Die Erfindung betrifft eine höhenverstellbare Armlehne, insbesondere für
einen Bürostuhl o. dgl., mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen
Merkmalen.
Höhenverstellbare Armlehnenkonstruktionen mit einer als Rundrohr ausgebildeten
Lehnensäule und einem auf dieser Säule teleskopartig höhenverschiebbaren,
ebenfalls als Rundrohr ausgebildeten Lehnenträger sind auf
dem Markt bekannt. Um eine Festlegung der auf dem Lehnenträger sitzenden
Armstütze zu erreichen, ist eine Arretiervorrichtung zwischen Lehnenträger
und Lehnensäule vorgesehen. Aus produktions- und bedienungstechnischen
Gründen ist es eine regelmäßige Forderung bei der Auslegung solcher
Arretiereinrichtungen, daß diese einerseits konstruktiv möglichst einfach
ausgestaltet sind, andererseits jedoch für eine sichere und bequem zu
handhabende Arretierung sorgen. Ferner spielt bei Rundrohr-Konstruktionen
die Sicherung der Armlehne gegen Verdrehen eine besondere Rolle.
Ausgehend von der geschilderten Problematik bei den bekannten
Rundrohr-Armlehnen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, deren Arretiereinrichtung
hinsichtlich konstruktiver Einfachheit, guter Bedienbarkeit
und gleichzeitiger Sicherung der Säule gegen Rotation zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1
angegebenen Merkmale gelöst. Durch die über Durchtrittsschlitze miteinander
verbundenen Rastausnehmungen und die entsprechende Anpassung
der Riegelbolzen der Riegeleinheit mit Rastkopf und demgegenüber
schmaleren Steg bleibt die Riegeleinheit in beiden Funktionsstellungen innerhalb
der von den Rastausnehmungen und den Durchtrittsschlitzen gebildeten
Öffnung und sorgt so für eine ständige Verdrehsicherung des Lehnenträgers
gegenüber der Lehnensäule. Gleichzeitig ist die Arretiereinrichtung
besonders einfach zu bedienen, da lediglich die beiden relativ zueinander
verschiebbaren Riegelbolzen zusammengedrückt werden müssen, um
eine Lösung der Riegeleinheit zu erlauben. Schließlich kommt die Arretiereinrichtung
aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung mit einer
denkbar geringen Anzahl von Einzelteilen aus, die einfach herstellbar und
montierbar sind.
In den Ansprüchen 2 bis 5 sind vorteilhafte Weiterbildungen bezüglich der
Arretiereinrichtung angegeben, die anhand des Ausführungsbeispieles näher
beschrieben werden.
Die Ansprüche 6 bis 9 beziehen sich auf eine weitere Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Armlehne, bei der eine Drehbarkeit der Armstütze trotz
der Festlegung des Lehnenträgers in Rotationsrichtung durch die Arretiereinrichtung
erreicht wird. Dies ist für typische Funktionsstühle, beispielsweise
für Arbeitsstühle an Computerplätzen, zur besseren Anpaßbarkeit
der Armstützen-Stellung oftmals erwünscht. Auch hierzu ergeben sich
weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten aus der nachfolgenden Beschreibung,
in der ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert wird. Es zeigen:
- Fig. 1
- einen Vertikalschnitt durch eine Armlehne in
Lehnenlängsrichtung,
- Fig. 2, 2A und 3
- Vertikalschnitte durch diese Lehne quer zur Lehnenlängsrichtung
in unterschiedlichen Höhenstellungen,
- Fig. 4
- einen Horizontalschnitt gemäß Schnittlinie IV-IV nach Fig. 2,
- Fig. 5 und 6
- eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Riegeleinheit in
Arretier- bzw. Lösestellung,
- Fig. 7 und 8
- jeweils Stirnseitenansichten der die Riegeleinheit bildenden
Riegelbolzen und
- Fig. 9
- einen Horizontalschnitt durch den Lehnenkopf gemäß
Schnittlinie IX-IX nach Fig. 1.
Aus den Fig. 1 bis 3 wird der Grundaufbau der höhenverstellbaren Armlehne
deutlich. Sie weist eine als Rundrohr ausgebildete Lehnensäule 1 auf,
die einstückig mit einem massiven Fuß 2 ausgebildet ist. Der Fuß 2 ist mit
einer Verankerungsstrebe 3 versehen, mit der die Armlehne beispielsweise
am Sitzträger eines Bürostuhls befestigt werden kann. Lehnensäule 1 mit
Fuß 2 und Verankerungsstrebe 3 können aus einem geeigneten Kunststoffmaterial
gespritzt oder aus Aluminium gefertigt sein.
Auf der Säule 1 sitzt ein ebenfalls als Rundrohr-Spritzgußteil ausgebildeter,
Lehnenträger 4, der gegenüber der Lehnensäule 1 teleskopartig höhenverschiebbar
geführt ist. Für eine saubere Gleitbewegung des Trägers 4 gegenüber
der Säule 1 ist letztere am oberen Ende und etwa im Mittenbereich
jeweils mit einem an seiner Umfangsfläche ballig ausgebildeten Gleitring 5,
6 aus Kunststoff-Material z. B. in Form von POM (Polyoxymethylene) versehen.
Diese Gleitringe 5, 6 stehen an der Innenwand des rohrförmigen
Trägers 4 an.
Auf dem Lehnenträger 4 sitzt ein später noch zu erläuternder Lehnenkopf
7, an dem die eigentliche Armstütze 3 der Armlehne über ein entsprechendes
Verbindungsteil 9 angebracht ist. Die beiden letztgenannten Teile sind
in den Figuren lediglich schematisch angedeutet.
Aus den Zeichnungen ist ferner eine als Ganzes mit der Bezugsziffer 10
bezeichnete Arretiereinrichtung ersichtlich, die zur Fixierung des Lehnenträgers
4 bezüglich der Lehnensäule 1 in abgestuften Höhenstellungen
dient. Diesbezüglich ist in Fig. 2 die tiefste Stellung und in Fig. 3 die höchste
Stellung des Lehnenträgers 4 gegenüber der Säule 1 dargestellt.
Der der Lehnensäule 1 zugeordnete Part der Arretiereinrichtung 10 besteht
aus einer in Vertikalrichtung in den gegenüberliegenden innen- und außenseitigen
Wänden 11, 12 der Säule 1 verlaufenden Doppelreihe von in der
Höhe miteinander fluchtenden Rastausnehmungen 13, die im wesentlichen
kreisförmige Konturen aufweisen. Die Rastausnehmungen 13 sind über
Durchtrittsschlitze 14 miteinander verbunden, so daß in der Gesamtansicht
(Fig. 1) eine Öffnung 15 in der innen- bzw. außenseitigen Wand 11, 12 der
Lehnensäule gebildet ist die etwa die Gestalt einer Perlenschnur aufweist.
Der an dem Lehnenträger 4 angeordnete Part der Arretiereinrichtung 11
besteht aus der sogenannten Riegeleinheit 16, die aus zwei miteinander in
Eingriff stehenden, relativ zueinander verschiebbaren Riegelbolzen 17, 18
zusammengesetzt ist. Die Längsachsen 19 der Riegelbolzen 17, 18 verlaufen
koaxial zueinander und in horizontaler Richtung diametral bezüglich
des rohrförmigen Lehnenträgers 4. Die nach außen weisenden Betätigungsknöpfe
20, 20' der beiden Riegelbolzen 17, 18 sind flachzylindrisch ausgebildet
und in kreisförmigen Öffnungen 21 in der Rohrwand des Lehnenträgers
4 parallel zur Längsachse 19 verschiebbar gelagert. An den Betätigungsknopf
20, 20' schließt sich jeweils ein schmaler Steg 22, 22' an, dessen
Dicke d kleiner ist als die lichte Breite der Durchtrittsschlitze 14. Damit
ist die Kontur der Stege 22, 22' an die Durchtrittsschlitze 14 angepaßt.
Am freien Ende der Stege 22, 22' ist jeweils ein Rastkopf 23 ausgebildet,
dessen flachzylindrische Form eine Kontur aufweist, die an die Rastausnehmungen
13 angepaßt ist.
Wie insbesondere aus den Fig. 5 und 6 deutlich wird, weisen die Rastköpfe
23 jeweils koaxial zur Längsachse 19 verlaufende Führungselemente für
die teleskopartige Führung der beiden Riegelbolzen 17, 18 relativ zueinander
auf. Es handelt sich dabei um ein Hülsenteil 24 am Riegelbolzen 18, in
deren Innenöffnung 25 ein Kolbenteil 26 des Riegelbolzens 17 eingreift,
das entlang dieser Innenöffnung 25 verschiebbar ist. Das Hülsenteil 24 ist
an seinem freien Ende mit nach innen springenden Anschlägen 27 versehen,
die in entsprechenden Nuten 28 am Schaft des Kolbenteils 26 laufen.
Da die Nuten 28 nicht bis zum freien Ende des Kolbenteils 26 durchgehen,
ist die Verschiebelänge der beiden Riegelbolzen 17, 18 begrenzt. In Fig. 5
bzw. 6 sind die beiden Extremstellungen der beiden Teile zueinander gezeigt,
nämlich in Fig. 5 die auseinander- und in Fig. 6 die zusammengeschobene
Stellung. Wie aus Fig. 1 bis 4 im übrigen hervorgeht, sind die
beiden Riegelbolzen in einander entgegengesetzte Richtungen (also in
Richtung der Raststellung, wie im folgenden noch deutlich wird) federbeaufschlagt.
Hierzu sitzt eine Schraubendruckfeder 29 auf dem Hülsenteil 29
und stützt sich mit seinen beiden Enden an den Stirnseiten der Rastköpfe
ab.
Die Funktion der Arretiereinrichtung ist wie folgt zu erläutern:
In der arretierten Stellung, wie sie in Fig. 2 sowie in Fig. 3, 4 und 5 gezeigt
ist, sind die beiden Riegelbolzen 17, 18 durch die Schraubendruckfeder 29
auseinander gedrückt, wodurch die Rastköpfe 23 in den jeweiligen
Rastausnehmungen 13 sitzen. Dadurch ist eine Arretierung des Lehnenträgers
sowohl in Vertikalrichtung als auch gegen ein Verdrehen des Trägers
gegenüber der Säule 1 gewährleistet. Die beiden Betätigungsknöpfe 20, 20'
ragen in dieser Stellung deutlich über den Außenumfang des Lehnenträgers
4 hinaus. In diesem Zustand greifen ferner die nach oben und unten über
die Rastköpfe 23 hinaus stehenden Randbereiche der Stege 22, 22' in die
Durchtrittsschlitze 14 hinein, so daß die Riegelbolzen 17, 18 auch gegen
ein Verdrehen um ihre eigene Längsachse 19 gesichert sind.
Zur Höhenverstellung werden die beiden Riegelbolzen 17, 18 gegen die
Schraubendruckfeder 29 durch ein Betätigen der Knöpfe 20, 20' zusammengefahren,
so daß die Rastköpfe 23 aus den entsprechenden Rastausnehmungen
13 nach innen heraustreten und die gegenüber den Rastköpfen
23 schmaleren Stege 22, 22' in vertikaler Richtung mit den Durchtrittsschlitzen
14 zwischen den Rastausnehmungen fluchten (Fig. 2A). Dadurch
ist die Arretierung in Vertikalrichtung aufgehoben. Der Lehnenträger kann
bei zusammengedrückten Riegelbolzen 17, 18 entlang der Öffnung 15 verschoben
werden, wobei jedoch zu keinem Zeitpunkt die Dreharretierung
des Lehnenträgers 4 gegenüber der Lehnensäule 1 verloren geht. Zum Fixieren
des Lehnenträgers 4 z. B. in der in Fig. 3 gezeigten oberen Extremstellung
brauchen die Betätigungsknöpfe 20, 20' lediglich losgelassen werden,
so daß die Rastköpfe 23 wieder in die entsprechenden Rastausnehmungen
13 einschnappen können.
Der bereits angesprochenen Lehnenkopf 7 ist - genauso wie der Lehnenträger
4 - als Kunststoff-Spritzguß- oder Aluminiumteil ausgeführt. Grundsätzlich
ist dabei der Lehnenkopf 7 um die Vertikalachse 30 drehbar gelagert.
Um dabei eine ausreichende Abstützung des Lehnenkopfes 7 gegen
Querkräfte zur Vertikalachse 30 zu erreichen, weisen Lehnenkopf 7 und
das obere Ende des Lehnenträgers 4 ineinander passende vorspringende
Ringkragen 31, 32, 33 auf. Ferner ist am Lehnenkopf 7 ein zentral angeordneter
Vorsprung 34 vorgesehen, in den eine nach unten offene Gewindebuchse
35 eingespritzt ist. In der Deckwand 36 des Lehnenträgers 4 ist
entsprechend koaxial eine Aufnahmehülse 37 eingesetzt, in die eine in der
Gewindebuchse 35 fixierbare Schraube 38 von unten einsetzbar ist. Damit
wird der Lehnenkopf 7 gegen ein Abziehen vom Lehnenträger 4 nach oben
gesichert.
Um die in Fig. 1 gezeigte Lehnengrundstellung bezüglich einer Drehung
um die Vertikalachse 30 und weitere um diese Grundstellung nach innen
oder außen ausgelenkte Vorzugsstellungen zu erreichen, ist der koaxial mit
der Drehachse (Vertikalachse 30) liegende Vorsprung 34 in seiner Außenkontur
mehrkantig ausgebildet. Wie Fig. 9 entnehmbar ist, ist die Außenkontur
insbesondere etwa rautenförmig, wobei die Eckbereiche abgerundet
sind.
Der so gestaltete Vorsprung 34 kooperiert mit einer Blattfederanordnung
39, die aus zwei im wesentlichen Omega-förmigen Blattfedern 40, 40' gebildet
ist. Die Blattfedern 40, 40' sind mit vertikaler Ausrichtung in dem
Freiraum 45 zwischen dem Vorsprung 34 und dem inneren Ringkragen 33
angeordnet. Sie stehen sich Fuß 41 an Fuß 41 gegenüber, wobei sie mit den
freien Enden ihrer Füße 41 jeweils in einem Schlitz 42 des innersten Ringkragens
33 fixiert sind. Die Blattfederanordnung 39 ist also bezüglich des
Lehnenträgers 4 fest.
Durch die in Fig. 9 erkennbare Wellung der Blattfedern 40, 40' werden
zueinander winkelversetzte Arretiervertiefungen 43 gebildet, die mit den
Eckbereichen 44 der mehrkantigen Kontur des Vorsprunges 34 zusammenwirken.
Dementsprechend ist aus der Fig. 9 gezeigten Grundstellung,
in der die beiden gegenüberliegenden Eckbereiche 44 in den mittleren Arretiervertiefungen
43 sitzen, ein Auslenken des Lehnenkopfes 7 und damit
der Armstütze 8 um einen Winkel W von +/- 30° nach innen oder außen
möglich. In diesen ausgelenkten Stellungen liegen die Eckbereiche 44 des
Vorsprungs 34 in den seitlichen Arretiervertiefungen 43'.