Passivierung tiefer isolierender Trenngraeben mit versenkten Abdeckschichten
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bearbeitung oder Behandlung von Halbleiterscheiben mit isolierenden Trenngräben, für eine Herstellung integrierter Halbleiterschaltungen, insbesondere mit dem Ziel der Verringerung der Verbiegung der Prozeßscheiben, wodurch die Entstehung störender Kristallbaufehler im weiteren Prozeßverlauf verhindert wird. Auch das product by process Produkt ohne Stufen in der Deckschicht ist beansprucht.
Zur Integration von Niederspannungs-Logikelementen und Hochspannungs- Leistungselementen in ein und demselben Siliziumschaltkreis ist es nötig, Chipbereiche mit unterschiedlichen Potentialen voneinander zu isolieren. Eine Möglichkeit dazu ist die sogenannte dielektrische Trenngrabenisolation (dielectric trench isolation). Dabei wird eine erste vertikal wirkende Isolation zwischen Bauelement und Substrat durch eine vergrabene isolierende Schicht realisiert (üblicherweise bestehend aus Siliziumdioxid: SiO2, prinzipiell aber auch andere isolierende Schichten). Eine weitere lateral wirkende (vertikale) Isolation wird durch das Ätzen eines Grabens (Trench) bis auf die vergrabene isolierende Schicht einer SOI-Scheibe und ein anschließendes Wiederauffüllen dieses tiefen Grabens mit isolierenden Schichten (isolierender Trenngraben) erreicht. Dabei kann auch nur ein Teil oder lateraler Abschnitt des geätzten Grabens durch isolierendes Material aufgefüllt werden, das restliche Auffüllen des Grabens kann dann auch durch zumindest eine leitende Füllschicht (z.B. Polysilizium) erfolgen.
Durch sogenannte Planarisierungsschritte, z.B. geeignete Ätzverfahren oder chemisch mechanisches Polieren, wird eine Einebnung der Oberfläche erreicht.
Den repräsentativen Stand der Technik findet man z.B. in EP-A 1 184902 und EP-A 1 220 312. Der Arbeitsschritt zur Herstellung des isolierenden Trenngrabens liegt mitten im Prozeßablauf, d.h. es folgen weitere Hochtemperaturschritte. Während des nachfolgenden weiteren Fertigungsprozesses werden auch Oxidationsschritte zur Erzeugung von thermischen Oxidschichten benötigt. Dabei kommt es jedoch auch zu einer Oxidation an den vertikalen Seitenwänden innerhalb des isolierenden Trenngrabens. Bei der üblichen Verwendung von Polysilizium als Füllschicht kommt es zusätzlich zu einer Oxidation des Polysiliziums an der Oberfläche, aber auch innerhalb des verfüllten isolierenden Trenngrabens.
Aufgrund des größeren spezifischen Volumens des entstehenden Siliziumdioxids gegenüber dem des Polysiliziums kommt es zu erheblichen Druckspannungen in den oberflächennahen Bereichen der verfüllten Trenngräben und damit zu einer Aufweitung der Trenngräben, bzw. zu einer Verbiegung der Siliziumscheiben und zur Entstehung von Kristalldefekten in den angrenzenden monokristallinen Siliziumbereichen. Die
Kristalldefekte verschlechtern die Kenndaten der Bauelemente bzw. führen zu erhöhtem Ausschuß. Die Verbiegung wirkt sich negativ auf die Prozessierbarkeit der Halbleiterscheiben aus und führt auch darüber zu erhöhtem Ausschuß. Aus diesem Grund werden die Grabenbereiche mit einer sauerstoffundurchlässigen Schicht bzw. einem entsprechenden Schichtsystem abgedeckt, so wie es aus US-A 5,933,746 bekannt ist. Solche Abdeckungen sind auch in den Schriften US-A 5,581,110, US-A 2002/0025654, JP-A 2000-183156 und JP-A 63-003429 beschrieben. Der Nachteil der so bekannten strukturierten Abdeckschichten liegt darin, daß diese über die planare Oberfläche hinausragen, was im weiteren Bearbeitungsprozeß mit Nachteilen verbunden ist. Die Schichten bilden eine Stufe, die z.B. die Ausbildung von darüber hinwegführenden Leitbahnen stört, z.B. durch deren reduzierte Dicke an den Kanten. Die Abdeckschichten werden ferner durch einen zusätzlichen fotolithographischen Schritt definiert und anschließend geätzt, d.h. es muß zum einen eine Fotomaske erstellt und auf die Scheibe aufgebracht werden und es besteht zum anderen die Gefahr einer seitlichen Fehljustierung der Fotomaske.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verfahrensweise für die Erzeugung von Isoliergräben in SOI-Halbleiterscheiben anzugeben, welche die Nachteile der über die planare Halbleiteroberfläche hinausragenden Abdeckung der Isoliergräben beseitigt und hinsichtlich einer Fotolithographie eine Vereinfachung des Verfahrensgangs ermöglicht. Außerdem sind die Ausbeutesteigerung und eine Erhöhung der Zuverlässigkeit von integrierten Schaltkreisen, die neben Niederspannungs-Logikelementen auch Hochspannungs-Leistungselemente enthalten, zu beachten und zu erfüllen.
Die erfindungsgemäße Lösung schlägt ein Verfahren zur Herstellung einer Prozess- Scheibe vor, wobei die Herstellung die Behandlung oder Bearbeitung einer vorhandenen SOI-Scheibe ist, durch Einbringen von spezifisch ausgebildeten Trenngräben (Ansprüche 1 , 27, 31). Diese ermöglichen es, unterschiedliche Chipbereiche, welche in die aktive Halbleiterschicht eingebracht sind oder eingebracht werden, potentialmäßig besser zu trennen. Der eine Chipbereich kann auf einem
Potential und der andere Chipbereich auf einem anderen Potential liegen, wobei diese Potentiale einen sehr hohen Unterschied als Spannung bzw. Potentialdifferenz aufweisen können, so dass Niederspannungs-Logikelemente in einem Bereich und
Hochspannungs-Leistungselemente in einem benachbarten anderen Bereich vorgesehen sein können. Beide werden als "Elemente" in halbleitertechnischer Hinsicht als "Bauelemente" angesprochen und hier nicht weiter erläutert, da sie nach gängigen Methoden des Standes der Technik hergestellt werden können.
Die dielektrische Trennung erfolgt durch isolierende Gebiete, welche zumindest einen Graben, bevorzugt aber eine Vielzahl von Gräben aufweisen, welche die Chipbereiche voneinander trennen. Ausgehend von einer planaren Oberfläche, von der herab sich die Gräben erstrecken, reichen sie bis zu einer horizontal liegenden vergrabenen Isolierschicht, die bei SOI-Wafern vorhanden ist. Die Trenngräben weisen zumindest ein oxidierendes Material auf, beispielsweise ein zur Verfüllung dienendes Polysilizium, welches bei sauerstoffhaltiger Atmosphäre und bei einer Temperatur oberhalb der Raumtemperatur oxidiert. Die sauerstoffhaltige Atmosphäre erhält durch eine erfindungsgemäß eingebrachte Decke, welche in den oberen Bereich des Grabens abgesenkt ist, keinen Zugang zu den (isolierenden) Bereichen der Grabenverfüllung. Trotz dieser Deckschicht kann die Oberfläche planar ausgestaltet werden, also sowohl oberhalb des Grabens wie auch daneben und lateral davon beabstandet in den zumindest sich randseitig des Grabens erstreckenden Bereichen bis hin über die gesamte Oberfläche der aktiven Halbleiterschicht des SOI-Wafers.
Wenn dabei - bei dem Herstellprozess - "Hauptarbeitsgänge" genannt sind, so ist das so zu verstehen, dass diese Arbeitsgänge hier in den Vordergrund gestellt werden, bezogen auf das Ziel und die hier beschriebene und beanspruchte Erfindung, gleichwohl sollen andere Arbeitsgänge, wie das Einbringen und Prozessieren der Niederspannungs-Elemente und Hochspannungs-Elemente oder das Ätzen der Grabenstruktur nicht ausgeschlossen werden.
Es sind folgende Hauptarbeitsvorgänge vorgesehen, wenn die Bearbeitung oder Behandlung der Halbleiterscheibe in einem zeitlichen Abschnitt ihres gesamten Prozessablaufs hier herausgestellt wird. Es wird dabei nur ein Trenngraben herausgestellt, obwohl in einer prozessierten Wafer-Scheibe eine Vielzahl solcher Trenngräben vorhanden sind, die mehrere Gebiete für Hochspannungs- und Niederspannungselemente voneinander elektrisch isolieren. Zumindest einer dieser Gräben ist Gegenstand der Umschreibung und Beanspruchung, wobei dieses ohne weiteres auch auf eine Vielzahl solcher Gräben erstreckt werden kann.
Zumindest einer der vorhandenen Trenngräben wird mit Isolierschichten versehen, welche vertikalen Isolierschichten in die Tiefe des Grabens herabreichen, bis hin zur
horizontalen (vergrabenen) Isolierschicht. Gleichzeitig entsteht eine horizontale Isolierschicht auf der Oberseite der aktiven Halbleiterschicht. Die Verfüllsubstanz hat eine tiefste Einsenkung, welche noch oberhalb über einem Niveau der horizontalen Isolierschichten gelegen ist. Es entsteht also auch ein horizontaler Abschnitt der abgeschiedenen Verfüllsubstanz, die nicht nur den Trenngraben auffüllt, sondern auch oberhalb der horizontalen Isolierschichten zu liegen kommt und hier eine Verfüllsubstanz-Schicht bildet. Insoweit kann auch allgemeiner von "Erzeugung von Isolierschichten" gesprochen werden, die horizontale und vertikale Anteile bzw. Flächenabschnitte besitzen. Beide werden durch das Füllen des zumindest einen Trenngrabens bedeckt.
In einem weiteren Verfahrensschritt wird eine Planarisierung dieser Verfüllsubstanz- Schicht vorgenommen. Dieses ist eine "erste Planarisierung". Anschließend erfolgt eine definierte Rückabtragung, insbesondere ein definiertes Zurückätzen (Rückätzen), welches die Verfüllsubstanz im Grabeninneren betrifft, also unterhalb der planaren Oberfläche, welche durch die horizontalen Abschnitte der Isolierschicht gebildet wird. Dieses Abtragen in den Graben hinein sorgt für eine Reduzierung der Füllhöhe des Grabens mit der oxidierungs-empfindlichen Verfüllsubstanz. Dieses Abtragen wird auch als ein Über-Abtragen bezeichnet, welches bis in eine "definierte erste Tiefe" des Grabens reicht, jedenfalls weit oberhalb des Grabenbodens und nur im oberen Abschnitt, bevorzugt oberhalb der Hälfte der Grabentiefe oder sogar weit oberhalb dieser hälftigen Tiefe (Anspruch 21 , 22). Das Verfahren ist also für besonders tiefe Gräben geeignet (Anspruch 23, 24 und 25), die sich durch die gesamte aktive Halbleiterschicht bis zur vergrabenen Isolierschicht erstrecken, und nicht nur ein Stück weit in ein Halbleitersubstrat hinein. Damit kann Hochspannung von Niederspannung in unterschiedlichem Chipbereichen zuverlässig getrennt werden, bei einer Vermeidung von Oxidationseinflüssen an der Oberfläche des Grabens, wenn dieser Graben mit einem oxidations-empfindlichem Werkstoff gefüllt ist.
Um die für die Oxidationssperre vorgesehene Deckschicht in den Graben einzubringen bzw. unter die planare Oberfläche der aktiven Halbleiterschicht abzusenken, erfolgt ein Abtragen eines Stücks der Isolierschichten und ein weiteres Abtragen eines weiteren Stücks der Verfüllschicht.
Hier sind jeweils die vertikalen Anteile dieser Schichten betroffen oder gemeint, um ein annähernd gleiches Höhenniveau dieser Schichten im Trenngraben zu erhalten oder durch das zusätzliche Abtragen zu erreichen. Hinsichtlich der horizontalen Isolierschichten werden diese ebenfalls mit-abgetragen, so dass eine Oberfläche der
aktiven Halbleiterschicht freiliegt. Dieses Über-Abtragen, insbesondere eine definierte Überätzung schafft im Graben einen oben am Grabenrand liegenden Raum zur Aufnahme einer nun einzubringenden Deckschicht, die als Schicht oder Schichtsystem nach dem Auftrag über das Niveau der planaren Oberfläche hinausragt, aber nach unten bis zum annähernd gleichen Höhenniveau im Graben reicht, gestützt von den übrigen vertikalen Schichten im Graben, einer Verfüllschicht und einer beidseitig liegende Rest-Isolierschicht.
Nach dem Auftragen dieser Abdeckschicht, die zunächst umfangreicher aufgetragen wird als später benötigt, erfolgt ein weiteres Planarisieren. Dieses weitere Planarisieren reduziert die Decke, als funktionelle Umschreibung einer Schicht oder eines Schichtsystems, durch planares Abtragen, wie mit einen mechanisch-chemischen Polierprozess oder durch einen Lackplanarisierungs-Prozess, um wiederum die Oberfläche der aktiven Halbleiterschicht freizulegen, den Graben nach oben oxid-hemmend abzudecken und dennoch eine umfangreich sich erstreckende planare Oberfläche zu schaffen, insbesondere im Bereich des und um den Graben herum, so dass keine Stufen entstehen, welche die Ausbildung von horizontalen Leiterbahnen erschweren würden.
Alle beschriebenen Prozessschritte werden ohne einen zusätzlichen photolithographischen Schritt ermöglicht; die einzige Photomaske, welche benötigt wird, wird zur Herstellung der Gräben, hier des zumindest einen umschriebenen Grabens eingesetzt. Neben dem Fortfall weiterer Photomasken ist es auch nicht mehr erforderlich, diese mehreren photolithographischen Prozesse aufeinander zu justieren, so dass seitliche Fehljustierungen von Photomasken entfallen. Oxidationen können im oberen Bereich des Grabens nicht mehr stattfinden, thermische Spannungen werden vermieden (Anspruch 6), jedenfalls deutlich reduziert. Weitere Hochtemperaturschritte können sich an die Herstellung der Grabenstruktur anschließen, ohne Gefahr des Auftretens von thermischen Spannungen als Folge von entstehenden Oxidationen im Graben-Oberbereich. Die Prozessierbarkeit der Scheibe wird verbessert, so dass auch die Ausbeute gesteigert werden kann.
Wenn mehrere Schichten als Schichtsystem eingesetzt werden, kann zumindest eine der mehreren Schichten besonders ausgebildet werden. Dabei kann zum einem eine Getterfähigkeit von Ionen beachtet werden, wie auch ein bestimmter
Ausdehnungskoeffizient. Die abgesenkte Abdeckung des Trenngrabens erlaubt es, eine gegenseitige negative Beeinflussung von Schaltungsbereichen und Grabenbereichen auszuschließen, so das Vermeiden des Wandems von Ionen. Eine Schichtkomponente
kann auch zur Einstellung des Ausdehnungs-Koeffizienten des Gesamtsystems dienen (Anspruch 2, Anspruch 4).
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von Siliziumnitrid als sauerstoff- undurchlässige Deckschicht (Anspruch 3).
Das durch das Verfahren hergestellte Produkt oder Zwischenprodukt als prozessierte Scheibe oder Prozessscheibe im Sinne einer zumindest teilweise bearbeiteten SOI- Halbleiterscheibe ist Gegenstand des Anspruchs 26. Hier werden die strukturellen Eigenschaften der durch Anspruch 1 geprägten Prozessscheibe als gegenständlicher Schutz beansprucht. Der Fachmann ist in der Lage, die Struktur der durch das Verfahren behandelten oder bearbeiten Wafer-Scheibe aus Anspruch 1 zu erkennen, so dass ein Bezug auf das Herstellprodukt eines Arbeits- und Herstellverfahrens möglich ist.
Anspruch 28 umschreibt in Klarschrift die strukturellen Merkmale ohne "Prozess".
Ein alternatives Verfahren gibt in weniger Worten und knapperer Darstellung die Verfahrensabfolge wieder (Anspruch 31), zugehörige Ausgestaltungen sind Gegenstand der diesbezüglich abhängigen Ansprüche.
Die durchgehend flache Oberfläche bezieht sich auf die Deckschicht und die benachbarten Bereiche, die für Niederspannung und Hochspannung vorgesehene Chipbereiche sind (Anspruch 7). Die Ebene verläuft flach und bildet keine Stufen. Die in den Graben abgesenkte Deckschicht bildet auch eine lateral wirkende elektrische Isolation, die über die gesamte Grabenbreite hinweg reicht, ohne dass vertikale Isolierschichten an den Grabenwänden im Höhenbereich dieser Deckschicht beteiligt sind (Anspruch 13). Letztere Isolationen werden beispielsweise durch thermische Oxidation aufgebracht, und später hinsichtlich des horizontalen Anteils ganz abgetragen, hinsichtlich des vertikalen Anteils aber nur ein Stück weit, um für die abgesenkte Deckschicht Platz zu machen (Anspruch 8, Anspruch 10). Das Rückabtragen ist definiert und erfasst damit nur ein kleineres Stück der vertikalen Abschnitte (Anspruch 12) im Graben. Dennoch erfolgt das Abtragen im Graben auf der gesamten Grabenbreite zwischen den beiden Grabenwänden, welche von den benachbarten Abschnitten der aktiven Halbleiterschicht bestimmt sind (Anspruch 10).
Es versteht sich, dass die Deckschicht dielektrisch isolierend ist. Es versteht sich auch, dass die Deckschicht eine Oxidsperre für den darunter befindlichen Füllwerkstoff bildet. Diese Deckschicht wird ohne eine Maske hergestellt (Anspruch 12).
Eine dielektrische Isolierung mit Trenches wird zwar auch von der US-A 2003/0013272 (Hong) oder von der US-A 2003/0235975 (Tran) erreicht. Hier enden die Gräben bzw. deren Tiefe aber im homogenen Halbleitermaterial, und im Endstadium des Herstellungsprozesses wird meist eine dem Oberflächenniveau der Halbleiterscheibe entsprechende durchgängige planare Oberfläche nicht erreicht. In erster Schrift bleibt die freie Oberfläche von einer Doppelschicht bedeckt und ist nicht planar. In der zweitgenannten Schrift werden die Trenches zur Trennung von Gebieten verwendet, die unterschiedlich dotiert sind. Diese sind nicht für unterschiedliche Potentiale, wie Hochspannung und Niederspannung vorgesehen, bzw. zur Aufnahme von Leistungselementen und Logikelementen, so dass die Gräben in Abmessung und Ausführung auch ganz anderen, dort sehr reduzierten Potentialdifferenzen im Stand der Technik standhalten müssen.
Die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen mit zwei Halbleiterscheiben unter Zuhilfenahme der Zeichnung erläutert und ergänzt.
Figur 1 veranschaulicht einen Stand der Technik.
Figur 2 zeigt ein Beispiel eines erfindungsgemäß abgedeckten Grabens.
Figur 3a bis
Figur 3f sind Stationen von Hauptverfahrensschritten einer Isoliergrabenherstellung mit einem planaren Abschluss der sauerstoffundurchlässigen Abdeckschicht, wie z.B. in Figur 2 dargestellt.
Figur 4 ist eine im Größenmaßstab realisierte Grabenstruktur.
Figur 1 veranschaulicht einen Trenngraben im vertikalen Schnitt einer SOI-Scheibe, bei dem Abdeckschichten 8,9 vorgesehen sind. Die Abdeckschichten 8 und 9 liegen auf der planaren Oberfläche F' der aktiven Halbleiterschicht 3, wodurch eine nachteilige Stufe bei Fx entsteht. Der isolierende Trenngraben T trennt zwei Gebiete unterschiedlicher Potentiale, wobei diese Gebiete 6,7 dargestellt sind, aber die unterschiedlichen Potentiale erst in der Anwendung einer fertig prozessierten und zu Bauteilen vereinzelten Scheibe mit den zugehörigen Halbleiterelementen entsteht. Außer dem Graben T wird eine dielektrische Isolation von der vergrabenen isolierenden Schicht 2 und den beiden Isolierschichten 4a,4b, gemeinsam als "Isolierschichten 4" erreicht. Die planare Oberfläche F1 der aktiven Halbleiterschicht hat in der abgedeckten Ausführung nach Figur 1 zumindest zwei laterale Stufen, wodurch die eingangs beschriebenen Nachteile entstehen.
Das SOI-Beispiel der Figur 1 zeigt zunächst eine Trägerschicht 1 , eine darauf angeordnete Isolierschicht 2 und die aktive Halbleiterschicht 3, die hier bereits durch den Graben T mit seinen vertikalen Isolierschichten 4a,4b und einer Füllschicht 5 strukturiert ist. Dennoch soll diese Schicht 3 durchgehend als aktive Halbleiterschicht benannt werden, mit der vergrabenen Isolierschicht 2, die von den vertikalen Isolierabschnitten 4a,4b der Isolierschicht 4 erreicht wird.
In Figur 2 ist ein Beispiel einer neuen Grabenstruktur gezeigt. Hier ist die Deckschicht 9 so vorgesehen, dass sie mit der planaren Oberfläche F der Halbleiterscheibe eine Ebene bildet, d.h. es existiert keine Stufe oder Kerbe mehr. Insbesondere im Grabenbereich und daneben sind keine Stufen vorgesehen, da die Deckschicht 9 in den Graben abgesenkt ist. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Elemente, wobei im folgenden ein Herstellungsverfahren beschrieben wird, mit dem die Struktur nach Figur 2 erreicht wird.
In der Verwendung ist der eine Chipbereich 6 und der andere Chipbereich 7 mit Niederspannungs- bzw. Hochspannungselementen strukturiert, welche nach der hier beschriebenen Einbringung einer neuen Grabenstruktur entsteht, durch hier im einzelnen nicht dargelegte Prozessschritte von Halbleiterbauelementen, die aber als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. Es ist lediglich anzugeben, dass ein erstes Potential (P1) dem Chipbereich 6 und ein zweites Potential (P2) dem Chipbereich 7 zugeordnet sind. Diese Chipbereiche sind Abschnitte von der aktiven Halbleiterschicht 3, die bevorzugt aus Silizium ist.
Zu der früheren, gestuften, in Figur 1 dargestellten Grabenstruktur ist noch zu sagen, dass die Anordnung des Grabenbereichs T (T steht für "Trench") und der beiden Potentialbereiche P1 (Gebiet 6) und P2 (Gebiet 7) auch festgelegt wird, insoweit besteht kein Unterschied. Lediglich anzumerken ist, dass die gestufte Abdeckung im Stand der Technik mit einer Oxidschicht 8 arbeitet, die den Graben 5,4a,4b bzw. die darin enthaltenen Füllschichten abdeckt, und zusätzlich von einer Abdeckung 9' bedeckt ist, welche den isolierten Trenngraben zusätzlich bedeckt, z.B. aus Si3N4.
Kurz zusammengefasst soll ein bevorzugtes Verfahren anhand der Figurenreihe der Figur 3a bis Figur 3f veranschaulicht werden. Der durch Ätzung bis auf die vergrabene Isolierschicht 2 geschaffene Trenngraben gemäß Figur 3a, hier 5a benannt, wird mit Isolierschichten 4 versehen, z.B. durch eine thermische Oxidation. Es entsteht die Grabenstruktur gemäß Figur 3b. Nach Auffüllen des Grabens 5a', z.B. mit einem Polysilizium 5 über die planare Ebene 4c hinaus, unter Ausbildung einer Struktur nach Figur 3c, wird die Verfüllsubstanz 5 planarisiert und anschließend definiert rückgeätzt, wie Figur 3d zeigt.
Dann folgt eine weitere Rückätzung der Isolierschichten 4 mit einer definierten Überätzung, so dass die beiden Schichten 4 und 5 in etwa gleiches Niveau haben, wie Figur 3e veranschaulicht. Anschließend wird die Abdeckschicht 9 aufgebracht und anschließend planarisiert, wie Figur 3f veranschaulicht. Das kann durch ein mechanisch-chemisches Polieren oder durch einen Lackplanarisierungs-Prozess geschehen, die bekannt und nicht dargestellt sind.
Das dargestellte Verfahren benötigt außer der Maske für den Trenngraben 5a, die hier nicht dargestellt ist, keine weiteren fotolithographischen Masken, um die Trenngraben- Abdeckung herzustellen.
Der isolierende Trenngraben kann auch so abgedeckt werden, dass eine gegenseitige negative Beeinflussung der Schaltungsbereiche und des Grabeninnem im weiteren technologischen Prozess ausgeschlossen werden kann, z.B. das Wandern von Ionen. Beim Erzeugen von Schichtsystemen mit entsprechenden Eigenschaften kann auch eine Schichtkomponente zur Einstellung des Ausdehnungs-Koeffizienten des Gesamtsystems dienen.
In einer detaillierten Ausführung wird einerseits das bisherige Verfahren erläutert und ergänzt. Die detaillierte Ausführung kann aber auch so betrachtet werden, dass sie als weiteres Ausführungsbeispiel von alternativen Verfahren angesehen wird, welche in der Lage sind, das Produkt nach Figur 2 herzustellen, dessen reale Größe und Gestalt die Figur 4 veranschaulicht.
Die mit einer ersten Maske hergestellte Grabenstruktur, von der ein Graben im Querschnitt dargestellt ist, ist als Maske nicht gesondert dargestellt, nur das
Verfahrensergebnis. Der Graben 5a, der in Tiefenrichtung des Papiers längs verläuft, hat die Tiefe hO. Diese trennt den linken Bereich für beispielsweise hohes Potential P1 von dem rechten Bereich für beispielsweise niederes Potential P2. Der Trenchbereich T, welcher den Graben symbolisiert, schafft eine dielektrische Isolation, die im folgenden beschrieben wird. Unterhalb der Chipbereiche 6,7 am Ende der aktiven Halbleiterschicht 3 wird eine horizontal vergrabene Schicht 2 angenommen, die Folge der verwendeten Ausgangsscheibe ist, namentliche eine SOI-Scheibe, die zusätzlich noch eine Trägerschicht 1 besitzt. Die vergrabene Schicht 2 ist durch den Graben bereits ein Stück weit geöffnet, wird aber gemäß den folgenden Verfahrensschritten wieder dielektrisch isolierend geschlossen, um die Potentialdifferenz P1-P2 sperren zu können.
Isolierschichten 4 werden durch thermisch Oxidation nach Figur 3b aufgebracht, so dass der Graben 5a eine reduzierte Breite b1 erhält. Die vertikalen Abschnitte dieser Isolierschichten sind 4a und 4b, gegenüberliegend und an den Wänden des Grabens aufgebracht. Horizontale Abschnitte 4a' und 4b1 gehören zu den Isolierschichten, die auf der freien aktiven Halbleiterschicht 3 aufgebracht werden, zusammen mit den vertikalen Schichtabschnitten. Es entsteht ein in der Breite reduzierter Graben 5a1, der tiefer ist, weil die horizontalen Abschnitte 4a', 4b' etwas an vertikaler Höhe auf die Oberseite der aktiven Halbleiterschicht 3 auftragen.
Die beiden zu isolierenden Chipbereiche 6,7 sind durchweg in der gesamten Figurenfolge 3 unverändert.
Es folgt ein Verfahrensschritt zur Auffüllung des Grabens 5a'. Diese Auffüllung erfolgt so, das zumindest der eine Trenngraben mit einer Verfüllsubstanz gefüllt wird, wobei eine tiefste Einsenkung 5c einer an der Oberfläche gebildeten Verfüllsubstanz-Schicht 5', 5" an ihrer Oberseite über einem Niveau 4c der durch die Isolierschichten 4 (deren horizontalen Abschnitten) gebildeten planaren Oberfläche zu liegen kommt. Die Einsenkung ist nicht maßstabgerecht und real dargestellt, sondern nur symbolisch. Ihr tiefstes Niveau 5c hat einen Höhenabstand h6 von der als Bezugsfläche verwendeten planaren Oberfläche 4c. Das Füllen des Trenngrabens mit der Verfüllsubstanz bildet einen ersten Abschnitt 5*, der auch vertikale Verfüllschicht genannt wird. Zwei horizontale Verfüllschichten mit derselben Verfüllsubstanz sind 5' und 5" benannt, diesseits und jenseits des Grabens bzw. oberhalb der diesseitigen horizontalen Isolierschicht 4a' oder der jenseitigen horizontalen Isolierschicht 4b'. Im Grabenbereich 5* hat die horizontale Verfüllschicht eine Einsenkung.
Die Dicke des horizontalen Abschnitts 5', 5" der Verfüllsubstanzschicht 5 ist mit h5 benannt und etwas stärker als die Stärke der Isolierschichten 4.
Das Auffüllens des Grabens mit dem vertikalen Abschnitt 5* der Verfüllsubstanz erfolgt mit anderen Worten "über die planare Ebene 4c hinaus", was ein Auftragen der
Verfüllsubstanz bedeutet. Diese Angabe, der Erstreckung über die Ebene 4c hinaus, ist durch die Ebene definiert, welche den Abstand h5 in Höhenrichtung besitzt. Dies bezieht sich auf Figur 3c.
In einem nicht dargestellten Zwischenschritt zur Figur 3d werden die horizontalen Abschnitte 5', 5" der Verfüllsubstanz-Schicht planarisiert, also abgetragen, so dass die Isolationsschichten, respektive ihre horizontalen Abschnitte 4a',4b' wieder freigelegt werden. Dieses ist die erste Planarisierung.
Es geschieht ein anschließendes definiertes Rückabtragen, insbesondere in Form eines Rückätzens zum Erhalt der Grabenstruktur nach Figur 3d. Dieses Abtragen eines vertikalen Abschnitts der Verfüllsubstanz 5* betrifft ein Stück der Verfüllsubstanz im Grabeninnem und erreicht eine definierte Tiefe h7. Diese Tiefe reicht unter die vorher genannte Bezugsebene 4c, welche jetzt durch die freigelegte Oberseite der horizontalen Abschnitte der Isolierschicht 4 gebildet wird. Die Rückätzung der vertikalen Verfüllschicht erfolgt aber auch tiefer als eine zweite Bezugsebene 4d, welche durch die Oberseite der aktiven Halbleiterschicht 3 definiert wird.
Es entsteht ein Höhenniveau h8 im Graben 5a', welcher von der eingefüllten Verfüllsubstanz, insbesondere einem Polysilizium, eingenommen wird. Die erreichte rückgeätzte definierte Tiefe, wobei das Rückätzmaß mit h7 und das Restmaß mit h8 benannt ist, erreicht nur einen geringen Abschnitt der Tiefe des Grabens nach Figur 3d. Es ist nicht tiefer rückgeätzt als bis zur Hälfte der Grabentiefe, bevorzugt nur etwa % der Grabentiefe oder weit weniger, welches in anderen Ausführungsbeispielen erreicht werden kann.
Ein reales Maß veranschaulicht Figur 4.
Es folgt dann eine weitere Rückätzung der Isolierschichten 4, wobei hier die horizontalen Isolierschichten 4a', 4b' und ein Stück der vertikalen Isolierschichten 4a,4b betroffen sind. Mit dieser Rückätzung erfolgt auch eine definierte Überätzung der vertikalen Verfüllschicht 5', so dass im Ergebnis der Figur 3e die drei vertikalen Schichten 4a, 5* und 4b in etwa ein gleiches Höhenniveau besitzen. Diese Höhennivau erfolgt durch die Rückätzung um das Maß h9, bezogen auf die Oberfläche 4d der aktiven Halbleiterschicht 3. Die tatsächliche Rückätzung zum Erhalt der Figur 3e gegenüber der Figur 3d ist aber größer, nachdem die horizontalen Isolierschichten 4b' und 4a' ebenfalls abgetragen werden.
Abgetragen wird also ein Stück der Isolierschichten und ein Stück der vertikalen Verfüllschicht zur Erreichung und Bildung eines Aufnahmebereichs, der zwischen den Grabenwänden liegt und tiefer gelegen ist als die Oberfläche der aktiven Halbleiterschicht 3. Diese tritt nach Figur 3e freigelegt zutage.
Die geschaffene Öffnung hat eine Breite b9 und eine Tiefe h9, letztere bezogen auf die Oberfläche 4d. Das Aufbringen einer Deckschicht 9 füllt dieses tiefer gelegte Volumen auf und deckt gleichzeitig die Ebene 4d ab, so dass sie über das Niveau der planaren Oberfläche hinausragt. Das Hinausragen ist in vertikaler Richtung nach oben verstanden, gleichzeitig erstreckt sich die Deckschicht nach ihrer Abscheidung auf die Oberfläche 4d der aktiven Halbleiterschicht 3 auch nach unten, bis zum annähernd gleichen Höhenniveau im Grabenbereich. Letzteres entspricht dem Höhenniveau der Ebene 4d abzüglich h9.
Dieser Zwischenschritt ist nicht dargestellt. Dargestellt ist dann das Ergebnis des nächsten Zwischenschritts, bei dem ein abtragendes Planarisieren erfolgt, beispielweise durch eine mechanisch-chemische Polierung oder durch einen Prozess der Lackplanarisierung. Das diesbezügliche Verfahrensergebnis zeigt Figur 3f, wobei das
beschriebene Volumen der Figur 3e mit einer Deckschicht 9 verfüllt ist, gleichzeitig aber die Oberfläche auf dem Niveau 4d eine durchgehende Fläche ergibt, welche mit F bezeichnet ist. Die aktive Halbleiterschicht 3 ist ebenfalls freigelegt. Die Trenngraben- Abdeckung 9 wird so ohne eine zusätzliche Maske erhalten. Sie sichert die Sperrung einer potentiellen Oxidation der Verfüllmasse 5* ab, kann gleichzeitig lateral isolieren, und erstreckt sich zwischen den beiden Grabenwänden, ohne Zwischenlage einer der beiden vertikalen Abschnitte 4a, 4b der Isolierschicht 4.
Nicht dargestellt sind mehrere Schichten als Schichtenfolge an der Stelle der Einzelschicht 9 nach Figur 3f. Hier können einzelne Schichten bestimmte Eigenschaften aufweisen, um Ausdehnungsverhalten oder Getterfähigkeit von Ionen zu beeinflussen.
Wird nur eine Schicht 9 vorgesehen, die eine "Decke" des Grabens bildet, kann sie aus Siliziumnitrid gestaltet sein. Sie ist nicht sauerstoff-durch lässig und elektrisch ausreichend isolierend.
Die Abstimmung aus Verfüllsubstanz 5* und Abdeckschicht 9 sorgt für das Vermeiden einer Verbiegung der Halbleiterscheibe im weiteren Prozess. Der obere Bereich des verfüllten Grabens kann nicht oxidieren, so dass auch keine unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten entstehen. Die Abstimmung der vertikalen Isolierschichten, der Verfüllschicht und der Decke erfolgt zielgerichtet.
Trotz dieser erreichten Stabilität und Prozesssicherheit wird eine Oberfläche F erzielt, die keine Stufen aufweist. Dies betrifft insbesondere den Grabenbereich und die benachbarten Zonen.
Es stört nicht, wenn die Verfüllsubstanz 5* elektrisch leitfähig ist, nachdem die dielektrischen Isolierschichten 4a,4b vorgesehen sind. Es stört auch nicht, dass diese Verfüllschicht oxidationsfähig ist, weil die Deckschicht 9 insoweit eine Sperre gegen Oxidationen in folgenden Hochtemperatur-Schritten bietet.
Zur Tiefe der Abtragung war bislang bei einem Übergang von Figur 3c zur Figur 3d erwähnt worden, dass die Tiefe des Grabens nur ansatzweise erreicht wird und das abgetragene Stück der Tiefe h7 und h9 nur ein geringes Volumen der Verfüllsubstanz 5* erfasst. Dies ist Folge einer sehr tiefen Grabenstruktur, die für hohe
Isolationsfestigkeit und eine relativ starke aktive Halbleiterschicht steht. Die Tiefe des Grabens und die Breite des Grabens kann in einem Aspektverhältnis zusammengefasst werden. Dieses Aspektverhältnis liegt oberhalb von 10:1 (Tiefe zu Breite), insbesondere
oberhalb von 15:1. Mit anderen Worten handelt es sich um einen tiefen, schmalen Graben, was Figur 4 eindrucksvoll belegt.
In gleicher Weise war auch die Tiefe der zweiten Über-Ätzung zum Erhalt der Figur 3e bemessen. Hier wird auch nicht tiefer abgetragen als bis höchstens zur Hälfte der Grabentiefe, meist und bevorzugt aber viel früher, um die Stärke der Deckschicht nicht zu stark anwachsen zu lassen. Hier ist bevorzugt ein Maß von etwa % der Grabentiefe oder weit weniger, bei Bemessung der Grabentiefe so, wie in Figur 3e oder Figur 4 dargestellt. Die Grabentiefe in der Figur 3d bemisst sich anders, nachdem hier nur horizontale Isolierschichten vorgesehen sind, die aber in ihrer Erstreckung keine zu großen Auswirkungen haben, nur zur Verdeutlichung übertrieben dargestellt sind.
Die Dicke der Schicht 9 kann kleiner 1μm sein.
Bezugszeichen
1 : Halbleiterscheibe (Substrat)
2: vergrabene isolierende Schicht, z.B. SiO2
3: bauelementetragende aktive
Halbleiterschicht(en)
4: isolierende Schicht, z.B. SiO2 (als
Schichtabschnitte 4a;4b)
5: Füllschicht, z.B. Polysilizium, u.U. leitend
6: aktiver Siliziumbereich auf Potential 1
7: aktiver Siliziumbereich auf Potential 2
8: Oxidschicht (Pad Oxid)
9: Abdeckung des isolierenden Trenngrabens, z.B.
Si3N4
F: Oberfläche (planare)