Verfahren zur Steuerung/Regelung von Prozessen in einem Kraftfahrzeug
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Steuerung von Prozessen in einem Kraftfahrzeug gemäß der Gattung des Hauptanspruchs. Es ist schon ein Verfahren zur Steuerung von Prozessen in einem Kraftfahrzeug aus der DE 34 08 215 AI bekannt. Die daraus bekannten Verfahren dienen insbesondere zur Steuerung der Lambda-Regelung, Klopfregelung, Zündzeitpunkt-Regelung, Einspritz-Regelung Ladedruck-Regelung oder auch Leerlauf-Regelung.
Bei dem dortigen Verfahren wird mit Hilfe eines im Speicher des Steuergerätes abgelegten Kennfeldes eine Vorsteuerung der zu regelnden Betriebsgrößen bewirkt. Das Kennfeld wird durch eine Anzahl von im Speicher vorhandenen Stützstellen repräsentiert. Mit Hilfe einer überlagerten Regelung wird die Abweichung des für einen Arbeitspunkt ausgelesenen Kennfeldwertes zu einem optimalen Sollwert ermittelt. Das Kennfeld wird aufgrund der festgestellten Abweichungen angepaßt. Hierzu wird pro Stützstelle ein Bereich um die Stützstelle herum als Einzugsbereich der Stützstelle definiert. Solange sich der Arbeitspunkt in einem Einzugsbereich einer Stützstelle aufhält, wird bei jedem Kennfeldzugriff die Abweichung des ermittelten Kennfeldwertes an der Position des Arbeitspunktes von einem vorgegebenen Sollfunktionsverlauf ermittelt. Die festgestellten Abweichungen werden gemittelt. Nachdem der Arbeitspunkt den Einzugsbereich der Stützstelle
verlassen hat, wird die Stützstelle des Einzugsbereichs um den gemittelten Korrekturwert korrigiert.
Nachteilig an dem dortigen Verfahren ist, daß nach der Anpassung des Kennfeldes die angepaßte Stützstelle in der Regel nicht auf der Kurve des Sollwertfunktionsverlaufs liegt. Eine exakte Anpassung der Stützstellen an den Sollwertfunktionsverlauf ist daher meistens nicht in einem Schritt möglich. Außerdem sind die dort erwähnten Vorsteuerkennfeider durchweg als Rasterkennfelder ausgeführt. Bei Rasterkennfeldern sind die Stützstellen an den vorgegebenen Knotenpunkten eines den Eingangsraum des Kennfeldes einteilenden festen Rasters positioniert. Eine Kennfeldanpassung kann nicht so durchgeführt werden, daß die Stützstellendichte lokal anpaßbar ist. Bei grober Quantisierung wird die maximale Kennfelddynamik begrenzt, bei feiner Quantisierung können in selten angefahreren Bereichen unter Umständen nicht alle Stützstellen häufig genug angepaßt werden und es entstehen Wissenslücken.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß die Kennfeldstruktur sehr genau dem Sollwertfunktionsverlauf angepaßt werden kann. Es wird nämlich nicht bloß die Abweichung zum Sollwertfunktionsverlauf ermittelt sondern zusätzlich auch die Position des ermittelten Korrekturwertes berücksichtigt. Außerdem wird der ermittelte Korrekturwert nicht bloß einer Stützstelle zugeordnet, sondern der ermittelte Korrekturwert wird auf mehrere zu dem Korrekturwert benachbarte Stützstellen verteilt. Hierdurch wird das Kennfeld gleich in einem größeren Bereich dem Sollwertfunktionsverlauf angepaßt. Bei späterer Interpolation des Kennfeld
wertes an der Position des Korrekturwertes wird der zuvor errechnete Korrekturwert exakt ermittelt. Dadurch, daß das Kennfeld nicht als Rasterkennfeld ausgebildet ist, ergibt sich insbesondere die Möglichkeit, eine Korrektur am Ort ihres Entstehens einzutragen. Weiterhin vorteilhaft ist, daß mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine schnelle, detaillierte und sichere Kennfeldanpassung auch mehrdimensionaler Kennfelder möglich wird. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird auch die Problematik der Schwingneigung, wie sie bei der Kennfeldanpassung von Rasterkennfeidern entstehen kann, vermieden.
Durch die in den Unteranspruchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch angegebenen Verfahrens möglich. So ist es vorteilhaft, daß bei der Kennfeldanpassung durch Änderung vorhandener Stützstellen diejenigen Stützstellen korrigiert werden, die auch zur Interpolation eines Kennfeldwertes an der Position des Korrekturwertes verwendet würden. Dadurch wird es möglich, die inverse Interpolationsvorschrift für die Berechnung der einzelnen Korrekturen der Interpolationsstützstellen heranzuziehen.
Ebenfalls vorteilhaft ist, daß zur Interpolation eines Kennfeldwertes an der Position eines Arbeitspunktes des Prozesses eine bestimmte Anzahl der zu dem Arbeitspunkt nächstbenachbarten Stützstellen herangezogen werden. Dieses Prinzip wird auch bei Rasterkennfeldern angewendet und hat den Vorteil, daß das Interpolationsergebnis höchste Genauigkeit aufweist. Für mehrdimensionale Kennfelder ist es vorteilhaft, wenn die bestimmte Anzahl der Stützstellen der Dimension des Kennfeldes entspricht. Dadurch wird der Rechenaufwand für die Interpolation gering gehalten.
Darüber hinaus vorteilhaft ist, daß die Kennfeldanpassung nur in stationären Betriebsphasen durchgeführt wird. Nur in diesem Fall repräsentieren die Korrekturdatensätze das im Kennfeld nachzubildende Prozeßverhalten. Die stationäre Betriebsphase kann sehr einfach dadurch erkannt werden, daß der Arbeitspunkt für eine bestimmte Mindestanzahl von Kennfeldzugriffen innerhalb eines begrenzten Bereiches des Kennfeldes verharrt. Um den Rechenaufwand gering zu halten, ist es dann wiederum sinnvoll, wenn der begrenzte Bereich durch die Interpolationsstützstellengruppe des aktuellen Arbeitspunktes gebildet wird.
Andererseits ist es ebenfalls vorteilhaft, wenn die
stationäre Betriebsphase auch daran erkannt wird, daß der Arbeitspunkt sich in zwei benachbarten begrenzten Bereichen des Kennfeldes aufhält. Es kann nämlich auch in einer stationären Betriebsphase der Arbeitspunkt zwischen zwei benachbarten Bereichen hin und her schwanken.
Die Kennfeldanpassung kann vorteilhafterweise am Ende der stationären Betriebsphase durchgeführt werden. Das Ende der stationären Betriebsphase kann einfach daran erkannt werden, daß der Arbeitspunkt nach der Mindestanzahl von Kennfeldzugriffen innerhalb des begrenzten Kennfeldbereiches diesen Bereich verläßt. Es ist aber auch möglich, das Ende der stationären Betriebsphase daran zu erkennen, daß der
Arbeitspunkt nach der Mindestanzahl von Kennfeldzugriffen innerhalb der zwei benachbarten begrenzten Bereiche diese Bereiche verläßt.
Weiterhin vorteilhaft für die Kennfeldanpassung ist, daß bei jedem Kennfeldzugriff einer stationären Betriebsphase
Korrekturwerte für das Kennfeld errechnet werden und daß die während einer stationären Betriebsphase ermittelten Korrek
turwerte zu einem einzigen repräsentativen Korrekturwert zusammengefaßt werden. Diese Maßnahme dient ebenfalls der Verringerung der Rechenbelastung des Steuergerätes, das das Verfahren realisiert. Die Zusammenfassung kann sehr einfach durch Mittelwertbildung der einzelnen ermittelten Korrekturwerte in der Stationärphase erfolgen. Eine andere Möglichkeit der Zusammenfassung ist eine Filterung, insbesondere eine Tiefpaßfilterung der ermittelten Korrekturwerte.
Weiterhin vorteilhaft ist, daß eine bestimmte Anzahl von Korrekturwerten zu Beginn einer stationären Betriebsphase bei der Zusammenfassung ignoriert wird. Dies dient der Unterdrückung systematischer Verfälschungen, z.B. durch Nachwirken des Dynamikbetriebs (Prozeßdynamik) am Anfang von stationären Phasen.
Weiterhin vorteilhaft ist, daß bei der Änderung von Kennfeldwerten bestimmter im Kennfeld vorhandener Stützstellen, diejenigen Stützstellen korrigiert werden, die die Interpolationsstützstellengruppe für den repräsentativen Korrekturwert darstellen. Dies erleichtert ebenfalls den Anpaßvorgang. Es muß nicht erst eine aufwendige Suche nach den für die Korrektur geeigneten Stützstellen stattfinden. Für die abstandsgewichtete Anpassung ist in Anspruch 17 eine vorteilhafte Vorschrift angegeben. Diese Vorschrift kann insbesondere auch günstig für mehrdimensionale Kennfelder verwendet werden.
Ein vorteilhaftes Korrektur-Kriterium besteht darin, daß der Absolutwert der jeweils ermittelten Korrekturwerte mit einem vorgegebenen Grenzwert verglichen wird und daß die Änderung von Kennfeldwerten der bestimmten vorhandenden Stützstellen dann nicht mehr möglich ist, wenn der Absolutwert den vorgegebenen Grenzwert überschreitet. Für den Fall, daß der Abso
lutwert den vorgegebenen Grenzwert überschreitet, ist es dann vorteilhaft, daß die Stützstellendichte in einem den repräsentativen Korrekturwert umgebenden Bereich des Kennfeldes durch Verschiebung umliegender Stützstellen in Richtung auf den repräsentativen Korrekturwert vergrößert wird. Die Gefahr von Fehlanpassungen verringert sich dadurch. Für den Fall von Sensordriften bei Kraftfahrzeug-Anwendungen ist diese Maßnahme sinnvoll. Es können dann auch Sensoren eingesetzt werden, die kostengünstiger sind, weil sie z.B.
größere Driftgeschwindigkeiten aufweisen. Eine vorteilhafte Vorschrift für die Berechnung der Verschiebungen der Stützstellen der Interpolationsstützstellengruppe des repräsentativen Korrekturwertes ist in Anspruch 21 angegeben.
Weiterhin vorteilhaft ist, daß bei der Kennfeldanpassung durch Hinzufügung einer neuen Stützstelle die neue Stützstelle an der Position des repräsentativen Korrekturwertes in das Kennfeld eingetragen wird. Dadurch entfällt der Aufwand für eine Extrapolation des Korrekturwertes auf umgebende Stützstellen. Der Korrekturwert kann exakt in das Kennfeld eingetragen werden. Für den Fall, daß, um einen vorgegebenen Speicherbedarf nicht zu überschreiten im Hinblick auf die Hinzufügung einer neuen Stützstelle auch eine bereits vorhandene Stützstelle gelöscht werden muß, ist es vorteilhaft, diejenige Stützstelle mit dem minimalen Informationsgehalt zu löschen. Dabei kann der Informationsgehalt einer Stützstelle vorteilhaft durch den Absolutwert des Fehlers, der beim Weglassen der Stützstelle und Interpolation an deren Position entsteht, bestimmt werden. Vorteilhaft ist weiterhin, daß falls der repräsentative Korrekturwert in unmittelbarer Näher einer bereits vorhandenen Stützstelle liegt, keine neue Stützstelle eingetragen wird, sondern die vorhandene nach der Vorschrift gemäß Anspruch 26 ersetzt wird.
Auch wenn sich die lokale Kennfeldsteigung durch Eintragen des Korrekturwertes als neue Stützstelle sehr stark ändern würde, d.h. wenn das Verhältnis von Korrekturhöhe zum Abstand zur nächstgelegenen Stützstelle einen vorgegebenen Wert übersteigt, wird die nächstgelegene Stützstelle korrigiert, weil sie wahrscheinlich einen falschen Wert besitzt. Sehr vorteilhaft ist auch, wenn bei der Kennfeldanpassung berücksichtigt wird, ob die ermittelten Korrekturwerte eine gemeinsame Tendenz aufweisen, und daß, falls dies der Fall ist, ein additiver und/oder multiplikativer Korrekturparameter ermittelt wird, der bei späteren Kennfeldzugriffen mit dem ausgelesenen Kennfeldwert verrechnet wird. Dadurch werden Einflüsse, die das gesamte Kennfeld, oder größere
Bereiche in gleicher Weise additiv oder multiplikativ verändern, erkannt und können schnell separat kompensiert werden. Dabei ist es auch vorteilhaft, wenn der additive Korrekturparameter nur aus Korrekturwerten ermittelt wird, die in Bereichen des Kennfeldes gebildet wurden, in denen die Kennfeldwerte eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. In diesen Bereichen ist nämlich der additive Einfluß von Störungen sehr groß. Entsprechend ist es vorteilhaft, wenn der multiplikative Korrekturparameter nur aus Korrekturwerten ermittelt wird, die in Bereichen des Kennfeldes gebadet wurden, in denen die Kennfeldwerte eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreiten. Es hat sich nämlich gezeigt, daß in diesen Bereichen der Einfluß multiplikativer Störungen sehr groß ist. Vorteilhafte Vorschriften für die Berechnung der additiven bzw. multiplikativen Korrekturparameter sind in Anspruch 31 bzw. 32 angegeben.
Zeichnung
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Figur 1 eine Prinzipdarstellung eines Antriebsschlupfregelungssytems mit einer Kennfeld-Vorsteuerung; Figur 2 ein zweidimensionales Rasterkennfeld; Figur 3 das gleiche Kennfeld wie in Figur 2, jedoch als Assoziativ-Kennfeld dargestellt; Figur 4a die Darstellung des Arbeitspunktverlaufes in einer stationären Betriebsphase eines zu steuernden Prozesses; Figur 4b die Darstellung des Arbeitspunktverlaufes in einer dynamischen Betriebsphase des zu steuernden Prozesses; Figur 5 Meßsignale für die Drehzahl und die Drosselklappenstellung einer Brennkraftmaschine bei einer Testfahrt sowie die jeweils ermittelten Motormomentfehler für die gleiche Testfahrt; Figur 6 die Meßsignale für die Drehzahl und die Drosselklappenstellung einer Brennkraftmaschine bei einer Testfahrt sowie die dazu ermittelten Motormomentfehler in starker Vergrößerung; Figur 7 die Darstellung der Korrektur von Stützstellen eines Kennfeldes aufgrund eines ermittelten Korrekturwertes; Figur 8 die Darstellung, wie in einem einfachen Kennfeld die Stützstelle mit dem geringsten Informationsgehalt ermittelt werden kann; Figur 9 die Darstellung des Eintrages einer neuen Stützstelle in das einfache Kennfeld gemäß Figur 8; Figur 10 eine Prinzipdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels für ein Antriebsschlupfregelungssytem; Figur 11 eine Darstellung der Auswirkungen von additiven und multiplikativen Änderungen auf unterschiedliche Kennfeldwerte, wobei die Beträge der Kennfeldwerte stark voneinander abweichen und Figur 12 eine schematische Darstellung für eine Einteilung der gespeicherten Funktionswerte in Bereiche, in denen die additive Korrekturgröße ermittelt wird und in Bereiche, in denen nur die multiplikative Korrekturgröße ermittelt wird.
Beschreibung der Erfindung
Die Erfindung wird am Beispiel einer Antriebsschlupf-Regelung für ein Kraftfahrzeug erläutert. In Figur 1 ist das Antriebsschlupf-Regelungssystem dargestelllt. Mit der Bezugszahl 10 ist die Brennkraftmaschine des Kraftfahrzeuges bezeichnet. Die Bezugszahl 11 bezeichnet den Antriebsschlupf-Regler (ASR). An diesen ist ein Motorsteuergerät 13 angeschlossen. Das Motorsteuergerät 13 steht weiterhin mit einer Motorleistungssteuerung 14 in Verbindung. Die Bezugszahl 15 bezeichnet die Drosselklappe der Brennkraftmaschine. An das ASR-Steuergerät 11 sind Raddrehzahlsensoren 17 angeschlossen. In der Zeichnung ist jedoch nur ein Raddrehzahlsensor 17 dargestellt. Mit der Bezugszahl 12 ist ein Motormoment-Kennfeld bezeichnet. Die Bezugszahl 18 bezeichnet schließlich ein Lernverfahren, durch das das Kennfeld 12 veränderten Betriebsbedingungen angepaßt werden kann.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des Antriebsschlupf-Regelungssytems gemäß Figur 1 erläutert. Der Antriebsschlupf-Regler 11 überwacht während seines Betriebes die Raddrehzahlsensoren 17 daraufhin, ob bei einem Rad ggf. ein Schlupf vorliegt. Sollte bei einem der Räder zu großer Schlupf vorliegen, so könnte ein gefährlicher Fahrzustand eintreten, bei dem das Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar ist. Aus diesem Grund soll der Antriebsschlupf-Regler 11 in einem solchen Fall nach Möglichkeit das Motormoment verringern, damit das Drehmoment an den Rädern kleiner wird und der Schlupf an dem Rad 16 nachläßt. Um dies zu erreichen, liest der Antriebsschlupf-Regler 11 aus dem Motormomentkennfeld 12 das aktuelle Motormoment aus. Hierzu wird als Eingangsinformation in das Kennfeld über die Leitung 20 der aktuelle Drosselklappenwinkel α zugeführt. Über die Leitung 19 wird die aktuelle Motordrehzahl n dem Motormomentkennfeld
12 als Eingangsinformation zugeführt. Die beiden Eingangsgrößen legen den Arbeitspunkt der Brennkraftmaschine fest. Aus dem Motormomentkennfeld 12 wird dann der zugehörige Motormomentwert MKf ausgelesen und dem Antriebs- schlupf-Regler 11 zugeführt. Aufgrund der beiden Eingangs- informationen aktuelles Motormoment M^f sowie der Größe des Schlupfes des Rades 16 errechnet der Antriebsschlupf-Regler 11 einen Sollwert für das Motormoment MSol l. Der Sollwert für das Motormoment MSol l wird dem Motorsteuergerät 13 zugeführt. Das Motorsteuergerät 13 errechnet daraus einen Sollwert für den Drosselklappenwinkel αSol l. Die Berechnung dieses Sollwertes kann ggf. wieder unter Zuhilfenahme eines Kennfeldes vonstatten gehen. Dieser Teil des Antriebsschlupf-Regelungssystems soll jedoch hier nicht näher betrachtet werden, so daß im folgenden darauf nicht näher eingegangen wird. Der Sollwert für den Drosselklappenwinkel α Soll wird schließlich dem Motorleistungssteuergerät 14 zur Verfügung gestellt. Dieses stellt dann den Drosselklappenwinkel der Drosselklappe 15 entsprechend der Vorgabe ein. Durch die Einstellung der Drosselklappe 15 verändert sich das Motormσment der Brennkraftmaschine 10. Liegt nach diesem Steuervorgang kein Schlupf bei einem der Räder mehr vor, so kann die Drosselklappe langsam wieder entsprechend der Vorgabe des Fahrers geöffnet werden, um dem Fahrerwunsch zu entsprechen. Liegt weiterhin ein Schlupf bei den Rädern vor, so muß die Drosselklappe 15 bei dem nächsten Steuerzyklus weiter geschlossen werden.
Das Motorsteuergerät 13 errechnet zusätzlich den tatsächlichen Istwert M
Ist des aktuellen Motormomentes. Dieser Wert ergibt sich zusammen mit den vorliegenden Informationen über Motordrehzahl und Drosselklappenstellung aus der tatsächlich anliegenden Motorlast, die das Motorsteuergerät 13 ebenfalls durch Auswertung von Sensorsignalen ermittelt. Der Istwert
des Motormomentes M
Ist wird dem kernverfahren 18 zugeführt. Es wird ebenfalls der aus dem Kernfeld ausgelesene aktuelle Motormomentwert M
kf und der aktu
le Drosselklappenwinkel α und die aktuelle Motordrehzahl n dem Lernverfahren 18 eingegeben. Aus der Differenz zwischen tatsächlichem Istwert des Motormomentes M
Ist und dem aus dem Kennfeld ausgelesenen Wert für das Motormoment M
Kf kann über das Lernverfahren 18 ein Korrekturwert für das Motormomentkennfeld 12 errechnet werden, so daß das Motormomentkennfeld veränderten Prozeßbedingungen angepaßt werden kann. Derartige veränderte Prozeßbedingungen haben ihre Ursache z.B. in Verschleißerscheinungen der Brennkraftmaschine sowie auch in Fertigungstoleranzen. Da es sich bei diesen Veränderungen bezogen auf die Zykluszeit der Steuerung um langsame Vorgänge handelt, wird das Lernverfahren 18 so ausgelegt, daß es nicht bei jedem Steuerungszyklus Korrekturwerte in das Kennfeld 12 einschreibt, sondern daß die Korrekturwerte über einen längeren Zeitraum gemittelt werden und erst der gemittelte Korrekturwert in das Kernfeld eingetragen wird. Dies ist auch deshalb wichtig, weil e zugeführten Eingangsgrößen wie der tatsäch che Istwert des Motormomentes M
Is t mit Störungen behai sein können. Diese Störungen können erst bei ngerer statistischer Beobachtung und Auswertung eliminiert werden. Aus diesem Grund ist es auch nicht sinnvoll, den von dem Motorsteuergerät 13 ermittelten Istwert des Motormomentes M
Ist direkt als Eingangsgröße für den Antriebsschlupf-Regler 11 zu verwenden.
Die Figur eigt ein sches Motormoment-Kennfeld. Dieses Kennfeld wird durch 1 ützstellen 30 repräsentiert. Die
Stützstellenverteilung Kennfeldes entspricht dem eines typischen Rasterkennf Dabei ist der Eingangsraum des
Kennfeldes (in diesem aufgespannt durch die Drehzahlachsen und die Achse
en Drosselklappenwinkel α) durch
ein fest vorgegebenes Raster eingeteilt. In den Knotenpunkten des Rasters sind dann jeweils die Stützstellen positioniert.
Derartige Rasterkennfelder werden jedoch bei der vorliegenden Erfindung nicht verwendet. Stattdessen wird ein sogenanntes Assoziativ-Kennfeld verwendet. Ein Beispiel für ein solches Kennfeld ist in Figur 3 dargestellt. In Figur 3 soll durch die dort vorhandenen Stützstellen das gleiche Kennfeld repräsentiert werden, wie auch in Figur 2 gezeigt. Im Unterschied zu dem Rasterkennfeld gemäß Figur 2 sind die Stützstellen bei dem Assoziativ-Kennfeld nach Figur 3 beliebig im Eingangsraum des Kennfeldes verteilt. Um das Kennfeld mit der gleichen Genauigkeit nachzubilden, wie bei dem Kennfeld in Figur 2 braucht man für das Assoziativ-Kennfeld nur 64 Stützstellen. Dies ist darin begründet, daß man die Stützstellendichte in den Bereichen hoher Kennfelddynamik sehr hoch wählen kann, während die Stützstellendichte in den Kennfeldbereichen nur geringer Kennfelddynamik sehr niedrig gewählt werden kann. Die wesentlichen Merkmale des Assoziativ-Kennfeldes sowie insbesondere mögliche Zugriffsmechanis- men zu den Stützstellen des Assoziativ-Kennfeldes sind in dem Bericht M. Schmitt, H. Tolle "Das Assoziativ-Kennfeld -
Eine lernfähige Standardkomponente für Automobil-Steuergeräte", Automobiltechnische Zeitschrift 96
(1994), Seiten 28 bis 32 und in der noch nicht veröffentlichten deutschen Patentanmeldung P 43 04 441.7 beschrieben. Deshalb wird nachfolgend auf diese Aspekte nicht näher eingegangen. Nachfolgend wird das Lernverfahren 18 näher erläutert. Für das Lernverfahren ist es wichtig, eine schnelle, detaillierte und sichere Adaption zwei- oder mehrdimensionaler Kennfelder zu ermöglichen. Dabei sollen die Abweichungen des Kennfeldes zu einem veränderten Sollfunktionsverlauf in einem möglichst kurzen Trainingszyklus
kompensiert werden, auch wenn das Kennfeld nur unvollständig mit Trainingswerten überdeckt wird.
Die Festlegung der Lernzeitpunkte sollte in möglichsten großen Intervallen erfolgen, um die Rechenzeitbelastung gering zu halten und Störungen unterdrücken zu können.
In Figur 4a ist der Eingangsraum eines einfachen
Assoziativ-Kennfeldes dargestellt. Das dortige Kennfeld wird durch sieben Stützstellen 30 repräsentiert. Die Stützstellen sind durch Linien so miteinander verbunden, daß die abgetrennten Bereiche G1 bis G6 entstehen. Jeder Bereich wird somit durch drei Stützstellen 30 gebildet. Die drei Stützstellen jedes Bereiches stellen gleichzeitig die Interpolationsstützstellengruppe für den Bereich dar. Dies bedeutet, daß, wenn der Arbeitspunkt sich innerhalb des Bereiches aufhält, zur Ermittlung des Kennfeldwertes an der Position des Arbeitspunktes die drei Stützstellen des Bereiches, in dem sich der Arbeitspunkt aufhält, zur Interpolation des Kennfeldwertes herangezogen werden. Ein möglicher Verlauf des Arbeitspunktes während einer Betriebsphase des Prozesses, bei dem auf das Kennfeld gemäß Figur 4a zugegriffen wird, ist in Figur 4a ebenfalls eingetragen. Der dargestellte Arbeitspunktverlauf entspricht dem einer stationären Betriebsphase. Dies ist daran zu erkennen, daß bei den Kennfeldzugriffen der Arbeitspunkt 31 sich sehr häufig im Bereich der Gebiete G2 und G3 aufhält. Demgegenüber ist in Figur 4b ein typischer Arbeitspunktverlauf für eine dynamische Betriebsphase dargestellt. Hierbei wandert der Arbeitspunkt 31 sehr schnell durch eine größere Anzahl von Gebieten. Erfindungsgemäß wird eine Anpassung des Kennfeldes nur für stationäre Betriebszustände vorgenommen. Nur dann repräsentieren die Korrekturdatensätze nämlich das im Kennfeld nachzubildende Prozeßverhalten. Da sich eine Stationär
phase dadurch auszeichnet, daß eine größere Zahl von Kennfeldzugriffen bei dicht beieinanderliegenden Arbeitspunkten erfolgt, wird als Kriterium, ob eine stationäre Betriebsphase vorliegt oder nicht verwendet, ob ausreichend viele Kennfeldzugriffe innerhalb eines begrenzten Bereiches des Kennfeldes stattgefunden haben oder nicht. Als begrenzter Kennfeldbereich wird dabei der durch die Interpolations- stützstellengruppe gebildete Bereich G1 bis G6 gewählt. Da innerhalb einer stationären Phase Schwankungen des Arbeitspunktes 31 um die Grenze zweier Stützstellengruppen auftreten können, wird erfindungsgemäß die stationäre Betriebsphase auch daran erkannt, daß ausreichend viele Kennfeldzugriffe innerhalb zweier benachbarter Bereiche G1 bis G6 stattgefunden haben. Als Nachbarschaftsrelation für Interpolationsstützstellengruppen wird dabei definiert: zwei Interpolationsstützstellengruppen gelten als benachbart, wenn sie sich nur in einer Stützstelle unterscheiden.
Als Lernzeitpunkt von Kennfeldanpassungen wird das Ende einer stationären Betriebsphase gewählt. Dieser Zeitpunkt wird daran erkannt, daß der Arbeitspunkt nach einer Mindestanzahl von Kennfeldzugriffen innerhalb eines begrenzten Kennfeldbereiches diesen Bereich verläßt. Alle während der Stationärphase aufgetretenen Korrekturwerte werden dann zu einem die gesamte Stationärphase repräsentierenden Korrekturwert zusammengefaßt. Das Ende der stationären Betriebsphase wird bei dem Beispiel in Figur 4a daran erkannt, daß der Arbeitspunkt nach einer Anzahl von 26 Kennfeldzugriffen innerhalb der Bereiche G2 und G3 in den Bereich G4 wandert. Die bei jedem Kennfeldzugriff innerhalb der Bereiche G2 und G3 ermittelten Korrekturdaten werden dann gemittelt bzw. gefiltert und zu einem Korrekturdatum zusammengefaßt. Dabei werden nicht nur die einzelnen Korrekturwerte gemittelt
bzw. gefiltert, sondern auch die einzelnen Positionen der Kennfeldzugriffe gemittelt bzw. gefiltert. Es wird auf diese Art und Weise ein repräsentativer Korrekturwert berechnet. Die Position dieses Korrekturwertes ist in Figur 4a mit der Bezugszahl 32 angegeben. Der ermittelte Korrekturwert wird an der angegebenen Position in das Assoziativ-Kennfeld eingetragen. Hierauf wird nachfolgend noch genauer eingegangen.
Wenn der Arbeitspunkt sehr schnell durch die Bereiche G1 bis G6 wandert, werden die in jedem Bereich ermittelten Korrekturdaten nachdem der Arbeitspunkt diesen Bereich verlassen hat, verworfen.
Beim realen Betrieb eines Systems im Kraftfahrzeug, wie z.B. dem Antriebsschlupf-Regelungssystems muß mit gestörten Meßsignalen gerechnet werden. Sowohl die gemessene Arbeitspunktposition 31 als auch die berechneten Korrekturdaten werden mit statistischen und in einigen Betriebszuständen sogar auch systematischen Fehlern behaftet sein. Aus diesem Grund wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren eine Filterung der ermittelten Einzelkorrekturwerte vorgenommen. Durch die Filterung sollen stochastische Störungen kompensiert werden, es sollen weiterhin systematische Störungen, die z.B. beim Übergang von einer dynamischen in eine stationäre Betriebsphase auftreten, kompensiert werden. Darüber hinaus sollen möglichst viele in einer stationären Phase aufgetretene Korrekturdatensätze für den Lernvorgang verwendet werden. Das Filter wird vorzugsweise als digitales Filter ausgeführt. Da das Filter bei jedem Kennfeldzugriff aufgerufen wird, ist hier auf möglichst geringen Rechenaufwand zu achten. Deshalb wird hierfür eine Mittelwertbildung oder eine Tiefpaßfilterung der Korrekturwerte durchgeführt. Um stochastische Störungen unterdrücken zu können, muß dabei sichergestellt sein, daß die Stationärphase eine aus
reichende Länge besitzt, damit positive und negative Störanteile sich gegenseitig kompensieren. Bei der Mittelwertbildung werden alle Einzelkorrekturwerte gleich stark gewichtet. Bei der Tiefpaßfilterung wird dagegen eine bessere Störunterdrückung bei nur kurzen stationären Phasen erreicht. Zur Unterdrückung systematischer Verfälschungen, z.B. durch Nachwirken des Dynamikbetriebes (Prozeßdynamik) am Anfang von Stationärphasen werden beim Eintritt in eine Stationärphase einige Korrekturwerte ignoriert. Die Anzahl dieser Werte muß anwendungεabhängig festgelegt werden.
In Figur 5 sind mit Störungen behaftete Meßkurven, die bei einer Testfahrt eines Kraftfahrzeuges aufgenommen wurden, dargestellt. Mit der Bezugszahl 40 ist der Verlauf der Motordrehzahl während der Testfahrt bezeichnet. Die Kurve 41 stellt den Verlauf der Stellung der Drosselklappe während der Testfahrt dar. Die Kurve 42 gibt den Fehler des Drehmomentverlaufes der Brennkraftmaschine an. Dieser wurde aus der Differenz der beiden vom Antriebsschlupf-Regelungssystem ermittelten Größen MKf und MIst berechnet. In Figur 5 ist bei den Kurven 41 und 42 deutlich zu sehen, daß diese noch mit Störungen überlagert sind. In Figur 6 sind ebenfalls Meßkurven wie in Figur 5 dargestellt. Der dargestellte Teil betrifft jedoch nur einen kleinen Ausschnitt aus einer ähnlichen Testfahrt wie in Figur 5. Der dargestellte Verlauf der Drosseklappe macht deutlich, daß die Drosselklappe von einem geöffneten Zustand plötzlich in einen geschlossenen Zustand übergeführt wird und dann für den Rest der Zeit in diesem Zustand verharrt. Die stationäre Betriebsphase beginnt etwa im Zeitpunkt t1 und endet etwa im Zeitpunkt t4. Der Zeitpunkt t3 stellt einen potentiellen Lernzeitpunkt dar. Der Zeitpunkt t2 stellt das Ende des Einflusses der Dynamiknachwirkung auf die stationäre Betriebsphase dar. In der Zeit zwischen den Zeitpunkten tl und t2 liegen nämlich
noch heftige Drehmommtfehler vor, die aber nicht auf Fehlanpassungen des Kenn des zurückzuführen sind.
In Figur 7 ist eine erste Möglichkeit für die Eintragung einer Korrektur in das Kennfeld dargestellt. Mit der Bezugszahl 32 ist wiederum die Position eines repräsentativen Korrekturdatums innerhalb des Eingangsraums des Kennfeldes bezeichnet. ΔYges bezeichnet den Wert der ermittelten
Korrekturgröße für das repräsentative Korrekturdatum. Mit Y
1, Y
2 und Y
3 sind die Interpolationsstützstellen der Interpolationsstützstellengruppe für das errechnete Korrekturdatum bezeichnet, d
1 , d
2 und d
3 bezeichnen die Abstände zwischen der Positi s Korrekturdatums im Eingangsraum des Kennfeldes und d sitionen der Stützstellen im Eingangsraum des Kennfel espektive. ΔY
1, ΔY
2 und ΔY
3 bezeichnen die einzelnen Ko urgrößen für die jeweiligen Stützstellen. Wenn di sprechenden Stützstellen um diese Korrekturgrößen giert werden, würde eine Interpolation
an der Position 32 des ermittelten Korrekturdatums als Interpolationswert den um ΔYges vergrößerten Wert des Kennfeldes an dieser Position ergeben. Es besteht nun jedoch das Problem für die Anpassung des Kennfeldes, daß die einzelnen Korrekturwerte für die Stützstellen ΔY1, ΔY2 und ΔY3 ermittelt werden müssen und zwar in Abhängigkeit von der ermittelten Korrekturgröße
ΔYges und den Abständen dj den Stützstellen zur Gesamtkorrektur ΔYges, da das Verhältnis der Stützstellenkorrekturen umgekehrt proportional zum Verhältnis dieser Abstände gewählt werden soll. Zur Bestimmung dieser Einzelkorrekturen für die Stützstellen wird die inverse Interpolationsvorschrift verwendet.
Dadurch ist gewährleistet, daß das Kennfeld nach der Korrektur an dieser Stelle exakt den Korrekturwert repräsentiert. Die Vorschrift zur Bestimmung der Stύtzstellenkorrekturen ΔYi aus der Gesamtkorrektur ΔYges und den Abständen dj der Stützstellen zum Korrekturwert lautet:
wobei n die Dimension des Eingangsraums des Kennfeldes ist.
Die Korrektur kann über den "Lernfaktor" γ abgeschwächt werden, um ein gedämpftes Anpassungsverhalten zu erzielen.
Falls in einem Kennfeldbereich zu große Abweichungen auftreten, die durch Korrektur der Stützstellen-Funktionswerte vorhandener Stützstellen nicht mehr gut kompensierbar sind, kann die Stützstellendichte in diesem Bereich erhöht werden, indem die Interpolationsstützstellen nach folgender Vorschrift in Richtung des Korrekturwertes verschoben werden: if ΔYges > minkor
Δxi = ine · sign(di)
Hierbei ist minkor die minimale Korrekturschwelle unterhalb der keine Korrektur der Positionen der Stützstellen ausgeführt wird, ine ist die vom Anwender z.B. zwischen einem und drei Inkrementen festzulegende Korrekturstärke und durch sign (di ) wird die Korrekturrichtung (das Vorzeichen) in jeder Koordinatenrichtung festgelegt. Das bis jetzt beschriebene Verfahren eignet sich besonders für zeitkritische Anwendungen, bei denen der Adreßraum nur unvollständig durch stationäre Arbeitspunktphasen überdeckt wird oder bei dem bestimmte Gebiete nur selten angefahren werden, bei denen aber gleichzeitig nur begrenzte Strukturänderungen zu erwarten sind.
Bei einer weiteren Erweiterung des Lernverfahrens 18 ist auch eine Hinzufügung von neuen Stützstellen in das Kennfeld
zur Kennfeldanpassung möglich. Um jedoch den für das Kennfeld reservierten Speicherbereich möglichst immer vollständig auszunutzen und auch zur Erhaltung der Adaptionsfähigkeit des Kennfeldes nach längerem Training, wird vor einem Neueintrag eine andere Stützstelle gelöscht. Hierzu wird die Stützstelle mit dem minimalen Informationsgehalt Δmi n ausgewählt. Der Informationsgehalt einer Stützstelle wird dabei wie folgt definiert:
Der Absolutwert des Fehlers, der beim Weglassen einer Stützstelle und Interpolation an deren Position entsteht, ist ein Maß für den Informationsgehalt dieser Stützstelle.
Die Bestimmung der Stützstelle mit dem minimalen
Informationsgehalt ist in Figur 8 dargestellt. In dem dort dargestellten Beispiel weist die Stützstelle 5 den
minimalen Informationsgehalt auf. Der Eintrag der neuen
Stützstelle an der Position Xneu ist in Figur 9 dargestellt.
Die gelöschte Stützstelle wird dann im Speicher des entsprechenden Steuergerätes durch den neuen Wert Y
neu überschrieben, falls die Abweichung zu dem aus dem Kennfeld an dieser Stelle interpolierten Wert
Falls der Korrekturwert (Xneu, Yneu) in unmittelbarer Nähe einer breits vorhandenen Stützstelle (Xalt, Yalt) auftritt, wird keine neue Stützstelle eingetragen, sondern die vorhandene alte Stützstelle nach der Vorschrift
korrigiert. Durch den Vergessensfaktor ß wird festgelegt, wie stark die neue Korrektur die alte Stützstelle verändern soll.
Auch wenn sich die lokale Kennfeldsteigung durch Eintragung des Korrekturwertes als neue Stützstelle sehr stark ändern würde, d.h. wenn das Verhältnis von Korrekturhöhe ΔYneu zum Abstand zur nächstgelegenen Stützstelle dmin einen vorgegebenen Wert übersteigt, wird die nächstgelegene Stützstelle korrigiert, weil sie wahrscheinlich einen falschen Wert besitzt. Durch das Eintragen neuer Stützstellen und der damit verbundenen Löschung alter Stützstellen ist eine gute Anpassung auch bei starken Änderungen der Kennfeldstruktur möglich, vorausgesetzt das Kennfeld wird ausreichend durch Stationärphasen überdeckt.
Bei besonders kritischen Anwendungen, bei denen ausgeprägte Lücken in der Arbeitspunktüberdeckung bestehen und gleichzeitig starke Strukturänderungen auftreten, die eine drastische Veränderung der Stützstellendichte in den betroffenen Bereichen erforderlich machen, kann auch eine Kombination der erwähnten Lernverfahren (Korrektur vorhandener Stützstellen, Verschiebung vorhandener Stützstellen, Hinzufügung neuer Stützstellen verbunden mit Löschung alter Stützstellen) verwendet werden. Wenn der mittlere Fehler am Arbeitspunkt auch nach längerem Training noch relativ groß ist, d.h. wenn die Zahl der eingetragenen Korrekturen eine vorgegebene Schwelle kleiner oder gleich der Anzahl n der insgesamt gespeicherten Stützstellen erreicht und der Fehler trotzdem einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet, wird davon ausgegangen, daß durch die Korrektur bestehender Stützstellen, in Bereichen starker Strukturveränderung keine ausreichend hohe Zahl von Stützstellen konzentriert werden konnte. In diesem Fall wird auf ein kombiniertes Verfahren übergegangen, bei dem eine neue Stützstelle eingetragen wird, wenn der einzutragende Korrekturwert um mehr als eine vorgebbare Maximaldistanz (z.B.
10% des normierten Wertebereiches der Kennfeldadressen) von der nächstgelegenen Stützstelle entfernt liegt. Dieses kombinierte Verfahren ist dann sinnvoll, wenn nur sporadisch starke Strukturänderungen auftreten. Wenn bei dem Verfahren, bei dem neue Stützstellen in das Kennfeld eingetragen werden und alte jeweils gelöscht werden, nach längerem Training noch große Fehler auftreten, konnte das Kennfeld aufgrund der unvollständigen Arbeitspunktüberdeckung und dem Eintragen konzentrierter Korrekturwerte in einigen Bereichen vermutlich nicht aktualisiert werden. In diesem Fall sollte auf das vorher erklärte Verfahren mit der Korrektur vorhandener Stützstellen umgeschaltet werden, um durch Korrekturwertextrapolation und Verteilung auf mehrere umliegende Stützstellen einen größeren Kennfeldbereich abzudecken und so entstandene Wissenslücken zu schließen. Dieses kombinierte Verfahren ist dann sinnvoll, wenn ständig starke Strukturänderungen auftreten. Sobald der mittlere Fehler am Arbeitspunkt für eine gewisse Dauer unterhalb der vorgegebenen Fehlerschwelle bleibt, kann auf die ursprüngliche Adaptionsstrategie zurückgeschaltet werden.
In Figur 10 ist eine leicht modifizierte Anordnung für ein ASR-Regelungssystem dargestellt. Dabei bezeichnen die gleichen Bezugszahlen wie in Figur 1 die gleichen Komponenten und werden hier nicht nochmal neu aufgeführt. Zusätzlich zu dem Lernverfahren 18 ist noch eine Tendenzerkennung 21 vorgesehen. Die Tendenzerkennung 21 arbeitet eng mit dem Lernverfahren 18 zusammen. Falls die bei jedem Kennfeldzugriff ermittelten Korrekturwerte eine gemeinsame Tendenz aufweisen, d.h. nicht mittelwertfrei sind, wird der gleichförmig additiv und der multiplikativ wirkende Anteil durch die Tendenzerkennung 21 extrahiert. Der so ermittelte additive Korrekturparameter C0 und der multiplikative Parameter C1 werden beim Kennfeldzugriff nach der Vorschrift Y' = C1 · Y(X) + C0 mit dem Kennfeldausgangswert
Y(X) verrechnet.
Um additive von multiplikativen Einflüssen zu separarieren, kann in einer einfachen, rechenzeitgünstigen Weise der additive Korrekturparameter nur in Kennfeldbereichen kleiner Funktionswerte ermittelt werden, weil sich hier eine additive Verschiebung besonders stark auswirkt. Der multiplikative Korrekturparameter wird entsprechend nur in Bereichen großer Funktionswerte ermittelt. Der Einfluß von additiven Korrekturparametern und multiplikativen Korrekturparametern ist in der Figur 11 näher dargestellt. Figur 12 zeigt dann zwei ausgewählte
schraffierte Funktionswertbereiche. Die Bereiche des Kennfeldes, in denen die Funktionswerte zwischen 0 und 25 % des höchsten Kennfeldwertes liegen, werden für die Extrahierung des additiven Korrekturparameters verwendet. Die Bereiche, in denen die
Funktionswerte zwischen 75 % und 100 % des höchsten Funktionswertes des Kennfeldes liegen, werden für die Extrahierung des mulitplikativen Korrekturparameters verwendet. Die Adaptionsvorschriften für die Korrekturparameter lauten:
Dabei sind die Konstanten q0add, q1add und q0mult und q1mult Reglerparameter eines Proportional-Integral-Regelalgorithmus. Die Paramter müssen vorgewählt werden. ΔY(k-1) gibt die Abweichung zwischen Sollwertfunktionsverlauf und Kennfeldwert bei einem Kennfeldzugriff k-1 an; ΔY(k) entsprechend die Abweichung bei dem nachfolgenden Kennfeldzugriff k. Die Korrekturparameter c0 und c1 der Korrekturvorschrift Y' = C1Y(x) + C0 können aber auch auf andere Weise, z.B. durch eine Regressionsrechnung über mehrere Korrekturwerte Y(x)i oder ein anderes Parameterschätzverfahren berechnet werden. Die Korrekturparameter sollten nach dem Einschalten des Steuervorgangs jeweils neu adaptiert wer
den. Darüber hinaus können die Parameter auch parallel zur strukturellen Adaption des Kennfeldes ständig aktualisiert werden.
Hierzu kann das Strukturlernen gelegentlich unterbrochen und eine Nachadaption der globalen Korrekturparameter vorgenommen werden. Bei Anwendungen, bei denen auch während des Betriebes mit einer deutlichen Änderung global wirksamer Einflüsse gerechnet werden muß, sollten die globalen Korrekturparameter statt dessen parallel mit angepaßt werden, indem ein kleiner Teil (z.B. 5 %) jeder Stützstellenkorrektur zur Adaption der globalen Kennfeldkorrekturen verwendet wird.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das hier beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Es kann immer dann verwendet werden, wenn zur Steuerung oder Modellierung eines Prozesses Kennfelder verwendet werden. Dies ist z.B. bei der Einspritzungs-Steuerung und auch bei der Zündungs-Steuerung einer Brennkraftmaschine der Fall. Weitere Anwendungen ergeben sich aber auch z.B. bei der Getriebesteuerung.
Eine Variation des hier beschriebenen Verfahrens besteht noch darin, daß nicht das eigentliche Kennfeld, das zur Steuerung des Prozesses ausgelesen wird, adaptiert wird, sondern daß zusätzlich ein Korrekturkennfeld vorgesehen wird, in das die Korrekturwerte für das eigentliche Kennfeld (Grundkennfeld) eingetragen werden. Das Grundkennfeld bleibt dann immer noch erhalten und es kann, wenn gewünscht, später auf das Grundkennfeld zurückgeschaltet werden, z.B. nachdem eine bestimmte Sensorkomponente ausgetauscht wurde (Notlauf). Das Grundkennfeld kann dabei als fein unterteiltes Rasterkennfeld ausgeführt sein, während das Korrekturkennfeld als Assoziativkennfeld mit nur geringer Stützstellenzahl ausgebildet ist.