Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung
einer Ware gegen Diebstahl mit einem Sicherungsteil zur
Befestigung an der Ware, einem Halteteil zur Befestigung
an einem nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand und
mit einer das Sicherungsteil mit dem Halteteil verbindenden
Verbindungsleine.
Derartige Vorrichtungen sind beispielsweise aus der DE
295 07 157 U1 bekannt. Sie kommen vor allem in Ladengeschäften
für Radio- und Fernsehgeräte, Videogeräte, Telefonanlagen
und dgl. zum Einsatz. In den Ladengeschäften
wird üblicherweise eine große Anzahl von Ausstellungsgeräten
betriebsfertig und zur testweisen Benutzung
für die Kunden bereitgestellt. Um Verluste der Geräte
oder auch deren Fernbedienungen durch Diebstahl zu
vermeiden, werden üblicherweise an die diebstahlgefährdeten
Waren Sicherungsteile angebracht, die über eine
Verbindungsleine mit einem Halteteil verbunden sind,
das seinerseits an einem nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand,
beispielsweise einem Möbelstück, befestigt
werden kann. Die diebstahlgefährdete Ware wird somit
gegen Diebstahl gesichert, trotzdem kann sie vom Kunden
testweise in die Hand genommen werden. Werden allerdings
eine Vielzahl derartig gesicherter Waren zur
testweisen Benutzung bereitgestellt, die von den Kunden
in die Hand genommen und anschließend wieder abgelegt
werden, so kommt es in vielen Fällen zu einem Verhau
unterschiedlicher Verbindungsleinen, wobei sich diese
überkreuzen und in manchen Fällen sogar verknoten. Dies
ist einer verkaufsfördernden Präsentation der diebstahlgefährdeten
Waren hinderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden,
daß sie eine verbesserte Präsentation der Ware ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Vorrichtung zumindest ein die Verbindungsleine selbsttätig
aufwickelndes Wicklungsteil umfaßt. Mittels des
Wicklungsteils wird auf einfache Weise sichergestellt,
daß die Verbindungsleine soweit wie möglich aufgewickelt
wird und somit nicht lose herumhängt. Will ein
Kunde die mittels des Sicherungsteils und der Verbindungsleine
gesicherte Ware in die Hand nehmen, so kann
er die Verbindungsleine entgegen der Wirkung einer
Rückzugskraft ohne weiteres abwickeln, legt er die Ware
anschließend wieder ab, so wickelt sich die Verbindungsleine
selbsttätig wieder auf. Ein Verhau unterschiedlicher
Verbindungsleinen wird somit unterbunden
und die gesicherte Ware läßt sich optimal präsentieren.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, daß mehrere Wicklungsteile
zum Einsatz kommen. Es kann ein Wicklungsteil
am Halteteil angeordnet sein, beispielsweise in
ein Gehäuse des Halteteils integriert sein oder innerhalb
des Gehäuses angeordnet sein. Alternativ und/oder
ergänzend kann vorgesehen sein, daß ein Wicklungsteil
am Sicherungsteil der Vorrichtung angeordnet ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist
vorgesehen, daß ein Wicklungsteil in einem separaten
Gehäuse angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, daß das
Wicklungsteil gegebenenfalls auf einfache Weise ausgetauscht
werden kann, und auch die Montage der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird vereinfacht. Besonders
günstig ist es, wenn die Verbindungsleine ausgehend vom
Wicklungsteil das Halteteil durchgreift und am Sicherungsteil
fixiert ist. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn
das Halteteil eine Durchgangsöffnung aufweist, die von
der Verbindungsleine praktisch krümmungsfrei durchgriffen
werden kann. Dadurch kommt es beim Auf- und Abwickeln
der Verbindungsleine nur zu sehr geringen Reibungsverlusten
am Halteteil, so daß dieses nur eine geringe
mechanische Belastung erfährt.
Bevorzugt umfaßt das Wicklungsteil einen Träger zur Befestigung
des Wicklungsteils am nicht diebstahlgefährdeten
Gegenstand. Hierbei ist es günstig, wenn der Träger
L-förmig ausgestaltet ist mit einem ersten Schenkel,
der am nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand befestigbar
ist, und einem zweiten Schenkel, an dem ein Gehäuse
des Wicklungsteils angeordnet ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist vorgesehen, daß das
Halteteil an einer Seite eines plattenförmigen nicht
diebstahlgefährdeten Gegenstands und das Wicklungsteil
an der dem Halteteil abgewandten anderen Seite des
plattenförmigen Gegenstands befestigbar sind. Dies ermöglicht
eine besonders verkaufsfördernde Präsentation
der Ware, indem diese beispielsweise auf einer Tischplatte
präsentiert wird, wobei das Halteteil auf der
Oberseite der Tischplatte befestigt wird und das Wicklungsteil
auf deren Unterseite.
In die Tischplatte kann eine Durchgangsbohrung eingebracht
werden, so daß die Verbindungsleine ausgehend
von dem auf der Unterseite angeordneten Wicklungsteil
durch die Durchgangsbohrung der Tischplatte hindurchgeführt
werden kann, anschließend das auf der Oberseite
der Tischplatte angeordnete Halteteil durchgreift und
mit seinem freien Ende am Sicherungsteil festgelegt
ist. Für den Kunden ist somit das Wicklungsteil nicht
sichtbar. Er erkennt vielmehr lediglich das Halteteil,
welches ein starres Gehäuse aufweisen kann mit einer
Aufnahme, in die das Sicherungsteil eingesetzt werden
kann, d.h. das Halteteil stellt eine Stütze für die zu
präsentierende Ware dar, an der das Sicherungsteil befestigt
ist, das über die Verbindungsleine mit dem Halteteil
und dem auf der Unterseite der Tischplatte angeordneten
Wicklungsteil verbunden ist. Zur testweisen
Benutzung kann der Kunde die Ware mit dem Sicherungsteil
dem Halteteil entnehmen, wobei er hierbei die Verbindungsleine
aus dem für ihn nicht sichtbaren Wicklungsteil
herauszieht. Beim Zurücklegen der Ware wird
das Sicherungsteil aufgrund der vom Wicklungsteil
selbsttätig zurückgezogenen Verbindungsleine wieder an
das diesem Sicherungsteil zugeordnete Halteteil geführt.
Ein Verhau unterschiedlicher Verbindungsleinen
wird somit zuverlässig verhindert.
Die Präsentation der gesicherten Ware wird vereinfacht,
wenn das Sicherungsteil und das Halteteil zueinander
komplementäre Verbindungsmittel zur Herstellung einer
lösbaren Verbindung umfassen. Hierbei kann insbesondere
vorgesehen sein, daß das Sicherungsteil unverdrehbar
mit dem Halteteil verbindbar ist.
Wie bereits erläutert, ist es günstig, wenn das Halteteil
eine Aufnahme aufweist, in die das Sicherungsteil
einführbar ist. Dies ermöglicht es insbesondere, das
Sicherungsteil seitlich zu stabilisieren, indem die
Aufnahme wannenförmig ausgebildet ist, so daß das Sicherungsteil
auf einfache Weise im Halteteil abgelegt
und im Bedarfsfalle zusammen mit der Ware zu deren
testweisen Benutzung dem Halteteil entnommen werden
kann.
Vorzugsweise ist das Sicherungsteil in das Halteteil
einhängbar. So wird ein besonders einfaches Herstellen
und Lösen der mechanischen Verbindung zwischen Sicherungsteil
und Halteteil ermöglicht. Denkbar ist auch,
daß das Sicherungsteil in das Halteteil einsteckbar
ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung ein Sensorelement zur Überwachung eines
ordnungsgemäßen Kontaktes mit der Ware umfaßt. Hierbei
ist es günstig, wenn die Verbindungsleine einen elektrischen
Leiter aufweist, der mit dem Sensorelement in
elektrischer Verbindung steht zum Anschluß des Sensorelements
an eine Überwachungseinheit. Bei Aufhebung des
ordnungsgemäßen Kontakts des Sensorelements mit der Ware
kann von der Überwachungseinheit ein optisches und/oder
akustisches Alarmsignal ausgegeben werden. Überwachungseinheiten
sind beispielsweise aus der EP
0 116 701 B1 bekannt. Bei einer derartigen Ausführungsform
dient die Verbindungsleine zum einen zur mechanischen
Sicherung der Ware gegen Diebstahl, zum anderen
wird über die Verbindungsleine die elektrische Verbindung
des Sensorelements mit der Überwachungseinheit bereitgestellt.
Das Sensorelement zur Überwachung des ordnungsgemäßen
Kontaktes der Vorrichtung mit der Ware kann beispielsweise
als separates Überwachungsorgan ausgestaltet
sein, das an die Ware anbringbar ist, zum Beispiel an
einer vom Kunden nur schlecht einsehbaren Stelle der
Ware. Hierbei ist es günstig, wenn die Verbindungsleine
einen elektrischen Leiter umfaßt, der durch das Sicherungsteil
hindurchgeführt ist und an das separate Überwachungsorgan
angeschlossen ist. Letzteres kann beispielsweise
als Überwachungsfühler ausgestaltet sein,
wie er in der europäischen Offenlegungsschrift EP
0 663 656 A1 beschrieben ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Sensorelement am
Sicherungsteil angeordnet ist. Das Sicherungsteil mit
Sensorelement bildet hierbei einen Überwachungsfühler,
ohne daß das Sensorelement vom Kunden erkannt werden
kann. Die Ware kann mittels des Sensorelements elektronisch
gegen Diebstahl gesichert werden, indem das Sensorelement
- wie voranstehend beschrieben - an eine
Überwachungseinheit angeschlossen wird.
Um sicherzustellen, daß die Vorrichtung nicht zusammen
mit der Ware unbemerkt vom nicht diebstahlgefährdeten
Gegenstand entfernt wird, ist bei einer besonders bevorzugten
Ausführungsform ein Sensorelement vorgesehen
zur Überwachung des ordnungsgemäßen Kontakts der Vorrichtung
mit dem nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand,
wobei das Sensorelement an eine elektrische Überwachungseinheit
anschließbar ist zur Ausgabe eines Alarmsignals
bei Aufhebung des ordnungsgemäßen Kontakts der
Vorrichtung mit dem nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand.
Hierbei kann entsprechend der Ausgestaltung des
mit der Ware zusammenwirkenden Sensorelements auch für
das mit dem nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand zusammenwirkende
Sensorelement eine separate Ausgestaltung
in Form eines Überwachungsorgans vorgesehen sein,
das mit dem Halteteil gekoppelt ist, beispielsweise in
Form eines Überwachungsfühlers, wie er aus der EP
0 663 656 A1 bekannt ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das mit dem nicht
diebstahlgefährdeten Gegenstand zusammenwirkende Sensorelement
am Halteteil angeordnet ist. So kann vorgesehen
sein, daß dieses Sensorelement an einer Gehäusewand
des Halteteils positioniert ist.
Das Sensorelement kann sowohl im Falle eines Zusammenwirkens
mit der Ware als auch beim Zusammenwirken mit
dem nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand ein elektrisches
Schaltelement umfassen mit einem mit der Ware
bzw. mit dem Gegenstand zusammenwirkenden Schaltstößel.
Wird das Sensorelement von der Ware bzw. dem Gegenstand
entfernt, so betätigt der Schaltstößel das Schaltelement,
so daß ein Alarm, beispielsweise mittels eines
Piezokristalls, auslösbar ist.
Die hierzu erforderliche Überwachungseinheit kann in
das Halteteil integriert sein, wobei die elektrische
Verbindung mit dem mit der Ware zusammenwirkenden Sensorelement
über die Verbindungsleine erfolgt. Dies ermöglicht
es, nicht nur die ordnungsgemäße Anbringung
des Sicherungsteils an der Ware elektrisch zu überwachen,
sondern auch die ordnungsgemäße Verbindung des
Sicherungsteils mit dein Halteteil. Wird nämlich bei einem
Diebstahlversuch die Verbindungsleine abgetrennt,
um die Ware zusammen mit dem angebrachten Sicherungsteil
zu entwenden, so kann die Abtrennung der Verbindungsleine
von der im Halteteil angeordneten Überwachungseinheit
erkannt und ein entsprechendes Alarmsignal
ausgegeben werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn sowohl die elektrische
Überwachungseinheit als auch das Wicklungselement
im Gehäuse des Halteteiles angeordnet sind, wobei die
Überwachungseinheit über die mittels des Wicklungselements
aufwickelbare Verbindungsleine mit dem mit der
Ware zusammenwirkenden Sensorelement in elektrischer
Verbindung steht. Dies ermöglicht eine besonders kompakte
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Halteteil eine
Leinenführung umfaßt zur Führung der Verbindungsleine
innerhalb des Gehäuses des Halteteils, da dadurch eine
zuverlässige Funktion des innerhalb des Halteteilgehäuses
angeordneten Wicklungselements sichergestellt werden
kann, denn mittels der Leinenführung lassen sich
Reibungsverluste beim Auf- und Abwickeln der Verbindungsleine
minimieren.
Bei einer kostengünstig herstellbaren Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die Leinenführung einstückig mit
dem Gehäuse des Halteteils verbunden ist. So kann beispielsweise
vorgesehen sein, daß die Leinenführung zwei
im Abstand zueinander angeordnete, vorzugsweise bogenförmig
gekrümmte Leitwände aufweist, die zwischen sich
die Verbindungsleine aufnehmen. Die Leitwände definieren
hierbei im Bereich zwischen einer Wandung des Halteteilgehäuses
und dem im Gehäuse angeordneten Wicklungsteil
einen Führungskanal für die Verbindungsleine.
Um den Ort eines Diebstahlversuches anzeigen zu können,
ist bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen,
daß im Gehäuse des Halteteils ein optischer und/oder
akustischer Alarmgeber angeordnet ist, der mit der
Überwachungseinheit in elektrischer Verbindung steht.
Hierzu kann beispielsweise ein Piezoquarz zum Einsatz
kommen als akustischer Alarmgeber. Alternativ oder ergänzend
kann beispielsweise eine Leuchtdiode als optischer
Alarmgeber vorgesehen sein.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß im Gehäuse des Halteteils
eine elektrische Spannungsversorgungseinheit angeordnet
ist, die mit der Überwachungseinheit in elektrischer
Verbindung steht. Dies ermöglicht eine besonders autarke
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die
sich durch einen minimalen Verkabelungsaufwand auszeichnet,
wobei ein externes Anschlußkabel entfallen
kann, so daß die Vorrichtung praktisch an jedem beliebigen
Ort innerhalb eines Ladenlokals positioniert werden
kann.
Kommen in einem Ladengeschäft eine Vielzahl von Sicherungsteilen
zum Einsatz, deren ordnungsgemäße Anbringung
an einer diebstahlgefährdeten Ware elektrisch
überwacht werden soll, so ist es von Vorteil, wenn das
Sensorelement über ein in das Wicklungsteil einmündendes
Anschlußkabel mit einer externen zentralen Überwachungseinheit
verbindbar ist. Der elektrische Anschluß
des Sensorelements erfolgt somit über die Verbindungsleine
und das Wicklungsteil, das bevorzugt in einem separaten
Gehäuse für den Kunden nicht sichtbar am nicht
diebstahlgefährdeten Gegenstand befestigt ist. Für den
Kunden ist folglich nicht erkennbar, ob mittels der
Verbindungsleine lediglich eine mechanische Sicherung
der Ware vorliegt oder ob zusätzlich eine elektrische
Überwachung erfolgt.
Vorzugsweise umfaßt das Sicherungsteil ein Anzeigeelement,
mit dessen Hilfe die ordnungsgemäße Anbringung
des Sicherungsteils an der Ware und vorzugsweise auch
die ordnungsgemäße Anbringung des Halteteils am nicht
diebstahlgefährdeten Gegenstand und/oder ein Alarmsignal
anzeigbar ist. So kann beispielsweise am Sicherungsteil
eine Leuchtdiode angeordnet sein, deren
Leuchtsignal sich bei einem Diebstahlversuch ändert.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der
Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
- Figur 1:
- eine schematische Seitenansicht einer ersten
Ausführungsform einer Vorrichtung zur
Sicherung einer Ware gegen Diebstahl;
- Figur 2:
- eine Ansicht der Vorrichtung in Richtung
des Pfeils A aus Figur 1 und
- Figur 3:
- eine schematische Seitenansicht einer zweiten
Ausführungsform einer Vorrichtung zur
Sicherung einer Ware gegen Diebstahl.
In den Figuren 1 und 2 ist in schematischer Darstellung
eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegte erste
Ausführungsform einer Vorrichtung zur Sicherung einer
Ware gegen Diebstahl dargestellt. Diese umfaßt ein an
einer diebstahlgefährdeten Ware 12 anbringbares Sicherungsteil
14 und ein an einem nicht diebstahlgefährdeten
Gegenstand, beispielsweise einer Tischplatte 16,
befestigbares Halteteil 18, wobei das Sicherungsteil 14
über eine Verbindungsleine 20 unlösbar mit dem Halteteil
18 verbunden ist. Die Ware 12 ist in der Zeichnung
zur Erzielung einer besseren Übersichtlichkeit verhältnismäßig
klein dargestellt. Wie eingangs erwähnt, kann
es sich hierbei beispielsweise um ein Mobilfunkgerät
handeln.
Wie insbesondere aus Figur 2 deutlich wird, umfaßt das
Halteteil 18 ein Gehäuse 19, welches auf seiner der
Tischplatte 16 abgewandten Oberseite eine wannenförmig
ausgebildete Ausnahme 22 aufweist mit ungefähr parallel
zueinander ausgerichteten Seltenwänden 23, 24 und einer
Bodenwand 25, von der ein Rasthaken 26 nach oben absteht.
Auf seiner der Tischplatte 16 zugewandten Unterseite
trägt das Halteteil 18 ein Haftpolster 28, im dargestellten
Ausführungsbeispiel in Form eines doppelseitigen
Kiebebands, mit dessen Hilfe das Halteteil 18 an
der Tischplatte 16 auf einfache Weise befestigt werden
kann.
Das Sicherungsteil 14 ist zweiteilig ausgebildet und
umfaßt ein starres Basisteil 30 mit einem in die Aufnahme
22 des Halteteils 18 einsetzbaren Unterteil 32,
dessen Form im wesentlichen der Aufnahme 22 entspricht,
und mit einem das Unterteil 32 überdeckenden Oberteil
34. Auf seiner der Tischplatte 16 abgewandten Oberseite
trägt das Basisteil 30 drei verschwenkbar gehaltene
Kontaktelemente 36, 37, 38, die ein an die Form der Ware
anpaßbares Befestigungsteil 40 ausbilden, so daß das
Sicherungsteil 14 zuverlässig beispielsweise auch an
eine gekrümmte Oberfläche der Ware 12 angebracht werden
kann, wie dies insbesondere aus Figur 2 deutlich wird.
Die verschwenkbaren Kontaktelemente 36, 37 und 38 bilden
eine Drei-Punkt-Auflage für die Ware 12.
Zusätzlich zum Sicherungsteil 14 und dem Halteteil 18
kommt bei der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ein
separates Wicklungsteil 44 zum Einsatz mit einem Gehäuse
46 und einem Träger 48. Innerhalb des Gehäuses 46
ist eine Spule 47 drehbar gelagert, auf die die Verbindungsleine
20 aufgewickelt werden kann. Der Spule ist
hierbei ein Federelement in Form einer Spiralfeder 49
zugeordnet zum Antrieb der Spule, so daß das Wicklungsteil
die Verbindungsleine 20 selbsttätig aufwickelt und
letztere entgegen der Wirkung der vom Federelement 49
ausgeübten Rückzugskraft von der Spule 47 abgewickelt
werden kann. Das Wicklungsteil 48 ist auf der der Ware
12 abgewandten Unterseite der Tischplatte 16 angeordnet.
Hierzu ist der Träger 48 L-förmig ausgestaltet mit
einem ersten Schenkel 50, der an die Tischplatte 16 anlegbar
ist und mit dieser beispielsweise über Schrauben
oder eine Klebeverbindung verbindbar ist, und einem
zweiten Schenkel 52, der senkrecht von der Tischplatte
16 absteht und an dem das Gehäuse 46 festgelegt ist.
Das Halteteil 18 weist an seinem dem Rasthaken 26 abgewandten
Endbereich eine Durchgangsöffnung 54 auf, durch
die die Verbindungsleine 20, ausgehend vom Wicklungsteil
44 und eine Durchgangsbohrung 56 der Tischplatte
16 durchgreifend hindurchgeführt ist, deren dem Wicklungsteil
44 abgewandtes freies Ende am Sicherungsteil
14 festgelegt ist.
Zur testweisen Benutzung der Ware 12 kann diese zusammen
mit dem Sicherungsteil 14 dem Halteteil 18 entnommen
werden. Dies ist in Figur 1 strichpunktiert dargestellt.
Hierbei läßt sich die Verbindungsleine 20 aus
dem Wicklungsteil 44 herausziehen, indem die Verbindungsleine
20 von der drehbar im Gehäuse 46 angeordneten
Spule abgewickelt wird. Wird die Ware 12 mit dem
Sicherungsteil 14 wieder auf das Halteteil 18 aufgesetzt,
so wird die Verbindungsleine 20 wieder vom Wicklungsteil
44 selbsttätig aufgewickelt. Die Verbindungsleine
20 wird durch die Durchgangsöffnung 54 des Halteteils
18 praktisch krümmungsfrei hindurchgeführt, so
daß von der Verbindungsleine 20 nur eine geringe Reibungskraft
auf das Halteteil 18 ausgeübt wird.
Um sicherzustellen, daß über die Verbindungsleine 20
vom Wicklungsteil 44 nicht permanent eine Zugkraft auf
das Sicherungsteil 14 übertragen wird, trägt die Verbindungsleine
20 im Abstand zum Sicherungsteil 14 ein
Zugentlastungselement in Form einer auf die Verbindungsleine
20 aufgepreßten Hülse 58, deren Außendurchmesser
derart gewählt ist, daß sie beim Aufwickeln der
Verbindungsleine 20 auf der Durchgangsöffnung 54 des
Halteteils 18 aufsitzt.
Die ordnungsgemäße Anbringung des Sicherungsteils 14 an
der Ware 12 wird mittels eines elektrischen Sensorelements
59 überwacht. Dieses umfaßt einen in Richtung auf
die Ware 12 federbelasteten Schaltstößel 60, der eine
zentrale Bohrung des Kontaktelementes 36 durchgreift
und mit einem elektrischen Schaltelement 62 gekoppelt
ist, das innerhalb des Basisteils 30 auf einer elektrischen
Leiterplatte 64 angeordnet ist. Letztere steht
über die Verbindungsleine 20, die zu diesem Zweck einen
elektrischen Leiter umfaßt, mit einem in das Gehäuse 46
des Wicklungsteils 44 einmündenden Anschlußkabel 66 in
elektrischer Verbindung, das in an sich bekannter und
deshalb in der Zeichnung nicht dargestellter Weise an
eine zentrale Überwachungseinheit, wie sie beispielsweise
aus der EP 0 116 701 B1 bekannt ist, anschließbar
ist. Wird bei einem Diebstahlversuch das Kontaktelement
36 von der zu überwachenden Ware 12 gelöst, so wird
hierbei der Schaltstößel 60 bewegt und dadurch das
Schaltelement 62 derart betätigt, daß von der zentralen
Überwachungseinheit ein optisches und/oder akustisches
Alarmsignal ausgelöst wird.
Am Basisteil 30 ist eine Leuchtdiode 68 angeordnet, die
über die Leiterplatte 64 und die Verbindungsleine 20
ebenfalls mit dem Anschlußkabel 66 und der zentralen
Überwachungseinheit in elektrischer Verbindung steht,
so daß bei einem Diebstahlversuch ein optisches Alarmsignal
ausgegeben werden kann. Außerdem kann über die
Leuchtdiode 68 die ordnungsgemäße Anbringung des Sicherungsteils
14 an der Ware 12 angezeigt werden.
In Figur 3 ist eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung
zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl dargestellt.
Diese Vorrichtung 70 entspricht weitgehend
der voranstehend unter Bezugnahme auf die Figuren 1 und
2 beschriebenen ersten Ausführungsform. Für identische
Bauteile werden deshalb dieselben Bezugszeichen verwendet
wie für die Vorrichtung 10.
Die Vorrichtung 70 unterscheidet sich von der voranstehend
erläuterten Vorrichtung 10 zum einen dadurch, daß
statt eines separaten Wicklungsteils 44 ein in das Gehäuse
19 des Halteteils 18 integriertes Wicklungsteil
72 zum Einsatz kommt, das über ein Verbindungskabel 74
mit einer ebenfalls innerhalb des Gehäuses 19 angeordneten
internen Überwachungseinheit 76 in elektrischer
Verbindung steht. Der Aufbau des integrierten Wicklungsteils
72 entspricht hierbei dem Aufbau des separaten
Wicklungsteils 44, das heißt es umfaßt ebenfalls
eine federbelastete Spule 47, auf die die Verbindungsleine
20 selbsttätig aufwickelbar ist. Es entfällt lediglich
der Träger 48, da das Wicklungsteil 72 innerhalb
des Gehäuses 19 an dessen Bodenwand festgelegt
ist. Die Überwachungseinheit 76 ist an eine ebenfalls
im Gehäuse 19 des Halteteils 18 angeordnete Spannungsversorgungseinheit
in Form einer Batterie 78 angeschlossen
und steht mit einem akustischen Alarmgeber in
Form eines Piezoquarzes 80 in Verbindung, der ebenfalls
vom Gehäuse 19 umgeben ist. Dem Piezoquarz 80 zugeordnet
weist das Gehäuse 19 mehrere Öffnungen 82 auf zum
Austritt der vom Piezoquarz 80 ausgehenden Schallwellen
aus dem Gehäuse 19.
Die vom Sicherungsteil 14 ausgehende Verbindungsleine
20 durchgreift bei der Vorrichtung 70 eine Eingangsöffnung
84 des Gehäuses 19 und wird innerhalb des Gehäuses
19 mittels einer Leinenführung 86 zum internen Wicklungsteil
72 geführt. Die Leinenführung umfaßt hierbei
zwei im Abstand zueinander angeordnete, jeweils bogenförmig
gekrümmte Leitwände 88, die einstückig mit dem
Gehäuse 19 verbunden sind und sicherstellen, daß beim
Auf- und Abwickeln der Verbindungsleine 20 mittels des
internen Wicklungsteils 72 nur sehr geringe Reibungsverluste
innerhalb des Gehäuses 19 auftreten.
Zum anderen unterscheidet sich die Vorrichtung 70 von
der voranstehend erläuterten Vorrichtung 10 durch den
Einsatz eines zusätzlichen Sensorelements 90 zur Überwachung
der ordnungsgemäßen Befestigung des Halteteils
18 am nicht diebstahlgefährdeten Gegenstand in Form der
Tischplatte 16. Wie voranstehend erläutert, ist das
Halteteil 18 mittels des Haftpolsters 28 an der Tischplatte
16 befestigt. Um sicherzustellen, daß die Vorrichtung
70 nicht zusammen mit der Ware 12 von der
Tischplatte 16 unbemerkt entfernt wird, umfaßt die Vorrichtung
70 zusätzlich zu dem an der Ware 12 anliegenden
Schaltstößel 60 und dem korrespondierenden Schaltelement
62 ein weiteres Sensorelement 90 zur Überwachung
des ordnungsgemäßen Kontakts des Halteteils 18
mit der Tischplatte 16. Das Sensorelement 90 weist einen
Schaltstößel 92 auf, der eine zentrale Bohrung 94
der Bodenwand 96 des Gehäuses 19 des Halteteils 18 sowie
eine korrespondierende Aussparung 98 des Haftpolsters
28 durchgreift und an der Tischplatte 16 anliegt.
Der Schaltstößel 92 steht mit einem im Gehäuse 19 angeordneten
Schaltelement in Form eines Mikroschalters 100
in elektrischer Verbindung, der wiederum an die interne
elektrische Überwachungseinheit 76 angeschlossen ist.
Wird das Halteteil 18 unautorisiert von der Tischplatte
16 entfernt, so betätigt der in Richtung der Tischplatte
16 federbelastete Schaltstößel 92 den Mikroschalter
100. Letzteres wird von der Überwachungseinheit 76 als
Alarmsituation erkannt, und dies hat zur Folge, daß
mittels des Piezoquarzes 80 und der Leuchtdiode 68 in
gleicher Weise ein akustisches und optisches Alarmsignal
ausgegeben wird wie bei einem unautorisierten Entfernen
der Ware 12 vom Sicherungsteil 14.
Die Vorrichtung 70 zeichnet sich durch eine autarke
Ausgestaltung aus, da keine zusätzlichen externen Anschlußkabel
erforderlich sind, so daß die Vorrichtung
10 praktisch an jeder beliebigen Stelle eines Ladenlokals
positioniert werden kann. Die Präsentation der
diebstahlgesicherten Ware 12 kann folglich ohne Verkabelungsaufwand
erfolgen.
Aus dem Voranstehenden wird deutlich, daß die Kombination
des an der Ware 12 befestigbaren Sicherungsteils
14 mit einem dieses stützenden Halteteil 18 und einem
Wicklungsteil 44 eine optimale Präsentation der Ware 12
ermöglicht, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, daß
die zur mechanischen und/oder elektrischen Überwachung
der Ware 12 erforderliche Verbindungsleine 20 selbsttätig
aufgewickelt wird.