WO2000064239A1 - Pflanzvorrichtung mit halterung - Google Patents

Pflanzvorrichtung mit halterung Download PDF

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WO2000064239A1 PCT/DE2000/001256 DE0001256W WO0064239A1 WO 2000064239 A1 WO2000064239 A1 WO 2000064239A1 DE 0001256 W DE0001256 W DE 0001256W WO 0064239 A1 WO0064239 A1 WO 0064239A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G27/00Self-acting watering devices, e.g. for flower-pots
    • A01G27/02Self-acting watering devices, e.g. for flower-pots having a water reservoir, the main part thereof being located wholly around or directly beside the growth substrate
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47HFURNISHINGS FOR WINDOWS OR DOORS
    • A47H27/00Boxes, shelves, holders or similar supports for holding flowers

Definitions

  • FIG. 1 shows an embodiment of a planting device in a perspective view
  • FIG. 2 shows the planting device from FIG. 1 in longitudinal section
  • 3 shows a detailed view of a planting device in longitudinal section

Abstract

Es ist eine Pflanzvorrichtung (10) mit einem nach oben offenen Pflanzbehälter (12) mit einer Bodenwandung (14) und Seitenwandungen (16-22) und mit einem Einsatz zum Einsetzen in den Pflanzbehälter (12) offenbart, wobei der Einsatz aus einem nach oben offenen Korb (30) zur Aufnahme einer Pflanzkultur besteht, und wobei der Korb (30) eine Bodenwandung (32) und Seitenwandungen (36-42) aufweist, und wobei die Pflanzvorrichtung (10) eine Halterung (60) aufweist, welche mit einem Ende (64) an der Pflanzvorrichtung (10) und mit einem anderen Ende (66) an einem Befestigungsort anbringbar ist. Erfindungsgemäß zeichnet sich die Pflanzvorrichtung (10) dadurch aus, daß die Halterung (60) aus zwei an zwei sich gegenüberliegenden Seitenwandungen (20, 22) der Pflanzvorrichtung (10) anbringbaren Halterarmen (62) besteht, wobei jeder Halterarm (62) mit einem unteren Bereich (68) an einer Innenwandung (24, 26) einer Seitenwandung (20, 22) anbringbar ist, wobei der untere Bereich (68) des Halterarms (62) wenigstens zwei Löcher (72, 74, 76) aufweist, in welche an der Innenwandung (24, 26) angebrachte Bolzen (50, 52) eingreifen, wobei der Halterarm (62) im Eingriffszustand mit den Bolzen (50, 52) lateral durch die Innenwandung (24, 26) der Seitenwandung (20, 22) des Pflanzbehälters (12) und durch eine Außenwandung (44, 46) einer Seitenwandung (40, 42) des Korbes (30) festgelegt ist, und daß ein oberer Bereich (70) des Halterarms (62) den Pflanzbehälter (12) und den Korb (30) überragt und mit einem Befestigungsflansch (80) zur Befestigung am Befestigungsort versehen ist, wobei bei waagerechter Ausrichtung der Pflanzvorrichtung (10) der Winkel zwischen Befestigungsflansch (80) und Befestigungsort einstellbar ist.

Description

Pflanzvorrichtung mit Halterung
Die Erfindung betrifft eine Pflanzvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Pflanzvorrichtung mit einem nach oben offenen Pflanzbehälter, in welchen ein als Korb ausgebildeter Einsatz eingesetzt ist, wobei die Pflanzvorrichtung eine Halterung aufweist, welche mit einem Ende an der Pflanzvorrichtung und mit einem anderen Ende an einem Befestigungsort anbringbar ist, ist aus der EP 0 846 413 A2 bekannt. Die Pflanzvorrichtung hat sich, insbesondere wenn sie als Balkonblumenkasten verwendet wird, bestens bewährt, da zum einen der Wasserhaushalt für die Pflanzen durch die spezielle Ausgestaltung dieser Pflanzvorrichtung optimal gesteuert werden kann, und zum anderen, da durch den korbförmigen herausnehmbaren Einsatz die Pflanzen im Bedarfsfalle, beispielsweise zu Überwinterungszwecken, leicht aus dem nach oben offenen Pflanzbehälter entnommen werden kann, ohne daß die gesamte Pflanzvorrichtung vom Anbringungsort, beispielsweise einem Balkongeländer oder dergleichen, abmontiert werden müßte. Die für diese Pflanzvorrichtung bislang verwendete Halterung weist jedoch noch einige Nachteile auf. Die in der EP 0 846 413 A2 beschriebene Halterung weist einen Auf ängehaken mit einem nach oben gebogenen Ende auf, welches in eine Öffnung der Bodenwandung des Pflanzbehälters eingreift. Der Aufhängehaken umgreift dabei die Bodenwandung und eine Seitenwandung der Pflanzvorrichtung, so daß die Pflanzvorrichtung im aufgehängten Zustand auf dem Aufhängehaken aufliegt. Mit einem anderen Ende, welches ebenfalls abgewinkelt ist, wird der Haken beispielsweise an den Handlauf eines Geländers eines Balkons eingehängt. Ein derartiger Aufhängehaken entspricht weitgehend den üblichen für Pflanzvorrichtungen verwendeten Aufhängehaken. Diese Aufhängehaken weisen alle gewisse Nachteile auf .
Insbesondere kann die Stabilität der Aufhängung ungenügend sein. Bei Sturm kann die Pflanzvorrichtung durch seitliche Windkräfte hin und her geweht werden, was im Extremfall dazu führt, daß die Pflanzvorrichtung von der Halterung abrutscht und herunter fällt. Nachteilig ist ferner, daß sich die üblichen Halterungen nur schwer oder gar nicht bezüglich des Winkels zum Aufhängungsort einstellen lassen. Zudem ist das zur Befestigung mit dem Aufhängungsort vorgesehene Ende der Halterung meist nur in einer genormten Ausformung erhältlich, entsprechend den genormten Balkonhandläufen.
Werden die bekannten Pflanzvorrichtungen als Balkonkästen zudem an Baikonen von Hochhäusern montiert, wirken die an der Unterseite der Pflanzvorrichtungen angebrachten Halterungen für den auf der Straße stehenden Betrachter optisch nicht befriedigend, da sie den optischen GesamtCharakter derartiger Pflanzvorrichtungen nachteilig beeinflussen, insbesondere wenn die meist aus Stahl bestehenden Halterungen nach einer gewissen Zeit Spuren von Korrosion zeigen.
Werden die bekannten Pflanzvorrichtungen mehr oder weniger ebenerdig in öffentlichen Anlagen aufgestellt bzw. aufgehängt, muß zudem gewährleistet sein, daß ein hinreichend sicherer Schutz gegen Diebstahl gegeben ist. Die üblichen Halterungen können hier nicht befriedigen, da sie sich nur schwer diebstahlsicher ausgestalten lassen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Pflanzvorrichtung der eingangs geschilderten Art dahingehend zu verbessern, daß deren Halterung mechanisch stabil, sturmsicher und diebstahl- sicher ausgebildet ist, und welche den optischen Gesamteindruck der Pflanzvorrichtung nicht beeinträchtigt.
Diese Aufgabe wird mit einer Pflanzvorrichtung der eingangs geschilderten Art gelöst, welche die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 aufweist . Die Pflanzvorrichtung weist eine Halterung auf, die aus zwei an zwei sich gegenüberliegenden Seitenwandungen der Pflanzvorrichtung anbringbaren Halterarmen besteht, wobei jeder Halterarm an einem unteren Bereich des Halterarms wenigstens zwei Löcher aufweist, in welche an der Innenwandung angebrachte Bolzen eingreifen, wobei der Halterarm im Eingriffszustand mit dem Bolzen lateral durch die Innenwandung der Seitenwandung des Pflanzbehälters und durch eine Außenwandung einer Seitenwan- düng des Korbes festgelegt ist , und daß ein oberer Bereich des Halterarms den Pflanzbehälter und den Korb überragt und mit einem Befestigungsflansch zur Befestigung am Befestigung- sort versehen ist, wobei bei waagerechter Ausrichtung der Pflanzvorrichtung der Winkel zwischen Befestigungsflansch und Befestigungsort einstellbar ist.
Auf überraschend einfache Weise wird die Aufgabe also dadurch gelöst, daß hier zwei Halterarme innen an Seitenwandungen des Pflanzbehälters angebracht sind, und daß der Winkel des Halterarmes bzw. des Befestigungsflansches zum Befestigungsort einstellbar ist.
Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht eine mechanisch stabile Befestigung der Pflanzvorrichtung am Befestigungsort bzw. eine mechanisch stabile Befestigung der Halterung an der Pflanzvorrichtung. Da die Halterung lateral durch die Seitenwände des Pflanzbehälters bzw. des Korbes begrenzt bzw. festgelegt ist, können auch seitlich auftretende- mechanische Kräfte, beispielsweise durch Wind, sicher abgefangen werden. Auch bezüglich des Diebstahlschutzes bietet die erfindungsgemäße Lösung Vorteile. Durch die Innenbefestigung der Halterarme können Unbefugte nicht ohne weiteres an die Befesti- gungspunkte der Halterarme mit der Pflanzvorrichtung gelangen, da diese Befestigungspunkte durch den Korb abgedeckt sind, wobei sich der Korb auf einfache Weise mit dem Pflanzbehälter verbinden läßt, so daß dieser Korb nicht ohne weiteres aus dem Pflanzbehälter entfernbar ist. Da nur ein geringer Teil der Halterung sichtbar ist, stört diese Halterung den optischen Eindruck nicht mehr. Bei Betrachtung der Pflanzvorrichtung von unten bzw. schräg unten ist die Halterung nicht mehr wahrnehmbar. Die Halterung ist in die optische Gesamtkomposition eingebunden und fügt sich in diese organisch ein und wirkt nicht mehr wie ein Fremdkörper.
Dadurch, daß sich der Winkel der Halterung zum Befestigungsort frei einstellen läßt, läßt sich die erfindungsgemäße Pflanzvorrichtung auch an Orten anbringen, wo dies bislang nur schwer möglich war, beispielsweise senkrecht unter einem Gebäudevorsprung, einem Tankstellendach oder dergleichen.
In praktischen Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen, daß die beiden Bolzen in einer Linie parallel zur Fläche der Bodenwandung des Korbes an der Seitenwandung des Pflanzbehälters angeordnet sind; daß eine Mehrzahl von Löchern im unteren Bereich des Halterarms in einem Kreisbogen zueinander angeordnet sind, wobei ein Bolzen in Eingriff mit jeweils einem Loch des Kreisbogens bringbar ist, während ein zweiter Bolzen in Eingriff mit einem sich außerhalb des Kreisbogens befindlichen Loch bringbar ist, wobei der lineare Abstand zwischen jedem Loch des Kreisbogens zu dem außerhalb des Kreisbogens angeordneten Loch gleich ist .
Bei dieser Ausgestaltung wird zur Anbringung des unteren Bereiches des Halterarms das einzelne Loch über einen Bolzen gebracht. Dieser Bolzen dient dann als Achse, um die herum der Halterarm in einem gewünschten Einstellwinkel gedreht wird, bis das für den Winkel passende Loch im Kreisbogen über den zweiten Bolzen geführt werden kann.
In einer weiteren praktischen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Halterarm ein Flachstück ist, bei dem ein den Befestigungsflansch bildendes oberes Ende abgewinkelt ist. Weiter ist vorgesehen, daß der Befestigungsflansch mit einem Langloch versehen ist . Insbesondere das Langloch kann dann genutzt werden, den Anschlußflansch direkt an dem Be- festigungsort anzuschrauben, wobei das Langloch dann zu Ausrichtung der Pflanzvorrichtung dient . Soll die Pflanzvorrichtung beispielsweise an den Handlauf eines Balkongeländers angebracht werden, können entweder genormte Teile verwendet werden, um eine Befestigung des Anschlußflansches über diese Normteile mit dem Handlauf zu ermöglichen, oder es kann beispielsweise ein einfaches Lochband verwendet werden, das um den Handlauf herumgewickelt und mit dem Anschlußflansch verknebelt wird.
In vorteilhaften Weiterbildungen der Erfindung ist vorgesehen, daß der Bolzen eine einstückig durch eine federnde Zunge mit der Innenwandung des Pflanzbehälters verbundene Klinke ist, bzw. in alternativen Ausgestaltungen der Erfindung, daß der Bolzen aus Kunststoff besteht und an die Innenwandung angespritzt ist, oder daß der Bolzen federnd an der Seitenwandung gelagert ist. Ferner kann vorgesehen sein, daß der Bolzen ein Schraubbolzen ist.
In einer weiteren Ausgestaltungsform kann vorgesehen sein, daß ein Loch des Halterarms ein kurvenförmig ausgebildetes Langloch ist. Im Zusammenεpiel mit einem Schraubbolzen mit Mutter, kann dieses kurvenförmig ausgebildete Langloch zu einer stufenlosen Winkeleinstellung des Halterarms auf einfachste Art und Weise genutzt werden.
In weiteren praktischen Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen, daß der Befestigungsflansch wenigstens eine Sollknickstelle zur weiteren Abwinklung wenigstens eines Teilbereichs des Befestigungsflansches aufweist; daß der Befestigungsflansch mit einem Schlitz versehen ist; daß der Halterarm mit einem Haltersattelstück verbindbar ist, wobei das Haltersattelstück ein zu einem U-Stück abwinkelbares Winkelstück sein kann, wobei ferner vorgesehen sein kann, daß das Winkelstück wenigstens eine Sollknickstelle aufweist, durch welche das Winkelstück zum U-Stück abwinkelbar ist, und wobei ferner vorgesehen sein kann, daß das Winkelstück an wenigstens einem Ende mit einem Knebel versehen ist, wobei der Knebel mit dem Befestigungsflansch verbindbar ist.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden in der Beschreibung, den Patentansprüchen und der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Pflanzvorrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 die Pflanzvorrichtung aus Fig. 1 im Längsschnitt, Fig. 3 eine Detailansicht einer Pflanzvorrichtung im Längsschnitt,
Fig. 4 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Halterarmes der erfindungsgemäßen Pflanzvorrichtung von der Seite,
Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel eines
Halterarmes der erfindungsgemäßen Pflanzvorrichtung von der Seite,
Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Halterarmes der erfindungsgemäßen Pflanzvorrichtung von der Seite,
Fig. 7 den Halterarm aus Fig. 6 von oben,
Fig. 8 ein Haltersattelstück der Pflanzvorrichtung in perspektivischer Darstellung, und
Fig. 9 ein Ausführungsbeispiel einer an einer Mauer befestigten Pflanzvorrichtung von der Seite.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Ansicht ein Auführungs- beispiel einer Pflanzvorrichtung 10 dargestellt. Diese besteht aus einem Pflanzbehälter 12 mit Bodenwandung 14 , welche in Fig. 1 nicht sichtbar ist, mit vorderen und hinteren Seitenwandungen 16, 18, wobei diese Seitenwandungen 16, 18 durch schmalere Seitenwandungen 20, 22 verbunden sind. In den Pflanzbehälter 12 ist ein als Korb 30 ausgebildeter Einsatz eingesetzt. Der Korb 30 weist eine Bodenwandung 32 mit Öffnungen 34 sowie Seitenwandungen 36 - 42 auf.
Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, ist die mit Öffnungen 34 versehene Bodenwandung 32 mit einem Abstand zur Bodenwandung 14 des Pflanzbehälters 12 angeordnet, wodurch eine Kammer zur Aufnahme von Wasser gebildet ist.
Die Seitenwandungen 36 - 42 des Korbes 30 sind dagegen relativ eng zu den Seitenwandungen 16 - 22 der Pflanzvorrichtung 10 beabstandet. Die Seitenwandungen 20, 22 des Pflanzbehäl- ters 12 sind mit Bolzen 50, 52 versehen, welche der Verbindung mit einer Halterung 60 dienen.
Diese Halterung 60 wird anhand der Fig. 2 - 5 näher beschrieben.
In Fig. 2 ist die Pflanzvorrichtung 10 aus Fig. 1 im Längsschnitt dargestellt, wobei in Fig. 2 schematisch ein Halterarm 62 dargestellt ist. Die Halterung 60 wird durch wenigstens zwei dieser Halterarme 62 gebildet, die mit dem Bolzen 50, 52 verbunden werden.
Ein erstes Ausführungsbeispiel eines Halterarmes 62 ist in den Fig. 3 und 4 im Längsschnitt und von der Seite dargestellt. Der Halterarm 62 dient dazu, mit einem Ende 64 an der Pflanzvorrichtung 10 und mit einem anderen Ende 66 an einem nicht näher dargestellten Befestigungsort verbunden zu werden. Dazu ist der Halterarm 62 an einer der Innenwandungen 24, 26 der Seitenwandung 20, 22 des Pflanzbehälters 12 angelegt, wobei Bolzen 50, 52 durch Löcher 72 und 74 geführt sind.
Zur Befestigung des Halterarms 62 wird dieser einfach auf die Bolzen 50 aufgesteckt; anschließend wird der Korb 30 in den Pflanzbehälter 12 eingesetzt, wodurch die Außenwandung 44, 46 der Seitenwandung 40, 42 des Korbes 30 den Halterarm 62 gegen eine laterale Verschiebung sichert.
Ein oberer Bereich 70 des Halterarmes 62 ist mit einem Befestigungsflansch 80 zur Verbindung mit dem Befestigungsort versehen, wobei der in den Fig. 3 und 4 dargestellte Befesti- gungsflansch 80 ein Langloch 82 aufweist, durch welches hindurch Befestigungsmittel geführt werden können, was in Fig. 3 durch einen Schraubbolzen 84 angedeutet ist.
In dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in einem Kreisbogen eine Mehrzahl von Löchern 74, 74a - 74d angeordnet. Durch diese Löcher 74, 74a - 74d ist es möglich, den Winkel des Halterarmes 62 zum Pflanzbehälter 12 bzw. zum Befestigungsort den örtlichen Gegebenheiten entsprechend einzustellen. Dazu wird der Halterarm 62 mit dem Loch 72 über den in Fig. 4 links dargestellten Bolzen 50 geschoben und über diesen Bolzen 50 so verdreht, bis der in Fig. 4 rechts dargestellte Bolzen 50 in das gewünschte Loch 74, 74a - 74d eingreifen kann. Die Bolzen 50, 52 bestehen gemäß den Fig. 3 und 4 aus Kunststoff und sind einstückig an die Seitenwandungen 20, 22 des Pflanzbehälters 12 angespritzt. Es können aber auch andere Arten von Bolzen 50, 52 verwendet werden, bei- spielsweise ist es möglich, die Bolzen 50, 52 mit einer oder mehreren Zungen an den Seitenwandungen 20, 22 des Pflanzbehälters 12 anzuformen, es können Schraubbolzen, Schnapprie- gelverschlüsse oder dergleichen verwendet werden.
In Fig. 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Halterarmes 62 dargestellt. Dieser in Fig. 5 dargestellte Halterarm unterscheidet sich von dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Halterarm 62 dadurch, daß hier das Loch 74 als kurvenförmiges Langloch 76 ausgebildet ist. Dieses Langloch 76 dient der stufenlosen Winkelverstellung des Halterarmes 62, wobei dann der Halterarm 62 mit einem herkömmlichen Schraubbolzen 54 mit Mutter 56 mit dem Pflanzbehälter 12 verbunden wird. Ebenfalls kann ein zweiter Schraubbolzen 54 mit Mutter 56 durch das Loch 72 geführt werden, wobei das Loch 72 in Fig. 5 nicht sichtbar ist.
Der in Fig. 5 dargestellte Halterarm 62 weist ferner einen Befestigungsflansch 80 mit Langloch 82 auf, wobei der Befestigungsflansch 80 des Halterarmes 62 aus Fig. 5 nicht abgewinkelt ist.
Die in den Fig. 2 - 5 dargestellten Halterarme 62 sind Flachstücke aus V2A-Stahl, es können jedoch auch andere Materialien verwendet werden. Auch eine Kunststoffbeschichtung in einer der Pflanzvorrichtung 10 entsprechenden Farbe ist denkbar.
In den Figuren 6 und 7 ist ein drittes Ausführungsbeispiel eines Halterarmes 62 von der Seite und von oben dargestellt. Der Halterarm 62 aus den Figuren 6 und 7 entspricht weitgehend dem in Fig. 4 dargestellten Halterarm 62; ähnlich wie dieser weist auch der Halterarm 62 gemäß den Figuren 6 und 7 einen abgewinkelten Befestigungsflansch 80 mit Langloch 82 auf. Zusätzlich ist der Befestigungsflansch 80 gemäß den Figuren 6 und 7 noch mit einer Sollknickstelle 84 versehen, durch welche ein vorderer Teilbereich 86 des Befestigungs- flansches 80 rechtwinklig zum Befestigungsflansch 80 abgewinkelt werden kann. In diesem vorderen Teilbereich 86 ist in den Befestigungsflansch 80 noch ein Schlitz 88 eingebracht, welcher dazu dient, mit einer herkömmlichen, nicht näher dargestellten Schlauchschelle oder einem anderen Blechband verbunden zu werden, wobei dann die Schlauchschelle bzw. das Blechband beispielsweise an einen Handlauf mit rundem Querschnitt eines Balkongeländers verbunden werden kann.
Wie in Fig. 6 zu erkennen, ist der Halterarm 62 mit einem zusätzlichen Langloch 82a versehen, welches zur Aufnahme von bzw. zur Verbindung mit Haken, Ketten, Seilen oder Lochbändern zur senkrechten Abhängung der Pflanzvorrichtung 10 dient, oder durch welches der Halterarm 62 direkt an eine Wand oder dergleichen angeschraubt werden kann.
Das Langloch 82 des Befestigungsflansches 80 des Halterarmes 62 aus den Figuren 6 und 7 kann zur Verbindung mit einem in Fig. 8 dargestellten Haltersattelstück 90 verwendet werden. Dieses Haltersattelstück 90 ist ein Winkelstück 92, welches durch Sollknickstellen 94 zu einem U-Stück 96 abwinkelbar ist. Entsprechend der Tiefe des in Fig. 9 als Mauer 1 angedeuteten Befestigungsortes kann das Winkelstück 92 durch die Sollknickstellen 94 passend abgewinkelt und auf den Befestigungsort aufgesattelt werden.
Das in Fig. 8 dargestellte Winkelstück weist zwei Langlöcher 98 und Bohrungen 100 auf, welche zur Befestigung des Winkelstückes 92 am Befestigungsort dienen. Wie in Fig. 9 beispielhaft dargestellt, kann beispielsweise eine Schraube 102 durch das Langloch 98 geführt und an die Mauer 1 angeschraubt werden.
Das Winkelstück 92 ist an seinen Enden 104, 106 mit Knebeln 108, 110 versehen, welche durch das Langloch 82 des Befestigungsflansches 80 des Halterarmes 62 gemäß den Figuren 6 und 7 hindurchgeführt und verdreht werden können. Die Knebel 108, 110 können auch dazu benutzt werden, diese mit einem Lochband oder dergleichen zu verbinden. Das kann vorteilhaft sein, wenn bei Auflage des Haltersattelstückes 90 auf einen Handlauf eines Balkongeländers keine Möglichkeit besteht, das Haltersattelstück mit dem Handlauf zu verschrauben. Dann können die Knebel 108, 110 mit einem Lochband oder dergleichen verbunden werden, wodurch die gesamte Konstruktion den Handlauf umschließt.

Claims

P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Pflanzvorrichtung (10) mit einem nach oben offenen Pflanzbehälter (12) mit einer Bodenwandung (14) und Seitenwandungen (16 - 22) und mit einem Einsatz zum Einsetzen in den Pflanzbehälter (12) , wobei der Einsatz aus einem nach o- ben offenen Korb (30) zur Aufnahme einer Pflanzkultur besteht und wobei der Korb (30) eine Bodenwandung (32) und Seitenwandungen (36 - 42) aufweist, und wobei die Pflanzvorrichtung (10) eine Halterung (60) aufweist, welche mit einem Ende (64) an der Pflanzvorrichtung (10) und mit einem anderen Ende (66) an einem Befestigungsort anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (60) aus zwei an zwei sich gegenüberliegenden Seitenwandungen (20, 22) der Pflanzvorrichtung (10) anbringbaren Halterarmen (62) besteht, wobei jeder Halterarm (62) mit einem unteren Bereich (68) an einer Innenwandung (24; 26) einer Seitenwandung (20; 22) anbringbar ist, wobei der untere Bereich (68) des Halterarmes (62) wenigstens zwei Löcher (72, 74; 76) aufweist, in welche an der Innenwandung (24; 26) angebrachte Bolzen (50; 52) eingreifen, wobei der Halterarm (62) im Eingriffszustand mit den Bolzen (50; 52) lateral durch die Innenwandung (24, 26) der Seitenwandung (20, 22) des Pflanzbehälters (12) und durch eine Außenwandung (44; 46) einer Seitenwandung (40, 42) des Korbes (30) festge- legt ist, und daß ein oberer Bereich (70) des Halterarmes (62) den Pflanzbehälter (12) und den Korb (30) überragt und mit einem Befestigungsflansch (80) zur Befestigung am Be- festigungsort versehen ist, wobei bei waagerechter Ausrichtung der Pflanzvorrichtung (10) der Winkel zwischen dem Be- festigungsflansch (80) und dem Befestigungsort einstellbar ist.
2. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bolzen (50; 52) in einer Linie parallel zur Fläche der Bodenwandung (32) des Korbes (30) an der Seitenwandung (20; 22) des Pflanzbehälters (12) angeordnet sind.
3. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Löchern (74, 74a - 74d) im unteren Bereich (68) des Halterarmes (62) in einem Kreisbogen zueinander angeordnet sind, wobei ein Bolzen (50) in Eingriff mit jeweils einem Loch (74, 74a - 74d) des Kreisbogens bringbar ist, während ein zweiter Bolzen (50) in Eingriff mit einem sich außerhalb des Kreisbogens befindlichen Loch (72) bringbar ist, wobei der lineare Abstand zwischen jedem Loch (74, 74a - 74d) des Kreisbogens zu dem außerhalb des Kreisbogens angeordneten Loch (72) gleich ist.
4. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 3 , dadurch gekennzeichnet, daß der Halterarm (62) ein Flachstück ist, bei dem ein den Befestigungsflansch (80) bildendes oberes Ende abgewinkelt ist .
5. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsflansch (80) wenigstens eine Sollknickstelle (84) zur weiteren Abwinklung wenigstens eines Teilbereichs (86) des Befestigungsflansches (80) aufweist.
6. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet , daß der Befestigungsflansch (80) mit einem Langloch (82) versehen ist.
7. Planzvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6 , dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsflansch (80) mit einem Schlitz (88) versehen ist.
8. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (50; 52) eine einstückig durch eine federnde Zunge mit der Seitenwandung (20; 22) des Pflanzbehälters (12) verbundene Klinke ist.
9. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (50; 52) aus Kunststoff besteht und an die Seitenwandung (20; 22) angespritzt ist.
10. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (50; 52) federnd an der Seitenwandung (20; 22) gelagert ist.
11. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (50; 52) ein Schraubbolzen (54) ist.
12. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 und 4 - 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Loch (74) des Halterarms (62) ein kurvenförmig ausgebildetes Langloch (76) ist.
13. Pflanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterarm (62) mit einem Haltersattelstück (90) verbindbar ist.
14. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltersattelstück 90 ein zu einem U-Stück (96) abwinkelbares Winkelstück (92) ist.
15. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Winkelstück (92) wenigstens eine Sollknickstelle
(94) aufweist, durch welche das Winkelstück (92) zum U-Stück (96) abwinkelbar ist.
16. Pflanzvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Winkelstück (92) an wenigstens einem Ende (104; 106) mit einem Knebel (108; 110) versehen ist, wobei der Knebel (108; 110) mit dem Befestigungsflansch (80) verbindbar ist .
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