Google Kundenrezensionen – Programmvereinbarung

Diese Programmvereinbarung für Google Kundenrezensionen wird zwischen Google LLC, einem in Delaware eingetragenen Unternehmen, und der ihr zustimmenden Rechtspersönlichkeit ("Händler") abgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Kästchen "Ich habe die Vereinbarung gelesen und stimme ihr zu" aktivieren und die unten stehende Schaltfläche "Speichern und fortfahren" anklicken ("Wirksamkeitsdatum"). Wenn Sie die Vereinbarung im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen Rechtspersönlichkeit akzeptieren, erklären und gewährleisten Sie, dass (i) Sie rechtlich bevollmächtigt sind, Ihren Arbeitgeber oder eine andere Rechtspersönlichkeit an diese Bedingungen zu binden, (ii) Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und (iii) Sie dieser Vereinbarung im Namen der Rechtspersönlichkeit, die Sie vertreten, zustimmen. Wenn Sie nicht rechtlich bevollmächtigt sind, die Rechtspersönlichkeit an diese Bedingungen zu binden, klicken Sie bitte nicht auf "Ich habe die Vereinbarung gelesen und stimme ihr zu" oder auf die unten stehende Schaltfläche "Speichern und fortfahren". Diese Vereinbarung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktualisiert werden. Dem Händler wird deshalb empfohlen, sie regelmäßig auf Aktualisierungen zu prüfen.

Google und der Kunde stimmen den "Google Ads Controller-Controller Data Protection Terms" unter https://privacy.google.com/businesses/controllerterms zu.

A.    "Markenkennzeichen". Hierunter sind die Markennamen, Markenzeichen, Logos und andere eindeutige Erkennungsmerkmale der Marken der Parteien zu verstehen.

B.    "Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen, die von (oder im Namen) einer Partei der anderen Partei gegenüber im Rahmen (oder in Verbindung mit) dieser Vereinbarung offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder normalerweise unter diesen Umständen als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei betrachtet würden. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn sie dem Empfänger bereits bekannt waren, ohne Verschulden des Empfängers an die Öffentlichkeit gelangen, vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder von Dritten rechtmäßig an den Empfänger übermittelt wurden.

C.    "Endnutzer" bezeichnet einzelne menschliche Endnutzer einer Website.

D.    "Google" bezeichnet Google Inc. und die Tochtergesellschaften des Unternehmens.

E.    "Google-Datenschutzerklärung" bezeichnet die von Google bereitgestellte und jeweils von Google ergänzte Datenschutzerklärung, die derzeit unter Datenschutzerklärung abgerufen werden kann.

F.     "Händlerinhalte" bezeichnet alle Endnutzern bereitgestellten Inhalte, die nicht von Google zur Verfügung gestellt werden.

G.    "Dienste" bezeichnet die Technologien und Inhalte, die Google zu dem Zweck bereitstellt, dass der Händler sie gemäß der Zustimmung zu dieser Vereinbarung in die Website(s) integrieren kann.

H.    "Website(s)" bezeichnet die Website(s) mit der/den URL(s), die der Händler jeweils an Google übermittelt und die von Google genehmigt wurden. Der Händler teilt Google diese URL(s) über den Weg/die Wege mit, den bzw. die Google ihm jeweils mitteilt.

I.      "Websitetransaktion" bezeichnet jeglichen Kauf eines Produkts oder eines Dienstes oder einer Dienstleistung durch einen Endnutzer über die Website(s).

J.     "Transaktionsinformationen" bezeichnet die geltenden, in den Programmgrundsätzen zu Google Kundenrezensionen angegebenen Informationen, die von Google bereitgestellt und gelegentlich ergänzt werden. Zu den Transaktionsinformationen gehören unter anderem die Auftragsdetails jeder Websitetransaktion.

1.   Einführung und Implementierung.

1.1.      Ab dem Wirksamkeitsdatum arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um die Dienste auf der/den Website(s) einzuführen und zu implementieren. Jedoch ist keine der beiden Parteien verpflichtet, die Dienste einzuführen oder zu implementieren.

1.2.      Dem Händler (i) obliegen die technischen und redaktionellen Entscheidungen in Bezug auf die einzelnen Seiten der Website(s), auf der bzw. denen die Dienste implementiert werden, und (ii) die Kontrolle über die Art der Implementierung der Dienste auf den einzelnen Seiten.

1.3.      Der Händler stellt sicher, dass die Dienste ausschließlich auf der/den Website(s) und nur unter Einhaltung der jeweils von Google ergänzten Programmgrundsätze und Richtlinien  implementiert und verwaltet werden.

2.   Pflichten des Händlers; Transaktionsinformationen.

2.1.  Folgende Handlungen wird der Händler weder selbst durchführen noch deren Durchführung durch Dritte durch eigene wissentliche Duldung oder Fahrlässigkeit zulassen: 

(a) das Verändern, Verdecken oder Verhindern der Darstellung aller oder eines Teils der von Google bereitgestellten Dienste (einschließlich der, jedoch nicht beschränkt auf darin enthaltene(n) Markenkennzeichen von Google), es sei denn, diese Handlungen sind erforderlich, um den Diensten Produktbeschreibungen, Details, Informationen zu Verfügbarkeit und Preis oder andere von Google angeforderte Informationen hinzuzufügen, oder

(b) das Anzeigen, auf einer Website, von Händlerinhalten, die gegen die jeweils von Google ergänzten Programmgrundsätze und Programmrichtlinien oder sonstige Anforderungen oder Angaben bezüglich der dem Händler durch Google jeweils bereitgestellten Dienste verstoßen oder die Verhaltensweisen fördern, die Verstöße verursachen würden.

2.2.  Der Händler stellt Google die Transaktionsinformationen für jede Websitetransaktion gemäß den jeweils von Google ergänzten Programmgrundsätzen zur Verfügung.

2.3.  Der Händler erteilt Google eine gebührenfreie, dauerhafte, nicht exklusive, weltweite Lizenz, um die mit Google-Produkten und -Diensten zusammenhängenden Transaktionsinformationen zu vervielfältigen, zu verteilen, zu ändern, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, sie öffentlich zu präsentieren und darzustellen und anderweitig zu verwenden. Google verwendet sämtliche in den Transaktionsinformationen enthaltenen personenbezogenen Daten von Endnutzern gemäß der Datenschutzerklärung von Google.

2.4.  Der Händler gewährleistet, während des gesamten Gültigkeitszeitraums dieser Vereinbarung eine deutlich gekennzeichnete und leicht zugängliche Datenschutzerklärung in Bezug auf die Website(s) zur Verfügung zu stellen, und dass in dieser Datenschutzerklärung (i) Endnutzer deutlich darauf hingewiesen werden, dass Dritte in den Browsern der Endnutzer möglicherweise Cookies platzieren und lesen bzw. Zählpixel oder ähnliche Technologien verwenden, um Informationen in Bezug auf das Programm Google Kundenrezensionen zu sammeln, (ii) Informationen zu den Optionen der Endnutzer beim Umgang mit Cookies enthalten sind und (iii) Endnutzer deutlich darauf hingewiesen werden, dass Google möglicherweise Informationen zu Transaktionen erhält, die auf der bzw. den Händlerwebsite(s) durchgeführt wurden.

2.5.  Zwischen dem Händler und Google wird vereinbart, dass der Händler für sämtliche Umsatzsteuern oder andere geltende Steuer(n), die von einer Steuerbehörde in Verbindung mit den einzelnen Websitetransaktionen erhoben werden, alleine verantwortlich ist.

2.6.  Der Händler ist dafür verantwortlich, vor dem Versenden von E-Mails an Nutzer die Zustimmung dieser Nutzer einzuholen. Der Händler verwendet hierfür die ihm von Google bereitgestellte(n) Vorlage(n).

2.7.  Es ist nicht Absicht von Google, dass durch die Teilnahme des Händlers an diesem Programm Verpflichtungen entsprechend der jeweils geltenden Fassung des Health Insurance Portability and Accountability Act ("HIPAA") entstehen, und Google macht keine Zusicherung, dass durch das Programm Google Kundenrezensionen die Anforderungen des HIPAA erfüllt werden.Wenn Sie gemäß dem HIPAA eine Organisation oder ein Geschäftspartner sind oder werden, die bzw. der persönliche Gesundheitsdaten verwaltet, erklären Sie sich damit einverstanden, das Programm Google Kundenrezensionen zu keinem Zweck und in keiner Weise zu verwenden, bei dem bzw. der geschützte Gesundheitsdaten involviert sind, es sei denn, Sie haben vorab eine schriftliche Genehmigung von Google für eine solche Verwendung erhalten.

3.   Geistiges Eigentum; Markenkennzeichen.

3.1.  Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, erwirbt keine Partei irgendwelche Rechte, Ansprüche oder Anteile in Bezug auf geistiges Eigentum der anderen Partei oder der Lizenzgeber der anderen Partei. 

3.2.  Google kann Markenkennzeichen des Händlers verwenden und anzeigen, um das Programm Google Kundenrezensionen sowie die Teilnahme des Händlers am Programm Google Kundenrezensionen zu vermarkten und zu bewerben. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Lizenzen oder Rechte in Bezug auf Google-Markenkennzeichen durch Google an den Händler erteilt, es sei denn, dies ist zur Implementierung der Dienste gemäß Abschnitt 1 erforderlich.

4.   Zusicherungen und Gewährleistungen; Haftungsausschluss; Haftungsfreistellung.

4.1.  Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) sie die Vollmacht und Befugnis besitzt, diese Vereinbarung abzuschließen und dass (b) der Abschluss und die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht gegen mit Dritten abgeschlossene Vereinbarungen der Parteien verstoßen. 

4.2.  Der Händler sichert zu und gewährleistet, dass (a) die vom Händler auf der/den Website(s) angegebenen oder in den Diensten enthaltenen Beschreibungen, Details, Verfügbarkeitsangaben, Versandinformationen und Preise in Bezug auf Produkte und Dienste aktuell, korrekt und vollständig sind und dass (b) er über alle notwendigen Rechte verfügt und weiterhin verfügen wird, die für die Erteilung der Lizenz gemäß Abschnitt 2.3 erforderlich sind, und dass eine solche Lizenzerteilung und die Bereitstellung der Transaktionsinformationen gemäß Abschnitt 2.2 der geltenden Datenschutzerklärung des Händlers entspricht. Google haftet in keiner Weise für Informationen dieser Art oder für andere durch den Händler bereitgestellte Händlerinhalte.

4.3.  MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE VON DEN PARTEIEN IN DIESEM ABSCHNITT 4 AUSGESPROCHEN WERDEN, ÜBERNEHMEN DIE PARTEIEN KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DARUNTER JEGLICHE GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

4.4.  Der Händler sichert zu, Google in Bezug auf alle Pflichten, Schäden und Kosten (einschließlich Vergleichskosten) von Haftung freizustellen, zu verteidigen und zu entschädigen, die aus Folgendem entstehen: (1) Pflichten aufseiten von Google gegenüber einem Endnutzer oder einer Steuerbehörde in Bezug auf Websitetransaktionen, (2) Forderungen Dritter, die sich aus (a) Händlerinhalten, einer Website bzw. Websites, Transaktionsinformationen oder Markenkennzeichen des Händlers ergeben oder im Zusammenhang damit stehen, oder (b) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Händler.

5.   Haftungsbegrenzung.

MIT AUSNAHME VON (1) HAFTUNGSFREISTELLUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 4.4 UND (2) VERLETZUNGEN DER GEHEIMHALTUNGSPFLICHT GEMÄSS ABSCHNITT 6.1 (A) HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN ODER INDIREKTE, SPEZIELLE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE (B) DARF DIE GESAMTHAFTUNG FÜR JEGLICHE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHENDEN ODER MIT IHR VERBUNDENEN FORDERUNGEN 10.000 $ NICHT ÜBERSCHREITEN.

6.   Vertraulichkeit; Publicity.

6.1.  Der Empfänger jeglicher vertraulicher Informationen legt diese vertraulichen Informationen ausschließlich gegenüber Tochtergesellschaften, Mitarbeitern und/oder Vertretern offen, die diese Informationen benötigen und sich schriftlich dazu verpflichtet haben, sie vertraulich zu behandeln. Der Empfänger gewährleistet, dass diese Einzelpersonen und Rechtspersönlichkeiten vertrauliche Informationen nur zum Ausüben von Rechten und zum Erfüllen von Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen und vertraulich behandeln. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen zudem offenlegen, wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist und dem Informationsgeber dies rechtzeitig ankündigt und ihm Gelegenheit gibt, vor der Offenlegung die vertrauliche Behandlung der Informationen, eine Schutzverfügung oder ähnliche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, sofern dies jeweils gesetzlich zulässig ist.

6.2.  Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, gibt keine der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine öffentliche Erklärung zu dieser Vereinbarung ab.

7.   Zurücknahme von Diensten.

Google kann die Dienste jederzeit im alleinigen Ermessen zurücknehmen oder einstellen.

8.   Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung.

8.1.  Diese Vereinbarung tritt zum Wirksamkeitsdatum in Kraft und bleibt so lange gültig, bis sie gemäß ihren Bedingungen gekündigt wird.

8.2.  Jede der Parteien kann diese Vereinbarung durch Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen.

8.3.  Bei Kündigung dieser Vereinbarung unternimmt jede Partei auf Anfrage geschäftlich vertretbare Anstrengungen, um alle vertraulichen Informationen, die ihr von der anderen Partei bereitgestellt wurden, unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten und die Vernichtung zu belegen.

9.   Verschiedenes.

9.1.  Einhaltung von Gesetzen. Jede Partei hält in Bezug auf die Ausübung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften ein.

 

9.2.  Mitteilungen. Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die Rechtsabteilung und an den Hauptansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Die Mitteilung gilt als erfolgt, (a) wenn sie bei Zustellung per Kurier, Expresskurier oder Postversand durch eine schriftliche Quittung bestätigt wurde, oder (b) bei Versand per Fax oder E-Mail, wenn der Empfang durch eine automatische Quittung oder durch elektronische Protokolle bestätigt wurde.

 

9.3.  Abtretung; Berater und Auftragnehmer. Keine der Parteien darf irgendeinen Teil dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten oder übertragen, ausgenommen an Tochtergesellschaften und nur unter folgenden Bedingungen: (a) dass der Abtretungsempfänger schriftlich erklärt, dass diese Vereinbarung für ihn bindend ist, und (b), dass die abtretende Partei weiterhin für die Pflichten gemäß dieser Vereinbarung haftet. Jeder andere Versuch der Übertragung oder Abtretung ist unwirksam. Google kann bei der Ausübung von Rechten und der Erfüllung von Pflichten gemäß dieser Vereinbarung Berater und Auftragnehmer unter der Voraussetzung einsetzen, dass für diese Berater und Auftragnehmer die gleichen Pflichten wie für Google gelten.

 

9.4.  Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Kalifornien unter Ausschluss der kalifornischen Rechtswahlregeln. DIE PARTEIEN ERKENNEN BEI JEGLICHEM STREITFALL, DER AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT ODER MIT IHR ZUSAMMENHÄNGT, DIE PERSÖNLICHE GERICHTSBARKEIT UND DEN AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSSTAND DER GERICHTE VON SANTA CLARA COUNTY, KALIFORNIEN, AN.

 

9.5.  Der Billigkeit entsprechende Rechtsmittel. Kein Teil dieser Vereinbarung schränkt die Möglichkeit beider Parteien ein, der Billigkeit entsprechende Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen.

 

9.6.  Vollständige Vereinbarung; Zusätze. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitig geschlossenen Vereinbarungen. Jeglicher Zusatz muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es muss ausdrücklich aus ihm hervorgehen, dass es sich um einen Zusatz zu dieser Vereinbarung handelt. 

 

9.7.  Keine Verzichtserklärung. Die Unterlassung der Durchsetzung jeglicher Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keine Verzichtserklärung dar.

 

9.8.  Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung sich als nicht durchsetzbar erweist, behalten alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

 

9.9.  Fortbestand. Die Abschnitte 2.3, 2.5, 3.1, 4 bis 6, 8.3 und 9 bleiben auch nach Kündigung dieser Vereinbarung gültig.

 

9.10.  Selbstständiger Unternehmer. Bei den Parteien handelt es sich um selbstständige Unternehmer. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture.

 

9.11.  Keine begünstigten Dritten. Es gibt im Rahmen dieser Vereinbarung keine begünstigten Dritten.

 

9.12.  Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Schlechterfüllung, die durch außerhalb ihrer Kontrolle liegende Umstände verursacht wurde, wie z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terroranschläge, Ausschreitungen, Arbeitsbedingungen, staatliches Handeln oder Störungen des Internets.