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Spazierfahrt mit dem Auto: Wer kein Ziel hat, muss blechen

11. April 2024 | Carina Dietze
Spazierfahrt mit dem Auto: Wer kein Ziel hat, muss blechen

Autofahren kann eine entspannende und spaßige Freizeitbeschäftigung sein. Doch wer planlos und ohne konkretes Ziel umherfährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Autofahren ist für viele eine Leidenschaft. Doch diese Passion kann ins Geld gehen. Denn wer ohne konkretes Ziel unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

Lärm und Luftverschmutzung sollen verhindert werden

Bei der Verhängung von Strafen wegen unnötigen Fahrens steht weniger die Art des Fahrzeugs im Mittelpunkt als vielmehr die dadurch verursachte Lärmbelästigung und Luftverschmutzung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist darauf hin, dass das Verursachen von unnötigem Krach und vermeidbarer Umweltbelastung durch zielloses Fahren mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet werden kann.

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Wer angehalten wird, hat besser ein Ziel vor Augen

Gerät man in eine Fahrzeugkontrolle, sollte man auf die Frage nach dem Ziel der Fahrt eine Antwort parat haben. Im Sinne des Umweltschutzes entspricht diese Antwort am besten auch der Wahrheit. So vermeiden Sie eine unnötige Belastung Ihrer Mitmenschen durch Lärm und Emissionen. Dazu trägt auch Paragraf 30 der StVO bei: Demnach ist es verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Letzteres kann sogar ein höheres Bußgeld nach sich ziehen als Tempoüberschreitungen (EFAHRER berichtete).

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Auch Motorradfahrer sollten sich in Acht nehmen

Die Regelung betreffen übrigens nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer. Die entspannte Sonntagsfahrt durch die Gegend wird damit streng genommen zum Delikt – es sei denn, es geht zu einem spezifischen Ausflugsziel oder Restaurant.

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