-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Marinieren
einer großen
Anzahl von Fleischprodukten, insbesondere von geschlachtetem Geflügel oder
Teilen davon, bei dem ein Marinadeadditiv auf die Außenfläche der
Fleischprodukte hinzugefügt
wird, wobei die Fleischprodukte zu Additiv-Zuführmitteln unter Verwendung
eines Fördermittels
transportiert werden, wobei das Fördermittel derart ausgelegt
ist, dass die Fleischprodukte der Reihe nach in Gruppen oder getrennt
hintereinander hinter eine Additiv-Auftragungsstation transportiert
werden, die Additiv-Zuführmittel
umfasst, die jedes Fleischprodukt oder jede Gruppe von Fleischprodukten
einer Additiv-Zuführbehandlung
aussetzen, die für
das entsprechende Fleischprodukt oder für die entsprechende Gruppe
von Fleischprodukten geeignet ist.
-
Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf die Behandlung von geschlachtetem
Geflügel
oder Teilen davon, wie beispielsweise Hähnchen, und auf die Behandlung
von dreidimensionalen Fleischprodukten, die hergestellt werden,
indem eine an sich formlose Masse gekneteten Fleisches, die für den menschlichen
Verzehr geeignet ist, wie beispielsweise Hamburger, Chicken-Nuggets
oder dergleichen, geformt wird.
-
Das
Additiv wird dem Fleischprodukt, das von der Außenseite behandelt werden soll,
zugeführt,
so dass das Additiv an der Außenseite
des Produktes oder an einem Teil desselben anhaftet, wobei es während des
Prozesses in die Außenschicht
des Produktes eindringen kann.
-
Wenn
das Additiv nach der äußeren Zufuhr weiter
durch das Fleischprodukt verteilt werden soll, kann diese Verteilung
mit Hilfe verschiedener zusätzlicher
Vorbehandlungen und/oder Nachbehandlungen des Fleischproduktes gefördert werden,
wie beispielsweise durch ein Massieren des Fleischproduktes und/oder
durch eine Temperaturbehandlung des Produktes. Die Erfindung schafft
ferner eine weitere Verteilung des Additivs mit Hilfe einer Nachbehandlung
des Fleischproduktes mittels Schallwellen. Zur Aktivierung des Additivs
zum Zwecke der Verteilung durch das Produkt ist es auch möglich, das
Produkt einer Behandlung unter Verwendung von Mikrowellen oder einer
Behandlung in einem Mikrowellenherd auszusetzen. Gemäß der Erfindung
kann es sich bei dem Addi tiv auch um eine pulverförmige Substanz handeln,
die, nachdem sie dem Fleischprodukt hinzugefügt wurde, durch Kontakt mit
einer Flüssigkeit oder
mit Dampf aktiviert wird.
-
Zusätzlich zu
den Nachbehandlungen des Fleischproduktes, die nach dem Zuführen des
Additivs durchgeführt
werden, schafft die Erfindung ferner die Möglichkeit der Durchführung einer
sich auf die Zuführung
des Additivs beziehenden Vorbehandlung des Fleischproduktes, beispielsweise
auf eine Befeuchtung, die zu einer besseren Haftung eines pulverförmigen Additivs
an der Außenseite
des Fleischproduktes führt.
-
Die
Erfindung bezieht sich insbesondere auf Behandlungen, die mit dem
Fachbegriff „Marinieren" von Fleisch und
Fleischprodukten erfasst werden. Die Erfindung umfasst ferner Behandlungen,
die durch die Fachbegriffe „Panieren" und „Beschichten" der Fleischprodukte
erfasst werden.
-
Bei
dem Additiv kann es sich um ein Additiv handeln, das den Geschmack
beeinflusst. Alternativ zu oder in Kombination mit geschmacksbeeinflussenden
Eigenschaften kann das Additiv ferner andere Eigenschaften aufweisen – beispielsweise
kann es dazu verwendet werden, das Erscheinungsbild, wie beispielsweise
die Farbe, oder die Haltbarkeit des Fleischproduktes zu verbessern.
Ferner kann das Additiv einen wesentlichen Teil der Struktur des
verzehrbaren Produktes bilden, wie beispielsweise eine Schicht von
Brotkrumen an der Außenseite
des Fleischproduktes. Das Additiv kann auch dazu gedacht sein, die
Außenseite
des Fleischproduktes mit einer Dichtungsschicht zu beschichten.
Das Additiv kann auch die Hauptfunktion aufweisen, das Gewicht des
Produktes zu erhöhen.
-
Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
das Additiv Fett, insbesondere tierisches (Bauch-) Fett (vorzugsweise
aus geschlachtetem Geflügel
erzeugt).
-
Die
Erfindung bezieht sich unter anderem auf die Behandlung eines Fleischproduktes,
insbesondere eines geschlachteten Huhns oder eines oder mehrerer
Teile eines solchen Huhns mit einem Additiv an einer Position, in
der das Fleischprodukt mit Hilfe eines Produkthalteelementes sicher
ortsfest gehalten ist, das zusammen mit mehreren ähnlichen
Produkthalteelementen entlang eines Förderweges bewegt werden kann
und sich während
des Prozesses hinter eine Additiv-Zuführstation bewegt, die entlang
des Förderweges
angeordnet ist und in der ein oder mehrere Additive dem Fleischprodukt
zugeführt
werden.
-
Bei
einer besonderen Ausführungsform
sind der Förderweg
und die zugeordneten Antriebsmittel zum Bewegen der Produkthalteelemente
Teil einer Schlachteinrichtung zum Schlachten von Geflügel, wie
beispielsweise eine solche, die von dem vorliegenden Anmelder vermarktet
wird.
-
In
dem Bereich des industriellen Marinierens von Fleischprodukten ist
es bekannt, sogenannte „Tumblers" zu verwenden. Ein
solcher Tumbler umfasst eine bewegbare Trommel oder eine ortsfeste Trommel
mit Rührwerken,
in denen zu behandelndes Fleisch zusammen mit einer Menge einer
im wesentlichen pulverförmigen
Marinade angeordnet wird. Wenn die Trommel in Bewegung versetzt
wird, kommt das Fleisch mit der Marinade in Kontakt, so dass das
Fleisch von außen
mariniert wird. Diese bekannten Tumbler weisen eine Reihe von Nachteilen auf.
Beispielsweise besteht ein Nachteil darin, dass es sich um ein diskontinuierliches
Verfahren handelt, so dass dieses Verfahren zum Marinieren nicht
effizient in einen kontinuierlich betriebenen Behandlungsprozeß für die Fleischprodukte
integriert werden kann. Ein Beispiel eines solchen Prozesses ist
das Schlachten von Geflügel,
das derzeit in einem kontinuierlichen Prozeß mit einer sehr hohen Kapazität unter
Verwendung von Schlachteinrichtungen stattfindet, die nahezu automatisch
betrieben werden. Derartige Schlachteinrichtungen führen einen
nahezu konstanten Fleischproduktstrom zu, wobei die Kontinuität insbesondere
in Bezug auf stromabwärtige
Stationen vorteilhaft ist, wie beispielsweise kontinuierliche Öfen und/oder
Verpackungsstationen. Wenn die Fleischprodukte dann unter Verwendung eines
Tumblers mariniert werden sollen, muss diese Kontinuität unterbrochen
werden, was einen Nachteil darstellt.
-
Zudem
basiert das Marinieren in einem Tumbler insbesondere auf der mechanischen
Wechselwirkung zwischen den Fleischprodukten, die in dem Tumbler
vorhanden sind. Das bedeutet, dass die Menge an Fleischprodukten
innerhalb spezifischer Grenzen liegen muss, um die gewünschte Marinierung
zu erzielen, so dass die Fleischmenge in dem Tumbler nicht gewünscht variierbar
ist. Bei der Verwendung eines Tumblers muss auch die Additivmenge,
die in dem Tumbler angeordnet wird, innerhalb spezifischer Grenzen
liegen, um die ordnungsgemäße Marinierung
zu erzielen. Die Tatsache, dass sowohl die Marinademenge als auch
die Fleischmenge innerhalb eines spezifischen Bereiches in einem Tumbler
liegen muss, führt
zu dem weiteren Effekt, der als nachteilig angesehen wird, dass
das Niveau der Marinade, die dem Fleisch zugeführt wird, auch innerhalb spezifischer
Grenzen liegt, normalerweise zwischen 5% und 8%. Es ist unter Verwendung
eines Tumblers daher beispielsweise nicht möglich, dem Fleischprodukt effizient
nur einen sehr geringen prozentualen Anteil der Marinade zuzuführen, wenn
zudem eine gute Verteilung der Marinade in dem Produkt gefordert
wird. Auch kann die Struktur des Fleisches nachteilig durch die
mechanische Tätigkeit
des Tumblers beeinträchtigt
werden.
-
Ein
weiterer Nachteil in Bezug auf die Verwendung eines Tumblers besteht
darin, dass sich überschüssige Marinade
in Hohlräumen
des Produktes ansammelt, oder anders ausgedrückt, dass unerwünscht große Mengen
von häufig
teurer Marinade erforderlich sind, wobei nur ein geringer Anteil
derselben tatsächlich
das zu behandelnde Produkt erreicht.
-
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Verfahren und
Vorrichtungen zu schaffen, die es ermöglichen, Additive in einem
kontinuierlichen Prozeß zuzuführen, vorzugsweise „in Linie" mit anderen Behandlungsprozessen,
die an den Fleischprodukten ausgeführt werden.
-
Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es
ermöglichen, dass
jedes Fleischprodukt oder jede kleine Gruppe von zugeordneten Fleischprodukten
individuell in einer optimalen Art und Weise mit einem oder mit
mehreren Additiven behandelt wird.
-
Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es
ermöglichen, die
Zugabe eines oder mehrerer Additive oder einer Mischung von Additiven
zu dem Fleischprodukt zu steuern. In diesem Zusammenhang wird der
Begriff „steuern" unter anderem derart
verstanden, dass eine optimale Behandlung des Fleischproduktes erbracht
wird, bei der die gewünschte
Menge des Additivs einem zu behandelnden Teil des Fleischproduktes,
möglicherweise
dem gesamten Fleischprodukt, zugeführt wird, jedoch insbesondere
einem spezifischen, ausgewählten
Teil des Fleischproduktes, und dass auch die gewünschte Verteilung des Additivs über den
zu behandelnden Teil erzielt wird.
-
Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es
ermöglichen, den
Additiv-Zuführprozeß einfach
an die Zufuhr von zu behandelnden Fleischprodukten anzupassen und/oder
den schnellen Wechsel zwischen verschiedenen Additiven zu ermöglichen.
-
Die
Marinierungsverfahren, die im Stand der Technik bekannt sind, verwenden
häufig
Marinade, die eine Mischung aus mehreren Komponenten umfasst. In
der Praxis sind solche Mischungen sehr teuer. Ein weiterer signifikanter
Nachteil besteht darin, dass viele Mischungen nicht oder nur für eine kurze Zeitdauer
gelagert werden können,
da die Komponenten dieser Mischungen nicht miteinander kompatibel
sind und/oder während
der Zeit Reaktionen eingehen, die zu unerwünschten Reaktionsprodukten führen.
-
Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es
ermöglichen, verschiedene
Additive, die zusammen eine Mischung bilden, nur während oder
kurz vor der Behandlung des Fleischproduktes zusammen zu bringen.
Dies erzeugt die Möglichkeit
neuer Kombinationen von Additiven und ermöglicht die Herstellung neuer
Fleischprodukte.
-
Es
sollte klar sein, dass es wichtig ist, eine übermäßige Zugabe des Additivs zum
Fleischprodukt zu verhindern, insbesondere wenn die Kosten des Additivs
höher als
die des zu behandelnden Fleischproduktes sind. In manchen Fällen kann
es jedoch sein, dass das Additiv preiswerter als das zu behandelnde
Fleischprodukt ist, und dass es tatsächlich möglich ist, die Profite zu erhöhen, wenn
eine große
Menge an Additiven zugeführt
werden kann, natürlich
innerhalb für
den Verbraucher akzeptabler Grenzen.
-
Ein
weiterer Nachteil in Bezug auf die Verwendung eines Tumblers besteht
darin, dass die Reinigung des Tumblers, die zumindest erforderlich
ist, wenn auf eine andere Marinade umgestellt wird, Probleme bereitet
und unerwünscht
zeitaufwändig
ist.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, die Additivzufuhr derart
durchzuführen,
dass diese ohne ein Reinigen ermöglicht
wird, oder dass das Reinigen schnell und einfach durchführbar ist,
insbesondere beim Wechsel des Additivs, während die erforderliche Hygiene
für die
Behandlung der Fleischprodukte sichergestellt wird.
-
Ein
Nachteil, der häufig
mit dem Verfahren gemäß dem Stand
der Technik einhergeht, insbesondere wenn ein Tumbler verwendet
wird, ist die Verschiebung, auch als Verlagerung bekannt, der Haut eines
Fleischproduktes, beispielsweise die Haut eines Hühnerschenkels
oder eines anderen Geflügelbereiches.
-
Eine
Beschädigung,
die durch die Zugabe des Additivs erzeugt wird, muss ebenfalls bei
der Behandlung von beschädigbaren
Fleischprodukten vermieden werden, wie beispielsweise Hamburger.
Es ist bekannt, dass Hamburger oder dergleichen nicht immer in einem
Tumbler verarbeitet werden können.
-
Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen vorzuschlagen, die
es ermöglichen,
die Zugabe des Additivs derart durchzuführen, dass das Fleischprodukt
mit Sorgfalt behandelt wird, wobei insbesondere eine mögliche Verschiebung
von Haut verhindert wird.
-
Ein
weiteres bekanntes Verfahren zum Marinieren von (Fleisch-) Produkten
besteht darin, das zu marinierende Produkt durch ein flüssiges Bad
zu führen,
wobei die Flüssigkeit
in dem Bad eine marinierende Wirkung hat. Beispielsweise ist ein
Verfahren bekannt, bei dem Luftblasen in das Bad eingeleitet werden,
um die Marinadeflüssigkeit
in Bewegung zu versetzen. Jedoch erlaubt dieses bekannte Verfahren
unter Verwendung eines flüssigen
Bades nicht die Integration in einen kontinuierlichen Prozess bei der
Herstellung von Fleischprodukten, wie beispielsweise die Integration
in eine Schlachteinrichtung für Geflügel.
-
Gemäß
EP 0 587 515 , auf welcher
der Oberbegriff des Anspruchs 1 basiert, wird Fleischprodukten ein
rauchiger Geschmack verliehen, indem die vorbehandelten Fleischprodukte
der Reihe nach in Gruppen oder separat mit Hilfe einer Fördereinrichtung
einer mit Rauch gefüllten
Kammer zugeführt werden.
Eine elektrostatische Vorrichtung ist vorgesehen, um die Rauchpartikel
auf der Außenfläche der Fleischprodukte
abzulagern. Da die Rauchpartikel den Geschmack der Fleischprodukte
verbessern, sind sie als Marinadeadditiv zu betrachten. Die Rauchpartikel
werden mit Hilfe einer Zuführ leitung, die
mit der Wand der Kammer verbunden ist, in die Kammer eingeleitet.
Diese sehr kleinen Rauchpartikel sind im wesentlichen in der Luft
in der Kammer vorhanden.
-
Die
vorliegende Erfindung schafft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Additiv-Auftragungsstation
eine oder mehrere Düsen
umfasst, wobei von jeder Düse
ein Strahl eines Marinadeadditivs auf das Fleischprodukt derart
gerichtet wird, dass das Marinadeadditiv auf die Außenfläche des
Fleischproduktes aufgetragen wird.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform werden
mehrere verschiedene Additive auf das Fleischprodukt aufgetragen,
wobei jede Düse
einem zugeordneten Marinadeadditiv zugeordnet ist und die verschiedenen
Additive auf das Fleischprodukt gleichzeitig oder der Reihe nach
durch die zugeordneten Düsen
aufgetragen werden, so dass eine Mischung der Additive und/oder
Schichten von Additiven auf der Außenfläche des Fleischproduktes ausgebildet
wird/werden.
-
Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
des Verfahrens gemäß der Erfindung
sind in den Ansprüchen
und in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
offenbart. In den Zeichnungen zeigt/zeigen:
-
1 eine
erste beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung,
-
2 eine
zweite beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung,
-
3 eine
dritte beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung,
-
4a bis 4c ein
Detail der in 2 dargestellten Vorrichtung
und zwei Varianten dieses Details,
-
5 eine
vierte beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung,
-
6 eine
fünfte
beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung,
-
7 eine
sechste beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung und
-
8 eine
siebte beispielhafte Ausführungsform
der Erfindung.
-
1 zeigt
ein Fleischprodukt 1, das in dieser Fig. rein als Beispiel
diagrammatisch dargestellt ist. Das Fleischprodukt 1 ist
insbesondere ein geschlachtetes Geflügel oder ein Teil desselben,
wie beispielsweise ein ganzes Huhn oder ein Teil davon, wie beispielsweise
ein Hühnerbein,
ein Flügel,
ein Brustbereich oder ein Schenkel. Das Fleischprodukt 1 ist
an einer Additiv-Auftragestation 3 angeordnet, die in einer
sehr diagrammatischen Form dargestellt ist und später noch
genauer beschrieben wird, und ist ortsfest sicher durch ein Fleischprodukthalteelement 2 gehalten,
das ebenfalls nur in diagrammatischer Form dargestellt ist und auch
ein insgesamt anderes Design aufweisen kann.
-
Bei
diesem in 1 dargestellten Beispiel weist
das Fleischprodukthalteelement 2 einen elektrisch leitenden
Aufbau auf, der beispielsweise aus rostfreiem Stahl hergestellt
ist, und stellt einen elektrisch leitenden Kontakt zum Fleischprodukt 1 her.
-
Die
Additiv-Auftragestation 3 umfasst eine elektrostatische
Additiv-Auftragevorrichtung mit einer oder mit mehreren auf das
Fleischprodukt 1 gerichteten Düsen 4 zum Zuführen eines
oder mehrerer Additivstrahlen in Richtung des Fleischproduktes 1,
wobei das Additiv auf die Außenseite
des Fleischproduktes 1 aufgetragen werden soll. In diesem
Fall umfasst das Additiv kleine feste und/oder flüssige Partikel,
die in einem Gasstrom mitgerissen werden können, der von jeder Düse 4 emittiert
und mit Hilfe von Mitteln zum Erzeugen eines Gasstroms erzeugt werden,
die zu der Additiv-Auftragestation gehören und vorliegend nicht dargestellt
sind.
-
Die
Station 3 umfasst ferner eine Hochspannungsquelle 5,
die dazu dient, eine beträchtliche elektrische
Spannungsdifferenz zwischen dem Fleischprodukt einerseits und dem
Additiv, das von der (den) Düsen
(Düsen) 4 zuführt wird,
andererseits zu erzeugen. Die Spannungsdifferenz beträgt beispielsweise
wenige Zehn Kilovolt, beispielsweise in der Größenordnung von 40 Kilovolt.
-
Bei
diesem Beispiel ist das leitende Fleischprodukthalteelement 2 mit
dem negativen Pol der Hochspannungsquelle 5 oder Erde verbunden,
und das zuzuführende
Additiv ist elektrostatisch geladen. Die Ladung wird bevorzugt in
kurzen Impulsen durchgeführt.
-
Aufgrund
der elektrostatischen Ladung des Additivs in Bezug auf das Fleischprodukt 1 werden die
Additivpartikel durch das Fleischprodukt 1 angezogen. Es
sollte klar sein, dass selbst diejenige Seite, die von den Düsen 4 entfernt
angeordnet ist, oder Hohlräume
in den Fleischprodukten 1 von dem Additiv erreicht werden.
-
Das
Additiv kann beispielsweise ein optional befeuchtetes Pulver mit
Geschmack beeinflussenden Eigenschaften sein, wie beispielsweise
Paprikapulver, Currypulver oder dergleichen. Bei dem Additiv kann
es sich auch um eine Flüssigkeit
handeln, wobei die Flüssigkeit
dann geeignet in kleine Tropfen oder in einen Nebel umgewandelt
wird, die/der dann elektrostatisch aufgeladen und auf das Fleischprodukt
transferiert werden/wird. Beispielsweise kann die Flüssigkeit
ein den Geschmack beeinflussendes verzehrbares Öl sein, wie beispielsweise
Paprikaöl. Das
Additiv kann jedoch auch beispielsweise eine desinfizierende Wirkung
aufweisen oder ein Farbmittel sein. Bei dem Additiv kann es sich
ferner um eine Mischung einer oder mehrerer pulverförmiger und flüssiger Substanzen
handeln.
-
Bei
einer alternativen Ausführungsform
wird das Fleischprodukt 1 zuerst befeuchtet, woraufhin ein
im wesentlichen pulverförmiges
Additiv aufgetragen wird. Die Befeuchtung kann, wenn es geeignet ist,
unter Verwendung einer weiteren elektrostatischen Auftragungsvorrichtung
erfolgen, die einen elektrostatisch geladenen Flüssigkeitsnebel auf das Fleischprodukt 1 aufträgt. Es ist
möglich,
dass das Fleischprodukt 1 zuerst unter Verwendung von Wasser
oder einer wässrigen
Lösung
benetzt wird, beispielsweise indem ein Produkt aufgesprüht oder
indem das Fleischprodukt durch ein flüssiges Bad bewegt wird. Das
Befeuchten des Fleischproduktes 1 kann sowohl zum Fördern des
Anhaftens des Additivs an dem Fleischprodukt 1 als auch
als ein Aktivator für
das Additiv dienen, oder um das Additiv anschließend zu aktivieren, nachdem
das befeuchtete Additiv beispielsweise unter Verwendung eines Mikrowellenherdes
erwärmt
wurde.
-
Das
Befeuchten vor dem Auftragen eines trocknen Additivs oder das Auftragen
eines befeuchteten Additivs können
auch mit einer Trocknungsbehandlung des Fleischproduktes nach dem
Auftragen des Additivs kombiniert werden, so dass das letztendliche
Additiv auf der getrockneten Außenseite des
Fleischproduktes verbleibt. Dieses Verfahren ermöglicht es, trockne Additive,
die nicht selbst oder nur schlecht haften, auf ein Fleischprodukt
aufzutragen, obwohl die Außenseite
trocken ist, wenn das Fleischprodukt die Behandlungslinie verlässt.
-
Um
ein Additiv an einem Fleischprodukt 1 anzuhaften, ist es
auch möglich,
dass zunächst
eine Schicht eines verzehrbaren Fettes, beispielsweise Bauchfett
von dem geschlachteten Geflügel,
vor dem Auftragen des Additivs aufgetragen wird. Wenn das Fleischprodukt
daraufhin gekocht wird, trägt
die Fettschicht zur Qualität
und zum Geschmack des Fleischproduktes bei, während es ferner nicht erforderlich
ist, eine Kochbutter oder ein Kochöl während der Zubereitung zu verwenden.
Ferner ist es möglich, dass
nur ein spezifischer Teil des zu behandelnden Fleischproduktes mit
einer Fettschicht versehen oder befeuchtet wird, wie es zuvor beschrieben
wurde, so dass das Additiv, das anschließend aufgetragen wird, hauptsächlich nur
an diesem entsprechenden Teil des Fleischproduktes anhaften wird.
-
Wenn
es während
der elektrostatischen Auftragung des Additivs gewünscht wird,
es zu vermeiden, dass sich das Additiv an einer spezifischen Komponente
(oder an Komponenten) der Vorrichtung und/oder auf einem spezifischen
Abschnitt des zu behandelnden Fleischproduktes ablagert, können diese Teile,
wenn sie elektrisch leitfähig
und in Bezug auf das zu behandelnde Fleischprodukt isoliert sind, elektrisch
mit dem gleichen Pol der Hochspannungsquelle wie die Düsen 4 verbunden
werden. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, die Wände der Vorrichtung,
die um die Behandlungsposition für
das zu behandelnde Fleischprodukt vorhanden sind, vor einer unerwünschten
Ablagerung des Additivs zu schützen.
Es ist auch möglich,
elektrisch leitende Abschirmmittel zu verwenden, die zwischen der
(den) Düse
(Düsen)
und dem abzuschirmenden Teil, beispielsweise dem abzuschirmenden
Abschnitt des Fleischproduktes, angeordnet sind und elektrisch mit dem
gleichen Pol der Hochspannungsquelle wie die Düse (Düsen) verbunden sind. Auf diese
Weise ist es möglich,
einen ausgewählten
Abschnitt des Produktes mit dem Additiv zu behandeln, während ein
anderer Abschnitt des Fleischproduktes additivfrei bleibt oder nur
mit einer geringen Additivmenge behandelt wird.
-
Bei
einer möglichen
Ausführungsform
können
Reinigungsmittel vorgesehen werden, die beispielsweise das Additiv
entfernen, das sich an dem Produkthalteelement 2 angesammelt
hat, vorzugsweise bevor ein neues Fleischprodukt 1 durch
das Produkthalteelement 2 aufgenommen wird. Somit kann
das neue Fleischprodukt 1 mit einem ande ren Additiv behandelt
werden und es ist möglich,
eine Kreuz-Kontermination zu verhindern.
-
2 zeigt
ein zu behandelndes Fleischprodukt 1, im vorliegenden Fall
geschlachtetes Geflügel, insbesondere
ein Huhn, das an seinen Beinen an ein an sich bekanntes Produkthalteelement 12 gehängt ist.
Das Produkthalteelement 12 kann zusammen mit einer Mehrzahl
von ähnlichen
Produkthalteelementen 12, von denen eines teilweise in 2 dargestellt ist,
entlang eines zugeordneten Förderweges 15 angetrieben
durch geeignet ausgelegte Antriebsmittel (nicht dargestellt) bewegt
werden.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform bildet
der Förderweg 15 mit
den Produkthalteelementen 12 einen Teil einer Schlachteinrichtung
für Geflügel, wie
es beispielsweise in der Anmeldung WO 93/13 671 des Anmelders der
vorliegenden Anmeldung beschrieben ist. Es sollte klar sein, dass
der Förderweg 15 mit
den Produkthalteelementen 12, der teilweise gezeigt ist,
aus der zuvor genannten Anmeldung bekannt ist. Insbesondere ist
jedes Produkthalteelement 12 derart ausgelegt, dass es
das Hühnerbein
oder die Hühnerbeine,
das/die fest unterhalb des Fußgelenkes
jedes Beins gehalten wird, vollständig zu umschließen, so
dass das Huhn (oder die Teile von diesem) nach unten hängend gefördert wird.
-
Bei
der Ausführungsform
dieses bekannten Förderweges 15 mit
Förderhalteelementen 12,
die kommerziell erhältlich
sind, sind die Förderhalteelemente 12 größtenteils
aus Kunststoffmaterial hergestellt, so dass sie keine elektrisch
leitende Verbindung mit dem Geflügel
bilden. Um die erforderliche elektrisch leitende Verbindung zwischen
dem zu behandelnden Geflügel 1 und
der Hochspannungsquelle 5 dennoch zu erzeugen, wird an
dem Behandlungspunkt ein elektrischer Leiter angeordnet, der mit dem
Geflügel
in Kontakt kommt. Dies wird noch genauer unter Bezugnahme auf die 4a bis 4c beschrieben.
-
2 zeigt
ferner eine Additiv-Auftragungsstation 3' mit einer oder mehreren Düsen 4', die in dem
vorliegenden Beispiel dem Geflügel 1 ein
im wesentlichen pulverförmiges
Additiv zuführen.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
eine Steuervorrichtung 7 mit Speichermitteln, in denen
Daten in Bezug auf das Fleischprodukt 1, das sicher mit
Hilfe eines spezifischen Produkthalteelementes 12 gehalten
ist, gespeichert werden können, mit
dem Förderweg 15 und
der Additiv-Zuführeinrichtung 3' verbunden.
Diese Daten können
beispielsweise Informationen über
das Gewicht des Fleischproduktes, die Qualität des Fleischproduktes, beispielsweise
der äußeren Fläche des
zu behandelnden Produktes oder Daten umfassen, welche die Zartheit
bestimmen, die letztendlich von dem Fleischprodukt 1 zu
erwarten ist.
-
In
Bezug auf die Steuerbedingungen ist die Steuervorrichtung 7 mit
der Additiv-Auftragungsvorrichtung 3' verbunden und
bietet einen breiten Optionsbereich. Beispielsweise kann jedes einzelne Fleischprodukt 1,
das die Station 3' passiert,
an der es für
eine Behandlungsperiode angehalten oder einfach langsam vorbeibewegt
wird, optional mit einem Additiv oder, wenn es geeignet ist, mit
einer Mehrzahl von Additiven behandelt werden. Zudem ist es somit möglich, ein
Fleischprodukt 1 wahlweise mit einem Additiv basierend
auf den von der Steuervorrichtung 7 vorgegebenen Informationen
zu behandeln oder nicht. Es wird auch möglich sein, die zu dem spezifischen
Fleischprodukt 1 gelieferte Additivmenge anzupassen. Es
ist ferner möglich,
dass die Additiv-Auftragungsvorrichtung 3' nur dann ein
Additiv abgibt, wenn ein zu behandelndes Fleischprodukt 1 an
dem Behandlungspunkt entlang des Weges angeordnet ist, so dass kein
Additiv verschwendet wird.
-
Gemäß der gezeigten
Ausführungsform
können
sich das Produkthalteelement 12 und somit das an diesem
gehaltene Huhn 1 und die Düse (Düsen) 4' relativ zueinander bewegen. Diese
Optionen können
genutzt werden, um eine gleichmäßige Verteilung
des Additivs um das gesamte Huhn 1 herum zu erzielen, oder
um alternativ nur einen spezifischen Abschnitt zu den Düsen zu richten,
während
ein anderer Teil abgeschirmt wird. Bei dem Beispiel sind die Düsen 4' im wesentlichen
ortsfest und das Produkthalteelement 12 ist bewegbar und
insbesondere ist das Produkthalteelement 12 mit einem Drehelement 16 versehen,
das es ermöglicht,
das Huhn 1 um eine vertikale Drehachse zu drehen.
-
Bei
einer nicht dargestellten Variante wird ein steuerbarer Roboterarm
verwendet, um einem Fleischprodukt wahlweise elektrostatisch ein
oder mehrere Additive hinzuzufü gen.
Es ist auch möglich, mehrere
Düsen an
einem Behandlungspunkt anzuordnen, die jeweils dazu dienen, ein
zugeordnetes Additiv abzugeben, so dass das Produkt mit mehreren
Additiven gleichzeitig oder der Reihe nach an diesem einen Punkt
behandelt werden kann. Beispielsweise kann eine Mischung auf der
Oberfläche
des Fleischproduktes 1 erzeugt werden, indem mehrere Additive
hinzugefügt
werden.
-
Es
wäre auch
möglich,
verschiedene Bereiche des Fleischproduktes 1 mit verschiedenen
Additiven zu bedecken, indem der Additivstrahl, der durch die zugeordneten
Düsen und/oder
durch geeignete Abschirmmittel zugefügt wird, geeignet gerichtet wird.
Ferner ist es möglich, überlappende
Schichten verschiedener Additive auf der Außenseite des Fleischproduktes 1 zu
erzeugen.
-
Es
sollte klar sein, dass diese Optionen implementiert werden können, indem
mehrere Additiv-Auftragungsstationen eine nach anderen entlang des
Förderweges 15 für die zu
behandelnden Fleischprodukte 1 angeordnet werden und die
Produkte 1 der Reihe nach zu diesen Stationen bewegt werden,
wo sie jeweils mit einem spezifischen Additiv behandelt werden.
-
Gemäß einer
Variante sind mehrere Additiv-Auftragungsstationen vorgesehen, die
der Reihe nach zu einem einzelnen Behandlungspunkt für die Fleischprodukte
bewegt werden.
-
3 zeigt
im wesentlichen die gleiche Anordnung wie 2, wobei
der relevanteste Unterschied darin besteht, dass in diesem Fall
ein flüssiges
Additiv unter Verwendung der elektrostatischen Additiv-Auftragungsvorrichtung 3' auf das Geflügel 1 aufgetragen
wird. Genauer gesagt handelt es sich bei dem Additiv um ein Desinfektionsadditiv
und die Additiv-Auftragungsvorrichtung 3'' ist
an einem Desinfektionspunkt entlang des Förderweges 15 für das Geflügel 1 angeordnet.
Ferner ist es in diesem Fall möglich,
das Geflügel 1 mit
Hilfe eines Drehelementes 16 zu drehen, während das
Additiv aufgetragen wird.
-
Wie
es zuvor beschrieben wurde, führt
die elektrostatische Auftragung des Additivs auch dazu, dass das
Additiv diejenige Seite des Fleischproduktes erreicht, die von der
(den) Düse
(Düsen)
entfernt angeordnet ist. Die 4a bis 4c zeigen
diesen Effekt; ein elekt rostatisch geladenes Additiv wird von der
Düse 4 in
Richtung des Fleischproduktes 1 zugeführt, das sicher mit Hilfe des
Produkthalters 12, 12', 12'' gehalten
ist. In diesem Fall ruht das Fleischprodukt 1 in einer
elektrisch leitenden Art und Weise gegen einen elektrischen Leiter 10,
der zu der Additiv-Auftragungsstation gehört und wiederum in einer elektrisch
leitenden Art und Weise mit einem Pol der Hochspannungsquelle 5 verbunden
ist, insbesondere mit der Erde, während der andere Pol der Hochspannungsquelle
mit der Düse 4 zum
Laden der zuzuführenden
Additivpartikel verbunden ist. Der Leiter 10 kann an einer
ortsfesten Position angeordnet sein, aber er kann auch bewegbar
sein, so dass er auf einen Befehl hin in Kontakt mit einem zu behandelnden Fleischprodukt
gebracht wird.
-
5 zeigt
im wesentlichen die gleiche Anordnung wie
2, wobei
jedoch die Produkthalteelemente
20 einen vollständig anderen
Aufbau aufweisen und entlang eines zugeordneten Förderweges
25 bewegt
werden können.
Diese Produkthalteelemente
20 umfassen jeweils einen Positionierungs- und
Haltekopf
21, der durch zugeordnete Antriebsmittel basierend
auf Steuersignalen gedreht werden kann und derart ausgelegt ist,
dass er einen spezifischen Teil
22 eines geschlachteten
Geflügels,
beim vorliegenden Beispiel den Brustbereich eines Huhns, sicher
in Position hält.
Hinsichtlich einer detaillierten Beschreibung dieser Produkthalteelemente
20 wird auf
die Anmeldung
EP 0 254 332 Bezug
genommen, deren relevante Teile durch den Querverweis hierin aufgenommen
sind.
-
In 5 sind
die zugeführten
Additivstrahlen gefächert
dargestellt, um anzuzeigen, dass die Strahlen das Additiv auf die
Oberfläche
des Fleischproduktes 22 auftragen sollen. Alternativ ist
es auch möglich,
mit Hilfe einer Hochdruckpumpe und einer oder mehreren geeigneten
Hochdruckdüsen
sehr starke Additivstrahlen zuzuführen, die in das Fleischprodukt 22 eindringen,
um das Additiv auf diese Weise in das Innere des Fleischproduktes 22 einzuführen.
-
Die
Additiv-Auftragungsvorrichtung 24, die in 5 gezeigt
ist, ist an einem Additivauftragungspunkt entlang des Förderweges 25 angeordnet.
Die Additiv-Auftragungsvorrichtung 24 kann
eine solche der zuvor beschriebenen elektrostatischen Art sein, um
die Flüssigkeit
und/oder das pulverförmige
Additiv, beispielsweise ein Ge schmack beeinflussendes Additiv, elektrostatisch
aufzutragen, sie kann jedoch auch die zuvor beschriebenen Hochdruckflüssigkeitsstrahlen
zuführen.
-
6 (Im
Quelltext „8") zeigt eine Anordnung
für das
externe Auftragen des Additivs auf die Fleischprodukte, insbesondere
beschädigbare Fleischprodukte,
die aus einer Masse von geknetetem Fleisch hergestellt wurden, wie
beispielsweise Hamburger.
-
Die
Anordnung umfasst einen Fördermechanismus 50 mit
einem ersten Förderband 51 für zu behandelnde
(Fleisch-) Produkte 52, beispielsweise Hühnchenflügel. Die
Anordnung umfasst eine Kamera 53 zum Erfassen der Produkte 52,
bevorzugt derart, dass die Position auf dem Band 51 beobachtet wird,
und bevorzugt auch derart, dass die Form und/oder die Abmessungen
des Produktes 52 beobachtet werden.
-
Eine
erste Additiv-Auftragungsvorrichtung 55 wird verwendet,
um ein erstes Additiv zuzuführen. Dies
erfolgt bevorzugt elektrostatisch, wobei im vorliegenden Fall das
Band 51 elektrisch leitend ist, beispielsweise aus einem
Metallgewebe hergestellt, und mit der Erde verbunden ist. Vorzugsweise
wird das erste Additiv auf eine individuelle Basis aufgetragen, das
heißt
derart, dass jedem Produkt im Falle von richtbaren Düsen an einer
spezifischen Position genau die erforderliche Additivmenge zugeführt wird, wenn
dies geeignet ist. Diese Bestimmung der Menge und/oder der Position
erfolgt bevorzugt basierend auf Parametern, die von der Kamera 53 beobachtet werden.
-
Nach
der ersten Additiv-Auftragungsvorrichtung 55 werden die
Fleischprodukte 51 gedreht, indem sie auf ein zweites Förderband 58 fallen
gelassen werden. Über
dem zweiten Förderband 58 ist eine
zweite Kamera 56 angeordnet, welche die Produkte 52 erneut
erfasst, in diesem Fall jedoch von der anderen Seite. Beispielsweise
schützt
die Kamera 56 die Position auf dem Band 58. Die
Kamera 56 oder eine zusätzliche
Kamera kann ferner auf das Band 52 gerichtet werden, um
die Qualität
und/oder Quantität der
vorherigen Auftragung des ersten Additivs zu erfassen.
-
Eine
zweite Additiv-Auftragungsvorrichtung 57 kann dann basierend
auf der Beobachtung der Kamera 56 angemessen individuell
bestimmte Additivmengen den vorbeibewegten Produkten 51 zuführen.
-
Unter
Verwendung von Abschirmmitteln zwischen den Düsen und den Fleischprodukten,
die behandelt werden sollen, kann sichergestellt werden, dass ein
oder mehrere spezifische Teile der zu behandelnden Fleischprodukte
in Bezug auf die Auftragung des Additivs abgeschirmt werden.
-
7 (im
Quelltext „9")
zeigt eine zusätzliche
Auftragungsanordnung 80, die in einer Fördervorrichtung 81 für geschlachtetes
Geflügel 90 oder
Teile davon integriert ist und Produkthalteelemente 82 aufweist,
die entlang eines zugeordneten Förderweges
bewegbar sind, in diesem Fall zum sicheren Halten von jeweils zwei
Hühnerbeinen.
-
Die
Anordnung 80 umfasst eine zweite Fördereinrichtung 85,
welche die Fleischprodukte an einem Transferpunkt 86 von
der Fördereinrichtung 81 übernehmen
kann. Die Fördereinrichtung 85 bildet einen
zweiten Weg für
die Fleischprodukte 90, wobei entlang des zweiten Weges
eine oder mehrere Additiv-Zuführstationen 91 angeordnet
sind, beispielsweise eine elektrostatisch betriebene Station. Nachdem ein
oder mehrere Additive hinzugefügt
wurden, führt die
Fördereinrichtung 85 die
Fleischprodukte 90, die behandelt wurden, zurück zur Fördereinrichtung 81 und
transferiert die behandelten Fleischprodukte 90 zurück zu den
zugeordneten Produkthalteelementen 82.
-
Geeignete
Steuermittel ermöglichen
es sicherzustellen, dass nur Fleischprodukte, die behandelt werden
sollen, zur zweiten Fördereinrichtung 85 transferiert
werden, während
andere Produkte, die nicht behandelt werden sollen, weiter entlang
des ersten Weges bewegt werden. Durch Einstellen einer geeigneten
Geschwindigkeit und Weglänge
der zweiten Fördereinrichtung 85 können eine
ausreichende Verarbeitungsdauer zum Auftragen und/oder Sprühen eines
Additivs erzielt werden. Es ist auch möglich, das Fleischprodukt zu
trocknen, das mit einem Additiv versehen wurde.
-
Es
sollte klar sein, dass eine zweite Fördereinrichtung der genannten
Art mit einer oder mehreren zugeordneten Additiv-Zuführstationen
in bestehende Anordnungen integriert werden kann, in denen Fleischprodukte
durch eine Fördereinrichtung
gefördert
werden. Ferner sollte klar sein, dass die unter Bezugnahme auf 8 beschriebene
Erfassung, wie beispielsweise die Erfassung der Form, der Qualität und der
Auftragung des Additivs, auch in einer Anordnung gemäß 9 durchgeführt werden kann.
-
8 (im
Quelltext „12")
zeigt eine Additiv-Zuführanordnung 150 mit
Haltekammern 151 für die
zu behandelnden (Fleisch-) Produkte 152, wobei sich die
Kammern entlang eines zugeordneten Weges bewegen können. Beispielsweise
kann jede Kammer 151 ein oder mehrere Produkte 152 halten. Verschlußmittel 183 sind
entlang des Weges der Kammern 151 angeordnet, wobei die
Verschlußmittel die
Kammern 151 von der Umgebung für eine spezifische Zeitdauer
abschotten. Wenn die Kammern 151 geschlossen sind, wird
auf die Produkte 152, die in den Kammern 151 enthalten
sind, mit Hilfe von Additivzuführmitteln 154 ein
Additiv aufgetragen. Überschüssiges Additiv
wird über
ein Auslaßmittel 155 aus
der bevorzugt noch geschlossenen Kammer 151 entfernt, woraufhin
die Kammer 151 geöffnet
und das behandelte Produkt 152 entfernt wird.
-
Obwohl
einem oder mehreren Fleischprodukten in einer Kammer unter Verwendung
der in 8 (im Quelltext „12") dargestellten Anordnung
eine definierte Menge eines Additivs genau hinzugefügt werden
kann, um eine gute Marinierung zu erzielen, ist es wünschenswert,
dass die Fleischprodukte, die mit einem Additiv versehen wurden,
einer Behandlung unterzogen werden, die eine weitere Verteilung
des Additivs innerhalb des Fleischproduktes bewirken, beispielsweise
derart, dass das Additiv in einem bestimmten Maß in das Fleisch eindringt. Diese
Behandlung kann geeignet das mechanische Massieren des Fleisches
mit Luftstrahlen, die auf das Fleischprodukt gerichtet sind, umfassen,
wobei auch Schall- oder andere Vibrationsmittel verwendet werden
können.
Es sollte klar sein, dass Nachbehandlungen dieser Art an dem mit
dem Additiv versehenen Fleisch auch bei den zuvor unter Bezugnahme
auf die Figuren beschriebenen Lösungen
verwendet werden können.