DE69933994T2 - Änderung des dienstprofils eines mobilen teilnehmers - Google Patents

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DE69933994T2
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Janne Linkola
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/18Processing of user or subscriber data, e.g. subscribed services, user preferences or user profiles; Transfer of user or subscriber data

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Änderung des Diensteprofils einer mobile Teilnehmerstation in einem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz, in dem sich der Teilnehmer frei zwischen den Aufenthaltsbereichen bewegen kann und der Teilnehmerstandort mit wenigstens Aufenthaltsbereichsgenauigkeit bestimmt werden kann.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Nachstehend werden der Aufbau und der Betrieb eines öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes (PLMN) kurz unter Bezugnahme auf die 1 beschrieben. Die Netzwerkelemente weisen die vom GSM-Mobilfunknetz bekannten Bezeichnungen auf. Andere digitale Mobilfunknetze weisen die aus dem GSM-Netz bekannten Netzwerkelemente auf. Die Kommunikation zwischen einer Mobilstation (MS) in einer Zelle und dem Netzwerk erfolgt mit Hilfe einer Basisstation (BTS) über einen Funkweg. Die Basisstationen BTS sind mit einer Basisstationssteuereinheit (BSC) verbunden. Eine Basisstationssteuereinheit BSC steuert gewöhnlich mehrere Basisstationen BTS, die, wie in der Figur gezeigt, verkettet oder direkt mit der Basisstationssteuereinheit verkabelt sein können. Der von diesen Basisstationen abgedeckte geographische Bereich wird als Aufenthaltsbereich (LA) bezeichnet. Jeder Aufenthaltsbereich weist seine eigene eindeutige Aufenthaltskennung (LAI) auf, und der Funkverkehr der Mobilstationen innerhalb des Bereichs läuft über die Basisstationen des Bereichs und über die den Bereich steuernde Basisstationssteuereinheit. 1 zeigt drei Aufenthaltsbereichs. Die Mobilstation kann sich in dem Aufenthaltsbereich bewegen, ohne die sich selbst betreffende Standortinformation aktualisieren zu müssen.
  • Es können mehrere Basisstationssteuereinheiten mit einer mobile Vermittlungsstelle (MSC) verbunden sein. Die Gesamtheit an von einer mobilen Vermittlungsstelle gesteuerten Aufenthaltsbereichen wird als Bereich einer mobilen Dienstevermittlungsstelle bezeichnet. Wenn das öffentliche landgestützte Mobilfunknetz mehrere mobile Vermittlungsstellen aufweist, bilden deren Vermittlungsstellenbereiche einen den von einem Netzwerk abgedeckten geographischen Bereich beschreibenden PLMN-Bereich. Das Netzwerk wird in fast allen Fällen von einem Betreiber geleitet.
  • Das öffentliche landgestützte Mobilfunknetz weist ferner verschiedene Datenbanken auf. In dem Heimatregister (HLR), von dem mehrere vorhanden sein können, wird Information über Teilnehmer permanent und unabhängig vom momentanen Aufenthaltsbereich des Teilnehmers gespeichert. Das Aufenthaltsregister (VLR) ist heutzutage in eine mobile Vermittlungsstelle integriert und speichert Teilnehmerinformation, die aus einem Heimatregister geholt wird, während sich der Teilnehmer im Bereich des VLRs, d. h. dem Bereich einer mobilen Dienstevermittlungsstelle befindet. In der 1 wird die eine Mobilstation MS in einem Aufenthaltsbereich LA betreffende Teilnehmerinformation beispielsweise in einem Aufenthaltsregister gespeichert, das sich in Verbindung mit der mobilen Vermittlungsstelle MSC befindet.
  • Eine Aufenthaltsaktualisierung wird immer dann vorgenommen, wenn der Teilnehmer eine Verbindung mit dem Netzwerk herstellt, und wenn sich der Teilnehmer von einem Aufenthaltsbereich zu einem anderen bewegt. Eine Aufenthaltsaktualisierung kann ferner periodisch zu festgelegten Intervallen vorgenommen werden. Dies wird als periodische Aufenthaltsaktualisierung bezeichnet. Nach einer Aufenthaltsaktualisierung ist dem HLR die Adresse dieses VLRs in dem betreffenden Vermittlungsstellenbereich, in dem sich der Teilnehmer befindet, und die Kennung des Aufenthaltsbereichs, in dem sich die Mobilstation befindet, bekannt. Bei einer Bewegung des Teilnehmers in dem Netzwerk wird diese Information aktualisiert.
  • Nachstehend wird auf die 1 und die 2A bis 2C Bezug genommen. 1 zeigt einen groben Überblick über die für die vorliegende Erfindung wesentlichen Abkürzungen der verschiedenen Netzwerkelemente sowie der SIM-Karte des Teilnehmerendgeräts. Die 2A bis 2C zeigen die Inhalte der Abkürzungen.
  • 2A zeigt den Inhalt der Aufenthaltsbereichskennung. Die Kennung wird durch die Länderkennung (MCC), die für Finnland 244 entspricht, die Netzkennung des Mobilfunkbetreibers (MNC), die für Finnland 91 entspricht, und die Aufenthalts bereichskennung (LAC) gebildet. Folglich unterscheiden sich die Betreiberaufenthaltsbereichskennungen einzig hinsichtlich der LAC-Kennung voneinander. Die Aufenthaltsbereichskennung LAI ist in dem Speicher der Basisstationssteuereinheit BSC dieses Bereichs gespeichert. Wenn sich die Mobilstation in irgendeinem Bereich befindet, hat sie ferner die Aufenthaltsbereichskennung LAI dieses Aufenthaltsbereichs von dem Netzwerk empfangen und in ihrem eigenen Speicher gespeichert.
  • Die SIM-Karte der Mobilstation speichert die netzspezifische Teilnehmerrufnummer eines Mobilfunkteilnehmers (Telefonnummer) MSISDN, deren Inhalte in der 2B dargestellt sind. Sie wird durch die Landeskennung (CC), die für Finnland 358 entspricht, die Netzkennzahl (NDC), für den Betreiber "Sonera" in Finnland 40 oder 400 entspricht, und die Teilnehmerrufnummer (SN) gebildet. Wesentlich ist hierbei, dass eine mobile Teilnehmerstation mehrere MSISDN-Nummern aufweisen kann, da eigentlich die Nummer den genutzten Dienst bestimmt, und nicht die Telefoneinrichtung an sich.
  • 2C zeigt eine IMSI (interne Teilnehmerkennung), die einer bestimmten Teilnehmerkennung entspricht, die sowohl zur Identifizierung des Teilnehmers als auch zu Sicherheitszwecken verwendet wird. Wenn eine Aufenthaltsaktualisierung vorgenommen wird und immer dann, wenn ein Kanal des Netzwerks angefragt wird, sendet die Mobilstation ihre IMSI-Nummer an das Netzwerk, und einzig dann, wenn sich das Netzwerk und die Mobilstation über eine Verschlüsselung des Funkwegs geeinigt haben, sendet die Mobilstation ihre MSISDN-Nummer verschlüsselt an das Netzwerk. Bei einer Aufenthaltsaktualisierung verwendet die/das mobile Vermittlungsstelle/Aufenthaltsregister die IMSI-Nummer, wenn bei dem Heimatregister nach Teilnehmerinformation fragt. Wesentlich ist hierbei, dass der Teilnehmer in den meisten Fällen nur eine IMSI-Nummer aufweist, obgleich mehrere MSISDN-Nummern vorhanden sein können. Das Heimatregister HLR ist der Ort, an dem diese Nummern miteinander verknüpft sind.
  • Basierend auf der Beschreibung unter Bezugnahme auf die 1 und 2A bis 2C speichert das Heimatregister HLR stets die Teilnehmerverbindungsnummer(n) MSISDN, die interne Teilnehmerkennung IMSI und die Adresse dieses Aufenthalts registers VLR, in dem sich der Teilnehmer befindet. Neben der Teilnehmernummer MSISDN und der IMSI-Nummer speichert das Aufenthaltsregister ferner die Aufenthaltsbereichskennung LAI und folglich ebenso den Aufenthaltsbereichskennung dieses Aufenthaltsbereichs, in dem sich der Teilnehmer momentan befindet. Die Mobilstation MS speichert die MSISDN- und die IMSI-Nummer und die Aufenthaltsbereichskennung LAI. Ferner speichert die Mobilstation die Verschlüsselungsparameter des Teilnehmers. Wenn sich die MS in der 1 vom Aufenthaltsbereich a zum Aufenthaltsbereich b bewegt, wird in den Speichern der Mobilstation und der Basisstationssteuereinheit und in dem Aufenthaltsregister einzig die LAC-Kennung geändert. In dem Heimatregister wird keine Änderung vorgenommen.
  • In digitalen PLMN-Systemen wird der Verkehr auf dem Funkweg verschlüsselt. Für diesen Zweck wird zu Beginn des Rufaufbaus mit Hilfe verschiedener Algorithmen und Kodierschlüssel ein Authentisierungs- und Verschlüsselungsverfahren vorgenommen. In vereinfacht dargestellter Form läuft das im GSM-System so ab, dass die Mobilstation ihre IMSI-Kennung (oder ihre temporäre TMSI-Kennung) an das Netzwerk sendet. Vor Beginn des Funkverkehrs wird eine Authentisierung vorgenommen, indem ein bestimmter in der Mobilstation gespeicherter Kennalgorithmus sowie ein teilnehmerspezifischer Kennschlüssel Ki verwendet werden. Bei Beginn der Authentisierung sendet das Netzwerk eine Zufallszahl an die Mobilstation. Unter Verwendung dieser und des teilnehmerspezifischen Kennschlüssels Ki in der Karte arbeitet die Mobilstation einen Kennalgorithmus ab. Die Mobilstation verwendet die empfangene Zufallszahl und den Ki-Wert ferner zur Berechnung eines verbindungsspezifischen Kodierschlüssels Kc. Bei dieser Berechnung wird ferner ein weiterer Algorithmus verwendet, der auf der SIM-Karte gespeichert ist. Dieser Kodierschlüssel wird als Schlüssel zu einem dritten Algorithmus verwendet, der auf der SIM-Karte gespeichert ist und anschließend zur Verschlüsselung von Sprache und einer Datenübertragung über den Funkweg verwendet wird. Das Netzwerk arbeitet die gleichen Algorithmen mit den gleichen Werten ab und erhält so folglich den gleichen Kodierschlüssel. Beide speichern den Schlüssel in ihrem Speicher.
  • Die Mobilstation sendet die MSISDN-Nummer stets verschlüsselt. Wenn die mobile Vermittlungsstelle die Nummer empfangen hat, fragt sie gegebenenfalls bei dem Heimatregister an, um zu lernen, welche Art von Diensten dieser MSISDN-Nummer zugeordnet sind.
  • Die Mobilstation MS ist eigentlich aus zwei Teilen gebildet: aus dem mobilen Teilnehmergerät (ME) und aus der SIM-Karte (SIM). Eine Mobilstation MS funktioniert jedoch einzig dann, wenn die SIM-Karte in das mobile Teilnehmergerät ME eingefügt ist. Die vorstehend erwähnten Nummern MSISDN, IMSI, teilnehmerspezifischer Schlüssel Ki und die Algorithmen, die bei der Authentisierung bzw. Authentifizierung und der Verschlüsselung benötigt werden, sind permanent auf der SIM-Karte gespeichert, die der Teilnehmer vom Betreiber erhält, wenn er sich für das Netzwerk entscheidet. Die Algorithmen werden auf der SIM-Karte abgearbeitet, so dass die Schlüssel Ki nicht zwischen der SIM-Karte und dem Teilnehmerendgerät ME übertragen werden muss.
  • Mobilfunkbetreiber versorgen Teilnehmer mit einer Vielzahl verschiedener Dienste. Nachstehend werden einige Beispiele aufgelistet. Der Kurznachrichtendienst ist als Standard spezifiziert. Mit Hilfe des Kurznachrichtendienstes kann der mobile Teilnehmer Nachrichten einer bestimmten Länge hinterlassen bzw. versenden und empfangen. Bei dem Faxbeantwortungsdienst können Faxe gesendet und empfangen werden. Bei dem Erreichbarkeitsdienst können Anrufe direkt zu einer von dem Teilnehmer gegebenen weitergeleitet werden, wenn der mobile Teilnehmer nicht erreicht werden kann. Eine Anrufweiterleitung hängt von dem Erreichbarkeitsdienst ab, bei dem der Teilnehmer selbst und unter Verwendung seiner eigenen Mobilstation die Nummer angibt, an die Anrufe weitergeleitet werden können. Bei dem Beantwortungsdienst wird der Anruf direkt zu einem Anrufbeantworter weitergeleitet, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Zeit beantwortet wird, wenn das Telefon ausgeschaltet ist, oder wenn sich das Telefon außerhalb des Dienstebereichs befindet. Der Anrufer kann seine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen, und der Teilnehmer kann diese auf Wunsch hin abhören. Bei dem Sekretärinnendienst kann der Anruf direkt zu einer Sekretärin geleitet werden, die den Anrufer über beliebige Nachrichten des Teilnehmers informiert. Ferner betreffen verschiedene Dienste die Vergebührung eines Anrufs, wie beispielsweise a) ein Dienst für eine detaillierte Rechnung, durch den der Teilnehmer die Dauer und die Kosten geführter Anruf in der Rechnung erhält, und b) eine Bezahlerbestimmung, bei der durch eine Kennung, die vor einer Eingabe der Nummer des angerufenen Teilnehmers eingegeben wird, Information darüber, ob der Anruf ein geschäftlicher oder ein privater Anruf ist, bereitgestellt werden kann. Ferner kann der mobile Teilnehmer bei dem Betreiber verschiedene Dienste hinsichtlich einer Einschränkung ausgehender und eingehender Anrufe beantragen.
  • Einige Dienste sind gebührenfrei und einige werden mit Gebühren belastet. Da es eine Vielzahl von Diensten gibt, bietet der Betreiber dem Teilnehmer gewöhnlich gebührenfrei einige Grunddienste an, die der Teilnehmer jedoch, wenn er diese Dienste anfordert, bezahlen muss. Der Teilnehmer wählt die von ihm gewünschten Dienste und der Betreiber speichert die Information darüber, welche Dienste der Teilnehmer beziehen darf, in der Teilnehmerinformation des Heimatregisters. Die Gesamtheit dieser Dienste, bezüglich derer der Teilnehmer anspruchsberechtigt ist, wird in dieser Anmeldung als das Diensteprofil bezeichnet. Folglich weist jeder Teilnehmer sein eigenes Diensteprofil auf. Das Diensteprofil ist an die Teilnehmerverbindung gebunden, in der Praxis an die MSISDN-Nummer.
  • Vorstehend wurde beschrieben, dass ein Teilnehmer verschiedene MSISDN-Nummern aufweisen kann. Diesbezüglich sind verschiedene Arten, diese Eigenschaft auszunutzen, beschrieben worden. In dem US-Patent Nr. 5,448,622 beschreibt Huttunen eine Mobilstation, in deren Speicher verschiedene Telefonnummern gespeichert sind. Diese können gleichzeitig verwendet werden. Hierbei ist ein Anruf, wenn dieser eingeht, auf dem Display sichtbar, so dass der Teilnehmer erkennt, für welche Nummer der Anruf bestimmt ist, so dass er selbst anschließend entscheiden kann, ob er den Anruf annimmt oder nicht. Der Teilnehmer kann über die betriebliche Verbindung einen Satz von Telefonnummern, über die Anrufe entgegengenommen werden, und einen Satz von Telefonnummern, die für ausgehende Anrufe verwendet werden, aktivieren. Folglich wird das Diensteprofil hauptsächlich durch einen gewählten Satz von MSISDN-Nummern gebildet.
  • In dem US-Patent Nr. 5,657,373 beschreiben Hermansson et al. ein System, bei dem für jede Teilnehmerverbindung eine Teilnehmernummer und wenigstens zwei SIM-Karten vorhanden sind, die dann, wenn sie in das Telefon eingefügt sind, das Telefon für den Funkverkehr freigeben. Wenn zwei Karten bzw. Module vorhanden sind, kann eine eine große und die andere eine kleine Karte sein, wobei beide Karten gleichzeitig in dem Telefon vorgesehen sein können. Das Freigeben einer Teilnehmerverbindung erfolgt derart, dass dann, wenn eine Karte für eingehende und ausgehende Anrufe aktiviert wird, andere Karten deaktiviert werden. Ein Aktivieren und Deaktivieren der Karten erfolgt in dem Heimatregister HLR, wobei der Teilnehmer bei dem Betreiber anfragen muss, um die Änderung vorzunehmen. Obgleich nur eine Teilnehmernummer vorhanden ist, weist jede Karte verschiedene IMSI auf, die ebenso in der Teilnehmerinformation des Heimatregisters gespeichert sind. Das Heimatregister verknüpft die Teilnehmernummer mit dieser IMSI-Nummer in der Teilnehmerinformation, die zu der Karte gehört, die aktiviert werden soll. Mit Hilfe dieses in dieser Patentschrift offenbarten Verfahrens ist es prinzipiell möglich, dass jede IMSI-Nummer ihr eigenen Diensteprofil erstellt, so dass der Teilnehmer über verschiedene Diensteprofile verfügen könnte. Der Teilnehmer würde sein Diensteprofil in diesem Fall ändern, indem er eine Anfrage an den Betreiber übermittelt, eine MSISDN-Nummer mit einer gewünschten IMSI-Nummer in dem Heimatregister zu verknüpfen. Anschließend würde er die Karte mit dieser IMSI-Nummer in sein mobiles Teilnehmerendgerät einsetzen.
  • In der US-Patentschrift beschreibt Fyfe eine Anordnung, mit Hilfe derer eine Mobilstation Dienste verschiedener Netzsysteme verwenden kann. Dies erfolgt derart, dass die Mobilstation einen Speicher mit verschiedenen NAMs (Speicherplätze auf der SIM-Karte für die eigene Telefonnummer) aufweist. Jede Karte weist Daten mit der Nummer der Mobilstation, der Kennung dieses System, dessen Dienste angefragt werden können, indem diese Telefonnummer verwendet wird, und einen bestimmten Satz von Steuerkanalkennungen dieses Systems. Wenn der Benutzer beabsichtigt, Dienste eines bestimmten Systems zu nutzen, aktiviert er die dieses System betreffende Karte, so dass die Mobilstation die in der Karte angegebenen Steuerkanäle scannt und den leistungsstärksten wählt. Anschließend wird die aus dem gewählten Steuerkanal dekodierte NAM-Systemkennung mit der auf der Karte gespeicherten Kennung verglichen, wobei dann ein Zugriff auf das betreffende System erteilt wird, wenn beide Kennungen übereinstimmen. In diesem Fall könnte das Diensteprofil derart erstellt werden, dass der Teilnehmer verschiedenen Systembetreibern bezüglich eines Profils in dem betreffenden System zustimmen und das gewünschte Profil zur Nutzung bereit stellen würde, indem er die NAM-Karte mit der Kennung des in Frage kommenden Systems aktivieren würde. Der Vorteil wird umso deutlicher, je mehr sich die Abdeckung der Systeme gegenseitig überlappt.
  • Die vorstehend beschriebenen Veröffentlichungen vom Stand der Technik weisen jedoch einige Nachteile auf, die mit der Änderung des Diensteprofils verbunden sind. Bei der obigen Lösung nach Huttenen ist es wenigstens theoretisch möglich, jede MSISDN-Nummer mit einem eigenen Diensteprofil zu verknüpfen. Der Benutzer müsste die gewünschte Nummer jedoch über die betriebliche Leitung wählen und ferner in Erinnerung behalten, welche Art von Profil mit jeder Nummer verknüpft ist. Nach der obigen Veröffentlichung von Hermansson et al. sind eine Mehrzahl von SIM-Karten erforderlich, und wenn von der Benutzung eines eine bestimmte SIM-Karte betreffenden Diensteprofils Gebrauch gemacht wird, muss bei dem Betreiber hinsichtlich der in dem Heimatregister erforderlichen Änderungen angefragt werden. Die Änderung in dem Heimatregister ist mit einer gewissen Zeitspanne verbunden. Wenn die obige Lösung nach Fyfe angewandt wird, besteht keine Möglichkeit, das Diensteprofil zu ändern, wenn die Teilnehmerverbindung desgleichen Betreibers genutzt wird.
  • Eine gemeinsame Eigenschaft der vorstehend beschriebenen Veröffentlichung besteht darin, dass eine Änderung des Diensteprofils langsam und nicht automatisch erfolgt. Es sollte ferner beachtet werden, dass die Abhängigkeit von dem Aufenthaltsort bei einer manuellen Änderung des Diensteprofils überhaupt nicht berücksichtigt wird. Der Teilnehmer kann vielmehr ein beliebiges vorbestimmtes Profil wählen. Folglich besteht für den Betreiber keine Möglichkeit, die Belastung des Netzwerks durch das Diensteprofil zu beeinflussen.
  • Es gibt jedoch Situationen, bei denen es wünschenswert ist, einen hohen Anteil der Dienste einer Verbindung relativ schnell zu ändern. Aus der Sicht des Betreibers würde dies insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn das Profil mit dem momentanen Aufenthaltsort des mobilen Teilnehmers in dem Netzwerk verknüpft werden könnte.
  • Hierdurch würde dem Teilnehmer ein Profil in einem bestimmten Teil des Netzwerks zu Verfügung stehen, während ihm ein anderes Profil in einem anderen Teil des Netzwerks zur Verfügung stehen würde. Beispielsweise könnte dem Teilnehmer in Bereichen geringer Bevölkerungsdichte eine schnelle Datenübertragung zu Verfügung gestellt werden. In Stadtzentren, in denen nicht sehr viele Funkverkehrskanäle verfügbar sind oder wenigstens gelegentlich ein Engpass bei den freien Kanälen auftritt, könnte dies jedoch nicht realisiert werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist folglich Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System bereitzustellen, bei dem sich ein Diensteprofil eines mobilen Teilnehmers automatisch und in Abhängigkeit des Standorts ändert, d. h., ein System bereitzustellen, das eine Standortabhängigkeit von mit einer Mobilstationsverbindung verknüpften Diensten ermöglicht.
  • Die gestellte Aufgabe wird durch ein Verfahren und ein System nach den unabhängigen Ansprüchen 1 und 10 gelöst.. Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind Teil der unabhängigen Ansprüche.
  • Das System weist drei Funktionsgruppen auf, die Teil der Mobilstation sind: einen Ortsbestimmung- bzw. Standortteil, einen Beurteilungsteil und einen Teilnehmerverbindungswechselteil. Zusätzlich zu diesen weist das Heimatregister individuelle Teilnehmerverbindungen mit verschiedenen Diensteprofilen auf.
  • Die Aufgabe des Ortsbestimmungsteil besteht darin, den Standort der Mobilstation in dem Netzwerk zu bestimmen und Ortsinformation in geeigneter Form an den Beurteilungsteil zu geben. Der Ortsbestimmungsteil nutzt vorzugsweise eine bereits in bekannten öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz vorhandene Eigenschaft, d. h., die Mobilstation empfängt Parameter von dem Netzwerk, aus denen die Standortdaten mit unterschiedlicher Genauigkeit hergeleitet werden können. Solche die Standortinformation betreffenden Parameter umfassen beispielsweise die Länderkennung, die Betreiberkennung, die Vermittlungsstellenkennung, die Zellkennung, die Aufenthaltsortskennung und dergleichen. Der Ortsbestimmungsteil gibt einen Para meter oder alternativ einen Satz von Parametern als Standortdaten an den Beurteilungsteil.
  • Alternativ kann der Ortsbestimmungsteil unter Verwendung irgendeines bekannten Verfahrens zur Lokalisierung einer Mobilstation realisiert werden.
  • Der Beurteilungslogikteil weist einen Speicher auf. Der Speicher kann ein Nummernzuweisungsmodul NAM sein, das eine gewünschte Menge an Standortsdaten in der von dem Ortsbestimmungsteil bereitgestellten Form speichert. Die Standortdaten sind jeweils mit Verbindungsdaten verknüpft, die eine MSISDN-Nummer umfassen können, wenn der Teilnehmer verschiedene MSISDN-Nummern, jedoch nur eine IMSI-Nummer aufweist, oder eine IMSI-Nummer umfassen können, wenn der Teilnehmer verschiedene IMSI-Nummern, jedoch nut eine MSISDN-Nummer aufweist. Ferner beziehen sich die Verbindungsdaten jeweils auf Sonderbedingungen aufweisende Daten. Jeder Anteil der Standortdaten, der Verbindungsdaten und der bestimmten Daten kann eine Aufnahme bilden, die in dem NAM-Modul gespeichert wird.
  • Wenn die Beurteilungslogik Standortdaten von dem Ortsbestimmungsteil empfängt, überprüft sie, ob sich die Standortdaten verglichen mit den zuvor empfangenen Standortdaten geändert haben. Wenn die Bestimmung positiv ist, durchsucht sie den Speicher nach den entsprechenden Standortdaten und vergleicht die Verbindungsdaten in der Aufnahme mit den aktuellen Verbindungsdaten. Wenn sich die Verbindungsdaten entsprechen, wartet der Prozess auf neue Standortdaten. Wenn die Verbindungsdaten differieren, folgert der Beurteilungsteil, dass die Verbindung auf eine neue Verbindung gewechselt und eine Verbindungsänderungsoperation gestartet werden muss. Vor dieser Operation überprüft sie jedoch die Aufnahme, um herauszufinden, ob an eine Änderung der Verbindung irgendwelche Sonderbedingungen geknüpft sind. In den Sonderbedingungen können gewünschte Beschränkungen bezüglich der Verbindungsänderung festgelegt sein. Beispielsweise muss eine bestimmte Nummer identischer Standortdaten empfangen werden, um dadurch eine Hysterese bezüglich der Änderung zu erzielen. Eine weitere Bedingung kann dahingehend gegeben sein, dass die Verbindung nicht geändert werden darf, während ein Anruf bzw. ein Gespräch geführt wird. Einzig dann, wenn das Beurteilungsteil entschieden hat, dass die Verbindung geändert werden soll, wird es einen Verbindungsänderungsbefehl an den Verbindungswechselteil geben. Der Wechselbefehl beinhaltet die MSISDN-Nummer der neuen Verbindung.
  • Das Verbindungswechselteil beginnt im Ansprechen auf den empfangenen Befehl mit der Verbindungswechseloperation. Diese kann derart erfolgen, dass er die Mobilstation von dem Netzwerk trennt und unter Verwendung einer neuen MSISDN-Nummer erneut mit dem Netzwerk verbindet. Die Algorithmen und Kodierschlüssel bezüglich dieser Nummer ruft er aus dem Speicher ab, gleich dem Beurteilungslogikteil. Das Netzwerk durchsucht das Heimatregister nach Teilnehmerdaten bezüglich dieser MSISDN-Nummer und in Verbindung mit dieser nach dem diese Nummer betreffenden Diensteprofil. Es wird eine gewöhnliche Authentisierung vorgenommen, und nach der Registrierung kann der Teilnehmer mit dem Funkverkehr auf der neuen Verbindung beginnen und das diese Verbindung betreffende Diensteprofil nutzen.
  • Alle drei Funktionsteile in der Mobilstation, der Ortsbestimmungsteil, der Beurteilungsteil und der Teilnehmerverbindungswechselteil, können vorzugsweise auf der SIM-Karte implementiert werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Die vorliegende Erfindung wird nachstehend näher unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 Netzwerkelemente eines PLMN-Systems;
  • 2a die Inhalte der Aufenthaltsbereichskennung;
  • 2B die Inhalte einer Teilnehmernummer;
  • 2C die Inhalte einer internen Teilnehmerkennung;
  • 3 eine vereinfachte Darstellung der funktionalen Teile eines erfindungsgemäßen Systems;
  • 4 einen möglichen Verbindungsaufbau;
  • 5 eine Ausführungsform;
  • 6 ein Funktionsdiagramm des Beurteilungsteils;
  • 7 die Inhalte eines Speichers;
  • 8 ein Funktionsdiagramm des Verbindungswechselteils; und
  • 9 einen möglichen Verbindungsaufbau.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • 3 zeigt die Hauptelemente der Erfindung. In dem Heimatregister HLR des PLMN-Systems, in dem ständige Teilnehmerinformation gespeichert ist, werden wenigstens zwei Diensteprofile, die in der Figur als Diensteprofile 1, 2 und 3 gekennzeichnet sind, für den gleichen Teilnehmer erstellt. Es kann nur ein Diensteprofil zurzeit aktiviert werden.
  • Eine Verknüpfung des Diensteprofils mit der Teilnehmerverbindung in dem Heimatregister kann auf verschiedene Weise realisiert werden. Das Verfahren kann beispielsweise dem in der US 5,657,373 offenbarten Verfahren entsprechen. In diesem Verfahren bleibt die Teilnehmernummer gleich, ändert sich jedoch die IMSI-Nummer. In dieser Anmeldung kann das Verfahren jedoch derart erfolgen, dass die IMSI gleich bleibt, während sich die Teilnehmernummer ändert. Die hiermit verbundene Idee ist in der 4 gezeigt. Mit jeder Teilnehmernummer MSISDN 1,..., MSISDN 4 ist ein bestimmtes Diensteprofil "Diensteprofil 1" usw. verknüpft. Die Teilnehmerverbindung beinhaltet stets sowohl eine Teilnehmernummer als auch eine IMSI-Nummer. Folglich kann eine vollständige Verbindungsinformation derart über mittelt werden, dass die Steuerung, die im Ansprechen auf die von der Mobilstation angegebene Teilnehmernummer arbeitet, eine IMSI-Nummer mit der gegebenen Teilnehmernummer und folglich mit dem Diensteprofil verknüpft. Die resultierende Teilnehmeraufnahme enthält folglich eine gewünschte Kombination aus IMSI + MSISDN + Diensteprofil. Es sollte beachtet werden, dass die IMSI-Nummer bei diesem Beispiel in allen Kombinationen gleich ist, da der Teilnehmer anhand dieser Nummer als der gleiche Teilnehmer identifiziert wird.
  • Das Verfahren kann ferner derart ablaufen, dass Diensteprofile i dem Heimatregister mit der IMSI-Nummer verknüpft werden, so dass der Teilnehmer verschiedene IMSI-Nummern, jedoch nur eine Teilnehmernummer aufweist. Dies entspricht dem in der vorstehend erwähnten US-Patentschrift offenbarten Verfahren. 4 wird in diesem Fall durch eine Figur ersetzt, bei der der IMSI-Block durch den MSISDN-Block und die n MSISDN-Blöcke durch die n IMSI-Blöcke ersetzt werden.
  • Das Verfahren kann ferner derart ablaufen, dass verschiedene Teilnehmeraufnahmen vorhanden sind, von denen jede ihre eigene IMSI- und MSISDN-Nummer und ihr eigenes Dienstprofil aufweist. Aus der Sicht des Netzwerk sind dies einzelne Teilnehmerverbindungen, die nicht durch irgendetwas miteinander und mit einem bestimmten Teilnehmer verknüpft sind. Eine Verknüpfung erfolgt einzig bei der Vergebührung. Dieses Verfahren kann am leichtesten in bestehenden Netzwerken implementiert werden, da in dem Heimatregister keine Änderungen vorgenommen werden müssen.
  • Nachstehend wird ein als Beispiel dienendes System beschrieben, bei dem der Teilnehmer verschiedene MSISDN-Nummern, jedoch die gleiche IMSI-Nummer aufweist.
  • Bezug wird immer noch auf die 3 genommen. Die Mobilstation MS weist drei funktionale Teile auf: das Ortsbestimmungsteil 31, das Bewertungsteil 32 und das Verbindungswechselteil 33. Alle drei Teile sind vorzugsweise auf der SIM-Karte (SIM) vorgesehen, so dass der Teilnehmer ein beliebiges Teilnehmerendgerät verwenden kann.
  • Die Funktion des Ortsbestimmungsteil liegt darin, den Standort des Teilnehmers, d. h. der Mobilstation in dem Netzwerk, zu bestimmen. Für diesen Zweck kann eine beliebige Anwendung genutzt werden. Der Ortsbestimmungsteil empfängt auf zwei verschiedene Weise die zur Bestimmung des Standorts benötigte Information: entweder über ein öffentliches landgestütztes Mobilfunknetz PLMN oder über ein externes System.
  • Der vorstehend zuerst erwähnte Weg basiert auf der Tatsache, dass die Basisstationen in allen bekannten öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzen Information über sich selbst und ihre Umgebung in einem Signal aussenden, das abhängig vom System beispielsweise als Funkbakensignal, Rundfunksignal, Pilotsignal oder mit einem anderen entsprechenden Namen bezeichnet sein kann. Die Information enthält unter anderem die MCC (Länderkennung), die MNC (Netzkennung des Mobilfunkbetreibers), die CI (Zellkennung), Information über benachbarte Zellen und eine Aufenthaltsbereichskennung LAI. Die Mobilstation dekodiert die vorstehend aufgelisteten Parameter fortlaufend aus den Signalen nahe gelegener Basisstationen, so dass eine beliebige dieser alleine oder als Kombination gewünschter Parameter als Standortinformation verwendet werden kann.
  • Folglich wird der Aufenthaltsbereich durch einen Parameter oder durch einen Satz von Parametern gebildet. Durch eine Erstellung der Parameterwerte im Voraus werden die gewünschten Aufenthaltsbereiche definiert. Es können beispielsweise die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Einstellungen verwendet werden:
    Figure 00140001
  • Der Ortsbestimmungsteil ermittelt, ob die empfangenen Parameter diese Aufenthaltsbereichsdefinitionen erfüllen, und gibt diese bei einer positiven Bestimmung an das Beurteilungsteil. Die Information kann entweder ein Satz von Parametern als solche oder ein einzelnes Zeichen, wie beispielsweise 1, 2 oder 3 sein, das sich auf den Aufenthaltsbereich bezieht.
  • Die Zellkennung alleine kann natürlich als Standortinformation genutzt werden. In dicht bevölkerten Gebieten weisen die Zellen jedoch nur eine geringe Größe auf und ist eine Positionsbestimmung mit Zellgenauigkeit folglich nicht sehr praktikabel.
  • Ein anderes Verfahren basiert auf der Tatsache, dass die Mobilstation ihren Standort unabhängig vom PLMN-Netzwerk unter Verwendung irgendeines Außensystems definiert. Solch ein System könnte beispielsweise das bekannte GPS- System sein (globales Positionsbestimmungssystem). In diesem Fall weist die Ortbestimmungseinheit einen GPS-Empfänger auf.
  • Wenn der Aufenthaltsbereich durch einen Satz von Parametern gebildet wird, ist der Vorgang, über den eine Bewegung von einem Bereich zu einem anderen erkannt wird, eher kompliziert. Es ist leichter, wenn ein Aufenthaltsbereich ("Aufenthaltsbereich" wie in der eindeutigen Aufenthaltsbereichskennung LAI) oder eine Kombination dieser als der Aufenthaltsbereich verwendet wird. Nachstehend wird ein Aufenthaltsbereich als Beispiel verwendet. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Erfindung nicht auf die Verwendung des Aufenthaltsbereichs als Maß für die Standortinformation beschränkt ist.
  • Ein digitales PLMN-System weist, wie in 1 gezeigt, die Eigenschaft auf, dass der Mobilstation die aktuelle Aufenthaltsbereichskennung LAI bekannt ist, d. h., in dem Speicher des mobilen Teilnehmerendgeräts ME gespeichert ist. Diese Eigenschaft kann direkt als Vorteil ausgenutzt werden, indem eine Funktion vorgesehen wird, die dazu ausgelegt ist, die Aufenthaltsbereichskennung LAI an den Ortsbestimmungsteil auf der SIM-Karte zu übertragen.
  • Wenn das System ein GPS-System ist, kann der Ortsbestimmungsteil gemäß nachstehender Beschreibung implementiert werden:
    In der weiteren Spezifikation des GSM-Systems nach ETSI (European Telecommunication Standards Institute), sind die Funktionen der SIM-Karte in der so genannten Phase 2+ verglichen mit der ursprünglichen erweitert. Die neuen Definitionen sind detailliert in der Spezifikation GSM 11.14 "Digital cellular communication system (Phase 2+); Spezification of the SIM Application Toolkit fort he Subscriber Identity Module-Mobile Equipment (SIM-ME) Interface" beschrieben. Darin sind diejenigen Einrichtungen definiert, die es ermöglichen, dass Anwendungen auf der SIM-Karte zusammen mit einem beliebigen mobilen Teilnehmerendgerät ME, welches diese Funktionen unterstützt, arbeitet und funktioniert. Ein wichtige Eigenschaft ist die unter Punkt 9 der Spezifikation beschriebene Anrufsteuerung durch die SIM-Karte. Wenn diese Funktion auf der SIM-Karte aktiviert ist, wird die Anrufsteuerung in der Mobilstation unter der Steuerung der SIM-Karte erfolgen.
  • Ferner beschreibt die Phase 2+ im Punkt 6.4.15 den Befehl STANDORTINFORMATION BEREITSTELLEN, über den die SIM-Karte bei dem mobilen Teilnehmerendgerät anfragt, die aktuelle Standortinformation bereitzustellen. Wenn die SIM-Karte diesen Befehl an das mobile Teilnehmerendgerät gibt, gibt es die Antwort ENDGERÄTANTWORT aus, welche die MCC (Länderkennung), die MNC (Netzkennung des Mobilfunkbetreibers), die LAC (Aufenthaltsbereichskennung) und die CI (Zellkennung) beinhaltet.
  • Ferner gibt es in der Phase 2+ eine Definition des Befehls TEXT ANZEIGEN, den die SIM-Karte ausgibt, um das mobile Teilnehmerendgerät anzuweisen, den gewünschten Text auf dem Bildschirm des mobilen Teilnehmerendgeräts anzuzeigen.
  • Bei der Implementierung der Erfindung werden vorzugsweise diese neuen in der Phase 2+ definierten Eigenschaften der SIM-ME-Schnittstelle verwendet.
  • Nachstehend wird die Aufgabe des Ortsbestimmungsteils mit Hilfe des vorstehend beschriebenen GSM-Konzepts unter Bezugnahme auf die 5 beschrieben. Die Figur zeigt die Funktionen des Ortsbestimmungsteils sowie Nachrichten, die zwischen der SIM-Karte, dem mobilen Teilnehmerendgerät ME und der Basisstation BTS ausgetauscht werden.
  • Der einem geeigneten Programm entsprechende Ortsbestimmungsteil wird mit der SIM-Karte implementiert. Das Ortsbestimmungsteil fragt zu regelmäßigen Intervallen ΔT nach Standortinformation an, indem es die Nachricht STANDORTINFORMATION BEREITSTELLEN an das mobile Teilnehmerendgerät ME sendet. Im Ansprechen auf die Nachricht sendet das mobile Teilnehmerendgerät die Nachricht ENDGERÄTANTWORT, welche die MCC (Länderkennung), die MNC (Netzkennung des Mobilfunkbetreibers), die LAC (Aufenthaltsbereichskennung) und die CI (Zellkennung) beinhaltet. Der Ortsbestimmungsteil differenziert die Aufenthaltsbereichskennung LAC aus der Nachricht. Es kann überprüfen, ob die LAC der LAC des vorherigen Ereignisses entspricht. Wenn sich der Aufenthaltsbereich geändert hat, wird es einzig eine geänderte LAC-Kennung an das Beurteilungsteil senden. Eine andere Möglichkeit besteht natürlich darin, dass es stets zu ΔT-Intervallen eine Aufenthaltsbereichskennung LAI an die Beurteilungslogik sendet und diese die weitere Verarbeitung ausführen lässt. Das letztere Verfahren wird bei diesem als Beispiel dargestellten Fall verwendet.
  • 6 beschreibt das allgemeine Arbeitsprinzip des Beurteilungsteils. Wenn das Beurteilungsteil die Standortinformation in Schritt 61 von dem Ortsbestimmungsteil empfangen hat, überprüft sie zunächst, ob sich die Standortinformation verglichen mit der früheren Standortinformation geändert hat. Sie ruft die frühere Standortinformation 611 aus dem Speicher 64 ab und vergleicht diese in Schritt 64 mit der gerade empfangenen Information. Wenn die neue Standortinformation mit der alten übereinstimmt, wird der Beurteilungsteil auf neue Standortinformation von dem Ortsbestimmungsteil wartend verbleiben. Wenn sich die Standortinformation geändert hat, wird der Beurteilungsteil die neue Standortinformation in Schritt 65 an dem Speicherort 611 speichern, um so die frühere Information durch die aktuelle zu ersetzen.
  • Anschließend durchsucht das Beurteilungsteil den Speicher nach diesen Parametern, welche die Standortinformation betreffen, welche der Verbindungsinformation und den betreffenden Sonderbedingungen entsprechen. Die Information kann gemäß der 7 in einer Tabelle aufgelistet sein, in der eine Zeile (Aufnahme) eine Aufenthaltsbereichskennung LAC als Standortinformation, die MSISDN als Verbindungsinformation und die die Verbindung betreffenden Sonderbedingungen enthält.
  • Der Beurteilungsteil analysiert die abgerufenen Daten in Schritt 67 und bestimmt auf der Grundlage der Analyse in Schritt 68, ob die Verbindung gewechselt werden muss. Es überprüft die Teilnehmernummer, wobei die Verbindung dann, wenn sich die Nummer nicht geändert hat, nicht gewechselt wird, sondern die folgende Standortinformation empfangen wird. In Abhängigkeit der Tabelle können die Kennungen aller Aufenthaltsbereiche in dem Netzwerk darin enthalten sein, wobei es ferner möglich ist, das gleiche Profil und folglich die gleiche Teilnehmernummer in verschiedenen Aufenthaltsbereichen zu verwenden.
  • Wenn sich die Teilnehmernummer von der momentan verwendeten unterscheidet, ist dann in der Tabelle 7 beispielsweise eine Bewegung von dem Aufenthaltsbereich LAC b zu dem Aufenthaltsbereich LAC c erfolgt, so dass sich der Teilnehmernummernparameter von MSISDN 2 zu MSISDN 3 geändert hat und die die betreffende Aufnahme in der Tabelle betreffenden Sonderbedingungen "Sonderbedingungen 3" von dem Beurteilungsteil überprüft werden. In diesen können Beschränkungen bezüglich eines Wechsels der Verbindung festgelegt sein. Eine Beschränkung kann beispielsweise derart ausgelegt sein, dass auf eine Änderung der Aufenthaltsbereichskennung folgend eine ausreichende Anzahl von Ortsbestimmungen mit dem gleichen Ergebnis vorgenommen werden muss. Solch eine geeignete Verzögerung, d. h. Hysterese, ist erforderlich, um zu verhindern, dass ein Wechsel von einer Verbindung zu einer anderen nicht fortlaufend in Aufenthaltsbereichsspannen erfolgt. Ferner kann in den Sonderbedingungen festgelegt werden, dass die Verbindung nicht gewechselt werden darf, während ein Anruf getätigt wird, eine Kurzmitteilung versendet wird oder dergleichen. Wenn die durch die Sonderbedingungen festgelegten Beschränkungen nicht mehr vorhanden sind, trifft das Beurteilungsteil in Schritt 68 eine Bestimmung zum Wechsel der Verbindung. Es kann den mobilen Benutzer darüber informieren, indem es eine "Text anzeigen" Nachricht (5) an das Teilnehmerendgerät sendet, das als Reaktion auf die Nachricht beispielsweise den Text "VERBINDUNG WIRD GEWECHSELT, BITTE WARTEN" auf dem Display des mobilen Teilnehmerendgeräts anzeigt.
  • Hierauf folgend sendet das Beurteilungsteil einen Befehl zum Wechseln der Verbindung an das Verbindungswechselteil. Der Befehl enthält die MSISDN-Nummer der neuen Verbindung.
  • 8 zeigt den Betrieb des Verbindungswechselteils. Wenn es den Verbindungswechselbefehl von dem Beurteilungsteil empfängt, startet es den Wechsel in Schritt 81, indem es den Speicher 82 nach irgendwelcher die neue Verbindung betreffenden Information durchsucht. Der Speicher beinhaltet sämtliche Teilnehmernummern des Teilnehmers und die betreffende Information. Die von dem Beurteilungsteil gegebene MSISDN-Nummer dient als Suchschlüssel. Bei diesem Beispiel wurde angenommen, dass die IMSI-Nummer gleich bleibt, obgleich sich die MSISDN-Nummer ändert. Wenn sich die MSISDN-Nummer der Verbindung ändert, werden sich diese zur Authentisierung und Verschlüsselung benötigten Algorithmen und Kodierschlüssel ebenso ändern. In dem Speicher sind sie in der gleichen Aufnahme wie die MSISDN-Nummer vorhanden, so dass das Ergebnis des Speicherdurchlaufs folglich darin besteht, dass das Verbindungswechselteil sämtliche erforderliche Information bezüglich der neuen Verbindung aufweist.
  • Anschließend beginnt das Verbindungswechselteil in Schritt 84 mit Abläufen im Netzwerk, bei denen die Registrierung im Netzwerk mit der alten MSISDN-Nummer beendet und eine neue Registrierung mit der neuen MSISDN-Nummer vorgenommen wird. Die Abläufe sind PLMN-systemspezifisch und werden nachstehend nicht näher beschrieben.
  • Der Benutzer kann auf einen erfolgreichen Verbindungswechsel folgend diesbezüglich informiert werden, indem eine Nachricht "Text anzeigen" (5) an das Teilnehmerendgerät gesendet wird, die als Reaktion auf diese Nachricht beispielsweise den Text "VERBINDUNG GEWECHSELT" auf dem Display des mobilen Teilnehmerendgeräts anzeigt. Diese Nachricht kann ebenso dazu verwendet werden, eine kurze Beschreibung des aktuell verfügbaren Diensteprofils bereitzustellen.
  • Anschließend wird der Benutzer in Schritt 85 mit einem neuen Diensteprofil arbeiten.
  • In der vorstehenden Beschreibung der Erfindung wird angenommen, dass sich die IMSI-Nummer nicht, die MSISDN-Nummer jedoch ändert. Diese Ausführungsform macht einige Änderungen auf der Seite des PLMN-Systems erforderlich. Die einfachste Ausführungsform in aktuellen Netzwerken kann derart erfolgen, dass die in Frage kommende Verbindung dann, wenn der Verbindungswechsel vorgenommen wird, eine komplett neue Verbindung ist, von der eine einzelne Teilnehmeraufnahme für jede Verbindung in dem Heimatregister HLR vorhanden ist. Bei einem Verlassen des Netzwerks mit Information der alten Verbindung erfolgt eine Registrierung im Netzwerk hierbei als neuer Teilnehmer. In dem Speicher gemäß der 8 weist jede MSISDN-Nummer folglich ihre eigene betreffende IMSI-Nummer auf.
  • 9 zeigt eine vereinfachte Ansicht eines weiteren möglichen Betriebs des Beurteilungsteils und des Verbindungswechselteils für den Fall, bei dem jede MSISDN-Nummer ihre eigene betreffende IMSI-Nummer aufweist und das Mobilkommunikationssystem ein GSM-System ist.
  • Die verschiedenen Teile der Erfindung sind auf der SIM-Karte implementiert. Bei dem GSM-System ist der Ortsbestimmungsteil eine Anwendung, die auf der SIM-Karte vorgesehen ist, Application-Toolkit-Befehle verwendet, zu festen Intervallen einen Befehl STANDORTINFORMATION BEREITSTELLEN in Übereinstimmung mit TS-GSM 11.14, Version 5.1.0, oder irgendeinen entsprechenden Befehl abarbeitet, und den empfangenen CGI-Wert der Zelle als solchen auf der SIM-Karte in einer bestimmten dafür reservierten Datei speichert. Die Bestandteile der Zell-CGI (Zellkennung) sind die MCC (Landeskennung), die MNC (Netzkennung des Mobilfunkbetreibers) und die LAI (Aufenthaltsbereichskennung).
  • Das Beurteilungsteil beinhaltet eine bestimmte Datei 92, in welcher die CGI-Werte des Netzwerks in Gruppen aus geographischen Bereichen geteilt sind, wobei jede Gruppe eine durch eine ganze Zahl festgelegte Verbindungskennung aufweist. Das Beurteilungsteil durchsucht die Datei 92, um herauszufinden, welche Verbin dungskennung dem von dem Ortsbestimmungsteil gegebenen CGI-Wert entspricht, wobei die Standortinformation hierbei n ist. In der Figur weist die Verbindungskennung den Wert 2 auf. Anschließend ruft der Beurteilungsteil auf der Grundlage der Verbindungskennung Information über die neue Verbindung aus einer weiteren Datei 93, die Information über die jede Verbindungskennung betreffende Verbindung enthält. Bei diesem Beispiel erhält sie in Übereinstimmung mit der Verbindungskennung 2 "IMSI 2, MSISDN 2, Algorithmen, Kodierschlüssel 2. A" als Verbindungsinformation. Die abgerufene Verbindungsinformation wird in ihrer eigenen bestimmten Datei 91 gespeichert, aus der folglich stets Information über die aktuelle Verbindung verfügbar ist. Die Verbindungsinformation kann ferner gespeichert werden, indem die Verbindung alleine in der Datei 94 gespeichert wird.
  • Das mobile Teilnehmerendgerät registriert sich anschließend mit der neuen Verbindung, indem es den in TS GSM 11.14, Version 5.1.0, definierten REFRESH-Befehl abarbeitet, der zu einer Initialisierung der SIM-Karte und zugleich zu einem Verbindungswechsel führt.
  • Eine praxisnahe Implementierung der Erfindung kann auf verschiedene Weisen vorgenommen werden, ohne den in den Ansprüchen bestimmten Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Die Information im Speicher kann als eine Datei oder als mehrere Dateien vorgesehen sein, und die Art der Darstellung der einzelnen Information ist frei wählbar. Die Funktionsschnittstelle zwischen dem Ortsbestimmungsteil und dem Beurteilungsteil ist nicht auf die in den Beispielen beschriebene Schnittstelle beschränkt. Ebenso sind die funktionalen Details an sich nicht auf die vorstehend beschriebenen funktionalen Details beschränkt.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Änderung des Dienstprofils eines mobilen Teilnehmers in einem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz, in dem mit jeder Teilnehmerverbindung ein Dienstprofil, einschließlich gewünschter Teilnehmerdienste, verbunden werden kann und der Standort der Mobilstation wenigstens mit einer Standortbereichsgenauigkeit bekannt ist, mit den Schritten: – Speichern verschiedener Teile von Bereichsinformation, von denen jeder mit einem einzelnen Teilbereich des Abdeckungsbereichs des öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes übereinstimmt, und Information über verschiedene Teilnehmerverbindungen im Voraus in der Mobilstation, so dass sich ein einzelner Teil der Teilnehmerverbindungsinformation auf jedes Teil der Bereichsinformation bezieht; – periodisches Bestimmen in der Mobilstationsstandortinformation der Mobilstation, wenn diese mit dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz verbunden ist, unter Verwendung von einer der Teilnehmerverbindungen und folglich eines der Dienstprofile; – Beurteilen in der Mobilstation auf der Grundlage der Standortinformation, ob sich die Mobilstation aus dem Teilbereich, der sich auf eine Bereichsinformation bezieht, in einen Teilbereich bewegt hat, der sich auf andere Bereichsinformation bezieht; und – Trennen der Mobilstation von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz und Wiederverbinden der Mobilstation mit dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz unter Verwendung von Teilnehmerverbindungsinformation, die sich auf die andere Bereichinformation bezieht, und folglich eines anderen Dienstprofils, wenn sich die Mobilstation in einen Teilbe reich, der sich auf die andere Bereichsinformation bezieht, bewegt hat.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereichsinformation wenigstens einen Parameter beinhaltet, den die Mobilstation aus einem von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz gesendeten Signal decodiert hat, über welches das öffentliche landgestützte Mobilfunknetz Netzwerkinformation an die Mobilstation gibt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Bereichsinformation der Standortbereichskennung und der entsprechende Teilbereich des öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes dem Standortbereich entspricht; – die von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz gesendete Standortbereichskennung als Standortinformation verwendet wird; – gefolgert wird, dass sich die Mobilstation von einem Teilbereich in einen anderen bewegt hat, wenn sich die Standortbereichskennung ändert.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Bereichsinformation einem Satz von Standortbereichskennungen entspricht und der entsprechende Teilbereich des öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes durch diese Kennungen individualisierte Standortbereiche beinhaltet; – die von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz gesendete Standortbereichskennung als Standortinformation verwendet wird; – gefolgert wird, dass sich die Mobilstation von einem Teilbereich in einen anderen bewegt hat, wenn die Standortinformation anzeigt, dass die Standortbereichskennung zu einem Satz von Kennungen gehört, der sich von dem Satz mit der vorherigen Standortbereichskennung unterscheidet.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass – die Bereichsinformation einem Satz von Zellkennungen entspricht und der Teilbereich des öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes, der mit der Bereichsinformation übereinstimmt, durch die Zellkennungen individualisierte Zellbereiche beinhaltet; – die von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz gesendete Zellkennung als Standortinformation verwendet wird; – gefolgert wird, dass sich die Mobilstation von einem Teilbereich in einen anderen bewegt hat, wenn die Standortinformation anzeigt, dass die Zellkennung zu einem Satz von Zellkennungen gehört, der sich von dem Satz mit der vorherigen Zellkennung unterscheidet.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wiederverbinden mit dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz unter Verwendung der gewechselten Teilnehmerverbindung nur dann ausgeführt wird, wenn eine vorbestimmte Anzahl an aufeinander folgenden Standortbestimmungsperioden angezeigt hat, dass sich die Mobilstation in einem neuen Teilbereich befindet.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnehmerverbindungsinformation sämtliche Information beinhaltet, die von dem Teilnehmer benö tigt wird, um einen Zugang zu dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz zu erhalten.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – in der im Voraus in der Mobilstation gespeicherten Teilnehmerverbindungsinformation ebenso Information für eine besondere Bedingung für jeden Teil der Teilnehmerverbindungsinformation beinhaltet ist; – vor der Trennung von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz eine Überprüfung ausgeführt wird, um herauszufinden, ob die besonderen Bedingungen die Trennung auf irgendeine Weise einschränken.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnehmerverbindungsinformation sowohl die internationale Rufnummer (MSISDN) als auch die internationale Teilnehmerkennung (IMSI) beinhaltet, von denen eine unverändert bleibt, obgleich die Teilnehmerverbindung gewechselt wird.
  10. System zur Änderung des Dienstprofils eines mobilen Teilnehmers in einem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz, mit: – einem Heimatregister zum Speichern ständiger Teilnehmerverbindungsinformation, die ein Dienstprofil mit den zu jeder Teilnehmerverbindung zugehörigen Teilnehmerdiensten beinhaltet, wobei das Heimatregister verschiedene Dienstprofile in der Teilnehmerverbindungsinformation beinhaltet, von denen jedes in einem einzelnen Teilbereich des Abdeckungsbereichs des öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes verfügbar ist; – einer Mobilstation, die aus einem Teilnehmerendgerät und einer darin eingesetzten SIM-Karte aufgebaut ist, wobei – die Mobilstation aufweist: – einen Standortteil (31), der dazu ausgelegt ist, den. Standort der Mobilstation in dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz periodisch zu bestimmen und als Ergebnis die Standortinformation auszugeben; – einen Beurteilungsteil (32), der dazu ausgelegt ist, als Antwort auf die Standortinformation zu bestimmen, ob sich die Mobilstation von einem Teilbereich in einen anderen bewegt hat und dann, wenn eine Bewegung stattgefunden hat, einen Verbindungswechselbefehl auszugeben; – einen Verbindungswechselteil (33), der dazu ausgelegt ist, als Antwort auf den Verbindungswechselbefehl einen Speicher (82) nach der Teilnehmerverbindungsinformation, die für den anderen Teilbereich erstellt ist, zu durchsuchen, um die Mobilstation von dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz zu trennen und sie anschließend wieder mit dem öffentlichen landgestützten Mobilfunknetz zu verbinden, wobei er die für den anderen Teilbereich erstellte Teilnehmerverbindungsinformation (MSISDN, IMSI, Ki) und ein anderes Dienstprofil verwendet.
  11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Standortteil die Standortinformation von dem von dem dienenden Mobilfunksender gesendeten Übertragungssignal, über das der Mobilfunksender Information über sich selbst und über das Netzwerk ausgibt, trennt.
  12. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Speicher (64) zusammen mit dem Beurteilungsteil verwendet wird, wobei mit der Teilbereichsinformation übereinstimmende Teilnehmerverbindungsinformation und ferner eine Wertelogik, die als Antwort auf die Standortinformation überprüft, ob sie sich auf einen neuen Teilbereich bezieht, im Voraus gespeichert werden.
  13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher ferner solche besonderen Bedingungen, die sich auf jede Teilnehmerverbindung beziehen, bei welcher diese Bedingungen bestehen, speichert, auf deren Erfüllung die Wertelogik einen Verbindungswechselbefehl ausgeben kann.
  14. System nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Wertelogik die momentane Standortinformation mit der früheren, in dem Speicher (64) gespeicherten Standortinformation vergleicht und dann, wenn sich diese Informationsteile voneinander unterscheiden, den Speicher (622) nach der Teilnehmerverbindungsinformation und den besonderen Bedingungen, die sich auf die momentane Standortinformation beziehen, durchsucht.
  15. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Standortinformation der Standortbereichskennung entspricht und der Speicher Standortbereichskennungen als Teilbereichsinformation speichert.
  16. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Standortinformation verschiedene Parameter aus einem Satz an Parametern mit dem Mobile Country Code, dem Mobile Network Code, der Zellkennung und der Standortbereichskennung beinhaltet, wobei der Spei cher einen Parametersatz als Teilbereichsinformation speichert.
  17. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Verbindungswechselteil (33) ein Speicher (82) verwendet wird, in dem die für sämtliche Teilbereiche erstellte Teilnehmerverbindungsinformation im Voraus gespeichert wird.
  18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungswechselteil (33) den Speicher (82) als Antwort auf den vom Beurteilungsteil (32) ausgegebenen Verbindungswechselbefehl nach neuer Teilnehmerverbindungsinformation durchsucht und die Verbindungswechselfunktionen bezüglich des öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzes startet.
  19. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Standortteil (31), der Beurteilungsteil (32) und der Verbindungswechselteil (33) auf der Sim-Karte befinden.
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