PLATINE ZUM VERSCHLIESSEN EINES BEHÄLTERS UND HERSTELLUNGSVERFAHREN DER PLATINE
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Platine zum Verschließen eines Behälters, der für die Aufbewahrung eines Packungsgutes, insbesondere eines Lebensmittels, vorgesehen ist. Die Platine weist auf einer Seite ein Druckbild mit mindestens einem Bereich auf, der gegenüber der Umgebung einen Helligkeits- oder Farbkontrast besitzt. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Platine.
Derartige Platinen werden beispielsweise zum Verschließen von Joghurtbechern eingesetzt. Die Seite mit dem Druckbild ist dabei nach außen gerichtet, daß heißt vom Packungsgut abgewandt . Das Druckbild kann zur Produktausstattung oder Kennzeichnung der Ware dienen und kann Angaben über Art und Menge des Packungsguts und des Herstellers enthalten. Auf der dem Packungsgut zugewandten Seite wird üblicherweise ein Heißsiegellack aufgetragen, wodurch eine dichte, jedoch peelfähige Verbindung zwischen dem Rand des Behälters und der Platine mittels geeigneter Versiegelungsvorrichtungen herstellbar ist.
Die Platine besteht üblicherweise aus einer Aluminiumfolie oder Alu-Verbundfolie einer Stärke von 30 bis 50 μm. Die Platine kann auch aus Papier, Kunststoff oder Verbundfolien daraus bestehen. Aluminiumfolien zur Herstellung von Becher- platinen werden üblicherweise vom Folienhersteller bereits auf der einen Seite mit einer Heißsiegelbeschichtung und auf der anderen Seite mit einem Primer oder Druckvorlack ausgerüstet . Nach dem Aufdrucken des Druckbildes und eines Schutzlackes werden aus der Aluminiumfolie die Platinen ausgestanzt. Die Platinen werden in Bündeln von z.B. 1000 Stück gestapelt. Von dem Stapel werden die Platinen dann nacheinander entnommen,
auf die bereits mit dem Packungsgut gefüllten Behälter gesetzt und mit dem Behälterrand versiegelt.
Beim Entstapeln besteht die Gefahr, daß zwei Platinen anein- ander haften. Die Gefahr des Aneinanderhaftens mehrerer Platinen besteht insbesondere bei Platinen mit glatter Oberfläche. Aluminiumfolien, aus denen Platinen ausgestanzt werden sollen, werden daher herkömmlicherweise mit einer Prägung, z.B. einer sogenannten Würmchenprägung, versehen. Die so er- zielte Oberflächenrauhigkeit der Platinen verhindert das Aneinanderhaften. Durch die Prägung wird allerdings das Druckbild beeinträchtigt .
Aus EP 0 883 489 ist es bekannt, das Aneinanderhaften der Pla- tinen durch eine oberflächenrauhe Beschichtung auf der dem
Packungsgut zugewandten Seite zu verhindern. Die oberflächenrauhe Beschichtung ist ein Aufdruck in Form von geometrisch angeordneten Abstandshaltern. Zusätzlich können geometrisch angeordnete Abstandshalter auch auf der dem Packungsgut abge- wandten Seite vorgesehen sein. Die Rauhtiefe, das heißt die Höhe der Abstandshalter beträgt dabei 1 bis 100 μm, insbesondere 4 bis 15 μm. Die Abstandshalter sind nach dem Öffnen des Behälters vom Verbraucher auf der dem Packungsgut zugewandten Seite erkennbar. Die Abstandhalter drücken sich im Stapel auf die Oberseite durch und sind als periodische Strukturierung leicht erkennbar.
Auch bei Platinen aus Kunststoff wird das Entstapeln dadurch erreicht, daß eine Seite der Platine nicht glatt ist. Aus EP-A 0 514 803 ist eine Deckelfolie aus Kunststoff mit einer Ober- flächenstrukturierung auf der dem Packungsgut abgewandten Seite bekannt .
Aus DE-U-72 09 566 ist ein Deckel für Verpackungsgefäße, insbesondere für Lebensmittel, bekannt, auf dessen Oberseite ein Papieretikett mit einem Aufdruck aufgebracht ist, wobei das Papieretikett durch einen Klebstoffauftrag mit der Deckel-
Oberseite verbunden ist und auf der bedruckten Oberseite mit einem Überzug eines Schutzlackes versehen ist.
Aus DE-U-201 13 491 ist ein bedrucktes bandförmiges Material, insbesondere als Abdeckung für einen Behälter für Milchprodukte bekannt, das aus einer Folie aus Kunststoff, Papier oder Metall besteht. Der zur Aufbringung des Aufdruckes erforderliche thermoplastische Primer und die Druckfarbe selbst sind mit einem Lack gleicher oder ähnlicher Zusammen- setzung derart überlackiert, daß eine Vernetzung erzielt wird, die eine gute Hitzebeständigkeit ergibt.
Aus EP-A-0 983 947 ist ein Deckel für NahrungsmittelVerpackungen bekannt, der auf der nach innen weisenden Seite eine Siegelschicht in Form eines Druckbildes aufweist. Dadurch soll das Vereinzeln der Deckel aus einem Deckelstapel in der Verpackungsmaschine erleichtert werden.
Aus DE-A-40 17 220 ist es bekannt, zur Erzielung von Farb- effekten mittels Interferenz ein Schichtensystem aus einer transparenten Kunststofffolie, die mit einer teilweise lichtdurchlässigen Metallschicht bedampft ist, gefolgt von einer transparenten Lackschicht und einer weiteren Metall- Schicht herzustellen, wobei die Zwischenschicht als ein in ihrer Dicke örtlich verändertes Muster aufgetragen wird.
Aus US-A-3 547 746 ist ein Flaschenverschluß in Form eines Kronenkorkens bekannt, der auf seiner Innenseite als Dichtungsmittel einen Kunststoffbelag aufweist, der mit einem geprägten Muster versehen ist.
Aus DE-A-19 40 970 ist ein Verschlußdeckel aus einer Folie bekannt, die auf der Unterseite mit einem thermoplastischen Belag versehen ist und auf den Rand eines Behälters auf- schweißbar ist . Zum leichteren Entstapeln der Verschlußdeckel sind diese auf der Oberseite oder Unterseite mit vorspringen-
den Einzelprägungen versehen, deren Lage sich bei einem Deckelstapel von Deckel zu Deckel ändert .
Aus DE-A-41 16 808 ist eine becherartige Verpackung mit einer Deckelfolie aus Kunststoff bekannt, wobei die Deckelfolie eine Oberflächenstrukturierung besitzt. Wo die Deckelfolie nicht aus Metall besteht, soll sie trotzdem in Form von vorgefertigten Platinen auf schnell laufenden automatischen Verpackungsmaschinen verarbeitet werden können. Beim Entfernen der Deckelfolie von der Verpackung soll ein Einreißen weitgehend verhindert werden.
Aus DE-U-298 19 066 ist eine Abdeckung für eine Nahrungsmittelverpackung bekannt, wobei die Abdeckung aus einer Aluminiumfolie gebildet wird und die Oberseite der Folie mit einer Deckfolie aus Aluminium oder Kunststoff kaschiert ist und der Randbereich unter Ausbildung eines Griffbereichs kaschierkleberfrei ist. Dadurch soll erzielt werden, daß an der Abdeckung Informationen anbringbar sind, die als solche auch nach dem Abziehen der Abdeckung verwendet, gelesen und aufbewahrt werden können.
Aus DE-U-299 03 364 ist eine Abdeckung insbesondere für Behälter von Lebensmittelprodukten bekannt, die aus einer Kunststoff- oder Metallfolie oder einem Laminat mit einem
Aufdruck auf der Sichtseite besteht. Der Aufdruck ist zwischen zwei Schichten angeordnet, wobei eine der Schichten eine Niedertemperatur-Heißsiegellack-Schicht ist. Dadurch soll es ermöglicht werden, kleine Serien und Muster derartiger Abdeckungen so auszugestalten, daß sie einerseits dem späteren Original weitgehend entsprechen und andererseits wirtschaftlich hergestellt werden können.
Aus DE-A-199 00 873 ist eine Portionspackung, zum Beispiel für Kaffesahne, bekannt, auf deren Abdeckung ein Etikett aufgeklebt ist. Das Etikett läßt sich aus einem Material herstellen, daß auch in kleinen Stückzahlen wirtschaftlich
bedruckt werden kann. Das Etikett soll außerdem ein Wiederverschließen der einmal geöffneten Portionspackung ermöglichen.
Aus DE-A-195 39 515 ist ein schälfähiges Etikett bekannt, das auf der Oberfläche einer Verpackung angebracht ist. Die geringe Haftkraft beim Aufsiegeln des Etiketts auf die Verpackung kann dadurch erreicht werden, daß sich auf den Siegelflachen erhabene Bereiche mit nicht erhabenen Bereichen abwechseln.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Platine zum Verschließen eines Behälters zu schaffen, die keine Prägung aufweist, eine glatte dem Packungsgut zugewandte Oberfläche besitzt und dennoch problemlos entstapelt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Platine innerhalb des mindestens einen Bereichs des Druckbildes, der gegenüber der Umgebung einen Helligkeits- oder Farbkontrast besitzt, mit einer zusätzlichen Lackschicht versehen ist.
Gegenstand der Erfindung ist ferner das Verfahren zur Herstellung einer solchen Platine, wobei auf ein Trägermaterial ein Druckbild aufgedruckt wird und davor oder danach eine zusätzliche Lackschicht aufgetragen wird, die in ihrer Kontur Färb- oder Helligkeitsbereichen des Druckbildes entspricht.
Durch diese zusätzliche Lackschicht, die nur auf einem Teilbereich der vom Packungsgut abgewandten, außen liegenden Seite der Platine aufgetragen wird, hat die Platine auf dieser Seite keine glatte Oberfläche. Durch die zusätzlich aufgebrachte Lackschicht entsteht am Rand der Lackschicht vielmehr eine Stufe mit einer Höhe von einigen μm. Dadurch können die Platinen innerhalb eines Stapels nicht mehr vollflächig aneinander liegen und lassen sich leicht einzeln entstapeln.
Vorzugsweise hat die zusätzlich aufgebrachte Lackschicht eine Stärke von 10 bis 40 μm, vorzugsweise etwa 20 μm.
Dadurch, daß die zusätzliche Lackschicht innerhalb eines Be- reichs vorhanden ist, der gegenüber der Umgebung einen Helligkeits- oder Farbkontrast besitzt, wird sie vom Verbraucher nicht wahrgenommen, so 'daß das Erscheinungsbild und die ästhetische Qualität des Druckbildes durch die zusätzliche Lackschicht nicht beeinträchtigt werden. Die zusätzliche Lack- Schicht. ird suj et-abhängig oder partiell abhängig vom Druckbild aufgebracht. Die Stufe am Rand der zusätzlichen Druckschicht fällt daher mit einer Färb- oder Helligkeitskontur des Druckbildes zusammen und wird daher bei normaler Betrachtung der Platine oder des mit der Platine verschlossenen Behälters nicht wahr genommen.
Die zusätzliche Lackschicht bedeckt vorzugsweise nur etwa 10 bis 15 % der Platine und vorzugsweise ist sie in mehrere Bereiche aufgeteilt, die gleichgewichtig zum Mittelpunkt der Platine verteilt sind. Es können z.B. sich gegenüber liegende Beschriftungen in Randbereichen der Platine und eine kleine Fläche in der Mitte mit der zusätzlichen Lackschicht überdruckt sein, so daß zwei aufeinander liegende Platinen sich nur in der Mitte und an diametral gegenüber liegenden Randbe- reichen berühren.
Ein äußerer Randbereich wird zweckmäßig frei gehalten und nicht mit der zusätzlichen Lackschicht versehen, da die ansonsten am Rand der zusätzlichen Lackschicht vorhandenen Stufen Schwierigkeiten beim Heißsiegeln der Platine auf den Rand des Behälters bereiten könnten.
Der äußere Randbereich von z.B. 2 mm Breite kann auch geprägt sein. Dadurch wird der gestanzte Rand entschärft und wird möglichen Schnittverletzungen vorgebeugt.
Bei der zusätzlichen Lackschicht kann es sich um eine übliche Klarlackbeschichtung handeln. Zur Einstellung einer gewünschten Schichtdicke können Additive zugegeben werden.
Wie bereits erwähnt, kann die Platine aus einer Aluminiumfolie oder Alu-Verbundfolie oder auch aus Papier, Kunststoff oder Verbundfolien daraus bestehen.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Platine kann in der Weise erfolgen, daß auf das Trägermaterial, z.B eine bereits mit dem Druckvorlack oder Primer versehene Aluminiumfolie, in einem Flexodruck- , Tiefdruck- oder Siebdruckverfahren das Druckbild aufgedruckt wird. Danach kann die zusätzliche Lackschicht in Form einer Klarlackbeschichtung aufgetragen werden. Anschließend kann ein Überdrucklack aufgetragen werden. Die zusätzliche Lackschicht, die in ihrer Kontur bestimmten Färb- oder Helligkeitsbereichen des Druckbildes entspricht, kann sowohl nach dem Bedrucken der Platine mit dem Druckbild als auch davor aufgetragen werden. Vorzugsweise wird sie nach dem Aufbringen des Druckbildes und vor dem Aufbringen des Überlacks aufgetragen. Der Auftrag erfolgt zweckmäßig ebenfalls im Flexodruck-, Tiefdruck- oder Siebdruckverfahren.
Die zusätzliche Lackschicht ist für das Flexodruckverfahren vorzugsweise ein UV-Flexolack, dessen Festkδrpergehalt an nicht flüchtigen Stoffen bei ca. 100% liegt. Der Gehalt an flüchtigen, organischen Stoffen (V.O.C.) und/oder Ammoniak beträgt vorzugsweise weniger als 0,02%. Wie üblich bei UV- härtenden Produkten, bedeutet die Angabe, dass der Festkörper- gehalt an nicht flüchtigen Stoffen bei ca. 100% liegt, dass der Lack lösungsmittel- , wasser- und mineralölfrei ist. Beim Härtungsprozess unter Einsatz von UV-Licht verliert der Lack kein Gewicht .
Auf der Unterseite, die dem Packungsgut zugewandt ist, ist in bekannter Weise eine siegelfähige Beschichtung aufgebracht. Bei Aluminiumfolien wird üblicherweise diese Beschichtung in
einem gesonderten Verfahren aufgebracht und sie werden bereits in dieser druckfertigen Ausrüstung geliefert. Die Beschichtung ist vorzugsweise völlig glatt und hat einer gleichförmige Dicke, was für das Heißsiegeln der Platine auf die Randlippe des Behälters besonder vorteilhaft ist. Diese Siegelung kann auch mittels Befilmung oder Siegelrandbeschichtung erfolgen.
Die erfindungsgemäße Platine hat vorzugsweise keine Prägung, da diese die optische Qualität des Druckbildes beeinträchtigen würde. Die fertigen Platinen werden gestapelt und dabei zu einem kompakten Bündel zusammengedrückt. In dem Bündel liegen die Platinen bezüglich des Druckbildes registergerecht auf einander, d.h. die Platinen sind alle hinsichtlich ihres Druckbildes ausgerichtet . Die Bereiche der gestapelten Pla- tinen, in denen die zusätzlichen Lackschichten vorhanden sind, liegen daher ebenfalls registergerecht übereinander. Die zusätzliche Lackschicht einer Platine kann sich daher nicht in die darunter oder darüber liegende Platine eindrücken oder durchdrücken. Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Platine besteht daher darin, daß sie zu kompakten Stapeln gebündelt werden können, ohne daß sich die Oberfläche der einzelnen Platinen, die infolge der zusätzlichen Lackschichten uneben ist, in andere Platinen durchdrückt oder diese prägt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Platine in Draufsicht und
Fig. 2 die Platine von Figur 1 im Schnitt nach 2 - 2.
Die in der Zeichnung dargestellte Platine weist als Trägermaterial eine Aluminiumfolie 10 einer Stärke von ca. 30 μm auf. Als Motiv 12 ist als Beispiel die Abbildung einer Erdbeere verwendet. An gegenüberliegenden Randbereichen befinden sich außerdem Texte 14, 15, bei denen es sich um die Angabe des Herstellungsbetriebes oder Hinweise auf die Zusammensetzung
des Packungsgutes handeln kann. Die Platine ist kreisförmig und hat an einer Seite eine Aufziehlasche 16, mittels der sie zum Öffnen des Behälters von diesem abgezogen werden kann.
Der schichtweise Aufbau der Platine ist in Fig. 2 gezeigt, wobei die Oberseite der Aluminiumfolie 10 einen Druckvorlack
20 einer Dicke von ca. '0,8 μm, eine Druckfarbe 22 eines Druckbildes, das auch das Motiv 12 und die Texte 14, 15 einschließt, in einer Schichtdicke von etwa ca. 2 μm, stellen- weise eine zusätzliche Lackschicht 24 in einer Dick von etwa ca. 20 μm und schließlich einen Uberläck 26 mit in einer Dicke von ca. 1 μm trägt. Alle Schichten haben im wesentlichen eine gleichförmige Schichtdicke. Lediglich die zusätzliche Lackschicht 24 ist nur stellenweise aufgetragen, nämlich im Bereich der Abbildung der Erdbeere 12 und bei den Buchstaben zumindest- eines Teils der Texte 14, 15. Am Rand der Bereiche der zusätzlichen Lackschicht 24 entstehen dadurch Stufen 28. Die Stufen 28 bilden sich durch den Überlack 26 hindurch ab. Die Oberseite ist dadurch nicht glatt.
Die Unterseite der Alufolie 10 trägt nur einen Heißsiegellack
30 mit einer gleichmäßigen Schichtdicke von etwa 7 μm. Aus verfahrenstechnischen Gründen wird üblicherweise die gesamte Unterseite der Alufolie mit dem Heißsiegellack überzogen.