DE7233401U - Kabeltrommel - Google Patents

Kabeltrommel

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/02Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using take-up reel or drum

Description

11 11 ·
30. August 1972 G ^443 - grewe
Hugo Brennenstuhl, Tübingen-Pfrondorf
Kabeltrommel
Die Erfindung betrifft eine Kabeltrommel, insbesondere für Haushalte, Werkstätten und dgl«, mit einem in einem Gehäuse drehbar gelagerten Trommelkörper zur zeitweiligen Aufnahme eines auf ihn aufwickelbaren Verlartgerungskabels und einer mindestens eine Steckbuchse aufweisenden Steckdose, die mit dem Trommelkörper drehfest verbunden ist.
Derartige Kabeltrommeln sind an sich bekannt, sie dienen zur Aufnahme eines Verlängerungskabels und besitzen eine Steckdose, die in den meisten Fällen mehrere Steckbuchsenpaare zum Anschluß mehrerer elektrisch betriebenen Geräte aufweist. Der Aufbau der bekannten Kabeltrommeln ist derart , daß der spulenartig ausgebildete Trommelkörper drehbar
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in dem Gehäuse der Kabeltrommel gelagert ist. Das Verlängerungskabel wird durch Drehen des Trommelkörpers in der einen Richtung relativ zum Gehäuse auf- und durch Drehen in der anderen Richtung bzw. Ziehen am freien Kabelende abgewickelt. Das andere Ende des Kabels ist durch die Umfangswand des Trommelkörpers hindurchgeführt und in entsprechender Weise mit den Steckbuchsen der Steckdose verbunden. Es versteht sich, daß die Steckdose mit dem Trommelkörper drehfest verbunden ist, damit keine Biege- und Scheuerbewegungen des Kabelendes an dem Trommelkörper bzw. an der Steckdose auftreten können.
Beim Arbeiten in einem nicht mit einer Beleuchtung ausgestatteten Raum oder beim genauen Ausleuchten von schwierig zugänglichen Stellen findet häufig eine gesonderte Lampe Verwendung, die ein Gehäuse, eine darin gelagerte Fassung mit Glühbirne und in den meisten Fällen auch eine haubenartige Abdeckung der Glühbirne aufweist. Diese Lampe besitzt nun wiederum ein elektrisch leitendes Kabel, mit dem sie beispielsweise an einem Steckbuchsenpaar der Steckdose des Kabelträgers angeschlossen werden kann. In der Handhabung einer Kabeltrommel und einer derartigen Lampe ergeben sich einige Mangel. Beispielsweise besteht keine Möglichkeit, das Anschlußkabel der Lampe geordnet aufzubewahren. In vielen Fällen ist aber dieses Anschlußkabel gar nicht eirforderlich, weil die Länge der
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Verlängerungsschnur der Kabeltrommel an sich völlig ausreichen würde, die beabsichtigte Lichtquelle aufzustellen bzw„ die gewünschte Ausleuchtung des Arbeitsplates zu erreichen. Außerdem sind diese bekannten Anordnungen aufwendig.
Die oben beschriebenen Mängel des Standes der Technik werden gemäß der Erfindung bei einer Kabeltrommel der eingangs beschriebenen Art dadurch beseitigt, daß der Trominelkörper eine Passung mit Glühbirne und eine Abschalteinrichtung für die elektrisch-leitende Verbindung zwischen Glühbirne und Verlängerungskabel aufweist. Die Abschalteinrichtung ist vorzugsweise ein Unterbrecherschalter, der beispielsweise im Bereich der Steckdose angeordnet sein kann. Wesentlich ist, daß die Abschalteinrichtung jedenfalls nicht am Gehäuse der Kabeltrommel angeordnet ist, sondern an dem Trommelkörper bzw. einem mit ihm verbundenen Teil.
In bevorzugter Ausführungsform weist die der Steckdose abgekehrte Stirnwand des Trommelkörpers eine insbesondere zentral angeordnete Öffnung auf, in welche die Fassung der Glühbirne eingesetzt ist. Es versteht sich, daß die Fassung so angeordnet wird, daß die Glühbirne nach außei/zeigt, damit die entsprechende Lichtausbeute erzielt werden kann. Die Glühbirne ist mit einer Haube aus durchsichtigem oder
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durchscheinendem, wärmebeständigem Material, vorzugsweise Kunststoff, abgedeckt. Die Haube bzw. die Abdeckung kann dabei die Glühbirne ganz oder teilweise einschließen. Es sind verschiedene Stufen der Dichtheit der Haube denkbar, je nach Einsatzfall.
Die Haube ist mit der die Fassung der Glühbirne tragenden Stirnwand des Trommelkörpers über ein lösbares Verbindungsmittel verbunden. Ablösbares Verbindungsmittel kann eine Schraubenverbindung, eine Gewindeverbindung, ein matrizenpatrizenförmig ausgebildeter Schnappverschluß od.dgl. vorgesehen sein. Wesentlich ist hler, daß die Verbindung lösbar ist, damit die Glühbirne bei einem Defekt ausgetauscht werden kann.
Zwischen der Stirnwand und dem von der Haube eingeschlossenem Raum, in dem sich die Glühbirne befindet, ist eine Wärmeisolation vorgesehen. Diese kann aus einer gesonderten Isolierplatte, einem außen auf die Stirnwand aufgebrachten Isolierüberzug, einem Luftspalt od.dgl. bestehen. Bei Anwendung eines Luftspaltes als Isoliermittel ist auf eine geringe Spaltweite zu achten.
Es ist aber auch möglich, in den Stirnwänden des Trommelkörpers und in der Haube Lüftungsöffnungen zur Abfuhr der von der Glühlampe verursachten Wärme vorzusehen. Dabei ist
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es möglich, die Fassung der Glühbirne drehbar in dem Trommelkörper zu lagern und drehfest mit der Haube zu verbinden, wobei die Absehalteinrichtung an der der Fassung zugekehrten Rückseite der Steckdose angeordnet ist. Diese Ausbildungsform ist insofern vorteilhaft, als durch die Anordnung der Abschalteinrichtung die Zahl der untergebrachten Steckbuchsen in der Steckdose nicht vermindert wird. Für die Ausbildung der Abschalteinrichtung an der der Fassung zugekehrten Rückseite der Steckdose stehen dem Fachmann zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Es kann beispielsweise ein Unterbrecherkontakt angeordnet werden. Es ist auch möglich, über Schleifringkontakte zu arbeiten, die sich aber nur über einen Teil des Umfanges erstrecken.
Bei einer weiteren, mit besonderen Vorteilen ausgerüsteten Ausführungsform sind die Luftöffnungen in den Stirnwänden und in der Haube derart relativ zueinander versetzt über den Umfang angeordnet, daß sie in der Einschaltstellung der Glühbirne einen durchgehenden Luftkanal bilden, der hervorragend geeignet ist, die von der Glühbirne verursachte Wärme abzuführen. Ein Wärmestau und ein hierdurch verursachter Defekt in der Kabeltrommel werden damit vermieden.
An der Stirnwand des Trommelkörpers, der die Steckdose aufnimmt, Lind mindestens drei zugleich Stanäfüße bildende Nocken vorgesehen, die an sich der Relativdrehung zwischen Gehäuse und Trommelkörper dienen. Diese Nocken enden mit
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ihren freien Enden in einer zu den Stirnwänden parallelen Ebene. Damit ist gleichzeitig ein Freiraum geschaffen, aus welchem die Luft über die Luftöffnungen durch den Trommelkörper und den von der Haube eingeschlossenen Raum streichen kann.
Der Raumformgedanke der Neuerung, der sich in vielfacher Weise konstruktiv verwirklichen läßt, ist an Hand einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt und im folgenden beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Kabeltrommel gemäß der Erfindung in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie II-II in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine ähnliche Schnittdarstellung wie Fig. 2 bei einer weiteren Ausführungsform und
Fig. 4- die Einzelheit A gemäß Fig. 2, jedoch bei einem weiteren abgewandelten Ausführungsbeispiel.
Die Kabeltrommel besteht im wesentlichen aus einem zv;eiteiligen Gehäuse 1, 2, in dem ein ebenfalls zweiteiliger Trommelkörper 3? 4- drehbar gelagert ist. Die beiden Teile
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des Gehäuses 1, 2 werden durch Verbindungsmittel 5> z.B. in Form von Schrauben und dgl., zusammengehalten, während für den Zusammenhalt der Teile des Trommelkörpers 4-, 3 <3.e Verbindungsmittel 6 vorgesehen sind. Es versteht sich, daß die Verbindungsmittel 5» 6 über den Umfang verteilt angeordnet sind. Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, ist damit der Trommelkörper 3» M- gleitend in dem Gehäuse 1, 2 geführt, die Einzelausbildung dieser Gleitführung ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Schutzrechts.
In dem Trommelkörper 3? M- und mit diesem drehfest verbunden ist eine Steckdose 7, die mehrere, z.B. zwei oder drei Steckbuchsen 8 aufweist, wie insbesondere aus Fig. ersichtlich ist. Die Steckdose 7 trägt ferner einen Unterbrecherschalter 9· Der Unterbrecherschalter 9 weist übliche Konstruktion auf und bedarf keiner näheren Erläuterung. Es ist selbstverständlich auch möglich, statt der dargestellten drei Steckbuchsen 8 eine andere Anzahl von Steckbuchsen 8 anzuordnen. Dies richtet sich nach der Größe der Kabeltrommel und dem vorhandenen Einbauplatz.
Der zweiteilige Trommelkörper 3, M- ist spulenartig aufgebaut. Er besitzt einen zylindrischen Teil 10, der von den beiden »Stirnwänden 11, 12 eingeschlossen wird. Zwischen den Stirnwänden 11, 12 und dem zylindrischen Teil 10 einer-
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seits bzw. dem Gehäuse 1 , 2 andererseits ist ein Aufnahmeraum 13 für das Verlängerungskabel 14 gebildet. Es sind nur einige Windungen des Verlängerungskabels dargestellt. Dieses Verlängerungskabel 14 ist in der bekannten Weise als elektrischleitendes Kabel ausgerüstet. Das trommelseitige Ende des Verlängerungskabels 14 wird üblicherweise* durch eine öffnung
15 im zylindrischen Teil 10 des Trommelkörpers 3, 4 durchgeführt und in entsprechender Weise mit den Anschlüssen der Steckbuchsen 8 der Steckdose 7 verbunden. Es versteht sich, daß das Verlängerungskabel 14 in diesem Bereich über eine .Arretierung verfügt. Das freie Ende des Verlängerungskabels 14 ist durch eine nicht dargestellte öffnung im Gehäuse 1, nach außen geführt. Das Verlängerungskabel 14 kann durch Ziehen an diesem Ende von dem Trommelteil 3? 4 abgewickelt werden. Vorzugsweise ist hierbei vorgesehen, daß die Öffnung für das freie Ende des Verlängerungskabels sich unten una tin der Seite des Gehäuses, etwa im Bereich 1a befindet.
Wesentlich ist, daß der Trommelkörper 3, 4 eine Passung I6 und eine zugehörige Glühbirne 17 träp;t, wobei in den Ausführungsbeispielen der Fig. 2 und 3 die Fassung 16 jeweils in eine zentrale Öffnung 18 der Stirnwand 12 eingesetzt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist die Fassung 16 mit der Stirnwand 12 drehfest verbunden. Hierzu dienen die angedeuteten Schrauben 19· Die Fassung
16 verfügt über eine elektrisch leitende Verbindung, die
zu dem Verlängerungskabel 14 führt (auch nicht dargestellt).
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Diese Verbindung ist über den Unterbrechersohalter 9 geführt, damit die Glühbirne 17 wahlweise aus- und eingeschaltet werden kann.
Die Glühbirne 17 ist von einer lichtdurchlässigen oder durchscheinenden Haube 20 aus wärmebeständigem Material, vorzugsweise Kunststoff, umgeben. Gemäß Fig. 2 besitzt die Haube 20 an ihrer der Stirnwand 12 zugekehrten Seite zwei isolierplatten 21, 22, zwischen denen ein Luftspalt 23 gebildet ist. Die Isolierplatten 21, 22 sowie zusätzlich der Luftspalt 23 verhindern bzw. verringern die Wärmeübertragung, d.h. den Übergang der durch den Betrieb der Glühbirne i? entstehenden Wärme auf die übrigen Teile der Kabeltrommel. Dies ist wesentlich, weil infolge einer allzu großen Erwärmung der oft aus Kunststoff bestehende Trommelkörper 3, 4-, das Gehäuse 1, 2 sowie das Verlängerungs kabel 14 Schaden leiden könnten. Um eine diesbezügliche Isolierung zu erreichen, stehen dem Fachmann jedoch mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Gemäß Fig. 4- ist es möglich, die Haube 20 über ein Gewinde 2M direkt aui einen Wulst der mit entsprechendem Gegangewinde ausgestatteten Stirnwand des Trommelkörpers 3» 4- aufzusetzen. Hierbei empfiehlt es sich, die Stirnwand 12 mit einem Isolierüberzug 25 1^u versehen, der beispielweise aufgeklebt, aufgespritzt oder sonstwie aufgebracht werden kann. Man kann auch auf die Wand 21 verzichten und die Isolierung nur mit Hilfe der Wände 22, 22a bewirken. Die Haube kann dann an die
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Wand 22a angeschraubt v/erden. Für die Verbindung der fiaube 20 mit den Isolierplatten 21, 22, der Stirnwand 12 oder sonstigen Teilen der Kabeltrommel stehen wiederum verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Gemäß Fig. 2 werden hier Schrauben 26 eingesetzt. Gemäß der Ausführungsform nach Fig. 3 wird die Haube 20 auf die Isolierkappe 21' mit Hilfe eines matrizen- und patrizenförmigen Schnappverschlusses 27 aufgesetzt. Gleichzeitig wird bei diesem Ausführungsbeispiel ein Luftspalt 23' zwischen der Isolierplatte 21· und der Stirnwand 12 gebildet.
Für bestimmte Zwecke, bei denen eine geschlossene Haube 20 erforderlich ist, wird der durch die Glühbirne 17 entstehenden Wärme durch Isolation entgegengewirkt. In den Fällen, in denen aber eine Haube 21 eingesetzt werden kann, die eine Luftöffnung oder mehrere Luftöffnungrn 2S trägt, kann an sich die Wärmeabfuhr durch entsprechende Belüftung erreicht werden. Ein derartiges Beispiel ist in Fig. 3 dargestellt. In der Stirnwand 11 sind Luftöffnungen 29 und in der Stirnwand 12 Luftöffnungen 29' angeordnet. In der Isolierplatte 21', die auch lediglich als Haubenrückwand ausgebildet sein kann, befinden sich die Luftöffnungen Sämtliche Luftöffnungen 29, 29' und 30 sind über den Umfang verteilt angeordnet. Durch die Luftöffnungen 29, 29', 30, kann die Luft von der einen nach der anderen Seite hindurchstreichen, vtfobei sie die von der Glühbirne 17 verursachte Wärme aufnimmt und nach außen abwirft. Sofern
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jedoch solche öffnungen in der Haube aus Sicherheitsgründen nicht zulässig sind, muß man durch die oben geschilderte Isolierung einen Wärmeübergang zum Kabel verhindern.
In dem obigen Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn ^ie an der Stirnwand vorgesehenen Nocken 31 * die zugleich die Standfüße der Kabeltrommel bilden, entsprechend weit von der Stirnwand 11 abragen und in einer zur Stirnwand 11 parallelen Ebene 32, die die Aufstandsebene bildet, enden. Somit wird ein Freiraum frr die Ansaugung der Kühlungsluft gebildet, wenn die Trommel waagrecht auf die Füße aufgelegt ist. Der Verlauf dieser Kühlungsluft ist vermittels von Pfeilen in Fig. 3 eingezeichnet. Darüberhinaus aber kann die Trommel 3? 4 vermittels der Nocken 31 relativ im Gehäuse 1, 2 gedreht werden, um das Verlängerungskabel 14 aufzuwickeln.
V/ährend bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 die Fassung 16 der Glühbirne 17 drehfest mit der Stirnwand 12 verbunden ist, zeigt die Fig. 3 eine Ausbildungsform, bei der die Fassung 16 relativ drehbar in dem Trommelkörper 5> 4- bzw. an der Stirnwand 12 gelagert ist. Mit der Fassung 16 ist die Haube 20 drehfest verbunden. Hierdurch kann diese relative Beweglichkeit dazu ausgenutzt; werden, um eine Abschalteinrichtung für die elektrisch-leitende Verbindung zwischen der Glühbirne 17 und dem Verlangerungskabel 14-zu schaffen. Für diesen Zweck stehen an sich wieder mehrere
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Möglichkeiten zur Verfügung. In Fig. 3 ist ein Unterbrecherschalter 9" in cLie Rückwand der Steckdose 7 eingesetzt und an der Passung ein Betätigungsnocken 35 angeordnet, so daß der Unterbrecherschalter 9' in der entsprechenden Winkelstellung der Haube 20 zu dem Trommelkörper 3, 4 betätigt wird. Es versteht sich, daß an Stelle der dargestellten Mittel auch eine Schleifringübertragung gewählt werden kann, bei der sich die Kontakte über einen bestimmten Teil des Umfanges erstrecken. Weitere Lösungsmöglichkeiten bieten sich dem Fachmann an. Bei dieser Ausbildungsform ist eine einfache Möglichkeit gegeben, durch Drehung an der Haube 20 die Glühbirne 17 ein- bzw. auszuschalten. Darüberhinaus entsteht der besondere Vorteil, daß die Anzahl der Steckbuchsen 8 an der Steckdose 7 wegen der Anordnung eines Unterbrecherschalters nicht verringert werden muß.
Λ 3 —
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Claims (1)

  1. • *■ * t » I ·
    I * lit It 1
    Ansprüche
    1. Kabeltrommel, insbesondere für Haushalte, Werkstätten und dgl., mit einem in einem Gehäuse drehbar gelagerten Trommelkörper zur zeitweiligen Aufnahme eines auf ihm aufwickelbaren Verlängerungskabels und mit einer mindestens eine Steckbuchse aufweisenden Steckdose, die mit dem Trommelkörper verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Trommelkörper (3) eine Passung (16) mit Glühbirne (17) und eine Abschalteinrichtung für die elektrisch-leitende Verbindung zwischen Glühbirne (17) und Verlängerungskabel (14) aufweist.
    2. Kabeltrommel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschalteinrichtung aus einem Unterbrecherschalter (9, 91) besteht.
    3. Kabeltrommel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschalteinrichtung im Bereich der Steckdose (7) angeordnet ist.
    4. Kabeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die der Steckdose (7) abgekehrte Stirnwand (12) des Trommelkörpers (3, 4-) eine insbesondeie zentral angeordnete Öffnung (18) aufweist, in welche die Fassung (16) der Glühbirne (17) eingesetzt ist.
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    5. Kabeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Glühbirne (17) mit einer Haube 20 aus durchsichtigem oder durchscheinendem, wärmebeständigem Material, vorzugsweise Kunststoff, abgedeckt ist,
    6. Kabeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 55 dadurch gekennzeichnet, daß die Haube (20) mit der die Passung (16) der Glühbirne (17) tragenden Stirnwand (12) über ein lösbares Verbindungsmittel verbunden ist.
    7. Kabeltrommel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das lösbare Verbindungsmittel aus einer Schraubenverbindung (26), einer Gewindeverbindung (2A-), einem matrizenpatrizenförmig ausgebildeter Schnappverschluß (27) oder dgl. ausgebildet ist.
    8. Kabeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Stirnwand (12) und dem von der Haube (20) eingeschlossenen Raum, in dem sich die Glühbirne (17) befindet, eine Wärmeisolation vorgesehen ist.
    9. Kabeltrommel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmeisolation aus einer gesonderton Isolierplatte (21, 22, 21'), einem außen auf die Stirnwand (12) aufgebrachten Isolierüberzug (25), einem Luftspalt (25, 23') oder dgl. besteht.
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    10. Kabeltrommel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierplatte aus zwei Partien besteht, in denen die eine ringartig ist und parallel zur Drehachse des Trommelkörpers verläuft, während die andere dem Mantel eines Kegelstumpfes entspricht und die Verbindung zwischen dem die Fassung für die Glühbirne umgebenden Mittelteil und der ringartigen äußeren Partie bildet.
    11. Kabeltrommel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierplatte noch eine zusätzliche Platte enthält, die rechtwinklig zur Drehachse des Trommelkörpers verläuft.
    12. Kabeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in den Stirnwänden (11, 12) des Trommelkörpers (3, 4·) und in der Haube (20) Lüftungsöffnungen (29, 29', 30, 28) zur Abfuhr der von der Glühlampe (17) verursachten Wärme vorgesehen sind.
    13. Kabeltrommel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fassung (16) der Glühbirne (17) drehbar in dem Trommelkörper (3, ;l·) gelagert und drehend mit der Haube (20) verbunden ist, wobei die Abschalteinrichtung an der der Fassung (16) zugekehrten Rückseite der Steckdose (7) angeordnet ist.
    1zl·. Kabeltrommel nach Anspruch 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftungeöffnungen (29, 29' bzw. 30, 28)
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    in den Stirnwänden (11, 12) und in der Haube (20) derart relativ zueinander versetzt über den Umfang angeordnet sind, daß sie in der Einschaltstellung der Glühbirne (17) einen durchgehenden Luftkanal bilden.
    15. Kabeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stirnwand (11) des Trommelkörpers (3, ^), der die Steckdose (7) zugeordnet ist, mindestens drei zugleich Standfüße bildende Nocken (31) vorgesehen sind.
    16. Kabeltrommel nach Anspruch I5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (31) mit ihren freien Enden in einer zu den Stirnwänden (11, 12) parallelen Ebene (32) enden.
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