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Kindermord in Mörlenbach Tödlicher Deal

Ein Ärztepaar lebt jahrelang über seine Verhältnisse. Als die Zwangsräumung ansteht, tötet es seine beiden Kinder. Selbst die Richter, die nun Mann und Frau verurteilten, konnten ihre Fassungslosigkeit nicht verbergen.
Lebenslange Haft: So lautete das Urteil für den 59-jährigen Vater

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Foto: dpa/Arne Dedert

Am Ende des ersten Verhandlungstages beugte sich Richter Volker Wagner nach vorne und fragte die Angeklagte Christiane H., ob sie sich im Griff habe. Die zierliche Frau, ein weißes Pflaster an der linken Hand, zögerte. Wagner hakte nach: "Muss ich mir Sorgen machen?" Christiane H. schüttelte den Kopf. "Ich werde beobachtet."

Die ersten zwölf Tage in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main war die 47-Jährige in einem sogenannten BGH untergebracht, einem besonders gesicherten Haftraum. Das ist eine kameraüberwachte Zelle mit einer Matratze, einer Decke aus Papier und einem Loch im Boden statt einer Toilette. Das Brot wird scheibenweise hineingereicht, Wasser nur in Plastikbechern. Es gibt kein Besteck, kein Kopfkissen, nichts, womit sich der Inhaftierte das Leben nehmen könnte. Christiane H. zog aus der Papierdecke filigrane Fäden und bastelte daraus Ringe, die sie als Pfand für ihre Kinder trug.

Als die Feuerwehr die beiden Kinder fand, lagen der Junge, 13, und das Mädchen, 10, erschlagen, erstochen und verbrannt in ihren Betten. Christiane H. sagte später zu einer JVA-Sozialarbeiterin: "Der Deal mit meinem Mann war eigentlich, dass wir entweder alle sterben oder keiner. Und jetzt sind wir beide übriggeblieben."

Zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord: Die 47-jährige Mutter am Tag der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Darmstadt.

Zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord: Die 47-jährige Mutter am Tag der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Darmstadt.

Foto: dpa/Arne Dedert

Am elften und letzten Verhandlungstag verkündet Richter Volker Wagner das Urteil der 11. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt, deren Vorsitzender er ist: Dr. Christiane H. wird wegen Beihilfe zum Mord an ihren Kindern und wegen schwerer Brandstiftung zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; ihr Ehemann Dr. Dr. Werner H. muss wegen Mordes der beiden und wegen schwerer Brandstiftung lebenslang in Haft bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

"Anton und Emilia sind tot", sagt Richter Wagner. "Getötet durch die Hände ihres Vaters, eines Arztes, und tätiger Mithilfe ihrer Mutter." Christiane und Werner H. sitzen wie versteinert neben ihren Verteidigern.

"Doch dafür konnten Ihre Kinder nichts!"

Das Paar wurde am 31. August vergangenen Jahres, dem Tag der Zwangsräumung ihres Anwesens in Mörlenbach, einer idyllischen Gemeinde im Odenwald, in ihrer verschlossenen Garage gefunden. Sie saßen bewusstlos in einem Auto, mit laufendem Motor. Sie hatten versucht, sich durch eine Kohlenmonoxidvergiftung selbst zu töten.

Mehr als eine Stunde lang begründet Richter Wagner das Urteil und rekonstruiert die tödliche Tragödie, die die Eltern nach Ansicht der Kammer selbst provozierten: Wie sie, zwei erfolgreiche Ärzte, über ihre Verhältnisse lebten, sich in ein Insolvenzverfahren manövrierten und an dessen Ende keinen einzigen Versuch unternahmen, eine Lösung zu finden, sondern nur einen Ausweg sahen - sich und ihre beiden Kinder zu töten.

"Doch dafür konnten Ihre Kinder nichts!", ruft Richter Wagner und nimmt die Einlassung des Vaters auseinander, wonach dieser nach der Einnahme von Beruhigungstabletten in "umnachtetem" Zustand die Kinder getötet, das Benzin verschüttet und sich mit seiner Frau in den Wagen mit laufendem Motor gesetzt haben will, um auch seinem und dem Leben seiner Frau ein Ende zu bereiten.

Die Brenndauer des Feuers, die Wirkung der Tabletten, Wahrnehmungen wie das Eintreffen des Zeitungsboten und der Feuerwehr - das widerspreche alles dem Zeitplan, den die Eltern vor Gericht angegeben hätten.

Der Tatort im August 2018: Ein Mitarbeiter der Spurensicherung arbeitet in dem Einfamilienhaus, in dem die beiden Kinder starben

Der Tatort im August 2018: Ein Mitarbeiter der Spurensicherung arbeitet in dem Einfamilienhaus, in dem die beiden Kinder starben

Foto: Silas Stein/DPA

Dr. Dr. H. habe "bei vollem Bewusstsein" mit einem "martialischen Zimmermannshammer" jedem seiner Kinder 25 Schläge auf den Kopf verpasst, ihnen anschließend mit einem Jagdmesser in den Hals geschnitten und es ihnen "zielsicher" in den Herzbeutel gerammt. Richter Wagner versucht erst gar nicht, die Fassungslosigkeit der Kammer über die Art der Tatausführung zu verbergen.

"Das ist so fern jeder Vorstellung"

Die zentrale Fragestellung des Verfahrens war: Tat es der Vater alleine? Welche Rolle spielte die Mutter?

Die Verwendung zweier Tatwerkzeuge könnte für zwei Täter sprechen, zumal an der Pyjamahose und einem Schlafshirt der Mutter Blutspuren des Sohnes sichergestellt wurden. Aber wie könnte es gewesen sein? Der Vater schlägt die Schädel ein, die Mutter greift danach zum Messer und sticht nochmal zu? "Dass eine Mutter das tut", sagt Wagner, "das ist so fern jeder Vorstellung. Diese Überzeugung konnten wir nicht finden."

Die Kammer ist überzeugt davon, dass es diesen "Deal" gab, von dem Christiane H. im Gefängnis sprach: Die komplette Familie auszulöschen. Oder wie es Wagner formuliert: "Die Kinder zu töten, die Kinder zu opfern, die man geboren hat, wachsen sah, für die man alles getan hat." Ja, Christiane H. habe diese Tat mitverübt. Weil das der Deal war. "Aber sie hat nicht Hand angelegt."

Der Vater sagt: "Ich bin ein Egomane"

Richter Wagner ist ein Mann klarer Worte. Er gehört zu den Vorsitzenden, die das Urteil ihrer Kammer in freier Rede vortragen, die die Angeklagten direkt ansprechen. "Das Gericht erhebt sich mit dem Urteil über die Angeklagten - daher muss man sie nicht noch erniedrigen", habe er als junger Richter von seinem Mentor gelernt, sagt Wagner. Doch in diesem Fall scheint es ihn Mühe zu kosten, den Rat zu beherzigen.

Wagner spricht vom "Summa cum laude, doppelt promovierten Oralchirurgen", eine Formulierung, die Dr. Dr. H. womöglich gefallen dürfte. Bei seiner ersten Vernehmung im Krankenhaus bestand er darauf, mit seinem doppelten Doktortitel angesprochen zu werden. In seiner Einlassung vor Gericht sparte er nicht mit Eigenlob und bestätigte die Beschreibung des psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß über seine eigene Persönlichkeit: "Ich bin ein Egomane, ein Egozentriker, ein Narzisst." Ein Mann, der für 150.000 Euro einen Ferrari bestellte, obwohl er mit 7000 Euro für Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten im Rückstand war. Dass er im Gespräch mit Saß davon sprach, seine erste Ehefrau "kaltgestellt" zu haben, zeuge von seiner Empathie, konstatiert Wagner mit ironischem Unterton.

Empathie hat die Kammer auch bei der Mutter vermisst und über ihr Verhalten nach der Tat gestaunt: Ihre Erklärungsversuche bei der Polizei und vor Gericht wertet das Gericht als Schutzbehauptungen.

Die Eltern wurden im August 2018 bewusstlos aus dem Wagen geborgen

Die Eltern wurden im August 2018 bewusstlos aus dem Wagen geborgen

Foto: Silas Stein/DPA

Auf viele Fragen konnte die 11. Strafkammer keine Antwort finden: Weshalb wurden die Kinder auch noch angezündet? Warum wurde das Benzin im Haus verteilt, aber nicht entflammt?

Auf eine entscheidende Frage aber hat das Gericht eine Antwort gefunden: Warum ging Christiane H. nicht einfach mit ihren Kindern weg aus Mörlenbach? Mit Werner H. hatte sie sich aus Sicht der Kammer für einen Mann entschieden, der Zeit seines Lebens ein Mensch war, der in erster Linie nach seinen eigenen Bedürfnissen lebte, sich über materielle Dinge definierte.

Die Mutter war folgsam bis zum Schluss

Christiane H. habe sich ihm untergeordnet - ohne ihm hörig zu sein. Sie legte eine Excel-Tabelle an über 2800 hochhackige Schuhe, weil Werner H. einen ausgeprägten Schuhfetisch hegt, und trug sie für ihn; sie brach den Kontakt mit ihren Eltern ab, weil er es von ihr verlangte. Diesen Gehorsam lebte sie bis zuletzt. Oder wie es Richter Wagner ausdrückte: "Sie war folgsam bis zum Schluss."

Nicht mal beim Anblick ihrer toten Kinder habe die Mutter aufbegehrt, sondern sei mit ihrem Mann in die Garage gegangen. Sie wollte ihm in den Tod folgen, weil es Dr. Dr. H. so beschlossen hatte. Einer wie er gehe nicht als Verlierer vom Feld. Wenn, müssten alle mitgehen, sagt Wagner.

"Die Kinder würden noch leben - ohne ihren Vater. Die Kinder sind tot - durch ihren Vater und mithilfe ihrer Mutter", sagt Richter Wagner am Ende der Urteilsbegründung. Er lehnt sich noch einmal nach vorne, blickt Christiane H. an und sagt: "Ich weiß nicht, wie Sie damit umgehen."

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