DE19749026A1 - Wasserwaage mit Markierungshilfen - Google Patents
Wasserwaage mit MarkierungshilfenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wasserwaage mit Markie
rungshilfen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Beim Aufhängen von Gegenständen, wie zum Beispiel Bildern, Re
galen, Schränken, Spiegeln, Waschbecken, usw., die mehr als nur
eine Aufhängevorrichtung besitzen, müssen Bohrlöcher in ent
sprechenden Abständen voneinander und in möglichst exakter ho
rizontaler und/oder vertikaler Ausrichtung zueinander ange
bracht werden. Die Verwendung herkömmlicher Wasserwaagen ein
facher Bauweise, d. h. nur aus dem Wasserwaagen-Körper und min
destens einer Libelle bestehend, führt im allgemeinen zu ver
schiedenen Problemen beim Anbringen der Markierungen für die
Bohrlöcher, da gleichzeitig die Wasserwaage ausgerichtet ange
halten, mittels eines Zollstocks der gewünschte Abstand der
Wasserwaage von Fußboden, Decke, Raumwinkel oder irgendwelchen
Gegenständen bestimmt und die Positionen der Bohrlöcher in ei
nem bestimmten Abstand voneinander mit einem Markierungsstift
oder einem Körner an der Wand angezeichnet werden müssen. Die
gleichzeitige Handhabung von Wasserwaage, Zollstock und Markie
rungselement ist für eine Person nur sehr schwierig zu bewerk
stelligen und führt deshalb häufig zu fehlerhaften Bohrlochmar
kierungen und demzufolge einer schlechten oder überhaupt nicht
möglichen Aufhängung der gewünschten Gegenstände.
Es existieren deshalb bereits verschiedene Wasserwaagen, die
Markierungshilfen integriert haben, um ein korrektes Anbringen
von Bohrlochmarkierungen zu erleichtern.
Die DE 43 36 502 A1 offenbart beispielsweise eine Wasserwaage
mit einem Körper, in dem mindestens eine Libelle eingebracht
ist. Ferner weist der Körper eine in seiner Längsrichtung mit
tig angebrachte Referenzbohrung, sowie zu beiden Seiten dieser
Referenzbohrung weitere voneinander gleich beabstandete Bohrun
gen entlang der Längsachse des Wasserwaagen-Körpers, auf. Die
Bohrungen sind so bemessen, daß durch sie hindurch mit einem
üblichen Bleistift Markierungen zum Beispiel auf einer Wand
aufgebracht werden können. Die Libelle ermöglicht das horizon
tale Ausrichten der Wasserwaage und damit das Anbringen mehre
rer Bohrpunktmarkierungen auf einer horizontalen Linie. Zu
sätzlich können zwei ebenfalls mit solchen Bohrungen versehenen
Verlängerungen vorgesehen sein, die beidseitig relativ zum Was
serwaagen-Körper ausziehbar bzw. einschiebbar sind. Mit Hilfe
dieser Wasserwaage können allerdings nur Markierungen in fast
vorgegebenen Abständen angebracht werden, eine beliebige Beab
standung der Bohrlöcher ist nicht möglich.
Eine weitere Markierungs-Wasserwaage ist in dem deutschen Ge
brauchsmuster G 93 03 208 U1 beschrieben. Die Wasserwaage weist
an beiden Stirnseiten des Wasserwaagen-Körpers jeweils eine
ausziehbare Schiene mit einem aufgeprägten Längenmaß und einer
trichterförmigen Bohrung auf, die jeweils mittels Feststell
schrauben in beliebig ausgezogenem Zustand feststellbar ist.
Mit Hilfe dieser Vorrichtung lassen sich auf einfache Weise
Markierungen für Bohrlöcher in stufenlos einstellbaren Abstän
den voneinander anbringen. Allerdings ist die Wasserwaage zur
Anbringung von Abständen kleiner als die Länge des Wasserwaa
gen-Körpers nur bedingt geeignet.
Eine stufenlos einstellbare Markierungshilfe über die nahezu
gesamte Länge des Wasserwaagen-Körpers ist beispielsweise aus
der DE 27 50 716 A1 bekannt. Der Körper enthält hierzu parallel
zu seiner Längsachse eine Ausfräsung, in der zwei oder mehr
verschiebbare Markierungsbolzen eingebaut sind. Diese Markie
rungsbolzen sind als Körner ausgebildet, so daß durch Ein
drücken der Markierungsbolzen die Markierungspunkte für die Bohr
löcher an der Wand angekörnt werden. In der DE 27 54 428 A1 des
gleichen Anmelders ist ferner die Möglichkeit offenbart, auf
dem Wasserwaagen-Körper eine Längenmaß-Skalierung vorzusehen,
um eine genau einstellbare Beabstandung der Markierungsbolzen
zu ermöglichen.
Eine weitere Möglichkeit einer Markierungs-Wasserwaage zeigt
die DE 31 42 605 A1. Hier werden sogenannte Bohrpunktmarkierer
in Form von Schraubzwingen vorgeschlagen, die verschiebbar an
einem Wasserwaagen-Körper befestigt werden können. Die Bohr
punktmarkierer weisen einen nach außen gerichteten Dorn auf, um
die Bohrpunktmarkierungen anzukörnern.
Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik ist es eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Wasserwaage mit Mar
kierungshilfen derart weiterzubilden, daß eine noch einfachere
und genauere Anbringung von Markierungen mit dieser Wasserwaage
möglich ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Wasserwaage mit den Merkma
len von Anspruch 1.
Durch das erfindungsgemäße Vorsehen einer Meßeinrichtung zum
Messen des Abstandes des Wasserwaagen-Körpers von einem Bezugs
punkt wird ein exaktes Anbringen von Bohrlochmarkierungen we
sentlich erleichtert. Der Benutzer kann ohne die Verwendung
eines zusätzlichen Meßgerätes, wie beispielsweise eines Zoll
stockes, die Wasserwaage im gewünschten Abstand von Fußboden,
Decke, Raumwinkel oder irgendeines Gegenstandes an einer Wand
anhalten und mit der ihm frei bleibenden Hand die Markierungen
anbringen. Es ist somit mit nur einem Hilfsgerät möglich, Bohr
lochmarkierungen in einem vorbestimmten Abstand voneinander,
einer exakten Ausrichtung zueinander und in einem vorbestimmten
Abstand von einem Bezugspunkt, wie Decke oder Fußboden, auf
einfache Weise anzubringen.
Vorteilhafterweise weist die Meßeinrichtung eine Befestigungs
einrichtung, in die ein Längenmeßgerat, wie beispielsweise ein
Zollstock oder dergleichen, verschiebbar eingeklemmt ist, und
eine Vorrichtung zum Ablesen des Längenmaßes auf dem Zollstock
auf. Die Meßeinrichtung ist vorzugsweise derart ausgebildet
und/oder angeordnet, daß der Zollstock in einem Winkel von 90°
oder parallel zur Längsachse des Wasserwaagen-Körpers ausge
richtet ist beziehungsweise allgemein die Abstandsmessung in
dieser Richtung erfolgt. Alternativ kann die Meßeinrichtung
auch derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, daß der
Zollstock in eine beliebige Ausrichtung zum Wasserwaagen-Körper
dreh- oder schwenkbar ist, um insbesondere eine parallel ge
richtete und eine rechtwinklig gerichtete Abstandsmessung mit
nur einer Wasserwaage zu ermöglichen.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird die obengenannte
Aufgabe durch eine Wasserwaage mit den Merkmalen von Anspruch
13 gelöst.
Mittels der Markierungseinrichtung mit einer fest angebrachten
und einer verschiebbaren Markierungshilfe, die im ganzen pa
rallel zur Längsachse des Wasserwaagen-Körpers verschiebbar ist
und weiter eine Meßeinrichtung aufweist, die den Abstand zwi
schen den beiden Markierungshilfen mißt, wird der Abstand der
Markierungshilfen und somit der Bohrlochmarkierungen direkt
angezeigt und muß nicht wie bisher durch Subtraktion von Län
genmaßen erst ermittelt werden. Die erfindungsgemäße Vorrich
tung verhindert also eine fehlerhafte Markierung von Bohrlö
chern aufgrund von Rechenfehlern des Benutzers.
Auch die mit einer solchen Markierungseinrichtung ausgebildete
Wasserwaage kann natürlich vorteilhafterweise eine oben be
schriebene Abstand-Meßeinrichtung aufweisen, um die Vorteile
der beiden Aspekte der Erfindung zu kombinieren und eine beson
ders vorteilhafte Markierungs-Wasserwaage vorzusehen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausfüh
rungsbeispielen mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen nä
her erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfin
dungsgemäßen Markierungs-Wasserwaage in Drauf
sicht;
Fig. 2A-C eine alternative Ausführung einer Markierungs
hilfe einer erfindungsgemäßen Markierungs-Was
serwaage in mehreren Ansichten; und
Fig. 3A-B ein zweites und drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Markierungs-Wasserwaage
in zwei verschiedenen Ansichten.
In Fig. 1 ist zunächst ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Markierungs-Wasserwaage gemäß der vorliegenden Erfindung ge
zeigt. Die Wasserwaage besteht im wesentlichen aus einem läng
lichen Körper 1, einer Libelle 2a zur horizontalen Ausrichtung
des Körpers 1, einer Libelle 2b zur vertikalen Ausrichtung des
Körpers 1 und einer Markierungseinrichtung 4, 5 zum Anbringen
von Bohrlochmarkierungen. Die Markierungseinrichtung umfaßt in
diesem Ausführungsbeispiel zwei Markierungshilfen 5 an beiden
Enden des Wasserwaagen-Körpers 1 und zwei verschiebbare Markie
rungshilfen 4 zwischen den beiden festen Markierungshilfen 5.
Die beiden Markierungshilfen 5 sind jeweils ortsfest am Körper 1
angebracht und grundsätzlich wie die in den Fig. 2A-C
gezeigte alternative Ausführungsform aufgebaut. Die Markie
rungshilfen 5 weisen einen Trägerkörper 11 auf, der an einer
Stirnseite eine Ausnehmung enthält, deren Querschnitt etwa dem
Querschnitt des Körpers 1 entspricht, so daß der Trägerkörper
11 auf das Ende des Körpers 1 aufsteckbar bzw. aufklemmbar ist.
Weiter sind in die Markierungshilfen 5 Libellen 2a, 2b, 3 in
tegriert, wobei im Fall der ersten Ausführungsform von Fig. 1
in einer Markierungshilfe 5 eine Libelle 2a zur horizontalen
Ausrichtung der Wasserwaage und in der anderen Markierungshil
fe 5 eine Libelle 2b zur vertikalen Ausrichtung der Wasserwaage
vorgesehen ist. Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungs
beispiel ist nur in einer der beiden Markierungshilfen 5 eine
Libelle 3 in den Trägerkörper 11 eingesetzt. Diese Libelle 3
ist mit Hilfe eines Justierrings 24 drehbar oder zumindest
schwenkbar gelagert und in beliebiger Orientierung einrastbar
oder feststellbar, wobei vorzugsweise am Justierring 24 oder am
Trägerkörper 11 zusätzlich eine Gradskalierung angebracht ist,
um den eingestellten Drehwinkel der Libelle 3 zu bestimmen.
Mittels einer derartigen Libelle 4 ist die Wasserwaage in be
liebiger Orientierung ausrichtbar und somit können Bohrloch
markierungen auch entlang von Schrägen angezeichnet werden;
außerdem ist in diesem Fall natürlich nur eine Libelle 3 je
Wasserwaage notwendig. Als weiterer Vorteil der dreh- oder
schwenkbaren Libelle 3 ist die so ausgestattete Wasserwaage
auch geeignet, die Winkel von Schrägen exakt zu vermessen.
Ferner weist der Trägerkörper 11 der Markierungshilfen 5 zwei
trichterförmige Bohrungen 21 auf, durch die hindurch mit einem
Bleistift oder dergleichen Bohrlochmarkierungen, beispielsweise
an einer Wand, angezeichnet werden können. Die Bohrungen 21
sind zu beiden Seiten der verlängerten Mittel-Längsachse 28 des
Körpers 1 vorzugsweise in jeweils gleichem Abstand d1 von die
ser am Trägerkörper 11 vorgesehen. Der Abstand d1 der Bohrungen
21 von der Mittel-Längsachse 28 ist dabei etwas größer bemessen
als der Abstand zu den Außenkanten des Körpers 1 bzw. als die
halbe Breite des Körpers 1, so daß die Bohrlochmarkierungen,
beispielsweise im Fall einer horizontal ausgerichteten Wasser
waage, oberhalb und unterhalb des Körpers 1 angezeichnet werden
können.
An der Unterseite der Trägerkörper 11 sind weiterhin vorteil
hafterweise Moosgummischeiben 25 angebracht, die ein Verrut
schen der Wasserwaage an der Wand verhindern sollen. Durch
diese Maßnahme wird zum einen ein Verkratzen der Wände verhin
dert und zum anderen ein relativ leichtes Anhalten der Wasser
waage mit nur einer Hand ermöglicht, so daß die andere Hand des
Benutzers zum Anzeichnen der gewünschten Bohrlochmarkierungen
frei bleibt.
Die verschiebbaren Markierungshilfen 4 zwischen den festen Mar
kierungshilfen 5 weisen ebenfalls einen Trägerkörper 10 auf.
Der Trägerkörper 10 ist im wesentlichen ein Hohlprofil mit ei
nem Innenquerschnitt, der etwas größer als der Querschnitt des
Wasserwaagen-Körpers 1 ist, so daß der Trägerkörper 10 auf den
Körper 1 in zumindest grober Passung aufschiebbar ist. Die Mar
kierungshilfen 4 können somit über die gesamte Länge der Was
serwaage parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1 verschoben
werden. Um ein unbeabsichtigtes Verrutschen der Markierungs
hilfen 4 zu verhindern, ist an dem Trägerkörper 10 eine Klemm
vorrichtung 23 in Form einer Federklemmung vorgesehen, wie sie
beispielsweise im rechten Ausführungsbeispiel von Fig. 3A
dargestellt ist.
Die verschiebbaren Markierungshilfen 4 enthalten wie die orts
festen Markierungehilfen 5 zu beiden Seiten der Mittel-Längs
achse 28 des Körpers 1 jeweils eine trichterförmige Bohrung 21
zum Anzeichnen von Bohrlochmarkierungen. Der Abstand d2 dieser
Bohrungen 21 von der Mittel-Längsachse 28 ist gleich groß be
messen, wie der entsprechende Abstand d1 der Bohrungen 21 der
ortsfesten Markierungshilfen 5. Nur wenn alle Bohrungen 21 der
Markierungshilfen den gleichen Abstand d1, d2 aufweisen, liegen
sie auf einer Linie parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1,
und die Bohrlochmarkierungen können auf einer exakt ausgerich
teten Linie angezeichnet werden.
Wie in Fig. 2B angedeutet, kann anstelle der Bohrung 21 auch
ein Dorn 13 verwendet werden, der vorzugsweise federnd gelagert
ist (nicht gezeigt). Hierdurch ist es möglich, Bohrlochmarkie
rungen durch Andrücken des Dornes 13 anzukörnern. Beispiels
weise können die Markierungshilfen 4, 5 zu einer Seite der Mit
tel-Längsachse 28 jeweils eine Bohrung 21 und zu der anderen
Seite der Mittel-Längsachse 28 einen Dorn 13 aufweisen, so daß
mit einer Markierungs-Wasserwaage diesen Aufbaus die Bohrloch
markierungen wahlweise angezeichnet oder angekörnt werden kön
nen.
Weiter ist auf dem Körper 1 eine Längenskalierung 20, vorzugs
weise sowohl in Einheiten von mm als auch in Einheiten von
inch, aufgebracht. Die verschiebbaren Trägerkörper 10 weisen
jeweils eine Vorrichtung 26 zum Ablesen des Längenmaßes ihrer
Position auf der Wasserwaage auf, die im einfachsten Fall aus
einer Sichtöffnung mit einer auf die Längenskalierung 20 ge
richteten pfeilförmigen Zeigervorrichtung besteht. Mittels der
Längenskalierung 20 und den Ablesevorrichtungen 26 können die
Markierungshilfen 4 besonders einfach im gewünschten Abstand
voneinander und von den ortsfesten Markierungshilfen 5 positio
niert werden.
Die Anzahl der Markierungshilfen 4, 5 ist nicht auf die in
Fig. 1 gezeigte Ausführung beschränkt. Für ein Funktionieren
der Markierungs-Wasserwaage sind aber mindestens zwei Markie
rungshilfen 4, 5 notwendig, von denen wenigstens eine Markie
rungshilfe 4 parallel zur Längsachse der Wasserwaage verschieb
bar sein muß, um zwei beliebig voneinander beabstandete Bohr
lochmarkierungen anbringen zu können.
Wie in den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, sind an jeder Mar
kierungshilfe 4, 5 zwei Vorrichtungen 22 vorgesehen, mit denen
der benötigte Abstand der Bohrlochmarkierungen an dem entspre
chenden Gegenstand, wie beispielsweise einem Bild oder Regal,
abgegriffen werden kann. Die Abgreifvorrichtungen 22 sind zu
beiden Seiten der Mittel-Längsachse 28 des Körpers 1 in Ver
längerung der Bohrungen 21 an den Trägerkörpern 10, 11 ange
bracht und vorzugsweise nach außen spitz zulaufend ausgebildet.
Um mit der Markierungs-Wasserwaage auf einfache Art und Weise
die Bohrlochmarkierungen auch in der gewünschten Höhe bzw. im
gewünschten Abstand von Fußboden oder Decke anzeichnen und/oder
ankörnern zu können, ist an der Wasserwaage eine Meßeinrichtung
7 vorgesehen. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist diese Meßeinrichtung 7 als Einheit mit einer der ortsfesten
Markierungshilfen 5 ausgebildet, sie kann aber ebenso an einer
der verschiebbaren Markierungshilfen 4 angebracht werden.
Die Meßeinrichtung 7 besteht im wesentlichen aus einem Längen
meßgerät 8, wie einem Zollstock, Lineal oder dergleichen, einer
Befestigungsvorrichtung 17 für das Längenmeßgerät 8 und einer
Ablesevorrichtung 9 zum genauen Ablesen des Längenmaßes auf dem
Längenmeßgerät 8. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die
Befestigungsvorrichtung 17 als Klemmvorrichtung 19 an dem Trä
gerkörper 11 ausgebildet, in die der Zollstock verschiebbar
eingeklemmt ist. Aufgrund der Normmaße von handelsüblichen
Zollstöcken kann die Klemmvorrichtung 19 durch eine einfache
Federklemmung bewirkt werden. Sollen auch andere Längenmeßge
räte 8 unterschiedlicher Breite eingesetzt werden, so ist eine
Federklemmung mit größerem Federweg oder eine anders konstru
ierte Befestigungsvorrichtung 17 zu verwenden. Die Ablesevor
richtung 9 besteht im einfachsten Fall aus einem am Trägerkör
per 11 angebrachten Pfeil, dessen Spitze auf die Längenskalie
rung des Zollstocks 8 zeigt. Der Abstand d3 der Spitze von der
Mittel-Längsachse 28 des Körpers 1 ist dabei genauso groß wie
der Abstand d1, d2 der Mittelpunkte der Bohrungen 21 von der
Mittel-Längsachse der Körpers 1, so daß das am Längenmeßgerät 8
abgelesene Maß genau der Position der Bohrlöcher 21 und damit
der Bohrlochmarkierungen angibt. Entsprechend der in Fig. 1
gezeigten Ausgestaltung der Markierungshilfen 4, 5 ist jeweils
eine Ablesevorrichtung 9 zu beiden Seiten der Längsachse 28 des
Körpers 1 vorgesehen.
Die Meßvorrichtung 7 in Form eines verschiebbar festgeklemmten
Zollstocks 8 stellt eine relativ einfache und kostengünstige
Möglichkeit zur Positionierung der Wasserwaage dar. Anstelle
dieser mechanischen Abstandsmessung sind aber beispielsweise
auch optoelektronische Meßsysteme denkbar, die entsprechend
aufwendiger und teurer sind, aber eine höhere Meßgenauigkeit
aufweisen. Für die allgemeine Anwendung der Markierungs-Wasser
waage wird aber zumeist die mit einem Zollstock 8 erreichbare
Genauigkeit genügen.
In Fig. 1 ist die Befestigungsvorrichtung 17 derart ausgebil
det und an dem Wasserwaagen-Körper 1 angeordnet, daß der Zoll
stock 8 in einem Winkel von 90° zur Längsachse 28 des Körpers
1 ausgerichtet ist. Mit dieser Anordnung lassen sich insbeson
dere mehrere Bohrlöcher auf einer horizontalen Linie in einer
bestimmten Höhe markieren, oder auch mehrere Bohrlöcher auf
einer vertikalen Linie in einem bestimmten Abstand von einem
Raumwinkel, einem Schrank, u.ä. Alternativ dazu kann die Be
festigungsvorrichtung 17 der Meßeinrichtung 7 auch derart aus
gebildet und an dem Körper 1 angeordnet sein, daß der Zollstock
8 parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1 ausgerichtet ist, so
daß beispielsweise mehrere Bohrlöcher auf einer vertikalen Li
nie in einer bestimmten Höhe markiert werden können. Eine wei
tere und gleichzeitig die flexibelste Lösung besteht in einer
Ausbildung der Meßeinrichtung 7 analog der Libelle 3 mit Jus
tierring 24 von Fig. 2, d. h. in einer vorzugsweise um 360°
drehbaren Befestigungsvorrichtung 17 mit zugehöriger Gradska
lierung. Hiermit läßt sich mit nur einer Vorrichtung sowohl
eine rechtwinklige als auch parallele Ausrichtung, sowie auch
eine Ausrichtung in beliebigem Winkel bewerkstelligen. Neben
den üblichen Anwendungsfällen, wie Höhenbestimmung und Abstand
zum Raumwinkel, kann beispielsweise auch der Abstand von Schrä
gen bestimmt werden.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigten Markierungshilfen 4, 5
sind vorzugsweise als separate Einzelelemente ausgebildet, mit
denen herkömmliche Wasserwaagen oder sogar einfache längliche
Körper 1 nachgerüstet und ergänzt werden können.
Im folgenden wird nun anhand von Fig. 3 ein zweites und drit
tes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert, wobei in Fig.
3A die Markierungs-Wasserwaage in Draufsicht und in Fig. 3B im
Schnitt dargestellt ist.
Die Wasserwaage besteht hier ebenfalls aus einem länglichen
Körper 1 mit mindestens einer Libelle, wobei im vorliegenden
Ausführungsbeispiel eine Libelle 2a zur horizontalen und eine
Libelle 2b zur vertikalen Ausrichtung der Wasserwaage in den
Körper 1 eingebaut sind. Anstelle der beiden festen Libellen 2a
und 2b kann selbstverständlich auch hier eine mittels Justier
ring 24 dreh- oder schwenkbare Libelle 3 entsprechend der in
Fig. 2 dargestellten Ausführung verwendet werden.
Zunächst zum zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das in
der linken Hälfte von Fig. 3A dargestellt ist. Die Markie
rungseinrichtung 6a weist einen Träger 12 auf, der im wesentli
chen die Form eines Hohlprofils hat, dessen Innenquerschnitt
etwas größer als der Querschnitt des Wasserwaagen-Körpers 1
ist, wie in Fig. 3B gezeigt. Der Träger 12 kann somit auf den
Körper 1 in Passung aufgeschoben werden und ist parallel zu
dessen Längsachse verschiebbar. Damit der Träger 12 nicht von
selbst auf dem Körper 1 verrutschen kann, ist eine Klemmvor
richtung 23 in Form einer Federklemmung vorgesehen.
An dem Träger 12 ist eine erste Markierungshilfe 14 befestigt,
die analog der Ausführungsform von Fig. 1 eine Bohrung 27 zum
Anzeichnen von Bohrlochmarkierungen oder einen Dorn 13 zum
Ankörnen von Bohrlochmarkierungen aufweist. Weiter ist an dem
Träger 12 eine zweite Markierungshilfe 15, ebenfalls mit Boh
rung 27 oder Dorn 13, vorgesehen, die relativ zur ersten Mar
kierungshilfe 14 parallel zur Längsachse 28 des Wasserwaagen-
Körpers 1 verschiebbar ist. Zwischen den beiden Markierungs
hilfen 14 und 15 befindet sich eine Meßeinrichtung 16a zum
Messen des Abstandes der Markierungshilfen 14, 15 voneinander.
Die Meßeinrichtung 16a ist vorzugsweise eine Längenskalierung,
etwa in Form eines Maßbandes, dessen Nullpunkt am Mittelpunkt
der Bohrung 27 der fest angebrachten Markierungshilfe 14 liegt
und das derart mit der verschiebbaren Markierungshilfe 15 ver
bunden ist, daß es entsprechend der Verschiebung der Markie
rungshilfe 15 relativ zur Markierungshilfe 14 verlängert bzw.
verkürzt, insbesondere abgerollt bzw. aufgerollt, wird. Ferner
ist an dem Träger 12 ein Griff 18 vorgesehen, mit dem sowohl
die gesamte Markierungsvorrichtung 6a parallel zur Längsachse
28 des Körpers 1 als auch die zweite Markierungshilfe 15 rela
tiv zur ersten Markierungshilfe 14 verschoben werden kann.
Damit die anzuzeichnenden oder anzukörnenden Bohrlochmarkierun
gen auf einer Linie liegen, die entsprechend der Wasserwaage
ausgerichtet ist, müssen die Abstände d4 der Bohrungen 21 der
beiden Markierungshilfen 14, 15 von der Mittel-Längsachse 28
des Körpers 1 jeweils gleich groß sein.
Die derart aufgebaute Markierungs-Wasserwaage wird nun wie
folgt benutzt. Zunächst wird der benötigte Abstand der Bohr
lochmarkierungen entsprechend den an einem Bild, Regal oder
dergleichen vorhandenen Aufhängevorrichtungen ermittelt. Die
verschiebbare Markierungshilfe 15 wird nun relativ zur festen
Markierungshilfe 14 so weit verschoben, bis ihr Abstand vonein
ander dem gewünschten Abstand der Bohrlochmarkierungen ent
spricht. In dieser Position wird die Markierungshilfe 15 fest
gestellt. Nun wird die komplette Markierungseinrichtung 6a auf
dem Wasserwaagen-Körper 1 in eine günstig zu handhabende Posi
tion verschoben; durch die Klemmvorrichtung 23 ist diese Posi
tion ebenfalls fixiert. Jetzt kann die Wasserwaage an die Wand
gehalten und mit Hilfe der Libellen 2a, 2b, 3 ausgerichtet wer
den, um dann mit der noch freien Hand die Bohrlochmarkierungen
zu kennzeichnen.
Zur Ermittlung des Abstandes der Bohrlochmarkierungen sind an
den Markierungshilfen 14, 15 wie bei dem oben beschriebenen
ersten Ausführungsbeispiel Vorrichtungen 22 zum Abgreifen des
benötigten Abstandes der Bohrlochmarkierungen vorgesehen, so
daß ein Übertragen des beispielsweise mit einem separaten
Zollstock ermittelten Maßes auf die Längenskalierung 16 der
Markierungseinrichtung 6a nicht mehr notwendig ist.
Das in der rechten Hälfte von Fig. 3A dargestellte Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung ist eine Abwandlung des oben be
schriebenen zweiten Ausführungsbeispieles. Die Markierungs
einrichtung 6b besteht ebenfalls aus einem verschiebbaren
Träger 12, einer an dem Träger 12 fest angebrachten Markie
rungshilfe 14, einer an dem Träger 12 im festen Abstand zur
Markierungshilfe 14 angeordneten Markierungshilfe 15, einer
Abstandsmeßeinrichtung 16b und einem Griff 18 zum Verschieben
der Markierungseinrichtung 6b und zum relativen Verschieben der
Markierungshilfe 15.
Im Gegensatz zum linken Ausführungsbeispiel ist die Meßeinrich
tung 16b hier als eine Längenskalierung mit fest vorgegebener
Länge ausgebildet und die verschiebbare Markierungshilfe 15
wird sowohl relativ zur festen Markierungshilfe 14 als auch re
lativ zur festen Längenskalierung 16b verschoben. Wie in Fig.
3B zu erkennen, ist die Markierungshilfe 15 versetzt zur Län
genskalierung 16 angeordnet, und das Längenmaß auf der Längen
skalierung 16 ist durch die Bohrung 27 hindurch erkennbar.
Zusätzlich weist die Markierungseinrichtung 6b eine Abstands-
Meßeinrichtung 7 der Art auf, wie sie oben anhand von Fig. 1
beim ersten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde. Die Meß
einrichtung 7 ist hier mit dem Träger 12 der Markierungsein
richtung 6a fest verbunden und somit längs des Wasserwaagen-
Körpers 1 verschiebbar. Als weiteren Unterschied zur Meßein
richtung 7 von Fig. 1 ist die Vorrichtung 9 zum Ablesen des
Maßes des Längenmeßgerätes 8 als Sichtöffnung mit einer auf die
Längenskalierung ausgerichteten pfeilartigen Zeigervorrichtung
ausgebildet.
Analog zum ersten Ausführungsbeispiel von Fig. 1 sind natür
lich auch bei dieser Ausgestaltung der Markierungs-Wasserwaage
alle oben beschriebenen Abwandlungen und Varianten der Ab
stands-Meßeinrichtung 7, der Libellen 2a, 2b, 3 und der Markie
rungshilfen 14, 15 möglich. Insbesondere sind die Markierungs
einrichtungen 6a, 6b als Einzelelemente zum Nachrüsten ein
facher Wasserwaagen oder, falls die Markierungseinrichtungen
6a, 6b selbst eine Libelle enthalten, einfacher länglicher
Körper 1 denkbar.
Ferner kann natürlich auch das in Fig. 3A links dargestellte
Ausführungsbeispiel eine Meßeinrichtung 7 analog der rechts
gezeigten Markierungs-Wasserwaage haben. Ein Vertauschen der
festen Markierungshilfe 14 und der verschiebbaren Markierungs
hilfe 15 von links nach rechts bzw. umgekehrt ist selbstver
ständlich ebenso möglich.
Schließlich sei noch ausdrücklich vermerkt, daß die Markie
rungshilfen der erfindungsgemäßen Art an jeder beliebigen Was
serwaage, auch an Laserwasserwaagen anbringbar ist, ohne daß
dadurch der Schutzumfang der Erfindung verlassen wird.
1
(Wasserwaagen-) Körper
2
a (horizontale) Libelle
2
b (vertikale) Libelle
3
drehbare Libelle
4
(verschiebbare) Markierungs
hilfe
5
(Endpunkt-) Markierungshilfe
6
a, b Markierungseinrichtung
7
(Abstands-) Meßeinrichtung
8
Längenmeßgerät, Zollstock
9
Ablesevorrichtung
10
Trägerkörper
11
Trägerkörper
12
Träger
13
Dorn
14
Markierungshilfe, fest
15
Markierungshilfe, verschiebbar
16
Meßeinrichtung
17
Befestigungsvorrichtung
18
Griff
19
(Feder-) Klemmvorrichtung
20
Längenskalierung
21
Bohrung
22
Abgreifvorrichtung
23
Klemmvorrichtung
24
Justierring
25
Moosgummischeibe
26
Ablesevorrichtung
27
Bohrung
28
(Mittel-) Längsachse
Claims (24)
1. Wasserwaage mit einem länglichen Körper (1), mindestens
einer Libelle (2a, 2b, 3) und einer Markierungseinrichtung (4,
5),
gekennzeichnet durch
eine Meßeinrichtung (7) zum Messen des Abstandes des Körpers
(1) von einem Bezugspunkt.
2. Wasserwaage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (7) eine Befestigungsvorrichtung (17)
für ein Längenmeßgerät (8) enthält.
3. Wasserwaage nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (7) eine Vorrichtung (9) zum genauen Ab
lesen des Längenmaßes auf dem Längenmeßgerät (8) enthält.
4. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsvorrichtung (17) eine Klemmvorrichtung (19)
aufweist, in die das Längenmeßgerät (8) verschiebbar einklemm
bar ist.
5. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (7) derart ausgebildet und/oder angeord
net ist, daß die Abstandsmessung in einem Winkel von 90° zur
Längsachse (28) des Körpers (1) erfolgt.
6. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (7) derart ausgebildet und/oder angeord
net ist, daß die Abstandsmessung parallel zur Längsachse (28)
des Körpers (1) erfolgt.
7. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (7) dreh- oder schwenkbar ausgebildet
und/oder angeordnet ist, so daß die Abstandsmessung in einer
beliebigen Orientierung zur Längsachse (28) des Körpers (1)
erfolgt.
8 Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungseinrichtung mindestens zwei Markierungs
hilfen (4, 5) umfaßt, wobei zumindest eine Markierungshilfe (4)
parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) verschiebbar
angeordnet ist.
9. Wasserwaage nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungshilfen (4, 5) wenigstens eine Bohrung (21)
zum Anzeichnen von Markierungen aufweisen.
10. Wasserwaage nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungshilfen (4, 5) wenigstens einen Dorn (13) zum
Ankörnen von Markierungen aufweisen.
11. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Körper (1) eine Längenskalierung (20) aufgebracht
ist.
12. Wasserwaage nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die verschiebbaren Markierungshilfen (4) eine Vorrichtung
(26) zum Ablesen des Maßes der Längenskalierung (20) aufweisen.
13. Wasserwaage mit einem länglichen Körper (1), mindestens
einer Libelle (2a, 2b, 3) und einer Markierungseinrichtung (6a,
6b),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungseinrichtung (6a, 6b) einen an dem Körper (1)
parallel zu dessen Längsachse (28) verschiebbaren Träger (12)
aufweist, an dem eine fest angebrachte Markierungshilfe (14),
eine parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) verschiebbare
Markierungshilfe (15) und eine Meßeinrichtung (16) zur Messung
des Abstandes zwischen der festen und verschiebbaren Markie
rungshilfe angebracht ist.
14. Wasserwaage nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (16) eine Längenskalierung ist, die sich
über eine vorgegebene Länge parallel zur Längsachse (28) des
Körpers (1) erstreckt, und daß die Markierungshilfe (15) ent
lang der Längenskalierung (16) verschiebbar ist.
15. Wasserwaage nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (16) eine zwischen den Markierungshilfen
(14, 15) angebrachte Längenskalierung ist, die derart mit der
verschiebbaren Markierungshilfe (15) verbunden ist, daß sie
zusammen mit dem Verschieben der Markierungshilfe (15) ver
längerbar bzw. verkürzbar ist.
16. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Träger (12) ein Griff (18) zum Verschieben der
Markierungseinrichtung (6a, 6b) entlang des Körpers (1) und/oder
ein Griff (18) zum Verschieben der Markierungshilfe (15) rela
tiv zur festen Markierungshilfe (14) parallel zur Längsachse
(28) des Körpers (1) vorgesehen ist.
17. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 13 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wasserwaage eine Meßeinrichtung (7) gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 7 zum Messen des Abstandes des Körpers (1) von
einem Bezugspunkt aufweist.
18. Wasserwaage nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (7) an dem Träger (12) angebracht ist.
19. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungshilfen (4, 5, 14, 15) mit einer Bohrung (21,
27) zum Anzeichnen von Markierungen versehen sind.
20. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungshilfen (4, 5, 14, 15) mit einem Dorn (13) zum
Ankörnen von Markierungen versehen sind.
21. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die verschiebbaren Markierungshilfen (4, 15) feststellbar
sind.
22. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Markierungshilfen (4, 5, 14, 15) eine Vorrichtung (22) zum
Abgreifen von Längenmaßen aufweisen.
23. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückseite der Wasserwaage bzw. der Träger (10, 11,
12) Moosgummischeiben (25) angebracht sind.
24. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Libelle (3) eine drehbar gelagerte Libelle ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997149026 DE19749026A1 (de) | 1997-11-06 | 1997-11-06 | Wasserwaage mit Markierungshilfen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997149026 DE19749026A1 (de) | 1997-11-06 | 1997-11-06 | Wasserwaage mit Markierungshilfen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19749026A1 true DE19749026A1 (de) | 1999-05-12 |
Family
ID=7847788
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1997149026 Withdrawn DE19749026A1 (de) | 1997-11-06 | 1997-11-06 | Wasserwaage mit Markierungshilfen |
Country Status (1)
Country | Link |
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