellen ursprünglich abgegeben werden und
eingebettet sind. Die in den vorstehenden Beispielen beschriebenen
Hyaluronsäure-Derivate
können
dieses Bedürfnis
mit der besonderen Eigenschaft, in fast allen Kompartimenten des
menschlichen Körpers
akzeptiert zu werden, befriedigen. So können, wie vorstehend beschrieben,
chondrogene Zellen geerntet und isoliert werden. Dann werden die
Zellen mit von Fachleuten routinemäßig angewendeten Techniken transfiziert,
um in einer biologisch regulierten Weise antirheumatische Mittel,
wie zum Beispiel anti-IL-1 oder anti-TNF zu exprimieren, und vermehrt.
Schließlich
werden die Zellen in Patienten mit rheumatoider Arthritis in demselben
zuvor verwendeten Vehikel abgegeben.