WO2005087438A2 - Einhandspannzwinge - Google Patents

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WO2005087438A2 PCT/EP2005/050811 EP2005050811W WO2005087438A2 WO 2005087438 A2 WO2005087438 A2 WO 2005087438A2 EP 2005050811 W EP2005050811 W EP 2005050811W WO 2005087438 A2 WO2005087438 A2 WO 2005087438A2
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Spannwerkzeug, insbesondere Spannzwinge mit ei­ner Schiene (1) zugeordneten, jeweils eine Spannbacke (2, 3) tragenden ersten und zweiten Spannbackenträgern (4,5) von denen mindestens der erste Spann­backenträger (4) mittels eines Schrittschaltgetriebes (6) entlang der Schiene (1) in eine Richtung verlagerbar ist und mittels einer lösbaren Rückdrücksperre an einer Verlagerung in die Gegenrichtung gehindert ist. Wesentlich ist, dass auch der zweite Spannbackenträger (5) eine lösbare Rückdrücksperre (8) aufweist und entlang der Schiene (1) verlagerbar ist.

Description

Einhandspannzwinge
Die Erfindung betrifft ein Spannwerkzeug , insbesondere Spannzwinge mit einer Schiene zugeordneten, jeweils eine Spannbacke tragenden ersten und zwei- ten Spannbackentragern von denen mindestens der erste Spannbackenträger mittels eines Schrittschaltgetriebes entlang der Schiene in eine Richtung verlagerbar ist und mittels einer lösbaren Rückdrücksperre an einer Verlagerung in die Gegenrichtung gehindert ist.
Ein Spannwerkzeug der vorbeschriebenen Art ist aus der DE 19731579 A 1 vorbekannt. Dort ist der erste Spannbackenträger gegenüber der Schiene verlagerbar. Der zweite Spannbackenträger sitzt zwar umwendbar jedoch ortsfest am Ende der Schiene.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dass gattungsgemäße Spannwerkzeug gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden. Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass auch der zweite Spannbackenträger entlang der Schiene verlagerbar ist. Ihm soll eine lö sbare Rückdrücksperre zugeordnet sein. Die Rückdrücksperren der beiden Spannbackenträger wirken in entgegengesetzte Richtung, so dass die Spannbacken in einer Spannstellung aufeinander zu oder in eine Spreizstellung voneinander weg verlagert werden können. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorge- sehen, dass das Schrittschaltgesperre und/ oder die Rückdrücksperren einen gegen die Rückstellkraft einer Feder verlagerbaren Klemmhebel aufweisen. Jeder dieser Klemmhebel kann eine Klemmkante ausbilden, mit der der Klemmhebel mit Schiene verkantet werden kann. Hierzu durchragt die Schiene vorzugsweise ein Fenster des Klemmhebels. Zwei sich diametral gegenüber- liegende Kanten des Fensters bilden die Klemmkanten. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste Spannbackenträger mit einer sich einendig an der Schiene und anderendig am ersten Spannbackenträger abstützenden Feder zusammenwirkt. Die Feder wirkt bevorzugt in Spannrichtung des ersten Spannbackenträgers. Es ist vorgesehen, dass die sich am Ende der Schiene abstützende Feder den Spannbackenträger in Spannrichtung beaufschlagt, wobei die in Gegenrichtung wirkende Rückdrücksperre eine der Federkraft entgegen gerichtete und diese übersteigende Haltekraft ausübt. Zufolge dieser Ausgestaltung wirkt auf den ersten Spannbackenträger eine Spann- backenfeder. Bei nicht betätigter Rückdrücksperre hält die Rückdrücksperre der Kraft der Spannbackenfeder stand, wenngleich durch Überwinden der von der Rückdrücksperre in die Spannrichtung lediglich aufgebrachten Reibkraft der erste Spannbackenträger auch in Spannrichtung verlagerbar ist. Dies kann beispielsweise durch Betätigen des Schrittschaltwerkes erfolgen. Wird hinge- gen die Rückdrücksperre in die Lösestellung verbracht, kann der erste Spannbackenträger in beide Richtungen verlagert werden. Die Verlagerung entgegen der Spannrichtung ist mit einer Kompression der Spannbackenfeder verbunden. Die Verlagerung in Spannrichtung wird von der sich entspannenden Spannbackenfeder bewirkt. Der Weg dieser Verlagerung kann durch einen Schienenanschlag begrenzt sein. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine einfachere Positierung des Spannwerkzeuges am Werkzeug gegeben. Die Spannbackenfeder kann gespannt werden. Die dem ersten Spannbackenträger zugeordnete Spannbacke kann in eine Anlagestellung an eine Seite des Werkstückes gebracht werden. Der zweite Spannbackenträger kann in Spannrichtung ohne Lö sen der ihm zugeordneten Rückdrücksperre verlagert werden, bis seine Spannbacke kurz vor der entsprechenden Anlagefläche des Werkstückes Hegt oder das Werkstück bereits berührt hat. Wird dann die Rückdrücksperre der ersten Spannbacke aufgehoben, so verlagert die Spannbackenfeder die Schiene solange, bis sich beide Spannbacken in einer berührenden Anlage am Werk- stück befinden. Durch ein- oder mehrmalige Betätigung des dem Schrittschaltwerk zugeordneten Spannhebels können die Spannbacken in eine Spannstellung gebracht werden. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Klemmhebel der Rückdrücksperre des ersten Spannbackenträgers starr mit einer Freigabehandhabe verbunden ist. Diese Freigabehandhabe kann ein Fenster des Handgriffes durchragen. Die oben genannte Reibkraft, die eine Verlagerung des ersten Spannbackenträgers durch die Spannbackenfeder in Spannrichtung verhindert, wird vorzugsweise von einer Blattfeder aufgebracht. Diese Blattfeder liefert die Rückstellkraft, gegen welche die Freigabehandhabe von einer Sperr- in eine Lösestellung verlagert wird. Die Blattfeder kann in einer Höhlung eines Handgriffes des ersten Spannbackenträgers einliegen. Ein freies Ende der Blattfeder kann einen Fortsatz des Klemmhebels unterragen. Der Klemmhebel kann eine Z-Form aufweisen, wobei die Freigabehandhabe dem freien Z-Schenkel zugeordnet ist. Die Freigäbehandhabe kann daumenbe- tätigt werden, sie liegt auf einer der Betätigungshandhabe des Schrittgetriebes abgewandten Seite eines Handgriffs.
Die oben genannte Aufgabe wird weiterhin auch dadurch gelöst, dass jede der beiden Spannbacken je um eine Achse schwenkbar am Ende eines Armes des zugeordneten Backenträgers sitzt, wobei das Ende des Armes eine gerundete oder eine dachartige Fläche ausbildet. Diese Fläche kann einem Anschlagsso k- kel oder einem Stützsockel zugeordnet sein. Mit zwei Wangen der Spannbacke ist letztere an diesem Sockel angelenkt, so dass die Spannbacke in ihren beiden extremen Neigungsstellungen eine Anschlagstellung erreicht. Dabei kann die Spannbackenrückseite endweder die dachartige Fläche tangieren oder in jeder Schwenkstellung auf der gerundeten Fläche abgestützt werden.
Die oben genannte Aufgabe wird ferner durch mindestens einen zwischen den beiden Spannbackentragern verschieblich der Schiene zugeordneten, eine Werkstückstützfläche ausbildenden Reiter gelöst. Der Reiter kann in eine Position zwischen den beiden Spannbacken gebracht werden. In dieser Position dient die Stützfläche des Reiters der Abstützung des Werkstückes. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Spannwerkzeug stationär benutzt wird. Hierzu kann einer der beiden Spannbackenträger rückwärtig des Spannarmes eine Auflagefläche ausbilden, mit der das Spannwerkzeug auf einer Werkbank aufgelegt werden kann. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass auch der Reiter eine von der Stützfläche abgewandte Auflagefläche aufweist. Diese fluchtet vorzugsweise mit der Auflagefläche des Spannbackenträ- gers. Insbesondere fluchtet diese Auflagefläche mit der Auflagefläche des zweiten Spannbackenträgers. Der erste Spannbackenträger braucht keine Auflagefläche zu besitzen. Es reicht aus, wenn diesem Spannbackenträger ggf. ein Reiter zugeordnet ist. Bei diesem Reiter kann es sich um einen zweiten Reiter handeln, der werkbankkantennah auf der Oberseite der Werkbank aufliegt. Der aus Lösehebel, Handhabe und Spannhebel bestehende Betätigungsmechanismus der ersten Spannbacke kann dabei vor der Werkbankkante angeordnet sein. Zur Vermeidung ungünstiger Hebelkräfte durch ein überstehendes freies Ende der Schiene, ist die Verschiebbarkeit der Schiene gegenüber beiden Spannbackentragern von Vorteil. Die Schiene kann so den beiden Spannbacken- trägem zugeordnet werden, dass ihr Überstand über die Werkbank ragt, so dass auf den werkbankkantennahen Reiter keine Hebelkräfte wirken, die das Spannwerkzeug von der Werkbank kippen lassen könnten. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Betätigungsabschnitt des Klemmhebels des insbesondere zweiten Spannbackenträgers in eine der Auflagefläche zugeordneten Mulde ragt. Diese Mulde ist eine Griffmulde. Wird das Spannwerkzeug stationär auf der Oberseite einer Werkbank aufliegend verwendet, so ist ein Zugriff zum Betätigungsabschnitt des Klemmhebels nicht möglich. Die Rückdrücksperre des zweiten Spannbackenträgers ist damit nicht betätigbar. Die den Klemmhebel beaufschlagende Feder kann dem Rand der Mulde zugeordnet sein. Von Vorteil ist es, wenn der im Wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweisende Reiter mit dem ihm zugeordneten Spannbackenträger Idipsverbindbar ist. Hierzu kann der Spannbackenträger eine Federzunge aufweisen, die in eine korrespondierende Rastausnehmung des Reiters ein- geklipst ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in der Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung mit teilweise vorgespannter Spannbackenfeder,
Fig. 2 eine Darstellung Fig. 1 mit bis an einen Anschlag 15 verlagertem ersten Sp annbackenträger,
Fig. 3 eine Darstellung gemäß Abschnitt IH-ILI in Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung gemäß Fig. 3 in einer verkippten Stellung der Spannbacke,
Fig. 5 eine Darstellung gemäß Fig. 3 mit in anderer Richtung verkippten Spannbacke,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß der Linie VI- VE in Fig. 3,
Fig. 7 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Seitenansicht mit zwischen den beiden Spannbacken angeordneten Reitern,
Fig. 8 eine Darstellung gemäß Fig. 7, bei der die Reiter mit den zugeordne- ten Spannbacken khpsverbunden sind,
Fig. 9 eine Darstellung gemäß Fig. 7, bei der ein Reiter mit dem ersten Spannbackenträger klipsverbunden ist,
Fig. 10 einen Schnitt gemäß der Linie X-X durch einen Reiter,
Fig. 11 einen Schnitt gemäß der Linie XI-XI in Fig. 9,
Fig. 12 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 13 eine vergrößerte Darstellung einer Spannbacke gemäß der Linie XILT- XLπ in Fig. 12,
Fig. 14 eine Darstellung gemäß Fig. 13 in einer extremen Kipp Stellung der Spannbacke,
Fig. 15 eine Darstellung gemäß Fig. 13 mit einer anderen extremen Kippstellung der Spannbacke und
Fig. 16 einen Schnitt gemäß der Linie XVI-XVI in Fig. 13.
Das in den Figuren 1 bis 6 dargestellte erste Ausführungsbeispiel ist eine Einhandspannzwinge mit einem ersten Spannbackenträger 4, der an einem Arm 21 um eine Achse 19 schwenkbeweglich eine Spannbacke 2 trägt. Der erste Spann- backenträger 4 ist auf einer, einen rechteckigen Querschnitt aufweisenden Metallschiene 1 verschieblich. Mit der Bezugsziffer 14 ist die Spannrichtung des ersten Spannbackenträgers 4 dargestellt. In die Richtung 14 kann der erste Spannbackenträger 4 verschoben oder durch Betätigen eines Schrittschaltge- triebes verlagert werden. Hierzu umgreift die Hand des Betätigers einen Handgriff 17 und einen sich parallel zum Handgriff 17 erstreckenden Spannhebel 23. Der Spannhebel 23 ist um eine Schwenkachse 24, die der Wurzel des Handgriffes 17 zugeordnet ist, schwenkbar. Beim Schwenken des ggf. von einer nicht dargestellten Feder federbelasteten Spannhebels 13 wird die Druckschulter 25 gegen einen Antriebshebel 6 gedrückt.
Durch das dabei auf den Antriebshebel 6 aufgebrachte Drehmoment verkanten die Wände eines Fensters des Abtriebshebels 6, durch welches die Schiene 1 ragt mit den beiden Schmalseiten der Schiene. Der Antriebshebel 6 verbleibt ortsfest auf der Schiene, während sich der Spannbackenträger 4 in Richtung des Pfeiles 14 auf einen zweiten Spannbackenträger 5 zu verlagert. Einhergehend mit dieser Verlagerung bewegt sich der Antriebshebel 6 relativ zu einer Lagerhöhlung des Spannbackenträgers 4, in welcher auch eine Rückstellfeder 9 an- geordnet ist. Diese Rückstellfeder 9 stützt sich einerseits auf dem Boden der Lagerhöhlung und andererseits am Antriebshebel 6 derart ab, dass der Antriebshebel 6 nach Loslassen des Spannhebels 23 in eine Querlage zur Schiene 1 verlagert wird, so dass die Klemmwirkung aufgehoben ist.
Normalerweise ist eine Bewegung der ersten Spannbacke 4 entgegen der Richtung des Pfeiles 4 nicht möglich, da in dieser Normalstellung ein Sperrhebel 7 einer Rückdrücksperre mit der Schiene 1 in einer Verkantiage liegt. Der Sperrhebel 7 besitzt eine im Wesentlichen Z-förmige Gestalt. Der schräg abgewinkelte mittlere Abschnitt 7' des Sperrhebels 7 verläuft im Wesentlichen parallel entlang einer Gehäuseflanke des Spannbackenträgers 4. Im Endbereich des mittleren Abschnittes 7' und des Endabschnittes 7" befindet sich eine durch ein Fenster des Handgriffes 17 ragende Freigabehandhabe 16. Die Freigabehandhabe 16 bzw. ein endseitiger Fortsatz 7" des Sperrhebels 7 wird vom Ende 10' einer Blattfeder 10 beaufschlagt. Das andere Ende 10' der Blattfeder 10 ist mittels zweier Schrauben in der Griffhöhlung 18 befestigt. Die Vorspannung der Blattfeder 10 sorgt dafür, dass der Sperrhebel 7 in einer ständigen Verkantstellung zur Schiene 1 liegt. Die Spannkraft der Blattfeder 10 ist darüber hinaus groß genug, um zwischen dem Sperrhebel 7 und der Schiene 1 eine in Richtung des Pfeiles 14 gerichtete Reibkraft aufzubringen, die größer ist, als die Kraft der gespannten Spannbackenfeder 12. Dies hat zur Folge, dass - obwohl eine Bewegung des ersten Spannbackenträgers 4 in Richtung des Pfeiles 14 grundsätzlich möglich ist - dieser von der Kraft der Feder 12 nur dann in Richtung des Pfeiles 14 verlagert wird, wenn die Freigabehandhabe 16 in Löserichtung betä- tigtist.
Ein von einem Federstift 15 gebildeter Schienenanschlag begrenzt den Verlagerungsweg des ersten Spannbackenträgers 4 entlang der Schiene 1. Der Anschlag 13, gegen welchen sich die Spannbackenfeder 12 abstützt, wird ebenfalls von einem Federstift ausgebildet.
In direkter Gegenüberlage der Spannbacke 2 befindet sich an einem zweiten Spannbackenträger 5 eine Spannbacke 3. Auch diese ist um eine Schwenkachse 41 an einem Arm 22 gelagert. Der zweite Spannbackenträger 5 besitzt ebenfalls eine Rückdrücksperre. Diese wird von einem Sperrhebel 8 ausgebildet, der in seiner Normalstellung in einer Verkantstellung zur Schiene derart liegt, dass der zweite Spannbackenträger 5 nicht in Richtung des Pfeiles 14 verlagert werden kann. Durch eine entsprechende Kraftbeaufschlagung kann der zweite Spannbackenträger 5 aber in Gegenrichtung auf der Schiene 1 verschoben wer- den. Erst wenn durch Verschwenken des Sperrhebels die Rückdrücksperre 8 aufgehoben wird, kann auch der zweite Spannbackenträger 5 in Richtung des Pfeiles 14 verlagert werden. Der Sperrhebel 8 wird von einer Schraubendruckfeder 11 in der Sperrstellung gehalten. Das freie Ende des Sperrhebels 8 ragt aus einer Öffnung des Spannbackenträgers 5 heraus und bildet dort einen Betätigungsabschnitt 45. Dieser kann in Richtung des Pfeiles 44 verlagert werden, um den normalerweise zur Schiene 1 verkanteten Sperrhebel 8 in eine Querlage zur Schiene 1 zu bringen, in welcher die Schiene 1 frei durch das Fenster des Sperrhebels 8 ragt. Ein Abziehen des zweiten Spannbackenträgers 5 von der Schiene 1 wird durch eine Endkappe 46 verhindert. Gleichwohl ist es möglich, die Spannbackenträger 4, 5 von der Schiene 1 zu lösen, um sie in entgegengesetzter Richtung wieder auf die Schiene 1 aufzuschieben. Dann wirken die beiden Spannbacken 2, 3 nicht aufeinander zu, sondern als Spreizelement von einander weg.
Die Funktionsweise dieses Ausführungsbeispieles ist wie folgt:
Wird beim ersten Spannbackenträger 5 in der in Hg. 1 dargestellten Position die Freigabehandhabe 16 betätigt, so wird die vom Sperrhebel 7 auf die Schiene 1 ausgeübte Reibkraft derartig reduziert, dass die Kraft der Spannbackenfeder 12 die Schiene 1 relativ zum ersten Spannbackenträger 4 verlagert Einhergehend damit verlagert sich die Spannbacke 3 auf die Spannbacke 2 zu.
Jeder der beiden Arme 21, 22 trägt an seinem Ende eine um eine Achse 41 schwenkv erlagerbare Spannbacke 2, 3. Die Spannbacke 2 bildet zwei voneinander beabstandete Wangen 2', 2" mit denen die Spannbacke 2 mittels eines Stifte 41 an einem Sockel 39 des Armes befestigt ist. Der Sockel besitzt eine runde Fläche, gegen welche die Spannbackenrückseite 42 berührend anliegt. Unabhängig vom Schwenkwinkel der Spannback2 liegt die Spannbackenrückseite 42 an der gerundeten Fläche 40 an. Die extremen Neigungswinkel der Spannbacke gegenüber dem Arm 21, bzw. 22 sind anschlagbegrenzt. Hierzu dient eine Anschlagfläche 43 bzw. ein Abschnitt des Armes 21.
Bei dem in den Hguren 7 bis 11 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel befinden sich auf dem Abschnitt der Schiene 1 zwischen den beiden Spannbak- kenträgern 4, 5 insgesamt zwei auf der Schiene verschiebliche, rechteckige Reiter 27, 28. In den Hguren 7 bis 8 ist die Spannzwinge in einem stationären Betriebszustand aufliegend auf einer Werkbank 37 dargestellt. Dabei liegt der erste Spannbackenträger 4 mit seiner Betätigungsmechanik dem Handgriff 17, dem Spannhebel 23 und einer Freigabehandhabe 16 vor dem Rand der Werkbank 37.
Der zweite Spannbackenträger 5 besitzt eine ebene Auflagefläche 26, mit wel- eher der Spannbackenträger 5 auf der Oberfläche der Werkbank 37 aufliegt. Die Reiter 27, 28 bilden mit dieser Auflagefläche 26 fluchtende Auflageflächen 27', 28', so dass das gesamte Handwerkszeug auf der Werkbank 37 mit parallel aber beabstandet dazu verlaufender Schiene 1 aufgelegt werden kann, so dass die beiden, die Spannbacken 2, 3 tragenden Arme 21, 22 nach oben weisen. Da die Schiene 1 durch beide Spannbackenträger 4, 5 hindurch schiebbar ist, ist das auf den Reiter 28 wirkende Kippmoment so einstellbar, dass es das Werkzeug auf der Werkbank 37 hält.
In der Darstellung gemäß Hg. 7 befinden sich beide Reiter 28 zwischen den Spannbacken 2, 3. Ihre den Auflageflächen 27', 28' gegenüberliegenden Schmalseiten 34, 35 bilden Stützflächen aus für ein zwischen die Spannbacken 2 und 3 einzuspannendes Werkstück. In der Darstellung gemäß der Hgur 9 befindet sich der dem ersten Spannbackenträger 4 zugeordnete Reiter 28 in einer Anlagestellung am ersten Spannbackenträger 4, wobei eine Federzunge 30 eine Öff- nung des im Wesentlichen einen quadratischen Querschnitt aufweisenden Reiter 28 durchdringt, um mit einem Rastvorsprung eine Raststufe 32 zu hintergreifen.
Dem Reiter ist zudem eine Klemmschraube 33 zugeordnet, die auf die Breitseite der Schiene 1 wirkt, die ein Fenster des Reiters durchdringt, um den Reiter 28 bzw. den Reiter 27 schwergängig auf der Schiene 1 verschieben zu können.
Auch dem zweiten Spannbackenträger 5 ist eine Federzunge 29 zugeordnet. Diese durchgreift aber keine Öffnung des ihr zugeordneten Reiters 27, sondern ragt in eine Wandaussparung ein, die eine Rastschulter 31 ausbildet.
Das Schrittschaltgetriebe des Spannbackenträgers 4 entspricht im Wesentlichen demjenigen, das in der DE 197 31579 AI beschrieben ist, weshalb diesbezüg- lieh auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Wesentlich ist ein Spannhebel 23, der eine Druckschulter 25 gegen einen Antriebshebel 6 verlagert. Mit zunehmender Spannkraft kann sich die Distanz zwischen Druckschulter 25 und Spannhebeldrehachse 24 verkürzen. Die Freigabehandhabe 16 wirkt mit einem Sperrhebel 7 zusammen. Durch Betätigen der Freigäbehandhabe 16 kann nicht nur der Sperrhebel 7 in eine Lösestellung verlagert werden. Der Sperrhebel 7 kann auch insgesamt gegenüber des Gehäuses des ersten Spannbackenträgers 4 verlagert werden, so dass nach Loslassen der Freigabehandhabe 16 die bei der Verlagerung gespannte Zugfeder 19 den gesamten Spannbackenträger 4 in Richtung weg vom anderen Spannbackenträger verlagert.
Der zweite Spannbackenträger 5 besitzt einen Sperrhebel 8, der mittels einer Schraubendruckfeder 11, die der Mulde 36 benachbart ist, in einer Sperrstellung gehalten ist. Das freie Ende 8' des Sperrhebels 8 ragt derartig in die Mulde 36 ein, dass es von dem Hnger eines Betätigers beaufschlagt werden kann, um den Sperrhebel 8 in die Freigabestellung zu verlagern. Wesentlich ist, dass das Ende 8' des Sperrhebels 8 nicht über die Ebene 26 hinaus ragt. Eine Betätigung des Sperrhebels 8 ist ausgeschlossen, wenn der Spannbackenträger 5 auf der Auflagefläche 26 ruht.
In den Zeichnungen ist jeweils nur eine Federzunge 29 bzw. 30 dargestellt. Bevorzugt besitzt jede der beiden Spannbackenträger 4, 5 aber auf jeder Seite eine derartige Federzunge.
Das in den Hguren 12 bis 16 dargestellte Ausführungsbeispiel entspricht im Wesentlichen demjenigen, wie aus der DE 19731579 AI beschrieben wird. Lediglich die Spannbacken 2, 3 unterscheiden sich. Sie sind schwenkbar den Armen 21, 22 zugeordnet.
Wie aus den Hguren 13 bis 16 zu entnehmen ist, besitzt die Spannbacke 2 zwei voneinander beabstandete Wangen 2', 2", mit denen die Spannbacke 2 mit Hilfe eines Stiftes 41 schwenkbeweglich an einem Sockel 39 des Armes 21, bzw. 22 befestigt ist. Zwischen der gerundeten bzw. dachartigen Hache 40 des Sockels 39 und der Spannbackenrückseite 42 besteht ein Spalt. Die Spannbackenrückseite 42 liegt jedoch in einer tangierenden Anlage an der Hache 40, wenn sie eine der beiden den Hguren 15 bzw. dargestellten Neigungsextremstellungen einnimmt.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich und haben auch zum ecke der Beanspruchung eigenständige Bedeutung. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/ beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollin- haltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims

ANSPRÜCHE:
1. Spannwerkzeug, insbesondere Spannzwinge mit einer Schiene (1) zugeordneten, jeweils eine Spannbacke (2, 3) tragenden ersten und zweiten Spann- backenträgem (4, 5) von denen mindestens der erste Spannbackenträger (4) mittels eines Schrittschaltgetriebes (6) entlang der Schiene (1) in eine Richtung verlagerbar ist und mittels einer lösbaren Rückdrücksperre an einer Verlagerung in die Gegenrichtung gehindert ist, dadurch gekennzeichnet, dass auch der zweite Spannbackenträger (5) eine lösbare Rückdrücksperre (8) aufweist und entlang der Schiene (1) verlagerbar ist.
2. Spannwerkzeug nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrittschaltgesperre (6) und/ oder die Rückdrücksperre (7, 8) einen gegen die Rückstellkraft einer Feder (9, 10, 11) verlagerba- ren Klemmhebel (6, 7, 8) aufweist, welcher zumindest eine Klemmkante zum Verkanten mit der Schiene (1) aufweist.
3. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmhebel (6, 7, 8) ein von der Schiene (1) durchgriff enes Fenster aufweist und zwei sich diametral gegenüberliegende Klemmkanten besitzt.
4. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Spannbackenträger (4) mit einer sich einendig an der Schiene (1) und anderendig am ersten Spannbackenträger (4) abstützenden Feder (12) zusammenwirkt.
5. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die sich am Ende der Schiene (1) abstützende Feder (12) den Spannbackenträger (4) in Spannrichtung beaufschlagt, wobei die in Gegenrichtung wirkende Rückdrücksperre (7) eine der Federkraft entgegengerichtete und diese übersteigende Haltekraft ausübt, die durch Lösebetätigen der Rückdrücksperre (7) aufhebbar ist.
6. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Spannbackenträger (4) von der Spannbackenfeder (12) gegen einen Schienen- Anschlag (15) verlagerbar ist.
7. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmhebel (7) der Rückdrücksperre (7) starr mit einer Freigabehandhäbe (16) verbunden ist.
8. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Heigabehandhabe (16) ein Fenster eines Handgriffes (17) durchragt.
9. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbeson- dere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Freigabehandhabe (16) gegen die Rückstellkraft einer Blattfeder (10) von einer Sperr- in eine Lösestellung verlagerbar ist.
10. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbe- sondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (10) mit ihrem einen Ende (10') einen die Freigabehandhabe (16) tragenden Fortsatz (7") des Klemmhebels (7) beaufschlagt und mit ihrem anderen Ende (10") an der Wandung einer Griffhöhle (18) festgelegt ist.
11. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass jede der beiden Spannbak- ken (2, 3) je um eine Achse (41) schwenkbar am Ende eines Armes (21, 22) des zugeordneten Backenträgers (4, 5) sitzt, wobei das Ende des Armes (21, 22) eine gerundete oder dachartige Hache (40) ausbildet, wobei die Hache (40) einem Anschlagssockel (39) zugeordnet ist, an welchem zwei Wangen (21) der Spannbacke (2, 3) derart angelenkt sind, dass die Spannbacken (2) in ihren beiden extremen Neigungsstellungen mit jeweils einem Abschnitt der Spannbackenrückseite (42) die Hache (40) tangiert.
12. Spannwerkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass jede der beiden Spannbak- ken (2, 3) je um eine Achse (41) schwenkbar am Ende eines Armes (21, 22) des zugeordneten Backenträgers (4, 5) sitzt, wobei das Ende des Armes (21, 22) mit einer gerundeten Hache (40) einen Stütz so ekel (39)ausbildet, an welchem zwei Wangen (2") der Spannbacke (2, 3) derart angelenkt sind, dass sich die Spannbackenrückseite (42) in jeder Schwenkstellung auf der gerundeten Hache (40) abstützt.
13. Spannwerkzeug, insbesondere Spannzwinge mit einer Schiene (^ zugeordneten, jeweils eine Spannbacke (2, 3) tragenden ersten und zweiten Spannbackentragern (4, 5) von denen mindestens der erste Spannbackenträger (4) mittels eines Schrittschaltgetriebes (6) entlang der Schiene (1) in eine Richtung verlagerbar ist und mittels einer lösbaren Rückdrücksperre an einer Verlagerung in die Gegenrichtung gehindert ist, gekennzeichnet durch mindestens einen zwischen den beiden Spannbackentragern (4, 5) ver- schieblich der Schiene (1) zugeordneten, eine Werkstückstützfläche (34, 35) ausbildenden Reiter (27, 28).
14. Spannwerkzeug nach Anspruch 13 oder insbesondere danach, dass der mindestens eine Reiter (27, 28) eine von der Stützfläche (34, 35) abgewandte Auflagefläche (27', 28') aufweist.
15. Spannwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 oder 14 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (27', 28') des Reiters (27, 28) mit einer Auflagefläche (26) des insbesondere zweiten Spannbackenträgers (5) fluchtet.
16. Spannwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 15 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein Betätigungsabschnitt (8') des Klemmhebels (8) des insbesondere zweiten Spannbackenträgers (4) in eine der Auflagefläche (26) zugeordnete Mulde (36) ragt.
17. Spannwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 16 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die den Klemmhebel (8) beaufschlagende Feder (11) dem Rand der Mulde (36) zugeordnet ist.
18. Spannwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 17 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass je ein Reiter (27, 28) mit je einem Spannbackenträger (4, 5) klipsverbindbar ist.
19. Spannwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 18 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Klipsverbindung von einer dem Spannbackenträger (4, 5) zugeordneten Federzunge (29, 30) ausgebildet ist, die in eine korrespondierende Rastausnehmung (31, 32) des Reiter (27, 28) eingreift.
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