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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine harzgeformte Halbleitervorrichtung,
bei der Halbleiterchip, Leiterplatine usw. mit einer Harz-Einkapselung geformt
sind. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine verbesserte
Vorrichtung, bei der die Rückseite
eines Chip-Unterbaus frei liegt, um Wärme von einer eingebauten Leistungselektronikvorrichtung
wirkungsvoller abzustrahlen.
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Eine
harzgeformte Halbleitervorrichtung gemäß dem ersten Teil von Anspruch
1 ist aus JP-A-10144853 bekannt. Verwandte Vorrichtungen werden
in WO 98 35382 und
US 5172214 offenbart.
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In
den letzten Jahren ist es, um mit der rapide voranschreitenden Miniaturisierung
elektronischer Einheiten Schritt zu halten, mehr und mehr notwendig
geworden, Halbleiterkomponenten für diese elektronischen Einheiten
mit immer höherer
Dichte zu montieren. Dementsprechend haben sich Größe und Dicke
der Halbleiterkomponenten, wie beispielsweise harzgeformter Halbleitervorrichtungen,
bei denen Halbleiterchip, Leiterplatine usw. mit einer Harz-Einkapselung
geformt sind, ebenfalls erheblich verringert. Zu Beispielen von
harzgeformten Halbleitervorrichtungen, mit denen diese Aufgaben
erfüllt
werden, gehört
ein sogenanntes QFN (quad flat non-leaded)-Gehäuse. Bei dem QFN-Gehäuse sind äußere Zuleitungen,
die normalerweise so vorhanden sind, dass sie seitlich aus dem Gehäuse vorstehen,
weggelassen. Stattdessen sind externe Elektroden, die elektrisch
mit einer Hauptplatine verbunden werden, an der Rückseite
des QFN-Gehäuses
vorhanden.
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Insbesondere,
wenn eine Leistungselektronikvorrichtung in einem Halbleiterchip
eingebaut ist, sollte die Größe bzw.
Dicke der harzgeformten Halbleitervorrichtung verringert werden,
wobei gleichzeitig ihre Wärmeabstrahlungseigenschaften
berücksichtigt
werden sollten. Daher ist bei einem QFN-Gehäuse für eine Leistungselektronikvorrichtung
(im Folgenden der Einfachheit halber als "Leistungs-QFN-Gehäuse" bezeichnet) die Rück seite eines Chip-Unterbaus,
auf dem ein Halbleiterchip montiert ist, bewusst freigelegt und
nicht mit einer Harz-Einkapselung abgedeckt. Im Folgenden werden
die Struktur eines herkömmlichen
Leistungs-QFN-Gehäuses
sowie das Verfahren zu seiner Herstellung beschrieben.
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18(a) ist eine Perspektivansicht eines herkömmlichen
Leistungs-QFN-Gehäuses, 18(b) ist eine Schnittansicht desselben entlang der
Linie XVIIIb-XVIIIb in 18(a),
und 18(c) ist eine Unteransicht
desselben.
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Das
herkömmliche
Leistungs-QFN-Gehäuse enthält, wie
in 18(a) bis 18(c) dargestellt, eine
Leiterplatine, die aus Signal-Leitern 101, einem Chip-Unterbau 102 und
Trageleitern 103, die den Chip-Unterbau 102 tragen,
besteht. Ein Halbleiterchip 104 mit einer eingebauten Leistungselektronikvorrichtung
ist auf den Chip-Unterbau 102 mit einem Klebstoff 108 gebondet,
und Elektrodenflächen
(nicht dargestellt) des Chips 104 sind über Metall-Feindrähte 105 elektrisch
mit den Signal-Leitern 101 verbunden. Des Weiteren sind
der Chip-Unterbau 102 bis auf seine Rückseite, Halbleiterchip 104,
die Signal-Leiter 101, die Trage-Leiter 103 und
die Metall-Feindrähte 105 mit
einer Harz-Einkapselung 106 geformt.
Bei dieser Struktur ist keine Harz-Einkapselung 106 an
der Rückseite
der Signal-Leiter 101 vorhanden. Das heißt, die
Rückseite
der Signal-Leiter 101 liegt frei, und die entsprechenden
unteren Teile der Signal-Leiter 101 einschließlich der
freiliegenden Rückseiten
derselben werden als externe Elektroden 101a genutzt.
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Die
Rückseite 102a des
Chip-Unterbaus 102 ist ebenfalls nicht mit der Harz-Einkapselung 106 abgedeckt,
wirkt jedoch als eine freiliegende Wärmeabstrahlplatte. Indem dieser
Chip-Unterbau 102 mit dem Wärmeabstrahlabschnitt einer
Hauptplatine in Kontakt gebracht wird, kann eine Wärmemenge,
die von der Leistungselektronikvorrichtung emittiert wird, die viel
Energie verbraucht, abgeleitet werden, so dass ein Anstieg der Temperatur
in dem Gehäuse
gering gehalten wird.
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Bei
dem herkömmlichen
Verfahren werden, wenn das Leistungs-QFN-Gehäuse an einer Hauptplatine,
wie beispielsweise einer Leiterplatte, montiert wird, Lot-Kugelelektroden
an den externen Elektroden 101a angebracht, um eine Abstandshöhe von der
Rückseite
der Harz-Einkapselung 106 gemessen zu gewährleisten.
Dies wird getan, da die Abstandshöhe beim Bonden der externen
Elektroden 101a, d.h. der unteren Teile der Sig nal-Leiter 101,
an die Elektroden der Hauptplatine erforderlich ist. Wenn die Abstandshöhe sichergestellt
worden ist, indem diese Kugelelektroden so angeordnet worden sind, wird
das Gehäuse
an der Hauptplatine montiert.
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Ein
Leistungs-QFN-Gehäuse
wie dieses kann hergestellt werden, indem beispielsweise die folgenden
Verfahrensschritte durchgeführt
werden. Zunächst
wird eine Leiterplatine, die die Signal-Leiter 101, den
Chip-Unterbau 102, die Trage-Leiter 103 usw. enthält, hergestellt.
Es ist anzumerken, dass die hergestellte Leiterplatine häufig mit
Dammstegen versehen ist, die das Überlaufen einer Harz-Einkapselung
beim Harzformen verhindern. Dann wird der Halbleiterchip 104 mit
dem Klebstoff 108 auf den Chip-Unterbau 102 der
hergestellten Leiterplatine gebondet. Dieser Vorgang wird als "Chip-Bonden" bezeichnet. Dann
wird der Halbleiterchip 104, der auf den Chip-Unterbau 102 gebondet
worden ist, über Metall-Feindrähte 105 elektrisch
mit den Signal-Leitern 101 verbunden. Dieser Verfahrensschritt
wird als "Drahtbonden" bezeichnet. Als
die Metall-Feindrähte 105 können zum
Beispiel geeigneterweise Aluminium (Al)- oder Gold (Au)-Feindrähte eingesetzt
werden.
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Anschließend werden
der Halbleiterchip 104, ein Teil des Chip-Unterbaus 102 bis
auf die Rückseite desselben,
die Signal-Leiter 101, die Trage-Leiter 103 und
die Metall-Feindrähte 105 mit
der Harz-Einkapselung 106, so beispielsweise einem Epoxydharz,
geformt. In diesem Fall wird die Leiterplatine, auf die der Halbleiterchip 104 gebondet
worden ist, in eine Formwerkzeugbaugruppe eingeführt und pressgespritzt. Das
heißt,
Harzformen wird so durchgeführt,
dass die Rückseite
der Signal-Leiter 101 mit der oberen oder der unteren Form
der Formbaugruppe in Kontakt ist. Schließlich werden die Enden der Signal-Leiter 101,
die aus der Harz-Einkapselung 106 nach außen vorstehen,
nach dem Harzform-Verfahrensschritt abgeschnitten. Indem dieser Schneid-Verfahrensschritt
durchgeführt
wird, werden die Abschlussflächen
der Signal-Leiter 101 im Wesentlichen bündig mit den Seitenflächen der Harz-Einkapselung 106 abgeschnitten.
Das heißt, diese
Struktur enthält
keine äußeren Leiter,
die normalerweise als externe Anschlüsse vorhanden sind. Stattdessen
sind Lotkugelelektroden für
diese Struktur als alternative externe Anschlüsse unter den externen Elektroden 101a vorhanden,
die jeweils freiliegende untere Teile der Signal-Leiter 101 sind,
die nicht mit der Harz-Einkapselung 106 abgedeckt
sind. Es kann auch eine Lot-Plattierungsschicht statt der Lotkugeln
ausgebildet werden.
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Das
herkömmliche
Leistungs-QFN-Gehäuse hat
jedoch die folgenden Nachteile. Zunächst ist, da die Unterseiten
der externen Elektroden 101a im Wesentlichen in der gleichen
Ebene angeordnet sind wie die Harz-Einkapselung 106 an
der Rückseite
der Halbleitervorrichtung, keine Abstandshöhe vom Boden der Harz-Einkapselung 106 aus
gemessen gewährleistet.
Daher muss die Vorrichtung an der Hauptplatine mit den dazwischen
befindlichen Lotkugelelektroden montiert werden. Dementsprechend kann
eine Montage nicht effektiv durchgeführt werden.
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Bei
dem herkömmlichen
Verfahren zum Herstellen einer harzgeformten Halbleitervorrichtung wird
eine Leiterplatine, auf die ein Halbleiterchip gebondet worden ist,
in eine Formbaugruppe eingesetzt. Dann wird die Leiterplatine mit
dem montierten Chip mit einem Harz geformt, indem die Signal-Leiter an
die Oberfläche
der unteren Form gepresst werden, so dass die Leiter in engen Kontakt
mit der Form kommen. Dennoch tritt dabei ein Problem dahingehend
auf, dass die Harz-Einkapselung an die Rückseite der Signal-Leiter gelangt,
so dass ein Harz-Grat (übergelaufenes
Harz) auf der Oberfläche
der externen Elektroden entsteht.
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Daher
wird gemäß einem
vorgeschlagenen Verfahren ein Dichtband zwischen der Unterseite
der äußeren Schiene
bzw. der Signal-Leiter und der Oberfläche der Formbaugruppe angeordnet,
und Harzformen wird so ausgeführt,
dass die unteren Teile der Signal-Leiter in das Dichtband gedrückt werden.
So stehen diese unteren Teile der Signal-Leiter nach unten aus der Harz-Einkapselung
vor. In diesem Fall kann jedoch, wenn die äußere Schiene aufgrund der Klemmkraft
verformt wird, die auf die äußere Schiene
und die Signal-Leiter an die äußere Schiene
angrenzend ausgeübt
wird, die Kraft, die diese Verformung verursacht, über die
Trage-Leiter auf den Chip-Unterbau übertragen werden. Dadurch kann der
Chip-Unterbau verformt oder verschoben werden. Es ist vorstellbar,
die Trage-Leiter wegzulassen, um diesen Nachteil zu umgehen. Dennoch
kann die Zuverlässigkeit
des Gehäuses
gefährdet
werden, da der Chip-Unterbau nicht sicher in einem derartigen Gehäuse getragen
werden kann.
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Angesichts
dessen wird vorzugsweise ein Teil eines Trage-Leiters gebogen, so
dass ein erhabener Abschnitt entsteht, der höher liegt als die anderen Abschnitte
des Trage-Leiters.
Dann kann der Trage-Leiter als eine Art Feder dienen, die die Verformung
des Chip-Unterbaus dämpft.
Dementsprechend ist es wahrscheinlich möglich, zu verhindern, dass
der Chip-Unterbau aufgrund der Klemmkraft verformt wird, die auf
die äußere Schiene
der Leiterplatine ausgeübt
wird.
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Wenn
erwartet wird, dass die Trage-Leiter eine Verformungsdämpfungsfunktion
erfüllen,
indem diese erhabenen Abschnitte geschaffen werden, kann jedoch
eine derartige Struktur nicht an Chips unterschiedlicher Größe angepasst
werden. Das heißt,
wenn neben Halbleiterchips mit relativ geringer Größe Halbleiterchips,
die vergleichsweise größer sind,
an einer derartigen Leiterplatinenstruktur montiert werden, können diese
Chips durch die erhabenen Abschnitte der Signal-Leiter behindert
werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine harzgeformte
Halbleitervorrichtung, die an Halbleiterchips mit stark veränderlicher Größe angepasst
werden kann, sowie ein Verfahren zum Herstellen derselben zu schaffen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Zuverlässigkeit
einer harzgeformten Halbleitervorrichtung zu verbessern, indem sicherer
verhindert wird, das eine Harz-Einkapselung von einem Chip-Unterbau
abgelöst
wird.
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Eine
erste beispielhafte harzgeformte Halbleitervorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in Anspruch 1 definiert.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1(a) ist eine Schnittansicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß einer
ersten Ausführung
der vorliegenden Erfindung entlang der Linie Ia-Ia; und
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1(b) ist eine Draufsicht auf das Leistungs-QFN-Gehäuse.
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2 ist
eine Unteransicht des Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der ersten Ausführung.
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3(a) und 3(b) sind
Draufsichten, die den Schritt des Erzeugens einer Leiterplatine
während
eines Herstellungsverfahrens zum Erzeugen einer Vorrichtung gemäß der ersten
Ausführung
darstellen;
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3(a) stellt die Leiterplatine dar, die durch Strukturieren
einer Kupferlegierungsplatte ausgebildet wird; und
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3(b) stellt die Leiterplatine dar, die durch Pressen
bearbeitet wurde.
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4(a) und 4(b) sind
Schnittansichten, die darstellen, wie der Querschnitt eines Leiterplatinen-Werkstücks sich
vor und nach dem Halb-Ausstanzen
eines Chip-Unterbaus während des
Herstellungsverfahrens ändert.
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5 ist
eine Schnittansicht, die den Schritt des Bondens eines Halbleiterchips
auf den Chip-Unterbau während
des Herstellungsverfahrens darstellt.
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6 ist
eine Schnittansicht, die den Schritt des Ausbildens von Metall-Feindrähten während des Herstellungsverfahrens
darstellt.
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7 ist
eine Schnittansicht, die den Schritt des Anordnens eines Dichtbandes
zwischen der Leiterplatine und einer Formbaugruppe während des Herstellungsverfahrens
darstellt.
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8 ist
eine Schnittansicht, die einen Harzformschritt während des Herstellungsverfahrens
darstellt.
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9(a) ist eine Draufsicht auf eine untere Form,
die eingesetzt wird; und
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9(b) ist eine Schnittansicht, die darstellt, wie
Harzformen ausgeführt
wird.
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10(a), 10(b) und 10(c) sind Perspektivansichten, die eine Harzformbaugruppe mit
einer Dichtbandzuführeinrichtung
und die Art und Weise darstellen, wie Harzformen ausgeführt wird.
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11 ist
eine Schnittansicht, die einen Zustand der Formbaugruppe beim Harzformen
beim Herstellungsverfahren darstellt.
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12(a) ist eine Draufsicht auf eine Leiterplatine,
die für
ein Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß einer
zweiten Ausführung
der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird; und
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12(b) ist eine Unteransicht des Leistungs-QFN-Gehäuses, das
mit einem Harz geformt ist.
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13(a) ist eine Draufsicht auf eine Leiterplatine,
die für
ein Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß einer
dritten Ausführung
der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird; und
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13(b) und 13(c) sind
Schnittansichten der Leiterplatine entlang der Linien XIIIb-XIIIb bzw.
XIIIc-XIIIc.
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14 ist
eine Perspektivansicht der Leiterplatine, die für die dritte Ausführung eingesetzt.
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15 ist
eine Unteransicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der dritten Ausführung.
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16 ist
eine Schnittansicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß einer vierten Ausführung der
vorliegenden Erfindung.
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17(a) ist eine Schnittansicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß einer
fünften
Ausführung
der vorliegenden Erfindung entlang der Linie XVIIa-XVIIa; und
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17(b) ist eine Draufsicht auf das Leistungs-QFN-Gehäuse.
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18(a) ist eine Perspektivansicht eines herkömmlichen
Leistungs-QFN-Gehäuses;
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18(b) ist eine Schnittansicht des Leistungs-QFN-Gehäuses entlang
der Linie XVIIIb-XVIIIb; und
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18(c) ist eine Unteransicht des Leistungs-QFN-Gehäuses.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN
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In
den folgenden veranschaulichenden Ausführungen wird die vorliegende
Erfindung beim Einsatz in einem Leistungs-QFN-Gehäuse mit
einer eingebauten Leistungselektronikvorrichtung als eine beispielhafte
harzgeformte Halbleitervorrichtung beschrieben.
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AUSFÜHRUNG 1
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Aufbau des
Leistungs-QFN-Gehäuses
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1(a) ist eine Schnittansicht entlang der Linie
Ia-Ia in 1(b), die ein Leistungs-QFN-Gehäuse gemäß einer
ersten Ausführung
der vorliegenden Erfindung in vergrößertem Maßstab zeigt. 1(b) ist eine Draufsicht auf das Leistungs-QFN-Gehäuse gemäß der ersten
Ausführung. Es
ist anzumerken, dass der Querschnitt, der in 1(a) dargestellt
ist, vertikal stärker
vergrößert ist als
horizontal, um den Aufbau leicht verständlich zu machen. Des Weiteren
ist in 1(b) die Harz-Einkapselung 6 transparent
dargestellt.
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2 ist
eine Unteransicht des Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der ersten Ausführung, wobei
die Harz-Einkapselung 6 als nicht transparent dargestellt
ist.
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Das
Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß der ersten
Ausführung
enthält,
wie in 1(a), 1(b) und 2 dargestellt,
die folgenden Elemente, die von der Leiterplatine getrennt sind:
Signal-Leiter 1 zum Übertragen
elektrischer Signale sowie von Stromversorgung und Massepotentialen,
einen Chip-Unterbau 2 zum Montieren eines Halbleiterchips 4 darauf
sowie Trage-Leiter 3 zum Tragen des Chip-Unterbaus 2.
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Gemäß der ersten
Ausführung
ist ein Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 über einen Randabschnitt 2b desselben
mittels eines kreisförmigen
halb ausgestanzten Abschnitts 11 erhöht. Des Weiteren ist jeder
der Trage-Leiter 3 an zwei Abschnitten 13 und 14 gebogen,
um die Kraft zu dämpfen,
die Verformung bewirkt. Der Halbleiterchip 4 ist mittels
Paste 7 zum Chipbonden auf den Mittelabschnitt 2a des
Chip-Unterbaus 2 ge bondet. Des Weiteren sind Elektrodenflächen (nicht
dargestellt) des Halbleiterchips 4 über Metall-Feindrähte 5 elektrisch mit
den Signal-Leitern 1 verbunden.
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Der
kreisförmige
halb ausgestanzte Abschnitt 11 wird ausgebildet, indem
eine Metallplatte für
den Chip-Unterbau 2 zur Hälfte so ausgestanzt wird, dass
sie noch mit der Metallplatte verbunden und nicht vollständig aus
der Platte herausgestanzt ist. Dementsprechend kann, wenn auf den
kreisförmigen
halb ausgestanzten Abschnitt in der Richtung gedrückt wird,
in der der Abschnitt 11 vorsteht, der Abschnitt 11 leicht
abgebrochen werden.
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Der
Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 kann über den
Randabschnitt 2b erhöht
werden, indem die Platte halb geätzt
wird, anstatt den halb ausgestanzten Abschnitt 11 aus der
Platte auszubilden.
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Des
Weiteren werden die Signal-Leiter 1, der Chip-Unterbau 2,
die Trage-Leiter 3, der Halbleiterchip 4 und die
Metall-Feindrähte 5 in
der Harz-Einkapselung 6 eingekapselt. Die entsprechenden
unteren Teile der Signal-Leiter 1 und der Trage-Leiter 3 um
den äußeren Rand
des Gehäuses
herum stehen jedoch über
die untere Fläche
der Harz-Einkapselung 1 nach
unten vor. Diese unteren Teile der Signal-Leiter 1 wirken
als externe Elektroden (bzw. externe Anschlüsse) 9, die elektrisch
mit einer Hauptplatine verbunden werden. Des Weiteren ist praktisch kein
Harzgrat, der normalerweise während
eines Harzformschritts vorsteht, an der unteren Fläche jeder
externen Elektrode 9 vorhanden. Die externen Elektroden 9 können mit
dem weiter unten beschriebenen Herstellungsverfahren leicht so ausgebildet werden,
dass sie ohne einen Harzgrat daran nach unten vorstehen.
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Andererseits
befindet sich die untere Fläche des
Chip-Unterbaus 2 an dem Randabschnitt 2b im Wesentlichen
innerhalb der gleichen Ebene wie die untere Fläche der Harz-Einkapselung 6 und
liegt frei, ohne dass sie mit der Harz-Einkapselung 6 abgedeckt
ist. Das heißt,
die untere Fläche
des Chip-Unterbaus 2 am Randabschnitt 2b befindet
sich über den
unteren Flächen
der Signal-Leiter 1 und der Trage-Leiter 3 um
den Außenumfang
des Gehäuses
herum. Weiterhin ist jeder der Trage-Leiter 3 so abgeschrägt, dass
seine Höhe
nach außen
hin abnimmt. Des Weiteren ist eine schmale Nut 12 mit einer
annähernd
quadratischen Flächenform
in der unteren Fläche
des Chip- Unterbaus 2 am
Randabschnitt 2b ausgebildet. Nur eine Ecke der quasi quadratischen
Nut ist abgeschrägt,
um einen Stift Nr. 1 anzuzeigen.
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Im
Folgenden werden die Effekte, die durch die Funktionen des Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der vorliegenden
Erfindung erreicht werden können,
beschrieben.
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Erstens
ist kein äußerer Leiter
außer
den Signal-Leitern 1 vorhanden. Stattdessen wirkt der untere
Teil jedes dieser Signal-Leiter 1 als die externe Elektrode 9.
Dementsprechend trägt
eine derartige Struktur dazu bei, ein Leistungs-QFN-Gehäuse zu verkleinern,
ohne die Größe eines
montierten Halbleiterchips zu beschränken. Des Weiteren können, da kein
Harzgrat an den entsprechenden unteren Flächen der externen Elektroden 9 vorhanden
ist, die Elektroden der Hauptplatine zuverlässiger an diese externen Elektroden 9 gebondet
werden. Weiterhin sind die externen Elektroden 9 so ausgebildet,
dass sie von der unteren Fläche
der Harz-Einkapselung 6 nach außen vorstehen. So wird eine
Abstandshöhe, die
beim Bonden der externen Elektroden an den Gegenstücken der
Hauptplatine beim Montieren der harzgeformten Halbleitervorrichtung
auf der Hauptplatine gewährleistet
sein sollte, für
die externen Elektroden 9 stets erreicht. Dementsprechend
können
die externen Elektroden 9 so wie sie sind als externe Anschlüsse eingesetzt
werden. Des Weiteren ist es im Unterschied zu dem herkömmlichen
Verfahren nicht notwendig, beim Montieren der Vorrichtung auf der
Hauptplatine Lotkugeln an den externen Elektroden 9 anzubringen.
Daher ist dieses Verfahren hinsichtlich der Anzahl der Schritte
des Herstellungsverfahrens und der Kosten dafür vorteilhaft. Des Weiteren
kann, da die schmale Nut 12 vorhanden ist, die Ausbildung
eines Harzgrates sicherer verhindert werden, wie dies weiter unten
beschrieben wird.
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Weiterhin
kann der Trage-Leiter 3, da der Zwischenabschnitt jedes
der Trage-Leiter 3 eine Querschnittsform hat, in der er
durch die beiden gebogenen Abschnitte 3 und 14 erhaben
ist, die Verformungskraft dämpfen.
So werden, wenn das Harzformen unter Verwendung eines Dichtbandes
so durchgeführt
wird, dass der untere Teil jedes Signal-Leiters 1, d.h. die externe
Elektrode 9, aus der Harz-Einkapselung 6 vorsteht,
die Trage-Leiter 3 selbst
dann nicht verformt, wenn Klemmkraft auf die äußere Schiene der Leiterplatine
ausgeübt
wird. Dementsprechend ist es möglich,
zu verhindern, dass der Chip-Unterbau 2 aufgrund
der Klemmkraft verformt oder verschoben wird.
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Des
Weiteren ist der Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 durch
den halb ausgestanzten Abschnitt 11 nach oben erhöht. So kann,
selbst wenn der Halbleiterchip 4 so groß ist, dass er über die
gebogenen Abschnitte 13 der Trage-Leiter 3 überhängt, die
untere Fläche
des Halbleiterchips 4, der auf dem Mittelabschnitt 2a montiert
ist, über
den jeweiligen oberen Flächen
der Trage-Leiter 3 angeordnet sein. Dementsprechend wird
der Halbleiterchip 4 durch die erhabenen Abschnitte der
Trage-Leiter 3 nicht behindert. Das heißt, da die erhabenen Abschnitte
für die Trage-Leiter 3 vorhanden
sind, kann die Verformungskraft gedämpft werden, und die Größe des Halbleiterchips 4 kann
aus einem breiteren Spektrum ausgewählt werden.
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Des
Weiteren ist die untere Fläche
des Halbleiterchips 4 nicht mit dem gesamten Chip-Unterbau 2 in
Kontakt, sondern lediglich mit dem Mittelabschnitt 2a desselben,
so dass die Feuchtigkeitsbeständigkeit
des Gehäuses
verbessert wird. Dies begründet
sich wie folgt. Bei dem herkömmlichen
Aufbau, der in 18(a) bis 18(c) dargestellt
ist, ist, wenn ein Halbleiterchip 104 geringer Größe an dem Chip-Unterbau 102 montiert
wird, der Halbleiterchip 104 im Wesentlichen vollständig mit
dem Chip-Unterbau 102 in Kontakt. In diesem Fall kann,
wenn Feuchtigkeit oder Wasser in das Gehäuse über einen Spalt zwischen dem
Chip-Unterbau 102 und der Harz-Einkapselung 106 eindringt,
der Halbleiterchip 104 nicht mehr fest an dem Chip-Unterbau 102 haften,
oder die Feuchtigkeitsbeständigkeit
des Gehäuses
verschlechtert sich (es kann beispielsweise ein Riss entstehen).
Im Unterschied dazu ist, wenn der Halbleiterchip 4 mit
dem Chip-Unterbau 2 nur im Mittelabschnitt 2a in
Kontakt ist, wie dies bei der vorliegenden Ausführung der Fall ist, die Harz-Einkapselung 6 zwischen
dem Randabschnitt 2b des Chip-Unterbaus 2 und
dem Chip 4 selbst dann vorhanden, wenn der Chip 4 so
klein ist wie der Chip-Unterbau 2. Dementsprechend kann
selbst ein kleiner Chip 4 von der Harz-Einkapselung 6 fest
gehalten werden, und es ist möglich,
zu verhindern, dass Feuchtigkeit oder Wasser über die Rückseite in das Gehäuse eindringen.
Daher entstehen keine Risse in dem Gehäuse.
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Bei
dem in 1(a) dargestellten Beispiel
ist der Halbleiterchip 4 mit einem Teil des Trage-Leiters 3 in
Kontakt. Der Halbleiterchip 4 und der Trage-Leiter 3 können jedoch
in Kontakt miteinander sein oder auch nicht. Des Weiteren kann,
wenn ein Teil des Chip-Unterbaus 2 erhöht ist,
die obere Fläche
des mittleren Abschnitts 2a über der oberen Fläche des Trage-Leiters 3 angeordnet
sein. Des Weiteren kann, wenn der Chip-Unter bau 2 teilweise
erhöht
ist, die obere Fläche
des mittleren Abschnitts 2a desselben ohne Chipbond-Paste
darauf unter der obersten Fläche
des Trage-Leiters 3 angeordnet sein. In diesem Fall jedoch
sollte die untere Fläche
des Halbleiterchips 4, der an dem Mittelabschnitt 2a mit
der dazwischen befindlichen Chipbond-Paste 7 montiert ist, über der
obersten Fläche
des Trage-Leiters 3 angeordnet sein. Bei der Ausführung, bei
der der Halbleiterchip 4 teilweise in Kontakt mit den Trage-Leitern 3 ist,
kann der Halbleiterchip 4 stabiler getragen werden.
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Des
Weiteren wird, wie in 1(a) dargestellt,
selbst wenn der Halbleiterchip 4 über die Signal-Leiter überhängt, der
Halbleiterchip 4 durch die Signal-Leiter 1 in
dem Leistungs-QFN-Gehäuse gemäß dieser
Ausführung
nicht behindert. So kann die Haftung der Harz-Einkapselung 6 an den Signal-Leitern 1 verbessert
werden, indem der nach innen vorstehende Abschnitt jedes Signal-Leiters
ausreichend lang ausgeführt
wird.
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Verfahren
zum Herstellen des Leistungs-QFN-Gehäuses
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Im
Folgenden wird ein Verfahren zum Herstellen des Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der ersten
Ausführung
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. 3(a) und 3(b), 4(a) und 4(b) sowie 5 bis 8 stellen
entsprechende Verfahrensschritte zum Herstellen des Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der ersten
Ausführung
dar.
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Zunächst wird
in dem in 3(a) dargestellten Verfahrensschritt
eine Kupferlegierungsplatte geätzt
und strukturiert, so dass eine Leiterplatine 20 mit einer
Vielzahl Öffnungen 22 zum
Anbringen von Halbleiterchips darin ausgebildet wird. In 3(a) ist der Einfachheit halber nur eine Öffnung 22 dargestellt.
Die Leiterplatine 20 enthält die Signal-Leiter 1, die
sich von der äußeren Schiene 21 nach
innen erstrecken, den Chip-Unterbau 2, der einen Halbleiterchip
darauf trägt,
sowie die Trage-Leiter 3, die den Chip-Unterbau 2 mit
der äußeren Schiene 21 verbinden
und damit den Chip-Unterbau 2 tragen. Diese Leiterplatine 20 ist
mit keinerlei Verbindungsstegen zum Verhindern des Überlaufens
der Harz-Einkapselung während
des Harzformens versehen.
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Die
Leiterplatine 20 kann mit Metallschichten aus Nickel (Ni),
Palladium (Pd) und Gold (Au) entweder zu diesem Zeitpunkt oder nach
dem Ausführen des
in 3(b) dargestellte Verfahrensschritts
plattiert werden.
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Dann
wird in dem in 3(b) dargestellten Verfahrensschritt
der Chip-Unterbau 2 der Leiterplatine 20 durch
Pressen bearbeitet, um den halb ausgestanzten Abschnitt 11 auszubilden,
der den Chip-Unterbau 2 in den Mittelabschnitt 2a und
den Randabschnitt 2b unterteilt. 4(a) und 4(b) sind Schnittansichten, die zeigen, wie die
Pressbearbeitung durchgeführt
wird. Zunächst
wird eine Stanz-Pressform, die eine Matrize 31 mit einer
kreisförmigen Öffnung und
eine Patrize 32 mit im Wesentlichen dem gleichen Querschnitt
wie dem der Öffnung
enthält,
bereitgestellt. Dann wird, wie in 4(a) dargestellt,
der Chip-Unterbau 2 der Leiterplatine 20 an der
Patrize 32 angebracht, und die Matrize 31 wird
an der oberen Fläche
des Chip-Unterbaus 2 angebracht. Dann wird, wie in 4(b) dargestellt, die Matrize 31 abgesenkt.
In diesem Fall werden sowohl die Matrize 31 als auch die
Patrize 32 von der oberen und der unteren Fläche des
Chip-Unterbaus 2 her in diesen hinein gedrückt. Die
niedrigstmögliche
Höhe, die
die Matrize 31 erreichen kann, ist auf im Wesentlichen
der gleichen Höhe
wie die Mitte des Chip-Unterbaus 2 definiert,
wobei die Dicke a des gescherten Abschnitts etwa der Dicke b des
nicht gescherten Abschnitts entspricht. Das heißt, obwohl die Stanz-Pressform
hier verwendet wird, wird der Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 nicht
vollständig
ausgestanzt, sondern bleibt halb ausgestanzt. So wird der Mittelabschnitt 2a über den Randabschnitt 2b erhöht.
-
Des
Weiteren kann, indem dieses Halb-Ausstanzen durchgeführt wird,
der Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 über eine
größere Fläche erhöht werden,
als dies mit normalem Biegen erreicht wird, ohne dass es zu einer
Dehnung in den entsprechenden Abschnitten des Chip-Unterbaus 2 kommt.
-
Dann
werden die gebogenen Abschnitte 13 und 14 für den Trage-Leiter 3 ausgebildet,
und die schmale Nut 12 wird in der unteren Fläche des Chip-Unterbaus 2 am
Randabschnitt 2b ausgebildet, indem entweder nacheinander
oder gleichzeitig Pressbearbeitung durchgeführt wird.
-
5 bis 8 zeigen,
wie sich der Querschnitt der Struktur entlang der Linie Ia-Ia in 1(b) ändert.
In diesen Zeichnungen sind die entsprechenden Strukturen ebenfalls
vertikal stärker
vergrößert als
horizontal.
-
Bei
dem in 5 dargestellten Verfahrensschritt wird der Halbleiterchip 4 an
dem Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 in
der hergestellten Leiterplatine 20 montiert und daran mit
Chipbond-Paste 7, wie beispielsweise Silberpaste, die ein Epoxydharz
als ein Bindemittel enthält,
gebondet. Dieser Verfahrensschritt ist das sogenannten "Chipbonden".
-
Dann
werden in dem in 6 dargestellten Verfahrensschritt
die Elektrodenflächen
(nicht dargestellt) des Halbleiterchips 4 über die
Metall-Feindrähte 5 elektrisch
mit den Signal-Leitern 1 verbunden. Dieser Verfahrensschritt
ist das sogenannte "Drahtbonden". Die Metall-Feindrähte 5 können aus
einem entsprechend ausgewählten
Material, wie beispielsweise Aluminium (Al) oder Gold (Au), bestehen. Wahlweise
kann der Halbleiterchip 4 anstelle der Metall-Feindrähte 5 über Kontakthöcker (bumps)
oder dergleichen elektrisch mit den Signal-Leitern 1 verbunden
werden.
-
Anschließend wird
in dem in 7 dargestellten Verfahrensschritt
ein Dichtband 15 zwischen der Leiterplatine 20 und
der Rückseite
der Signal-Leiter 1 angeordnet, indem die Leiterplatine 20,
an die der Halbleiterchip 4 gebondet worden ist und das Dichtband 15 angebracht
worden ist, in eine Formbaugruppe eingelegt werden. Bei diesem Verfahrensschritt
wird das Dichtband 15, wie weiter unten beschrieben, von
einer Rolle zugeführt.
Bei der dargestellten Ausführung
wird die Leiterplatine in dem in 7 dargestellten
Zustand mit der Unterseite nach oben in die Formbaugruppe eingelegt.
Als Alternative dazu kann die Leiterplatine so wie sie ist in dem
in 7 dargestellten Zustand eingesetzt werden, in dem
noch keine Klemmkraft darauf ausgeübt worden ist.
-
Das
Dichtband 15 wird als eine Art Abdeckung verwendet, die
verhindert, dass die Harz-Einkapselung
während
des Harzform-Verfahrensschritts überläuft und
an die Rückseite
der Signal-Leiter 1 gelangt. Das Vorhandensein des Dichtbandes 15 kann verhindern,
dass ein Harzgrat an der Rückseite
der Signal-Leiter 1 ausgebildet wird. Das Dichtband 15 kann
jedes beliebige Band auf Harzbasis sein, das hauptsächlich aus
Polyethylenterephthalat, Polyimid, Polycarbonat oder dergleichen
besteht, nach dem Harzformen leicht abgezogen werden kann und eine gewisse
Beständigkeit
gegenüber
einer Umgebung mit erhöhter
Temperatur beim Harzformen aufweist. Bei der vorliegenden Ausführung wird
ein Band, das hauptsächlich
aus Polyethylenterephthalat besteht, verwendet, und die Dicke desselben
beträgt
50 μm.
-
Bei
der vorliegenden Ausführung
wird das Dichtband 15 an den entsprechenden unteren Flächen der äußeren Schiene 20,
der Signal-Leiter 1, der Trage-Leiter 3 (bis auf
die erhabenen Abschnitte derselben) und des Randabschnitts 2b des
Chip-Unterbaus 2 in der Leiterplatine 20 angeklebt.
-
Dann
wird in dem in 8 dargestellten Verfahrensschritt
die Harz-Einkapselung 6, so beispielsweise ein Epoxydharz,
in die Formbaugruppe eingegossen, um den Chip, die Platine usw.
mit der Einkapselung 6 zu formen. In diesem Fall wird Harzformen
unter Ausübung
der Klemmkraft der Formbaugruppe auf die äußere Schiene der Leiterplatine 20 und
auf das Dichtband 15 so durchgeführt, dass die Harz-Einkapselung 6 nicht
an die Rückseite
der Signal-Leiter 1 gelangt. Das Harzformen wird des Weiteren
so durchgeführt,
dass das Dichtband 15 an der Rückseite der Signal-Leiter 1,
die an die äußere Schiene
angrenzen, an die Außenfläche der
Form gedrückt
wird. Dementsprechend wird, da keine Klemmkraft direkt auf den Chip-Unterbau 2 ausgeübt wird,
der Chip-Unterbau 2 nach
oben erhöht,
und die Trage-Leiter 3 werden so abgeschrägt, dass
ihre Höhe
nach außen
hin allmählich
abnimmt.
-
Wenn
das Dichtband 15, das an der Rückseite der Signal-Leiter 1 angebracht
worden ist, abgezogen und entfernt wird, sind externe Elektroden 9 so ausgebildet,
dass sie über
die Rückseite
der Harz-Einkapselung 6 nach außen vorstehen. Schließlich werden
die Enden der Signal-Leiter 1 so abgeschnitten, dass sie
im Wesentlichen bündig
mit den Seitenflächen
der Harz-Einkapselung 6 sind, womit ein Leistungs-QFN-Gehäuse wie
das in 1(a) gezeigte fertiggestellt
ist.
-
Gemäß dem Herstellungsverfahren
der vorliegenden Ausführung
wird das Dichtband 15 im Voraus zwischen der Rückseite der Signal-Leiter 1 und der
Formbaugruppe angeordnet, bevor der Verfahrensschritt des Harzformens
durchgeführt
wird. So gelangt die Harz-Einkapselung 6 nicht an die Rückseite
der Signal-Leiter 1, die als externe Elektroden dienen,
und kein Harzgrat wird daran ausgebildet. Daher muss im Unterschied
zu einem herkömmlichen
Verfahren zum Herstellen einer harzgeformten Halbleitervorrichtung
kein Harzgrat, der an den Signal-Leitern ausgebildet ist, davon
unter Verwendung eines Wasserstrahls oder dergleichen entfernt werden,
wobei die Rückseite
der Signal-Leiter
vollständig
freiliegt. Das heißt,
dieser aufwändige
Schritt des Entgratens kann weggelassen werden, und daher ist dieses
Verfahren einfach genug, um eine große Anzahl harzgeformter Halbleitervorrichtungen
(bzw. Leistungs-QFN-Gehäuse)
in Massenproduktion herzustellen. Des Weiteren kann das Ablösen plattierter Metallschichten
aus Nickel (Ni), Palladium (Pd) oder Gold (Au) von der Leiterplatine,
das bei dem herkömmlichen
Verfahrensschritt des Entgratens, beispielsweise mit einem Wasserstrahl,
auftritt vermieden werden. Aus diesem Grund kann die Leiterplatine
im Voraus vor dem Verfahrensschritt des Harzformens mit diesen Metallschichten
plattiert werden.
-
Des
Weiteren können,
da die externen Elektroden 9, die mit dem Herstellungsverfahren
der vorliegenden Erfindung ausgebildet werden, von der unteren Fläche der
Harz-Einkapselung 6 nach außen vorstehen, die externen
Elektroden 9 so wie sie sind als externe Anschlüsse verwendet
werden, ohne dass wie beim herkömmlichen
Verfahren Lotkugeln angeordnet werden müssen.
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Es
ist anzumerken, dass ein Höhenunterschied
zwischen der Rückseite
der Signal-Leiter 1 und
der der Harz-Einkapselung 6 ausgebildet ist, wie dies in 8 dargestellt
ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
das Dichtband 15 aufgrund der beim Schritt des Harzformens
von der geschmolzenen Harz-Einkapselung her wirkenden Wärme erweicht und
thermisch schrumpft und die Signal-Drähte 1 fest in das
Dichtband 15 hinein gedrückt werden. Dementsprechend
steht bei dieser Struktur die Rückseite der
Signal-Drähte 1 von
der Rückseite
der Harz-Einkapselung 6 nach außen vor. Dadurch kann eine
Abstandshöhe
für die
externen Elektroden 9 oder die entsprechenden unteren Teile
der Signal-Drähte 1 gewährleistet
werden. Daher können
diese vorstehenden externen Elektroden 9 so wie sie sind
als externe Anschlüsse
verwendet werden.
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Die
Größe des Höhenunterschieds
zwischen der Rückseite
der Signal-Leiter 1 und der der Harz-Einkapselung 6 kann
auf Basis der Dicke des Dichtbandes 15 gesteuert werden,
das vor dem Schritt des Formens angebracht wird. Bei dieser Ausführung beträgt beispielsweise,
da die Dicke des Dichtbandes 15 50 μm beträgt, die Größe des Höhenunterschieds, d.h. die Größe des Vorstehens
der externen Elektroden 9 normalerweise ungefähr die Hälfte der
Dicke und maximal 50 μm.
Das bedeutet, dass die Höhe
des nach oben gedrückten
Abschnitts des Dichtbandes 15 von der Rückseite der Signal-Leiter 1 aus
gemessen, in Abhängigkeit
von der Dicke des Dichtbandes 15 selbst bestimmt wird.
Das heißt,
die Höhe,
um die die externen Elektroden 9 vorstehen, kann automatisch
durch die Dicke des Dichtbandes 15 gesteuert werden, wodurch
das Herstellungsverfahren erleichtert wird. Die Höhe, um die die
externen Elektroden 9 vorstehen, kann gesteuert werden,
indem lediglich die Dicke des Dichtbandes 15 während eines
Massenherstellungsverfahrens überwacht
wird, und es ist nicht notwendig, einen zusätzlichen Verfahrensschritt
für diesen
Zweck vorzusehen. Dementsprechend ist das Herstellungsverfahren
der vorliegenden Erfindung hinsichtlich der Kosten für die Verfahrenssteuerung
außerordentlich vorteilhaft.
Es ist anzumerken, dass, was das einzufügende Dichtband 15 angeht,
die Härte
eines eingesetzten Materials, die Dicke und die Wärmeerweichungseigenschaften
desselben in Abhängigkeit
von der gewünschten
Größe des Höhenunterschiedes bestimmt
werden können.
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Des
Weiteren wird, da die schmale Nut 12 in der unteren Fläche des
Chip-Unterbaus 2 am Randabschnitt 2b vorhanden
ist, der Randabschnitt 2b des Chip-Unterbaus 2 aufgrund
des Drucks, der wirkt, wenn die geschmolzene Harz-Einkapselung 6 während des
Harzformens eingespritzt wird, nach unten gepresst. Dabei wird das
Dichtband 15 mit dem Rand der schmalen Nut 12 in
Eingriff gebracht. So kann das Überlaufen
der Harz-Einkapselung 6 wirkungsvoller
verhindert werden.
-
Einzelheiten
des Harzformschrittes
-
Im
Folgenden wird der Verfahrensschritt des Harzformens gemäß der ersten
Ausführung
ausführlicher
beschrieben.
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9(a) ist eine Draufsicht auf eine (obere) Form,
die bei dieser Ausführung
eingesetzt wird, während 9(b) eine Schnittansicht entlang der Linie IXb-IXb
in 9(a) ist, die veranschaulicht,
wie das Harzformen unter Verwendung der Formbaugruppe ausgeführt wird. 10(a), 10(b) und 10(c) sind Perspektivansichten, die die Harzformbaugruppe
mit einer Dichtband-Zuführeinrichtung
darstellen und veranschaulichen, wie das Harzformen gemäß der ersten
Ausführung
ausgeführt wird. 11 ist
eine Schnittansicht, die einen Zustand der Formbaugruppe während des
Harzformens darstellt.
-
Die
Formbaugruppe 51, die bei dieser Ausführung eingesetzt wird, besteht,
wie in 9(a) und 9(b) dargestellt,
aus einer oberen und einer unteren Form 51a und 51b.
Die obere Form 51a ist mit vier Vakuumsauglöchern 53 und
einer Vakuumsaugnut 52 versehen, die diese Löcher 53 miteinander verbindet.
Die untere Form 51b der Formbaugruppe 51 ist,
wie in 10(a) dargestellt, mit einem
Paar Halbleiterbauteil-Formsegmente 60 versehen. Jedes dieser
Segmente 60 enthält
die gleiche Anzahl von Formhohlräumen
wie die der Halbleiterchips 40, die an der Leiterplatine 20 montiert
sind. Die untere Form 51b ist des Weiteren mit Harz-Einkapselungs-Strömungswegen 61 versehen,
die der Zufuhr der Harz-Einkapselung zu diesen Halbleiterbauteil-Formsegmenten 60 dienen.
-
9(a) und 9(b) veranschaulichen
die Struktur und die Anordnung eines der Formhohlräume zu erläuternden
Zwecken. Es ist anzumerken, dass die gleiche Struktur und Anordnung
für die
anderen Formhohlräume
gelten. Zunächst
wird unter Bezugnahme auf 9(b) beschrieben,
wie das Harzformen in einem einzelnen Formhohlraum ausgeführt wird.
-
Zunächst wird
die Leiterplatine 20 so auf die untere Form 51b aufgelegt,
dass die entsprechenden Halbleiterchips 4 in die dazugehörigen Formhohlräume der
unteren Form 51b eingeführt
werden. In diesem Fall kommt die untere Fläche der oberen Form 51 mit
der oberen Fläche
des Dichtbandes 15 in Kontakt. Das Dichtband 15 und
die Leiterplatine 20 werden durch die obere Form 51a an
die untere Form 51b gedrückt. Das Dichtband 15 haftet
an vier Positionen fest an der oberen Form 51a und wird
mit einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt) über die vier Vakuumsauglöcher 53,
die in der oberen Form 51a ausgebildet sind, gleichmäßig gedehnt
gehalten. Wenn der Verfahrensschritt des Harzformens in diesem Zustand
durchgeführt
wird, entstehen keine Falten an dem Dichtband 15 aufgrund
der Wärmeschrumpfung beim
Harzformen. Dadurch kann bei der harzgeformten Halbleitervorrichtung
die Rückseite
der Harz-Einkapselung flach sein.
-
Das
heißt,
Falten können
mit dem folgenden Mechanismus aus dem Dichtband beseitigt werden. Beim
Harzformen kommt es zu Wärmeschrumpfung des
Dichtbandes 15 aufgrund der wirkenden Wärme. Wenn das Dichtband 15 jedoch über die
Vakuumsauglöcher 53 angesaugt
wird, wird das Dichtband 15 gegen diese Schrumpfwirkung
an die entsprechenden Vakuumsauglöcher 53 gedehnt. Indem
das Dichtband 15 auf diese Weise straft gehalten wird, kann
die Schrumpfung des Dichtbandes 15 unterdrückt werden,
und keine Falten werden daran ausgebildet. Daher ist es möglich, die
Oberfläche
der Harz-Einkapselung 6, die mit dem Dichtband 15 an der
Rückseite
der harzgeformten Halbleitervorrichtung in Kontakt ist, die so ausgebildet
wird, zu glätten.
-
Die
Tiefe und die Breite der Vakuumsaugnut 52, die die Vakuumsauglöcher 53 der
oberen Form 51 miteinander verbindet, sollte vorzugsweise
unter Berücksichtigung
des Wärmeausdehnungskoeffizienten
des Dichtbandes 15 bestimmt werden.
-
Es
ist jedoch anzumerken, dass Falten in dem Dichtband auch dann vermieden
werden können,
wenn das Dichtband unabhängig über die
Vakuumsauglöcher
gedehnt wird, ohne dass die Vakuumsaugnut vorhanden ist.
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Des
Weiteren sind Anzahl und Form der Vakuumsaugnut 52 nicht
auf die in 9(a) dargestellten beschränkt. So
kann beispielsweise eine Vielzahl dieser Vakuumsaugnuten vorhanden
sein.
-
Des
Weiteren können
bei der in 9(b) dargestellten Struktur
eingravierte bzw. eingeschnittene Abschnitte in der Oberseite der
oberen Form 51a an entsprechenden Abschnitten über den
Signal-Leitern 1 vorhanden sein, so dass Teile des Dichtbandes 15 beim
Harzformen in diese eingeschnittenen Abschnitte hineingedrückt werden
können.
Im Allgemeinen ist es wahrscheinlich, dass tiefe Nuten in entsprechenden
Bereichen der Harz-Einkapselung zwischen den Signal-Leitern 1 ausgebildet
werden. Wenn diese eingravierten Abschnitte ausgebildet sind, kann
jedoch die Tiefe dieser Nuten verringert werden.
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Des
Weiteren können
die Falten in dem Dichtband 15 nicht nur mit der Vakuumsaugnut
vermieden werden, sondern auch, indem ineinander eingreifende konkave
und konvexe Abschnitte an der oberen bzw. der unteren Form ausgebildet
werden. Bei letzterer Ausführung
kommen, wenn Klemmkraft auf die obere und die untere Form ausgeübt wird,
die konkaven und konvexen Abschnitte miteinander in Eingriff und
spannen das Dichtband. Des Weiteren kann eine Klemmeinrichtung für die Formbaugruppe vorhanden
sein, um Spannung auf das Dichtband auszuüben.
-
Im
Folgenden werden unter Bezugnahme auf 10(a), 10(b) und 11 die
Zufuhr des Dichtbandes 15 sowie der gesamte Harzformvorgang
beschrieben.
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Die
Harzformbaugruppe gemäß dieser
Ausführung
enthält,
wie in 10(a) dargestellt, eine Dichtband-Zuführeinrichtung,
die das Dichtband 15 kontinuierlich abwickelt und aufwickelt,
wobei konstante Spannung auf das Band 15 zwischen einer Abwickelrolle 56a und
einer Aufwickelrolle 56b ausgeübt wird.
-
Wenn
die Leiterplatine 20, auf der eine große Anzahl von Halbleiterchips
montiert ist, auf die untere Form 51b aufgelegt ist, werden,
wie in 10(b) dargestellt, Harztabletten 62 in
Harzzuführabschnitte
der unteren Form 51b eingeleitet.
-
Dann
werden, wie in 11 dargestellt, die obere und
die untere Form 51a und 51b der Formbaugruppe 51 aneinander
befestigt und eine geschmolzene Harz-Einkapselung wird durch Kolben 51 nach
oben gedrückt
und in die entsprechenden Halbleiterbauteil-Formsegmente 60 eingeleitet.
Dadurch werden harzgeformte Halbleitervorrichtungen (Leistungs-QFN-Gehäuse) 55 in
den entsprechenden Formhohlräumen
spritzgegossen. Wenn der Spritzgießvorgang beendet ist, wird
die untere Form 51b geöffnet.
-
In
diesem Fall wird, wenn die untere Form 51b geöffnet ist,
das Dichtband 15 von Harz-Angussstutzen 63 und den harzgeformten
Halbleitervorrichtungen 55 entfernt, wie dies in 10(c) dargestellt ist. Ein Teil des Dichtbandes 15,
der während
des letzten Verfahrensschrittes des Harzformens eingesetzt worden
ist, wird um die Aufwickelrolle 56b herum gewickelt, und
ein anderer Teil des Bandes 15, der während des nächstens Harzformenschrittes
verwendet werden wird, wird von der Abwickelrolle 56a abgewickelt.
Dabei werden die Harz-Angussstutzen 63 und harzgeformte
Halbleitervorrichtungen 55 aus der unteren Form 51b entnommen.
-
Gemäß dieser
Ausführung
kann, da das Dichtband 15 kontinuierlich zwischen der Abwickel- und
der Aufwickelrolle 56a und 56b zugeführt werden kann,
der Verfahrensschritt des Harzformens unter Verwendung des Dichtbandes 15 schnell
durchgeführt
werden, wodurch die Produktivität
zunimmt. Des Weiteren können,
da ebenfalls entsprechende Spannung auf das Dichtband 15 ausgeübt werden kann,
wenn Drehkraft auf die Abwi ckel- und die Aufwickelrolle 56a und 56b ausgeübt wird,
beim Verfahrensschritt des Harzformens Falten in dem Dichtband 15 noch
wirkungsvoller vermieden werden.
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Bei
der obenstehenden Ausführung
wird das Dichtband 15 in die Formbaugruppe eingeleitet
und an der Leiterplatine 20 angeklebt, nachdem die Leiterplatine 20 in
die Formbaugruppe eingelegt worden ist. Als Alternative dazu kann
das Dichtband 15 anstelle eines derartigen Rollenzuführverfahrens
im Voraus vor dem Verfahrensschritt des Harzformens an den entsprechenden
unteren Flächen
der Signal-Leiter 1 der Leiterplatine angebracht werden
-
AUSFÜHRUNG 2
-
Im
Folgenden wird eine zweite beispielhafte Ausführung der vorliegenden Erfindung
beschrieben. Bei dem Aufbau gemäß der ersten
Ausführung,
bei dem der Mittelabschnitt (Chip-Trageabschnitt) des Chip-Unterbaus 2 erhöht ist,
ist keine Harz-Einkapselung 6 unter dem Mittelabschnitt 2a vorhanden,
der, wie in 2 dargestellt, lediglich ein
konkaver Abschnitt ist. Im Unterschied dazu ist gemäß der zweiten
Ausführung
der Bereich unter dem Mittelabschnitt (Chiptrageabschnitt) des Chip-Unterbaus
ebenfalls mit der Harz-Einkapselung gefüllt.
-
12(a) und 12(b) sind
eine Draufsicht auf eine Leiterplatine für ein Leistungs-QFN-Gehäuse gemäß einer
zweiten Ausführung
bzw. eine Unteransicht des mit Harz geformten Leistungs-QFN-Gehäuses.
-
Der
Chip-Unterbau 2 bis auf den Randabschnitt 2b ist,
wie in 12(a) dargestellt, in einen
erhöhten
quadratischen Mittelabschnitt 2a, vier Verbindungsabschnitte 2c,
die den Mittelabschnitt 2a und den Randabschnitt 2b miteinander
verbinden, und gestanzte Abschnitte 2d unterteilt. Jeder
der Verbindungsabschnitte 2c ist mit zwei gebogenen Abschnitten 35 und 36 versehen,
so dass der Mittelabschnitt 2a über den Randabschnitt 2b erhöht ist.
-
Als
Alternative dazu kann der Mittelabschnitt 2a erhöht werden,
indem die Verbindungsabschnitte 2c wie bei der ersten Ausführung um
einen bestimmten Kreis herum halb ausgestanzt werden.
-
Bei
der ersten Ausführung
ist nur eine schmale Nut 12 in der unteren Fläche des
Chip-Unterbaus am
Randabschnitt 2b ausgebildet. Im Unterschied dazu sind
bei der zweiten Ausführung
geschlossene schmale Nuten 12a und 12b in der
unteren Fläche
des Chip-Unterbaus 2 am
Randabschnitt 2b ausgebildet. Diese Nuten sind vorhanden,
da die Harz-Einkapselung vom inneren Rand des Randabschnitts 2b des
Chip-Unterbaus 2 sowie vom äußeren Rand desselben überlaufen
kann.
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Die
Beschreibung des Herstellungsverfahrens gemäß der zweiten Ausführung wird
hier weggelassen. Dies liegt darin begründet, dass das Herstellungsverfahren
der ersten Ausführung
als Ganzes nahezu unverändert
angewendet werden kann. Das bedeutet, dass nicht nur das Chipbonden
zum Montieren des Halbleiterchips auf dem Chip-Unterbau und das
Drahtbonden zum Verbinden der Metall-Feindrähte, sondern auch das Harzformen
auf gleiche Weise ausgeführt
werden. Das heißt,
das Dichtband wird zwischen der Leiterplatine und der Formbaugruppe
angeordnet und unter Verwendung der Rollen zugeführt, um auf die gleiche Weise
Falten in dem Band zu vermeiden.
-
An
der Rückseite
eines Leistungs-QFN-Gehäuses,
das ausgebildet wird, indem Harzformen mit dem zwischen der unteren
Fläche
des Randabschnitts 2b und der Formbaugruppe angeordneten
Dichtband unter Verwendung der Leiterplatine der zweiten Ausführung durchgeführt wird,
gelangt, wie in 12(b) dargestellt, die Harz-Einkapselung 6 ebenfalls
in den Bereich unter dem Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2.
-
Das
Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß der zweiten
Ausführung
ist mit gestanzten Abschnitten 2d versehen. So fließt beim
Verfahrensschritt des Harzformens die Harz-Einkapselung 6 vom
Rand des Chip-Unterbaus 2 über die gestanzten Abschnitte 2d in
den Bereich unter dem Mittelabschnitt 2a. Das heißt, da der
Bereich unter dem Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 ebenfalls
mit der Harz-Einkapselung 6 gefüllt werden kann, kann die Harz-Einkapselung 6 fester
an dem Chip-Unterbau 2 haften. Dadurch kann die Zuverlässigkeit
des Leistungs-QFN-Gehäuses
einschließlich
der Feuchtigkeitsbeständigkeit
desselben verbessert werden.
-
AUSFÜHRUNG 3
-
Im
Folgenden wird eine harzgeformte Halbleitervorrichtung (bzw. ein
Leistungs-QFN-Gehäuse) gemäß einer
dritten beispielhaften Ausführung
der vorliegenden Erfindung beschrieben. 13(a) ist eine
Draufsicht auf eine Leiterplatine, die für das Leistungs-QFN-Gehäuse gemäß der dritten
Ausführung
eingesetzt wird, während 13(b) und 13(c) Schnittansichten
der Leiterplatine entlang der Linien XIIIb-XIIIb bzw. XIIIc-XIIIc
sind. 14 ist eine Perspektivansicht
der Leiterplatine gemäß der dritten
Ausführung.
In 14 ist die Leiterplatine als im Wesentlichen keine
Dicke aufweisend dargestellt. Es ist anzumerken, dass die Dicke
der Leiterplatine auf jeden beliebigen Wert festgelegt werden kann, den
der Fachmann für
geeignet erachtet.
-
Ein
Chip-Unterbau 40 gemäß der dritten Ausführung ist,
wie in 13(a) bis 13(c) dargestellt,
in einen quadratischen Mittelabschnitt (Chiptrageabschnitt) 41,
kreisförmige
Eckenabschnitte 42, die an vier Ecken vorhanden sind, vier
Seiten 43, die direkt mit den Eckenabschnitten 42 verbunden
sind, vier Verbindungsabschnitte 44, die den Mittelabschnitt 41 und
die entsprechenden Seiten 43 miteinander verbinden, und
vier gestanzte Abschnitte 45 unterteilt. Der Mittelabschnitt 41,
die Seiten 43 und die Verbindungsabschnitte 44 sind über die
Eckenabschnitte 42 erhöht.
Wie bei dem Leiterplatinenaufbau gemäß der ersten Ausführung ist
der Querschnitt jedes Trage-Leiters 3 so, dass er in der
Mitte durch zwei gebogene Abschnitte 13 und 14 erhaben
ist.
-
Die
Beschreibung des Herstellungsverfahrens gemäß der dritten Ausführung wird
hier weggelassen. Dies liegt darin begründet, dass das Herstellungsverfahren
der ersten Ausführung
als Ganzes nahezu unverändert
angewendet werden kann. Das bedeutet, dass nicht nur das Chipbonden
zum Montieren des Halbleiterchips auf dem Chip-Unterbau und das
Drahtbonden zum Verbinden der Metall-Feindrähte, sondern auch das Harzformen
auf gleiche Weise durchgeführt
werden. Das heißt,
das Dichtband wird zwischen der Leiterplatine und der Formbaugruppe
angeordnet und unter Verwendung der Rollen zugeführt, um auf die gleiche Weise
Falten in dem Band zu vermeiden.
-
Gemäß der dritten
Ausführung
kommen die Eckenabschnitte 42 mit dem Dichtband in relativ
kleinen Bereichen in Kontakt. Daher ist es möglich, zu verhindern, dass
die Harz-Einkapselung
an die jeweiligen unteren Flächen
der Eckenabschnitte 42 gelangt, ohne dass die schmalen
Nuten vorhanden sind, wie dies bei der ersten und der zweiten Ausführung der
Fall ist.
-
15 ist
eine Unteransicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses, das unter Verwendung
der Leiterplatine gemäß der dritten
Ausführung
und mittels Durchführung
von Harzformen ausgebildet wird, bei dem das Dichtband zwischen
den unteren Flächen
der Eckenabschnitte 42 und der Formbaugruppe angeordnet
ist. Nur die externen Elektroden 9, Enden der Trage-Leiter 3 am äußeren Rand
und Eckenabschnitte 42 des Chip-Unterbaus 40 sind,
wie in 15 dargestellt, nicht mit der
Harz-Einkapselung 6 bedeckt, sondern liegen frei. Das bedeutet,
dass der Bereich unter dem Mittelabschnitt 41 des Chip-Unterbaus 40 ebenfalls
mit der Harz-Einkapselung 6 gefüllt ist. Des Weiteren wird
beim Verfahrensschritt des Chipbondens zum Montieren eines Halbleiterchips auf
dem Chip-Unterbau
beim Verfahren zum Herstellen eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der dritten
Ausführung
der Halbleiterchip nur von dem Mittelabschnitt 41 des Chip-Unterbaus
getragen. Dies liegt darin begründet,
dass die Ausbreitung der Chipbond-Paste verhindert werden kann,
da die gestanzten Abschnitte 45 vorhanden sind. Des Weiteren
wird der Halbleiterchip fest von der Harz-Einkapselung gehalten,
die unter den gestanzten Abschnitten 45 vorhanden ist.
Da der Chip-Unterbau 40 in einem kleinen Bereich mit dem
Halbleiterchip in Kontakt ist, wie dies zu sehen ist, ist es möglich, zu
verhindern, dass sich die Feuchtigkeitsbeständigkeit der harzgeformten
Halbleitervorrichtung verschlechtert.
-
Bei
dem Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß der dritten
Ausführung
tritt, da der Chip-Unterbau 40 teilweise gestanzt ist,
so dass die gestanzten Abschnitte 45 vorhanden sind, die
Harz-Einkapselung 6 durch die gestanzten Abschnitte 45 hindurch
und strömt
beim Harzformen in den Bereich unter dem Mittelabschnitt (Chiptrageabschnitt) 41.
So kann der Bereich unter dem Mittelabschnitt 41 mit der Harz-Einkapselung
gefüllt
werden. Dadurch lassen sich ähnliche
Effekte wie die der zweiten Ausführung erreichen.
-
AUSFÜHRUNG 4
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Im
Folgenden wird eine harzgeformte Halbleitervorrichtung (bzw. Leistungs-QFN-Gehäuse) gemäß einer
vierten beispielhaften Ausführung
der vorliegenden Erfindung beschrieben. 16 ist
eine Schnittansicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der vierten Ausführung ebenfalls
entlang der Linie Ia-Ia, die in 1(b) dargestellt
ist.
-
In
der Leiterplatine, die für
das Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß der vierten
Ausführung eingesetzt
wird, ist kein halb ausgestanzter Abschnitt in dem Chip-Unterbau 2 derselben
ausgebildet. Daher ist der gesamte Chip-Unterbau 2 flach
und enthält keinen
erhöhten
Abschnitt. Der Trage-Leiter 3 ist ebenfalls mit zwei gebogenen
Abschnitten 13 und 14 versehen, und der Zwischenabschnitt
des Trage-Leiters 3 ist erhaben, d.h. liegt höher als
beide Endabschnitte. Der Halbleiterchip 4 wird von den
Trage-Leitern 3 an den erhabenen Abschnitten desselben
getragen. Die Chipbond-Paste 7, die sich zwischen dem Halbleiterchip 4 und
dem Chip-Unterbau 2 befindet, ist verdickt, um sie miteinander
zu verbinden. Ansonsten ist der Aufbau des Leistungs-QFN-Gehäueses gemäß der vierten
Ausführung
der gleiche wie der des Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der ersten Ausführung.
-
Die
Beschreibung des Herstellungsverfahrens gemäß der vierten Ausführung wird
hier weggelassen. Dies liegt darin begründet, dass das Herstellungsverfahren
der ersten Ausführung
als Ganzes nahezu unverändert
angewendet werden kann. Das bedeutet, dass nicht nur das Chipbonden
zum Montieren des Halbleiterchips auf dem Chip-Unterbau und das
Drahtbonden zum Verbinden der Metall-Feindrähte, sondern auch das Harzformen
auf gleiche Weise durchgeführt
werden. Das heißt,
das Dichtband wird zwischen der Leiterplatine und der Formbaugruppe
angeordnet und unter Verwendung der Rollen zugeführt, um Falten auf die gleiche
Weise in dem Band zu vermeiden.
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Bei
dem Leistungs-QFN-Gehäuse
gemäß der vierten
Ausführung
wirkt das Gewicht des Halbleiterchips 4 während des
Chipbondens nicht auf die Chipbond-Paste 7. So dehnt sich
die Chipbond-Paste 7 aufgrund der Oberflächenspannung
der Chipbond-Paste 7 auf dem Chip-Unterbau 2 kaum
aus. Dementsprechend kann die Kontaktfläche zwischen dem Halbleiterchip 4 und
dem Chip-Unterbau 2 mit der dazwischen befindlichen Chipbond-Paste 7 auf ein
Minimum verringert werden. So kann das Leistungs-QFN-Gehäuse über die
oben beschriebenen Funktionen gute Feuchtigkeitsbeständigkeit
beibehalten. Auch der Halbleiterchip 4 kann durch die Trage-Leiter 3 stabiler
getragen werden.
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AUSFÜHRUNG 5
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Im
Folgenden wird eine harzgeformte Halbleitervorrichtung (bzw. Leistungs-QFN-Gehäuse) gemäß einer
fünften
beispielhaften Ausführung
der vorliegenden Erfindung beschrieben. 17(a) ist
eine Schnittansicht eines Leistungs-QFN-Gehäuses gemäß der fünften Ausführung entlang der Linie XVIIa-XVIIa
in 17(b), während 17(b) eine Draufsicht
darauf ist. 17(a) zeigt die Harz-Einkapselung
teilweise geöffnet,
um den Innenaufbau derselben deutlich darzustellen. Es ist anzumerken, dass
der in 17(a) gezeigte Schnitt vertikal
stärker vergrößert ist
als horizontal, um die Struktur einfach verständlich zu machen. Des Weiteren
ist in 17(b) die Harz-Einkapselung 6 transparent
dargestellt, um die Struktur durchsichtig zu machen.
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Eine
harzgeformte Halbleitervorrichtung gemäß der fünften Ausführung wird ebenfalls unter
Verwendung einer Leiterplatine ausgebildet. Die Leiterplatine enthält eine äußere Schiene,
die eine Öffnung umgibt,
in der ein Halbleiterchip montiert wird, einen Chip-Unterbau 2,
der im Inneren der Öffnung
vorhanden ist, um einen Halbleiterchip 4 zu tragen, eine Vielzahl
von Trage-Leitern 3, die den Chip-Unterbau 2 tragen,
sowie eine Vielzahl von Signal-Leitern 1. Ein Ende jedes
dieser Signal-Leiter 1 ist mit der äußeren Schiene verbunden, während sich
das andere Ende auf den Chip-Unterbau 2 zu erstreckt. Jeder
der Trage-Leiter 3 ist mit erhabenen Abschnitten 13 und 14 versehen,
die höher
liegen als die anderen Abschnitte derselben. Der Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 ist über den
Randabschnitt 2a mittels eines halb ausgestanzten Abschnitts 11 erhöht und dient
als ein Träger,
der an die Rückseite
des darauf montierten Halbleiterchips 4 gebondet wird. Eine
kreisförmige
Nut 64 mit einem annähernd
halbkreisförmigen
Querschnitt, einer Tiefe von ungefähr 80 μm und einer Breite von ungefähr 120 μm ist im Randabschnitt 2b des
Chip-Unterbaus 2 den Mittelabschnitt 2a umgebend
vorhanden.
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Die
harzgeformte Halbleitervorrichtung gemäß der fünften Ausführung enthält die Signal-Leiter 1,
den Chip-Unterbau 2, die Trage-Leiter 3, den Halbleiterchip 4,
der an dem Mittelabschnitt 2a des Chip-Unterbaus 2 angebracht
ist, und die Metall-Feindrähte 5,
die Elektroden (nicht dargestellt) des Halbleiterchips 4 elektrisch
mit den Signal-Leitern 1 verbinden. Der Halbleiterchip 4,
der Chip-Unterbau 2, die Trage-Leiter 3, die Metall-Feindrähte 5 und
die Signal-Leiter 1 sind mit einer Harz-Einkapselung 6 geformt.
Die unteren und die äußeren Randseiten
jedes Signal-Leiters liegen als ein externer Anschluss frei, und
der untere Teil des Leiters 1 steht nach unten vor. Bei
dieser Ausführung
wird der Spalt zwischen der oberen Fläche des Chip-Unterbaus 2 am
Randab schnitt 2b und der Rückseite des Halbleiterchips 4 mit
der Harz-Einkapselung 6 gefüllt, so dass ein spaltfüllender
Abschnitt 6a entsteht. Des Weiteren ist die Nut 64 in
der oberen Fläche
des Randabschnitts 2b so ausgebildet, dass sie den Mittelabschnitt 2a umgibt,
der als Träger
dient, der über den
halb ausgestanzten Abschnitt 11 erhöht ist.
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Die
harzgeformte Halbleitervorrichtung gemäß der fünften Ausführung hat, wie in 17(a) und 17(b) dargestellt,
nahezu den gleichen Aufbau wie das in 1 dargestellte
Gegenstück.
Die Vorrichtung gemäß der fünften Ausführung ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Nut 64 in der oberen Fläche des
Chip-Unterbaus 2 an dem Randabschnitt 2b den Mittelabschnitt 2a umgebend
vorhanden ist.
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Das
heißt,
die harzgeformte Halbleitervorrichtung gemäß der fünften Ausführung enthält alle Einzelteile der harzgeformten
Halbleitervorrichtung gemäß der in 1 dargestellten
ersten Ausführung. Daher
werden prinzipiell die gleichen Effekte erzielt, wie sie mit der
ersten Ausführung
erzielt werden können.
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Des
Weiteren können,
da die Nut 64 in der oberen Fläche des Chip-Unterbaus 2 am Randabschnitt
ausgebildet ist, mit der harzgeformten Halbleitervorrichtung gemäß der fünften Ausführung auch
die folgenden bemerkenswerten Effekte hinsichtlich der Zuverlässigkeit
erzielt werden.
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Das
heißt,
der spaltfüllende
Abschnitt 6a der Harz-Einkapselung 6 ist zwischen
der oberen Fläche des
Chip-Unterbaus 2 am Randabschnitt 2b den Mittelabschnitt 2a umgebend
und der Rückseite
des Halbleiterchips 4 vorhanden. Der spaltfüllende Abschnitt 6a haftet
eng an dem Randabschnitt 2b. Wenn jedoch die Feuchtigkeitsbeständigkeit
des Gehäuses
abgenommen hat oder thermische Belastung aus dem einen oder anderen
Grund aufgetreten ist, kann sich der spaltfüllende Abschnitt 6a von
dem Chip-Unterbau 2 lösen.
Das heißt,
der spaltfüllende Abschnitt 6a kann
sich möglicherweise über einen zunehmend
großen
Bereich von dem Chip-Unterbau 2 ablösen. Selbst in einer derartigen
Situation, in der sich der spaltfüllende Abschnitt 6a über einen
zunehmend größeren Bereich
von dem Randabschnitt 2b des Chip-Unterbaus 2 löst, kann
der abgelöste
Abschnitt an der Nut 64, die gemäß dieser Ausführung in
der oberen Fläche
des Randabschnitts 2b vorhanden ist, aufgehalten werden.
Damit ist es möglich,
zu verhindern, dass sich der abgelöste Abschnitt über die
Nut 64 hinaus ausbreitet. Das heißt, da die Nut 64 das
Fortschreiten des Ablösens
des spaltfüllenden Abschnitts 6a von
dem Chip-Unterbau 2 aufhalten kann, lässt sich eine hohe Zuverlässigkeit
der harzgeformten Halbleitervorrichtung aufrechterhalten. Die Nut 64 ist
insbesondere bei dem in 17(a) und 17(b) dargestellten Aufbau vorteilhaft, bei dem die
Rückseite
des Chip-Unterbaus 2 an dem Randabschnitt 2b freiliegt
und der spaltfüllende
Abschnitt 6a zwischen dem Halbleiterchip 4 und
dem Chip-Unterbau 2 vorhanden ist.
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Bei
der dargestellten Ausführung
ist lediglich eine Nut 64 ausgebildet. Der Effekt wird
noch verstärkt,
wenn zwei oder mehr Nuten in der oberen Fläche des Randabschnitts 2b ausgebildet
werden.
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Die
Nut 64 muss nicht die dargestellte kreisförmige mit
einem halbkreisförmigen
Querschnitt sein. Als Alternative dazu kann die Nut 64 kreisförmig sein
und einen nicht kreisförmigen
Querschnitt haben, teilkreisförmig
sein oder kreisförmig
sein und eine ähnliche
Flächenform
wie die des Mittelabschnitts 2a (bzw. des halb ausgestanzten
Abschnitts 11) des Chip-Unterbaus 2 haben. Eine
Nut mit einer beliebigen dieser Formen kann das Fortschreiten des Ablösens der
Harz-Einkapselung 6 von dem Chip-Unterbau 2 vorteilhafterweise
aufhalten.
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Die
Tiefe der Nut 64 liegt vorzugsweise im Bereich zwischen
50 μm und
150 μm.
In der Praxis kann, wenn die Nut 64 durch Ätzen oder
Pressbearbeitung auf eine Solltiefe von 100 μm ausgebildet wird, die Tiefe
der Nut 64 in diesen Bereich fallen. Andererseits liegt
die Breite der Nut 64 vorzugsweise im Bereich zwischen
50 μm und
150 μm.
In der Praxis kann, wenn die Nut 64 durch Ätzen oder
Pressbearbeitung auf eine Soll-Breite von 100 μm ausgebildet wird, die Breite
der Nut 64 in diesen Bereich fallen. Es ist empirisch bestätigt worden,
dass, wenn die Tiefe und die Breite der Nut 64 in diesen
Bereich fallen, die Zuverlässigkeit
der harzgeformten Halbleitervorrichtung selbst dann aufrechterhalten
werden kann, wenn sich der spaltfüllende Bereich 6a von
der oberen Fläche
des Chip-Unterbaus 2 an dem Randabschnitt 2b über einen
zunehmend großen
Bereich ablöst.
Dies liegt darin begründet,
dass das Fortschreiten des Ablösens
aufgehalten werden kann, indem der abgelöste Abschnitt an der Nut 64 zum
Halten gebracht wird.
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Des
Weiteren kann, da die Nut 64 für den Randabschnitt 2b des
Chip-Unterbaus 2 vorhanden ist, der spaltfüllende Abschnitt 6a noch
stärker
an dem Chip-Unterbau 2 haften.
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Dementsprechend
kann durch das Vorhandensein der Nut 64 erheblich sicherer
verhindert werden, dass die Harz-Einkapselung 6 von dem Chip-Unterbau 2 abgelöst wird,
wodurch die Zuverlässigkeit
weiter verbessert wird.
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Der
Mittelabschnitt (Trageabschnitt) 2a einer kreisförmigen Flächenform
kann ebenfalls über
den halb ausgestanzten Abschnitt 11 erhöht werden, der ausgebildet
worden ist, indem der Chip-Unterbau durch Pressbearbeitung halb
ausgestanzt wurde, wie dies bei der ersten Ausführung der Fall ist.
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Das
Verfahren zum Herstellen der harzgeformten Halbleitervorrichtung,
die eingesetzte Leiterplatine und das Verfahren zum Herstellen derselben gemäß der fünften Ausführung unterscheiden
sich von den Gegenstücken
der ersten Ausführung
nur hinsichtlich der Nut 64 und dem Verfahrensschritt zum
Herstellen derselben.
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Das
heißt,
wenn die Nut 64 durch Pressbearbeitung ausgebildet wird,
kann die Nut 64 gleichzeitig mit der schmalen Nut in der
unteren Fläche
des Chip-Unterbaus 2 am Randabschnitt 2b ausgebildet werden.
So können
beispielsweise Pressbearbeitung zum Ausbilden der gebogenen Abschnitte 13 und 14 der
Trage-Leiter 3 und Pressbearbeitung zum Ausbilden der Nuten 12 und 64 in
der unteren und der oberen Fläche
des Chip-Unterbaus 2 am Randabschnitt 2b entweder
in dieser Reihenfolge oder gleichzeitig durchgeführt werden.
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Bei
den vorangehenden Ausführungen
muss die Mitte des Chip-Unterbaus 2 nicht auf die Mitte
des Mittelabschnitts 2a ausgerichtet sein. Das heißt, der Mittelabschnitt 2a muss
nur um die Mitte des Chip-Unterbaus herum angeordnet sein.
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ANDERE AUSFÜHRUNGEN
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In
der obenstehenden Beschreibung ist die vorliegende Erfindung für den Einsatz
bei einer harzgeformten Halbleitervorrichtung zur Aufnahme eines Halbleiterchips 4 mit
einer eingebauten Leistungselektronikvorrichtung (d.h. ein Leistungs-QFN-Gehäuse) beschrieben
worden. Die obenstehenden Ausführungen
der vorliegenden Erfindung können
natürlich
bei jeder beliebigen anderen harzgeformten Halbleitervorrichtung
einge setzt werden, in der ein Halbleiterchip, der eine Vorrichtung
enthält,
die eine geringere Wärmemenge
erzeugt, aufgenommen ist.