Die Erfindung bezieht sich auf einen auslaufgeschützten Aufsatz an einem Trinkgefäß
mit einer Öffnung an einer Saugtülle zum Trinken von Flüssigkeit aus dem Trinkgefäß.
Auslaufgeschützte Aufsätze, die Säuglingen und Kleinkindern das Trinken aus einem
Trinkgefäß durch Saugen ermöglichen bzw. erleichtern, und die verhindern, daß die
Flüssigkeit durch ungeschickte Handhabung verschüttet wird, sind bereits bekannt.
Ein Beispiel hierfür ist die Saugflasche mit einem Trinksauger aus elastischem Material,
der den Flüssigkeitsdurchlaß durch eine kleine Öffnung am Nippelende und einen
Nachströmen von Luft durch ein Schlitzventil an der Nippelseite ermöglicht. Für
Kleinkinder gibt es Trinkgefäße mit starren Aufsätzen, in denen Ventile für den Getränkeaustritt
und den Lufteintritt vorhanden sind. Das deutsche Gebrauchsmuster 295
00 819 betrifft ein solches auslaufgeschütztes Trinkgefäß, das Schlitzmembranventile
aufweist. Das US-Patent 5 079 013 sieht hingegen Ventile vor, deren kugelförmiger
Schließkörper von einer Feder entgegen der Saugrichtung in eine Sperrstellung im
Saugkanal gedrückt wird.
Ferner sind Trinkgefäße mit auslaufgeschützten Aufsätzen für Sportler bekannt geworden,
die auch in diesem Anwendungsbereich das Trinken erleichtern und ein Verschütten
verhindern, z.B. wenn der Sportler sich bewegt oder erschöpft ist. Im Radsport
werden dazu Flaschen mit Aufsätzen verwendet, die mit einer schlanken Saugtülle
versehen sind. Diese ist durch einen Stopfen oder durch eine Kappe verschlossen,
die vor dem Trinken abgenommen werden muß.
Die bekannten Trinkgefäße haben den Nachteil, daß ihre Saugöffnungen bei unter
Druck stehenden Flüssigkeiten nicht zuverlässig schließen, wobei der Druck sowohl
durch kohlensäurehaltige Flüssigkeiten als auch durch äußere Belastungen bei elastischen
Trinkgefäßen aufgebracht werden kann. Soweit vor dem Trinken ein besonderer
Verschluß entfernt werden muß, ist die Handhabung der bekannten Gefäße ungünstig.
Aus der US 3 338 467 ist bereits eine lippenöffenbare Schließkappe bekannt, die mit
einem Mantel abdichtend in die Aufnahme eines üblichen Flüssigkeitsbehälters eingedrückt
wird. Die Kappe hat oben einen offenen, kreisförmigen Trinkrand, der ähnliche
Abmessungen wie ein übliches Trinkglas oder anderes Trinkbehältnis hat. Dieser
Rand umgibt eine Ventilkappe, die einen lippenbetätigbaren Oberflächenteil etwa auf
derselben Höhe wie der Trinkrand hat. Die Ventilkappe hat einen zylindrischen Körper,
an dessen unterem Ende auf einer verbreiterten Basis eine ringförmige Ventildichtung
angeordnet ist, die mit einem nach innen gerichteten Ventilsitz der Schließkappe
zusammenwirkt. Eine Schraubenfeder belastet die Ventilkappe so, daß die
Dichtung gegen den Dichtsitz gedrückt wird, um normalerweise einen flüssigkeitsdichten
Abschluß zu bewirken. Die Schließkappe ist so groß bemessen, daß der Benutzer
mit der Unterlippe gegen den Trinkrand und der Oberlippe gegen die Ventilkappe
drücken kann, wodurch das Ventil geöffnet wird. Außerdem ist durch den Abstand
vom Ventilsitz zum Trinkrand sichergestellt, daß der Flüssigkeitsstrom zwischen
Ventilsitz und Trinkrand zu einem engeren Strom zusammenfließt, so daß er
nicht an den Mundrändern vorbeiläuft.
Dieser Aufsatz ist sehr aufwendig und verhindert nicht sicher, daß das Getränk seitlich
am Mund abläuft. Insbesondere für die Benutzung durch Kinder ist er nicht besonders
geeignet. Außerdem kann die Flüssigkeit nur durch Eigengewicht auslaufen und kann
nicht ausgesaugt werden, was insbesondere bei dickflüssiger Nahrung hilfreich sein
kann.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen auslaufgeschützten
Aufsatz an einem Trinkgefäß zu schaffen, der auch unter Druck stehende Flüssigkeiten
im Trinkgefäß zuverlässig am Auslaufen hindert, die Flüssigkeit beim Ansetzen an
den Mund freigibt, die Gefahr des Ablaufens des Getränks seitlich am Mund vorbei
weiter verringert, und auch ein Saugen von Flüssigkeit aus dem Trinkgefäß ermöglicht.
Die Aufgabe wird durch einen auslaufgeschützten Aufsatz an einem Trinkgefäß mit
den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Aufsatzes
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der erfindungsgemäße auslaufgeschützte Aufsatz an einem Trinkgefäß hat eine Öffnung
an einer Saugtülle zum Trinken von Flüssigkeit. Die Saugtülle kann vom Mund
des Trinkenden vollständig umschlossen werden, so daß keine Flüssigkeit seitlich
austritt. Ein Flüssigkeitsdurchgang zwischen Öffnung und Trinkgefäß ist von einem
Schließkörper gesperrt, der von einem Federelement von innen gegen den Dichtsitz im
Flüssigkeitsdurchgang gedrückt ist, wenn die Saugtülle nicht am Mund angesetzt ist.
Unter Druck stehende Flüssigkeit im Trinkgefäß kann das Drücken des Schließkörpers
gegen die Öffnung unterstützen. Kohlensäure kann also nicht entweichen und die
diese enthaltende Flüssigkeit nicht schal werden. Aber auch bei nicht kohlensäurehaltiger
Flüssigkeit und nicht unter Druck stehendem Trinkgefäß verhindert der Aufsatz
das unbeabsichtigte Auslaufen der Flüssigkeit besonders zuverlässig. Zudem
weist der Schließkörper einen Vorsprung auf, der mit einem Betätigungsabschnitt bis
in den Bereich der Öffnung ragt, und der den Schließkörper bei Betätigung des Betätigungsabschnittes
von der Außenseite der Öffnung aus entgegen der Wirkung des Federelements
von seinem Dichtsitz wegdrückt, wodurch der Flüssigkeitsdurchgang
zwischen Trinkgefäß und Öffnung freigegeben wird. Der Benutzer kann also durch
Betätigen des Betätigungsabschnittes mit seinen Zähnen, Lippen, seinem Gaumen
oder mit seiner Zunge das Öffnen des Ventiles und den Austritt von Flüssigkeit
steuern. Eine besondere Saugkraft braucht für die Entnahme von Flüssigkeit vielfach
nicht aufgebracht zu werden. Diese kann vielfach schon aufgrund ihres Eigengewichtes
aus der Saugtülle auslaufen. Überdies kann die Flüssigkeit auch aus dem Gefaß gesaugt
werden, da dieses vom Mund vollständig umschlossen werden kann. Das ist insbesondere
für die Aufnahme dickflüssiger Nahrung von Vorteil.
Die Öffnung kann am freien Ende der Saugtülle ausgebildet sein. Vorzugsweise ist sie
zumindest teilweise seitlich an der Saugtülle angeordnet, wobei sie dort schlitzförmig
sein kann. Ferner kann der Vorsprung stabförmig sein und bei den Flüssigkeitsdurchgang
sperrendem Schließkörper die schlitzförmige Öffnung spitzwinklig schneiden.
Insbesondere bei diesen Ausgestaltungen kann der Vorsprung durch Betätigen in der
Saugtülle schwenkbar sein, um den Schließkörper bezüglich des Dichtsitzes zu
schwenken. Vorzugsweise ragt der Vorsprung aus der Öffnung heraus, insbesondere
seitlich. Dies ermöglicht, das Ventil durch bloßes Zubeißen zu öffnen, wobei die
Zähne oder - z.B. bei einem Säugling - der Gaumen den seitlich angeordneten Betätigungsabschnitt
betätigt.
Vorzugsweise ist der Schließkörper gegen einen umlaufenden Dichtsitz gedrückt und
ragt der Vorsprung durch den Dichtsitz hindurch. Dabei kann der Schließkörper tellerförmig
und an seinem Umfang gegen den Dichtsitz gedrückt sein. Überdies kann der
Schließkörper an einem Hebel fixiert sein, der am Aufsatz gelagert ist. Dies ist insbesondere
in Verbindung mit einem Vorsprung, der in der Saugtülle schwenkbar ist,
vorteilhaft.
Vorteilhaft ist der Dichtsitz innen an einem die Saugtülle außen tragenden Boden im
Bereich einer Mündung der Saugtülle angeordnet. Das auf den Schließkörper wirkende
Federelement kann sich an einem festen Widerlager abstützen. Dieses kann
mittels eines hülsenförmigen Halteelements oder mehrerer stabförmiger Halteelemente
an der Innenseite des Bodens fixiert sein. Vorzugsweise ist das Widerlager tellerförmig
und lösbar an dem mindestens einen Halteelement fixiert. Das Federelement
ist vorzugsweise als Schraubenfeder ausgeführt.
Der Vorsprung kann aus einem körperverträglichen Material, z.B. aus PU, und ohne
verletzende Kanten geformt sein, da er mit dem Mund des Benutzers in Berührung
kommt.
Vorzugsweise weist der Aufsatz eine Kappe auf, die im Betätigungsabschnitt vor einem
unbeabsichtigten Betätigen schützt. Die Kappe kann lösbar auf einem Absatz des
Aufsatzes sitzen. Ferner kann das Trinkgefäß im Bereich des Bodens einen Absatz
aufweisen, auf den die Kappe beim Trinken lösbar fixierbar ist. Hierdurch wird verhindert,
daß die Kappe verlorengeht, wird das Kappeninnere vor Verunreinigung geschützt
und hat das Trinkgefäß eine vergrößerte Standfläche.
Das Trinkgefäß kann von verschiedener Gestalt sein. Es kann ein Becher, ein Glas, ein
Karton, eine Tüte, eine Flasche oder eine Dose sein, wobei der Aufsatz das Trinkgefäß
mittels entsprechender Verbindung dicht abschließt. Dazu kann der Aufsatz als
Schraubdeckel, Stopfen oder Kappe z.B. mit elastischer Umfangswand ausgebildet
sein. Auch eine Klemmbügelverbindung, wie sie bei Einmachgläsern Verwendung
findet, ist möglich. Der dichtende Abschluß zwischen Austritt und Trinkgefäß kann
dadurch gewährleistet sein, daß sich entweder eine Dichtlippe und/oder eine Dichtung
zwischen dem Aufsatz und dem Trinkgefäß befindet oder daß die Fläche des Aufsatzes
selbst, die mit dem Trinkgefäß in Berührung steht, aus Dichtungsmaterial gebildet
ist. Hierfür kommen z.B. elastischer Kunststoff oder Gummi in Frage. Aufsatz, Kappe
und Trinkgefäß können insbesondere aus Kunststoff hergestellt sein. Auch können
Aufsatz und Trinkgefäß integral geformt sein. Dies kann in Kombination mit dem federnd
beaufschlagten Schließkörper als spritzgegossene Einmalverpackung ausgeführt
sein.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden
Zeichnungen beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1a bis c
- den auslaufgeschützten Aufsatz an einem Trinkgefäß mit unten aufgesteckter
Kappe in Vorderansicht (Fig. 1a), Draufsicht (Fig. 1b) und Unteransicht(Fig.
1c);
- Fig. 2
- dieselbe Ausführungsform mit unten aufgesteckter Kappe etwas am die Längsachse
gedreht in Vorderansicht;
- Fig. 3a bis c
- dieselbe Ausführungsform mit oben aufgesteckter Kappe in Vorderansicht
in derselben Lage wie die Fig. 1a (Fig. 3a), Draufsicht (Fig. 3b) und Unteransicht
(Fig. 3c);
- Fig. 4
- dieselbe Ausführungsform mit oben aufgesteckter Kappe in einer etwas gedrehten
Vorderansicht;
- Fig. 5
- derselbe Aufsatz mit Schließkörper in Sperrstellung in vergrößertem Längsschnitt;
- Fig. 6
- derselbe Aufsatz mit Schließkörper in Durchlaßstellung in demselben Schnitt
wie Fig. 5.
In den Zeichnungen sind der auslaufgeschützte Aufsatz mit 1, der Trinkbecher mit 2
und die Kappe mit 3 bezeichnet.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, ist der Aufsatz 1 als Schraubdeckel mit einem
Boden 4 und einem Umfangsmantel 5 ausgeführt. Im Bereich des Umfangsmantels 5
ist er mit dem Trinkgefäß 2 verschraubt. Außen sitzt exzentrisch auf dem Boden eine
Saugtülle 6. Ferner hat der Aufsatz 1 außen auf dem Boden einen etwa viereckigen
Absatz 7 mit abgerundeten Ecken, der dem Aufstecken der Kappe 3 dient. In diesen
Zeichnungen ist die Kappe 3 jedoch unten auf das Trinkgefäß 2 gesteckt.
Die Fig. 3 und 4 zeigen die Kappe 3 auf dem Absatz 7 des Aufsatzes 1 sitzend. Dort
ist auch ersichtlich, daß der Trinkbecher 2 in der Nähe des Bodens einen Absatz 7'
aufweist, der ein Aufstecken der Kappe 3 unten auf den Trinkbecher 2 ermöglicht. Die
Abmessungen der Kappe 3 und der Absätze 7,7' sind aufeinander abgestimmt, so daß
die Kappe 3 in ihrer jeweiligen Aufsteckposition einen Klemmsitz hat und unverlierbar
mit Aufsatz 1 bzw. Trinkgefäß 2 verbunden ist.
Ferner zeigen die Fig. 1 bis 4, daß der Aufsatz 1, das Trinkgefäß 2 sowie die Kappe 3
am Umfang Abflachungen bzw. Facetten haben, die die Griffigkeit erhöhen und das
ästhetische Erscheinungsbild mitbestimmen.
Gemäß Fig. 5 und 6 ist am Innenumfang des Umfangsmantels 5 des Aufsatzes 1 ein
Innengewinde 8 vorhanden, das mit einem entsprechenden Außengewinde des Trinkbechers
2 zusammenwirkt. Im Übergangsbereich von Umfangsmantel 5 und Boden 4
läuft im Aufsatz eine Dichtlippe 9 um, die integral mit dem Aufsatz 1 ausgebildet ist
und mit dem Innenrand der Öffnung oben am Trinkgefäß 2 zusammenwirkt. Der Aufsatz
1 ist aus einem Kunststoff hergestellt und die Dichtlippe 9 hat eine gewisse
Elastizität, so daß sie unter Vorspannung dichtend am Innenrand des Trinkbechers anliegen
kann.
In dem gezeigten Schnitt konvergieren die Wände der Saugtülle 6 zu deren freien
Ende 10 hin. Senkrecht zur Zeichenebene ist die Breite der Saugtülle 6 im wesentlichen
konstant (vgl. Fig. 1b).
Die Saugtülle 6 hat eine Öffnung 11, die teilweise im Bereich des freien Endes 10 angeordnet
und dort mit 11' bezeichnet und teilweise im Bereich einer Wand, durch die
der Querschnitt der Fig. 5 und 6 verläuft, angeordnet und dort mit 11'' bezeichnet ist.
Ihr Abschnitt 11' erstreckt sich senkrecht zur Zeichenebene praktisch über die gesamte
Breite der Saugtülle 6 (vgl. Fig. 1b). Der Abschnitt 11'' ist in der Seitenwand
nur schlitzförmig ausgebildet, hat also eine geringere Breite als der Abschnitt 11' (vgl.
Fig. 1b). Das freie Ende 10 ist zum Abschnitt 11'' der Öffnung 11 hin abgeschrägt.
Der Rand der Mündung der Saugtülle 6 an der Innenseite des Bodens 4 bildet einen
Dichtsitz 12, gegen den gemäß Fig. 5 ein tellerförmiger Schließkörper 13 mit einem
umfänglichen Dichtungsbereich 14 drückt. Der Schließkörper 13 ist am Ende eines
einarmigen Hebels 15 fixiert, der an der Innenseite des Bodens 4 mit einem Zapfen 16
in einem Lager 17 schwenkbar gelagert ist. Der Zapfen 16 ist in eine Nut 18 des Lagers
17 eingesetzt, so daß der Hebel 15 mit dem Schließkörper 13 demontierbar ist.
Aus der Innenseite des Bodens steht ein hülsenförmiges Halteelement 19 hervor, welches
den Dichtsitz 12 umgibt. Das Halteelement 19 hat - nicht gezeigte - Durchlässe
für Flüssigkeit. Unten trägt es ein tellerförmiges Widerlager 20 in Form einer Kappe,
die mit ihrem Mantel bei 21 auf das hülsenförmige Halteelement 19 lösbar aufgeklemmt
ist. Hierfür haben hülsenförmiges Halteelement 19 bzw. Kappe 20 eine gewisse
Elastizität.
Am Widerlager 20 stützt sich eine Schraubenfeder 22 ab, die gegen die Unterseite des
Schließkörpers 13 drückt und diesen zum Dichtsitz 12 hin belastet. Die Schraubenfeder
22 ist innen an Absätzen 23 des Widerlagers 20 und 24 des Schließkörpers 13
geführt.
An der Oberseite trägt der tellerförmige Schließkörper 13 einen stabförmigen Vorsprung
25, der sich durch den Dichtsitz 12 hindurch in die Saugtülle 6 hineinerstreckt
und bis zu deren freien Ende 10 reicht. Gemäß Fig. 5 ist das freie Ende 26 des Vorsprunges
25 entsprechend dem freien Ende 10 der Saugtülle 6 abgeschrägt. Die Breite
des Vorsprunges 25 nimmt zu dessen freien Ende 26 hin ab. Zwischen Saugtülle 6 und
Vorsprung 25 ist auf der dem Abschnitt 11'' der Öffnung 11 abgewandten Seite ein
Freiraum vorhanden. Der Vorsprung 25 schneidet den Abschnitt 11'' der Öffnung
spitzwinklig und ragt in deren oberen Abschnitt mit einem Betätigungsabschnitt 25'
etwas aus dieser heraus.
Das von Dichtsitz 12 und Schließkörper 13 gebildete Ventil läßt sich von außen durch
Betätigen des Betätigungsabschnittes 25' öffnen. Gemäß Fig. 6 bewirkt nämlich ein
Druck gegen die seitlich aus der Saugtülle 6 herausstehende Seite des Betätigungsabschnittes
25' ein Schwenken des Vorsprunges 25, wodurch wiederum der Schließkörper
13 vom Dichtsitz 12 weg entgegen der Wirkung der Schraubenfeder 22 geschwenkt
wird. Nach Entlastung des Betätigungsabschnittes 25' kehrt der Schließkörper
13 aufgrund der Wirkung der Feder 22 in seine Sperrposition auf dem Dichtsitz 12
zurück.
Somit kann das Ventil geöffnet werden, indem der Benutzer die Saugtülle 6 mit seinen
Lippen umschließt, so daß eine Lippe den Betätigungsabschnitt 25' betätigt. Wenn das
Trinkgefäß 2 hochgekippt wird, strömt dann Flüssigkeit aus der Saugtülle 6 unter
Schwerkrafteinfluß aus. Nach dem Trinken schließt das Ventil selbsttätig und wird ein
unbeabsichtigtes Verschütten von Flüssigkeit verhindert. Da der Betätigungsabschnitt
25' der Mittelachse des Behältnisses zugewandt ist, wird unbeabsichtigtes Betätigen
durch äußere Krafteinwirkung bereits weitgehend verhindert. Ein Betätigen ist
vollends unmöglich, wenn die Kappe 3 auf den Aufsatz 1 gesteckt ist und die Saugtülle
6 überdeckt.
Beim Trinken kann Luft durch die Saugtülle 6 oder durch eine zusätzliche Öffnung im
Aufsatz 1 oder Trinkgefäß 2 nachströmen, die nicht gezeigt ist.
Zum Reinigen kann der Aufsatz 1 vollständig demontiert werden.