WO2003010483A1 - Vor unberechtigtem gebrauch geschützte handfeuerwaffe - Google Patents

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Michael Schumacher
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe mit Griffstück, einer den Schützen identifizierenden elektrisch/elektronischen Einrichtung und einer von dieser angesteuerten Sicherungseinrichtung, die bei fehlender oder missglückter Identifikation die Waffe gesichert hält und diese nur im Falle einer erfolgreichen Identifikation zum Schuß freigibt.Die den Schützen identifizierende Einrichtung ist mindestens weitgehend im Griffstück eingebaut, bevorzugt in Form eines Moduls (1), das weiter bevorzugt den Griffrücken bildet.

Description

Vor unberechtigtem Gebrauch geschützte Handfeuerwaffe
Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe mit einem Griffstück, einer den Schützen identifizierenden Einrichtung und einer von dieser angesteuerten Sicherungsein- richtung, die bei fehlender oder mißglückter Identifikation die Waffe gesichert hält und diese nur im Falle einer erfolgreichen Identifikation zum Schuß freigibt, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es mehren sich die Stimmen, die bei Handfeuerwaffen, besonders bei Faustfeuerwaffen, Vorkehrungen fordern, die die Benutzung der Waffe durch Unberechtigte verhindern.
Nun kann man Handfeuerwaffen in die folgenden Gruppen un- terteilen:
a) Ordonnanzwaffen im Kriegseinsatz: solche Waffen müssen billig und absolut zuverlässig sein. Eine Sicherung, so einfach sie auch sein mag, verzögert die Anwendung der Waffe. Ferner muß jeder Soldat imstande sein, jede Handfeuerwaffe, an der er ausgebildet ist, zu benutzen, wenn etwa seine defekt ist und er die Waffe etwa eines gefallenen Kameraden zur Verfügung hat. Identifizierende Einrichtungen sind hier in der Regel fehl am Platze.
b) Ordonnanzwaffen im Zivileinsatz:
Militär, Polizei, aber auch die Mitarbeiter ziviler Wach- oder Personenschutzfirmen benötigen Waffen, die bei Antritt einer Wache, eines Einsatzes oder einer Dienstschicht durchaus eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können, um eine Identifikationsroutine durchzuführen. Während der Wache, des Ein- Satzes usw. soll die Waffe möglichst rasch schußbe- reit sein, bei Verlust unverzüglich unbrauchbar sein. Eine oder mehrere bestimmte Personen müssen zum Gebrauch ermächtigt sein; die Ermächtigung muß zurücknehmbar sein.
c) Sportwaffen:
Sportwaffen dürfen durchaus eine geraume Zeit für die Benutzeridentifikation in Anspruch nehmen. Die Benutzung sollte aber gegebenenfalls auch durch eine andere Person als die identifizierte möglich sein, etwa bei Leihwaffen. Wird eine Waffe aus der Hand gelegt, braucht die Waffe nicht unverzüglich unbenutzbar zu werden.
d) Private Verteidigungswaffen:
Die Identifikation muß möglichst ohne die Eingabe von Kennummern o. dgl . möglich sein, da sich der Benutzer möglicherweise nach jahrelangem Nichtgebrauch nicht mehr an diese erinnert. Problematisch sind auch die Batterien für die elektrisch/elektronische Einrichtung, da sie überaltern können. In der Regel wird es ausreichen, daß nur ein Benutzer von der Waffe identifizierbar ist.
e) Sammelwaffen:
Solche Waffen werden meist stationär verwahrt; es genügt dann die sichere Unterbringung in einem Safe, einer gesicherten Waffenkammer usw.. Unter diesen Gruppe fallen auch Jagdwaffen, die nur selten be-
nutzt werden. Ansonsten fallen Jagdwaffen, je nach Art der Benutzung, unter die Rubrik b) oder c) .
Nun versucht ein Waffenhersteller, ein und dieselbe Waf- fe, soweit möglich, mit geringen Modifizierungen für möglichst viele der obigen Benutzungsarten herzustellen. Großkalibrige Faustfeuerwaffen der selben Grundbauart können in allen Benutzungsarten Anwendung finden, doch die Anforderungen bei den einzelnen Benutzungsarten sind teilweise widersprüchlich.
Vorgeschlagen wurden bereits Finger- oder Handabdrucks- Abtastsysteme; diese sind aber etwa dann, wenn der Benutzer einen Handschuh oder einen Verband an der Hand trägt, oder wenn die Hand mit Farbe, Öl oder Schlamm verschmutzt ist, ungeeignet.
Ferner wurde vorgeschlagen, Drucktasten o.dgl. zur Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer vorzusehen. Dies verlangt aber eine gesonderte Konstruktion der Waffe, um einen Umterbringungsraum für die Drucktasten bereitzustellen. Auch Stimm- und Spracherkennungseinrich- tungen wurden vorgeschlagen, aber ohne sich Gedanken darüber zu machen, daß heisere, aufgeregte oder flüsternde Stimmen anders klingen als Stimmen oder Worte, die vorher im Waffengeschäft in aller Ruhe als Vergleichsmuster eingegeben wurden.
Insgesamt sind die folgenden Druckschriften bekannt geworden: US-PS 5 459 957; US-PS 5 546 690; US-PS 5 560 135; US-PS 5 570 528; US-PS 5 636 464; US-PS 5 924 232; JP 0100258178AA; US-PS 5 603 179; US-PS 5 303 495; US-PS 4 682 435; US-PS 4 467 545; US-PS 5 022 175; JP
0040109300AA; DE-OS 198 31 690 und DE-OS 198 05 306.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine weitere Waffe mit Identifikationseinrichtung zu finden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einer Handfeuerwaffe der eingangs genannten Art mindestens die den Schützen identifizierende Einrichtung mindestens weitgehend im Griffstück untergebracht ist (Anspruch 1) .
Das Griffstück kann nun gegebenenfalls mit der Identifikationseinrichtung gegen ein anderes Griffstück mit einer anderen oder ohne Identifikationseinrichtung ausgetauscht werden .
Die Stomversorgung für die Identifikatinseinrichtung und gegebenenfalls für den magnetischen Antrieb zum Betätigen der Sicherungseinrichtung liefert gemäß einer bevorzugten Ausbildung (Anspruch 2) ein Stromspeicher, der ein herkömmlicher Akkumulator, aber etwa auch ein Kondensator sein kann. Bei dem Kondensator kommt es nicht darauf an, den Strom über einen möglichst langen Zeitraum zu speichern, sondern zuverlässig über einen sehr langen Zeitraum (Jahrzehnte) zum Speichern von Strom zur Verfügung zu stehen.
Für das Merkmal des Stromspeichers, insbesondere in Verbindung mit den darauf bezogenen, weiter unten erläuterten bevorzugten Ausgestaltungen, behält sich der Anmelder eigenständigen Schutz vor.
Gemäß einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung
(Anspruch 3) werden nicht Langzeitbatterien oder -akkus verwendet, sondern ein Kurzspeicher der erwähnten Art, zu dessen Aufladen die Relativbewegung zweier Teile der Waffe genutzt wird. Diese genannten Teile sind dann bei- spielsweise einem Leiter bzw. einem Magnetfeld zugeordnet, deren Relativbewegung einen Strom im Leiter induziert. Dieser wird dann zwar nur kurzzeitig gespeichert, reicht aber für den üblichen Benutzungszeitraum aus, um die elektrisch/elektronische Einrichtung bzw. die Sicher- heiteinrichtung mit Strom zu versorgen. Eine Waffe dieser Art hat den Vorteil, daß sie, etwa als Hausschutzwaffe, jahrelang unbenutzt liegenbleiben kann und dennoch sofort benutzbar ist, da die relativ beweglichen Teile die Waffe vor der Inbetriebnahme mit dem erforderlichen elektri- sehen Strom versorgt haben.
Diese relativbeweglichen Teile können bevorzugt das Magazin und das Griffstück sein (Anspruch 4) . Da das Magazin ohnehin mit einem kräftigen Ruck in den Magazinschacht gestoßen wird, um ein zuverlässiges Einrasten zu gewährleisten, ist es unerheblich, wenn zu dieser Bewegung ein größerer Kraftaufwand erforderlich ist als üblich, weil diese Bewegung zur Stromerzeugung genutzt wird. Außerdem wird so die Aufbewahrung der Waffe noch sicherer gemacht, weil der Benutzer veranlaßt wird, das Magazin außerhalb der Waffe aufzubewahren. Denn da das Einführen des Magazins zur Inbetriebnahme der Waffe erforderlich, ist müßte das Magazin, würde es in der Waffe verbleiben, erst vor der Inbetriebnahme der Waffe entfernt und wieder eingeführt werden.
Die relativbeweglichen Teile können aber auch vorteilhaf- terweise einerseits vom Griffstück und andererseits vom Verschluß oder Teilen gebildet sein, die gemeinsam mit diesem beweglich sind (Anspruch 5) . Hier würde nicht nur das erste Durchladen einer Selbstladepistole deren notwendigen Strom erzeugen, sondern der Stromspeicher würde bei jedem Nachladevorgang weiter aufgeladen oder wieder nachgeladen. Auch diese Ausbildung fördert die Sicherheit der Waffe, da die Waffe nicht mit einer Patrone im Patronenlager aufbewahrt wird, sondern in jedem Fall vor dem ersten Schuß durchgeladen werden muß - vorausgesetzt, der Stromspeicher ist nicht schon aufgeladen.
Relativbewegte Teile können aber auch beispielsweise ein beweglicher Vorderschaft oder eine Revolvertrommel sein, deren Drehung beim ersten Spannen die Identifizierungs- einrichtung aktiviert.
Die genannten Stromspeicher können aber auch nur als zusätzliche Einrichtungen für den Notfall vorgesehen werden, zusammen mit üblichen Batterien oder Akkus für den üblichen Betrieb, die dann, etwa bei einem Wachunternehmen, vor jeder Schicht wie üblich aufgeladen werden. Ferner ist gemäß einer weiteren, bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ein piezoelektrisches Element, etwa ein Quarz, vorgesehen, in dem Stoßlasten, die beim Schuß auftreten, in elektrische Spannung und letztlich in elek- trischen Strom umgewandelt werden, der in den Stromspeicher eingeleitet wird (Anspruch 6) . Der piezoelektrische Quarz kann dabei vom Verschluß, von der Schließfeder oder von den Verbrennungsgasen oder einem von diesen angetriebenen Gaskolben beaufschlagt werden; bevorzugt wird al- leine die Rückstoßenergie genutzt, welcher der Quarz beim Schießen ausgesetzt ist, wenn er irgendwo an der Waffe und bevorzugt im Griffstück untergebracht ist.
Wie schon eingangs erwähnt, ist es bekannt, Identifikati- onskennungen, wie etwa eine PIN (persönliche Identifikationsnummer) , in die Waffe einzugeben, um sie zu entsichern. Gemäß einer Ausbildung der Erfindung, für die sich der Anmelder auch selbständigen Schutz vorbehält, ist am Magazin eine Identifikationskennung angeordnet, die von der Waffe beim Einführen des Griffstücks abgelesen werden kann (Anspruch 7) .
Diese Ausbildung ist besonders bei Waffen der obigen Kategorie b) von Bedeutung. An jeden Mitarbeiter eines Werkschutzunternehmens wird beispielsweise ein Magazin ausgegeben, das eine den entsprechenden Mitarbeiter identifizierende Kennung trägt. Die für eine Schicht zu verwendenden Waffen werden vor der Schicht auf die Kennungen der zur Schicht eingeteilten Mitarbeiter programmiert. Wird nun ein Magazin in eine der Waffen eingeführt, dann wird diese nur entsichert, wenn das Magazin die Kennung eines zur Schicht eingeteilten Mitarbeiters trägt. Dieser Mitarbeiter kann auch in der Elektronik der Waffe gespeichert werden, damit man später feststellen kann, wel- eher Mitarbeiter die Waffe geführt hat.
Diese Art der Magazinkennung hat einen erheblichen Vorteil: die Kennung kann mit absoluter Genauigkeit abgele- sen werden, nicht nur mit relativer Genauigkeit
(Auflösung) , wie etwa im Fall der Fingerabdruckidentifikation o. dgl .. Es verbleibt in keinem Fall irgendeine Restunsicherheit .
So kann die Magazinkennung auch mit anderen Identifikationsmethoden gekoppelt werden. Dabei kann die Auflösung der anderen Identifikation gesenkt werden, wenn die Magazinkennung zutrifft. Wenn etwa eine Waffe mit einem nicht oder unzutreffend gekennzeichneten Magazin geladen wird, wird die Auflösung der anderen Identifikations- einrich- tungen erhöht. Die Folge ist, daß ein Schütze, der gezwungen ist, ein fremdes Magazin zu verwenden, die für ihn eingerichtete Waffe zwar benutzen kann, aber erst nach einer längeren und genaueren Identifikation von für ihn eigentümlichen Merkmalen. Dabei kann es für ihn dann etwa auch erforderlich sein, vor der Benutzung der Waffe die Hände zu waschen, wenn seine Finger- oder Handabdrük- ke überprüft werden.
Wenn dagegen das Magazin eine zutreffende Kennung aufweist, können die anderen Identifikationsverfahren vergröbert und damit auch verkürzt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die identifizierende Einrichtung ein Mikrophon auf (Anspruch 8) . Dieses Mikrophon dient zur Schallerfassung und kann etwa einen Pfiff mit einer speziellen Pfeife aufnehmen, die zur Waffe gehört und deren Frequenz zum Entsichern der Waffe führt oder beiträgt. Auch eine Tonfolge aus einem Tongenerator kann, ähnlich wie bei fern- abfragbaren Anrufbeantwortern, vom Mikrophon aufgenommen und der Auswertung zugeleitet werden. Umgekehrt kann das Mikrophon auch das Geräusch abgefeuerter Schüsse erfassen und deren Zahl einem Speicher zuführen, in dem sie etwa dem Zeitpunkt der Schüsse zugeordnet und abgespeichert werden. Für das Merkmal des Mikrophons, insbesondere in Verbindung mit den darauf bezogenen, weiter unten erläuterten bevorzugten Ausgestaltungen, behält sich der Anmelder ebenfalls eigenständigen Schutz vor.
Bevorzugt ist das Mikrophon jedoch mit einer Stimm- und/oder Sprach- (Wort-) Erkennungseinrichtung gekoppelt (Anspruch 9) . Diese Einrichtung erkennt eine sprechende Stimme oder ein gesprochenes Wort durch Vergleich mit einem Sprachfrequenzverlauf oder einem gespeicherten Wort bzw. mit mehreren gespeicherten Wörtern. Hier gibt es bereits einen breiten Stand der Technik, und die" Probleme, die sich aus dem Vorliegen von starkem Hintergrundge- rausch und ähnlichem mehr ergeben, sind weitgehend gelöst (etwa bei der Sprachsteuerung von Kraftfahrzeugen) . Die gesamte Einrichtung zusammen mit dem Mikrophon ausschließlich im Griffstück anzuordnen ist aber neu.
Im Verteidigungsfall kann ebenfalls das Problem mit den Hintergrundgeräuschen vorliegen, etwa Geschrei, Schüsse usw. Es gibt aber noch ein weiteres Problem: es kann notwendig sein, das Stimm- oder Sprachmuster nur zu flüstern (wenn etwa Einbrecher im Haus sind) , die Aufregung im Verteidigungsfall kann die Stimme entstellen, der Benutzer kann heiser oder betrunken sein. In allen diesen Fällen muß die Erkennungseinrichtung zuverlässig die Waffe für den berechtigten Benutzer freigeben und für den unberechtigten Benutzer sperren. Bei einer weiteren Ausfüh- rugnsform der Erfindung (Anspruch 10) werden diese Änderungen im Klang der Stimme des Benutzers berücksichtigt. Es werden beispielsweise Wörter ermittelt, an denen sich die Änderungen im Klang der Stimme nur wenig auswirken, ferner werden Wortmuster abgespeichert, die mit schreien- der, flüsternder, normaler und heiserer Stimme erfaßt und eingespeichert wurden. Dabei kann dann die Identifikation gegebenenfalls vergröbert werden, wenn vorab eine Vor- Überprüfung (etwa mittels der obenerwähnten Magazinken- nung) durchgeführt wurde.
Noch keine der bekannten Stimm- oder Sprachidentifikati- onseinrichtungen berücksichtigt solche Schwankungen im Klang der Stimme des Benutzers.
Bevorzugt ist die Identifikationsdseinrichtung lernfähig, paßt, sich also an die im Laufe der Zeit sich ändernde Stimme des Benutzers immer wieder an. Bei einer lernfähigen Einrichtung ist es zweckmäßig, unmittelbar nach dem Erwerb einer Waffe diese in den ersten Tagen oftmals mittels gesprochener Kommandos zu entsichern, wobei man feststellen wird, daß die Erkennungseinrichtung immer zuverlässiger wird, bis sie völlig verläßlich ist.
Wie schon oben erwähnt, ist das Mikrophon vorzugsweise mit einer AufZeichnungseinrichtung versehen, welche mindestens die letzten Schüsse aufzeichnet (Anspruch 11) , bevorzugt in Zuordnung zu anderen Daten, insbesonders etwa der Zeit (Anspruch 12) und/oder der Identifikation des Schützen (Anspruch 13) . Hierbei kann die AufZeichnungskapazität verhältnismäßig gering sein, so daß nur jeweils die letzten paar Dutzend Schuß aufgezeichnet werden. So ist es etwa möglich, einen Vorfall, in dem mit der Waffe Schüsse abgegeben wurden, leichter aufzuklären, als dies bisher möglich war.
Es ist damit auch nicht mehr möglich, daß von Wachperso- nal in einer Schicht, etwa mit privat beschaffter Munition, Schießübungen abgehalten werden, wie dies bisher ab und zu vorgekommen sein soll. Denn nach der Schicht könnte dann routinemäßig die AufZeichnungseinrichtung abgelesen und damit festgestellt werden, wann und von wem au- ßerdienstlich Schüsse abgegeben wurden.
Zur zeitlichen Zuordnung der Schüsse kann die genannte Elektronik einen Zeitgeber aufweisen. Besser ist jedoch eine funkgesteuerte Uhr, die Funkpausen durch Eigenfunktion überbrückt, aber bei wiederhergestellter Funkverbindung etwa eingetretene Fehler sofort selbsttätig wieder korrigiert (Anspruch 12) . Die aufgezeichnete Zeit ist in diesem Fall stets zutreffend.
Die AufZeichnungseinrichtung kann auch ausgelegt sein, daß alle Ereignisse gespeichert werden, die für die Funktion der Waffe Bedeutung haben (Anspruch 14) . So ist es möglich, die Wartung oder die notwendige Stillegung der einzelnen Waffe viel besser, als bisher, mit der Historie der Waffe zu koppeln, als dies bisher möglich war. Wenn beispielsweise von den vielen Selbstladepistolen eines Infanteriebattalions zum Übungsschießen immer nur ein und dieselbe Pistole herangezogen wird, dann ist diese Pistole ungewöhnlichen und unerwarteten Belastungen ausgesetzt. Bisher konnte dies kaum festgestellt werden, so daß es bisweilen zu Ausfällen kam. Mit der erfindungsgemäßen Aufzeichnung kann der Wert der Gesamtbelastung ei- ner Waffe jederzeit abgerufen werden, und die Waffe kann außer Dienst genommen werden, bevor es zu einer Materialermüdung kommt .
Die beschriebene Stimm- und Spracherkennung ist in erster Linie für Waffen der eingangs genannten Kategorien a) , b) und d) von Bedeutung, bei deren Einsatz es zu Fällen kommt, in denen nicht über die vorgesehene Visierung, sondern instinktiv aus der Hüfte heraus geschossen werden muß. Das im Gegensatz zur Kategorie c) (Sportwaffen) , bei denen der Schütze grundsätzlich die Waffe vor dem Schuß in den korrekten Anschlag bringt. Hier ist idealerweise die Waffe erst dann entsichert, wenn sie sich im Anschlag befindet, nicht nur, um die Benutzung durch Unberechtigte zu verhindern, sondern auch, um Sicherheitsprobleme beim Absetzen und Handhaben der Waffe zu vermeiden.
Hier schlägt die Erfindung eine Meßeinrichtung zur Iris- erkennung vor, mit einem optischen Meßfühler und gegebe- nenfalls auch mit einem kleinen Infrarotscheinwerfer
(Anspruch 15) . Auch diese beiden Elemente können bei
Faustfeuerwaffen oben an der Rückseite des Griffstückes angeordnet und so ausgerichtet sein, daß die optischen Achsen dieser Einrichtungen auf Armlänge hinter der Waffe einander und die Visierlinie schneiden.
Es ist aber auch möglich, den Meßfühler und den Infrarot - Scheinwerfer in eine optische Zieleinrichtung, wie etwa ein Zielfernrohr, zu integrieren, wobei mittels halbdurchsichtiger Spiegel dafür gesorgt ist, daß alle optischen Achsen zusammenfallen.
Iriserkennungseinrichtungen sind bereits bis zur Einsatz- reife entwickelt, etwa zum Einsatz in Türöffnungsanlagen oder bei Scheckkarten- oder Geldautomaten. Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen, auf die der Fachmann zurückgreifen kann.
Für das Merkmal der Iriserkennungseinrichtungen behält sich der Anmelder eigenständigen Schutz vor.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die gesamte Identifikationseinrichtung und auch die bevorzugt elektromagnetische Ansteuerung der Sicherungseinrichtung sich in einem Modul befinden. Dieses bildet einen Teil des Griffstücks und ist gegen ein anderes Modul austauschbar (Anspruch 16) .
Diese Ausbildung ist zunächst für Benutzer der Waffen der oben genannten Kategorie b) von Bedeutung, also Benutzer, die sich in eine gemeinsame Dienstwaffe teilen. Hier hat jeder Benutzer sein eigenes Modul und er erhält zu Beginn des Dienstes eine Waffe ohne Modul. Durch Einsetzen sei- nes Moduls wird diese Waffe gewissermaßen zu seiner eigenen Waffe, die nur ihn identifiziert und nur die von ihm abgegebenen Schüsse aufzeichnet. Dies löst besonders das Problem mit fluktuierendem Personal, etwa bei unangeneh- men Wachobjekten, zu deren Bewachung das Personal nur turnusweise eingeteilt wird. Denn es ist nicht erforderlich, daß bei jedem neu hinzukommenden oder abgezogenen Mann die Elektronik der vorhandenen Waffe neu program- miert zu werden braucht, da jeder Mann seine eigene Elektronik in seinem Modul hat. Ebenso ist es möglich, unter mehreren baugleichen Waffen jede beliebige zu verwenden, falls etwa einmal eine Waffe in die Wartung oder Reparatur kommen sollte. Denn jede Waffe kann mit dem Modul zu einer persönlichen, einem bestimmten Mitarbeiter zugeordneten Waffe werden.
Natürlich ist es möglich, auch die Waffen mit Kennungen zu versehen, die etwa ihrer Seriennummer entsprechen, und die Kennung im Modul aufzuzeichnen. So läßt sich aus der Aufzeichnung des Moduls auch die individuelle Waffe ableiten, die der dem Modul zugeordnete Mann zu einer bestimmten Zeit geführt hat .
Das Modul weist mindestens die Steuerung für die Sicherheitseinrichtung auf. Dabei ist die Steuerung bevorzugt so ausgebildet, daß die Waffe nach Entnahme des Moduls automatisch gesichert ist und solange gesichert bleibt, bis wieder ein neues Modul eingesetzt wird und nach er- folgreicher Identifikation die Waffe aktiviert (Anspruch 17) . Die Sicherungseinrichtung kann etwa ein an der Waffe ausgebildeter, gefederter Schieber sein, der in seiner Ruhelage in die Federführungsstange der Schlagfeder eingreift und diese festlegt. Die Steuerung kann ein Elek- tromagnet sein, der im Modul angebracht ist und den
Schieber aus seiner Ruhelage herausbewegt, wenn die Identifikation erfolgreich war.
Weiterhin ist es von Vorteil (Anspruch 18), ein Leermodul vorzusehen, das anstelle des Moduls eingesetzt werden kann und dabei notwendigenfalls die zur Waffe gehörige Sicherungseinrichtung entsichert. So ist es möglich, mittels des Leermoduls Militärwaffen der Kategorie a) herzu- stellen, ohne daß man an der eigentlichen Waffe irgendeine Änderung vorzunehmen braucht .
Ebenso kann ein Privatmann, der etwa zu einer Jagdexpedition aufbricht, seine Waffe vorher mit einem solchen Leermodul ausstatten, um im Notfall die Waffe ohne Identifikationsroutine sofort schußbereit zu haben. Auch eine Hausschutzwaffe, die von mehreren Personen benutzt werden soll, kann ein Leermodul aufweisen, soweit
sichergestellt ist, daß die Waffe nicht Unberechtigten in die Hand fallen kann. Nicht zuletzt gelangt auch der Hersteller einer solchen Waffe, die er mit Identifikationseinrichtung anbietet, aus der Produkthaftung, wenn sich der Kunde nach dem Erwerb der Waffe dann seinerseits ein Leermodul einbaut, aber die Waffe nur unzureichend verwahrt, so daß ein Unberechtigter damit einen Schaden verursacht .
Unter einem Leermodul wird aber auch ein Modul verstanden, das völlig funktionslos ist und auch die Waffe nicht entsichert. Mit einem solchen Leermodul ist es möglich, Waffen in einem Schaufenster auszustellen, einem Kunden zur Ansicht auszuhändigen oder zu Hause als Zimmerdekora- tion zu verwenden. In solchen Fällen ist eine Entwendung der Waffe durch einen Unberechtigten nicht ausgeschlossen. Dennoch wird der Unberechtigte diese Waffe nicht verwenden können, weil sie ja gesichert ist und er sie nicht entsichern kann.
Es kann nun eine ganze Palette unterschiedlicher Moduln angeboten werden, die jedem Einsatzzweck der Waffe und allen gesetzlichen Anforderungen Rechnung tragen. Ein schadhaftes Modul kann beispielsweise beim Hersteller oder Wartungsbetrieb eingeschickt werden, ohne daß man
Sicherungsmaßnahmen für den Transport treffen muß. Im Bedarfsfall kann die Waffe mit einem neuen Modul umgerüstet werden, etwa wenn in Zukunft weiter verfeinerte Identifi- Zierungseinrichtungen zur Verfügung stehen. In jedem Fall hat aber die Grundwaffe dasselbe Baumuster, so daß die
Herstellung vereinfacht und verbilligt ist, gleichgültig, wie unterschiedlich die Moduln auch sein mögen.
Es ist im übrigen auch zweckmäßig, die Moduln derart einzurichten, daß zu deren Ausbau ein schlüsselartiges Spe- zialwerkzeug nötig ist, so daß der Austausch von Moduln nicht ohne weiteres möglich ist. Die streng beschränkte
Auslieferung solcher Werkzeuge stellt sicher, daß nur jeder Händler ein solches Werkzeug erhält und es seinerseits nicht weitergibt.
Besonders bei Griffstücken, die kein Magazin aufnehmen, wie etwa bei bestimmten Sportpistolen, ist die Unterbringung eines Moduls, das etwa den unteren Teil des GriffStücks bildet, durchaus naheliegend.
Erfindungsgemäß ist es jedoch vorteilhaft, daß das Modul den Griffrücken bildet (Anspruch 19) . Hierbei kann es nach vorne hin einen Teil des Magazinschachtes (etwa bei Selbstladepistolen) bilden, so daß eine Magazinkennung abgelesen werden und das Einführen des Magazins zur Stromerzeugung verwendet werden kann. Nach hinten hin kann das Modul gegebenenfalls über die das Griffstück haltende Hand nach oben überstehen und den Sensor für die Iriserkennung tragen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung (Anspruch 20) ist an der Rückseite eines solchen Moduls ein Berührungsfühler angeordnet, der mit der Sicherungseinrichtung gekoppelt ist und die Waffe sichert oder sogar die Identifikation löscht, wenn die Waffe aus der Hand gegeben wird. Die Waffe ist somit ganz besonders für die obengenannte Kategorie b) geeignet. Der Berührungsfühler kann ein mechanischer Fühler wie eine herkömmliche Handballensicherung oder ein elektrischer/elektronischer Berührungsfühler sein.
Insgesamt gelingt es der Erfindung, eine universelle und ausbaufähige Waffe zu bauen, bei der das eigentliche Grundmodell praktisch unverändert bleibt, während die Sicherungskomponenten nach dem jeweiligen Stand der Technik, nach gesetzlicher Anforderung und nach Bedürfnis des Kunden - auch noch im nachhinein - modifizierbar sind.
Die Erfindung ist besonders für eine Waffe mit einem Griffstück geeignet, das integrierte Griffschalen aufweist, besonders eine Waffe mit einem einstückigen Kunst- stoffgriffstück. Denn eine solche Waffe bietet einem
Bastler nicht die Möglichkeit, durch Abnahme der Griff- schalen zum Mechanismus zu gelangen und diesen zu manipulieren.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels noch näher erläutert . In der hierzu angefügten, schematischen Zeichnung zeigt die einzige Figur die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Selbstladepistole .
Die Pistole weist am Griffrücken ein eingeschobenes Modul 1 auf, das eine Sicherungseinrichtung oder eine Einrichtung zum Ansteuern einer in der Pistole untergebrachten Sicherungseinrichtung und nach Wahl eine Stimmidentifikationseinrichtungseinrichtung und/oder eine Sprachidentifikationseinrichtung und/oder eine Magazinidentifikationseinrichtung aufweist .
Das Modul 1 kann auch ein Leermodul sein und nach Anbringen an der Pistole die Sicherungseinrichtung der Waffe entweder dauernd gesichert oder dauernd entsichert halten. Das Magazin kann beim Einführen in den Magazinschacht einen Stromstoß erzeugen, der die Energie zum Betrieb der Identifikationseinrichtung und der Sicherungssteuerung liefert. Es kann auch ein piezoelektrischer Quarz vorliegen, der aufgrund des Rückstoßes eines jeden Schusses jeweils einen Stromstoß abgibt, so daß die Pistole keine Batterie o. dgl . benötigt.
An der Rückseite des Moduls 1 kann ein Berührungsfühler angeordnet sein.
Das Modul 1 kann sich auch weiter nach oben erstrecken und an der oberen Rückseite einen Fühler zur Iriserken- nung aufweisen.

Claims

Patentansprüche
1. Handfeuerwaffe mit einem Griffstück, einer den Schützen identifizierenden elektrisch/elektronischen Einrichtung und einer von dieser angesteuerten Sicherungseinrichtung, die bei fehlender oder mißglückter Identifikation die Waffe gesichert hält und diese nur im Falle einer erfolgreichen Identifikation zum Schuß freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die den Schützen identifizierende Einrichtung mindestens weitgehend im Griffstück untergebracht ist.
2. Waffe nach Anspruch 1 mit einer Stromversorgung, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromversorgung einen Speicher aufweist.
3. Waffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher durch die Bewegung eines zur Waffe gehörigen, gegenüber dieser relativbeweglichen Teils aufladbar ist.
4. Waffe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das relativbewegliche Teil ein Magazin ist, das bevorzugt im Griffstück untergebracht ist.
5. Waffe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das relativbewegliche Teil der Verschluß ist oder zusammen mit diesem beweglich ist.
6. Waffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein piezoelektrisches Element vorgesehen ist, das beim Schuß infolge der Belastung durch die Schließfeder, den Verschluß, eine pulvergasgetriebene Ein- richtung oder den Rückstoß Strom an den Speicher abgibt.
7. Waffe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge- kennzeichnet, daß das Magazin eine Identifikations- kennung aufweist, die von der den Schützen identifizierenden Einrichtung erfaßt und ausgewertet wird.
8. Waffe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge- kennzeichnet, daß die identifizierende Einrichtung ein Mikrophon aufweist.
9. Waffe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrophon mit einer Stimmerkennungs- und/oder Worterkennungseinrichtung gekoppelt ist.
10. Waffe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stimmerkennungs- und/oder Worterkennungseinrichtung zum Erkennen der normalen Stimme, des Flusterns und der heiseren Stimme und/oder von dieser gesprochener Worte eingerichtet ist.
11. Waffe nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Mikrophon mit einer Aufzeich- nungseinrichtung verbunden ist, die mindestens die letzten Schüsse aufzeichnet.
12. Waffe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zeitgeber oder Zeitsignalempfänger vorgesehen ist, der den Schußaufzeichnungen und/oder den Sprachaufzeichnungen die Zeit zuordnet.
13. Waffe nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer für den Gebrauch durch mehrere Personen eingericheten Waffe auch eine Identifikation des Schützen zusammen mit den Schüssen aufgezeichnet wird.
14. Waffe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine AufZeichnungseinrichtung vorgesehen ist, die mindestens solche Ereignisse spei- chert, die für die Wartung der Waffe von Bedeutung sind.
15. Waffe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch/elektronische Ein- richtung einen Meßfühler zur Iriserkennung aufweist, der auf das zielende Auge ausgerichtet ist.
16. Waffe- nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch/elektronische Ein- richtung mit der Einrichtung zum Ansteuern der Sicherungseinrichtung oder mit einer in die Mechanik der Waffe hemmend eingreifenden Sicherungseinrichtung in einem Modul sitzt, das austauschbar im Griffstück der Waffe befestigt ist.
17. Waffe nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Waffe nach Ausbau des Moduls gesichert ist.
18. Waffe nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle des Moduls ein Leermodul einbaubar ist, das entweder die Mechanik der Waffe nicht beeinflußt oder freigebend in die Sicherungseinrichtung eingreift.
19. Waffe nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Modul den Griffrücken bildet.
20. Waffe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß im Modul ein Berührungsfühler sitzt, der bei Loslassen der Waffe die Sicherungseinrichtung betätigt.
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