EP0641265A1 - Biegerichtmaschine - Google Patents

Biegerichtmaschine

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EP0641265A1
EP0641265A1 EP93911735A EP93911735A EP0641265A1 EP 0641265 A1 EP0641265 A1 EP 0641265A1 EP 93911735 A EP93911735 A EP 93911735A EP 93911735 A EP93911735 A EP 93911735A EP 0641265 A1 EP0641265 A1 EP 0641265A1
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EP
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bending
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EP93911735A
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Manfred Deutschewitz
Manfred Mitze
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MAE Maschinen und Apparatebau Goetzen GmbH
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    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D3/00Straightening or restoring form of metal rods, metal tubes, metal profiles, or specific articles made therefrom, whether or not in combination with sheet metal parts
    • B21D3/10Straightening or restoring form of metal rods, metal tubes, metal profiles, or specific articles made therefrom, whether or not in combination with sheet metal parts between rams and anvils or abutments

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Abstract

Die Biegerichtmaschine (100) für längliche Werkstücke (20) wie Nockenwellen, Ritzelwellen und dergleichen umfaßt einen oder mehrere Richtstempel (14), die zwischen auf den Maschinentisch (10) angeordneten Richtunterlagen eine Biegeverformung auf das Werkstück (20) ausübt. Der Richtstempel (14) ist an einer Schwenkvorrichtung (30) angebracht, die einen um eine Achse (32') schwenkbaren, von der Achse (32') nach beiden Seiten ausladenden zweiarmigen Hebel (36) umfaßt. Der Richtstempel (14) ist mit dem einen Arm (36') verbunden, während an dem freien Ende des anderen Arms (36'') ein die Verschwenkung des zweiarmigen Hebels (36) bewirkender Antrieb (31) angreift.

Description

Biegerichtmaschine
Die Erfindung bezieht sich .auf eine Biegericht¬ maschine der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprech¬ enden Art.
Eine solche Biegerichtmaschine ist aus der DE 34 45 544 AI bekannt. Das Richten erfolgt, indem das Werkstück, z.B. die Ritzelwelle oder Nockenwelle, an der Stelle,- an der ein Schlag vorhanden ist, zwischen zwei Richtun¬ terlagen entgegen dem Schlag von einem Richtstempel durchgebogen wird, bis eine bleibende Verformung auftritt, die dem Schlag entgegengesetzt ist und diesen aufhebt. Die Lage des Schlages wird unter Drehen des Werkstücks durch geeignete Meßeinrichtungen in Längs- und Umfangsrichtung bestimmt. Es werden entweder ein einzelner Richtstempel in geeigneter Weise an einen in Längsrichtung feststehend angeordneten Werkstück entlang oder das Werkstück in Längsrichtung an einem feststehenden Richtstempel vorbei verschoben oder es sind mehrere über die Länge verteilte Richtstempel vorhanden, die nach Bedarf betätigt werden.
Meist wird das Werkstück zwischen Körnerspitzen als Werkstückaufnahme drehbar gelagert. Die Richtunterlagen, auf denen das Werkstück aufliegt, fangen die Kräfte des Richtstempels ab. Für ein bestimmtes Werkstück, von welchem eine Serie gerichtet werden soll, verbleiben sie an festen Stellen, in Längsrichtung des Werkstücks gesehen.
Im allgemeinen wird der Richtstempel, der an einem Maschinenoberteil angebracht ist, vertikal durch eine hydraulische Kolben/Zylindereinheit angetrieben. Das Maschinenoberteil ist in den genannten Fällen entweder als oberes Querglied einer Doppelständerpresse oder als oberes Querglied einer Einständerpresse mit C-förmigem Ständer ausgebildet. In jedem Fall ist bei den bekannten Biege- richtmaschinen dieser Art ein über dem Werkstück sich erstreckendes stabiles Maschinenoberteil zur Abstützung der BetätigungsVorrichtung bzw. des Antriebs für den Richtstempel erforderlich. Dieser Antrieb hat seinerseits eine gewisse Größe, da die Kolben/Zylindereinheit wegen der auftretenden Kräfte einen bestimmten Querschnitt und demzufolge wegen der notwendigen Führungslänge des Kolbens eine bestimmte Länge haben muß.
In einer anderen Ausführung, wie sie zum Beispiel aus der DE 26 06 061 AI bekannt ist, ist die gesamte Biege¬ richtmaschine um 90° gedreht, so daß die Richtkraft waagerecht ausgeübt wird und die Richtunterlagen bzw. der Richtstempel in einer horizontalen Ebene quer zur Längs¬ richtung des Werkstücks angebracht sind. Auch bei dieser Art von Biegerichtmaschinen , die einen ähnlichen Maschinenständer meist in Form eines "C" aufweisen, wird die auf den oder die Richtstempel wirkende Kraft an einem dem Werkstück seitlich vorgelagerten Maschinenteil,, der dem Maschinenoberteil in der vorgenannten stehenden Ausführung entspricht, durch eine oder mehrere hydraulische Kolben/Zylindereinheiten erzeugt.
Alle bekannten Biegerichtmaschinen weisen durch das Maschinenoberteil bzw. das dem Maschinenoberteil entspre¬ chende Seitenteil bei der waagerechten Ausführung eine er¬ hebliche Baugröße auf. Der für den Rahmen bzw. das Gestell erforderliche bauliche Aufwand wird durch die einen geradlinigen hydraulischen Antrieb der Richtstempel bildenden Kolben/Zylindereinheiten noch vergrößert. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Biege¬ richtmaschine der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entspre¬ chenden Art so auszugestalten, daß Baugröße und Bauaufwand verringert werden.
Diese Aufgabe ist durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Der oder die Richtstempel werden demnach über eine Schwenkvorrichtung angetrieben. Der Vortrieb der Richt¬ stempel geschieht also nicht mehr durch einen linearen Antrieb, der von außen direkt gegen das Werkstück wirkt und entsprechenden Platz braucht, sondern durch eine Schwenkanordnung, die eine Verlegung des Antriebs aus der bezüglich des Werkstücks radialen Position und damit eine viel kompaktere Bauweise zuläßt. Mit dem Schwenkantrieb ist der Antrieb während des Richthubε, also während der Kraftausübung gemeint, nicht eventuelle als Schwenk¬ bewegung anzusprechende Verlagerungen der Richtstempel, um sie in die Richtposition zu bringen, und auch nicht eventuelle entsprechende Verlagerungen des Werkstücks vor dem Richtvorgang. Der Bauaufwand für das ausladende Maschinen- oder -Seitenteil und für den Schlitten, an dem die. Richtstempel angeordnet und geführt sind und der wegen der häufig außermittig auftretenden Kräfte besonders verkantungssicher und dementsprechend groß ausgeführt sein muß, ist wesentlich größer als der für den Schwenkantrieb der Richtstempel.
Bereits die ersten nach der Erfindung konstruktiv ausgeführten Richtmaschinen haben gezeigt, daß sich durch die Erfindung das Bauvolumen bei gleicher Leistung von bis zu 40% verringern läßt.
Die Schwenkvorrichtung ist so angeordnet, daß die Richtstempel am Ort des Werkstücks wie bisher im wesentli¬ chen senkrecht zu diesem entgegengesetzt zu den Richt¬ unterlagen eine Kraft ausüben. Besonders vorteilhaft ist bei der Biegerichtmaschine gemäß der vorliegenden Erfin¬ dung, daß der als Schwenkantrieb ausgebildete Richtantrieb am Maschinentisch, etwa in Höhe des Arbeitsvorgangs oder darunter, verwirklicht werden kann. Dadurch können die Bauhöhe oberhalb des Werkstücks klein gehalten und die Zugänglichkeit für die automatische Beschickungs¬ einrichtungen verbessert werden.
Die Richtstempel bewegen sich bei der Verschwenkung auf einem Kreisbogen. Der damit verbundene Fehler der Ausrichtung der Richtkraft ist jedoch ohne Bedeutung, da bei den zu bearbeitenden Werkstücken ein Richthub von maximal 20 mm ausreicht und die Schwenkanordnung so ausgelegt und dimensioniert werden kann, daß der Richtstempel im Bereich des Richthubes relativ zur Werkstückmitte nur wenig seitlich versetzt wird. Die Auslenkung beträgt weniger als 5°/oo des Richthubes und ist damit für den Richtvorgang ohne Einfluß.
Manchmal, z.B. beim Biegerichten von Werkstücken mit großem Querschnitt und starker Durchbiegung, etwa bei Walzprofilen für Träger und Schienen, wird sich ein massives Maschinenoberteil zusammen mit einer hydrau¬ lischen Kolben/Zylindereinheit als Antrieb nicht umgehen lassen. In vielen Fällen geht es jedoch um kleinere und biegeschwächere Werkstücke, wie z.B. Ritzel-, Nocken- oder Antriebswellen, die in großer Zahl in der Automobil¬ industrie vorkommen, oder Profilabschnitte geringeren Querschnitts, insbesondere aus Aluminium, bei denen keine großen Querschnitte vorkommen und keine langen Richt¬ stempelhübe benötigt werden. Für dieses Richtgut ist die Erfindung in erster Linie geeignet.
In der bevorzugten Ausführungsform gemäß Anspruch 2 umfaßt die Schwenkvorrichtung einen zweiarmigen Hebel, der es besonders gut erlaubt, den Schwenkantrieb aus dem Bereich der Richtstempel wegzuverlegen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist ferner gemäß Anspruch 3 die Schwenkachse des Schwenklagers des zweiarmigen Hebels parallel zur Längsachse des Werkstücks angeordnet, obwohl auch Ausführungsformen mit quer zur Längsachse des Werkstücks nicht prinzipiell ausgeschlossen sind. Die Ausführung nach Anspruch 4 erlaubt eine Bauweise, bei der oberhalb des Werkstücks nur die Richtstempel und ihre Traganordnung vorhanden sind.
Die Ansprüche 5 und 6 bezeichnen Ausbildungen des zweiarmigen Hebels, bei welchen die Kräfte des Antriebs einmal quer zur Richtung des einen Arms, das andere Mal im wesentlichen in Richtung des einen Arms wirken.
Die Schwenkvorrichtung kann auf einen einzelnen RiehtStempel wirken, der fest mit ihr verbunden ist. Meist sind jedoch mehrere Richtstempel längs des Werkstücks verteilt und/oder verschiebbar, so daß die Richtstempel¬ anordnung eine gewisse Erstreckung längs des Werkstücks aufweist.
Dafür kommen die Ausführungsformen nach den Ansprüchen 7 und 8 in Betracht, bei denen nicht mehr jedem Richtstempel eine eigene Schwenkvorrichtung zugeordnet ist.
Die Anordnung der Richtstempel ist Gegenstand der An¬ sprüche 9 und 10.
Der Antrieb ist in einer möglichen Ausführungsform als Linearantrieb mit den Merkmalen der Ansprüche 11 bis 15 ausgeführt.'
Gemäß Anspruch 16 kann der Antrieb unmittelbar an dem anderen, freien Ende des anderen Arms des zweiarmigen Hebels angreifen, es kann aber auch gemäß Anspruch 17 ein ungleichförmig übersetzendes Getriebe zwischengeschaltet sein.
Dieses kann insbesondere in der in Anspruch 18 bis 20 wiedergegebenen Weise realisiert werden.
Eine wichtige Ausführungsform des Antriebs umfaßt eine drehbare Kurvenscheibe, die den Vorteil bietet, daß der Antriebsverlauf und damit auch der Hubverlauf des Richtstempels freigewählt werden können. (Anspruch 21).
Dabei wird zweckmäßig die Achse der Kurvenscheibe vertikal unterhalb des freien Endes des im wesentlichen horizontalen anderen Arms des zweiarmigen Hebels ange¬ ordnet. Auf diese Weise kann der Antrieb in den unteren Bereich des Maschinengestells verlegt werden und bleibt der Raum im Bereich des Werkstücks von Antriebsteilen frei.
Der Gewinnung eines ausreichenden Abstandes zwischen dem zweiarmigen Hebel und der Kurvenscheibe dient auch die Vorsehung eines Druckübertragungslenkers nach den Ansprü¬ chen 23 und 24.
Die Erfindung verwirklicht sich auch in beliebigen Kombinationen der in den Ansprüchen festgehaltenen Merkmale unter Einbeziehung in der Beschreibung wieder¬ gegebener Merkmale.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfin¬ dung dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Darstellung der wesentlichen Teile einer ersten Ausführungsform der Biegerichtmaschine;
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der kompletten Biege¬ richtmaschine dieser Ausführungsform;
Fig. 3 zeigt eine Ansicht gemäß Fig.2 von rechts, stellenweise im Schnitt und bei weggelassener Förder¬ vorrichtung für die Werkstücke;
Fig. 4 zeigt eine Fig. 1 entsprechende Ansicht der wesentlichen Teile einer zweiten Ausführungsform der Biegerichtmaschine;
Fig. 5 zeigt eine entsprechende Ansicht einer dritten Ausführungsform.
In Fig. 1 ist das Werkstück 20 schematisch als länglicher zylindrischer Körper dargestellt, dessen Achse senkrecht zur Zeichenebene verläuft. In der Praxis kann der Umriß des Werkstücks 20 durchaus auch unregelmäßig sein. Es kann sich z.B. Nockenwellen, Antriebswellen für Kraftfahrzeuge, Ritzelwellen oder dergleichen handeln.
Das Werkstück 20 liegt auf in Fig. 1 nicht wiedergegebenen, in Achsrichtung Abstand voneinander aufweisenden, auf dem feststehenden Maschinentisch 10 angeordneten Richtunterlagen auf. Zwischen den Richt¬ unterlagen wirkt der Richtstempel 14 an einer als Ganzes mit 30 bezeichneten Schwenkvorrichtung von oben auf das Werkstück 20 und biegt es in einem gewünschten Maß nach unten entgegen einem vorhandenen, durch Drehen des Werk¬ stücks 20 nach oben verlagerten Schlag desselben durch, um eine diesen Schlag aufhebende, das Werkstück 20 begradi¬ gende bleibende Verformung herbeizuführen.
Der Richtstempel 14 ist an einem in Fig. 1 nur schematisch durch eine strichpunktiertes Rechteck wiedergegebenen Richthammer 18 angebracht, der seinerseits über einen Schwalbenschwanz an der Unterseite eines etwa horizontal über das Werkstück 20 von der Seite ausladenden Schwenkkopfes 37 befestigt ist. Der Schwenkkopf 37 sitzt an einem sich parallel zum Werkstück 20 erstreckenden, als Rohr ausgebildeten Verbindungsglied 33, welches mit seinem einen Ende am freien Ende eines' in der Richtstellung aufrechten Armes 36' eines zweiarmigen Hebels 36 ange¬ bracht ist, der in der Mitte in einem maschinenfesten Schwenklager 32 schwenkbar gelagert ist, dessen Schwenkachse 32 ' sich parallel zur Werkstückachse erstreckt.
Der zweiarmige Hebel 36 als das die Schwenkbewegung bestimmende Teil ist in Fig. 1 wie auch in den entsprech¬ enden anderen Fig. durch stellenweise Schraffur ein wenig hervorgehoben. Er ist im wesentlichen gestreckt und auf¬ recht, d.h. der andere Arm 36" weist über das Schwenklager 32 hinaus im wesentlichen in der gleichen Richtung wie der eine Arm 36' nach unten. Der andere Arm 36" ist allerdings um einen geringen Winkel 19, in dem Ausführungsbeispiel 18° gegenüber dem Arm 36' von dem Werkstück 20 hinweg abgeknickt. Diese hat den Grund, die zu dem Schwenkantrieb 31 des zweiarmigen Hebels 36 gehörende Antriebsspindel 35 möglichst mittig unter dem Werkstück 20 anordnen zu können. Die Antriebsspindel 35 lädt zur gleichen Seite hin wie der Schwenkkopf 37 von dem zweiarmigen Hebel 36 quer zu diesem unter dem Maschinentisch 10 aus und wird von einem in Fig. 2 wiedergegebenen Elektromotor 34 ange¬ trieben, was in Fig. 1 durch den Pfeil 45 angedeutet ist. Auf der Spindel 35 ist gemäß Fig. 3 eine Spindel¬ mutter 35 angeordnet, die seitliche Lagerzapfen 47 trägt-, die in Lagern in den Augen von zu beiden Seiten der Spindelmutter 46 angeordneten Gabelwangen 48 gelagert sind. Die Gabelwangen 48 sind am unteren Ende des anderen Arms 36" des zweiarmigen Hebels 36 angebracht.
Bei einer Drehung der Antriebsspindel 35 im Sinne des Pfeiles 45 verlagert sich die Spindelmutter 46 im Sinne des Pfeiles 39 und verschwenkt den Hebel 36, wobei sich die mit diesem verbunden Gabelwangen 48 um eine in Fig. 1 senkrecht zur Zeichenebene verlaufende Achse 49 gegenüber der Spindelmutter 46 verdrehen. Die Spindel 35 ist an ihren in Fig. 1 rechten Ende in Lagern 44 maschinenfest gelagert, die die bei der Verlagerung der Spindelmutter 46 bzw. des zweiarmigen Hebels 36 eintretende geringfügige VerSchwenkung der Spindel 35 bewältigen können. Die Lager 44 sind entweder als Pendellager ausgebildet oder besitzen genügend Spiel um die Querachse. Der in der Praxis vorkom¬ mende Hub ist nicht allzu groß. Eine Grenzstellung des zweiarmigen Hebels ist in Fig. 1 noch in einer gestrichel¬ ten Stellung wiedergegeben, in der der Richtstempel 14 vom Werkstück 20 abgehoben ist und dieses gewechselt werden kann. Wenn der Richtstempel 14 nach unten bewegt werden und seinen Richthub ausüben soll, wird die Spindelmutter 46 durch entsprechende Drehung der Spindel 35 gemäß Fig. 1 nach links verlagert.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß der Antrieb 31 des Richtstempels nicht vom Werkstück 20 hinweg nach außen über den Maschinengrundriß hinaus auslädt, sondern platz¬ sparend gewissermaßen um das Werkstück herumgelegt ist.
In den Fig. 2 und 3 ist die Biegerichtmaschine 100, in der die Anordnung nach Fig. 1 verwendet ist, voll¬ ständiger dargestellt. Sie umfaßt einen üblichen Ma¬ schinenständer 50 mit dem darauf angeordneten Maschi¬ nentisch 10, auf dem die Werkstückaufnahmen 12 aufgebaut sind. Die Werkstückaufnahmen 12 haben im Ausführungs- beispiel die Gestalt von Pinolen mit Körnerspitzen 13, die in entsprechende Ansenkungen in den Enden des stabförmigen Werkstücks 20 eingreifen. Mehrere Richtunterlagen 16, die das Werkstück 20 gegen die Kraft der von oben an ihm an¬ greifenden Richtstempel 14 abstützen, sind auf einer Po¬ sitionierschiene angebracht und mit jeweils einem Antrieb 22 (Fig. 2) quer zur Achse des Werkstücks 20 und auch in dessen Längsrichtung verlagerbar. Die Richtstempel 14 sind ebenfalls auf einer Positionierschiene mit Hilfe von An¬ trieben 23 quer zum Werkstück 20 und auch in dessen Längs¬ richtung verschiebbar. Die Halterung der Richtstempel 14 an dem Schwenkkopf 37 bildet den sogenannten Richthammer 18, an dem die Richtstempel 14 mittels einer Schwalben¬ schwanzführung angebracht sind. In dem Ausführungsbeispiel (Fig. 3) sind drei Richtstempel vorgesehen, jedoch kommen auch andere Zahlen in Betracht. Die Rundlaufabweichung des Werkstücks 20, d.h. der "Schlag" wird mit Tastern 17 ge¬ messen, von denen in dem Ausführungsbeispiel vier vorhan¬ den sind.
Der Schwenkkopf 37 mit dem RiehtStempel 14 wird von dem zweiarmigen Hebel 36 beim Biegerichtvorgang nach unten gegen das Werkstück 20 gedrückt. In dem Ausführungsbei- spiel sind zwei Abstand in Längsrichtung des Werkstücks 20 aufweisende Schwenkköpfe 37 (Fig.3) vorhanden, die im we¬ sentlichen horizontal vorkragen. Sie sind an einem als stabiles Rohr ausgebildeten, sich längs des Werkstücks 20 erstreckenden Verbindungsglied 33 angebracht, welches einenends mit dem oberen Ende des aufrechten einen Arms 36' und zweiarmigen Hebels 36 verbunden ist, anderenends mit dem oberen Ende eines dem Arm 36' in Größe und Aus¬ richtung entsprechenden Hebel 56, der an dem in Längs¬ richtung des Werkstücks 20 gegenüberliegenden Ende des Ma- schinentischs 10 in einem dem Lager 32 des zweiarmigen Hebels 36 entsprechenden 52 Lager schwenkbar abgestützt ist.
In diesem Ausführungsbeispiel ist also der zweiarmige Hebel 36' nur auf einer Seite vorgesehen und wird der ein¬ armige Hebel 56, der durch das Verbindungsglied 33 mit dem Arm 36' zu einer verwindungssteifen Baueinheit verbunden ist, lediglich mitbewegt.
Es versteht sich, daß ein zweiter zweiarmiger Hebel 36 mit einem eigenen Antrieb über eine synchron rotierende Spindel 35 auch an dem anderen Ende vorgesehen sein könn¬ te. Ebenso könnte statt der Gabelwangen 48 ein weiteres rohrförmiges Verbindungsglied vorgesehen sein und könnte ein einzelner Linearantrieb in dessen Mitte angreifen.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Schwenklager 32,52 mit ihren fluchtenden Achsen exakt auf der Höhe der Achse des zu biegerichtenden Werkstückes 20 angebracht.
Da die Arme 36',56 von den Schwenklagern 32,52 bei abgesenktem und gerade an dem Werkstück 20 zum Angriff kommenden Richtstempeln etwa vertikal nach oben aus¬ gerichtet sind und der Schwenkkopf 37 etwa horizontal vor¬ kragt ergibt sich eine Geometrie, bei welcher die Wirk¬ richtung der Richtstempel 14 über den in Betracht kommen¬ den Richthub ziemlich genau vertikal nach unten gegen das Werkstück 20 bzw. die es abstützenden Richtunterlagen 16 wirkt. Die Winkelabweichung ist so gering, daß sie in der Praxis nicht stört.
Die Werkstücke 20 werden mittels eines Hubbalkenför¬ derers 40 zu- und abgeführt, der nur in Fig. 2 erkennbar ist. Die Hubbalken 42,44 erstrecken sich quer zu den Werk¬ stücken 20 durch die -Maschine und fördern die Werkstücke taktweise bis zu ihrer Einspannung zwischen den Körner¬ spitzen 13 und nach erfolgter Biegerichtung zur Werkstück¬ abführung 43. Der Antrieb der Hubbalken 42,44 erfolgt über Hubgetriebe 41.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel, das in Fig. 4 als Ganzes mit 200 bezeichnet ist, wird die Schwenkvor¬ richtung 230 von einem Linearantrieb 231 angetrieben, der wie in Fig. 1 eine am rechten Ende in einem Lager 44 ma¬ schinenfest gelagerte drehbare Spindel 35 umfaßt. Zwei in dem Ausführungsbeispiel etwa gleich lange Lenker 238,239 tragen an einander zugewandten Ende Gabelwangen 248,250, die gegenüberliegende Seiten eines die Spindelmutter bildenden Gelenkblocks 235 übergreifen und auf seitlich von dem Gelenkblock 235 vorspringenden Lagerzapfen 240 um eine gemeinsame Achse 249 schwenkbar gelagert sind.
Die Spindel 35 greift in ein Spindelgewinde in dem Gelenkblock 235 ein, so daß sich der Gelenkblock 235 bei einer entsprechenden Drehung der Spindel 35 beispielsweise gemäß Fig. 4 nach rechts verlagert. Dabei verschwenken sich die Lenker 238,239 um die Achse 249.
Das untere Ende des unteren Lenkers 238 ist in einem maschinenfesten Lager 241 gelagert, das obere Ende des oberen Lenkers 239 in einem Lager 234 an dem freien Ende des unteren, im wesentlichen horizontalen Arms 236" des zweiarmigen Hebels 236. Der eine Arm 236' des Hebels 236 verläuft etwa vertikal nach oben und trägt den Schwenkkopf 237, der ebenso wie in Fig. 1 etwa horizontal über das Werkstück 20 vorkragt und an dem rohrförmigen Verbindungs¬ glied 233 angebracht ist.
Der zweiarmige Hebel 236 ist in seinem Scheitel in einem Lager 232 auf der Oberseite des Maschinentisches 10 gelagert und um dessen Achse 232' schwenkbar.
Die beiden Lenker 238,239 bilden in der wiedergege¬ benen Stellung, die etwa dem Beginn des Richthubes ent¬ spricht einen geringen Winkel 219 von etwa 30° mitein¬ ander, dessen Winkelhalbierende durch die Achse der Spin¬ del 35 gegeben ist. Die Lenker 238,239 bilden also ein Kniehebelgetriebe, welches bei einer Verlagerung des Gelenkblocks 235 nach rechts den im wesentlichen horizon¬ talen, von dem Werkstück 20 hinweg nach hinten ausladenden Arm 236" nach oben drückt und dadurch den zweiarmigen Hebel 236 im Sinne des Richthubs verschwenkt. Je geringer der Winkel 219 ist, desto stärker ist die durch das Knie¬ hebelgelenk 238,239 erfolgende Übersetzung der Kraft der Spindel 235. Die Anordnung ist so getroffen, daß bei der gezeigten Stellung des Kniehebelgelenks 237,238 und des zweiarmigen Hebels 236, die dem Anfang des Richthubs ent¬ spricht, ein kleinerer Winkel 219 vorliegt und beim An- heben des Schwenkkopfes in die gestrichelt angedeutete Stellung eine Verlagerung des Kniehebelgelenks 238,239 in den Bereich größerer Winkel 219 erfolgt, so daß ein rascher Eilgang und im eigentlichen Arbeitsbereich eine optimal übersetzte Krafteinwirkung gegeben sind.
In Fig. 5 ist eine dritte Ausführungsform 300 der Richtmaschine angedeutet, bei der unterhalb des Maschinen- tischs 10 an dem Maschinengestell 50 ein Antriebsmotor 234 angeordnet ist, der auf ein Untersetzungsgetriebe 315 wirkt, an welchem eine Kurvenscheibe 320 auf einer Welle 318 um eine zur Zeichenebene senkrechte Achse 319 drehbar ist. Auf der Kurvenscheibe 320 rollt an einer vertikal oberhalb der Achse 319 gelegenen Stelle 325 eine am unter¬ en Ende eines vertikalen Druckübertragungslenkers 323 drehbar gelagerte Rolle 312 ab. Der Druckübertragungslenk- er 323 ist an seinem oberen Ende an dem rechten Ende des im wesentlichen horizontalen Arms 336" eines zweiarmigen Hebels 336 angeordnet. Der zweiarmige Hebel 336 ist auf einem maschinenfesten Lager 332 um eine zum Werkstück 20 parallele Achse 332 schwenkbar. Von dem Lager 332 er¬ streckt sich der Arm 336*' nach oben und kragt gemäß Fig. 5 nach links über das Werkstück 20 vor, so daß- gewissermaßen im Vergleich zu Fig. 1 der dortige Arm 36' und der Schwenkkopf 37 aus einem Teil gebildet sind. Der zwei¬ armige Hebel 336 ist durch eine Platte gebildet, übt aber nichtsdestoweniger von der Anordnung der Kraftangriffs¬ stellen her die Funktion eines zweiarmigen Hebels aus.
Der Druckübertragungslenker 323 und der zweiarmige Hebel 336 bilden zusammen die Schwenkvorrichtung 330. Der Druckübertragungslenker 323 wird durch einen an seinem unteren Ende seitlich angelenkten und sich im wesentlichen horizontal zu einer Festlegestelle an dem Maschinengestell 50 erstreckenden Lenker 324 im wesentlichen vertikal ge¬ führt, so daß die Auflagestelle 325 stets im wesentlichen vertikal oberhalb der Drehachse 319 der Kurvenscheibe 320 bleibt.
Bei einer Drehung der Kurvenscheibe 320 wird der Druckübertragungslenker 323 angehoben oder abgesenkt. Die Kurvenform der Kurvenscheibe 320 kann so gewählt werden, daß eine bedeutende Kraftübersetzung im Bereich des Richt¬ hubs gegeben ist und beim Abheben des Richtstempels 14 vom Werkstück 20 insbesondere in der letzten Phase ein rascher Hub im Eilgang erfolgt.
Die Werkstücke 20 werden wie bei der Ausführungsform nach Fig. 2 durch eine Hubbalkeneinrichtung 40 durch die Richtmaschine 300 transportiert.
Die gezeichnete Anordnung mit Kurvenscheibe 320, Druckübertragungslenker 323 und zweiarmigem Hebel 336 ist an den beiden in Längsrichtung des Werkstücks 20 einander gegenüberliegenden Enden des Maschinentischs 10 vorhanden. Die dortigen Kurvenscheiben 320 sind durch die Welle 318 verbunden. Die beiden zweiarmigen Hebel 336 bilden durch das sich ebenfalls in Längsrichtung des Werkstücks 20 er¬ streckende, durch einen Kastenträger gebildete Verbin¬ dungsglied 333 ein einheitliches verwindungssteifes Bauteil.
Die Richtmaschine 300 der Fig. 5 ist besonders bevor¬ zugt, weil sie nicht nur gegenüber den herkömmlichen Richtmaschinen den baulichen Aufwand verringert, sondern weil auch durch den mechanischen Antrieb über die Kurven¬ scheibe 320 und den Elektromotor 334 der Energieeinsatz auf fast ein Drittel gesenkt werden kann.

Claims

P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Biegerichtmaschine (100,200,300) für längliche Werkstücke (20), mit auf einem Maschinentisch (10) angeordneten, die Enden des Werkstücks (20) drehbar erfassenden Werkstück¬ aufnahmen (12,13) , mit mindestens zwei in Längsrichtung des Werkstücks (20) beabstandeten, ebenfalls auf den Maschinentisch (10) angeordneten, das Werkstück (20) abstützenden Richtunter¬ lagen (16) und mit mindestens einem zwischen den Richtunterlagen (16) an dem Werkstück (20) angreifenden, mit einer einen Antrieb aufweisenden Betätigungsvorrichtung verbundenen Richtstempel (14) , dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung eine Schwenkvorrich¬ tung (30,230,330,) ist.
2. Biegerichtmaschine nach Anspruch 1, dadurch ge¬ kennzeichnet daß die Schwenkvorrichtung (30,230,330) einen zweiarmigen Hebel (36,236,336) aufweist, der in der Mitte in einem mit dem Maschinentisch (10) verbundenen Schwenk¬ lager (32,232,332) gelagert ist, wobei am freien Ende des einen Arms (36',236',336f) die Verbindung mit dem Richt¬ stempel (14) erfolgt und der Antrieb (31,231,331) am frei- en Ende des anderen Arms (36",236",336") quer zu diesem angreift.
3. Biegerichtmaschine nach Anspruch 2, dadurch ge¬ kennzeichnet , daß die Schwenkachse (32' ,232' ,332' ) des Schwenklagers (32,232,332) parallel zur Längsachse des Werkstücks (20) angeordnet ist.
4. Biegerichtmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (32,232,332) etwa in der Höhe des Werkstücks (20) angeordnet ist und der eine Arm (36' ,236' ,336' ) von dort im wesentlichen aufrecht nach oben auslädt.
5. Biegerichtmaschine nach Anspruch 4, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der andere Arm (36") des zweiarmigen Hebels (36) vom Werkstück (20) hinweg von dem einen Arm (36') um einen Winkel (19) von 10° bis 40° abgeknickt ist.
6. Biegerichtmaschine nach Anspruch 4, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der andere Arm (236",336") des zweiarmi¬ gen Hebels (236,336) vom Werkstück (20) hinweg von dem einen Arm (236',336') hinweg im wesentlichen rechtwinklig abgeknickt ist.
7. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden in Längsrichtung des Werkstücks (20) einander gegenüberliegenden Enden des Maschinentischs (10) jeweils eine Schwenkvorrichtung (30,230,330) angeordnet ist, deren Antriebe synchronisiert und die durch ein sich parallel zur Längsrichtung des Werkstücks (20) erstreckendes Verbindungsglied (33,233, 333) miteinander verbunden sind.
8. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkvorrichtung (30) an einem Ende des Maschinentischs (10) angeordnet ist, daß am in Längsrichtung des Werkstücks (20) gegenüberliegenden Ende des Maschinentischs (10) in einem mit dem Schwenk¬ lager (32) der Schwenkvorrichtung (30) fluchtenden weite¬ ren Schwenklager (52) ein einarmiger Hebel (56) gelagert ist, der sich parallel zu dem einen Arm (36') erstreckt und gleich lang ist, und daß der Hebel (56) und der eine Arm (36r) durch ein sich parallel zur Längsrichtung des Werkstücks (20) erstreckendes Verbindungsglied (33) mit¬ einander verbunden sind.
9. Biegerichtmaschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Richtstempel (14) an dem Verbin¬ dungsglied (33,233,333) angeordnet ist.
10. Biegerichtmaschine nach Anspruch 9, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Richtstempel (14) über einen von dem Verbindungsglied (33,233,333) im wesentlichen horizontal über das Werkstück (20) ausladenden Schwenkkopf (37,237, 337) an dem Verbindungsglied (33,233,333) angeordnet ist.
11. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (31,231) als Linearantrieb ausgebildet ist.
12-. Biegerichtmaschine nach Anspruch 11, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Linearantrieb als Spindelantrieb mit einer durch einen Elektromotor (34) drehbaren Antriebs- spindel (35) ausgebildet ist.
13. Biegerichtmaschine nach Anspruch 11, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Linearantrieb als hydraulische Kol¬ ben/Zylindereinheit ausgebildet ist.
14. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb unterhalb des Maschinentischs (10) angeordnet ist.
15. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkkopf (37, 237,337) und der Linearantrieb zur gleichen Seite hin ausladen.
16. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (31) un¬ mittelbar an dem Ende des anderen Arms (36") des zweiarmi¬ gen Hebels (36) angreift.
17. Biegerichtmaschine nach Anspruch 1, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Antrieb (231) über ein ungleichför¬ mig übersetzendes Getriebe an der Schwenkvorrichtung (230) angreift.
18. Biegerichtmaschine nach Anspruch 17, dadurch ge- kennzeichnet, daß das ungleichförmig übersetzende Getriebe zwei mit den einander zugewandten Enden an einem Gelenk¬ block (235) schwenkbar gelagerte, einem geringen Winkel (219) miteinander bildende und im wesentlichen in Richtung des einen Arms (236') angeordnete Lenker (238,239) umfaßt, wobei das andere Ende des einen Lenkers (239) an dem frei¬ en Ende des anderen Arms (236") angelenkt ist, das freie Ende des anderen Lenkers (238) an einem maschinenfesten Lager (241) gelagert ist und der Antrieb (231) an dem Gelenkblock (235) im wesentlichen quer zu den Lenkern (238,239) unter Ausübung eines Kniehebeleffekts angreift.
19. Biegerichtmaschine nach Anspruch 18, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß die Lenker (238,239) an dem Gelenkblock (235) mit diesen seitlich umgreifenden Gabelwangen (248, 250) gelagert sind.
20. Biegerichtmaschine nach Anspruch 19, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß die Gabelwangen (248,250) auf einer ge¬ meinsamen Achse (249) an dem Gelenkblock (235) gelagert sind.
21. Biegerichtmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (331) eine um eine maschinenfeste Achse (319) drehbar angetriebene Kur¬ venscheibe (320) umfaßt.
22. Biegerichtmaschine nach Anspruch 21, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß die Achse (319) der Kurvenscheibe (320) vertikal unterhalb des freien Endes des anderen Arms (336") des zweiarmigen Hebels (336) gelegen ist.
23. Biegerichtmaschine nach Anspruch 22, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß ein von einem Schwenklager (322) am freien Ende des anderen Arms (336") vertikal nach unten verlaufender Druckübertragungslenker (323) vorgesehen ist, auf dessen unteres Ende die Kurvenscheibe (320) wirkt.
24. Biegerichtmaschine, nach Anspruch 23, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Druckübertragungslenker (323) frei¬ hängend angeordnet und durch einen an seinem unteren Ende angreifenden Querlenker (324) so geführt ist, daß die Achse des Schwenklagers (322), der Angriffspunkt (325) der Kurvenscheibe (320) am unteren Ende des Druckübertragungs- lenkers (323) und die Achse (319) der Kurvenscheibe (320) in einer Ebene liegen.
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