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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft im Allgemeinen eine Vorrichtung zum Bekämpfen von
Schmerz und/oder Angst bei einem Patienten. Insbesondere betrifft
diese Erfindung ein System zum Bereitstellen von Sedierung, Analgesie
und/oder Amnesie bei einem Patienten, der bei Bewusstsein ist und
der einer schmerzvollen oder Angst auslösenden medizinischen oder chirurgischen
Maßnahme
unterzogen wird, oder der nach einer Maßnahme an Schmerzen oder anderem
Unwohlsein leidet. Die Erfindung integriert mittels konservativen
Softwaremanagements elektronisch die Zuführung von einem oder mehreren sedativen,
analgetischen oder amnestischen Arzneimitteln, wobei eine elektronische Überwachung
eines oder mehrerer physiologischer Zustände des Patienten erfolgt.
In einer Ausführungsform
umfasst die Erfindung die Verwendung von einem oder mehreren Sätzen von
gespeicherten Daten definierenden Parametern, die die Zustände des
Patienten und die Systemsstatus wiedergeben, wobei auf die Parameter mit
Hilfe von Software zugegriffen wird, um konservativ das Zuführen von
Arzneimitteln bei sicheren, kosteneffektiven und optimierten Werten
zu managen und abzustimmen, die sich auf die Lebenszeichen und andere
physiologische Zustände
des Patienten, der bei Bewusstsein ist, beziehen.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung ist darauf ausgerichtet, einem Patienten, der bei Bewusstsein
ist und der einer schmerzvollen, unangenehmen oder auf eine andere Weise
beängstigenden
(Angst auslösenden) medizinischen
oder chirurgischen Maßnahme
unterzogen wird, oder der an Schmerzen nach einer medizinischen
Maßnahme
oder anderem Schmerz oder Unwohlsein leidet, ein sicheres, effektives
und kostengünstiges
Bekämpfen
eines solchen Schmerzes und/oder einer solchen Angst zu bereitzustellen. Hauptmerkmale
der Erfindung umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, das Aktivieren der
Bereitstellung von Sedierung (Einleiten eines Zustandes der Ruhe),
Analgesie (Unempfindlichkeit gegenüber Schmerz) und/oder Amnesie
für einen
Patienten, der bei Bewusstsein ist (mitunter zusammengefasst als „Analgosedierung" bezeichnet) durch
eine Person, die nicht Anästhesist
ist, das heißt,
ein Arzt oder anderes klinisches Personal, das kein ausgebildeter Anästhesist
(US: M.D.A.) oder keine zertifizierte Anästhesieschwester (US: C.R.N.A.)
ist, und zwar auf eine Art und Weise, die sicher, effektiv und kostengünstig ist;
und die Bereitstellung des Bekämpfens von
Schmerzen bei einem Patienten nach einer Operation oder anderen
Schmerzen in entfernt gelegenen medizinischen Versorgungseinrichtungen
oder in häuslichen
Pflegeumgebungen. Zu diesem Zweck integriert die Erfindung das Zuführen eines
oder mehrerer sedativer, analgetischer oder amnestischer Arzneimittel
zu dem Patienten auf mechanische Weise durch räumliche Nähe und der Eingliederung in
ein Gesamtstruktursystem und auf elektronische Weise mittels eines
konservativen auf Entscheidungsfindung basierenden Softwaremanagements,
wobei eine elektronische Überwachung
einer oder mehrerer physiologischer Zustände des Patienten durchgeführt wird.
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In
herkömmlichen
Operationssälen
sorgen die Anästhesisten
für ein
Bekämpfen
von Schmerzen, Angst und physiologischem Stress bei den Patienten,
indem sie eine Vollnarkose bereitstellen. Der Begriff „Anästhesie" wird typischerweise
(und wird auf diese Weise auch hierin verwendet) austauschbar mit
dem Beg riff des Zustandes von „Bewusstlosigkeit" verwendet. Jedoch
werden jedes Jahr weltweit über
eine Milliarde schmerzvolle und Angst auslösende medizinische und chirurgische
Maßnahmen ohne
eine Anästhesie
durchgeführt.
Solche medizinischen oder chirurgischen Maßnahmen werden oftmals durch
die die Maßnahme
durchführenden Ärzte (Ärzte, die
nicht Anästhesisten
sind) in Krankenhauslabors, in Arztpraxen und in ambulanten Operationszentren
durchgeführt.
So führen
beispielsweise spezialisierte Ärzte
schmerzvolle Maßnahmen
an Patienten, die bei Bewusstsein sind, durch, wie beispielsweise
das Einsetzen von Herzschrittmachern, Dickdarmspiegelung, verschiedene
Röntgenuntersuchungen,
Mikrolaparoskopie, Knochenbrucheinrenkung, Wechseln von Wundverbänden in
Brandverletztenzentren und das Einsetzen von zentralen und arteriellen
Kathetern bei Kinderpatienten in Krankenhauslaborumgebungen. Primärärzte führen solche Maßnahmen
wie flexible Sigmaspiegelung, Wiederherstellung bei Risswunden,
Knochenmarkbiopsien und andere Maßnahmen in Arztpraxen durch.
Viele spezialisierte Chirurgen führen
schmerzvolle Maßnahmen,
wie beispielsweise Vordersegmentrekonstruktionen durch Augenärzte, plastisch-chirurgische Maßnahmen
durch Schönheitschirurgen,
Fremdkörperentfernung,
Maßnahmen über die
Harnröhre, Schnitte
in Hals- und Achselknoten und Brustbiopsien in ihren Praxen oder
in ambulanten Operationszentren durch. Die Bedürfnisse der Patienten nach einer
sicheren und effektiven Schmerzbekämpfung während und nach solchen Maßnahmen
werden zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht erfüllt.
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Verfahren
zur Analgosedierung, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Verwendung
durch die die Maßnahme
durchführenden Ärzte (die
nicht Anästhesisten
sind) während
medizinischer oder chirurgischer Maßnahmen, wie die, die voranstehend
beschrieben worden sind, verfügbar
sind, umfassen Sedativa und Opioide, die oral, rektal oder intramuskulär verabreicht
werden; Seda tiva und schmerzstillende Mittel, die intravenös verabreicht
werden; und lokal wirkende Narkosemittel. Oftmals sind solche Verfahren
jedoch nicht einmal zufriedenstellend.
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In
dem Fall der oralen, rektalen oder intramuskulären Verabreichung von Sedativen
und Opioiden durch die die Maßnahme
durchführenden Ärzte während der
Bereitstellung von Analgosedierung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine effektiven Mittel verfügbar,
um sicherzustellen, dass die Auswirkungen dieser Arzneimittel auf
einfache Weise geregelt werden können,
um die Bedürfnisse
des Patienten zu erfüllen.
Dies ist teilweise auf das veränderliche
Intervall zwischen der Verabreichung und dem Einsetzen und der Ausbreitung
der Arzneimittelwirkung zurückzuführen. Eine
unzuverlässige
Sedierung und eine Analgesie können
das Ergebnis davon sein, dass Unstimmigkeiten zwischen der verabreichten
Dosierung und den Bedürfnissen
des Patienten, die in Abhängigkeit
von dem Zustand des Patienten und dem Typ von durchgeführter Maßnahme variieren
können,
vorliegen. Solch eine Verabreichung von Sedierung kann auch eine
Bewusstlosigkeit bei dem Patienten hervorrufen, wobei der Patient
der Gefahr einer Atemwegsbehinderung, einem Erbrechen mit pulmonaler
Aspiration oder einer Herz-Kreislaufinstabilität ausgesetzt sein kann. Bei
dem Versuch, diese Komplikationen zu vermeiden, verabreichen die
die Maßnahmen
durchführenden Ärzte oftmals
nur spärlich
Sedative und analgetische Arzneimittel. Dies reduziert möglicherweise
das Risiko von größeren Komplikationen,
aber es kann auch bedeuten, dass nur wenige Patienten eine angemessene
Bekämpfung
von Schmerz und/oder Angst während
medizinischer und chirurgischer Maßnahmen außerhalb des Praktizierens der
Anästhesiologie
erhalten.
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Die
Anwendung der intravenösen
Verabreichung von Sedativa und analgetischen Arzneimitteln bei Patienten,
die bei Bewusstsein sind, durch die die Maßnahme durchführenden Ärzte in
Umgebungen, wie beispielsweise Krankenhauslaboren, Arztpraxen und
anderen ambulanten Einrichtungen ist ebenfalls nicht zufriedenstellend.
In Bezug auf intravenöse
Bolusverabreichung variieren die Plasmakonzentrationen in einem
beachtlichen Ausmaß,
wenn die Arzneimittel direkt in den Blutstrom injiziert werden.
Dies kann in anfänglich
exzessiven (möglicherweise
toxischen) Konzentrationen gefolgt von subtherapeutischen Konzentrationen
resultieren. Obgleich intravenös
verabreichte Arzneimittel auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt
titriert werden können,
ist, um dies auf sichere und effektive Weise durchführen zu können, für gewöhnlich die
Aufmerksamkeit eines ausgebildeten medizinischen Pflegepersonals,
wie beispielsweise eines Anästhesisten, über den
gesamten Zeitraum hinweg erforderlich. Die Kosten und die Schwierigkeiten
bei der Zeitplankoordinierung schließen unter anderem typischerweise
diese Option aus.
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Aufgrund
der voranstehend beschriebenen Schwierigkeiten, die mit der Verabreichung
von Sedativa und Opioiden verbunden sind, greifen viele der die
Maßnahme
durchführenden Ärzte auf
lokal wirkende Narkosemittel für
die Schmerzbekämpfung
zurück.
Lokal wirkende Narkosemittel allein stellen für gewöhnlich jedoch eine unangemessene
Analgesie (Unempfindlichkeit gegenüber Schmerzen) für die meisten
medizinischen und chirurgischen Maßnahmen bereit, und die Injektionen
selbst sind oftmals relativ schmerzvoll.
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Zusammengefasst
formuliert, erfüllen
die zum gegenwärtigen
Zeitpunkt den die Maßnahme durchführenden Ärzten außerhalb
des Praktizierens der Anästhesiologie
für das
Bereitstellen von effektiver Schmerzbekämpfung zur Verfügung stehenden Verfahren
bei Patienten, die bei Bewusstsein sind, dieses Ziel nicht.
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Darüber hinaus
existieren zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine eindeutigen Standards für die Praxis von Nicht-Anästhesisten,
um sich für
die Schmerzbekämpfung
bei Patienten, die bei Bewusstsein sind, zu orientieren. Es gibt
keine angemessene Ausbildung für
solche Ärzte
für die
Diagnose und die Behandlung von Komplikationen, die ausgehend von der
Bereitstellung von Sedierung und Analgesie bei Patienten, die bei
Bewusstsein sind, auftreten können
oder daraus resultieren können.
Maßnahmen oder
Mechanismen für
ein andauerndes Qualitätsmanagement
der Pflege von Patienten, die bei Bewusstsein sind und schmerzvollen,
Angst auslösenden
medizinischen oder chirurgischen Maßnahmen unterzogen werden,
sowie die Vorrichtungen und Verfahren, die bei dieser Pflege verwendet
werden, sind nicht angemessen.
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Ein
zusätzlicher
Fokus der Erfindung besteht in der elektronischen Überwachung
eines physiologischen Zustandes eines Patienten, der bei Bewusstsein
ist, während
der Zuführung
der Arzneimittel und dem elektronischen Management der Zuführung von Arzneimitteln
durch eine auf Entscheidungsfindung basierende konservative Software,
die die Zuführung von
Arzneimitteln mit elektronischen Rückmeldungswerten, die den physiologischen
Zustand des Patienten wiedergeben, integriert und korreliert, wodurch eine
sichere, kosteneffektive und optimierte Pflege sichergestellt wird.
Bemerkenswerterweise wird in vielen Fällen, in denen eine Analgosedierung
angewendet wird, der physiologische Zustand des Patienten auf unangemessene
Weise überwacht
oder während der
Zuführung
der Arzneimittel und der Genesung davon überhaupt nicht elektronisch überwacht.
Das heißt,
es ist oftmals keine elektronische Überwachung der grundlegenden
Lebenszeichen des Patienten, wie beispielsweise Blutdruck, Sauerstoffsättigung
im Blut (Oxymetrie) und auch nicht der Kohlendioxidkonzentration
in den eingeatmeten und ausgeatmeten Luftströmen (Kapnometrie) eines Patienten vorhanden.
So empfangen möglicherweise
Patienten, die schmerzvollen Maßnahmen
in Zahnarztpraxen unterzogen werden, Lachgas (Stickstoff(I)-oxid (N2O)), um den Schmerz zu bekämpfen, aber
diese Zuführung
von Arzneimitteln geschieht oftmals nicht einhergehend mit einer
elektronischen Überwachung des
physiologischen Zustandes des Patienten, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt
existieren keine Vorrichtungen, die den Personen, die nicht Anästhesisten
sind, verfügbar
wären,
um auf sichere und effektive Weise die elektronische Patientenüberwachung mit
solchen Arzneimittelzuführungsmechanismen
zu integrieren.
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Unter
anderen Bedingungen, die die Bereitstellung von Analgosedierung
und Analgesie durch den die Maßnahme
durchführenden
Arzt beinhalten, wie beispielsweise bei einem Kardiologen, der eine Katheterisierungsmaßnahme in
einem Krankenhauslabor durchführt,
werden mitunter elektronische Patientenüberwachungsgeräte verwendet,
jedoch stehen auch in diesem Fall zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Person,
die kein Anästhesist
ist, keine Vorrichtungen zur Verfügung, die auf sichere und effektive
Weise sowohl mechanisch (durch räumliche
Nähe und
Eingliederung in ein strukturelles System) als auch elektronisch
(durch konservatives Softwaremanagement) elektronische Patientenüberwachungsgeräte mit Arzneimittelzuführungsmechanismen
integrieren.
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Ein
Aspekt der Erfindung dieser Anmeldung zielt auf die Vereinfachung
der Einrichtungen zur Zuführung
von Arzneimitteln ab, um den Schmerz und die Angst des Patienten
zu bekämpfen,
indem Leistungsmerkmale beseitigt werden, die die Bereitstellung
der Schmerz- und Angstbekämpfung
beim Patienten komplizieren und indem jene Leistungsmerkmale eingegliedert
werden, die Personen, die nicht Anästhesisten sind, dazu befähigen, eine
sichere, kosteneffektive und optimierte Analgosedierung und Analgesie
bereitzustellen. Genauer gesagt, umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verfügbare
Anästhesie-Vorrichtungen,
die durch Anästhesisten
verwendet werden, um eine Vollnarkose und eine Form der Analgosedierung
bereitzustellen, die durch den Anästhesisten verabreicht wird
und die als „überwachte
Anästhesiepflege" (MAC – monitored
anesthesia care) bekannt ist, verschiedene komplexe Leistungsmerkmale,
wie beispielsweise Sauerstoff (O2)-Spülventile,
die in der Lage sind, bei übermäßig hohem
Druck dem Patienten große
Mengen an Sauerstoff zuzuführen,
sowie Kohlendioxid (CO2) absorbierendes
Material, das Kohlendioxid CO2 aus den ausgeatmeten
Gasen eines Patienten absorbiert. Zusätzlich dazu führen Anästhesie-Vorrichtungen typischerweise
halogenhaltige Narkosegase zu, die maligne Hyperthermie auslösen können. Maligne
Hyperthermie ist ein seltener, jedoch höchst kritischer Zustand, der
eine äußerst fundierte
Ausbildung und entsprechende Fertigkeiten eines Anästhesisten
für eine schnelle
Diagnose und Therapie erfordert. Die Luftkanalleitung in den zum
gegenwärtigen
Zeitpunkt verfügbaren
Anästhesievorrichtungen
ist kreisförmig ausgebildet
und in der Hinsicht in sich abgeschlossen, dass der Patient eine
Sauerstoff-/Anästhesiegasmischung
einatmet, diese Mischung ausatmet, die anschließend durch CO2 absorbierendes
Material hindurchgeleitet wird, er die gefilterte Gasmischung erneut
einatmet (versetzt mit zusätzlichem
Anästhesiegas
und Sauerstoff) und der Vorgang wiederholt wird.
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Diese
Aspekte der Anästhesievorrichtungen bringen
die dazugehörigen
Risiken für
den Patienten auf eine Weise mit sich, dass die Anästhesievorrichtungen
die Bedienung durch ein professionelles Personal erfordert, das
eine Ausbildung in einer mehrjährigen
Ausbildung (beispielsweise ein Anästhesist oder eine zertifizierte
Anästhesieschwester)
für das Erfassen
und Korrigieren von Fehlermodi in der Technologie absolviert hat.
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So
kann ein Sauerstoff-Spülventil
beispielsweise bewirken, dass Sauerstoff in den Magen eines Patienten
eindringt, wodurch ein Erbrechen verursacht wird; und es kann vorkommen,
dass das Kohlendioxid absorbierende Material nicht funktioniert,
in wessen Fall der Patient möglicherweise
zu viel Kohlendioxid erhält,
wenn die Funktionsstörung
nicht sofort erfasst und korrigiert wird. Darüber hinaus könnte die
Verwendung der in sich abgeschlossenen, kreisförmig ausgebildeten Luftkanalleitung
in einem Umstand resultieren, bei dem, wenn die Versorgung mit O2 plötzlich
unterbrochen wird, ein Patient nur eine endliche Zuführmenge
an Sauerstoff einatmen würde,
ohne dass eine Verabreichung von zusätzlichen Anforderungen für O2 oder atmosphärische Luft bereitgestellt
wird. Durch solche Leistungsmerkmale werden unter anderem die Anästhesievorrichtungen für Personen,
die nicht Anästhesisten
sind, nicht anwendbar. Dementsprechend ist ein Hauptaugenmerk dieses
Aspektes der vorliegenden Erfindung die Vereinfachung einer Vorrichtung
zur Zuführung
von Arzneimitteln durch Auswählen
und Eingliedern der geeigneten Leistungsmerkmale, um die Bereitstellung einer
sicheren und effektiven Analgosedierung durch Personen, die nicht
Anästhesisten
sind, zu ermöglichen.
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Bestimmte
Aspekte dieser Erfindung sind darüber hinaus darauf fokussiert,
das Bewusstsein eines Patienten aufrechtzuerhalten, um Atemwegsschwierigkeiten
zu verhindern, was das Überwachen
des Bewusstseinsgrades des Patienten während der Zuführung eines
oder mehrerer sedativen, analgetischen und/oder amnestischen Arzneimittel
zu einem sich bei Bewusstsein befindlichen, nicht-intubierten, spontan
ventilierenden Patienten einschließt, um Atemwegsschwierigkeiten
zu verhindern. Für
Patienten, die nicht den Tubus eines Beatmungsgerätes eingeführt haben,
sind das Überwachen
des Bewusstseingrades der Patienten, um Informationen über die
Wahrscheinlichkeit von niedri gen Atemwegsreflexen und niedrigem
respiratorischem Antrieb zu atmen, die Fähigkeit, einen durchgängigen Atemweg
aufrechtzuerhalten und die Wahrscheinlichkeit einer Herz-Kreislauf-Instabilität, bereitzustellen
wichtig. Trotz der Wichtigkeit des Überwachens und des Aufrechterhaltens
von angemessenen Bewusstseinsgraden in bestimmten medizinischen
Umgebungen, ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Vorrichtung verfügbar,
die das Aufrechterhalten des Bewusstseins des Patienten sicherstellt, indem
sie mechanisch und elektronisch solch ein Überwachen von Bewusstseinsgraden
eines Patienten mit einem Arzneimittelzuführungssystem integriert. Die
Erfindung dieser Anmeldung zielt ebenfalls darauf ab, diesen ungedeckten
Bedarf zu erfüllen.
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Darüber hinaus
ist diese Erfindung daran ausgerichtet, die Schmerz- und/oder Angstbekämpfung von
Patienten, die bei Bewusstsein sind, auf eine kosteneffektive und
zeiteffiziente Weise bereitzustellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügbare Lösungen zur
Schmerz- und Angstbekämpfung
bei Patienten durch Zuführung
von Arzneimitteln und elektronisches Überwachen des physiologischen
Zustandes eines Patienten sind teuer und erfordern eine erhebliche
Menge an Zeit zum Einstellen und Herunterfahren. Darüber hinaus
lässt die
zum gegenwärtigen
Zeitpunkt erforderliche Anwesenheit eines Anästhesisten während einiger
medizinsicher oder chirurgischer Maßnahmen die Kosten ansteigen,
insbesondere dann, wenn dieser Wunsch eine stationäre Patientenbehandlung
im Gegensatz zu einer ambulanten Umgebung erforderlich macht. Entsprechend
des Ausmaßes,
in dem medizinische Maßnahmen
an Patienten, die bei Bewusstsein sind, ohne angemessene Analgosedierung
und Analgesie aufgrund der aktuellen nicht gebotenen Verfügbarkeit von
geeigneten Verfahren und Vorrichtungen für die Bereitstellung einer
solchen Pflege (beispielsweise das Wechseln von Wundverbänden in Brandverletztenstationen)
durchgeführt
werden, müssen
solche Maßnahmen
möglicherweise
mehrere Male jedoch über
kurze Zeiträume
(aufgrund des Unvermögens
des Patienten, einen bestimmten Schmerzpegel zu ertragen) durchgeführt werden,
im Gegensatz zum Durchführen
von definitiveren Maßnahmen
bei einer geringeren Anzahl von Malen. Die Notwendigkeit von mehreren
Behandlungssitzungen ziehen darüber
hinaus typischerweise erhöhte
Kosten nach sich. Diese Erfindung ist an solchen Überlegungen zur
Kosteneffektivität
ausgerichtet und stellt Lösungen
für solche
Probleme, wie die, die voranstehend beschrieben worden sind, bereit.
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Die
Erfindung ist darüber
hinaus an der Bereitstellung der Bekämpfung von Schmerzen und Unwohlsein
nach Operationen oder anderen Maßnahmen in entfernt gelegenen
Pflegeeinrichtungen und häuslichen
Pflegeumgebungen ausgerichtet. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügbaren Vorrichtungen
gestatten es möglicherweise
Patienten in beispielsweise einer häuslichen Pflegeumgebung, sich selbst
mit einer erhöhten
Dosierung von analgetischen Arzneimitteln durch die Verwendung der
durch den Patienten regelbaren Arzneimittelzuführungsvorrichtung zu versorgen,
beispielsweise mit einer Vorrichtung, die es einem Patienten ermöglicht,
einen Knopf zu drücken
oder einen Schalter hin- und herzuschieben und dadurch mehr analgetisches
Arzneimittel zu erhalten (oftmals intravenös oder durch die Haut). Diese
Praxis wird mitunter als Patienten-geregelte Analgesie (PCA – patient
controlled analgesia) bezeichnet. Bekannte, auf dem Markt erhältliche
Vorrichtungen des PCA-Typs integrieren jedoch nicht elektronisch
und managen nicht konservativ die Zuführung von analgetischen Arzneimitteln
gemäß der elektronischen Überwachung
eines physiologischen Zustandes eines Patienten. Diese Erfindung
ist auf diesen nicht gedeckten Bedarf ebenfalls fokussiert.
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Ein
zusätzlicher
Aspekt dieser Erfindung ist an der Integration eines Abrechnungs-/Informationssystems
für die
Verwendung mit einer Vorrichtung, die Sedierung, Analgesie und/oder
Amnese Patienten, die bei Bewusstsein sind, in einer Praxis eines Arztes,
einem Krankenhauslabor oder anderen ambulante Einrichtungen oder
entfernt gelegenen Pflegeeinrichtungen bereitstellt, ausgerichtet.
Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt verfügbare
Verfahren für
die automatische Abrechnung und Erzeugung von Rechnungen liefern
nur ungeeignete und unzureichende Verfahren zum Verfolgen von wiederkehrenden
Einnahmen, die aus der wiederholten Verwendung von medizinischen
Vorrichtungen, wie beispielsweise der Vorrichtung dieser Erfindung,
resultieren.
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Andere
Hauptaugenmerke der Erfindung sind anhand der folgenden ausführlichen
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen offensichtlich.
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BESCHREIBUNG DES STANDES DER
TECHNIK
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Bekannte
Vorrichtungen und Verfahren, die durch den Nicht-Anästhesisten
zum Bereitstellen von Sedierung und Analgesie einem sich bei Bewusstsein
befindenden, nicht intubierten, spontan ventilierenden Patienten
verwendet werden, sind unzuverlässig,
nicht kosteneffektiv oder sind in anderer Hinsicht nicht zufriedenstellend.
Keine der auf dem Markt erhältlichen
Vorrichtungen stellen solchen Patienten, die bei Bewusstsein sind,
auf zuverlässige Weise
eine sichere und kosteneffektive Sedierung, Analgesie und Amnese
durch Integrieren und Korrelieren der Zuführung von sedativen, analgetischen und/oder
amnestischen Arzneimitteln mit der elektronischen Überwachung
des physiologischen Zustandes eines Patienten bereit. Verfügbare Arzneimittelzuführungssysteme
umfassen keinen Sicherheitsdatensatz von definierten Parametern,
mit dem es ermög licht
wird, dass die Arzneimittelzuführung
elektronisch auf konservative Weise in Abhängigkeit von den physiologischen
Zuständen
des Patienten, einschließlich
von Lebenszeichen, gemanagt werden kann, um dem Patienten eine sichere,
kosteneffektive und optimierte Arzneimittelzuführung bereitzustellen. Verfügbare Arzneimittelzuführungssysteme
enthalten keine Alarmwarnungen, die auf sichere und zuverlässige Weise
die Person, die nicht Anästhesist ist,
von der Sorge bezüglich
Auswirkungen und Gefahren der Arzneimittelzuführung befreien, so dass sich
die Person, die nicht Anästhesist
ist, auf die beabsichtigte medizinische Untersuchung und die Maßnahme konzentrieren
kann. Darüber
hinaus sind keine bekannten durch den Patienten regelbare Analgesie-Vorrichtungen
verfügbar,
die mechanisch und elektronisch Patientenanforderungen nach Regulieren
der Arzneimitteldosierung mit dem elektronischen Überwachen
der physiologischen Zustände des
Patienten integrieren und korrelieren (durch konservatives Softwaremanagement).
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Bekannte
Verfahren waren auf das Zuführen von
Sedierung und Analgesie zu Patienten, die bei Bewusstsein sind,
mit einer unangemessenen oder gar keiner elektronischen Überwachung
der physiologischen Zustände
des Patienten, einschließlich
von Lebenszeichen und gar keiner elektronischer Integration oder
Korrelation einer solchen Patientenüberwachung mit der Arzneimittelzuführung fokussiert. Andere
Verfahren waren auf das Bereitstellen von Anästhesie zu bewusstlosen Patienten
fokussiert, wobei es erforderlich war, dass ein Anästhesist
eine komplizierte, störungsintensive
Anästhesie-Vorrichtung
bedient.
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Derzeit
bekannte Lachgaszuführungssysteme,
wie beispielsweise jene, die von Matrx Medical, Inc., Accutron,
Inc. und anderen hergestellt werden, werden vorrangig in Zahnarztpraxen
verwen det, um lediglich Analgosedierung bereitzustellen. Solche Vorrichtungen
enthalten Quellen von Lachgas und Sauerstoff, eine Gasmischvorrichtung
und Systemüberwachungsgeräte, jedoch
weisen sie keine mechanische oder elektronische Integration von Überwachungsgeräten für die physiologischen
Zustände
des Patienten mit Arzneimittelzuführungsmechanismen auf. Auf ähnliche
Weise enthalten andere bekannte Arzneimittelzuführungssysteme (beispielsweise
Mechanismen für
intravenöse
Infusion oder intramuskuläre
Zuführung),
die zum Bereitstellen von sedativen und analgetischen Arzneimitteln
für Patienten,
die bei Bewusstsein sind, beispielsweise in Krankenhauslaboren,
verwendet werden, keine mechanische oder elektronische Integration
von Überwachungsgeräten für die physiologischen
Zustände
des Patienten mit Arzneimittelzuführungsmechanismen auf.
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Anästhesie-Vorrichtungen,
die durch Anästhesisten
verwendet werden, um eine allgemeine Anästhesie oder überwachte
Anästhesiepflege
(MAC) bereitzustellen, so wie beispielsweise die NARKOMED-Linie
der Vorrichtungen, die durch North American Drager hergestellt werden,
und die EXCEL SE ANESTHESIA SYSTEMS, die durch Ohmeda Inc. hergestellt
werden, integrieren mechanisch elektronische Patientenüberwachungsgeräte in räumlicher Nähe mit Arzneimittelzuführungssystemen.
Diese Vorrichtungen verwenden unter anderem jedoch Leistungsmerkmale,
wie beispielsweise O2-Spülventile, Mittel, die maligne
Hyperthermie auslösen,
CO2 absorbierendes Material, ebenso wie
kreisförmig ausgebildete
Luftkanalleitungen, wodurch die Bedienung durch einen ausgebildeten
Anästhesisten (M.D.A.,
oder durch eine zertifizierte Anästhesieschwester,
C.R.N.A.) erforderlich ist, um das Auftreten von lebensbedrohlichen
Vorfällen
zu vermeiden. Diese Vorrichtungen liefern keine elektronische Integration
oder das Management des physiologischen Zustandes des Patienten,
und weniger noch solches elektronisches Management durch konservative,
auf Entscheidungsfindung basierende Software oder Logik, die festgelegte
sichere Daten definierende Parameter umfassen.
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Das
Dokument
U.S.-Patent Nr. 2.888.922 (Belville)
offenbart eine Arzneimittelzuführungsvorrichtung
mit Vorsteuerung für
das automatische und kontinuierliche Aufrechterhalten des Bewusstseinsgrades
bei einem Patienten auf Basis von Spannungen, die die kortikale
Aktivität
repräsentieren,
die mit Hilfe eines Elektroenzephalogramms (EEG) erhalten wurden.
Die Vorrichtung erhöht
und senkt fortlaufend und automatisch in roboterähnliche Weise, den Strom von
Lachgas (oder IV (intravenöser)-Infusion) in Reaktion
auf ausgewählte
Frequenzen von Gehirnpotential, um einen konstanten Grad der Bewusstlosigkeit
aufrechtzuerhalten.
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Annalen
des Biomedical Engineering, Bd. 13, Seiten 3 bis 15, 1985, offenbaren
eine Schmerzmanagement-Vorrichtung, die nicht unter Berücksichtigung
von vorab gespeicherten normalen und abnormalen Zuständen von
Patienten geregelt wird.
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Das
U.S.-Patent Nr. 4.681.121 (Kobal)
offenbart eine Vorrichtung zum Messen der Empfindlichkeit eines
Patienten gegenüber
Schmerzen während der
Bereitstellung von Narkose, indem ein kontinuierlicher Schmerzreiz
auf die Nasenschleimhaut ausgeübt
wird und der Grad der Narkose in Reaktion auf EEG-Signale reguliert
wird, die die Reaktion des Patienten auf den Schmerzreiz auf die
Nase anzeigen, wobei das Ziel darin besteht, einen ausreichenden Bewusstseinsgrad
aufrechtzuerhalten.
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Unter
anderem managt keine der voranstehend beschriebenen bekannten Vorrichtungen
die Arzneimittelzuführung
zu Patienten, die bei Bewusstsein sind, unter Verwendung einer konservativen auf Entscheidungsfindung
basierenden Software oder Logik, die die Arzneimittelzuführung mit
elektronischen Rückmeldesignalen
zum Patienten korreliert und eines festgelegten Satzes von Sicherheitsdaten-Parametern.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung stellt Vorrichtungen zum sicheren und effektiven Zuführen eines
sedativen, analgetischen, amnestischen oder anderen pharmazeutischen
Mittels (Arzneimittels) zu einem sich bei Bewusstsein befindlichen,
nicht-intubierten, spontan ventilierenden Patienten bereit. Die
Erfindung ist an Vorrichtungen zum Bekämpfen von Schmerz und Angst
eines Patienten vor und/oder während
einer medizinischen oder chirurgischen Maßnahme und zum Bekämpfen von
Schmerzen oder Unwohlsein nach der Operation oder nach anderen Maßnahmen ausgerichtet,
wobei gleichzeitig ein Arzt dazu befähigt wird, auf sichere Weise
solchen Schmerz und/oder Angst zu regeln oder zu managen. Die Kosten
und der Verlust an Zeit, die oftmals mit den herkömmlichen
Operationssaalumgebungen, oder mit anderen Anforderungen oder Wünschen nach
dem Vorhandensein von Anästhesisten
verbunden sind, können
auf diese Weise umgangen werden. Ausführlicher betrachtet, betrifft
die vorliegende Erfindung die Vorrichtung, die in dem sich anschließenden Anspruch
1 offenbart ist. Bevorzugte Ausführungsformen
der Vorrichtung der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen offenbart.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Andere
Aufgaben und viele der beabsichtigten Vorteile der Erfindung werden
leicht offensichtlich, da sie in Bezug auf die folgende ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung,
wenn diese zusammen mit den beige fügten Zeichnungen betrachtet
wird, besser verständlich werden.
In den Zeichnungen ist:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
einer Pflegesystemvorrichtung, die in Übereinstimmung mit dieser Erfindung
konstruiert ist, wobei die Figur die Bereitstellung von Sedierung,
Analgesie und/oder Amnesie zu einem Patienten, der bei Bewusstsein
ist, durch eine Person, die nicht Anästhesist ist, illustriert.
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2 ist
eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
einer Pflegesystemvorrichtung, die in Übereinstimmung mit dieser Erfindung
konstruiert ist, wobei die Figur eine Benutzerschnittstellen-Vorrichtung
und eine Patientenschnittstellen-Vorrichtung illustriert.
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Die 3A und 3B sind
Seitenansichten aus der Höhe
einer bevorzugten Ausführungsform
einer Vorrichtung, die in Übereinstimmung
mit dieser Erfindung konstruiert ist.
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4A ist ein Blockdiagramm eines Überblicks
der Erfindung.
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4B ist ein Überblick
in einem Datenflussdiagramm, das den Aspekt des Arzneimittelzuführungsmanagements
der Erfindung darstellt.
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5 illustriert
eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung.
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6 illustriert
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Arzneimittelzuführungssystems
in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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Die 7A bis 7C illustrieren
die Einzelheiten einer bevorzugten Ausführungsform des Arzneimittelquellensystems
in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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8 illustriert
eine bevorzugte Ausführungsform
eines elektronischen Mischersystems in Übereinstimmung mit der Erfindung.
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9A illustriert eine Ausführungsform eines Sammelleitungssystems
in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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9B illustriert eine zweite Ausführungsform
eines Sammelleitungssystems in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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10A illustriert eine bevorzugte Ausführungsform
eines manuellen Umführungsleitungssystems
in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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10B illustriert eine bevorzugte Ausführungsform
des Auffangsystems in Übereinstimmung mit
der Erfindung.
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11 illustriert eine bevorzugte Ausführungsform
eines Patientenschnittstellensystems in Übereinstimmung mit der Erfindung.
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Die 12A und 12B sind
jeweils eine perspektivische Darstellung von vorn und eine Seitenansicht
aus der Höhe
einer bevorzugten Ausführungsform
einer Handgestellvorrichtung in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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Die 13A und 13B sind
perspektivische Darstellungen von hinten einer bevorzugten Ausführungsform
einer Handgestellvor richtung, die in Übereinstimmung mit der Erfindung
konstruiert ist.
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Die 14A und 14B sind
jeweils eine perspektivische Darstellung von vorn einer alternativen
Ausführungsform
einer Handgestellvorrichtung, die in Übereinstimmung mit dieser Erfindung
konstruiert ist, und eine Draufsicht von oben einer Vorrichtung
für eine
Anforderung nach Arzneimitteldosierung durch den Patienten in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
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15 illustriert eine perspektivische Darstellung
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die eine Handgestellvorrichtung und eine Kombination
aus Ohrenstück
und Sauerstoffsättigungsmesser/Audio-Abfragevorrichtung
illustriert.
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16 ist eine Seitenansicht aus der Höhe eines
Ohrstückes,
das in einem Ohr eines Patienten platziert ist, das einen Puls-Sauerstoffsättigungsmesssensor
und eine hörbare
Abfrage in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung umfasst.
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17 illustriert eine alternative bevorzugte Ausführungsform
einer Pflegesystemvorrichtung, die in Übereinstimmung mit der Erfindung
konstruiert ist.
-
18 illustriert ein Benutzerschnittstellensystem
in Übereinstimmung
mit einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
-
Die 19A und 19B illustrieren
die verschiedenen Peripheriegeräte,
die in einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthalten sind.
-
20 illustriert eine bevorzugte Ausführungsform
eines Patienteninformations-/Abrechnungssystems in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
-
21A illustriert Beispiele von Protokollen des
Arzneimittelzuführungsmanagements
für 3-stufige
Alarmzustände,
die überwachte
Patientenparameter wiedergeben, in Übereinstimmung mit der Erfindung.
-
21B illustriert Beispiele von Protokollen des
Arzneimittelzuführungsmanagements
für 2-stufige
Alarmzustände,
die überwachte
Patientenparameter wiedergeben, in Übereinstimmung mit der Erfindung.
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22A illustriert eine erste Ausführungsform
einer Benutzerschnittstellen-Bildschirmanzeige in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
-
22B illustriert eine zweite Ausführungsform
einer Benutzerschnittstellen-Bildschirmanzeige in Übereinstimmung
mit der Erfindung.
-
23A ist ein Datenflussdiagramm, das ein Beispiel
der Schritte, die durch die Arzneimittelzuführungs-Managementsoftware oder die Logik, die auf
Patientengesundheits-Überwachungsgeräte reagieren,
durchgeführt
werden.
-
23B ist ein Datenflussdiagramm, das ein Beispiel
der Schritte, die durch die Arzneimittelzuführungs-Managementsoftware oder die Logik, die auf
Systemstatus-Überwachungsgeräte reagieren, durchgeführt werden.
-
AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
Die
im Folgenden illustrierten Ausführungsformen
sollten nicht als vollständig
erachtet werden, und es ist nicht beabsichtigt, dass diese die Erfindung auf
die genauen Ausführungsformen,
die offenbart werden, beschränken.
Die Ausführungsformen
sind mit dem Grund ausgewählt
und beschrieben, um die Prinzipien der Erfindung und ihre Anwendungsformen
und Verwendungen zu beschreiben, wodurch andere Personen mit der
gewöhnlichen
Erfahrung auf dem Gebiet der Technik dazu befähigt werden, die Erfindung
herzustellen und zu verwenden.
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1 zeigt
ein Pflegesystem 10, das in Übereinstimmung mit dieser Erfindung
konstruiert ist und das sedative, analgetische und/oder amnestische
Arzneimittel zu einem sich bei Bewusstsein befindlichen, nicht-intubierten,
spontan ventilierenden Patienten, der einer medizinischen oder chirurgischen
Maßnahme
durch einen die Maßnahme
durchführenden
Arzt unterzogen wird, zuführt.
Das System 10 hat ein im Allgemeinen säulenartiges Gehäuse 15 mit
verschiedenen Ablagefächern 16 darin
zum Abstellen von Benutzer- und Patientenschnittstellenvorrichtungen
und eine Bodenplatte 17, die von Rollen 18 getragen
wird. Ein Arzneimittelzuführungssystem 40 führt einem
Patienten eine Mischung aus einem oder mehreren gasförmigen sedativen,
analgetischen oder amnestischen Arzneimitteln in Kombination mit
Sauerstoff-(O2) Gas zu und enthält eine
Einweg-Luftkanalleitung 20,
die an einem Ende mit einer Gesichtsmaske 30 verbunden
ist und an dem anderen Ende mit einem Sammelleitungs-Ventilsystem verbunden
ist, das in dem Gehäuse 15 enthalten
ist. Die 3A und 3B zeigen
die Luftkanalleitung 20, die Gesichtsmaske 30,
und den Ausströmungsschlauch 32,
durch den die ausgeatmeten Gase des aufnehmenden Patienten zu einem
sicheren Ort abgegeben werden.
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In
Bezug auf 2 verbindet eine Leitung 50 eine
oder mehrere Patientenschnittstellenvorrichtungen (beispielsweise 55)
mit einem auf einem Mikroprozessor basierenden elektronischen Regler
oder einem Computer (mitunter hierin auch als Hauptlogikkarte, MLB – main logic
board, bezeichnet), der sich in dem Gehäuse 15 befindet. Der
elektronische Regler oder die Hauptlogikkarte können aus Kombinationen von
verfügbaren
programmierbaren Mikroprozessoren und anderen „Chips", Speichervorrichtungen und logischen
Vorrichtungen auf verschiedenen Karten, wie beispielsweise jene,
die unter anderem von Texas Instruments (beispielsweise XK21E) und
National Semiconductor (beispielsweise HKL 72) hergestellt
werden, gebildet sein. Die Patientenschnittstellenvorrichtungen 55 können eine
oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte umfassen,
die den physiologischen Zustand des Patienten überwachen, wie beispielsweise
bekannte Puls-Sauerstoffsättigungsmesser,
Kapnometer (nicht dargestellt), nicht-invasive Blutdruck-Überwachungseinrichtungen; EKG,
EEG, akustische Überwachungsgeräte (nicht
dargestellt) und andere; ein automatisches Bewusstsein-Überwachungssystem, einschließlich Abfrageinitiierungs-
und Reaktionsvorrichtungen in Übereinstimmung
mit der Erfindung (im weiteren Verlauf beschrieben); und Vorrichtungen
zur Arzneimitteldosierungsanforderung durch Patienten (ebenfalls
im weiteren Verlauf beschrieben). Die Hauptlogikkarte managt elektronisch
den Betrieb der Vorrichtung 10 mittels einer konservativen,
auf Entscheidungsfindung basierenden Software, und integriert und
korreliert Patienten-Rückmeldungssignale, die
von einem oder mehreren Patientengesundheits-Überwachungsgeräten empfangen
werden, mit der Arzneimittelzuführung.
-
In
den 1 und 2 sind darüber hinaus verschiedene Benutzerschnittstellenvorrichtungen, einschließlich einer
Anzeige vorrichtung 35, die in der oberen Fläche der
Vorrichtung 10 integriert ist und die Patienten- und Systemparameter
sowie den Betriebsstatus der Vorrichtung anzeigt, ein Drucker 37, der
beispielsweise eine Papierausgabe der Patientenparameter, die die
physiologischen Zustand des Patienten anzeigen und des Status verschiedener Systemalarme
mit Zeitstempeln druckt und eine Fernbedienung 45 dargestellt,
die es einem Arzt ermöglicht,
mit der Vorrichtung 10 zu interagieren. Im Folgenden werden
die verschiedenen Patienten- und Benutzerschnittstellenvorrichtungen
auf ausführlichere
Weise beschrieben.
-
Hierbei
sollte beachtet werden, dass, obgleich bestimmte Ausführungsformen
der Erfindung das analgetische Zuführungssystem 40 in
einer Form darstellen, bei der ein oder mehrere sedative, analgetische
oder amnestische Arzneimittel in gasförmiger Form zugeführt werden,
die Erfindung darüber
hinaus auch spezifische Ausführungsformen
umfasst, bei denen solche Arzneimittel intravenös, in vernebelter, verdampfter
oder einer anderen Form, die eingeatmet wird und/oder über die
Haut, wie beispielsweise unter Verwendung von bekannten Ionenübertragungsprinzipien,
zugeführt
werden. Arzneimittel, die durch das Pflegesystem zugeführt werden
können,
umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Lachgas, Propofol,
Remifentanil, Dexmedetomidin, Epibatidin und Servofluran. In dieser
Beschreibung werden auch alternative Ausführungsformen auf ausführlichere
Weise beschrieben.
-
4A ist ein Blockdiagramm eines Überblicks
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. 4B ist ein Datenflussdiagramm
eines Überblicks,
das die Schritte des Arzneimittelzuführungsmanagements darstellt,
die durch die Software-/Logiksteuerung
des auf einem Mikroprozessor basierenden Reglers 14 in
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung durchgeführt
werden. In 4A sind eine oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 12a (die
eine oder mehrere bekannte Überwachungsgeräte des physiologischen
Zustandes des Patienten umfassen, wie beispielsweise Puls-Sauerstoffsättigungsmesser,
Kapnometer, andere Atmungsüberwachungsgeräte, nicht-invasive
Blutdruck-Überwachungseinrichtungen,
EKG, EEG und andere, ebenso wie eine Patientenbewusstseins-Überwachungseinrichtung)
dort mit dem voranstehend beschriebenen elektronischen Regler 14 über geeignete
A/D-Wandler elektronisch gekoppelt, wo es sinnvoll erscheint. Die
Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 12a erzeugen
elektronische Rückmeldungssignale,
die die tatsächlichen
physiologischen Patientendaten darstellen, die in elektronische
Signale umgewandelt werden und anschließend dem elektronischen Regler 14 zugeführt werden.
In Bezug auf 4B vergleicht der elektronische
Regler 14, beispielsweise mittels geeigneter Software und/oder
Logik, die empfangenen elektronischen Patienten-Rückmeldungssignale 13b mit
dem Sicherheitsdatensatz 15b, der in einer Speichervorrichtung
(wie beispielsweise einer EPROM-Vorrichtung) gespeichert ist.
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Der
gespeicherte Sicherheitsdatensatz 14A (4A) enthält
wenigstens einen Satz aus Datenparametern, die sichere und unerwünschte physiologische
Zustände
des Patienten darstellen. Auf Basis des Vergleichs der tatsächlich überwachten
physiologischen Daten 13b mit dem Sicherheitsdatensatz 14a bestimmt
der Regler 14, ob die überwachten physiologischen
Daten des Patienten außerhalb
eines sicheren Bereiches liegen (4B, 16b).
Wenn die überwachten
physiologischen Daten des Patienten außerhalb eines sicheren Bereiches
liegen, sendet der elektronische Regler 14 Anweisungsbefehle (Signale)
zu dem Arzneimittelzuführungsregler 2a (4A), wobei der Arzneimittelzuführungsregler 2a angewiesen
wird, die Arzneimittelzuführung konservativ
(beispielsweise erhöhen
oder senken) zu managen (4B, 18b).
Der Arzneimittelzuführungsregler 2a kann
ein standardmäßiger elektronischer
Durchflussregler des Magnetventiltyps sein, der den Personen mit
der gewöhnlichen
Erfahrung auf dem Gebiet der Technik bekannt ist.
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Wie
dies im weiteren Verlauf der Beschreibung beschrieben wird, umfassen
zusätzliche
Ausführungsformen
der Erfindung auch die Bereitstellung von elektronischen Rückmeldungssignalen,
die Anforderungen zu einer Erhöhung
oder Senkung der patientengesteuerten Arzneimitteldosierung an den Regler 14 darstellen,
sowie das elektronische Management der Arzneimittelzuführung unter
Berücksichtigung
solcher Patientenanforderungen unter Berücksichtigung der physiologischen
Patientenparameter und/oder dem Zustand des Pflegesystems.
-
Ein
Blockdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform eines Pflegesystems
in Übereinstimmung
mit der Erfindung ist in 5 dargestellt.
Das analgetische Zuführungssystem 2 der 5 führt eine
Mischung aus gasförmigen
sedativen, analgetischen und/oder amnestischen Arzneimitteln (wie
beispielsweise Lachgas, Servofluran oder vernebelte Narkosemittel)
und Sauerstoff zu dem Patienten zu. Die manuelle Umführungsleitung 4 (die
noch ausführlicher
in den 6 und 10A dargestellt
ist) ist mit dem Abschnitt des Sammelleistungssystems des analgetischen
Zuführungssystems 2 gekoppelt und
umgeht die Quelle der Analgesie, wodurch die manuelle Reglung der
Zuführung
von atmosphärischer
Luft zu dem Patienten ermöglicht
wird. Ein Hilfseinlass 6 wird dem analgetischen Zuführungssystem 2 bereitgestellt
und ermöglicht
das Zuführen einer
internen Bereitstellung von gasförmigen
Arzneimitteln oder Sauerstoff zu dem Zuführungssystem 2. Das
Auffangsystem 8 (noch ausführlicher in 10B dargestellt) ist mit dem analgeti schen Zuführungssystem 2 gekoppelt
und sammelt ausgeatmete Gase von dem Patienten ein und gibt sie über den
Ausströmungsschlauch 32 zu
einem sicheren Ort ab (3B).
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Das
Patientenschnittstellensystem 12 enthält eine oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte (diese
können
bekannte Lebenszeichen-Überwachungseinrichtungen,
wie beispielsweise nicht-invasive Blutdruck-Überwachungseinrichtungen oder
bekannte Puls-Sauerstoffsättigungsmesser,
Kapnometer, EKGs, und so weiter sein); eine Vorrichtung zum Überwachen
des Bewusstseinsgrades des Patienten; und/oder eine Vorrichtung,
mit der der Patient mit dem System 10 kommunizieren kann (1),
wie beispielsweise durch Anfordern einer Erhöhung oder einer Senkung der
Dosierung der Arzneimittel. Eine oder mehrere dieser Patientenüberwachungs-
und Anforderungseinrichtungen sind elektronisch mit und über A/D-Wandler
gekoppelt, stellen dem elektronischen Regler 14 Rückmeldungssignale,
die den tatsächlichen
physiologischen Zustand des Patienten darstellen und Anforderungen zur
Arzneimitteldosierung bereit. Der Regler 14 vergleicht
diese elektronische Rückmeldung,
die mit den Daten, die in einer Speichervorrichtung gespeichert sind,
empfangen wurde, wobei die Daten Sätze aus einem oder mehreren
sicheren und unerwünschten physiologischen
Patientenzustands-Parameter (beispielsweise sichere und unerwünschte Sauerstoffsättigungszustände, endexpiratorische
CO2-Gehalte und/oder Bewusstseinsgrade des
Patienten) darstellen. Diese Sätze
an Parametern werden in ihrer Gesamtheit als ein Sicherheitsdatensatz
bezeichnet. Auf Basis des Vergleiches ordnet der Regler 14 die konservative
Anwendung der Arzneimittelzuführung in Übereinstimmung
mit den Parametern mit sicheren, kosteneffektiven und optimierten
Werten an.
-
Immer
noch in Bezug auf 5 zeigt das Benutzerschnittstellensystem 16 (noch
ausführlicher
in Bezug auf die 18 und 22 beschrieben)
elektronische Signalwerte an, die in dem elektronischen Regler 14 gespeichert
sind oder diesem bereitgestellt werden, wobei solche Werte den Status
von einem oder mehreren des physiologischen Zustandes des Patienten,
den Bewusstseinsgrad des Patienten und/oder den Status von verschiedenen
Pflegesystemparametern anzeigen. Das Benutzerschnittstellensystem 16 umfasst
Vorrichtungen, die es der Person, die nicht Anästhesist ist, ermöglichen, über den Regler 14 mit
dem Pflegesystem zu interagieren (beispielsweise durch Eingeben
von Patienteninformationen, Voreinstellen von Arzneimitteldosierungen, stumm
schalten von Alarmen), so zum Beispiel die Tastatur 230 (2)
und/oder die Fernbedienungseinheit 45 (1).
Patienten- und Pflegesysteminformationen werden mit Hilfe von graphischen
und numerischen Anzeigevorrichtungen, beispielsweise LEDs 35 (1),
die in dem Gehäuse 15 (1)
integriert sind und/oder auf der Fernbedienungseinheit 45,
angezeigt.
-
Externe
Kommunikationsvorrichtungen 18 (ebenfalls in den 19A und 19B beschrieben)
ermöglichen
das Senden und/oder Empfangen von elektronischen Informationssignalen
zu und von dem elektronischen Regler 14 und zu und von
externen Computern an dezentralen Orten oder in lokalen Netzwerken.
Peripheriegerate 22, wie beispielsweise Tür- und Temperatursensoren
kommunizieren unter anderem elektronisch mit dem Regler 14,
um den einwandfreien, sicheren und geschützten Betrieb des Pflegesystems
sicherzustellen.
-
Im
Folgenden werden die voranstehend in 5 in einem Überblick
dargestellten Systeme ausführlich
beschrieben.
-
6 zeigt
auf ausführlichere
Weise einen Überblick über ein
bevorzugtes Arzneimittelzuführungssystem 2 (5),
das eine Mischung aus einem oder mehreren sedativen, analgetischen und/oder
amnestischen Arzneimitteln in gasförmiger Form; Sauerstoff; und
atmosphärischer
Luft zu einem Patienten zuführt,
wobei die Bereitstellung eines jeden Arzneimittels durch den Arzt
unabhängig
regulierbar ist (manuell und über
den elektronischen Regler 14). Das Arzneimittelzuführungssystem
ist aus einem Arzneimittelquellensystem 42, einem elektronischen
Mischersystem 44 und einem Sammelleitungssystem 46 gebildet.
-
Das
Arzneimittelquellensystem 42 enthält Quellen von einem oder mehreren
gasförmigen
Arzneimitteln und Sauerstoff und ist über pneumatische Leitungen
mit dem elektronischen Mischersystem 44 gekoppelt. Das
Arzneimittelquellensystem 42 ist darüber hinaus elektronisch mit
dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und enthält, wie
dies im weiteren Verlauf beschrieben wird, Sensoren, die einen oder mehrere
Betriebszustände
des Arzneimittelquellensystems 42 überwachen (beispielsweise,
ob das Arzneimittel fließt).
Solche überwachten
Systeminformationen werden in geeignete elektronische Signale umgewandelt
und über
die elektronische Kopplung zu dem elektronischen Regler 14 zurückgemeldet.
-
Das
elektronische Mischersystem 44 empfängt das eine oder die mehreren
gasförmigen
Arzneimittel, Sauerstoff und die atmosphärische Luft über die
pneumatischen Leitungen und führt
ein elektronisches Mischen derselben durch. Das elektronische Mischersystem 44 ist
ebenfalls elektronisch mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt
und enthält des
Weiteren Sensoren, die dem elektronischen Regler 14 elektronische
Rückmeldungssignale,
welche Systembetriebsparameter des Mischers 44 wiedergeben,
bereitstellen. Der Mischer 44 umfasst elektronische Durchflussregler
mit Solenoid-Ventilen, die von dem Regler 14 Durchflussregelungsbefehlssignale
empfangen.
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Das
Sammelleitungssystem 46 ist über pneumatische Leitungen
mit dem elektronischen Mischer 44 gekoppelt und empfängt das
eine oder die mehreren gasförmigen
Arzneimittel, O2 und das Luftgemisch von
dem elektronischen Mischer 44 und führt dem Patienten über die
Luftkanalleitung 20 (1) und die
Gesichtsmaske 30 (1) die Mischung
zu. Das Sammelleitungssystem 46 ist darüber hinaus auch elektronisch
mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und umfasst
Sensoren, die dem elektronischen Regler 14 elektronische
Rückmeldungssignale,
welche die Betriebsparameter des Sammelleitungssystems 46 wiedergeben,
bereitstellen. Das Sammelleitungssystem 46 führt ausgeatmete
Gase des Patienten zu einem Auffangsystem 48 zum Abgeben
der Gase über
den Ausströmungsschlauch 32 (3B) zu einem sicheren Ort zu.
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Das
Arzneimittelquellensystem 42 ist auf ausführlichere
Weise in den 7A bis 7C dargestellt.
In Bezug auf 7A umfasst das analgetische
Quellensystem das Arzneimittelquellensystem 142, das eine
Quelle von einem oder mehreren sedativen, analgetischen und/oder
amnestischen Arzneimitteln bereitstellt; und ein Sauerstoffquellensystem 144,
das eine Quelle von Sauerstoff bereitstellt. In Aspekten dieser
Erfindung bei denen die Arzneimittel in gasförmiger Form vorliegen, stellen
die Quellen der Arzneimittel und des Sauerstoffs die Gase bei niedrigem
Druck bereit, und es kann sich dabei um Behälter handeln, die in dem Gehäuse 15 enthalten sind
(1), wie beispielsweise solche, die unter der Nummer 54 in 2 dargestellt
sind, oder um eine interne Quelle. Die Fähigkeit, alternative Quellen
zu verwendet, erhöht
die Einsetzbarkeit des Pflegesystems der Erfindung, da das System
als eine quellenab hängige
Einheit in Räumen
mit Zugang zu interner Gasversorgung oder als in sich abgeschlossene
Einheit in Räumen
fungieren kann, die keine interne Gasanschlüsse aufweisen.
-
In
zusätzlichen
Aspekten der Erfindung kann das Arzneimittelquellensystem 42 eines
oder mehrere der Folgenden enthalten: bekannte Vernebler 143, die
das zuführen
von areolosierten Arzneimitteln, wie beispielsweise Morphin, Meperidin,
Fentanyl und anderen ermöglichen;
bekannte Verdampfer 145, die das Zuführen von halogenhaltigen Mitteln,
wie beispielsweise Servofluran ermöglichen; bekannte Infusionsarzneimittelzuführungsvorrichtungen
mit Pumpe 147 oder bekannte Arzneimittelzuführungsvorrichtungen
mit Zuführung über die
Haut 149 (einschließlich
von auf Innentransfer basierenden Vorrichtungen), die die Zuführung von
Arzneimitteln wie beispielsweise Propofol, Remifentanil und anderen
infusionsfähigen
Arzneimitteln durch kontinuierliche oder Bolus-Verabreichung ermöglicht.
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7B zeigt ausführlich
das Sauerstoffquellensystem und zeigt einen Sauerstoffbehälter oder eine
andere Quelle von Sauerstoff 104 und eine pneumatische
Leitung 109 zum Zuführen
von Sauerstoff zu dem elektronischen Mischersystem 44 (7A). Der Filter 106a in der Sauerstoffleitung 109 entfernt
Verunreinigungssubstanzen innerhalb des Sauerstoffstroms aus der
Sauerstoffquelle 104. Der Drucksensor 106 (der
eines bekannten und zum gegenwärtigen
Zeitpunkt verfügbaren
Typs sein kann) in der Sauerstoffleitung 109 überwacht
den Druck in der Sauerstoffquelle 104, wobei er ein Signal
erzeugt, das denselben Druck wiedergibt und dadurch indirekt die
Menge an verbleibendem Sauerstoff misst. Der Drucksensor 106 ist
elektronisch mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt
und leitet Signale, die die Messung des Drucks in der Sauerstoffquelle
wiedergeben, an den Regler 14 weiter. In einer bevorzugten Ausführungsform
empfängt
der elektronische Regler 14 das Signal von dem Drucksensor 106 und
greift mittels Software auf Datenparameter zu, die in einer Speichervorrichtung
gespeichert sind. Die Parameter geben einen oder mehrere Sollwerte, die
sichere und unerwünschte
Betriebsbedingungen des O2-Betriebsdruckes festlegen,
wieder. Der Regler 14 vergleicht den tatsächlichen
O2-Druck mit den Daten der gespeicherten
Parametersollwert-Daten. Wenn der Vergleich offen legt, dass der
O2-Druck außerhalb eines festgelegten
sicheren Bereiches, wie dieser durch die gespeicherten Daten festgelegt
wird, liegt, wird ein Alarm oder eine andere Aufmerksamkeit gebietende
Einrichtung aktiviert, und wenn dieselbe nicht manuell deaktiviert
wird, weist der elektronische Regler 14 an, dass der Strom
der Arzneimittelzuführung
auf eine vorab eingestellte sichere Menge reduziert wird (oder angehalten
wird). Der Betrieb der Softwaresteuerung unter Berücksichtigung
von Systemzustands-Überwachungseinrichtungen
wird auf ausführlichere
Weise im Zusammenhang mit den 21B und 23B beschrieben.
-
Das
Signal, das von dem Drucksensor 106 der Sauerstoffquelle
erhalten wird, kann über
die Anzeigevorrichtungen (beispielsweise 35, 2)
dem Benutzer hinsichtlich der Zeit, die unter der aktuellen Verwendung
verbleibt, zugänglich
gemacht werden, so dass der Benutzer bestätigen kann, wenn die Maßnahme abgeschlossen
werden kann. Der Benutzer wird sofort durch einen Alarm, eine Anzeigevorrichtung
oder eine andere geeignete Aufmerksamkeit gebietende Vorrichtung
benachrichtigt, wenn der Druck außerhalb der normalen Betriebsbedingungen fällt. Druckmesser 108 zeigen
dem Benutzer visuell den Sauerstoffquellendruck an, der durch den
Sensor 106 erhalten wurde. Der Druckregler 110,
der eines bekannten Solenoid-Typs, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verfügbar
ist oder ein anderer geeigneter Druckregler sein kann, ermöglicht das
Reduzieren des Druckes in der Sauerstoffquelle 104 auf
einen vernünftigen
Betriebsdruck, um den Strom von O2 zu dem
Patienten bereitzustellen. Das Rückschlagventil 112 (Rückschlagventile
können
ein standardmäßiges Einwegventil
sein) in der Sauerstoffleitung 109, dem Druckregler 110 nachgeschaltet,
verhindert den rückwärtsgerichteten
Durchfluss von den Ausatmungen des Patienten und stellt sicher,
dass eine solcher Rückfluss
den Druckregler 110 und die Sauerstoffquelle 104 nicht
beschädigt
oder verunreinigt. In Systemen, in denen eine interne Sauerstoffquelle 105 verwendet
wird, stellt ein entfernt angeordnetes Rückschlagventil 114 sicher,
dass der Rückfluss
von den Ausamtungen des Patienten nicht die interne Sauerstoffquelle 105 beschädigt oder
verunreinigt. Das Druckbegrenzungsventil 116 gibt Sauerstoff
an die Atmosphäre
ab, wenn der Druck in der Sauerstoffleitung 109 die sicheren
Betriebswerte übersteigt,
die in dem elektronischen Regler 14 vorab programmiert
sind.
-
7C stellt auf ausführliche Weise das Arzneimittelquellensystem
dar, und in einer bevorzugten Ausführungsform umfasst es einen
Behälter
oder eine andere Quelle von Arzneimitteln 204 sowie eine pneumatische
Leitung 209 zum Zuführen
von gasförmigen
Arzneimitteln zu dem elektronischen Mischer 44. Der Filter 206a in
der Arzneimittelleitung 209 entfernt Verunreinigungssubstanzen
innerhalb des Arzneimittelstroms von der Arzneimittelquelle 204.
Der Drucksensor 206 (der eines bekannten und zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verfügbaren
Typs sein kann) in der Arzneimittelleitung 209 überwacht
den Druck in der Arzneimittelquelle 204 und erzeugt ein
Signal, das denselben Druck wiedergibt und misst dadurch indirekt
die Menge an Arzneimitteln. Der Drucksensor 206 ist elektronisch
mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und leitet Signale,
die die Messung des Druckes in der Arzneimittelquelle wiedergeben, an den
Regler 14 weiter. Wie dies voranstehend im Zusammenhang
mit dem Sauerstoffdrucksensor 106 und in den 21B und 23B beschrieben
wird, empfängt
in einer bevorzugten Ausführungsform
der Regler 14 das Signal von dem Sensor 206 und
greift mittels Software auf gespeicherte Datenparameter zu, die
sichere und auch unerwünschte
Betriebsbedingungen des Arzneimittelquellendruckes anzeigen, und
er steuert konservativ die Arzneimittelzuführung in Übereinstimmung mit den gespeicherten
Parametern.
-
Das
Signal, das von dem Drucksensor 206 der Arzneimittelquelle
erhalten wurde, kann dem Benutzer über Anzeigevorrichtungen (beispielsweise 35, 2)
hinsichtlich der Zeit, die unter der aktuellen Verwendung verbleibt,
zugänglich
gemacht werden, so dass der Benutzer bestätigen kann, wenn die Maßnahme abgeschlossen
werden kann. Der Benutzer wird sofort über einen Alarm, eine Anzeigevorrichtung
oder eine andere geeignete Aufmerksamkeit gebietende Einrichtung
benachrichtigt, wenn der Druck außerhalb der normalen Betriebsbedingungen fällt. Druckmesser 208 zeigen
dem Benutzer visuell den Druck der Arzneimittelquelle an, der durch
den Sensor 206 erfasst wurde. Der Druckregler 210,
der eines bekannten Solenoid-Typs, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verfügbar
ist, sein kann, ermöglicht das
Reduzieren des Druckes in der Arzneimittelquelle 204 auf
einen vernünftigen
Betriebsdruck, um den Durchfluss des Arzneimittels zu dem Patienten
sicherzustellen. Das Rückschlagventil 212 in
der Arzneimittelleitung 209, das dem Regler 210 nachgeschaltet
ist, verhindert den Rückfluss
der Ausatmungen des Patienten und stellt sicher, dass der Rückfluss
von den Ausatmungen des Patienten nicht den Regler 210 und
die Arzneimittelquelle beschädigt oder
verunreinigt. In Systemen, in den eine interne Arzneimittelquelle 205 verwendet
wird, stellt ein entferntes Rückschlagventil 214 sicher,
dass der Rückfluss
von den Ausatmungen des Patienten die interne Arzneimittelquelle 205 nicht
beschädigt
oder verunreinigt. Das Druckbegrenzungsventil 216 gibt
die Arzneimittel an die Atmosphäre
ab, wenn der Druck in der Arzneimittelleitung 209 die sicheren
Betriebswerte, die vorab in dem elektronischen Regler 14 programmiert
wurden, übersteigt.
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Zur
Erhöhung
der Sicherheit können
das bekannte Pin indexierte Sicherheitssystem (P.I.S.S.) und/oder
das Durchmesser indexierte Sicherheitssystem (D.I.S.S.) für alle O2-Quellen und -Leitungsverbindungsstücke dort
angewandt werden, wo sie für
Behälter
und/oder interne Quellen geeignet sind. Dies stellt sicher, dass
beispielsweise die Sauerstoffquelle 104 nicht irrtümlicherweise
an der Arzneimittelleitung 209 angebracht wird und umgekehrt.
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8 zeigt
im Detail ein bevorzugtes elektronisches Gasmischersystem, das gasförmige Arzneimittel
und Sauerstoff elektronisch mischt, so dass die genaue Durchflussgeschwindigkeit
von gasförmigem
Arzneimittel und Sauerstoff an den Patienten weitergegeben wird.
Die Verwendung des elektronischen Mischersystems dieser Erfindung
erhöht
die Betriebssicherheit der Vorrichtung der Erfindung, weil, wie
oben beschrieben, das Volumen der Arzneimittelzuführung elektronisch
in der Art eines geschlossenen Steuerkreises gesteuert werden kann und
zwar durch derzeit erhältliche
elektronische Durchflussregler, die Ventile des Solenoidtyps enthalten,
die als Reaktion auf Befehlssignale vom elektronischen Regler 13 den
Durchfluss von Arzneimitteln an den Patienten anhalten oder reduzieren,
falls ein unsicherer Zustand beim Patienten oder dem System auftritt.
Insbesondere die pneumatische Sauerstoffleitung 109 und
die Arzneimittelleitung 209 vom analgetischen Quellensystem 42 führen gasförmige Arzneimittel
und Sauerstoff den Filtern 125 und 127 jeweils
in den Leitungen 109 und 209 zu, die Verunreinigungen
aus den Leitungen 109 und 209 herausfiltern. Systemstatusmonitore,
und zwar die Drucksensoren 129, 131, überwachen
jeweils die Drücke
in der Sauerstoffleitung und der Leitung für gasförmige Arzneimittel und übertragen
diese Drücke
wiedergebende Signale an den elektronischen Regler 14,
was die Arzneimittelzufuhr konservativ regelt, in Übereinstimmung
mit einem gespeicherten Datensatz, der Parameter enthält, die
einen oder mehrere sichere und unerwünschte Systembetriebszustände wiedergeben,
wie dies vorstehend und in den 21B und 23B beschrieben wurde. Wenn darüber hinaus
beliebige der Drücke
außerhalb
der Norm liegen, alarmiert der elektronische Regler 14 den
Benutzer sofort, beispielsweise mit Hilfe des Signalisierens einer
Alarmvorrichtung.
-
Die
elektronischen Durchflussregler 133, 135, die
eines bekannten und zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verfügbaren
Typs, einschließlich
von Solenoid-Ventilen, sein können,
sind elektronisch mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt
und empfangen Befehlssignale von dem elektronischen Regler 14, wobei
der Regler 14 mit einer gewünschten Durchflussgeschwindigkeit
von Sauerstoff und Arzneimitteln programmiert worden ist und/oder
diese berechnet. Programmierte Durchflussgeschwindigkeiten können jene
sein, die durch den Benutzer, den Arzt, unter Verwendung von unter
anderem herkömmlichen
Auswahlen hinsichtlich Arzneimittelverabreichungsmengen und Geschwindigkeiten,
die in Ausführungsformen
mit intravenöser
Verabreichung enthalten sind, und zielgerichteter Infusionsprinzipien erzielt
werden. Berechnete Durchflussgeschwindigkeiten können erhalten werden, indem
konservative, auf Entscheidungsfindung basierende Softwareprotokolle
verwendet werden, was den Vergleich der Rückmeldungswerte des tatsächlichen
physiologischen Zustandes des Patienten mit gespeicherten Daten,
die sichere und unerwünsch te
physiologische Zustände
des Patienten darstellen, einschließt. Die Arzneimittelzuführung wird
durch die Durchflussregler 133, 135 bei den Geschwindigkeiten
durchgeführt,
die in einem Ansatz mit geschlossenem Steuerkreis berechnet wurden
(im weiteren Verlauf ausführlicher
beschrieben). Die Arzneimittelverabreichung kann eine Kombination
aus einer oder mehreren Eingaben durch einen Arzt und/oder elektronischen
Berechnungen der Durchflussgeschwindigkeit auf Basis von Patientenzustands-
und Systemstatusparametern sein; die Durchflussregler können auf
die Befehlssignale, die durch den elektronischen Regler 14 oder
durch den Arzt initiiert werden, reagieren.
-
Die
Durchflussregler 133, 135 empfangen Befehlssignale
von dem Regler 14, die die elektronische Ausgabe von beiden
Systemstatus-Überwachungsgeräten (wie
beispielsweise die Drucksensoren 106, 206, die
vorstehend beschrieben worden sind) und der Patientenzustands-Überwachungsgeräte wiedergeben.
Die Durchflussregler 133, 135 können in
Reaktion auf die Befehlssignale von dem Regler 14 den Durchfluss
der Arzneimittelzufuhr drosseln oder unterbrechen, wenn das Systemstatus-Überwachungsgerät und/oder
die Patientengesundheits-Überwachungsgeräte dem Regler 14 anzeigen,
dass Störungen
in dem Betrieb des Pflegesystems aufgetreten sind, dass das System 10 in
einer anderen Hinsicht außerhalb
eines festgelegten, sicheren Zustandes arbeitet oder dass sich ein
physiologischer Zustand eines Patienten (beispielsweise Lebenszeichen
oder Bewusstseinsgrad) zu einem unsicheren Zustand verschlechtert
haben.
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Da
die Erfindung sowohl die intravenöse als auch die gasförmige Zuführung sowie
weitere Formen der Arzneimittelzuführung umfasst, können solche
Ausführungsformen
darüber
hinaus auch bekannte elektronische Durchflussregler umfassen, die mit
dem elektronischen Regler 14 gekoppelt sind und die auf
die Befehlssignale von dem Regler 14 reagieren, die sowohl
die Patientenzustände
als auch die Systemstatus wiedergeben.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 8 ist das Solenoid-Ventil 132 elektronisch
mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und muss durch
dasselbe aktiviert werden, bevor die Arzneimittel durch die Leitung 209 fließen. Wenn
eine Netzunterbrechung des Systems auftritt, wird die Arzneimittelzuführung aufgrund
des Merkmals des bei Störung
nicht geöffneten
Ventils des Solenoid-Ventils 132 angehalten. Dies wird
beispielsweise in 2B beschrieben,
die darstellt, dass, wenn ein Systemstatus-Überwachungsgerät eine Netzunterbrechung
anzeigt, der Alarmtyp „2" ausgesendet wird,
um die Person, die nicht Anästhesist
ist, darüber
zu benachrichtigen, dass die Arzneimittelzuführung angehalten wurde (das
heißt,
auf 0 % zurückgefahren
wurde).
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Darüber hinaus
reagiert das durch Druck betätigte
Ventil 134 in der Arzneimittelleitung 209 auf die
Menge an Druck in der O2-Leitung 109 und
ermöglich
das Fließen
von gasförmigen
Arzneimitteln nur dann, wenn eine ausreichend große Menge
an Sauerstoff durch die Sauerstoffleitung 109 fließt. Das Rückschlagventil 136a in
der Arzneimittelleitung 209 stellt sicher, dass der Durchfluss
von gasförmigen Arzneimitteln
zu dem Sammelleitungssystem 46 ein Einwegfluss ist, und
dass es zu keinem Rückfluss kommt.
Das Rückschlagventil 136b in
der Sauerstoffleitung 109 stellt einen Einwegfluss von
O2 zu dem Sammelleitungssystem 46 ohne
Rückfluss
sicher.
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In
der Leitung für
atmosphärische
Luft 139 ist das Lufteinlass-Solenoidventil 137 elektronisch
mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und durch ihn
aktiviert, und, wenn es aktiviert wird, ermöglicht das Ventil, dass atmosphärische Luft
mit Hilfe der Luft-Ausstoßvorrichtung 138 mit
dem Sauerstoffgas gemischt werden kann. Die Luft-Ausstoßvorrichtung 138 injiziert
ein festgelegtes Verhältnis
von atmosphärischer
Luft in die Sauerstoffleitung 109. Der Filter 128 entfernt
Verunreinigungssubstanzen aus der Luftkanalleitung 139 und
dem Rückschlagventil 136c,
stellt einen Einwegdurchfluss von Luft zu dem Solenoid-Ventil 137 zu
der Luft-Ausstoßvorrichtung 138 ohne
Rückfluss
sicher.
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In
Bezug auf 9A, die eine Ausführungsform
des Sammelleitungssystems 46 (6) ausführlich darstellt,
tritt die Mischung aus Arzneimittel und O2 von
dem elektronischen Mischersystem 44 (6)
in das Sammelleitungssystem 46 ein und fließt zu einer
Inspirationsluftkammer 150, von der aus fließt sie weiter über die
Inspirationsleitung 151 zu dem Hauptinspirationsventil
(PIV – primary
inspiratory valve) 152 und schließlich zu der Luftkanalleitung 20 und
der Maske 30 (1). Das Hauptinspirationsventil 152 ermöglicht den
Einwegfluss der besagten Gasmischung und stellt sicher, dass die
ausgeatmeten Gase von dem Patienten nicht in die Inspirationsseite
des Sammelleitungssystems 46 (6) eintreten,
wodurch ein Schutz vor einer möglichen Verunreinigung
ausgeübt
wird. Es wird möglicherweise
zugelassen, dass atmosphärische
Luft über
ein negatives Inspirations-Druckbegrenzungsventil (INPRV – inspiratory
negativ Pressure relief valve) 154 in die Inspirationsleitung 151 eintritt,
wodurch es gestattet wird, dass der Einwegdurchfluss von atmosphärischer
Luft den Patienten erreicht, wenn ein signifikantes negatives Vakuum
auf der Inspi rationsseite des Sammelleitungssystems 46 gezogen
wird (beispielsweise, wenn der Patient inhaliert und keinen oder
nicht ausreichend vorhandenen Sauerstoff erhält). Das negative Inspirations-Druckbegrenzungsventil
INPRV 154 lässt
es dadurch im Wesentlichen zu, dass Luft je nach Bedarf des Patienten
hineingelassen wird. Der INPRV-Filter 153 entfernt kleinste Teilchen,
die sich möglicherweise
in der Luftkanalleitung 155 befinden, oder die in der Atmosphäre vorhanden
sind. Der INPRV-Statussensor 156 (der einer von einem bekannten
Druck-, Temperatur-, Infrarot- oder anderem geeigneten Typ sein
kann) überwacht das
Ausmaß des
offenen/geschlossenen Status des negativen Inspirations-Druckbegrenzungsventils
INPRV 154 und erzeugt ein Signal, das in ein geeignetes
elektronisches (digitales) Signal umgewandelt wird und kommuniziert
den Status des negativen Inspirations-Druckbegrenzungsventils INPRV 154 zu dem
elektronischen Regler 14. Während der Ausatmungsphase des
Atemzyklus des Patienten sammelt der Inspirations-Aufnahmeschlauch 149 die
Mischung aus Arzneimittel/O2/Luft, die der
Patient in der nächsten
Einatmungsphase einsaugen wird.
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Immer
noch in Bezug auf 9A misst der Drucksensor 166 den
Druck in der Luftkanalleitung 20 (1) und wird
zum Anzeigen des Luftkanaldurchflusses verwendet, das heißt, wenn
das primäre
Inspirationsventil (PIV – primary
inspiratory valve) 152 oder das primäre Expirationsventil (PEV – primary
expiratory valve) 168 verschlossen sind. Wenn beispielsweise
der Sensor 166 einen hohen Druck liest, zeigt dies an,
dass das primäre
Expirationsventil PEV 168 blockiert ist, wohingegen ein
niedriger Druck anzeigt, dass das primäre Inspirationsventil PIV 152 blockiert
ist Die Luftkanalleitung 20 (1) enthält darüber hinaus
auch einen Anteil eines Sensors für inspiriertem Sauerstoff (FIO2) (der eines bekannten zum gegen wärtigen Zeitpunkt
verfügbaren
Typs sein kann), der den prozentualen Sauerstoffanteil von Gas misst,
der in der dem Patienten zugeführten
Mischung enthalten ist, und auf diese Weise einen Schutz vor der
Möglichkeit
gewährleistet,
dass dem Patienten eine hypoxische Mischung zugeführt wird (das
heißt,
eine Mischung aus Arzneimittel/O2, die dem
Patienten nicht ausreichend Sauerstoff zuführt). Der INPRV-Statussensor 156,
der Druck-/Luftkanalleitungssensor 166 und der FIO2-Sensor 167 sind elektronisch mit
dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und stellen dem
elektronischen Regler 14 elektronische Rückmeldungssignale,
die Systemstatusparameter anzeigen, bereit. Wie dies in den 21B und 23B beschrieben
ist, führt
der Regler 14 mittels Software und/oder Logik einen Vergleich
der Signale, die durch diese Systemüberwachungsgeräte erzeugt
werden, mit einem gespeicherten Datensatz aus Systemparametern,
der durch die Sollwerte und/oder Daten des Logiktyps festgelegt
wurde, die sicher und unerwünschte
Systembetriebsstatus wiedergeben, durch und steuert die Arzneimittelzuführung konservativ
(beispielsweise schränkt
ein oder hält
an), wenn der Vergleich bestimmt, dass das Pflegesystem 10 außerhalb
eines sicheren Bereiches arbeitet.
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Die
Luftkanalleitung und die Maske (
20,
9)
bilden eine Schnittstelle mit dem Patienten, um einen geschlossenen
Kreis für
die Zuführung
einer Mischung aus Arzneimitteln/O
2 zu dem
Patienten bereitzustellen. Hierbei sollte beachtet werden, dass Ausführungsformen
des Gegenstandes der Erfindung, bei denen die Arzneimittel in einer
Form zugeführt
werden, die eine andere ist, als komprimiertes Gas, so wie beispielsweise
in intravenöser
Form oder über
die Haut, möglicherweise
keine Gesichtsmasken, Leistungsmerkmale von Luftkanalleitungen und andere
Aspekte, die mit der Zuführung
von Arzneimitteln in gasförmiger
Form assoziiert sind, umfassen. In den Fällen, in de nen das Arzneimittel
in gasförmiger Form
zugeführt
wird und in denen eine Luftkanalleitung und eine Gesichtsmaske verwendet
werden, können
solch eine Gesichtsmaske und eine begleitende Luftkanalleitungsschaltung
und andere Leistungsmerkmale, wie beispielsweise das Auffangsystem
in der Form vorliegen, die in dem
US-Patent
Nr. 5.676.133 beschrieben ist, das an Hickle et al. erteilt wurde
und den Titel „Expiratory
Scavenging Method and Apparatus and Oxygen Control System for Post-Anesthesia
Care Patients" trägt. (Hinsichtlich solcher
Ausführungsformen
bildet die Spezifizierung von Hickle et.al als Referenz hierein
einen Bestandteil dieser Beschreibung.)
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In
bevorzugten Ausführungsformen
ist die Maske eine Einwegmaske und enthält eine Vorrichtung zum Messen
des CO2-Gehaltes des Ausatemstroms des Patienten
und optional eine Vorrichtung zum zusätzlichen Messen des Durchflusses
des Atemstroms des Patienten und/oder eine Vorrichtung zum akustischen Überwachen.
Das Messen des CO2 in dem Atemstrom des
Patienten kann mittels eines Kapnometers oder eines Lumens, die über einen
Anschluss in der Maske in der Maske angebracht sind und in der Nähe des Atemweges
des Patienten platziert sind, durchgeführt werden. Ein zweites Lumen, das
auf ähnliche
Weise in der Maske angebracht ist, könnte verwendet werden, um den
Luftdurchfluss in dem Luftstrom des Patienten zu messen. Diese Luftdurchflussmessung
könnte
durch eine Reihe verschiedener zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügbarer Vorrichtungen,
einschließlich
von beispielsweise Vorrichtungen, die den Druckabfall in dem Luftstrom über einem
bekannten Widerstandselement messen und dadurch den Luftdurchfluss
durch eine bekannte Gleichung berechnen, erzielt werden. Die Vorrichtung
zum akustischen Überwachen
kann ein Lumen sein, das in der Maske angebracht ist, wobei ein
Mikrofon innerhalb dieses Lumens befestigt ist. Durch das Mikrofon
kann über
einen Verstärker
das Aufzeichnen, Umwandeln und Abspielen des hörbaren Klanges der Atmung des
Patienten ermöglicht
werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass das Lumen für die akustische Überwachung
mit dem Lumen für
das Berechnen des Durchflusses des Luftstroms des Patienten kombiniert
werden könnte.
Es wird darüber
hinaus darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die Lumen, insbesondere
das Lumen zum Messen des CO2 in die Nähe des offenen
Atemweges des Patienten zu platzieren, um sicherzustellen, dass
solche Lumen in der Nähe
des Atemweges des Patienten verbleiben.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 9A stellt
das primäre
Expirationsventil (PEV) 168 in der Expirationsleitung 172 den
Einwegdurchfluss der ausgeatmeten Gase eines Patienten zu dem Auffangpumpsystem 48 sicher,
wodurch auf diese Weise ein Rückfluss
von Gasen, die zu dem Auffangsystem ausgeatmet wurden, zurück zu dem
Patienten verhindert wird. Wichtig ist die Tatsache, dass das primäre Expirationsventil
(PEV) 168 einen Schutz vor dem erneuten Einatmen von ausgeatmeten
Kohlendioxid gewährleistet.
Wie dies leicht festgestellt werden kann, ermöglichen das Sammelleitungssystem 46 und
die Luftkanalleitung 20 einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung lediglich den Einwegluftdurchfluss. Das
heißt,
im Gegensatz zu früheren
Vorrichtungen, die kreisförmige
Luftkanalleitungen anwendeten (die CO2 absorbierendes Material
erforderlich machen, um das erneute Einatmen von ausgeatmeter Luft
ermöglichen),
erfolgt in dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kein erneutes Einatmen von ausgeatmeten
Gasen.
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In
der Ausführungsform
der Erfindung, die in 9A dargestellt ist, ermöglicht das
positive Expirations-Druckbegrenzungsventil
(EPPRV – expiratory
positive Pressure relief valve) 164 in der Expirationsleitung 172,
dass ausgeatmete Gase in die Atmosphäre entweichen, wenn sich ein
ausrei chend positiver Druck auf der Expirationsseite des Sammelleitungssystems
gebildet hat. Dies könnte
dann passieren, wenn der Patient beispielsweise ausatmet, das Auffangsystem 48 (69) jedoch verschlossen ist oder anderweitig
nicht angemessen funktioniert. Der EPPRV-Filter 175, der
dem positiven Expirations-Druckbegrenzungsventil (EPPRV) 164 nachgeschaltet
ist, filtert die Verunreinigungssubstanzen aus dem Expirationsstrom,
der durch das Expirations-Druckbegrenzungsventil EPPRV 164 fließt, bevor
er in die Atmosphäre
entweicht. Das negative Expirations-Druckbegrenzungsventil 178 (EPPRV – expiration
negative Pressure relief valve) ist ein Einwegeventil, das ermöglicht,
dass atmosphärische
Luft in den Expirations-Luftsammler 180 und
anschließend in
das Auffangsystem 48 gezogen wird, wenn ein ausreichend
großer
Vakuumdruck auf der Expirationsseite des Sammelleitungssystems 46 gezogen wird.
Dies könnte
beispielsweise dann passieren, wenn die Vakuumpumpe des Auffangsystems 48 auf einen
zu hohen Wert eingestellt ist, oder wenn das primäre Expirationsventil
PEV 168 blockiert ist. Der Expirations-Aufnahmeschlauch 177 sammelt
die ausgeatmeten Gase von dem Patienten während des Ausatmens über den
Expirations-Luftsammler 180. Diese Gase werden während der
nächsten
Einatmungsphase des Patienten zu dem Auffangsystem 48 abgegeben.
Wie dies im weiteren Verlauf auf ausführlichere Weise beschrieben
wird, überwacht
die Patientenlebenszeichen-Überwachungseinrichtung, wie
beispielsweise ein Kapnometer 184, die Menge an CO2 in den ausgeatmeten Gasen des Patienten und
stellt dem elektronischen Regler 14 elektronische Rückmeldungssignale,
die den Grad von CO2 in den ausgeatmeten
Gasen des Patienten wiedergeben, bereit. Andere Typen von Ventilations-Überwachungseinrichtungen,
wie beispielsweise ein Luftdurchfluss-Messgerät, eine IPG-Vorrichtung oder eine
akustische Überwachungseinrichtung
können darüber hinaus
ebenfalls verwendet werden, um dem elektronischen Regler 14 elektroni sche
Rückmeldungssignale,
die die Gesundheitsparameter der Patienten wiedergeben, bereitzustellen.
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In
einer alternativen bevorzugten Ausführungsform, die in 9B dargestellt ist, werden das positive Expirations-Druckbegrenzungsventil (EPPRV) 164,
der Filter 175 und das negative Expirations-Druckbegrenzungsventil
(ENPRV) 178 weggelassen. Anstelle davon wird eine lange
Schlauchleitung oder eine ähnliche
Leitung 175a, die mit dem Aufnahmeschlauch 177 zusammengeschalten
ist und eine Öffnung
zur atmosphärischen
Luft aufweist, verwendet. Das Weglassen der Ventile 164 und 175 gewährleistet
ein noch kosteneffektiveres und einfaches System, wobei das Ersetzen
der Schlauchleitung 175a immer noch sicherstellt, dass,
wenn das Auffangsystem 48 verschlossen ist, es auf einen
zu hohen Wert eingestellt wird oder anderweitig nicht arbeitet,
oder wenn das primäre
Expirationsventil PEV 168 blockiert ist, immer noch ein
Zugang zur atmosphärischen
Luft besteht, und dass der Patient in den Raum atmen kann oder die
Luft in das System gelangen kann. Ein höchst konformer Aufnahmeschlauch 179 leistet
ebenfalls Unterstützung
beim Einfangen eines übermäßigen Durchflusses
an ausgeatmeter Luft. In dieser vereinfachten Ausführungsform
sind im Wesentlichen lediglich drei Ventile, das primäre Inspirationsventil
PIV 152, das primäre
Expirationsventil PEV 168 und das negative Inspirations-Druckbegrenzungsventil
INPRV 154 vorhanden.
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Wie
dies voranstehend beschrieben worden ist, stellen die Systemventile
PIV 152 und PEV 168 den Einwegdurchfluss der inspirierten
und expirierten Gase sicher. Der Patient kann ausgeatmete Gase nicht
erneut einatmen, und es wird nicht zugelassen, dass Verunreinigungssubstanzen
in das Quellensystem eintreten. Das Ventilsystem bestehend aus negativem
Inspirations-Druckbegrenzungsventil
INPRV 154, positivem Expirations- Druckbegrenzungsventil EPPRV 164 und
negativem Expirations-Druckbegrenzungsventil
ENPRV 178 (oder alternativ dazu aus negativem Inspirations-Druckbegrenzungsventil INNPRV 154 und
Schlauchleitung) stellen ein ausfallsicheres System bereit. Wenn
das analgetische Quellensystem 42 (6) oder
das Auffangsystem 48 (6) nicht
richtig funktionieren, öffnen
sich die Ventile, und sie ermöglichen
es, dass der Patient ohne eine signifikante Anstrengung atmen kann.
Die Systemstatus-Sensoren 156, 166 und 167 überwachen
solche Überwachungssystemoperationen
wie den Status des negativem Inspirations-Druckbegrenzungsventils (INPRV), den
Gasdruck und den Anteil von inspiriertem Sauerstoff und melden elektronische Signale
an den auf Mikroprozessor basierenden Regler 14 zurück, die
den Betriebsstatus dieser Operationen wiedergeben, um einen sicheren
Betrieb der Vorrichtung zu gewährleisten.
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Hierbei
wird darauf hingewiesen, dass die Ventile und die Sensoren zwischen
dem negativem Inspirations-Druckbegrenzungsventil
INPRV 154 und dem negativem Expirations-Druckbegrenzungsventil ENPRV 178 in
einer bevorzugten Ausführungsform des
Sammelleitungssystems 46 als ein Systemstatus-Überwachungssystem
erachtet werden können, da
keine Ventile vorhanden sind, die durch die Software des elektronischen
Reglers 14 gesteuert werden. An dieser Stelle in dem Pflegesystem 10 ist
das Gas bereits gemischt worden und das Volumen durch die Durchflussregler 133, 135 (8)
bestimmt worden. Das Sammelleitungssystem 46 (6)
stellt wenigstens zwei grundlegende Dienste bereit, Sensoreneingaben
für FiO2 und CO2 (167, 184 in 9) und den Durchflussstatus, der von dem
Durchflusssensor 166 (9)
hergeleitet wird.
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Die
Bestimmung der geeigneten Arzneimittelzuführungs-/Durchflussprozentsätze durch den Regler 14 kann
mittels einer Reihe verschiedener Verfahren erzielt werden. Die
anfänglichen
Arzneimittelverabreichungsmengen und Arzneimittelverabreichungsraten
können
unter Verwendung von herkömmlichen
Verfahren durch den Arzt ausgewählt und
eingegeben werden. Die Ärzte
können
darüber hinaus
auch pharmakokinetische/pharmakodynamische Modellierung anwenden,
um die resultierenden Arzneimittelkonzentrationen und ihre Auswirkungen auf
Basis von Auswahlen durch Ärzte
vorhersagen, aber sie lassen möglicherweise
keine automatischen Änderungen
der Arzneimittelkonzentrationen ohne eine Anweisung durch den Arzt
zu. In Ausführungsformen
mit intravenöser
Zuführung
können
bekannte Verfahren mit zielgerichteter Infusion angewendet werden,
bei denen der Arzt ein gewünschtes
(erzieltes) Blutserum oder eine Konzentration mit Wirkort Gehirn
auf Basis von Patientenparametern wie beispielsweise Größe, Gewicht,
Geschlecht und/oder Alter auswählt.
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Wenn
während
des Betriebs des Systems ein internes oder externes Ereignis auftritt,
wie beispielsweise die Aktivierung eines Systems oder ein Alarm
zu der Patientengesundheit oder eine Anforderung für eine erhöhte Arzneimitteldosierung
durch den Arzt oder den Patienten, bestimmt der elektronische Regler 14 die
gewünschte
Menge des intravenösen
Arzneimittels (oder die anteilige Menge an O2, eines
gasförmigen
Arzneimittels und der Luft in dem gesamten Gasdurchfluss) als die
Funktion eines solchen Ereignisses. Die tatsächlichen intravenösen Arzneimittelkonzentrationen
(oder Anteile von gasförmigem
Arzneimittel/O2/Luft) werden anschließend berechnet.
Diese tatsächlichen
berechneten Mengen werden nicht immer dieselben sein wie diejenigen, die
angefordert werden (beispielsweise durch den Benutzer, den Patienten
oder das System), aufgrund der oftmals komplexen Beziehung zwischen
dem Arzneimittel oder dem Arzneimittel und den Gasmischungen. Zusammenfassend
werden die Arz neimittelmischanteile typischerweise dann berechnet, wenn
sich beispielsweise ein Alarmpegel ändert, wenn eine Zeitsperre
eines Alarms auftritt (beispielsweise ist kein Geräuschdämpfen eines
anfänglichen Alarms
durch den Benutzer vorhanden), wenn ein Benutzer eine Änderung
anfordert, der Patient eine Änderung
anfordert, wenn eine Maßnahme
begonnen wird (System greift auf Standardwerte zurück) und
wenn ein Taktgeber einen Regler startet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, die gasförmige
Arzneimittel zuführt,
bestimmen die Durchflussregler in der Mischeinrichtung 44 (ausführlich in 8 dargestellt)
den Gesamtdurchfluss an frischem Gas (FGF – fresh gas flow), bei dem
es sich um die Summe aus den Volumina eines jeden geregelten Gases
handelt, nämlich
des gasförmigen
Arzneimittels, des Sauerstoffes und der atmosphärischen Luft. Die Solenoid-Ventile
werden proportional geöffnet,
um den gewünschten
Gasdurchfluss (FGF) und die anteilige Menge eines jeden Gases zu
erzielen. Die Durchflussregler 133, 135 schließen die
Rückflussschleife
der Gasanteile durch Messen des FiO2 und
des Anteils an inspiriertem gasförmigen
Arzneimittel in dem Sammelleitungssystem 46 und durch entsprechendes
Regulieren der Solenoid-Ventile der Mischeinrichtung.
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In
einem Aspekt der Erfindung gleichen die Durchflussregler 133, 135 den
gewünschten
Gasdurchfluss (FGF) an die Geschwindigkeit der Minutenventilation
des Patienten an. Die Geschwindigkeit der Minutenventilation ist
das Atemvolumen, das jemand in einer Minute einatmet und anschließend ausatmet
(beispielsweise in Kubikzentimetern oder Kubikmillimetern). Die
Respirationsphysiologie eines Patienten wird bei dieser Minutenventilation
ausgeglichen. Das Pflegesystem optimiert die FGF-Geschwindigkeiten durch Angleichen der
Gaszuführung an
die Ge schwindigkeiten der Minutenventilation des Patienten. Dadurch
werden die Gaszuführungen
erhalten, das Freisetzen von Anästhesiegasen
in die Betriebsumgebung minimiert und es wird dabei geholfen, die
Respirationsfunktion auszugleichen. Wenn der gewünschte Gasdurchfluss FGF beispielsweise
kleiner ist als die Minutenventilation, öffnet sich das negative Inspirations-Druckbegrenzungsventil INPRV 154,
um den Luftdurchfluss zu ergänzen
(wobei das negative Inspirations-Druckregelventil INPRV 154 ein
mechanisches System ist, das keiner elektronischen Steuerung unterliegt).
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In
einem zusätzlichen
Aspekt der vorliegenden Erfindung misst das Pflegesystem nicht nur
die Minutenventilation und überwacht
diese, wie dies voranstehend beschrieben worden ist, sondern dies wird
auch für
die „effektive
Minutenventilation" durchgeführt, und
dadurch werden die quantitativen Informationen über die Patientenphysiologie,
die durch das System berücksichtigt
werden, verbessert. Bei der „effektiven
Minutenventilation" handelt
es sich um einen Begriff, der hierin verwendet wird, um die Menge
an Gas zu bezeichnen, die tatsächlich
in dem Respirations-Gasaustausch zwischen den Alevolarsäcken der
Lungen und dem Kapillarblut, das diese Säcke umgibt, involviert ist
(im einfachen Gegensatz zu dem Volumen an Gas, das erst eingeatmet
und anschließend
ausgeatmet wird, das „Atemzugvolumen"). Diese Messung
wird erhalten, indem das Volumen des anatomischen Raumes, der zwischen
der Luftquelle (beispielsweise dem Mund) und dem Transfer von Gas
an den Alveolarsäcken
liegt (anhand der Größe und des
Gewichtes des Patienten geschätzt)
von dem Atemendzugvolumen an Gas subtrahiert wird, um das „effektive
Atemzugvolumen" zu
erhalten. Das effektive Atemgasvolumen wird anschließend mit
der Respirationsgeschwindigkeit multipliziert, um die „effektive
Minutenventilation" zu
erhalten.
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10 stellt auf ausführliche Weise das manuelle
Umführungssystem 4 dar
(5), das mit dem Sammelleitungssystem 46 gekoppelt
ist. Das Umführungssystem 4 enthält einen
komprimierbaren Beatmungsbeutel (SIRE – self inflating resuscitation
bag) 19a (auch in 3B dargestellt),
bei dem es sich um eine manuelle Pumpe handelt, mit der der Benutzer ununterbrochen
Luft über
die Umführungsluftleitung 90 zu
dem Patienten zuführen
kann. Ein schnell abnehmbares Anschlussstück 91 (wie beispielsweise das,
das in dem voranstehend erwähnten
Hickle-Dokument
offenbart wird) koppelt den SIRE 19a mit dem Sammelleitungssystem 46 und
stellt ein schnelles Anbringen darin bereit. Ein manuelles Durchflussregelventil 92 öffnet oder
schließt
die Umführungsluftleitung 90.
Wenn die Leitung 90 offen ist, kann das manuelle Durchflussregelventil 92 so
reguliert werden, dass es den notwendigen Luftdurchfluss bereitstellt.
Ein Durchflussmesser 94, der in der Umführungsluftleitung platziert
ist, stellt dem Benutzer eine visuelle Anzeige des Status der Luft,
die durch die Umführungsluftleitung 90 fließt, bereit.
Das voranstehend beschriebene manuelle Umführungssystem 4 stellt
dem Patienten einen manuell gesteuerten Luftdurchfluss bereit und
ermöglicht
auf diese Weise die Zuführung
von Luft in dem Fall einer Störung
des Sauerstoffquellensystems 144 (7A).
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10B stellt auf ausführliche Weise das Auffangpumpsystem 48 (6)
dar, das in dem Pflegesystem integriert ist und die ausgeatmeten
Gase aus dem Sammelleitungssystem 46 über eine Auffangleitung 85 unter
Unterdruck setzt. Ein Filter 86 in der Auffangleitung 85 entfernt
Verunreinigungssubstanzen aus den Gasen, die von dem Patienten ausgeatmet
worden sind und die durch die Auffangleitung 85 fließen. Ein
Druckregler 87 empfängt
die gefilterten Gase und stellt sicher, dass der Vakuumdruck in
der nachgeschalteten Vakuumpumpe 95 auf einem vernünftigen
Arbeitspegel aufrechterhalten wird. Der Durchflussbegrenzer 88 stellt
die Durchflussgeschwindigkeit durch das Vakuum 95 für einen gegebenen
Vakuumdruck ein. Das Ruckschlagventil 89, das dem Durchflussbegrenzer 88 nachgeschaltet ist,
stellt einen Einwegdurchfluss der aufgefangenen Gase sicher und
gewährleistet
auf diese Weise, dass der Rückfluss
von der nachgeschalteten Vakuumpumpe nicht unbeabsichtigterweise
in das Auffangsystem 48 fließt. Die Vakuumpumpe 95 stellt
den für das
Auffangen der ausgeatmeten Gase von dem Patienten erforderlichen
Vakuumdruck bereit. Die Pumpe kann eine Pumpe des elektrischen Typs
sein, die durch einen für
Praxen standardmäßigen Wechselstrom
betrieben werden kann. Wenn die Vakuumpumpe in das Pflegesystem
integriert wird, ist eine Wand-Vakuumquelle
(wie beispielsweise die, die typischerweise in OPs verwendet wird)
nicht erforderlich. Wenn die Gase dem Vakuumdruck ausgesetzt worden
sind, werden sie über
den Ausströmungsschlauch 32 (3B) zu einem geeigneten Bereich abgegeben. Der
Nutzen des Auffangsystems 48 besteht wenigstens in zweierlei
Hinsicht, und zwar darin, dass das System dem Patienten bei der
Arbeit des Atmens hilft und darin, dass die Umgebungssicherheit
verbessert wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ein Ansaugapparat für
Erbrochenes 19 (3B)
in dem System 10 integriert und kann innerhalb des Gehäuses 15 aufbewahrt
werden. Der Ansaugapparat für Erbrochenes 19 ist
eine manuell bediente Vorrichtung, die verwendet wird, um im Falle
des Erbrechens den Luftweg des Patienten abzusaugen. Der Ansaugapparat
für Erbrochenes 19 erfordert
keine externe Vakuumquelle (beispielsweise Ansaugen durch die Wand)
oder elektrischen Strom für
seinen Betrieb.
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Um
die Sicherheit der Erfindung zu verbessern, kann das Gehäuse eine
Struktur enthalten, die angrenzend an oder anderweitig in der Nähe der Stelle
ist, an der der Ansaugapparat für
Erbrochenes 19 in dem Gehäuse 15 aufbewahrt
wird (3B) um die Behälter von
Arzneimitteln, die in der Lage sind, die Auswirkungen von verschiedene
sedativen/analgetischen Mitteln umzukehren, zu halten und sichtbar anzuzeigen.
Diese „umkehrenden
Arzneimittel", wie beispielsweise
Naloxon, Remazicon und andere können
im Falle einer Überdosis
an sedativen, analgetischen und/oder amnestischen Mitteln sofort
an den Patienten verabreicht werden.
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In
Bezug auf 11 enthält eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ein integriertes Patientenschnittstellensystem, das
ein oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 252 (zusätzliche Überwachungsgeräte zu denen,
die dargestellt sind, fallen ebenfalls in dem Umfang der Erfindung)
mit zusätzlichen
automatischen Patientenrückmeldungsvorrichtungen,
einschließlich
einer Vorrichtung zu Anforderungen nach Arzneimitteldosierungserhöhung- oder
senkung durch den Patienten 254 und eines automatischen
Bewusstseins-Abfragesystems 256 zum Überwachen des Bewusstseinsgrades eines
Patienten. Diese Gesundheits-Überwachungsgeräte 252 und
die automatischen Patientenrückmeldungssysteme 254, 256 sind über Leitungen
(beispielsweise 50 in 2) elektronisch
mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt und stellen
dem elektronischen Regler 14 elektronische Rückmeldungswerte
(Signale) bereit, die den physiologischen Zustand des Patienten
wiedergeben. Im Allgemeinen wird, wenn ein beliebiger überwachter
Patientenparameter außerhalb
eines normalen Bereiches (der durch den Benutzer voreingestellt
oder anderweitig vorab programmiert und in der Speichervorrichtung gespeichert
werden kann, wie dies voranstehend beschrieben ist) fällt, der
Nicht-Anästhesist
sofort benachrichtigt, beispielsweise durch einen Alarm, eine Anzeige
oder eine andere Aufmerksamkeit gebietende Vorrichtung. Die von
dem Patientengesundheits-Überwachungsgerät 252 erhaltenen
Informationen werden auf einer Anzeigevorrichtung 35 (2) beispielsweise
in einer kontinuierlichen Wellenform oder als Zahlen auf LEDs angezeigt,
wodurch es dem die Maßnahme
durchführenden
Arzt ermöglicht
wird, sofort nützliche
Informationen durch Betrachten der Anzeigevorrichtung zu erhalten.
Bevorzugte Ausführungsformen
von Anzeigen, die in den Umfang der Erfindung fallen, werden im
weiteren Verlauf der Beschreibung ausführlich beschrieben.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
eines Aspektes der Erfindung integriert die Arzneimittelzuführung mit
einem oder mehreren Basis-Patientenüberwachungsgeräten. Diese
Systeme bilden eine Schnittstelle mit dem Patienten und erhalten
elektronische Rückmeldungsinformationen
hinsichtlich des physiologischen Zustandes des Patienten. In Bezug auf 11 enthält
ein erstes Patienten-Überwachungssystem
ein oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 252,
die die physiologischen Zustände
eines Patienten überwachen.
Solche Überwachungsgeräte können einen
bekannten Puls-Sauerstoffsättigungsmesser
(beispielsweise einen Ohmeda 724) enthalten, der die arterielle
Sauerstoffsättigung
und die Herzfrequenz eines Patienten über einen Infrarot-Diffusionssensor
misst; ein bekanntes Kapnometer 184 (beispielsweise einen
Nihon Kohden Sj5i2), das den Kohlendioxidgehalt in dem Einatmungs-/Ausatmungsstrom
eines Patienten über
einen Kohlendioxidsensor und darüber
hinaus auch die Respirationsrate misst; und eine bekannte nicht-invasive Blutdruck-Überwachungseinrichtung 262 (beispielsweise
eine Criticon First BP) enthalten, die einen systolischen, diastolischen
und durchschnittlichen Blutdruck und darüber hinaus die durchschnittliche
Herzfrequenz eines Patienten mittels einer aufblasbaren Manschetten-
und Luftpumpe misst. Ein Pflegesystem, das in Übereinstimmung mit dieser Erfindung
kon struiert ist, kann eine oder mehrere solcher Patientengesundheits-Überwachungsgeräte enthalten.
Zusätzliche
integrierte Patientengesundheits-Überwachungsgeräte können ebenfalls
integriert werden, wie beispielsweise eine Messvorrichtung des Durchflusses
in dem Atemstrom eines Patienten, eine IPG-Ventilationsüberwachungseinrichtung, ein
standardmäßiges Elektrokardiogramm (EKG),
das die elektrische Aktivität
in dem Herzzyklus eines Patienten misst, ein Elektroencephalograph (EEG),
das die elektrische Aktivität
des Gehirns eines Patienten misst und eine akustische Überwachungseinrichtung,
dessen Audiosignale verarbeitet und dem Regler 14 bereitgestellt
und verstärkt
und hörbar abgespielt
werden können.
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Ein
zweites Patientenüberwachungssystem überwacht
den Bewusstseinsgrad eines Patienten mittels eines automatischen
Bewusstseinsabfrage (ACQ – automated
consciousness query)- systems 256 in Übereinstimmung mit der Erfindung.
Das ACQ-System 256 umfasst eine Abfrageinitiierungseinrichtung 264 und
eine Abfragereaktionseinrichtung 266. Das ACQ-System 256 arbeitet
durch Gewinnen der Aufmerksamkeit eines Patienten mit der Abfrageinitiierungseinrichtung 264 und
durch Anweisen des Patienten, die Abfragereaktionseinrichtung 266 zu
aktivieren. Die Abfrageinitiierungseinrichtung 264 kann
eines beliebigen Typs einer Stimulation sein, wie beispielsweise
ein Lautsprecher, der einen hörbaren
Befehl an den Patienten richtet, um die Abfragereaktionseinrichtung 266 zu
aktivieren und/oder ein Vibrator, der dem Patienten den Hinweis
gibt, die Abfragereaktionseinrichtung 266 zu aktivieren.
Das automatische unter Druck setzen der Blutdruckmanschette, die
in dem Patientengesundheits-Überwachungssystem
angewendet wird, kann ebenfalls als eine Stimulation eingesetzt
werden. Die Abfragereaktionseinrichtung 266 kann die Form
von beispielsweise einem Kippschalter oder einem Wippschalter oder
einem druckbaren Schalter o der die Form eines anderen bewegbaren
Elementes annehmen, das in der Hand gehalten wird oder anderweitig
dem Patienten so zugänglich
ist, dass das Element durch den Patienten bewegt oder gedrückt werden
kann, wenn der Patient den hörbaren
oder einen anderen Befehl empfängt,
auf die Abfrage zu reagieren. In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Abfragesystem mehrere Stufen einer hörbaren Stimulation und/oder
einer vibrierenden oder anderen Sinnesstimulation, um den Patienten
anzuweisen, auf die Abfrage zu reagieren. So würde beispielsweise eine hörbare Stimulation
an Lautstärke
oder Dringlichkeit zunehmen, wenn ein Patient nicht sofort reagiert, oder
eine Vibrationsstimulation würde
an Intensität zunehmen.
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Nachdem
die Abfrage initiiert ist, erzeugt das ACQ-System 256 Signale,
um die Menge an Zeit wiederzugeben, die der Patient benötigt hat,
um die Abfragereaktionseinrichtung 266 in Reaktion auf
die Abfrageinitiierungseinrichtung 264 zu aktivieren, (das heißt, diese
Menge an Zeit wird mitunter als der „Latenzzeitraum" bezeichnet). Das
ACQ-System 256 ist elektronisch mit dem elektronischen
Regler 14 gekoppelt, und die durch das ACQ-System 256 erzeugten
Signale werden auf geeignete Weise umgewandelt (beispielsweise unter
Verwendung eines A/D-Wandlers) und auf diese Weise dem Regler 14 bereitgestellt.
Wenn durch den Regler 14, der eine Software anwendet, um
den tatsächlichen
Latenzzeitraum mit gespeicherten Parametern eines Sicherheitsdatensatzes
zu vergleichen, die sichere und auch unerwünschte Latenzzeitraum-Parameter
wiedergeben, von dem Latenzzeitraum bestimmt wird, dass er außerhalb
eines sicheren Bereiches liegt, wird der Arzt benachrichtigt, beispielsweise
mit Hilfe eines Alarms oder einer anderen Aufmerksamkeit gebietenden
Vorrichtung. Wenn durch den Arzt innerhalb eines voreingestellten
Zeitraums kein Schritt unternommen wird, weist der Regler 14 durch
Steuerung und Betrieb der elektroni schen Durchflussregler 133, 135 von 8 ein
Senken des Levels der Sedierung/Analgesie/Amnese an. Die Werte der
Signale, die den Latenzzeitraum wiedergeben, werden auf der Anzeigevorrichtung 35 (oder
auf LED-Vorrichtungen, die an dem Gehäuse 15 oder auf der
Fernbedienungsvorrichtung 45 platziert sind, 1)
angezeigt, und der Arzt kann dementsprechend auf Basis des Latenzzeitraums
die Arzneimittelzuführung
erhöhen oder
reduzieren.
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Das
in 11 dargestellte Patientenschnittstellensystem
enthält
darüber
hinaus eine Arzneimitteldosierungs-Anforderungseinrichtung 254,
die es dem Patienten ermöglicht,
eine Regelung der Arzneimitteldosierung direkt auszuüben. Dies
wird dadurch erreicht, dass der Patient einen Schalter oder einen Knopf
aktiviert, um den elektronische Regler 14 dazu aufzufordern,
die Erhöhung
oder die Senkung der Menge anzuweisen, die er oder sie erhält. Wenn
beispielsweise ein Patient einen verstärkten Schmerz verspürt, kann
er oder sie den Erhöhungs-Abschnitt der
Schaltung 254 aktivieren, wenn ein Patient anfängt, eine Übelkeit
oder eine Orientierungslosigkeit zu verspüren oder sich anderweitig unwohl
fühlt, kann
er oder sie ein Senken der Arzneimitteldosierung anfordern. In Ausführungsformen,
bei denen die Arzneimittelzuführung
auf intravenösem
Wege durchgeführt
wird, kann eine solche Zuführung
eine kontinuierliche oder eine Bolusinfusion sein. Ein Rückmeldungssignal
von der analgetischen Anforderungseinrichtung 254, das
die Anforderung des Patienten zur Erhöhung oder Senkung seiner Arzneimitteldosierung
wiedergibt, wird elektronisch zu dem Regler 14 kommuniziert,
der eine konservative, auf Entscheidungsfindung basierende Software
anwendet, was den Vergleich der überwachten
Patientenzustände
mit gespeicherten Sicherheitsparametern umfasst, die die physiologischen
Zustände
des Patienten wiedergeben, um eine sichere, optimierte Arznei mittelzuführung in
Reaktion auf Patientenanforderungen durchzuführen. Die Menge der Erhöhung oder
der Senkung, die durch den Regler 14 verabreicht wird,
kann über
Benutzerzugriffsvorrichtungen, wie beispielsweise der Tastatur 230,
in 2, vorab durch den Arzt eingestellt werden. Wenn
beispielsweise das zugeführte
Arzneimittel Lachgas ist, kann die zugelassene Erhöhung oder
Senkung in Intervallen von ± 10
% erfolgen. Wenn die Arzneimitteldosierungs-Anforderungseinrichtung 254 nicht
durch den Patienten aktiviert wird, verbleibt diese in einer neutralen
Position. Auf diese Weise integriert und korreliert die Erfindung
die durch den Patienten gesteuerte Arzneimittelzuführung mit
der elektronischen Überwachung
der physiologischen Zustände
des Patienten.
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In
einer alternativen Ausführungsform
in 1 wird der Arzt über das Benutzerschnittstellensystem 16 über die
Patientenanforderung zum Erhöhen
oder Senken der Arzneimitteldosierung benachrichtigt (Anzeigevorrichtung 30 oder
LEDs auf der Fernbedienungsvorrichtung 45) und kann die
angeforderte Erhöhung
oder Senkung der Arzneimitteldosierung unter Berücksichtigung der aktuellen
Lebenszeichen des Patienten und anderer physiologischer Zustände, einschließlich des
Bewusstseinsgrad-Status,
wie diese von mehreren Patientenschnittstellen-Überwachungseinrichtungen 252, 256 (11) erhalten werden, genehmigen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst das durch den Patienten gesteuerte System
für Anforderungen
zur Arzneimitteldosierung 254 Sperrfunktionen, die bei
bestimmten Bedingungen verhindern, dass sich der Patient die Arzneimittel
selbst verabreicht. So wird beispielsweise eine Selbst-Verabreichung von
Arzneimitteln durch den Patienten in solchen Situationen durch den
elektronische Regler 14 verhindert, in denen die physiologischen
Parameter des Patienten oder Maschinenstatusparameter außerhalb
der gespeicherten Parameter des Sicherheitsdatensatzes liegen, oder
von ihnen vorhergesagt wird, dass sie außerhalb davon liegen werden.
Der Zugang zu einer Selbst-Verabreichung von Arzneimitteln kann
auch bei bestimmten Sollleveln oder vorhergesagten Sollleveln von
Arzneimitteln oder kombinierten Leveln von Arzneimitteln gesperrt
werden. Wenn beispielsweise vorhergesagt worden ist, dass die kombinierte
Auswirkung von angeforderten Arzneimitteln zu groß sein würde, würde die
Arzneimittelzuführung
in Reaktion auf Anforderungen durch den Patienten gesperrt werden. Hierbei
wird darauf hingewiesen, dass solche vorhergesagten Auswirkungen
von Arzneimitteln durch die Verwendung von beispielsweise, unter
anderem, verschiedenen mathematischen Modellen, Analysen durch Expertensysteme
oder Neuralnetzwerken bestimmt werden können. Zusammengefasst ausgedrückt, ist
die Erfindung eingerichtet, um auf dynamische Weise die Arzneimittelzuführung und
Mengenvariablen als eine Funktion der Patientenphysiologie, des
Pflegesystemstatus und der vorhersagbaren Elemente der Patientenphysiologie
zu ändern.
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Darüber hinaus
wird darauf hingewiesen, dass sie Selbst-Verabreichung von Arzneimitteln durch
den Patienten zu Zeitpunkten gesperrt werden kann, wenn sich die
Arzneimittellevel schnell ändern. Wenn
ein Patient beispielsweise Schmerzen verspurt, die durch den Arzt
bemerkt werden, kann der Arzt das Solllevel des Arzneimittels erhöhen, während zur
gleichen Zeit der Patient ein zusätzliches Arzneimittel anfordert.
Der Gegenstand der Erfindung wird sequenziell auf die Anforderungen
zum Erhöhen
der Arzneimitteldosierung durch den Arzt und den Patienten reagieren
und wird jegliche durch den Patienten angeforderte Erhöhungen der
Arzneimitteldosierung sperren, die außerhalb von programmierten
Parametern liegen.
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In
einem zusätzlichen
Aspekt der Erfindung kann ein Patient auf Basis von elektronischen
Rückmeldungen
von den Patientenphysiologie-Überwachungssystemen
angeregt oder daran erinnert werden, Arzneimittel zu verabreichen.
Wenn beispielsweise eine Unterdosierung eines analgetischen Arzneimittels
vorliegt und der Patient an Schmerzen leidet, die durch eine hohe
Respirationsrate oder einen hohen Blutdruck angezeigt werden, die
dem elektronischen Regler in den elektronischen Rückmeldungen
wiedergegeben werden, kann der elektronische Regler den Patienten
dazu auffordern, sich selbst eine Erhöhung der Arzneimitteldosierung
zu verabreichen. Dies kann beispielsweise durch einen akustisch
wiedergegebenen Vorschlag im Ohr des Patienten erzielt werden. Dementsprechend
wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung eine antizipatorische
Funktion aufweist, mit der die Bedürfnisse des Patienten nach
einer erhöhten
Dosierung von Arzneimitteln antizipiert wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind eine oder mehrere Überwachungsgeräte für Patientenlebenszeichen 252,
ACQ-Systemvorrichtungen 256 und eine Vorrichtung zum Anfordern
von Arzneimitteldosierungen 254 mechanisch in einer Gestell-
oder Handschuhvorrichtung 55 (2) integriert,
die konstruiert ist, um die Hand und das Handgelenk des Patienten
aufzunehmen oder um darum angebracht zu werden. 2 zeigt
allgemein eine Handgestellvorrichtung 55, die über die
Leitung 50 elektronisch mit dem Pflegesystem 10 gekoppelt ist.
Eine Ausführungsform
der Handgestellvorrichtung in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist auf ausführlichere Weise in den 12A und 12B dargestellt.
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12A zeigt die Blutdruckmanschette 301, die
um das Handgelenk eines Patienten gewickelt werden und daran so
befestigt werden kann, dass sie in Position gehalten werden kann.
Die Manschette 301 wird an dem Handflächen-Halteabschnitt 303 befestigt.
Alternativ dazu kann die Manschette von dem Handflächen-Halteabschnitt 303 getrennt
sein und an dem Oberarm nach Ermessen des Arztes platziert sein.
Ein vertiefter, im allgemeinen elliptischer oder gerundeter Abschnitt 305 wird
durch den oberen Rand des Handflächen-Halteabschnittes 303 gehalten
und kann die untere Fläche
eines Daumen des Patienten aufnehmen und halten. Der druckbare Abfragereaktionsschalter 307 ist
in dem Daumen-Halteabschnitt 105 so positioniert, dass
der Schalter 307 durch den Daumen des Patienten gedruckt
werden kann. Der Daumen-Halteabschnitt 305 kann so konstruiert
sein, dass er ein Gehäuse,
einen Rahmen, nach oben verlaufende Wände oder eine andere Führungseinrichtung
aufweist, so dass der Daumen des Patienten leichter geführt werden
kann, um die Knöpfe
oder Schalter in dem Abschnitt 305 (hier der Schalter 397)
zu drucken oder zu bewegen, oder so, dass jegliche signifikante
Daumenbewegung des Patienten in Richtung des Schalters denselbigen
aktiviert. Der Daumen-Halteabschnitt 305 und der angrenzende
Handflächen-Halteabschnitt 303 sind
der Finger-Halteabschnitt 309 zum
Aufnehmen der Finger des Patienten in einer umgewickelten Art und Weise.
Der Schalter zur Arzneimitteldosierungsanforderung 311 ist
in dem Finger-Halteabschnitt 309 integriert und ist in
Form eines Wippschalters vorhanden, wobei durch Drucken des oberen
Abschnittes 310a des besagten Schalters ein Erhöhen des
sedativen, analgetischen und/oder amnestischen Arzneimittels durchgefuhrt
wird, wohingegen ein Drucken des unteren Abschnittes 310b des
besagten Wippschalters ein Senken der Arzneimittelzuführung bei einem
geeigneten Prozentsatz (beispielsweise ± 10 %, 12B) durchgeführt
wird. Der Wippschalter 311 ist so konstruiert, dass er
in einer neutralen Position verbleibt, wenn er durch den Patienten
nicht aktiviert wird.
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Die 13A und 13B zeigen
eine zusätzliche
Ausführungsform
der Handgestellvorrichtung dieser Erfindung. Genauer gesagt, ist
ein Puls-Oximetriesensor 314 mechanisch an der Handgestellvorrichtung 55 befestigt
und elektronisch mit dieser gekoppelt, wobei er an das obere Ende
des Finger-Halteabschnittes 309 angrenzt
und im Allgemeinen in planer Form gegenüber des äußeren Randes des Daumen-Halteabschnittes 305 angeordnet ist.
Der Puls-Oximetriesensor 314 ist als eine Klemme konstruiert,
die an einem Finger des Patienten angebracht werden kann. Die Sender-
und Empfängerabschnitte
des Sensors 314 sind in den gegenüberliegenden Seiten 315a, 315b (13B) der Fingerklemme 314 so enthalten,
dass, wenn die Klemme an einem Finger angebracht wird, eine Infrarotstrahlung
durch die Finger hindurchgeleitet wird; und durch Spektralanalyse
wird der Prozentsatz der mit Sauerstoff angereicherten Hämoglobinmoleküle bestimmt.
In dieser Ausführungsform
der Handgestellvorrichtung 55 liegt die Abfrageinitiierungsvorrichtung 313 in
Form eines kleinen Vibrators vor, der in dem Handflächen-Halteabschnitt 303 angeordnet
ist. Alternativ dazu kann, um die Aufmerksamkeit des Patienten für die Abfrageinitiierungsschaltung
zu erhöhen
und um die Genauigkeit des Patienten beim Drücken der Reaktionsschaltung
zu erhöhen,
der Vibrator angrenzend an die Abfragereaktionsschaltung 307 oder,
in der in 14A dargestellten Ausführungsform,
angrenzend an die Abfragereaktionsschaltung 407 angeordnet
sein.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Handgestellvorrichtung 55, nun in Bezug auf die 14A und 14B,
ist die Vorrichtung zum Anfordern von Arzneimitteldosierungen 409 in
dem Daumen-Halteabschnitt 405 positioniert und liegt in
Form eines gleitenden Elementes 409 vor, bei dem ein Gleiten
des Elementes 409 in Vorwärtsrichtung eine Erhöhung der
Dosierung des analgetischen Arzneimittels bewirkt und ein Gleiten
des Elementes 409 in Rückwärtsrichtung
ein Senken der Dosierung des analgetischen Arzneimittels bewirkt
(14B). In dieser Ausführungsform der Erfindung ist
die Abfragereaktionsvorrichtung 407 ein druckbarer Abschnitt, der
in dem Finger-Halteabschnitt 409 integriert
ist.
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Sämtliche
Ausführungsformen
der Handgestellvorrichtung 55 sind so konstruiert, dass
sie in ihrem Wesen ambidexter sind, das heißt, dass sie von der rechten
oder der linken Hand des Patienten gehalten und durch jeweils die
eine oder die andere bedient werden können. So ist in den 12A und 13A beispielsweise
eine zweite Abfragereaktionsschaltung 307b in einem symmetrisch
entgegengesetzten Daumenabschnitt 305, der an dem gegenüberliegende
Ende des Fingerabschnittes 309 befestigt ist, positioniert.
Auf ähnliche
Weise ist die in 14A dargestellte Vorrichtung
ebenfalls mit einem symmetrisch entgegensetzten Daumenabschnitt 405b und
einer Vorrichtung zum Anfordern einer Arzneimitteldosierung 409b konstruiert.
Die Puls-Oximetrieklemme 314 ist so an dem Finger-Halteabschnitt 309 befestigt,
dass sie mechanisch und elektronisch schnell entfernbar ist, um
eine Umkehrbarkeit zu ermöglichen,
wenn sie an der anderen Hand verwendet wird. Es sollte darüber hinaus
beachtet werden, dass die Puls-Oximetrieklemme 314 auch
an der Handgestellvorrichtung 55 mittels einer flexiblen
Befestigung angebracht werden kann, anstatt mechanisch daran befestigt
zu sein, oder dass die Blutdruckmanschette 301 und die
Oximetrieklemme 314 auch mechanisch von der Handgestellvorrichtung 55 getrennt
sein können
und mit flexiblen Leitungen elektronisch mit dem elektronischen
Regler 14 gekoppelt sein können.
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In
Bezug auf 15 wird eine zusätzliche
alternative Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, bei der die Handge stellvorrichtung 55 die
mechanisch integrierte Blutdruckmanschette 301, die Abfragereaktionsvorrichtung 307 und
die Anforderungseinrichtung für
analgetische Arzneimittel 309, ähnlich der voranstehend beschriebenen,
enthält.
Diese Ausführungsform
enthält
jedoch eine Ohrklemmenvorrichtung 450, die an das Ohrläppchen des
Ohres des Patienten geklemmt werden kann und die elektronisch über die
Leitung 456 mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt
ist. Unter zusätzlicher
Bezugnahme auf 16 umfasst die Ohrklemmenvorrichtung 450 eine
Abfrageinitiierungsvorrichtung 452 in Form eines Lautsprechers,
der einen hörbaren
Befehl an den Patienten richtet, um die Antwortschaltung zu aktivieren.
Solch ein Lautsprecher kann darüber
hinaus einen Patienten auch dazu auffordern, sich selbst Arzneimittel
zu verabreichen, oder er kann während
einer Maßnahme
dem Patienten Musik vorspielen. Bei dem Puls-Sauerstoffsättigungsmesser 454 handelt
es sich um eine Klemme, die an dem Ohrläppchen des Patienten angebracht
werden kann. Eine Seite der Klemme ist ein Sender, und die andere
Seite der Klemme ist ein Empfänger,
um die Infrarot-Spektralanalyse des Sauerstoffsättigungspegels in dem Blut
des Patienten durchzuführen.
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In
einem zusätzlichen
Aspekt der Erfindung wird es ermöglicht,
dass die automatische Überwachung
der physiologischen Zustände
des Patienten durch das Pflegesystem mit der Überwachung von einem oder mehreren
Gesundheitszuständen
des Patienten synchronisiert wird. Wenn beispielsweise in einer
bevorzugten Ausführungsform
der Regler 14 Informationen zu einer geringen O2-Sättigung,
einer niedrigen Herzfrequenz oder zu einem niedrigen Perfusionsindex
von dem Puls-Sauerstoffsättigungsmesser
empfängt,
(beispielsweise liegt der tatsächliche
Parameter, der empfangen wird, in dem unerwünschten Bereich des gespeicherten
Sicherheitsdatensatzes für
solche Parameter), veran lassen solche Rückmeldungsinformationen den
Regler 14 dazu, die Blutdruckmanschette automatisch aufzupumpen
und den Blutdruck der Patienten zu überprüfen. (Dies rührt daher,
dass eine geringe O2-Sättigung durch einen niedrigen
Blutdruck hervorgerufen werden kann und vice vers, und so weiter).
Dementsprechend überprüft unter
normalen Betriebsbedingungen die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung automatisch
den Blutdruck des Patienten aller 3 bis 5 Minuten, und wann immer
eine Änderung
der Patientenparameter, wie beispielsweise der O2-Sättigung des Blutes oder der
Herzfrequenz vorliegt. In einem weiteren Beispiel wird das elektronische Überprüfen des
Blutdruckes mit der automatischen Abfrage des Bewusstseinspegels
synchronisiert, da die Aktivierung der Manschette einen Patienten
wach machen kann und die Abfragereaktionszeiten beeinträchtigen kann.
Auf diese Weise ermöglicht
die Erfindung eine „orthogonale
Redundanz" zwischen
den Patientengesundheits-Überwachungsgeräten, um
eine höchstmögliche Sicherheit
und Effektivität
zu gewährleisten.
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Wie
dies voranstehend beschrieben worden ist, umfasst ein Aspekt einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung das elektronische Management der Arzneimittelzuführung mittels
Software/des durch Logik gesteuerten elektronischen Reglers 14, um
die Arzneimittelzuführung
mit elektronischen Rückmeldungssignalen
von den Systemüberwachungsgeräten, eines
oder mehrerer Patientenüberwachungsgeräte-/Schnittstellenvorrichtungen und/oder
Benutzerschnittstellenvorrichtungen zu integrieren und zu korrelieren.
Genauer gesagt, werden die elektronischen Signalwerte von Systemzustands-Überwachungsgeräten des
Pflegesystems; von Patientenüberwachungsgeräte-/Schnittstelleneinrichtungen
(die eine oder mehrere Lebenszeichen-Überwachungseinrichtungen oder
andere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 252,
das ACQ-System 256 und/oder die Vorrichtung für Anforderungen
zur Arzneimitteldosierung durch den Patienten 254, 11, enthalten können); und in einigen Fällen von
einer oder mehreren Benutzerschnittstellenvorrichtungen erhalten.
Sämtliche
Vorrichtungen sind, dort wo dies angemessen ist, über standardmäßige A/D-Wandler elektronisch
mit dem elektronischen Regler 14 gekoppelt. Der Regler 14 empfängt die
Rückmeldungssignalwerte
und führt über die Software
oder programmierte Logik einen Vergleich dieser Werte, die die überwachten
physiologischen Zustände
des Patienten wiedergeben, mit den bekannten gespeicherten Datenparametern
durch, die sichere und unerwünschte
physiologische Zustande des Patienten darstellen (ein Sicherheitsdatensatz). Anschließend erzeugt
der Regler 14 eine Anweisung in Reaktion darauf, um den
Grad der Sedierung, Analgesie und/oder Amnese, die dem sich bei
Bewusstsein befindenden Patienten zugeführt wird, aufrechtzuerhalten
oder zu senken, um auf diese Weise die Arzneimittelzuführung bei
sicheren, kosteneffektiven und optimierten Werten zu managen und
zu korrelieren (2B). Der Regler 14 ist
operativ und elektronisch (über
Solenoid-Ventile) mit den elektronischen Durchflussreglern 133, 135 (8)
des elektronischen Mischers 44 gekoppelt, der den Durchfluss des
gasförmigen
Arzneimittels und von O2 in einem geschlossenen
Kreislauf, wie dies voranstehend beschrieben wurde, reguliert. In
Ausführungsformen
mit intravenöser
Arzneimittelzuführung
würden
solche Durchflussregler den Durchfluss einer oder mehrerer Kombinationen
aus intravenös
verabreichten Arzneimitteln regulieren. Hierbei sollte beachtet
werden, dass die elektronischen Werte, welche dem auf einem Mikroprozessor
basierenden Regler bereitgestellt werden, um das Management und
die Korrelierung der Arzneimittelzuführung durchzuführen, ein oder
mehrere Signale enthalten können,
die Lebenszeichen des Patienten und andere Gesundheitsparameter,
wie beispielsweise Puls-Oximetrie enthalten können, ohne dass sie notwendigerweise
ein Signal/Signale enthalten, die den Bewusstseinsgrad des Patienten
wiedergeben und vice versa.
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Wie
dies ebenfalls voranstehend beschrieben worden ist, verwendet die
Software, die das elektronische Management der Arzneimittelzuführung durch
den Regler 14 ausführt,
Prinzipien der „konservativen
Entscheidungsfindung" oder
der „negativen Rückmeldung". Dies bedeutet beispielsweise,
dass das elektronische Management der Arzneimittelzuführung im
Wesentlichen lediglich eine allgemeine Aufrechtherhaltung oder ein
Senken der Arzneimittelzuführung
durchführt
(und nicht eine Erhöhung
der Arzneimittel durchführt,
um eine allgemeine erhöhte Sedierung/Analgesie
zu erreichen). Wenn beispielsweise das ACQ-System 256 (11) einen Latenzzeitraum anzeigt, der außerhalb
eines akzeptablen Bereiches liegt, kann der Regler 14 den
elektronischen Durchflussregler 133 (8)
anweisen, den Durchfluss an Sauerstoff zu erhöhen, oder er kann den Durchflussregler 135 anweisen,
den Durchfluss des gasförmigen
Arzneimittels zu dem Sammelleitungssystem 48 zu senken.
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In
einem weiteren Beispiel eines solchen elektronischen Managements
der Arzneimittelzuführung
mittels Prinzipien der konservativen Entscheidungsfindung kann der
elektronische Regler 14, wenn das ACQ-System 256 (11) einen Latenzzeitraum in Reaktion auf eine
Patientenabfrage, die aller 3 Minuten durchgeführt wird, anzeigt, der außerhalb
eines akzeptablen Bereiches liegt, sofort die Arzneimittelzuführung anhalten,
gleichzeitig jedoch die Häufigkeit
von Malen anheben, zu denen an den Patienten eine Abfrage gerichtet
wird, beispielsweise auf aller 15 Sekunden. Wenn der Patient auf
die Abfrage reagiert, wird die Arzneimittelzuführung erneut initiiert, jedoch
bei einer geringeren Dosis insgesamt, wie beispielsweise 20 % we niger
als die ursprüngliche
Konzentration des Arzneimittels, die bereitgestellt wurde.
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Ein
weiteres Beispiel des elektronischen Managements der Arzneimittelzuführung der
Erfindung mittels Softwareanweisungen gemäß einer konservativen Entscheidungsfindung
verwendet zielgerichtete Infusions-Softwareroutinen, um eine geeignete Dosierung
von intravenös
verabreichten Arzneimitteln auf Basis der physikalischen Patientenparameter wie
beispielsweise Alter, Geschlecht, Körpergewicht, Größe, und
so weiter zu berechnen. Hierbei stellt ein Arzt die physiologischen
Parameter des Patienten über
das Benutzerschnittstellensystem bereit, der elektronische Regler 14 berechnet
die geeignete Arzneimitteldosierung auf Basis dieser Parameter,
und die Arzneimittelzuführung
beginnt beispielsweise als eine Bolusinfusion und wird anschließend auf
ein vorab berechnetes Solllevel der Infusion gebracht. Wenn zu einem
späteren
Zeitpunkt eine signifikante Änderung
bei einem überwachten
Patientenparameter vorliegt, wenn beispielsweise die Sauerstoffsättigungsmessung
oder der Latenzzeitraum außerhalb eines
gewünschten
Bereiches fällt,
führt der
Regler 14 ein Senken der Gesamtarzneimittelzuführung durch,
wie dies voranstehend beschrieben worden ist.
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Eine
Besorgnis, mit der sich die Erfindung im Hinblick auf die zielgerichtete
Infusion von intravenös verabreichten
Arzneimitteln auseinandersetzt, ist das Wesen und die Geschwindigkeit,
bei der das Pflegesystem das Solllevel des Arzneimittels in einem
dauerhaften Zustand erreicht. So besteht beispielsweise eine wichtige Überlegung
für den
Arzt darin, zu wissen, wenn die Arzneimittelverabreichung beginnt,
zu welchem Zeitpunkt der Patient ausreichend Medikation erhält (beispielsweise
in sedierter oder anästhesierter
Form), so dass der Arzt mit der Maßnahme beginnen kann. Es ist
oftmals wünschenswert, dass der
Patient so schnell wie möglich
den dauerhaften Zustand des Solllevels des Arzneimittels erreicht,
so dass mit der Maßnahme
zum frühestmöglichen
Zeitpunkt begonnen werden kann. Es wurde festgestellt, dass ein
Weg zum schnellen Erreichen des geeigneten Levels der Arzneimitteleffektivität darin
besteht, zu Beginn den letztendlichen dauerhaften Zustand des Ziellevels
des Arzneimittels zu überschreiten. Dadurch
wird die Zeit zwischen dem Beginn der Arzneimittelzuführung und
dem Einsetzen der klinischen Effektivität des Arzneimittels verkürzt, so
dass mit der Maßnahme
begonnen werden kann. Typischerweise weisen die vorhergesagten Solllevel
einen Fehlerwert von plus oder minus 20 % auf, dementsprechend besteht
ein Ansatz zum Erreichen des Zustandes der klinischen Effektivität des Arzneimittels
auf schnelle Weise darin, zu versuchen, wenigstens 80 % des letztendlichen
Ziellevels zu erreichen, jedoch anfänglich diese 80 % zu überschreiten,
indem der Arzneimittelinfusion eine 15 %-ige Erhöhung der Arzneimittelinfusion über das
80 %-Ziel hinaus hinzugefügt
wird. Ein Verfahren, dies zu erreichen, besteht darin, zum gegenwärtigen Zeitpunkt
verfügbare PDI-Regler
zu verwenden, die einen Fehlerzustand verwenden (hierbei die Differenz
zwischen den vorhergesagten Arzneimittelleveln in dem Blutstrom
und dem Ziellevel), um zu einer Infusionsrate zu gelangen. Es sind
jedoch auch andere Steuerungssysteme, die ein anfängliches Überschreiten
des Zielblutlevels des Arzneimittels zulassen, um schneller eine klinische
Effektivität
des Arzneimittels zu erreichen, angemessen.
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17 ist eine schematische Darstellung einer alternativen
Ausführungsform
einer Vorrichtung, die in Übereinstimmung
mit der Erfindung konstruiert ist, die besonders für entfernt
gelegene medizinische Pflegeeinrichtungen und häusliche Pflegeumgebungen für Indikationen
wie beispielsweise Schmerzen und/oder Unwohlsein nach Operationen
oder nach anderen Maßnahmen,
einschließlich
von beispielsweise Übelkeit
nach einer Krebs-Chemotherapie geeignet ist. In dieser Ausführungsform
führt das
Arzneimittelquellensystem 442 dem Patienten Arzneimittel
(die Arzneimittel wie beispielsweise Propofol, Morphin, Remifentanil
und andere sein können)
intravenös
durch beispielsweise die Verwendung einer bekannten Spritzen-Pumpenvorrichtung
zu, die von dem Patienten getragen oder anderweitig an ihm angebracht
werden kann, oder sie führt
solche Arzneimittel unter anderem über die Haut unter Verwendung
von beispielsweise Ionentransfervorrichtungen zu. Die Arzneimittelzuführung kann
kontinuierlich oder durch Arzneimittelbolus und ohne eine integrierte
Versorgung mit O2 durchgeführt werden.
Wenn dies erforderlich sein sollte, kann dem Patienten Sauerstoff
aus separat angeordneten Behältern
oder einer internen, vor Ort befindlichen Sauerstoffquelle zugeführt werden.
Die sich daraus ergebende Vorrichtung ist vereinfacht – es beseht
keine Notwendigkeit an einer integrierten O2-Quelle,
an einem elektronischen Mischer, einer Sammelleitung oder der Luftkanalleitung
und der Gesichtsmaskenvorrichtungen, die voranstehend beschrieben
worden sind.
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Eine
oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 412,
wie beispielsweise bekannte Puls-Sauerstoffsättigungsmesser, Blutdruckmanschetten,
CO2-Endgehalt-Überwachungsgeräte, EKG
und/oder Bewusstseins-Überwachungsgeräte oder
andere Überwachungsgeräte, wie
die, die hierin beschrieben werden, überwachen den physiologischen
Zustand des Patienten. Die Arzneimitteldosierung kann durch einen
Arzt vor oder während der
Anwendung der Arzneimittelzuführung
vorab eingestellt werden, oder sie kann auch daran anschließend durch
den Patienten mit Hilfe einer Vorrichtung zur Anforderung zum Erhöhen oder
Senken der Arzneimitteldosierung geregelt werden, der eines Typs, der
voranstehend beschrieben worden ist, ist.
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Unter
weiterer Bezugnahme auf 17 wird das
elektronische Management der Arzneimittelzuführung in dieser Ausführungsform
der Erfindung durch den elektronischen Regler 414 bereitgestellt, der
eines voranstehend beschriebenen Typs sein kann. Der Regler 414 verwendet
eine konservative, auf Entscheidungsfindung basierende Software und/oder
eine Logik, um die Arzneimittelzuführung durch das Arzneimittelquellensystem 441 (das
die bekannten Durchflussmesser des Solenoid-Typs oder des elektronischen
Typs enthalten kann) mit elektronischen Rückmeldungswerten von einer
oder mehreren Patientengesundheits-Überwachungsgeräte 412 zu
integrieren und zu korrelieren. Die Werte (Signale) von den Patientengesundheits-Überwachungsgeräten 412 stellen
einen oder mehrere tatsächliche überwachte
physiologische Zustände
des Patienten dar. Der Regler 414 greift über die
Software unter Verwendung von Vergleichsprotokollen, wie jene, die
hierin beschrieben sind, auf den gespeicherten Sicherheitsdatensatz 410 zu,
der Daten enthält, die
sichere und unerwünschte
physiologische Zustände
des Patienten wiedergeben und vergleicht die Signale, die die tatsächlichen überwachten
Zustände des
Patienten wiedergeben, mit diesen Daten. Wie dies voranstehend beschrieben
worden ist, kann der Sicherheitsdatensatz 410 in einer
Speichervorrichtung, wie beispielsweise einem löschbaren programmierbaren Speicher
EPROM gespeichert sein. Auf Basis des Ergebnisses des Vergleiches
weist der Regler 414 entweder an, dass keine Änderung
in der Arzneimittelzuführung
vorgenommen wird, oder er erzeugt ein Signal, das die Durchflussregler
des Arzneimittelquellensystems 442 anweist, die Anwendung
der Arzneimittel auf sicheren, optimierten Levels zu managen.
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In
bestimmten Aspekten der Erfindung kann der Regler 414,
ebenfalls mittels der Software, auf voreingestellte Parameter zugreifen,
die in einer Speichervorrichtung gespeichert sind und die anfängliche
oder Sollarzneimitteldosierungen sowie Sperren für Anforderungen für Arzneimittelverabreichungen
durch den Patienten wiedergeben, wie dies voranstehend beschrieben
worden ist. In diesen Situationen wären die Befehlssignale, die
durch den Regler 414 erzeugt werden, auch für die Arzneimittelzuführung verantwortlich
und würden
dieselbe in Übereinstimmung
mit den voreingestellten Parametern regeln.
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Diese
Ausführungsform
der Erfindung würde darüber hinaus
typischerweise auch Systemstatus-Überwachungsgeräte, wie
beispielsweise elektronische Sensoren, die anzeigen, ob dem System Strom
zugeführt
wird, oder die den Durchfluss von Arzneimitteln, die gerade zugeführt werden,
messen, enthalten. Solche Systemstatus-Überwachungsgeräte sind
elektronisch mit dem Regler 414 gekoppelt und stellen derselben
elektronische Rückmeldungssignale
bereit – die
Steuerung der Arzneimittelzuführung
durch den Regler 414, der elektronisch mit dem Arzneimittelquellensystem 442 gekoppelt
ist, in Reaktion auf die Rückmeldungssignale
ist der ähnlich, die
hinsichtlich anderen Ausführungsformen
hierin beschrieben ist.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist der elektronische Regler 414 auf
einem dezentralen Computersystem installiert und managt elektronisch die
Arzneimittelzuführung
vor Ort, wobei er dieselbe mit einer Überwachung vor Ort von physiologischen Zuständen des
Patienten und Zuständen
des Pflegesystems, wie dies voranstehend beschrieben worden ist,
integriert und korreliert, in diesem Fall erfolgt dies jedoch mit
Signalen, die von einem entfernt gelegenen Ort aus erzeugt werden.
Hierbei wird darauf hingewiesen, dass der Regler 414 in
einigen Ausführungsformen
die Übertragung
mit Hilfe eines Modems oder eines elektronischen Rufempfängers oder Zellular-
oder anderen verdrahteten oder drahtlosen Technologien eines elektronischen
Alarms zu entfernt gelegenen Orten durchführt, wenn ein überwachter
Patientenparameter, wie beispielsweise der Prozentsatz von in dem
Blut absorbiertem Sauerstoff (SpO2) außerhalb
eines sicheren Bereiches von Werten, der durch den gespeicherten
Sicherheitsdatensatz festgelegt ist, fällt. Von solchen entfernt gelegenen
Orten kann auf diese Weise ein Krankenwagen oder ein anderer ausgebildeter
Sanitäter
herbeigerufen werden, um auf die Alarmwarnung zu reagieren.
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18 stellt auf ausführliche Weise das Benutzerschnittstellensystem
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dar. Das System befähigt den Arzt, dem Patienten
auf sichere und effektive Weise ein oder mehrere sedative, analgetische und/oder
amnestische Arzneimittel zuzuführen,
wobei er gleichzeitig mehrere Aufgaben erfüllt. Die Benutzerschnittstelle
ermöglicht
es dem Patienten, mit dem Pflegesystem zu interagieren und informiert
den Benutzer über
den Zustand des Patienten und des Systems in passiven Anzeigevorrichtungen
und mittels einer Reihe verschiedener aktiver akustischer/visueller
Alarme, wodurch die Sicherheit verbessert wird und eine sofortige
Reaktionszeit (einschließlich der „konservativen" Reaktionen, beispielsweise
der voranstehend ausführlich
diskutierten Arzneimittelzuführung)
auf abnormale Situationen ermöglicht
wird.
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Genauer
gesagt, ermöglicht
es ein Keypad und/oder ein Touchscreen 230 (2 und 18) dem
Patienten, mit dem elektronischen Regler 14 zu interagieren,
wobei der Patientenhintergrund eingegeben wird und die Arzneimittelzuführung sowie
der Sauerstoffpegel eingestellt werden. Eine Fernbedienungsvorrichtung 45 (1 und 18)
stellt dem Arzt eine dezentrale Interaktion mit dem Pflegesystem 10 bereit
und ermöglicht
ihm, die Funktionen des Systems von der Ferne aus zu steuern. Die
Fernbedienungsvorrichtung 45 kann entnehmbar in der oberen
Fläche
des Gehäuses 15 integriert
sein und in der Lage sein, an Material geklemmt zu werden, das sich in
der Nähe
des Arztes und/oder des Patienten befindet. In einem Aspekt der
Erfindung enthält
die Fernbedienungsvorrichtung 45 selbst Anzeigevorrichtungen,
wie beispielsweise LEDs, um den Arzt über Patienten- und Systemparameter
zu informieren. Ein Panikschalter 232 (18), der in das Gehäuse 15 (1)
eingebaut oder in der Fernbedienungsvorrichtung 45 enthalten
sein kann, ermöglicht
es dem Arzt, das Pflegesystem 10 herunterzufahren und es in
einem sicheren Zustand zu halten, der vorab in dem Regler 14 programmiert
wird.
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Die
visuellen Anzeigevorrichtungen 234 (3, 35)
zeigen tatsächliche
oder Soll-Patienten- und Systemparameter und den allgemeinen Betriebsstatus
des Pflegesystems an.
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Eine
Version einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung einer visuellen Anzeige 234 ist in 22A dargestellt. Die Anzeige 2230 enthält einen
ersten Abschnitt der Anzeige 2234, der dem Anzeigen des
aktuellen Status des Systembetriebs und der überwachten Patientenzustände dem
Benutzer gewidmet ist, einschließlich des Status eines beliebigen
Alarms, der durch eine Änderung
in dem Überwachungssystem
oder bei dem Patientenzustand hervorgerufen wird. Wenn beispielsweise
die zeitlich festgelegte Reaktion eines Patienten auf eine Abfrage
zum Bewusstsein (Latenzzeitraum) außerhalb eines festgelegten
Bereichs ist und dementsprechend ein Alarm aktiviert wird, wird
dieser Abfrage-Latenzzeitraum in dem ersten Abschnitt 2234 der visuellen
Anzeige angezeigt, wodurch der Arzt dazu befähigt wird, sofort die Ursache
des Alarms zu verstehen.
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Die
visuelle Anzeigevorrichtung 2230 dieser Ausführungsform
enthält
darüber
hinaus auch einen zweiten Abschnitt der Anzeige 2236, der
dem Anzeigen der Maßnahmen
gewidmet ist, die durch das Pflegesystem durchgeführt werden
oder zu einem baldigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Wenn beispielsweise
in Reaktion auf einen Alarm, der den Latenzzeitraum außerhalb
eines festgelegten sicheren Bereiches anzeigt, die Vorrichtung den
Durchfluss an Arzneimitteln zu dem Patienten senkt, zeigt dieser Abschnitt 2236 die
Reduzierung als Prozentsatz der Arzneimitteldosierung, die durchzuführen ist,
an.
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Die
visuelle Anzeige 2230 ermöglicht dem Arzt die Interaktion
mit der Vorrichtung, indem der Arzt durch verschiedene Systembetriebs-Softwaresubprogramme
geführt
wird. Solche Subprogramme können
das Hochfahren des Systems, wobei eine Reihe verschiedener Selbsttests
des Systems ablaufen, um sicherzustellen, dass das System voll funktionsfähig ist;
und eine Patienten-Vorbereitungsprozedur enthalten. Um mit der Prozedur
zu beginnen, werden die Überwachungsgeräte des Pflegesystems an
dem Patienten angebracht, und der Arzt aktiviert das System, in
dem er es einschaltet und eine Benutzer-ID eingibt (hierbei sollte
beachtet werden, dass solch eine Benutzer-ID nur denjenigen Ärzten erteilt wird,
die ausgebildet sind und die entsprechenden Qualifizierungsnachweise
vorweisen können).
Anschließend
veranlasst die visuelle Anzeige den Arzt dazu, eine präoperative
Bewertung durchzuführen, was
das Eingeben der Patienten-ID-Informationen und das Aufnehmen der
Anamnese und des körperlichen
Zustandes des Patienten umfasst. In der präoperativen Bewertung stellt
der Arzt dem Patienten eine Reihe von Fragen (wie beispielsweise
zum Alter, Gewicht, der Größe und dem
Geschlecht), die darauf abzielen, die geeignete Arzneimitteldosierungsmenge
zu bestimmen, einschließlich
von Faktoren, die bei bestimmten Arzneimitteln Krankheit oder eine Überempfindlichkeit
ihnen gegenüber
auslösen.
Die Antworten auf solche Fragen werden in das Pflegesystem eingegeben
und durch das System verwendet, um dem Arzt dabei zu helfen, die
geeignete Dosierungsmenge auszuwählen.
So kann das Pflegesystem dem Arzt beispielsweise einen Bereich von Dosierungseinheiten
für eine
gesunde Person und einen enger gefassten Bereich an Dosierungseinheiten für ein kranke
oder ältere
Person zur Verfügung
stellen. Der Arzt muss dann eine ausdrückliche Entscheidung treffen,
um über
den empfohlenen Bereich hinauszukommen.
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Zusätzlich zu
der präoperativen
Bewertung, die durch den Arzt auf die voranstehend beschriebene
Weise durchgeführt
wird, wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Pflegesystem in
der Lage ist, eine automatisierte präoperative Bewertung zu dem physiologischen
Zustand des Patienten durchzuführen.
Wenn die Überwachungsgeräte alle
eingerichtet und betriebsbereit sind, wird das Pflegesystem solche
Parameter wie Sauerstoffanreicherungsfunktion der Lungen des Patienten
und/oder der Ventilationsfunktion der Lungen des Patienten bewerten.
Die Sauerstoffanreicherungsfunktion der Lungen des Patienten kann
beispielsweise durch Berücksichtigen des
A-a-Gradienten, nämlich
des alveolaren oder Lungen-Sauerstoffpegels verglichen mit dem arteriolaren
oder Blut-Sauerstoffpegel bestimmt werden. Die Ventilationsfunktion
der Lungen kann anhand von unter anderem pulmonalen Funktionstests
(PFTs – pulmonary
function tests) bestimmt werden, bei denen es sich um Messungen
der Menge an Luft und des Druckes, bei dem diese Luft während eines
jeden Atmens oder auf Minutenbasis in die Lungen hinein und aus
den Lungen hinaus bewegt wird, handelt. (Hierbei sollte beachtet
werden, dass diese Bewertungen durchgeführt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen
wird und als eine intraoperative Bewertung auch während der
Maßnahme
durchgeführt wird).
Ebenfalls während
der präoperativen
(oder als eine kontinuierliche intraoperative) Bewertung, kann die
Herzfunktion durch Betrachten der Ausgabe eines EKG bewertet werden,
um zu bestimmen, ob ein Nachweis zu einer Blutleere oder Herzrhythmusstörung vorliegt.
Alternativ dazu kann ein automatisierter Algorithmus auf die EKG-Signale
angewendet werden, um Blutleere oder Herzrhythmusstörungen zu diagnostizieren.
Es können
auch noch zusätzliche automatisierte
Bewertungen des Gesundheitszustandes des Patienten durchgeführt werden.
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Während der
Vorbereitung des Patienten können
auch die aktuellen Patienten- und Systemparameter bewertet und angezeigt
werden, und es können
darüber
hinaus das Bewusstseins-Abfragesystem
und das System für
Anforderungen zum Erhöhen/Senken
von Arzneimitteldosierungen durch den Patienten getestet und auf
Ausgangswerte eingestellt werden. Ein eingestelltes Arzneimittelsubprogramm
ermöglicht
das Auswählen
von Arzneimitteln und/oder Arzneimittelmischungen (oder Arzneimitteln,
Sauerstoff und Luft), es ermöglicht
das Festsetzen von Sollleveln von Arzneimitteln, und/oder es ermöglicht das
Befähigen
des Patienten zur Selbstverabreichung von Arzneimitteln innerhalb
von bestimmten Bereichen. Die Erfindung umfasst während der präoperativen
Bewertung darüber
hinaus auch das Bestimmen einer Sedierungswertgrenze für den jeweiligen
Patienten in einem nicht stimulierten Zustand. Dies kann als manuelle Überprüfung durchgeführt werden,
das heißt,
indem einfach die Arzneimittellevel auf höhere Werte angehoben werden
und der Patient dabei manuell beobachtet wird, oder die Prozedur
kann automatisiert sein, wobei die Arzneimittel erhöht werden
und die Parameter des Sicherheitsdatensatzes, wie beispielsweise
die Parameter für
den Latenzzeitraum (Bewusstseinsabfragen) getestet werden, wenn
die Konzentration auf der Seite der Arzneimittelwirkung erhöht wird.
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Der
Systemstatus, der Patientenzustand und die Systemaktivität können beispielweise
während eines
Sedierungs-Subprogramms angezeigt werden. Die visuelle Anzeigevorrichtung 2230 kann
graphische und numerische Darstellungen von überwachten Patientenzuständen, wie
beispielsweise den Respirations- und den Ventilationsstatus des
Patienten, das Bewusstsein, die Sauerstoffsättigung im Blut, die Herzfrequenz
und den Blutdruck (2238); eine Anzeige der verstrichenen
Zeit von dem Beginn der Arzneimittelzuführung (2239); die
Konzentrationen von Arzneimitteln und/oder O2 (2242);
und Anzeigen von Patientenanforderungen nach Erhöhungen und Senkungen der Arzneimitteldosierung
(2243) umfassen. Der tatsächliche Anteil des inspirierten
Sauerstoffes, der berechnet wird, kann ebenfalls angezeigt werden.
Es sind Befehls-„Tasten" enthalten, um Alarme stumm
zu schalten (2240), um die Konzentration des zugeführten Arzneimittels
zu ändern
(2242), um das Mischen eines Sauerstoffstroms mit atmosphärischer Luft
einzuschalten oder auszuschalten (2244) und um das automatisierte
Bewusstseinsabfragesystem einzuschalten oder auszuschalten (2246)
oder sonstige Änderungen
vorzunehmen. Die Befehlstasten können
darüber
hinaus auch enthalten sein, um die Vorrichtung in einen „Wiederherstellungs"-Modus zu versetzen,
wenn die Prozedur abgeschlossen ist (wenn die Patientenparameter überwacht
sind, die Arzneimittelzuführung
jedoch blockiert ist) (2248) und um den Fall abzuschließen und
einen neuen Fall zu starten (2250) oder um das System herunterzufahren.
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Eine
alternative Version einer bevorzugten Ausführungsform des visuellen Anzeigeabschnittes der
Erfindung ist in 22B dargestellt. Die Abschnitte 2202, 2204, 2206 und 2208 der
Anzeigevorrichtung 2200 zeigen jeweils die aktuelle Sauerstoffsättigung
des Patienten, den Blutdruck, die Herzfrequenz und den Endgehalt
an CO2. Diese Abschnitte, die den physiologi schen
Zustand des Patienten anzeigen, sind einzigartig farbencodiert.
Der smarte Alarmkastenabschnitt 2232, der in einer Aufmerksamkeit
gebietenden Farbe, wie beispielsweise Rot, codiert sein kann, zeigt
dem Arzt den bestimmten Alarm an, der ausgesendet wurde. Wenn beispielsweise
die O2-Sättigung
des Blutes des Patienten unter die Sicherheitsgrenze fällt, wird
der O2-Sättigungsalarm
ausgesendet, und der Pegel der O2-Sättigung erscheint in dem smarten
Alarmkastenabschnitt 2212, wo es durch einen Arzt leicht
zu sehen ist. Zusammengefasst gesagt, welcher Parameter auch immer
den Alarm ausgelöst
hat, er wird zu dem smarten Alarmkastenabschnitt bewegt; der spezifische
Alarmindikator wird jedes Mal, wenn ein Alarm ausgesendet wird,
zu der gleichen Stelle bewegt. Darüber hinaus kann die Stufe der
Kritikalität
des Alarms, die, wie dies voranstehend beschrieben worden ist, durch
entweder die Farbe Gelb oder Rot angezeigt werden kann, in dem Abschnitt
für physiologische
Parameter der Anzeige angezeigt werden. Wenn beispielsweise ein
O2-Sättigungsalarm
einer roten Stufe ausgesendet wird, wird der Hintergrundabschnitt
des O2-Sättigungsabschnittes 2202 in Rot
erscheinen.
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Der
Abschnitt 2214 der Anzeige 2200 zeigt die vergangenen,
aktuellen und vorhergesagten Level (2215) der Arzneimittelverabreichung
(die Arzneimittellevel, die in 22B dargestellt
sind, sind die Level des Lachgases Remifentanil und Propofol). In einer
bevorzugten Ausführungsform
werden die vergangenen, die aktuellen und die vorhergesagten Level
für die
zielgerichtete Infusion graphisch dargestellt, wobei mit den letzten
30 Minuten begonnen wird und die Level für bis 30 Minuten in die Zukunft angezeigt
werden. Die Erfindung umfasst darüber hinaus auch das Eingrenzen
eines Genauigkeitsbereiches der Level für die zielgerichtete Infusion
(nicht dargestellt).
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Die
Anzeigeabschnitte 2220 und 2224 stellen die graphischen
Darstellungen der Patientengesundheits-Parameter wie beispielsweise
unter anderem den A-a-Gradienten (Sauerstoffanreicherungsfunktion)
für die
Lungen, die Ergebnisse der pulmonalen Funktionstests, des Elektrokardiogramms,
die O2-Sättigung
im Blut an.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung kann die visuelle Anzeige 35 (1)
entnehmbar in der oberen Fläche
des Gehäuses 15 integriert
sein und in der Lage sein, aus dem Gehäuse entnommen zu werden und
an einem Rahmen in der Nähe
des Patienten angebracht zu werden, wie beispielsweise als eine
Schiene einer Krankenbahre oder eine Untersuchungstabelle. Alternativ
oder zusätzlich
dazu wird eine visuelle Anzeigevorrichtung des Head-Up-Typs bereitgestellt,
um es einem Nicht-Anästhesisten
zu ermöglichen,
sich in die medizinische oder chirurgische Maßnahme mit einzubringen, während er gleichzeitig
den Systemstatus und die überwachten Werte
des Patienten sowie die Einzelheiten zu den Alarmzuständen sehen
kann. In diesem Fall ist die Anzeigevorrichtung miniaturisiert und
auf einem tragbaren Headset befestigt, oder sie ist eine brillenartige Fassung,
oder an einer einfach zu sehenden Anzeige an der Wand befestigt.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 18 warnen
in einer bevorzugten Ausführungsform
die hörbaren
Alarme 236 den Arzt, wenn ein Patienten- oder ein Systemparameter
außerhalb
des normalen Bereiches liegt. In bevorzugten Ausführungsformen
können
die Alarme aus zwei oder drei Stufen gebildet sein, wobei sie unterschiedliche
Töne aufweisen,
um verschiedene Stufen von Besorgnis oder Kritikalität anzuzeigen.
Wie dies voranstehend beschrieben worden ist, ist, wenn ein Alarm
ausgesendet wird, ein Benutzer umgehend in der Lage, die Ursache
des Alarms zu sehen, da der smarte Alarmkastenabschnitt 2212 der
visuellen Anzeige 200 den Wert des überwachten System- oder Patientenparameters
anzeigt, der zur Aktivierung des Alarms geführt hat.
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21A zeigt Beispiele der Protokolle für das Management
der Arzneimittelzuführung
für dreistufige
Alarme in Reaktion auf Patientenüberwachungsgeräte, und
zwar die Alarme „1", „2" und „3" in Übereinstimmung
mit einer bevorzugten Ausführungsform
eines Aspektes der Erfindung. Diese Alarme können unterschiedliche Töne oder
andere Indikatoren zum Bezeichnen von unterschiedlichen Stufen von
Besorgnis oder Kritikalität
aufweisen. Das Datenflussdiagramm, das in 23A dargestellt
ist, zeigt ein Beispiel der Schritte, die durch die Managementsoftware
oder die Logik der Arzneimittelzuführung für ein solches Protokoll durchgeführt werden, nämlich eins,
bei dem der voranstehend beschriebene elektronische Regler 14 ein
elektronisches Rückmeldungssignal
von einem Puls-Sauerstoffsättigungsmesser,
der die tatsächliche
Menge an Sauerstoffsättigung
in dem Blut eines Patienten überwacht (der
Wert wird durch „SpO2" angegeben)
empfängt. Wie
dies dargestellt ist, wird der SpO2-Wert
mit dem gespeicherten Sicherheitsdatensatz 220, der einen Parameterwert
oder einen Bereich von Parameterwerten enthält, die sichere und auch unerwünschte Zustände von
Sauerstoffsättigung
in dem Blut des Patienten wiedergeben, verglichen. Wenn der SpO2-Wert größer als
der gespeicherte Parameter von 90 % ist oder diesem entspricht,
wird kein Alarm ausgesendet, und es wird keine Regulierung der Arzneimittelzuführung durchgeführt (221a).
Wenn der SpO2-Wert kleiner als 90 % jedoch
größer als
85 % ist (221b), wird der Alarm 1 15 Sekunden lang ausgesendet.
Wenn der Alarm 1 manuell stumm geschalten wird (222a),
wird keine weitere Maßnahme
durch das System durchgeführt.
Wenn der Alarm 1 nicht stumm geschaltet wird, wird die Menge an
Arzneimittel, die zugeführt wird
(in diesem Beispiel das gasförmige
N2O) auf eine Konzentration reduziert, die
geringer ist als 45 % oder auf eine Konzentration, die um 10 % geringer
als die aktuelle Konzentration ist. Die Software-/Logikprozedur
würde für intravenöse verabreichte
und vernebelte Formen von Arzneimitteln auf ähnliche Weise arbeiten, und
die Anweisungen, die bereitgestellt werden (beispielsweise wie in 223)
würden
für sichere
Dosierungen solcher Arzneimittel festgelegt.
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Wenn
darüber
hinaus der Wert der Sauerstoffsättigung
(SpO2) kleiner als 85 % jedoch größer als
oder gleich 80 % (221c) ist, wird der Alarm 2 ausgesendet,
und die Menge an N2O, die zugeführt wird, wird
auf eine Konzentration reduziert, die kleiner als eine Konzentration
von 45 % ist, oder auf eine Konzentration reduziert, die um 10 %
geringer ist als die aktuelle Konzentration. Wenn der Rückmeldungswert
SpO2 von dem Puls-Sauerstoffsättigungsmesser
anzeigt, dass die Sauerstoffsättigung
in dem Blut geringer als 80 % ist, wird der Alarm 3 ausgesendet, und
die Menge an N2O, die zugeführt wird,
wird sofort auf 0 % reduziert (225).
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In 21A werden ähnliche
Protokolle für elektronische
Rückmeldungssignale
von Patientengesundheits-Überwachungsgeräten, die
die Pulsfrequenz, die Menge an Kohlendioxidgehalt in den Endausatemzügen des
Patienten, die Respirationsrate, den systolischen Blutdruck und
Rückmeldungen von
dem automatischen Patientenbewusstseins-Überwachungssystem,
das in Übereinstimmung
mit der Erfindung konstruiert ist, anzeigen, beschrieben. Diese
Protokolle werden mittels Software (und/oder Logik) ausgeführt, die
auf ähnliche
Weise arbeiten, wie die, die in dem Datenflussdiagramm von 23A beschrieben sind. Das heißt, das in 23A dargestellte Protokoll ist ein Beispiel, das
einen überwachten Patientenparameter
verwendet, jedoch wäre
der Betrieb der Erfindung auf ähnliche Weise
durch die verbleibenden Protokolle aus 21A auszuführen.
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Hierbei
sollte beachtet werden, dass die Reaktionen des Systems auf Alarme
(dies wurde voranstehend in Bezug auf Reduzierung und Aussetzung der
Arzneimittelkonzentration beschrieben) auch Anweisungen und/oder
Erhöhungen
bei der Verabreichung von Sauerstoff in Übereinstimmung mit den Patientenzustands-
oder den Systemstatusparametern, die voranstehend beschrieben worden
sind, enthalten könnten.
In den Fällen,
in denen die Arzneimittelzuführung
angehalten wird und reiner Sauerstoff (oder eine Mischung aus O2 und atmosphärischer Luft) bereitgestellt
wird, wobei Rückmeldungssignale anzeigen,
dass der Patient eine geringe O2-Sättigung im
Blut hat, wird ein bevorzugtes System eingerichtet, das als LIFO-Vorrichtung
(„last-in-first-out”) fungiert.
Dies bedeutet, dass, wenn der Regler 14 eine Rückmeldung
empfängt,
die einen nachteiligen Patientenzustand oder einen Maschinenstatus
signalisiert, und die Durchflussregler anweist, den Sauerstoffdurchfluss
einzuschalten, wird der nächste Atemzug,
den der Patient einnimmt, aus reinem O2 sein
(und/oder atmosphärischer
Luft) und nicht aus einem Gemisch aus Arzneimittel und Luft. Dies
kann beispielsweise dadurch erzielt werden, indem der Sauerstoff
für die
Luft direkt dem primären
Inspirationsventil PIV 152 (9A)
und dem Umführungs-Aufnahmeschlauch 149 bereitgestellt
wird.
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21B zeigt Beispiele von Protokollen des Arzneimittelzuführungsmanagements
für zweistufige Alarme
in Reaktion auf Systemstatus-Überwachungsgeräte, nämlich, die
Alarme „1" und „2" in Übereinstimmung
mit einer bevorzugten Ausführungsform
eines Aspektes der Erfindung. Die Alarme können unterschiedliche Töne oder
andere Indikatoren aufweisen, um unterschiedli che Stufen von Besorgnis
oder Kritikalität
zu bezeichnen. Das Datenflussdiagramm, das in 23B dargestellt ist, zeigt ein Beispiel der Schritte,
die durch die Arzneimittelzuführungs-Managementsoftware
und/oder Logik für ein
solches Protokoll durchgeführt
werden, nämlich eines,
bei dem der elektronische Regler 14 (beispielsweise 2A) einen elektronischen Rückmeldungswert
von einem Drucksensor eines O2-Behälters (519),
der indirekt die Menge an Sauerstoff misst, die in einem eingebauten
Sauerstoffbehälter (der
Wert, der durch „O2 verbleibend" angezeigt wird), empfängt. Wie
dies dargestellt ist, wird der Wert des verbleibenden Sauerstoffes
mit einem festgelegten Datensatz aus sicheren Parametern, die, wie
dies voranstehend beschrieben wurde, in einer Speichervorrichtung
gespeichert sind, verglichen, wobei der Datensatz einen „Sollwert" enthält, der
bekannte sichere und unerwünschte
Bedingungen für Sauerstoffbehälterdruck
anzeigt (520). Wenn der Sauerstoffdruck größer als
der Sollwert ist, wird kein Alarm gesendet, und es wird keine Regulierung
der Arzneimittelzuführung
vorgenommen (521). Wenn der O2-Wert
geringer als der Sollwert ist, wird der Alarm „1" ausgesendet (522). Wenn der
Alarm „1" innerhalb von 15
Sekunden manuell stumm geschalten wird, wird keine weitere Maßnahme durch
das System vorgenommen (523). Wenn der Alarm „1" nicht innerhalb
von 15 Sekunden stumm geschalten wird, wird die Menge an Arzneimittel,
die zugeführt
wird, (in diesem Beispiel das gasförmige N2O)
auf eine Konzentration reduziert, die geringer ist, als die Konzentration
von 45 % oder auf eine Konzentration, die um 10 % geringer ist als
die aktuelle Konzentration (524). Die Software- oder Logikprozedur
würde für intravenös verabreichte
und vernebelte Formen von Arzneimitteln auf eine ähnliche
Weise durchgeführt
werden, und die Anweisungen, die bereitgestellt werden (beispielsweise
wie in 524), würden
für sichere
Dosierungen solcher Arzneimittel festgelegt werden.
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In
einem weiteren Beispiel, das in 21B dargestellt
ist, das ein Systemstatus-Überwachungsgerät umfasst,
das anzeigt, ob der Vorrichtung 10 Strom zugeführt wird,
bestimmt eine logische Operation, ob eine Netzunterbrechung aufgetreten
ist. Wenn das Systemstatus-Überwachungsgerät für Strom
signalisiert, dass eine Netzunterbrechung aufgetreten ist, wird
der Alarm „2" ausgesendet, und
die Zuführung
an Arzneimitteln wird auf 0 % heruntergefahren.
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In 21B werden ähnliche
Protokolle für Systemstatus-Überwachungsgeräte beschrieben, die
eine störungssichere
O2-Unterbrechung,
den Gesamtgasdurchfluss, den Arzneimittelbehälterdruck, den Anteil von inspiriertem
Sauerstoff (FIO2) und den Betrieb der Vakuumpumpe
für das
Auffangsystem 48 (6) anzeigen.
Diese Protokolle werden mit der Software (und/oder der Logik) ausgeführt, die
auf ähnliche
Weise wie die funktionieren, die in dem Datenflussdiagramm der 23B beschrieben wird. Das heißt, das in 23B ist ein Beispiel, das Parameter eines Systemstatus-Überwachungsgerätes verwendet,
jedoch ist der Betrieb ähnlich
für das
Ausführen
der verbleibenden Protokolle in 21B.
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In
den voranstehend beschriebenen Beispielen, die eine Reaktion auf
die physiologischen Zustände
des Patienten umfassen, ist ein Zeitabstand zwischen dem Aussenden
des Alarms und einem beliebigen Senken der Arzneimittelzuführung zu
dem Patienten vorhanden. In alternativen Protokollen, die ebenfalls
in den Umfang der Erfindung fallen, unterbricht der elektronische
Regler 14 bei dem Aussenden eines Alarmes sofort die Arzneimittelzuführung oder
reduziert dieselbige. Für
weniger kritische („gelbe") Alarme kann beim
Aussenden des Alarmes die Arzneimittelzuführung zu Leveln von 80 % reduziert werden;
für kritischere
(„rote") Alarme würde die
Arzneimittelzuführung beim
Aussenden des Alarms angehalten. In beiden Fällen wird dem Arzt anschließend Zeit
gegeben, um den Regler 14 anzuweisen, die Arzneimittelzuführung erneut
zu starten (beispielsweise muss der Arzt das Reduzieren der Arzneimittelzuführung übersteuern).
Wenn der Arzt den Regler 14 übersteuert, werden die Arzneimittel
beispielsweise durch eine Bolusmenge erneut initiiert. Dieses Verfahren
verhindert, dass sich der Zustand eines Patienten verschlechtert,
während
ein Arzt auf das Reagieren auf einen Alarm bei aktuellen Arzneimittelleveln
wartet, und es verhindert auch eine Überdosierung, indem dem Arzt
ausreichend Zeit gegeben wird, um die Arzneimittelzuführung erneut
zu initiieren.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf die 1 und 18 stellt
ein Drucker 238 (2, 27)
eine Papierausgabe vor Ort der überwachten
Patientengesundheits-Parameter bereit (beispielsweise die Rückmeldungswerte
von dem einen oder den mehreren Patientengesundheits-Überwachungsgeräten), ebenso
wie von den Alarmzuständen
mit Zeitstempeln, die anzeigen, welcher Typ von Alarm ausgesendet
wird, warum und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht. Diagnostische
LEDs 240 sind an dem Äußeren der
Vorrichtung 10 (beispielsweise 1) befestigt
und elektronisch mit dem Regler 14 gekoppelt und ermöglichen
es dem Arzt, der typischerweise in der Maßnahme involviert ist, die
Systemstatus auf einen Blick zu erfassen; LEDs, die mit der auf
einem Mikroprozessor basierenden Regler 14 gekoppelt sind,
ermöglichen
es darüber
hinaus Kundendiensttechnikern, Fehlerzustände zu bewerten.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung umfasst einen Reihe verschiedener elektronischer Peripheriegeräte, eine
Gruppe interner oder innerhalb des Gehäuses 15 integrierter
Vorrichtungen 10 (beispielsweise 1) und eine
zweite Gruppe des eingebauten elektronischen Reglers 14.
Diese elektronischen Vorrichtungen stellen einen einwandfreien Betrieb
der verschiedenen Aspekte des Systems 10 sicher, einschließlich des
Bereitstellens von Hardwarestatus-Rückmeldungen über Sensoren,
um sicherzustellen, dass die Vorrichtung innerhalb ihrer gewünschten
Parameter arbeitet. Die 19A und 19B beschreiben verschiedene Peripheriegeräte in Übereinstimmung
mit der Erfindung, wobei solche Vorrichtungen eines bekannten, verfügbaren Standardtyps,
der zum gegenwärtigen
Zeitpunkt verfügbar
ist, sein können.
Genauer gesagt, schränken die
internen durch Solenoid-Technik aktivierten Türverriegelungen 190 den
Zugang zu dem Inneren der Vorrichtung 10 ein. Die Türverriegelungen 190 sind innerhalb
des Gehäuses 15 (1)
angeordnet und sind mittels Software, die Protokolle für den Passwortschutz
enthält,
elektronisch mit dem Regler 14 gekoppelt und werden durch
ihn gesteuert. Auf diese Weise wird der Zugang zum Inneren der Vorrichtung 10 mit
Hilfe von Passwörtern
auf befugtes Personal beschränkt.
Dies wird mit der Absicht getan, die Gelegenheiten des Missbrauchs
der pharmazeutischen Mittel „zu
Genesungszwecken" (beispielsweise
N2O), die darin enthalten sind, auf ein
Minimum zu reduzieren. Interne Türstatussensoren 191,
die sich in dem Gehäuse 15 befinden
und elektronisch mit dem Regler 14 gekoppelt sind, erzeugen
Signale, die anzeigen, wenn eine Zugangstür zum Inneren der Vorrichtung 10 geöffnet oder
geschlossen ist. Eine Echtzeituhr 192, die in dem Regler 14 eingebaut
ist, befähigt den
Regler 14 dazu, Zeitstempel für das Gesamtsystem und Patientenaktivitäten bereitzustellen
und ermöglicht
dadurch die Erstellung eines genauen Protokolls des Betriebs des
Pflegesystems 10. Ein eingebauter Umgebungstemperatursensor 193 überwacht
die Außentemperatur
und signalisiert diese dem Regler 14, der mittels Softwarevergleichs-Protokollen
bestätigt,
dass die Vorrichtung 10 hinsichtlich der Umgebungstemperatur
unter den ge wünschten Bedingungen
arbeitet. Ein interner Batterietemperatursensor 194, der
in dem Gehäuse 15 angeordnet und
elektronisch mit dem Regler 14 gekoppelt ist, erzeugt Signale
und stellt diese dem Regler bereit, die anzeigen, ob das Backup-Batterie-Stromsystem
auf korrekte Weise funktioniert und nicht überlastet wird. Ein Neigungssensor 195,
der sich in dem Regler 14 eingebaut befindet, signalisiert
dem Regler, wenn die Vorrichtung 10 bei einem Winkel geneigt
betrieben wird, der außerhalb
der festgelegten Bedingungen liegt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Softwaresteuerungsprozesse des elektronischen Reglers 14 in
einer standardmäßigen Flash-Speichervorrichtung 196 gespeichert,
und eine durch Batterie gesicherte Speichervorrichtung des statischen
RAM (SRAM)-Typs 197 speichert Informationen zum Systemstatus
und Patientenzuständen und
andere Statusinformation bei dem Ereignis eines Wechselstromausfalls.
Ein eingebauter Fehlererfassungsprozessor (FDP – fault detection processor)
signalisiert dem Regler 14 Störungen und ist ein zweiter
Mikroprozessor, der auf dem Computersystem basiert, das den Regler 14 von
seinen Regelungsaufgaben entlastet, wenn ein Fehler in dem Betrieb
erfasst wird. Ein eingebauter Watchdog-Zeitgeber 199 zeigt
dem Regler 14 an, dass die Vorrichtung 10 funktioniert
und setzt den Regler 14 zurück, wenn das System 10 nicht
reagieren kann.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung umfasst darüber
hinaus eine standardmäßige Serienanschlussschnittstelle,
wie beispielsweise einen RS-232C-Serienanschluss für die Datenübertragung
zu und von dem elektronischen Regler 14. Der Anschluss
ermöglicht
beispielsweise das Herunterladen von Softwareupgrades auf den Regler 14 und das
Herunterladen von Patientenprotokolldaten von dem Regler 14.
Eine Schnittstelle, wie beispielsweise ein Schlitz eines PC-Typs
wird ebenfalls bereitgestellt, um das Hinzufügen von Computersupport-Vorrichtungen zu
dem System 10 zu ermöglichen,
wie beispielsweise von Modems oder eines LAN, das beispielsweise
zum Übertragen
von Abrechnungsinformationen zu einem dezentralen Ort verwendet
wird; oder um die Diagnose von Problemen von entfernt gelegenen
Orten zu ermöglichen
und dadurch die Zeit zu minimieren, die für die Fehlersuche- und behebung
und die Abrechnen verwendet wird.
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Hierbei
sollte beachtet werden, dass das Pflegesystem der Erfindung eines
modularen Typs sein kann, wobei seine Funktionen auf voneinander trennbare,
tragbare, einsteckbare Einheiten aufgeteilt werden können. So
können
beispielsweise der elektronische Regler 14, die Anzeigevorrichtungen (2, 35)
und eine oder mehrere Patientengesundheits-Überwachungsgeräte in einem
Modul enthalten sein, die pneumatischen Systeme (Durchflussregler, Druckregler,
Sammelleitung) können
in einem zweiten Modul enthalten sein, und die Grundplatte (3B, 17), die Sauerstoff- und Arzneimittelbehälter (2, 54),
das Auffangsystem und die Vakuumpumpe (3B, 32)
können
in einem dritten Modul enthalten sein. Zusätzlich dazu können die
Aspekte der Patientengesundheits-Überwachungsgeräte oder
der Arzneimittelzuführung
jeweils ihre eigenen Module des Einstecktyps sein. Das System kann beispielsweise
ein einsteckbares Modul des Beatmungsgerätes bereitstellen. Durch dieses
Modulwesen ist das System nicht nur einfacher zu tragen, sondern
es ermöglich
darüber
hinaus auch die Verwendung von ganz bestimmten Leistungsmerkmalen (wie
beispielsweise bestimmter Patientengesundheits-Überwachungsgeräten), während andere
Leistungsmerkmale nicht verwendet werden müssen.
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20 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines Patienteninformations-/und
Abrechnungssystems, das in der Lage ist, eine Schnittstelle mit dem
Pflegesystem 10 zu bilden (1), um das
Abrechnen oder anderes Zusammenstellen von Patienteninformationen
lokal an dem Ort des Benutzens des Systems oder dezentral in einer
Buchhaltungsabteilung durchführen
zu können.
Genauer gesagt, sammelt das Informations-/Abrechnungsspeichersystem 280,
das aus einem bekannten Typ eines auf einem Miroprozessor basierenden
Computersystems, das durch Software gesteuert wird, gebildet sein
kann, Patientendaten 281 und speichert diese, so wie beispielsweise
den Namen, die Anschrift oder andere Abrechnungsinformationen, ebenso
wie gemessene Systembetriebsdaten 282, die während des Betriebs
der Vorrichtung 10 erzeugt werden und in dem Regler 14 gespeichert
werden, so wie beispielsweise Startzeit, Nutzungszeit, Anzahl der
Nutzungen, Dauer der Patientenüberwachung,
Menge des verbrauchten Gases und andere solche Parameter. Die Benutzerzugriffseinrichtung 283,
die eines standardmäßigen Tastaturtyps
sein kann, ermöglicht
es dem Arzt, mit dem Informations-/Abrechnungsspeichersystem 280 zu
interagieren, um zusätzliche
Daten, wie beispielsweise vorab bestimmte Behandlungs- oder Abrechnungsparameter
einzugeben oder um den Status derselben Informationen zu lesen (beispielsweise,
um den Status der gemessenen Systembetriebsparameter 282 zu
lesen). Vorzugsweise wird ein Passwort bereitgestellt, um den Zugriff
auf das Informations-/Abrechnungsspeichersystem 280 zu
ermöglichen.
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Bei
dem Abschluss einer medizinischen oder chirurgischen Maßnahme oder
zu einem anderen gewünschten
Zeitpunkt, verarbeitet das Informations-/Abrechnungsspeichersystem 280 die
empfangenen Daten und sendet diese zu einem Einnahme-/Abrechnungsverarbeitungszentrum 286 an
einem entfernt gelege nen Ort. Das Einnahme-/Abrechnungsverarbeitungszentrum 286 kann
aus einem bekannten, auf Großrechner
basierenden Computersystem, wie beispielsweise das, das durch International
Business Machines (IBM) oder aus einem bekannten Client-Server-Computernetzwerksystem
gebildet sein. An dem entfernt gelegenen Ort wird durch den Drucker 287 eine
Patientenrechnung erzeugt, da andere Ertragsberichte für die Zahlung
an die Anbieter, und so weiter verwendet werden können.
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Die
Erfindung umfasst darüber
hinaus den Schritt, dass ein automatisches Protokoll der Einzelheiten
des Systembetriebs an dem Benutzerstandort durch den Drucker 285 gedruckt
wird, der sich vorzugsweise in der Vorrichtung 10 eingebaut
befindet (1). Solche Systembetriebseinzelheiten
können beispielsweise
sämtliche
Alarm- und tatsächliche Systembetriebszustände, Durchflussgeschwindigkeiten
und/oder überwachte
tatsächliche
physiologische Patientenzustände
umfassen, wie diese durch den elektronische Regler bereitgestellt
werden. Ein Modem oder ein lokales Netz LAN kann verwendet werden,
um Abrechnungs- oder
andere Informationen zu entfernt gelegenen Orten zu senden und um mit
dezentralen Client-/Server- oder anderen Netzwerken 288,
wie dies voranstehend beschrieben worden ist, zu kommunizieren.