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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verkaufen von Inhalten, ein
Cyber-Einkaufszentrumssystem
unter Verwendung eines solchen Verfahrens sowie einen Speicherträger, auf
dem das zugehörige Programm
zum Verkaufen von Inhalten abgespeichert ist.
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Einhergehend
mit der Verbreitung des Internets wird es möglich, ein Cyber-Einkaufszentrumssystem
auf Grundlage des World-Wide-Web (WWW) aufzubauen. Bei einem Cyber-Einkaufszentrumssystem
werden derzeit, zusätzlich
zu Gegenständen, auch
digitale Inhalte verkauft. Die digitalen Inhalte kennzeichnen eine
Art von Inhalten (Arbeiten), wie eine Bilddatei, eine Audiodatei,
Software oder die Webseite im WWW, die über ein Netzwerk geliefert werden
kann.
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Es
existieren zwei Arten von Verkaufsverfahren für digitale Inhalte. Das erste
Verfahren ist ein solches zum Liefern einer Kopie erworbener digitale
Inhalte an einen Computer eines Kunden. Gemäß diesem Kaufverfahren besteht
die Möglichkeit,
dass die Auslieferung fehlschlägt,
da die digitalen Inhalte über das
Netzwerk geliefert werden. Wenn die Auslieferung der digitalen Inhalte
fehlschlägt,
muss der Kunde im Allgemeinen den Kaufprozess erneut ausführen. Wenn
der Kaufpreis bereits bezahlt ist, ist es jedoch erforderlich, es
zu ermöglichen,
den Kaufprozess erneut auszuführen,
ohne dass der Kaufpreis erneut zu zahlen wäre.
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Beispielsweise
wird bei ASCII Digital Novels (http://www.ascii.co.jp/hirai/), von
wo ein Roman als Dokumentendatei auf Kapitelbasis erworben werden kann,
wenn das Herunterladen der Dokumentendatei fehlschlägt und der
Kunde einen Neukauf innerhalb von 72 Stunden nach dem Kauf ausführt, dem
Kunden keine neue Rechnung gestellt.
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In ähnlicher
Weise wird bei "gu-mantanya" (http://shop.aplix.co.jp/shps/apjapan),
von wo Bilder auf Dateibasis erworben werden können, wenn das Her unterladen
einer Bilddatei fehlschlägt
und der Kunde innerhalb von 72 Stunden nach dem Kauf einen neuen
Kauf ausführt,
dem Kunden keine erneute Rechnung gestellt. Der Neukauf kann nur
bis zu dreimal ausgeführt
werden.
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Bei "buydirect.com" (Http://www.buydirect.com),
von wo Software online gekauft werden kann, wird, wenn das Herunterladen
der Software fehlschlägt
und der Kunde dieselbe innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf neu
erwirbt, dem Kunden keine neue Rechnung gestellt. Grundsätzlich kann
der Neukauf nur bis zu dreimal ausgeführt werden. Wenn der Neukauf
dreimal fehlgeschlagen ist, und der Kunde den Kundenservice über diese
Tatsache informiert, kann die Grenzanzahl für die Herunterladevorgänge erhöht werden.
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Gemäß dem zweiten
Verfahren sieht sich der Kunde die erworbenen digitalen Inhalte über einen WWW-Browser
an. Gemäß einem
derartigen Kaufverfahren können
die digitale Inhalte nicht angesehen werden, wenn der Zugriff auf
eine dieselben anzeigende WWW-Seite fehlschlägt. Wenn die digitalen Inhalte
jedoch solche vom Typ eines regelmäßigen Abonnements sind, wie
bei einem Abonnement eines Nachrichtendiensts, tritt selbst dann
keine Zusatzgebühr
auf, wenn die Inhalte erneut angesehen werden.
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Gemäß der herkömmlichen
Technik sind bei einer Prozedur zum Neuerwerb digitaler Inhalte, wenn
die Auslieferung derselben fehlschlägt, die Anzahl der ausführbaren
Neuauslieferungsvorgänge und
die Periode, während
der der Neukauf ausgeführt
werden kann, eingeschränkt,
so dass es sich um eine für
den Kunden mühselige
Prozedur handelt.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Cyber-Einkaufszentrumssystem
zu schaffen, bei dem selbst dann, wenn die Auslieferung erworbener
digitaler Inhalte fehlschlägt,
dieselben bei ihrem Neukauf alleine dadurch erneut ausgeliefert
werden, dass die digitalen Inhalte ausgewählt werden, für die die
Neuauslieferung erwünscht
ist, ohne dass erneut der Preis für Güter zu zahlen wäre und Kundeninformation
erneut einzugeben wäre.
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Um
die obigen Probleme zu lösen
oder zu lindern zielt die Erfindung darauf ab, eine Verkaufsvorrichtung
für digitale
Inhalte zum Einstellen digitaler Inhalte gemäß dem Anspruch 1 zu schaffen.
Die Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte kennzeichnen Beschränkungsbedingungen für den Zugriff auf
den Hauptkörper
digitaler Inhalte und Material, das beim Zugriff Aufmerksamkeit
erfordert.
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Als
Beschränkungsbedingungen
für den
Zugriff auf die digitalen Inhalte existieren eine Zugriffssteuerung
seitens eines Cyber-Einkaufszentrumsservers sowie eine Einschränkung für einen
körperlichen
Vorgang seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums. Beispielsweise
sind bei der Zugriffssteuerung seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers
die Periode und die Anzahl der Zugriffe auf die erworbenen digitalen
Inhalte eingeschränkt.
Als Einschränkung
für physikalische
Vorgänge
seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums existiert ein Vorgang,
der an den digitalen Inhalten ausgeführt werden kann, beispielsweise
eine Vorgangsbeschränkung,
die seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums für Druck-
und Kopiervorgänge zwangsweise
kontrolliert werden kann.
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Als
Material, das beim Zugriff auf die digitalen Inhalte Aufmerksamkeit
erfordert, existiert seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums
eine Kontrolleinschränkung
für logische
Vorgänge.
Zur Kontrolleinschränkung
für logische
Vorgänge
seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums gehört Material,
das Aufmerksamkeit hinsichtlich der Benutzung der digitalen Inhalte
erfordert, beispielsweise eine Vorgangseinschränkung zur Sekundärnutzung
oder kommerzielle Nutzung, die seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums
nicht kontrolliert werden können
und nur durch das Gesetz ausgeübt
werden können
(d.h., es handelt sich um ein Gentleman's Agreement).
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Den
digitalen Inhalten ist ein Wert zugeordnet, den der Kunde bezahlt,
wenn er die digitalen Inhalte erwirbt. Als Wert existiert nicht
nur eine Zahlung des Warenpreises für die digitalen Inhalte, sondern auch
die Eingabe von Kundeninformation sowie das Zustimmen zu einem Vertrag
hinsichtlich des Gebrauchs der digitalen Inhalte. Beispielsweise
existieren als Kundeninformation der Name und die Emailadresse als
persönliche
Information des Kunden. Der Vertrag hinsichtlich des Gebrauchs der
digitalen Inhalte ist eine Vereinbarung, gemäß der der Kunde zustimmt, das
Copyright der digitalen Inhalte und die Nutzungsbedingungen für dieselben
zu beachten.
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Die
Nutzungsbedingungen und der Wert werden gemeinsam mit Warenattributen
eingetragen, wenn ein Ladenmanager eines Cyber-Ladens die digitalen
Inhalte als Waren definiert. Durch Registrieren verschiedener Benutzungsbedingungen und
verschiedener Werte für
bestimmte digitale Inhalte können
einzelne digitale Inhalte als mehrere Waren bereitgestellt werden.
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Ferner
führt,
wenn der Cyber-Einkaufszentrumserver die digitalen Inhalte verkauft,
zusätzlich zur
Information der zu verkaufenden Güter und Information zum Kunden,
ein Kunde der digitalen Inhalte eine Erzeugung und Ansammlung persönlicher
Benutzungsbedingungen als Zertifikat aus, das anzeigt, dass er die
digitalen Inhalte auf Grundlage von Information erworben hat, in
der variable Teile der Benutzungsbedingungen und der Wert durch
feste Werte ersetzt sind.
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Nachdem
die persönlichen
Benutzungsbedingungen erzeugt sind, liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver
eine Kopie der verkauften digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient.
Wenn eine Einschränkung
hinsichtlich eines physikalischen Vorgangs seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients
in den digitalen Inhalten definiert ist, wird diese Einschränkung physikalischer
Vorgänge
in die digitalen Inhalte eingeschlossen, und die sich ergebenden digitalen
Inhalte werden ausgeliefert.
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Alle
Benutzungsbedingungen der digitalen Inhalte sowie die persönlichen
Benutzungsbedingungen werden seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers
verwaltet.
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Wenn
die Auslieferung der digitalen Inhalte fehlschlägt, führt der Kunde derselben einen
Neuerwerb derselben aus. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver sucht
die persönlichen
Benutzungsbedingungen heraus, wie sie für diejenigen digitalen Inhalte
erzeugt wurden, die der Kunde digitaler Inhalte wieder zu erwerben
wünscht.
Wenn der Kunde digitaler Inhalte über gültige persönliche Benutzungsbedingungen
für die
wieder zu erwerbenden digitalen Inhalte verfügt, führt der Cyber-Einkaufszentrumsserver
eine Neuauslieferung einer Kopie der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient
aus, ohne dass erneut der Wert für
die digitalen Inhalte eingezogen würde.
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Nun
werden bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen detailliert
beschrieben.
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1 ist
ein Aufbaudiagramm eines Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf
digitaler Inhalte gemäß einer
Ausführungsform;
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2 ist
ein Beziehungsdiagramm für
eine Verarbeitungseinheit des Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf
digitaler Inhalte gemäß der Ausführungsform
und einer Verwaltungstabelle;
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3 ist
ein Zuordnungsdiagramm von Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte;
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4 ist
ein Zuordnungsdiagramm für
Attribute, die Waren definieren, die digitalen Inhalten entsprechen,
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5 ist
ein Diagramm, das Schritte bei der Definition von Waren, die digitalen
Inhalten entsprechen, zeigt;
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6 ist
ein Diagramm, das ein Bild zur Definition der Waren, die digitalen
Inhalten entsprechen, zeigt;
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7 ist
ein Diagramm, das ein Bild zum Definieren der Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte zeigt;
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8 ist
ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Verwaltungstabelle
für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen, zeigt;
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9 ist
ein Diagramm, das einen Eintrag einer erzeugten Definitionstabelle
für Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte zeigt;
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10 ist
ein Diagramm, das Schritte zum Erwerb digitaler Inhalte zeigt;
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11 ist
ein Diagramm, das Schritte zum Suchen nach einer zu erwerbenden
Bilddatei zeigt;
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12 ist
ein Diagramm, das Schritte für
einen Kaufpreis-Begleichprozess zeigt;
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13 ist
ein Diagramm, das Schritte für
die Auslieferung digitaler Inhalte zeigt;
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14 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds für einen Login-Vorgang für ein Cyber-Einkaufszentrum
zeigt;
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15 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds für einen Login-Vorgang für eine oberste Benutzerseite
zeigt;
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16 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Bildgeschäftsliste
zeigt;
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17 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer obersten Seite
eines Bildgeschäfts zeigt;
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18 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Bilderliste zeigt;
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19 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Anzeigen einer Zusammenfassung von
Benutzungsbedingungen für
ein erwerbbares Bild zeigt;
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20 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Anzeigen einer Vereinbarung
betreffend Benutzungsbedingungen für ein erwerbbares Bild zeigt;
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21 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Begleichen eines
Bildkaufpreises zeigt;
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22 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zur Eingabe von Bildkundeninformation zeigt;
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23 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Starten eines Herunterladens
eines erworbenen Bilds zeigt;
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24 ist
ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Tabelle für persönliche Benutzungsbedingungen
zeigt;
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25 ist
ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Verwaltungstabelle
für Kundeninformation
zeigt;
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26 ist
ein Diagramm, das Schritte zum Suchen nach zu erwerbenden Nachrichten
zeigt;
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27 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Liste eines Nachrichtenabonnementdiensts
zeigt;
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28 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds der obersten Seite eines
Nachrichtendiensts zeigt;
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29 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Liste eines Nachrichtendiensts
zeigt;
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30 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Anzeigen einer Zusammenfassung von
Benutzungsbedingungen für
einen Dienst erwerbbarer Nachrichten zeigt;
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32 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Begleichen eines
Nachrichtendienst-Kaufpreises zeigt;
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33 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Eingeben von Nachrichtendienst-Kundeninformation
zeigt;
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34 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Starten der Betrachtung
eines erworbenen Nachrichtendiensts zeigt;
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35 ist
ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Tabelle für persönliche Benutzungsbedingungen
zeigt;
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36 ist
ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Verwaltungstabelle
für Kundeninformation
zeigt;
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37 ist
ein Diagramm, das Schritte zum erneuten Erwerben von Waren zeigt;
und
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38 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer erworbenen Liste
persönlicher
Benutzungsbedingungen zeigt.
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Die 1 ist
ein Blockdiagramm, das den Aufbau eines Cyber-Einkaufszentrumssystems
für den
Verkauf digitaler Inhalte gemäß der Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die Bezugszahl 100 kennzeichnet einen
Kunden eines Cyber- Geschäfts; und 110 einen
Cyber-Einkaufszentrumsserver; 130 einen Cyber-Einkaufszentrumsclient.
Die Bezugszahl 101 kennzeichnet digitale Inhalte; 102 Attribute von
Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, als Warenattribute zu
den digitalen Inhalten 101; 103 einen Wert digitaler
Inhalte als Wert der digitalen Inhalte 101; und 104 Benutzungsbedingungen
für digitale Inhalte
als Benutzungsbedingungen für
die digitalen Inhalte 101. Die Attribute 102 für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen, der Wert 103 digitaler
Inhalte und die Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte werden definiert, wenn der Kunde 100 des Cyber-Geschäfts den
digitalen Inhalten 101 entsprechende Waren im Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 registriert.
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Die
Bezugszahl 111 kennzeichnet eine Informationsverwaltung
für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen, um Wareninformation für die digitalen Inhalte 101 zu
verwalten; 112 eine Informationsverwaltung für Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte zum Verwalten von Information zu Benutzungsbedingungen für die digitalen
Inhalte 101; 113 eine Informationsverwaltung für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte zum Verwalten von Information zu persönlichen Benutzungsbedingungen,
die einem Kunden der digitalen Inhalte 101 zugeordnet ist; 114 eine
Informationsverwaltung für
einen Kassierwert digitaler Inhalte zum Verwalten des Werts 103 digitaler
Inhalte, der beim Verkauf der digitalen Inhalte 101 kassiert
wird; 115 einen WWW-Server; 116 einen Auslieferungsartikel,
bei dem Beschränkungsinformation
für physikalische
Vorgänge hinsichtlich
der digitalen Inhalte 101 in diese eingeschlossen wurde;
und 117 eine Download-Einrichtung zum Erzeugen eines Auslieferungsartikels.
Die Bezugszahl 131 kennzeichnet einen WWW-Browser, und 132 kennzeichnet
eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen des Auslieferungsartikels 116.
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Die 2 ist
ein Blockdiagramm, das die Beziehung zwischen einer Verarbeitungseinheit
des Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf digitaler Inhalte
als einer Ausführungsform
der Erfindung und einer Verwaltungstabelle zeigt. Die Bezugszahl 100 kennzeichnet
den Kunden des Cyber-Geschäfts; 201 eine
Eingabevorrichtung des Kunden 100 des Cyber-Geschäfts; 202 eine
Eingabe-Verarbeitungseinheit
zum Verarbeiten einer Eingabe durch die Eingabevorrichtung 201; 203 eine
Ausgabevorrichtung des Kunden 100 des Cyber-Geschäfts; und 204 eine Ausgabe-Verarbeitungseinheit
zum Verarbeiten einer Ausgabe an die Ausgabevorrichtung 203.
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Die
Bezugszahl 110 kennzeichnet den Cyber-Einkaufszentrumsserver; 211 eine
Verarbeitungseinheit für
die Definition von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen zum
Definieren der Attribute 102 für die Waren, die digitalen
Inhalten entsprechen, sowie des Werts 103 digitaler Inhalte; 212 eine Verarbeitungseinheit
für die
Definition von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Definieren
der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte; 213 eine
Verwaltungstabelle für
Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, zum Ansammeln von Warendefinitionsinformation
betreffend die digitalen Inhalte 101; 214 eine
Tabelle für
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte zum Ansammeln der Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte; 215 eine Definitionsverarbeitungseinheit für Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte zum Erzeugen persönlicher
Benutzungsbedingungen für
die digitalen Inhalte 101; 216 eine Hinzufügeverarbeitungseinheit für die Werte
digitaler Inhalte zum Hinzufügen
des Werts 103 der digitalen Inhalte; 217 eine
Verwaltungstabelle für
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte zum Ansammeln der persönlichen Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte 101; 218 eine Verwaltungstabelle für Kundeninformation
zum Ansammeln von Kundeninformation betreffend digitale Inhalte
als einer der Werte 103 digitaler Inhalte; 219 eine
Heraussuchverarbeitungseinheit für
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte zum Heraussuchen der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte; 220 eine Seitenschablone-Informationstabelle zum
Akkumulieren einer Seitenschablone zum Erzeugen einer Eingabe/Ausgabe-Seite;
und 221 eine Seitenschablone-Verarbeitungseinheit zum Erzeugen
der Eingabe/Ausgabe-Seite aus der Seitenschablone-Informationstabelle 220.
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Die
Bezugszahl 130 kennzeichnet den Cyber-Einkaufszentrumsclient; 231 eine
Eingabevorrichtung desselben; 232 eine Eingabeverarbeitungseinheit
zum Verarbeiten einer Eingabe durch die Eingabevorrichtung 231; 233 eine
Ausgabevorrichtung des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130;
und 234 eine Ausgabeverarbeitungseinheit zum Verarbeiten einer
Ausgabe an die Ausgabevorrichtung 233.
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Die 3 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel einer Abhängigkeitsbeziehung zwischen
den Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte zeigt. Die Bezugszahl 300 kennzeichnet
eine Zugriffssteuerung seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110; 310 eine
Beschränkung
für physikalische
Vorgänge seitens
des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130; und 320 eine
Einschränkung
für logische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130.
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Als
Zugriffssteuerung 300 seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110 existiert
eine Zugriffsperiodensteuerung 301 für erworbene digitale Inhalte 101.
Bei diesem Beispiel kann entweder ein Modus zum Begrenzen einer
Zugriffsperiode oder ein Modus ohne Periodenbegrenzung ausgewählt werden.
Als Einschränkung 310 für physikalische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 existieren
ein "Ausführen" 311 als
Vorgang, der bei Inhalten vom Typ ohne Anzeige in einem Browser,
wie Software oder dergleichen ausgeführt werden kann, "Abspielen" 313 als
Vorgang, der in Inhalten vom Streamtyp ausgeführt werden kann; "Ansicht" 312 als
Vorgang, der bei Inhalten vom Typ mit Browseranzeige ausgeführt werden
kann, wie bei einer Bilddatei oder dergleichen; "Drucken" 314, "Abspeichern" 315 und "cut and paste" 316. Eine Abhängigkeitsbeziehung
von Vorgängen,
die bei Inhalten vom Typ mit Browseranzeige ausgeführt werden
können,
ist wie folgt. "Ansicht" 312 ist
eine Vorbedingung für "Drucken" 314 und "Abspeichern" 315. D.h.,
dass die digitale Inhalte 105 solange nicht ausgedruckt und
abgespeichert werden können,
wie keine Ausübungsgewalt
vorhanden ist, um sie zu sehen. "Abspeichern" 315 ist
eine Vorbedingung für "cut and paste" 316. D.h.,
dass für
die digitalen Inhalte 101 solange kein cut and paste ausgeführt werden
kann, solange keine Ausübungsgewalt
zum Speichern derselben vorliegt.
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Die
Beschränkung 320 für logische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 verfügt über eine
Anwendung 321 und einen Vorgang 325. Die Anwendung 321 ist
ein Nutzungsobjekt für die
digitalen Inhalte 101, und sie beinhaltet kommerzielle
Nutzung 322 und private Nutzung 323. Der Vorgang 325 ist
ein Vorgang, wie er für
die digitalen Inhalte 101 ausgeführt wird, und er beinhaltet "Verkaufsauslieferung" 326, "Kopieren" 327, "Anpassen" 328 und "Drucken" 329. Eine
Abhängigkeitsbeziehung
zwischen der Beschränkung 310 für physikalische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 und der Einschränkung 320 für logische Vorgänge seitens
des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 ist wie folgt. "Kopieren" 327 ist
eine Vorbedingung für "Anpassen" 328. D.h.,
dass die digitalen Inhalte 101 solange nicht verarbeitet
werden können als
keine Ausübungsgewalt
zum Kopieren derselben vorhanden ist. "Abspeichern" 315 ist eine Vorbedingung
für das "Kopieren" 327. D.h.,
dass die digitalen Inhalte 101 solange nicht kopiert werden
können,
als keine Ausübungsgewalt
zum Abspeichern derselben vorhanden ist. "Cut and paste" 316 ist eine Vorbedingung
für "Anpassen" 328. D.h.,
dass die digitalen Inhalte 101 solange nicht verarbeitet
werden können, als
keine Ausübungsgewalt
für einen "cut and paste"-Vorgang an ihnen
vorhanden ist.
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Die 4 ist
ein Diagramm, das ein Beispiel der Beziehung zwischen den Attributen,
wie sie beim Registrieren der digitalen Inhalte 101 definiert
werden, und Gütern
im Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 zeigt. Die Bezugszahl 102 kennzeichnet
die Attribute von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen; 103 den
Wert digitaler Inhalte; und 104 die Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte. Als Attribute 102 von Waren, die digitalen Inhalten
entsprechen, existieren beispielsweise Warennamen für die digitalen
Inhalte 101 sowie die Art derselben. Als Wert 103 digitaler
Inhalte existieren eine Genehmigung 411 zu einer Vereinbarung
zu den Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte als Vertrag hinsichtlich der Nutzung der digitalen
Inhalte 101, Kundeninformation 412 zu digitalen
Inhalten als persönliche
Information (beispielsweise ein Name und eine Emailadresse) zum
Kunden der digitalen Inhalte 101, und ein Warenpreis 413 zu
den digitalen Inhalten 101. Die Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte beinhalten die Zugriffssteuerung 300 seitens des
Cyber-Einkaufszentrumsservers 110, die Einschränkung 310 für physikalische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 sowie die
Einschränkung 320 für logische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130.
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Die
digitalen Inhalte 101 werden durch eine Kombination der
Attribute 102 zu Waren, die digitalen Inhalten entsprechen,
dem Wert 101 digitaler Inhalte und den Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte als Ware registriert. Daher können selbst dann, wenn die
Attribute 102 zu Waren, die digitalen Inhalten entsprechen
gleich sind, durch Definieren verschiedener Werte 103 digitaler
Inhalte oder verschiedener Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte die digitalen Inhalte 101 als mehrere Waren registriert
werden.
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Nun
wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 5 ein
Schritt zum Definieren von Waren betreffend die digitalen Inhalte 101 beschrieben.
Der Warendefinitionsschritt ist der Folgende. Bei der Ausführungsform
wird nun angenommen, dass der Geschäftsmanager auf interaktive
Weise die Waren unter Nutzung des Cyber-Einkaufszentrumsclients 100 eingibt.
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Als
Erstes sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 einen
Warendefinitionsseite-Anforderungsbefehl an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (501).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Warendefinitionsseite-Anforderungsbefehl (502), und er
erzeugt eine Warendefinitionsseite (503), und danach sendet
er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 (504).
Nachdem die Warendefinitionsseite empfangen wurden (505), zeigt
der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 dieselbe an (506).
Die 6 zeigt ein Beispiel der Warendefinitionsseite.
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Der
Geschäftsmanager
gibt unter Verwendung der Warendefinitionsseite Warendefinitionsinformation
zu den digitalen Inhalten 101 ein (507). In die
Warendefinitionsseite werden Definitionsinformation zu den Attributen 102 für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen sowie der Wert 103 zu
digitalen Inhalten eingegeben. Bei der Ausführungsform ist angenommen,
dass eine Bilddatei eine Apfels als Ware registriert wird. Als Warenname 601 wird "Apfel" als Attribut 106 für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen eingetragen. Als Warenpreis 602,
der als Warenpreis 413 der digitalen Inhalte 101 dient, wird "¥100" eingetragen. Als Kundeninformation 412 zu
digitalen Inhalten wird eine Emailadresse 604 eingetragen.
Als Genehmigung 411 für
die Vereinbarung wird "erforderlich" 608 eingetragen.
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Nach
Abschluss der Eingabe sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 die
Warendefinitionsinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (508).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die
Warendefinitionsinformation (509), er erzeugt eine Seite
zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte (510),
und danach sendet er die Seite zum Definieren der Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 (511).
Nachdem die Seite zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte empfangen wurde (512), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 dieselbe
an (513). Die 7 zeigt ein Beispiel der Seite
zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte.
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Der
Geschäftsmanager
gibt die Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte unter Verwendung
der Seite zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte ein. Als Erstes wird die Zugriffssteuerung 300 seitens
des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110 gesetzt (514).
Bei einer Periodeneinstellung existieren drei Periodenarten, nämlich ein
Relativterm 701, ein Absolutterm 702 und unbeschränkt 703.
Im Relativterm 701 ist eine Zeitperiode eingetragen, während der
es ab dem Erwerbsdatum der digitalen Inhalte 101 möglich ist,
auf diese zuzugreifen. Im Absolutterm 702 ist das letzte
Datum eingetragen, zu dem es möglich
ist, auf die erworbenen digitalen Inhalte 101 zuzugreifen.
Wenn keine Periodeneinstellung bereitgestellt ist, wird unbeschränkt 703 ausgewählt. Bei
diesem Beispiel ist unbeschränkt 703 ausgewählt.
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Anschließend wird
die Beschränkung 320 für logische
Vorgänge
an den digitalen Inhalten seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 eingestellt (515).
Als Erstes wird ein Wiedergabeverfahren für die digitalen Inhalte 105 ausgewählt, nämlich entweder "Ansicht" 704, "Ausführen" 705 oder "Wiedergeben" 706. "Ansicht" 704 wird
bei Inhalten vom Typ ohne Browseranzeige ausgewählt. "Ausführen" 705 wird
für Inhalte
vom Typ mit Browseranzeige ausgewählt. "Wiedergabe" 706 wird bei Inhalten vom
Streamtyp ausgewählt.
Bei der Ausführungsform
ist "Ansicht" 704 ausgewählt, da
es sich bei den zu registrierenden Waren um eine Bilddatei handelt.
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Nun
wird entweder privater Gebrauch 707 oder gewerblicher Gebrauch 708 als
Anwendungserlaubnis für
die digitalen Inhalte 101 ausgewählt. Bei privater Nutzung der
digitalen Inhalte 101 wird privater Gebrauch 707 ausgewählt. Bei
gewerblicher Nutzung der digitalen Inhalte 101 wird gewerbliche
Nutzung 708 ausgewählt.
Bei diesem Beispiel ist privater Gebrauch 707 ausgewählt.
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Als
Benutzungserlaubnisbereich der digitalen Inhalte 101 wird
ein relevanter Punkt aus "Verkaufsauslieferung
(gewerblicher Gebrauch) sperren" 707, "Verkaufsauslieferung
(gewerblicher Gebrauch) zulassen" 710, "Kopieren sperren" 711, "Kopieren zulassen" 712, "Verarbeiten sperren" 713, "Verarbeiten zulassen" 714, "Drucken sperren" 715 und "Drucken zulassen" 716 ausgewählt. Bei
diesem Beispiel sind "Verkaufsauslieferung
(gewerblicher Gebrauch) sperren" 709, "Kopieren zulassen" 712, "Verarbeiten sperren" 713 und "Drucken zulassen" 716 ausgewählt.
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Anschließend wird
das Vorliegen oder Fehlen einer erzwungenen Ausübung der Beschränkung 320 zu
logischen Vorgängen
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 eingestellt.
Hier wird entweder "zwangsweise
Ausführen" 717 oder "nicht zwangsweise
Ausführen" 718 ausgewählt. Wenn "zwangsweise Ausführen" 717 ausgewählt wird,
wird die Beschränkung 310 für physikalische
Vorgänge seitens
des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130, die nicht der eingestellten
Beschränkung 320 für logische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 widerspricht,
eingestellt. Bei diesem Beispiel ist "zwangsweise Ausführen" 717 ausgewählt.
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Schließlich werden
Zusatzpunkte eingestellt (516). Beim Einstellen anderer
Benutzungsbedingungen als der vorstehenden Auswahlpunkte werden
zusätzliche
Benutzungsbedingungen zu den Zusatzpunkten 719 eingegeben.
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Wenn
nach dem Abschließen
der Eingabe eine Sendetaste 720 betätigt wird, überträgt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 die
eingegebene Information an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (517).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die
eingegebene Information (518). Die Einheit 212 zum
Verarbeiten der Definition von Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte erzeugt in der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte einen Eintrag (519). Die Einheit 211 zum
Verarbeiten der Definition betreffend Waren, die digitalen Inhalten
entsprechen erzeugt in der Verwaltungstabelle 213 für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen einen Eintrag (520).
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Die 8 ist
ein Beispiel eines Eintrags in der Verwaltungstabelle 213 für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen. Als typische Felder der Tabelle existieren
die Folgenden: ein Warenname 801 betreffend digitale Inhalte;
eine Mitgliedsgeschäft-ID 802 als
ID des Cyber-Geschäfts;
eine Benutzungsbedingungen-ID 803 als Kennung der für die digitalen
Inhalte 101 definierten Benutzungsbedingungen; ein Preis 804 als
Warenpreis 413 der digitalen Inhalte 101; und
Kundeninformation 805 als Kundeninformation 412 betreffend
digitale Inhalte.
-
Bei
diesem Beispiel wird dem Warennamen 801 der Warenname 601 "Apfel" zugeordnet, wie
er durch den Geschäftsmanager
unter Verwendung der Warendefinitionsseite in der 6 eingegeben
wurde. Die ID des Cyber-Geschäfts
wird der Mitgliedsgeschäft-ID 802 zugeordnet.
Der Benutzungsbedingungen-ID 803 wird eine Benutzungsbedingungen-ID 901 zugeordnet,
die in der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte automatisch vergeben wird. Dem Preis 804 wird der
Warenpreis 602 "¥100" zugeordnet, der
vom Geschäftsmanager unter
Verwendung der Warendefinitionsseite in der 6 eingegeben
wurde. Der Kundeninformation 805 wird die "Emailadresse" gemäß 604 zugeordnet.
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Die 9 zeigt
ein Beispiel eines Eintrags in der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden:
die Benutzungsbedingungen-ID 901 als Kennung der für die digitalen
Inhalte 101 definierten Benutzungsbedingungen; ein Serverzugriffsrecht 902,
das das Vorliegen oder Fehlen einer Zugriffssteuerung an zeigt, wie
sie seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110 ausgeführt wird;
ein Relativterm 903 als Term für den Fall, dass seitens des Cyber-Einkaufszentrums 110 eine
Steuerung einer Relativzugriffsperiode ausgeführt wird; eine Relativtermeinheit 904 als
Einheit (beispielsweise Monat oder Tag) für den Relativterm; eine Gentleman's-Agreement-Anwendung 905 als
Anwendung, die durch die Beschränkung 320 für logische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients definiert ist; ein Gentleman's-Agreement-Vorgang 906, der
durch die Beschränkung 320 für logische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients definiert ist und wobei
es sich um einen Vorgang handelt, der hinsichtlich der digitalen
Inhalte 101 ausgeführt werden
kann; und eine erzwungene Ausführung 907, die
das Vorliegen oder Fehlen einer Beschränkung 310 betreffend
physikalische Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients zeigt.
-
Bei
diesem Beispiel wird die Benutzungsbedingungen-ID 901 durch
die Verarbeitungseinheit für Benutzungsbedingungen
automatisch vergeben. Die Unbegrenzung 703, der private
Gebrauch 707, das Kopieren 712, das Drucken 716 und
die zwangsweise Ausübung 717,
wie sie vom Geschäftsmanager unter
Verwendung der in der 7 dargestellten Bildebene zur
Definition von Benutzungsbedingungen eingegeben wurden, werden dem
Serverzugriffsrecht 902, der Gentleman's-Agreement-Anwendung 905, dem
Gentleman's-Agreement-Vorgang 906 bzw.
der erzwungenen Ausübung 907 zugeordnet.
Da für
das Serverzugriffsrecht 902 die Unbegrenzung 703 eingestellt
wurde, wird dem Relativterm 903 und der Relativtermeinheit 904 nichts
zugeordnet.
-
Nun
wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 10 ein
Schritt zum Erwerben der digitalen Inhalte 101 beschrieben.
Bei dieser Ausführungsform
ist angenommen, dass der Kunde die Bilddatei mit dem Apfel erwirbt,
wie sie unter Verwendung des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 im Flussdiagramm
der 5 als Ware registriert wurde. Der Kaufschritt
ist der Folgende.
-
Als
Erstes führt
der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus (1001).
Die 14 ist ein Beispiel einer Login-Bildebene. Beim Login-Vorgang wird eine
Login-Taste 1403 betätigt, nachdem
eine Benutzer-ID 1401 und ein Passwort 1402 eingegeben
wurden.
-
Nach
dem Login-Vorgang wird nach den digitale Inhalten 101 gesucht,
die im Einkaufszentrum erworben werden sollen (1002). Die 11 ist
ein Flussdiagramm, das Detailprozesse im Schritt 1002 zeigt.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl
für die
oberste Seite betreffend den Login-Benutzer als Kunden an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1101).
Die oberste Seite ist die Seite des Login-Benutzers selbst, die als Erstes angezeigt
wird, nachdem der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum ausgeführt wurde.
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (1102),
er erzeugt die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (1103),
und danach sendet er die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer
an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 130 (1104).
Nachdem die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer empfangen
wurde (1105), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe
an (1106). Die 15 zeigt ein
Beispiel für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer.
-
Bei
der Ausführungsform
wählt,
da eine Bilddatei erworben wird, der Login-Benutzer in diesem Bild
eine Bildgeschäfteliste 1501 aus
(1107). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für
eine Bildgeschäfteliste-Seite
an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1108).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl
für die
Bildgeschäfteliste-Seite (1109),
er erzeugt eine solche (1110), und danach sendet er sie
an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1111).
Nachdem die Bildgeschäfteliste-Seite empfangen
wurde (1112), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe
an (1113). Die 16 zeigt
ein Beispiel für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer.
-
In
dieser Seite wird aus der Bildgeschäfteliste ein Bildgeschäft ausgewählt. Der
Login-Benutzer wählt
das Bildgeschäft
CardHouse 1601 aus (1114). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für
die oberste Seite von CardHouse an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1115).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite von CardHouse (1116), er erzeugt die
oberste Seite von CardHouse (1117), und danach sendet er
diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1118). Nachdem
die oberste Seite von CardHouse empfangen wurde (1119),
zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an.
Die 17 zeigt ein Beispiel für die oberste Seite von CardHouse.
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In
dieser Seite wird ein Menü ausgewählt, um
nach einer zu erwerbenden Bilddatei zu suchen. Der Login-Benutzer
wählt ein
in jüngster
Zeit beliebtes Bild 1701 aus (1121). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für die
Seite von in letzter Zeit beliebten Bildern an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1122).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 1110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die Seite mit in jüngster
Zeit beliebten Bildern (1123), er erzeugt eine solche (1124), und
danach sendet er sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1125).
Nachdem die Seite mit in jüngster
Zeit beliebten Bildern empfangen wurde (1126), zeigt der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an (1127).
Die 18 zeigt ein Beispiel für die Seite mit in jüngster Zeit
beliebten Bildern.
-
In
dieser Seite wird ein zu erwerbendes Bild ausgewählt. Der Login-Benutzer drückt eine
Kauftaste 1802 unter dem zu erwerbenden Bild 1801 eines Apfels
(1128). Auf diese Weise werden die Prozesse des Flussdiagramms
der 11 abgeschlossen.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet Information zu
den durch den Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 an
den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1103). Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Information zu den
vom Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 (1004),
und er ruft die Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte auf Grundlage der empfangenen Information aus der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte ab (1105).
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage
der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte eine Seite
zum Erläutern
einer Zusammenfassung der Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte (1006), und danach sendet er diese Seite mit einer
zusammenfassenden Erläuterung
der Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1007).
Nachdem die Seite mit zusammenfassenden Erläuterungen zu Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte empfangen wurde (1008), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe
an (1009). Die 19 zeigt
ein Beispiel für
die Seite zum zusammenfassenden Erläutern von Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte.
-
Der
Login-Benutzer liest eine Zusammenfassung 1901 der Benutzungsbedingungen
zu einem zu erwerbenden Bild, und er drückt eine Zustimmungstaste 1902,
wenn er den Benutzungsbedingungen zustimmt (1010). Wenn
der Login-Benutzer nicht zustimmt, klickt er eine Ablehntaste 1903 an
und beendet die Prozesse.
-
Wenn
die Zustimmtaste 1902 gedrückt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine Meldung
an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt, dass
der Login-Benutzer der Zusammenfassung 1901 der Benutzungsbedingungen
zugestimmt hat (1011). Nachdem die Vereinbarungsinformation
empfangen wurde (1012), erzeugt auf Grundlage der Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 eine Seite
zur Vereinbarungserläuterung
der Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte (1013), und danach sendet er diese Seite
an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1014).
Nachdem die Seite zur Vereinbarungserläuterung betreffend die Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte empfangen wurde (1015), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 diese
Seite an (1016). Die 20 zeigt
ein Beispiel für
die Seite mit Vereinbarungserläuterungen
zu Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte.
-
Der
Login-Benutzer liest die Zustimmung 2001 zu den Benutzungsbedingungen
für das
zu erwerbende Bild, und er drückt
eine Zustimmungstaste 2002 (1017), wenn er dem
Inhalt der Vereinbarung zustimmt. Wenn der Login-Benutzer nicht
zustimmt, klickt er die Ablehntaste 2003 an und beendet
die Prozesse.
-
Wenn
die Zustimmtaste 2002 gedrückt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine Meldung
an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt, dass
der Login-Benutzer der Vereinbarung 2001 betreffend die
Benutzungsbedingungen zugestimmt hat. Nachdem Vereinbarungsinformation empfangen
wurde (1019), ruft der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den
Warenpreis 413 zu den digitalen Inhalten sowie die Information 412 zum
Kunden der digitalen Inhalte aus der Verwaltungstabelle 213 zu
Waren, die digitalen Inhalten entsprechen ab (1020). Die
Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für die Werte
digitaler Inhalte bestimmt den Kaufpreis auf Grundlage des Warenpreises 413 für die digitalen Inhalte
(1021). Die 12 ist ein Flussdiagramm, das
einen Detailprozess im Schritt 1020 zeigt. Bei der Ausführungsform
erfolgt die Bezahlung unter Verwendung einer Kreditkarte.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Kaufpreis-Bezahlseite
(1201), und er sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1202).
Nachdem die Kaufpreis-Bezahlseite empfangen wurde (1203),
zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe
an (1204). Die 21 zeigt
ein Beispiel der Kaufpreis-Bezahlseite.
-
In
der Kaufpreis-Bezahlseite gibt der Login-Benutzer die Art der Kreditkarte 2101,
die Kreditkartennummer 2102, die Gültigkeitsdauer 2103 der Kreditkarte
sowie den Namen des Karteneigentümers 2104 ein,
und er drückt
eine Kauftaste 2105 (1205). Wenn die Kauftaste 2105 gedrückt wird,
sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eingegebene
Kaufinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1206).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Kaufinformation
empfangen hat (1207), führt
er einen Bezahlprozess mit der Kreditkarte aus (1208).
Auf diese Weise werden die Prozesse des Flussdiagramms der 12 abgeschlossen.
-
Wenn
der Kaufprozess für
den Kaufpreis normal endet, fügt
die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale
Inhalte die Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte
hinzu. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110n erzeugt auf
Grundlage der Information 412 zum Kunden der digitalen
Inhalte eine Kundeninformation-Eingabeseite (1022), und
danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1023).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Kundeninformation-Eingabeseite empfangen
hat (1024), zeigt er dieselbe an (1025). Die 22 zeigt
ein Beispiel der Kundeninformation-Eingabeseite.
-
Der
Login-Benutzer gibt eine Emailadresse 2201 ein und drückt eine
Sendetaste 2202 (1026). Wenn die Sendetaste 2202 gedrückt wird,
sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die eingegebene Kundeninformation
an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1027).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die
Kundeninformation (1028). Die Definitionsverarbeitungseinheit 215 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte erzeugt in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte einen Eintrag (1029). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für Werte
digitaler Inhalte erzeugt in der Verwaltungstabelle 218 für Kundeninformation
einen Eintrag (1030).
-
Die 24 zeigt
ein Beispiel des Eintrags in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden:
eine Benutzer-ID 2401 als Kennung des Benutzers, der die digitalen
Inhalte 101 erworben hat; eine ID 2402 zu persönlichen
Benutzungsbedingungen als Kennung für die für den Kunden der digitalen
Inhalte vergebenen persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte; den Warennamen 2403 der erworbenen digitalen
Inhalte 101; den Namen 2404 des Cyber-Geschäfts, das
die erworbenen digitalen Inhalte 101 verkauft hat; das
Verkaufsdatum 2405 als Datum des Erwerbs der digitalen
Inhalte 101; einen Gültigkeitsterm 2406 als
Zeitraum, in dem es möglich
ist, auf die erworbenen digitalen Inhalte 101 zuzugreifen;
und eine Benutzungsbedingungensituation 2407 als Situation (beispielsweise
gültig,
außerhalb
der Gültigkeit
usw.) der Benutzungsbedingungen.
-
Bei
diesem Beispiel wird der Benutzer-ID 2401 diejenige Benutzer-ID 1401 zugeordnet,
wie sie eingegeben wurde, als der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum
ausgeführt
wurde. Der ID 2402 für
persönliche
Benutzungsbedingungen wird eine Kennung zugeordnet, wie sie automatisch
durch die Definitionsverarbeitungseinheit 215 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte vergeben wird. Den Warennamen 2403 wird der Warenname 801 im
Eintrag der Verwaltungstabelle 213 zu Waren, die digitalen
Inhalten entsprechen in der 8 zugeordnet.
Dem Namen 2404 des Mitgliedsgeschäfts wird die Mitgliedsgeschäft-ID 802 zugeordnet.
Dem Kaufdatum 2405 wird das Kaufdatum betreffend die digitalen
Inhalte 101 zugeordnet. Ein Gültigkeitsterm wird auf Grundlage
der Terminformation im Eintrag der Benutzungsbedingungentabelle 214 in der 9 berechnet
und dem Gültigkeitsterm 2406 zugeordnet.
Bei diesem Beispiel wird dem Gültigkeitsterm 2406 "unendlich" zugeordnet, da das
Serverzugriffsrecht 902 auf "unbegrenzt" eingestellt ist. Die Benutzungsbedingungensituation 2407 wird
auf "gültig" eingestellt. Der
Wert der Benutzungsbedingungensituation 2406 kann außer auf "gültig" auch auf "außerhalb
des Zeitraums" oder "ungültig" eingestellt werden.
-
Die 25 zeigt
ein Beispiel für
den Eintrag in der Verwaltungstabelle für Benutzerinformation. Als
typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: ein Benutzername 2501 als
Name des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben
hat; eine Emailadresse 2502 als Emailadresse des Benutzers, der
die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine Adresse 2503 als
Adresse des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben
hat; und eine Telefonnummer 2504 als Telefonnummer des
Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat.
Bei diesem Beispiel wird die in die Kundeninformation-Eingabeseite
der 22 eingegebene Emailadresse 2201 der
Emailadresse 2502 zugeordnet.
-
Schließlich liefert
der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte 101,
die der Login-Benutzer erworben hat (1031). Die 13 ist
ein Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 1031 zeigt.
Bei diesem Beispiel liefert, da es sich bei den erworbenen digitalen
Inhalten 101 um eine Bilddatei handelt, der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 eine
Kopie der Bilddatei an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite
für das
erworbene Bild (1301), und er sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite
für das
erworbene Bild empfangen hat (1303), zeigt er sie an (1304).
Die 23 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite
für das
erworbene Bild.
-
Wenn
der Login-Benutzer eine Herunterladetaste 2301 als Auslieferungsstarttaste
für das
erworbene Bild betätigt
(1305), sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen
Anforderungsbefehl für
die Auslieferung der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den
Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte empfangen
hat (1307), liefert die Herunterladeeinrichtung 117 den
Herunterladeartikel 116, bei dem die Information zur Beschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens
des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 in die Kopie der
digitalen Inhalte 101 des erworbenen Bilds eingeschlossen
ist, an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1308).
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 empfängt den Auslieferungsartikel
(1309), und der Kaufprozess für digitalen Inhalte wird abgeschlossen.
Im Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 werden die digitalen
Inhalte 101 im Auslieferungsartikel 116 durch
die Anzeigeeinrichtung 132 angezeigt. Die Anzeigeeinrichtung 132 wird
durch die Information zur Beschränkung 310 für physikalische
Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130, wie in den Auslieferungsartikel 116 eingeschlossen,
gesteuert. Auf diese Weise werden die Prozesse in den Flussdiagrammen
der 13 und 10 abgeschlossen.
-
Nun
wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 10 der
Fall des Kaufs "Information zu
täglichen
Aktienkursen für
drei Monate" beschrieben.
Ein Schritt zum Erwerben digitaler Inhalte ist der Folgende.
-
Als
Erstes führt
der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus,
(1001). Die 14 zeigt ein Beispiel eines
Login-Bilds. Beim Login-Vorgang
wird, nachdem die Benutzer-ID 1401 und das Passwort 1402 eingegeben
wurden, die Login-Taste 1403 betätigt.
-
Nach
dem Login-Vorgang wird nach den zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 im
Einkaufszentrum gesucht (1002). Die 26 ist
ein Flussdiagramm, das Detailprozesse im Schritt 1002 zeigt.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl
für die
oberste Seite betreffend den Login-Benutzer als Kunden an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2601).
Die oberste Seite ist eine Seite des Login-Benutzers selbst, die
als Erstes angezeigt wird, nachdem der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum
ausgeführt
wurde. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (2602), er erzeugt
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (2603),
und danach sendet er sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2604).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste Seite
betreffend den Login-Benutzer empfangen hat (2605), zeigt
er sie an (2606). Die 15 zeigt
ein Beispiel der obersten Seite betreffend den Login-Benutzer.
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Bei
diesem Beispiel wählt
der Login-Benutzer, da Aktienkursnachrichten erworben werden, eine Nachrichtenabonnementdienst-Liste 1502 aus (2607).
Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl
für eine
Listenseite zu Nachrichtenabonnementdiensten an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2608).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
eine Listenseite zu Nachrichtenabonnementdiensten (2609),
er erzeugt eine Listenseite für
Nachrichtenabonnementdienste (2610), und danach sendet
er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2611).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die
Listenseite mit Nachrichtenabonnementdiensten empfangen hat (2612), zeigt
er sie an (2613). Die 27 zeigt
ein Beispiel der Listenseite mit Nachrichtenabonnementdiensten.
-
In
dieser Seite wird aus der Liste von Nachrichtenabonnementdiensten
einer der Nachrichtendienste ausgewählt. Der Login-Benutzer wählt Aktienkursnachrichten 2701 aus
(2614). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für
die oberste Seite von Aktienkursnachrichten an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2612).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite von Aktienkursnachrichten (2616), er
erzeugt eine oberste Seite von Aktienkursnachrichten (2617),
und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2618).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste
Seite der Aktienkursnachrichten empfangen hat, zeigt er sie an (2620).
Die 28 zeigt ein Beispiel der obersten Seite mit Aktienkursnachrichten.
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Auf
dieser Seite wird ein Menü ausgewählt, um
nach den zu erwerbenden Aktienkursnachrichten zu suchen. Der Login-Benutzer
wählt tägliche Aktienkursinformation 2801 aus
(2621). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für
eine Seite mit täglicher
Aktienkursinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2622).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die Seite mit täglicher
Aktienkursinformation (2623), er erzeugt eine Seite mit
täglicher
Aktienkursinformation (2624), und danach sendet er diese
an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2625).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Seite
mit täglicher
Aktienkursinformation empfangen hat (2626), zeigt er sie an
(2627). Die 29 zeigt ein Beispiel der Seite
mit täglicher
Aktienkursinformation.
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Auf
dieser Seite wird eine Abonnementsperiode für die zu erwerbende tägliche Aktienkursinformation
ausgewählt.
Der Login-Benutzer betätigt
eine Kauftaste 2902 neben einem zu erwerbenden Dreimonatsabonnement 2901 (2628).
Auf diese Weise werden die Prozesse im Flussdiagramm der 26 beendet.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet die Information
der durch den Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalte 101 an
den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1003). Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Information zu den
durch den Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 (1004),
und er sucht auf Grundlage der empfangenen Information die Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte aus der Tabelle 214 mit Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte heraus (1005).
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage
der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte eine zusammenfassende
Erläuterungsseite
zu den Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte (1006), und danach sendet er diese Seite an den
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1007). Nachdem
der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die zusammenfassende
Erläuterungsseite
für Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte empfangen hat (1008), zeigt er sie an (1009).
Die 30 zeigt ein Beispiel der zusammenfassenden Erläuterungsseite
für Benutzungsbedingungen
für digitale Inhalte.
-
Der
Login-Benutzer liest eine Zusammenfassung 3001 der Benutzungsbedingungen
für das
zu erwerbende Bild, und er betätigt
eine Zustimmungstaste 3002, wenn er den Benutzungsbedingungen zustimmt
(1010). Wenn der Login-Benutzer nicht zustimmt, klickt
er eine Ablehntaste 3003 an und beendet die Prozesse.
-
Wenn
die Zustimmungstaste 1902 betätigt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine
Meldung an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt,
dass der Login-Benutzer der Zusammenfassung 1901 der Benutzungsbedingungen zugestimmt
hat (1011). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die
Vereinbarungsinformation empfangen hat (1012), erzeugt
er auf Grundlage der Benutzungsbedingungen 104 für digitale
Inhalte eine Vereinbarungserläuterungsseite
zu den Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte (1013), und danach sendet er diese Seite
an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1014).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Vereinbarungserläuterungsseite
zu den Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte empfangen hat (1015), zeigt er diese Seite
an (1016). Die 31 zeigt
ein Beispiel der Vereinbarungserläuterungsseite zu den Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte.
-
Der
Login-Benutzer liest die Vereinbarung 3101 zu den Benutzungsbedingungen
für das
zu erwerbende Bild, und er betätigt
eine Zustimmungstaste 3102, wenn er dem Inhalt der Vereinbarung
zustimmt (1017). Wenn der Login-Benutzer nicht zustimmt,
klickt er eine Ablehntaste 3103 an und beendet die Prozesse.
-
Wenn
die Zustimmungstaste 3102 betätigt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine
Meldung an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt,
dass der Login-Benutzer der Vereinbarung 2001 zu den Benutzungsbedingungen
zugestimmt hat (1018). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die
Vereinbarungsinformation empfangen hat (1019), ruft er
den Warenpreis 413 zu den digitalen Inhalten und die Information 412 zum
Kunden derselben aus der Verwaltungstabelle 213 für Waren,
die digitalen Inhalten entsprechen ab (1020). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale
Inhalte bestimmt den Kaufpreis auf Grundlage des Warenpreises 413 der
digitalen Inhalte (1021). Die 12 ist
ein Flussdiagramm, das Detailprozesse im Schritt 1021 zeigt.
Bei dieser Ausführungsform
wird die Bezahlung unter Verwendung einer Kreditkarte ausgeführt.
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Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Kaufpreis-Bezahlseite
(1201), und er sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1202).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Kaufpreise-Bezahlseite
empfangen hat (1203), zeigt er sie an (1204).
Die 32 zeigt ein Beispiel der Kaufpreis-Bezahlseite.
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Der
Login-Benutzer gibt die Art 3201 der Kreditkarte, die Kreditkartennummer 3202,
die Gültigkeitsdauer 3203 der
Kreditkarte sowie den Namen 3204 des Karteneigentümers unter
Verwendung der Kaufpreis-Bezahlseite ein, und er betätigt eine
Bezahltaste 3205 (1205). Wenn die Bezahltaste 3205 betätigt wird,
sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die eingegebene
Bezahlinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1206).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Bezahlinformation
empfangen hat (1207), führt
er mit der Kreditkarte einen Bezahlprozess aus (1208).
Auf diese Weise werden die Prozesse im Flussdiagramm der 12 beendet.
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Wenn
der Bezahlprozess für
den Kaufpreis normal endet, fügt
die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale
Inhalte die Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte
hinzu. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf
Grundlage der Information 412 zum Kunden der digitalen
Inhalte eine Kundeninformation-Eingabeseite (1022), und
danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1023).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Kundeninformation-Eingabeseite empfangen
hat (1024), zeigt er diese an (1025). Die 33 zeigt
ein Beispiel der Kundeninformation-Eingabeseite.
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Der
Login-Benutzer gibt einen Namen 3301 und eine Emailadresse 3302 ein
und betätigt
eine Sendetaste 3303 (1026). Wenn die Sendetaste 3303 betätigt wird,
sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die eingegebene
Kundeninformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1027).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die
Kundeninformation (1028). Die Verarbeitungseinheit 215 für Definitionen
von Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte erzeugt in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte einen Eintrag (1029). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale
Inhalte erzeugt in der Kundeninformation-Verwaltungstabelle 218 einen Eintrag
(1030).
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Die 35 zeigt
ein Beispiel des Eintrags in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden:
eine Benutzer-ID 3501 als Kennung des Benutzers, der die digitalen
Inhalte 101 erworben hat; eine ID 3502 für persönliche Benutzungsbedingungen
als Kennung für
die persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte, die für
den Kunden der digitalen Inhalte vergeben wurden; einen Warennamen 3503 der
erworbenen digitalen Inhalte 101; einen Mitgliedsgeschäftsnamen 3504 des
Mitgliedsgeschäfts,
das die erworbenen digitalen Inhalte 101 verkauft hat;
das Verkaufsdatum 3505 als Datum des Erwerbs der digitalen
Inhalte 101; eine Gültigkeitsdauer 3506 als Zeitdauer,
während
der es möglich
ist, auf die erworbenen digitalen Inhalte 101 zuzugreifen;
und eine Benutzungsbedingungensituation 3507 als Situation (beispielsweise
Gültigkeit,
außerhalb
der Zeitdauer usw.) der Benutzungsbedingungen.
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Bei
diesem Beispiel wird der Benutzer-ID 3501 diejenige Benutzer-ID 1401 zugeordnet,
wie sie eingegeben wurde, als der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum
ausgeführt
wurde.
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Der
ID 3502 für
persönliche
Benutzungsbedingungen wird eine Kennung zugeordnet, wie sie durch
die Verarbeitungseinheit 215 zur Definition persönlicher
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte automatisch verliehen wird. Dem Warennamen 3503 wird
der Warenname "tägliche Aktienkursinformation für drei Monate" im Eintrag der aktuellen
Waren in der Verwaltungstabelle 213 für Waren, die digitalen Inhalten
entsprechen zugeordnet. Dem Mitgliedsgeschäftsnamen 3504 wird
der Mitgliedsgeschäftsname "Aktienkursnachrichten" zugeordnet. Dem
Kaufdatum 3505 wird das Datum des Erwerbs der digitalen
Inhalte 101 zugeordnet. Auf der Grundlage der Zeitdauerinformation
im Eintrag in der Benutzungsbedingungentabelle 214 wird
eine Gültigkeitsdauer berechnet
und der Gültigkeitsdauer 3506 zugeordnet.
Bei diesem Beispiel wird das Serverzugriffsrecht auf "Begrenzung" eingestellt, die
Relativdauer wird auf 3 eingestellt, und die Relativdauereinheit
wird auf Monat eingestellt. Daher wird der Gültigkeitsdauer 3506 das
Datum zugeordnet, das dadurch erhalten wird, dass zum Kaufdatum
drei Monate hinzugefügt werden.
Die Benutzungsbedingungensituation 3507 wird auf "gültig" eingestellt.
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Die 36 zeigt
ein Beispiel des Eintrags in der Verwaltungstabelle für Benutzerinformation.
Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: der Benutzername 3601 als
Name des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben
hat; eine Emailadresse 3602 als Emailadresse des Benutzers,
der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine Adresse 3603 als
Adresse des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben
hat; und eine Telefonnummer 3604 als Telefonnummer des
Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat.
Bei diesem Beispiel wird dem Benutzernamen 3601 der Name 3301 zugeordnet,
der durch die Kundeninformation-Eingabeseite in der 33 eingegeben
wurde. Der Emailadresse 3602 wird die Emailadresse 3302 zugeordnet.
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Abschließend liefert
der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte 101,
die der Login-Benutzer erworben hat, aus (1031). Die 13 ist
ein Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 1030 zeigt.
Bei diesem Beispiel ermöglicht
es der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, da die erworbenen
digitalen Inhalte 101 einem Nachrichtendienst entsprechen,
dem Cyber-Einkaufszentrumsclient 130, die WWW-Seite anzuschauen,
auf der die tägliche
Aktienkursinformation angezeigt wird.
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Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite
zum erworbenen Nachrichtendienst (1301), und er sendet
die Auslieferungsstartseite des Nachrichtendiensts an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite
des Nachrichtendiensts empfangen hat (1303), zeigt er diese
an (1304). Die 34 zeigt ein
Beispiel der Auslieferungsstartseite des Nachrichtendiensts.
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Wenn
der Login-Benutzer eine Betrachtungstaste 3401 als Auslieferungsstarttaste
des Nachrichtendiensts betätigt
(1305), sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen
Anforderungsbefehl für
die Auslieferung der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem
der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den
Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte empfangen
hat (1307), liefert er die WWW-Seite aus, in der die tägliche Aktienkursinformation
angezeigt wird (1308).
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Im
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 wird die ausgelieferte
WWW-Seite angezeigt (1306), und der Kaufprozess für digitale
Inhalte wird beendet. Auf diese Weise werden die Prozesse in den
Flussdiagrammen der 13 und 10 abgeschlossen. Wie
oben angegeben, sind die Kaufschritte dieselben, selbst wenn die
Arten der digitalen Inhalte differieren.
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Nun
wird gemäß dem Flussdiagramm
der 37 ein Wiedererwerbsschritt für die digitalen Inhalte 101,
wenn die Auslieferung derselben fehlschlägt, ausgeführt. Bei dieser Ausführungsform
wird die gemäß dem Flussdiagramm
der 10 erworbene Bilddatei neu erworben. Der Neuerwerbsschritt
für die
digitalen Inhalte 101 ist der Folgende.
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Als
Erstes führt
der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus (3701).
Die 14 zeigt ein Beispiel des Login-Bilds. Beim Login-Vorgang wird die
Login-Taste 1403 betätigt, nachdem
die Benutzer-ID 1401 und das Passwort 1402 eingegeben
wurden.
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Nach
dem Login-Vorgang sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3702).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3703), er erzeugt
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3704), und
danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3705).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste
Seite betreffend den Login-Benutzer empfangen hat (3706),
zeigt er sie an (3707). Die 15 zeigt
ein Beispiel für
das Bild der obersten Seite betreffend den Login-Benutzer.
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Wenn
die digitalen Inhalte 101 erneut erworben werden, wählt der
Login-Benutzer die Liste 1504 mit persönlichen Benutzungsbedingungen
aus (3708). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für
die Listenseite mit den persönlichen
Benutzungsbedingungen an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3709).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die Listenseite mit den persönlichen
Benutzungsbedingungen (3710). Die Heraussuchverarbeitungseinheit 219 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte durchsucht die Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte auf Grundlage der Benutzer-ID des Login-Benutzers, und sie
entnimmt die persönlichen
Benut zungsbedingungen für
alle digitalen Inhalte, die der Login-Benutzer erworben hat (3711).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage
der entnommenen persönlichen Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte eine Listenseite für
persönliche
Benutzungsbedingungen (3712), und danach sendet er diese
an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3713).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Listenseite
mit persönlichen
Benutzungsbedingungen empfangen hat (3714), zeigt er diese
an (3715). Die 38 zeigt
ein Beispiel der Listenseite mit persönlichen Benutzungsbedingungen.
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In
der ersten Zeile der Liste mit persönlichen Benutzungsbedingungen
wird Information zum Eintrag in der Verwaltungstabelle 217 von
persönlichen Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte in der 24 angezeigt. In der zweiten
Zeile wird Information zum Eintrag in der Verwaltungstabelle 217 von persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte in der 35 angezeigt.
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In 3801 wird
der Mitgliedsgeschäftsname 2404 angezeigt.
In 3802 wird die Idee 2402 für persönliche Benutzungsbedingungen
angezeigt. In 3803 wird der Warenname 2403 angezeigt.
Die Gültigkeitsdauer 2406 wird
in 3804 angezeigt. Der Mitgliedsgeschäftsname 3504 wird
in 3806 angezeigt. Die Idee 3502 für persönliche Benutzungsbedingungen
wird in 3807 angezeigt. Der Warenname 3503 wird
in 3808 angezeigt. Die Gültigkeitsdauer 3506 wird
in 3809 angezeigt. Das Auslieferungsverfahren für die erworbenen
digitalen Inhalte 101 wird in 3805 und 3810 angezeigt.
Der Grund, weswegen in 3805 "Herunterladen" angezeigt wird, besteht darin, dass die
Bilddatei digitale Inhalte einer Art darstellt, wie sie an den Kunden
ausgebildet wird. Der Grund, weswegen in 3810 "Lesen" angezeigt wird,
besteht darin, dass die tägliche
Aktienkursinformation digitaler Inhalte der Art ist, die auf einer
WWW-Seite angesehen werden kann.
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Der
Login-Benutzer wählt
das Zugriffsverfahren 3805 für die Bilddatei aus, für die die
Auslieferung fehlschlug (3716). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
die Information zu den ausgewählten
persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3717). Nachdem
der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Information zu
den ausgewählten
persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte empfangen hat (3718), führt er auf
Grundlage der Gültigkeitsdauer 3406 der
ausgewählten
persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte eine serverseitige Zugriffssteuerung aus (3719).
Wenn die Gültigkeitsdauer 2406 innerhalb
der Dauer liegt und die Benutzungsbedingungensituation 2407 der
ausgewählten persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte gültig
ist (3720), liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die
digitalen Inhalte aus (3722). Wenn die Benutzungsbedingungensituation
der ausgewählten
persönlichen
Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte nicht gültig
ist, und wenn die Gültigkeitsdauer 2406 nicht
innerhalb der Dauer liegt, liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die
digitalen Inhalte 101 nicht aus (3721).
-
Ein
Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 3722 zeigt,
ist das Flussdiagramm der 13. Bei
diesem Beispiel liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110,
da es sich bei den erneut erworbenen digitalen Inhalten 101 um
eine Bilddatei handelt, eine Kopie der Bilddatei an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130.
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite
für das
erworbene Bild (1301) und sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite für das erworbene
Bild empfangen hat (1303), zeigt er sie an (1304).
Die 23 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite
für das
erworbene Bild.
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Wenn
der Login-Benutzer die Herunterladetaste 2301 als Auslieferungsstarttaste
für das
erworbene Bild betätigt
(1305), sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen
Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte an den
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem
der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Anforderungsbefehl
zur Auslieferung der digitalen Inhalte empfangen hat (1307),
liefert die Herunterladeeinrichtung 117 den Herunterladeartikel 116,
der durch Einschließen
der Information zur Beschränkung 310 betreffend
physikalische Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 in die Kopie
der digitalen Inhalte 101 erhalten wurde, als erworbenes
Bild an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1308).
-
Der
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 empfängt den Auslieferungsartikel
(1309), und der Kaufprozess für die digitalen Inhalte wird
beendet. Im Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 werden
die digitalen Inhalte 101 im Auslieferungsartikel 116 durch
die Anzeigeeinrichtung 132 angezeigt. Die Anzeigeeinrichtung 132 wird
durch die Information zur Beschränkung 310 der
physikalischen Vorgänge
seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130, wie in den
Ausliefe rungsartikel 116 eingeschlossen, gesteuert. Auf diese
Weise werden die Prozesse in den Flussdiagrammen der 13 und 37 abgeschlossen.
-
Nun
wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 37 ein
Wiedererwerbsschritt, wenn die Auslieferung des im Flussdiagramm
der 10 erworbenen Nachrichtendiensts fehlschlägt, beschrieben.
Der Wiedererwerbsschritt ist der Folgende.
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Als
Erster führt
der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus (3701).
Die 14 zeigt ein Beispiel des Login-Bilds. Beim Login-Vorgang wird die
Login-Taste 1403 betätigt, nachdem
die Benutzer-ID 1401 und das Passwort 1402 eingegeben
wurden.
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Nach
dem Login-Vorgang sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3702).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3703), und er erzeugt eine
oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3704), und
danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3705).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste Seite
betreffend den Login-Benutzer empfangen hat (3706), zeigt
er sie an. Die 15 zeigt ein Beispiel für die Bildebene
der obersten Seite betreffend den Login-Benutzer.
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Wenn
die digitalen Inhalte 101 erneut erworben werden, wählt der
Login-Benutzer die Liste 1504 mit persönlichen Benutzungsbedingungen
aus (3708). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
einen Anforderungsbefehl für
die Listenseite mit persönlichen
Benutzungsbedingungen an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3709).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den
Anforderungsbefehl für
die Listenseite mit den persönlichen
Benutzungsbedingungen (3710). Die Verarbeitungseinheit 219 zum
Abrufen persönlicher
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte ruft die Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte auf Grundlage der Benutzer-ID des Login-Benutzer auf, und sie entnimmt
die persönlichen
Benutzungsbedingungen für
alle digitalen Inhalten, die der Login-Benutzer erworben hat (3711).
Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage
der entnommenen persönlichen Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte eine Listenseite mit persönlichen Benutzungsbedingungen (3712),
und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3713).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Listenseite
mit den persönlichen
Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte empfangen hat (3714), zeigt er sie an (3715).
Die 38 zeigt ein Beispiel der Listenseite mit den
persönlichen
Benutzungsbedingungen.
-
Der
Login-Benutzer wählt
das Auslieferungsverfahren 3810 für den Nachrichtendienst aus,
für den
die Auslieferung fehlschlug (3716). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet
die ausgewählten
persönlichen
Benutzungsbedingungen für digitale
Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3717).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die ausgewählten persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte empfangen hat (3718), führt er auf
Grundlage der Gültigkeitsdauer 3506 für die ausgewählten persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte eine serverseitige Zugriffssteuerung aus (3719).
Wenn die Gültigkeitsdauer 3506 innerhalb
der Zeitdauer liegt, und wenn die Benutzungsbedingungensituation 3507 für die ausgewählten persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte gültig
ist (3720), liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die
digitalen Inhalte aus (3722). Wenn die Benutzungsbedingungensituation
der ausgewählten
persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte Ungültigkeit anzeigt,
und wenn die Gültigkeitsdauer 3506 nicht
innerhalb der Zeitdauer liegt, liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die
digitalen Inhalte 101 nicht aus (3721).
-
Ein
Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 3722 anzeigt,
ist das Flussdiagramm der 13. Bei
diesem Beispiel ermöglicht
es, da die digitalen Inhalte 101, die wieder erworben werden, Nachrichtendienste
sind, der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 dem Cyber-Einkaufszentrumsclient 130,
die WWW-Seite anzuschauen,
auf der die tägliche
Aktienkursinformation angezeigt wird.
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Der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite
für den
Nachrichtendienst (1301), und er sendet sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302).
Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite
für den
Nachrichtendienst empfangen hat (1303), zeigt er sie an
(1304). Die 34 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite
des Nachrichtendiensts.
-
Wenn
der Login-Benutzer die Betrachtungstaste 3401 als Auslieferungsstarttaste
des Nachrichtendiensts betätigt
(1305), sendet der Cyber-Einkaufszen trumsclient 130 einen
Anforderungsbefehl zum Auslieferung der digitalen Inhalte an den
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem der
Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Anforderungsbefehl
zum Ausliefern der digitalen Inhalte empfangen hat (1307),
wird die WWW-Seite, auf der die tägliche Aktienkursinformation
angezeigt wird, ausgeliefert (1308).
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Im
Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 wird die ausgelieferte
WWW-Seite angezeigt (1309), und der Kaufprozess für digitale
Inhalte wird beendet. Auf diese Weise werden die Prozesse in den
Flussdiagrammen der 13 und 37 beendet.
Selbst wenn die Arten der digitalen Inhalte differieren, sind die
Wiedererwerbsschritte dieselben.
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Gemäß der oben
beschriebenen Erfindung werden unter Verwendung der Benutzungsbedingungen
für digitale
Inhalte und der persönlichen
Benutzungsbedingungen selbst dann, wenn die Auslieferung erworbener
digitaler Inhalte fehlschlägt,
wenn diese erneut erworben werden, dieselben erneut dadurch geliefert,
dass lediglich aus der Liste persönlicher Benutzungsbedingungen
der an den Kunden gelieferten digitalen Inhalte diejenigen digitalen
Inhalte ausgewählt
werden, für
die die Wiederauslieferung erwünscht
ist. Wenn die persönlichen
Benutzungsbedingungen für
die ausgewählten
digitalen Inhalte gültig
sind, werden die digitalen Inhalte erneut ausgeliefert, ohne dass
erneut der Warenpreis zu bezahlen wäre. Wenn die digitalen Inhalte
erneut erworben werden, ist es nicht erforderlich, die Kundeninformation
erneut einzugeben, da die Kundeninformation, der als einer der Werte
der digitalen Inhalte eingegeben wurde, beim Erwerb der digitalen
Inhalte in der Kundeninformation-Verwaltungstabelle
hinzugefügt wurde.
Diese Prozeduren sind unabhängig
von der Art digitaler Inhalte dieselben. Daher ist die Nutzungseffizienz
des Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Kunden verbessert.
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Da
sich bei Verkäufen
digitaler Inhalte der Wert im Allgemeinen abhängig von den Benutzungsbedingungen ändert, werden,
durch Definieren der Benutzungsbedingungen betreffend verschiedene Vorgangsbeschränkungen
und des Werts entsprechend jeder Benutzungsbedingung für dieselben
digitalen Inhalte die Verkäufe
und das Anschauen entsprechend jeder der Benutzungsbedingungen für die digitalen
Inhalte realisiert.
-
Gemäß der Erfindung
kann nicht nur ein Warenkatalog digitaler Inhalte aus der Warendefinitionsinformation
zu den digitalen Inhalten erzeugt werden, sondern es können auch
die persönlichen
Benutzungsbedingungen für
digitale Inhalte erzeugt und an den Kunden geliefert werden, so
dass es nicht erforderlich ist, auf diese doppelte Information zu
warten. Demgemäß können die
Prozesse ab der Verkaufswerbung für die digitalen Inhalte und
der Bestellung derselben bis zur Bezahlung mittels derselben Information
ausgeführt
werden, ohne dass es zu irgendeinem Missverständnis käme.