DE69935910T2 - Befestigungsmittel zum verbinden einer rohrförmigen blutgefässprothese - Google Patents

Befestigungsmittel zum verbinden einer rohrförmigen blutgefässprothese Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Befestigungsmittel zum Verbinden einer röhrenförmigen Gefäßprothese mit einem Gefäß in einem Körper, wobei die Befestigungsmittel ein inneres ringförmiges Element aufweisen, das zur Aufnahme innerhalb des Gefäßes vorgesehen ist, und ein äußeres ringförmiges Element, das zum Anbringen um das Gefäß herum vorgesehen ist, und zwar im Wesentlichen an der Stelle des inneren ringförmigen Elements, um eine Gefäßwand zwischen beiden ringförmigen Elementen aufzunehmen, wobei mindestens eines der zwei ringförmigen Elemente mit Befestigungselementen versehen ist, welche zumindest im Gebrauch in die Gefäßwand eingreifen, wodurch zumindest das innere ringförmige Element fixiert wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Gefäßprothese mit einem flexiblen röhrenförmigen Körper, bei dem zumindest ein äußerstes Ende mit einem Gefäß verbunden werden soll.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Gefäßprothesen, die die natürliche Gefäßwand, insbesondere von der Aorta, ersetzen oder unterstützen sollen. Eine Verletzung oder eine andere Schwächung der Aortenwand kann lokal zu einer Erweiterung, einem sogenannten Aneurysma, führen. Wenn dagegen nicht rechtzeitig vorgegangen wird, kann die Gefäßwand schließlich an der Stelle eines solchen Aneurysmas brechen, was zu einer inneren Blutung und damit zu einer lebensbedrohlichen Situation führt. Um dies zu vermeiden, wird die bestehende Gefäßwand entweder ersetzt, oder an der Stelle des Aneurysmas mit einer geeigneten Gefäßprothese bedeckt.
  • Ein herkömmliches Verfahren der Anbringung einer solchen Gefäßprothese besteht aus dem Öffnen der Bauchwand vom Brustbein bis zum Schambein, wonach anschließend entlang der vollen Länge des Blutgefäßes an der Stelle des erkrankten Teiles ein Einschnitt gemacht wird. Eine geeignete Gefäßprothese in Form eines röhrenförmigen Körpers aus ringförmigem gestrickten Textil mit einem ähnlichen Durchmesser und einer ähnlichen Länge wird anschließend mit Nähnadeln und einem Nähfaden an die gesunden Enden des Blutgefäßes angenäht. Die betroffene Gefäßwand wird anschließend vorzugsweise um die Gefäßprothese platziert und nachfolgend geschlossen.
  • Es ist offensichtlich, dass das oben angegebene Verfahren mit einem großen Eingriff verbunden ist, der in der Praxis mehr als drei Stunden dauern kann. Was noch wichtiger als die Gesamtdauer des Eingriffs ist, ist jedoch die Tatsache, dass der Blutfluss in dem Gefäß über eine relativ lange Zeit unterbrochen werden muss, manchmal für mehr als eine Stunde. Dies führt zu einer ernsthaften Gefahr von Komplikationen sowohl während des Eingriffs als auch danach. Es wird ferner offensichtlich sein, dass die angegebene Größe der Operationswunde bei diesem Operationsverfahren auch zu einem relativ großen Unbehagen für den Patienten führt und die Genesung nachteilig beeinflusst. Ferner besteht das Risiko einer gewissen Leckage durch die Naht, ein so genanntes falsches Aneurysma, wodurch in solchen Fällen die Wiederholung der Operation notwendig sein kann.
  • Um diese Nachteile zu umgehen, wurde ein alternatives Operationsverfahren entwickelt, bei welchem die Gefäßprothese an der gewünschten Stelle endovaskulär, d.h. über das Gefäßsystem selber, angebracht wird. Eine solche endovaskuläre Prothese weist im Allgemeinen einen rohrförmigen Körper auf, dessen Wand aus einem Metallgerüst gebildet ist, das elastisch ist und sich in radialer Richtung expandieren kann. Die Endoprothese wird im komprimierten Zustand auf die Spitze eines Katheters angebracht, und mit dem Katheter über einen relativ kleinen Einschnitt in der Leiste oder einer anderen geeigneten Stelle zu dem geschwächten Abschnitt des Blutgefäßes zur Behandlung eingebracht. Nach Erreichen der gewünschten Stelle wird eine temporäre Hülle von der Prothese abgezogen, oder ein Ballon, der in der Prothese eingebaut ist, expandiert, wodurch die Prothese vom komprimierten in einen expandierten Zustand expandiert, wobei die Prothese elastisch gegen eine innere Wand des Blutgefäßes zu liegen kommt. Anfangs hält lediglich die Expansionskraft der Prothese diese an Ort und Stelle, über den Zeitverlauf wird aber Körpergewebe auf der Prothese abgelagert, wodurch sie über lange Sicht idealerweise vollständig in der Blutgefäßwand eingebettet sein wird.
  • Ein solches endovaskuläres Verfahren verursacht zweifelsohne weniger Unbehagen für den Patienten als das klassische Operationsverfahren, und der Blutkreislauf durch die Blutgefäße bleibt weitestgehend ungestört. Nichtsdestotrotz hat auch dieses Verfahren Nachteile. Abgesehen von den relativ hohen Kosten dieser Behandlung besteht ein Nachteil darin, dass das Befestigen der Prothese an dem Blutgefäß anfangs lediglich durch die radiale Federkraft der Prothese bewirkt wird. Daher besteht eine echte Gefahr darin, dass die Prothese mit mehr oder weniger großem Ausmaß durch den Blutfluss mitgerissen werden kann. Diese Gefahr wird in einem Beispiel einer bekannten endovaskulären Prothese berücksichtigt, die in der internationale Patentanmeldung WO 97/39687 beschrieben ist, bei welcher für diese Zwecke die proximale Seite der Prothese mit einem Ring feiner Haken ausgestattet ist, um die Prothese in der Gefäßwand zu verankern. Da es möglich sein muss, die gesamte Einheit endovaskulär einzuführen, sind die Dimensionen und damit auch die Verankerung dieser Haken unvermeidbar eingeschränkt.
  • Jedoch besteht auch das Risiko, dass das Blut zwischen der Blutgefäßwand und der Prothese austreten kann, und dadurch immer noch den ursprünglichen Druck auf die Gefäßwand ausüben wird. Ein solcher Fall wird als Endo-Leckage bezeichnet. Um eine solche Komplikation zu heilen, wird ein Eingriff auf die herkömmliche Art und Weise durchgeführt werden müssen, wodurch sämtliche Vorteile eines endovaskulären Behandlungsverfahrens zunichte gemacht werden. Um dies in dem Fall des oben beschriebenen Beispiels einer bekannten endovaskulären Gefäßprothese zu vermeiden, werden Spannbänder an der Stelle von sowohl dem proximalen als auch dem distalen Ende der Gefäßprothese angebracht, nachdem sie eingeführt worden ist, um das gesamte Rund der Gefäßwand besser fixieren zu können. Eine solche Fixierung wird im Falle der endovaskulären Gefäßprothese, die aus dem US-Patent mit der Nummer 5,764,274 bekannt ist, beschrieben. Jedoch können solche Spannungsbänder nicht endovaskulär eingeführt werden, so dass immer noch ein klassischer Eingriff notwendig ist für diesen Zweck. Die Spannungselemente der eingesetzten Spannungsbänder stellen darüber hinaus eine unerwünschte Unregelmäßigkeit im Körper dar, die die Biokompatibilität des Gesamten negativ beeinflussen kann.
  • Als Ergebnis ihrer notwendigerweise zerbrechlichen Konstruktion erwiesen sich schließlich endovaskuläre Prothesen in der Praxis als begrenzt dauerhaft, wodurch gegenwärtig die Qualität der Prothesen über einen längeren Zeitraum nicht voll garantiert werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, Befestigungsmittel vom Typus wie in der Einleitung beschrieben bereitzustellen, mit denen eine Befestigungstechnik ermöglicht wird, die, verglichen mit der herkömmlichen Operationstechnik, nur einen relativ kleinen Eingriff für den Patienten mit sich bringt, jedoch welche, im Vergleich zu endovaskulären Verfahren, eine bedeutend verlässlichere Befestigung der Prothese an die Gefäßwand ermöglicht.
  • Um die erwünschte Aufgabe zu erfüllen, besitzen die Befestigungsmittel des Typus wie in der Einleitung beschrieben das Merkmal gemäß der Erfindung, nämlich dass das innere ringförmige Element zumindest im Gebrauch mit einem äußeren Ende der Prothese fest verbunden ist, dass ferner das innere ringförmige Element eine dichtende Oberfläche definiert, die sich im Wesentlichen kontinuierlich über einen ringförmigen Umfang des inneren ringförmigen Elements erstreckt, und dass das äußere ringförmige Element, zumindest im Gebrauch, das innere ringförmige Element zumindest in einem Bereich der dichtenden Oberfläche im Wesentlichen umgibt, welcher durch das innere ringförmige Element definiert wird, wodurch die Gefäßwand dazwischen in einer im Wesentlichen Leckage-freien Art und Weise eingeklemmt wird.
  • Um eine Gefäßprothese anzubringen, reicht es – bei Verwendung solcher Befestigungsmittel – aus, lediglich einen kleinen Einschnitt in oder nahe des betroffenen Abschnittes des Blutgefäßes vorzunehmen, wo die Gefäßprothese an die gesunden Enden des Blutgefäßes befestigt werden wird, um die Platzierung der Prothese in das Gefäß zu ermöglichen. Wenn das Blutgefäß hinreichend freigelegt wurde und der Einschnitt vorgenommen wurde, wird die Gefäßprothese über den Einschnitt eingeführt und ggf. auf die gewünschte Länge gekürzt. Der innere ringförmige Körper der Befestigungsmittel kann hierin bereits in die Prothese an einem Ende davon angebracht sein.
  • Die Gefäßprothese wird hinreichend weit in das Blutgefäß gepresst, so dass das Ende mit dem inneren ringförmigen Körper der Befestigungsmittel schließlich an der Stelle des gesunden Endes des Blutgefäßes liegt, und zwar auf beiden Seiten des davon betroffenen Abschnittes. Das Blutgefäß ist hier zugänglich zu dem äußeren ringförmigen Körper der Befestigungsmittel, welche klammernd um das Blutgefäß herum an der Stelle des inneren ringförmigen Körpers angebracht werden, wodurch die Befestigungsmittel in zumindest die Gefäßwand richtig eindringen können, und wodurch eine verlässliche Befestigung und ein Verschluss der Prothese an die Gefäßwand erzielt wird. Dieses Verfahren wird auf der gegenüberliegenden Seite des geschwächten Gefäßabschnittes mit dem anderen Ende der Prothese wiederholt, wonach die Gefäßwand und die Bauchdecke wieder geschlossen werden können.
  • In der Praxis zeigte sich, dass die Befestigungsmittel gemäß der Erfindung – ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln, die hierfür entworfen wurden, wie bspw. die Vorrichtungen, die nachstehend beschrieben werden – innerhalb lediglich weniger Sekunden angebracht werden können. Die Operationszeit und insbesondere die notwendige Unterbrechung des natürlichen Blutflusses durch das Gefäß kann daher beträchtlich beschränkt werden, im Vergleich zu dem oben beschriebenen herkömmlichen Befestigungsverfahren, was insbesondere für die Nachbehandlung und die Genesung des Patienten von großer Wichtigkeit ist. Da zumindest die Gefäßwand zwischen beiden ringförmigen Körpern an der Stelle der Befestigungsmittel eingeklemmt wird, welche dadurch einen effektiven Verschluss bieten, wird die Chance einer Endo-Leckage durch Befestigungsmittel gemäß der Erfindung drastisch reduziert, wenn nicht sogar vollständig beseitigt. Darüber hinaus wird die Prothese durch den inneren ringförmigen Körper passend an die Gefäßwand angebracht, wodurch die Gefahr einer unerwünschten Verlagerung der Prothese in dem Blutgefäß ähnlich vermieden, oder aber zumindest weitestgehend reduziert wird. Da der ringförmige Körper und die Gefäßprothese durch klassische Mittel eingeführt werden, müssen in Bezug auf deren Material und Konstruktion keine Eingeständnisse gemacht werden, wie es im Falle des endovaskulären Einführungsverfahrens der Fall ist. Der innere ringförmige Körper kann daher relativ robust sein, so dass er die radial durch den äußeren ringförmigen Körper auftretenden Kräfte ausgleichen kann, und daher eine angemessene Fixierung der Gefäßprothese sichert. Für die Prothese selber kann ein herkömmlicher röhrenförmiger Körper per se eingesetzt werden, dessen Langzeitbeständigkeit gegenwärtig hinreichend getestet wurde; dies steht im Gegensatz zu röhrenförmigen Körpern, die mit ggf. selbstexpandierenden Stents ausgestattet sind, die bei endovaskulären Behandlungsverfahren eingesetzt werden. Bei der Erfindung ist jedoch nur ein kleiner Einschnitt notwendig, und die Behandlungszeit, und insbesondere der Zeitraum, über welchen der Blutstrom blockiert ist, ist beträchtlich kürzer als bei dem voll klassischen Behandlungsverfahren, wodurch das Risiko der Sterblichkeit und anderer Komplikationen radikal reduziert wird. Bei der Erfindung werden daher die Vorteile beider bekannter, oben beschriebener Verfahren kombiniert, das heißt, die relativ schnelle und minimale Operation zusammen mit einer verlässlichen Fixierung und Abdichtung der Prothese an die Gefäßwand, ohne die damit verbundenen Nachteile.
  • Bei einer bestimmten Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung sind die Befestigungsmittel dadurch charakterisiert, dass sie, zumindest in der ver bundenen Situation, sich radial von einem ersten der zwei ringförmigen Körper erstrecken und in den anderen der zwei ringförmigen Körper aufgenommen werden, wodurch eine feste gegenseitige Verbindung erzielt wird, während die Wand der Gefäßprothese und die Gefäßwand umschlossen werden. Bei dieser Ausführungsform sind die Gefäßwand und die Gefäßprothese zwischen beiden Teilen der Befestigungsmittel eingeklemmt, wodurch die Befestigungsmittel ein gründliches gegenseitiges Verankern der unterschiedlichen Teile ermöglichen. Dadurch wird eine außerordentliche verlässliche Befestigung erhalten, welche dank der Erfindung in einer äußerst kurzen Zeit angebracht werden kann.
  • Eine weitere Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung ist dadurch charakterisiert, dass der erste ringförmige Körper einen Metallring mit Ansätzen aufweist, die radial nach außen gedrückt werden können, und die mit scharfen Vorsprüngen versehen sind, die in das Prothesenmaterial, in die Gefäßwand und in das Material der anderen beiden ringförmigen Elemente hineindringen können. Nachdem der erste ringförmige Körper in Position gebracht worden ist, werden die Ansätze mit oder ohne Einsatz eines speziellen Hilfsmittels auseinander gepresst, so dass die scharfen Vorsprünge in den anderen ringförmigen Körper hineindringen. Die Vorsprünge sind dabei vorzugsweise mit einem oder mehreren Widerhaken versehen, um deren Fixierung in dem Material des anderen ringförmigen Körpers sicherzustellen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung weist das Merkmal auf, dass die Befestigungsmittel sich von dem inneren ringförmigen Element erstrecken und dass der äußere ringförmige Körper mindestens einen Kunststoffkern zur Aufnahme der Befestigungselemente darin aufweist. Da die Befestigungsmittel sich hierin von dem inneren ringförmigen Körper erstrecken und durch die Gefäßwand hindurch zu den äußeren hin reichen, um in dem anderen ringförmigen Körper aufgenommen zu werden, kann der innere ringförmige Körper relativ dünn sein, wodurch der natürliche Blutfluss so wenig wie möglich gestört wird. Diesbezüglich wird vorzugsweise ein innerer Durchmesser für den inneren ringförmigen Körper ausgewählt, der mit demjenigen des ursprünglichen Blutgefäßes gleich ist, und das Blutgefäß wird leicht gedehnt, um das Einsetzen des ringförmigen Körpers darin zu ermöglichen, so dass keine Turbulenzen oder andere Störungen im Blutfluss verursacht werden. Ferner ist eine visuelle Betrachtung möglich, um sicherzustellen, dass die normalerweise scharfen Enden der Befestigungsmittel tatsächlich in dem anderen ringförmigen Körper liegen, und nicht außerhalb dessen. Vorzugsweise wird hierbei ein harter oder geschäumter Kunststoff eingesetzt, welcher ein relativ leichtes Durchdringen der Befestigungsmittel ermöglicht und dann die Befestigungsmittel sicher fixiert.
  • Um ein einfaches Positionieren des äußeren ringförmigen Körpers um das Blutgefäß herum zu ermöglichen, kann weiter eine bestimmte Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung das Merkmal aufweisen, dass der äußere ringförmige Körper einen Ring aufweist, der, zumindest in einer Position, unterbrochen ist, und dass an der Stelle der Unterbrechungen Verschlussmittel vorgesehen sind, um die benachbarten Ringabschnitte gegenseitig zu verbinden. Das Blutgefäß wird hierbei in den geöffneten Ring aufgenommen, wonach der Ring unter Verwendung der Verschlussmittel geschlossen wird. Die Verschlussmittel weisen bspw. ein Befestigungselement auf, das sich von dem einen der zwei Enden des ringförmigen Körpers erstreckt und das auf eine fixierende Art und Weise in das Material des anderen Endes hindurchdringen kann. Die Verschlussmittel sind insbesondere derart anpassbar, dass der äußere Körper eingeklemmt und fest um den inneren Körper geschlossen werden kann.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform besitzen die Befestigungsmittel gemäß der Erfindung das Merkmal, dass der äußere ringförmige Körper zumindest auf einer dem Blutgefäß zugewandten Seite ein regelmäßiges Muster an Nocken aufweist, mit welchem der Körper das Blutgefäß unterstützt, wobei die Nocken jeweils freie Zwischenräume freilassen, die sich über die volle Breite des Körpers erstrecken. Da bei dieser Ausführungsform zumindest einer der beiden zwei ringförmigen Körper die Blutgefäße nicht entlang ihrer vollen Oberfläche unterstützen, sondern lediglich mit einem regelmäßigen Muster an Nocken, zwischen welchen Kanäle frei bleiben, wird vermieden, dass die Blutgefäßwand vollständig durch die Befestigungsmittel einge klemmt wird, wodurch die hier durchführende Blutzirkulation gefährdet sein könnte, und die Blutgefäßwand absterben könnte. Die durch die kontinuierlichen Zwischenräume geformten Kanäle verhindern dies effektiv.
  • Die Prothese, die vorzugsweise bereits mit dem inneren ringförmigen Körper ausgestattet ist, wird mit einem hierfür geeigneten Mittel in das Blutgefäß eingeführt. Zur passenden Fixierung des inneren ringförmigen Körpers, der in der Prothese vorgesehen ist, weist eine weitere besondere Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung das Merkmal auf, dass die Befestigungsmittel auch einen Klemmring aufweisen, der gegen eine äußere Prothesenwand zu liegen kommt, zumindest an der Stelle des inneren ringförmigen Körpers, wodurch zumindest lokal eine radiale, nach innen gerichtete Kraft ausgeübt wird. Insbesondere weist dabei der Klemmring einen Crimpring auf, der sich mit steigenden Temperaturen in seinem Durchmesser ständig verringert. Nach einer spezifischen Erhitzung klemmt sich ein solcher Ring um die Prothese, welche darin den inneren ringförmigen Körper der Befestigungsmittel aufweist, so dass die Prothese zwischen den beiden eingeklemmt wird. Dies stellt eine adäquate Fixierung des inneren Körpers in der Prothese sicher.
  • Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung ist das Merkmal vorgesehen, dass die Befestigungsmittel zwei Vorsprünge aufweisen, die sich vom inneren ringförmigen Körper von einer Seite davon in Richtung der Blutgefäßwand erstrecken, und die zumindest unter dem Einfluss einer radial ausgeübten Kraft zumindest teilweise in die Gefäßwand eindringen können, um die Prothese zu verankern. Insbesondere weisen dabei die Befestigungsmittel ein regelmäßiges Muster kraterförmiger Öffnungen auf, deren Wände die Vorsprünge bilden. Dabei müssen die Befestigungsmittel die Gefäßwand nicht vollständig durchdringen, um bspw. in einen äußeren ringförmigen Körper hindurch vorzudringen. Eine angemessene Verspannung in der Gefäßwand kann bereits ausreichen. Diese Ausführungsform basiert auf der Erkenntnis, dass im Blutstrom hauptsächlich axiale Kräfte auf die Befestigung ausgeübt werden, und nicht im Wege radialer Kräfte, wodurch eine axiale Verankerung, wie bspw. durch die Befestigungsmittel, wie sie hierin beschrieben werden, selber ausreicht. Der äußere ringförmige Körper sorgt dabei für den Gegendruck, der hierbei möglicherweise dann notwendig ist, wenn die Befestigungsmittel in die Gefäßwand eindringen. Darüber hinaus wird der äußere Körper in diesem Falle auch das Auftreten von möglichen Endo-Leckagen verhindern, da er fest um den inneren Körper platziert werden kann, während gleichzeitig zumindest die Gefäßwand eingeschlossen wird.
  • Eine weitere besondere Ausführungsform der Befestigungsmittel weist das weitere Merkmal gemäß der Erfindung auf, dass der innere ringförmige Körper einen inneren Durchmesser aufweist, der zumindest praktisch gleich einem äußeren Durchmesser der Gefäßprothese ist, und dass das innere ringförmige Element gegen eine äußere Wand der Gefäßprothese zu liegen kommt. Der innere ringförmige Körper kann durch einen geeigneten Klebstoff oder anderweitig an der äußeren Wand der Gefäßprothese befestigt werden, so dass die Vorsprünge nicht durch die Prothesenwand gedrückt werden müssen, und dadurch kürzer sein können. Dies reduziert die Chance einer Verletzung der inneren Wand des Blutgefäßes während einer Operation, wobei eine Prothese, die mit einem solchen ringförmigen Körper ausgestattet ist, durch das Blutgefäß zu der gewünschten Stelle hingeführt wird.
  • Um dieses Risiko weiter zu reduzieren, und um ferner das Einbringen des Ganzen auf eine einfache Art und Weise in ein Blutgefäß zu ermöglichen, weist eine weitere Ausführungsform das Merkmal auf, dass der innere ringförmige Körper einen deformierbaren Ring aufweist, der in einem ersten kontrahierten Zustand einen Durchmesser besitzt, der innerhalb des Durchmessers des Gefäßes fällt, und der in einem zweiten expandierten Zustand gegen eine innere Wand des Gefäßes anliegen kann. Im ersten kontrahierten Zustand kann der deformierbare Ring, der um die Gefäßprothese herum liegt, ohne Schwierigkeit in das Blutgefäß eingeführt und zu der gewünschten Position vorgebracht werden. Dort wird der Ring zu seinem vollen Durchmesser expandiert, so dass der Ring schließlich gegen die Wand liegt, und die Befestigungsmittel hierdurch hindurchdringen. Dies kann in einer sehr kurzen Zeit durchgeführt und auf eine besonders verlässliche Art und Weise vorgenommen werden, wenn ein spezielles Hilfsmittel eingesetzt wird, wir bspw. die Vorrichtung, die nachstehend weiter beschrieben werden wird, so dass auch hier die unvermeidba re Unterbrechung der natürlichen Blutzirkulation während der Operation begrenzt wird.
  • Bei einem herkömmlichen Operationsverfahren gehen Seitengefäße eines Blutgefäßes gewöhnlicherweise an der Stelle einer darin eingeführten Gefäßprothese verloren, da solche Seitengefäße durch die Gefäßprothese abgeschlossen sind. Auf Basis des gleichen Prinzips der oben beschriebenen Befestigungsmittel können Verzweigungsmittel vorgesehen sein, zum Verbinden eines Seitengefäßes eines Hauptblutgefäßes mit einer Gefäßprothese, die in dem Hauptblutgefäß angebracht ist, wobei es durch die Verzweigungsmittel ermöglicht wird, ein mögliches Seitengefäß zu erhalten. Solche Verzweigungsmittel weisen einen flanschförmigen inneren Körper auf, der gegen eine innere Wand der Gefäßprothese zu liegen kommen soll, wobei der flanschförmige Körper auf seiner in Richtung der Gefäßprothese zugewandten Seite einen hohlen Stamm trägt, der auf beiden Seiten offen ist, sowie zumindest ein Befestigungsmittel, wobei beide in die Wand der Gefäßprothese eindringen können, und weist einen flanschförmigen äußeren Körper auf, der um das Seitengefäß gegen eine äußere Wand des Hauptblutgefäßes an der Position des inneren Körpers zu liegen kommen soll, wobei der äußere Körper mit einer Bohrung ausgestattet ist, um das Seitengefäß und den Stamm darin aufzunehmen, wobei zumindest im gegenseitig verbundenen Zustand die Befestigungsmittel in dem äußeren flanschförmigen Körper aufgenommen werden, wodurch eine feste gegenseitige Verbindung gebildet wird, und der Stamm wird in dem Seitengefäß aufgenommen, wodurch eine offene Verbindung zwischen dem Hauptblutgefäß und dem Seitengefäß gebildet wird. Der innere Körper wird hierbei wie ein Reißnagel mit dem Stamm und dem zumindest einen Befestigungsmittel in die Prothesenwand hineingedrückt, wobei der Stamm in das Seitengefäß eingebracht wird. Das zumindest eine Befestigungsmittel dringt angrenzend an das Seitengefäß nicht nur durch die Prothese, sondern auch durch die Gefäßwand. Der äußere Körper wird um das Seitengefäß platziert und fest mit dem inneren Körper zusammengepresst, so dass die Befestigungsmittel in das Material des äußeren Körpers hindurchdringen und dadurch eine feste Verbindung bewirken. Auf diese Art und Weise sorgt der hohle Stamm für eine offene Kommunikation zwischen der Prothese in dem Hauptblutgefäß und dem Seitengefäß, wodurch Letzteres bewahrt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Verzweigungsmittel ist der Stamm an einem Punkt seines freien Endes abgeschrägt, um das Hindurchführen durch die Prothesenwand zu erleichtern. Obgleich für die gegenseitige Verbindung der zwei flanschförmigen Körper ein einzelnes Befestigungsmittel ggf. ausreichen wird, weist eine bevorzugte Ausführungsform der Verzweigungsmittel das Merkmal auf, dass der innere Körper zumindest zwei Befestigungsmittel aufweist, die um den Stamm herum angebracht sind. Für die Zwecke einer einfachen Positionierung des äußeren Körpers weist eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Verzweigungsmittel das Merkmal auf, dass der äußere scheibenförmige Körper einen Kanal aufweist, der von einem peripheren Rand für einen Zugang zu der Bohrung sorgt. Das Seitengefäß kann dabei auf einfache Art und Weise über den Kanal in die Bohrung eingeführt werden.
  • Eine Vorrichtung zum Einbringen und Befestigen einer flexiblen röhrenförmigen Gefäßprothese in den Körper, wobei die Prothese auf einem freien Ende mit einem ringförmigen Körper bereitgestellt wird, welcher gegen eine Wand davon zu liegen kommt, weist eine flexible Einlaufleitung auf, wobei die Einlaufleitung an einem Ende mit einem Befestigungselement ausgestattet ist, das zur Aufnahme der Gefäßprothese mit dem inneren ringförmigen Körper vorgesehen ist, wobei das Befestigungselement eine radial nach auswärts gerichtete Kraft auf das ringförmige Element ausübt, wenn es betätigt wird.
  • Die Prothese wird in das betroffene Blutgefäß eingeführt, wobei eine solche Vorrichtung unter Verwendung der flexiblen Einlaufleitung eingesetzt wird, wobei das Befestigungselement die Prothese präzise an Ort und Stelle hält. Bei der beabsichtigten Stelle wird das Befestigungsmittel betätigt, so dass die Prothese mit dem ringförmigen Körper radial nach außen gedrückt wird. Die Prothese mit dem ringförmigen Element wird dann vom Inneren gegen die Gefäßwand gedrückt, welche dabei vorzugsweise von außerhalb einen Gegendruck in Form eines zweiten ringförmigen Körpers erhält, welcher einen Teil der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung bildet, und der um das Blutgefäß herum an dieser Stelle angebracht ist. Aufgrund der Ausübung dieser Kraft können die Befestigungsmittel, die an zumindest einem der beiden ringförmigen Körper vorgesehen sind, zumindest die Gefäßwand angemessen durchdringen und daher eine verlässliche Fixierung der Gefäßprothese erreichen.
  • Eine bestimmte Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung hat das Merkmal, dass der ringförmige Körper einen Metallring mit Befestigungselementen umfasst, die radial nach auswärts gedrückt werden können, und dass das Befestigungselement eine radial nach außen gerichtete Kraft auf zumindest die Befestigungselemente des ringförmigen Körpers ausüben kann. Bei dieser Ausführungsform ist die radiale Kraft nicht so sehr auf den ringförmigen Körper als ein Ganzes gerichtet, sondern vielmehr spezifisch auf die nach auswärts pressbaren Befestigungselemente, welche dadurch in die Gefäßwand eindringen, oder diese sogar durchdringen.
  • Eine weitere bestimmte Ausführungsform hat das Merkmal, dass die Befestigungsmittel Ansätze mit scharfen Enden aufweisen, die zurückgezogen sind, und die radial nach außen gedrückt werden können, und dass das Befestigungselement eine rotierbare Scheibe zur Aufnahme des ringförmigen Körpers darauf aufweist, wobei die Scheibe mit Aussparungen zur Aufnahme der Ansätze des ringförmigen Körpers darin ausgestattet ist. Bei dieser Ausführungsform sind die Befestigungsmittel durch nach außen pressbare Ansätze gebildet, welche anfänglich nach innen gerichtet sind und daher zumindest teilweise zurückgezogen im Ring liegen. Die zurückgezogenen Ansätze fallen dabei in die Aussparungen der Scheibe und werden radial nach außen gezwungen, wenn die Scheibe rotiert wird, wobei die Ansätze aus den Aussparungen geführt werden. Eine solche zugezogene Positionierung erleichtert die Einführung der Prothese, die mit dem ringförmigen Körper ausgestattet ist, und verhindert eine unbeabsichtigte Beschädigung der Gefäßwand während des Transportes zur Befestigungsstelle. Bei der vorgesehenen Stelle werden die Ansätze durch eine entsprechende Rotierung der Scheibe aus den jeweiligen Aussparungen gezwungen. Alle Ansätze werden daher mit deren scharfen Enden zumindest beinahe simultan zumindest in die Gefäßwand eindringen, wodurch die erwünschte Befestigung erreicht wird.
  • Um zu verhindern, dass der ringförmige Körper unter dem Einfluss der Rotierung der Scheibe ebenfalls rotiert, hat eine weitere bestimmte Ausführungsform der Einführungsvorrichtung das Merkmal, dass das Befestigungsmittel zwei Scheiben umfasst, die in entgegengesetzte Richtungen rotierbar und miteinander benachbart sind, und welche zusammen den ringförmigen Körper darauf aufnehmen, wobei die Scheiben jeweils mit Aussparungen zur Aufnahme der Ansätze des ringförmigen Körpers darin ausgestattet sind, welche in entgegengesetzte Richtungen zurückgezogen sind, und die radial nach außen gedrückt werden können. Wenn daher zwei Rotierungen in entgegengesetzte Richtungen im Befestigungselement durchgeführt werden, welche auf den inneren ringförmigen Körper wirken, wird zumindest praktisch keine Nettokraft darauf ausgeübt, so dass eine mögliche Co-Rotierung des ringförmigen Körpers verhindert wird. Dies ist insbesondere wichtig, wenn die Befestigungsmittel des ringförmigen Körpers an einer genau bestimmten Stelle aufgenommen werden müssen, wie bspw. in einem zweiten ringförmigen Körper, der um die Gefäßwand herum extern angebracht wurde.
  • In einer weiteren bestimmten Ausführungsform hat die Einführungsvorrichtung das Merkmal, dass das Befestigungselement einen inflatierbaren Körper aufweist, welcher in einem ersten, zumindest teilweise entleerten Zustand in der Prothese mit dem ringförmigen Körper aufgenommen werden kann, und welcher in einem zweiten gefüllten Zustand eine zylindrische Form einnimmt, die koaxial mit der Prothese ist, wobei deren äußerer Durchmesser zumindest praktisch gleich mit einem inneren Durchmesser der Gefäßprothese ist. Ein solches Befestigungselement besitzt eine relativ einfache mechanische Konstruktion und erwies sich in der Praxis als hinreichend kraftbeladen, um die Gefäßprothese mit dem ringförmigen Körper hinreichend fest vom Inneren gegen die Gefäßwand zu pressen, so dass die Befestigungsmittel zumindest angemessen darin eindringen können.
  • Um eine Überbelastung der Gefäßwand dabei zu vermeiden und um eine volle Kontrolle über das Expansionsverhalten des inflatierbaren Körpers zu behalten, hat eine bevorzugte Ausführungsform dabei das Merkmal, dass in einem zweiten Zustand der inflatierbare Körper zumindest praktisch nicht dehnbar ist, wodurch ein innerer Druck im Bereich einer Größe von mehreren Dutzend Atmosphären aufrechterhalten wird. Ein solches Befestigungselement benimmt sich in dessen inflatierter Form wie ein steifer und praktisch nicht komprimierbarer Körper, der dadurch außerordentlich geeignet ist, einen möglichen Gegendruck auf Befestigungsmittel abzufangen und zu kompensieren. Im entleerten Zustand hingegen ist ein solches Befestigungselement flexibel und nachgiebig, wodurch es zusammen mit oder ohne eine darauf angebrachte Prothese ermöglicht, außerordentlich einfach durch das Blutgefäß zu der erwünschten Stelle platziert zu werden.
  • Eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung weist das Merkmal auf, dass die Vorrichtung ein zweites Befestigungselement aufweist, das zur Fixierung eines zweiten ringförmigen Körpers vorgesehen ist, wobei der zweite ringförmige Körper dafür vorgesehen ist, gegen eine äußere Wand eines Blutgefäßes zu liegen zu kommen, und dass Beobachtungsmittel zur Anzeige der jeweiligen Position beider Befestigungselemente vorgesehen sind. Der zweite ringförmige Körper wird um das Blutgefäß herum angebracht, wobei das zweite Befestigungselement an einer Stelle angebracht wird, die genau derjenigen des im Inneren angebrachten ringförmigen Körpers auf dem ersten Befestigungselement entspricht. Um eine angemessene Kontrolle dieser relativen Position zu ermöglichen, wird mit den Beobachtungsmitteln eine akkurate Anzeige der jeweiligen Position von sowohl den Befestigungselementen als auch dadurch beider ringförmiger Körper bereitgestellt. Eine präzise Ausrichtung der jeweiligen Position beider ringförmiger Körper kann dadurch auf eine einfache Art und Weise realisiert werden. Die Befestigungsmittel von zumindest einem der zwei Körper können anschließend in zumindest die Gefäßwand eingebracht werden, so dass eine angemessene Einkapselung und Verankerung der Gefäßprothese an der Gefäßwand gewährleistet wird.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Gefäßprothese mit einem flexiblen röhrenförmigen Körper, der mit einem ersten und einem zweiten Ende jeweils an einer ersten und zweiten Stelle mit einem Blutgefäß verbunden werden soll.
  • Um eine solche Gefäßprothese, bei der die Befestigungsmittel und die Vorrichtung gemäß der Erfindung eingesetzt werden, welche im Körper eines Patienten innerhalb einer kurzen Zeit eingeführt werden sollen, zu ermöglichen, kann eine solche Gefäßprothese gemäß der Erfindung das Merkmal aufweisen, dass der röhrenförmige Körper in einer seiner Wände eine Öffnung zwischen dem ersten und dem zweiten Ende aufweist. Mit dieser Öffnung wird ein Durchgang für die Befestigungsmittel und die Vorrichtung gemäß der Erfindung bereitgestellt, wodurch die Verbindungen an der ersten und zweiten Stelle realisiert werden. Nachdem das erste Ende der Prothese befestigt worden ist, kann das zweite oder ein weiteres Ende der Prothese auf ähnliche Art und Weise vom Inneren befestigt werden, und zwar über die Öffnung in der Prothese. Nach diesem Eingriff wird die Öffnung in der Prothese geschlossen, und die Gefäßwand an dieser Stelle genäht, wonach der Blutstrom seinen natürlichen Fluss wieder aufnehmen kann. Um das Verschließen der Prothese zu erleichtern, weist eine bevorzugte Ausführungsform das Merkmal auf, dass der röhrenförmige Körper einen nach außen gerichteten Kragen um die Öffnung aufweist. Bei einer solchen Ausführungsform muss lediglich der Kragen geschlossen werden, um die Prothese angemessen zu schließen. Für diesen Absatz kann bspw. eine Litze im Kragen vorgesehen sein, mit welcher der Kragen zugeschnürt werden kann, obgleich ein solcher Kragen auch äußerst schnell auf eine andere Art und Weise geschlossen werden kann, wie bspw. durch Klammern.
  • Eine weitere Gefäßprothese mit einem flexiblen röhrenförmigen Körper, dessen zumindest erstes Ende dafür vorgesehen ist, mit einem Blutgefäß verbunden zu werden, hat das Merkmal gemäß der Erfindung, dass der röhrenförmige Körper zumindest am ersten Ende mit einem inneren ringförmigen Körper der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung ausgestattet ist. Eine erste besondere Ausführungsform einer solchen Prothese gemäß der Erfindung, bei welcher der innere ringförmige Körper gegen eine innere Wand des röhrenförmigen Körpers zu liegen kommt, hat dabei das Merkmal, dass ein Klemmring auf einer äußeren Wand des röhrenförmigen Körpers an der Stelle des inneren ringförmigen Körpers klemmend anliegt. Eine zweite besondere Ausführungsform einer solchen Prothese gemäß der Erfindung hat dabei das Merkmal, dass der innere ringförmige Körper über eine geeignete Klebever bindung an einer äußeren Wand des röhrenförmigen Körpers liegt. Solche Prothesen sind für einen sofortigen Einsatz zumindest am relevanten Ende fertig und können mit den relevanten Teilen der Befestigungsmittel in einer sterilisierten Verpackung bereitgestellt werden, was die (Vorbereitungs-)Zeit während der Operation spart.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung hat das Merkmal, dass ein zweites Ende des röhrenförmigen Körpers mit Verbindungsmitteln ausgestattet ist, mit welchen eine flüssigkeitsdichte Verbindung mit einem freien Ende eines zweiten röhrenförmigen Körpers geschaffen werden kann. Genauer gesagt ist diese bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung dadurch charakterisiert, dass die Verbindungsmittel ein steifes, röhrenförmiges Verbindungselement aufweisen, das an einer ersten Seite mit dem zweiten Ende des röhrenförmigen Körpers fest verbunden ist, und das an einem zweiten Abschnitt einen zugespitzten Abschnitt aufweist, der zur klemmenden Aufnahme des freien Endes des zweiten röhrenförmigen Körpers vorgesehen ist. Dadurch kann eine Schnellverbindung zwischen beiden röhrenförmigen Körpern extrem rasch durchgeführt werden, wobei das freie Ende des zweiten röhrenförmigen Körpers einfach auf den zugespitzten Abschnitt gedrückt werden muss. Um diese Verbindung zu sichern, ist eine weitere bestimmte Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung dadurch charakterisiert, dass das Verbindungselement an einer Stelle des zugespitzten Abschnittes vorgesehen ist, mit zumindest einer äußeren, tangential verlaufenden Rippe, die sich über zumindest einen Abschnitt einer Peripherie des zugespitzten Abschnittes erstreckt, und noch genauer dadurch, dass das Verbindungselement an der Stelle des zugespitzten Abschnittes zumindest zwei äußere Rippen aufweist, die zwischen sich einen bestimmten Zwischenraum freilassen, wobei der Zwischenraum zur Aufnahme eines Klemmrings an dieser Position vorgesehen ist, mit welchem das Ende des zweiten röhrenförmigen Körpers auf den zugespitzten Abschnitt festgeklemmt wird. Das freie Ende des zweiten röhrenförmigen Körpers wird über diese Rippe oder diese Rippen auf den zugespitzten Abschnitt gedrückt, wonach die Rippen und ggf. der Klemmring den zweiten röhrenförmigen Körper davon abhalten, unbeabsichtigt abzurutschen.
  • Eine Prothese, die mit solchen Verbindungsmitteln ausgestattet ist, kann mit dem ersten Ende an ein gesundes Ende des Blutgefäßes auf die oben beschriebene Art und Weise angebracht werden, während mit dem zweiten Ende die Option einer flüssigkeitsdichten schnellen Verbindung an eine weitere, ggf. ähnliche Gefäßprothese bereitgestellt wird. Dabei ist es unnötig, eine zweite oder weitere Befestigung vom Inneren ein und derselben Prothese durchzuführen, und die Befestigungen können unabhängig voneinander platziert werden, und die freien Enden können über die hierin beschriebenen Verbindungsmittel gegenseitig verbunden werden. In der Praxis wird aufgrund einer solch schnellen Verbindung nicht nur zusätzliche Zeit gewonnen, sondern es wird auch die Möglichkeit einer modularen Konstruktion eines Gefäßprothesensystems mit gegenseitig verbindbaren Prothesenelementen bereitgestellt, auf welche sich die Erfindung daher auch bezieht. Zusätzlich zu einzelnen Prothesenelementen mit lediglich einem Hauptbein, das auf beiden Seiten zwischen den gesunden Enden des betroffenen Blutgefäßes angebracht ist, kann das Gefäßprothesensystem bspw. auch komplexere Elemente aufweisen, die bezüglich der Ausbildung für eine spezifische Operation angepasst sind.
  • Eine bestimmte Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung stellt als solche ein Modul bereit, das spezifisch zur Durchführung einer so genannten End-zu-Seit-Anastomose geeignet ist. Diese besondere Ausführungsform der Gefäßprothese hat das Merkmal, dass der röhrenförmige Körper einen Hauptschenkel aufweist, zwischen dessen sich gegenüberliegenden Enden sich zumindest ein Seitenschenkel erstreckt, und dass zumindest eines der freien Enden des röhrenförmigen Körpers entweder einen inneren ringförmigen Körper trägt, der mit den Befestigungsmitteln gemäß der Erfindung verbunden ist, oder mit Verbindungsmitteln nach Art des oben angegebenen Typus. Genauer gesagt weist diese Ausführungsform das Merkmal auf, dass der Hauptschenkel auf einer von beiden Seiten mit einem solchen inneren ringförmigen Körper ausgestattet ist. Bei dieser Ausführungsform kann der Hauptschenkel vollkommen in ein gesundes Blutgefäß eingeführt werden, und daran an einer der beiden Seiten auf die oben beschriebene Art und Weise befestigt werden. Der zumindest eine Seitenschenkel der Prothese sorgt dann für eine Abzweigung dieses Blutgefäßes und kann, entweder direkt oder über die oben beschriebenen Verbindungsmittel und eine weitere Gefäßprothese, an ein Ende eines weiteren Blutgefäßes befestigt werden, wodurch eine End-zu-Seit-Anastomose realisiert wird.
  • Eine andere bestimmte Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung ist dadurch charakterisiert, dass der röhrenförmige Körper einen Hauptschenkel aufweist, mit einem ersten freien Ende und einem zweiten Ende, das sich mindestens in zwei zweite Schenkel teilt, und dass zumindest eines der freien Enden des röhrenförmigen Körpers entweder einen inneren ringförmigen Körper trägt, der mit dem Befestigungsmittel gemäß der Erfindung verbunden ist, oder Verbindungsmittel nach Art wie oben beschrieben. Diese Ausführungsform ist besonders geeignet und stellt dadurch geeignete modulare Elemente des Prothesensystems gemäß der Erfindung für die Zwecke einer so genannten End-zu-End-Anastomose bereit, insbesondere einer nahe der Bifurkation, wobei ein gesundes Ende eines Blutgefäßes mit gewöhnlicherweise zwei anderen gesunden Enden eines Blutgefäßes verbunden wird.
  • Für die vollständige Ersetzung oder Unterstützung einer Bifurkation der Brust- oder Magenaorta weist eine besonders praktische Ausführungsform der Gefäßprothese diesbezüglich das Merkmal gemäß der Erfindung auf, dass der Hauptschenkel am ersten Ende mit einem inneren ringförmigen Körper ausgestattet ist, und dass die zweiten Schenkel jeweils Verbindungsmittel an deren freien Enden tragen. Der Hauptschenkel wird hierbei an ein gesundes Ende der Aorta angebracht, während die zweiten Schenkel mit gesunden Enden der Arterien verbunden werden, die davon über einzelne Prothesen abzweigen, die jeweils individuell auf die gewünschte Länge gekürzt werden können.
  • Hinsichtlich einer eher allgemeineren End-zu-End-Anastomose hinsichtlich kleinerer Bifurkationen ist eine weitere besondere Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung geeignet, welche dadurch charakterisiert ist, dass zumindest die zweiten Schenkel jeweils an ihrem freien Ende mit einem inneren ringförmigen Körper versehen sind. Diese zweiten Schenkel können gemäß der Erfindung direkt an die Abzweigung eines Blutgefäßes befestigt werden, welches wiederum selber mit dem Hauptschenkel entweder direkt oder über eine weitere Gefäßprothese gemäß der Erfindung verbunden ist.
  • Die Erfindung wird nun weiter ausgeführt und erläutert, und zwar auf Basis einer Anzahl von Ausführungsformen und damit verbundenen Zeichnungen, die die Erfindung weiter darstellen werden, jedoch nicht in irgendeiner Weise die Erfindung in deren Bereich oder Umfang einschränken. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1A-1C eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der Befestigungsmittel gemäß der Erfindung;
  • 2 einen Längsschnitt einer ersten Ausführungsform einer Einführungsvorrichtung und einer Gefäßprothese gemäß der Erfindung;
  • 3A-3B Querschnitte der Vorrichtung aus 2 in aufeinander folgenden Schritten der Inbetriebnahme;
  • 4A-4C unterschiedliche Querschnitte einer Ausführungsform mit Verzweigungsmitteln;
  • 5A-5B in perspektivischer Ansicht eine zweite Ausführungsform der Befestigungsmittel und eine Gefäßprothese gemäß der Erfindung;
  • 6A-6B eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß der Erfindung;
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Gefäßprothese gemäß der Erfindung, welche ein Gefäßprothesenmodul bildet, das Teil einer Ausführungsform eines Gefäßprothesensystems gemäß der Erfindung darstellt;
  • 8A-8B eine detaillierte Ansicht im Querschnitt einer Schnellverbindung mit einer Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung; und
  • 9-12 eine perspektivische Ansicht weiterer Ausführungsformen einer Gefäßprothese gemäß der Erfindung, die jeweils ein Gefäßprothesenmodul bilden, welches einen Teil der Ausführungsform des Gefäßprothesensystems gemäß der Erfindung darstellt.
  • Die Figuren sind lediglich schematisch und nicht maßstabsgetreu gezeichnet. Einige Dimensionen sind zum Zwecke der Klarstellung (stark) übertrieben. Korrespondierende Komponenten sind so weit wie möglich in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • Die Befestigungsmittel der 1A bis 1B weisen einen inneren ringförmigen Körper 10 auf, siehe 1A, in Form eines geschlossenen Rings aus hochwertigem Stahl oder einem anderen biokompatiblen Metall oder Metalllegierung. In der Wand des Ringes sind in regelmäßigen Abständen Einkerbungen 11 vorgesehen, welche Raum für Befestigungsmittel 12 bereitstellen. Die Befestigungsmittel weisen hier ein regelmäßiges Muster an Ansätzen 12 auf, mit scharfen Vorsprüngen 13. Die Ansätze sind anfänglich radial zurückgezogen, sind jedoch in der gezeigten Situation radial nach außen gedrückt, in welchem Fall die Ansätze 12 in der Lage sind, durch die Gefäßprothese und die Gefäßwand hindurchzudringen, was nachstehend weiter erläutert werden wird.
  • Die Befestigungsmittel weisen ferner einen äußeren ringförmigen Körper 20 auf, siehe 1B, und zwar in Form eines Ringes, mit mindestens einem Kunststoffkern. Bei dieser Ausführungsform ist der Ring vollständig aus Kunststoff hergestellt und weist eine hinreichende Dicke auf, derart, dass der Ring 20 die Befestigungselemente 12 darin auf eine klemmende und einschnappende Weise aufnehmen kann, so dass eine verlässliche Verspannung und eine gegenseitige Verbindung bewirkt wird. Der äußere Ring 20 weist – im Gegensatz zum inneren Körper – keine integrale Einheit auf, sondern der Ring 20 besitzt Unterbrechungen 21, an welchen Verschlussmittel vorgesehen sind, um aneinander angrenzende Ringteile aneinander zu halten. Die Verschlussmittel weisen hier ein Einschnappelement 22 auf, das in eine komplementäre Bohrung 23 in dem benachbarten Ringabschnitt präzise einschnappt, was detaillierter in dem dargestellten Kreis gezeigt ist. Wenn gewünscht, können mehrere solcher Einschnappelemente vorgesehen sein, so dass der Ring 20 anpassbar ist und an die tatsächlichen Ausmaße des Blutgefäßes angepasst werden kann. Der Ring 20 kann daher manuell geöffnet und geschlossen werden. Der Ring 20 weist auf seiner inneren Seite ein regelmäßiges Muster an Nocken auf, wobei der Ring 20 eine äußere Wand des Blutgefäßes unterstützen kann, wobei gleichzeitig klare Zwischenräume 25 freigelassen werden. Die Zwischenräume 25 erstrecken sich über die volle Breite des Ringes 20 und sorgen dadurch für kontinuierliche Kanäle, die eine hinreichende Blutzirkulation durch die Gefäßwand sicherstellen, um ein unerwünschtes Absterben der Gefäßwand zu vermeiden.
  • Die Befestigungsmittel dieser Ausführungsform weisen ferner einen Klemmring 30 auf, siehe 1C. Der Klemmring weist hier einen Crimpring auf, der aus einer geeigneten Crimpfolie aus Kunststoff hergestellt ist und daher nicht mehr als ein äußerst dünnes Band ist, das nichtsdestotrotz in der Lage ist, eine substantielle, radial nach innen gerichtete Kraft auszuüben, wenn es in seinem Durchmesser mit ansteigenden Temperaturen permanent reduziert wird.
  • Um eine Gefäßprothese an ein Blutgefäß im Körper unter Verwendung solcher Befestigungsmittel anzubringen, wird darin ein Einschnitt an der Stelle des betroffenen Teiles oder in der Nähe davon vorgenommen, welcher ersetzt oder unterstützt werden soll, nachdem das Blutgefäß über eine hinreichende Länge freigelegt wurde, wobei gewöhnlich eine Länge von nicht mehr als wenigen Zentimetern ausreicht. Über diesen Einschnitt wird die Gefäßprothese in das Blutgefäß eingeführt, bspw. unter Verwendung der Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung, welche in 2 gezeigt ist.
  • Die in 2 gezeigte Vorrichtung weist eine hohle, flexible Zuleitungslinie 101 auf, die an einem Ende mit einem Befestigungselement 102 ausgestattet ist, welches zur Aufnahme der Gefäßprothese vorgesehen ist. Die Gefäßprothese 40 ist hierbei an einem freien Ende mit dem oben beschriebenen inneren ringförmigen Körper 10 ausgestattet, der gegen eine innere Wand der Prothese 40 zu liegen kommt. Der oben beschriebene Crimpring 30 hält die Prothese 40 und einen inneren Ring 10 fest zusammen. Die zurückgezogenen Befestigungsmittel 12 des inneren Rings 10 fallen in einander entsprechende Aussparungen einer rotierbaren Scheibe 103, 104, welche ein Teil des Befestigungselements 10 bildet, siehe auch die 3A und 3B. Bei dieser Ausführungsform weist das Befestigungsmittel zwei solcher Scheiben 103, 104 auf, die in jeweils gegenüberliegende Richtungen rotieren, und die hierbei durch getrennte Antriebsschäfte 105 und 106 angetrieben werden, die durch die hohle Zuleitungslinie geführt werden. Aufgrund dieser zurückgezogenen Position der Befestigungsmittel sind die Prothese 40, der innere Ring 10 und der Crimpring 30 insgesamt fest am Befestigungselement 102 fixiert.
  • Indem die Prothese 40 auf dem Befestigungsmittel 102 liegt, wird sie mit der Zuleitungslinie 101 in das geschwächte oder zumindest betroffene Blutgefäß 50 über einen hierin vorgesehenen, relativ kleinen Einschnitt 51 geführt, welcher gerade groß genug sein muss, um den Durchgang des Befestigungsmittels 102 zu ermöglichen. Bei der beabsichtigten Stelle wird der oben beschriebene, äußere, ringförmige Körper 20 um das Blutgefäß 50 gelegt. Die Vorrichtung kann wahlweise mit zweiten Befestigungsmitteln ausgestattet sein, um dadurch diesen äußeren ringförmigen Körper 20 an die Gefäßwand 50 zu befestigen, wobei auch wahlweise Beobachtungsmittel vorgesehen sein können, die die jeweilige Position der Befestigungsmittel anzeigen, so dass sichergestellt ist, dass beide ringförmigen Körper 10, 20 auf hinreichend genaue Art und Weise einander gegenüberliegen.
  • In dieser Situation werden beide Scheiben 103, 104 in dem ersten Befestigungselement um eine kleine Drehung rotiert, und zwar in entgegengesetzte Richtungen von außerhalb, unter Verwendung von Schäften 105, 106, so dass die anfänglich zurückgezogenen Befestigungsmittel 12 des inneren Rings aus den Aussparungen der Schei ben herausgeführt werden. Die radial nach auswärts gerichtete Kraft, die dabei auf den inneren Ring 10 ausgeübt wird, oder zumindest auf deren Befestigungselement 12, stellt sicher, dass die Befestigungselemente 12 angehoben werden, und durch die Prothese 40, den Crimpring 30 und die Gefäßwand 50 hindurchdringen, und daher im Material des äußeren Rings 20 aufgenommen werden, siehe auch die 3A und 3B, die diese Situation jeweils vor und nach dieser Rotation zeigen. Widerhaken 14 am scharfen Ende 13 der Befestigungselemente stellen eine effektive Verbindung sicher, ohne dass der äußere Ring 20 noch Spielraum hat. Jedes der Befestigungselemente 12 am inneren Ring 10 durchdringt daher zur gleichen Zeit den äußeren Ring 20, wobei eine äußerst verlässliche Verbindung mit dem äußeren Ring geschaffen wird. Die Rotation wird vorzugsweise über einen pistolenähnlichen Mechanismus am Ende der Antriebsschäfte 105, 106 durchgeführt, wobei die Rotation, und damit auch die Befestigung der Gefäßprothese, innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde äußerst genau durchgeführt werden kann. Die entgegengesetzte Rotationsrichtung der zwei Scheiben stellt dabei sicher, dass zumindest praktisch keine Nettotangentialkraft auf den inneren Ring und die Gefäßprothese ausgeübt wird, so dass diese genau an Ort und Stelle verbleiben.
  • Sobald die Operation daher auf dieser Seite der Gefäßprothese durchgeführt worden ist, wird sie auf der entgegengesetzten Seite wiederholt. Um hierzu einen Durchgang zu der Zuleitungslinie 101 mit dem Befestigungselement 102 zu schaffen, ist die Gefäßprothese selber auch mit einer Öffnung 41 zwischen beiden Enden gemäß der Erfindung ausgestattet. Sobald die zweite Befestigung auf eine ähnliche Art und Weise durchgeführt wurde, wird das Befestigungselement 102 entfernt und diese Öffnung 41 in der Gefäßprothese 40 geschlossen. Um dies zu vereinfachen, weist die Gefäßprothese gemäß der Erfindung einen nach außen gerichteten Kragen 42 auf, der durch Klammern einfach geschlossen werden kann, oder aber der unter Verwendung einer Litze oder Ähnlichem innerhalb kürzester Zeit verschlossen wird. Schließlich wird der Einschnitt 51, der in der Gefäßwand vorgenommen wurde, genäht, wonach der Blutstrom seinen natürlichen Fluss wieder aufnehmen kann. Nun ist der Patient bereit für eine weitere Nachbehandlung, wobei u.a. die Haut geschlossen wird, und schließlich eine Erholung von der Operation stattfinden soll. Als Ergebnis der Erfin dung wird bei dem gesamten Eingriff insgesamt bedeutend weniger Zeit benötigt, als bei einer herkömmlicheren Operationstechnik, bei welcher manuell eine Naht vorgenommen wird, um die Prothese und das Blutgefäß miteinander zu verbinden, wobei insbesondere die notwendige Unterbrechung des Blutflusses aufgrund der Erfindung bedeutend kürzer sein kann. Der Klemmverschluss der Gefäßwand 50 zwischen innerem Ring 10 und äußerem Ring 20 reduziert darüber hinaus die Chancen eines so genannten falschen Aneurysmas oder einer Endo-Leckage, welche in manchen Fällen der herkömmlichen Operationen und endovaskulären Eingriffstechniken hinterher das Ergebnis der Operation vollständig zunichte machen.
  • Bei einer herkömmlichen Operationstechnik werden normalerweise kleine Seitengefäße des Blutgefäßes durch die Prothese abgeschnitten, wodurch die Zirkulation zu den Organen, die durch solche unterstützt werden, abgeschnitten wird, so dass diese Organe über die Zeit inaktiv werden oder sogar absterben können. Die Erfindung stellt jedoch die Möglichkeit der Bewahrung der Zirkulation über solche Seitengefäße in Form von Verzweigungsmitteln bereit, die auf den gleichen Befestigungsprinzipien beruhen wie die oben beschriebenen Befestigungsmittel. Eine Anzahl an Ausführungsformen hiervon ist in den 4A bis 4D gezeigt.
  • Die in 4A gezeigten Verzweigungsmittel weisen einen flanschförmigen inneren Körper 60 auf, siehe 4C, der zum Anliegen gegen eine innere Wand eines Hauptblutgefäßes 50 vorgesehen ist, wie in 4A gezeigt. Der Körper 60 ist aus einem hochwertigen biokompatiblen Material hergestellt, wie bspw. einem hochwertigen formstabilen Kunststoff, Stahl oder einem anderen Metall oder einer Metalllegierung, und kann wahlweise leicht gebogen vorgesehen sein, um eine bessere Verbindung des Flansches 61 an den Radius des Blutgefäßes 05 zu ermöglichen. Auf einer seiner zwei Seiten trägt der Körper 60 einen hohlen Stamm 62, der an beiden Enden offen ist, und der durch die Prothese 40 hindurchführen kann. Der Stamm 62 ist in diesem Fall an seinem äußeren Ende leicht angespitzt und bildet daher einen Dorn, der verschiedene Aspekte erleichtert. Vier Befestigungselemente 63 sind auf dem Flansch um den Dorn 62 herum vorgesehen.
  • Die Verzweigungsmittel weisen ferner einen äußeren flanschförmigen Körper 70 auf, siehe auch 4C, der auf der Außenseite des Blutgefäßes 50 gegen dessen Gefäßwand liegt. Der äußere Körper 70 ist aus einem Kunststoff hergestellt, welcher ein Eindringen der Befestigungsmittel 63 hierin ermöglicht. Der äußere Körper weist eine Durchbohrung 71 auf, in welche das Seitengefäß 52 über einen radial verlaufenden Kanal 72 aufgenommen wird.
  • Um eine Verzweigung bereitzustellen, wird der innere Körper 60 durch die Prothesenwand von innen durchdrungen, wobei beide Befestigungselemente darüber hinaus gerade durch die Gefäßwand durchdringen und in den äußeren Körper gepresst werden. Die Widerhaken an den Enden der Befestigungsmittel stellen hierbei eine feste Befestigung im Material des äußeren Körpers 70 sicher, so dass eine verlässliche Verbindung aufgebaut wird. Der hohle Stamm 62 dringt hierbei in das Seitengefäß 52 ein und veranlasst dadurch eine offene Verbindung zwischen dem Hauptblutgefäß 50 mit der darin vorliegenden Prothese 40 auf der einen Seite und dem Seitengefäß 52 auf der anderen. Über diese Verbindung ist eine hinreichende Blutzirkulation durch das Seitengefäß sichergestellt, wobei die Zirkulation zu den Organen, die hiervon ernährt werden, dadurch vollständig aufrechterhalten werden kann. Auf ähnliche Weise können – wenn gewünscht – mögliche andere Seitengefäße auch sehr schnell mit der Prothese verbunden werden.
  • Eine alternative Ausführungsform solcher Verzweigungsmittel ist in 4B gezeigt. In diesem Fall ist der Stamm 62 des ersten Körpers 60 nicht angespitzt, sondern bleibt im gleichen inneren Durchmesser über seine gesamte Länge hinweg, um den Blutfluss so wenig wie möglich zu begrenzen. Ein separater Dorn 65 wird eingesetzt, um eine Perforation in der Prothesenwand 40 für den Stamm 62 zu erzwingen. Der Körper 60 ist dabei vorzugsweise bereits auf dem Dorn angebracht, der danach entfernt wird. Diese Ausführungsform der Verzweigungsmittel ist darüber hinaus die gleiche wie in 4A, das heißt, dass die Befestigung auch hier über eine Verankerung im äußeren Körper 70 erreicht wird.
  • Die Ausführungsform der Verzweigungsmittel, die in 4D gezeigt ist, sorgt für eine Befestigung auf eine andere Art und Weise. In diesem Fall weist der Stamm 62 des inneren Körpers 50 zumindest an seinem äußeren Ende eine Anzahl separater Finger auf, mit welchen eine radiale Bewegung ermöglicht wird. An einem Ende davon sind eine oder mehrere Befestigungsmittel vorgesehen, in diesem Fall in Form von Widerhaken 66, die in die Gefäßwand der Seitengefäße eindringen können. Bspw. unter Verwendung eines Dorns 65 werden diese Finger nach Positionierung des Körpers auseinander geführt. Falls erwünscht, kann der Dorn 65 spezifisch für diesen Zweck ausgebildet sein, bspw. mit einer lokalen schrittweisen Verdickung, durch welche die Finger auseinander getrieben werden, sobald der Dorn 65 aus dem Stamm 62 gezogen wird. Dadurch kann eine Verankerung im Seitengefäß 52 realisiert werden, wodurch eine weitere Verankerung im Hauptgefäß 50, wie in den Ausführungen der 4A und 4B gezeigt, unnötig wird. Ein bedeutender Vorteil ist hier, dass die Gefäßwand nicht vollständig perforiert werden muss und dass ein im Wesentlichen fremder äußerer Körper 70, wie er in den anderen Ausführungsformen verwendet wird, weggelassen werden kann.
  • Eine zweite Ausführungsform der Befestigungsmittel und der Gefäßprothese gemäß der Erfindung ist in den 5A und 5B gezeigt. Bei dieser Ausführungsform ist die Gefäßprothese 40 bereits an dem Ende, das mit dem Blutgefäß verbunden werden soll, mit einem inneren ringförmigen Körper 10 mit Befestigungsmittel 12 ausgestattet, welcher einen Teil der Befestigungsmittel darstellt. Anders als bei der ersten Ausführungsform der Befestigungsmittel liegt der innere ringförmige Körper hier an einer äußeren Wand der Gefäßprothese 40, und die Befestigungselemente 12 dringen hier lediglich teilweise in die Gefäßwand ein und nicht vollständig in einen äußeren ringförmigen Körper hindurch. Bei dieser Ausführungsform hat der ringförmige Körper 10 für diese Zwecke einen inneren Durchmesser, der praktisch mit einem äußeren Durchmesser der Gefäßprothese 40 gleich ist, und wird darauf über eine Klebeverbindung fixiert.
  • Die Befestigungsmittel werden durch ein regelmäßiges Muster kraterförmiger Öffnungen 14 in der Wand des inneren Körpers 10 gebildet, dessen relativ scharfe Ränder 15 Vorsprünge bilden, die unter Einfluss einer radial nach außen gerichteten Krafteinwirkung in die Gefäßwand eindringen, und dadurch den Körper mit der daran befestigten Gefäßprothese in der Gefäßwand verankern. Die biokompatiblen Materialien für die diversen Komponenten werden ebenfalls sorgfältig ausgewählt, wobei für den inneren Körper ein hochwertiger Stahl eingesetzt wird, in welchen Öffnungen 14 eingestanzt sind. Die eingestanzten Ränder, die hierin unvermeidbar auftreten, bilden die Wand 15 der dadurch erhaltenen kraterähnlichen Form der Öffnung 14.
  • Um die Einführung der Gefäßprothese 40 mit dem darauf vorgesehenen Ring 10 zu erleichtern, wird hierbei eine relativ dünne Wanddicke eingesetzt, wobei der Ring 10 deformierbar ist und auf ungefähr 60 % seines ursprünglichen Durchmessers gecrimpt werden kann, siehe 5B. Die flexible Gefäßprothese deformiert gleichzeitig darin. Bei dieser Situation wird die gesamte Einheit eingeführt und an der erwünschten Stelle expandiert, wobei bspw. eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung eingesetzt wird. Diese Vorrichtung ist in den 6A und 6B gezeigt und weist ein expandierbares Befestigungselement in Form eines inflatierbaren Ballons 200 auf, welcher im entleerten Zustand im Klemmring 10 und der Gefäßprothese 40 aufgenommen werden kann. Für eine Behandlung wird die gesamte Einheit in dieser Position in das Blutgefäß eingeführt, und zwar über einen Einschnitt der für diesen Zweck in der Gefäßwand vorgenommen wurde. Sobald die Prothese 40 an der korrekten Stelle angebracht ist, wird ein geeignetes Medium, entweder ein Gas oder eine Flüssigkeit, über eine dünne flexible Zuleitungslinie 201 in den Ballon zugeführt, so dass er zusammen mit der Gefäßprothese 40 und dem darauf liegenden Ring 10 expandiert. Zu diesem Zwecke ist die Zuleitungslinie 201 auf einem Ende mit Verbindungsmitteln 202 ausgestattet, siehe 6B, wodurch auf eine einfache Art und Weise eine Verbindung mit Mitteln zur Unter-Druck-Setzung des Mediums hergestellt werden kann.
  • Die Zuführung des Mediums wird so lange fortgeführt, bis der Ring 10 zumindest seine ursprüngliche Form erreicht hat und mit den Kratern 12 in die Gefäßwand 50 vordringt. Der Ballon 200 weist nun eine zylindrische Form mit einem äußeren Durchmesser auf, der zumindest praktisch dem inneren Durchmesser der Gefäßprothese 40 entspricht. Da hierbei eine Ballonwand eingesetzt wird, die zumindest praktisch nicht dehnbar ist, wird vermieden, dass die Gefäßwand zu stark belastet wird, wenn versehentlich zu viel Luft zugeführt wird. In der Praxis herrscht im Ballon 200 ein Druck im Bereich mehrerer Dutzend Atmosphären, wobei der Ballon sich als steifer, nicht komprimierbarer Körper verhält, der einen hinreichenden Gegendruck aufbaut, um einen äußeren ringförmigen Körper um das Blutgefäß herum auf die oben angegebene Art und Weise anzuordnen, so dass eine verlässliche, Leckagesichere Verbindung zwischen der Prothese 40 und dem Blutgefäß hergestellt wird. Das Medium wird dann aus dem Ballon 200 wieder entnommen, so dass er zusammenfällt und leicht entfernt werden kann, wonach der Einschnitt geschlossen werden kann und der normale Blutfluss wieder startet. Jetzt ist der Patient bereit für die übliche Nachsorge.
  • Weitere Ausführungsformen einer Gefäßprothese gemäß der Erfindung sind in den 7 bis 12 gezeigt. Diese Ausführungsformen bilden zusammen mit den oben beschriebenen Ausführungsformen Module einer ausführlicheren Ausführungsform eines Gefäßprothesensystems gemäß der Erfindung.
  • Die Gefäßprothese in 7 ist auch in 6B gezeigt, und weist einen flexiblen röhrenförmigen Körper mit einem Hauptschenkel 45 auf, zwischen dessen freien Enden zumindest ein, und in diesem Fall zwei Seitenschenkel 46 verlaufen. Die freien Enden des Hauptschenkels sind hierbei mit einem inneren ringförmigen Körper 10 versehen, der ein Teil der Befestigungsmittel von der Art aus den 5A und 5B bildet, die an einer äußeren Wand der Prothese liegen. Beide Seitenschenkel sind an deren Enden mit Verbindungsmitteln 70 ausgestattet, mit denen eine zumindest praktisch flüssigkeitsdichte Schnellverbindung mit einem freien Ende eines zweiten, flexiblen, röhrenförmigen Körpers 80 einer zweiten Gefäßprothese hergestellt werden kann.
  • Die Verbindungsmittel sind im Querschnitt detaillierter in den 8A und 8B gezeigt, und weisen pro Seitenschenkel 46 ein zylinderförmiges Verbindungselement 90 auf, das über eine geeignete Klebeverbindung mit dem relevanten Seitenschenkel fest verbunden ist. An einem freien Ende weist das Verbindungselement 90 einen leicht angespitzten Konus 91 auf, zur Aufnahme des freien Endes der zweiten Gefäßprothese 80. Das Verbindungselement weist hier einen inneren Durchmesser auf, der praktisch mit demjenigen der Gefäßprothesen 40, 80 gleich ist, so dass der Blutfluss darin ungehindert fließen kann.
  • Eine gegenseitige Verbindung beider Prothesen kann einfach, schnell und verlässlich dadurch erreicht werden, dass das freie Ende der zweiten Gefäßprothese 80 über den Konus 91 geführt wird, so dass es festgeklemmt wird. Dadurch wird die Verbindung, wie in 8B gezeigt, erreicht, welche sich in der Praxis bereits als äußerst verlässlich erwiesen hat. Um jedoch die Verbindung weiter zu sichern, kann wahlweise ein Crimpring um das Ende der zweiten Gefäßprothese 80 an der Stelle des angespitzten Dornes 91 gelegt werden und kann darauf mit ansteigenden Temperaturen gecrimpt werden. Die Rutschfestigkeit der zweiten Gefäßprothese kann ferner dadurch erhöht werden, dass der zugespitzte Konus mit einem oder mehreren tangential verlaufenden Rippen versehen wird, oder mit einer anderweitig faltigen oder rauen Oberfläche. In all diesen Fällen wird der Vorteil einer flüssigkeitsdichten schnellen Verbindung zwischen den zwei Gefäßprothesen 40, 80 aufrechterhalten.
  • Die modulare Ausführungsform der Gefäßprothese, die in 7 gezeigt ist, ist für eine doppelte End-zu-End-Anastomose äußerst geeignet, bei welcher in einem Hauptblutgefäß ein Einschnitt gemacht wird, um hierin den Hauptschenkel 45 der Prothese einzuführen. Der Hauptschenkel 45 wird, wie mit Bezug auf die 6A und 6B beschrieben, anschließend an das Hauptblutgefäß befestigt, und durch zwei äußere ringförmige Körper 20 eingeklemmt. Die Seitenschenkel 46 können dann jeweils an ein Ende eines weiteren Blutgefäßes verbunden werden. Für diesen Zweck werden Zwischen-Prothesen eingesetzt, bspw. nach Art einer Prothese, wie sie in 9 gezeigt ist. Diese Prothesen weisen jeweils ein freies Ende und einen inneren ringförmigen Körper 10 zur Befestigung an ein Blutgefäßende auf, und bilden ein weiteres Modul des Prothesensystems. Sobald beide Zwischen-Prothesen – nachdem sie wahlweise auf eine gewünschte Länge gekürzt wurden – mit dem Blutgefäßende verbunden sind, wird das freie Ende über das Verbindungselement 70 geschoben, um dadurch eine doppelte End-zu-End-Anastomose zu erhalten. Die Prothese aus 9 kann andererseits auch als solche eingesetzt werden, und zwar für eine einfache End-zu-End-Anastomose, wobei das eine Ende mit einem ersten Blutgefäßende verbunden wird, und das freie Ende wird – mit oder ohne Zwischenschaltung einer vergleichbaren, mit Verbindungselementen ausgestatteten Prothese – mit einem zweiten Ende des Blutgefäßes verbunden. In einer Variation dieses Prothesen(moduls) wird das freie Ende mit Verbindungsmitteln ausgestattet, wodurch eine lineare Erweiterung frei endender Gefäßprothesen ermöglicht wird.
  • Für vielfache End-zu-End-Anastomosen können vorteilhafterweise Gefäßprothesen gemäß der Erfindung eingesetzt werden, die in 10 gezeigt sind, welche einen weiteren Modul des Prothesensystems bilden. Diese Prothese weist ein Hauptschenkel 45 auf, mit einem freien Ende auf einer Seite, das mit Verbindungsmitteln eines anderen Moduls verbunden werden kann, und auf der anderen Seite einen inneren ringförmigen Körper 10, der Teil der Befestigungsmittel gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bildet. Ein Seitenschenkel 46 ist zwischen beiden Enden mit dem Hauptschenkel verbunden, wobei der Seitenschenkel ebenfalls einen solchen inneren ringförmigen Körper 10 an seinem Ende trägt. Durch diese Körper 10 kann die Prothese an die jeweiligen Enden eines ersten und eines zweiten Blutgefäßes befestigt werden, während die freien Enden die Möglichkeit bieten, dass sie entweder direkt an ein zweites Ende eines ersten Blutgefäßes befestigt, oder mit einer Zwischen-Prothese verbunden werden, welche an dieses zweite Ende befestigt wird, und am freien Ende mit Verbindungsmitteln gemäß der Erfindung ausgestattet ist.
  • Eine einzelne End-zu-Seit-Anastomose in einem Blutgefäß 50 ist in 11 gezeigt. Dabei wird für diese Zwecke eine weitere Ausführungsform der Gefäßprothese gemäß der Erfindung eingesetzt, die einen entsprechenden weiteren Modul im Prothesensystem bildet. Diese Prothese wird auf ähnliche Art und Weise wie die Prothese aus 7 an ein Blutgefäß angebracht und stellt hierdurch einen einzelnen Seitenschenkel 46 zwischen beiden Enden des Hauptschenkels 45 bereit, der in das Blutgefäß 50 aufgenommen wird. Die freien Enden des Seitenschenkels 46 können bspw. mit der oben beschriebenen Variation der Prothese auf 9 mit einem Ende eines weiteren Blutgefäßes verbunden werden.
  • Zur Unterstützung oder zum vollständigen Bypass einer Bifurkation kann vorteilhafterweise die Gefäßprothese gemäß der Erfindung eingesetzt werden, die in 12 gezeigt ist, die dadurch ein weiteres Modul innerhalb des Prothesensystems gemäß der Erfindung bildet. Diese Gefäßprothese weist einen röhrenförmigen Körper mit einem Hauptschenkel 47 auf, welcher an einem Ende in zwei sekundäre Schenkel 48 aufgeteilt wird. Unter Verwendung dieses Moduls kann ein Aorten-Bifemoralis-Bypass auf relativ einfache Art und Weise durchgeführt werden. Der erste Schenkel 47 der Prothese wird hierbei mit den Befestigungsmitteln 10 in der Aorta abdominalis befestigt. Anschließend kann von dem sekundären Schenkel 48 jeweils eine End-zu-End- bzw. End-zu-Seit-Anastomose an die Arteria femoralis vorgenommen werden, wobei die zwei Prothesen, wie entweder in 9 oder in 11 gezeigt, dazwischengeschaltet werden. Falls notwendig, können dabei diese zweiten Prothesen jeweils individuell auf eine gewünschte Länge gekürzt und mit der oben beschriebenen Schnellverbindung an die erste Gefäßprothese verbunden werden. Eine solche Prothese kann dann sehr praktisch für einen Bypass eingesetzt werden, und zwar an einer höheren Stelle zwischen der Aorta abdominalis und der Arteria iliaca communis, wie es im Falle jeder anderen Bifurkation sein kann.
  • Obgleich die Erfindung oben lediglich in Bezug auf eine einzelne Ausführungsform beschrieben wurde, wird es allen klar sein, dass die Erfindung keineswegs auf die dargestellten Beispiele beschränkt ist. Ganz im Gegensatz, viele Variationen und Ausführungsformen sind für den Durchschnittsfachmann innerhalb des Rahmens der Erfindung möglich. Das Gefäßprothesensystem kann daher mit zusätzlichen Prothesenmodulen erweitert werden, jeweils für eine spezifische Operation oder für ähnliche Arten an Eingriffen, jedoch mit anderen Dimensionen und/oder Verbindungen.
  • Viele Variationen der gezeigten Befestigungsmittel sind auch für den Durchschnittsfachmann denkbar, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlassen zu müssen. Unterschiedliche Arten an Befestigungsmitteln können daher eingesetzt werden, und die inneren und äußeren ringförmigen Körper können auch aus anderen Materialien hergestellt werden, und können anders geformt sein oder anders ausgeführt werden. Genauer gesagt können die ringförmigen Körper bspw. mit Perforationen ausgestattet sein, um die Empfänglichkeit und die Anpassung im Körper zu unterstützen.
  • Für die Einführung und die Einklemmung der Prothese gemäß der Erfindung können – anstelle der beschriebenen Vorrichtung und des Ballons – auch andere Vorrichtungen eingesetzt werden, bspw. eine Vorrichtung mit nach außen gerichteten schneidenden Teilen, die aus einer Entfernung auseinander gezwungen werden können.
  • Die Erfindung stellt allgemein ein vollständig neues, chirurgisches Verfahren für die Entwicklung von Gefäßprothesen bereit, was mit deutlich weniger schweren Auswirkungen auf den Zustand eines Patienten verbunden ist als die herkömmlichen Eingriffe.

Claims (26)

  1. Befestigungsmittel zum Verbinden einer röhrenförmigen Gefäßprothese (40) mit einem Gefäß (50) in einem Körper, wobei die Befestigungsmittel ein inneres ringförmiges Element (10) aufweisen, das zur Aufnahme innerhalb des Gefäßes vorgesehen ist, und ein äußeres ringförmiges Element (20), das zum Anbringen um das Gefäß herum vorgesehen ist, und zwar im Wesentlichen an der Stelle des inneren ringförmigen Elements, um eine Gefäßwand zwischen beiden ringförmigen Elementen aufzunehmen, wobei mindestens eines der zwei ringförmigen Elemente mit Befestigungselementen (12) versehen ist, welche, zumindest in Gebrauch, in die Gefäßwand eingreifen, wodurch zumindest das innere ringförmige Element fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass das innere ringförmige Element (10), zumindest in Gebrauch, zumindest mit einem äußersten Ende der Prothese fest verbunden ist, dass ferner das innere ringförmige Element eine Verschlussoberfläche definiert, die sich im Wesentlichen kontinuierlich über einen kreisförmigen Umfang des inneren ringförmigen Elements erstreckt, und dass das äußere ringförmige Element, zumindest in Gebrauch, das innere ringförmige Element zumindest in einem Bereich der Verschlussoberfläche, die durch das innere ringförmige Element definiert wird, im Wesentlichen umgibt, wodurch die Gefäßwand auf eine im Wesentlichen auslaufdichte Art und Weise dazwischen eingeklemmt wird.
  2. Befestigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (12) zumindest in Gebrauch, sich radial von einem ersten der beiden ringförmigen Elemente (10, 20) erstrecken und in dem anderen der beiden ringförmigen Elemente (20, 10) aufgenommen werden, um eine feste gegenseitige Verbindung zu erzielen, während die Wand der Gefäßprothese (40) und die Gefäßwand (50) gleichzeitig eingeschlossen werden.
  3. Befestigungsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste ringförmige Element einen Metallring (10) mit Ansätzen aufweist, die radial nach außen gedrückt werden können, und die mit scharfen Vorsprüngen (13) versehen sind, die durch das Prothesenmaterial (40), durch die Gefäßwand (50) und in das Material der anderen beiden ringförmigen Elemente (20) hindurchdringen können.
  4. Befestigungsmittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (13) mit einem oder mehreren Widerhaken (14) versehen sind.
  5. Befestigungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (12) sich von dem inneren ringförmigen Element (10) erstrecken und dass das äußere ringförmige Element (20) mindestens einen Kunststoffkern zur Aufnahme der Befestigungselemente darin aufweist.
  6. Befestigungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel ferner einen Klemmring (30) aufweisen, der, zumindest in Gebrauch, gegen eine äußere Prothesenwand (40) zu liegen kommt, und zwar im Wesentlichen an der Stelle des inneren ringförmigen Elements (10), wodurch zumindest lokal eine radial nach innen gerichtete Kraft ausgeübt wird.
  7. Befestigungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmring einen Crimpring (30) aufweist, der sich mit steigenden Temperaturen in seinem Durchmesser ständig verringert.
  8. Befestigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (12) Vorsprünge (13) aufweisen, die vom inneren ringförmigen Element nach außen vorstehen, und die zumindest unter dem Einfluss einer radial ausgeübten Kraft zumindest teilweise in die Gefäßwand hindurchdringen können, um die Prothese (40) zu verankern.
  9. Befestigungsmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (12) ein regelmäßiges Muster kraterförmiger Öffnungen (14) aufweisen, deren Wände (15) die Vorsprünge (13) bilden.
  10. Befestigungsmittel nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das innere ringförmige Element (10) einen inneren Durchmesser aufweist, der zumindest praktisch gleich einem äußeren Durchmesser der Gefäßprothese (40) ist und dass das innere ringförmige Element gegen eine äußere Wand der Gefäßprothese zu liegen kommt.
  11. Befestigungsmittel nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das innere ringförmige Element (10) einen deformierbaren Ring aufweist, der in einem ersten kontrahierten Zustand einen Durchmesser besitzt, der innerhalb des Durchmessers des Gefäßes (50) fällt, und der in einem zweiten expandierten Zustand gegen eine innere Wand des Gefäßes anliegen kann.
  12. Befestigungsmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere ringförmige Element (20) einen Ring aufweist, der zumindest an einer Stelle eine Unterbrechung aufweist, und dass an der Stelle der Unterbrechung (21) Verschlussmittel (22, 23) vorgesehen sind, um aneinander liegende Ringteile miteinander zu verbinden.
  13. Befestigungsmittel nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere ringförmige Element (20) zumindest intern ein regelmäßiges Muster an Nocken (24) aufweist, die auf der Gefäßwand aufgenommen werden sollen, und dadurch, dass die Nocken jeweils freie Zwischenräume (25) freilassen, die sich über die volle Breite des Elements erstrecken.
  14. Gefäßprothese mit einem flexiblen röhrenförmigen Körper (40), dessen zumindest eines äußerstes Ende mit einem Gefäß (50) verbunden werden soll, dadurch gekennzeichnet, dass der röhrenförmige Körper an dem zumindest einen Ende mit dem inneren ringförmigen Element (10) der Befestigungsmittel, wie in einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 beansprucht, versehen ist.
  15. Gefäßprothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stelle des inneren ringförmigen Elements (10) ein Klemmring (30) an einer äußeren Wand des röhrenförmigen Körpers (40) klemmend anliegt, wobei die Wand des röhrenförmigen Körpers geschlossen wird.
  16. Gefäßprothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das innere ringförmige Element (10) durch eine geeignete Klebstoffverbindung an der äußeren Wand des röhrenförmigen Köpers (40) anliegt.
  17. Gefäßprothese nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Ende des röhrenförmigen Körpers (40) mit Verbindungsmitteln (70) versehen ist, welche flüssigkeitsdicht mit einem freien Ende einer weiteren Gefäßprothese (80) verbunden werden können.
  18. Gefäßprothese nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (70) ein starres, röhrenförmiges Verbindungselement (90) aufweisen, welches an einer ersten Stelle mit dem zweiten Ende des röhrenförmigen Körpers (40) fest verbunden ist, und welches an einer zweiten Stelle einen zugespitzten Abschnitt (91) aufweist, der zur klemmenden Aufnahme des freien Endes der weiteren Gefäßprothese (80) vorgesehen ist.
  19. Gefäßprothese nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der zugespitzte Abschnitt eine Rippe aufweist, die sich über zumindest einen Teil einer äußeren Peripherie des zugespitzten Abschnittes erstreckt.
  20. Gefäßprothese nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (90) an der Stelle des zugespitzten Abschnitts (91) mindestens zwei äußere Rippen aufweist, die zwischen sich einen bestimmten Zwischenraum frei lassen, wobei der Zwischenraum zur Aufnahme eines Klemmrings (30) vorgesehen ist, mit welchem das freie Ende der weiteren Gefäßprothese (80) an dem zugespitzten Abschnitt (91) festgeklemmt wird.
  21. Gefäßprothese nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der röhrenförmige Körper (40) einen Hauptschenkel (45) und mindestens einen Seitenschenkel (46) zwischen den entgegengesetzten Enden des Hauptschenkels (45) aufweist, und dass mindestens eines der freien Enden des röhrenförmigen Körpers entweder das innere ringförmige Element (10), welches mit den Befestigungsmitteln wie in einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 definiert, assoziiert ist, oder Verbindungsmittel (70) trägt, welche flüssigkeitsdicht an ein freies Ende einer weiteren Gefäßprothese (80) verbunden werden können.
  22. Gefäßprothese nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptschenkel (45) auf beiden Seiten mit einem inneren ringförmigen Element (10) versehen ist.
  23. Gefäßprothese nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Seitenschenkel (46) von den Hauptschenkeln (45) abzweigen, welche jeweils an einem freien Ende mit Verbindungsmitteln (70) versehen sind.
  24. Gefäßprothese nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der röhrenförmige Körper (40) einen Haupt-Schenkel (47) mit einem ersten freien Ende und einem zweiten Ende, das in mindestens zwei Neben-Schenkel (48) abzweigt, aufweist, von denen beide den röhrenförmigen Körper mit einem weiteren freien Ende versehen, und dadurch, dass mindestens ein freies Ende des röhrenförmigen Körpers entweder das innere ringförmige Element (10), das mit den Befestigungsmitteln, wie in einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 beansprucht, verbunden ist, oder Verbindungsmittel (70) aufweist, welche eine flüssigkeitsdichte Verbindung mit einem freien Ende einer weiteren Gefäßprothese (80) bilden können.
  25. Gefäßprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Haupt-Schenkel (47) an dem ersten freien Ende mit einem ringförmigen Element (10) versehen ist, und die Neben-Schenkel (48) jeweils Verbindungsmittel (70) an deren weiteren freien Ende tragen.
  26. Gefäßprothesesystem mit wechselseitig verbindbaren Gefäßprothesen-Modulen, von denen jedes eine Gefäßprothese, wie in einem der Ansprüche 24 bis 25 beansprucht, aufweist.
DE69935910T 1998-04-28 1999-04-28 Befestigungsmittel zum verbinden einer rohrförmigen blutgefässprothese Expired - Lifetime DE69935910T2 (de)

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