DE69932099T2 - Einrichtung und verfahren zum messen von angeforderten und zugeteilten betriebsmitteln in einem telekommunikationssystem - Google Patents

Einrichtung und verfahren zum messen von angeforderten und zugeteilten betriebsmitteln in einem telekommunikationssystem Download PDF

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
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    • H04W72/50Allocation or scheduling criteria for wireless resources
    • H04W72/54Allocation or scheduling criteria for wireless resources based on quality criteria
    • H04W72/543Allocation or scheduling criteria for wireless resources based on quality criteria based on requested quality, e.g. QoS

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung und ein entsprechendes Verfahren zum Messen von Systembetriebsmitteln, welche durch eine Benutzervorrichtung für eine Kommunikationsverbindung verwendet werden. Im Besonderen ist die vorliegende Erfindung auf eine Einrichtung und ein entsprechendes Verfahren zum Messen und Vergleichen der angeforderten und verwendeten Betriebsmittel in Telekommunikationsdiensten gerichtet.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In den letzten Jahren erhöht sich die Verwendung von Mobilkommunikationssystemen schnell, nicht nur zum Übertragen von Sprachmitteilungen sondern auch zum Übertragen von Daten, zum Beispiel Faxdaten, Videodaten oder Ähnlichem. Ähnlich wie bei einer Sprachverbindung können solche Daten über leitungsvermittelte Verbindungen übertragen werden, was bedeutet, dass zumindest eine Leitung durch die Kommunikation belegt wird, solange die Verbindung existiert.
  • Um zum Beispiel eine Übermittlungssgeschwindigkeit und -kapazität des existierenden Mobilkommunikationssystems, wie etwa einem GSM-System der zweiten Generation, zu erhöhen, werden mehrere Lösungen vorgeschlagen. Eine von diesen ist eine sogenannte leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeits-Daten bzw. „high speed circuit switched data" (HSCSD)-Lösung.
  • Eine Verwendung solch einer HSCSD-Lösung ermöglicht es, mehrere Zeitschlitze oder Kanäle für eine einzelne Kommunikationssitzung zu verwenden. Dies erlaubt, die Übermittlungsrate gemäß der Anzahl von verwendeten Kanälen zu vervielfachen. Vorteilhafterweise sind keine weitreichenden Modifikationen in den existierenden Netzwerkstrukturen erforderlich. Es gibt jedoch manche neue Funktionen, die in der Benutzervorrichtung und den Netzwerkeinrichtungen einzuführen sind, zum Kombinieren und Aufteilen der Daten in getrennte Datenströme, welche dann über N Ganzratenkanäle übertragen werden. Dies wird nachstehend mit Bezug auf 2 beschrieben.
  • Zum Herstellen oder Modifizieren einer Kommunikationsverbindung in zum Beispiel einem öffentlichen Mobilfunk-GSM-Netzwerk der zweiten Generation (PLMN), sind Telekommunikationsdienste und eine Zuweisung oder Modifizierung von Betriebsmitteln erforderlich. Die Dienste definieren die Kommunikationsfähigkeiten, die durch das Netzwerk für die Benutzer verfügbar gemacht werden. Die betriebsbedingten und kommerziellen Merkmale, die mit der Bereitstellung der Dienste verknüpft sind, sind in dem Dienstkonzept enthalten. Zugeteilte Betriebsmittel sind zum Beispiel die Anzahl von verwendeten Übermittlungskanälen, besonders bei einem Datenruf.
  • Die Telekommunikationsdienste sind in zwei Kategorien aufgeteilt. Eine von ihnen umfasst Übertragungsdienste, wie etwa Trägerdienste in GSM, welche die Übertragungsfähigkeit von Signalen zwischen Benutzern unabhängig von der Form des Inhalts bereitstellen. Mit anderen Worten beziehen sich diese nur auf Transportfähigkeiten und nicht auf Informationsverarbeitung.
  • Die Übertragungs- oder Trägerdienste versehen den Benutzer mit der Möglichkeit, über ein (mögliches) Übergangsnetzwerk wie in 1 gezeigt, Zugriff auf verschiedene Formen von Kommunikation zu erhalten, zum Beispiel einer Übertragung zwischen einem Benutzer in einem GSM-PLMN und einem Benutzer in einem Abschlussnetzwerk, das das gleiche GSM-PLMN enthält, einem anderen GSM-PLMN und anderen Arten von Kommunikationsnetzwerken wie einem Dienste-integrierenden Digitalnetzwerk (ISDN).
  • Die Trägerdienste werden durch ein Trägerfähigkeitsinformationselement (BCIE) beschrieben, das nachstehend mit Bezug auf 5 beschrieben wird, welche Parameter die technischen Merkmale eines Trägerservices definieren. Das Trägerfähigkeitsinformationselement umfasst zum Beispiel Informationsübermittlungs-, Zugriffs- und Zusammenarbeitsmerkmale.
  • Im Falle eines gewöhnlichen Sprachanrufs, wenn eine Mobilstation oder eine Benutzervorrichtung zum Beispiel eine andere Benutzervorrichtung in dem gleichen oder in einem anderen Kommunikationsnetzwerk anruft, muss zuerst ein Anrufaufbau durchgeführt werden. Zu diesem Zweck müssen zum Beispiel durch die Benutzervorrichtung Trägerdienste von dem Kommunikationsnetzwerk durch Senden einer BCIE angefordert werden, wodurch sie definieren, welche Verbindungsparameter und Betriebsmittel für die Benutzervorrichtung für diese Kommunikationssitzung erforderlich sind. Diese Parameter werden durch das Netzwerk, zum Beispiel in dem Mobildiensteschaltungszentrum, überprüft und entsprechende Parameter und Betriebsmittel (bei einer gleichen Ebene oder zumindest der höchsten verfügbaren, aber niedrigeren Ebene als angefordert) werden der Kommunikationsverbindung zugeteilt. Die zugeteilten Parameter werden über eine andere BCIE an die anfordernde Benutzervorrichtung zurückübertragen, welche dann entscheidet, diese Parameter zum Durchführen des Anrufs zu akzeptieren oder nicht. Deshalb ist es für die Netzwerkbetreiber ausreichend, zu identifizieren, ob die zugeteilten Trägerdienste verwendet wurden oder nicht.
  • Im Falle eines Datenrufs ist die Prozedur ähnlich. Jedoch gibt es besonders bei Rufen in einer vorstehend erwähnten HSCSD-Kommunikationssitzung einen Unterschied. Obwohl auch Trägerdienste und Betriebsmittel durch die Benutzervorrichtung angefordert werden und durch das Netzwerk zugeteilt werden, ist es möglich, dass Trägerdienstparameter und Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angefordert zugeteilt werden. Zum Beispiel fordert die Benutzervorrichtung, dass vier Kanäle für die Kommunikationsverbindung zugeteilt werden, aber nur drei Kanäle sind verfügbar (welche deshalb nur zugeteilt werden können). Bisher jedoch existiert keine Möglichkeit, zu messen, ob die Netzwerkbetriebsmittel für die angeforderten Übertragungsdienste für den Ruf ausreichend waren. Gemäß dem vorstehend beschriebenen Sprachanruf ist der Netzwerkbetreiber nur angepasst, zu erkennen, ob der Trägerdienst akzeptiert wird. Ein möglicher Dienstebenenunterschied kann jedoch nicht erkannt werden.
  • In Dokument WO 97/12490 A ist ein Mobilkommunikationssystem und ein Verfahren zum Herstellen eines Datenrufs beschrieben, wobei verfügbare Betriebsmittel an Kommunikationsverbindungen zugeteilt werden.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Folglich ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung für ein verbessertes Messen von Systembetriebsmitteln, zum Beispiel Funk- und Hardwarebetriebsmittel, welche für eine Kommunikationsverbindung verwendet werden, besonders für eine Datenkommunikationsverbindung, bereitzustellen, und ein entsprechendes Messverfahren bereitzustellen, welche verbesserte Informationen für einen Netzwerkbetreiber bereitstellen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe erreicht durch eine Messeinrichtung zum Messen von Systembetriebsmitteln, welche von einer Kommunikationsverbindung in einem Telekommunikationsnetzwerk verwendet werden, wobei die Einrichtung aufweist: eine Einrichtung zum Empfangen einer Anforderung zur Zuteilung von Systembetriebsmitteln, um die Verbindung herzustellen, wobei die Anforderung eine bevorzugte Ebene der Betriebsmittel angibt, eine Prüfungseinrichtung zum Prüfen von Parametern, die die angeforderten Betriebsmittel angeben, und eine Zuteilungseinrichtung zum Zuteilen verfügbarer Betriebsmittel, die durch Parameter des Telekommunikationsnetzwerks angegeben werden, basierend auf der Prüfung durch die Prüfungseinrichtung an die Kommunikationsverbindung, gekennzeichnet durch eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen der Ebene der angeforderten Betriebsmittel und der Ebene der Betriebsmittel, die von dem Telekommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, eine Bestimmungseinrichtung zum Bestimmen basierend auf dem Vergleich von der Vergleichseinrichtung, ob die Ebene der Betriebsmittel, die von dem Telekommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, niedriger ist als die Ebene der angeforderten Betriebsmittel, und eine Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben eines Ergebnisses der Bestimmung von der Bestimmungseinrichtung, wenn bestimmt wird, dass eine niedrigere Ebene vorliegt.
  • Des Weiteren stellt die vorliegende Verbindung ein Messverfahren zum Messen von Systembetriebsmitteln bereit, welche von einer Kommunikationsverbindung in einem Telekommunikationsnetzwerk verwendet werden, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Anfordern einer Zuteilung von Systembetriebsmitteln, um die Verbindung herzustellen, wobei die Anforderung eine bevorzugte Ebene der Betriebsmittel angibt, Prüfen von Parametern, die die angeforderten Betriebsmittel angeben, und Zuteilen verfügbarer Betriebsmittel, die durch Parameter des Kommunikationsnetzwerks angegeben werden, basierend auf dem Prüfungsschritt an die Kommunikationsverbindung, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte: Vergleichen der Ebene der angeforderten Betriebsmittel und der Ebene der Betriebsmittel, die von dem Kommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, Bestimmen basierend auf dem Vergleichsschritt, ob die Ebene der Betriebsmittel die von dem Kommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, niedriger ist als die Ebene der angeforderten Betriebsmittel, und Ausgeben eines Ergebnisses des Bestimmungsschritts, wenn bestimmt wird, dass eine niedrigere Ebene vorliegt.
  • Weitere vorteilhafte Entwicklungen der vorliegenden Erfindung sind in den entsprechenden abhängigen Ansprüchen dargestellt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglicht die vorgeschlagene Einrichtung und/oder das vorgeschlagene Verfahren nicht nur zu bestimmen, ob die Trägerdienstanforderung erfolgreich war und die zugeteilten Trägerdienste und Betriebsmittel akzeptiert werden, sondern auch, ob die Trägerdienstparameter und Betriebsmittel, die der Kommunikationsverbindung durch das Netzwerk zugeteilt sind, auf einer niedrigeren Ebene sind, als die Trägerdienstparameter und Betriebsmittel, die für die Kommunikationsverbindung durch die Benutzervorrichtung angefordert sind. Die durch diesen Vergleich der angeforderten und zugeteilten Parameter und Betriebsmittel erhaltenen Informationen können durch den Netzwerkbetreiber verwendet werden, um zu evaluieren, ob eine Aufrüstung von eingesetzter Hardware erforderlich ist. Zusätzlich ist die vorliegende Erfindung verwendbar, um ein genaueres Wissen über verwendete Systembetriebsmittel zu erreichen. Dieses Wissen kann für eine weitere statistische Analyse verwendet werden, die zur Netzwerkplanung, Netzwerkverwaltung und Ähnlichem erforderlich ist. Es ist möglich, eine optimierte Netzwerkstruktur mit allen notwendigen Betriebsmitteln beizubehalten oder zu planen, ohne das Risiko Geld oder Arbeitskraft zum Implementieren neuer Betriebsmittel zu verschwenden, welche tatsächlich nicht benötigt werden.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend detailliert anhand von Beispielen mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine schematische Ansicht von Teilen, die in einer Kommunikationsverbindung zwischen zwei Benutzervorrichtungen verwendet werden.
  • 2 ist ein Blockschaltungsdiagramm, das einen Teil der Kommunikationsverbindung gemäß 1 für einen Datenruf zeigt.
  • 3 ist ein Blockschaltungsdiagramm, das eine Messeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 4 ist ein Flussdiagramm, das eine Messprozedur gemäß der Erfindung zeigt.
  • 5 ist ein Diagramm, das einen Aufbau eines Informationselements mit Parametern zeigt, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
  • BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • Mit Bezug auf 1 ist eine allgemeine Übersicht von Kommunikationsinstanzen gezeigt, die in eine Kommunikationssitzung zwischen einer Benutzervorrichtung UE1 und einer Benutzervorrichtung UE2 involviert sein können. Die Kommunikationssitzung bezieht sich auf einen Sprachanruf, einen Datenruf oder Ähnliches. Hier ist ein Fall dargestellt, in dem die Benutzervorrichtung UE1, die sich in einem öffentlichen Mobilfunk-GSM-Netzwerk (GSM-PLMN) befindet, die zweite Benutzervorrichtung UE2 anruft, die sich in einem anderen Abschlussnetzwerk befindet. Das andere Abschlussnetzwerk kann das gleiche GSM-PLMN, ein anderes GSM-PLMN, ein Netzwerk unterschiedlicher Art wie ein öffentliches vermitteltes Telefonnetzwerk (PSTN), ein Dienste-integrierendes Digitalnetzwerk (ISDN), ein leitungsvermitteltes öffentliches Datennetzwerk (CSPDN), oder Ähnliches sein. Es ist auch möglich, dass eines oder mehrere Übergangsnetzwerke als Weitergabenetzwerke von dem Netzwerk der anrufenden Benutzervorrichtung UE1 zu dem Abschlussnetzwerk in der Kommunikationssitzung involviert sind.
  • Wie vorstehend erwähnt sind zum Beispiel zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung Telekommunikationsdienste erforderlich. Mit Bezug auf 1 werden Trägerdienste BS als Teil der Telekommunikationsdienste eingeführt. Die Trägerdienste BS beschreiben die Übertragungsfähigkeit von Signalen zwischen Benutzern, unabhängig von der Form des Inhalts der Signale. Trägerdienste BS werden durch einen Satz von Eigenschaften charakterisiert. Diese Eigenschaften werden in mehrere Kategorien eingeordnet, wie Informationsübermittlungseigenschaften, Zugriffseigenschaften, Zusammenarbeitseigenschaften und Ähnliches. Eine Trägerfähigkeit definiert die technischen Merkmale eines Trägerdienstes BS. Ein entsprechendes Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE umfasst Parameter, die den Trägerdienst BS definieren. Solch ein Element ist in 5 gezeigt.
  • Wie in 5 gesehen werden kann, umfasst das Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE mehrere Oktetts mit acht Bit. Die minimale Länge eines Trägerfähigkeitsinformationselements BCIE für einen Trägerdienst BS ist drei Oktetts, aber diese Anzahl kann gemäß den Netzwerkfähigkeiten, die durch einen Netzwerkbetreiber bereitgestellt werden, oder gemäß Merkmalen, von denen durch die Benutzervorrichtung gefordert wird, dass sie verwendet werden, erhöht werden.
  • Jedes Oktett 1 bis X des Trägerfähigkeitsinformationselements BCIE enthält unterschiedliche Parameter, die die Fähigkeitsinformationen enthalten, wobei jeder der Parameter eine entsprechende Bitlänge besitzt. Solch ein Parameter gibt zum Beispiel eine Anrufart (Sprache oder Daten oder Fax), eine Übermittlungsbetriebsart, eine Datenrate (zum Beispiel eine feste Netzwerkbenutzerrate FNUR oder eine Luftschnittstellenbenutzerrate AIUR), eine Anzahl von Kanälen, die in der Kommunikationssitzung verwendet werden, oder Ähnliches an.
  • Während einer Herstellung oder Modifizierung einer Kommunikationsverbindung wird zum Beispiel zumindest ein Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE, das angeforderte Trägerfähigkeiten enthält, von einer Benutzervorrichtung an einen Netzwerksteuerungsteil (zum Beispiel das Mobildiensteschaltungszentrum MSC) gesendet, um Trägerdienste BS anzufordern. Wiederum wird zumindest ein Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE, das zugeteilte Trägerfähigkeiten enthält, von dem Netzwerksteuerungsteil an die anfordernde Benutzervorrichtung gesendet, um die entsprechenden Trägerdienste BS zuzuteilen. Basierend auf den durch die BCIE erhaltenen Informationen werden Betriebsmittel, wie eine Anzahl von Kanälen oder eine zu verwendende Kanalcodierung durch den Netzwerksteuerungsteil erkannt. Deshalb werden auch entsprechende Betriebsmittel zugeteilt.
  • Mit Bezug auf 2 wird ein Teil der in 1 gezeigten Kommunikationsverbindung beschrieben. In diesem Fall stellt eine Benutzervorrichtung UE1 einen Datenruf mit einem GSM-PLMN her, im Besonderen eine leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeits-Daten (HSCSD)- Kommunikation. Wie allgemein bekannt ist, umfasst solch ein GSM-PLMN ein Mobildiensteschaltungszentrum MSC als Netzwerksteuerungseinrichtung, welche über eine sogenannte A-Schnittstelle mit einem Basisstation-Untersystem BSS verbunden ist. Dieses Basisstation-Untersystem BSS umfasst zumindest eine Basisstationssteuerung BSC, welche über die A-Schnittstelle mit dem Mobildiensteschaltungszentrum MSC und über eine Abis-Schnittstelle mit zumindest einer Basis-Sender-Empfänger-Station BTS verbunden ist, welche auch ein Teil des Basisstation-Untersystems ist. Die Basis-Sender-Empfänger-Station BTS ist über eine Luftschnittstelle mit der Benutzervorrichtung UE1 verbunden.
  • Wie vorstehend erwähnt ist die mit Bezug auf 2 beschriebene Kommunikationsverbindung ein HSCSD-Ruf. Dies bedeutet, dass zum Erhöhen der Übermittlungsrate im Vergleich mit einem gewöhnlichen Datenruf mehrere Verkehrskanäle für den Ruf verwendet werden, zum Beispiel von der Benutzervorrichtung an das Basisstation-Untersystem BSS. Deshalb sind in dem System neue Merkmale erforderlich, zum Beispiel eine Endgerätanpassungsfunktion TAF in der Benutzervorrichtung. Diese Einheit erlaubt es, die Daten in getrennte Datenströme aufzuteilen und zu kombinieren, welche dann über N Ganzratenkanäle in Aufwärtsstreckenrichtung an das Basisstation-Untersystem BSS oder in Abwärtsstreckenrichtung an die Benutzervorrichtung gesendet werden. In der Basisstationssteuerung werden die Datenströme kombiniert, um über eine Leitung an das Mobilschaltungszentrum MSC übertragen zu werden. In diesem stellt eine Zusammenarbeitsfunktion IWF eine Verbindung, zum Beispiel, zu anderen Netzwerken her.
  • Es ist einfach zu verstehen, dass für einen Datenruf, besonders für einen HSCSD-Ruf, bestimmte Eigenschaften der Trägerdienste BS und bestimmte Betriebsmittel erforderlich sind. Zum Beispiel müssen die verwendete Datenübermittlungsrate (zum Beispiel 9600 Bit/Sekunde), die Kanalcodierung und die Anzahl von verwendeten Kanälen (1 bis N) definiert werden. Deshalb werden in einem Fall, in dem der Datenruf von der Benutzervorrichtung UE1 ausgeht, entsprechende Parameter durch die Benutzervorrichtung UE1 über ein Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE1 von dem Kommunikationsnetzwerk angefordert, was in 3 gezeigt ist.
  • Mit Bezug auf 3 werden Parameter der Trägerdienste BCIE1 und der Betriebsmittel zum Beispiel durch die Benutzervorrichtung UE1 angefordert. Diese Anforderung wird nach einem Empfang in der entsprechenden Netzwerksteuerungseinrichtung zum Beispiel dem Mobildiensteschaltungszentrum MSC, in einer Prüfungseinrichtung 1 überprüft. Hier werden die Parameter der BCIE1 mit Bezug auf die entsprechenden Trägerdiensteigenschaften identifiziert. Die angeforderten Parameter werden für eine weitere Verarbeitung in einer Speichereinrichtung 2 gespeichert.
  • Dann werden basierend auf der Prüfung durch die Prüfungseinrichtung 1 Trägerdiensteigenschaften, die innerhalb des Kommunikationsnetzwerks verfügbar sind, und entsprechende Betriebsmittel bestimmt und durch eine Zuteilungseinrichtung 3 zugeteilt. Und zwar werden nur Trägerdiensteigenschaften und Betriebsmittel zugeteilt, die auf einer gleichen oder einer niedrigeren Ebene als die Angeforderten sind.
  • Die bestimmten Trägerdiensteigenschaften und Betriebsmittel werden an die Kommunikationsverbindung zugeteilt und entsprechende Trägerdienstparameter BCIE2 werden an die Benutzervorrichtung UE1 übertragen, welche wiederum bestimmt, ob sie diese zugeteilten Trägerdienste und Betriebsmittel akzeptiert oder nicht.
  • Nun folgt die Messung eines Unterschieds in den angeforderten und den zugeteilten Trägerdienstparametern und Betriebsmitteln. Deshalb werden in einer Vergleichseinrichtung 4 die Trägerdienstparameter BCIE1, die durch die Benutzervorrichtung UE1 angefordert sind, deren Parameter in der Speichereinrichtung 2 gespeichert sind, und die Trägerdienstparameter BCIE2, die durch das Kommunikationsnetzwerk (d.h. die MSC) zugeteilt sind, als auch die entsprechenden Betriebsmittel verglichen. Bei einem HSCSD-Ruf zum Beispiel werden besonders die angeforderte Datenrate (zum Beispiel die feste Netzwerkbenutzerrate FNUR und die Luftschnittstellenbenutzerrate AIUR) und die zugeteilte (d.h. die tatsächlich verwendete) Datenrate verglichen. Auch die entsprechende Kanalcodierung wird überprüft. Zusätzlich wird die maximale Anzahl von angeforderten und verwendeten Kanälen verglichen.
  • Danach entscheidet eine Entscheidungseinrichtung 5 basierend auf dem Vergleichsergebnis durch die Vergleichseinrichtung 4, ob die verwendeten (zugeteilten) Trägerdienstparameter BCIE2 des Kommunikationsnetzwerks auf einer niedrigeren Ebene sind als die Trägerdienstparameter BCIE1, die durch die Benutzervorrichtung UE1 angefordert sind. Eine entsprechende Überprüfung wird auch für die angeforderten und zugeteilten Betriebsmittel vorgenommen. Wenn zum Beispiel die angeforderte Anzahl von Kanälen gleich vier ist, aber nur drei verwendet werden können, ist dieser Wert auf einer niedrigeren Ebene und deshalb sind die zugeteilten Trägerdienste BS und/oder die Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene.
  • Wenn die Bestimmungseinrichtung 5 bestimmt, dass zum Beispiel die verwendeten Trägerdienste auf einer niedrigeren Ebene als die angeforderten Trägerdienste sind, wird dies durch eine Ausgabeeinrichtung 6 ausgegeben. Diese Ausgabeeinrichtung 6 ist zum Beispiel ein Zähler, wobei die Anzahl, die durch den Zähler angegeben wird, jedes mal um eins erhöht wird, wenn eine niedrigere Trägerdienstebene bestimmt wird.
  • Ein Verfahren zum Durchführen solch einer Messung wird nun mit Bezug auf 4 beschrieben.
  • Wenn die Benutzervorrichtung UE1 zum Beispiel zum Übertragen von Daten, zum Beispiel durch Verwendung der HSCSD-Technologie anruft, muss zuerst ein Rufaufbau durchgeführt werden, wobei Parameter der angeforderten Trägerdienste BCIE1 und der angeforderten Betriebsmittel an das entsprechende Kommunikationsnetzwerk übertragen werden, zum Beispiel ein GSM-PLMN (Schritt S1). Nach Empfangen der angeforderten Trägerdienstparameter in Schritt S2 werden sie in einem Überprüfungsschritt S3 überprüft, um zu prüfen, welche Eigenschaften durch die anrufende Benutzervorrichtung UE1 angefordert werden. Auch entsprechende Betriebsmittel, die für diese Kommunikationssitzung erforderlich sind, werden bestimmt.
  • Die überprüften Trägerdienstparameter BCIE1, die durch die Benutzervorrichtung angefordert werden, werden in einem Speicherschritt S4 zur weiteren Verarbeitung gespeichert. In einem nachfolgenden Schritt S5 werden verfügbare Trägerdienstparameter BCIE2 des Kommunikationsnetzwerks basierend auf den Ergebnissen in dem Prüfungsschritt S3 an die Kommunikationsverbindung zugeteilt. Ebenso werden Betriebsmittel, wie eine bestimmte Anzahl von Kanälen, für diese Kommunikationssitzung zugeteilt (Schritt S6).
  • In Schritt S7 werden die jeweiligen Trägerdienstparameter BCIE1, die durch die Benutzervorrichtung UE1 angefordert und in dem Speicherschritt S7 gespeichert werden, und die jeweiligen Trägerdienstparameter BCIE2, die in dem Bestimmungsschritt S5 bestimmt werden, als auch die angeforderten und zugewiesenen Betriebsmittel (Schritt S6) verglichen. In einem nachfolgenden Schritt S8 wird basierend auf dem Ergebnis des Vergleichsschritts S7 bestimmt, ob die Ebene der zugeteilten Parameter BCIE2 und Betriebsmittel niedriger ist als die Ebene der angeforderten Parameter BCIE1 und Betriebsmittel. Wenn nicht, ist die Messprozedur beendet.
  • Wenn das Ergebnis in dem Bestimmungsschritt S8 angibt, dass ein Unterschied zwischen den angeforderten und zugeteilten Trägerdienst- und Betriebsmittelebenen gibt, d.h. dass Trägerdienstparameter BCIE2, die durch das Kommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, auf einer niedrigeren Ebene als die Übertragungsdienstparameter BCIE1 sind, die durch die Benutzervorrichtung UE1 angefordert werden, oder zugeteilte Betriebsmittel nicht ausreichend sind, wird dies in einem Schritt S9 ausgegeben. Zum Beispiel wird ein Zähler veranlasst, die angebende Anzahl um eins zu erhöhen.
  • Eine Verwendung der vorstehend beschriebenen Erfindung erlaubt es einem Netzwerkbetreiber zu entscheiden, ob die verfügbaren Telekommunikationsdienste, besonders die verfügbaren Trägerdienste, des Kommunikationsnetzwerks für die durch Benutzer angeforderten Dienste ausreichend sind. Deshalb kann eine notwendige Hardwareaufrüstung rechtzeitig evaluiert werden.
  • Als ein zweites Ausführungsbeispiel ist es alternativ auch möglich, nicht nur zu bestimmen, dass die Ebene der Trägerdienste und Betriebsmittel, die an die Kommunikationsverbindung zugeteilt sind, niedriger als die Angeforderten sind, sondern auch exakt zu bestimmen, welche zugeteilten Trägerdienstparameter und/oder Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als die Angeforderten sind. Zum Beispiel sind zwei Werte wie etwa Kanalanzahl und Datenübertragungsrate auf einer niedrigeren Ebene. Nach einer Bestimmung der Parameter werden entsprechende Ergebnisse an getrennte Zähler weitergeleitet, um getrennt ausgegeben zu werden. Diese getrennte Entscheidung kann in der Entscheidungseinrichtung 5 mit Bezug auf 3 oder in einer zusätzlichen Einrichtung enthalten sein. Es ist offensichtlich, dass entsprechende getrennte Ausgabeeinrichtungen 6 einzuführen sind.
  • Weiter muss diese exakte Bestimmung von niedrigeren Trägerdiensten dann mit Bezug auf 4 im Entscheidungsschritt S8 durchgeführt werden.
  • Die Verwendung des zweiten Ausführungsbeispiels stellt eine genauere Bestimmung von Diensten oder Hardwarebetriebsmitteln bereit, die eine Aufrüstung benötigen. Zusätzlich kann ein genaueres Wissen über verwendete Systembetriebsmittel erhalten werden. Dieses Wissen kann für eine weitere statistische Analyse verwendet werden, die für Netzwerkplanung, Netzwerkverwaltung und Ähnliches erforderlich ist.
  • Die vorliegende Erfindung ist anwendbar, um einen Ebenenunterschied von Telekommunikationsdiensten und Betriebsmitteln zu messen, besonders bei Trägerdiensten, die durch eine Benutzervorrichtung für eine Kommunikationsverbindung angefordert werden und durch das Kommunikationsnetzwerk an die Kommunikationsverbindung zugeteilt werden. Sie ist jedoch auch in dem Fall anwendbar, dass die Anforderung für die Telekommunikationsdienste durch ein Kommunikationsnetzwerk gestellt wird (intern in demselben Netzwerk oder durch ein anderes Netzwerk zum Beispiel), um eine Kommunikationssitzung herzustellen oder zu modifizieren. In solch einem Fall muss das Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE, das durch das ausgehende Netzwerk (bzw. das Netzwerk, von dem die Anforderung ausgeht) eingereicht wird, durch den Netzwerksteuerungsteil MSC in eine Form umgewandelt werden, die für die Benutzervorrichtung verständlich ist. Wenn das ausgehende Netzwerk zum Beispiel ein ISDN-Netzwerk ist, sendet es eine ISDN-BCIE. Diese ISDN-BCIE wird zum Beispiel in eine GSM-BCIE umgewandelt, welche dann für eine Überprüfung und eine weitere Trägerdienst- und Betriebsmittelanforderung an die Benutzervorrichtung übertragen wird. Diese weitere Anforderung wird dann für die Messung verwendet.
  • Die vorliegende Erfindung ist auch in dem Fall einer Ebenenhöher- und -zurückstufung anwendbar. Hier wünscht die Benutzervorrichtung UE, die Trägerdienste und Betriebsmittel, die für eine momentane Datenkommunikationssitzung verwendet werden, höherzustufen (oder zurückzustufen). Zum Beispiel ist die Anzahl der momentan verwendeten Übertragungskanäle zu erhöhen. Eine entsprechende Anforderung enthält auch ein Trägerfähigkeitsinformationselement BCIE, welches wiederum für eine neue Messung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Das Messverfahren mit Bezug auf 4 startet erneut.
  • Zusätzlich ist die vorliegende Erfindung anwendbar, wenn eine Übergabe auftritt. In solch einem Fall wird die Kommunikationsverbindung der Benutzervorrichtung aufgrund einer Bewegung der Benutzervorrichtung UE zu einem entsprechenden Abdeckungsgebiet oder aufgrund einer Änderung in einer Signalqualität zu einem anderen Netzwerkteil umgeschaltet (z.B. einer anderen Basisstation, Basisstation-Untersystem BSS und/oder Netzwerksteuerungsteil MSC). Da der neue Netzwerkteil möglicherweise Trägerdienste oder Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene zuteilt, muss dies gemessen werden. In solch einem Fall werden der Vergleichsschritt S7 mit Bezug auf 4 und die nachfolgenden Schritte für die neu zugeteilten Parameter wiederholt.
  • Die vorliegende Erfindung wird vorzugsweise bei Datenrufen verwendet, die zum Beispiel die leitungsvermittelte Hochgeschwindigkeitsdaten HSCSD-Technologie verwenden. Sie ist jedoch auf alle anderen Arten von Rufen anwendbar, die Telekommunikationsdienste erfordern.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird eine Messvorrichtung zum Messen von Systembetriebsmitten vorgeschlagen, welche bei einer Kommunikationsverbindung in einem Telekommunikationsnetzwerk verwendet werden, wobei die Einrichtung aufweist: eine Einrichtung zum Empfangen einer Anforderung zur Zuteilung von Systembetriebsmitteln, um die Verbindung herzustellen, wobei die Anforderung eine bevorzugte Ebene der Betriebsmittel angibt, eine Prüfungseinrichtung 1 zum Prüfen von Parametern BCIE1, die die angeforderten Betriebsmittel angeben, einer Zuteilungseinrichtung 3 zum Zuteilen verfügbarer Betriebsmittel, die durch Parameter BCIE2 des Kommunikationsnetzwerks angegeben werden, basierend auf der Prüfung durch die Prüfungseinrichtung 1 an die Kommunikationsverbindung, und eine Vergleichseinrichtung 4 zum Vergleichen der Ebene der angeforderten Betriebsmittel BCIE2 und der Ebene der Betriebsmittel BCIE1, die von dem Kommunikationsnetzwerk zugeteilt werden. Des Weiteren wird ein entsprechendes Messverfahren vorgeschlagen. Eine Verwendung der vorliegenden Erfindung erlaubt es einem Betreiber verbessertes Wissen von Systembetriebsmitteln zu erhalten.
  • Es sollte verstanden werden, dass die vorstehende Beschreibung und die begleitenden Figuren lediglich dazu gedacht sind, die vorliegende Erfindung nur anhand eines Beispiels darzustellen. Die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können somit innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche variieren.

Claims (35)

  1. Messeinrichtung zum Messen von Systembetriebsmitteln, welche von einer Kommunikationsverbindung in einem Telekommunikationsnetzwerk verwendet werden, mit: einer Einrichtung zum Empfangen einer Anforderung zur Zuteilung von Systembetriebsmitteln, um die Verbindung herzustellen, wobei die Anforderung eine bevorzugte Ebene der Betriebsmittel angibt, einer Prüfungseinrichtung (1) zum Prüfen von Parametern (BCIE1), die die angeforderten Betriebsmittel angeben, und einer Zuteilungseinrichtung (3) zum Zuteilen verfügbarer Betriebsmittel, die durch Parameter (BCIE2) des Telekommunikationsnetzwerks angegeben werden, basierend auf der Prüfung durch die Prüfungseinrichtung (1) an die Kommunikationsverbindung, gekennzeichnet durch eine Vergleichseinrichtung (4) zum Vergleichen der Ebene der angeforderten Betriebsmittel (BCIE1) und der Ebene der Betriebsmittel (BCIE2), die von dem Telekommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, eine Bestimmungseinrichtung (5) zum Bestimmen basierend auf dem Vergleich von der Vergleichseinrichtung (4), ob die Ebene der Betriebsmittel (BCIE2), die von dem Telekommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, niedriger ist als die Ebene der angeforderten Betriebsmittel (BCIE2), und eine Ausgabeeinrichtung (6) zum Ausgeben eines Ergebnisses der Bestimmung von der Bestimmungseinrichtung (5), wenn bestimmt wird, dass eine niedrigere Ebene vorliegt.
  2. Einrichtung gemäß Anspruch 1, weiter mit einer Speichereinrichtung (2) zum Speichern von Informationen über die angeforderten Betriebsmittel und Parameter (BCIE1) zur Verwendung in der Vergleichseinrichtung (4).
  3. Einrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Messeinrichtung ein Teil der Steuerungseinrichtung (MSC) ist.
  4. Einrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Kommunikationsverbindung für Datenkommunikation verwendet wird.
  5. Einrichtung gemäß Anspruch 4, wobei für die Kommunikationsverbindung zwischen der Benutzervorrichtung (UE1) und dem Telekommunikationsnetzwerk ein bis N Kanäle verwendet werden.
  6. Einrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Parameter (BCIE1, BCIE2), die die Ebene der angeforderten und zugeteilten Betriebsmittel angeben, die Kommunikationsverbindung von der Benutzervorrichtung (UE1) zu dem Telekommunikationsnetzwerk konfigurieren.
  7. Einrichtung gemäß Anspruch 6, wobei die Betriebsmittel für Telekommunikationsdienste verwendet werden.
  8. Einrichtung gemäß Anspruch 7, wobei zumindest einer der Telekommunikationsdienste ein Trägerdienst ist und die Parameter des Dienstes in einem Trägerfähigkeitsinformationselement (BCIE) enthalten sind.
  9. Einrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Bestimmungseinrichtung (5) angepasst ist, zu bestimmen, welche Betriebsmittel von einer Vielzahl von zugeteilten Betriebsmitteln auf einer niedrigeren Ebene als die Betriebsmittel von einer Vielzahl von angeforderten Betriebsmitteln sind.
  10. Einrichtung gemäß Anspruch 9, wobei die jeweiligen Bestimmungsergebnisse entsprechend Betriebsmitteln, die von der Bestimmungseinrichtung (5) bestimmt werden, auf einer niedrigeren Ebene zu sein, an eine jeweilige separate Ausgabeeinrichtung (6) weitergeleitet werden.
  11. Einrichtung gemäß Anspruch 1 oder 10, wobei die Ausgabeeinrichtung (6) entsprechende Zähler sind.
  12. Einrichtung gemäß Anspruch 1 oder 9, wobei die Messeinrichtung angepasst ist, für eine erste Kommunikationsverbindung, die von der Benutzervorrichtung (UE1) ausgeht, zu bestimmen, ob zugeteilte Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angeforderte Betriebsmittel sind.
  13. Einrichtung gemäß Anspruch 1 oder 9, wobei die Messeinrichtung angepasst ist, für eine zweite Kommunikationsverbindung, die von einem Telekommunikationsnetzwerk ausgeht, zu bestimmen, ob zugeteilte Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angeforderte Betriebsmittel sind, wobei die zweite Kommunikationsverbindung an der Benutzervorrichtung (UE1) abschließt.
  14. Einrichtung gemäß Anspruch 1 oder 9, wobei die Messeinrichtung angepasst ist, für eine Kommunikationsverbindung nach einer Anforderung zur Höherstufung oder Herabstufung einer Dienstebene zu bestimmen, ob zugeteilte Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angeforderte Betriebsmittel sind.
  15. Einrichtung gemäß Anspruch 14, wobei die Anforderung von der Benutzervorrichtung (UE1) veranlasst wird.
  16. Einrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Messeinrichtung angepasst ist, neue Betriebsmittel des Telekommunikationsnetzwerks, die wegen einer Übergabe zugeteilt werden, durch die Vergleichseinrichtung (4) mit den ursprünglich angeforderten Betriebsmitteln zu vergleichen.
  17. Einrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Ergebnis der Bestimmung zum Bewerten von Systembetriebsmitteln und für eine statistische Analyse zur Netzwerkverwaltung verwendet wird.
  18. Messverfahren zum Messen von Systembetriebsmitteln, welche von einer Kommunikationsverbindung in einem Telekommunikationsnetzwerk verwendet werden, mit den Schritten: Anfordern (S1, S2) einer Zuteilung von Systembetriebsmitteln, um die Verbindung herzustellen, wobei die Anforderung eine bevorzugte Ebene der Betriebsmittel angibt, Prüfen (S3) von Parametern (BCIE1), die die angeforderten Betriebsmittel angeben, und Zuteilen (S5, S6) verfügbarer Betriebsmittel, die durch Parameter (BCIE2) des Kommunikationsnetzwerks angegeben werden, basierend auf dem Prüfungsschritt (S3) an die Kommunikationsverbindung, gekennzeichnet durch die weiteren Schritte: Vergleichen (S7) der Ebene der angeforderten Betriebsmittel (BCIE1) und der Ebene der Betriebsmittel (BCIE2), die von dem Kommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, Bestimmen (S8) basierend auf dem Vergleichsschritt (S7), ob die Ebene der Betriebsmittel (BCIE2), die von dem Kommunikationsnetzwerk zugeteilt werden, niedriger ist als die Ebene der angeforderten Betriebsmittel (BCIE2), und Ausgeben (S9) eines Ergebnisses des Bestimmungsschritts (S8), wenn bestimmt wird, dass eine niedrigere Ebene vorliegt.
  19. Verfahren gemäß Anspruch 18, weiter mit einem Schritt zum Speichern (S4) von Informationen über die angeforderten Betriebsmittel und Parameter (BCIE1) für den Vergleichsschritt (S7).
  20. Verfahren gemäß Anspruch 19, wobei das Messverfahren in der Steuerungseinrichtung (MSC) durchgeführt wird.
  21. Verfahren gemäß Anspruch 19, wobei die Kommunikationsverbindung für Datenkommunikation verwendet wird.
  22. Verfahren gemäß Anspruch 21, wobei für die Kommunikationsverbindung zwischen der Benutzervorrichtung (UE1) und dem Telekommunikationsnetzwerk ein bis N Kanäle verwendet werden.
  23. Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei die Parameter (BCIE1, BCIE2), die die Ebene der angeforderten und zugeteilten Betriebsmittel angeben, die Kommunikationsverbindung von der Benutzervorrichtung (UE1) zu dem Telekommunikationsnetzwerk konfigurieren.
  24. Verfahren gemäß Anspruch 23, wobei die Betriebsmittel für Telekommunikationsdienste verwendet werden.
  25. Verfahren gemäß Anspruch 24, wobei zumindest einer der Telekommunikationsdienste ein Trägerdienst ist und die Parameter des Dienstes in einem Trägerfähigkeitsinformationselement (BCIE) enthalten sind.
  26. Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei in dem Bestimmungsschritt (S8) bestimmt wird, welche Betriebsmittel von einer Vielzahl von zugeteilten Betriebsmitteln auf einer niedrigeren Ebene als die Betriebsmitteln von einer Vielzahl von angeforderten Betriebsmitteln sind.
  27. Verfahren gemäß Anspruch 26, wobei die jeweiligen Bestimmungsergebnisse entsprechend Betriebsmitteln, die in dem Bestimmungsschritt (S8) bestimmt werden, auf einer niedrigeren Ebene zu sein, an den Ausgabeschritt (S9) weitergeleitet werden.
  28. Verfahren gemäß Anspruch 27, wobei die jeweiligen Ergebnisse des Bestimmungsschritts (S8) in dem Ausgabeschritt (S9) durch jeweilige Zähler angegeben werden.
  29. Verfahren gemäß Anspruch 18 oder 26, wobei das Messverfahren durchgeführt wird, um für eine erste Kommunikationsverbindung, die von der Benutzervorrichtung (UE1) ausgeht, zu bestimmen (S8), ob zugeteilte Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angeforderte Betriebsmittel sind.
  30. Verfahren gemäß Anspruch 18 oder 26, wobei das Messverfahren durchgeführt wird, um für eine zweite Kommunikationsverbindung, die von einem Telekommunikationsnetzwerk ausgeht, zu bestimmen (S8), ob zugeteilte Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angeforderte Betriebsmittel sind, wobei die zweite Kommunikationsverbindung an der Benutzervorrichtung (UE1) abschließt.
  31. Verfahren gemäß Anspruch 18 oder 26, wobei das Messverfahren angepasst ist, für eine Kommunikationsverbindung nach einer Anforderung für eine Höherstufung oder Herabstufung einer Dienstebene zu bestimmen, ob zugeteilte Betriebsmittel auf einer niedrigeren Ebene als angeforderte Betriebsmittel sind.
  32. Verfahren gemäß Anspruch 31, wobei die Anforderung von der Benutzervorrichtung (UE1) veranlasst wird.
  33. Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei das Verfahren nach einer Übergabe durchgeführt wird.
  34. Verfahren gemäß Anspruch 33, wobei neue Betriebsmittel des Telekommunikationsnetzwerks, die wegen der Übergabe zugeteilt werden, in dem Vergleichsschritt (S7) mit den ursprünglich angeforderten Betriebsmitteln verglichen werden.
  35. Verfahren gemäß Anspruch 18, wobei das Ergebnis der Bestimmung zum Bewerten von Systembetriebsmitteln und für eine statistische Analyse zur Netzwerkverwaltung verwendet wird.
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