DE69934155T2 - Verfahren zum Verkauf von Dateninhalten und Cyber-Einkaufszentrum-System für das Verfahren und Speichermedium für das Dateninhalts-Verkaufsprogramm - Google Patents

Verfahren zum Verkauf von Dateninhalten und Cyber-Einkaufszentrum-System für das Verfahren und Speichermedium für das Dateninhalts-Verkaufsprogramm Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verkaufen von Inhalten, ein Cyber-Einkaufszentrumssystem unter Verwendung eines solchen Verfahrens sowie einen Speicherträger, auf dem das zugehörige Programm zum Verkaufen von Inhalten abgespeichert ist.
  • Einhergehend mit der Verbreitung des Internets wird es möglich, ein Cyber-Einkaufszentrumssystem auf Grundlage des World-Wide-Web (WWW) aufzubauen. Bei einem Cyber-Einkaufszentrumssystem werden derzeit, zusätzlich zu Gegenständen, auch digitale Inhalte verkauft. Die digitalen Inhalte kennzeichnen eine Art von Inhalten (Arbeiten), wie eine Bilddatei, eine Audiodatei, Software oder die Webseite im WWW, die über ein Netzwerk geliefert werden kann.
  • Es existieren zwei Arten von Verkaufsverfahren für digitale Inhalte. Das erste Verfahren ist ein solches zum Liefern einer Kopie erworbener digitale Inhalte an einen Computer eines Kunden. Gemäß diesem Kaufverfahren besteht die Möglichkeit, dass die Auslieferung fehlschlägt, da die digitalen Inhalte über das Netzwerk geliefert werden. Wenn die Auslieferung der digitalen Inhalte fehlschlägt, muss der Kunde im Allgemeinen den Kaufprozess erneut ausführen. Wenn der Kaufpreis bereits bezahlt ist, ist es jedoch erforderlich, es zu ermöglichen, den Kaufprozess erneut auszuführen, ohne dass der Kaufpreis erneut zu zahlen wäre.
  • Beispielsweise wird bei ASCII Digital Novels (http://www.ascii.co.jp/hirai/), von wo ein Roman als Dokumentendatei auf Kapitelbasis erworben werden kann, wenn das Herunterladen der Dokumentendatei fehlschlägt und der Kunde einen Neukauf innerhalb von 72 Stunden nach dem Kauf ausführt, dem Kunden keine neue Rechnung gestellt.
  • In ähnlicher Weise wird bei "gu-mantanya" (http://shop.aplix.co.jp/shps/apjapan), von wo Bilder auf Dateibasis erworben werden können, wenn das Her unterladen einer Bilddatei fehlschlägt und der Kunde innerhalb von 72 Stunden nach dem Kauf einen neuen Kauf ausführt, dem Kunden keine erneute Rechnung gestellt. Der Neukauf kann nur bis zu dreimal ausgeführt werden.
  • Bei "buydirect.com" (Http://www.buydirect.com), von wo Software online gekauft werden kann, wird, wenn das Herunterladen der Software fehlschlägt und der Kunde dieselbe innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf neu erwirbt, dem Kunden keine neue Rechnung gestellt. Grundsätzlich kann der Neukauf nur bis zu dreimal ausgeführt werden. Wenn der Neukauf dreimal fehlgeschlagen ist, und der Kunde den Kundenservice über diese Tatsache informiert, kann die Grenzanzahl für die Herunterladevorgänge erhöht werden.
  • Gemäß dem zweiten Verfahren sieht sich der Kunde die erworbenen digitalen Inhalte über einen WWW-Browser an. Gemäß einem derartigen Kaufverfahren können die digitale Inhalte nicht angesehen werden, wenn der Zugriff auf eine dieselben anzeigende WWW-Seite fehlschlägt. Wenn die digitalen Inhalte jedoch solche vom Typ eines regelmäßigen Abonnements sind, wie bei einem Abonnement eines Nachrichtendiensts, tritt selbst dann keine Zusatzgebühr auf, wenn die Inhalte erneut angesehen werden.
  • Gemäß der herkömmlichen Technik sind bei einer Prozedur zum Neuerwerb digitaler Inhalte, wenn die Auslieferung derselben fehlschlägt, die Anzahl der ausführbaren Neuauslieferungsvorgänge und die Periode, während der der Neukauf ausgeführt werden kann, eingeschränkt, so dass es sich um eine für den Kunden mühselige Prozedur handelt.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Cyber-Einkaufszentrumssystem zu schaffen, bei dem selbst dann, wenn die Auslieferung erworbener digitaler Inhalte fehlschlägt, dieselben bei ihrem Neukauf alleine dadurch erneut ausgeliefert werden, dass die digitalen Inhalte ausgewählt werden, für die die Neuauslieferung erwünscht ist, ohne dass erneut der Preis für Güter zu zahlen wäre und Kundeninformation erneut einzugeben wäre.
  • Um die obigen Probleme zu lösen oder zu lindern zielt die Erfindung darauf ab, eine Verkaufsvorrichtung für digitale Inhalte zum Einstellen digitaler Inhalte gemäß dem Anspruch 1 zu schaffen. Die Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte kennzeichnen Beschränkungsbedingungen für den Zugriff auf den Hauptkörper digitaler Inhalte und Material, das beim Zugriff Aufmerksamkeit erfordert.
  • Als Beschränkungsbedingungen für den Zugriff auf die digitalen Inhalte existieren eine Zugriffssteuerung seitens eines Cyber-Einkaufszentrumsservers sowie eine Einschränkung für einen körperlichen Vorgang seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums. Beispielsweise sind bei der Zugriffssteuerung seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers die Periode und die Anzahl der Zugriffe auf die erworbenen digitalen Inhalte eingeschränkt. Als Einschränkung für physikalische Vorgänge seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums existiert ein Vorgang, der an den digitalen Inhalten ausgeführt werden kann, beispielsweise eine Vorgangsbeschränkung, die seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums für Druck- und Kopiervorgänge zwangsweise kontrolliert werden kann.
  • Als Material, das beim Zugriff auf die digitalen Inhalte Aufmerksamkeit erfordert, existiert seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums eine Kontrolleinschränkung für logische Vorgänge. Zur Kontrolleinschränkung für logische Vorgänge seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums gehört Material, das Aufmerksamkeit hinsichtlich der Benutzung der digitalen Inhalte erfordert, beispielsweise eine Vorgangseinschränkung zur Sekundärnutzung oder kommerzielle Nutzung, die seitens des Kunden des Cyber-Einkaufszentrums nicht kontrolliert werden können und nur durch das Gesetz ausgeübt werden können (d.h., es handelt sich um ein Gentleman's Agreement).
  • Den digitalen Inhalten ist ein Wert zugeordnet, den der Kunde bezahlt, wenn er die digitalen Inhalte erwirbt. Als Wert existiert nicht nur eine Zahlung des Warenpreises für die digitalen Inhalte, sondern auch die Eingabe von Kundeninformation sowie das Zustimmen zu einem Vertrag hinsichtlich des Gebrauchs der digitalen Inhalte. Beispielsweise existieren als Kundeninformation der Name und die Emailadresse als persönliche Information des Kunden. Der Vertrag hinsichtlich des Gebrauchs der digitalen Inhalte ist eine Vereinbarung, gemäß der der Kunde zustimmt, das Copyright der digitalen Inhalte und die Nutzungsbedingungen für dieselben zu beachten.
  • Die Nutzungsbedingungen und der Wert werden gemeinsam mit Warenattributen eingetragen, wenn ein Ladenmanager eines Cyber-Ladens die digitalen Inhalte als Waren definiert. Durch Registrieren verschiedener Benutzungsbedingungen und verschiedener Werte für bestimmte digitale Inhalte können einzelne digitale Inhalte als mehrere Waren bereitgestellt werden.
  • Ferner führt, wenn der Cyber-Einkaufszentrumserver die digitalen Inhalte verkauft, zusätzlich zur Information der zu verkaufenden Güter und Information zum Kunden, ein Kunde der digitalen Inhalte eine Erzeugung und Ansammlung persönlicher Benutzungsbedingungen als Zertifikat aus, das anzeigt, dass er die digitalen Inhalte auf Grundlage von Information erworben hat, in der variable Teile der Benutzungsbedingungen und der Wert durch feste Werte ersetzt sind.
  • Nachdem die persönlichen Benutzungsbedingungen erzeugt sind, liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver eine Kopie der verkauften digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient. Wenn eine Einschränkung hinsichtlich eines physikalischen Vorgangs seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients in den digitalen Inhalten definiert ist, wird diese Einschränkung physikalischer Vorgänge in die digitalen Inhalte eingeschlossen, und die sich ergebenden digitalen Inhalte werden ausgeliefert.
  • Alle Benutzungsbedingungen der digitalen Inhalte sowie die persönlichen Benutzungsbedingungen werden seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers verwaltet.
  • Wenn die Auslieferung der digitalen Inhalte fehlschlägt, führt der Kunde derselben einen Neuerwerb derselben aus. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver sucht die persönlichen Benutzungsbedingungen heraus, wie sie für diejenigen digitalen Inhalte erzeugt wurden, die der Kunde digitaler Inhalte wieder zu erwerben wünscht. Wenn der Kunde digitaler Inhalte über gültige persönliche Benutzungsbedingungen für die wieder zu erwerbenden digitalen Inhalte verfügt, führt der Cyber-Einkaufszentrumsserver eine Neuauslieferung einer Kopie der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient aus, ohne dass erneut der Wert für die digitalen Inhalte eingezogen würde.
  • Nun werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen detailliert beschrieben.
  • 1 ist ein Aufbaudiagramm eines Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf digitaler Inhalte gemäß einer Ausführungsform;
  • 2 ist ein Beziehungsdiagramm für eine Verarbeitungseinheit des Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf digitaler Inhalte gemäß der Ausführungsform und einer Verwaltungstabelle;
  • 3 ist ein Zuordnungsdiagramm von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte;
  • 4 ist ein Zuordnungsdiagramm für Attribute, die Waren definieren, die digitalen Inhalten entsprechen,
  • 5 ist ein Diagramm, das Schritte bei der Definition von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, zeigt;
  • 6 ist ein Diagramm, das ein Bild zur Definition der Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, zeigt;
  • 7 ist ein Diagramm, das ein Bild zum Definieren der Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zeigt;
  • 8 ist ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Verwaltungstabelle für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, zeigt;
  • 9 ist ein Diagramm, das einen Eintrag einer erzeugten Definitionstabelle für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zeigt;
  • 10 ist ein Diagramm, das Schritte zum Erwerb digitaler Inhalte zeigt;
  • 11 ist ein Diagramm, das Schritte zum Suchen nach einer zu erwerbenden Bilddatei zeigt;
  • 12 ist ein Diagramm, das Schritte für einen Kaufpreis-Begleichprozess zeigt;
  • 13 ist ein Diagramm, das Schritte für die Auslieferung digitaler Inhalte zeigt;
  • 14 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds für einen Login-Vorgang für ein Cyber-Einkaufszentrum zeigt;
  • 15 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds für einen Login-Vorgang für eine oberste Benutzerseite zeigt;
  • 16 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Bildgeschäftsliste zeigt;
  • 17 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer obersten Seite eines Bildgeschäfts zeigt;
  • 18 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Bilderliste zeigt;
  • 19 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Anzeigen einer Zusammenfassung von Benutzungsbedingungen für ein erwerbbares Bild zeigt;
  • 20 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Anzeigen einer Vereinbarung betreffend Benutzungsbedingungen für ein erwerbbares Bild zeigt;
  • 21 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Begleichen eines Bildkaufpreises zeigt;
  • 22 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zur Eingabe von Bildkundeninformation zeigt;
  • 23 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Starten eines Herunterladens eines erworbenen Bilds zeigt;
  • 24 ist ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Tabelle für persönliche Benutzungsbedingungen zeigt;
  • 25 ist ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Verwaltungstabelle für Kundeninformation zeigt;
  • 26 ist ein Diagramm, das Schritte zum Suchen nach zu erwerbenden Nachrichten zeigt;
  • 27 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Liste eines Nachrichtenabonnementdiensts zeigt;
  • 28 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds der obersten Seite eines Nachrichtendiensts zeigt;
  • 29 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer Liste eines Nachrichtendiensts zeigt;
  • 30 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Anzeigen einer Zusammenfassung von Benutzungsbedingungen für einen Dienst erwerbbarer Nachrichten zeigt;
  • 32 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Begleichen eines Nachrichtendienst-Kaufpreises zeigt;
  • 33 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Eingeben von Nachrichtendienst-Kundeninformation zeigt;
  • 34 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds zum Starten der Betrachtung eines erworbenen Nachrichtendiensts zeigt;
  • 35 ist ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Tabelle für persönliche Benutzungsbedingungen zeigt;
  • 36 ist ein Diagramm, das einen Eintrag in einer erzeugten Verwaltungstabelle für Kundeninformation zeigt;
  • 37 ist ein Diagramm, das Schritte zum erneuten Erwerben von Waren zeigt; und
  • 38 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines Bilds einer erworbenen Liste persönlicher Benutzungsbedingungen zeigt.
  • Die 1 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau eines Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf digitaler Inhalte gemäß der Ausführungsform der Erfindung zeigt. Die Bezugszahl 100 kennzeichnet einen Kunden eines Cyber- Geschäfts; und 110 einen Cyber-Einkaufszentrumsserver; 130 einen Cyber-Einkaufszentrumsclient. Die Bezugszahl 101 kennzeichnet digitale Inhalte; 102 Attribute von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, als Warenattribute zu den digitalen Inhalten 101; 103 einen Wert digitaler Inhalte als Wert der digitalen Inhalte 101; und 104 Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte als Benutzungsbedingungen für die digitalen Inhalte 101. Die Attribute 102 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, der Wert 103 digitaler Inhalte und die Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte werden definiert, wenn der Kunde 100 des Cyber-Geschäfts den digitalen Inhalten 101 entsprechende Waren im Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 registriert.
  • Die Bezugszahl 111 kennzeichnet eine Informationsverwaltung für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, um Wareninformation für die digitalen Inhalte 101 zu verwalten; 112 eine Informationsverwaltung für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Verwalten von Information zu Benutzungsbedingungen für die digitalen Inhalte 101; 113 eine Informationsverwaltung für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Verwalten von Information zu persönlichen Benutzungsbedingungen, die einem Kunden der digitalen Inhalte 101 zugeordnet ist; 114 eine Informationsverwaltung für einen Kassierwert digitaler Inhalte zum Verwalten des Werts 103 digitaler Inhalte, der beim Verkauf der digitalen Inhalte 101 kassiert wird; 115 einen WWW-Server; 116 einen Auslieferungsartikel, bei dem Beschränkungsinformation für physikalische Vorgänge hinsichtlich der digitalen Inhalte 101 in diese eingeschlossen wurde; und 117 eine Download-Einrichtung zum Erzeugen eines Auslieferungsartikels. Die Bezugszahl 131 kennzeichnet einen WWW-Browser, und 132 kennzeichnet eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen des Auslieferungsartikels 116.
  • Die 2 ist ein Blockdiagramm, das die Beziehung zwischen einer Verarbeitungseinheit des Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Verkauf digitaler Inhalte als einer Ausführungsform der Erfindung und einer Verwaltungstabelle zeigt. Die Bezugszahl 100 kennzeichnet den Kunden des Cyber-Geschäfts; 201 eine Eingabevorrichtung des Kunden 100 des Cyber-Geschäfts; 202 eine Eingabe-Verarbeitungseinheit zum Verarbeiten einer Eingabe durch die Eingabevorrichtung 201; 203 eine Ausgabevorrichtung des Kunden 100 des Cyber-Geschäfts; und 204 eine Ausgabe-Verarbeitungseinheit zum Verarbeiten einer Ausgabe an die Ausgabevorrichtung 203.
  • Die Bezugszahl 110 kennzeichnet den Cyber-Einkaufszentrumsserver; 211 eine Verarbeitungseinheit für die Definition von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen zum Definieren der Attribute 102 für die Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, sowie des Werts 103 digitaler Inhalte; 212 eine Verarbeitungseinheit für die Definition von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Definieren der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte; 213 eine Verwaltungstabelle für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, zum Ansammeln von Warendefinitionsinformation betreffend die digitalen Inhalte 101; 214 eine Tabelle für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Ansammeln der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte; 215 eine Definitionsverarbeitungseinheit für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Erzeugen persönlicher Benutzungsbedingungen für die digitalen Inhalte 101; 216 eine Hinzufügeverarbeitungseinheit für die Werte digitaler Inhalte zum Hinzufügen des Werts 103 der digitalen Inhalte; 217 eine Verwaltungstabelle für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Ansammeln der persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte 101; 218 eine Verwaltungstabelle für Kundeninformation zum Ansammeln von Kundeninformation betreffend digitale Inhalte als einer der Werte 103 digitaler Inhalte; 219 eine Heraussuchverarbeitungseinheit für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte zum Heraussuchen der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte; 220 eine Seitenschablone-Informationstabelle zum Akkumulieren einer Seitenschablone zum Erzeugen einer Eingabe/Ausgabe-Seite; und 221 eine Seitenschablone-Verarbeitungseinheit zum Erzeugen der Eingabe/Ausgabe-Seite aus der Seitenschablone-Informationstabelle 220.
  • Die Bezugszahl 130 kennzeichnet den Cyber-Einkaufszentrumsclient; 231 eine Eingabevorrichtung desselben; 232 eine Eingabeverarbeitungseinheit zum Verarbeiten einer Eingabe durch die Eingabevorrichtung 231; 233 eine Ausgabevorrichtung des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130; und 234 eine Ausgabeverarbeitungseinheit zum Verarbeiten einer Ausgabe an die Ausgabevorrichtung 233.
  • Die 3 ist ein Diagramm, das ein Beispiel einer Abhängigkeitsbeziehung zwischen den Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte zeigt. Die Bezugszahl 300 kennzeichnet eine Zugriffssteuerung seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110; 310 eine Beschränkung für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130; und 320 eine Einschränkung für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130.
  • Als Zugriffssteuerung 300 seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110 existiert eine Zugriffsperiodensteuerung 301 für erworbene digitale Inhalte 101. Bei diesem Beispiel kann entweder ein Modus zum Begrenzen einer Zugriffsperiode oder ein Modus ohne Periodenbegrenzung ausgewählt werden. Als Einschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 existieren ein "Ausführen" 311 als Vorgang, der bei Inhalten vom Typ ohne Anzeige in einem Browser, wie Software oder dergleichen ausgeführt werden kann, "Abspielen" 313 als Vorgang, der in Inhalten vom Streamtyp ausgeführt werden kann; "Ansicht" 312 als Vorgang, der bei Inhalten vom Typ mit Browseranzeige ausgeführt werden kann, wie bei einer Bilddatei oder dergleichen; "Drucken" 314, "Abspeichern" 315 und "cut and paste" 316. Eine Abhängigkeitsbeziehung von Vorgängen, die bei Inhalten vom Typ mit Browseranzeige ausgeführt werden können, ist wie folgt. "Ansicht" 312 ist eine Vorbedingung für "Drucken" 314 und "Abspeichern" 315. D.h., dass die digitale Inhalte 105 solange nicht ausgedruckt und abgespeichert werden können, wie keine Ausübungsgewalt vorhanden ist, um sie zu sehen. "Abspeichern" 315 ist eine Vorbedingung für "cut and paste" 316. D.h., dass für die digitalen Inhalte 101 solange kein cut and paste ausgeführt werden kann, solange keine Ausübungsgewalt zum Speichern derselben vorliegt.
  • Die Beschränkung 320 für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 verfügt über eine Anwendung 321 und einen Vorgang 325. Die Anwendung 321 ist ein Nutzungsobjekt für die digitalen Inhalte 101, und sie beinhaltet kommerzielle Nutzung 322 und private Nutzung 323. Der Vorgang 325 ist ein Vorgang, wie er für die digitalen Inhalte 101 ausgeführt wird, und er beinhaltet "Verkaufsauslieferung" 326, "Kopieren" 327, "Anpassen" 328 und "Drucken" 329. Eine Abhängigkeitsbeziehung zwischen der Beschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 und der Einschränkung 320 für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 ist wie folgt. "Kopieren" 327 ist eine Vorbedingung für "Anpassen" 328. D.h., dass die digitalen Inhalte 101 solange nicht verarbeitet werden können als keine Ausübungsgewalt zum Kopieren derselben vorhanden ist. "Abspeichern" 315 ist eine Vorbedingung für das "Kopieren" 327. D.h., dass die digitalen Inhalte 101 solange nicht kopiert werden können, als keine Ausübungsgewalt zum Abspeichern derselben vorhanden ist. "Cut and paste" 316 ist eine Vorbedingung für "Anpassen" 328. D.h., dass die digitalen Inhalte 101 solange nicht verarbeitet werden können, als keine Ausübungsgewalt für einen "cut and paste"-Vorgang an ihnen vorhanden ist.
  • Die 4 ist ein Diagramm, das ein Beispiel der Beziehung zwischen den Attributen, wie sie beim Registrieren der digitalen Inhalte 101 definiert werden, und Gütern im Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 zeigt. Die Bezugszahl 102 kennzeichnet die Attribute von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen; 103 den Wert digitaler Inhalte; und 104 die Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte. Als Attribute 102 von Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, existieren beispielsweise Warennamen für die digitalen Inhalte 101 sowie die Art derselben. Als Wert 103 digitaler Inhalte existieren eine Genehmigung 411 zu einer Vereinbarung zu den Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte als Vertrag hinsichtlich der Nutzung der digitalen Inhalte 101, Kundeninformation 412 zu digitalen Inhalten als persönliche Information (beispielsweise ein Name und eine Emailadresse) zum Kunden der digitalen Inhalte 101, und ein Warenpreis 413 zu den digitalen Inhalten 101. Die Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte beinhalten die Zugriffssteuerung 300 seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110, die Einschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 sowie die Einschränkung 320 für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130.
  • Die digitalen Inhalte 101 werden durch eine Kombination der Attribute 102 zu Waren, die digitalen Inhalten entsprechen, dem Wert 101 digitaler Inhalte und den Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte als Ware registriert. Daher können selbst dann, wenn die Attribute 102 zu Waren, die digitalen Inhalten entsprechen gleich sind, durch Definieren verschiedener Werte 103 digitaler Inhalte oder verschiedener Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte die digitalen Inhalte 101 als mehrere Waren registriert werden.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 5 ein Schritt zum Definieren von Waren betreffend die digitalen Inhalte 101 beschrieben. Der Warendefinitionsschritt ist der Folgende. Bei der Ausführungsform wird nun angenommen, dass der Geschäftsmanager auf interaktive Weise die Waren unter Nutzung des Cyber-Einkaufszentrumsclients 100 eingibt.
  • Als Erstes sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 einen Warendefinitionsseite-Anforderungsbefehl an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (501). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Warendefinitionsseite-Anforderungsbefehl (502), und er erzeugt eine Warendefinitionsseite (503), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 (504). Nachdem die Warendefinitionsseite empfangen wurden (505), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 dieselbe an (506). Die 6 zeigt ein Beispiel der Warendefinitionsseite.
  • Der Geschäftsmanager gibt unter Verwendung der Warendefinitionsseite Warendefinitionsinformation zu den digitalen Inhalten 101 ein (507). In die Warendefinitionsseite werden Definitionsinformation zu den Attributen 102 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen sowie der Wert 103 zu digitalen Inhalten eingegeben. Bei der Ausführungsform ist angenommen, dass eine Bilddatei eine Apfels als Ware registriert wird. Als Warenname 601 wird "Apfel" als Attribut 106 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen eingetragen. Als Warenpreis 602, der als Warenpreis 413 der digitalen Inhalte 101 dient, wird "¥100" eingetragen. Als Kundeninformation 412 zu digitalen Inhalten wird eine Emailadresse 604 eingetragen. Als Genehmigung 411 für die Vereinbarung wird "erforderlich" 608 eingetragen.
  • Nach Abschluss der Eingabe sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 die Warendefinitionsinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (508). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Warendefinitionsinformation (509), er erzeugt eine Seite zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte (510), und danach sendet er die Seite zum Definieren der Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 (511). Nachdem die Seite zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen wurde (512), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 dieselbe an (513). Die 7 zeigt ein Beispiel der Seite zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte.
  • Der Geschäftsmanager gibt die Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte unter Verwendung der Seite zum Definieren von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte ein. Als Erstes wird die Zugriffssteuerung 300 seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110 gesetzt (514). Bei einer Periodeneinstellung existieren drei Periodenarten, nämlich ein Relativterm 701, ein Absolutterm 702 und unbeschränkt 703. Im Relativterm 701 ist eine Zeitperiode eingetragen, während der es ab dem Erwerbsdatum der digitalen Inhalte 101 möglich ist, auf diese zuzugreifen. Im Absolutterm 702 ist das letzte Datum eingetragen, zu dem es möglich ist, auf die erworbenen digitalen Inhalte 101 zuzugreifen. Wenn keine Periodeneinstellung bereitgestellt ist, wird unbeschränkt 703 ausgewählt. Bei diesem Beispiel ist unbeschränkt 703 ausgewählt.
  • Anschließend wird die Beschränkung 320 für logische Vorgänge an den digitalen Inhalten seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 eingestellt (515). Als Erstes wird ein Wiedergabeverfahren für die digitalen Inhalte 105 ausgewählt, nämlich entweder "Ansicht" 704, "Ausführen" 705 oder "Wiedergeben" 706. "Ansicht" 704 wird bei Inhalten vom Typ ohne Browseranzeige ausgewählt. "Ausführen" 705 wird für Inhalte vom Typ mit Browseranzeige ausgewählt. "Wiedergabe" 706 wird bei Inhalten vom Streamtyp ausgewählt. Bei der Ausführungsform ist "Ansicht" 704 ausgewählt, da es sich bei den zu registrierenden Waren um eine Bilddatei handelt.
  • Nun wird entweder privater Gebrauch 707 oder gewerblicher Gebrauch 708 als Anwendungserlaubnis für die digitalen Inhalte 101 ausgewählt. Bei privater Nutzung der digitalen Inhalte 101 wird privater Gebrauch 707 ausgewählt. Bei gewerblicher Nutzung der digitalen Inhalte 101 wird gewerbliche Nutzung 708 ausgewählt. Bei diesem Beispiel ist privater Gebrauch 707 ausgewählt.
  • Als Benutzungserlaubnisbereich der digitalen Inhalte 101 wird ein relevanter Punkt aus "Verkaufsauslieferung (gewerblicher Gebrauch) sperren" 707, "Verkaufsauslieferung (gewerblicher Gebrauch) zulassen" 710, "Kopieren sperren" 711, "Kopieren zulassen" 712, "Verarbeiten sperren" 713, "Verarbeiten zulassen" 714, "Drucken sperren" 715 und "Drucken zulassen" 716 ausgewählt. Bei diesem Beispiel sind "Verkaufsauslieferung (gewerblicher Gebrauch) sperren" 709, "Kopieren zulassen" 712, "Verarbeiten sperren" 713 und "Drucken zulassen" 716 ausgewählt.
  • Anschließend wird das Vorliegen oder Fehlen einer erzwungenen Ausübung der Beschränkung 320 zu logischen Vorgängen seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 eingestellt. Hier wird entweder "zwangsweise Ausführen" 717 oder "nicht zwangsweise Ausführen" 718 ausgewählt. Wenn "zwangsweise Ausführen" 717 ausgewählt wird, wird die Beschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130, die nicht der eingestellten Beschränkung 320 für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 widerspricht, eingestellt. Bei diesem Beispiel ist "zwangsweise Ausführen" 717 ausgewählt.
  • Schließlich werden Zusatzpunkte eingestellt (516). Beim Einstellen anderer Benutzungsbedingungen als der vorstehenden Auswahlpunkte werden zusätzliche Benutzungsbedingungen zu den Zusatzpunkten 719 eingegeben.
  • Wenn nach dem Abschließen der Eingabe eine Sendetaste 720 betätigt wird, überträgt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 100 die eingegebene Information an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (517). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die eingegebene Information (518). Die Einheit 212 zum Verarbeiten der Definition von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte erzeugt in der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte einen Eintrag (519). Die Einheit 211 zum Verarbeiten der Definition betreffend Waren, die digitalen Inhalten entsprechen erzeugt in der Verwaltungstabelle 213 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen einen Eintrag (520).
  • Die 8 ist ein Beispiel eines Eintrags in der Verwaltungstabelle 213 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: ein Warenname 801 betreffend digitale Inhalte; eine Mitgliedsgeschäft-ID 802 als ID des Cyber-Geschäfts; eine Benutzungsbedingungen-ID 803 als Kennung der für die digitalen Inhalte 101 definierten Benutzungsbedingungen; ein Preis 804 als Warenpreis 413 der digitalen Inhalte 101; und Kundeninformation 805 als Kundeninformation 412 betreffend digitale Inhalte.
  • Bei diesem Beispiel wird dem Warennamen 801 der Warenname 601 "Apfel" zugeordnet, wie er durch den Geschäftsmanager unter Verwendung der Warendefinitionsseite in der 6 eingegeben wurde. Die ID des Cyber-Geschäfts wird der Mitgliedsgeschäft-ID 802 zugeordnet. Der Benutzungsbedingungen-ID 803 wird eine Benutzungsbedingungen-ID 901 zugeordnet, die in der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte automatisch vergeben wird. Dem Preis 804 wird der Warenpreis 602 "¥100" zugeordnet, der vom Geschäftsmanager unter Verwendung der Warendefinitionsseite in der 6 eingegeben wurde. Der Kundeninformation 805 wird die "Emailadresse" gemäß 604 zugeordnet.
  • Die 9 zeigt ein Beispiel eines Eintrags in der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: die Benutzungsbedingungen-ID 901 als Kennung der für die digitalen Inhalte 101 definierten Benutzungsbedingungen; ein Serverzugriffsrecht 902, das das Vorliegen oder Fehlen einer Zugriffssteuerung an zeigt, wie sie seitens des Cyber-Einkaufszentrumsservers 110 ausgeführt wird; ein Relativterm 903 als Term für den Fall, dass seitens des Cyber-Einkaufszentrums 110 eine Steuerung einer Relativzugriffsperiode ausgeführt wird; eine Relativtermeinheit 904 als Einheit (beispielsweise Monat oder Tag) für den Relativterm; eine Gentleman's-Agreement-Anwendung 905 als Anwendung, die durch die Beschränkung 320 für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients definiert ist; ein Gentleman's-Agreement-Vorgang 906, der durch die Beschränkung 320 für logische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients definiert ist und wobei es sich um einen Vorgang handelt, der hinsichtlich der digitalen Inhalte 101 ausgeführt werden kann; und eine erzwungene Ausführung 907, die das Vorliegen oder Fehlen einer Beschränkung 310 betreffend physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients zeigt.
  • Bei diesem Beispiel wird die Benutzungsbedingungen-ID 901 durch die Verarbeitungseinheit für Benutzungsbedingungen automatisch vergeben. Die Unbegrenzung 703, der private Gebrauch 707, das Kopieren 712, das Drucken 716 und die zwangsweise Ausübung 717, wie sie vom Geschäftsmanager unter Verwendung der in der 7 dargestellten Bildebene zur Definition von Benutzungsbedingungen eingegeben wurden, werden dem Serverzugriffsrecht 902, der Gentleman's-Agreement-Anwendung 905, dem Gentleman's-Agreement-Vorgang 906 bzw. der erzwungenen Ausübung 907 zugeordnet. Da für das Serverzugriffsrecht 902 die Unbegrenzung 703 eingestellt wurde, wird dem Relativterm 903 und der Relativtermeinheit 904 nichts zugeordnet.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 10 ein Schritt zum Erwerben der digitalen Inhalte 101 beschrieben. Bei dieser Ausführungsform ist angenommen, dass der Kunde die Bilddatei mit dem Apfel erwirbt, wie sie unter Verwendung des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 im Flussdiagramm der 5 als Ware registriert wurde. Der Kaufschritt ist der Folgende.
  • Als Erstes führt der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus (1001). Die 14 ist ein Beispiel einer Login-Bildebene. Beim Login-Vorgang wird eine Login-Taste 1403 betätigt, nachdem eine Benutzer-ID 1401 und ein Passwort 1402 eingegeben wurden.
  • Nach dem Login-Vorgang wird nach den digitale Inhalten 101 gesucht, die im Einkaufszentrum erworben werden sollen (1002). Die 11 ist ein Flussdiagramm, das Detailprozesse im Schritt 1002 zeigt.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer als Kunden an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1101). Die oberste Seite ist die Seite des Login-Benutzers selbst, die als Erstes angezeigt wird, nachdem der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum ausgeführt wurde. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (1102), er erzeugt die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (1103), und danach sendet er die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 130 (1104). Nachdem die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer empfangen wurde (1105), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an (1106). Die 15 zeigt ein Beispiel für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer.
  • Bei der Ausführungsform wählt, da eine Bilddatei erworben wird, der Login-Benutzer in diesem Bild eine Bildgeschäfteliste 1501 aus (1107). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für eine Bildgeschäfteliste-Seite an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1108). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die Bildgeschäfteliste-Seite (1109), er erzeugt eine solche (1110), und danach sendet er sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1111). Nachdem die Bildgeschäfteliste-Seite empfangen wurde (1112), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an (1113). Die 16 zeigt ein Beispiel für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer.
  • In dieser Seite wird aus der Bildgeschäfteliste ein Bildgeschäft ausgewählt. Der Login-Benutzer wählt das Bildgeschäft CardHouse 1601 aus (1114). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die oberste Seite von CardHouse an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1115). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die oberste Seite von CardHouse (1116), er erzeugt die oberste Seite von CardHouse (1117), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1118). Nachdem die oberste Seite von CardHouse empfangen wurde (1119), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an. Die 17 zeigt ein Beispiel für die oberste Seite von CardHouse.
  • In dieser Seite wird ein Menü ausgewählt, um nach einer zu erwerbenden Bilddatei zu suchen. Der Login-Benutzer wählt ein in jüngster Zeit beliebtes Bild 1701 aus (1121). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die Seite von in letzter Zeit beliebten Bildern an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1122). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 1110 empfängt den Anforderungsbefehl für die Seite mit in jüngster Zeit beliebten Bildern (1123), er erzeugt eine solche (1124), und danach sendet er sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1125). Nachdem die Seite mit in jüngster Zeit beliebten Bildern empfangen wurde (1126), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an (1127). Die 18 zeigt ein Beispiel für die Seite mit in jüngster Zeit beliebten Bildern.
  • In dieser Seite wird ein zu erwerbendes Bild ausgewählt. Der Login-Benutzer drückt eine Kauftaste 1802 unter dem zu erwerbenden Bild 1801 eines Apfels (1128). Auf diese Weise werden die Prozesse des Flussdiagramms der 11 abgeschlossen.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet Information zu den durch den Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1103). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Information zu den vom Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 (1004), und er ruft die Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte auf Grundlage der empfangenen Information aus der Tabelle 214 für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte ab (1105).
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte eine Seite zum Erläutern einer Zusammenfassung der Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte (1006), und danach sendet er diese Seite mit einer zusammenfassenden Erläuterung der Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1007). Nachdem die Seite mit zusammenfassenden Erläuterungen zu Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen wurde (1008), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an (1009). Die 19 zeigt ein Beispiel für die Seite zum zusammenfassenden Erläutern von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte.
  • Der Login-Benutzer liest eine Zusammenfassung 1901 der Benutzungsbedingungen zu einem zu erwerbenden Bild, und er drückt eine Zustimmungstaste 1902, wenn er den Benutzungsbedingungen zustimmt (1010). Wenn der Login-Benutzer nicht zustimmt, klickt er eine Ablehntaste 1903 an und beendet die Prozesse.
  • Wenn die Zustimmtaste 1902 gedrückt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine Meldung an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt, dass der Login-Benutzer der Zusammenfassung 1901 der Benutzungsbedingungen zugestimmt hat (1011). Nachdem die Vereinbarungsinformation empfangen wurde (1012), erzeugt auf Grundlage der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 eine Seite zur Vereinbarungserläuterung der Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte (1013), und danach sendet er diese Seite an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1014). Nachdem die Seite zur Vereinbarungserläuterung betreffend die Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen wurde (1015), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 diese Seite an (1016). Die 20 zeigt ein Beispiel für die Seite mit Vereinbarungserläuterungen zu Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte.
  • Der Login-Benutzer liest die Zustimmung 2001 zu den Benutzungsbedingungen für das zu erwerbende Bild, und er drückt eine Zustimmungstaste 2002 (1017), wenn er dem Inhalt der Vereinbarung zustimmt. Wenn der Login-Benutzer nicht zustimmt, klickt er die Ablehntaste 2003 an und beendet die Prozesse.
  • Wenn die Zustimmtaste 2002 gedrückt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine Meldung an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt, dass der Login-Benutzer der Vereinbarung 2001 betreffend die Benutzungsbedingungen zugestimmt hat. Nachdem Vereinbarungsinformation empfangen wurde (1019), ruft der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Warenpreis 413 zu den digitalen Inhalten sowie die Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte aus der Verwaltungstabelle 213 zu Waren, die digitalen Inhalten entsprechen ab (1020). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für die Werte digitaler Inhalte bestimmt den Kaufpreis auf Grundlage des Warenpreises 413 für die digitalen Inhalte (1021). Die 12 ist ein Flussdiagramm, das einen Detailprozess im Schritt 1020 zeigt. Bei der Ausführungsform erfolgt die Bezahlung unter Verwendung einer Kreditkarte.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Kaufpreis-Bezahlseite (1201), und er sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1202). Nachdem die Kaufpreis-Bezahlseite empfangen wurde (1203), zeigt der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 dieselbe an (1204). Die 21 zeigt ein Beispiel der Kaufpreis-Bezahlseite.
  • In der Kaufpreis-Bezahlseite gibt der Login-Benutzer die Art der Kreditkarte 2101, die Kreditkartennummer 2102, die Gültigkeitsdauer 2103 der Kreditkarte sowie den Namen des Karteneigentümers 2104 ein, und er drückt eine Kauftaste 2105 (1205). Wenn die Kauftaste 2105 gedrückt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eingegebene Kaufinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1206). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Kaufinformation empfangen hat (1207), führt er einen Bezahlprozess mit der Kreditkarte aus (1208). Auf diese Weise werden die Prozesse des Flussdiagramms der 12 abgeschlossen.
  • Wenn der Kaufprozess für den Kaufpreis normal endet, fügt die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale Inhalte die Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte hinzu. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110n erzeugt auf Grundlage der Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte eine Kundeninformation-Eingabeseite (1022), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1023). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Kundeninformation-Eingabeseite empfangen hat (1024), zeigt er dieselbe an (1025). Die 22 zeigt ein Beispiel der Kundeninformation-Eingabeseite.
  • Der Login-Benutzer gibt eine Emailadresse 2201 ein und drückt eine Sendetaste 2202 (1026). Wenn die Sendetaste 2202 gedrückt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die eingegebene Kundeninformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1027). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Kundeninformation (1028). Die Definitionsverarbeitungseinheit 215 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte erzeugt in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte einen Eintrag (1029). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für Werte digitaler Inhalte erzeugt in der Verwaltungstabelle 218 für Kundeninformation einen Eintrag (1030).
  • Die 24 zeigt ein Beispiel des Eintrags in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: eine Benutzer-ID 2401 als Kennung des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine ID 2402 zu persönlichen Benutzungsbedingungen als Kennung für die für den Kunden der digitalen Inhalte vergebenen persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte; den Warennamen 2403 der erworbenen digitalen Inhalte 101; den Namen 2404 des Cyber-Geschäfts, das die erworbenen digitalen Inhalte 101 verkauft hat; das Verkaufsdatum 2405 als Datum des Erwerbs der digitalen Inhalte 101; einen Gültigkeitsterm 2406 als Zeitraum, in dem es möglich ist, auf die erworbenen digitalen Inhalte 101 zuzugreifen; und eine Benutzungsbedingungensituation 2407 als Situation (beispielsweise gültig, außerhalb der Gültigkeit usw.) der Benutzungsbedingungen.
  • Bei diesem Beispiel wird der Benutzer-ID 2401 diejenige Benutzer-ID 1401 zugeordnet, wie sie eingegeben wurde, als der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum ausgeführt wurde. Der ID 2402 für persönliche Benutzungsbedingungen wird eine Kennung zugeordnet, wie sie automatisch durch die Definitionsverarbeitungseinheit 215 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte vergeben wird. Den Warennamen 2403 wird der Warenname 801 im Eintrag der Verwaltungstabelle 213 zu Waren, die digitalen Inhalten entsprechen in der 8 zugeordnet. Dem Namen 2404 des Mitgliedsgeschäfts wird die Mitgliedsgeschäft-ID 802 zugeordnet. Dem Kaufdatum 2405 wird das Kaufdatum betreffend die digitalen Inhalte 101 zugeordnet. Ein Gültigkeitsterm wird auf Grundlage der Terminformation im Eintrag der Benutzungsbedingungentabelle 214 in der 9 berechnet und dem Gültigkeitsterm 2406 zugeordnet. Bei diesem Beispiel wird dem Gültigkeitsterm 2406 "unendlich" zugeordnet, da das Serverzugriffsrecht 902 auf "unbegrenzt" eingestellt ist. Die Benutzungsbedingungensituation 2407 wird auf "gültig" eingestellt. Der Wert der Benutzungsbedingungensituation 2406 kann außer auf "gültig" auch auf "außerhalb des Zeitraums" oder "ungültig" eingestellt werden.
  • Die 25 zeigt ein Beispiel für den Eintrag in der Verwaltungstabelle für Benutzerinformation. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: ein Benutzername 2501 als Name des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine Emailadresse 2502 als Emailadresse des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine Adresse 2503 als Adresse des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; und eine Telefonnummer 2504 als Telefonnummer des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat. Bei diesem Beispiel wird die in die Kundeninformation-Eingabeseite der 22 eingegebene Emailadresse 2201 der Emailadresse 2502 zugeordnet.
  • Schließlich liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte 101, die der Login-Benutzer erworben hat (1031). Die 13 ist ein Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 1031 zeigt. Bei diesem Beispiel liefert, da es sich bei den erworbenen digitalen Inhalten 101 um eine Bilddatei handelt, der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 eine Kopie der Bilddatei an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite für das erworbene Bild (1301), und er sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite für das erworbene Bild empfangen hat (1303), zeigt er sie an (1304). Die 23 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite für das erworbene Bild.
  • Wenn der Login-Benutzer eine Herunterladetaste 2301 als Auslieferungsstarttaste für das erworbene Bild betätigt (1305), sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen Anforderungsbefehl für die Auslieferung der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte empfangen hat (1307), liefert die Herunterladeeinrichtung 117 den Herunterladeartikel 116, bei dem die Information zur Beschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 in die Kopie der digitalen Inhalte 101 des erworbenen Bilds eingeschlossen ist, an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1308).
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 empfängt den Auslieferungsartikel (1309), und der Kaufprozess für digitalen Inhalte wird abgeschlossen. Im Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 werden die digitalen Inhalte 101 im Auslieferungsartikel 116 durch die Anzeigeeinrichtung 132 angezeigt. Die Anzeigeeinrichtung 132 wird durch die Information zur Beschränkung 310 für physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130, wie in den Auslieferungsartikel 116 eingeschlossen, gesteuert. Auf diese Weise werden die Prozesse in den Flussdiagrammen der 13 und 10 abgeschlossen.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 10 der Fall des Kaufs "Information zu täglichen Aktienkursen für drei Monate" beschrieben. Ein Schritt zum Erwerben digitaler Inhalte ist der Folgende.
  • Als Erstes führt der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus, (1001). Die 14 zeigt ein Beispiel eines Login-Bilds. Beim Login-Vorgang wird, nachdem die Benutzer-ID 1401 und das Passwort 1402 eingegeben wurden, die Login-Taste 1403 betätigt.
  • Nach dem Login-Vorgang wird nach den zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 im Einkaufszentrum gesucht (1002). Die 26 ist ein Flussdiagramm, das Detailprozesse im Schritt 1002 zeigt.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer als Kunden an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2601). Die oberste Seite ist eine Seite des Login-Benutzers selbst, die als Erstes angezeigt wird, nachdem der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum ausgeführt wurde. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (2602), er erzeugt die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (2603), und danach sendet er sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2604). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer empfangen hat (2605), zeigt er sie an (2606). Die 15 zeigt ein Beispiel der obersten Seite betreffend den Login-Benutzer.
  • Bei diesem Beispiel wählt der Login-Benutzer, da Aktienkursnachrichten erworben werden, eine Nachrichtenabonnementdienst-Liste 1502 aus (2607). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für eine Listenseite zu Nachrichtenabonnementdiensten an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2608). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für eine Listenseite zu Nachrichtenabonnementdiensten (2609), er erzeugt eine Listenseite für Nachrichtenabonnementdienste (2610), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2611). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Listenseite mit Nachrichtenabonnementdiensten empfangen hat (2612), zeigt er sie an (2613). Die 27 zeigt ein Beispiel der Listenseite mit Nachrichtenabonnementdiensten.
  • In dieser Seite wird aus der Liste von Nachrichtenabonnementdiensten einer der Nachrichtendienste ausgewählt. Der Login-Benutzer wählt Aktienkursnachrichten 2701 aus (2614). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die oberste Seite von Aktienkursnachrichten an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2612). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die oberste Seite von Aktienkursnachrichten (2616), er erzeugt eine oberste Seite von Aktienkursnachrichten (2617), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2618). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste Seite der Aktienkursnachrichten empfangen hat, zeigt er sie an (2620). Die 28 zeigt ein Beispiel der obersten Seite mit Aktienkursnachrichten.
  • Auf dieser Seite wird ein Menü ausgewählt, um nach den zu erwerbenden Aktienkursnachrichten zu suchen. Der Login-Benutzer wählt tägliche Aktienkursinformation 2801 aus (2621). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für eine Seite mit täglicher Aktienkursinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (2622). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die Seite mit täglicher Aktienkursinformation (2623), er erzeugt eine Seite mit täglicher Aktienkursinformation (2624), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (2625). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Seite mit täglicher Aktienkursinformation empfangen hat (2626), zeigt er sie an (2627). Die 29 zeigt ein Beispiel der Seite mit täglicher Aktienkursinformation.
  • Auf dieser Seite wird eine Abonnementsperiode für die zu erwerbende tägliche Aktienkursinformation ausgewählt. Der Login-Benutzer betätigt eine Kauftaste 2902 neben einem zu erwerbenden Dreimonatsabonnement 2901 (2628). Auf diese Weise werden die Prozesse im Flussdiagramm der 26 beendet.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet die Information der durch den Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalte 101 an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1003). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Information zu den durch den Login-Benutzer zu erwerbenden digitalen Inhalten 101 (1004), und er sucht auf Grundlage der empfangenen Information die Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte aus der Tabelle 214 mit Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte heraus (1005).
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte eine zusammenfassende Erläuterungsseite zu den Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte (1006), und danach sendet er diese Seite an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1007). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die zusammenfassende Erläuterungsseite für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen hat (1008), zeigt er sie an (1009). Die 30 zeigt ein Beispiel der zusammenfassenden Erläuterungsseite für Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte.
  • Der Login-Benutzer liest eine Zusammenfassung 3001 der Benutzungsbedingungen für das zu erwerbende Bild, und er betätigt eine Zustimmungstaste 3002, wenn er den Benutzungsbedingungen zustimmt (1010). Wenn der Login-Benutzer nicht zustimmt, klickt er eine Ablehntaste 3003 an und beendet die Prozesse.
  • Wenn die Zustimmungstaste 1902 betätigt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine Meldung an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt, dass der Login-Benutzer der Zusammenfassung 1901 der Benutzungsbedingungen zugestimmt hat (1011). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Vereinbarungsinformation empfangen hat (1012), erzeugt er auf Grundlage der Benutzungsbedingungen 104 für digitale Inhalte eine Vereinbarungserläuterungsseite zu den Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte (1013), und danach sendet er diese Seite an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1014). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Vereinbarungserläuterungsseite zu den Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen hat (1015), zeigt er diese Seite an (1016). Die 31 zeigt ein Beispiel der Vereinbarungserläuterungsseite zu den Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte.
  • Der Login-Benutzer liest die Vereinbarung 3101 zu den Benutzungsbedingungen für das zu erwerbende Bild, und er betätigt eine Zustimmungstaste 3102, wenn er dem Inhalt der Vereinbarung zustimmt (1017). Wenn der Login-Benutzer nicht zustimmt, klickt er eine Ablehntaste 3103 an und beendet die Prozesse.
  • Wenn die Zustimmungstaste 3102 betätigt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 eine Meldung an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, die anzeigt, dass der Login-Benutzer der Vereinbarung 2001 zu den Benutzungsbedingungen zugestimmt hat (1018). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Vereinbarungsinformation empfangen hat (1019), ruft er den Warenpreis 413 zu den digitalen Inhalten und die Information 412 zum Kunden derselben aus der Verwaltungstabelle 213 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen ab (1020). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale Inhalte bestimmt den Kaufpreis auf Grundlage des Warenpreises 413 der digitalen Inhalte (1021). Die 12 ist ein Flussdiagramm, das Detailprozesse im Schritt 1021 zeigt. Bei dieser Ausführungsform wird die Bezahlung unter Verwendung einer Kreditkarte ausgeführt.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Kaufpreis-Bezahlseite (1201), und er sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1202). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Kaufpreise-Bezahlseite empfangen hat (1203), zeigt er sie an (1204). Die 32 zeigt ein Beispiel der Kaufpreis-Bezahlseite.
  • Der Login-Benutzer gibt die Art 3201 der Kreditkarte, die Kreditkartennummer 3202, die Gültigkeitsdauer 3203 der Kreditkarte sowie den Namen 3204 des Karteneigentümers unter Verwendung der Kaufpreis-Bezahlseite ein, und er betätigt eine Bezahltaste 3205 (1205). Wenn die Bezahltaste 3205 betätigt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die eingegebene Bezahlinformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1206). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Bezahlinformation empfangen hat (1207), führt er mit der Kreditkarte einen Bezahlprozess aus (1208). Auf diese Weise werden die Prozesse im Flussdiagramm der 12 beendet.
  • Wenn der Bezahlprozess für den Kaufpreis normal endet, fügt die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale Inhalte die Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte hinzu. Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage der Information 412 zum Kunden der digitalen Inhalte eine Kundeninformation-Eingabeseite (1022), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1023). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Kundeninformation-Eingabeseite empfangen hat (1024), zeigt er diese an (1025). Die 33 zeigt ein Beispiel der Kundeninformation-Eingabeseite.
  • Der Login-Benutzer gibt einen Namen 3301 und eine Emailadresse 3302 ein und betätigt eine Sendetaste 3303 (1026). Wenn die Sendetaste 3303 betätigt wird, sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die eingegebene Kundeninformation an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1027). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt die Kundeninformation (1028). Die Verarbeitungseinheit 215 für Definitionen von Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte erzeugt in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte einen Eintrag (1029). Die Hinzufügeverarbeitungseinheit 216 für digitale Inhalte erzeugt in der Kundeninformation-Verwaltungstabelle 218 einen Eintrag (1030).
  • Die 35 zeigt ein Beispiel des Eintrags in der Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: eine Benutzer-ID 3501 als Kennung des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine ID 3502 für persönliche Benutzungsbedingungen als Kennung für die persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte, die für den Kunden der digitalen Inhalte vergeben wurden; einen Warennamen 3503 der erworbenen digitalen Inhalte 101; einen Mitgliedsgeschäftsnamen 3504 des Mitgliedsgeschäfts, das die erworbenen digitalen Inhalte 101 verkauft hat; das Verkaufsdatum 3505 als Datum des Erwerbs der digitalen Inhalte 101; eine Gültigkeitsdauer 3506 als Zeitdauer, während der es möglich ist, auf die erworbenen digitalen Inhalte 101 zuzugreifen; und eine Benutzungsbedingungensituation 3507 als Situation (beispielsweise Gültigkeit, außerhalb der Zeitdauer usw.) der Benutzungsbedingungen.
  • Bei diesem Beispiel wird der Benutzer-ID 3501 diejenige Benutzer-ID 1401 zugeordnet, wie sie eingegeben wurde, als der Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum ausgeführt wurde.
  • Der ID 3502 für persönliche Benutzungsbedingungen wird eine Kennung zugeordnet, wie sie durch die Verarbeitungseinheit 215 zur Definition persönlicher Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte automatisch verliehen wird. Dem Warennamen 3503 wird der Warenname "tägliche Aktienkursinformation für drei Monate" im Eintrag der aktuellen Waren in der Verwaltungstabelle 213 für Waren, die digitalen Inhalten entsprechen zugeordnet. Dem Mitgliedsgeschäftsnamen 3504 wird der Mitgliedsgeschäftsname "Aktienkursnachrichten" zugeordnet. Dem Kaufdatum 3505 wird das Datum des Erwerbs der digitalen Inhalte 101 zugeordnet. Auf der Grundlage der Zeitdauerinformation im Eintrag in der Benutzungsbedingungentabelle 214 wird eine Gültigkeitsdauer berechnet und der Gültigkeitsdauer 3506 zugeordnet. Bei diesem Beispiel wird das Serverzugriffsrecht auf "Begrenzung" eingestellt, die Relativdauer wird auf 3 eingestellt, und die Relativdauereinheit wird auf Monat eingestellt. Daher wird der Gültigkeitsdauer 3506 das Datum zugeordnet, das dadurch erhalten wird, dass zum Kaufdatum drei Monate hinzugefügt werden. Die Benutzungsbedingungensituation 3507 wird auf "gültig" eingestellt.
  • Die 36 zeigt ein Beispiel des Eintrags in der Verwaltungstabelle für Benutzerinformation. Als typische Felder der Tabelle existieren die Folgenden: der Benutzername 3601 als Name des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine Emailadresse 3602 als Emailadresse des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; eine Adresse 3603 als Adresse des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat; und eine Telefonnummer 3604 als Telefonnummer des Benutzers, der die digitalen Inhalte 101 erworben hat. Bei diesem Beispiel wird dem Benutzernamen 3601 der Name 3301 zugeordnet, der durch die Kundeninformation-Eingabeseite in der 33 eingegeben wurde. Der Emailadresse 3602 wird die Emailadresse 3302 zugeordnet.
  • Abschließend liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte 101, die der Login-Benutzer erworben hat, aus (1031). Die 13 ist ein Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 1030 zeigt. Bei diesem Beispiel ermöglicht es der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, da die erworbenen digitalen Inhalte 101 einem Nachrichtendienst entsprechen, dem Cyber-Einkaufszentrumsclient 130, die WWW-Seite anzuschauen, auf der die tägliche Aktienkursinformation angezeigt wird.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite zum erworbenen Nachrichtendienst (1301), und er sendet die Auslieferungsstartseite des Nachrichtendiensts an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite des Nachrichtendiensts empfangen hat (1303), zeigt er diese an (1304). Die 34 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite des Nachrichtendiensts.
  • Wenn der Login-Benutzer eine Betrachtungstaste 3401 als Auslieferungsstarttaste des Nachrichtendiensts betätigt (1305), sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen Anforderungsbefehl für die Auslieferung der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte empfangen hat (1307), liefert er die WWW-Seite aus, in der die tägliche Aktienkursinformation angezeigt wird (1308).
  • Im Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 wird die ausgelieferte WWW-Seite angezeigt (1306), und der Kaufprozess für digitale Inhalte wird beendet. Auf diese Weise werden die Prozesse in den Flussdiagrammen der 13 und 10 abgeschlossen. Wie oben angegeben, sind die Kaufschritte dieselben, selbst wenn die Arten der digitalen Inhalte differieren.
  • Nun wird gemäß dem Flussdiagramm der 37 ein Wiedererwerbsschritt für die digitalen Inhalte 101, wenn die Auslieferung derselben fehlschlägt, ausgeführt. Bei dieser Ausführungsform wird die gemäß dem Flussdiagramm der 10 erworbene Bilddatei neu erworben. Der Neuerwerbsschritt für die digitalen Inhalte 101 ist der Folgende.
  • Als Erstes führt der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus (3701). Die 14 zeigt ein Beispiel des Login-Bilds. Beim Login-Vorgang wird die Login-Taste 1403 betätigt, nachdem die Benutzer-ID 1401 und das Passwort 1402 eingegeben wurden.
  • Nach dem Login-Vorgang sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3702). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3703), er erzeugt die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3704), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3705). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer empfangen hat (3706), zeigt er sie an (3707). Die 15 zeigt ein Beispiel für das Bild der obersten Seite betreffend den Login-Benutzer.
  • Wenn die digitalen Inhalte 101 erneut erworben werden, wählt der Login-Benutzer die Liste 1504 mit persönlichen Benutzungsbedingungen aus (3708). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die Listenseite mit den persönlichen Benutzungsbedingungen an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3709). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die Listenseite mit den persönlichen Benutzungsbedingungen (3710). Die Heraussuchverarbeitungseinheit 219 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte durchsucht die Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte auf Grundlage der Benutzer-ID des Login-Benutzers, und sie entnimmt die persönlichen Benut zungsbedingungen für alle digitalen Inhalte, die der Login-Benutzer erworben hat (3711). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage der entnommenen persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte eine Listenseite für persönliche Benutzungsbedingungen (3712), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3713). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Listenseite mit persönlichen Benutzungsbedingungen empfangen hat (3714), zeigt er diese an (3715). Die 38 zeigt ein Beispiel der Listenseite mit persönlichen Benutzungsbedingungen.
  • In der ersten Zeile der Liste mit persönlichen Benutzungsbedingungen wird Information zum Eintrag in der Verwaltungstabelle 217 von persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte in der 24 angezeigt. In der zweiten Zeile wird Information zum Eintrag in der Verwaltungstabelle 217 von persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte in der 35 angezeigt.
  • In 3801 wird der Mitgliedsgeschäftsname 2404 angezeigt. In 3802 wird die Idee 2402 für persönliche Benutzungsbedingungen angezeigt. In 3803 wird der Warenname 2403 angezeigt. Die Gültigkeitsdauer 2406 wird in 3804 angezeigt. Der Mitgliedsgeschäftsname 3504 wird in 3806 angezeigt. Die Idee 3502 für persönliche Benutzungsbedingungen wird in 3807 angezeigt. Der Warenname 3503 wird in 3808 angezeigt. Die Gültigkeitsdauer 3506 wird in 3809 angezeigt. Das Auslieferungsverfahren für die erworbenen digitalen Inhalte 101 wird in 3805 und 3810 angezeigt. Der Grund, weswegen in 3805 "Herunterladen" angezeigt wird, besteht darin, dass die Bilddatei digitale Inhalte einer Art darstellt, wie sie an den Kunden ausgebildet wird. Der Grund, weswegen in 3810 "Lesen" angezeigt wird, besteht darin, dass die tägliche Aktienkursinformation digitaler Inhalte der Art ist, die auf einer WWW-Seite angesehen werden kann.
  • Der Login-Benutzer wählt das Zugriffsverfahren 3805 für die Bilddatei aus, für die die Auslieferung fehlschlug (3716). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet die Information zu den ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3717). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die Information zu den ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen hat (3718), führt er auf Grundlage der Gültigkeitsdauer 3406 der ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte eine serverseitige Zugriffssteuerung aus (3719). Wenn die Gültigkeitsdauer 2406 innerhalb der Dauer liegt und die Benutzungsbedingungensituation 2407 der ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte gültig ist (3720), liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte aus (3722). Wenn die Benutzungsbedingungensituation der ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte nicht gültig ist, und wenn die Gültigkeitsdauer 2406 nicht innerhalb der Dauer liegt, liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte 101 nicht aus (3721).
  • Ein Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 3722 zeigt, ist das Flussdiagramm der 13. Bei diesem Beispiel liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110, da es sich bei den erneut erworbenen digitalen Inhalten 101 um eine Bilddatei handelt, eine Kopie der Bilddatei an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite für das erworbene Bild (1301) und sendet diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite für das erworbene Bild empfangen hat (1303), zeigt er sie an (1304). Die 23 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite für das erworbene Bild.
  • Wenn der Login-Benutzer die Herunterladetaste 2301 als Auslieferungsstarttaste für das erworbene Bild betätigt (1305), sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Anforderungsbefehl zur Auslieferung der digitalen Inhalte empfangen hat (1307), liefert die Herunterladeeinrichtung 117 den Herunterladeartikel 116, der durch Einschließen der Information zur Beschränkung 310 betreffend physikalische Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130 in die Kopie der digitalen Inhalte 101 erhalten wurde, als erworbenes Bild an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1308).
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 empfängt den Auslieferungsartikel (1309), und der Kaufprozess für die digitalen Inhalte wird beendet. Im Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 werden die digitalen Inhalte 101 im Auslieferungsartikel 116 durch die Anzeigeeinrichtung 132 angezeigt. Die Anzeigeeinrichtung 132 wird durch die Information zur Beschränkung 310 der physikalischen Vorgänge seitens des Cyber-Einkaufszentrumsclients 130, wie in den Ausliefe rungsartikel 116 eingeschlossen, gesteuert. Auf diese Weise werden die Prozesse in den Flussdiagrammen der 13 und 37 abgeschlossen.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf das Flussdiagramm der 37 ein Wiedererwerbsschritt, wenn die Auslieferung des im Flussdiagramm der 10 erworbenen Nachrichtendiensts fehlschlägt, beschrieben. Der Wiedererwerbsschritt ist der Folgende.
  • Als Erster führt der Kunde einen Login-Vorgang in das Cyber-Einkaufszentrum aus (3701). Die 14 zeigt ein Beispiel des Login-Bilds. Beim Login-Vorgang wird die Login-Taste 1403 betätigt, nachdem die Benutzer-ID 1401 und das Passwort 1402 eingegeben wurden.
  • Nach dem Login-Vorgang sendet der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 einen Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3702). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3703), und er erzeugt eine oberste Seite betreffend den Login-Benutzer (3704), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3705). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die oberste Seite betreffend den Login-Benutzer empfangen hat (3706), zeigt er sie an. Die 15 zeigt ein Beispiel für die Bildebene der obersten Seite betreffend den Login-Benutzer.
  • Wenn die digitalen Inhalte 101 erneut erworben werden, wählt der Login-Benutzer die Liste 1504 mit persönlichen Benutzungsbedingungen aus (3708). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet einen Anforderungsbefehl für die Listenseite mit persönlichen Benutzungsbedingungen an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3709). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 empfängt den Anforderungsbefehl für die Listenseite mit den persönlichen Benutzungsbedingungen (3710). Die Verarbeitungseinheit 219 zum Abrufen persönlicher Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte ruft die Verwaltungstabelle 217 für persönliche Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte auf Grundlage der Benutzer-ID des Login-Benutzer auf, und sie entnimmt die persönlichen Benutzungsbedingungen für alle digitalen Inhalten, die der Login-Benutzer erworben hat (3711). Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt auf Grundlage der entnommenen persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte eine Listenseite mit persönlichen Benutzungsbedingungen (3712), und danach sendet er diese an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (3713). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Listenseite mit den persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen hat (3714), zeigt er sie an (3715). Die 38 zeigt ein Beispiel der Listenseite mit den persönlichen Benutzungsbedingungen.
  • Der Login-Benutzer wählt das Auslieferungsverfahren 3810 für den Nachrichtendienst aus, für den die Auslieferung fehlschlug (3716). Der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 sendet die ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (3717). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte empfangen hat (3718), führt er auf Grundlage der Gültigkeitsdauer 3506 für die ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte eine serverseitige Zugriffssteuerung aus (3719). Wenn die Gültigkeitsdauer 3506 innerhalb der Zeitdauer liegt, und wenn die Benutzungsbedingungensituation 3507 für die ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte gültig ist (3720), liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte aus (3722). Wenn die Benutzungsbedingungensituation der ausgewählten persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte Ungültigkeit anzeigt, und wenn die Gültigkeitsdauer 3506 nicht innerhalb der Zeitdauer liegt, liefert der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 die digitalen Inhalte 101 nicht aus (3721).
  • Ein Flussdiagramm, das die Detailprozesse im Schritt 3722 anzeigt, ist das Flussdiagramm der 13. Bei diesem Beispiel ermöglicht es, da die digitalen Inhalte 101, die wieder erworben werden, Nachrichtendienste sind, der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 dem Cyber-Einkaufszentrumsclient 130, die WWW-Seite anzuschauen, auf der die tägliche Aktienkursinformation angezeigt wird.
  • Der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 erzeugt eine Auslieferungsstartseite für den Nachrichtendienst (1301), und er sendet sie an den Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 (1302). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 die Auslieferungsstartseite für den Nachrichtendienst empfangen hat (1303), zeigt er sie an (1304). Die 34 zeigt ein Beispiel der Auslieferungsstartseite des Nachrichtendiensts.
  • Wenn der Login-Benutzer die Betrachtungstaste 3401 als Auslieferungsstarttaste des Nachrichtendiensts betätigt (1305), sendet der Cyber-Einkaufszen trumsclient 130 einen Anforderungsbefehl zum Auslieferung der digitalen Inhalte an den Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 (1306). Nachdem der Cyber-Einkaufszentrumsserver 110 den Anforderungsbefehl zum Ausliefern der digitalen Inhalte empfangen hat (1307), wird die WWW-Seite, auf der die tägliche Aktienkursinformation angezeigt wird, ausgeliefert (1308).
  • Im Cyber-Einkaufszentrumsclient 130 wird die ausgelieferte WWW-Seite angezeigt (1309), und der Kaufprozess für digitale Inhalte wird beendet. Auf diese Weise werden die Prozesse in den Flussdiagrammen der 13 und 37 beendet. Selbst wenn die Arten der digitalen Inhalte differieren, sind die Wiedererwerbsschritte dieselben.
  • Gemäß der oben beschriebenen Erfindung werden unter Verwendung der Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte und der persönlichen Benutzungsbedingungen selbst dann, wenn die Auslieferung erworbener digitaler Inhalte fehlschlägt, wenn diese erneut erworben werden, dieselben erneut dadurch geliefert, dass lediglich aus der Liste persönlicher Benutzungsbedingungen der an den Kunden gelieferten digitalen Inhalte diejenigen digitalen Inhalte ausgewählt werden, für die die Wiederauslieferung erwünscht ist. Wenn die persönlichen Benutzungsbedingungen für die ausgewählten digitalen Inhalte gültig sind, werden die digitalen Inhalte erneut ausgeliefert, ohne dass erneut der Warenpreis zu bezahlen wäre. Wenn die digitalen Inhalte erneut erworben werden, ist es nicht erforderlich, die Kundeninformation erneut einzugeben, da die Kundeninformation, der als einer der Werte der digitalen Inhalte eingegeben wurde, beim Erwerb der digitalen Inhalte in der Kundeninformation-Verwaltungstabelle hinzugefügt wurde. Diese Prozeduren sind unabhängig von der Art digitaler Inhalte dieselben. Daher ist die Nutzungseffizienz des Cyber-Einkaufszentrumssystems für den Kunden verbessert.
  • Da sich bei Verkäufen digitaler Inhalte der Wert im Allgemeinen abhängig von den Benutzungsbedingungen ändert, werden, durch Definieren der Benutzungsbedingungen betreffend verschiedene Vorgangsbeschränkungen und des Werts entsprechend jeder Benutzungsbedingung für dieselben digitalen Inhalte die Verkäufe und das Anschauen entsprechend jeder der Benutzungsbedingungen für die digitalen Inhalte realisiert.
  • Gemäß der Erfindung kann nicht nur ein Warenkatalog digitaler Inhalte aus der Warendefinitionsinformation zu den digitalen Inhalten erzeugt werden, sondern es können auch die persönlichen Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte erzeugt und an den Kunden geliefert werden, so dass es nicht erforderlich ist, auf diese doppelte Information zu warten. Demgemäß können die Prozesse ab der Verkaufswerbung für die digitalen Inhalte und der Bestellung derselben bis zur Bezahlung mittels derselben Information ausgeführt werden, ohne dass es zu irgendeinem Missverständnis käme.

Claims (5)

  1. Verkaufsvorrichtung (110) digitaler Inhalte zum Verkaufen digitaler Inhalte, die Vorrichtung umfassend: eine Verarbeitungseinheit (215) zur Definition persönlicher Benutzungsbedingungen für digitale Inhalte, reagierend auf eine Eingabe von Identifikationsinformationen digitaler Inhalte von einem Benutzer und gerichtet auf die Erzeugung auf Benutzerbasis von persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte einschließlich der so eingegebenen Identifikationsinformationen der digitalen Inhalte und Informationen zur Lieferbeschränkung der digitalen Inhalte an den Benutzer; eine Verwaltungstabelle (217) für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte zum Speichern der so erzeugten persönlichen Benutzungsbedingungen der digitalen Inhalte, wobei die Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte in der Verkaufsvorrichtung digitaler Inhalte angelegt ist, eine Download-Einrichtung (117) zum Liefern der den Identifikationsinformationen entsprechenden digitalen Inhalte, wobei Informationen zur Benutzungsbeschränkung der digitalen Inhalte in den digitalen Inhalten eingebettet sind und die Beschränkung in Abhängigkeit vom Benutzer persönlich ausgerichtet ist; und eine Verarbeitungseinheit (219) zum Abrufen von persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte, reagierend auf eine Eingabe von Identifikationsinformationen des Benutzers und gerichtet auf das Auslesen der persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte von den den so eingegebenen Identifikationsinformationen des Benutzers entsprechenden digitalen Inhalten aus der Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte, wobei die Download-Einrichtung dazu ausgelegt ist, Listenseiteninformationen, die die persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte auflisten, an eine dem Benutzer zugehörige Kaufvorrichtung (130) digitaler Inhalte zu über tragen, um die so eingelesenen persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte auf der Kaufvorrichtung digitaler Inhalte anzuzeigen, wobei die Kaufvorrichtung digitaler Inhalte mit der Verkaufsvorrichtung digitaler Inhalte über ein Netzwerk verbunden ist, und wobei die Download-Einrichtung auf die Erfassung einer Eingabe von Informationen hin, die die erneute Lieferung von digitalen Inhalten anfordern, die vom Benutzer aus den persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte in den auf der Kaufvorrichtung digitaler Inhalte angezeigten Listenseiteninformationen ausgewählt werden, die unter den in der Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte gespeicherten persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte so ausgewählten digitalen Inhalte liefert, wenn die den Anforderungsinformationen entsprechenden persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte gültig sind.
  2. Verkaufsverfahren digitaler Inhalte zum Verkaufen digitaler Inhalte an einen Benutzer in einer Verkaufsvorrichtung digitaler Inhalte, die eine Download-Einrichtung zum Übertragen digitaler Inhalte über ein Netzwerk enthält, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Empfangen einer Eingabe von einem Benutzer über das Netzwerk, die den Kauf digitaler Inhalte anzeigt; Speichern von persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte, die Identifikationsinformationen der digitalen Inhalte und Informationen zur Lieferbeschränkung der digitalen Inhalte an den Benutzer mit den jeweils dazwischen bestehenden Beziehungen enthalten, in einer Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte, wobei die Tabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte in der Verkaufsvorrichtung digitaler Inhalte angelegt ist; Übertragen, mittels der Download-Einrichtung, von den Identifikationsinformationen der digitalen Inhalte entsprechenden digitalen Inhalten an den Benutzer, wobei Informationen zur Benutzungsbeschränkung der digitalen Inhalte in den digitalen Inhalten eingebettet sind und die Beschränkung in Abhängigkeit vom Benutzer persönlich ausgerichtet ist; auf eine Eingabe von Identifikationsinformationen des Benutzers hin Auslesen von persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte von den den so eingegebenen Identifikationsinformationen des Benutzers entsprechenden digitalen Inhalten aus der Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte; Übertragen von Listenseiteninformationen, die die persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte auflisten mittels der Download-Einrichtung an eine dem Benutzer zugehörige Kaufvorrichtung digitaler Inhalte, um die so eingelesenen persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte auf der Kaufvorrichtung digitaler Inhalte anzuzeigen, wobei die Kaufvorrichtung digitaler Inhalte mit der Verkaufsvorrichtung digitaler Inhalte über das Netzwerk verbunden ist; und auf die Erfassung einer Eingabe von Informationen hin, die die erneute Übertragung von digitalen Inhalten anfordern, die vom Benutzer aus den persönlichen Benutzungsbedingungen der digitalen Inhalte ausgewählt wurden, Übertragen der unter den in der Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte gespeicherten persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte so ausgewählten digitalen Inhalte mittels der Download-Einrichtung, wenn den Anforderungsinformationen entsprechende persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte gültig sind.
  3. Verkaufsverfahren digitaler Inhalte nach Anspruch 2, wobei die persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte, die aus der Verwaltungstabelle für persönliche Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte ausgelesen wurden, dem Benutzer nach einem Authentifizierungsvorgang für einen den eingegebenen Identifikationsinformationen des Benutzers entsprechenden Benutzer gezeigt werden.
  4. Verkaufsverfahren digitaler Inhalte nach Anspruch 3, wobei: die Verkaufsvorrichtung digitaler Inhalte mit einer Kaufvorrichtung digitaler Inhalte, die die digitalen Inhalte kauft, verbunden ist, die Informationen zur Benutzungsbeschränkung der digitalen Inhalte zur Steuerung der Benutzung der digitalen Inhalte auf der Kaufvorrichtung digitaler Inhalte benutzt werden, und die digitalen Inhalte, in denen die Informationen zur Benutzungsbeschränkung eingebettet sind, an die Kaufvorrichtung digitaler Inhalte geliefert werden, wenn die digitalen Inhalte verkauft werden.
  5. Verkaufsverfahren digitaler Inhalte nach Anspruch 3 oder 4, wobei die persönlichen Benutzungsbedingungen digitaler Inhalte einen Auszählungswert der Übertragung der digitalen Inhalte an den Benutzer und einen die Übertragung der digitalen Inhalte an den Benutzer erlaubenden Ausdruck enthalten.
DE69934155T 1998-02-06 1999-02-05 Verfahren zum Verkauf von Dateninhalten und Cyber-Einkaufszentrum-System für das Verfahren und Speichermedium für das Dateninhalts-Verkaufsprogramm Expired - Lifetime DE69934155T2 (de)

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