DE69935244T2 - Zufügung von additiven zu fleischprodukten - Google Patents

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    • A23B4/32Apparatus for preserving using solids

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Marinieren einer großen Anzahl von Fleischprodukten, insbesondere von geschlachtetem Geflügel oder Teilen davon, bei dem ein Marinadeadditiv auf die Außenfläche der Fleischprodukte hinzugefügt wird, wobei die Fleischprodukte zu Additiv-Zuführmitteln unter Verwendung eines Fördermittels transportiert werden, wobei das Fördermittel derart ausgelegt ist, dass die Fleischprodukte der Reihe nach in Gruppen oder getrennt hintereinander hinter eine Additiv-Auftragungsstation transportiert werden, die Additiv-Zuführmittel umfasst, die jedes Fleischprodukt oder jede Gruppe von Fleischprodukten einer Additiv-Zuführbehandlung aussetzen, die für das entsprechende Fleischprodukt oder für die entsprechende Gruppe von Fleischprodukten geeignet ist.
  • Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf die Behandlung von geschlachtetem Geflügel oder Teilen davon, wie beispielsweise Hähnchen, und auf die Behandlung von dreidimensionalen Fleischprodukten, die hergestellt werden, indem eine an sich formlose Masse gekneteten Fleisches, die für den menschlichen Verzehr geeignet ist, wie beispielsweise Hamburger, Chicken-Nuggets oder dergleichen, geformt wird.
  • Das Additiv wird dem Fleischprodukt, das von der Außenseite behandelt werden soll, zugeführt, so dass das Additiv an der Außenseite des Produktes oder an einem Teil desselben anhaftet, wobei es während des Prozesses in die Außenschicht des Produktes eindringen kann.
  • Wenn das Additiv nach der äußeren Zufuhr weiter durch das Fleischprodukt verteilt werden soll, kann diese Verteilung mit Hilfe verschiedener zusätzlicher Vorbehandlungen und/oder Nachbehandlungen des Fleischproduktes gefördert werden, wie beispielsweise durch ein Massieren des Fleischproduktes und/oder durch eine Temperaturbehandlung des Produktes. Die Erfindung schafft ferner eine weitere Verteilung des Additivs mit Hilfe einer Nachbehandlung des Fleischproduktes mittels Schallwellen. Zur Aktivierung des Additivs zum Zwecke der Verteilung durch das Produkt ist es auch möglich, das Produkt einer Behandlung unter Verwendung von Mikrowellen oder einer Behandlung in einem Mikrowellenherd auszusetzen. Gemäß der Erfindung kann es sich bei dem Addi tiv auch um eine pulverförmige Substanz handeln, die, nachdem sie dem Fleischprodukt hinzugefügt wurde, durch Kontakt mit einer Flüssigkeit oder mit Dampf aktiviert wird.
  • Zusätzlich zu den Nachbehandlungen des Fleischproduktes, die nach dem Zuführen des Additivs durchgeführt werden, schafft die Erfindung ferner die Möglichkeit der Durchführung einer sich auf die Zuführung des Additivs beziehenden Vorbehandlung des Fleischproduktes, beispielsweise auf eine Befeuchtung, die zu einer besseren Haftung eines pulverförmigen Additivs an der Außenseite des Fleischproduktes führt.
  • Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Behandlungen, die mit dem Fachbegriff „Marinieren" von Fleisch und Fleischprodukten erfasst werden. Die Erfindung umfasst ferner Behandlungen, die durch die Fachbegriffe „Panieren" und „Beschichten" der Fleischprodukte erfasst werden.
  • Bei dem Additiv kann es sich um ein Additiv handeln, das den Geschmack beeinflusst. Alternativ zu oder in Kombination mit geschmacksbeeinflussenden Eigenschaften kann das Additiv ferner andere Eigenschaften aufweisen – beispielsweise kann es dazu verwendet werden, das Erscheinungsbild, wie beispielsweise die Farbe, oder die Haltbarkeit des Fleischproduktes zu verbessern. Ferner kann das Additiv einen wesentlichen Teil der Struktur des verzehrbaren Produktes bilden, wie beispielsweise eine Schicht von Brotkrumen an der Außenseite des Fleischproduktes. Das Additiv kann auch dazu gedacht sein, die Außenseite des Fleischproduktes mit einer Dichtungsschicht zu beschichten. Das Additiv kann auch die Hauptfunktion aufweisen, das Gewicht des Produktes zu erhöhen.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist das Additiv Fett, insbesondere tierisches (Bauch-) Fett (vorzugsweise aus geschlachtetem Geflügel erzeugt).
  • Die Erfindung bezieht sich unter anderem auf die Behandlung eines Fleischproduktes, insbesondere eines geschlachteten Huhns oder eines oder mehrerer Teile eines solchen Huhns mit einem Additiv an einer Position, in der das Fleischprodukt mit Hilfe eines Produkthalteelementes sicher ortsfest gehalten ist, das zusammen mit mehreren ähnlichen Produkthalteelementen entlang eines Förderweges bewegt werden kann und sich während des Prozesses hinter eine Additiv-Zuführstation bewegt, die entlang des Förderweges angeordnet ist und in der ein oder mehrere Additive dem Fleischprodukt zugeführt werden.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform sind der Förderweg und die zugeordneten Antriebsmittel zum Bewegen der Produkthalteelemente Teil einer Schlachteinrichtung zum Schlachten von Geflügel, wie beispielsweise eine solche, die von dem vorliegenden Anmelder vermarktet wird.
  • In dem Bereich des industriellen Marinierens von Fleischprodukten ist es bekannt, sogenannte „Tumblers" zu verwenden. Ein solcher Tumbler umfasst eine bewegbare Trommel oder eine ortsfeste Trommel mit Rührwerken, in denen zu behandelndes Fleisch zusammen mit einer Menge einer im wesentlichen pulverförmigen Marinade angeordnet wird. Wenn die Trommel in Bewegung versetzt wird, kommt das Fleisch mit der Marinade in Kontakt, so dass das Fleisch von außen mariniert wird. Diese bekannten Tumbler weisen eine Reihe von Nachteilen auf. Beispielsweise besteht ein Nachteil darin, dass es sich um ein diskontinuierliches Verfahren handelt, so dass dieses Verfahren zum Marinieren nicht effizient in einen kontinuierlich betriebenen Behandlungsprozeß für die Fleischprodukte integriert werden kann. Ein Beispiel eines solchen Prozesses ist das Schlachten von Geflügel, das derzeit in einem kontinuierlichen Prozeß mit einer sehr hohen Kapazität unter Verwendung von Schlachteinrichtungen stattfindet, die nahezu automatisch betrieben werden. Derartige Schlachteinrichtungen führen einen nahezu konstanten Fleischproduktstrom zu, wobei die Kontinuität insbesondere in Bezug auf stromabwärtige Stationen vorteilhaft ist, wie beispielsweise kontinuierliche Öfen und/oder Verpackungsstationen. Wenn die Fleischprodukte dann unter Verwendung eines Tumblers mariniert werden sollen, muss diese Kontinuität unterbrochen werden, was einen Nachteil darstellt.
  • Zudem basiert das Marinieren in einem Tumbler insbesondere auf der mechanischen Wechselwirkung zwischen den Fleischprodukten, die in dem Tumbler vorhanden sind. Das bedeutet, dass die Menge an Fleischprodukten innerhalb spezifischer Grenzen liegen muss, um die gewünschte Marinierung zu erzielen, so dass die Fleischmenge in dem Tumbler nicht gewünscht variierbar ist. Bei der Verwendung eines Tumblers muss auch die Additivmenge, die in dem Tumbler angeordnet wird, innerhalb spezifischer Grenzen liegen, um die ordnungsgemäße Marinierung zu erzielen. Die Tatsache, dass sowohl die Marinademenge als auch die Fleischmenge innerhalb eines spezifischen Bereiches in einem Tumbler liegen muss, führt zu dem weiteren Effekt, der als nachteilig angesehen wird, dass das Niveau der Marinade, die dem Fleisch zugeführt wird, auch innerhalb spezifischer Grenzen liegt, normalerweise zwischen 5% und 8%. Es ist unter Verwendung eines Tumblers daher beispielsweise nicht möglich, dem Fleischprodukt effizient nur einen sehr geringen prozentualen Anteil der Marinade zuzuführen, wenn zudem eine gute Verteilung der Marinade in dem Produkt gefordert wird. Auch kann die Struktur des Fleisches nachteilig durch die mechanische Tätigkeit des Tumblers beeinträchtigt werden.
  • Ein weiterer Nachteil in Bezug auf die Verwendung eines Tumblers besteht darin, dass sich überschüssige Marinade in Hohlräumen des Produktes ansammelt, oder anders ausgedrückt, dass unerwünscht große Mengen von häufig teurer Marinade erforderlich sind, wobei nur ein geringer Anteil derselben tatsächlich das zu behandelnde Produkt erreicht.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Verfahren und Vorrichtungen zu schaffen, die es ermöglichen, Additive in einem kontinuierlichen Prozeß zuzuführen, vorzugsweise „in Linie" mit anderen Behandlungsprozessen, die an den Fleischprodukten ausgeführt werden.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es ermöglichen, dass jedes Fleischprodukt oder jede kleine Gruppe von zugeordneten Fleischprodukten individuell in einer optimalen Art und Weise mit einem oder mit mehreren Additiven behandelt wird.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es ermöglichen, die Zugabe eines oder mehrerer Additive oder einer Mischung von Additiven zu dem Fleischprodukt zu steuern. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „steuern" unter anderem derart verstanden, dass eine optimale Behandlung des Fleischproduktes erbracht wird, bei der die gewünschte Menge des Additivs einem zu behandelnden Teil des Fleischproduktes, möglicherweise dem gesamten Fleischprodukt, zugeführt wird, jedoch insbesondere einem spezifischen, ausgewählten Teil des Fleischproduktes, und dass auch die gewünschte Verteilung des Additivs über den zu behandelnden Teil erzielt wird.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es ermöglichen, den Additiv-Zuführprozeß einfach an die Zufuhr von zu behandelnden Fleischprodukten anzupassen und/oder den schnellen Wechsel zwischen verschiedenen Additiven zu ermöglichen.
  • Die Marinierungsverfahren, die im Stand der Technik bekannt sind, verwenden häufig Marinade, die eine Mischung aus mehreren Komponenten umfasst. In der Praxis sind solche Mischungen sehr teuer. Ein weiterer signifikanter Nachteil besteht darin, dass viele Mischungen nicht oder nur für eine kurze Zeitdauer gelagert werden können, da die Komponenten dieser Mischungen nicht miteinander kompatibel sind und/oder während der Zeit Reaktionen eingehen, die zu unerwünschten Reaktionsprodukten führen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen zu schaffen, die es ermöglichen, verschiedene Additive, die zusammen eine Mischung bilden, nur während oder kurz vor der Behandlung des Fleischproduktes zusammen zu bringen. Dies erzeugt die Möglichkeit neuer Kombinationen von Additiven und ermöglicht die Herstellung neuer Fleischprodukte.
  • Es sollte klar sein, dass es wichtig ist, eine übermäßige Zugabe des Additivs zum Fleischprodukt zu verhindern, insbesondere wenn die Kosten des Additivs höher als die des zu behandelnden Fleischproduktes sind. In manchen Fällen kann es jedoch sein, dass das Additiv preiswerter als das zu behandelnde Fleischprodukt ist, und dass es tatsächlich möglich ist, die Profite zu erhöhen, wenn eine große Menge an Additiven zugeführt werden kann, natürlich innerhalb für den Verbraucher akzeptabler Grenzen.
  • Ein weiterer Nachteil in Bezug auf die Verwendung eines Tumblers besteht darin, dass die Reinigung des Tumblers, die zumindest erforderlich ist, wenn auf eine andere Marinade umgestellt wird, Probleme bereitet und unerwünscht zeitaufwändig ist.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, die Additivzufuhr derart durchzuführen, dass diese ohne ein Reinigen ermöglicht wird, oder dass das Reinigen schnell und einfach durchführbar ist, insbesondere beim Wechsel des Additivs, während die erforderliche Hygiene für die Behandlung der Fleischprodukte sichergestellt wird.
  • Ein Nachteil, der häufig mit dem Verfahren gemäß dem Stand der Technik einhergeht, insbesondere wenn ein Tumbler verwendet wird, ist die Verschiebung, auch als Verlagerung bekannt, der Haut eines Fleischproduktes, beispielsweise die Haut eines Hühnerschenkels oder eines anderen Geflügelbereiches.
  • Eine Beschädigung, die durch die Zugabe des Additivs erzeugt wird, muss ebenfalls bei der Behandlung von beschädigbaren Fleischprodukten vermieden werden, wie beispielsweise Hamburger. Es ist bekannt, dass Hamburger oder dergleichen nicht immer in einem Tumbler verarbeitet werden können.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Maßnahmen vorzuschlagen, die es ermöglichen, die Zugabe des Additivs derart durchzuführen, dass das Fleischprodukt mit Sorgfalt behandelt wird, wobei insbesondere eine mögliche Verschiebung von Haut verhindert wird.
  • Ein weiteres bekanntes Verfahren zum Marinieren von (Fleisch-) Produkten besteht darin, das zu marinierende Produkt durch ein flüssiges Bad zu führen, wobei die Flüssigkeit in dem Bad eine marinierende Wirkung hat. Beispielsweise ist ein Verfahren bekannt, bei dem Luftblasen in das Bad eingeleitet werden, um die Marinadeflüssigkeit in Bewegung zu versetzen. Jedoch erlaubt dieses bekannte Verfahren unter Verwendung eines flüssigen Bades nicht die Integration in einen kontinuierlichen Prozess bei der Herstellung von Fleischprodukten, wie beispielsweise die Integration in eine Schlachteinrichtung für Geflügel.
  • Gemäß EP 0 587 515 , auf welcher der Oberbegriff des Anspruchs 1 basiert, wird Fleischprodukten ein rauchiger Geschmack verliehen, indem die vorbehandelten Fleischprodukte der Reihe nach in Gruppen oder separat mit Hilfe einer Fördereinrichtung einer mit Rauch gefüllten Kammer zugeführt werden. Eine elektrostatische Vorrichtung ist vorgesehen, um die Rauchpartikel auf der Außenfläche der Fleischprodukte abzulagern. Da die Rauchpartikel den Geschmack der Fleischprodukte verbessern, sind sie als Marinadeadditiv zu betrachten. Die Rauchpartikel werden mit Hilfe einer Zuführ leitung, die mit der Wand der Kammer verbunden ist, in die Kammer eingeleitet. Diese sehr kleinen Rauchpartikel sind im wesentlichen in der Luft in der Kammer vorhanden.
  • Die vorliegende Erfindung schafft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die Additiv-Auftragungsstation eine oder mehrere Düsen umfasst, wobei von jeder Düse ein Strahl eines Marinadeadditivs auf das Fleischprodukt derart gerichtet wird, dass das Marinadeadditiv auf die Außenfläche des Fleischproduktes aufgetragen wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden mehrere verschiedene Additive auf das Fleischprodukt aufgetragen, wobei jede Düse einem zugeordneten Marinadeadditiv zugeordnet ist und die verschiedenen Additive auf das Fleischprodukt gleichzeitig oder der Reihe nach durch die zugeordneten Düsen aufgetragen werden, so dass eine Mischung der Additive und/oder Schichten von Additiven auf der Außenfläche des Fleischproduktes ausgebildet wird/werden.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen des Verfahrens gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen und in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen offenbart. In den Zeichnungen zeigt/zeigen:
  • 1 eine erste beispielhafte Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine zweite beispielhafte Ausführungsform der Erfindung,
  • 3 eine dritte beispielhafte Ausführungsform der Erfindung,
  • 4a bis 4c ein Detail der in 2 dargestellten Vorrichtung und zwei Varianten dieses Details,
  • 5 eine vierte beispielhafte Ausführungsform der Erfindung,
  • 6 eine fünfte beispielhafte Ausführungsform der Erfindung,
  • 7 eine sechste beispielhafte Ausführungsform der Erfindung und
  • 8 eine siebte beispielhafte Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 zeigt ein Fleischprodukt 1, das in dieser Fig. rein als Beispiel diagrammatisch dargestellt ist. Das Fleischprodukt 1 ist insbesondere ein geschlachtetes Geflügel oder ein Teil desselben, wie beispielsweise ein ganzes Huhn oder ein Teil davon, wie beispielsweise ein Hühnerbein, ein Flügel, ein Brustbereich oder ein Schenkel. Das Fleischprodukt 1 ist an einer Additiv-Auftragestation 3 angeordnet, die in einer sehr diagrammatischen Form dargestellt ist und später noch genauer beschrieben wird, und ist ortsfest sicher durch ein Fleischprodukthalteelement 2 gehalten, das ebenfalls nur in diagrammatischer Form dargestellt ist und auch ein insgesamt anderes Design aufweisen kann.
  • Bei diesem in 1 dargestellten Beispiel weist das Fleischprodukthalteelement 2 einen elektrisch leitenden Aufbau auf, der beispielsweise aus rostfreiem Stahl hergestellt ist, und stellt einen elektrisch leitenden Kontakt zum Fleischprodukt 1 her.
  • Die Additiv-Auftragestation 3 umfasst eine elektrostatische Additiv-Auftragevorrichtung mit einer oder mit mehreren auf das Fleischprodukt 1 gerichteten Düsen 4 zum Zuführen eines oder mehrerer Additivstrahlen in Richtung des Fleischproduktes 1, wobei das Additiv auf die Außenseite des Fleischproduktes 1 aufgetragen werden soll. In diesem Fall umfasst das Additiv kleine feste und/oder flüssige Partikel, die in einem Gasstrom mitgerissen werden können, der von jeder Düse 4 emittiert und mit Hilfe von Mitteln zum Erzeugen eines Gasstroms erzeugt werden, die zu der Additiv-Auftragestation gehören und vorliegend nicht dargestellt sind.
  • Die Station 3 umfasst ferner eine Hochspannungsquelle 5, die dazu dient, eine beträchtliche elektrische Spannungsdifferenz zwischen dem Fleischprodukt einerseits und dem Additiv, das von der (den) Düsen (Düsen) 4 zuführt wird, andererseits zu erzeugen. Die Spannungsdifferenz beträgt beispielsweise wenige Zehn Kilovolt, beispielsweise in der Größenordnung von 40 Kilovolt.
  • Bei diesem Beispiel ist das leitende Fleischprodukthalteelement 2 mit dem negativen Pol der Hochspannungsquelle 5 oder Erde verbunden, und das zuzuführende Additiv ist elektrostatisch geladen. Die Ladung wird bevorzugt in kurzen Impulsen durchgeführt.
  • Aufgrund der elektrostatischen Ladung des Additivs in Bezug auf das Fleischprodukt 1 werden die Additivpartikel durch das Fleischprodukt 1 angezogen. Es sollte klar sein, dass selbst diejenige Seite, die von den Düsen 4 entfernt angeordnet ist, oder Hohlräume in den Fleischprodukten 1 von dem Additiv erreicht werden.
  • Das Additiv kann beispielsweise ein optional befeuchtetes Pulver mit Geschmack beeinflussenden Eigenschaften sein, wie beispielsweise Paprikapulver, Currypulver oder dergleichen. Bei dem Additiv kann es sich auch um eine Flüssigkeit handeln, wobei die Flüssigkeit dann geeignet in kleine Tropfen oder in einen Nebel umgewandelt wird, die/der dann elektrostatisch aufgeladen und auf das Fleischprodukt transferiert werden/wird. Beispielsweise kann die Flüssigkeit ein den Geschmack beeinflussendes verzehrbares Öl sein, wie beispielsweise Paprikaöl. Das Additiv kann jedoch auch beispielsweise eine desinfizierende Wirkung aufweisen oder ein Farbmittel sein. Bei dem Additiv kann es sich ferner um eine Mischung einer oder mehrerer pulverförmiger und flüssiger Substanzen handeln.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform wird das Fleischprodukt 1 zuerst befeuchtet, woraufhin ein im wesentlichen pulverförmiges Additiv aufgetragen wird. Die Befeuchtung kann, wenn es geeignet ist, unter Verwendung einer weiteren elektrostatischen Auftragungsvorrichtung erfolgen, die einen elektrostatisch geladenen Flüssigkeitsnebel auf das Fleischprodukt 1 aufträgt. Es ist möglich, dass das Fleischprodukt 1 zuerst unter Verwendung von Wasser oder einer wässrigen Lösung benetzt wird, beispielsweise indem ein Produkt aufgesprüht oder indem das Fleischprodukt durch ein flüssiges Bad bewegt wird. Das Befeuchten des Fleischproduktes 1 kann sowohl zum Fördern des Anhaftens des Additivs an dem Fleischprodukt 1 als auch als ein Aktivator für das Additiv dienen, oder um das Additiv anschließend zu aktivieren, nachdem das befeuchtete Additiv beispielsweise unter Verwendung eines Mikrowellenherdes erwärmt wurde.
  • Das Befeuchten vor dem Auftragen eines trocknen Additivs oder das Auftragen eines befeuchteten Additivs können auch mit einer Trocknungsbehandlung des Fleischproduktes nach dem Auftragen des Additivs kombiniert werden, so dass das letztendliche Additiv auf der getrockneten Außenseite des Fleischproduktes verbleibt. Dieses Verfahren ermöglicht es, trockne Additive, die nicht selbst oder nur schlecht haften, auf ein Fleischprodukt aufzutragen, obwohl die Außenseite trocken ist, wenn das Fleischprodukt die Behandlungslinie verlässt.
  • Um ein Additiv an einem Fleischprodukt 1 anzuhaften, ist es auch möglich, dass zunächst eine Schicht eines verzehrbaren Fettes, beispielsweise Bauchfett von dem geschlachteten Geflügel, vor dem Auftragen des Additivs aufgetragen wird. Wenn das Fleischprodukt daraufhin gekocht wird, trägt die Fettschicht zur Qualität und zum Geschmack des Fleischproduktes bei, während es ferner nicht erforderlich ist, eine Kochbutter oder ein Kochöl während der Zubereitung zu verwenden. Ferner ist es möglich, dass nur ein spezifischer Teil des zu behandelnden Fleischproduktes mit einer Fettschicht versehen oder befeuchtet wird, wie es zuvor beschrieben wurde, so dass das Additiv, das anschließend aufgetragen wird, hauptsächlich nur an diesem entsprechenden Teil des Fleischproduktes anhaften wird.
  • Wenn es während der elektrostatischen Auftragung des Additivs gewünscht wird, es zu vermeiden, dass sich das Additiv an einer spezifischen Komponente (oder an Komponenten) der Vorrichtung und/oder auf einem spezifischen Abschnitt des zu behandelnden Fleischproduktes ablagert, können diese Teile, wenn sie elektrisch leitfähig und in Bezug auf das zu behandelnde Fleischprodukt isoliert sind, elektrisch mit dem gleichen Pol der Hochspannungsquelle wie die Düsen 4 verbunden werden. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, die Wände der Vorrichtung, die um die Behandlungsposition für das zu behandelnde Fleischprodukt vorhanden sind, vor einer unerwünschten Ablagerung des Additivs zu schützen. Es ist auch möglich, elektrisch leitende Abschirmmittel zu verwenden, die zwischen der (den) Düse (Düsen) und dem abzuschirmenden Teil, beispielsweise dem abzuschirmenden Abschnitt des Fleischproduktes, angeordnet sind und elektrisch mit dem gleichen Pol der Hochspannungsquelle wie die Düse (Düsen) verbunden sind. Auf diese Weise ist es möglich, einen ausgewählten Abschnitt des Produktes mit dem Additiv zu behandeln, während ein anderer Abschnitt des Fleischproduktes additivfrei bleibt oder nur mit einer geringen Additivmenge behandelt wird.
  • Bei einer möglichen Ausführungsform können Reinigungsmittel vorgesehen werden, die beispielsweise das Additiv entfernen, das sich an dem Produkthalteelement 2 angesammelt hat, vorzugsweise bevor ein neues Fleischprodukt 1 durch das Produkthalteelement 2 aufgenommen wird. Somit kann das neue Fleischprodukt 1 mit einem ande ren Additiv behandelt werden und es ist möglich, eine Kreuz-Kontermination zu verhindern.
  • 2 zeigt ein zu behandelndes Fleischprodukt 1, im vorliegenden Fall geschlachtetes Geflügel, insbesondere ein Huhn, das an seinen Beinen an ein an sich bekanntes Produkthalteelement 12 gehängt ist. Das Produkthalteelement 12 kann zusammen mit einer Mehrzahl von ähnlichen Produkthalteelementen 12, von denen eines teilweise in 2 dargestellt ist, entlang eines zugeordneten Förderweges 15 angetrieben durch geeignet ausgelegte Antriebsmittel (nicht dargestellt) bewegt werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform bildet der Förderweg 15 mit den Produkthalteelementen 12 einen Teil einer Schlachteinrichtung für Geflügel, wie es beispielsweise in der Anmeldung WO 93/13 671 des Anmelders der vorliegenden Anmeldung beschrieben ist. Es sollte klar sein, dass der Förderweg 15 mit den Produkthalteelementen 12, der teilweise gezeigt ist, aus der zuvor genannten Anmeldung bekannt ist. Insbesondere ist jedes Produkthalteelement 12 derart ausgelegt, dass es das Hühnerbein oder die Hühnerbeine, das/die fest unterhalb des Fußgelenkes jedes Beins gehalten wird, vollständig zu umschließen, so dass das Huhn (oder die Teile von diesem) nach unten hängend gefördert wird.
  • Bei der Ausführungsform dieses bekannten Förderweges 15 mit Förderhalteelementen 12, die kommerziell erhältlich sind, sind die Förderhalteelemente 12 größtenteils aus Kunststoffmaterial hergestellt, so dass sie keine elektrisch leitende Verbindung mit dem Geflügel bilden. Um die erforderliche elektrisch leitende Verbindung zwischen dem zu behandelnden Geflügel 1 und der Hochspannungsquelle 5 dennoch zu erzeugen, wird an dem Behandlungspunkt ein elektrischer Leiter angeordnet, der mit dem Geflügel in Kontakt kommt. Dies wird noch genauer unter Bezugnahme auf die 4a bis 4c beschrieben.
  • 2 zeigt ferner eine Additiv-Auftragungsstation 3' mit einer oder mehreren Düsen 4', die in dem vorliegenden Beispiel dem Geflügel 1 ein im wesentlichen pulverförmiges Additiv zuführen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Steuervorrichtung 7 mit Speichermitteln, in denen Daten in Bezug auf das Fleischprodukt 1, das sicher mit Hilfe eines spezifischen Produkthalteelementes 12 gehalten ist, gespeichert werden können, mit dem Förderweg 15 und der Additiv-Zuführeinrichtung 3' verbunden. Diese Daten können beispielsweise Informationen über das Gewicht des Fleischproduktes, die Qualität des Fleischproduktes, beispielsweise der äußeren Fläche des zu behandelnden Produktes oder Daten umfassen, welche die Zartheit bestimmen, die letztendlich von dem Fleischprodukt 1 zu erwarten ist.
  • In Bezug auf die Steuerbedingungen ist die Steuervorrichtung 7 mit der Additiv-Auftragungsvorrichtung 3' verbunden und bietet einen breiten Optionsbereich. Beispielsweise kann jedes einzelne Fleischprodukt 1, das die Station 3' passiert, an der es für eine Behandlungsperiode angehalten oder einfach langsam vorbeibewegt wird, optional mit einem Additiv oder, wenn es geeignet ist, mit einer Mehrzahl von Additiven behandelt werden. Zudem ist es somit möglich, ein Fleischprodukt 1 wahlweise mit einem Additiv basierend auf den von der Steuervorrichtung 7 vorgegebenen Informationen zu behandeln oder nicht. Es wird auch möglich sein, die zu dem spezifischen Fleischprodukt 1 gelieferte Additivmenge anzupassen. Es ist ferner möglich, dass die Additiv-Auftragungsvorrichtung 3' nur dann ein Additiv abgibt, wenn ein zu behandelndes Fleischprodukt 1 an dem Behandlungspunkt entlang des Weges angeordnet ist, so dass kein Additiv verschwendet wird.
  • Gemäß der gezeigten Ausführungsform können sich das Produkthalteelement 12 und somit das an diesem gehaltene Huhn 1 und die Düse (Düsen) 4' relativ zueinander bewegen. Diese Optionen können genutzt werden, um eine gleichmäßige Verteilung des Additivs um das gesamte Huhn 1 herum zu erzielen, oder um alternativ nur einen spezifischen Abschnitt zu den Düsen zu richten, während ein anderer Teil abgeschirmt wird. Bei dem Beispiel sind die Düsen 4' im wesentlichen ortsfest und das Produkthalteelement 12 ist bewegbar und insbesondere ist das Produkthalteelement 12 mit einem Drehelement 16 versehen, das es ermöglicht, das Huhn 1 um eine vertikale Drehachse zu drehen.
  • Bei einer nicht dargestellten Variante wird ein steuerbarer Roboterarm verwendet, um einem Fleischprodukt wahlweise elektrostatisch ein oder mehrere Additive hinzuzufü gen. Es ist auch möglich, mehrere Düsen an einem Behandlungspunkt anzuordnen, die jeweils dazu dienen, ein zugeordnetes Additiv abzugeben, so dass das Produkt mit mehreren Additiven gleichzeitig oder der Reihe nach an diesem einen Punkt behandelt werden kann. Beispielsweise kann eine Mischung auf der Oberfläche des Fleischproduktes 1 erzeugt werden, indem mehrere Additive hinzugefügt werden.
  • Es wäre auch möglich, verschiedene Bereiche des Fleischproduktes 1 mit verschiedenen Additiven zu bedecken, indem der Additivstrahl, der durch die zugeordneten Düsen und/oder durch geeignete Abschirmmittel zugefügt wird, geeignet gerichtet wird. Ferner ist es möglich, überlappende Schichten verschiedener Additive auf der Außenseite des Fleischproduktes 1 zu erzeugen.
  • Es sollte klar sein, dass diese Optionen implementiert werden können, indem mehrere Additiv-Auftragungsstationen eine nach anderen entlang des Förderweges 15 für die zu behandelnden Fleischprodukte 1 angeordnet werden und die Produkte 1 der Reihe nach zu diesen Stationen bewegt werden, wo sie jeweils mit einem spezifischen Additiv behandelt werden.
  • Gemäß einer Variante sind mehrere Additiv-Auftragungsstationen vorgesehen, die der Reihe nach zu einem einzelnen Behandlungspunkt für die Fleischprodukte bewegt werden.
  • 3 zeigt im wesentlichen die gleiche Anordnung wie 2, wobei der relevanteste Unterschied darin besteht, dass in diesem Fall ein flüssiges Additiv unter Verwendung der elektrostatischen Additiv-Auftragungsvorrichtung 3' auf das Geflügel 1 aufgetragen wird. Genauer gesagt handelt es sich bei dem Additiv um ein Desinfektionsadditiv und die Additiv-Auftragungsvorrichtung 3'' ist an einem Desinfektionspunkt entlang des Förderweges 15 für das Geflügel 1 angeordnet. Ferner ist es in diesem Fall möglich, das Geflügel 1 mit Hilfe eines Drehelementes 16 zu drehen, während das Additiv aufgetragen wird.
  • Wie es zuvor beschrieben wurde, führt die elektrostatische Auftragung des Additivs auch dazu, dass das Additiv diejenige Seite des Fleischproduktes erreicht, die von der (den) Düse (Düsen) entfernt angeordnet ist. Die 4a bis 4c zeigen diesen Effekt; ein elekt rostatisch geladenes Additiv wird von der Düse 4 in Richtung des Fleischproduktes 1 zugeführt, das sicher mit Hilfe des Produkthalters 12, 12', 12'' gehalten ist. In diesem Fall ruht das Fleischprodukt 1 in einer elektrisch leitenden Art und Weise gegen einen elektrischen Leiter 10, der zu der Additiv-Auftragungsstation gehört und wiederum in einer elektrisch leitenden Art und Weise mit einem Pol der Hochspannungsquelle 5 verbunden ist, insbesondere mit der Erde, während der andere Pol der Hochspannungsquelle mit der Düse 4 zum Laden der zuzuführenden Additivpartikel verbunden ist. Der Leiter 10 kann an einer ortsfesten Position angeordnet sein, aber er kann auch bewegbar sein, so dass er auf einen Befehl hin in Kontakt mit einem zu behandelnden Fleischprodukt gebracht wird.
  • 5 zeigt im wesentlichen die gleiche Anordnung wie 2, wobei jedoch die Produkthalteelemente 20 einen vollständig anderen Aufbau aufweisen und entlang eines zugeordneten Förderweges 25 bewegt werden können. Diese Produkthalteelemente 20 umfassen jeweils einen Positionierungs- und Haltekopf 21, der durch zugeordnete Antriebsmittel basierend auf Steuersignalen gedreht werden kann und derart ausgelegt ist, dass er einen spezifischen Teil 22 eines geschlachteten Geflügels, beim vorliegenden Beispiel den Brustbereich eines Huhns, sicher in Position hält. Hinsichtlich einer detaillierten Beschreibung dieser Produkthalteelemente 20 wird auf die Anmeldung EP 0 254 332 Bezug genommen, deren relevante Teile durch den Querverweis hierin aufgenommen sind.
  • In 5 sind die zugeführten Additivstrahlen gefächert dargestellt, um anzuzeigen, dass die Strahlen das Additiv auf die Oberfläche des Fleischproduktes 22 auftragen sollen. Alternativ ist es auch möglich, mit Hilfe einer Hochdruckpumpe und einer oder mehreren geeigneten Hochdruckdüsen sehr starke Additivstrahlen zuzuführen, die in das Fleischprodukt 22 eindringen, um das Additiv auf diese Weise in das Innere des Fleischproduktes 22 einzuführen.
  • Die Additiv-Auftragungsvorrichtung 24, die in 5 gezeigt ist, ist an einem Additivauftragungspunkt entlang des Förderweges 25 angeordnet. Die Additiv-Auftragungsvorrichtung 24 kann eine solche der zuvor beschriebenen elektrostatischen Art sein, um die Flüssigkeit und/oder das pulverförmige Additiv, beispielsweise ein Ge schmack beeinflussendes Additiv, elektrostatisch aufzutragen, sie kann jedoch auch die zuvor beschriebenen Hochdruckflüssigkeitsstrahlen zuführen.
  • 6 (Im Quelltext „8") zeigt eine Anordnung für das externe Auftragen des Additivs auf die Fleischprodukte, insbesondere beschädigbare Fleischprodukte, die aus einer Masse von geknetetem Fleisch hergestellt wurden, wie beispielsweise Hamburger.
  • Die Anordnung umfasst einen Fördermechanismus 50 mit einem ersten Förderband 51 für zu behandelnde (Fleisch-) Produkte 52, beispielsweise Hühnchenflügel. Die Anordnung umfasst eine Kamera 53 zum Erfassen der Produkte 52, bevorzugt derart, dass die Position auf dem Band 51 beobachtet wird, und bevorzugt auch derart, dass die Form und/oder die Abmessungen des Produktes 52 beobachtet werden.
  • Eine erste Additiv-Auftragungsvorrichtung 55 wird verwendet, um ein erstes Additiv zuzuführen. Dies erfolgt bevorzugt elektrostatisch, wobei im vorliegenden Fall das Band 51 elektrisch leitend ist, beispielsweise aus einem Metallgewebe hergestellt, und mit der Erde verbunden ist. Vorzugsweise wird das erste Additiv auf eine individuelle Basis aufgetragen, das heißt derart, dass jedem Produkt im Falle von richtbaren Düsen an einer spezifischen Position genau die erforderliche Additivmenge zugeführt wird, wenn dies geeignet ist. Diese Bestimmung der Menge und/oder der Position erfolgt bevorzugt basierend auf Parametern, die von der Kamera 53 beobachtet werden.
  • Nach der ersten Additiv-Auftragungsvorrichtung 55 werden die Fleischprodukte 51 gedreht, indem sie auf ein zweites Förderband 58 fallen gelassen werden. Über dem zweiten Förderband 58 ist eine zweite Kamera 56 angeordnet, welche die Produkte 52 erneut erfasst, in diesem Fall jedoch von der anderen Seite. Beispielsweise schützt die Kamera 56 die Position auf dem Band 58. Die Kamera 56 oder eine zusätzliche Kamera kann ferner auf das Band 52 gerichtet werden, um die Qualität und/oder Quantität der vorherigen Auftragung des ersten Additivs zu erfassen.
  • Eine zweite Additiv-Auftragungsvorrichtung 57 kann dann basierend auf der Beobachtung der Kamera 56 angemessen individuell bestimmte Additivmengen den vorbeibewegten Produkten 51 zuführen.
  • Unter Verwendung von Abschirmmitteln zwischen den Düsen und den Fleischprodukten, die behandelt werden sollen, kann sichergestellt werden, dass ein oder mehrere spezifische Teile der zu behandelnden Fleischprodukte in Bezug auf die Auftragung des Additivs abgeschirmt werden.
  • 7 (im Quelltext „9") zeigt eine zusätzliche Auftragungsanordnung 80, die in einer Fördervorrichtung 81 für geschlachtetes Geflügel 90 oder Teile davon integriert ist und Produkthalteelemente 82 aufweist, die entlang eines zugeordneten Förderweges bewegbar sind, in diesem Fall zum sicheren Halten von jeweils zwei Hühnerbeinen.
  • Die Anordnung 80 umfasst eine zweite Fördereinrichtung 85, welche die Fleischprodukte an einem Transferpunkt 86 von der Fördereinrichtung 81 übernehmen kann. Die Fördereinrichtung 85 bildet einen zweiten Weg für die Fleischprodukte 90, wobei entlang des zweiten Weges eine oder mehrere Additiv-Zuführstationen 91 angeordnet sind, beispielsweise eine elektrostatisch betriebene Station. Nachdem ein oder mehrere Additive hinzugefügt wurden, führt die Fördereinrichtung 85 die Fleischprodukte 90, die behandelt wurden, zurück zur Fördereinrichtung 81 und transferiert die behandelten Fleischprodukte 90 zurück zu den zugeordneten Produkthalteelementen 82.
  • Geeignete Steuermittel ermöglichen es sicherzustellen, dass nur Fleischprodukte, die behandelt werden sollen, zur zweiten Fördereinrichtung 85 transferiert werden, während andere Produkte, die nicht behandelt werden sollen, weiter entlang des ersten Weges bewegt werden. Durch Einstellen einer geeigneten Geschwindigkeit und Weglänge der zweiten Fördereinrichtung 85 können eine ausreichende Verarbeitungsdauer zum Auftragen und/oder Sprühen eines Additivs erzielt werden. Es ist auch möglich, das Fleischprodukt zu trocknen, das mit einem Additiv versehen wurde.
  • Es sollte klar sein, dass eine zweite Fördereinrichtung der genannten Art mit einer oder mehreren zugeordneten Additiv-Zuführstationen in bestehende Anordnungen integriert werden kann, in denen Fleischprodukte durch eine Fördereinrichtung gefördert werden. Ferner sollte klar sein, dass die unter Bezugnahme auf 8 beschriebene Erfassung, wie beispielsweise die Erfassung der Form, der Qualität und der Auftragung des Additivs, auch in einer Anordnung gemäß 9 durchgeführt werden kann.
  • 8 (im Quelltext „12") zeigt eine Additiv-Zuführanordnung 150 mit Haltekammern 151 für die zu behandelnden (Fleisch-) Produkte 152, wobei sich die Kammern entlang eines zugeordneten Weges bewegen können. Beispielsweise kann jede Kammer 151 ein oder mehrere Produkte 152 halten. Verschlußmittel 183 sind entlang des Weges der Kammern 151 angeordnet, wobei die Verschlußmittel die Kammern 151 von der Umgebung für eine spezifische Zeitdauer abschotten. Wenn die Kammern 151 geschlossen sind, wird auf die Produkte 152, die in den Kammern 151 enthalten sind, mit Hilfe von Additivzuführmitteln 154 ein Additiv aufgetragen. Überschüssiges Additiv wird über ein Auslaßmittel 155 aus der bevorzugt noch geschlossenen Kammer 151 entfernt, woraufhin die Kammer 151 geöffnet und das behandelte Produkt 152 entfernt wird.
  • Obwohl einem oder mehreren Fleischprodukten in einer Kammer unter Verwendung der in 8 (im Quelltext „12") dargestellten Anordnung eine definierte Menge eines Additivs genau hinzugefügt werden kann, um eine gute Marinierung zu erzielen, ist es wünschenswert, dass die Fleischprodukte, die mit einem Additiv versehen wurden, einer Behandlung unterzogen werden, die eine weitere Verteilung des Additivs innerhalb des Fleischproduktes bewirken, beispielsweise derart, dass das Additiv in einem bestimmten Maß in das Fleisch eindringt. Diese Behandlung kann geeignet das mechanische Massieren des Fleisches mit Luftstrahlen, die auf das Fleischprodukt gerichtet sind, umfassen, wobei auch Schall- oder andere Vibrationsmittel verwendet werden können. Es sollte klar sein, dass Nachbehandlungen dieser Art an dem mit dem Additiv versehenen Fleisch auch bei den zuvor unter Bezugnahme auf die Figuren beschriebenen Lösungen verwendet werden können.

Claims (16)

  1. Verfahren zum Marinieren einer großen Anzahl von Fleischprodukten, insbesondere von geschlachtetem Geflügel oder Teilen davon, bei dem ein Marinadeadditiv auf die Außenfläche der Fleischprodukte hinzugefügt wird, wobei die Fleischprodukte zu Additiv-Zuführmitteln unter Verwendung eines Fördermittels transportiert werden, wobei das Fördermittel derart ausgelegt ist, dass die Fleischprodukte der Reihe nach in Gruppen oder getrennt an einer Additiv-Auftragungsstation vorbei transportiert werden, die Additiv-Zuführmittel umfasst, die jedes Fleischprodukte oder jede Gruppe von Fleischprodukten einer Additiv-Zuführbehandlung aussetzen, die für das entsprechende Fleischprodukt oder für die entsprechende Gruppe von Fleischprodukten geeignet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Additiv-Auftragungsstation eine oder mehrere Düsen umfasst, wobei von jeder Düse ein Strahl eines Marinadeadditivs auf das Fleischprodukt derart gerichtet wird, dass das Marinadeadditiv auf die Außenfläche des Fleischproduktes aufgetragen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei mehrere verschiedene Additive auf das Fleischprodukt aufgetragen werden, und wobei jede Düse einem zugeordneten Marinadeadditiv zugeordnet ist und die verschiedenen Additive auf das Fleischprodukt gleichzeitig oder der Reihe nach durch die zugeordneten Düsen aufgetragen werden, so dass eine Mischung der Additive und/oder Schichten von Additiven auf der Außenfläche des Fleischproduktes ausgebildet wird/werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem vor der Additiv-Zuführbehandlung jedes Fleischprodukt einer Überprüfung unterzogen wird, um einen oder mehrere Parameter des Fleischproduktes, die für die Additiv-Zuführbehandlung relevant sind, zu überprüfen.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem das Gewicht des Fleischproduktes erfasst wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, bei dem die äußere Form und die Dimensionen des Fleischproduktes erfasst werden.
  6. Verfahren nach einem der oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Additiv einem oder mehreren ausgewählten Bereichen des Fleischproduktes hinzugefügt wird.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 6, bei dem festgestellt wird, welcher Bereich des Fleischproduktes der Additiv-Zuführbehandlung unterzogen werden soll.
  8. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem das Additiv auf einen oder mehrere ausgewählte Bereiche aufgetragen wird und die verbleibenden Bereiche des Fleischproduktes abgeschirmt werden.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem jedes zu behandelnde Fleischprodukt oder jede zu behandelnde Gruppe von Fleischprodukten vor der Additiv-Zuführbehandlung einer Vorbehandlung unterzogen wird, die für das entsprechende Fleischprodukt geeignet ist.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die Vorbehandlung die Haftung eines Additivs, das während der Additiv-Zuführhandlung aufgetragen werden soll, an der äußeren Fläche des Fleischproduktes verbessern soll.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem die Vorbehandlung das Auftragen eines Haftmittels, beispielsweise Fett, umfasst.
  12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Additiv-Zuführbehandlung das elektrostatische Auftragen eines Additivs umfasst.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Fördermittel zum Anordnen des zu behandelnden Produktes in verschiedenen Ausrichtungen in Bezug auf eine oder mehrere Düsen ausgelegt ist, wobei das Fördermittel bevorzugt ein Produkthalteelement mit einem Drehelement aufweist, das eine Drehung des Produktes um eine Drehachse erlaubt.
  14. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem jedes zu behandelnde Fleischprodukt nach Abschluss der Additiv-Zuführbehandlung einer Nachbehandlung unterzogen wird, die für das entsprechende Fleischprodukt geeignet ist.
  15. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem jedes zu behandelnde Fleischprodukt oder jede zu behandelnde Gruppe von Fleischprodukten in einer verschließbaren Additiv-Behandlungskammer aufgenommen ist, wobei das Additiv hinzugefügt wird, wenn sich die Behandlungskammer im geschlossenen Zustand befindet.
  16. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem nach dem Auftragen eines ersten Additivs unter Verwendung des ersten Additiv-Zuführmittels das Fleischprodukt analysiert wird, beispielsweise unter Verwendung eines Kamerasystems, und, wenn es erforderlich ist, ein zusätzliches Additiv unter Verwendung eines zweiten Additiv-Zuführmittels aufgetragen wird.
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