DE69924903T2 - Wiederverschliessbare Verpackung - Google Patents

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    • Y10T24/45168Zipper-type [e.g., slider] for container [e.g., bag]

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft wiederverschließbare Kunststoffbeutel des Typs, in welchem verderbliche Nahrungsmittelprodukte und andere Güter zum Verkauf an Verbraucher in Einzelhandelsgeschäften verpackt werden. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere wiederverschließbare Kunststoffbeutel, die auf horizontalen oder vertikalen Formungs-, Füll- und Versiegelungsmaschinen (FFS machines) gleichzeitig hergestellt und gefüllt werden, wobei ein ineinander greifender Kunststoffreißverschluss für jeden Beutel relativ zur Bewegungsrichtung des thermoplastischen Bogenmaterials, das zur Bildung der wiederverschließbaren Beutel auf der FFS-Maschine verwendet wird, quer angeordnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verbesserungen in der Verpackungsherstelltechnik und kann praktiziert werden bei der Herstellung von thermoplastischen Beuteln und Verpackungen der Art, welche für verschiedene Verbraucherprodukte verwendet werden, welche aber besonders nützlich sind für Nahrungsmittelprodukte, die in feuchtigkeits- und luftdichten Verpackungen ohne Auslaufen bevor sie anfänglich für den Zugang zu den Produktinhalten geöffnet werden, aufbewahrt werden müssen, und welche dann durch Reißverschlussmittel wieder verschließbar sind, um irgendwelche Produktreste darin zu schützen.
  • Die angegebene Technik ist ziemlich gut entwickelt, bleibt aber nichtsdestotrotz offen für Verbesserungen, die zu einer erhöhten Effizienz und Rentabilität beitragen.
  • Ein Problem, das noch immer die Herstellung von Verpackungen aus kontinuierlichem, mit Reißverschluss versehenem Bogenmaterial erschwert, ist die Schwierigkeit, eine zufrieden stellende Versiegelung des Beutels oder der Verpackung gegen Auslaufen zu erreichen, wo der Reißverschluss sich durch die Seiten- (Quer-) Versiegelungsbereiche erstreckt, die einen Beutel oder Verpackung von der nächsten trennen. Das Problem tritt dort auf, wo der Reißverschluss sich in Längsrichtung mit Bezug auf die Bewegungsrichtung des thermoplastischen Bogenmaterials, das zur Bildung der wiederverschließbaren Beutel auf der FFS-Maschine verwendet wird, befindet, in welchem Fall die Quer- oder Seitenversiegelungsstangen den Reißverschluss gleichzeitig abflachen und versiegeln müssen, wenn sie das thermoplastische Bogenmaterial versiegeln, aus welchem die Verpackungen hergestellt werden. Der relativ hohe Prozentsatz von Verpackungen dieses Typs, die auslaufen, bestätigen die Schwierigkeit, mit welcher dies dauerhaft und erfolgreich erreicht wird.
  • Es wurden zahlreiche Versuche unternommen, dieses Problem zu lösen. Unter den Ansätzen, die unternommen wurden, ist der Ersatz des Längsreißverschlusses durch einen Querreißverschluss. Wo solch ein Reißverschluss vorgesehen ist, flachen die der FFS-Maschine zugeordneten Querversiegelungsstangen den Reißverschluss nicht ab, wenn sie die Seitenversiegelung herstellen, obwohl sie den Reißverschluss quer über das thermoplastische Bogenmaterial ansiegeln bzw. anschweißen können, ohne ihn abzuflachen.
  • Die EP-A-0 423 456 offenbart einen Reißverschlussstreifen und eine wiederverschließbare Verpackung mit einem solchen Streifen. Der Reißverschlussstreifen weist ein Steckeingriffsprofil (männliches Eingriffsprofil) auf, wobei das Steckeingriffsprofil ein Steckeingriffselement und einen Stecksteg aufweist, der integral damit extrudiert ist, wobei der Stecksteg sich hauptsächlich in einer Richtung von dem Steckeingriffselement weg erstreckt; und ein Aufnahmeeingriffsprofil (weibliches Eingriffsprofil), wobei das Aufnahmeeingriffsprofil ein Aufnahmeeingriffselement (40) aufweist und einen Aufnahmesteg, der integral damit extrudiert ist, wobei sich der Aufnahmesteg von dem Aufnahmeeingriffselement weg hauptsächlich in der gleichen Richtung erstreckt, wie die, in welcher der Stecksteg sich von dem Steckeingriffselement weg erstreckt, wobei das Aufnahmeeingriffselement zwei wechselseitig gekrümmte Elemente aufweist, die einen Kanal dazwischen bilden, in welchen das Steckeingriffselement schnappend in Eingriff gebracht wird, um das Steck- und das Aufnahmeeingriffsprofil miteinander zu verbinden.
  • Die US-A-4 822 539 beschreibt auch einen Reißverschlussstreifen und eine wiederverschließbare Verpackung, bei welcher das Steckeingriffsprofil asymmetrisch ist, so dass es leichter von der Oberseite der Verpackung her, d.h. von außerhalb der Verpackung, zu öffnen ist als von innerhalb der Verpackung.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft wiederverschließbare Kunststoffbeutel oder Verpackungen mit Querreißverschlüssen. Wo Verpackungen dieses Typs dazu verwendet werden, bestimmte Verbraucherprodukte, wie z.B. Imbissnahrungsmittel, weiterzuverkaufen, gibt es unter den Verbrauchern eine Vorliebe für eine Verpackung, die anfänglich geöffnet werden kann durch Einklemmen ihrer gegenüberliegenden Seitenwände zwischen den Fingern gegenüberliegender Hände unterhalb der Versiegelung an der Oberseite der Verpackung, und durch Auseinanderziehen der Seitenwände, um die obere Versiegelung der Verpackung von innen zu trennen. Dieser Technik ist schwer zu folgen, wo der Reißverschluss von dem Typ ist, der leichter von außerhalb der Verpackung zu öffnen ist, d.h. von der Verbraucherseite, als von innerhalb der Verpackung, d.h. von der Produktseite.
  • Folglich weist bei der vorliegenden Erfindung eine wiederverschließbare Verpackung eine vordere Bahn und eine hintere Bahn auf, wobei die vordere und hintere Bahn miteinander verbunden sind, um einen Verpackungsschlauch zu bilden, der an einer Ober- und an einer Unterseite durch eine obere Versiegelung bzw. eine untere Versiegelung quer versiegelt ist;
    ein Steckeingriffsprofil, das quer über eine der vorderen und hinteren Bahn innerhalb des Verpackungsschlauches zur oberen Versiegelung benachbart befestigt ist, wobei das Steckeingriffsprofil ein Steckeingriffselement und einen Stecksteg aufweist, der integral damit extrudiert ist; und
    ein Aufnahmeeingriffsprofil, das quer über die andere der vorderen und hinteren Bahn innerhalb des Verpackungsschlauches zur oberen Versiegelung benachbart befestigt ist, wobei das Aufnahmeingriffsprofil ein Aufnahmeeingriffselement und einen Aufnahmesteg aufweist, der integral damit extrudiert ist, wobei das Aufnahmeeingriffselement einen Kanal aufweist, in welchem das Steckeingriffselement schnappend in Eingriff gebracht wird, um das Steck- und Aufnahmeeingriffsprofil miteinander zu verbinden,
    wobei das Steckeingriffselement unterschiedliche Öffnungsmittel aufweist, die einen spitzen Winkel bzw. Ecke aufweisen, die der oberen Versiegelung gegenüberliegt, und zum spitzen Winkel entgegengesetzt eine abgerundete Kante, die dem Innern gegenüberliegt, um es so zu ermöglichen, dass das Steckeingriffsprofil vom Aufnahmeeingriffsprofil mit einer kleineren Öffnungskraft getrennt wird, wenn es in einer Richtung zu der oberen Versiegelung hin getrennt wird, als in einer Richtung zu der unteren Versiegelung hin, und wobei einer der Steck- und Aufnahmestege einen Teil aufweist, der sich zu der unteren Versiegelung hin erstreckt.
  • Daher machen bei einer Verpackung gemäß dieser Erfindung die Eigenschaften des Steckeingriffselements die wiederverschließbare Verpackung leichter von innen als von außen zu öffnen.
  • Der Teil eines des Steck- und Aufnahmesteges kann vom Rest durch eine Perforationslinie getrennt werden, die in einer unten zu beschreibenden Weise funktioniert, um es einem Verbraucher zu erlauben, die Verpackung in der vorher beschriebenen Weise zu öffnen.
  • Alternativ kann ein Teil des Steck- oder Aufnahmesteges an der vorderen oder hinteren Bahn nur an deren breitseitigen Enden befestigt sein, vorzugsweise durch eine abziehbare Versiegelung oder eine "Haft"-Versiegelung, so dass beim größeren Teil der Breite der Verpackung der Teil des Steck- oder Aufnahmesteges an der vorderen oder hinteren Bahn nur außerhalb den Steck- und Aufnahmeprofilen befestigt ist und es dadurch ermöglicht, dass die Verpackung in der vom Verbraucher bevorzugten Weise geöffnet wird.
  • Eine besondere Ausführungsform der Erfindung wird nun mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen
  • 1 eine Querschnittsansicht der Länge nach oder in einer Längsrichtung einer ersten Ausführungsform einer wiederverschließbaren Verpackung der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine Draufsicht auf Polymerfolie mit quer darüber befestigten Reißverschlussstreifen zur Verwendung bei der Herstellung der in 1 dargestellten wiederverschließbaren Verpackung ist;
  • 3 eine Querschnittsansicht, wie die in 1 gegebene, einer alternativen Ausführungsform der wiederverschließbaren Verpackung der vorliegenden Erfindung ist; und
  • 4 eine Draufsicht auf Polymerfolie mit quer darüber befestigten Reißverschlussstreifen zur Verwendung bei der Herstellung der in 3 dargestellten wiederverschließbaren Verpackung ist.
  • Insbesondere in Bezug auf diese Figuren ist 1 eine Querschnittsansicht der Länge nach oder in einer Längsrichtung einer ersten Ausführungsform einer wiederverschließbaren Verpackung 10, die den Reißverschlussstreifen 20 der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
  • Die Verpackung 10 weist eine vordere Bahn 12 und eine hintere Bahn 14 auf, die beide Teil des gleichen Polymerfolienbogens sein können, der während der gleichzeitigen Herstellung der Verpackung 10 und ihrer Füllung mit einem Verbraucherprodukt, um das Füllrohr einer vertikalen FFS-Maschine gewickelt wurde und sich selbst in Form eines Schlauches gelegt hat, indem seine seitlichen Kanten miteinander in einer Rippenversiegelung, die nicht in der Figur dargestellt ist, verbunden wurden. Alternativ können die vordere Bahn 12 und die hintere Bahn 14 zwei separate Bögen aus Polymerfolie sein, die längs ihren zwei seitlichen Kanten miteinander versiegelt (verschweißt) sind. Auf jeden Fall sind die vordere Bahn 12 und die hintere Bahn 14 an der oberen Versiegelung 16 aneinander gesiegelt bzw. geschweißt, was das obere Ende der Verpackung 10 bildet, und an einer unteren Versiegelung 18, die den Boden der Verpackung 10 bildet. Zum Zweck der Klarheit sind die obere Versiegelung 16 und die untere Versiegelung 18 in der Figur übertrieben dicht beieinander dargestellt, und der Reißverschlussstreifen 20 ist übertrieben groß dargestellt. In Wirklichkeit ist, wie durch die in gestrichelten Linien dargestellten Teile der vorderen Bahn 12 und der hinteren Bahn 14 unterhalb des Reißverschlussstreifens 20 vorgeschlagen, die untere Versiegelung 18 weit unterhalb der oberen Versiegelung 16 und dem Reißverschlussstreifen 20. Die Verpackung hat deshalb ein beträchtliches Inneres 22 für das zu verpackende Verbraucherprodukt.
  • Der Reißverschlussstreifen 20 weist ein Steckeingriffsprofil 24 und ein Aufnahmeeingriffsprofil 26 auf. Das Steckeingriffsprofil 24 weist ein Steckeingriffselement 28 mit einem asymmetrischen, pfeilkopfförmigen Querschnitt auf, der so konstruiert ist, dass der Reißverschlussstreifen 20 von einer Seite leichter zu öffnen ist als von der anderen. Das Steckeingriffselement 28 hat insbesondere eine scharfe Kante 30 und eine abgerundete Kante 32 an davon entgegen gesetzten Seiten. Die scharfe Kante 30 zeigt zur oberen Versiegelung 16 hin, d.h. zur Außenseite oder Verbraucherseite der Verpackung 10. Die abgerundete Kante 32 zeigt zum Innern 22 der Verpackung 10 hin, d.h. nach innen zur Produktseite des Reißverschlussstreifens 20 hin. Diese Ausrichtung des Steckeingriffselements 28 macht die Verpackung leichter von der Innen- oder Produktseite zu öffnen als von der Außen- oder Verbraucherseite.
  • Das Steckeingriffsprofil 24 weist auch einen Steg 34 auf, der mit dem Steckeingriffselement 28 koextrudiert ist, und kann eine Führungsrippe 36 benachbart zum Steckeingriffselement 28 aufweisen. Der Steg 34 kann auch Greiferrippen 38 äußerlich am Steckeingriffselement 28 aufweisen, um das Öffnen des Reißverschlussstreifens 20 zu erleichtern.
  • Das Aufnahmeeingriffsprofil 26 weist ein Aufnahmeeingriffselement 40 auf, das zwei zu einer Buchse verbundene gekrümmte Elemente 42 aufweist, die eine Aufnahme oder Kanal bilden, in dem das Steckeingriffselement 28 schnappend in Eingriff gebracht kann.
  • Das Aufnahmeeingriffsprofil 26 weist einen Steg 44 auf, der mit dem Aufnahmeeingriffselement 40 koextrudiert ist. Der Steg 44 des Aufnahmeeingriffsprofils 26 ist breiter als der Steg 34 des Steckeingriffsprofils 24 und erstreckt sich weiter in das Innere 22 der Verpackung 10 als der Steg 34. Der Steg 44 kann auch Greiferrippen 46 auswärts des Aufnahmeeingriffselements 40 aufweisen, die den Greiferrippen 38 am Steg 34 gegenüberliegen, um das Öffnen des Reißverschlussstreifens 20 von der Außenseite her zu erleichtern. Ein unterer Teil 48 des Steges 44 innerhalb des Aufnahmeeingriffselements 40 ist vom Rest des Steges 44 durch eine Perforationslinie 50, die sich in Längsrichtung daran entlang erstreckt, abtrennbar.
  • Das Steckeingriffsprofil 24 ist an der hinteren Bahn 14 durch eine Heißsiegelmaterialschicht 52 an einem Punkt außerhalb des Steckeingriffselements 28 befestigt. Das Aufnahmeeingriffsprofil 26 andererseits ist an der vorderen Bahn 12 durch eine Heißsiegelmaterialschicht 54 an einem Punkt außerhalb des Aufnahmeeingriffselements 40 und durch eine Heißsiegelmaterialschicht 56 an einem Punkt einwärts des Aufnahmeeingriffselements 40 und der Perforationslinie 50 befestigt.
  • Das Steckeingriffsprofil 24 und das Aufnahmeeingriffsprofil 26 können aus einem Polymerharzmaterial, wie z.B. Polyethylen mit geringer Dichte (LDPE) extrudiert sein. Heißsiegelmaterialschichten 52, 54, 56 können an die Steck- und Aufnahmeeingriffsprofile 24, 26 durch Koextrusion oder durch eine der Extrusion folgende Beschichtung angebracht werden. Ethylenvinylacetat(EVA)-Copolymere können für die Heißsiegelmaterialschichten 52, 54, 56 verwendet werden. Die vordere Bahn 12 und die hintere Bahn 14 sind beides Bögen aus Polymerfolie, an welche die Steck- und Aufnahmeeingriffsprofile 24, 26 durch Heißsiegelmaterialschichten 52, 54, 56 wie dargestellt angesiegelt bzw. angeschweißt werden.
  • Die Verpackung 10 kann zum ersten Mal in der von den Verbrauchern bevorzugten Weise geöffnet werden durch Festklemmen der vorderen Bahn 12 und der hinteren Bahn 14 an Punkten unterhalb des Reißverschlussstreifens 20 zwischen den Fingern gegenüberliegender Hände, und durch Ziehen der vorderen Bahn 12 und der hinteren Bahn 14 voneinander weg.
  • Zu Beginn sind die ineinander greifenden Steck- und Aufnahmeeingriffselemente 28, 40 stark genug miteinander verbunden, um die Trennung der vorderen und hinteren Bahn 12, 14 zu ermöglichen, um die Perforationen 50 aufzureißen. Danach bewirkt die weitere Trennung der vorderen Bahn 12 von der hinteren Bahn 14, dass die ineinander greifenden Steck- und Aufnahmeeingriffsprofile 24, 26 sich in einer scharnierartigen Weise nach oben zur oberen Versiegelung 16 hin in eine Position drehen, wo die Steck- und Aufnahmeeingriffselemente 28, 40 leicht miteinander außer Eingriff gelangen. Eine weitere Trennung der vorderen Bahn 12 von der hinteren Bahn 14 über diesen Punkt hinaus bewirkt, dass die obere Versiegelung 16 sich von innen her in der von den Verbrauchern bevorzugten Weise trennt.
  • Der untere Teil 48 des Steges 44 des Aufnahmeeingriffsprofils 26 wird auch allgemein als der führende Flansch des Reißverschlussstreifens 20 bezeichnet. Der untere Teil 48 ist bekannt als der führende Flansch, da, wenn der Reißverschlussstreifen 20 an einer Polymerfolie befestigt ist, die einer FFS-Maschine zugeführt wird, der führende Flansch den quer befestigten Reißverschlussstreifen 20 zur Maschine hin "führt". Schließlich liegt, wie oben zu sehen, der führende Flansch, oder in diesem Fall der untere Teil 48 des Steges 44 des Aufnahmeeingriffsprofils 26, innerhalb der Öffnung der Kunststoffbeutel oder -Verpackungen, die hergestellt und gleichzeitig mit einem Verbraucherprodukt an einer FFS-Maschine befüllt werden. Während das Aufnahmeeingriffsprofil 26 den führenden Flansch (unterer Teil 48) in dieser ersten Ausführungsform aufweist, könnte der führende Flansch stattdessen alternativ Teil des Steckeingriffsprofils 24 sein.
  • Der Reißverschlussstreifen 20, wie oben festgestellt, ist quer über eine Polymerfolie während der Herstellung von Kunststoffbeutel oder -Verpackungen an FFS-Maschinen angeordnet. Der Reißverschlussstreifen 20 wird mit Steck- und Aufnahmeeingriffsprofilen 24, 26, die wie in 1 dargestellt verbunden sind, auf Polymerfolie abgegeben, wobei das Aufnahmeeingriffselement 26 darauf liegt.
  • 2 ist eine Draufsicht auf die Polymerfolie, wobei Längen von Reißverschlussstreifen 20 quer darüber in regelmäßigen Intervallen befestigt sind, und welche dazu verwendet wird, Verpackungen auf einer FFS-Maschine herzustellen. Die Polymerfolie 60 bewegt sich zum Formungsbund einer vertikalen FFS-Maschine in der durch die Pfeile angegebenen Richtung. Die gestrichelten Linien, die sich quer über die Polymerfolie 60 erstrecken, zeigen die ungefähren Stellen der oberen Enden und der Böden der aufeinander folgenden Verpackungen. Der untere Teil 48 des Steges 44 des Aufnahmeeingriffsprofils 26 "führt" den Reißverschlussstreifen 20 in der Laufrichtung der Polymerfolie 60, was dem Ausdruck "führender Flansch" seine Bedeutung gibt. Perforationen 50 sind auch in 2 angegeben. Der Reißverschlussstreifen 20 ist am Zentrum der Polymerfolie 60 befestigt, wie in 2 dargestellt, und lässt genügend Material längs den zwei seitlichen Kanten 62 der Polymerfolie 60, um sie zueinander hin umzufalten, um sie in einer Überlappungs- oder Rippennaht zu verbinden. Der untere Teil 48 ist an die Polymerfolie 60 mit der Heißsiegelmaterialschicht 56 angesiegelt. Das Steckeingriffsprofil 24 ist an der Polymerfolie 60 indirekt durch seine Befestigung an dem Aufnahmeingriffselement 26 befestigt. Später, wenn die Polymerfolie 60 umgefaltet wird, um einen Schlauch zu bilden, wobei die seitlichen Kanten 62 zu einer Rippen- oder Überlappungsversiegelung versiegelt werden, wird die Polymerfolie 60 an das Steckeingriffsprofil 24 mit der Heißsiegelungs-Materialschicht 52 und an das Aufnahmeeingriffsprofil 26 mit der Heißsiegelmaterialschicht 54 angesiegelt.
  • 3 ist eine Querschnittsansicht der Länge nach oder in Längsrichtung einer alternativen Ausführungsform einer wiederverschließbaren Verpackung 100, welche den Reißverschlussstreifen 120 der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
  • Wie oben weist die Verpackung 100 eine vordere Bahn 112 und eine hintere Bahn 114 auf, die beide Teil des gleichen einzigen Bogens aus Polymerfolie sein können, welcher während der gleichzeitigen Herstellung der Verpackung 100 und ihrer Füllung mit einem Verbraucherprodukt um das Füllrohr einer vertikalen FFS-Maschine gewickelt wurde und sich selbst in Form eines Schlauchs gebracht hat, dessen seitliche Kanten in einer Rippendichtung, welche in der Figur nicht dargestellt ist, miteinander verbunden wurde. Alternativ können die vordere Bahn 112 und die hintere Bahn 114 zwei separate Bogen aus Polymerfolie sein, die miteinander längs ihren zwei seitlichen Kanten versiegelt werden. Auf jeden Fall werden die vordere Bahn 112 und die hintere Bahn 114 an der oberen Versiegelung 116, welche das obere Ende der Verpackung 100 bildet, und an der unteren Versiegelung 118, welche den Boden der Verpackung 100 bildet, aneinander gesiegelt.
  • Aus Gründen der Klarheit sind die obere Versiegelung 116 und die untere Versiegelung 118 wieder übertrieben dicht aneinander dargestellt, und der Reißverschlussstreifen 120 ist übertrieben groß dargestellt. In Wirklichkeit ist, wie durch die gestrichelten Linienteile der vorderen Bahn 112 und der hinteren Bahn 114 unter dem Reißverschlussstreifen 120 vorgeschlagen, die untere Versiegelung 118 weit unterhalb der oberen Versiegelung 116 und dem Reißverschlussstreifen 120.
  • Der Reißverschlussstreifen 120 weist ein Steckeingriffsprofil 124 und ein Aufnahmeeingriffsprofil 126 auf. Das Steckeingriffsprofil 124 weist wie zuvor ein Steckeingriffselement 128 mit einem asymmetrischen pfeilkopfförmigen Querschnitt auf, der so ausgebildet ist, dass er den Reißverschlussstreifen 120 leichter von einer Seite zu öffnen macht als von der anderen. Das Steckeingriffsprofil 128 hat insbesondere eine scharfe Kante 130, und eine abgerundete Kante 132 an davon entgegen gesetzten Seiten. Die scharfe Kante 130 zeigt zur oberen Versiegelung 116 hin, d.h. zur Außenseite oder Verbraucherseite der Verpackung 100. Die abgerundete Kante 132 zeigt zum Innern der Verpackung 100 hin, d.h. nach innen zur Produktseite des Reißerschlussstreifens 120 hin. Diese Ausrichtung des Steckeingriffselements 128 ermöglicht es, dass die Verpackung 100 leichter von der Innenseite oder Produktseite her zu öffnen ist als von der Außen- oder Verbraucherseite.
  • Das Steckeingriffsprofil 124 weist auch einen Steg 134 auf, der mit dem Steckeingriffselement 128 koextrudiert ist und eine Führungsrippe 136 benachbart zum Steckeingriffselement 128 aufweisen kann. Der Steg 134 kann auch Greiferrippen 138 außerhalb des Steckeingriffselements 138 aufweisen, um das Öffnen des Reißverschlussstreifens 120 zu erleichtern.
  • Das Aufnahmeingriffsprofil 126 weist ein Aufnahmeeingriffselement 140 auf, das zwei wechselseitig gekrümmte Elemente 142 aufweist, die eine Aufnahme oder einen Kanal bilden, in den das Steckeingriffselement 128 schnappend in Eingriff gebracht werden kann.
  • Das Aufnahmeeingriffsprofil 126 weist einen Steg 144 auf, der mit dem Aufnahmeeingriffselement 140 koextrudiert ist. Der Steg 144 kann auch Greiferrippen 146 außerhalb des Aufnahmeeingriffselements 140 aufweisen, die den Greiferrippen 138 am Steg 134 gegenüberliegen, um das Öffnen des Reißverschlussstreifens 120 von der Außenseite her zu erleichtern.
  • Der Steg 134 des Steckeingriffprofils 124 ist breiter als der Steg 144 des Aufnahmeeingriffprofils 126 und erstreckt sich als unterer Teil 148 um einen in 3 angegebenen Betrag weiter in das Innere der Verpackung 100 als der Steg 144.
  • Das Steckeingriffsprofil 124 ist an der hinteren Bahn 114 an zwei Punkten befestigt: durch eine Heißsiegelmaterialschicht 152 an einem Punkt außerhalb des Steckeingriffselements 128 und durch eine Heißsiegelmaterialschicht 154 an einem Punkt innerhalb des Steckeingriffselements 128 an dem unteren Teil 148. Während die Heißsiegelmaterialschicht 152 sich über die gesamte Breite der Verpackung 100 erstreckt, ist die Heißsiegelmaterialschicht 154 nur an den zwei breitseitigen Enden des Reißverschlussstreifens 120 in der Verpackung 100 gebildet und ist vorzugsweise leicht haftversiegelt oder aus einem abziehbaren Versiegelungsmaterial gebildet. Das Aufnahmeeingriffsprofil 126 andererseits ist an der vorderen Bahn 112 durch eine Heißsiegelmaterialschicht 156 an einem Punkt außerhalb des Aufnahmeeingriffselements 140 befestigt. Folglich sind bei dem größten Teil der Breite der Verpackung 100, wie unten dargestellt, die Aufnahmeeingriffsprofile 126 und die Steckeingriffsprofile 124 an den vorderen bzw. hinteren Bahnen 112, 114 nur an einem Punkt befestigt.
  • Wie bei der ersten oben erörterten Ausführungsform können das Steckeingriffsprofil 124 und das Aufnahmeeingriffsprofil 126 aus einem Polymerharzmaterial extrudiert sein, wie z.B. einem Polyethylen mit geringer Dichte (LDPE). Heißsiegelmaterialschichten 152, 154, 156 können an den Steck- und Aufnahmeeingriffsprofile 124, 126 durch Koextrusion oder durch eine der Extrusion folgende Beschichtung angebracht werden. Ethylenvinylacetat (EVA)-Copolymere können für die Heißsiegelmaterialschichten 152, 154, 156 verwendet werden. Die vordere Bahn 112 und die hintere Bahn 114 sind beides Polymerfolienbögen, an welche die Steck- und Aufnahmeeingriffsprofile 124, 126 durch die Heißsiegelmaterialschichten 152, 154, 156 angesiegelt bzw. angeschweißt sind, wie dargestellt.
  • Die Verpackung 100 kann zum ersten Mal in der durch die Verbraucher bevorzugten Weise durch Festhalten bzw. Einklemmen der vorderen Bahn 112 und der hinteren Bahn 114 an Punkten unterhalb des Reißverschlussstreifens 120 und in der Mitte der Verpackung 100 zwischen den Fingern gegenüberliegender Hände und durch Auseinanderziehen der vorderen Bahn 112 und der hinteren Bahn 114 geöffnet werden. Die Trennung der vorderen Bahn 112 von der hinteren Bahn 114 bewirkt, dass sich eine leichte Versiegelung 154 löst und es den ineinander greifenden Steck- und Aufnahmeeingriffsprofilen 124, 126 erlaubt, sich scharnierartig nach oben zur oberen Versiegelung 116 hin in eine Position zu drehen, wo die Steck- und Aufnahmeeingriffselemente 128, 140 leicht miteinander außer Eingriff gelangen. Die Trennung der vorderen Bahn 112 von der hinteren Bahn 114 über diesen Punkt hinaus, bewirkt, dass die obere Versiegelung 116 sich von innen in der von den Verbrauchern bevorzugten Weise trennt.
  • Wie zuvor ist der untere Teil 148 des Steges 134 des Steckeingriffsprofils 124 der führenden Flansch des Reißverschlussstreifens 120, welcher quer über die Polymerfolie während der Herstellung von Kunststoffbeuteln oder – Verpackungen an einer FFS-Maschine angeordnet wurde. In diesem Fall wird der Reißverschlussstreifen 120 mit wie in 3 dargestellt verbundenen Steck- und Aufnahmeeingriffsprofilen 124, 126 auf Polymerfolie abgegeben, wobei das Steckeingriffsprofil 124 darauf liegt.
  • 4 ist eine Draufsicht auf die Polymerfolie mit Längen von Reißverschlussstreifen 120, die quer darüber in regelmäßigen Intervallen befestigt sind, und welche dazu verwendet wird, Verpackungen auf einer FFS-Maschine herzustellen. Die Polymerfolie 160 bewegt sich zu dem Formungsbund einer vertikalen FFS-Maschine in der durch die Pfeile angegebenen Richtung. Die gestrichelten Linien, die sich quer über die Polymerfolie 160 erstrecken, geben die ungefähren Stellen der oberen Enden und Böden der aufeinander folgenden Verpackungen an. Der untere Teil 148 des Steges 134 des Steckeingriffsprofils 124 "führt" den Reißverschlussstreifen 120 in der Laufrichtung der Polymerfolie 160. Der Reißverschlussstreifen 120 ist am Zentrum der Polymerfolie 160 befestigt, wie in 4 dargestellt, und lässt ausreichend Material längs den zwei Seitenkanten 162 der Polymerfolie 160, um sie zueinander hin umzufalten, um sie in einer Überlappungs- oder Rippennaht zu verbinden. Der untere Teil 148 ist mit einer Heißsiegelmaterialschicht 154 an den zwei breitseitigen Enden 164 des unteren Teils 148 an die Polymerfolie 160 angesiegelt. Das Aufnahmeeingriffsprofil 126 ist indirekt an der Polymerfolie 160 durch seine Befestigung am Steckeingriffsprofil 124 befestigt. Später, wenn die Polymerfolie 160 umgefaltet wird, um einen Schlauch zu bilden, indem die Seitenkanten 162 in einer Rippen- oder Überlappungsversiegelung versiegelt werden, wird die Polymerfolie 160 an das Steckeingriffsprofil 124 mit der Heißsiegelmaterialschicht 152 und an das Aufnahmeeingriffsprofil 126 mit der Heißsiegelmaterialschicht 156 angesiegelt.

Claims (9)

  1. Wiederverschließbare Verpackung für ein Verbraucherprodukt, aufweisend: eine vordere Bahn (12) und eine hintere Bahn (14), wobei die vordere und hintere Bahn (12, 14) miteinander verbunden sind, um einen Verpackungsschlauch zu bilden, der quer an einem oberen Ende (16) und an einem Boden (18) durch eine obere Versiegelung bzw. eine untere Versiegelung versiegelt ist; ein Steckeingriffsprofil (24), das an einer der vorderen und hinteren Bahn (12, 114) quer darauf innerhalb des Verpackungsschlauches zur oberen Versiegelung (16) benachbart befestigt ist, wobei das Steckeingriffsprofil (24) ein Steckeingriffselement (28) und einen Stecksteg (34) aufweist, der integral damit extrudiert ist; und ein Aufnahmeeingriffsprofil (26), das an der anderen der vorderen und hinteren Bahn (12, 14) quer darauf innerhalb des Verpackungsschlauches zur oberen Versiegelung (16) benachbart befestigt ist, wobei das Aufnahmeeingriffsprofil (26) ein Aufnahmeeingriffselement (40) und einen Aufnahmesteg (44) aufweist, der integral damit extrudiert ist, wobei das Aufnahmeeingriffselement (40) einen Kanal aufweist, in welchem das Steckeingriffselement (28) schnappend in Eingriff gebracht wird, um das Steck- und Aufnahmeeingriffsprofil (24, 26) miteinander zu verbinden, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckeingriffselement (28) verschiedene Öffnungsmittel (30, 32) aufweist, die einen spitzen Winkel (30), der der oberen Versiegelung (16) gegenüberliegt, und zum spitzen Winkel (30) entgegengesetzt eine abgerundete Kante (32) aufweist, die dem Innern gegenüberliegt, um es so zu ermöglichen, dass das Steckeingriffsprofil von dem Aufnahmeeingriffsprofil mit einer kleineren Öffnungskraft getrennt wird, wenn es in einer Richtung zur oberen Versiegelung (16) hin geöffnet wird, als wenn es in einer Richtung zur unteren Versiegelung (18) hin geöffnet wird, und wobei einer der Steck- und Aufnahmestege (34, 50) einen Teil (48) aufweist, der sich zur unteren Versiegelung (18) hin erstreckt.
  2. Wiederverschließbare Verpackung nach Anspruch 1, wobei der Stecksteg (34) sich hauptsächlich in einer Richtung vom Steckeingriffsprofil (28) weg zur oberen Versiegelung (16) hin erstreckt, wobei das Steckeingriffsprofil (24) an der einen der vorderen und hinteren Bahn am Ende des Stecksteges (34) am nächsten zur oberen Versiegelung (16) hin befestigt ist; und wobei der Aufnahmesteg (44) sich hauptsächlich in einer Richtung von dem Aufnahmeingriffsprofilelement (40) zu der oberen Versiegelung (16) erstreckt, wobei das Aufnahmeeingriffsprofil an der anderen der vorderen und hinteren Bahn (12, 14) am Ende des Aufnahmesteges am nächsten zur oberen Versiegelung (18) befestigt ist.
  3. Wiederverschließbare Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Teil (48) eines des Steck- und Aufnahmesteges (24, 26) an einer der vorderen und hinteren Bahnen (12, 14) nur an deren breitseitigen Enden befestigt ist.
  4. Wiederverschließbare Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Teil (48) eines des Steck- und Aufnahmesteges (24, 26) vom Rest davon durch eine Perforationslinie (50) getrennt ist.
  5. Wiederverschließbare Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Teil (48) eines des Steck- und Aufnahmesteges (124, 126) an dem hinteren Bahnteil (112, 114) durch eine abziehbare Versiegelung (154) befestigt ist.
  6. Wiederverschließbare Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Steck- und/oder Aufnahmeeingriffsprofil (24, 26) ferner eine Vielzahl von Greiferrippen (38, 46) an dem Steg (34, 44) aufweist, wobei die Greiferrippen (38, 46) sich an einer Seite des Steges befinden, die dem anderen Steg gegenüberliegt.
  7. Wiederverschließbare Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Steckeingriffsprofil (24) ferner eine Führungsrippe (36) an dem Stecksteg (34) aufweist, wobei die Führungsrippe (36) zum Steckeingriffselement (28) benachbart ist und zum Aufnahmesteg (44) hin ausgerichtet ist.
  8. Wiederverschließbare Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Steckeingriffsprofil (24) und/oder das Aufnahmeeingriffsprofil (26) aus einem Polymerharzmaterial, wie z.B. Polyethylen mit geringer Dichte (LDPE), extrudiert ist.
  9. Wiederverschließbare Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Steckeingriffsprofil (24) und/oder das Aufnahmeeingriffsprofil (26) ferner eine Heißsiegelmaterialschicht (52, 54, 56) aufweisen, wie z.B. ein Ethylenvinylacetat (EVA)-Copolymer, wobei die Heißsiegelmaterialschicht sich auf einer Seite des Steges befindet, die vom anderen Steg abgewandt ist.
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