DE19706848A1 - Sicherheitsgurt für einen im Sattel eines Pferdes sitzenden Reiter - Google Patents
Sicherheitsgurt für einen im Sattel eines Pferdes sitzenden ReiterInfo
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- B68C1/14—Belts or straps for saddles; Tighteners therefor
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Description
Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsgurt für einen im
Sattel eines Pferdes sitzenden Reiter.
Es ist bekannt, daß beim Reitsport immer wieder Reiter vom
Pferd stürzen, was nicht selten für den Reiter schwere
Verletzungen zur Folge hat. Während die Stürze bei
Reitsportanfängern häufig einer Unachtsamkeit des Reiters,
einer mangelnden Kenntnis über die Verhaltensweise des Pferdes
oder einem Fehlverhalten in einer bestimmten Situation
zugeschrieben werden können, liegt die Ursache bei erfahrenen
Reitern eher in einer plötzlichen unvorhersehbaren
Verhaltensweise des Pferdes, das beispielsweise schreckt und
durchgeht oder sich aufbäumt, oder das beim Springreiten vor
einem Hindernis verweigert und dadurch den Reiter nach vorne
abwirft. Zwar werden dem Reiter Verhaltensweisen antrainiert,
durch die sich Stürze vermeiden lassen, eine vollständige
Gewähr dafür ist jedoch selbst bei ständiger Aufmerksamkeit
und bei richtigem Verhalten des Reiters nicht gegeben.
Eine andere Folge der immer wieder auftretenden Stürze besteht
darin, daß ängstliche, um das Wohl ihrer Kinder besorgte
Eltern davor zurückschrecken, die Kinder zum Reitunterricht
anzumelden, was sicherlich eine der Ursachen für eine fehlende
Breitenwirkung des Reitsports ist.
Eine Sicherung des Reiters auf dem Pferd, die einen Sturz
verhindern könnte, stößt jedoch auf Schwierigkeiten, da sie so
konzipiert werden muß, daß sie den Reiter beim Reiten nicht
behindert.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Sicherheitsgurt der eingangs genannten Art zu
entwickeln, der ohne eine Behinderung des Reiters beim Reiten
Stürze weitgehend verhindern kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Sicherheitsgurt einen die Taille des Reiters umgebenden,
vorzugsweise längenverstellbaren Taillengurt und mindestens
einen mit dem Taillengurt verbundenen, vorzugsweise
längenverstellbaren Haltegurt aufweist, der eine Bewegung des
Taillengurts gegenüber dem Sattel vor und hinter dem Reiter
auf das beim Reiten erforderliche Maß begrenzt und einen Sturz
des Reiters nach vorne oder nach hinten vom Pferd verhindert,
indem er den Taillengurt und damit den Reiter im Sattel
festhält, wenn dieses zuvor in Abhängigkeit von der Art des
Reitsports und/oder dem Können des Reiters festgelegte Maß
überschritten wird. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde,
einerseits die beim Reiten erforderlichen Bewegungsfreiheit im
Sattel sicherzustellen, andererseits jedoch zu verhindern, daß
sich der Schwerpunkt des Reiters beim Aufbäumen, Bocken oder
Buckeln des Pferdes über den an den Sattel angrenzenden
Bereich des Pferderückens bzw. bei Reitsportanfängern über den
Sattel hinaus nach vorne oder hinten bewegt, wodurch sich ein
Sturz vom Pferd verhindern läßt.
Es hat sich gezeigt, daß diese beim Reiten für den Reiter
nicht spürbare eingeschränkte Bewegungsfreiheit in einfacher
Weise dadurch erreichbar ist, daß man zum einen den
Taillengurt um die Taille des Reiters herumlegt und so weit
strafft, daß er nicht nach unten über das Becken des Reiters
gezogen werden kann, wenn der Haltegurt z. B. beim Bocken oder
Buckeln des Pferdes hinter dem Reiter oder beim Aufbäumen vor
dem Reiter am Haltegurt zieht, und daß man zum anderen die
Länge des Haltegurts so einstellt, daß die Bewegungsfreiheit
gerade ausreichend ist, um die gewünschte Reitübung ohne
Behinderung durchzuführen. Das heißt, daß der Haltegurt bei
einem Reitsportanfänger ohne ein größeres Spiel gestrafft
werden kann, um dem Anfänger durch den Sicherheitsgurt
zusätzlich ein Gefühl des Halts und der Sicherheit zu geben,
während er bei einem fortgeschrittenen Reiter so locker oder
mit so viel Spiel eingestellt wird, daß der Reiter in die
Steigbügel stehen oder das Gewicht zur Unterstützung des
Pferdes beim Bergaufreiten oder Springen nach vorne verlagern
kann, ohne daß er dabei durch den Haltegurt zurückgehalten
wird.
Gemäß einer einfachen vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung wird eine Längeneinstellung des Haltegurts während
des Reitens zur Anpassung an geänderte Vorgaben ohne ein
Absteigen des Reiter dadurch ermöglicht, daß die Länge des
Haltegurts mittels einer in der Nähe des vorderen Endes des
Haltegurts vor dem Unterleib des Reiters angeordneten und
damit für dessen Hand leicht zugänglichen Haltegurt-
Längenverstellvorrichtung verstellbar ist. Die Anpassung des
Taillengurts an unterschiedliche Taillengrößen von Reitern
erfolgt vorzugsweise mittels einer Taillengurt-
Längenverstellvorrichtung, die zweckmäßig in der Nähe einer
Schließe oder eines Gurtschlosses des Taillengurts und vor dem
Unterleib des Reiters angeordnet ist, so daß sie nach dem
Anlegen des Taillengurts ebenfalls leicht zugänglich ist.
Um zu verhindern, daß der Reiter bei einem Sturz des Pferdes
vom Sicherheitsgurt gehalten unter das Pferd gerät, sieht eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Haltegurt
vor dem Unterleib des Reiters lösbar mit dem Taillengurt
verbunden ist, vorzugsweise durch eine Schließe oder ein
Gurtschloß mit einem durch Knopfdruck betätigbaren
Öffnungsmechanismus, der ein schnelles Öffnen des
Gurtschlosses gestattet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist zum Öffnen und Schließen des Taillengurts sowie zum
Verbinden des Taillengurts mit dem Haltegurt eine einzige
Schließe bzw. ein einziges Gurtschloß vorgesehen, das die
beiden Enden des Taillengurts und das benachbarte Ende des
Haltegurts lösbar miteinander verbindet, so daß der Reiter
nach Öffnen des Gurtschlosses ohne jegliche Behinderung durch
den Sicherheitsgurt vom Pferd abspringen kann. Der
Öffnungsmechanismus weist zweckmäßig einen großen, nach vorne
weisenden Betätigungsknopf auf, der unmittelbar hinter der
Hand des Reiters angeordnet und leicht betätigbar ist.
Eine andere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor,
daß ein einziger Haltegurt vorgesehen ist, der zwischen dem
Sattel und dem Rücken des Pferdes durch eine Sattelkammer des
Sattels verläuft und an seinem vorderen und seinem hinteren
Ende mit dem Taillengurt verbunden ist. Dies hat den großen
Vorteil, daß der Sicherheitsgurt nicht mit dem Sattel
verbunden werden muß, wodurch er zum einen zusammen mit
beliebigen neuen oder bereits im Gebrauch befindlichen Sätteln
verwendet werden kann und wodurch zum anderen keine Anpassung
oder Veränderung am Sattel vorgenommen werden braucht. Ein
weiterer großer Vorteil eines durch die Sattelkammer geführten
Haltegurts besteht darin, daß sich der Haltegurt in der
Sattelkammer etwas verschieben kann, zum Beispiel nach hinten,
wenn der Reiter das Gewicht nach vorne verlagert, so daß der
Haltegurt im Vergleich zu einem mit dem Sattel verbundenen
Haltegurt insgesamt kürzer eingestellt werden kann, ohne die
Bewegungsfreiheit des Reiters einzuschränken. Ein kürzerer
Haltegurt erleichtert es jedoch dem Reiter, sich im Sattel zu
halten, wenn das Pferd bockt, sich aufbäumt oder vor einem
Hindernis verweigert.
Um zu verhindern, daß sich ein lose durch die Sattelkammer
verlaufender Haltegurt durch die Bewegungen des Reiters im
Sattel am hinteren Ende der Sattelkammer unter dem
Hinterzwiesel des Sattels in seitlicher Richtung verschiebt
und zwischen eines der Sattelpolster und den Pferderücken
gelangt, wird der Haltegurt dort vorzugsweise von einer
Gurtführung in der Mitte der Sattelkammer gehalten.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor,
daß an einer Stelle entlang des Haltegurts, vorzugsweise im
Bereich des hinteren Endes der Sattelkammer, wo am meisten
Platz vorhanden ist, eine Haltegurt-Aufwickelvorrichtung
angeordnet ist, die einen vorgespannten Federmechanismus
aufweist, der den Haltegurt während des Reitens strafft und
damit ebenfalls ein seitliches Auswandern verhindert. Die
Aufwickelvorrichtung kann zusammen mit dem Haltegurt im
hinteren Ende der Sattelkammer verschiebbar sein, so daß der
Haltegurt vor und hinter der Aufwickelvorrichtung auf seiner
ganzen Länge straff gehalten wird. Die Aufwickelvorrichtung
kann aber auch zum Beispiel innerhalb der Sattelkammer am
Sattel verankert werden, wobei in diesem Fall nur der hintere
oder der vordere Teil des Haltegurts gestrafft wird, falls
nicht alternativ zwei Aufwickelvorrichtungen vorgesehen sind.
Die maximale Länge des auf der Aufwickelvorrichtung
aufgewickelten Haltegurtabschnitts, der sich beim Reiten
entsprechend der Bewegung des Reiters abwickeln kann, ist
zweckmäßig einstellbar, so daß die Bewegungsfreiheit beim
Reiten infolge des Abwickeln des Haltegurts nach Wunsch
verändert werden kann, je nachdem, ob beispielsweise ein
Reitsportanfänger ausgebildet oder ein Springreiter ein
Springen bestreiten möchte. Zum Einstellen der Länge des
aufgewickelten Haltegurtabschnitts kann entweder die bereits
genannte Haltegurt-Längenverstellvorrichtung oder eine in die
Aufwickelvorrichtung integrierte Verstellvorrichtung dienen.
Insbesondere bei Sicherheitsgurten, die für Reitsportanfänger
oder Ausritte im Schritt verwendet werden, kann die Haltegurt-
Aufwickelvorrichtung gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ähnlich wie Aufwickelvorrichtungen
von Sicherheitsgurten von Insassenrückhaltesystemen von
Kraftfahrzeugen einen Blockiermechanismus enthalten, der bei
einer ruckartigen Bewegung des Haltegurts blockiert.
Als Alternative zu einem Sicherheitsgurt mit einem vom Sattel
getrennten Haltegurt, der sich mit unterschiedlichen Sätteln
kombinieren läßt, kann selbstverständlich auch eine lösbare
oder unlösbare Verbindung zwischen Haltegurt und Sattel
vorgesehen werden, und zwar insbesondere dann, wenn der Sattel
bereits bei seiner Herstellung an eine Verwendung zusammen mit
einem Sicherheitsgurt angepaßt wird. In diesem Fall können
zweckmäßig zwei Haltegurte vorgesehen werden, von denen
jeweils einer vor bzw. hinter dem Reiter angeordnet ist und
den Sattel mit dem Taillengurt verbindet. Wie der zuvor
beschriebene einzelne Haltegurt sind die beiden mit dem Sattel
verbundenen Haltegurte längenverstellbar und können wie dieser
eine Aufwickelvorrichtung aufweisen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger in der
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines im Sattel eines Pferdes
sitzenden Reiters mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitsgurt;
Fig. 2 eine teilweise perspektivische Vorderansicht des
Sattels und des Sicherheitsgurts ohne Reiter und Pferd;
Fig. 3 eine Unterseitenansicht des Sattels mit einem durch
die Sattelkammer verlaufenden und darin geführten Haltegurt
des Sicherheitsgurts;
Fig. 4 eine teilweise weggeschnittene Rückansicht des auf dem
Pferderücken liegenden Sattels und des Sicherheitsgurts;
Fig. 5 eine Unterseitenansicht des Sattels mit einem durch
die Sattelkammer verlaufenden und eine Aufwickelvorrichtung
aufweisenden Haltegurt des Sicherheitsgurts;
Fig. 6 eine teilweise weggeschnittene Rückansicht des Sattels
und des Sicherheitsgurts aus Fig. 5;
Fig. 7 eine perspektivische Seitenansicht eines Sattels und
eines Sicherheitsgurts mit zwei am Sattel befestigten
Haltegurten.
Die in der Zeichnung dargestellten Sicherheitsgurte 2, 2' für
einen in einem Sattel 4 eines Pferdes 6 sitzenden Reiter 8
dienen dazu, einen Sturz des Reiters 8 aus dem Sattel 4 zu
verhindern.
Der in den Fig. 1 bis 6 dargestellte Sicherheitsgurt 2
besteht im wesentlichen aus einem längenverstellbaren
Taillengurt 10, der um die Taille des Reiters 8 herumgelegt
wird, sowie einem ebenfalls längenverstellbaren Haltegurt 12,
der so angeordnet wird, daß er zwischen dem Sattel 4 und dem
Pferderücken bzw. einer unter dem Sattel 4 auf den
Pferderücken aufgelegten Satteldecke (nicht dargestellt) von
vorne nach hinten durch eine Sattelkammer 14 des Sattels 4
verläuft (Fig. 3 bis 6), wobei sein vorderes Ende und sein
hinteres Ende nach vorne bzw. nach hinten über einen
Vorderzwiesel 16 bzw. einen Hinterzwiesel 18 des Sattels 4
überstehen und mit dem Taillengurt 10 verbunden sind.
Während der vom Reiter 8 vorzugsweise unter der Jacke
angelegte Taillengurt 10 durch Verstellung seiner Länge soweit
gestrafft wird, daß er die Taille des Reiters 8 eng umschlingt
und nicht nach unten über dessen Becken gezogen werden kann,
wird die Länge des Haltegurts 12 so eingestellt, daß der
Reiter 8 einerseits während des Reitens die erforderliche
Bewegungsfreiheit besitzt, daß andererseits jedoch eine
plötzliche Verlagerung des Schwerpunkts des Reiters 8 über den
Sattel 4 oder einen dem Sattel 4 eng benachbarten Bereich auf
dem Pferderücken hinaus verhindert wird, wenn das Pferd
unvermittelt bockt, unerwartet vor einem Hindernis verweigert
oder sich aufbäumt, so daß der Reiter 8 ohne den
Sicherheitsgurt 2 nach vorne oder hinten abgeworfen würde. Da
sich die beim Reiten erforderliche Bewegungsfreiheit
beispielsweise bei einem Reitsportanfänger oder bei einem
Dressurreiter erheblich von derjenigen bei einem Jagd- oder
Springreiter unterscheidet, kann dementsprechend zum Beispiel
der Haltegurt beim Anfänger straff gespannt werden, um diesem
ein zusätzliches Gefühl an Halt und Sicherheit zu verleihen,
während er beim Springreiter so eingestellt wird, daß dieser
sein Gewicht unbehindert nach vorne verlagern und sich über
den Hals des Pferdes beugen kann, um das Pferd beim Absprung
zu unterstützen.
Die Verbindung des hinteren Endes des Haltegurts 12 mit dem
Taillengurt 10 kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß der
Taillengurt 10 durch eine am Ende des Haltegurts 12
angebrachte Schlaufe 20 hindurchgezogen wird, wie in Fig. 1
und 2 dargestellt, oder daß der Taillengurt 10 zwischen einem
am hinteren Ende des Haltegurts 12 angebrachten elastischen
Verlängerungsstück 22 und einer aus dem Verlängerungsstück 22
nach hinten über den Taillengurt 10 gebogenen federnden
Klemmzunge 24 festgeklemmt und nach oben unverschiebbar
gehalten wird, wie in Fig. 4 dargestellt, um bei Bedarf das
Lösen des Taillengurts 10 vom hinteren Ende des Haltegurts 12
zu erleichtern. Alternativ dazu kann das hintere Ende des
Haltegurts 12 auch mit dem Taillengurt 10 vernäht werden,
wobei es sich dann jedoch etwas aus der Mitte des Rückens des
Reiters heraus verschiebt, wenn der Taillengurt 10 von einem
Reiter mit sehr enger oder sehr weiter Taille angelegt wird.
Am vorderen Ende des Haltegurts 12 erfolgt die Verbindung zum
Taillengurt 10 mit Hilfe eines Gurtschlosses 26 (Fig. 2), das
ähnlich wie bekannte Gurtschlösser von Kindersitzen einen
großen und bequem zugänglichen Betätigungsknopf 28 aufweist,
der zum Öffnen des Schlosses 26 nach innen gedrückt wird. Bei
dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das
Gurtschloß 26 vor dem Unterleib des Reiters angeordnet und
liegt somit in unmittelbarer Nähe von dessen Hand (Fig. 1).
Das Gurtschloß 26 verbindet die beiden Enden des Taillengurts
10 und das vordere Ende des Haltegurts 12 in einer solchen
Weise miteinander, daß durch Druck auf den Betätigungsknopf 28
gleichzeitig das vordere Ende des Haltegurts 12 vom
Taillengurt 10 gelöst und der Taillengurt 10 geöffnet wird, so
daß der Reiter unbehindert vom Pferd abspringen kann. Das
Gurtschloß 26 besteht im wesentlichen aus einem an einem Ende
des Taillengurts 10 befestigten Schloßteil 30, der auf seiner
vorderen, vom Reiter abgewandten Breitseitenfläche mit dem
Betätigungsknopf 28 versehen ist und je eine seitliche und
eine untere Aufnahmeöffnung 32, 34 aufweist, in die sich
jeweils eine am benachbarten anderen Ende des Taillengurts 10
bzw. am vorderen Ende des Haltegurts 12 über ein Griffstück
36, 38 überstehende Rastöse 40, 42 getrennt voneinander
einführen und im Inneren des Schloßteils 30 einrasten lassen.
Ein nicht dargestellter Öffnungsmechanismus des Gurtschlosses
26 ist so ausgebildet, daß durch Druck auf den
Betätigungsknopf 28 beide Rastverbindungen zwischen den
Rastösen 40, 42 einerseits und dem Schloßteil 30 andererseits
gemeinsam gelöst werden.
Alternativ könnte der Schloßteil des Gurtschlosses am vorderen
Ende des Haltegurts befestigt sein und zwei entgegengesetzte
seitliche Aufnahmeöffnungen für Rastösen oder andere
Rastelemente aufweisen, die über zwei an den Enden des
Taillengurts befestigte Griffstücke überstehen, oder eine über
ein Griffstück am vorderen Ende des Haltegurts überstehende
Zunge könnte mit einer Durchtrittsöffnung versehen sein, durch
welche die Rastöse oder ein anderes Rastelement eines am einen
Ende des Taillengurts befestigten Griffstücks hindurchgeführt
wird, bevor sie in die einzige Aufnahmeöffnung des Schloßteils
geschoben wird, das am anderen Ende des Taillengurts befestigt
ist.
Bei den in der Zeichnung dargestellten Sicherheitsgurten 2, 2'
erfolgt die Längenverstellung des Taillengurts 10 und des
Haltegurts 12 mittels einer Taillengurt-
Längenverstellvorrichtung 44 bzw. einer Haltegurt-
Längenverstellvorrichtung 46, die in der Nähe des
Gurtschlosses 26 an dem mit dem Griffstück 36, 38 und der
Rastöse 40, 42 versehenen Ende des Taillengurts 10 bzw. des
Haltegurts 12 angeordnet sind. Während die Ausbildung der
Taillengurt-Längenverstellvorrichtung 44 derjenigen einer zum
Verstellen der Länge von Rucksacktragegurten oder dergleichen
verwendeten Längenverstellvorrichtung gleicht, läßt sich der
Haltegurt 12 durch Druck auf eine am Griffstück 38 angebrachte
federbelastete Sperrtaste 48 und gleichzeitiges Ziehen am
Griffstück 38 bzw. am freien überstehenden Ende des Haltegurts
12 verlängern bzw. verkürzen, so daß eine einhändige
Verstellung während des Reitens möglich ist.
Die Fig. 3 und 4 zeigen den Verlauf des Haltegurts 12 durch
die seitlich von zwei Polstern 50 begrenzte Sattelkammer 14
des Sattels 4 und weiter bis zum hinteren Teil des
Taillengurts 10. Bei den üblicherweise verwendeten Sätteln
weisen die Polster 50 einen Abstand voneinander auf, der in
der Mitte des Sattels 4 ungefähr der Breite des Haltegurts 12
entspricht und sich am Vorderzwiesel 16 und am Hinterzwiesel
18 etwas vergrößert, und sind in der Mitte des Sattels 4
gegenüber dem Vorderzwiesel 16 und dem Hinterzwiesel 18 etwas
nach unten gebogen, wobei sie angrenzend an die Sattelkammer
14 einen vertikalen Abstand von einem darüber angeordneten
Sattelbaum (nicht sichtbar) aufweisen, so daß sich ohne
Veränderungen am Sattel 4 ein aus Hartgummi oder dergleichen
bestehendes flaches rechteckiges Gurtführungselement 54 mit
zwei abgeschrägten Ecken von der Sattelkammer 14 aus zwischen
die Polster 50 und den Sattelbaum einführen und bis zum
Anschlagen in Richtung des Hinterzwiesels 18 schieben läßt,
wobei sich seine entgegengesetzten Stirnenden in den
Zwischenräumen zwischen den Polstern 50 und dem Sattelbaum
verkeilen. Dabei bleibt oberhalb des Gurtführungselements 54
ein ausreichend breiter Führungsschlitz 56 frei, durch den der
Haltegurt 12 verläuft.
Bei dem in den Fig. 5 und 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist an Stelle des Gurtführungselements 54
eine Aufwickelvorrichtung 60 für den Haltegurt 12 am Sattel 4
verankert, wobei die Verankerung derjenigen des
Gurtführungselements 54 entspricht. Die Aufwickelvorrichtung
60 ist ähnlich aufgebaut wie die Aufwickelvorrichtungen von
Sicherheitsgurten von Insassenrückhaltesystemen von
Kraftfahrzeugen und enthält eine mittels einer Drahtfeder
vorgespannte Aufwickelrolle (nicht dargestellt). Die
Aufwickelvorrichtung 60 dient dazu, den auf die Aufwickelrolle
aufgewickelten vorderen oder hinteren Teil des Haltegurts 12
vor bzw. hinter der Aufwickelvorrichtung 60 beim Reiten straff
zu halten. Wenn sowohl der vordere als auch der hintere Teil
des Haltegurts 12 gestrafft werden sollen, können entweder
zwei hintereinander angeordnete Aufwickelvorrichtungen für den
vorderen bzw. für den hinteren Teil des Haltegurts 12
vorgesehen sein, oder alternativ dazu eine im Bereich des
Hinterzwiesels 18 zusammen mit dem Haltegurt 12 in der
Sattelkammer 14 verschiebbare "schwimmende"
Aufwickelvorrichtung, auf deren Aufwickelrolle beide Teile
übereinander aufgewickelt werden. Bei dem mit der
Aufwickelvorrichtung 60 versehenen Haltegurt 12 wird die Länge
eines auf die Aufwickelrolle aufwickelbaren Abschnitts des
Haltegurts 12 durch Verstellen der Länge des Haltegurts 12 an
der Haltegurt-Längenverstellvorrichtung 46 oder einer in die
Aufwickelvorrichtung 60 integrierten Längenverstellvorrichtung
(nicht dargestellt) so eingestellt, daß bei einer Sitzhaltung
entsprechend Fig. 1 die Drahtfeder weitgehend entspannt und
auf der Aufwickelrolle soviel Haltegurt 12 aufgewickelt ist,
wie für die vorgesehene Bewegungsfreiheit erforderlich ist,
während der Haltegurt 12 fast vollständig abgewickelt und die
Drahtfeder nahezu maximal gespannt ist, wenn der Reiter beim
Reiten die Bewegungsfreiheit voll ausnützt. Die Gurtführung
erfolgt hier durch die Aufwickelvorrichtung 60.
Nach Wunsch kann die Aufwickelvorrichtung 60 einen
Blockiermechanismus (nicht dargestellt) enthalten, der bei
einer ruckartigen Bewegung des Haltegurts 12, z. B. bei einem
plötzlichen Anhalten des Pferdes, blockiert und den Reiter
ohne ein vorheriges vollständiges Abwickeln des Haltegurts 12
von der Aufwickelrolle sofort festhält. Eine derartige
Blockiervorrichtung ist insbesondere für Reitsportanfänger
geeignet.
Zum Anlegen des Sicherheitsgurts 2 wird zweckmäßig der
Haltegurt 12 in die Sattelkammer 14 des umgedrehten Sattels
4 gelegt und das Gurtführungselement 54 über dem Haltegurt 12
eingeführt und verkeilt, bevor der Sattel 4 so auf das Pferd
aufgelegt wird, daß die beiden Enden des Haltegurts 12 am
Vorder- bzw. Hinterzwiesel aus der Sattelkammer 14 austreten.
Je nachdem, ob das hintere Ende des Haltegurts 10 mittels des
Verlängerungsstücks 22 oder durch die Schlaufe 20 mit dem
Taillengurt 10 verbunden ist, wird der Taillengurt 10 vor oder
nach dem Aufsitzen umgelegt, mittels des Gurtschlosses 26
geschlossen und gestrafft, bevor schließlich das vordere Ende
des Haltegurts 12 über das Gurtschloß 26 mit dem Taillengurt
10 verbunden wird.
Bei dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel weist der
Sicherheitsgurt 2' an Stelle eines durchgehenden Haltegurts 12
zwei getrennte Haltegurte 62, 64 auf, die im Bereich des
vorderen Endes der Sattelkammer 14 am Vorderzwiesel 16 bzw. im
Bereich des hinteren Endes der Sattelkammer 14 am
Hinterzwiesel 18 zum Beispiel durch Verankerung am Sattelbaum
fest in den Sattel 4 integriert oder mittels Schnallen oder
dergleichen lösbar am Sattel 4 befestigt sind. Die Haltegurte
62, 64 sind jeweils einzeln längenverstellbar, wobei die
Längenverstellvorrichtung am hinteren Haltegurt 64 nicht
dargestellt ist. Die Haltegurte 62, 64 können ebenfalls mit
einer Aufwickelvorrichtung versehen sein, die wie zuvor
beschrieben ausgebildet ist und fest am Sattel verankert sein
kann.
Neben der größeren Sicherheit des Reiters dient der
Sicherheitsgurt 2, 2' gleichzeitig auch zur Erziehung von
Pferden, die zum Bocken, Buckeln oder Verweigern neigen. Beim
Bocken, Buckeln oder Verweigern bewegt sich der Reiter im
Sattel 4 nach vorne, bis der Haltegurt 12 bzw. der hintere
Haltegurt 64 straff gespannt ist und keine weitere
Vorwärtsbewegung gestattet, worauf der Reiter eine erhebliche
Zugkraft auf den Haltegurt 12 ausübt. Die Zugkraft wird von
diesem auf den Sattel 4 übertragen, was zu einer fühlbaren
Einschnürung des Brustkorbs des Pferdes durch den Sattelgurt
führt, die ihm eine Wiederholung seines Verhaltens verleidet.
Claims (22)
1. Sicherheitsgurt für einen im Sattel eines Pferdes
sitzenden Reiter, gekennzeichnet durch einen Taillengurt (10)
für den Reiter (8), sowie mindestens einen mit dem Taillengurt
(10) verbundenen Haltegurt (12), der eine Bewegung des
Taillengurts (10) weg vom Sattel (4) vor und hinter dem Reiter
(8) auf ein beim Reiten erforderliches Maß begrenzt.
2. Sicherheitsgurt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltegurt eine Verlagerung des Schwerpunkts des
Reiters (8) nach vorne oder nach hinten über den Sattel (4)
oder einen an den Sattel (4) angrenzenden Bereich des
Pferderückens hinaus verhindert.
3. Sicherheitsgurt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge des Haltegurts (12) verstellbar
ist.
4. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge des Taillengurts (10)
verstellbar ist.
5. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Haltegurt (12) vor und hinter dem
Reiter (8) mit dem Taillengurt (10) verbunden ist, wobei
mindestens die vor dem Reiter (8) angeordnete Verbindung
lösbar ist.
6. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
gekennzeichnet durch ein vor dem Reiter (8) zwischen Haltegurt
(12) und Taillengurt (10) angeordnetes Gurtschloß (26) mit
einem durch Knopfdruck betätigbaren Öffnungsmechanismus.
7. Sicherheitsgurt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gurtschloß (26) zwei Taillengurtenden und ein
Haltegurtende lösbar miteinander verbindet.
8. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch eine vor dem Reiter (8) angeordnete, beim
Reiten betätigbare Haltegurt-Längenverstellvorrichtung (46).
9. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Haltegurt (12) vorgesehen ist, der
zwischen dem Sattel (4) und dem Rücken des Pferdes (6) von
vorne nach hinten durch eine Sattelkammer (14) des Sattels (4)
verläuft und an seinem vorderen und an seinem hinteren Ende
mit dem Taillengurt (10) verbunden ist.
10. Sicherheitsgurt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltegurt (12) in der Sattelkammer (14) des Sattels
(4) längsverschiebbar ist.
11. Sicherheitsgurt nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet
durch eine in der Nähe des hinteren Endes der Sattelkammer
(14) angeordnete Gurtführung für den Haltegurt (12).
12. Sicherheitsgurt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gurtführung ein lösbar am Sattel (4) verankerbares
Gurtführungselement (54) umfaßt.
13. Sicherheitsgurt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß sich das Gurtführungselement (54) quer zur Längsrichtung
der Sattelkammer (14) durch diese erstreckt, wobei zwei
Stirnenden des Gurtführungselements (54) zwischen zwei die
Sattelkammer (14) seitlich begrenzenden Polstern (50) und
einem oberhalb der Polster (50) angeordneten Sattelbaum oder
Sitzteil des Sattels (4) verkeilt sind.
14. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
gekennzeichnet durch eine den Haltegurt (12) aufwickelnde und
straffende Haltegurt-Aufwickelvorrichtung (60).
15. Sicherheitsgurt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge eines auf der Haltegurt-Aufwickelvorrichtung
(60) aufgewickelten Haltegurtabschnitts verstellbar ist.
16. Sicherheitsgurt nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haltegurt-Aufwickelvorrichtung (60)
einen Blockiermechanismus enthält, der bei einer ruckartigen
Bewegung des Haltegurts (12) blockiert.
17. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Haltegurt-Aufwickelvorrichtung
(60) zusammen mit dem Haltegurt (12) gegenüber dem Sattel (4)
verschiebbar ist.
18. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Haltegurt-Aufwickelvorrichtung
(60) lösbar am Sattel (4) verankerbar ist.
19. Sicherheitsgurt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei mit dem Sattel (4) verbundene oder
verbindbare Haltegurte (62, 64) vorgesehen sind, von denen
jeweils einer vor bzw. hinter dem Reiter (8) mit dem
Taillengurt (10) verbunden ist.
20. Sicherheitsgurt nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der Haltegurte (62, 64) längenverstellbar
ist.
21. Sicherheitsgurt nach Anspruch 19 oder 20, gekennzeichnet
durch mindestens eine Haltegurt-Aufwickelvorrichtung zum
Aufwickeln und Straffen von einem oder beiden Haltegurten (62,
64).
22. Sicherheitsgurt nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltegurt-Aufwickelvorrichtung einen
Blockiermechanismus enthält, der bei einer ruckartigen
Bewegung des Haltegurts (62, 64) blockiert.
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DE1997106848 DE19706848A1 (de) | 1997-02-21 | 1997-02-21 | Sicherheitsgurt für einen im Sattel eines Pferdes sitzenden Reiter |
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DE1997106848 DE19706848A1 (de) | 1997-02-21 | 1997-02-21 | Sicherheitsgurt für einen im Sattel eines Pferdes sitzenden Reiter |
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