WO1993000533A1 - Verfahren zur steuerung eines stufenlosen getriebes eines kraftfahrzeugs - Google Patents

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Abstract

Ein Verfahren zur Steuerung eines vorzugsweise elektro-hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes eines mit einer Brennkraftmaschine ausgerüsteten Kraftfahrzeugs sieht in und vor Kurven eine Beibehaltung der zuletzt eingestellten Übersetzung vor. Die Übersetzungsfesthaltung wird bei schneller Zurücknahme des Fahrpedals im Schubbetrieb eingeleitet. Die Übersetzungsfesthaltung wird aufgehoben, sofern nach Ablauf eines Zeitraums nach Erkennen von Zugbetrieb keine Kurve durchfahren wird. Wird während des Ablaufs des Zeitraums erneut Schubbetrieb erkannt, so wird die Übersetzungsfesthaltung um einen weiteren Zeitraum aufrecht erhalten. Bei Beendigung der Übersetzungsfesthaltung erfolgt eine relativ langsame Anpassung der Übersetzung an die Vorgabe entsprechend der Steuerkennlinie RKLj.

Description

Verfahren zur Steuerung eines stufenlosen Getriebes eines Kraftfahrzeugs
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Übliche automatische Getriebesteuerungen von mit Brennkraftmaschinen angetriebenen Kraftfahrzeugen leiten beim Zurücknehmen des Fahrpedals in der Regel eine Verkleinerung der Übersetzung ein. Bei Kurvenfahrten oder beim Bremsen ist dies jedoch nicht immer erwünscht, da derartige Lastwechsel unter Umständen zu unsicheren Fahrzuständen führen können, oder beim Wiederbeschleunigen des Kraftfahrzeuges durch verstärktes Gasgeben eine Vergrößerung der Übersetzung erzwungen werden muß.
Aus der DE- 33 41 652 C2 ist es in diesem und im Zusammenhang mit selbsttätig geschalteten Stufengetrieben bekannt geworden, diese Verkleinerung der Übersetzung (Hochschaltungen) in Kurven durch Erfassen der Querbeschleunigung des Kraftfahrzeuges zu vermeiden. Hierdurch kann jedoch lediglich ein Schalten in Kurven vermieden werden.
Um auch bereits beim Heranfahren an Kurven eine Verkleinerung der Übersetzung gezielt verhindern zu können, wird bei dem Verfahren zur Steuerung eines selbsttätig schaltenden Getriebes nach der DE- 39 22 040 AI die Fahrpedaländerungsgeschwindigkeit erfaßt und bei Unterschreiten eines bestimmten (negativen) Grenzwerts ein Signal zur Unterbindung eines Hochschaltvorgangs abgeleitet, sofern Schubbetrieb erkannt wird. Daraufhin werden Hochschaltungen unterbunden, bis wiederum Zugbetrieb auftritt und ein festgelegter Zeitraum verstrichen ist.
In der DE- 39 22 051 AI ist zusätzlich vorgesehen, diesen Zeitraum von einem weiteren Parameter (Fahraktivität) abhängig zu machen, der aus einem oder einer Kombination von mehreren Betriebs- bzw. Fahrparametern eines Kraftfahrzeugs abgeleitet wird und einen Fahrstil eines Fahrers oder eine gerade vorherrschende Verkehrssituation bewertet.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Steuerung eines vorzugsweise elektro-hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, das insbesondere bezüglich des Verhaltens der Einstellung des Übersetzungsverhältnisses oder der Motordrehzahl vor Kurven und beim Bremsen weiter verbessert wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, die Erfindung ausgestaltende Merkmale sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Vorteile der Erfindung sind in erster Linie darin zu sehen, daß ein Verfahren zur Steuerung eines vorzugsweise elektro-hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes für ein Kraftfahrzeug geschaffen ist, bei dem das Einstellverhalten des Übersetzungsverhältnisses, insbesondere vor Kurven und beim Bremsen weiter verbessert ist.
Hierbei wird, sobald ein Zustand einer Übersetzungsfesthaltung aktiv ist, die Übersetzung festgehalten, oder alternativ dazu entweder mit einer bestimmten ersten, relativ niedrigen Geschwindigkeit verstellt oder derart eingestellt, daß sich die Motordrehzahl einer antreibenden Brennkraftmaschine mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit ändert (verringert). Der Zustand der Übersetzungsfesthaltung wird aktiv, wenn der Fahrer des Kraftfahrzeugs beispielsweise beim Heranfahren an Kurven das Fahrpedal plötzlich nicht mehr betätigt und Schubbetrieb erkannt wird. Der Zustand geht in den inaktiven Zustand über, wenn nach Erkennen von Zugbetrieb ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist.
Durch ein zusätzliches, erneutes Verzögern von Änderungen der Übersetzung nach Erkennung von Zugbetrieb mit anschließendem erneutem Übergang in den Schubbetrieb während eines bestimmten Zeitraumes wird erreicht, daß der Fahrer eines Kraftfahrzeuges, dessen Getriebe mit einer derartigen Steuerung ausgestattet ist, auch vor Kurven nochmals kurzzeitig Gas geben kann, ohne daß die unerwünschte Verkleinerung der Übersetzung durchgeführt wird. Auf diese Weise werden Fehleinschätzungen des Fahrers bezüglich des Heranfahrens bzw. des Heranrollens an Kurven ohne negative Auswirkungen auf das Gesamtfahrverhalten des Fahrzeuges toleriert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß nach Ende der Übersetzungsfesthaltung eine schnelle Anpassung der Übersetzung oder der Motordrehzahl in Richtung Verkleinerung über einen größeren Bereich vermieden wird, indem die Übersetzung beziehungsweise die Motordrehzahl mit einer bestimmten zweiten Geschwindigkeit verstellt wird, wobei diese zwar größer als die erste Geschwindigkeit, jedoch kleiner als die maximal mögliche Verstellgeschwindigkeit der Übersetzung des stufenlosen Getriebes ist.
Ebenso wird beim Bremsen bei Vorliegen bestimmter unkritischer Bedingungen selbsttätig eine Vergrößerung der Übersetzung mit endlicher dritter Geschwindigkeit durchgeführt, wobei auch hier wiederum die Verstellgeschwindigkeit kleiner als die maximale Verstellgeschwindigkeit ist.
Die Einhaltung der Bedingungen gewährleistet dabei einen sicheren Betrieb des Kraftfahrzeugs. So wird insbesondere überwacht, daß die Querbeschleunigung nicht zu hoch ist, das Fahrzeug nicht zu stark verzögert und die Fahrgeschwindigkeit nicht zu hoch ist, um einen Verlust insbesondere der Längs- und Seitenführungskräfte der Räder des Kraftfahrzeugs zu vermeiden. Das sich nach einer Vergrößerung der Übersetzung verstärkt auf die Antriebsräder auswirkende Bremsmoment der Antriebs- (Brennkraft-) Maschine kann sich daher nicht negativ auf das Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs auswirken.
Das Vergrößern der Übersetzung beim Bremsen wird vorzugsweise dann eingeleitet, wenn ein Zustand einer Übersetzungsfesthaltung aktiv ist. Dieser wird in bekannter Weise aktiviert, wenn das Kraftfahrzeug an eine Kurve heranfährt und der Fahrer das Fahrpedal nicht mehr betätigt.
Durch das Vergrößern der Übersetzung beim Bremsen wird einerseits die Bremswirkung der Antriebsmaschine des Kraftfahrzeugs im Schubbetrieb verstärkt, so daß die Bremse (Betriebsbremse) des Kraftfahrzeugs entlastet wird. Andererseits wird im Zusammenhang mit einer Festhaltung der Übersetzung vor, in und nach Kurven erreicht, daß dem Fahrer nach Durchfahren einer Kurve immer die für ein Wiederbeschleunigen des Kraftfahrzeugs optimale Übersetzung beziehungsweise Motordrehzahl zur Verfügung steht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer elektro-hydraulisehen Steuerung für ein stufenloses Getriebe eines Kraftfahrzeuges, Fig. 2 eine Schar von mehreren Steuerkennlinien, die Werten des
Drosselklappenwinkels bestimmte Werte von Motordrehzahl- Sollwerten zuordnen, Fig. 3 eine Grenzkennlinie zur Erkennung von Zug-/Schubbetrieb, Fig. 4 eine erste und eine zweite fahrgeschwindigkeitsabhängige
Grenzkennlinie für eine Querbeschleunigung, Fig. 5 ein Kennfeld für einen motordrehzahl- und übersetzungsabhängigen
Kennfeldwert Fig. 6 ein Kennfeld für einen übersetzungs- und fahraktivitätsabhängigen
Faktor und Fig. 7 eine Kennlinie, die die Abhängigkeit von Zeiträumen von einer
Fahraktivität zeigt.
In Fig. 1 ist mit 1 eine Steuerung eines elektro-hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes 2 am Beispiel eines Umschlingungsgetriebes gezeigt. Das stufenlose Getriebe 2 wird über eine steuerbare Anfahrkupplung 3 von einer Brennkraftmaschine 4 angetrieben. Eine Abtriebswelle 5 des stufenlosen Getriebes 2 ist mit einem nicht gezeigten Radantrieb eines Kraftfahrzeugs verbunden.
Nachfolgend sind Signale, die sich mit der Zeit t ändern, als Funktionen f(t) der Zeit dargestellt. Ein Steuergerät 6 steuert wenigstens in Abhängigkeit von der - ohne Beschränkung der Allgemeinheit - Drosselklappenstellung alpha(t) eines Drosselklappenwinkelgebers 7 und einer Motordrehzahl nmot(t) eines Motordrehzahlgebers 8 der Brennkraftmaschine 4 einen Hydraulik-Ventilblock 9 an. Selbstverständlich kann anstatt der Stellung der Drosselklappe auch die Stellung eines jeden, die Antriebsleistung einer Antriebsmaschine des Kraftfahrzeugs beeinflussenden Organs, wie z. B. eines Fahrpedals oder eines Einspritzpumpenhebels einer selbstzündenden Diesel- Brennkraftmaschine oder das Ausgangssignal eines elektrischen oder elektronischen Fahrpedals erfaßt und verarbeitet werden.
Zur Steuerung des stufenlosen Getriebes 2 und der Anfahrkupplung 3 erhält das Steuergerät 6 als weitere Eingangsgrößen oder Meßgrößen ein Kick-down-Signal kd(t) eines Kick-down-Schalters 10, ein LeerlaufSignal 11 (t) eines LeerlaufSchalters 11, die der Brennkraftmaschine zugeführte Luftmenge bzw. Luftmasse ml(t) eines Luftmengen- bzw. Luftmassengebers 12 sowie die Getriebeeingangsdrehzahl ne(t) eines
Getriebeeingangsdrehzahlgebers 13 und eine Fahrgeschwindigkeit v(t) eines Fahrgeschwindigkeitgebers 14 des Kraftfahrzeugs. Zusätzlich werden eine Geschwindigkeit vref(t) eines Referenzgeschwindigkeitgebers 15 an einer nicht gezeigten Fahrzeugachse, eine Querbeschleunigung aq(t) eines Querbeschleunigungsgebers 16 und ein Bremssignal b(t) eines Bremssignalgebers 17 erfaßt und vom Steuergerät 6 verarbeitet.
Schließlich ist die Steuerung üblicherweise vom Fahrzeugführer über einen Wählhebe! 18 zur Vorwahl von Fahrstufen: P (Parksperre), R (Rückwärtsgangstufe), N (Leergangstufe) und D (selbstätige Einstellung des Übersetzungsverhältnisses ue des stufenlosen Getriebes) beeinflußbar; ferner ist ein Einstellbereich des Wählhebels 18 zur direkten Vorgabe des Übersetzungsverhältnisses ue vorgesehen.
Bei üblichen Getriebesteuerungen wird schließlich über einen ProgrammwählSchalter 19 die Steuerkennlinie, nach der das Steuergerät 1 in der Fahrstufe D das stufenlose Getriebe steuert, ausgewählt. Es sind hierbei in der Regel zwei Steuerkennlinien auswählbar, wobei in der Stellung E eine verbrauchsoptimierte Steuerkennlinie RKL1 und in der Stellung S eine leistungsoptimierte Steuerkennlinie RKL5 manuell einstellbar sind. Alternativ zum ProgrammwählSchalter 19 kann auch im Steuergerät 6 ein Steuerverfahren implementiert sein, das beispielsweise entsprechend der DE 3348652 C2 oder der DE 3922051 AI den Fahrstil eines Fahrers oder dessen verkehrssituationsbedingtes Handeln in Bezug auf die Steuerung des Kraftfahrzeugs bewertet und eine Fahraktivität SK(t) (Fahrpedalaktivitat) aus einer oder mehreren Betriebs- bzw. Fahrparametern ableitet. Auf der Basis dieser Fahraktivität SK(t) wird dann, entsprechend einer Schaltstellung des ProgrammwählSchalters 19, eine von mehreren Steuerkennlinien RKLj=f(SK(t)); (j=l, 2, ..., 5) zur Steuerung des stufenlosen Getriebes bzw. der Anfahrkupplung 3 herangezogen.
In Abhängigkeit von den genannten Größen steuert das Steuergerät 6 über einen Signalausgang pk und den Ventilblock 9 den Hydraulikdruck in der Anfahrkupplung 3 sowie über die Signalausgänge pe und pa und den Hydraulikventilblock 9 das Übersetzungsverhältnis ue an. Das Übersetzungsverhältnis ue(t) ist hierbei proportional zum Quotienten aus der Getriebeeingangsdrehzahl ne(t) und der Fahrgeschwindigkeit v(t): ue(t)=prop*(ne(t)/v(t)); prop ist hierbei ein Proportionalfaktor. Eine zahlenmäßige Vergrößerung / Verkleinerung des Übersetzungsverhältnisses ue(t) bedeutet hierbei eine Übersetzung ins Kurze / Lange.
Der Hydraulikventilblock 9 verbindet hierzu die entsprechenden Steuerleitungen 20, 21 und 22 der Anfahrkupplung 3 und des stufenlosen Getriebes 2 mit einer an eine Pumpe 23 angeschlossenen Druckleitung 24 oder eine Rücklauf!eitung 25 zu einem Vorratsbehälter 26 für Hydraulikflüssigkeit.
Zur Steuerung des stufenlosen Getriebes 2 wird die Übersetzung ue des Getriebes mittelbar über das Steuergerät 6 und den Ventilblock 9 über Steuerkennlinien RKLj wenigstens in Abhängigkeit von der Drosselklappenstellung alpha(t) und der Motordrehzahl n(t) selbsttätig eingestellt; die Steuerkennlinie RKLj wird hierbei entsprechend der Schalterstellung des ProgrammwählSchalters 19 oder der den Fahrstil des Fahrers oder dessen verkehrssituationsbedingtes Handeln in Bezug auf die Steuerung des Kraftfahrzeugs bewertenden Fahraktivität SK(t) aus einer Schar von mehreren Steuerkennlinien RKLj (j=l, 2, ..., 5) entsprechend Fig. 2 ausgewählt. Ohne Beschränkung der Allgemeinheit können auch andere Größen zur Steuerung des stufenlosen Getriebes herangezogen werden oder die Steuerkenlinien zu Kennlinienfeldern oder Kennfeldern erweitert werden.
Die in der Fig. 2 gezeigten Steuerkennlinien decken hierbei den Bereich zwischen einer Steuerkennlinie RKL1, die einen verbrauchsoptimierten Betrieb des Fahrzeugs ermöglicht (Stellung "E" des ProgrammwählSchalters), und einer Steuerkennlinie RKL5, mit welcher das Kraftfahrzeug leistungsoptimiert betrieben werden kann (Stellung "S" des ProgrammwählSchalters 19), zumindest schrittweise ab.
Sofern die Steuerung die Auswahl der Steuerkenlinien RKLj entsprechend der Fahraktivität SK(t) vornimmt, stellt sich die Steuerung des stufenlosen Getriebes 2 selbsttätig auf die Fahrweise des Fahrers ein, so daß ein manueller Eingriff bzw. eine Umstellung der Steuerkennlinien nicht vorgenommen werden muß.
Die Übersetzung ue des stufenlosen Getriebes 2 wird durch das Steuergerät 6 bevorzugt derart eingestellt, daß die Motordrehzahl nmot(t) einem Motordrehzahl-Sollwert n ots möglichst optimal nachgeführt wird. Hierzu kann im Steuergerät 6 ein unterlagerter Drehzahlregler implementiert sein. Die Übersetzung ue ist somit eine Funktion des Motordrehzahl-Sollwerts nmots, der Motordrehzahl nmot und der Zeit t: ue=f(nmots, nmot, t). Eine Abweichung Dnmot(t)=nmots(t)-nmot(t) der Motordrehzahl nmot(t) vom Motordrehzahl- Sollwert nmots(t) wird gegen 0 geführt.
Der augenblickliche Wert des Motordrehzahl- Sollwerts nmots wird hierbei über die augenblicklich angewählte Steuerkennlinie RKLj gemäß Fig. 2 aus dem augenblicklichen Wert der Drosselklappenstellung alpha(t) und der Fahraktivität SK(t) ermittelt: nmots=RKLj(alpha, SK).
Wie der Fig. 2 zu entnehmen ist, weisen die Steuerkennlinien RKLj im wesentlichen in einem unteren Wertebereich der Drosselklappenstellung alpha einen progressiven Verlauf auf, der in einem mittleren Bereich der Drosselklappenstellung alpha in einen degressiven Verlauf übergeht. Die Drosselklappenstellung alpha ist auf der horizontalen Achse in Prozent aufgetragen, wobei der Wert 0 % der geschlossenen Drosselklappe und der Wert 100 % der voll geöffneten Drosselklappe entspricht.
Es sind fünf Steuerkennlinien RKL1, RKL2, RKL3, RKL4 und RKL5 eingetragen, wobei die Steuerkennlinie RKL1 den verbrauchsoptimierten Betrieb des Kraftfahrzeugs ermöglicht und bei minimaler Fahraktivität SK(t)=SKmin angewählt wird. Die Steuerkennlinie RKL5 wird bei maximaler Fahraktivität SK(t)=SKmax ausgewählt, bei der der leistungsoptimierte Betrieb des Kraftfahrzeugs möglich ist.
Entsprechend der DE 3341652 C2 oder der DE 3922051 AI wird die Fahraktivität SK(t) durch einen den Fahrstil des Fahrers oder dessen verkehrssituationsbedingtes Handeln längerfristig bewertenden funktionellen Zusammenhang aus zyklisch oder antizyklisch erfaßten aktuellen und vergangenen Werten einer einzigen Betriebskenngröße oder zu einer einzigen aus mehreren Betriebsgrößen eines Kraftfahrzeugs zusammengesetzten Größe ermittelt.
Hierbei werden beispielsweise Werte der Drosselklappenstellung alpha(t), der Fahrgeschwindigkeit v(t) und der Querbeschleunigung aq(t) im Sekunden- bzw. Mi11iSekundenbereich erfaßt und daraus weitere Werte, wie z.B. die Drosselklappenänderungsgeschwindigkeit dalpha(t)/dt und die Beschleunigung des Fahrzeugs dv(t)/dt berechnet. Die ermittelten und berechneten Werte werden über Kennfelder mit weiteren Betriebsgrößen verknüpft und über einen funktionellen Zusammenhang zu einer Zwischengröße zusammengesetzt, aus der durch gleitende Mittelwertbildung, die sowohl die neu berechneten Werte als auch die vergangenen Werte längerfristig berücksichtigt, eine Fahraktivität SK(t) ermittelt.
Über einen weiteren funktionellen Zusammenhang wird dieser Fahraktivität SK(t) schließlich, z.B. entsprechend der in der DE 3922051 AI gezeigten Weise, eine Steuerkennlinie RKLj zugeordnet.
Es ist insbesondere wünschenswert, daß eine bei Getrieben dieser Bauart übliche Verkleinerung der Übersetzung vermieden wird, wenn das Fahrzeug sich beispielsweise einer Kurve nähert und der Fahrer vom Fahrpedal geht. Wie schon in der DE- 3922040 AI und der DE- 3922051 AI gezeigt, kann eine derartige Kurvenerkennung stattfinden, indem man die zeitliche Änderung der Drosselklappenstellung dalpha(t)/dt abtastet. In der Regel nimmt nämlich ein Fahrer vor einer Kurve das Fahrpedal - und hiermit in der Regel auch die Drosselklappe - schneller zurück als er es unter normalen Umständen tut, um beispielsweise die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.
Eine bei Zurücknahme der FahrpedalStellung bzw. bei unbetätigtem Fahrpedal von üblichen Getriebesteuerungen vorgenommene Verkleinerung der Übersetzung ue wird gemäß einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens verhindert, d. h. die augenblickliche Übersetzung wird festgehalten, solange der Zustand einer Übersetzungsfesthaltung usf aktiv ist, usf=l.
Alternativ hierzu wird die Übersetzung (ue) gemäß einer zweiten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens zumindest solange mit einer ersten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (erste zeitliche Änderung der Übersetzung ckl=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung ue, der zum Erreichen des im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs (alpha(t), v(t), nmot(t), t) in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie RKLj vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts nmots(t) erforderlich ist, verstellt, wie der Zustand einer Übersetzungsfesthaltung usf aktiv ist: usf=l.
Als weitere Alternative hierzu wird gemäß einer dritten Variante des Steuerverfahrens die Übersetzung (ue) zumindest solange, wie der Zustand einer Übersetzungsfesthaltung (usf) aktiv ist, derart verstellt, daß die Motordrehzahl nmot konstant bleibt, oder daß sich die Motordrehzahl (nmot(t)) mit einer zweiten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (zweite zeitliche Änderung der Motordrehzahl nk2=dnmot/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert eines Motordrehzahl- Sollwerts (nmots(t)), der im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs (alpha(t), v(t), nmot(t), t) in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehen ist, vermindert.
Bei allen drei Varianten geht der Zustand der Übersetzungsfesthaltung in den aktiven Zustand über (usf=l), wenn eine zeitliche Änderung (dalpha(t)/dt) der Drosselklappenstellung (alpha(t)) einen negativen Grenzwert (-alphag) unterschreitet und Schubbetrieb erkannt wird; der Zustand der Übersetzungsfesthaltung (usf) geht nach Ablauf eines ersten Zeitraums Tl(SK(t) ) in den inaktiven Zustand über (usf=0) , wenn Zugbetrieb erkannt wird.
Bei den Begriffen Zugbetrieb und Schubbetrieb kommt es auf das betrachtete System an . Hierbei kann unterschieden werden:
- Gesamtsystem Kraftfahrzeug: Unter Zugbetrieb ist die Beschleunigung des Kraftfahrzeuges (zeitl iche Änderung der Fahrgeschwindigkeit) dv(t)/dt>0 zu verstehen, während der Schubbetrieb einer Verzögerung des Kraftfahrzeugs entspricht dv(t)/dt<0.
- System Kupplung/Getriebe: Bei Zugbetrieb ist die Eingangsdrehzahl des Systems Kupplung (Drehmomentwandler)/Getriebe größer als dessen Ausgangsdrehzahl , während bei Schubbetrieb die Eingangsdrehzahl kleiner al s die Ausgangsdrehzahl ist.
- System Brennkraftmaschine: Zugbetrieb bedeutet Drossel kl appenstellung alpha(t)>0 und zeitl iche Änderung der Motordrehzahl dnmot(t)/dt>0, während im Schubbetrieb die Drossel kl appenstellung alpha(t)=0 oder die zeitl iche Änderung der Motordrehzahl dnmot(t)/dt<0 ist.
Bezügl ich der Getriebesteuerung und damit auch dem Gesamtverhalten des Kraftfahrzeugs hat es sich sinnvoll erwiesen, die Begriffe Zugbetrieb und Schubbetrieb folgendermaßen nachzubilden:
- Schubbetrieb wird erkannt, wenn die Drossel kl appenstel l ung alpha(t) unter eine motordrehzahl abhängige Grenzkennl inie azsg(nmot) , wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, fällt: alpha(t)<azsg(nmot) .
- Zugbetrieb wird erkannt, wenn sowohl die Drosselklappenstellung alpha(t) die motordrehzahlabhängige Grenzkennlinie azsg(nmot) nach Fig.3 überschreitet, als auch die zeitliche Änderung der Fahrgeschwindigkeit dv(t)/dt positive Werte annimmt: (alpha(t)>azsg(nmot) n dv(t)/dt>0).
Auf die so festgelegten Begriffe für Zug- und Schubbetrieb wird in der gesamten Patentanmeldung Bezug genommen.
Entsprechend der Erfindung verharrt die Übersetzungsfesthaltung usf auf dem aktiven Zustand, usf=l, sofern während des Ablaufs des ersten Zeitraums Tl(SK(t)) erneut Schubbetrieb erkannt wird; die Übersetzungsfesthaltung usf=l bleibt hierbei solange aktiv, bis wiederum Zugbetrieb erkannt wird und ein zweiter Zeitraum T2(SK(t)) verstrichen ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die mit Ablauf des ersten oder zweiten Zeitraums Tl(SK(t)), T2(SK(t)), eingeleitete Verkleinerung der Übersetzung ue stufenloser Getriebe mit einer dritten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung ck3=due/dt=f(SK(t)), wobei die Verstellung der Übersetzung ue bis zu demjenigen Wert erfolgt, der zum Erreichen des beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie RKLj vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts nmots(t) erforderlich ist.
Der Betrag der ersten Geschwindigkeit ckl ist vorzugsweise kleiner als der Betrag der dritten Geschwindigkeit ck3: |ckl|<|ck3|; letzterer wiederum sollte hierbei kleiner als die maximale Verstellgeschwindigkeit der Übersetzung des Getriebes sein.
Nach der dritten Variante des Steuerverfahrens erfolgt eine mit Ablauf des ersten oder zweiten Zeitraums Tl(SK(t)), T2(SK(t)) eingeleitete Absenkung der Motordrehzahl nmot(t) mit einer vierten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Motordrehzahl nk4=dnmot/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Motordrehzahl nmot, der beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie RKLj vorgesehen ist.
Der Betrag der zweiten Geschwindigkeit nk2 ist vorzugsweise kleiner als der Betrag der vierten Geschwindigkeit nk4: |nk2|<|nk4|.
Bei aktiver Übersetzungsfesthaltung usf=l wird ferner eine Vergrößerung der Übersetzung ue mit einer fünften bestimmten endlichen Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung cg5=due/dt=f(SK(t)) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung ue vorgenommen, der beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie maximal möglich (ohne daß die Brennkraftmaschine unzulässige Drehzahlen annimmt und dadurch möglicherweise Schaden nimmt) ist. Hierzu muß sowohl
- eine Betriebsbremse des Kraftfahrzeugs betätigt sein: Bremssignal b=l, oder alternativ dazu oder ergänzend die zeitliche Änderung der
Fahrgeschwindigkeit dv(t)/dt kleiner als ein erster negativer
Längsbeschleunigungs- Grenzwert albg(ue, nmot, t), mit albg(ue, nmot, t)<0 sein: dv(t)/dt<albg(ue, nmot, t), als auch
- eine mittels des Querbeschleunigungssensors 17 erfaßte Querbeschleunigung aq(t) unterhalb einer bestimmten ersten fahrgeschwindigkeitsabhängigen Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqgl(v(t)) liegen: aq(t)<aqgl(v(t), als auch
- die zeitl iche Änderung der Fahrgeschwindigkeit dv(t))/dt kleiner als ein zweiter negativer Längsbeschleunigungs-Grenzwert albbg(nmot, ue, SK(t) , t)=k(ue, SK(t))*albg(ue, nmot, t) sein: dv(t)/dt>albbg(nmot, ue,SK(t) , t)=k(ue, SK(t) )*albg(ue, nmot, t) , als auch
- die Fahrgeschwindigkeit v(t) unterhalb eines Fahrgeschwindigkeits- Grenzwerts vg(ue, SK(t) ) l iegen: v(t)<vg(ue, SK(t) ) .
Die Vergrößerung der Übersetzung erfolgt bis zu demjenigen Wert der Übersetzung, der im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs in der augenblicklich aktiven Steuerkenlinie RKLj(t) zulässig ist.
Die erste Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqgl(v(t)) ist hierbei vorzugsweise fahrgeschwindigkeitsabhängig. Eine entsprechende Kennlinie ist in Fig. 4 dargestellt. Sie berücksichtigt, daß die Übersetzung ue nur dann vergrößert wird, wenn die Querbeschleunigung des Kraftfahrzeugs nicht zu hoch ist.
Der erste negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert albg(ue, nmot, t) ist von den augenblicklichen Werten der Übersetzung ue und der Motordrehzahl nmot(t) abhängig und entspricht hierbei der jeweiligen (negativen) Längsbeschleunigung dv/dt (und damit der Verzögerung) des in definiertem Zustand (Beladung, Reifenluftdruck, Umweltbedingungen usw.) auf ebener Fahrbahn rollenden Kraftfahrzeugs bei geschlossener Drosselklappe alpha=0, bei den jeweiligen Wertepaaren der augenblicklich eingestellten Übersetzung ue und der Motordrehzahl nmot(t).
Der erste negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert albg(ue, nmot, t) wird aus den Augenblickswerten dieser Größen bevorzugt über ein erstes Kennfeld ALB(ue, nmot) ermittelt: albg(ue, nmot, t)=ALB(ue, nmot). Ein Beispiel für ein derartiges erstes Kennfeld ALB(ue, nmot) ist in Fig. 5 abgebildet. Hierin sind beispielhaft vier übersetzungsabhängige Kennlinien, die bestimmten Werten der Motordrehzahl nmot (in Umdrehungen pro Minute) bestimmte Kennfeldwerte ALB(ue, nmot) in der Einheit g, entsprechend 9,81... Meter pro Sekunde (Erdbeschleunigung), zuweisen, dargestellt.
Als Übersetzungen sind die Werte 2,48 - 1,48 - 1,0 - 0,73 aufgetragen. Zur Ermittlung von Kennfeldwerten des -fahrzeugspezifischen- Kennfelds, die von den dargestellten (Übersetzungs-) Kennlinien abweichen, kann in bekannter Weise entweder übersetzungsabhängig interpoliert oder extrapoliert werden. Alternativ hierzu kann selbstverständlich die Ermittlung der Längsbeschleunigungs- Grenzwerte albg(g, nmot, t) auch über einen entsprechenden funktionellen Zusammenhang erfolgen.
Die Kennlinien nach Fig. 5 zeigen deutlich die Abhängigkeit der Verzögerungswerte eines Kraftfahrzeugs mit Brennkraftmaschine von der Übersetzung ue und der Motordrehzahl nmot(t). Für wachsende Werte der Motordrehzahl nmot(t) werden die Verzögerungswerte größer durch die sich verstärkende Motorbremswirkung und den sich erhöhenden Rollwiderstand (Luftwiderstand) des Fahrzeugs. Ebenso steigen die Verzögerungswerte mit größer werdender Übersetzung ue, da sich das Bremsmoment der Brennkraftmaschine aufgrund der höheren Übersetzung verstärkt auf die Verzögerungsrate des Kraftfahrzeugs auswirkt.
Der zweite negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert albbg(nmot, ue, SK(t))= =k(ue, SK(t))*albg(ue, nmot, t) wird gemäß einem Produkt aus einem übersetzungsabhängigen Faktor k(ue, SK(t)) und einem bei den augenblicklichen Betriebsbedingungen des Kraftfahrzeugs bestimmten Wert des ersten negativen Längsbeschleunigungs- Grenzwerts albg(ue, nmot, t) ermittelt.
Der übersetzungsabhängige Faktor k(ue, SK(t)) wird über ein zweites Kennfeld k(ue, SK(t))=F(ue, SK(t)) aus der augenblicklichen Übersetzung ue ermittelt. Ein Beispiel für das zweite Kennfeld ist der Fig. 6 zu entnehmen. Hierbei weisen wiederum übersetzungsabhängige Kennlinien (Übersetzungswerte 2,48 - 1,48 - 1,0 - 0,73) Werten der Fahraktivität SK(t) dimensionslose Werte des Faktors k(ue, SK(t)) zu; die für hiervon abweichende Werte der Übersetzung ue gültigen Kennfeldwerte können wiederum durch Interpolation beziehungsweise Extrapolation aus den vorhandenen Werten errechnet werden.
Der Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert vg(ue, SK(t), t) hängt von der Übersetzung ue und der Fahraktivität SK(t) ab.
Die Wirkung der einzelnen Verfahrensschritte erklärt sich wie folgt:
- Durch Überwachen der Betätigung der Betriebsbremse des Kraftfahrzeugs (Bremssignal b=l), oder alternativ oder ergänzend hierzu, durch prüfen, ob die zeitliche Änderung der Fahrgeschwindigkeit dv(t)/dt unterhalb des ersten negativen Längsbeschleunigungs- Grenzwerts albg(g, nmot) liegt, dv(t)/dt<albg(g, nmot), wird der Fahrerwunsch nach verstärktem Verzögern des Fahrzeugs beziehungsweise nach Rückschaltung abgeleitet.
- Durch Prüfen, ob die Querbeschleunigung aq(t) unterhalb der ersten bestimmten Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqgl(v(t)) liegt, wird überwacht, ob sich das Fahrzeug nicht bereits in einer - relativ engen oder schnell befahrenen - Kurve befindet. Liegt bereits eine derartige Kurvenfahrt vor, so wird die Rückschaltung unterbunden, damit nicht durch die sich sonst erhöhende Bremswirkung der Kraftschluß zwischen Rad und Fahrbahn verloren geht.
- Eine vergleichbare Sicherheitsfunktion stellt die Überwachung des Überschreitens des zweiten negativen Längsbeschleunigungs- Grenzwerts albbg(nmot, g, SK(t)) dar: Hierbei wird ermittelt, ob die durch die Vergrößerung der Übersetzung ue zu erwartende höhere Verzögerung des Kraftfahrzeugs nicht zu einem Überschreiten der Haftreibungsgrenze der Räder führen würde.
Hierzu wird aus der beim augenblicklichen Fahrzustand zu erwartenden Verzögerung durch Gewichtung (Multiplikation) mit dem übersetzungsaabhängigen Faktor k(ue, SK(t)) eine augenblicklich maximal zulässige Verzögerung ermittelt und diese mit der augenblicklichen Fahrzeugverzögerung dv(t)/dt verglichen; ist die augenblickliche Verzögerung höher, wird eine Vergrößerung der Übersetzung unterbunden.
Der übersetzungsabhängige Faktor k(ue, SK(t)) berücksichtigt hierbei, daß der zweite negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert albbg (ue, nmot, t) kleiner als der erste negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert albg(ue, nmot, t), also betragsmäßig größer (entsprechend einer höheren Verzögerungsrate) sein muß.
- Mit der Überwachung des Überschreitens des übersetzungsabhängigen Fahrgeschwindigkeits- Grenzwerts vg(ue, SK(t), t) können weitere Sicherheitskriterien bezüglich einer Vergrößerung der Übersetzung bei zu hoher Fahrgeschwindigkeit oder das Verhindern des Überschreitens von Drehzahlgrenzen der antreibenden Brennkraftmaschine nach Erhöhen der Übersetzung erfüllt werden. Diese Sicherheitskriterien sind stark fahrzeugspezifisch und müssen daher individuell an jedes Fahrzeug angepaßt werden, so daß sich die Darstellung eines entsprechenden Kennfelds erübrigt.
Um auch nach dem Heranfahren an Kurven oder dem Anbremsen vor Kurven eine ungewollte Verstellung der Übersetzung ue während der Kurvenfahrt zu vermeiden, wird die Querbeschleunigung des Fahrzeugs überwacht. In einer ersten Alternative wird die Verstellung der Übersetzung ue vermieden oder die Zeiträume Tl(SK(t)) und T2(SK(t)) werden zu Null gesetzt, sofern der Betrag der Querbeschleunigung (|aq(t)|) eine von der Fahrgeschwindigkeit v(t) abhängige zweite und niedrigere Querbeschleunigungs-Grenzlinie aqg2(v(t)) nach Fig. 4 überschreitet bzw. solange nach Unterschreiten der zweiten Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqg2(v(t)) ein dritter Zeitraum T3(SK(t)) noch nicht verstrichen ist. In einer zweiten Alternative wird die Übersetzung (ue) zumindest solange mit einer sechsten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (sechste zeitliche Änderung der Übersetzung ck6=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung (ue), der zum Erreichen des im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs (alpha(t), v(t), nmot(t), t) in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie RKLj vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts nmots(t) erforderlich ist, verstellt, wie der Betrag der Querbeschleunigung |aq(t)| die zweite Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqg2(v(t)) nach Fig.4 überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der zweiten Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqg2(v(t)) ein vierter Zeitraum T4(SK(t)) noch nicht verstrichen ist.
Die nach Ablauf des dritten Zeitraums T3(SK(t)) oder vierten Zeitraums T4(SK(t)) eingeleitete Verkleinerung der Übersetzung (ue) erfolgt mit einer siebten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (siebte zeitliche Änderung der Übersetzung ck7=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung ue, der zum Erreichen des beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie RKLj(t) vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts nmots(t) erforderlich ist.
Der Betrag der sechsten Geschwindigkeit (sechste zeitlichen Änderung der
Übersetzung ck6=due/dt) ist hierbei kleiner als der Betrag der siebten
Geschwindigkeit (siebte zeitlichen Änderung der Übersetzung ck7=due/dt): |ck6I<1ck7|.
Der Betrag |ck7| der siebten Geschwindigkeit (siebte zeitlichen Änderung der Übersetzung ck7) ist hierbei bevorzugt kleiner als die maximal mögliche Verstellgeschwindigkeit der Übersetzung des Getriebes.
Durch die Steuerung entsprechend der zweiten Alternative wird die Übersetzung des Getriebes während der Kurvenfahrt relativ langsam verkleinert, so daß die Motordrehzahl relativ konstant und damit in dem vom Fahrer gewünschten Bereich (zum Beispiel im Bereich des höchsten Drehmoments) bleibt. Erfolgt nach Beendigung der Kurvenfahrt kein Übergang in den Zugbetrieb oder verstreicht der Zeitraum T4(SK(t)), so wird die Motordrehzahl nmot(t) durch geeignetes Verstellen der Übersetzung des Getriebes relativ rasch auf den zum Erreichen des eigentlichen Motordrehzahl- Sollwerts nmots(t) hingeführt.
In einer dritten Alternative wird, solange der Betrag |aq(t)| der Querbeschleunigung aq(t) die zweite Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqg2(v(t)) nach Fig.4 überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der zweiten Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqg2(v(t)) der vierte Zeitraum noch nicht unterschritten ist, die Übersetzung ue des Getriebes derart eingestellt, daß die Motordrehzahl nmot(t) konstant gehalten, oder sich mit einer achten bestimmten Geschwindigkeit nk8(SK(t)) (achte zeitliche Änderung nk8=dnmot/dt=f(SK(t)) der Motordrehzahl nmot(t)) vermindert.
Die Übersetzung ue wird während bzw. nach der Kurvenfahrt konstant gehalten, sobald die Motordrehzahl nmot(t) denjenigen Wert des Motordrehzahl- Sollwerts nmots(t) erreicht hat, der im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie RKLj vorgesehen ist.
Weiter wird eine Verstellung der Übersetzung ue vermieden und/oder die Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t)) zu Null gesetzt, sofern der Betrag der Querbeschleunigung |aq(t)| eine von der Fahrgeschwindigkeit v(t) abhängige erste Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqgl=f(v(t)) überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der ersten Querbeschleunigungs- Grenzlinie aqgl=f(v(t)) ein fünfter Zeitraum T5(SK(t)) noch nicht verstrichen ist. Damit können Übersetzungsverstellungen bei extremer Kurvenfahrt vermieden werden.
Ferner wird noch eine Verstellung der Übersetzung ue, insbesondere jedoch eine Vergrößerung der Übersetzung vermieden und/oder die Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t)) und T5(SK(t)) zu Null gesetzt, sofern an wenigstens einem der Räder des Kraftfahrzeugs übermäßiger Radschlupf auftritt oder der Kraftschluß zwischen wenigstens einem Rad des Kraftfahrzeugs und der befahrenen Fahrbahn unterbrochen ist.
Hierbei wird eine Verstellung der Übersetzung, insbesondere jedoch im Sinne einer Vergrößerung nur dann zugelassen, wenn eine Differenzgeschwindigkeit Dv(t)=vref(t)-v(t) zwischen einer Geschwindigkeit vref(t) einer nicht angetriebenen Achse und der an einer angetriebenen Achse erfaßten Fahrgeschwindigkeit v(t) einen zulässigen Differenzgeschwindigkeitswert Dvzul(SK(t)) nicht überschreitet: Dv(t)<Dvzul(SK(t)).
Ebenso wird zum Abbau übermäßigen Radschlupfs bei Überschreiten des zulässigen Differenzgeschwindigkeitswerts Dvzul
- eine Wandlerüberbrückungskupplung eines mit einem Drehmomentwandler ausgestatteten Getriebes geöffnet,
- eine Haltezeit Th(SK(t)) gesetzt, während der eine Vergrößerung der Übersetzung ue nicht unterbunden werden kann,
- die eingestellte Übersetzung ue zumindest bis zu einem zulässigen Wert verkleinert und
- eine Vergrößerung der Übersetzung ue verhindert, wobei diese Funktionen wieder zurückgesetzt werden, wenn Zugbetrieb erkannt wird und positive Werte der Änderung der Fahrgeschwindigkeit v(t) vorliegen.
Die Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t)), T5(SK(t)) und Th(SK(t)) können sowohl von gleicher, als auch unterschiedlicher Zeitdauer sein. Ebenso sind wenigstens einer der Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t), T5(SK(t)), Th(SK(t)) oder wenigstens der Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert vg(ue, Sk(t), t) oder der übersetzungsabhängige Faktor k(ue, SK(t)) oder wenigstens die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste, siebte oder achte Geschwindigkeit ckl, nk2, ck3, nk4, cg5, ck6, ck7, nk8 zur Vergrößerung oder Verkleinerung der Übersetzung ue(t) beziehungsweise der Motordrehzahl nmot(t) oder der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert Dvzul(SK(t)) willkürlich einstellbar und werden vorzugsweise zusammen mit einer Einstellung der Steuerkennlinien RKLj (verbrauchsoptimiertes Fahrprogramm, Steuerkennlinie RKL1; leistungsoptimiertes Fahrprogramm, Steuerkennlinie RKL5) derart eingestellt, daß bei mehr leistungoptimierten Fahrprogrammen (Steuerkennlinie RKL5) die Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t))), T3(SK(t)), T4(SK(t)), T5(SK(t)), die fünfte Geschwindigkeit cg5 und der Grenzwert vg(g, SK(t), t) größer werden, und die Haltezeit Th(SK(t)), die Geschwindigkeiten ckl, nk2, ck3, nk4, ck6, ck7 und nk8, der gangstufenabhängige Faktor k(g-l, SK(t)) und der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert Dvzul(SK(t)) kleiner werden. Sieht die Getriebesteuerung dagegen eine selbsttätige Anpassung der Steuerkennlinien (RKLj) entsprechend der den Fahrstil des Fahrers oder dessen verkehrssituationsbedingtes Handeln in Bezug auf die Steuerung des Kraftfahrzeugs längerfristig bewertenden Fahraktivität (SK(t)) vor, so hängt wenigstens einer der Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t), T5(SK(t)), Th(SK(t)) oder wenigstens der Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert vg(ue, Sk(t), t) oder der übersetzungsabhängige Faktor k(ue, SK(t)) oder wenigstens die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste, siebte oder achte Geschwindigkeit ckl, k2, ck3, nk4, cg5, ck6, ck7, nkδ zur Verkleinerung oder Vergrößerung der Übersetzung ue(t) beziehungsweise der Motordrehzahl nmot(t) oder der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert Dvzul(SK(t)) von der Fahraktivität SK(t) ab. Mit wachsender, mehr leistungsorientierter Fahraktivität SK(t) werden bevorzugt die Zeiträume Tl(SK(t)), T2(SK(t))), T3(SK(t)), T4(SK(t)), T5(SK(t)), die fünfte Geschwindigkeit cg5 und der Grenzwert vg(g, SK(t), t) größer und die Haltezeit Th(SK(t)), die Geschwindigkeiten ckl, nk2, ck3, nk4, ck6, ck7 und nkδ, der gangstufenabhängige Faktor k(g-l, SK(t)) und der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert Dvzul(SK(t)) kleiner.

Claims

P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Verfahren zur Steuerung eines vorzugsweise elektro- hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes (2) eines insbesondere mit einer Brennkraftmaschine (4) angetriebenen Kraftfahrzeugs, dessen Brennkraftmaschine (4) mittels eines Leistungssteuerorgans, vorzugsweise eines Fahrpedals oder einer Drosselklappe beeinflußbar ist, wobei die Übersetzung (ue) des Getriebes (2) mittelbar über wenigstens eine Steuerkennlinie (RKLj) wenigstens in Abhängigkeit von der Drosselklappenstellung (alpha(t)) und der Motordrehzahl (nmot(t)) selbsttätig eingestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (ue) des Getriebes festgehalten wird, solange der Zustand einer Übersetzungsfesthaltung (usf) aktiv ist (usf=l), wobei der Zustand der Übersetzungsfesthaltung (usf) in den aktiven Zustand übergeht (usf=l), wenn eine zeitliche Änderung (dalpha(t)/dt) der Drosselklappenstellung (alpha(t)) einen negativen Grenzwert (-alphag) unterschreitet und Schubbetrieb erkannt wird, und wobei der Zustand der Übersetzungsfesthaltung (usf) nach Ablauf eines ersten Zeitraums (Tl(SK(t))) in den inaktiven Zustand übergeht (usf=0), wenn Zugbetrieb erkannt wird.
2. Verfahren zur Steuerung eines vorzugsweise elektro- hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes (2) eines insbesondere mit einer Brennkraftmaschine (4) angetriebenen Kraftfahrzeugs, dessen Brennkraftmaschine (4) mittels eines Leistungssteuerorgans, vorzugsweise eines Fahrpedals oder einer Drosselklappe beeinflußbar ist, wobei die Übersetzung (ue) des Getriebes (2) mittelbar über wenigstens eine Steuerkennlinie (RKLj) wenigstens in Abhängigkeit von der Drosselklappenstellung (alpha(t)) und der Motordrehzahl (nmot(t)) selbsttätig eingestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (ue) zumindest solange mit einer ersten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (erste zeitliche Änderung der Übersetzung ckl=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung (ue), der zum Erreichen des im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs (alpha(t), v(t), nmot(t), t) in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts (nmots(t)) erforderlich ist, verstellt wird, wie der Zustand einer Übersetzungsfesthaltung (usf) aktiv ist (usf=l), wobei der Zustand der Übersetzungsfesthaltung in den aktiven Zustand übergeht (usf=l), wenn eine zeitliche Änderung (dalpha(t)/dt) der Drosselklappenstellung (alpha(t)) einen negativen Grenzwert (-alphag) unterschreitet und Schubbetrieb erkannt wird, und wobei der Zustand der Übersetzungsfesthaltung (usf) nach Ablauf eines ersten Zeitraums (Tl(SK(t))) in den inaktiven Zustand übergeht (usf=0), wenn Zugbetrieb erkannt wird.
3. Verfahren zur Steuerung eines vorzugsweise elektro- hydraulisch betätigten stufenlosen Getriebes (2) eines insbesondere mit einer Brennkraftmaschine (4) angetriebenen Kraftfahrzeugs, dessen Brennkraftmaschine (4) mittels eines Leistungssteuerorgans, vorzugsweise eines Fahrpedals oder einer Drosselklappe beeinflußbar ist, wobei die Übersetzung (ue) des Getriebes (2) mittelbar über wenigstens eine Steuerkennlinie (RKLj) wenigstens in Abhängigkeit von der Drosselklappenstellung (alpha(t)) und der Motordrehzahl (nmot(t)) selbsttätig eingestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (ue) zumindest solange, wie der Zustand einer Übersetzungsfesthaltung (usf) aktiv ist, derart verstellt wird, daß sich die Motordrehzahl (nmot(t)) mit einer zweiten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (zweite zeitliche Änderung der Motordrehzahl nk2=dnmot/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert eines Motordrehzahl- Sollwerts (nmots(t)), der im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs (alpha(t), v(t), nmot(t), t) in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehen ist, vermindert, wobei der Zustand der Übersetzungsfesthaltung in den aktiven Zustand übergeht (usf=l), wenn eine zeitliche Änderung (dalpha(t)/dt) der Drosselklappenstellung (alpha(t)) einen negativen Grenzwert (-alphag) unterschreitet und Schubbetrieb erkannt wird, und wobei der Zustand der Übersetzungsfesthaltung (usf) nach Ablauf eines ersten Zeitraums (Tl(SK(t))) in den inaktiven Zustand übergeht (usf=0), wenn Zugbetrieb erkannt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall, daß während des Ablaufs des ersten Zeitraums erneut Schubbetrieb erkannt wird, die Übersetzungsfesthaltung auf dem aktiven Zustand (usf=l) verharrt, bis wiederum Zugbetrieb erkannt wird und ein zweiter Zeitraum (T2(SK(t)) erneut verstrichen ist.
5. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß Schubbetrieb erkannt wird, wenn die
Drosselklappenstellung (alpha(t)) unter eine motordrehzahlabhängige Grenzkennlinie (azsg(nmot)) fällt (alpha(t)<azsg(nmot)).
6. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß Zugbetrieb erkannt wird, wenn sowohl die
Drosselklappenstellung (alpha(t)) die motordrehzahlabhängige Grenzkennlinie azsg(nmot) überschreitet (alpha(t)>azsg(nmot)), als auch die zeitliche Änderung der Fahrgeschwindigkeit (dv(t)/dt) positive Werte annimmt (alpha(t)>azsg(nmot) n dv(t)/dt>0).
7. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche 1, 2, oder 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit Ablauf des ersten oder zweiten Zeitraums (Tl(SK(t)), T2(SK(t))) eingeleitete Verkleinerung der Übersetzung (ue) mit einer dritten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung ck3=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung (ue) erfolgt, der zum Erreichen des beim augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts (nmots(t)) erforderlich ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der ersten Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung ckl=due/dt) kleiner als der Betrag der dritten Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung ck3=due/dt) ist (|ckl|<|ck3|).
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der dritten Geschwindigkeit (Betrag der zeitlichen Änderung der Übersetzung
|ck3|=|due/d |) kleiner als die maximal mögliche Verstellgeschwindigkeit der Übersetzung des Getriebes ist.
10. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit Ablauf des ersten oder zweiten Zeitraums (Tl(SK(t)), T2(SK(t))) eingeleitete Absenkung der Motordrehzahl (nmot(t)) mit einer vierten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Motordrehzahl nk4=dnmot/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert des Motordrehzahl- Sollwerts (nmots) erfolgt, der beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehen ist.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der zweiten Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Motordrehzahl nk2=dnmot/dt) kleiner als der Betrag der vierten Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Motordrehzahl nk4=dnmot/dt) ist (|nk2|<|nk4|).
12. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 6 oder 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet daß die Übersetzung (ue) konstant gehalten wird, sobald die Motordrehzahl (nmot(t)) den Motordrehzahl- Sollwert (nmots(t)) erreicht.
13. Verfahren nach Anspruch wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei aktiver Übersetzungsfesthaltung (usf=l) eine Vergrößerung der Übersetzung (ue) mit einer fünften bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (fünfte zeitliche Änderung der Übersetzung cg5=due/dt=f(SK(t)) erfolgt, wenn sowohl
- eine Betriebsbremse des Kraftfahrzeugs betätigt ist (Bremssignal b=l) oder alternativ dazu oder ergänzend die zeitliche Änderung der Fahrgeschwindigkeit (dv(t)/dt) kleiner als ein erster negativer Längsbeschleunigungs- Grenzwert (albg(ue, nmot, t), albg(ue, nmot, t)<0) ist (dv(t)/dt<albg(ue, nmot, t)), als auch
- eine mittels eines Querbeschleunigungssensors (16) erfaßte Querbeschleunigung (aq(t)) unterhalb einer ersten bestimmten Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqgl(v(t)) liegt (aq(t)<aqgl(v(t)), als auch
- die zeitliche Änderung der Fahrgeschwindigkeit (dv(t)/dt) größer als ein zweiter negativer Längsbeschleunigungs- Grenzwert
(albbg(nmot, ue, SK(t), t)=k(ue, SK(t))*albg(ue, nmot, t)<0) ist (dv(t)/dt>albbg(nmot, ue, SK(t), t)=k(ue, SK(t))*albg(ue, nmot, t)), als auch - die Fahrgeschwindigkeits (v(t)) kleiner als ein Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert (vg(ue, SK(t))) ist (v(t)<vg(ue, SK(t))).
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergrößerung der Übersetzung (ue(t)) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung (ue), der beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie zulässig ist, erfolgt.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqgl(v(t)) von der Fahrgeschwindigkeit (v(t)) des Kraftfahrzeugs abhängt.
16. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der erste negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert (albg(ue, nmot, t)) von den augenblicklichen Werten der eingestellten Übersetzung (ue) und der Motordrehzahl (nmot(t)) abhängig ist und der Längsbeschleunigung (dv/dt; Verzögerung) des in definiertem Zustand auf ebener Fahrbahn rollenden Kraftfahrzeugs bei geschlossener Drosselklappe (alpha=0) und bei den jeweiligen Wertepaaren der augenblicklich eingestellten Übersetzung (ue) und der Motordrehzahl (nmot) entspricht.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der erste negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert (albg(ue, nmot, t)) über ein erstes Kennfeld (ALB(ue, nmot)) aus den Augenblickswerten der Übersetzung (ue(t)) und der Motordrehzahl (nmot(t)) ermittelt wird
(albg(ue, nmot, t)=ALB(ue, nmot)).
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite negative Längsbeschleunigungs- Grenzwert (albbg(nmot, ue, SK(t), t)= =k(ue, SK(t))*albg(ue, nmot, t)) gemäß einem Produkt aus einem übersetzungsabhängigen Faktor (k(ue, SK(t)) und dem augenblicklichen Wert des ersten negativen Längsbeschleunigungs- Grenzwerts (albg(ue, nmot, t) bestimmt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der übersetzungsabhängige Faktor (k(ue, SK(t))) über ein zweites Kennfeld (k(ue, SK(t))=F(ue, SK(t))) aus der augenblicklichen Übersetzung (ue) ermittelt wird.
20. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert (vg(ue, Sk(t), t)) wenigstens von der augenblicklich eingestellten Übersetzung (ue) abhängt.
21. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (ue) zumindest solange festgehalten wird, wie der Betrag der Querbeschleunigung (|aq(t)|) eine zweite Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqg2(v(t))) überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der zweiten Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqg2(v(t))) ein dritter Zeitraum (T3(SK(t))) noch nicht verstrichen ist.
22. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (ue) zumindest solange mit einer sechsten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (sechste zeitliche Änderung der Übersetzung ck6=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung (ue), der zum Erreichen des im augenblicklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs (alpha(t), v(t), nmot(t), t) in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehenen Motordrehzahl-Sollwerts (nmots(t)) erforderlich ist, verstellt wird, wie der Betrag der Querbeschleunigung (|aq(t)|) die zweite Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqg2(v(t))) überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der zweiten Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqg2(v(t))) ein vierter Zeitraum (T4(SK(t))) noch nicht verstrichen ist.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die nach Ablauf des dritten Zeitraums (T3(SK(t))) oder vierten Zeitraums (T4(SK(t))) eingeleitete Verkleinerung der Übersetzung (ue) mit einer siebten bestimmten endlichen und relativ langsamen Geschwindigkeit (siebte zeitliche Änderung der Übersetzung ck7=due/dt=f(SK(t))) bis zu demjenigen Wert der Übersetzung (ue) erfolgt, der zum Erreichen des beim augenblicklichen Betriebspunkt in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehenen Motordrehzahl- Sollwerts (nmots(t)) erforderlich ist.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der sechsten Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung ck6=due/dt) kleiner als der Betrag der siebten Geschwindigkeit (zeitliche Änderung der Übersetzung ck7=due/dt) ist ([ck6|<|ck7|).
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Betrag der siebten Geschwindigkeit (|ck7|) (Betrag der zeitlichen Änderung der Übersetzung |ck7|=|due/dt|) kleiner als die maximal mögliche Verstellgeschwindigkeit der Übersetzung des Getriebes ist.
26. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß, solange der Betrag (|aq(t)f) der Querbeschleunigung (aq(t)) die zweite Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqg2(v(t)) überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der zweiten Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqg2(v(t)) der vierte Zeitraum noch nicht unterschritten ist, die Übersetzung (ue) des Getriebes derart eingestellt wird, daß die Motordrehzahl (nmot(t)) konstant gehalten, oder daß sich die Motordrehzahl (nmot(t)) mit einer achten bestimmten Geschwindigkeit (nk8(SK(t))) (achte zeitliche Änderung nk8=dnmot/dt=f(SK(t) der Motordrehzahl nmot(t)) vermindert.
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Übersetzung (ue) konstant gehalten wird, sobald die Motordrehzahl (nmot(t)) denjenigen Wert des Motordrehzahl- Sollwerts (nmots(t)) erreicht hat, der im augenbl cklichen Betriebspunkt des Kraftfahrzeugs in der augenblicklich eingestellten Steuerkennlinie (RKLj) vorgesehen ist.
28. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verstellung der Übersetzung (ue) vermieden wird und/oder die Zeiträume (Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t))) zu Null gesetzt werden, sofern der Betrag der Querbeschleunigung (|aq(t)|) die von der Fahrgeschwindigkeit (v(t)) abhängige erste Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqgl=f(v(t))) überschreitet, bzw. solange nach Unterschreiten der ersten Querbeschleunigungs- Grenzlinie (aqgl=f(v(t))) ein fünfter Zeitraum (T5(SK(t))) noch nicht verstrichen ist.
29. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vergrößerung der Übersetzung vermieden wird und/oder die Zeiträume (Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t)), T5(SK(t))) zu Null gesetzt werden, sofern an wenigstens einem der Räder des Kraftfahrzeugs übermäßiger Radschlupf auftritt oder der Kraftschluß zwischen wenigstens einem Rad des Kraftfahrzeugs und der befahrenen Fahrbahn unterbrochen ist.
30. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vergrößerung der Übersetzung nur dann zugelassen wird, wenn eine Differenzgeschwindigkeit (Dv(t)=vref(t)-v(t)) zwischen einer Geschwindigkeit (vref(t)) einer nicht angetriebenen Achse und der an einer angetriebenen Achse erfaßten Fahrgeschwindigkeit (v(t)) einen zulässigen Differenzgeschwindigkeitswert (Dvzul (SK(t))) nicht überschreitet (Dv(t)<Dvzul(SK(t))).
31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß bei Überschreiten des zulässigen Differenzgeschwindigkeitswerts (Dvzul)
- eine Wandlerüberbrückungskupplung eines mit einem Drehmomentwandler ausgestatteten Getriebes geöffnet wird,
- eine Haltezeit (Th(SK(t))) gesetzt wird, während der eine Vergrößerung der Übersetzung (ue) nicht unterbunden werden kann,
- die eingestellte Übersetzung (ue) zumindest bis zu einem zulässigen Wert verkleinert wird und
- eine Vergrößerung der Übersetzung (ue) verhindert wird, wobei diese Funktionen wieder zurückgesetzt werden, wenn Zugbetrieb erkannt wird und positive Werte der zeitlichen Änderung der Fahrgeschwindigkeit (dv(t)/dt) vorliegen.
32. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Zeiträume (Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t), T5(SK(t)), Th(SK(t))) oder wenigstens der Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert (vg(ue, Sk(t), t) oder der übersetzungsabhängige Faktor (k(ue, SK(t))) oder wenigstens die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste, siebte oder achte Geschwindigkeit (ckl, nk2, ck3, nk4, cgδ, ck6, ck7, nk8) zur Vergrößerung oder Verkleinerung der Übersetzung (ue(t)) beziehungsweise der Motordrehzahl (nmot(t)) oder der 2δ
zulässige Differenzgeschwindigkeitswert (Dvzul (SK(t))) willkürlich einstellbar ist bzw. sind und vorzugsweise zusammen mit einer Einstellung der Steuerkennlinien (RKLj) (verbrauchsoptimiertes Fahrprogramm, Steuerkennlinie RKL1; leistungsopti iertes Fahrprogramm, Steuerkenlinie RKL5) derart eingestellt werden, daß bei mehr leistungoptimierten Fahrprogrammen (Steuerkennlinie RKL5) die Zeiträume (Tl(SK(t)), T2(SK(t))), T3(SK(t)), T4(SK(t)), T5(SK(t))), die fünfte Geschwindigkeit (cg5) und der Grenzwert (vg(g, SK(t), t)) größer werden, und die Haltezeit (Th(SK(t))), die Geschwindigkeiten (ckl, nk2, ck3, nk4, ck6, ck7 und nkδ), der gangstufenabhängige Faktor (k(g-l, SK(t))) und der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert (Dvzul (SK(t))) kleiner werden.
33. Verfahren nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Zeiträume (Tl(SK(t)), T2(SK(t)), T3(SK(t)), T4(SK(t), T5(SK(t)), Th(SK(t))) oder wenigstens der Fahrgeschwindigkeits- Grenzwert (vg(ue, Sk(t), t) oder der übersetzungsabhängige Faktor (k(ue, SK(t))) oder wenigstens die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste, siebte oder achte Geschwindigkeit (ckl, nk2, ck3, nk4, cgδ, ck6, ck7, nkδ) zur Verkleinerung oder Vergrößerung der Übersetzung (ue(t)) beziehungsweise der Motordrehzahl (nmot(t)) oder der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert (Dvzul (SK(t))) von einer den Fahrstil des Fahrers oder dessen verkehrssituationsbedingtes Handeln in Bezug auf die Steuerung des Kraftfahrzeugs längerfristig bewertenden Fahraktivität (SK(t)) abhängig sind und mit wachsender, mehr leistungsorientierter Fahraktivität (SK(t)) die Zeiträume (Tl(SK(t)), T2(SK(t))), T3(SK(t)), T4(SK(t)), T5(SK(t))), die fünfte Geschwindigkeit (cgδ) und der Grenzwert (vg(g, SK(t), t)) größer und die Haltezeit (Th(SK(t))), die Geschwindigkeiten (ckl, nk2, ck3, nk4, ck6, ck7 und nkδ), der gangstufenabhängige Faktor (k(g-l, SK(t))) und der zulässige Differenzgeschwindigkeitswert (Dvzul (SK(t))) kleiner werden.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahraktivität (SK(t)) durch eine den Fahrstil des Fahrers oder dessen verkehrsituationsbedingtes Handeln in Bezug auf die Steuerung des Kraftfahrzeugs längerfristig bewertenden funktionellen Zusammenhang (gleitende Mittelwertbildung) aus aktuellen und vergangenen Werten einer einzigen Betriebskenngröße oder einer zu einer einzigen aus mehreren Betriebskenngrößen eines Kraftfahrzeugs zusammengesetzten Größe ermittelt wird.
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