Beschreibung
Datenübertragung in einer Anordnung mit einem Tachographen
Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit einem Tachographen, der fahrerbezogene Daten digital in einem internen ersten Speicher speichert, mit einem mobilen externen Datenspeicher¬ gerät, dass einen zweiten Speicher aufweist, mit einer exter¬ nen ersten Schnittstelle an dem Tachographen und einer exter- nen zweiten Schnittstelle an dem externen Speichergerät, die mit der ersten Schnittstelle korrespondiert, so dass Daten zwischen der ersten Schnittstelle und der zweiten Schnitt¬ stelle übertragbar sind. Daneben ist ein Verfahren zur Daten¬ übertragung von einem Tachographen, der fahrerbezogene Daten digital in einem internen Speicher speichert, auf ein mobiles Datenspeichergerät, mittels einer externen ersten Schnitt¬ stelle an dem Tachographen und einer externen zweiten Schnittstelle an dem externen Speichergerät, die mit der ers- ten Schnittstelle korrespondiert, so dass Daten zwischen der ersten Schnittstelle und der zweiten Schnittstelle übertrag¬ bar sind, Gegenstand der Erfindung.
Die neue Generation von Fahrtschreibern speichert Daten nicht, wie bisher mittels Aufzeichnung auf einer papiernen Diagrammscheibe, sondern in digitaler Form elektronisch in einem Speicher. Der in Kürze auf dem Markt einzuführende so genannte digitale Tachograph arbeitet bei der Speicherung der Daten mit einem internen Speicher und einer Chipkarte, also einem externen Speichermedium. Die Chipkarte wird von dem di- gitalen Tachographen vollständig aufgenommen und während der Datenübertragung zwischen dem internen Speicher des Tachogra¬ phen und dem Speicher der Chipkarte mittels mechanischer Vor¬ kehrungen vollständig von der Umgebung isoliert. Auf diese
Weise sollen Manipulationen verhindert werden. Der Vorteil der Verwendung einer Chipkarte besteht darin, dass selbige vollständig gegenüber der Umgebung isolierbar ist. Nachteil¬ haft ist jedoch der hohe Aufwand, der mit der Isolation wäh- rend der Datenübertragung einhergeht. Die Datenkarte muss vollständig von den digitalen Tachographen aufgenommen wer¬ den, der demnach eine Vorrichtung zur automatischen Aufnahme und Ausgabe ausweisen muss. Daneben muss die Öffnung, durch welche die Datenkarte in den Tachographen eintritt, manipula- tionssicher verschließbar sein, und gemäß einschlägiger Vor¬ schriften ist es erforderlich, dass dieser Verschluss in der Geschlossen-Position arretiert ist. Das hohe Maß an mechani¬ schen Sicherheitsvorkehrungen gegen eine Manipulation geht mit hohen Kosten und einem hohen Aufwand einher.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Anordnung und ein Verfahren der eingangs genannten Art weniger aufwen¬ dig und kostengünstiger ohne Einbußen hinsichtlich der Mani¬ pulationssicherheit zu gestalten.
Zur Lösung der Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass der Tachograph eine erste Verschlüsselungseinheit auf¬ weist, welche der ersten externen Schnittstelle zugeordnet ist und das Speichergerät eine zweite Verschlüsselungseinheit aufweist, welche der zweiten externen Schnittstelle zugeord¬ net ist, so dass Daten zwischen der ersten Schnittstelle und der zweiten Schnittstelle verschlüsselt übertragbar sind. Da¬ neben wird von der Erfindung ein Verfahren der eingangs ge¬ nannten Art vorgeschlagen, bei welchem der Tachograph eine erste Verschlüsselungseinheit aufweist, welche der ersten ex¬ ternen Schnittstelle zugeordnet ist und das Speichergerät ei¬ ne zweite Verschlüsselungseinheit aufweist, welche der zwei¬ ten externen Schnittstelle zugeordnet ist und Daten, die von
dem Tachographen auf das Speichergerät übertragen werden, vor der Übertragung mittels der ersten Verschlüsselungseinheit verschlüsselt werden und Daten, die von dem Speichergerät auf den Tachographen übertragen werden, vor der Übertragung mit- tels der zweiten Verschlüsselungseinheit verschlüsselt wer¬ den. Sowohl die erfindungsgemäße Anordnung als auch das er¬ findungsgemäße Verfahren haben gegenüber dem bekannten digi¬ talen Tachographen den gravierenden Vorteil, dass eine mecha¬ nische Sicherung gegenüber Manipulationen, insbesondere ein Schutz elektrischer Kontakte der ersten Schnittstelle und der zweiten Schnittstelle obsolet ist. Auf Grund des Wegfalls der sehr aufwendigen Chipkartenmechanik zum Einzug und zur Ausga¬ be der Datenkarte sinken die Kosten erheblich, und der Raum¬ bedarf der Vorrichtung nimmt deutlich ab. Die bei einem her- kömmlichen digitalen Tachographen benötigten Tasten zum Aus¬ wurf der Chipkarten sind nicht mehr erforderlich, wodurch vorteilhaft weiterer Raum auf der Frontblende für zusätzliche Bedienelemente entsteht. Zusätzlich limitiert die empfindli¬ che Mechanik nicht mehr die Lebensdauer der Gesamtvorrich- tung. Die Manipulationssicherheit wird gemäß der Erfindung ausschließlich mittels der Verschlüsselung vor der Datenüber¬ tragung sichergestellt. Ein etwaiges Abgreifen elektrischer Signale in manipulatorischer Absicht führt daher nicht zu dem gewünschten Erfolg. Der zweite Speicher des externen Spei- chergerätes kann zweckmäßig zwischen 32 MByte und 2 GByte betragen. Für die Kernanwendung nicht benötigter Speicher¬ platz kann zweckmäßig für weitere Anwendungen genutzt werden. Die Verschlüsselung kann vorteilhaft mittels Triple-DES (Data Encryption Standard)- und RSA (asymmetrisches Verschlüsse- lungsverfahren) -Algorithmen erfolgen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die erste externe Schnittstelle und die zweite externe
Schnittstelle derart ausgebildet sind, dass sie miteinander eine Steckverbindung bilden können, über welche Daten über¬ tragbar sind. Eine derartige Ausführung ist besonders einfach und robust und kann mittels einschlägiger Steckverbindungen erfolgen, beispielsweise kann die Steckverbindung als RS232 ausgebildet sein. Besonders zweckmäßig ist eine derartige Steckverbindung als USB-Verbindung (Universal Serial Bus) ausgebildet, wobei insbesondere die erste Schnittstelle an dem Tachographen als Buchse und die zweite Schnittstelle an dem Speichergerät als Stecker ausgebildet sein kann. Durch die Ausbildung als USB-Schnittstelle ergibt sich eine vor¬ teilhaft hohe Übertragungsrate, und gleichzeitig ist diese Anordnung mechanisch besonders robust, insbesondere, wenn wie bevorzugt an dem Tachographen die Buchse und an dem externen Speichergerät der Stecker angeordnet ist. Auf diese Weise er¬ gibt sich auch kein an dem Tachographen hervorstehendes Ele¬ ment. Eine weitergehende Steigerung der Stabilität und zu¬ sätzliche Erhöhung der Lebensdauer der Gesamtanordnung ergibt sich, wenn die erste externe Schnittstelle und die zweite ex- terne Schnittstelle derart ausgebildet sind, dass sie kabel¬ los Daten miteinander austauschen können. Diese, sich erst mit der erfindungsgemäßen Zuordnung von Verschlüsselungsein¬ heiten zu den Schnittstellen sich ergebende Option hat zum einen den Vorteil, dass gar keine Einsteckmöglichkeit für die Schnittstellenverbindung an der Frontblende des Tachographen vorgesehen sein muss, und zum anderen ergibt sich eine we¬ sentlich komfortablere Handhabung der beiden Geräte. Für die kabellose Datenübertragung gemäß der erfindungsgemäßen Anord¬ nung oder dem erfindungsgemäßen Verfahren können die beiden beteiligten Schnittstellen zweckmäßig als Wireless-USB- oder Bluetooth-Chip-Anordnungen ausgebildet sein. Bei der Anwen¬ dung einer Wireless-USB-Verbindung kann bereits eine Daten¬ übertragung in einem Abstand von 50 m stattfinden. Daneben
ist eine derartige Ausbildung auch gegenüber Bluetooth beson¬ ders preiswert. Zweckmäßig kann eine Wireless-USB-Verbindung entsprechend des WUSB-Standards erfolgen.
Das Datenspeichergerät kann vorteilhaft mittels eines integ¬ rierten Transponders mit der erforderlichen Betriebsenergie versorgt werden.
Für eine grenzenlose Flexibilität kann das externe Speicher- gerät wiederum ein wechselbares Speichermedium aufweisen, so dass insbesondere fahrerbezogene Daten auch unabhängig von dem externen Speichergerät bewegt werden können. Auf diese Weise kann das externe Speichergerät im Wesentlichen die Funktion eines Adapters haben oder Terminals zur Übertragung von Daten aus dem Speicher eines Tachographen auf ein wech¬ selbares Speichermedium dienen, wobei das externe Speicherme¬ dium im Wesentlichen die Funktion der Verschlüsselung über¬ nimmt. Ein weitergehender Vorteil dieser Anordnung liegt dar¬ in, dass das Speichergerät nur noch für jeden in Betrieb be- findlichen Tachographen vorhanden sein muss und nicht mehr jeder Benutzer ein eigenes Exemplar benötigt.
Damit der Benutzer komfortabel die korrekte Funktion des Speichergerätes überprüfen kann, ist es zweckmäßig, wenn die- ses mindestens ein Leuchtmittel aufweist, welches abhängig davon, ob eine Datenübertragung stattfindet, leuchtet oder blinkt. En zweites Leuchtmittel könnte daneben als Indikator für eine korrekte Spannungsversorgung dienen.
Insbesondere bei der Ausbildung der beiden Schnittstellen als Steckerverbindung ist es zweckmäßig, wenn diese Verbindung derart ausgebildet ist, dass das Speichergerät von dem Tacho¬ graphen aus mit einer Betriebsenergie versorgt ist. Auf diese
Weise ist die korrekte Funktion nicht mehr von dem Ladezu¬ stand einer Batterie in dem Speichergerät abhängig.
Um falsche Zuordnungen von Speichergeräten zu Fahrzeugen oder Fahrern zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn auf dem Speicher¬ gerät Menschen-lesbare Informationen als Aufdruck aufgebracht sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Ident- Nummer, die dem Fahrzeugführer zugeordnet ist, handeln. Für eine besonders komfortable Handhabung ist das externe Spei- chergerät zweckmäßig kleinformatig ausgebildet, und an der Stelle, wo sich die aufgedruckten Menschen-lesbaren Informa¬ tionen befinden, mit einer in Richtung eines ablesenden ge¬ wölbten transparenten Schicht versehen, welche den Aufdruck optisch größer erscheinen lässt und damit das Ablesen er- leichtert. Damit ein unbefugter Benutzer auch keinen Zugriff auf verschlüsselte Daten erhält, ist es zweckmäßig, dass nach Herstellung einer Verbindung zwischen der ersten Schnittstel¬ le und der zweiten Schnittstelle der Tachograph einen Benut¬ zer zur Eingabe eines Codes auffordert, mittels dessen sich der Benutzer authentifiziert. Erst nach korrekter Eingabe dieses Authentifizierungs-Codes ist eine Datenübertragung möglich.
Im Folgenden ist die Erfindung anhand zweier Ausführungsbei- spiele unter Bezugnahme auf Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemä¬ ßen Anordnung umfassend einen digitalen Tachogra- phen und ein externes Speichergerät, die mittels einer Steckverbindung miteinander verbindbar sind,
Figur 2 eine Anordnung umfassend einen digitalen Tachogra¬ phen und ein externes Speichergerät in schemati- scher Darstellung mit kabelloser Datenübertragung und
Figur 3 schematische Darstellung der Funktionsweise einer erfindungsgemäßen Anordnung bzw. des erfindungsge¬ mäßen Verfahrens.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellten erfindungsgemäßen Anordnungen 1 umfassen einen digitalen Tachographen 2 und je¬ weils ein externes Datenspeichergerät 3. Der digitale Tacho¬ graph 2 ist in einer Frontansicht dargestellt, wobei eine Frontblende 4, eine Druckerschublade 5, verschiedene Bedien- elemente 6, eine Anzeige 7 und zwei als Buchse 8 ausgebildete erste Schnittstellen 9 aufweist.
Das Datenspeichergerät 3 ist mit einer als Stecker 11 ausge¬ bildeten zweiten Schnittstelle 10 versehen, die mit der ers- ten Schnittstelle 8 in der Weise korrespondiert, dass das Einstecken des Steckers 11 in die Buchse 8 eine Steckverbin¬ dung herstellt und Kontakte der ersten Schnittstelle 9 mit Kontakten der zweiten Schnittstelle 10 in eine elektrisch leitende Verbindung treten. Die sich ergebende Steckverbin- düng 13 ist als Universal-Serial-Bus ausgeführt.
Das Datenspeichergerät 3 ist mit einem Leuchtmittel 15 ausge¬ stattet, das einem Benutzer durch Blinken anzeigt, dass eine Datenübertragung stattfindet.
Das in Figur 2 dargestellte Ausführungsbeispiel der Erfindung entspricht im Wesentlichen demjenigen der Figur 1, wobei die
erste Schnittstelle 9 und die zweite Schnittstelle 10 mittels einer kabellosen Verbindung 20 miteinander Daten austauschen.
Das Datenspeichergerät 3 ist mit 'einer von einer in Richtung eines Ablesenden gewölbten transparenten Schicht 60 bedeckten Beschriftung 61 versehen. Die Schicht 60 vergrößert, ver¬ gleichbar mit einer Linse, optisch die Beschriftung 61.
In der schematischen Darstellung der Funktionszusammenhänge der Anordnung 1 der Figur 3 steht der Tachograph 2 mit dem Datenspeichergerät 3 in einer Verbindung 20 zur Datenübertra¬ gung. Der Tachograph 2 weist einen ersten Prozessor 30 auf, der mit einem ersten Speicher 31, einer ersten Verschlüsse¬ lungseinheit 32 und einer ersten Schnittstelle 9 in steuern- der, überwachender oder regelnder Verbindung steht. Das Da¬ tenspeichergerät 3 weist ebenso einen zweiten Prozessor 40 auf, der mit einem zweiten Speicher 41, einer zweiten Ver¬ schlüsselungseinheit 42 und der zweiten Schnittstelle 10 in steuernder, regelnder oder überwachender Verbindung steht. Bei dem zweiten Speicher 41 handelt es sich um ein von dem Datenspeichergerät 3 trennbares Speichermedium 45. Von dem Tachographen 2 übertragene Daten 50 werden, gesteuert mittels des ersten Prozessors 30, von dem ersten Speicher 31 an die erste Verschlüsselungseinheit 32 übermittelt, dort verschlüs- seit und anschließend von der ersten Schnittstelle 9 an die zweite Schnittstelle 10 übergeben. In analoger Weise steuert der zweite Prozessor 40 einen Vorgang in dem Datenspeicherge¬ rät 3, so dass Daten 50 aus dem zweiten Speicher 41 vor der Übermittlung von der zweiten Schnittstelle 10 an die erste Schnittstelle 9 zunächst in der zweiten Verschlüsselungsein¬ heit 42 verschlüsselt werden.