WO2004066235A1 - Verfahren und vorrichtungen zur sicherung einer ware gegen diebstahl - Google Patents

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WO2004066235A1
WO2004066235A1 PCT/EP2004/000386 EP2004000386W WO2004066235A1 WO 2004066235 A1 WO2004066235 A1 WO 2004066235A1 EP 2004000386 W EP2004000386 W EP 2004000386W WO 2004066235 A1 WO2004066235 A1 WO 2004066235A1
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fastening
central unit
state
receiver
securing
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PCT/EP2004/000386
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Reinhold Ott
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Reinhold Ott
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
    • G08B13/149Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles with electric, magnetic, capacitive switch actuation
    • GPHYSICS
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
    • G08B13/1445Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles with detection of interference with a cable tethering an article, e.g. alarm activated by detecting detachment of article, breaking or stretching of cable

Definitions

  • the present invention relates to methods and devices for securing goods against theft according to the preambles of the independent claims.
  • Devices for securing goods against theft which have a receiver, the receiver being in permanent operation, so that the security part has a high power consumption, which is undesirable, in particular, in the case of battery-operated security parts.
  • known devices have the disadvantage that, for example, when several fuse parts are operated with a common central unit, a laborious selection of a special fuse part to be controlled next is required, for example by appropriate input by an operator, before the special fuse part can be activated.
  • the object of the present invention is to provide methods and devices for securing goods against theft in such a way that operation and handling are simplified and the operating time is increased.
  • the features that the receiver is deactivated in the monitoring state result in a reduction in the power consumption of the devices according to the invention, so that the operating time of the devices is increased.
  • a device according to the invention cannot be influenced by any signals as soon as it has deactivated its receiver in the monitoring state.
  • a fault in a device according to the invention due to incorrect reception of signals is thus ruled out.
  • the energy consumption of the device according to the invention in its monitoring state is reduced in that the receiver is deactivated.
  • the monitoring state usually represents the state in which the device is in most of the time. In the alarm state, however, the receiver is activated. This alarm state, however, takes up a considerably shorter period of time than the monitoring state. This also reduces the energy consumption of the device according to the invention.
  • the device according to the invention can be operated by the operator via the receiver in this alarm state.
  • the device according to the invention can, on the one hand, be a securing part that functions as a so-called “standing alone security part "is operated. This means that with the security part essentially only a single item, for example a single cell phone, can be secured against theft. For each additional item, a corresponding, corresponding security item is required.
  • the security parts of the different items are independent of one another in this case, the features according to the invention relate to a single securing part of this type.
  • the device according to the invention can be a central unit with a plurality of security parts that can be connected to it.
  • each of the securing parts can be assigned to a product, so that a plurality of products can be monitored simultaneously with this device according to the invention.
  • the features according to the invention relate to the central unit.
  • the alarm state is ended when the receiver is acted upon by a transmitter.
  • the receiver is activated during the transition from the monitoring state to the alarm state.
  • signals which are emitted by the transmitter can be received by those devices which are in their alarm state and whose receiver is thus activated.
  • selection signals the alarm state can then be ended and the device according to the invention can be correctly arranged on the goods again, for example after an attempted theft.
  • the operator therefore does not have to laboriously select the device, for example by making an appropriate entry, which is in the alarm state, but the operator can only end the alarm state by actuating the transmitter. Since only the receiver of the device in the alarm state is activated, only this device is influenced. All other devices remain unaffected, which is synonymous with the aforementioned automatic selection of the device which is in the alarm state. Obviously, this represents a significant simplification of the operation of the device according to the invention. The same also applies if several devices according to the invention are in their alarm state.
  • a switchover from a switched-on state to a connection mode takes place when the receiver is acted upon by the transmitter.
  • the receiver is activated in the switched-on state. It is thus possible for the device according to the invention to be put into the connection mode in a targeted manner by an operator, the device in the connection mode then being able to be prepared for a transition to the monitoring state.
  • the operator can take the necessary measures to prepare the device for the monitoring state, that is to say ultimately to "arm" it. This can be done, for example, by attaching a securing part to the goods, the Damage or disconnection in the monitored state of the device leads to an alarm.
  • a holding part of the securing part is attached to the goods, with monitoring of the holding part for proper attachment to the goods being activated.
  • the device according to the invention is continuously checked to see whether the holding part is properly attached to the goods. If the holding part is attached to the goods within the predeterminable waiting time, the monitoring is activated without the device being first given an alarm. This represents the normal operating sequence when a holding part is connected to the goods. If the holding part is not fastened to the goods within the predefinable waiting time and the monitoring is thus activated, the device according to the invention is, as already mentioned, set in alarm. As mentioned, this makes it easier to identify holding parts that have not yet been attached to the goods.
  • groups of devices according to the invention each of which is assigned to the same transmitter.
  • Such groups can be a group of related "stand-alone security parts" or a group of related central units, in the second case, as already mentioned, a plurality of security parts can be connected to each of the central units.
  • the device according to the invention does not end the alarm state if a selection signal received during the alarm is different from the selection signal received after switching on. This ensures that the same transmitter or the same selection signal must be used to end the alarm state of a device as after the device was switched on.
  • the device according to the invention can preferably be switched off by switching off a power supply to the fuse part.
  • the selection signal received is lost because the selection signal is stored in a volatile memory, for example in a so-called random access memory (RAM), in the receiver of the device.
  • RAM random access memory
  • the invention provides for a selection signal to be transmitted from one transmitter to at least one further transmitter, so that selection signals, including coded selection signals, can be copied to a plurality of transmitters. This results, for example, in the possibility that different operators can simultaneously receive control over a specific group of devices according to the invention.
  • optical and / or acoustic signal transmitters can be used, which are provided in the security part or in the central unit. Due to their low power consumption, light-emitting diodes as optical signal transmitters and piezo sound transducers as acoustic signal transmitters are particularly favorable. In the invention, these signal transmitters are used, for example, to indicate an alarm state and thus an alarm.
  • An advantageous embodiment of the invention provides for the signal transmitters to be arranged in the interior of the device according to the invention, with a housing being at least partially translucent or transparent, so that the optical signal generated by the light-emitting diode can also be clearly perceived outside the security part or the central unit.
  • a housing being at least partially translucent or transparent, so that the optical signal generated by the light-emitting diode can also be clearly perceived outside the security part or the central unit.
  • Translucent housing or translucent housing sections of the device are particularly advantageous here because the signal effect of the optical signal is further increased by scattering effects on the translucent housing parts which are usually formed from plastic.
  • a further advantageous embodiment of the method according to the invention provides that the optical and / or acoustic signal modulates depending on the remaining waiting time, i.e. For example, its intensity or frequency is changed. Such a modulation allows an operator to estimate the remaining waiting time in a simple manner and, in particular, to adapt their work processes when configuring the device according to the invention to the remaining waiting time.
  • a particularly simple handling of the device according to the invention is given in a further variant, in which the selection signal is transmitted from the transmitter to the receiver by means of a remote control.
  • a remote control In principle, it is possible to use optical remote controls, e.g. Use infrared-based remote controls. Radio remote controls, however, allow an even simpler handling of the invention, since a direct line of sight between the transmitter of the radio remote control and the receiver located in the device according to the invention is not required.
  • Another advantageous embodiment of the method according to the invention provides that a state of the energy supply of the device according to the invention is monitored.
  • a state of the energy supply of the device according to the invention is monitored.
  • the transmitter selectively transmits one of a plurality of predefinable selection signals, which in turn codes could be. An operator can select the desired selection signal, for example, by means of a switch attached to the remote control.
  • Another variant of the invention provides that when a holding part is fastened to the goods and / or when a fastening part is fastened to a preferably theft-proof fastening point, the monitoring is activated by closing a measuring loop formed by sensor means in the holding part or in the fastening part.
  • the measuring loop is opened when trying to separate the holding part from the goods or the fastening part from the fastening point or the holding part from the fastening part or the securing part from the central unit, in particular by separating the connecting means.
  • the measuring loop of the holding part and the measuring loop of the fastening part are connected in series.
  • the sensor means are designed as electrical or optical sensor means, ohmic sensor means, for example in the form of metal foil-like conductor loops, being particularly advantageous.
  • the holding part and / or the fastening part is provided with an adhesive layer Attachment of the holding part on the goods or for fastening the fastening part to the fastening point.
  • the double-sided adhesive tape sold by the company Beiersdorf under the trade name "Tesa Power Strip” has proven to be particularly well suited in practice for the purposes mentioned above. It is also conceivable to use other double-sided adhesive strips or the like.
  • a further advantageous embodiment of the invention provides that the adhesive layer (s) has a grip tab.
  • the adhesive layer can be gripped at this grip tab and can thus be removed in a simple manner from the goods or also from the holding part or the fastening point or also the fastening part.
  • the double-sided adhesive tape can be removed from the goods without residues. In this case it is also possible that the tape is reused.
  • the sensor means can be at least partially integrated into the adhesive layer, so that the installation space required for the sensor means is reduced.
  • part of a measuring loop can be arranged directly on the adhesive layer, for example in the form of an electrically conductive graphite layer or a foil conductor arrangement.
  • the receiver is accommodated in the device according to the invention, in particular in the fastening part or in the central unit.
  • the fastening part has a battery compartment, so that an energy supply for the safety part, for example in the form of a battery, can be accommodated directly in the safety part.
  • a further advantageous embodiment of the device according to the invention proposes that the holding part has a first holding area and a second holding area, which is preferably of a flat design, the second holding area being more flexible than the first holding area.
  • This offers the possibility of adapting the holding part in the second holding area particularly well to round shapes of the goods to be secured.
  • the increased flexibility of the second holding area compared to the first holding area can be achieved, for example, by choosing a material thickness of the holding part in the second holding area less than a material thickness of the holding part in the first holding area.
  • the material thickness in the first area is to be chosen sufficiently large to enable the holding part to be securely attached to the securing part.
  • the holding part For fastening the holding part to the fastening part, for example, a combined hanging and / or latching device and / or a coupling by means of a magnet is conceivable, which enables releasable fastening. This enables an attractive presentation of a product attached to the holding part.
  • the holding part can be disengaged, detached or removed from the fastening part.
  • the connecting means are particularly advantageously designed as cables, in particular as ribbon cables.
  • a retractor for the cable is provided in the securing part, by means of which the cable can be rolled up in the securing part when not in use.
  • FIG. 1 schematically shows a first embodiment of a securing part 1 according to the invention
  • FIG. 2 shows three different embodiments la, lb, lc of the securing part 1 according to the invention
  • FIG. 3a shows in a partial cross section an enlarged side view of the securing part 1a from FIG. 2,
  • FIG. 3b shows in a partial cross section an enlarged side view of the securing part 1b from FIG. 2P
  • FIG. 3c shows in a partial cross section an enlarged side view of the securing part 1c from FIG. 2,
  • FIG. 4 shows a section of a state diagram which represents an embodiment of the security method according to the invention
  • Figure 5 schematically shows another
  • the security part 1 is used to secure goods in particular against theft.
  • the securing part 1 has a holding part 2 and a fastening part 3.
  • the holding part 2 is connected to the fastening part 3 via connecting means 4.
  • a receiver 6 is accommodated in the fastening part 3 and can be acted upon by an operator using a transmitter 5.
  • the fastening part 3 serves to fasten the security part 1 to a fastening point, preferably formed by an object (not shown) that is not at risk of theft, for example a goods shelf or the like.
  • the fastening part 3 has an adhesive layer, not shown, which is formed from a double-sided adhesive tape.
  • the double-sided adhesive tape is preferably the double-sided adhesive tape sold by the Beiersdorf company under the trade name "Tesa Power Strip".
  • a measuring loop is integrated in the adhesive layer and has a metal foil-like conductor arrangement. This measuring loop is interrupted as soon as, e.g. in the event of an attempted theft, the fastening part 3 is detached from the fastening point.
  • a sensor element with such an adhesive layer is described in detail in German utility model DE 202 13 672.8.
  • fastening part 3 It is possible to equip the fastening part 3 with the adhesive layer provided for attachment to the fastening point already during its manufacture.
  • This will be a page of the double-sided adhesive tape forming the adhesive layer is aligned and fastened on the fastening part 3 in such a way that two or more connection points of the measuring loop provided in the adhesive layer contact corresponding connection points on the fastening part, so that the measuring loop of the fastening part is closed.
  • the measuring loop is formed from a surface section of the adhesive layer coated with graphite, which connects the connection points of the fastening part to one another (see DE 202 13 672.8).
  • the adhesive layer adheres more strongly to the fastening point than to the fastening part 3, so that when an attempt is made to remove the fastening part 3 from the fastening point, the measuring loop is reliably interrupted and an alarm is consequently triggered.
  • the adhesive layer 2a used for this purpose advantageously also consists of a “tesa power strip”, which contains a measuring loop or at least parts thereof, which connects the corresponding connection points (not shown) in the holding part 2 and thus the measuring loop of the holding part 2 closes when the adhesive layer 2a is properly and correctly aligned adhered to the holding part 2.
  • a “tesa power strip” which contains a measuring loop or at least parts thereof, which connects the corresponding connection points (not shown) in the holding part 2 and thus the measuring loop of the holding part 2 closes when the adhesive layer 2a is properly and correctly aligned adhered to the holding part 2.
  • the measuring loops of the fastening part 3 and the holding part 2 are connected in series.
  • An electrical connection of the two measuring loops or also the measuring loop of the holding part 2 with the fastening part 3 is ensured by the connecting means 4 designed as a ribbon cable. Both the interruption of one of the measuring loops or both measuring loops, as well as a cutting of the ribbon cable then leads to an alarm being triggered.
  • the holding part 2 of the securing part la has, in one embodiment of the invention, a first holding area 2b and a second, flat area-shaped second holding area 2c.
  • the first holding area 2b has a high strength due to a relatively large material thickness, which allows the holding part 2 to be securely fastened to the fastening part 3, for example by means of a combined hanging and / or latching mechanism and / or a coupling by means of a magnet.
  • the second holding area 2c. of the holding part 2 has a smaller material thickness and is therefore flexible and resiliently deformable, so that the holding part 2, particularly in the second holding area 2c, can also be optimally adapted to round surfaces of the goods 200 (FIG. 1) in order to provide a contact surface to be provided with the adhesive layer 2a maximize between the holding part 2 and the goods 200.
  • the securing part la in contrast to the other securing parts 1b and 1c, the securing part la (cf. also FIG. 3a) has no connecting means 4 which are visible from the outside in the state shown.
  • the securing part la is a retractor 9 arranged in the fastening part 3 has, which is loaded with a torsion spring (not shown) and allows the ribbon cable 4 to be rolled up in the securing part 1 a, so that the ribbon cable 4 does not hang around freely, while the holding part 2 by means of the hanging and locking mechanism or by means of the magnet in or is held on the fastening part 3.
  • a torsion spring not shown
  • the securing part la has a battery compartment 8 for receiving a battery which is used as an energy supply for the securing part la.
  • a light-emitting diode 7a and a piezo-acoustic transducer 7b are also provided in the security part 1a, which emit optical and / or acoustic alarm signals when an attempted theft has been detected.
  • a certain flashing sequence of the light-emitting diode 7a signals when a state of charge of the battery (not shown) that is permanently monitored during operation of the security part la deteriorates, so that an operator is informed of the need to change the security part la of the security part.
  • a particularly high signal effect of the optical signals emitted by the light-emitting diode 7a can be achieved in that the housing of the fastening part 3 is at least partially translucent, so that light emitted by the light-emitting diode 7a arranged within the fastening part 3 is scattered by the translucent housing areas.
  • the adhesive layer 2a of the holding part 2 has a gripping tab 2d, on which the adhesive layer 2a can be gripped, for example in order to be removed by an operator from the holding part 2 or from the goods 200 (FIG. 1). Detachment of the adhesive layer 2a is possible without residues and without damaging the respective adhesive surfaces.
  • the adhesive layer of the fastening part 3 (not shown), which at the securing part 1 a can be attached, for example in the lower region of the fastening part 3, also has a grip tab.
  • the fuse part 1 is initially in a switch-on state 100, cf. Figure 4. In this switch-on state 100, at least the receiver 6 ( Figure 1) of the fuse part 1 is activated.
  • a selection signal is then triggered by the operator using the transmitter 5 shown in FIG. 1, for example in the form of a radio remote control, and transmitted by the transmitter 5 to the receiver 6, which is accommodated in the fastening part 3 of the security part 1 (FIGS. 1 and 3a) ,
  • the transmission of the selection signal is identified by the reference symbol 101 in FIG. 4 and places the security part 1 in a connection mode 110.
  • the receiver 6 stores the selection signal sent by the transmitter 5 in a memory, as a result of which the security part 1 is assigned to the transmitter 5 or its selection signal becomes.
  • the receiver 6 of the safety part 1 is deactivated in step 111, in particular switched off, so that the energy consumption of the safety part 1 compared to the switched-on state. 100 is reduced.
  • the deactivated state can be a so-called sleep mode, for example, in which only certain components of the receiver 6 are still switched on, but otherwise the majority of the components are switched off.
  • the holding part 2 of the securing part 1 are fastened by the operator to the goods 200 and the fastening part 3 to the fastening point.
  • the measuring loops located in the adhesive layers of the holding part 2 and the fastening part 3 are closed and the securing part 1 changes to a monitoring state 130 through the state transition 113.
  • the securing part 1 changes directly from the connection mode 110 to the monitoring state 130, which also takes place via the state transition 113.
  • the security part 1 can switch from the connection mode 110 directly to an alarm state 120 in step 112. This is the case if, after the connection mode 110 has been reached, the measuring loops are not closed within a predeterminable waiting time. This prevents the safety part 1 from being put into the switch-on state 100 and then into the connection mode 110 by the operator, but then the measuring loop is no longer accidentally closed by the operator, so that the state transition 113 to the monitoring state 130 and thus a Monitoring of goods 200 does not take place.
  • the remaining waiting time before the security part 1 changes to the alarm state 120 modulates an operating signal of the light-emitting diode 7a and / or the piezo-acoustic transducer 7b, so that an operator can estimate how much time remains before the security part 1 changes to the alarm state 120 .
  • the modulation includes, for example, a change in the intensity or the frequency of the operating signal. It is also possible to indicate the connection mode 110, for example by means of a specific, constant flashing sequence of the light-emitting diode 7a.
  • the security part 1 can change from the monitoring state 130 to the alarm state 120. This is usually the case if one of the measuring loops or both measuring loops within one
  • the security part 1 initially remains in the alarm state 120.
  • the receiver 6 of the security part 1 is activated in particular immediately after the transition to the alarm state 120, as is indicated by step 121, cf. Figure 4, so that the security part 1 is ready to receive in the alarm state 120.
  • the alarm state 120 there is an optical and / or acoustic alarm with the aid of the light-emitting diode 7a and / or the piezo-acoustic transducer 7b.
  • a first possibility to end the alarm state 120 is for the operator to use the transmitter 5 (FIG. 1) to again send the selection signal to the receiver 6 of the safety part 1 with which the safety part 1 switches from the switch-on state 100 already described to the connection mode 110 has been moved.
  • This selection signal is stored in the receiver 6, as explained.
  • the fuse part 1 changes to a further state 180 according to reference numeral 122 (FIG. 4), which is not explained in more detail and is shown in FIG. 4 as a representative of other possible operating states of the safety part , In state 180 there is no longer an alarm. A transition from a state 180 to a switch-off state 190 is possible. Further state transitions from state 180 to the other operating states are shown in FIG Figure 4 not shown.
  • the operating states mentioned can represent, for example, further functions of the securing part 1 and are not described here, since they are not important for the securing method according to the invention.
  • the security part 1 remains in the alarm state 120. This means that only the operator who ends the transmitter 5 can end the alarm state 120 with the correct selection signal. This prevents an unintentional or even impermissible ending of the alarm state 120 by third parties.
  • a second possibility of ending the alarm state 120 is to remove the power supply from the security part 1 in step 123, so that the security part 1 changes to the shutdown state 190. In the shutdown state 190, there is no longer an alarm.
  • the security part 1 is designed such that it is not possible to remove the power supply to the security part 1 without triggering an alarm, for example by interrupting the measuring loops of the security part 1. This ensures that an inadmissible Removing the power supply of the security parts 1, for example in the event of an attempted theft, always leads to an alarm.
  • the fuse part 1 can be put into the shutdown state 190 by removing the energy supply from each of the described states 100, 110, 120, 130, 180. From the shutdown state 190, the fuse part 1 by switching on 191 the power supply also in the switch-on state 100 again.
  • step 102 it is particularly expedient, for example in step 102, to first set the fuse part 1 to the switch-off state 190 and then to the switch-on state 100 via step 191.
  • the selection signal stored in the memory of the security part 1 is deleted, so that the security part 1 can again receive and store a selection signal from a transmitter.
  • the switch-off state 190 is reached, the previously received selection signal is lost because it is stored in a volatile memory of the receiver, the memory content of which is retained only with a permanent energy supply. In this way, another selection signal can be very easily assigned to the fuse part 1.
  • the transmitter 5 it is also possible for the transmitter 5 to transmit a coded selection signal in order to make it more difficult to misuse the device according to the invention. In order to be able to provide further transmitters 5 with the same selection signal, it is possible in one embodiment of the invention to transmit a selection signal from one transmitter 5 to another transmitter 5.
  • An important advantage of the invention is that the receiver 6 of the security part 1 is deactivated in step 111 when the connection mode 110 is reached 101. This can preferably be a sleep mode. As a result, the power consumption of the fuse part 1 is reduced and the battery or energy supply is protected.
  • the deactivation 111 of the receiver 6 according to the invention brings with it another significant advantage, which is particularly important when using a single transmitter 5 with a plurality of security parts 1.
  • First of all analogous to the operation with only one fuse part 1, it is possible to assign a plurality of fuse parts 1 as a group to the transmitter 5, which is even possible for all fuse parts 1 at the same time by sending the selection signal of the transmitter 5, provided that all fuse parts 1 are in the reception area of transmitter 5. Thereafter, all security parts 1 can be transferred to the monitoring state 130 (FIG. 4).
  • the security part 1 in the alarm state 120 can be transmitted to the transmitter 5 by sending the selection signal again further state 180 are transferred to turn off the alarm. It is very advantageous here that only the receiver 6 of the security part 1 affected by the theft attempt is active, while the receivers 6 of the security parts 1 still in the monitoring state 130 are deactivated. This eliminates the need known from conventional security devices to first recognize and select the security part 1 which is in the alarm state 120 before it can be switched to the state 180 by resending the selection signal.
  • the selection of the security part 1 ′′ affected by the attempted theft from the plurality of security parts 1 takes place, as it were, automatically or implicitly in that only its receiver 6 is activated, ie is ready to receive.
  • a specific selection signal is transmitted from the transmitter 5 to the receiver 6 provided in the fuse part 1 in order to assign the fuse part 1 to the transmitter 5 and to put the fuse part 1 into the connection mode 110.
  • the receiver 6 is then deactivated in the connection mode 110.
  • the deactivation 111 By deactivating 111 the receiver 6, the energy consumption of the security part 1 is reduced. In addition, the deactivation 111 prevents the securing part 1 from inadvertently receiving further selection signals.
  • the receiver 6 of the security part 1 is reactivated in order to allow the reception of the specific selection signal again.
  • the alarm state 120 can then be ended with such a selection signal.
  • the securing part 1b has no roll-up device 9 (cf. FIG. 3a) for the ribbon cable 4. Rather, the housing of the fastening part 3 of the securing part 1b has an opening for the connecting means 4 designed as a ribbon cable, which connect the fastening part 3 to the holding part 2.
  • the further structure of the securing part 1b is identical to the structure of the securing part la.
  • the securing parts 1 a and 1 b each have on their fastening parts 3 an unspecified hanging and / or latching device and / or a coupling with the aid of a magnet for receiving or holding the holding part 2, in or to which the holding part 2 is connected Presentation and storage purposes can be attached or attached.
  • This state of affairs is indicated by the fact that the securing parts 1 a and 1 b are each shown in FIG. 2 with the holding part 2 attached.
  • the securing part lc has no hanging and latching device for receiving the holding part. Nevertheless, it also has a holding part, which is not shown.
  • the holding part of the securing part 1c (FIG. 3c) is connected to the fastening part 3 of the securing part 1c via the connecting means 4 designed as a ribbon cable. Since the holding part of the securing part 1c cannot be hooked into the fastening part 3, it is particularly well suited for securing large goods 200 which, due to their weight or their dimensions, cannot be attached to the fastening part 3 anyway, but e.g. must be placed on a shelf.
  • the internal structure, in particular of the fastening parts varies, however a translucent housing to increase the signal effect of an optical signal emitted by the light-emitting diode 7a and sound outlet openings in the area of the piezo-acoustic transducer 7b are provided in each of the securing parts la, lb, lc.
  • FIG. 5 Another possible application of the invention is shown in FIG. 5.
  • securing parts 1 each having at least one holding part 2 and possibly also a fastening part 3.
  • the goods to be secured 200 are connected to the holding part 2 in the manner described by means of an appropriately designed, double-sided adhesive tape (see German utility model DE 202 13 672.8).
  • the holding parts 2 of FIG. 5 are not connected to the associated fastening part via connecting means 4, but instead a connecting cable 4 is provided instead, via which each of the holding parts 2 is connected to a central unit 10.
  • a fastening part 3 does not necessarily have to be assigned to each holding part 2, but that a holding part 2 can also be provided without an associated fastening part 3.
  • the fastening part 3 - if present - only serves to fasten the holding part 2, but not to accommodate components for alarm detection and / or alarming.
  • the central unit 10 has a plurality of plug sockets 12 into which the connecting cables 4 can be inserted by the holding parts 2 by means of corresponding plugs (not shown). Each socket 12 represents a channel of the central unit 10. Furthermore, the central unit 10 has display means, in particular light-emitting diodes 11, a separate light-emitting diode 11 being assigned to each channel of the central unit 10. The individual channels Components associated with the central unit 10 are present several times in accordance with the number of channels.
  • the central unit 10 has a receiver 6, optical and / or acoustic alarm means 7a, 7b and a battery 8. These components are only present and correspond, for example, to the components of the same name in FIG. 1. Furthermore, according to FIG. 5, there is a transmitter 5 which corresponds to the transmitter 5 in FIG.
  • the switch-on state 100 is reached.
  • the receiver 6 in the central unit 10 is activated.
  • the central unit 10 is transferred to the connection mode 110 by transmitting the selection signal from the transmitter 5 to the receiver 6.
  • the receiver 6 of the central unit 6 is deactivated (step 111).
  • the majority of the fuse parts 1 can be connected to the central unit 10 via the connecting lines 4.
  • a maximum waiting time can be specified, within which at least one channel of the central unit 10 must be connected to a security part 1.
  • the central unit 10 then changes to the monitoring state 130.
  • alarm state 120 an alarm is given via the optical and / or acoustic ones Alerting means 7a, 7b.
  • the receiver 6 of the central unit 10 is activated, so that the alarming can be switched off by retransmitting the selection signal from the transmitter 5 to the receiver 6 and the state 180 can be entered.
  • the overall security method of FIG. 4 in FIG. 5 is related to the central unit 10.
  • the alarming in the alarm state 120 therefore relates to the central unit 10 in FIG. 5, but not to a specific security part of the plurality of security parts 1 which are connected to the central unit 10. Which of the security parts 1 connected to the central unit 10 has actually triggered the alarm can only be determined from the light-emitting diodes 11 assigned to the individual channels.
  • the central unit 10 contains a further circuit or the like, by means of which the light-emitting diode 11 is used for display an alarm is switched on, in the associated security part 1 of which an alarm-triggering process (separation of the goods 200 from the holding part and / or interruption of the connecting cable 4) has taken place.
  • the arrangement according to FIG. 5 can preferably be used if a plurality of central units 10 are present, to which in turn a plurality of security parts 1 are connected.
  • the plurality of central units 10 can be used by different operators through different selection signals.
  • Several central units 10 can be assigned to a single operator as a group. If an alarm is triggered by one of the plurality of security parts 1, only the operator who is responsible for the associated central unit 10 to which the alarm triggering safety part 1 is connected. The operator can then use the light-emitting diodes 11 to recognize exactly which of the security parts 1 connected to the central unit 10 has triggered the alarm.

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl. Nachdem ein Sicherungsteil in einen Einschaltzustand (100) versetzt worden ist, wird ein Auswahlsignal von einem Sender an einen im Sicherungsteil vorgesehenen Empfänger übertragen, um das Sicherungsteil dem Sender zuzuordnen und das Sicherungsteil in einen Anschliessmodus (110) zu versetzen. Danach wird der Empfänger in dem Anschliessmodus (110) deaktiviert (111). Durch die Deaktivierung (111) des Empfängers wird der Energieverbrauch des Sicherungsteils verringert. Darüber hinaus wird durch die Deaktivierung (111) verhindert, dass das Sicherungsteil unbeabsichtigt weitere Auswahlsignale empfängt. Nachdem das Sicherungsteil beispielsweise durch einen Diebstahlversuch in einen Alarmzustand (120) versetzt (112) worden ist, wird der Empfänger des Sicherungsteils erneut aktiviert, um den Empfang eines Auswahlsignals wieder zuzulassen. Mit einem derartigen Auswahlsignal kann dann der Alarmzustand (120) beendet werden (123).

Description

Titel: Verfahren und Vorrichtungen zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl nach den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche.
In Ladengeschäften oder Warenhäusern ist es üblich, die zum Verkauf angebotenen Radio- oder Fernsehgeräte, Videogeräte, Telefongeräte und dergleichen auch auszustellen. Zu diesem Zweck wird häufig von jedem Typ dieser Geräte ein Ausstellungsexemplar den Kunden zu Testzwecken zur Verfügung gestellt. Zur Vermeidung eines Verlusts sind diese Ausstellungsexemplare vorzugsweise mit Vorrichtungen versehen, die bei einem Diebstahlversuch einen Alarm auslösen.
Es sind Vorrichtungen zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl bekannt, die einen Empfänger aufweisen, wobei sich der Empfänger permanent in Betrieb befindet, so dass sich eine hohe Leistungsaufnahme des Sicherungsteils ergibt, was insbesondere bei batteriebetriebenen Sicherungsteilen unerwünscht ist.
Darüber hinaus weisen bekannte Vorrichtungen den Nachteil auf, dass beispielsweise beim Betrieb von mehreren Sicherungsteilen mit einer gemeinsamen Zentraleinheit zunächst eine umständliche Auswahl eines speziellen, als nächstes anzusteuernden Sicherungsteils z.B. durch eine entsprechende Eingabe einer Bedienperson erforderlich ist, bevor das spezielle Sicherungsteil angesteuert werden kann. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Verfahren und Vorrichtungen zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl derart zu schaffen, dass der Betrieb sowie die Handhabung vereinfacht und die Betriebsdauer erhöht wird.
Diese Aufgabe wird bei den Verfahren und Vorrichtungen der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Teile der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Durch die Merkmale, dass der Empfänger im Überwachungszustand deaktiviert ist, ergibt sich eine Verringerung der Leistungsaufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtungen, so dass die Betriebsdauer der Vorrichtungen erhöht wird.
Ganz besonders vorteilhaft ist weiterhin, dass eine erfindungsgemäße Vorrichtung nicht durch irgendwelche Signale beeinflusst werden kann, sobald es seinen Empfänger im Überwachungszustand deaktiviert hat. Eine Störung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung durch einen fehlerhaften Empfang von Signalen wird damit ausgeschlossen. Dies erhöht die Funktionssicherheit der Vorrichtung. Wie bereits erwähnt wurde, ist der Energieverbrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ihrem Überwachungszustand dadurch vermindert, dass der Empfänger deaktiviert ist. Der Überwachungszustand stellt dabei üblicherweise denjenigen Zustand dar, in dem sich die Vorrichtung die meiste Zeit befindet. Im Alarmzustand hingegen wird der Empfänger aktiviert. Dieser Alarmzustand nimmt jedoch im Vergleich zu dem Überwachungszustand eine wesentlich geringere Zeitdauer ein. Damit wird auch insoweit der Energieverbrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung vermindert. Gleichzeitig wird durch das Aktivieren des Empfängers im Alarmzustand erreicht, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung in diesem Alarmzustand von der Bedienperson über den Empfänger bedienbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann es sich einerseits um ein Sicherungsteil handeln, das als sogenanntes "Stand- alone-Sicherungsteil" betrieben wird. Dies bedeutet, dass mit dem Sicherungsteil im wesentlichen nur eine einzige Ware, beispielsweise ein einzelnes Mobiltelefon, gegen Diebstahl gesichert werden kann. Für jede weitere Ware ist damit ein weiteres, entsprechendes Sicherungsteil erforderlich. Die Sicherungsteile der unterschiedlichen Waren sind dabei unabhängig voneinander. Die erfindungsgemäßen Merkmale beziehen sich in diesem Fall auf ein einzelnes, derartiges Sicherungsteil.
Andererseits kann es sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung um eine Zentraleinheit mit einer Mehrzahl daran anschließbarer Sicherungsteile handeln. Jedes der Sicherungsteile kann in diesem Fall einer Ware zugeordnet werden, so dass mit dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Mehrzahl von Waren gleichzeitig überwachbar ist. Die erfindungsgemäßen Merkmale beziehen sich in diesem Fall auf die Zentraleinheit.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der Alarmzustand beendet, wenn der Empfänger von einem Sender beaufschlagt wird. Dies ist erfindungsgemäß dadurch möglich, dass der Empfänger beim Übergang von dem Überwachungszustand in den Alarmzustand aktiviert wird. Damit können Signale, die von dem Sender ausgesendet werden, von denjenigen Vorrichtungen empfangen werden, die sich in ihrem Alarmzustand befinden, und deren Empfänger damit aktiviert ist. Mit diesen auch als Auswahlsignalen bezeichneten, ausgesendeten Signalen kann dann der Alarmzustand beendet und die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise nach einem Diebstahlversuch erneut korrekt an der Ware angeordnet werden.
Dies stellt eine automatische Auswahl derjenigen Vorrichtung dar, die sich in ihrem Alarmzustand befindet. Die Bedienperson muss also nicht umständlich diejenige Vorrichtung z.B. durch eine entsprechende Eingabe auswählen, die sich im Alarmzustand befindet, sondern die Bedienperson kann den Alarmzustand nur durch die Betätigung des Senders beenden. Da nur der Empfänger der im Alarmzustand befindlichen Vorrichtung aktiviert ist, wird auch nur diese Vorrichtung beeinflusst. Alle anderen Vorrichtungen bleiben unbeeinflusst, was gleichbedeutend ist mit der genannten automatischen Auswahl der sich im Alarmzustand befindlichen Vorrichtung. Ersichtlich stellt dies eine wesentliche Vereinfachung der Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar. Entsprechendes gilt auch dann, wenn mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen sich in ihrem Alarmzustand befinden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird von einem Einschaltzustand in einen Anschließmodus übergegangen, wenn der Empfänger von dem Sender beaufschlagt wird. In dem Einschaltzustand ist der Empfänger dabei aktiviert. Damit ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung von einer Bedienperson gezielt in den Anschließmodus versetzt werden kann, wobei die Vorrichtung in dem Anschließmodus dann für einen Übergang in den Überwachungszustand hergerichtet werden kann.
Auch hier liegt wiederum eine automatische Auswahl insoweit vor, dass nur diejenige Vorrichtung von der Bedienperson in den Anschließmodus versetzt werden kann, die zuvor eingeschaltet worden ist, und die sich damit in ihrem Einschaltzustand befindet. Alle anderen Vorrichtungen werden durch die Bedienung der Bedienperson nicht beeinflusst.
Sobald die Bedienperson die erfindungsgemäße Vorrichtung in den Anschließmodus versetzt hat, kann die Bedienperson die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Vorrichtung für den Uberwachungszustand herzurichten, also letztlich "scharf" zu schalten. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass ein Sicherungsteil an der Ware befestigt wird, dessen Beschädigung oder Abtrennung im Uberwachungszustand der Vorrichtung zu einem Alarm führt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Übergang in den Alarmzustand erfolgt, wenn innerhalb einer vorgebbarer Wartezeit kein Übergang in den Uberwachungszustand stattgefunden hat. Damit wird gewährleistet, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht andauernd in dem Anschließmodus verbleibt, in dem keine Überwachung auf Diebstahl stattfindet. Dieses andauernde Verbleiben im Anschließmodus kann beispielsweise dadurch auftreten, dass eine Bedienperson eine erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Ware befestigen und damit "scharf" schalten will, bei dieser Tätigkeit jedoch unterbrochen wird und dann den Vorgang vergisst. Ein derartiger Bedienungsfehler wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sicher vermieden, was gleichzeitig eine Erhöhung der Bedienerfreundlichkeit und der Bediensicherheit darstellt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird ein Halteteil des Sicherungsteils an der Ware befestigt, wobei eine Überwachung des Halteteils auf ordnungsgemäße Anbringung an der Ware aktiviert wird. Während dieser Überwachung wird die erfindungsgemäße Vorrichtung fortlaufend daraufhin überprüft, ob das Halteteil ordnungsgemäß an der Ware befestigt ist. Wenn das Halteteil innerhalb der vorgebbaren Wartezeit an der Ware befestigt wird, wird die Überwachung aktiviert,, ohne dass die Vorrichtung zuvor in einen Alarm versetzt wird. Dies stellt den normalen Betriebsablauf beim Anschluss eines Halteteils an der Ware dar. Falls das Halteteil nicht innerhalb der vorgebbaren Wartezeit an der Ware befestigt und damit die Überwachung aktiviert wird, wird die erfindungsgemäße Vorrichtung, wie bereits erwähnt, in einen Alarm versetzt. Dadurch wird, wie erwähnt, eine Erkennung von noch nicht an der Ware angebrachten Halteteilen erleichtert. Besonders vorteilhaft ist es, gemäß einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ein codiertes Auswahlsignal zu verwenden, um einen Missbrauch zu erschweren. Beispielsweise kann bei der Verwendung mehrerer Sender jeder der Sender ein anderes codiertes Auswahlsignal aufweisen.
Es ist; darüber hinaus auch möglich, Gruppen von erfindungsgemäßen Vorrichtungen zu bilden, die jeweils demselben Sender zugeordnet sind. Bei derartigen Gruppen kann es sich um eine Gruppe zusammengehöriger "Stand-alone- Sicherungsteile" oder um eine Gruppe zusammengehöriger Zentraleinheiten handeln, wobei im zweiten Fall an jede der Zentraleinheiten, wie bereits erwähnt wurde, eine Mehrzahl von Sicherungsteilen anschließbar ist. Es ist beispielsweise besonders zweckmäßig, die Gruppen von erfindungsgemäßen Vorrichtungen nach räumlicher Zusammengehörigkeit zu bilden. Beispielsweise ist es möglich; alle in einem bestimmten Warenregal zur Sicherung der darin befindlichen Waren angeordneten Vorrichtungen mit demselben Sender zu steuern. In diesem Fall können all diese Vorrichtungen gleichzeitig gesteuert werden, sofern sich alle Vorrichtungen in der Reichweite des Senders befinden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung beendet die erfindungsgemäße Vorrichtung den Alarmzustand nicht, wenn ein während des Alarms empfangenes Auswahlsignal von dem nach dem Einschalten empfangenen Auswahlsignal verschieden ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass zum Beenden des Alarmzustands einer Vorrichtung derselbe Sender beziehungsweise dasselbe Auswahlsignal verwendet werden muss, wie nach dem Einschalten der Vorrichtung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorzugsweise durch Abschalten einer Energieversorgung des Sicherungsteils abschaltbar. Beim Abschalten der Vorrichtung geht ein zuvor, d.h. nach dem Einschalten der Vorrichtung, empfangenes Auswahlsignal verloren, weil das Auswahlsignal im Empfänger der Vorrichtung in einem flüchtigen Speicher, beispielsweise in einem sogenannten random access memory (RAM) , gespeichert ist. Auf diese Weise kann an die erfindungsgemäße Vorrichtung beim erneuten Einschalten ein neues Auswahlsignal übertragen werden, das wiederum in dem flüchtigen Speicher gespeichert wird, bis die Vorrichtung erneut abgeschaltet wird.
Zur Erleichterung der Handhabung ist bei der Erfindung vorgesehen, ein Auswahlsignal von einem Sender an mindestens einen weiteren Sender zu übertragen, so dass Auswahlsignale, auch codierte Auswahlsignale, zu mehreren Sendern kopiert werden können. Hierdurch ergibt sich beispielsweise die Möglichkeit, dass verschiedene Bedienpersonen gleichzeitig jeweils die Kontrolle über eine bestimmte Gruppe von erfindungsgemäßen Vorrichtungen erhalten können.
Um die Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weiter zu vereinfachen, schlägt eine andere Ausführungsform vor, dass ein oder mehrere Betriebszustände der Vorrichtung durch ein optisches und/oder akustisches Signal angezeigt werden. Hierzu können erfindungsgemäß optische und/oder akustische Signalgeber verwendet werden, die in dem Sicherungsteil bzw. in der Zentraleinheit vorgesehen sind. Besonders günstig aufgrund ihrer geringen Stromaufnahme sind Leuchtdioden als optische Signalgeber und Piezo-Schallwandler als akustische Signalgeber. Diese Signalgeber werden bei der Erfindung beispielsweise dazu verwendet, einen Alarmzustand und damit einen Alarm anzuzeigen.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, die Signalgeber im Inneren der erfindungsgemäßen Vorrichtung anzuordnen, wobei ein Gehäuse zumindest teilweise transluzent oder transparent ist, so dass das von der Leuchtdiode erzeugte optische Signal auch außerhalb des Sicherungsteils bzw. der Zentraleinheit gut wahrgenommen werden kann. Ein transluzentes Gehäuses oder transluzente Gehäuseabschnitte der Vorrichtung sind hierbei besonders vorteilhaft, weil die Signalwirkung des optischen Signals durch Streueffekte an den üblicherweise aus Kunststoff gebildeten transluzenten Gehäuseteilen weiter erhöht wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass das optische und/oder akustische Signal in Abhängigkeit der noch verbleibenden Wartezeit moduliert, d.h. beispielsweise in seiner Intensität oder Freguenz geändert wird. Eine derartige Modulation erlaubt einer Bedienperson, die noch verbleibende Wartezeit auf einfache Weise abzuschätzen und insbesondere ihre Arbeitsabläufe bei der Konfiguration der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf die verbleibende Wartezeit abzustimmen.
Eine besonders einfache Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist bei einer weiteren Variante gegeben, bei der das Auswahlsignal vom Sender zu dem Empfänger mittels einer Fernbedienung übertragen wird. Prinzipiell ist es möglich, optische Fernbedienungen, das heißt z.B. Infrarot-basierte Fernbedienungen einzusetzen. Funk-Fernbedienungen erlauben jedoch eine noch einfachere Handhabung der Erfindung, da eine direkte Sichtverbindung zwischen dem Sender der Funk- Fernbedienung und dem in der erfindungsgemäßen Vorrichtung befindlichen Empfänger nicht erforderlich ist.
Eine andere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass ein Zustand der Energieversorgung der erfindungsgemäßen Vorrichtung überwacht wird. Insbesondere ist es zur Beurteilung des Zustands der Energieversorgung beim Betrieb der Vorrichtung hilfreich, akustische und/oder optische Signale in Abhängigkeit von dem Zustand der Energieversorgung auszugeben. Um gleichzeitig eine oder mehrere verschiedene Gruppen von erfindungsgemäßen Vorrichtungen, denen jeweils verschiedene Auswahlsignale zugeordnet sind, mit einer einzigen Fernbedienung betätigen zu können, schlägt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung vor, dass der Sender wahlweise eines von mehreren vorgebbaren Auswahlsignalen sendet, die ihrerseits wiederum codiert sein können. Eine Bedienperson kann die Selektion des gewünschten Auswahlsignals beispielsweise durch einen in der Fernbedienung angebrachten Schalter vornehmen.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, dass beim Befestigen eines Halteteils an der Ware und/oder beim Befestigen eines Befestigungsteils an einem vorzugsweise diebstahlsicheren Befestigungspunkt die Überwachung dadurch aktiviert wird, dass in dem Halteteil beziehungsweise in dem Befestigungsteil eine durch Sensormittel gebildete Messschleife geschlossen wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Messschleife bei dem Versuch, das Halteteil von der Ware oder das Befestigungsteil von dem Befestigungspunkt oder das Halteteil von dem Befestigungsteil oder das Sicherungsteil von der Zentraleinheit, insbesondere durch Trennen der Verbindungsmittel, zu trennen, geöffnet.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Messschleife des Halteteils und die Messschleife des Befestigungsteils in Serie geschaltet. Die Sensormittel sind erfindungsgemäß als elektrische oder auch optische Sensormittel ausgebildet, wobei ohmsche Sensormittel, beispielsweise in Gestalt von metallfolienartigen Leiterschleifen, besonders vorteilhaft sind.
Ganz besonders vorteilhaft ist es auch, wenn das Halteteil und/oder das Befestigungsteil eine Haftschicht zur Befestigung des Halteteils an der Ware beziehungsweise zur Befestigung des Befestigungsteils an dem Befestigungspunkt aufweist. Das von dem Unternehmen Beiersdorf unter der Handelsbezeichnung "Tesa Power Strip" vertriebene doppelseitig klebende Klebeband hat sich in der Praxis als besonders gut geeignet für die vorstehend genannten Zwecke erwiesen. Es ist auch denkbar, andere doppelseitig klebende Klebestreifen oder dergleichen einzusetzen.
Zur sicheren Erkennung eines Diebstahls ist es erforderlich, dass die Haftschicht stärker an der Ware beziehungsweise an dem Befestigungspunkt haftet als an dem Halteteil beziehungsweise an dem Befestigungsteil. Nur dann ist sichergestellt, dass bei einem Diebstahlversuch eine der Meßschleifen oder beide Meßschleifen unterbrochen werden.
Zur einfacheren Handhabung ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Haftschicht (en) eine Anfasslasche aufweist/aufweisen. An dieser Anfasslasche kann die Haftschicht ergriffen werden und somit auf einfache Weise von der Ware oder auch von dem Halteteil beziehungsweise dem Befestigungspunkt oder auch dem Befestigungsteil entfernt werden. Hierzu ist es insbesondere sehr vorteilhaft, wenn sich das doppelseitig klebende Klebeband ohne Rückstände von der Ware entfernen lässt. In diesem Fall ist es auch möglich, dass das Klebeband wiederverwendet wird.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Sensormittel zumindest teilweise in die Haftschicht integrierbar, so dass der für die Sensormittel erforderliche Einbauraum verringert wird. Beispielsweise kann ein Teil einer Meßschleife direkt auf der Haftschicht angeordnet sein, z.B. in Form einer elektrisch leitfähigen Graphitschicht oder einer Folienleiteranordnung. Eine andere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Empfänger in der erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere in dem Befestigungsteil bzw. in der Zentraleinheit untergebracht ist. Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn das Befestigungsteil ein Batteriefach aufweist, so dass eine Energieversorgung für das Sicherungsteil z.B. in Form einer Batterie direkt in dem Sicherungsteil untergebracht werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung schlägt vor, dass das Halteteil einen ersten Haltebereich und einen - vorzugsweise flächenhaft ausgebildeten - zweiten Haltebereich aufweist, wobei der zweite Haltebereich flexibler ausgebildet ist als der erste Haltebereich. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, das Halteteil im zweiten Haltebereich besonders gut auch an runde Formen der zu sichernden Ware anzupassen. Die erhöhte Flexibilität des zweiten Haltebereichs gegenüber dem ersten Haltebereich ist beispielsweise dadurch erzielbar, dass eine Materialdicke des Halteteils im zweiten Haltebereich geringer gewählt wird als eine Materialdicke des Halteteils im ersten Haltebereich. Die Materialdicke im ersten Bereich ist hinreichend groß zu wählen, um eine stabile Befestigung des Halteteils an dem Sicherungsteil zu ermöglichen.
Zur Befestigung des Halteteils an dem Befestigungsteil ist beispielsweise eine kombinierte Häng- und/oder Rastvorrichtung und/oder eine Kopplung mittels eines Magneten denkbar, die eine lösbare Befestigung ermöglicht. Damit ist eine ansprechende Präsentation einer an dem Halteteil befestigten Ware möglich. Sobald die Ware durch einen Kunden näher in Augenschein genommen werden soll, kann das Halteteil aus dem Befestigungsteil ausgerastet bzw. ausgehängt bzw. abgenommen werden. Besonders vorteilhaft sind die Verbindungsmittel hierzu als Kabel, insbesondere als Flachbandkabel, ausgebildet. Damit das Kabel beim Befestigen der Ware bzw. des Halteteils an dem Befestigungsteil nicht in einer Präsentationsfläche des Warenregals herumhängt, ist in dem Sicherungsteil eine Aufrollvorrichtung für das Kabel vorgesehen, mittels der das Kabel bei Nichtgebrauch in dem Sicherungsteil aufrollbar ist.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung beziehungsweise Darstellung in der Beschreibung beziehungsweise in der Zeichnung.
Figur 1 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sicherungsteils 1,
Figur 2 zeigt drei verschiedene Ausführungsformen la, lb, lc des erfindungsgemäßen Sicherungsteils 1,
Figur 3a zeigt in einem teilweisen Querschnitt eine vergrößerte Seitenansicht des Sicherungsteils la aus Figur 2,
Figur 3b zeigt in einem teilweisen Querschnitt eine vergrößerte Seitenansicht des Sicherungsteils lb aus Figur 2P
Figur 3c zeigt in einem teilweisen Querschnitt eine vergrößerte Seitenansicht des Sicherungsteils lc aus Figur 2,
Figur 4 zeigt einen Ausschnitt aus einem Zustandsdiagramm, das eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sicherungsverfahrens wiedergibt, und Figur 5 zeigt schematisch eine weitere
Anwendungsmöglichkeit der Erfindung mit einer Zentraleinheit .
Das schematisch in Figur 1 abgebildete erfindungsgemäße Sicherungsteil 1 dient der Sicherung von Waren insbesondere vor Diebstahl. Das Sicherungsteil 1 weist ein Halteteil 2 sowie ein Befestigungsteil 3 auf. Das Halteteil 2 ist über Verbindungsmittel 4 mit dem Befestigungsteil 3 verbunden. In dem Befestigungsteil 3 ist ein Empfänger 6 untergebracht, der von einer Bedienperson mithilfe eines Senders 5 beaufschlagt werden kann.
Das Befestigungsteil 3 dient zur Befestigung des Sicherungsteils 1 an einem Befestigungspunkt, vorzugsweise gebildet durch ein nicht diebstahlgefährdetes Objekt (nicht dargestellt), beispielsweise ein Warenregal oder dergleichen.
Hierzu weist das Befestigungsteil 3 eine nicht dargestellte Haftschicht auf, die aus einem doppelseitig klebenden Klebeband gebildet ist. Bei dem doppelseitig klebenden Klebeband handelt es sich vorzugsweise um das von dem Unternehmen Beiersdorf unter der Handelsbezeichnung „Tesa Power Strip" vertriebene doppelseitig klebende Klebeband.
In der Haftschicht integriert ist eine ebenfalls nicht dargestellte Meßschleife, die eine metallfolienartige Leiteranordnung aufweist. Diese Meßschleife wird unterbrochen, sobald, z.B. bei einem Diebstahlversuch, das Befestigungsteil 3 von dem Befestigungspunkt gelöst wird.
Ein Sensorelement mit einer derartigen Haftschicht ist in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 202 13 672.8 im Detail beschrieben.
Es ist möglich, das Befestigungsteil 3 bereits bei seiner Herstellung mit der zur Anbringung an dem Befestigungspunkt vorgesehenen Haftschicht auszustatten. Hierzu wird eine Seite des die Haftschicht bildenden doppelseitig klebenden Klebebands so auf dem Befestigungsteil 3 ausgerichtet und festgeklebt, dass zwei oder mehr Anschlusspunkte der in der Haftschicht vorgesehenen Meßschleife entsprechende Anschlusspunkte auf dem Befestigungsteil kontaktieren, so dass die Meßschleife des Befestigungsteils geschlossen wird.
Bei einer Variante der Haftschicht ist die Meßschleife aus einem mit Graphit beschichtetem Oberflächenabschnitt der Haftschicht gebildet, der die Anschlusspunkte des Befestigungsteils miteinander verbindet (siehe DE 202 13 672.8). Bei dieser Variante ist es von besonderem Vorteil, wenn die Haftschicht stärker an dem Befestigungspunkt haftet als an dem Befestigungsteil 3, so dass bei einem Versuch, das Befestigungsteil 3 von dem Befestigungspunkt zu entfernen, die Meßschleife zuverlässig unterbrochen wird und infolgedessen ein Alarm ausgelöst wird.
Mit den vorstehend beschriebenen Maßnahmen ist eine sichere und mittels der Meßschleife auf ordnungsgemäße Befestigung überwachbare Verbindung des Befestigungsteils 3 an dem Befestigungspunkt realisierbar.
Auf die gleiche Art und Weise ist das mit dem Befestigungsteil 3 über die Verbindungsmittel 4 verbundene Halteteil 2 mit einer Ware 200 verbindbar. Die hierzu verwendete Haftschicht 2a (siehe Figur 3a) besteht vorteilhaft ebenfalls aus einem „Tesa Power Strip", der eine Meßschleife oder zumindest Teile davon enthält, die entsprechende Anschlusspunkte (nicht gezeigt) in dem Halteteil 2 miteinander verbindet und damit die Meßschleife des Halteteils 2 schließt, wenn die Haftschicht 2a ordnungsgemäß und korrekt ausgerichtet auf dem Halteteil 2 festgeklebt ist. Auch bei der Haftschicht 2a des Halteteils 2 ist es aus den vorstehend genannten Gründen zweckmäßig, wenn die Haftschicht 2a stärker an der Ware 200 haftet als an dem Halteteil 2. Es wird hierzu nochmals auf das deutsche Gebrauchsmuster DE 202 13 672.8 verwiesen.
Bei einer Variante der Erfindung sind die Meßschleifen des Befestigungsteils 3 und des Halteteils 2 in Serie geschaltet. Eine elektrische Verbindung der beiden Meßschleifen bzw. auch der Meßschleife des Halteteils 2 mit dem Befestigungsteil 3 ist durch die als Flachbandkabel ausgebildeten Verbindungsmittel 4 gewährleistet. Sowohl die Unterbrechung einer der Meßschleifen oder beider Meßschleifen, als auch ein Durchtrennen des Flachbandkabels führt dann zu einer Alarmauslösung.
Wie aus Figur 3a ersichtlich, weist das Halteteil 2 des Sicherungsteils la in einer Ausführungsform der Erfindung einen ersten Haltebereich 2b und einen zweiten, flächenhaft ausgebildeten zweiten Haltebereich 2c auf. Der erste Haltebereich 2b weist aufgrund einer verhältnismäßig großen Materialdicke eine hohe Festigkeit auf, die eine sichere Befestigung des Halteteils 2 an dem Befestigungsteil 3 bspw. über einen kombinierten Häng- und/oder Rastmechanismus und/oder eine Kopplung mittels eines Magneten erlaubt.
Der zweite Haltebereich 2c. des Halteteils 2 weist eine geringere Materialdicke auf und ist demzufolge flexibel und elastisch verformbar, so dass das Halteteil 2 insbesondere im zweiten Haltebereich 2c optimal auch an runde Oberflächen der Ware 200 (Figur 1) anpassbar ist, um eine mit der Haftschicht 2a zu versehende Kontaktfläche zwischen dem Halteteil 2 und der Ware 200 zu maximieren.
Wie man der Figur 2 entnehmen kann, weist das Sicherungsteil la (vgl. auch Fig. 3a) im Gegensatz zu den anderen Sicherungsteilen lb und lc keine in dem dargestellten Zustand von außen sichtbaren Verbindungsmittel 4 auf.
In Figur 3a ist zu erkennen, dass das Sicherungsteil la eine im Befestigungsteil 3 angeordnete Aufrollvorrichtung 9 aufweist, die mit einer Torsionsfeder (nicht gezeigt) belastet ist und ein Aufrollen des Flachbandkabels 4 in dem Sicherungsteil la ermöglicht, so dass das Flachbandkabel 4 nicht frei herumhängt, während das Halteteil 2 mithilfe des Häng- und Rastmechanismus oder mithilfe des Magneten in bzw. an dem Befestigungsteil 3 gehalten ist.
Ferner weist das Sicherungsteil la ein Batteriefach 8 zur Aufnahme einer Batterie auf, die als Energieversorgung des Sicherungsteils la genutzt wird. Neben dem Batteriefach 8 ist auch eine Leuchtdiode 7a und ein Piezo-Schallwandler 7b in dem Sicherungsteil la vorgesehen, die optische und/oder akustische Alarmsignale abgeben, wenn ein Diebstahlversuch erkannt worden ist.
Neben der Ausgabe von Alarmsignalen signalisiert eine bestimmte Blinkfolge der Leuchtdiode 7a, wenn ein im Betrieb des Sicherungsteils la permanent überwachter Ladezustand der Batterie (nicht gezeigt) sich verschlechtert, so dass eine Bedienperson über die Notwendigkeit eines anstehenden Batteriewechsels des Sicherungsteils la informiert wird.
Eine besonders hohe Signalwirkung der von der Leuchtdiode 7a abgegebenen optischen Signale ist dadurch erzielbar, dass das Gehäuse des Befestigungsteils 3 zumindest teilweise transluzent ausgebildet ist, so dass von der innerhalb des Befestigungsteils 3 angeordneten Leuchtdiode 7a ausgestrahltes Licht von den transluzenten Gehäusebereichen gestreut wird.
Die Haftschicht 2a des Halteteils 2 weist eine Anfasslasche 2d auf, an der die Haftschicht 2a ergreifbar ist, beispielsweise um von einer Bedienperson von dem Halteteil 2 oder von der Ware 200 (Figur 1) abgezogen zu werden. Ein Ablösen der Haftschicht 2a ist ohne Rückstände und ohne Beschädigung der jeweiligen Klebeflächen möglich. Die Haftschicht des Befestigungsteils 3 (nicht gezeigt) , die bei dem Sicherungsteil la beispielsweise im unteren Bereich des Befestigungsteils 3 anbringbar ist, weist ebenfalls eine Anfasslasche auf.
Unter Bezugnahme auf das Zustandsdiagramm in Figur 4 wird nachfolgend das erfindungsgemäße Sicherungsverfahren beschrieben.
Nach dem von einer Bedienperson vorgenommenen Einlegen einer Batterie in das Batteriefach 8 (Figur 3a) befindet sich das Sicherungsteil 1 zunächst in einem Einschaltzustand 100, vgl. Figur 4. In diesem Einschaltzustand 100 ist zumindest der Empfänger 6 (Figur 1) des Sicherungsteils 1 aktiviert.
Anschließend wird mit dem in Figur 1 gezeigten, beispielsweise als Funk-Fernbedienung ausgebildeten Sender 5 ein Auswahlsignal durch die Bedienperson ausgelöst und von dem Sender 5 zu dem Empfänger 6 übertragen, der in dem Befestigungsteil 3 des Sicherungsteils 1 (Figuren 1 und 3a) untergebracht ist.
Das Übertragen des Auswahlsignals ist mit dem Bezugszeichen 101 in Figur 4 gekennzeichnet und versetzt das Sicherungsteil 1 in einen Anschließmodus 110. Gleichzeitig speichert der Empfänger 6 das vom Sender 5 gesendete Auswahlsignal in einem Speicher, wodurch das Sicherungsteil 1 dem Sender 5 bzw. dessen Auswahlsignal zugeordnet wird. Darüber hinaus wird der Empfänger 6 des Sicherungsteils 1 im Schritt 111 deaktiviert, insbesondere abgeschaltet, so dass der Energieverbrauch des Sicherungsteils 1 im Vergleich zu dem Einschaltzustand. 100 verringert wird. Bei dem deaktivierten Zustand kann es sich beispielsweise um einen sogenannten Sleep-Modus handeln, in dem nur bestimmte Komponenten des Empfängers 6 noch eingeschaltet, ansonsten jedoch die Mehrzahl der Komponenten ausgeschaltet sind.
Sobald das Sicherungsteil 1 in den Anschließmodus 110 eingetreten ist, muss das Halteteil 2 des Sicherungsteils 1 von der Bedienperson an der Ware 200 und das Befestigungsteil 3 an dem Befestigungspunkt befestigt werden. Dadurch werden die in den Haftschichten des Halteteils 2 und des Befestigungsteils 3 befindlichen Meßschleifen geschlossen und das Sicherungsteil 1 geht durch den Zustandsübergang 113 in einen Uberwachungszustand 130 über.
Sofern die jeweiligen Haftschichten bereits vorher an dem Sicherungsteil 1 angebracht worden sind, beispielsweise bereits bei der Fertigung des Sicherungsteils 1, geht das Sicherungsteil 1 von dem Anschließmodus 110 direkt in den Uberwachungszustand 130 über, was ebenso über den Zustandsübergang 113 erfolgt.
Es ist auch möglich, dass das Sicherungsteil 1 von dem Anschließmodus 110 im Schritt 112 direkt in einen Alarmzustand 120 übergeht. Dies ist der Fall, wenn nach dem Erreichen des Anschließmodus 110 die Meßschleifen nicht binnen einer vorgebbaren Wartezeit geschlossen werden. Dadurch wird verhindert, dass das Sicherungsteil 1 von der Bedienperson zwar in den Einschaltzustand 100 und danach in den Anschließmodus 110 versetzt wird, dann jedoch von der Bedienperson versehentlich nicht mehr die Meßschleifen geschlossen werden, so dass der Zustandsübergang 113 in den Uberwachungszustand 130 und damit eine Überwachung der Ware 200 nicht stattfindet.
Die verbleibende Wartezeit, bevor das Sicherungsteil 1 in den Alarmzustand 120 übergeht, moduliert ein Betriebssignal der Leuchtdiode 7a und/oder des Piezo-Schallwandlers 7b, so dass eine Bedienperson abschätzen kann, wie viel Zeit verbleibt, bevor das Sicherungsteil 1 in den Alarmzustand 120 übergeht. Die Modulation umfasst dabei beispielsweise eine Änderung der Intensität oder auch der Frequenz des Betriebssignals. Es ist auch möglich, den Anschließmodus 110 z.B. durch eine bestimmte, konstante Blinkfolge der Leuchtdiode 7a anzuzeigen.
Über Schritt 131 kann das Sicherungsteil 1 aus dem Uberwachungszustand 130 in den Alarmzustand 120 übergehen. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn eine der Meßschleifen oder auch beide Meßschleifen im Rahmen eines
Diebstahlversuchs geöffnet werden oder die Verbindungsmittel 4, beispielsweise das Flachbandkabel aufgetrennt wird.
Das Sicherungsteil 1 verbleibt zunächst in dem Alarmzustand 120. Dabei wird insbesondere unmittelbar nach dem Übergang in den Alarmzustand 120 der Empfänger 6 des Sicherungsteils 1 aktiviert, wie dies durch Schritt 121 angedeutet ist, vgl. Figur 4, so dass das Sicherungsteil 1 in dem Alarmzustand 120 empfangsbereit ist. Weiterhin erfolgt in dem Alarmzustand 120 eine optische und/oder akustische Alarmierung mit Hilfe der Leuchtdiode 7a und/oder des Piezo-Schallwandlers 7b.
Eine erste Möglichkeit, den Alarmzustand 120 zu beenden, besteht darin, dass die Bedienperson mit dem Sender 5 (Figur 1) erneut dasjenige Auswahlsignal an den Empfänger 6 des Sicherungsteils 1 übersendet, mit dem das Sicherungsteil 1 von dem bereits beschriebenen Einschaltzustand 100 in den Anschließmodus 110 versetzt worden ist. Dieses Auswahlsignal ist in dem Empfänger 6 - wie erläutert - gespeichert.
Wird von dem Empfänger im Alarmzustand 120 das gespeicherte Auswahlsignal empfangen, so geht das Sicherungsteil 1 gemäß Bezugszeichen 122 (Figur 4) in einen weiteren Zustand 180 über, der nicht näher erläutert wird und stellvertretend für weitere mögliche Betriebszustände des Sicherungsteils 1 in Figur 4 aufgeführt ist. In dem Zustand 180 erfolgt keine Alarmierung mehr. Von dem Zustand 180 ist ein Übergang zu einem Abschaltzustand 190 möglich. Weitere Zustandsübergänge von dem Zustand 180 zu den anderen Betriebszuständen sind in Figur 4 nicht dargestellt. Die genannten Betriebszustände können beispielsweise weitere Funktionen des Sicherungsteils 1 repräsentieren und werden vorliegend nicht beschrieben, da sie für das erfindungsgemäße Sicherungsverfahren nicht von Bedeutung sind.
Falls das von dem Empfänger 6 des Sicherungsteils 1 in dem Alarmzustand 120 empfangene Auswahlsignal nicht mit dem bereits zuvor im Einschaltzustand 100 empfangenen Auswahlsignal übereinstimmt, verbleibt das Sicherungsteil 1 in dem Alarmzustand 120. Damit kann nur diejenige Bedienperson den Alarmzustand 120 beenden, die den Sender 5 mit dem korrekten Auswahlsignal besitzt. Ein unbeabsichtigtes oder gar unzulässiges Beenden des Alarmzustands 120 durch Dritte wird damit verhindert.
Eine zweite Möglichkeit, den Alarmzustand 120 zu beenden, besteht in einem Entfernen der Energieversorgung aus dem Sicherungsteil 1 im Schritt 123, so dass das Sicherungsteil 1 in den Abschaltzustand 190 übergeht. In dem Abschaltzustand 190 erfolgt keine Alarmierung mehr.
Um eine sichere Überwachung der Ware 200 zu gewährleisten, ist das Sicherungsteil 1 so ausgelegt, dass eine Entfernung der Energieversorgung des Sicherungsteils 1 nicht möglich ist, ohne einen Alarm auszulösen, beispielsweise durch Unterbrechen der Meßschleifen des Sicherungsteils 1. Damit ist gewährleistet, dass ein unzulässiges Entfernen der Energieversorgung des Sicherungsteile 1 beispielsweise bei einem Diebstahlversuch in jedem Fall zu einer Alarmierung führt .
Prinzipiell kann das Sicherungsteil 1 durch Entfernen der Energieversorgung aus jedem der beschriebenen Zustände 100, 110, 120, 130, 180 in den Abschaltzustand 190 versetzt werden. Aus dem Abschaltzustand 190 kann das Sicherungsteil 1 durch Anschalten 191 der Energieversorgung auch wieder in den Einschaltzustand 100 versetzt werden.
Besonders zweckmäßig ist es, das Sicherungsteil 1 beispielsweise im Schritt 102 zunächst in den Abschaltzustand 190, und danach über den Schritt 191 in den Einschaltzustand 100 zu versetzen. Dadurch wird das in dem Speicher des Sicherungsteils 1 gespeicherte Auswahlsignal gelöscht, so dass das Sicherungsteil 1 erneut ein Auswahlsignal von einem Sender empfangen und abspeichern kann. Beim Erreichen des Abschaltzustands 190 geht nämlich das zuvor empfangene Auswahlsignal verloren, weil es in einem flüchtigen Speicher des Empfängers gespeichert wird, dessen Speicherinhalt nur mit permanenter Energieversorgung erhalten bleibt. Auf diese Weise kann dem Sicherungsteil 1 sehr einfach ein anderes Auswahlsignal zugeordnet werden.
Ganz allgemein ist es auch möglich, dass der Sender 5 ein codiertes Auswahlsignal aussendet, um einen Missbrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu erschweren. Um dennoch weitere Sender 5 mit demselben Auswahlsignal versehen zu können, ist es bei einer Ausgestaltung der Erfindung möglich, ein Auswahlsignal von einem Sender 5 zu einem anderen Sender 5 zu übertragen.
Ein bedeutender Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der Empfänger 6 des Sicherungsteils 1 bei Erreichen 101 des Anschließmodus 110 im Schritt 111 deaktiviert wird. Dabei kann es sich vorzugsweise um einen Sleep-Modus handeln. Dadurch wird die Leistungsaufnahme des Sicherungsteils 1 gesenkt und die Batterie bzw. Energieversorgung wird geschont.
Die erfindungsgemäße Deaktivierung 111 des Empfängers 6 bringt einen weiteren bedeutenden Vorteil mit sich, der insbesondere bei der Verwendung eines einzigen Senders 5 mit einer Mehrzahl von Sicherungsteilen 1 wichtig ist. Zunächst ist es, analog zu dem Betrieb mit nur einem Sicherungsteil 1, möglich, eine Mehrzahl von Sicherungsteilen 1 als Gruppe dem Sender 5 zuzuordnen, was durch Senden des Auswahlsignals des Senders 5 sogar für alle Sicherungsteile 1 gleichzeitig möglich ist, sofern sich alle Sicherungsteile 1 im Empfangsbereich des Senders 5 befinden. Danach können alle Sicherungsteile 1 in den Uberwachungszustand 130 (Figur 4) überführt werden.
Sobald durch einen Diebstahlversuch eines der Mehrzahl der Sicherungsteile 1 vom Uberwachungszustand 130 in den Alarmzustand 120 übergeht, wird dessen Empfänger 6 aktiviert (Schritt 121) , und das im Alarmzustand 120 befindliche Sicherungsteil 1 kann durch ein erneutes Aussenden des Auswahlsignals mit dem Sender 5 in den weiteren Zustand 180 überführt werden, um die Alarmierung abzustellen. Sehr vorteilhaft ist hierbei, dass nur der Empfänger 6 des von dem Diebstahlversuch betroffenen Sicherungsteils 1 aktiv ist, während die Empfänger 6 der noch im Uberwachungszustand 130 befindlichen Sicherungsteile 1 deaktiviert sind. Dadurch entfällt die von herkömmlichen Sicherungsvorrichtungen bekannte Notwendigkeit, zunächst das im Alarmzustand 120 befindliche Sicherungsteil 1 zu erkennen und auszuwählen, bevor dieses durch erneutes Senden des Auswahlsignals in den Zustand 180 versetzt werden kann. Die Auswahl des vom Diebstahlversuch betroffenen Sicherungsteils 1" aus der Mehrzahl von Sicherungsteilen 1 erfolgt gleichsam automatisch bzw. implizit dadurch, dass nur sein Empfänger 6 aktiviert, d.h. empfangsbereit ist.
Die vorstehend beschriebene erneute Übertragung des Auswahlsignals wirkt sich auf die restlichen, noch im Uberwachungszustand 130 befindlichen Sicherungsteile 1 nicht aus. Somit ist eine sehr einfache Bedienung auch einer Vielzahl von Sicherungsteilen 1 mit nur einem Sender 5 bzw. mit nur einem Auswahlsignal gewährleistet. Anstelle in den Zustand 180 zu wechseln, ist es ebenfalls möglich, dass eines der Sicherungsteile 1 durch erneutes Empfangen des Auswahlsignals zur Beendigung des Alarmzustands 120 auch direkt in den Anschließmodus 110 oder zurück in den Uberwachungszustand 130 wechselt.
Für ein einzelnes Sicherungsteil 1 kann folgendes zusammengefasst werden:
Nachdem das Sicherungsteil 1 in den Einschaltzustand 100 versetzt worden ist, wird ein bestimmtes Auswahlsignal von dem Sender 5 an den im Sicherungsteil 1 vorgesehenen Empfänger 6 übertragen, um das Sicherungsteil 1 dem Sender 5 zuzuordnen und das Sicherungsteil 1 in den Anschließmodus 110 zu versetzen. Danach wird der Empfänger 6 in dem Anschließmodus 110 deaktiviert.
Durch die Deaktivierung 111 des Empfängers 6 wird der Energieverbrauch des Sicherungsteils 1 verringert. Darüber hinaus wird durch die Deaktivierung 111 verhindert, dass das Sicherungsteil 1 unbeabsichtigt weitere Auswahlsignale empfängt .
Nachdem das Sicherungsteil 1 beispielsweise durch einen Diebstahl ersuch in den Alarmzustand 120 versetzt worden ist, wird der Empfänger 6 des Sicherungsteils 1 erneut aktiviert, um den Empfang des bestimmten Auswahlsignals wieder zuzulassen. Mit einem derartigen Auswahlsignal kann dann der Alarmzustand 120 beendet werden.
Entsprechendes gilt auch für eine Gruppe von Siclierungsteilen 1, für ein oder mehrere Sicherungsteile 1, die an die Zentraleinheit 10 (Fig. 5) angeschlossen sind, sowie für ein Gruppe derartiger Zentraleinheiten 10.
Obwohl die vorstehende Beschreibung des erfindungsgemäßen Sicherungsverfahrens mit Bezug auf das Sicherungsteil 1 erfolgt ist, gelten die Ausführungen auch für die in Figur 2 abgebildeten Ausgestaltungen la, lb und lc des erfindungsgemäßen Sicherungsteils 1.
Aus Figur 3b ist ersichtlich, dass das Sicherungsteil lb keine Aufrollvorrichtung 9 (vgl. Fig. 3a) für das Flachbandkabel 4 aufweist. Vielmehr besitzt das Gehäuse des Befestigungsteils 3 des Sicherungsteils lb eine Öffnung für die als Flachbandkabel ausgebildeten Verbindungsmittel 4, die das Befestigungsteil 3 mit dem Halteteil 2 verbinden. Der weitere Aufbau des Sicherungsteils lb ist identisch zu dem Aufbau des Sicherungsteils la.
Insbesondere weisen die Sicherungsteile la und lb an ihren Befestigungsteilen 3 jeweils eine nicht näher bezeichnete Häng- und/oder Rastvorrichtung und/oder eine Kopplung mit Hilfe eines Magneten zur Aufnahme bzw. Halterung des Halteteils 2 auf, in bzw. an die das Halteteil 2 zu Präsentations- und Aufbewahrungszwecken einhängbar bzw. anbringbar ist. Dieser Sachverhalt ist dadurch angedeutet, dass die Sicherungsteile la und lb in Figur 2 jeweils mit eingehängtem Halteteil 2 dargestellt sind.
Das Sicherungsteil lc weist keine Häng- und Rastvorrichtung zur Aufnahme des Halteteils auf. Gleichwohl besitzt es ebenfalls ein Halteteil, das jedoch nicht dargestellt ist. Das Halteteil des Sicherungsteils lc (Fig. 3c) ist über die als Flachbandkabel ausgebildeten Verbindungsmittel 4 mit dem Befestigungsteil 3 des Sicherungsteils lc verbunden. Da das Halteteil des Sicherungsteils lc nicht in das Befestigungsteil 3 einhängbar ist, eignet es sich besonders gut zur Sicherung von großen Waren 200, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen sowieso nicht mit dem Halteteil an das Befestigungsteil 3 anhängbar sind, sondern z.B. auf einer Regalfläche abgestellt werden müssen.
Je nach Variante la, lb, lc des Sicherungsteils 1 variiert der innere Aufbau v.a. der Befestigungsteile, wobei jedoch bei jedem der Sicherungsteile la, lb, lc ein transluzentes Gehäuse zur Steigerung der Signalwirkung eines von der Leuchtdiode 7a abgegebenen optischen Signals sowie Schallaustrittsöffnungen im Bereich des Piezo-Schallwandlers 7b vorgesehen sind.
Eine weitere Anwendungsmöglichkeit der Erfindung ist in Figur 5 dargestellt. Dort sind eine Mehrzahl von Sicherungsteilen 1 vorhanden, die zumindest jeweils ein Halteteil 2 und gegebenenfalls auch ein Befestigungsteil 3 aufweisen. Mit dem Halteteil 2 ist die zu sichernde Ware 200 auf die beschriebene Weise über ein entsprechend ausgebildetes, doppelseitig klebendes Klebeband verbunden (siehe deutsches Gebrauchsmuster DE 202 13 672.8).
Im Unterschied beispielsweise zur Figur 1 sind die Halteteile 2 der Figur 5 jedoch nicht über Verbindungsmittel 4 mit dem jeweils zugehörigen Befestigungsteil verbunden, sondern es ist statt dessen jeweils ein Verbindungskabel 4 vorgesehen, über das jedes der Halteteile 2 mit einer Zentraleinheit 10 verbunden ist. Dies hat zur Folge, dass - wie bereits angedeutet wurde - nicht zu jedem Halteteil 2 zwingend ein Befestigungsteil 3 zugeordnet sein muss, sondern dass ein Halteteil 2 auch ohne ein zugehöriges Befestigungsteil 3 vorgesehen sein kann. Weiterhin hat dies zur Folge, dass das Befestigungsteil 3 - sofern vorhanden - nur zur Befestigung des Halteteils 2 dient, nicht jedoch zur Unterbringung von Bauteilen für die Alarmerkennung und/oder Alarmierung.
Die Zentraleinheit 10 weist eine Mehrzahl von Steckbuchsen 12 auf, in die die Verbindungskabel 4 von den Halteteilen 2 mittels entsprechender (nicht dargestellter) Stecker eingesteckt werden können. Jede Steckbuchse 12 stellt einen Kanal der Zentraleinheit 10 dar. Weiterhin weist die Zentraleinheit 10 Anzeigemittel, insbesondere Leuchtdioden 11 auf, wobei jedem Kanal der Zentraleinheit 10 eine separate Leuchtdiode 11 zugeordnet ist. Die zu den einzelnen Kanälen der Zentraleinheit 10 zugehörigen Bauteile sind dabei entsprechend der Anzahl der Kanäle mehrfach vorhanden.
Die Zentraleinheit 10 weist einen Empfänger 6, optische und/oder akustische Alarmierungsmittel 7a, 7b und eine Batterie 8 auf. Diese Bauteile sind nur einfach vorhanden und entsprechen beispielsweise den gleichlautenden Bauteilen der Figur 1. Weiterhin ist gemäß der Figur 5 ein Sender 5 vorhanden, der dem Sender 5 der Figur 1 entspricht.
Das erfindungsgemäße Sicherungsverfahren nach der Figur 4 kann nunmehr auch bei der in der Figur 5 gezeigten Anordnung wie folgt zur Anwendung kommen.
Durch das Einlegen der Batterie 8 in die Zentraleinheit 10 wird der Einschaltzustand 100 erreicht. Der Empfänger 6 in der Zentraleinheit 10 ist aktiviert. Durch das Übertragen des Auswahlsignals von dem Sender 5 an den Empfänger 6 wird die Zentraleinheit 10 in den Anschließmodus 110 überführt. Es wird der Empfänger 6 der Zentraleinheit 6 deaktiviert (Schritt 111) . Im Anschließmodus 110 können die Mehrzahl der Sicherungsteile 1 über die Verbindungsleitungen 4 an die Zentraleinheit 10 angeschlossen werden. Hierzu kann - wie bereits erläutert wurde - eine maximale Wartezeit vorgegeben sein, innerhalb der zumindest ein Kanal der Zentraleinheit 10 mit einem Sicherungsteil 1 verbunden werden muss. Danach geht die Zentraleinheit 10 in den Uberwachungszustand 130 über. Alternativ ist es möglich, dass die Sicherungsteile 1 vorab in die Zentraleinheit 10 eingesteckt werden, so dass die Zentraleinheit 10 sofort in den Uberwachungszustand 130 übergeht. Wird nunmehr eine der zu sichernden Waren 200 von dem zugehörigen Halteteil 2 gelöst oder wird eines der Verbindungskabel 4 durchtrennt oder wird eines der Verbindungskabel 4 aus der Zentraleinheit 10 herausgezogen, so hat dies einen Übergang der Zentraleinheit 10 in den Alarmzustand 120 zur Folge. In dem Alarmzustand 120 erfolgt eine Alarmierung über die optischen und/oder akustischen Alarmierungsmittel 7a, 7b. In dem Alarmzustand 120 wird der Empfänger 6 der Zentraleinheit 10 aktiviert, so dass die Alarmierung durch eine erneute Übertragung des Auswahlsignals von dem Sender 5 an den Empfänger 6 abgeschaltet und in den Zustand 180 übergegangen werden kann.
Im Unterschied zu dem Sicherungsteil 1 beispielsweise der Figur 1 ist in der Figur 5 das gesamte Sicherungsverfahren der Figur 4 auf die Zentraleinheit 10 bezogen. Die Alarmierung in dem Alarmzustand 120 bezieht sich also bei der Figur 5 auf die Zentraleinheit 10, nicht jedoch auf ein bestimmtes Sicherungsteil der Mehrzahl der Sicherungsteile 1, die an die Zentraleinheit 10 angeschlossen sind. Welches der an die Zentraleinheit 10 angeschlossenen Sicherungsteile 1 tatsächlich die Alarmierung ausgelöst hat, ergibt sich nur aus den den einzelnen Kanälen zugeordneten Leuchtdioden 11. Zu diesem Zweck ist in der Zentraleinheit 10 eine weitere Schaltung oder dergleichen enthalten, mit deren Hilfe diejenige Leuchtdiode 11 zur Anzeige eines Alarms eingeschaltet wird, bei deren zugehörigem Sicherungsteil 1 ein alarmauslösender Vorgang (Trennung der Ware 200 von dem Halteteil und/oder Unterbrechung des Verbindungskabels 4) stattgefunden hat.
Die Anordnung nach der Figur 5 ist vorzugsweise einsetzbar, wenn eine Mehrzahl von Zentraleinheiten 10 vorhanden sind, an die wiederum jeweils eine Mehrzahl von Sicherungsteilen 1 angeschlossen sind. Die Mehrzahl von Zentraleinheiten 10 könne durch unterschiedliche Auswahlsignale von verschiedenen Bedienpersonen benutzt werden. Dabei können mehrere Zentraleinheiten 10 al Gruppe einer einzelnen Bedienperson zugeordnet sein. Wird ein Alarm durch eines der Vielzahl der Sicherungsteile 1 ausgelöst, so kann nur diejenige Bedienperson die Alarmierung beenden, die für die zugehörige Zentraleinheit 10 zuständig ist, an die das alarmauslösende Sicherungsteil 1 angeschlossen ist. Die Bedienperson kann dann anhand der Leuchtdioden 11 genau erkennen, welches der an die Zentraleinheit 10 angeschlossenen Sicherungsteile 1 den Alarm ausgelöst hat.

Claims

Patentansprüche
1. Verfahren zur Sicherung einer Ware (200) gegen Diebstahl, bei dem ein Sicherungstell (1) einen Uberwachungszustand (130) aufweist, in dem ein Diebstahlversuch einen Übergang in einen Alarmzustand (120) zur Folge hat, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Uberwachungszustand (130) ein in dem Sicherungsteil (1) vorhandener Empfanger (6) deaktiviert, insbesondere ausgeschaltet ist, und dass der Empfanger (6) aktiviert, insbesondere eingeschaltet wird, wenn das Sicherungsteil (1) in den Alarmzustand (120) übergeht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Alarmzustand (120) beendet wird, wenn der Empfanger (6) von einem Sender (5) beaufschlagt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) einen Einschaltzustand (100) aufweist, in dem der Empfanger (6) aktiviert, insbesondere eingeschaltet ist, und dass von dem Einschaltzustand (100) in einen Anschließmodus (110) übergegangen wird, wenn der Empfanger (6) von dem Sender (5) beaufschlagt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfanger (6) deaktiviert, insbesondere ausgeschaltet wird, wenn das Sicherungstell (1) in den Anschließmodus (110) übergeht.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) in dem Anschließmodus (110) für einen Übergang in den Uberwachungszustand (130) hergerichtet werden kann.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) aus dem Anschließmodus (110) in den Alarmzustand (120) überführt wird, wenn es innerhalb einer vorgebbaren Wartezeit nicht für einen Übergang in den Uberwachungszustand (130) hergerichtet worden ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) in den Einschaltzustand (100) überführt wird, wenn es eingeschaltet wird, insbesondere wenn es an eine Energieversorgung angeschlossen wird.
8. Verfahren zur Sicherung einer Ware (200) gegen Diebstahl, bei dem ein Sicherungsteil (1) über Verbindungsmittel (4) mit einer Zentraleinheit (10) verbunden ist, und bei dem die Zentraleinheit (10) einen Uberwachungszustand (130) aufweist, in dem ein Diebstahlversuch einen Übergang in einen Alarmzustand (120) zur Folge hat, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Uberwachungszustand (130) ein in der Zentraleinheit (10) vorhandener Empfänger (6) deaktiviert, insbesondere ausgeschaltet ist, und dass der Empfänger (6) aktiviert, insbesondere eingeschaltet wird, wenn die Zentraleinheit (10) in den Alarmzustand (120) übergeht.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Alarmzustand (120) beendet wird, wenn der Empfänger (6) von einem Sender (5) beaufschlagt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (10) einen Einschaltzustand (100) aufweist, in dem der Empfänger (6) aktiviert, insbesondere eingeschaltet ist, und dass von dem Einschaltzustand (100) in einen Anschließmodus (110) übergegangen wird, wenn der Empfänger (6) von dem Sender (5) beaufschlagt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger (6) deaktiviert, insbesondere ausgeschaltet wird, wenn, die Zentraleinheit (10) in den Anschließmodus (110) übergeht.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder ll, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) und/oder die Zentraleinheit (10) in dem Anschließmodus (110) für einen Übergang in den Uberwachungszustand (130) hergerichtet werden können.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (10) aus dem Anschließmodus (110) in den Alarmzustand (120) überführt wird, wenn das Sicherungsteil (1) und/oder die Zentraleinheit (10) innerhalb einer vorgebbaren Wartezeit nicht für einen Übergang in den Uberwachungszustand hergerichtet worden sind.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (10) in den Einschaltzustand (100) überführt wird, wenn sie eingeschaltet wird, insbesondere wenn sie an eine Energieversorgung angeschlossen wird.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (5) ein Auswahlsignal aussendet, von dem der Empfänger (6) beaufschlagt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Auswahlsignal zum Beenden des Alarmzustands (120) und das Auswahlsignal zum Übergang in den Anschließmodus (110) übereinstimmen.
17. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Alarmzustand (120) nicht beendet wird, wenn ein während des Alarmzustands (120) empfangenes Auswahlsignal von dem im Einschaltzustand (100) empfangenen Auswahlsignal verschieden ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Auswahlsignal codiert wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Auswahlsignal im Empfänger (6) in einem flüchtigen Speicher, vorzugsweise in einem RAM (random access emory) , gespeichert wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) bzw. die Zentraleinheit (10) nacheinander abgeschaltet und eingeschaltet wird, um anschließend ein Auswahlsignal an das Sicherungsteil (1) bzw. die Zentraleinheit (10) zu übertragen.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zum Übertragen des Auswahlsignals von dem Sender (5) zu dem Empfänger (6) eine Fernbedienung, insbesondere eine Funk-Fernbedienung, verwendet wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Auswahlsignal von einem Sender (5) an mindestens einen weiteren Sender übertragen wird.
23. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Betriebszustände des Sicherungsteils (1) bzw. der Zentraleinheit (10) durch ein optisches und/oder akustisches Signal angezeigt werden.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das optische und/oder akustische Signal in Abhängigkeit einer noch verbleibenden Wartezeit moduliert wird.
25. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zustand einer Energieversorgung des Sicherungsteils (1) bzw. der Zentraleinheit (10) überwacht wird.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein akustisches und/oder optisches Signal in Abhängigkeit von dem Zustand der Energieversorgung ausgegeben wird.
27. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Sicherungsteile (1) bzw. mehrere Zentraleinheiten (10) mit einem einzigen Sender
(5) betrieben werden.
28. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) ein Halteteil (2) zur Befestigung an der Ware (200) aufweist, und dass bei dem Befestigen des Halteteils (2) an der Ware (200) eine Überwachung des Halteteils (2) auf ordnungsgemäße Befestigung an der Ware (200) aktiviert wird.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) ein mit dem Halteteil (2) über Verbindungsmittel (4) verbundenes Befestigungsteil (3) zur Befestigung an einem vorzugsweise nicht diebstahlgefährdeten Befestigungspunkt aufweist, und dass bei dem Befestigen des Befestigungsteils (3) an dem Befestigungspunkt eine Überwachung des Befestigungsteils (3) auf ordnungsgemäße Befestigung an dem Befestigungspunkt aktiviert wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass beim Befestigen des Halteteils (2) an der Ware (200) und/oder beim Befestigen des Befestigungsteils (3) an dem Befestigungspunkt die Überwachung dadurch aktiviert wird, dass in dem Halteteil (2) bzw. in dem Befestigungsteil (3) eine durch Sensormittel gebildete Meßschleife geschlossen wird .
31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Meßschleife bei dem Versuch, das Halteteil (2) von der Ware (200) und/oder das Befestigungsteil (3) von dem Befestigungspunkt und/oder das Halteteil (2) von dem Befestigungsteil (3), insbesondere durch Trennen der Verbindungsmittel (4), zu trennen, geöffnet wird.
32. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1), insbesondere das Halteteil (2), über die Verbindungsmittel (4) mit der Zentraleinheit (10) verbindbar ist, und dass bei dem Verbinden des Sicherungsteils (1) mit der Zentraleinheit (10) eine Überwachung auf ordnungsgemäße Verbindung des Sicherungsteils (1) und der Zentraleinheit (10) aktiviert wird.
33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass beim Befestigen des Halteteils (2) an der Ware (200) und/oder beim Verbinden des Sicherungsteils (1) und der Zentraleinheit (10) die Überwachung dadurch aktiviert wird, dass in dem Halteteil (2) eine durch Sensormittel gebildete Meßschleife geschlossen wird.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Meßschleife bei dem Versuch, das Halteteil (2) von der Ware (200) und/oder das Sicherungsteil (1) von der Zentraleinheit (10), insbesondere durch Trennen der Verbindungsmittel (4), zu trennen, geöffnet wird.
35. Vorrichtung zur Sicherung einer Ware (200) gegen Diebstahl, wobei ein Sicherungsteil (1) einen Uberwachungszustand (130) aufweist, in dem ein Diebstahlversuch einen Übergang des Sicherungsteils (1) in einen Alarmzustand (120) zur Folge hat, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Uberwachungszustand (130) ein in dem Sicherungsteil (1) vorhandener Empfänger (6) deaktiviert, insbesondere ausgeschaltet, und in dem Alarmzustand (120) aktiviert, insbesondere eingeschaltet ist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) einen Einschaltzustand (100) aufweist, in dem der Empfänger (6) aktiviert, insbesondere eingeschaltet ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) einen Anschließmodus (110) aufweist, in dem das Sicherungsteil
(1) für einen Übergang in den Uberwachungszustand (130) hergerichtet werden kann.
38. Vorrichtung zur Sicherung einer Ware (200) gegen Diebstahl, bei dem ein Sicherungsteil (1) über Verbindungsmittel (4) mit einer Zentraleinheit (10) verbunden ist, und bei dem die Zentraleinheit (10) einen Uberwachungszustand (130) aufweist, in dem ein Diebstahlversuch einen Übergang in einen Alarmzustand (120) zur Folge hat, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Uberwachungszustand (130) ein in der Zentraleinheit (10) vorhandener Empfänger (6) deaktiviert, insbesondere ausgeschaltet und in dem Alarmzustand (120) aktiviert, insbesondere eingeschaltet ist.
39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (10) einen Einschaltzustand (100) aufweist, in dem der Empfänger (6) aktiviert, insbesondere eingeschaltet ist.
40. Vorrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (10) einen Anschließmodus (110) aufweist, in dem das Sicherungsteil
(1) und/oder die Zentraleinheit (10) für einen Übergang in den Uberwachungszustand (130) hergerichtet werden kann.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) ein Halteteil (2) zur Befestigung an der Ware (200) aufweist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass eine Überwachung durch Befestigung des Halteteils (2) an der Ware (200) aktivierbar ist.
43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) ein mit dem Halteteil (2) über Verbindungsmittel (4) verbundenes Befestigungsteil (3) zur Befestigung an einem vorzugsweise nicht diebstahlgefährdeten Befestigungspunkt aufweist.
44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass eine Überwachung durch Befestigung des Befestigungsteils (3) an dem Befestigungspunkt aktivierbar ist.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) über
.Verbindungsmittel (4) mit der Zentraleinheit (10) verbindbar ist, und dass eine Überwachung durch das
Verbinden des Sicherungsteils (1) und der Zentraleinheit (10) aktivierbar ist.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass ein als Fernbedienung, insbesondere als Funk-Fernbedienung, ausgebildeter Sender (5) zur Beaufschlagung des Empfängers (6) vorgesehen ist.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) bzw. die Zentraleinheit (10) einen vorzugsweise flüchtigen Speicher, vorzugsweise einen RAM (random access memory) Speicher, zur Speicherung eines Auswahlsignals aufweist.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsteil (1) bzw. die Zentraleinheit (10) optische und/oder akustische Signalgeber (7) aufweist.
49. Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Signalgeber als Leuchtdiode (7a) ausgebildet sind.
50. Vorrichtung nach Anspruch 48 oder 49, dadurch gekennzeichnet, dass die akustischen Signalgeber als Piezo-Schallwandler (7b) ausgebildet sind.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse des Sicherungsteils (1) und/oder der Zentraleinheit (10) zumindest teilweise transluzent oder transparent ist.
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52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (2) und/oder das Befestigungsteil (3) eine durch Sensormittel gebildete Meßschleife aufweisen.
53. Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die Meßschleife des Halteteils (2) und die Meßschleife des Befestigungsteils (3) in Serie geschaltet sind.
54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 52 oder 53, dadurch gekennzeichnet, dass die Meßschleife (n) bei dem Versuch auftrennbar sind, das Halteteil (2) von der Ware (200) oder das Befestigungsteil (3) von dem Befestigungspunkt oder das Halteteil (2) von dem Befestigungsteil (3), insbesondere durch Trennen der Verbindungsmittel (4), zu trennen.
55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 52 bis 54, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensormittel als elektrische Sensormittel, insbesondere als ohmsche, vorzugsweise metallfolienartige Leiterschleifen umfassende, oder als kapazitive Sensormittel bzw. als optische Sensormittel ausgebildet sind.
56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (2) bzw. das Befestigungsteil (3) eine Haftschicht (2a) zur Befestigung des Halteteils (2) an der Ware (200) bzw. zur Befestigung des Befestigungsteils (3) an dem Befestigungspunkt aufweist, die vorzugsweise aus doppelseitig klebendem Klebeband besteht.
57. Vorrichtung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass als doppelseitig klebendes Klebeband das von dem Unternehmen Beiersdorf unter der Handelsbezeichnung „Tesa-Power-Strip" vertriebene Klebeband verwendet wird.
58. Vorrichtung nach Anspruch 56 oder 57, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftschicht (2a) stärker an der Ware (200) bzw. an dem Befestigungspunkt haftet als an dem Halteteil (2) bzw. an dem Befestigungsteil (3) .
59. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 56 bis 58, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftschicht (en) (2a) eine Anfasslasche (2d) aufweist/aufweisen.
60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 52 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensormittel zumindest teilweise in die Haftschicht (2a) integriert sind.
61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 60, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger (6) in dem Befestigungsteil (3) bzw. in der Zentraleinheit (10) untergebracht ist.
62. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Befestigungsteil (3) bzw. in der Zentraleinheit (10) ein Batteriefach (8) vorgesehen ist.
63. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 62, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (2) einen ersten Haltebereich (2b) und einen - vorzugsweise flächenhaft ausgebildeten - zweiten Haltebereich (2c) aufweist, wobei der zweite Haltebereich (2c) flexibler ist als der erste Haltebereich (2b) .
64. Vorrichtung nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, dass eine Materialdicke im ersten Haltebereich (2b) größer ist als eine Materialdicke im zweiten Haltebereich (2c) .
65. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (3) eine Aufrollvorrichtung (9) aufweist.
66. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 65, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (4) als Kabel, insbesondere als Flachbandkabel, ausgebildet sind.
67. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 66, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (3) in das Halteteil (2) einhängbar und/oder einrastbar ist.
68. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 43 bis 67, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (3) und das Halteteil (2) mit Hilfe eines Magneten koppelbar sind.
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