EP0268584A1 - Verfahren zum anbau einer einspritzpumpe an eine brennkraftmaschine. - Google Patents

Verfahren zum anbau einer einspritzpumpe an eine brennkraftmaschine.

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EP0268584A1
EP0268584A1 EP86904103A EP86904103A EP0268584A1 EP 0268584 A1 EP0268584 A1 EP 0268584A1 EP 86904103 A EP86904103 A EP 86904103A EP 86904103 A EP86904103 A EP 86904103A EP 0268584 A1 EP0268584 A1 EP 0268584A1
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internal combustion
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Denis Devilliere
Jean Leblanc
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Description

Verfahren zum Anbau einer Einspritzpumpe an eine Brennkraftmaschine.
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren nach dem gattungsbildenden Oberbegriff des Hauptanspruchs und bezieht sich weiterhin auf eine Mehrzylinder- und Einzylinderbrennkraftmaschine mit gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren angebauten Einsteckpumpen. Einzylinder-Einsteckkraftstoffeinspritzpumpen, kurz Einsteckpumpen genannt, werden vorteilhaft immer dann angewandt, wenn bei Motoren mit geringer Zylinderleistung (etwa 2 bis 30 KW/Zyl.) der Aufwand für eine Reihenoder Verteilereinspritzpumpe zu groß i st , und wenn durc h Verwendung kurzer Druckleitungen und den damit erzielbaren besseren Einspritzbedingungen die Einspritzpumpen möglichst nahe an der Einspritzdüse des zugehörigen Motorzylinders montiert werden sollen. Einsteckpumpen haben keinen eigenen Antrieb, sondern werden von einer motoreigenen Nockenwelle angetrieben. Die Regelung der Einspritzmenge erfolgt dabei über eine motoreigene Regelstange, die wie das Fördermengenverstellglied der Einsteckpumpe unterhalb des zugehörigen Befestigungsflansches innerhalb des Pumpeneinpasses der Brennkraftmaschine liegt. Pumpen dieser Bauart sind zum Beispiel von der Firma Robert Bosch GmbH, Stuttgart, mit der Bezeichnung PF 1Q... und PFR 1K... bekannt (siehe z. B. die Druckschrift "Einspritzausrüstung für Dieselmotoren mit Einspritzpumpe PF"; VDT-UBP 001/6 der Robert Bosch GmbH, Stuttgart), und jede dieser Pumpen wird vor ihrem Anbau an die Brennkraftmaschine auf einer Prüfbank unter Verwendung eines Prüfuntersatzes auf eine für alle Pumpen der gleichen Serie gleiche Sollfδrdermenge eingestellt und mit Hilfe einer Justieranordnung in den zugehörigen Pumpeneinpaß der Brennkraftmaschine eingesetzt und dort befestigt. Da die mit einem Fixierstift versehene Justieranordnung bei den vorgenannten Pumpen lediglich deren Anbaulage am Pumpeinpaß festlegt, muß in sehr aufwendiger Weise der Motor am Prüfstand bezüglich der Fördermengen der einzelnen Einsteckpumpen nochmals genau eingestellt werden. Dabei müssen einstellbare Kupplungsteile der motoreigenen Regelstange an die Fördermengenverstellglieder der Einsteckpumpen angekoppelt und eingestellt werden. Bei Ersatz einer Einzelpumpe muß dieser Prüfvorgang nochmals vorgenommen werden.
Aus der EP-PS 0 090 226 ist nun ein Verfahren der gattungsgemäßen Art bekanntgeworden, das die aufgewiesenen Nachteile vermeidet und nach dem Einbau der Einsteckpumpen an die Brennkraftmaschine eine für alle Einsteckpumpen einer Brennkraftmaschine gleiche Fördermenge garantiert. Bei diesem Verfahren wird also erstmals bei vom Einspritzpumpenhersteller garantierter Sollfördermenge auch ohne nachträgliche Einstellung am Motor eine Gleichförderung bei Mehrzylinderbrennkraftmaschinen an allen Einsteckpumpen sichergestellt. Die motoreigene Regelstange kann als einfaches Blechstanzteil mit festgelegten Gegenkupplungsteilen für die Kupplungsteile der Fördermengenverstellglieder der Einsteckpumpen ausgebil det werden, und die Brennkraftmaschine benötigt auch keine Sichtfenster zum Nachstellen der Regelstange mehr. Auch zur Einstellung der erforderlichen Motorleistung braucht der Motor nicht mehr auf die Bremse genommen zu werden, was vor allem sehr vorteilhaft bei einem integrierten Antrieb ist, da z. B. bei einem auf der Motorkurbelwelle festmontierten Aggregat gar keine Möglichkeit mehr besieht, den Motor allein bezüglich seiner Leistung einstellen zu können. Die wesentlichen Merkmale dieses Verfahrens bestehen darin, daß vor dem Anbau der Einsteckpumpe mittels einer am Prüfuntersatz befindlichen Vorrichtung eine erste Justierhilfe, z. B. eine Rißmarke, einer Justieranordnung am Befestigungsflansch der Einsteckpumpe angebracht wird, und an der Brennkraftmaschine wird mittels einer Pumpenattrappe bei in der Prüfgrundstellung blockierter motoreigener Regelstange eine zweite Justierhilfe, z. B. auch eine Rißmarke, der Justieranordnung am Pumpeneinpaß der Brennkraftmaschine jeweils in einer der Prüfgrundstellung des Fördermengenverstellgliedes zugeordneten Lage angebracht. Beim Einsetzen der Einsteckpumpe in den Pumpeneinpaß werden dann beide Justierhilfen zur Deckung gebracht. Die bei dem bekannten Verfahren verwendeten und dort angegebenen Justierhilfen, z. B. Rißmarken oder Loch-Stift-Steckverbindungen, liegen nach ihrem Anbringen unverrückbar fest und lassen sich nicht mehr korrigieren. Dies führt bei versehentlicher Fehleinstellung oder im Fall der Reparatur irgendeines Bauteiles zu aufwendiger Nacharbeit, oder es ist ein Austausch wichtiger Bauteile notwendig.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, das bekannte Verfahren zum Anbau der Einsteckpumpen und die zugehörige Justieranordnung sowie die Brennkraftmaschine derart zu verbessern, daß das Verfahren völlig unabhängig von der Geschicklichkeit des die Einsteckpumpe montierenden Fach arbeiters und bei entsprechenden Stückzahlen auch vollautomatisch durch Roboter ausgeführt werden kann. Bei Fehleinstellungen oder im Reparaturfall soll außerdem das Anbringen der erforderlichen Justierhilfen ohne aufwendige Nacharbeit durch einfaches Nachstellen beliebig oft möglich sein.
Vorteile der Erfindung
Durch das erfindungsgemäße Verfahren mit den im Kennzeichenteil des Hauptanspruchs angegebenen Verfahrensmerkmalen wird die angegebene Aufgabe in vorteilhafter Weise gelöst. Sowohl der als erste Justierhilfe dienende, im Befestigungsflansch verstellbar gelagerte Fixierzapfen des Justierbolzens als auch die als zweite Justierhilfe dienende, für die Aufnahme des Fixierzapfens vorgesehe Fixiernut in der auf der Flanschfläche des Pumpeneinpasses angebrachten Einstellplatte sind voll einstellbar und können in ihrer nach der Einstellung eingenommenen Lage gesichert werden. Beim Einsetzen der Einsteckpumpe in den Pumpeneinpaß wird dann das Fördermengenverstellglied mit der motoreigenen Regelstange gekuppelt und der Fixierzapfen in die Fixiernut der Einstellplatte lediglich eingesteckt. Damit ist dieser Montagevorgang völlig unabhängig von der Geschicklichkeit des Monteurs, und bei Fehleinstellungen oder in einem Reparaturfall können die erforderlichen Einsteilarbeiten ohne aufwendige Nacharbeit durch einfaches Nachstellen beliebig oft wiederholt werden. Wird gemäß Anspruch 2 der den Fixierzapfen tragende Justierbolzen als eine Stirnkurbel mit exzentrisch angebrachtem Fixierzapfen ausbildet, dann kann der Justierbolzen in vorteilhafter Weise als Stellwerkzeug für das Verdrehen der Einspritzpumpe verwendet werden, wodurch die Fördermengeneinstellung an der Einsteckpumpe wesentlich vereinfacht und verbilligt wird. Gemäß Anspruch 3 wird die Einstellplatte als Auflage für den Befestigungsflansch der Einsteckpumpe zwischen Befestigungsflansch und Flanschfläche des Pumpeneinpasses eingelegt und kann somit zugleich als Vorhubeinstellplatte dienen.
Durch die in Anspruch 4 festgelegten Verfahrensmerkmale werden alle Pumpen der gleichen Serie mit einem gleichen Vorstehmaß vom Befestigungsflansch bis zur äußersten antriebsseitigen Begrenzung der Einsteckpumpe geliefert, und am Pumpeneinpaß der Brennkraftmaschine wird das gleiche Vorstehmaß durch Auswahl der mit passender Dickenabmessung bereitgestellten Einstellplatten eingestellt, so daß ohne besondere Anpassung der den Vorhub bestimmenden Abmessungen jede Einsteckpumpe der gleichen Serie in jeden beliebigen Pumpeneinpaß der Brennkraftmaschine eingesetzt werden kann. Der den Förderbeginn bestimmende Vorhub ist dann ohne Einpaß- und Anpaßarbeiten und ohne Vornahme aufwendiger Überprüfungsarbeiten sicher gewährleistet, und die Einstellplatten dienen zugleich als VorhubeinsteilScheiben.
In Anspruch 5 sind die Merkmale der zugehörigen Mehrzylinderbrennkraftmaschine festgelegt, deren motoreigene Regelstange, wie aus der eingangs zitierten EP-PS 0 090 226 bekannt, einstückig mit den im Zylinderabstand angebrachten Gegenkupplungsteilen für die Fördermengenverstellglieder der in Reihe angeordneten Einsteckpumpen ausgebildet ist, und die mit je einer von zwei Justierhilfen gebildeten Justieranordnung für den Anbau der Einsteckpumpen ausgestattet ist. Zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4 ist diese Mehrzylinderbrennkraftmaschine gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 5 ausgebildet, und es werden die bereits zum Verfahren genannten Vorteile erreicht. Bei einer gemäß Anspruch 6 ausgebildeten Ausführungsvariante der zugehörigen Mehrzylinderbrennkraftmaschine ist der die erste Justierhilfe bildende Fixierzapfen innerhalb einer gegenüber der Auflagefläche des Befestigungsflansches der Einsteckpumpe zurückgesetzten und radial nach außen hin offenen Aussparung angebracht, und die Einstellplatte hat annähernd die Form einer kleinen U-Scheibe, die von außen her in die Aussparung hineinragend mit einer die zweite Justierhilfe bildenden Fixiernut den Fixierzapfen zweiseitig umfaßt und mittels einer Schraube auf der Flanschfläche des Pumpeneinpasses befestigt ist. Eine solche kleine Einstellplatte ist billig und einfach herzustellen und übernimmt keine weiteren Funktionen, so daß sowohl bezüglich der Dickentoleranz als auch der Planheit dieser Platte keine besonderen Anforderungen gestellt werden, wie dies notwendig wäre, wenn die Einstellplatte auch zugleich als Vorhubeinstellscheibe dienen würde.
Auch bei einer gemäß Anspruch 7 ausgebildeten und zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2 mit der von den zwei Justierhilfen gebildeten Justieranordnung ausgestatteten Einzylinderbrennkraftmaschine sind die vorstehend zu Anspruch 6 genannten Vorteile erzielbar.
Um den Anbau der Einstellplatte zu erleichtern, ist gemäß Anspruch 8 die U-scheibenförraige Einstellplatte außer mit der Fixiemut und mindestens einer Durchgangsöffnung für die Befestigungsschraube noch mit einem Hilfsmittel zum Ausrichten der Anbaulage der Einstellplatte versehen; und gemäß Anspruch 9 wird dieses Hilfsmittel von zwei vorzugsweise symmetrisch zur Fixiernut angeordneten Ausnehmungen gebildet, in die dann Lagesicherungszapfen der Pumpenattrappe eingreifen können. Zeichnung
Zwei Ausführungsbeispiele zur Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens und der zugehörigen Brennkraftmaschine werden nachstehend anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt Figur 1 das erste Ausführungsbeispiel mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten und an der zugehörigen Brennkraftmaschine montierten Einsteckpumpe und Figur 2 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles II in Figur 1; die Figuren 3 bis 7 dienen der Erläuterung des Verfahrens und Figur 3 zeigt in vereinfachter Darstellung das für die Einstellung des Vorhubes erforderliche Vorstehmaß UT, Figur 3a einen Ausschnitt lIla aus Figur 3 mit zur Einstellung des Vorhubes auswechselbarem Federteller, Figur 4 die zur Einstellung der Fördermenge mit Festlegung der ersten Fixierhilfe in einen Prüfuntersatz eingesetzte Einsteekpumpe, Figur 5 eine Skizze zur Einstellung des mit dem Vorstehmaß UT korrespondierenden Tiefenmaßes an der Brennkraftmaschine, Figur 6 den Pumpeneinpaß an der Brennkraftmaschine mit eingesetzter Pumpenattrappe zur Einstellung der Lage der Einstellplatte und Figur 7 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles VII in Figur 6; Figur 8 zeigt das zweite Ausführungsbeispiel mit in eine Aussparung am Befestigungsflansch der Einsteckpumpe hineinragender Einstellplatte, teilweise geschnitten längs der Linie VIII in Figur 9, und Figur 9 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles IX in Figur 8.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Die Figuren 1 und 2 zeigen in Längsschnitt und Draufsicht eine schrägkantengesteuerte, in ein Gehäuse 10 der zugehörigen Brennkraftmaschine eingesetzte Einzylinder-Einsteckkraftstoffeinspritzpumpe 11, nachfolgend kurz Sinsteckpumpe genannt. Innerhalb eines Pumpengehäuses 12 ist unter Zwischenschaltung eines Druckventils 13 mittels einer Rohrverschraubung 14 ein Pumpenzylinder 15 in an sich bekannter Weise im Pumpengehäuse 12 befestigt. Innerhalb des Pumpenzylinders 15 ist ein Pumpenkolben 16 axial und drehbeweglich geführt und trägt auf seiner Mantelfläche eine schräge Steuerkante 17, die zur Bestimmung der Fördermenge mit einer Steuerbohrung 18 in der Wand des Pumpenzylinders 15 zusammenwirkt. Eine ein Fördermengenverstellglied 19 bildende Regulierhülse ist drehfest mit dem Pumpenkolben 1 6 gekoppelt, gestattet aber dessen Hubbewegung und trägt als ein Kuppiungsteil 20 zur Betätigung durch eine motoreigene Regelstange 21 einen an einem Lenkerarm befestigten, parallel zur Pumpenkolbenlängsachse angeordneten Mitnehmerbolzen. Das Kupplungsteil 20 greift in ein schlitzartiges Gegenkupplungsteil 22 an der motoreigenen Regelstange 21 ein. Die motoreigene Regelstange 21 ist für den Einsatz in einer Mehrzylinderbrennkraftmaschine einstückig mit den im Zylinderabstand lagefest angebrachten Gegenkupplungsteilen 22 ausgebildet (nicht näher dargestellt). Die zugehörigen Einsteckpumpen 11 sind dann auch im gleichen Zylinderabstand in je einen Pumpeneinpaß 23 des Gehäuses 10 der Brennkraftmaschine eingesetzt, und jeder Pumpeneinpaß 23 ist anbauseitig mit einer Flanschfläche 23a zur Befestigung der Einsteckpumpe 11 versehen.
Das Pumpengehäuse 12 der Einsteckpumpe 11 trägt einen radial vorspringenden Befestigungsflansch 24 , der im dargestellten Beispiel zwei Durchgangsbohrungen 25 für Befestigungsschrauben 26 enthält (siehe Figur 2). Die Durchgangsbohrungen 25, die auch als Langlöcher ausgebildet werden können, sind so groß, daß eine teilweise Verdrehung des Pumpengehäuses 12 zur Grundeinst eliung der Fördermenge möglich ist.
Für den lagerichtigen Einbau der Einsteckpumpe 11 ist an der Verbindungsstelle zwischen Befestigungsflansch 24 der Einsteckpumpe 11 und Flanschfläche 23a am Gehäuse 10 eine Justieranordnung 27 vorhanden, die von zwei Justierhilfen gebildet wird. Als erste Justierhilfe dient ein im Befestigungsflansch 24 drehverstellbar gelagerter und antriebsseitig vorstehender Fixierzapfen 28 eines Justierbolzens 29. Dieser Justierbolzen 29 ist als eine Stirnkurbel mit exzentrisch angebrachtem Fixierzapfen 28 ausgebildet und kann in dieser Ausgestaltung zugleich als Einstellwerkzeug für das Verdrehen der Einsteckpumpe verwendet werden. Es ist auch ein Justierbolzen mit zentrisch angeordnetem Fixierzapfen denkbar, der dann in Umfangsrichtung verschiebbar in einem Langloch des Befestigungsflansches 24 befestigt werden muß (nicht dargestellt). Die Einbaulage des Fixierzapfens 28 ist durch eine Befestigungsmutter 30 gesichert und zusätzlich noch durch eine Kappe 31 plombiert. Selbstverständlich kann der Justierbolzen 29 auch durch andere Sicherungsmittel, wie Verstemmen, gegen Verdrehen gesichert werden.
Zwischen dem Befestigungsflansch 24 der Einsteckpumpe 11 und der Flanschfläche 23a an der Brennkraftmaschine ist eine Einstellplatte 32 eingelegt, die mit einer die zweite Justierhilfe bildenden Fixiernut 33 (siehe auch Figur 7 ) den Fixierzapfen 28 zweiseitig umfaßt und außer Durchgangsöffnungen 34 für die Befestigungsschrauben 26 der Einsteckpumpe 11 und einer zentralen Öffnung 35 zur Aufnahme des Pumpengehäuses 12 noch Durchgangsöffnungen 36 für der Befestigung der Einstellplatte 32 dienende Schrauben 37 aufweist. Auch diese Durchgangsöffnungen 3 k und 36 in der Einstellplatte 32 sind so groß ausgeführt, daß sie, wie die Durchgangsbohrungen 25 im Befestigungsflansch 24 der Einsteckpumpe, die weiter hinten beschriebene notwendige teilweise Verdrehbarkeit der Einstellplatte 32 zulassen. Auch diese Durchgangsöffnungen 34 und 36 können selbstverständlich als Langlöcher ausgebildet sein.
Am Fuß des Pumpenkolbens 16 ist ein Federteller 33 befestigt, der in der Ausführungsvariante nach Figur 1 eine Vorhubplatte 39 mit der Dickenabmessung e aufnimmt, deren äußere Stirnfläche eine antriebsseitige Begrenzung 4 1 der Einsteckpumpe 11 bildet. Ein strichpunktiert angedeuteter Rollenstößel 42 gehört bei der beschriebenen Bauart der Einsteckpumpe 11 zum Nockenantrieb 43 (siehe auch Figur 5) der Brennkraftmaschine kann aber auch in einer anderen bekannten Bauart der Einsteckpumpen integrierter Bestandteil der Pumpe sein. Durch Auswahl der Dickenabmessung e der Vorhubplatte 39 wird das den Vorhub VH des Pumpenkolbens bestimmende, im unteren Totpunkt eingenommene Vorstehmaß UT vom Befestigungsflansch 24 bis zur äußersten antriebsseitigen Begrenzung 41 eingestellt. Der Vorhub VH ist der Teil des Pumpenkolbenhubes, der von der pumpenarbeitsraumseitigen Stirnfläche des Pumpenkolbens 16 bis zum Verschließen der Steuerbohrung 18 zurückgelegt wird.
Die Figuren 3 bis 7 dienen der Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Anbau der Einsteckpumpen 11 an eine Brennkraftmaschine und enthalten auch die notwendigen Vorrichtungen.
Figur 3 zeigt noch einmal das vom Befestigungsflansch 24 bis zur antriebsseitigen Begrenzung 41 der Einsteckpumpe reichende Vorstehmaß UT, und in Figur 3a ist ausschnittweise und in vergrößerter Darstellung als Ausführungsvariante zum Federteller 38 ein Federteller 38' am Kolbenfuß des Pumpenkolbens 1 6 angebracht, dessen Dickenabmessung e ebenfalls der Einstellung des Vorstehmaßes UT dient, und der mit seiner antriebsseitigen Stirnfläche die antriebsseitige Begrenzung 41 der Einsteckpumpe 11 bildet.
Figur 4 zeigt die zur Fördermengeneinstellung in einen Prüfuntersatz 44 eingesetzte Einsteckpumpe 11. Der als erste Justierhilfe dienende Fixierzapfen 28 wird dabei von einer als Fixiernut ausgebildeten und als Vorrichtung zum Anbringen der ersten Fixierhilfe dienenden Ausnehmung -5 aufgenommen, und das Kupplungsteil 20 des Fördermengenverstellgliedes 19 wird von einer der motoreigenen Regelstange 21 entsprechenden Stellstange 46 des Prüfuntersazzes 44 m der Prüfgrundstellung (z. B. Mittelstellung) oder in einer um ein vorbestimmtes Abstandsmaß von dieser Prüfgrundstellung abweichenden Prüfstellung festgehalten. Die dabei eingenommene Winkellage zwischen dem Kupplungsteil 20 und dem Fixierzapfen 28 ist gleich dem in den Figuren 2 und 7 eingezeichneten Winkel α bei in der Prüfgrundstellung stehender motoreigener Regelstange 21.
Figur 5 zeigt die für die Festlegung des Vorhubes an der Einsteckpumpe erforderlichen Abmessungen am Pumpeneinpaß 23 der Brennkraftmaschine. Das an der Einsteckpumpe 11 eingestellte Vorstehmaß UT wird an der Brennkraftmaschine als Tiefenmaß eingestellt, ist aber gleich bezeichnet. Es setzt sich zusammen aus einem von der Flanschfläche des Pumpeneinpasses 23 bis zu einer Auflagefläche 47 am Nockenantrieb 43 reichenden Abstandsmaß X und der Dickenabmessung c der Einstellplatte 32, die in verschiedenen Dickenabmessungen bereitgestellt wird. Der Nockenantrieb 43 umfaßt hier auch den Rollenstößel 42, so daß die Auflagefläche 47 sich am Rollenstößel 42 des Nockenantriebes 43 befindet. Würde eine Einsteckpumpe mit integriertem RollenStößel verwendet, dann würde das Maß UT bis zum Grundkreis des zugehörigen Antriebsnockens reichen, der dann die Auflagefläche 47 bildet. An der Einsteckpumpe wird dann das Vorstehmaß UT durch Auswechseln der Rollen hergestellt.
Die Figuren 6 und 7 zeigen unter anderem eine in den Pumpeneinpaß 23 eingesetzte und der Einstellung der Einstellplatte 32 dienende Pumpenattrappe 48. Die Pumpenattrappe 48 weist einen mindestens einem Teil des Pumpengehäuses 12 entsprechenden Attrappenkörper 49 auf, der in den Pumpeneinpaß 23 eingesetzt wird und außer einem dem Kupplungsteil 20 des Fördermengenverstellgliedes 19 entsprechenden lagefesten Kupplungsteil 50 an einem flanschartigen Vorsprung 51 einen dem Fixierzapfen 28 in Lage und Größe entsprechenden Fixierzapfen 52 trägt. Das lagefeste Kupplungsteil 50 und der Fixierzapfen 52 stehen in einem festgelegten, der Prüfgrundstellung der motoreigenen Regelstange 21 zugeordneten Winkeiabstand zueinander, der durch den Winkel ok gekennzeichnet ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Anbau der Einsteckpumpen 11 an die entsprechend ausgebildete Brennkraftmaschine wird insbesondere unter Zuhilfenahme der Figuren 3 bis 7 der Zeichnung nachstehend beschrieben und weist folgende Verfahrensschritte beia ersten Ausführungsbeispiel auf:
a) Vor dem Anbau der Einsteckpumpe 11 wird zur Einstellung des den Förderbeginn bestimmenden Vorhubes VH ein engtoleriertes, für alle Pumpen der gleichen Serie gleiches Vorstehmaß UT (siehe Figuren 1 und 3) vom Befestigungsflansch 24 bis zur äußersten antriebsseitigen Begrenzung 41 der Einsteckpumpe 11 durch Einbau oder Auswechseln eines dazu vorgesehenen, mit passender Dickenabmessung e bereitgestellten Bauteiles, z. B. des Federtellers 38' in Figur 3a oder der Vorhubplatte 39 in Figur 1, eingestellt;
b) ebenfalls noch vor dem Einbau der Einsteckpumpe 11 wird am Pumpeneinpaß 23 der Brennkraftmaschine (siehe Figur 5) das gleiche Vorstehmaß UT als Tiefenmaß unter Einbeziehung der Einstellplatte 32 bis zur Auflagefläche 47 am Nockenantrieb 43 durch Auswahl der mit passender Dikkenabmessung c bereitgestellten Einstellplatte 32 eingestellt;
c) zum Einstellen der Fördermenge und der Lage der ersten Justierhilfe der Justieranordnung 27 wird die Einsteckpumpe 11 in den Prüfuntersatz 44 eingesetzt und das Kupplungsteil 20 des Fördermengenverstellgliedes 19 wird von der Stellstange 46 des Prüfuntersatzes 44 an der Prüfbank in der Prüfgrundstellung oder in einer um ein vorbestimmtes Abstandsmaß von dieser Prüfgrundstellung abweichenden Prüfstellung festgehalten, der als erste Justierhilfe dienende Fixierzapfen 28 ist dabei von der Ausnehmung 45 des Prüfuntersatzes 44 aufgenommen;
d) bei mit einer festgelegten Prüfdrehzahl angetriebener Prüfbank wird die Fördermenge der Einsteckpumpe 11 gemessen und letztere solange verdreht, bis die Fördermenge einer Sollfördermenge entspricht, wobei als Stellwerkzeug der mit dem exzentrischen Fixier zapfen 28 versehene Justierbolzen 29 benutzt wird;
e) die eingestellte, der Sollfördermenge zugeordnete Drehlage der Einsteckpumpe 11 wird an dieser festgehalten, indem der Justierbolzen 29 in seiner nach dem Einstellen der Fördermenge eingenommenen Lage gesichert wird, d. h. die Befestigungsmutter 30 wird angezogen und die Plombierkappe 31 eingedrückt;
f) zur Vorbereitung des Anbaus der Einsteckpumpe am Pumpeneinpaß 23 der Brennkraftmaschine (siehe Figuren 6 und 7) wird die motoreigene Regelstange 37 in die Prüfgrundstellung gebracht und in dieser Stellung blockiert, dann wird eine Pumpenattrappe 48 durch die zentrale Öffnung 35 der Einstellplatte 32 hindurch in den Pumpeneinpaß 23 eingesetzt und mit seinem lagefesten Kupplungsteil 50 in das Gegenkupplungsteil 22 der Regelstange 21 eingeführt, dabei wird bei gelösten Schrauben 37 die Einstellplatte 32 in eine solche Lage gedreht, daß ihre als zweite Justierhilfe dienende Fixiernut 33 den Fixierzapfen 52 der Pumpenattrappe 43 aufnimmt; Fixierzapfen 52 und Kupplungsteil 50 stehen jetzt in dem mit dem Winkelα gekennzeichneten festgelegten Winkelabstand, der auch der Einstellung des als erste Justierhilfe dienenden Fixierzapfens 28 an der Einsteckpumpe zugrundelag, in dieser Lage wird die Einstellplatte 32 durch Anziehen der Schrauben 37 am Pumpeneinpaß 23 fixiert und danach die Pumpenattrappe 48 wieder entfernt;
g) jetzt wird die Einsteckpumpe 11 in den Pumpeneinpaß 23 eingesetzt und das Fördermengenverstellglied 19 mit der motoreigenen Regelstange 21 gekuppelt, indem das Kupplungsteil 20 in das Gegenkupplungsteil 22 eingeführt wird (siehe Figur 1), zugleich wird der Fixierzapfen 28 in Überdeckung mit der Fixiernut 33 der Einstellplatte 32 gebracht und in diese Nut eingeführt; in dieser Einbaulage wird die Einsteckpumpe 11 durch die Befestigungsschrauben 26 an der Brennkraftmaschine befestigt;
h) ein Begrenzungsanschlag für die Regelstange 21 wird auf eine der Prüfstellung entsprechende oder zugeordnete Vollaststellung eingestellt und die Blockierung der motoreigenen Regelstange 21 wieder gelöst.
Das vorstehend beschriebene Verfahren kann weitgehend automatisiert werden, und die Montage der Einsteckpumpen z. B. durch Roboter vorgenommen werden, da keine manuell und vom Facharbeiter auszuführende Ausrichtarbeiten mehr notwendig sind. Das zweite, in den Figuren 8 und 9 dargestellte Ausführungsbeispiel zur Durchführung einer Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Verfahrens unterscheidet sich im wesentlichen nur durch eine geänderte Ausgestaltung der Justieranordnung 27A. Gleiche Teile sind deshalb mit gleichen Bezugszeichen, abweichende Teile zusätzlich mit dem Großbuchstaben A bezeichnet und neue Teile mit neuen Bezugszeichen versehen.
In einem beim dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel seitlich vorstehenden Teil des Befestigungsflansches 24A der Einsteckpumpe 11A ist der Justierbolzen 29 verstellbar gelagert und wie beim ersten Ausführungsbeispiel stirnseitig mit dem die erste Justierhilfe bildenden Fixierzapfen 28 versehen. Dieser Fixierzapfen 28 ragt antriebsseitig nicht wie beim ersten Ausführungsbeispiel über eine Auflagefläche 24a des Befestigungsflansches 24A hinaus, sondern liegt innerhalb einer Aussparung 55, die parallel zur Auflagefläche 24a des Befestigungsflansches 24A zurückgesetzt und radial nach außen hin offen ist. In diese Aussparung 55 hinein ragt die Einstellplatte 32A, die annähernd die Form einer kleinen U-Scheibe hat. Sie umfaßt in der gezeigten Anbaulage mit der die zweite Justierhilfe bildenden Fixiernut 33 den Fixierzapfen 28 an zwei gegenüberliegenden Seiten und ist mittels einer Schraube 37 auf der Flanschfläche 23a des Pumpeneinpasses 23 am Gehäuse 10 der Brennkraftmaschine befestigt.
Die U-scheibenförmige Einstellplatte 32A ist außer mit der zur Einsteckpumpe 11 A hin offenen Fixiemut 33 und einer Durchgangsöffnung 36 für die der Befestigung dienende Schraube 37 noch mit einem Hilfsmittel zum Ausrichten der Anbaulage der Einstellplatte 32A versehen. Dieses Hilfsmittel ist von zwei beidseitig der Fixiemut 33, von der Pumpenmitte her gesehen, nach außen versetzt und symmetrisch zur Fixiemut angebrachten Ausnehmungen 56 gebildet. Diese Ausnehmungen 56 dienen der Aufnahme von Lagesicherungszapfen an der Pumpenattrappe, die nicht dargestellt aber ähnlich der Pumpenattrappe 48 in den Figuren 6 und 7 aufgebaut ist. Diese Pumpenattrappe trägt außer dem Fixierzapfen 52 also noch an einem radial nach außen verlängerten Teil des Vorsprungs 51 die beiden lagemäßig den Ausnehmungen 56 entsprechenden Lagesicherungszapfen, damit die Einstellplatte 32A in jeder durch die Prüfstellung der motoreigenen Regelstange 21 (siehe Figur 7) oder eines entsprechenden Regelgliedes festgelegten Anbaulage radial zur Längsachse der Einsteckpumpe 11A hin ausgerichtet ist.
Zwischen der Flanschfläche 23A bzw., wie dargestellt, zwischen einer Plansenkung 57 im Bereich dieser Flanschfläche 23a und der Auflagefläche 24a des Befestigungsflansches 24A sind eine Dichtscheibe 58 und eine oder mehrere Vorhubeinstellscheiben 59 eingelegt, deren Gesamtdicke entsprechend dem Maß c in Figur 5 vorher in dem entsprechenden Verfahrensschritt b festgelegt wurde. Die Dicke dieser Scheiben 58, 59 und der Einstellplatte 32A sowie die Höhe des Fixierzapfens 28 sind so aufeinander abgestimmt, daß immer ein in Figur 8 mit d bezeichnetes Spiel zwischen der Einstellplatte 32A und der Ausnehmung 56 vorhanden ist, ebenso zwischen der Stirnfläche des Fixierzapfens 28 und der Flanschfläche 23a.
Das unter Verwendung der zu den Figuren 8 und 9 beschriebenen Justieranordnung 27A durchgeführte Verfahren zum Anbau der Einsteckpumpe 11A an die entsprechend ausgebildete Brennkraftmaschine weicht in einigen Verfahrensschritten nur geringfügig von dem zum ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Verfahren ab. So wird beim Verfahrensschritt b, wie bereits gesagt, das dem Vorstehmaß UT entsprechende Tiefenmaß durch Auswahl der in erforderlicher Anzahl oder mit passender Dickenabmessung bereitgestellten Vorhubeinstellscheibe 59 eingestellt; die Verfahrensschritte a, c, d und e werden unverändert übernommen, beim Verfahrensschritt f wird anstelle der die gesamte Flanschfläche abdeckenden Einstellplatte 32 die kleine U-scheibenförmige Einstellplatte 32A mittels der Pumpenattrappe in die entsprechende Lage gebracht und mit der Schraube 37 festgeschraubt; die Verfahrensschritte g und h unterscheiden sich wiederum nicht. Die nach den vorbeschriebenen Verfahrensvarianten angebauten Einsteckpumpen 11 und 11A brauchen nach ihrem Anbau in der Regel nicht mehr bezüglich der Vollasteinstellung überprüft zu werden, und auch die Leistungseinstellung der Brennkraftmaschine und Überprüfung der Leistung erübrigen sich bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens, bzw. es wird nur eine kurze Funktionsprüfung durchgeführt. Bei Mehrzylinderbrennkraftmaschinen fällt damit auch das sonst sehr aufwendige Gleichstellen der einzelnen Pumpenelemente weg und die motoreigene Regelstange kann einstückig mit den im Zylinderabstand angebrachten Gegenkupplungsteilen für die Fördermengenverstellglieder der Einsteckpumpen ausgebildet werden. Die erstgenannten Vorteile sind aber auch bei Einzylinderbrennkraftmaschinen erzielbar, und auch deren Regelstange oder deren entsprechend ausgebildetes Regelglied (Regelhebel) braucht nach dem Einbau der Einsteckpumpe nicht mehr bezüglich der Grundeinstellung eingestellt oder korrigiert zu werden.
Die Erfindung erstreckt sich auch auf in den Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine eingeset zte Pumpedüsen , die von der motoreigenen Nockenwelle angetrieben und über eine motoreigene , für alle Pumpedüsen gemeinsame Regelstange gesteuert werden , denn die mit der zugehörigen Einsprit zdüse zu einer Baueinheit zusammengebauten Einzeleinsprit zpumpen stellen auch "Einsteckpumpen" dar .

Claims

Ansprüche
1. Verfahren zum Anbau mindestens einer Einzylinder-Einsteckkraftstoffeinspritzpumpe an eine Brennkraftmaschine, bei dem die schrägkantengesteuerte und mit einem Befestigungsflansch am Pumpengehäuse versehene Einsteckpumpe vor ihrem Anbau bezüglich ihres den Förderbeginn bestimmenden Vorhubes eingestellt und auf einer Prüfbank unter Verwendung eines Prüfuntersatzes bei in einer vorbestimmten Prüfgrundstellung (z. B. Mittelstellung) oder in einer um ein vorbestimmtes Abstandsmaß von dieser Prüfgrundstellung abweichenden Prüfstellung festgehaltenem Fördermengenverstellglied durch Verdrehen der Einsteckpumpe auf eine zugehörige Sollfördermenge eingestellt und anschließend mit Hilfe einer Justieranordnung in einen Pumpeneinpaß der Brennkraftmaschine eingesetzt und dort befestigt wird, wobei vor dem Anbau der Pumpe mittels einer am Prüfuntersatz befindlichen Vorrichtung eine erste Justierhilfe der Justieranordnung am Befestigungsflansch der Einsteckpumpe und mittels einer Pumpenattrappe bei in der Prüfgrundstellung blockierter motoreigener Regelstange eine zweite Justierhilfe an einer Flanschfläche des Pumpeneinpasses der Brennkraftmaschine jeweils in einer der Prüfgrundstellung des Fördermengenverstellgliedes zugeordneten Lage angebracht und ferner beim Einsetzen der Einsteckpumpe in den Pumpeneinpaß beide Justierhilfen zur Deckung gebracht wurden, dadurch gekenn zeichnet, daß vor dem Anbau der Einsteckpumpe (11; 11A) bei dem zum Einstellen der Fördermenge erfolgenden Verdrehen der Einsteckpumpe ein als die erste Justierhilfe der Justieranordnung (27; 27A) dienender und zur Flanschfläche (23a) am Pumpeneinpaß (23) hinweisender Fixierzapfen (28) eines im Befestigungsflansch (24; 24A) verstellbar gelagerten Justierbolzens (29) mittels einer den Fixierzapfen (28) aufnehmenden Ausnehmung (45) im Prüfuntersatz (44) festgehalten und der Justierbolzen (29) nach dem Einstellen der Fördermenge in seiner dann eingenommenen Lage gesichert wird, daß ferner als die zweite Justierhilfe eine für die Aufnahme des Fixierzapfens (28) vorgesehene Fixiernut (33) in einer auf der Flanschfläche (23a) des Puapeneinpasses (23) angebrachten Einstellplatte (32; 32A) mittels der in den Pumpeneinpaß (23) eingesetzten und mit einem lagefesten Kupplungsteil (50) in ein entsprechendes Gegenkupplungsteil (22) der motoreigenen Regelstange (21) eingeführten Pumpenattrappe (48) in die der Prüfgrundstellung des Fördermengenverstellgliedes (19) zugeordnete Lage gebracht und in dieser Lage durch lösbares Befestigen der Einstellplatte (32; 32A) an der Flanschfläche (23a) fixiert wird und daß schließlich beim Einsetzen der Einsteckpumpe in den Pumpeneinpaß (23) das Fördermengenverstellglied (19) mit der motoreigenen Regelstange (21) gekuppelt und der Fixierzapfen (28) in die Fixiernut (33) der Einstellplatte (32; 32A) eingesteckt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim Einstellen der Sollfördermenge der als eine Stimkurbel mit exzentrisch angebrachtem Fixierzapfen (28) ausgebildete Justierbolzen (29) als Stellwerkzeug für das Verdrehen der Einsteckpumpe verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beim Anbringen der zweiten Justierhilfe die mit der Fixiemut (33) zur Aufnahme des antriebsseitig vorstehenden Fixierzapfens (28) versehene Einstellplatte (32) als Auflage für den Befestigungsflansch (24) der Einsteckpumpe (11) dienend auf der Flanschfläche (23a) des Pumpeneinpasses (23) befestigt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Anbau der Einsteckpumpe (11) zur Einstellung des den Förderbeginn bestimmenden Vorhubes (VH) zum einen ein engtoleriertes, für alle Pumpen der gleichen Serie gleiches Vorstehmaß (UT) vom Befestigungsflansch (24) bis zur äußersten antriebsseitigen Begrenzung (41) der Einsteckpumpe (11) durch Anbau oder Auswechseln eines dazu vorgesehenen, mit passender Dickenabmessung (e) bereitgestellten Bauteiles (z. B. Federteller 38' oder Vorhubplatte 39) eingestellt wird und daß zum anderen am Pumpeneinpaß (UT) als Tiefenmaß unter Einbeziehung der Einstellplatte (32) bis zu einer Auflagefläche (47) am Nockenantrieb (43) durch Auswahl der mit passender Dickenabmessung (c) bereitgestellten Einstellplatte (32) eingestellt wird.
5. Mehrzylinderbrennkraftmaschine, deren motoreigene Regelstange einstückig mit den im Zylinderabstand angebrachten Gegenkupplungsteilen für die Fδrdermengenverstellglieder der in Reihe angeordneten Einsteckpumpen ausgebildet ist, und die mit je einer von zwei Justierhilfen gebildeten Justieranordnung für den Anbau der Einsteckpumpen ausgestattet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Befestigungsflansch (24) einer jeden Eiήsteckpumpe (11) der Justierbolzen (29) verstellbar gelagert und stirnseitig mit dem die erste Justierhilfe bildenden Fixierzapfen (28) versehen ist und daß zwischen dem Befestigungsflansch (24) der Einsteckpumpe (11) und der Auflagefläche (23a) am Pumpeneinpaß (23) der Brennkraftmaschine die Einstellplatte (32) eingelegt ist, die mit der die zweite Justierhilfe bildenden Fixiemut (33) den Fixierzapfen (28) zweiseitig umfaßt und außer Durchgangsöffnungen (34) zur Befestigungsschrauben (26) der Einsteckpumpe (11) und einer zentralen Öffnung (35) zur Aufnahme des Pumpengehäuses (12) noch mindestens eine Durchgangsöffnung (36) für eine Schraube (37) zur Lagesicherung der Einstellplatte (32) aufweist, wobei die Größe der Durchgangsöffnungen (34, 36) für ein begrenztes Verdrehen der Einstellplatte (32) ausgelegt ist.
6. Mehrzylinderbrennkraftmaschine, deren motoreigene Regelstange einstückig mit den im Zylinderabstand angebrachten Gegenkupplungsteilen für die Fördermengenverstellglieder der in Reihe angeordneten Einsteckpumpen ausgebildet ist, und die mit je einer von zwei Justierhilfen gebildeten Justieranordnung für den Anbau der Einsteckpumpen ausgestattet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Befestigungsflansch (24A) jeder Einsteckpumpe (11A) der Justierbolzen (29) verstellbar gelagert und stirnseitig mit dem die erste Justierhilfe bildenden Fixierzapfen (28) versehen ist, daß der Fixierzapfen (28) innerhalb einer gegenüber einer Auflagefläche (24a) des Befestigungsflansches (24A) und parallel zu dieser zurückgesetzten sowie radial nach außen hin offenen Aussparung (55) angebracht ist und daß die Einstellplatte (32A) annähernd die Form einer U-Scheibe hat, die von außen her in die Aussparung (55) hineinragt, mit der die zweite Justierhilfe bildenden Fixiernut (33) den Fixierzapfen (28) zweiseitig umfaßt und mittels mindestens einer Schraube (37) auf der Flanschfläche (23a) des Pumpeneinpasses (23) befestigt ist.
7. Einzylinderbrennkraftmaschine, deren motoreigenes Regelglied einstückig mit dem Gegenkupplungsteil für das Fördermengenverstellglied der Einsteckpumpe ausgebildet und die mit einer von zwei Justierhilfen gebildeten Justieranordnung für den Anbau der Einsteckpumpe ausgestattet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Befestigungsflansch (24A) der Einsteckpumpe (11A) der Justierbolzen (29) verstellbar gelagert und stirnseitig mit dem die erste Justierhilfe bildenden Fixierzapfen (28) versehen ist, daß der Fixierzapfen (28) innerhalb einer gegenüber einer Auflagefläche (24a) des Befestigungsflansches (24A) und parallel zu dieser zurückgesetzten sowie radial nach außen hin offenen Aussparung (55) angebracht ist und daß die Einstellplatte (32A) annähernd die Form einer U-Scheibe hat, die von außen her in die Aussparung (55) hineinragt, mit der die zweite Justierhilfe bil denden Fixiemut (33) den Fixierzapfen (28) zweiseitig umfaßt und mittels mindestens einer Schraube (37) auf der Flanschfläche (23a) des Pumpeneinpasses (23) befestigt ist.
8. Brennkraftmaschine nach. Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die U-scheibenförmige Einstellplatte (32A) außer mit der Fixiemut (33) und mindestens einer Durchgangsöffnung (36) für die der Befestigung dienende Schraube (37) noch mit einem Hilfsmittel zum Ausrichten der Anbaulage der Einstellplatte (32A) versehen ist.
9. Brennkraftmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsmittel zum Ausrichten der Einstellplatte (32A) von zwei beidseitig der Fixiemut (33), vorzugsweise symmetrisch zu dieser, angebrachten, der Aufnahme von Lagesicherungszapfen der Pumpenattrappe dienenden Ausnehmungen (56) gebildet ist.
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