Vorrichtung zur kugelqelenkartiqen Verbindung zweier Teile
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur kugelgelenkartigen Verbindung zweier Teile gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Beispielsweise werden für die interne Fixation der Wirbelsäule oder von Wirbelsäulenteilen Fixationsvorrichtung mit Gelenkverbindungen zwischen den Knochenfixationsmitteln, beispielsweise Pedikelschrauben und einem sich in Richtung der Wirbelsäule erstreckenden Längsträger verwendet. Zur stabilen Verankerung des gesamten Implantates müssen die Knochen- oder Pedikelschrauben einerseits fest mit den Wirbelkörpern und andererseits fest mit dem oder den Längsträgern verbindbar sein. Die Verbindung zwischen dem Kopf der Pedikelschrauben und dem Längsträger erfolgt üblicherweise mittels Klemmechanismen, welche auch unter verschiedenen Winkeln der Pedikelschraube zum Längsträger stabil sind. Die Klemmverbindung muss lösbar sein, damit das gesamte Implantat ohne grosse Gewebeöffnungen im Bereich der Wirbelsäule wieder entfernbar ist.
Eine solche Verbindung zwischen einer Knochenschraube und einem Stabilisationsstab zur internen Fixation von Wirbelkörpern ist aus der US 5,466,237 BYRD bekannt. Diese bekannte Erfindung weist eine Knochenverankerungsschraube mit einem Schraubenkopf auf, welcher an seiner dem Schraubenschaft zugewandten Seite kugelschichtförmig ausgestaltet ist und auf seiner dem Schraubenschaft abgewandten Seite endständig konvex ausgestaltet ist. Der kugelschichtförmige Teil der Schraube ist in einer Bohrung des Verbindungsteiles gelagert, wobei diese Bohrung einen konkaven und sich gegen den Schraubenschaft verjüngenden Abschnitt umfasst, wodurch zusammen mit dem Schraubenkopf eine kugelgelenkartige Verbindung zwischen der Knochenverankerungsschraube und dem Verbindungsteil hergestellt wird. Blockiert wird diese Verbindung durch Anziehen einer Mutter, welche über ein Aussengewinde am Verbindungsteil schraubbar ist und auf einen in den dazu vorgesehenen Kanal am Verbindungsteil eingelegten Längsträger drückt. Der Längsträger drückt auf seiner der Mutter gegenüberliegenden Seite auf den konvexen Teil der Knochenverankerungsschraube, so dass beim Anziehen der Mutter der Längsträger und die Knochenverankerungsschraube im Verbindungsteil blockiert werden.
Eine Knochenschraube mit einem Schraubenkopf, welcher auf seiner dem Schraubenschaft zugewandten Seite kugelschichtförmig ausgestaltet ist und auf seiner dem Schraubenschaft abgewandten Seite endständig sphärisch ausgebildet ist, ist aus der WO 01/03593 FRIGG bekannt. Bei dieser bekannten Knochenschraube können die Zentren der dem Schraubenschaft zugewandten Kugelschicht und der endständigen Kugelkappe bezüglich der Schraubenlängsachse beabstandet sein oder zusammenfallen.
Eine weitere Vorrichtung zur Verbindung einer Knochenschraube mit einem Längsträger, welche eine beschränkt separate Blockierung von Längsträger und Knochenschraube gestattet, ist aus der DE 43 07 576 BIEDERMANN bekannt.
Nachteilig an diesen bekannten Vorrichtungen ist die grosse Gesamtbauhöhe des die Gelenkverbindung aufweisenden Verbindungsteiles zwischen Knochenfixationsmittel und Längsträger.
Eine Vorrichtung zur Verbindung einer Knochenschraube mit einem Längsträger, welche durch die Ausgestaltung von Gelenkverbindung und deren
Feststellmechanismus eine niedrigere Bauhöhe gestattet, ist aus der WO 01/22893 LOMBARDO bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist der Schraubenkopf nur an seiner an den Schraubenschaft angrenzenden Seite sphärisch ausgestaltet und ist endständig abgeflacht. Auf seiner endständigen Oberfläche enthält der Schraubenkopf eine koaxiale, konische Kavitat, worin das konvex ausgestaltete vordere Ende eines Klemmittels polyaxial bewegbar aufnehmbar und mittels eines Spannmittels gegen die konische Wand der Kavitat pressbar ist. Das Spannmittel ist am hinteren Ende des Verbindungsteiles koaxial in dieses einschraubbar und drückt bei blockierter Vorrichtung mit seinem vorderen Ende gegen den in den dafür bestimmten Kanal im Verbindungsteil eingelegten Längsträger, welcher seinerseits auf das Klemmittel drückt. Nachteilig an dieser bekannten Vorrichtung ist, dass durch das Einpressen des konvexen, vorderen Endes des Klemmittels in die konische Kavitat am Schraubenkopf der Knochenschraube ein Verkeilungseffekt mit einer die Knochenschraube parallel zur Zentralachse des Verbindungsteiles ausrichtenden Hebelkraft entsteht.
Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, welche eine kugelgelenkartigen Verbindung zwischen zwei Teilen umfasst, wobei der Klemmechanismus ein Kiemmittel umfasst, dessen vorderes Ende an der Oberfläche einer Vertiefung am Gelenkkopf ansteht, wodurch eine geringe Bauhöhe der Gelenkverbindung ermöglicht wird, und welches im blockierten Zustand eine polyaxial winklige Position der Zentralachsen der beiden Teile relativ zueinander gestattet.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit einer Vorrichtung zur kugelgelenkartigen Verbindung zweier Teile, welche die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, dass dank der erfindungsgemässen Vorrichtung:
- durch das Zusammenfallen des Gelenkzentrums mit dem Zentrum der sphärisch gewölbten Kontaktfläche am vorderen Ende des Klemmittels und/oder der Vertiefung am Gelenkkopf eine Blockierung der beiden Teile relativ zueinander unter verschiedenen Winkeln der Zentralachsen der beiden Teile ohne Auftreten von Hebelkräften ermöglicht wird; und
- wegen der Fixierung des Gelenkkopfes in der Kavitat durch ein Klemmittel, dessen vorderes Ende in einer Vertiefung am Gelenkkopf zur Anlage bringbar ist, der Gelenkkopf niedriger aufgestaltet werden kann, wodurch die Vorrichtung geringere Abmessungen erhält.
Das Klemmittel kann in verschiedenen Ausführungsformen an seinem vorderen Ende je nach gewünschter Kontaktform mit der Vertiefung verschieden ausgestaltet sein:
- durch Ausgestaltung des vorderen Endes des Klemmittels als zur Zentralachse konzentrische Spitze ist ein punktförmiger Kontakt zwischen dem vorderen Ende und der Vertiefung erreichbar;
- durch Ausgestaltung des vorderen Endes des Klemmittels mit einer orthogonal zur Zentralachse abgeflachten Stirnfläche ist ein linienförmiger Kontakt zwischen dem vorderen Ende und der Vertiefung erreichbar; und
- durch eine sphärische Ausgestaltung des vorderen Endes des Klemmittels ist eine Kontaktfläche zwischen dem vorderen Ende und der Vertiefung herstellbar.
In weiteren Ausführungsformen kann die Vertiefung sphärisch oder konisch ausgestaltet sein, wodurch bei einer Paarung eines Klemmittels mit einem sphärisch ausgebildeten vorderen Ende eine Kontaktfläche oder ein linienförmiger Kontakt zwischen dem vorderen Ende des Klemmittels und der Vertiefung erreichbar ist.
In wiederum weiteren Ausführungsformen ist die Vertiefung mit einer zur Zentralachse konzentrischen, kreisförmigen Kante ausgestattet, welche mit dem sphärisch ausgestalteten vorderen Ende des Klemmittels ebenfalls einen linienförmigen Kontakt bildet.
Der Gelenkkopf ist rigid ausgebildet, so dass bei der Blockierung der Vorrichtung keine Aufweitung des Gelenkkopfes möglich ist.
In der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung ist a) das erste Teil als Knochenfixationsmittel, beispielsweise als Pedikelschraube oder als Pedikelhaken ausgestaltet, deren unteres Segment zur Fixation des Knochenfϊxationsmittels an einem Knochen dient; und b) das zweite Teil als Verbindungsteil zwischen einem Längsträger und dem Knochenfixationsmittel ausgestaltet, welches einen quer zur Zentralachse angeordneten Kanal zur Aufnahme eines Längsträgers und eine koaxial zur Zentralachse angeordnete Zentralbohrung mit einem Innengewinde umfasst.
Ferner umfasst die Vorrichtung Spannmittel zur lösbaren Blockierung eines im Kanal eingelegten Längsträgers, so dass die Vorrichtung beispielsweise als Wirbelsäulenfixationsvorrichtung anwendbar ist.
Die Klemmittel können direkt fixier- respektive lösbar sein und beispielsweise als Klemmschraube ausgestaltet sein, welche beispielsweise in das Innengewinde in der Zentralbohrung im Verbindungsteil einschraubbar ist. Dadurch wird ermöglicht, dass die Blockierung oder das Lösen des Knochenfixationsmittels mittels der Klemmschraube im Verbindungsteil unabhängig von der Blockierung oder des Lösens des Längsträgers mittels der Spannmittel erfolgen kann.
Andererseits können die Klemmittel indirekt fixier- respektive lösbar sein und in der Zentralbohrung im Verbindungsteil koaxial verschiebbar und beispielsweise mittels der Spannmittel fixierbar oder lösbar sein.
In einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung ist der Kanal seitlich offen ausgestaltet. Eine Verschlusskappe, welche parallel zur Zentralachse über das Verbindungsteil schiebbar ist und eine zur Zentralachse parallele Lasche aufweist, ermöglicht beim Anziehen der Spannmittel das Verschliessen der Kanalöffnung und das Einklemmen des Längsträgers im Kanal zwischen der Kanalwand und der Lasche. Der Kanal ist bezüglich der Zentralachse vorzugsweise gegen die Kanalöffnung versetzt. Dadurch wird ermöglicht, dass die Klemmschraube neben dem Kanal in das Verbindungsteil eingeschraubt werden kann, so dass gegenüber einer Ausführungsform mit unterhalb des Kanals in das Verbindungsteil einschraubbarer Klemmschraube eine erheblich geringere Bauhöhe des Verbindungsteiles möglich ist.
In einer wiederum anderen Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung ist der Kanal am oberen Ende des Verbindungsteiles offen ausgestaltet. Die Spannmittel können hier direkt auf den Längsträger pressbar sein, so dass der Längsträger mittels der Spannmittel im Kanal fixierbar ist.
In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung umfasst der Gelenkkopf zwei parallele und zur Zentralachse parallele Abflachungen, welche einen Abstand B zueinander aufweisen während in der Verengung eine zur Zentralachse parallele Nute mit einer Weite W angebracht ist, welche die Öffnung der Kavitat am unteren Ende des zweiten Teiles senkrecht zur Weite W derart vergrössert, dass der Gelenkkopf mit zu den Seitenwänden der Nute parallelen Abflachungen vom unteren Ende des zweiten Teiles her in die Kavitat ein- oder ausführbar ist, während bei gegenüber den Seitenwänden der Nute gedrehten Abflachungen der Gelenkkopf durch die Auflage in der Kavitat axial gegen das untere Ende des zweiten Teiles gesichert ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden im folgenden anhand der teilweise schematischen Darstellungen mehrerer Ausführungsbeispiele noch näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 2a einen Ausschnitt des Klemmittels gemäss einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 2b einen Ausschnitt des Klemmittels gemäss einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 4a einen Schnitt durch den Gelenkkopf einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 4b einen Schnitt durch den Gelenkkopf einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 5 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 6 eine Ansicht von oben auf die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 7 eine Ansicht von unten auf die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 8 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 9 einen Schnitt durch wiederum eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung;
Fig. 10 eine Explosionsdarstellung der in den Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung; und
Fig. 11 eine Explosionsdarstellung eines Teils einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung zusammen mit einer Befestigungsvorrichtung.
In Fig. 1 dargestellt ist das erste Teil 1 , das zweite Teil 2 mit der Kavitat 4 sowie das Klemmittel 7. Das erste Teil 1 weist eine Zentralachse 5, ein oberes Ende 11 , ein unteres Ende 12, sowie beim oberen Ende 11 ein erstes Gelenksegment 10 auf, welches als kugelsegmentförmiger Gelenkkopf 3 ausgebildet ist, wobei das Kugelzentrum auf der Zentralachse 5 liegt und das Gelenkzentrum Z bildet. Der Gelenkkopf 3 ist beim oberen Ende 11 des ersten Teils 1 abgeflacht. Ferner umfasst der Gelenkkopf 3 eine Vertiefung 8, welche teilweise sphärisch ausgestaltet ist, eine kugelkappenförmige Oberfläche 9 aufweist und konisch in das obere Ende 11 des ersten Teiles 1 mündet. Die kugelkappenförmige, das Zentrum C aufweisende Oberfläche 9 der Vertiefung 8 ist so ausgebildet, dass das Zentrum C auf der Zentralachse 5 liegt und mit dem Gelenkzentrum Z zusammenfällt. Das zweite Teil 2 weist eine Zentralachse 6, ein oberes Ende 21 , ein unteres Ende 22 sowie axial aneinandergrenzend ein oberes Segment 23 und eine beim unteren Ende 22 angeordnete, das zweite Gelenksegment 20 bildende Kavitat 4 auf. Die Kavitat 4 ist koaxial zur Zentralachse 6 angeordnet und wird am unteren Ende 22 des zweiten Teiles 2 durch eine Verengung 14 verjüngt. Die Verengung 14 weist gegen das Innere der Kavitat 4 gerichtet eine kugelzonenförmige, zur kugelzonenförmigen Oberfläche des Gelenkkopfes 3 komplementäre Auflage 37 mit dem Gelenkzentrum Z auf, so dass die beiden Gelenksegmente 10;20 relativ zueinander um drei senkrecht aufeinander stehende Achsen drehbar sind. Am unteren Ende 22 des zweiten Teiles 2 weist die Kavitat 4 eine zur Zentralachse 6 koaxiale Öffnung 15 auf, wodurch das untere Segment 13 des ersten Teiles 1 durchführbar ist. Das Klemmittel 7 ist koaxial zur
Zentralachse 6 angeordnet, weist ein vorderes und ein hinteres Ende 16; 17 auf und ist koaxial zur Zentralachse 6 verschiebbar angeordnet. Das vordere Ende 16 des Klemmittels 7 ist kreiszylindrisch ausgebildet und auf der kugelkappenförmigen Oberfläche 9 der Vertiefung 8 zur Anlage bringbar. Durch Anpressen des vorderen Endes 16 auf die Oberfläche 9 der Vertiefung 8 ist der Gelenkkopf 3 in der Kavitat 4 blockierbar, wobei wegen der Identität des Zentrums C der kugelkappenförmigen Oberfläche 9 der Vertiefung 8 mit dem Gelenkzentrum Z die beiden Teile 1 ;2 mit polyaxial winkliger Anordnung ihrer Zentralachsen 5;6 blockierbar sind.
Die Fig. 2a und 2b zeigen jeweils verschiedene Ausführungsformen des Klemmittels 7, wobei in Fig. 2a das vordere Ende 16 des Klemmittels 7 eine zur Zentralachse 6 koaxiale Spitze aufweist, während in Fig. 2b das vordere Ende 16 des Klemmittels 7 sphärisch konvex ausgestaltet ist.
Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung unterscheidet sich von der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform nur darin, dass die Vertiefung 8 im Gelenkkopf 3 und das vordere Ende 16 des Klemmittels 7 anders ausgestaltet sind. Das vordere Ende 16 des Klemmittels 7 ist halbkugelförmig mit dem auf der Zentralachse 6 liegenden Zentrum C ausgestaltet und weist einen Radius R auf. Die Vertiefung 8 ist konisch mit einer zur Zentralachse 6 konzentrischen, kreisringförmigen Erhebung 38 ausgestaltet. Die Erhebung 38 weist gegen das Innere der Vertiefung 38 gerichtet eine kreisförmige, scharfe Kante 39 auf. Der axiale Abstand der Kante 39 zur oberen Ende 11 des ersten Teiles 1 und der Durchmesser der kreisförmigen Kante 39 sind derart ausgestaltet, dass die Kante 39 auf einer imaginären Kugeloberfläche mit dem auf der Zentralachse 6 liegenden Zentrum C und dem Radius R liegt.
Die in Fig. 4a dargestellte Ausführungsform des Gelenkkopfes 3 unterscheidet sich von den oben beschriebenen Ausführungsformen nur dadurch, dass die Vertiefung 8 am oberen Ende 11 des ersten Teiles 1 einen konischen, koaxialen Abschnitt 40 und in einer Tiefe T vom oberen Ende 11 her gemessen, axial daran angrenzend einen kreiszylindrischen Abschnitt 41 mit dem Durchmesser D aufweist. Der Durchmesser D ist so gewählt, dass die Vertiefung 8 durch den kreiszylindrischen Abschnitt 41 in der Tiefe T verengt wird, so dass durch den Übergang zwischen dem konischen Abschnitt 4
und dem kreiszylindrischen Abschnitt 41 eine zur Zentralachse 6 konzentrische, kreisförmige Kante 39 gebildet wird. Ferner sind der Durchmesser D und die Tiefe T so bemessen, dass die kreisförmige Kante 39 auf einer imaginären Kugeloberifäche mit dem auf der Zentralachse 6 liegenden Zentrum C und dem Radius R (Fig. 3) zusammenfällt.
In Fig. 4b ist eine Ausführungsform des Gelenkkopfes 3 mit einer konischen Vertiefung 8 dargestellt. Der Durchmesser des Konus 42 am oberen Ende 11 des ersten Teiles 1 und der Konuswinkel des Konus 42 sind so bemessen, dass der Konus 42 eine imaginäre Kugeloberfläche mit dem auf der Zentralachse 6 liegenden Zentrum C und dem Radius R (Fig. 3) berührt.
Durch eine Ausgestaltung der Vertiefung 8 und des vorderen Endes 16 des Klemmittels 7 gemäss einer der Fig. 3, 4a oder 4b ist ein linienförmiger Kontakt zwischen dem Klemmittel 7 und der Vertiefung 8 erreichbar.
In den Fig. 5 bis 7 und 10 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung dargestellt, welche als erstes Teil 1 ein als Pedikelschraube ausgeführtes Knochenfixationsmittel 24 und als zweites Teil 2 ein Verbindungsteil 25 zur Verbindung eines Längsträgers 26 mit dem Knochenfixationsmittel 24 umfasst. Das als Pedikelschraube ausgeführte Knochenfixationsmittel 24 umfasst einen Gewindeschaft als unteres Segment 13 und einen Schraubenkopf als Gelenkkopf 3. Der Schraubenkopf ist auf seiner dem Schraubenschaft zugewandten Seite teilweise sphärisch mit dem Radius R2 ausgestaltet, wobei das auf der Zentralachse 6 liegende Zentrum dieses Kugelsegmentes das Gelenkzentrum Z bildet. Ferner enthält der Gelenkkopf 3 eine Vertiefung 8, welche eine teilweise sphärische Oberfläche 9 mit dem Zentrum C und dem Radius Ri aufweist und konisch in die Aussenfläche am oberen Ende 1 des ersten Teiles 1 mündet. Das Zentrum C fällt mit dem Gelenkzentrum Z zusammen, so dass der Schraubenkopf so im Verbindungsteil 25 blockierbar ist, dass die Zentralachse 5 des ersten Teiles 1 und die Zentralachse 5 des zweiten Teiles 2 polyaxial winklig zueinander verlaufen können.
Die als zweites Gelenksegment 20 dienende Kavitat 4 im Verbindungsteil 25 weist eine ebenfalls sphärische, das Gelenkzentrum Z aufweisende Auflage 37 an der Verengung
14 auf, so dass der sphärisch ausgestaltete Schraubenkopf auf der Auflage 37 um das Gelenkzentrum Z polyaxial drehbar gelagert ist. Die Klemmittel 7 sind als Klemmschraube ausgestaltet, welche am hinteren Ende 17 ein Aussengewinde 47 sowie Mittel 44 zur Aufnahme eines Schraubendrehers aufweist, und in ein zu diesem Aussengewinde 47 komplementäres Innengewinde 31 in der Zentralbohrung 30 im Verbindungsteil 25 einschraubbar ist. Das vordere Ende 16 des Klemmittels 7 ist sphärisch ausgestaltet und auf der sphärischen Oberfläche 9 in der Vertiefung 8 am Schraubenkopf zur Anlage bringbar.
Der Gelenkkopf 3 ist mit zwei zueinander parallelen und zur Zentralachse 5 parallelen Abflachen 35 ausgestattet, welche einen Abstand B zueinander aufweisen. Ferner weist die Kavitat 4 eine zur Zentralachse 6 parallele Nute 36 mit einer Breite W > B auf. Die Tiefe der Nute 36 ist derart ausgestaltet, dass die Öffnung 15 der Kavitat 4 am unteren Ende 22 des zweiten Teiles 2 senkrecht zur Breite B so vergrössert wird, dass der Gelenkkopf 3 mit zu den Seitenwänden der Nute 36 parallelen Abflachungen 35 vom unteren Ende 22 des zweiten Teiles 2 her in die Kavitat 4 ein- oder daraus ausführbar ist. Durch Drehen des ersten Teiles 1 um die Zentralachse 5 werden die Abflachungen 35 am Gelenkkopf 3 gegenüber den Seitenwänden der Nute 36 verdreht, so dass der Gelenkkopf 3 durch die Verengung 14 in der Kavitat 4 axial gegen das untere Ende 22 des zweiten Teiles 2 arretierbar ist.
Der Kanal 27 zur Aufnahme des Längsträgers 26 ist im Verbindungsteil 25 mit quer zur Zentralachse 6 verlaufender Kanalachse 28 angebracht. Ferner ist der Kanal 27 seitlich am Verbindungsteil 25 offen und weist dort eine Kanalöffnung 32 auf. Der Kanal 27 ist dabei so am Verbindungsteil 25 angebracht, dass die Kanalachse 28 von der Zentralachse 6 weg zur Kanalöffnung 32 hin um einen Abstand A verschoben ist. Zum Fixieren des Längsträgers 26 im Kanal 27 wird eine Verschlusskappe 33 koaxial zur Zentralachse 6 über das Verbindungsteil 25 geschoben. Die Verschlusskappe 33 umfasst eine zur Zentralachse 6 parallele Lasche 34 mittels welcher bei über das Verbindungsteil 25 geschobener Verschlusskappe 33 die Kanalöffnung 32 verschliessbar ist und ein im Kanal 27 eingelegter Längsträger 26 im Kanal 27 arretierbar ist. Die Verschlusskappe 33 ist mittels des Spannmittels 29, welches hier als Mutter ausgestaltet ist und koaxial zur Zentralachse 6 auf ein am oberen Ende 21 des Verbindungsteiles 25 angebrachtes Aussengewinde 43 schraubbar ist, koaxial zur
Zentralachse 6 gegen das untere Ende 22 des Verbindungsteiles 25 pressbar, so dass ein im Kanal 27 eingelegter Längsträger 26 im Kanal 27 lösbar blockierbar ist.
Zwischen dem Verbindungsteil 25 und der Verschlusskappe 33 ist eine Verdrehsicherung angebracht. Diese besteht darin, dass das Verbindungsteil 25 auf einem Stück seiner zur Zentralachse 6 parallelen Länge eine Abflachung 48 aufweist und die zur Zentralachse 6 koaxiale Zentralöffnung 49 der Verschlusskappe 33 eine zur Abflachung 48 komplementäre Querschnittsverengung 50 aufweist. Bei über das Verbindungsteil 25 geschobener Verschlusskappe 33 kommt diese Querschnittsverengung 50 an der Abflachung 48 zur Anlage, so dass eine Verdrehung der Verschlusskappe 33 relativ zum Verbindungsteil 25 um die Zentralachse 6 verhindert wird.
Die in Fig. 8 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung unterscheidet sich von der in den Fig. 1 und 3 dargestellten Ausführungsform nur darin, dass das hier ebenfalls als Verbindungsteil 25 ausgestaltete zweite Teil 2 einen gegen das obere Ende 21 des Verbindungsteiles 25 offenen Kanal 27 zur Aufnahme eines Längsträgers 26 umfasst. Das Klemmittel 7 ist koaxial zur Zentralachse 6 in das Innengewinde 31 in der Zentralbohrung 30 im Verbindungsteil 25 einschraubbar, so dass sein vorderen Ende 16 auf die Oberfläche 9 der Vertiefung 8 am oberen Ende 11 des ersten Teiles 1 pressbar ist. Das Klemmittel 7 ist bei montierter Vorrichtung zwischen dem in den Kanal 27 eingelegten Längsträger 26 und der Kavitat 4 im zweiten Teil 2 angeordnet. Im Kanal 27 blockiert wird der Längsträger 26 durch ein als Stiftschraube ausgebildetes Spannmittel 29, welches nach dem Einlegen des Längsträgers 26 in den Kanal 27 vom oberen Ende 21 des Verbindungsteiles 25 her in das Innengewinde 52 einschraubbar ist. Das Innengewinde 52 und das Innengewinde 31 , welche beide koaxial zur Zentralachse 6 in der Zentralbohrung 30 angeordnet sind können auch als einziges Innengewinde ausgestaltet sein.
Die in Fig. 9 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung unterscheidet sich von der in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform nur dadurch, dass das Innengewinde 52 in der Zentralbohrung 30 vom oberen Ende 21 des Verbindungsteiles 25 nur soweit reicht, dass mittels des Spannmittels 29 ein im Kanal 27 eingelegter Längsträger 26 im Kanal 27 blockierbar ist. Zwischen dem mit dem
Innengewinde 52 versehenen Längsabschnitt der Zentralbohrung 30 und der Kavitat 4 ist die Zentralbohrung 30 kreiszylindrisch ausgestaltet, so dass das Klemmittel 7 parallel zur Zentralachse 6 in der Zentralbohrung 30 verschiebbar ist. Das Klemmittel 7 ist an seinem hinteren Ende 17 mit einer quer zur Zentralachse 6 verlaufenden Kerbe 51 ausgestattet. Bei montierter Vorrichtung liegt der in den Kanal 27 eingelegte Längsträger 26 in der Kerbe 51 auf, so dass beim Anziehen der Spannmittels 29 dieses auf den Längsträger 26 drückt, welcher seinerseits auf das Klemmittel 7 drückt. Das Klemmittel 7 wird parallel zur Zentralachse 6 gegen das vordere Ende 22 des Verbindungsteiles 25 verschoben und wird mit seinem vorderen Ende 16 auf die Oberfläche 9 der Vertiefung 8 am oberen Ende 11 des ersten Teiles 1 gepresst. Damit ist erreichbar, dass durch Anziehen des Spannmittels 29 der Längsträger 26 und das erste Teil 1 simultan in der Vorrichtung blockierbar sind.
Fig. 11 zeigt das als Verbindungsteil 25 ausgestaltete zweite Teil 2 zusammen mit einem Klemmittel 7 und einer Befestigungsvorrichtung 57 für das zweite Teil 2. Die Befestigungsvorrichtung 57 umfasst einen hülsenförmigen Halter 58 und einen im Halter 58 koaxial zur Zentralachse 6 verschiebbaren Gewindebolzen 59. Der Halter 58 weist an seinem vorderen Ende 63 einen zur Zentralachse 6 parallelen Aussensechskant 62 auf, welcher in den dazu komplementären Innensechskant 56 am hinteren Ende 21 des Verbindungsteiles 25 gesteckt wird. Der Gewindebolzen 59 weist an seinem vorderen Ende 60 koaxial zur Zentralachse 6 ein Aussengewinde 61 auf, so dass der Gewindebolzen 59 in ein dazu komplementäres Innengewinde 55 in einer vom hinteren Ende 17 des Klemmittels 7 koaxial zur Zentralachse 6 in dieses eindringenden Bohrung 54 einschraubbar ist und mit der Befestigungsvorrichtung verbindbar ist. Das Klemmittel 7, welches mittels einem axial bis zu seinem hinteren Ende 17 reichenden Aussengewinde 47 versehen ist und in ein dazu komplementäres Innengewinde 31 in der Zentralbohrung 30 im Verbindungsteil 25 schraubbar ist, wird in der Zentralbohrung 30 im Verbindungsteil 25 vollständig zurückgedreht. Ferner weist das Klemmittel 7 an seinem hinteren Ende 17 koaxial zur Zentralachse 6 Mittel 44 zur Aufnahme eines Schraubendrehers auf, welche hier als Innensechskant ausgestaltet sind. Dieser Innensechskant weist in der hier dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemässen Vorrichtung eine Schlüsselweite auf, welche dem Aussendurchmesser des Innengewindes 55 entspricht. Der am hinteren Ende 21 des Verbindungsteiles 25 koaxial zur Zentralachse 6 in der Zentralbohrung 30 angebrachte
Innensechskant 56 weist eine Schlüsselweite auf, welche dem Innendurchmesser des Innengewindes 31 in der Zentralbohrung 30 entspricht. In anderen Ausführungsformen der erfindungsgemässen Vorrichtung können die Mittel 44 zur Aufnahme eines Schraubendrehers am Klemmittel 7 auch eine andere, zur Übertragung eines Drehmomentes geeignete Form aufweisen. Dasselbe gilt für den Aussensechskant 62 am vorderen Ende 63 des Halters 58 und den dazu komplementären Innensechskant 56 am hinteren Ende 21 des Verbindungsteiles 25.