DE69929816T2 - Flächenreissverschlüsse, verfahren zu ihrer herstellung und produkte mit diesen verschlüssen - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf zusammengesetzte bzw. Verbund-Haken- und Schlingen- bzw. Schleifen-Verschlüsse, Verfahren zu ihrer Herstellung und Produkte bzw. Erzeugnisse, welche diese Verschlüsse enthalten.
  • Ein typischer Verbund-Haken- und Schlingen-Verschluss wird dadurch hergestellt, dass vorgeformtes Haken- und Schlingen-Material genommen wird und die zwei Materialien zusammen entlang ihrer Ränder bzw. Randstege überlappt und befestigt bzw. miteinander verbunden oder eines auf der Oberseite des anderen bzw. übereinander vollständig überlappt werden. Das Befestigen wird üblicherweise durch Ultraschallschweißen, thermisches Verschmelzen oder eine Klebeverbindung vorgenommen. Dieser Schritt des Befestigens von vorgeformtem Haken- und Schlingen-Material, um den Verbundverschluss zu bilden, fügt dem Herstellungsverfahren zusätzliche Kosten hinzu. Haken- und Schlingen-Materialien können außerdem an Ort und Stelle während der Bildung der Hakenkomponente laminiert werden.
  • Eine besondere Anwendung für einen verbesserten Verbundverschluss, der in näheren Einzelheiten unten erörtert wird, ist als eine Wickelschließe bzw. – verbindung zum Verschließen von Beuteln bzw. Säcken bzw. Taschen. Eine wirtschaftliche Beutelschließe, die üblicherweise in Einzelhandelsgeschäften verwendet wird, weist einen mit Papier bedeckten Draht auf. Die Drahtschließe bzw. -verbindung wird um ein offenes Ende eines Beutels herumgewickelt und die Enden des Drahtes werden zusammen verdreht, um den Beutel zu schließen. Ein anderer üblicher Typ einer Beutelschließe ist eine Klammerschließe bzw. -verbindung, welche aus einem Teil bzw. Stück aus Kunststoff mit einer Öffnung besteht. Ein zusammengezogenes bzw. gerafftes offenes Ende des Beutels wird durch die Seite der Öffnung gedrückt, um den Beutel zu schließen. Andere Verschlüsse weisen Schnüre und Bänder und Verschlussausführungen auf, welche Klebstoffe bzw. Klebemittel oder entfernbar bzw. abnehmbar in Eingriff bringbare Elemente verwenden.
  • Die Drahtschließen und Klammerschließen werden oftmals in Einzelhandelsgeschäften verwendet, in denen Gegenstände, z.B. Bäckereiprodukte, Frischerzeugnisse, Trockenwaren bzw. -substanzen, Nägel usw. in einen Beutel platziert und pro Gewicht oder Anzahl verkauft werden. Der Verbraucher bewahrt üblicherweise diese Produkte in den Beuteln auf. Die Schließen können mehrmals geöffnet und geschlossen werden, bevor der Beutel entleert ist. Für diese und viele anderen Anwendungen besteht eine Notwendigkeit für mit geringen Kosten behaftete, zuverlässige, für wiederholten bzw. mehrmaligen Gebrauch vorgesehene Verschlüsse.
  • Die US-A-5 595 014 offenbart eine Wickelschließe, welche eine Schlingen- bzw. Schleifenkomponente, eine Hakenkomponente und eine Grund- bzw. Unterlageschicht aufweist, welche an einer Fläche einer Basis der Hakenkomponente entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu den Verschlusselementen permanent befestigt ist.
  • Die US-A-5 604 961 offenbart ein Verfahren zum Herstellen eines schicht- bzw. folienförmigen, zusammengesetzten bzw. Verbund-Berührungs- bzw. Druckverschlusses, welches die Schritte aufweist: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer in Längsrichtung verlaufenden bzw. longitudinalen, kontinuierlichen Schicht bzw. Lage aus einem Schlingen- bzw. Schleifenmaterial mit endlicher Breite, permanentes Verbinden eines in Längsrichtung verlaufenden bzw. longitudinalen, kontinuierlichen Streifens aus Kunststoffhakenmaterial mit dem Schlingenmaterial, um ein Laminat zu bilden.
  • Die Erfindung beschreibt eine Wickelschließe bzw. -verbindung in der Form eines länglichen bzw. langgestreckten Streifens bzw. Bandes, einen schicht- bzw. folienförmigen zusammengesetzten bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschluss, ein Verfahren zum Herstellen eines schicht- bzw. folienförmigen zusammengesetzten bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschlusses und ein Verfahren zum lösbaren Befestigen bzw. Sichern eines Behälters in einem geschlossenen Zustand; jeweils entsprechend Anspruch 1, Anspruch 12, Anspruch 20 und Anspruch 30.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein zusammengesetzter bzw. Verbund-Haken- und Schlingen- bzw. Schleifen-Verschluss in der Form eines länglichen bzw. langgestreckten Streifens bzw. Bandes weist eine Schlingen- bzw. Schleifenkomponente, eine Hakenkomponente, die an der Schlingenkomponente permanent befestigt ist, und eine Grund- bzw. Unterlageschicht auf, die an einer Fläche der Wickelschließe bzw. -verbindung in einer diskreten Region angeordnet ist. Die Unterlageschicht wird für eine permanente Befestigung bzw. Anbringung der Wickelschließe an einer Trag- bzw. Stützfläche verwendet. Ein Ende der Schlingenkomponente ist zum Umgeben bzw. Umfassen eines zu umwickelnden Gegenstands und zum Ineingriffkommen mit den Verschlusselementen der Hakenkomponente verfügbar. Die Schlingenkomponente weist eine selbsttragende Lage bzw. Bahn aus verwirrten Fasern auf, wobei die Fasern sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Körper als auch mit Haken in Eingriff bringbare, freistehende Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Körpers erstrecken, und die Hakenkomponente weist Verschlusselemente auf, die sich von einer gemeinsamen Basis erstrecken.
  • Im Allgemeinen, gemäß einem Gesichtspunkt, ergibt die Erfindung eine Wickelschließe in der Form eines langgestreckten Streifens. Die Wickelschließe weist eine langgestreckte Schlingenkomponente mit einer Bahn aus Fasern, welche sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Körper als auch mit Haken in Eingriff bringbare Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Körpers erstrecken, eine Hakenkomponente, die an einem ersten Ende der Schlingenkomponente permanent angebracht ist, wobei die Hakenkomponente eine Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz und eine Reihe bzw. Gruppe von mit Schlingen in Eingriff bringbaren Verschlusselementen aufweist, die mit einer ersten Fläche der Basis integral geformt sind und sich von der ersten Fläche der Basis erstrecken, und eine an einer zweiten Fläche der Basis entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu den Verschlusselementen permanent befestigte Grund- bzw. Unterlageschicht für eine permanente Anbringung der Wickelschließe an einer Trag- bzw. Stützfläche auf. Ein zweites Ende der Schlingenkomponente ist zum Umgeben eines zu umwickelnden Gegenstandes und zum Ineingriffkommen mit den Verschlusselementen der Hakenkomponente verfügbar.
  • Implementierungen bzw. Ausführungen dieses Gesichtspunkts der Erfindung können ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen. Die Bahn der Schlingenkomponente kann nichtgewebt und insbesondere eine genadelte, nichtgewebte Bahn sein. Die nichtgewebte, genadelte Bahn kann weniger als etwa 2 Unzen pro Quadrat-Yard (68 Gramm pro Quadratmeter) wiegen. Die nichtgewebte Bahn kann in einem gedehnten bzw. gereckten, stabilisierten Zustand sein. Die Schlingen der Schlingenkomponente können sich von Schlingenstrukturen erstrecken, und wenigstens einige der Schlingenstrukturen können jeweils einen gemeinsamen, länglichen bzw. langgestreckten Stamm- bzw. Schaftbereich, der sich von der Bahn von einem zugeordneten Knoten erstreckt, und Mehrfach-Schlingen aufweisen, die sich von dem Stammbereich erstrecken. Die Schlingenkomponente kann einen Randsteg, der in Harz der Hakenkomponente eingekapselt ist, und einen Rest bzw. verbleibenden Teil aufweisen, der von Hakenkomponentenharz frei ist. Der Randsteg kann etwa 10% der Fläche bzw. Bereichs der Schlingenkomponente sein. Die Schlingenkomponente kann eine gesamte, in Harz der Hakenkomponente eingekapselte Fläche aufweisen. Die Schlingenkomponente kann zwei breite, gegenüberliegende bzw. entgegengesetzte Seiten aufweisen, und Schlingen können sich von beiden Seiten erstrecken. Die Hakenkomponente kann kürzer als die Schlingenkomponente sein, wenn entlang der Wickelschließe gemessen, und die Unterlageschicht kann die Hakenkomponente longitudinal bzw. längslaufend überlappen und kann an einer Seite der Wickelschließe gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu den Verschlusselementen angeordnet sein. Die Verschlusselemente der Hakenkomponente können haken- oder pilzförmig sein. Die Hakenkomponente kann an einem Ende der langgestreckten Wickelschließe angeordnet sein, und die hakenförmigen Verschlusselemente können sich in Richtung zu dem anderen Ende der Wickelschließe erstrecken. Die Basis der Hakenkomponente kann eine integrale Verlängerung ohne Verschlusselemente zum Überlappen der Schlingenkomponente und für eine Fläche-zu-Fläche-Anbringung aufweisen. Die Unterlageschicht kann ein druckempfindliches Klebemittel bzw. Klebstoff oder ein synthetisches Harz bzw. Kunstharz sein. Ein entfernbarer Freigabeliner bzw. -unterlage kann die druckempfindliche Klebemittelschicht bedecken. Der Freigabeliner kann die Schlingenkomponente longitudinal in der Weise überlappen, dass ein Bereich des Freigabeliners zum Ergreifen exponiert bzw. freigelegt ist.
  • Entsprechend einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist eine Wickelschließe eine langgestreckte Hakenkomponente mit einer Basis aus Kunstharz und einer Gruppe von sich von einer ersten Fläche der Basis erstreckenden Verschlusselementen, eine Schlingenkomponente, welche an einem ersten Ende der Hakenkomponente permanent befestigt ist, wobei die Schlingenkomponente eine Bahn aus Fasern aufweist, welche sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Körper als auch mit Haken in Eingriff bringbare Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer ersten Fläche des Körpers erstrecken, und eine Unterlageschicht auf, die an einer zweiten Fläche des Körpers der Schlingenkomponente für eine permanente Anbringung der Wickelschließe an einer Trag- bzw. Stützfläche permanent befestigt ist. Ein zweites Ende der Hakenkomponente ist zum Umgeben bzw. Umfassen eines zu umwickelnden Gegenstands und zum Ineingriffkommen mit den Schlingen der Schlingenkomponente verfügbar, die mit den Haken in Eingriff bringbar sind. Die Hakenkomponente kann in einem gedehnten Zustand sein.
  • Entsprechend einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist ein Beutel bzw. Sack ein offenes Ende und eine langgestreckte, streifenförmige Wickelschließe entsprechend dieser Erfindung auf, wobei die Wickelschließe an einer äußeren Fläche des Beutels zum Schließen des offenen Endes permanent befestigt ist. Die Wickelschließe ist mit der äußeren Fläche des Beutels in einer diskreten Region entlang der Länge der Wickelschließe permanent verbunden. Ein Ende der Schlingenkomponente ist zum Umgeben des offenen Endes des Beutels verfügbar, um den Beutel in einem geschlossenen Zustand zu sichern. Die Wickelschließe kann an dem Beutel durch eine druckempfindliche Klebemittelschicht oder ein Kunstharz permanent befestigt werden. Der Beutel kann aus Kunstharz oder Papier hergestellt sein.
  • Entsprechend einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist ein schicht- bzw. folienförmiger zusammengesetzter bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschluss eine Schlingen- bzw. Schleifenkomponente mit einer selbsttragenden, nichtgewebten Lage bzw. Bahn aus verwirrten Fasern, wobei die Fasern sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Bahnkörper als auch mit Haken in Eingriff bringbare, freistehende Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Bahnkörpers erstrecken, und eine Hakenkomponente auf, die eine Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz aufweist, an welche mit Schlingen in Eingriff bringbare Haken integral geformt sind. Das Harz der Hakenkomponente erstreckt sich zumindest teilweise unterhalb der Schlingenkomponente und kapselt Fasern des Bahnkörpers der Schlingenkomponente ein.
  • Implementierungen bzw. Ausführungen dieses Gesichtspunkts der Erfindung können ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen. Die Schlingenkomponente kann einen Randsteg, der in Harz der Hakenkomponente eingekapselt ist, und einen restlichen bzw. verbleibenden Teil aufweisen, welcher von Hakenkomponentenharz frei ist. Der Randsteg kann etwa 10% der Fläche bzw. Bereichs der Schlingenkomponente sein. Die Schlingenkomponente kann eine gesamte, in Harz der Hakenkomponente eingekapselte Fläche aufweisen. Die Schlingen der Schlingenkomponente können sich von einer gemeinsamen Seite des schichtförmigen Berührungsverschlusses erstrecken. Die Schlingen der Schlingenkomponente können an einer Seite des schichtförmigen Verbund-Berührungsverschlusses gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu den Haken der Hakenkomponente angeordnet sein. Die Fasern der Schlingenkomponente können in dem Harz der Hakenkomponente eingekapselt sein und die Schlingenkomponente kann Regionen aufweisen, welche durch Harz mehr eingekapselt sind als andere Regionen.
  • Entsprechend einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist ein schicht- bzw. folienförmiger, zusammengesetzter bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschluss eine schicht- bzw. folienförmige Schlingenkomponente mit einer Lage bzw. Bahn aus Fasern, welche sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Bahnkörper als auch mit Haken in Eingriff bringbare Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Bahnkörpers erstrecken, und eine schicht- bzw. folienförmige Hakenkomponente auf, die eine Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz aufweist, an welche mit Schlingen in Eingriff bringbare Haken integral geformt sind. Ein Randbereich der Hakenkomponente ist an einem ersten Rand der Schlingenkomponente permanent angebracht und Fasern des ersten Randes der Schlingenkomponente sind durch Harz dieser Randregion der Hakenkomponente eingekapselt. Die Schlingenkomponente weist gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu dem ersten Rand einen zweiten Rand auf, der im Wesentlichen von Harz des Hakenmaterials frei ist.
  • Entsprechend einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen der langgestreckten, streifen- bzw. bandförmigen Wickelschließen bzw. -verbindungen nach dieser Erfindung vorgesehen. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer in Längsrichtung kontinuierlichen Schicht bzw. Folie aus einem Schlingen- bzw. Schleifenmaterial mit endlicher Breite, wobei das Schlingen- bzw. Schleifenmaterial Schlingen bzw. Schleifen aufweist, die sich von wenigstens einer ersten Fläche erstrecken. Permanentes Verbinden eines in Längsrichtung kontinuierlichen Streifens bzw. Bandes aus Kunststoff-Hakenmaterial mit dem Schlingenmaterial, um ein Laminat zu bilden, wobei das Hakenmaterial das Schlingenmaterial in der Breitenrichtung zumindest teilweise überlappt und eine Breite aufweist, die in signifikanter Weise geringer als die Breite des Schlingenmaterials ist, und wobei das Hakenmaterial eine streifen- bzw. bandförmige Basis und Verschlusselemente aufweist, die mit der streifen- bzw. bandförmigen Basis integral geformt sind und sich von dieser erstrecken. Aufbringen eines druckempfindlichen Klebemittels bzw. Klebstoffs auf eine vorbestimmte Region einer Seite des Laminats gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu den Verschlusselementen. Schneiden des Laminats, um die Wickelschließen zu bilden, wobei jede Wickelschließe einen Bereich des Schlingenmaterials, einen Bereich des Hakenmaterials und eine Schicht des Klebemittels aufweist.
  • Implementierungen bzw. Ausführungen dieses Gesichtspunkts der Erfindung können ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen. Für eine Wickelschließe, welche einen entfernbaren Freigabeliner bzw. -unterlage aufweist, welche die Klebemittelschicht bedeckt, weist das Verfahren weiterhin, vor dem Schritt des Schneidens, Aufbringen eines in Längsrichtung kontinuierlichen Freigabeliners auf das Laminat auf, um das Klebemittel zu bedecken. Das Schneiden perforiert wenigstens das Schlingenmaterial und die Basis des Hakenmaterials, um Längsränder der einzelnen Wickelschließen zu definieren, und lässt den Freigabeliner in Längsrichtung kontinuierlich. Die geschnittenen Wickelschließen können auf den kontinuierlichen Freigabeliner für nachfolgende Trennung gespult werden. Das Hakenmaterial kann mit dem Schlingenmaterial durch Ultraschallschweißen, thermisches Schweißen oder druckempfindliches Klebemittel verbunden werden. Der Schritt des Verbindens kann außerdem kontinuierliches Zuführen bzw. Vorschieben des Schlingenmaterials durch einen Spalt aufweisen, der zwischen einer rotierenden bzw. sich drehenden Formrolle bzw. -walze und einer Druckrolle bzw. -walze definiert ist, wobei die sich drehende Formwalze eine Mehr- bzw. Vielzahl von feststehenden bzw. fixierten Holräumen um ihren Umfang herum zum Formen der Verschlusselemente des Hakenmaterials definiert, während geschmolzenes Harz zu der Formwalze unter Bedingungen kontinuierlich zugeführt wird, welche das Harz dazu veranlassen, die Holräume der Formwalze zu füllen und das Hakenmaterial zu bilden, derart, dass Druck in dem Spalt das Schlingenmaterial mit dem Hakenmaterial verbindet. Das geschmolzene Harz kann zu der Formwalze in mehrfachen, diskreten Regionen entlang der Walze zugeführt werden, wodurch mehrfache, parallele Streifen aus Hakenmaterial gebildet werden, die an das Schlingenmaterial laminiert sind. Nach dem Verbindungsschritt und vor dem Schneidschritt wird das Laminat in der Längsrichtung in mehrfache, in Längsrichtung kontinuierliche Bänder geschlitzt bzw. aufgeschlitzt, wobei jedes Band sowohl Hakenmaterial als auch Schlingenmaterial und Klebemittel aufweist. Das Schlingenmaterial kann durch den Spalt in der Form von mehrfachen, parallelen Streifen zugeführt werden, während das Hakenmaterial so geformt bzw. gebildet wird, um Zwischenräume zwischen benachbarten bzw. angrenzenden Streifen aus Hakenmaterial in dem Spalt zu füllen.
  • Entsprechend einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen der langgestreckten, streifen- bzw. bandförmigen Wickelschließen bzw. -verbindungen nach dieser Erfindung vorgesehen. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer in Längsrichtung kontinuierlichen Schicht bzw. Folie aus einem Schlingen- bzw. Schleifenmaterial mit endlicher Breite, wobei das Schlingen- bzw. Schleifenmaterial Schlingen bzw. Schleifen aufweist, die sich von wenigstens einer ersten Fläche des Schlingen- bzw. Schleifenmaterials erstrecken. Vorsehen bzw. Bereitstellen eines in Längsrichtung kontinuierlichen Streifens bzw. Bandes aus Kunststoffhakenmaterial, wobei das Hakenmaterial eine Breite aufweist, die in signifikanter Weise geringer als die Breite des Schlingenmaterials ist, wobei das Hakenmaterial eine erste Fläche mit Verschlusselementen, die mit der ersten Fläche integral geformt sind und sich von dieser erstrecken, und eine zweite Fläche gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu der ersten Fläche aufweist, welche eine Schicht aus einem druckempfindlichen Klebemittel bzw. Klebstoff aufweist. Verbinden des Hakenmaterials und des Schlingenmaterials entlang ihrer Länge, wobei das Schlingenmaterial einen Längsrand des Hakenmaterials überlappt und die Klebemittelschicht durch Schlingenmaterial unbedeckt lässt. Schneiden des Laminats, um die Wickelschließen zu bilden, wobei jede Wickelschließe einen Bereich des Schlingenmaterials, einen Bereich des Hakenmaterials und eine Klebemittelschicht aufweist.
  • Entsprechend einem noch anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines schicht- bzw. folienförmigen, zusammengesetzten bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschlusses vorgesehen. Das Verfahren weist die folgenden Schritte auf: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer in Längsrichtung kontinuierlichen Schicht bzw. Folie aus einem Schlingenmaterial mit endlicher Breite, wobei das Schlingenmaterial eine selbsttragende, nichtgewebte Lage bzw. Bahn aus verwirrten Fasern aufweist, wobei die Fasern sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Bahnkörper als auch mit Haken in Eingriff bringbare, freistehende Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Bahnkörpers erstrecken, und wobei das Schlingenmaterial eine im Wesentlichen konstante Faserdichte quer über seine Breite aufweist. Permanentes Verbinden eines in Längsrichtung kontinuierlichen Streifens bzw. Bandes aus Kunststoffhakenmaterial mit dem Schleifenmaterial, um ein Laminat zu bilden, wobei das Hakenmaterial eine streifen- bzw. bandförmige Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz mit Verschlusselementen aufweist, welche mit dieser integral geformt sind und sich von dieser erstrecken, und wobei sich das Kunstharz der Basis der Hakenkomponente wenigstens teilweise unterhalb der Schlingenkomponente erstreckt und Fasern des Bahnkörpers der Schlingenkomponente einkapselt. Schneiden des Laminats, um die Verbund-Berührungsverschlüsse zu bilden, wobei jeder Verbund-Berührungsverschluss einen Bereich des Schlingenmaterials und einen Bereich des Hakenmaterials aufweist.
  • Entsprechend einem noch anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Herstellen der langgestreckten streifen- bzw. bandförmigen Wickelschließen bzw. -verbindungen nach dieser Erfindung vorgesehen. Die Vorrichtung weist auf: Eine gekühlte, rotierende bzw. sich drehende Formrolle bzw. -walze, die eine Mehr- bzw. Vielzahl von sich einwärts erstreckenden, fixierten bzw. feststehenden Verschlusselement-Hohlräumen an ihrem Umfang definiert; eine Druckrolle bzw. -walze, die so positioniert ist, um mit der Formwalze zusammenzuarbeiten, um einen Spalt zu definieren, wobei die Druckwalze eine äußere Fläche zum Tragen bzw. Abstützen einer kontinuierlichen Schicht bzw. Folie aus einem in den Spalt zugeführten Schlingenmaterial aufweist; und eine Extrudier- bzw. Strangpressdüse, die so positioniert ist, um einen kontinuierlichen Strom aus geschmolzenem Harz in Richtung zu der Formwalze unter Bedingungen zu richten, welche das Harz dazu veranlassen, die Verschlusselement-Hohlräume zu füllen und eine kontinuierliche Schicht aus Harz an der Formwalze derart zu bilden, dass die Schicht aus Harz mit dem Schlingenmaterial durch Druck in dem Spalt verbunden wird, um ein Laminat zu bilden. Die Vorrichtung weist weiterhin auf: Einen Applikator bzw. Auftragsvorrichtung, die so angeordnet ist, um eine in Längsrichtung kontinuierliche Schicht aus druckempfindlichem Klebemittel bzw. Klebstoff auf eine diskrete Region einer Seite des Laminats gegenüberliegend bzw. entgegengesetzt zu den Verschlusselementen aufzutragen; eine Führung, die so angeordnet ist, um einen in Längsrichtung kontinuierlichen Freigabeliner bzw. -unterlage zu richten, um die aufgetragene Klebemittelschicht zu bedecken; und ein Messer bzw. Klinge, die so angeordnet ist, um in einer Querrichtung quer durch das Laminat zu schneiden, um einzelne Wickelschließen zu bilden.
  • Entsprechend einem noch anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist ein Verfahren zum lösbaren Befestigen bzw. Sichern eines Behälters in einem geschlossenen Zustand vorgesehen. Das Verfahren weist auf: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer Wickelschließe bzw. -verbindung entsprechend dieser Erfindung; permanentes Anheften bzw. Ankleben der Wickelschließe an einer Fläche des Behälters; Wickeln eines Endes der Schlingenkomponente um den Behälter herum; und Ineingriffbringen der Verschlusselemente der Hakenkomponente mit den Schlingen der Schlingenkomponente, um den Behälter in einem geschlossenen Zustand zu behalten.
  • Unter den Vorteilen der Erfindung können ein oder mehrere der Folgenden sein. Die Wickelschließe nach dieser Erfindung weist nicht irgendwelche scharfen oder metallischen Teile auf, welche den Beutel schneiden können, wenn sie exponiert bzw. freigelegt werden, welche eine Verletzungsgefahr für den Verbraucher ergeben oder oxidieren und somit den Beutel und seine Inhalte verunreinigen können. Es gibt keine bevorzugte Richtung oder Notwendigkeit, um die Wickelschließe zu drehen bzw. verdrehen, wodurch es folglich leicht gemacht wird, die Beutelöffnung zu öffnen und zu schließen. Darüber hinaus kann die Wickelschließe nach dieser Erfindung an einem Beutel automatisch vorangebracht werden oder sie kann aus einem Wickelschließenspender bzw. -automat für eine manuelle Anbringung an einem Beutel abgegeben werden. Die sehr geringe Dicke und Steifigkeit sowohl des nichtgewebten Schlingenmaterials als auch des Hakenmaterials, zusammen mit seinen geringen Kosten und seiner guten Schließfähigkeit, machen die Wickelschließe zu einer besonders brauchbaren Komponente vieler Produkte.
  • Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen und aus den Ansprüchen offensichtlich.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Wickelschließe bzw. -verbindung, die eine längliche bzw. langgestreckte Schlingen- bzw. Schleifenkomponente aufweist, welche ein Ende einer kurzen Hakenkomponente überlappt und zur permanenten Vereinigung bzw. Verbindung mit einem Beutel bzw. Sack bzw. Tasche oder einem ähnlichen Artikel bzw. Gegenstand befähigt ist.
  • 1A ist eine perspektivische Ansicht eines Beutels mit der an seiner Fläche angebrachten Wickelschließe nach 1.
  • 1B ist eine Seitenansicht einer Wickelschließe mit Schlingen an beiden Seiten einer langgestreckten Schlingenkomponente.
  • 1C ist eine zu 1B ähnliche Seitenansicht einer Wickelschließe mit einer langgestreckten Schlingenkomponente, von welcher ein Endbereich die gesamte hintere Fläche einer Hakenkomponente überlappt.
  • 1D ist eine Seitenansicht einer Wickelschließe, bei der eine Hakenkomponente in der Mitte einer langgestreckten Schlingenkomponente angebracht ist.
  • 1E ist eine Seitenansicht einer Wickelschließe, bei der eine langgestreckte, gedehnte bzw. gereckte Hakenkomponente ein Ende einer kurzen Schlingenkomponente überlappt.
  • 1F ist eine Seitenansicht einer Wickelschließe, bei der der Hakenstreifen bzw. -band Fläche-zu-Fläche an dem Schlingenstreifen bzw. -band angebracht ist.
  • 2A ist eine Fotografie eines bevorzugten nichtgewebten Schlingenmaterials zur Verwendung als eine Schlingenkomponente, 50-fach vergrößert.
  • 2B ist eine schematische Darstellung der Fläche des in 2A gezeigten nichtgewebten Schlingenmaterials.
  • 2C ist eine Skizze des nichtgewebten Schlingenmaterials zur Veranschaulichung von Ansammlungen bzw. Bündeln von Schlingenfasern, die sich von einer faserigen Matte erstrecken.
  • 3 ist eine Seitenansicht einer verdrehten Wickelschließe nach der Erfindung.
  • 4A bzw. 4B ist eine perspektivische, vergrößerte Ansicht eines Bereichs eines Hakenverschlusses bzw. eines gedehnten bzw. gereckten Hakenverschlusses.
  • 5 veranschaulicht eine Vorrichtung zum Bilden und Vereinigen von Komponenten einer Wickelschließe.
  • 6A ist eine perspektivische Ansicht eines Bereichs der Vorrichtung nach 5 zum Bilden des Vorformungs-Produkts nach 7, während 6B eine in der Ebene 6B-6B nach 6A genommene Ansicht ist.
  • 7 veranschaulicht eine Lage bzw. Bahn, die aus angebrachten Schlingen- und Hakenbändern besteht, welche mit der Vorrichtung nach 5, 6A und 6B gebildet sind.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht von vier Haken- und Schlingensegmenten bzw. -abschnitten, die durch Schlitzen bzw. Aufschlitzen der in
  • 7 gezeigten Bahn gebildet sind.
  • 9 ist eine Draufsicht eines Haken- und Schlingenabschnitts, welcher perforiert geschnitten worden ist.
  • 10 ist eine vergrößerte Seitenansicht des Haken- und Schlingenabschnitts, die entlang der Linie 10-10 in 9 genommen ist.
  • 11 ist eine entlang der Linie 11-11 in 10 genommene Schnittansicht der Zwischenfläche zwischen den Haken- und Schlingenabschnitten.
  • 12 ist eine vergrößerte Seitenansicht des Bereichs 12 in 10.
  • 13 veranschaulicht ein hin- und hergehendes Ultraschallschweißen von Bändern aus Haken- und Schlingenmaterial, um einen Wickelschließen-Vorformling zu bilden.
  • 13A veranschaulicht drehendes Ultraschallschweißen von Bändern aus Haken- und Schlingenmaterial, um einen Wickelschließen-Vorformling zu bilden.
  • 14 veranschaulicht thermisches Schweißen von Bändern aus Hakenmaterial und Schlingenmaterial, um einen Wickelschließen-Vorformling zu bilden.
  • 15 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung, welche Wickelschließen von einer Trägerfolie abgibt.
  • 15A ist eine schematische Veranschaulichung eines Bereichs A in 15.
  • 15B ist eine schematische Veranschaulichung einer automatischen Label- bzw. Etiketten-Abgabevorrichtung.
  • 16A ist eine Seitenansicht von gestapelten Wickelschließen.
  • 16B ist eine schematische Veranschaulichung eines Boxautomats für die gestapelten Wickelschließen nach 16A.
  • 17 ist eine schematische Veranschaulichung einer Anwendung einer Wickelschließe als ein Träger bzw. Halter eines Rohres an einer Wand.
  • Beschreibung von Ausführungsformen
  • Unter Bezugnahme auf 1 wird erläutert, dass eine Wickelschließe bzw. -verbindung 100 einen länglichen bzw. langgestreckten Streifen bzw. Band aus nichtgewebtem Schlingen- bzw. Schleifenmaterial 110 aufweist, das an einem kurzen Streifen bzw. Band aus Hakenmaterial 120 angebracht ist.
  • Der Streifen aus nichtgewebtem Schlingen- bzw. Schleifenmaterial weist eine erste Fläche 114 mit mit Haken in Eingriff bringbaren Schlingen bzw. Schleifen 112 und eine zweite, verhältnismäßige glatte Fläche 116 auf. Der Streifen aus Hakenmaterial 120 weist eine erste Fläche 122 mit integral geformten Verschlusselementen 126 und eine zweite, glatte Fläche 124 auf. Die Verschlusselemente können haken- oder pilzförmig sein. Die hakenförmigen Verschlusselemente erstrecken sich in Richtung zu dem Schlingenmaterial. Die glatten Flächen der Haken- und Schlingenstreifen überlappen eine Distanz bzw. Strecke d und sind an einer Verbindung 128 so angebracht, dass die Schlingen und Haken sich in entgegengesetzte Richtungen der Wickelschließe erstrecken. Eine druckempfindliche Klebemittel- bzw. Klebstoffschicht 130 bedeckt den Rest bzw. verbleibenden Teil der glatten Fläche 124 des Hakenstreifens 120. Für eine Fläche-zu-Fläche-Anbringung der Haken- und Schlingenstreifen (1F), d.h., Anbringen der Fläche des Schlingenstreifens mit den Schlingen an der Fläche des Hakenstreifens mit den Haken, weist der Basisbereich des Hakenstreifens 120 eine integrale Erstreckung bzw. Verlängerung 129 ohne Haken zum Überlappen der Schlingen des Schlingenstreifens 110 auf. Die druckempfindliche Klebemittelschicht 130 ist mit einem Freigabeliner bzw. -unterlage 132, z.B. mit Silizium beschichtetem Papier, bedeckt. Der Freigabeliner 132 überlappt die Schlingenkomponente longitudinal bzw. in der Längsrichtung, derart, dass ein Bereich des Freigabeliners zum Ergreifen freigelegt ist. In einem Beispiel ist die Schließe 0,5 Inch breit, Dimension w, der Schlingenstreifen ist 3 Inch lang, Dimension I, der Hakenstreifen ist 0,75 Inch lang, Dimension I1, und die Überlappungsfläche 128 ist 0,4 Inch lang, Dimension d, wobei sämtliche Komponenten die gleiche Breite w aufweisen. Die Dicke des Schlingenmaterials kann zwischen etwa 0,150 Inch und 0,0100 Inch variieren, und die Dicke des Hakenmaterials kann zwischen etwa 0,100 Inch und 0,010 Inch variieren.
  • Wenn auf 1A Bezug genommen wird, so wird erläutert, dass die Wickelschließe nach 1 an einem offenen Ende eines Beutels durch die Klebemittelschicht angebracht ist. Der langgestreckte, nichtgewebte Schlingenstreifen ist um die Beutelöffnung herum gewickelt und das freie Ende des Schlingenstreifens ist an dem Hakenstreifen durch Ineingriffbringen der Schlingen mit den Haken befestigt. Die Wickelschließe kann an dem Beutel vorbefestigt und mit diesem integriert sein, z.B. während der Herstellung des Beutels, oder sie kann an dem Beutel zu dem Zeitpunkt seiner Verwendung dadurch angebracht werden, dass die Freigabeschicht entfernt und die Klebemittelkomponente an das Material des Beutels gedrückt werden. Der Beutel kann aus Kunstharz oder Papier hergestellt sein. In manchen Fällen kann die Wickelschließe anstatt der druckempfindlichen Klebemittelschicht eine Kunstharzschicht aufweisen, welche mit der Beutelfläche thermisch verschmolzen werden kann.
  • Bei solchen Anwendungen, bei denen die Produkte nach einmaligem Gebrauch als wegwerfbar angesehen werden, braucht das Schlingenmaterial nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Verhakungszyklen (z.B. 3 bis 5) über die Nutzungsdauer des Produkts aushalten. Wir sprechen von diesen als „Niedrig-Zyklus"-Anwendungen. Schlingenprodukte in dieser Kategorie können zum Vorteil mit genadelter Ware bzw. Textilerzeugnis hergestellt werden, welches durch Nadel gebildete Schlingen an einer oder beiden Seiten aufweist. In bestimmten Fällen befindet sich das Material in einem permanent gereckten bzw. gedehnten und stabilisierten Zustand, nachdem es gedehnt worden ist, um seine Fläche um mehr als 100%, soviel wie 150% oder mehr aus seinem wie genadelten Zustand zu vergrößern. Ein bevorzugtes, genadeltes und gedehntes Material wird aus Polyester-Stapelgarnen mit zwischen etwa 18 und 4 Denier, vorzugsweise 6 Denier, gebildet.
  • Andere Anwendungen, z.B. mit Riemen bzw. Bändern Befestigen („strapping") oder Bündeln, können von den mit Haken in Eingriff bringbaren Schlingen verlangen, dass sie eine höhere Anzahl von Zyklen und höhere Beanspruchung bzw. Belastung aushalten. Diese relativ „Hoch-Zyklus"-, Hochfestigkeits- bzw. Hochwiderstandsfähigkeits-Anwendungen werden im Allgemeinen vorzugsweise durch Verwendung von gewebtem oder gewirktem Material oder durch Bilden von Schlingen mit Fasern mit höherem Denier je (oder höherer Zähigkeit bzw. Festigkeit) als diejenigen erreicht, welche für Bedingungen geringerer Leistungsfähigkeit geeignet sind. Schlingenprodukte in dieser Kategorie können durch Dehnen einer geeigneten, genadelten Schlingenware beispielsweise in dem Bereich von 50% bis 100% Dehnung hergestellt werden, gefolgt von Stabilisierung.
  • Für bestimmte Anwendungen kann speziell behandeltes Schlingenmaterial in einer Wickelschließe verwendet werden. Beispielsweise kann bei einem Beutel, welcher eine elektronische Vorrichtung enthält und es erfordert, dass statische Elektrizität abgeführt bzw. abgeleitet wird, eine mit Kohlenstoff oder nichtrostendem Stahl imprägnierte, nichtgewebte Schlinge verwendet werden. Kohlenstofffasern oder Fasern aus nichtrostendem Stahl können außerdem mit Stapelfaser gemischt werden, um ein statische Elektrizität ableitendes, nichtgewebtes Schlingenmaterial zu bilden. Ein zweiseitiges, nichtgewebtes Schlingenmaterial kann an einer Wickelschließe verwendet werden, welche, es macht nichts, wenn verdreht, an dem Haken befestigt werden kann.
  • Zusätzliche Konfigurationen bzw. Ausgestaltungen einer Wickelschließe weisen unter anderem die Folgenden auf: Der Schlingenstreifen 110 weist Schlingen an beiden Flächen 114 und 116 auf (1B), der Schlingenstreifen 110 überlappt die gesamte glatte Fläche 124 des Hakenstreifens 120 und schließt sich an diese an, wobei die Klebemittelschicht 130 mit der Schlingenseite 114 des Streifens eng verbunden ist (1C), der Hakenstreifen 120 schließt sich an die Mitte des Schlingenstreifens 110 an (1D), und ein langgestreckter Hakenstreifen 120, welcher aus geformtem und gedehntem Material bestehen kann, ist an einem kurzen Schlingenstreifen 110 angebracht (1E).
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen ist das nichtgewebte Schlingenmaterial 110 (1) sehr dünn, jedoch noch selbsttragend, und weist verhältnismäßig freie Fasern auf, welche Schlingen bilden, die sich von einer Seite oder beiden Seiten einer kontinuierlichen, verwirrten Matte aus Fasern erstrecken. Bei bevorzugten Ausführungsformen weist das nichtgewebte Schlingenmaterial 110 eine genadelte Ware bzw. Textilerzeugnis aus Stapelfasern auf, welches longitudinal und transversal gereckt bzw. gedehnt worden ist, um eine Ware in der Form zu bilden, die in 2A und 2B dargestellt ist.
  • In einer derartigen Ware folgen die einzelnen Fasern der Matte keinem bestimmten bzw. eindeutigen Muster, wie in einem gewebten Produkt, sondern erstrecken sich in verschiedene Richtungen innerhalb der Ebene der Warenmatte. Die Schlingen, die sich von dem Schlingenprodukt erstrecken, sind aus den gleichen Fasern, welche die Matte umfassen, erstrecken sich jedoch über die Gesamtmasse der Matte hinaus, aus der Ebene der Matte, im Allgemeinen von zugeordneten Knoten 180, in der Form von gut verankerten Schlingenbäumen 250 (2C).
  • Wie in 2A fotografisch und in dem Diagramm der 2B dargestellt, ist in eine verhältnismäßig niedrige Dichte aufweisenden Faserregionen einer bevorzugten Matte eine wesentliche Anzahl der Fasern der Matte des Schlingenmaterials 110 straft bzw. gespannt (d.h., nicht locker bzw. schlaft, gebietsweise gerade) und erstreckt sich zwischen Knoten 180 der Schlingenmaterialware. Die straften Fasern 182 sind durch Zug bzw. Spannung geradegerichtet bzw. -gelegt worden, welche in wenigstens eine Richtung in der Ebene der Warenmatte 170 aufgebracht ist, während die Knoten durch Gleiten bzw. Verschieben und Agglomeration erzeugt worden sind, was während der Anwendung bzw. Aufbringung von Reck- bzw. Dehnkräften auf die genadelte, nichtgewebte Ware verursacht ist.
  • Die Knotendichte der in der Fotografie gezeigten Probe wurde zu annähernd 180 Knoten pro Quadrat-Inch durch Zählen der Anzahl von sichtbaren Knoten innerhalb einer gegebenen, quadratischen Fläche bestimmt. Die Knoten selbst sind ziemlich dicht, aus mehreren Monofilamentfasern aufgebaut, und sie sind untereinander durch die zwischen ihnen laufend dargestellten, straffen Fasern verbunden. Zwischen den Knoten ist die dünne Fasermatte nicht sehr dicht und ist durchscheinend genug, um zu erlauben, dass Bilder durch sie hindurch leicht zu sehen sind. Für Anwendungen mit geringen Kosten wiegt die Ware vorzugsweise weniger als etwa 2 Unzen pro Quadrat-Yard (68 Gramm pro Quadratmeter).
  • Bei dieser besonderen Ausführungsform sind die Fasern der Matte in ihrem straffen, gerade gelegten Zustand durch ein (in der Fotografie nicht sichtbares) Acrylbindemittel auf Wasserbasis gehalten, das auf die Seite der Matte entgegengesetzt zu den Schlingen aufgebracht ist, um die Mattenfasern in ihrem geraden Zustand zu binden, um die Flächenabmessungen der Ware zu stabilisieren, und um die Schlingen an ihren zugeordneten Knoten zu sichern. Das Bindemittel liegt im Allgemeinen zwischen 20 und 40% des Gesamtgewichts der Ware und steht bei den vorliegend bevorzugten Ausführungsformen für etwa ein Drittel des Gesamtgewichts der Schlingenkomponente. Die resultierende Ware ist formstabil bzw. -beständig und stark bzw. fest genug, um für weitere Verarbeitung durch Standard-Warenbehandlungsverfahren geeignet zu sein. Während die Ware eine geringe bzw. leichte Steifigkeit aufweist, wie ein gestärkter bzw. versteifter Filz, kann die Steifigkeit, wo erwünscht, durch Weichmacher oder mechanisches Bearbeiten gemildert bzw. gemäßigt werden.
  • Wie in 2C gezeigt, erstrecken sich Schlingen 112 von freistehenden, sich von der faserigen Matte 170 erstreckenden Bündeln bzw. Büscheln aus Schlingenfasern. Wir nennen die Bündel 250, welche mehrere Monofilament-Schlingen 112 aufweisen, die sich von einem gemeinsamen, langgestreckten, im Wesentlichen vertikalen Stamm 252 erstrecken, „Schlingenbäume". Jeder Schlingenbaum 250 erstreckt sich von einem entsprechenden Knoten 180, in welchem die Schlingen des Bündels verankert sind. Lücken bzw. kleine Zwischenräume zwischen einzelnen Filamenten in dem Stammbereich 252 jedes Baums oder an der Basis jedes Busches und in jedem Knoten 180 ergeben, unter dem Einfluss der Oberflächenspannung des flüssigen Bindemittels, Wege bzw. Pfade für die Dochtwirkung („wicking") des flüssigen Bindemittels, um zusätzliche, lokalisierte Steifigkeit und Festigkeit zu ergeben. Bedeutenderweise ist die Dichte der Bündel in der Draufsicht sehr gering, wodurch genügend Raum zwischen den „Zweigen" von benachbarten Bäumen gelassen wird, um Haken und abgelenktes Schlingematerial während des Ineingriffkommens unterzubringen.
  • Eine vollständigere Beschreibung von geeigneten, nichtgewebten Schlingenmaterialien kann in der US-Patentanmeldung 08/922292 und in einer verwandten PCT-Patentanmeldung mit der Bezeichnung „Loop material, its manufacture and its use in products" („Schlingenmaterial, seine Herstellung und seine Verwendung in Produkten"), die am 03.09.1998 als eine Teilfortführungsanmeldung der vorhergehenden Anmeldung eingereicht wurde, gefunden werden, deren gesamten Offenbarungen hiermit durch Hinweis auf diese summarisch eingefügt werden.
  • Unter Bezugnahme auf 3 wird erläutert, dass die Flexibilität bzw. Biegsamkeit des nichtgewebten Materials 110 es ihm erlaubt, mehrmals verdreht und an dem Hakenverschlussstreifen 120 befestigt zu werden. Selbst wenn es Schlingen an nur einer Fläche des Streifens gibt, kommen mit Haken in Eingriff bringbare Schlingen an sämtlichen Quadranten der Verdrehung vor, um Ineingriffkommen mit der Hakenkomponente zu gewährleisten. Weiterhin sind die Schlingen um die geschlitzten bzw. aufgeschlitzten Ränder des Schlingenstreifens herum in Linie mit der faserigen Matte 170 ausgerichtet, was die Ränder mit Haken in Eingriff bringbar macht.
  • Es wird ein mit dem Schlingenmaterial kompatibler Hakenstreifen 120 verwendet. Für ein nichtgewebtes Schlingenmaterial, das aus Polyester-Stapelfasern mit einem Denier von 6 hergestellt ist, kann es sich um einen Haken mit der Bezeichnung CFM-29 handeln, erhältlich von Velcro USA Inc. in Manchester, New Hamshire, U.S.A.. Der CFM-29-Hakenstreifen weist Haken mit nur 0,015 Inch (0,38 mm) Höhe auf. Insbesondere, wenn die Hakenkomponente die langgestreckte Komponente ist, wie in 1E dargestellt, kann der Hakenstreifen ein gedehntes Hakenprodukt sein. Unter Bezugnahme auf 4A und 4B wird erläutert, dass, wenn ein Hakenprodukt einer lateralen Dehnung unterworfen wird, das Material der Basisbahn 150 in der Dicke von der ursprünglichen Dicke t0 gemäß 4A zu der reduzierten Dicke t1 nach 4B abnimmt. Die Flächendichte der Verschlusselemente ist dementsprechend verringert. Beispielsweise ändert sich, bei Hakenformelementen eines Typs mit einer herkömmlichen Höhe von etwa 0,035 Inch und einer Beabstandung I0 von etwa 0,050 Inch entlang der Reihen, beginnend mit einer Beabstandung w0 der Reihen von etwa 0,025 Inch und endend mit einer Beabstandung w1 von etwa 0,100 Inch nach 4B, die Flächendichte um einen Faktor von 4, von etwa 800 Verschlusselementen 11 pro Quadrat-Inch auf etwa 200 Verschlusselemente pro Quadrat-Inch. Beginnend mit höheren Hakendichten, können höhere Enddichten erreicht werden, um den Hakennotwendigkeiten bestimmter Anwendungen zu entsprechen, während sie noch geringe Kosten aufweisen.
  • Das Produkt nach 1 kann durch das Verfahren und die Vorrichtung, wie in 5 veranschaulicht, in wirtschaftlicher Weise gebildet werden. Ein Extruder- bzw. Strangpresszylinder 308 schmilzt und treibt den geschmolzenen Kunststoff 310 durch eine Schlitzformdüse bzw. Breitschlitzdüse 312. Der extrudierte Kunststoff tritt in den Spalt 314 zwischen einer Basisrolle bzw. -walze 316 und einer Formrolle bzw. -walze 318 ein, welche Formhohlräume bzw. -höhlungen enthält, die so geformt sind, um die Haken einer streifenförmigen Hakenverschlusskomponente des wohlbekannten Haken- und Schlingentyps zu bilden. Das in dem Spalt 314 gebildete Streifenverschlussmaterial verläuft um den Umfang der Formwalze 318 herum zu einer Abziehrolle bzw. -walze 320, welche das Ziehen des fertiggestellten Produkts 300 von der Formwalze unterstützt, und von hier zu einer Aufwickelvorrichtung, die nicht gezeigt ist.
  • Bezüglich näherer Einzelheiten über die allgemeine Operation der Vorrichtung nach 5 wird der Leser auf das US-Patent 5.260.015 für Kennedy et al. verwiesen, welches mit Schlingenmaterialien hergestellte Laminate offenbart.
  • Es gibt viele mögliche Verfahren zum Zuführen des nichtgewebten Schicht- bzw. Folienmaterials zu dem Formungsabschnitt der Hakenformungsvorrichtung. In einem in 6A und 6B gezeigten Beispiel werden mehrere, transversal voneinander beabstandete Bänder aus nichtgewebtem Material 350 um den Umfang der Basiswalze 316 herum eingeführt und treten in den Spalt 314 zu der gleichen Zeit ein, zu der geschmolzener Kunststoff 310 in den Spalt an Regionen zwischen den Bändern aus Schlingenmaterial eintritt. Die Schlitzformdüse weist alternierende bzw. abwechselnde Einsätze und offene Düsenzwischenräume auf, wobei die Zwischenräume so angeordnet sind, um geschmolzenes Harz vorzusehen, welches die Zwischenräume 352 zwischen den Bändern aus dem nichtgewebten Schlingenmaterial füllt, und um eine begrenzte Überlappung des Harzes und der Bänder aus dem Nichtgewebten zu erzeugen (6B), um Verbindungen 128 zu bilden. Die Randstege der Bänder aus nichtgewebtem Material verbinden sich innig mit den Randstegen des geschmolzenen Harzes, mit welchen Bänder aus Hakenverschlüssen 354 integral geformt werden. Die Verbindung wird durch Verkapseln bzw. Vergießen von Fasern des Schlingenmaterials mit dem geschmolzenen Harz des Hakenmaterials gebildet. Hierdurch wird eine zusammengesetzte bzw. Verbundstruktur von verbundenen, alternierenden Bändern aus Schlingenkomponente und Hakenkomponente gebildet.
  • In einem Beispiel weist eine Bahn (7), von links beginnend, einen 3 Inch breiten Streifen aus nichtgewebter Schlinge, einen 1 ½ Inch breiten Streifen aus Hakenmaterial, einen 6 Inch breiten Streifen aus nichtgewebter Schlinge, einen 1 ½ Inch breiten Streifen aus Hakenmaterial und einen 3 Inch breiten Streifen aus nichtgewebter Schlinge auf. Die alternierenden Streifen aus nichtgewebtem und Hakenmaterial überlappen sich teilweise, wobei sie an Verbindungen 128 verbunden sind. Die Überlappungsbereiche sind z.B. 0,4 Inch breit. Nach der Bildung verläuft die Bahn durch einen Längs- bzw. Streifenschneider, wo sie longitudinal bzw. in Längsrichtung an den Mittelpunkten A und C der Hakenabschnitte und an dem Mittelpunkt B des 6-Inch-Schlingenabschnitts geschnitten wird. Dies führt zu vier, eine kontinuierliche Länge aufweisenden Verbundbahnen, von denen jede ein schmales Band aus Hakenmaterial aufweist, das mit einem verhältnismäßig breiten Band aus nichtgewebtem Schlingenmaterial verbunden ist (8).
  • In dem nächsten Schritt verläuft jede der vier Bahnen durch eine Beschichtungslinie bzw. -straße, wo ein druckempfindliches Klebemittel bzw. Klebstoff auf die Rückseite des Hakenstreifenmaterials aufgebracht wird, und hierauf folgt ein Schritt, in dem ein Freigabeliner bzw. -unterlage 132 an der Klebemittelschicht platziert wird.
  • An diesem Punkt bzw. Stelle wird jede der vier kontinuierlichen Bahnen entlang Linien 400 durch die Schlingen- und Hakenseite hindurch, jedoch nicht durch den Freigabeliner 132 hindurch, perforiert geschnitten („kiss-cut" bzw. Kuss-Schnitt), wie in 9, 10 und 12 gezeigt, um eine Reihe von langgestreckten Beutelschließen zu bilden. Die Richtung des „kiss-cut" 400 ist zu der Längsachse 402 der Verbundbahn rechtwinklig bzw. senkrecht, wobei diese Längsachse 402 mit der Maschinenrichtung zusammenfällt. Ein Schnitt bzw. Querschnitt der Bahn entlang der angegebenen Richtung 11-11 ist in 11 gezeigt.
  • Eine alternative Art und Weise, um die Wickelschließe herzustellen, besteht darin, jeweilige vorgeformte Bänder aus Haken- und Schlingenmaterial mittels Ultraschall zu versiegeln. Die zwei Materialien werden auf die geeignete Breite geschlitzt bzw. geschnitten und ihre Ränder werden überlappt und durch eine hin- und hergehende Ultraschallschweißvorrichtung, wie in 13 gezeigt, oder durch eine sich drehende Ultraschallschweißvorrichtung, wie in 13A gezeigt, mittels Ultraschall verschweißt. Die Rückseite des Hakenmaterials wird mit einem druckempfindlichen Klebemittel vor dem Schweißen beschichtet.
  • Eine andere Art und Weise, um die Wickelschließe herzustellen, besteht darin, sich überlappende Randstege der vorgeformten Bänder aus Haken- und Schlingenmaterial thermisch zu verschmelzen. Thermisches Verschmelzen wird mittels zweier sich drehender Räder 160 und 162 durchgeführt, wie in 14 gezeigt. Beide sich drehenden Räder werden erwärmt bzw. erhitzt, und sie können ein Rändelmuster an ihnen aufweisen. Die Räder kommen mit dem zu verbindenden Bereich in Berührung und quetschen bzw. klemmen ihn ein, welcher in diesem Falle der Überlappungsbereich zwischen den Rändern der Schlingen- und Hakenbänder ist. Die erhitzten Räder schmelzen das Hakenharz und verschmelzen es in und um die Fasern der nichtgewebten Schlinge herum, wodurch eine Verbindung zwischen den Randbereichen der zwei Bänder gebildet wird. Das mechanische Umgeben der Faser mit dem geschmolzenen, so dann verfestigten bzw. erstarrten Harz ergibt die notwendige Bindefestigkeit.
  • Es kann eine verschiedene Art von Harzen verwendet werden, um entweder das Haken- oder das nichtgewebte Material zu bilden. In bestimmten, bevorzugten Fällen, wie erwähnt, ist das nichtgewebte Material aus Polyesterfasern und das Hakenmaterial aus Polyethylen hergestellt. Das Haken- und Schlingenmaterial unterscheidet sich vorzugsweise in seinen Wärmeeigenschaften. Beispielsweise schmilzt das Polyethylen bei einer niedrigeren Temperatur als der Polyester und erlaubt hierdurch das thermische Verschmelzen des Hakenharzes um die Polyesterfaser des Schlingenmaterials herum, um eine starke bzw. feste mechanische Verbindung mit Formbeständigkeit zu bilden.
  • Das Klebemittel für die Schicht 130 ist vorzugsweise ein Klebemittel vom druckempfindlichen Typ. In machen Fällen kann die Schicht 130 ein Kunstharz sein, das zum thermischen Verschmelzen auf einem Substrat geeignet ist.
  • Wickelschließen, die durch einen üblichen Freigabeliner 202 getragen sind, können zu einer Rolle 210 gerollt werden. Die Wickelschließen 206 weisen ein Ende 208, das an dem Freigabeliner mit dem druckempfindlichen Klebemittel angebracht ist, und ein freies Ende 209 auf. Die Rolle 210 kann zu einem Standard-Labeler bzw. -Etikettiervorrichtung 200 zugeführt werden, die schematisch in 15 gezeigt ist. Der Freigabeliner ist so angeordnet, um unter einem spitzen Winkel 212 um eine Schäl- bzw. Abschälplatte 204 herum zu verlaufen, wo der Freigabeliner die Richtung umkehrt. Der Freigabeliner ist biegsam und kann die Richtung leicht ändern. Jedoch weist die Wickelschließe einen bestimmten Betrag bzw. Ausmaß von Steifigkeit auf, welche den Rand der Wickelschließe 207 dazu veranlasst, dem Freigabeliner 202 um die Abschälplatte 204 herum nicht zu folgen, und an der Stelle vorzustehen, wo der Freigabeliner seine Richtung umkehrt (15A). Auf diese Art und Weise trennt die Abschälplatte automatisch die Wickelschließe von dem Freigabeliner. Die Wickelschließe kann entweder an einem sich bewegenden Beutel an einer Beutelherstellungsmaschine, welche Polyethylenbeutel erzeugt, indexiert („indexed") bzw. weitergeschaltet oder dynamisch platziert werden. Automatisches Label- bzw. Etikettenabgeben an einen sich bewegenden Beutel ist in 15B gezeigt. Der vordere Rand 217 des sich bewegenden Beutels 218 betätigt bzw. löst ein elektrisches Auge 216 aus. Das elektrische Auge kann eine lichtaussendende Diode sein. Das elektrische Auge 216 sendet ein Signal zu der Etikettenabgabevorrichtung 200 und die Abgabevorrichtung beschleunigt und transportiert die Wickelschließe 206 in Richtung zu dem sich bewegenden Beutel 218. Wenn die Wickelschließe 206 eine vorbestimmte Stelle 219 an dem Beutel 218 erreicht und während die Wickelschließe noch mit dem Freigabeliner 202 verbunden ist, drückt bzw. presst eine Feststampf- bzw. Stampfrolle bzw. – walze 214 den Rand 207 der Wickelschließe 206 auf den Beutel 218. Die Wickelschließe 206, der Beutel 218 und der Freigabeliner 202 fahren damit fort, sich mit der gleichen Geschwindigkeit zu bewegen, während die Stampfrolle 214 die Wickelschließe auf den Beutel drückt. Wenn einmal die Wickelschließe von dem Freigabeliner vollständig freigegeben und an dem Beutel angebracht ist, hält der Freigabeliner die Bewegung an, während der Beutel damit fortfährt, sich von der Region der Abgabevorrichtung wegzubewegen. Der Prozess wiederholt sich erneut, wenn sich der nächste Beutel nahe zu dem Bereich der Abgabevorrichtung bewegt und das elektrische Auge 216 betätigt. Die Beförderung bzw. Vorschub der Wickelschließen kann durch einen (nicht gezeigten) getrennten Sensor für erhöhte Genauigkeit gesteuert bzw. geregelt werden.
  • Wenn die Unterlageschicht 130 aus Kunstharz hergestellt ist, wird die Stampfrolle 214 erwärmt, um die Wickelschließe an dem Beutel thermisch zu verschmelzen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform können die Wickelschließen 206 eine auf der Oberseite der anderen bzw. aufeinander gestapelt werden (16A), wobei ein Ende 226 jeder Schließe lösbar zusammengeheftet ist und ein freies Ende 224 vorhanden ist. Die gestapelten Wickelschließen können in einer Spenderbox 220 platziert werden (16B). Die Spenderbox weist eine Öffnung 222 auf, welche es den freien Enden 224 der Wickelschließen erlaubt, aufeinanderfolgend aus der Box herausgezogen zu werden.
  • Andere Merkmale und Vorteile dieser Erfindung können eines bzw. einen oder mehrere der Folgenden aufweisen: Die Bahn in 7 kann zuerst mit dem druckempfindlichen Klebemittel beschichtet werden und sodann durch den Längs- bzw. Streifenschneider verlaufen, wo sie longitudinal geschnitten wird, um die Haken- und Schlingenabschnitte zu bilden. Die sehr geringe Dicke sowohl des nichtgewebten Schlingenmaterials als auch des Hakenmaterials, zusammen mit ihren geringen Kosten und ihrer guten Schließfähigkeit, machen die Wickelschließe zu einer besonders brauchbaren Komponente von vielen Produkten. Die Wickelschließen können z.B. dazu verwendet werden, um einen Kunststoffbeutel zu verschließen, wie oben beschrieben (1A), um Rohre bzw. Leitungen oder andere Baumaterialien zu sichern bzw. zu befestigen (18), um Kabel zu bündeln und um gebündelte Kabel zu sichern bzw. zu befestigen, usw.
  • Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden realisiert bzw. erkannt und liegen innerhalb des Umfangs der folgenden Ansprüche.

Claims (30)

  1. Wickelschließe bzw. -verbindung in der Form eines länglichen bzw. langgestreckten Streifens bzw. Bandes, wobei die Wickelschließe aufweist: eine längliche bzw. langgestreckte Schlingen- bzw. Schleifenkomponente (110) mit einer Lage bzw. Bahn aus Fasern, welche sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Körper als auch mit Haken in Eingriff bringbare Schlingen bzw. Schleifen (112) bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Körpers erstrecken; eine Hakenkomponente (120), die an einem ersten Ende der Schlingenkomponente permanent befestigt ist; und eine Grund- bzw. Unterlageschicht (130), die an einer zweiten Fläche (124) der Basis entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu den Verschlusselementen permanent befestigt ist, für eine permanente Anbringung der Wickelschließe an einer Trag- bzw. Stützfläche mit einem zweiten Ende der Schlingenkomponente, verfügbar zum Umgeben bzw. Umfassen eines zu umwickelnden Gegenstands und zum Ineingriffkommen mit den Verschlusselementen der Hakenkomponente; dadurch gekennzeichnet, dass die Schlingenkomponente (110) eine selbsttragende, nichtgewebte Lage bzw. Bahn aus verwirrten Fasern aufweist; und die Hakenkomponente (120) eine Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz und eine Reihe bzw. Gruppe von mit Schlingen in Eingriff bringbaren Verschlusselementen (126) aufweist, die mit einer ersten Fläche (122) der Basis integral geformt und sich von der ersten Fläche (122) der Basis erstrecken.
  2. Wickelschließe nach Anspruch 1, bei der die Verschlusselemente (126) haken- oder pilzförmig sind.
  3. Wickelschließe nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Gewicht der nichtgewebten Bahn weniger als etwa 2 Unzen pro Quadratyard (68 Gramm pro Quadratmeter) ist.
  4. Wickelschließe nach Anspruch 1 oder 2, bei der die nichtgewebte Bahn in einem gedehnten bzw. gereckten, stabilisierten Zustand ist.
  5. Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schlingenkomponente (110) aus einem Randsteg (d), der in Harz der Hakenkomponente (120) eingekapselt ist, und aus einem Rest bzw. verbleibenden Teil besteht, der frei von Hakenkomponentenharz ist.
  6. Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schlingenkomponente (110) in Harz der Hakenkomponente (120) quer über im Wesentlichen eine gesamte Fläche von dieser eingekapselt ist.
  7. Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Unterlageschicht (130) ein druckempfindliches Klebemittel bzw. Klebstoff aufweist.
  8. Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Schlingenkomponente (110) zwei breite, entgegengesetzte bzw. gegenüberliegende Seiten aufweist, wobei beide Seiten exponierte bzw. freigelegte Schlingen (112) aufweisen, die sich von diesen Seiten erstrecken.
  9. Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Hakenkomponente (120) kürzer als die Schlingenkomponente (110) ist, wenn entlang der Wickelschließe gemessen, wobei die Unterlageschicht (130) die Hakenkomponente (120) in der Längsrichtung überlappt und an einer Seite der Wickelschließe entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu den Verschlusselementen (126) angeordnet ist.
  10. Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Basis der Hakenkomponente eine integrale Verlängerung (129) ohne Verschlusselemente (126) aufweist, welche die Schlingenkomponente (110) in einer Fläche-zu-Fläche-Anbringung an dieser überlappt.
  11. In Kombination, die Wickelschließe nach einem der vorhergehenden Ansprüche und ein Beutel bzw. Sack mit einem offenen Ende, wobei die Unterlageschicht (130) der Wickelschließe an einer Außenfläche des Beutels nahe an seinem offenen Ende permanent anhaftet bzw. angeklebt ist, die Wickelschließe so positioniert ist, um es der Wickelschließe zu ermöglichen, darauffolgend um den Beutel herum gewickelt zu werden, um die Schlingen (112) der Schlingenkomponente (110) mit den Verschlusselementen (126) der Hakenkomponente (120) in Eingriff zu bringen, um den Beutel zu schließen.
  12. Schicht- bzw. folienförmiger zusammengesetzter bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschluss, aufweisend: eine Schlingen- bzw. Schleifenkomponente (110) mit einer Lage bzw. Bahn aus Fasern, wobei die Fasern sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Bahnkörper und mit Haken in Eingriff bringbare, freistehende Schlingen (112) bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Bahnkörpers erstrecken; eine Hakenkomponente (120), bei der sich Harz einer Basis der Hakenkomponente (120) wenigstens teilweise unterhalb der Schlingenkomponente erstreckt und Fasern des Bahnkörpers der Schlingenkomponente einkapselt; dadurch gekennzeichnet, dass die Schlingenkomponente (110) eine selbsttragende, nichtgewebte Lage bzw. Bahn aus verwirrten Fasern aufweist; und die Hakenkomponente (120) eine Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz aufweist, an die mit Schlingen in Eingriff bringbare Haken (126) integral geformt sind.
  13. Verbund-Verschluss nach Anspruch 12, bei dem die Schlingenkomponente (110) einen Rand aufweist, der im Wesentlichen von Harz der Hakenkomponente (120) frei ist.
  14. Verbund-Verschluss nach Anspruch 12, bei dem die nichtgewebte Bahn eine genadelte Bahn aufweist und ein Gewicht von geringer als etwa 2 Unzen pro Quadratyard (68 Gramm pro Quadratmeter) aufweist.
  15. Verbund-Verschluss nach Anspruch 12, bei dem die nichtgewebte Bahn in einem gedehnten bzw. gereckten, stabilisierten Zustand ist.
  16. Verbund-Verschluss nach Anspruch 12, bei dem die Schlingenkomponente (110) aus einem Randsteg (d), der in Harz der Hakenkomponente (120) eingekapselt ist, und aus einem Rest bzw. verbleibendem Teil besteht, der von Hakenkomponentenharz frei ist.
  17. Verbund-Verschluss nach Anspruch 16, bei dem der Randsteg weniger als etwa zehn % der Fläche der Schlingenkomponente (110) umfasst.
  18. Verbund-Verschluss nach Anspruch 12, bei dem sich die Schlingen (112) und die Verschlusselemente (126) von einer gemeinsamen Seite des schicht- bzw. folienförmigen Berührungsverschlusses erstrecken.
  19. Verbund-Verschluss nach Anspruch 12, bei dem die Schlingen (112) der Schlingenkomponente (110) an einer Seite des Verbund-Verschlusses entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu den Haken (126) der Hakenkomponente (120) angeordnet sind.
  20. Verfahren zum Herstellen eines schicht- bzw. folienförmigen, zusammengesetzten bzw. Verbund-Berührungs- bzw. -Druckverschlusses, nach Anspruch 12, wobei das Hakenmaterial (120) eine Streifen- bzw. Bandform-Basis aus synthetischem Harz bzw. Kunstharz mit Verschlusselementen (126) aufweist, die mit dieser integral geformt sind und sich von dieser erstrecken; und das Schlingenmaterial (110) eine selbsttragende, nichtgewebte Lage bzw. Bahn aus verwirrten Fasern aufweist, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer in Längsrichtung kontinuierlichen Schicht bzw. Folie aus einem Schlingenmaterial mit endlicher Breite; permanentes Verbinden eines in Längsrichtung kontinuierlichen Streifens bzw. Bandes aus Kunststoff-Hakenmaterial (120) mit dem Schlingenmaterial (110), um ein Laminat zu bilden, wobei sich Harz der Basis der Hakenkomponente wenigstens teilweise unterhalb der Schlingenkomponente erstreckt und Fasern des Bahnkörpers der Schlingenkomponente einkapselt; und Schneiden des Laminats, um die Verbund-Berührungsverschlüsse (110) zu bilden, wobei jeder Verbund-Berührungsverschluss einen Bereich des Schlingenmaterials (110) und einen Bereich des Hakenmaterials (120) aufweist.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, bei dem, wenn laminiert, das Hakenmaterial (120) das Schlingenmaterial (110) in der Breitenrichtung nur teilweise überlappt und eine Breite aufweist, welche in signifikanter Weise geringer als die Breite des Schlingenmaterials (110) ist.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, bei dem die Fasern des Schlingenmaterials sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Bahnkörper als auch mit Haken in Eingriff bringbare, freistehende Schlingen bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Bahnkörpers erstrecken.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, bei dem das Schlingenmaterial eine im Wesentlichen konstante Faserdichte quer über seine Breite aufweist.
  24. Verfahren nach Anspruch 20 zum Herstellen von Wickelschließen bzw. – verbindungen, wobei das Verfahren weiterhin aufweist: Aufbringen eines druckempfindlichen Klebemittels bzw. Klebstoffes (130) auf eine vorbestimmte Region einer Seite des Laminats entgegengesetzt bzw. gegenüberliegend zu den Verschlusselementen (126) und Schneiden des Laminats, um Wickelschließen (100) zu bilden, wobei jede Wickelschließe einen Bereich des Schlingenmaterials (110), einen Bereich des Hakenmaterials (120) und eine Schicht des Klebemittels (130) aufweist.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, bei dem das Schneiden das Schlingenmaterial (110) und die Basis des Hakenmaterials (120) wenigstens perforiert, um Längsränder von individuellen bzw. einzelnen Wickelschließen (100) zu definieren, und den Freigabeliner bzw. -unterlage in Längsrichtung kontinuierlich lässt.
  26. Verfahren nach Anspruch 20, bei dem das Hakenmaterial (120) mit dem Schlingenmaterial (110) durch Ultraschallschweißen verbunden wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 20, bei dem der Schritt des Verbindens kontinuierliches Zuführen bzw. Vorschieben des Schlingenmaterials durch einen Spalt (314) aufweist, der zwischen einer rotierenden bzw. sich drehenden Formrolle bzw. -walze (318) und einer Druckrolle bzw. -walze (316) definiert ist, wobei die sich drehende Formwalze eine Vielzahl von feststehenden bzw. fixierten Hohlräumen um ihren Umfang herum zum Formen der Verschlusselemente (126) des Hakenmaterials definiert, während geschmolzenes Harz (310) zu der Formwalze unter Bedingungen kontinuierlich zugeführt wird, welche das Harz dazu veranlassen, die Hohlräume der Formwalze zu füllen und das Hakenmaterial zu bilden, derart, dass der Druck in dem Spalt das Schlingenmaterial mit dem Hakenmaterial verbindet.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, bei dem das geschmolzene Harz (310) zu der Formwalze (318) in mehrfachen, diskreten Regionen entlang der Formwalze zugeführt wird, wodurch mehrfache, parallele Streifen aus Hakenmaterial (120) gebildet werden, die an das Schlingenmaterial (110) laminiert sind.
  29. Verfahren nach Anspruch 27, bei dem das Schlingenmaterial (110) durch den Spalt (314) in der Form von mehrfachen parallelen Streifen zugeführt wird, die Hakenmaterial (120) – Formung bzw. – Bildung, um Zwischenräume (352) zwischen benachbarten bzw. angrenzenden Streifen (350) aus Schlingenmaterial (110) in dem Spalt (314) zu füllen.
  30. Verfahren zum lösbaren Befestigen bzw. Sichern eines Behälters in einem geschlossenen Zustand, wobei das Verfahren aufweist: Vorsehen bzw. Bereitstellen einer Wickelschließe bzw. -verbindung (100), nach Anspruch 1, wobei die Schlingenkomponente (110) eine selbsttragende Bahn aus verwirrten Fasern aufweist, und aufweisend: eine längliche bzw. langgestreckte Schlingenkomponente (110) mit einer Bahn aus Fasern, die sowohl einen schicht- bzw. folienförmigen Körper und mit Haken in Eingriff bringbare, freistehende Schlingen (112) bilden, die sich von wenigstens einer Fläche des Körpers erstrecken; eine Hakenkomponente (120), die an der Schlingenkomponente permanent befestigt ist, wobei die Hakenkomponente Verschlusselemente (126) aufweist, die sich von einer gemeinsamen Basis erstrecken; und eine Grund- bzw. Unterlageschicht (130), die an einer Fläche (124) der Wickelschließe in einer diskreten Region angeordnet ist; wobei das Verfahren die Schritte aufweist: permanentes Anheften bzw. Ankleben der Unterlageschicht (130) an einer Fläche des Behälters; Wickeln eines Endes der Schlingenkomponente (110) um den Behälter herum; und Ineingriffbringen der Verschlusselemente (126) der Hakenkomponente (120) mit den Schlingen (112) der Schlingenkomponente (110), um den Behälter in einem geschlossenen Zustand zu halten.
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