DE19749026A1 - Wasserwaage mit Markierungshilfen - Google Patents

Wasserwaage mit Markierungshilfen

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DE19749026A1
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Martin Wonisch
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    • G01C9/26Details

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wasserwaage mit Markie­ rungshilfen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Beim Aufhängen von Gegenständen, wie zum Beispiel Bildern, Re­ galen, Schränken, Spiegeln, Waschbecken, usw., die mehr als nur eine Aufhängevorrichtung besitzen, müssen Bohrlöcher in ent­ sprechenden Abständen voneinander und in möglichst exakter ho­ rizontaler und/oder vertikaler Ausrichtung zueinander ange­ bracht werden. Die Verwendung herkömmlicher Wasserwaagen ein­ facher Bauweise, d. h. nur aus dem Wasserwaagen-Körper und min­ destens einer Libelle bestehend, führt im allgemeinen zu ver­ schiedenen Problemen beim Anbringen der Markierungen für die Bohrlöcher, da gleichzeitig die Wasserwaage ausgerichtet ange­ halten, mittels eines Zollstocks der gewünschte Abstand der Wasserwaage von Fußboden, Decke, Raumwinkel oder irgendwelchen Gegenständen bestimmt und die Positionen der Bohrlöcher in ei­ nem bestimmten Abstand voneinander mit einem Markierungsstift oder einem Körner an der Wand angezeichnet werden müssen. Die gleichzeitige Handhabung von Wasserwaage, Zollstock und Markie­ rungselement ist für eine Person nur sehr schwierig zu bewerk­ stelligen und führt deshalb häufig zu fehlerhaften Bohrlochmar­ kierungen und demzufolge einer schlechten oder überhaupt nicht möglichen Aufhängung der gewünschten Gegenstände.
Es existieren deshalb bereits verschiedene Wasserwaagen, die Markierungshilfen integriert haben, um ein korrektes Anbringen von Bohrlochmarkierungen zu erleichtern.
Die DE 43 36 502 A1 offenbart beispielsweise eine Wasserwaage mit einem Körper, in dem mindestens eine Libelle eingebracht ist. Ferner weist der Körper eine in seiner Längsrichtung mit­ tig angebrachte Referenzbohrung, sowie zu beiden Seiten dieser Referenzbohrung weitere voneinander gleich beabstandete Bohrun­ gen entlang der Längsachse des Wasserwaagen-Körpers, auf. Die Bohrungen sind so bemessen, daß durch sie hindurch mit einem üblichen Bleistift Markierungen zum Beispiel auf einer Wand aufgebracht werden können. Die Libelle ermöglicht das horizon­ tale Ausrichten der Wasserwaage und damit das Anbringen mehre­ rer Bohrpunktmarkierungen auf einer horizontalen Linie. Zu­ sätzlich können zwei ebenfalls mit solchen Bohrungen versehenen Verlängerungen vorgesehen sein, die beidseitig relativ zum Was­ serwaagen-Körper ausziehbar bzw. einschiebbar sind. Mit Hilfe dieser Wasserwaage können allerdings nur Markierungen in fast vorgegebenen Abständen angebracht werden, eine beliebige Beab­ standung der Bohrlöcher ist nicht möglich.
Eine weitere Markierungs-Wasserwaage ist in dem deutschen Ge­ brauchsmuster G 93 03 208 U1 beschrieben. Die Wasserwaage weist an beiden Stirnseiten des Wasserwaagen-Körpers jeweils eine ausziehbare Schiene mit einem aufgeprägten Längenmaß und einer trichterförmigen Bohrung auf, die jeweils mittels Feststell­ schrauben in beliebig ausgezogenem Zustand feststellbar ist. Mit Hilfe dieser Vorrichtung lassen sich auf einfache Weise Markierungen für Bohrlöcher in stufenlos einstellbaren Abstän­ den voneinander anbringen. Allerdings ist die Wasserwaage zur Anbringung von Abständen kleiner als die Länge des Wasserwaa­ gen-Körpers nur bedingt geeignet.
Eine stufenlos einstellbare Markierungshilfe über die nahezu gesamte Länge des Wasserwaagen-Körpers ist beispielsweise aus der DE 27 50 716 A1 bekannt. Der Körper enthält hierzu parallel zu seiner Längsachse eine Ausfräsung, in der zwei oder mehr verschiebbare Markierungsbolzen eingebaut sind. Diese Markie­ rungsbolzen sind als Körner ausgebildet, so daß durch Ein­ drücken der Markierungsbolzen die Markierungspunkte für die Bohr­ löcher an der Wand angekörnt werden. In der DE 27 54 428 A1 des gleichen Anmelders ist ferner die Möglichkeit offenbart, auf dem Wasserwaagen-Körper eine Längenmaß-Skalierung vorzusehen, um eine genau einstellbare Beabstandung der Markierungsbolzen zu ermöglichen.
Eine weitere Möglichkeit einer Markierungs-Wasserwaage zeigt die DE 31 42 605 A1. Hier werden sogenannte Bohrpunktmarkierer in Form von Schraubzwingen vorgeschlagen, die verschiebbar an einem Wasserwaagen-Körper befestigt werden können. Die Bohr­ punktmarkierer weisen einen nach außen gerichteten Dorn auf, um die Bohrpunktmarkierungen anzukörnern.
Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Wasserwaage mit Mar­ kierungshilfen derart weiterzubilden, daß eine noch einfachere und genauere Anbringung von Markierungen mit dieser Wasserwaage möglich ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Wasserwaage mit den Merkma­ len von Anspruch 1.
Durch das erfindungsgemäße Vorsehen einer Meßeinrichtung zum Messen des Abstandes des Wasserwaagen-Körpers von einem Bezugs­ punkt wird ein exaktes Anbringen von Bohrlochmarkierungen we­ sentlich erleichtert. Der Benutzer kann ohne die Verwendung eines zusätzlichen Meßgerätes, wie beispielsweise eines Zoll­ stockes, die Wasserwaage im gewünschten Abstand von Fußboden, Decke, Raumwinkel oder irgendeines Gegenstandes an einer Wand anhalten und mit der ihm frei bleibenden Hand die Markierungen anbringen. Es ist somit mit nur einem Hilfsgerät möglich, Bohr­ lochmarkierungen in einem vorbestimmten Abstand voneinander, einer exakten Ausrichtung zueinander und in einem vorbestimmten Abstand von einem Bezugspunkt, wie Decke oder Fußboden, auf einfache Weise anzubringen.
Vorteilhafterweise weist die Meßeinrichtung eine Befestigungs­ einrichtung, in die ein Längenmeßgerat, wie beispielsweise ein Zollstock oder dergleichen, verschiebbar eingeklemmt ist, und eine Vorrichtung zum Ablesen des Längenmaßes auf dem Zollstock auf. Die Meßeinrichtung ist vorzugsweise derart ausgebildet und/oder angeordnet, daß der Zollstock in einem Winkel von 90° oder parallel zur Längsachse des Wasserwaagen-Körpers ausge­ richtet ist beziehungsweise allgemein die Abstandsmessung in dieser Richtung erfolgt. Alternativ kann die Meßeinrichtung auch derart ausgebildet und/oder angeordnet sein, daß der Zollstock in eine beliebige Ausrichtung zum Wasserwaagen-Körper dreh- oder schwenkbar ist, um insbesondere eine parallel ge­ richtete und eine rechtwinklig gerichtete Abstandsmessung mit nur einer Wasserwaage zu ermöglichen.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird die obengenannte Aufgabe durch eine Wasserwaage mit den Merkmalen von Anspruch 13 gelöst.
Mittels der Markierungseinrichtung mit einer fest angebrachten und einer verschiebbaren Markierungshilfe, die im ganzen pa­ rallel zur Längsachse des Wasserwaagen-Körpers verschiebbar ist und weiter eine Meßeinrichtung aufweist, die den Abstand zwi­ schen den beiden Markierungshilfen mißt, wird der Abstand der Markierungshilfen und somit der Bohrlochmarkierungen direkt angezeigt und muß nicht wie bisher durch Subtraktion von Län­ genmaßen erst ermittelt werden. Die erfindungsgemäße Vorrich­ tung verhindert also eine fehlerhafte Markierung von Bohrlö­ chern aufgrund von Rechenfehlern des Benutzers.
Auch die mit einer solchen Markierungseinrichtung ausgebildete Wasserwaage kann natürlich vorteilhafterweise eine oben be­ schriebene Abstand-Meßeinrichtung aufweisen, um die Vorteile der beiden Aspekte der Erfindung zu kombinieren und eine beson­ ders vorteilhafte Markierungs-Wasserwaage vorzusehen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispielen mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen nä­ her erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfin­ dungsgemäßen Markierungs-Wasserwaage in Drauf­ sicht;
Fig. 2A-C eine alternative Ausführung einer Markierungs­ hilfe einer erfindungsgemäßen Markierungs-Was­ serwaage in mehreren Ansichten; und
Fig. 3A-B ein zweites und drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Markierungs-Wasserwaage in zwei verschiedenen Ansichten.
In Fig. 1 ist zunächst ein erstes Ausführungsbeispiel einer Markierungs-Wasserwaage gemäß der vorliegenden Erfindung ge­ zeigt. Die Wasserwaage besteht im wesentlichen aus einem läng­ lichen Körper 1, einer Libelle 2a zur horizontalen Ausrichtung des Körpers 1, einer Libelle 2b zur vertikalen Ausrichtung des Körpers 1 und einer Markierungseinrichtung 4, 5 zum Anbringen von Bohrlochmarkierungen. Die Markierungseinrichtung umfaßt in diesem Ausführungsbeispiel zwei Markierungshilfen 5 an beiden Enden des Wasserwaagen-Körpers 1 und zwei verschiebbare Markie­ rungshilfen 4 zwischen den beiden festen Markierungshilfen 5.
Die beiden Markierungshilfen 5 sind jeweils ortsfest am Körper 1 angebracht und grundsätzlich wie die in den Fig. 2A-C gezeigte alternative Ausführungsform aufgebaut. Die Markie­ rungshilfen 5 weisen einen Trägerkörper 11 auf, der an einer Stirnseite eine Ausnehmung enthält, deren Querschnitt etwa dem Querschnitt des Körpers 1 entspricht, so daß der Trägerkörper 11 auf das Ende des Körpers 1 aufsteckbar bzw. aufklemmbar ist. Weiter sind in die Markierungshilfen 5 Libellen 2a, 2b, 3 in­ tegriert, wobei im Fall der ersten Ausführungsform von Fig. 1 in einer Markierungshilfe 5 eine Libelle 2a zur horizontalen Ausrichtung der Wasserwaage und in der anderen Markierungshil­ fe 5 eine Libelle 2b zur vertikalen Ausrichtung der Wasserwaage vorgesehen ist. Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungs­ beispiel ist nur in einer der beiden Markierungshilfen 5 eine Libelle 3 in den Trägerkörper 11 eingesetzt. Diese Libelle 3 ist mit Hilfe eines Justierrings 24 drehbar oder zumindest schwenkbar gelagert und in beliebiger Orientierung einrastbar oder feststellbar, wobei vorzugsweise am Justierring 24 oder am Trägerkörper 11 zusätzlich eine Gradskalierung angebracht ist, um den eingestellten Drehwinkel der Libelle 3 zu bestimmen. Mittels einer derartigen Libelle 4 ist die Wasserwaage in be­ liebiger Orientierung ausrichtbar und somit können Bohrloch­ markierungen auch entlang von Schrägen angezeichnet werden; außerdem ist in diesem Fall natürlich nur eine Libelle 3 je Wasserwaage notwendig. Als weiterer Vorteil der dreh- oder schwenkbaren Libelle 3 ist die so ausgestattete Wasserwaage auch geeignet, die Winkel von Schrägen exakt zu vermessen.
Ferner weist der Trägerkörper 11 der Markierungshilfen 5 zwei trichterförmige Bohrungen 21 auf, durch die hindurch mit einem Bleistift oder dergleichen Bohrlochmarkierungen, beispielsweise an einer Wand, angezeichnet werden können. Die Bohrungen 21 sind zu beiden Seiten der verlängerten Mittel-Längsachse 28 des Körpers 1 vorzugsweise in jeweils gleichem Abstand d1 von die­ ser am Trägerkörper 11 vorgesehen. Der Abstand d1 der Bohrungen 21 von der Mittel-Längsachse 28 ist dabei etwas größer bemessen als der Abstand zu den Außenkanten des Körpers 1 bzw. als die halbe Breite des Körpers 1, so daß die Bohrlochmarkierungen, beispielsweise im Fall einer horizontal ausgerichteten Wasser­ waage, oberhalb und unterhalb des Körpers 1 angezeichnet werden können.
An der Unterseite der Trägerkörper 11 sind weiterhin vorteil­ hafterweise Moosgummischeiben 25 angebracht, die ein Verrut­ schen der Wasserwaage an der Wand verhindern sollen. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein Verkratzen der Wände verhin­ dert und zum anderen ein relativ leichtes Anhalten der Wasser­ waage mit nur einer Hand ermöglicht, so daß die andere Hand des Benutzers zum Anzeichnen der gewünschten Bohrlochmarkierungen frei bleibt.
Die verschiebbaren Markierungshilfen 4 zwischen den festen Mar­ kierungshilfen 5 weisen ebenfalls einen Trägerkörper 10 auf. Der Trägerkörper 10 ist im wesentlichen ein Hohlprofil mit ei­ nem Innenquerschnitt, der etwas größer als der Querschnitt des Wasserwaagen-Körpers 1 ist, so daß der Trägerkörper 10 auf den Körper 1 in zumindest grober Passung aufschiebbar ist. Die Mar­ kierungshilfen 4 können somit über die gesamte Länge der Was­ serwaage parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1 verschoben werden. Um ein unbeabsichtigtes Verrutschen der Markierungs­ hilfen 4 zu verhindern, ist an dem Trägerkörper 10 eine Klemm­ vorrichtung 23 in Form einer Federklemmung vorgesehen, wie sie beispielsweise im rechten Ausführungsbeispiel von Fig. 3A dargestellt ist.
Die verschiebbaren Markierungshilfen 4 enthalten wie die orts­ festen Markierungehilfen 5 zu beiden Seiten der Mittel-Längs­ achse 28 des Körpers 1 jeweils eine trichterförmige Bohrung 21 zum Anzeichnen von Bohrlochmarkierungen. Der Abstand d2 dieser Bohrungen 21 von der Mittel-Längsachse 28 ist gleich groß be­ messen, wie der entsprechende Abstand d1 der Bohrungen 21 der ortsfesten Markierungshilfen 5. Nur wenn alle Bohrungen 21 der Markierungshilfen den gleichen Abstand d1, d2 aufweisen, liegen sie auf einer Linie parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1, und die Bohrlochmarkierungen können auf einer exakt ausgerich­ teten Linie angezeichnet werden.
Wie in Fig. 2B angedeutet, kann anstelle der Bohrung 21 auch ein Dorn 13 verwendet werden, der vorzugsweise federnd gelagert ist (nicht gezeigt). Hierdurch ist es möglich, Bohrlochmarkie­ rungen durch Andrücken des Dornes 13 anzukörnern. Beispiels­ weise können die Markierungshilfen 4, 5 zu einer Seite der Mit­ tel-Längsachse 28 jeweils eine Bohrung 21 und zu der anderen Seite der Mittel-Längsachse 28 einen Dorn 13 aufweisen, so daß mit einer Markierungs-Wasserwaage diesen Aufbaus die Bohrloch­ markierungen wahlweise angezeichnet oder angekörnt werden kön­ nen.
Weiter ist auf dem Körper 1 eine Längenskalierung 20, vorzugs­ weise sowohl in Einheiten von mm als auch in Einheiten von inch, aufgebracht. Die verschiebbaren Trägerkörper 10 weisen jeweils eine Vorrichtung 26 zum Ablesen des Längenmaßes ihrer Position auf der Wasserwaage auf, die im einfachsten Fall aus einer Sichtöffnung mit einer auf die Längenskalierung 20 ge­ richteten pfeilförmigen Zeigervorrichtung besteht. Mittels der Längenskalierung 20 und den Ablesevorrichtungen 26 können die Markierungshilfen 4 besonders einfach im gewünschten Abstand voneinander und von den ortsfesten Markierungshilfen 5 positio­ niert werden.
Die Anzahl der Markierungshilfen 4, 5 ist nicht auf die in Fig. 1 gezeigte Ausführung beschränkt. Für ein Funktionieren der Markierungs-Wasserwaage sind aber mindestens zwei Markie­ rungshilfen 4, 5 notwendig, von denen wenigstens eine Markie­ rungshilfe 4 parallel zur Längsachse der Wasserwaage verschieb­ bar sein muß, um zwei beliebig voneinander beabstandete Bohr­ lochmarkierungen anbringen zu können.
Wie in den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, sind an jeder Mar­ kierungshilfe 4, 5 zwei Vorrichtungen 22 vorgesehen, mit denen der benötigte Abstand der Bohrlochmarkierungen an dem entspre­ chenden Gegenstand, wie beispielsweise einem Bild oder Regal, abgegriffen werden kann. Die Abgreifvorrichtungen 22 sind zu beiden Seiten der Mittel-Längsachse 28 des Körpers 1 in Ver­ längerung der Bohrungen 21 an den Trägerkörpern 10, 11 ange­ bracht und vorzugsweise nach außen spitz zulaufend ausgebildet.
Um mit der Markierungs-Wasserwaage auf einfache Art und Weise die Bohrlochmarkierungen auch in der gewünschten Höhe bzw. im gewünschten Abstand von Fußboden oder Decke anzeichnen und/oder ankörnern zu können, ist an der Wasserwaage eine Meßeinrichtung 7 vorgesehen. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist diese Meßeinrichtung 7 als Einheit mit einer der ortsfesten Markierungshilfen 5 ausgebildet, sie kann aber ebenso an einer der verschiebbaren Markierungshilfen 4 angebracht werden.
Die Meßeinrichtung 7 besteht im wesentlichen aus einem Längen­ meßgerät 8, wie einem Zollstock, Lineal oder dergleichen, einer Befestigungsvorrichtung 17 für das Längenmeßgerät 8 und einer Ablesevorrichtung 9 zum genauen Ablesen des Längenmaßes auf dem Längenmeßgerät 8. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Befestigungsvorrichtung 17 als Klemmvorrichtung 19 an dem Trä­ gerkörper 11 ausgebildet, in die der Zollstock verschiebbar eingeklemmt ist. Aufgrund der Normmaße von handelsüblichen Zollstöcken kann die Klemmvorrichtung 19 durch eine einfache Federklemmung bewirkt werden. Sollen auch andere Längenmeßge­ räte 8 unterschiedlicher Breite eingesetzt werden, so ist eine Federklemmung mit größerem Federweg oder eine anders konstru­ ierte Befestigungsvorrichtung 17 zu verwenden. Die Ablesevor­ richtung 9 besteht im einfachsten Fall aus einem am Trägerkör­ per 11 angebrachten Pfeil, dessen Spitze auf die Längenskalie­ rung des Zollstocks 8 zeigt. Der Abstand d3 der Spitze von der Mittel-Längsachse 28 des Körpers 1 ist dabei genauso groß wie der Abstand d1, d2 der Mittelpunkte der Bohrungen 21 von der Mittel-Längsachse der Körpers 1, so daß das am Längenmeßgerät 8 abgelesene Maß genau der Position der Bohrlöcher 21 und damit der Bohrlochmarkierungen angibt. Entsprechend der in Fig. 1 gezeigten Ausgestaltung der Markierungshilfen 4, 5 ist jeweils eine Ablesevorrichtung 9 zu beiden Seiten der Längsachse 28 des Körpers 1 vorgesehen.
Die Meßvorrichtung 7 in Form eines verschiebbar festgeklemmten Zollstocks 8 stellt eine relativ einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Positionierung der Wasserwaage dar. Anstelle dieser mechanischen Abstandsmessung sind aber beispielsweise auch optoelektronische Meßsysteme denkbar, die entsprechend aufwendiger und teurer sind, aber eine höhere Meßgenauigkeit aufweisen. Für die allgemeine Anwendung der Markierungs-Wasser­ waage wird aber zumeist die mit einem Zollstock 8 erreichbare Genauigkeit genügen.
In Fig. 1 ist die Befestigungsvorrichtung 17 derart ausgebil­ det und an dem Wasserwaagen-Körper 1 angeordnet, daß der Zoll­ stock 8 in einem Winkel von 90° zur Längsachse 28 des Körpers 1 ausgerichtet ist. Mit dieser Anordnung lassen sich insbeson­ dere mehrere Bohrlöcher auf einer horizontalen Linie in einer bestimmten Höhe markieren, oder auch mehrere Bohrlöcher auf einer vertikalen Linie in einem bestimmten Abstand von einem Raumwinkel, einem Schrank, u.ä. Alternativ dazu kann die Be­ festigungsvorrichtung 17 der Meßeinrichtung 7 auch derart aus­ gebildet und an dem Körper 1 angeordnet sein, daß der Zollstock 8 parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1 ausgerichtet ist, so daß beispielsweise mehrere Bohrlöcher auf einer vertikalen Li­ nie in einer bestimmten Höhe markiert werden können. Eine wei­ tere und gleichzeitig die flexibelste Lösung besteht in einer Ausbildung der Meßeinrichtung 7 analog der Libelle 3 mit Jus­ tierring 24 von Fig. 2, d. h. in einer vorzugsweise um 360° drehbaren Befestigungsvorrichtung 17 mit zugehöriger Gradska­ lierung. Hiermit läßt sich mit nur einer Vorrichtung sowohl eine rechtwinklige als auch parallele Ausrichtung, sowie auch eine Ausrichtung in beliebigem Winkel bewerkstelligen. Neben den üblichen Anwendungsfällen, wie Höhenbestimmung und Abstand zum Raumwinkel, kann beispielsweise auch der Abstand von Schrä­ gen bestimmt werden.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigten Markierungshilfen 4, 5 sind vorzugsweise als separate Einzelelemente ausgebildet, mit denen herkömmliche Wasserwaagen oder sogar einfache längliche Körper 1 nachgerüstet und ergänzt werden können.
Im folgenden wird nun anhand von Fig. 3 ein zweites und drit­ tes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert, wobei in Fig. 3A die Markierungs-Wasserwaage in Draufsicht und in Fig. 3B im Schnitt dargestellt ist.
Die Wasserwaage besteht hier ebenfalls aus einem länglichen Körper 1 mit mindestens einer Libelle, wobei im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine Libelle 2a zur horizontalen und eine Libelle 2b zur vertikalen Ausrichtung der Wasserwaage in den Körper 1 eingebaut sind. Anstelle der beiden festen Libellen 2a und 2b kann selbstverständlich auch hier eine mittels Justier­ ring 24 dreh- oder schwenkbare Libelle 3 entsprechend der in Fig. 2 dargestellten Ausführung verwendet werden.
Zunächst zum zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das in der linken Hälfte von Fig. 3A dargestellt ist. Die Markie­ rungseinrichtung 6a weist einen Träger 12 auf, der im wesentli­ chen die Form eines Hohlprofils hat, dessen Innenquerschnitt etwas größer als der Querschnitt des Wasserwaagen-Körpers 1 ist, wie in Fig. 3B gezeigt. Der Träger 12 kann somit auf den Körper 1 in Passung aufgeschoben werden und ist parallel zu dessen Längsachse verschiebbar. Damit der Träger 12 nicht von selbst auf dem Körper 1 verrutschen kann, ist eine Klemmvor­ richtung 23 in Form einer Federklemmung vorgesehen.
An dem Träger 12 ist eine erste Markierungshilfe 14 befestigt, die analog der Ausführungsform von Fig. 1 eine Bohrung 27 zum Anzeichnen von Bohrlochmarkierungen oder einen Dorn 13 zum Ankörnen von Bohrlochmarkierungen aufweist. Weiter ist an dem Träger 12 eine zweite Markierungshilfe 15, ebenfalls mit Boh­ rung 27 oder Dorn 13, vorgesehen, die relativ zur ersten Mar­ kierungshilfe 14 parallel zur Längsachse 28 des Wasserwaagen- Körpers 1 verschiebbar ist. Zwischen den beiden Markierungs­ hilfen 14 und 15 befindet sich eine Meßeinrichtung 16a zum Messen des Abstandes der Markierungshilfen 14, 15 voneinander. Die Meßeinrichtung 16a ist vorzugsweise eine Längenskalierung, etwa in Form eines Maßbandes, dessen Nullpunkt am Mittelpunkt der Bohrung 27 der fest angebrachten Markierungshilfe 14 liegt und das derart mit der verschiebbaren Markierungshilfe 15 ver­ bunden ist, daß es entsprechend der Verschiebung der Markie­ rungshilfe 15 relativ zur Markierungshilfe 14 verlängert bzw. verkürzt, insbesondere abgerollt bzw. aufgerollt, wird. Ferner ist an dem Träger 12 ein Griff 18 vorgesehen, mit dem sowohl die gesamte Markierungsvorrichtung 6a parallel zur Längsachse 28 des Körpers 1 als auch die zweite Markierungshilfe 15 rela­ tiv zur ersten Markierungshilfe 14 verschoben werden kann.
Damit die anzuzeichnenden oder anzukörnenden Bohrlochmarkierun­ gen auf einer Linie liegen, die entsprechend der Wasserwaage ausgerichtet ist, müssen die Abstände d4 der Bohrungen 21 der beiden Markierungshilfen 14, 15 von der Mittel-Längsachse 28 des Körpers 1 jeweils gleich groß sein.
Die derart aufgebaute Markierungs-Wasserwaage wird nun wie folgt benutzt. Zunächst wird der benötigte Abstand der Bohr­ lochmarkierungen entsprechend den an einem Bild, Regal oder dergleichen vorhandenen Aufhängevorrichtungen ermittelt. Die verschiebbare Markierungshilfe 15 wird nun relativ zur festen Markierungshilfe 14 so weit verschoben, bis ihr Abstand vonein­ ander dem gewünschten Abstand der Bohrlochmarkierungen ent­ spricht. In dieser Position wird die Markierungshilfe 15 fest­ gestellt. Nun wird die komplette Markierungseinrichtung 6a auf dem Wasserwaagen-Körper 1 in eine günstig zu handhabende Posi­ tion verschoben; durch die Klemmvorrichtung 23 ist diese Posi­ tion ebenfalls fixiert. Jetzt kann die Wasserwaage an die Wand gehalten und mit Hilfe der Libellen 2a, 2b, 3 ausgerichtet wer­ den, um dann mit der noch freien Hand die Bohrlochmarkierungen zu kennzeichnen.
Zur Ermittlung des Abstandes der Bohrlochmarkierungen sind an den Markierungshilfen 14, 15 wie bei dem oben beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel Vorrichtungen 22 zum Abgreifen des benötigten Abstandes der Bohrlochmarkierungen vorgesehen, so daß ein Übertragen des beispielsweise mit einem separaten Zollstock ermittelten Maßes auf die Längenskalierung 16 der Markierungseinrichtung 6a nicht mehr notwendig ist.
Das in der rechten Hälfte von Fig. 3A dargestellte Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung ist eine Abwandlung des oben be­ schriebenen zweiten Ausführungsbeispieles. Die Markierungs­ einrichtung 6b besteht ebenfalls aus einem verschiebbaren Träger 12, einer an dem Träger 12 fest angebrachten Markie­ rungshilfe 14, einer an dem Träger 12 im festen Abstand zur Markierungshilfe 14 angeordneten Markierungshilfe 15, einer Abstandsmeßeinrichtung 16b und einem Griff 18 zum Verschieben der Markierungseinrichtung 6b und zum relativen Verschieben der Markierungshilfe 15.
Im Gegensatz zum linken Ausführungsbeispiel ist die Meßeinrich­ tung 16b hier als eine Längenskalierung mit fest vorgegebener Länge ausgebildet und die verschiebbare Markierungshilfe 15 wird sowohl relativ zur festen Markierungshilfe 14 als auch re­ lativ zur festen Längenskalierung 16b verschoben. Wie in Fig. 3B zu erkennen, ist die Markierungshilfe 15 versetzt zur Län­ genskalierung 16 angeordnet, und das Längenmaß auf der Längen­ skalierung 16 ist durch die Bohrung 27 hindurch erkennbar.
Zusätzlich weist die Markierungseinrichtung 6b eine Abstands- Meßeinrichtung 7 der Art auf, wie sie oben anhand von Fig. 1 beim ersten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde. Die Meß­ einrichtung 7 ist hier mit dem Träger 12 der Markierungsein­ richtung 6a fest verbunden und somit längs des Wasserwaagen- Körpers 1 verschiebbar. Als weiteren Unterschied zur Meßein­ richtung 7 von Fig. 1 ist die Vorrichtung 9 zum Ablesen des Maßes des Längenmeßgerätes 8 als Sichtöffnung mit einer auf die Längenskalierung ausgerichteten pfeilartigen Zeigervorrichtung ausgebildet.
Analog zum ersten Ausführungsbeispiel von Fig. 1 sind natür­ lich auch bei dieser Ausgestaltung der Markierungs-Wasserwaage alle oben beschriebenen Abwandlungen und Varianten der Ab­ stands-Meßeinrichtung 7, der Libellen 2a, 2b, 3 und der Markie­ rungshilfen 14, 15 möglich. Insbesondere sind die Markierungs­ einrichtungen 6a, 6b als Einzelelemente zum Nachrüsten ein­ facher Wasserwaagen oder, falls die Markierungseinrichtungen 6a, 6b selbst eine Libelle enthalten, einfacher länglicher Körper 1 denkbar.
Ferner kann natürlich auch das in Fig. 3A links dargestellte Ausführungsbeispiel eine Meßeinrichtung 7 analog der rechts gezeigten Markierungs-Wasserwaage haben. Ein Vertauschen der festen Markierungshilfe 14 und der verschiebbaren Markierungs­ hilfe 15 von links nach rechts bzw. umgekehrt ist selbstver­ ständlich ebenso möglich.
Schließlich sei noch ausdrücklich vermerkt, daß die Markie­ rungshilfen der erfindungsgemäßen Art an jeder beliebigen Was­ serwaage, auch an Laserwasserwaagen anbringbar ist, ohne daß dadurch der Schutzumfang der Erfindung verlassen wird.
Bezugszeichenliste
1
(Wasserwaagen-) Körper
2
a (horizontale) Libelle
2
b (vertikale) Libelle
3
drehbare Libelle
4
(verschiebbare) Markierungs­ hilfe
5
(Endpunkt-) Markierungshilfe
6
a, b Markierungseinrichtung
7
(Abstands-) Meßeinrichtung
8
Längenmeßgerät, Zollstock
9
Ablesevorrichtung
10
Trägerkörper
11
Trägerkörper
12
Träger
13
Dorn
14
Markierungshilfe, fest
15
Markierungshilfe, verschiebbar
16
Meßeinrichtung
17
Befestigungsvorrichtung
18
Griff
19
(Feder-) Klemmvorrichtung
20
Längenskalierung
21
Bohrung
22
Abgreifvorrichtung
23
Klemmvorrichtung
24
Justierring
25
Moosgummischeibe
26
Ablesevorrichtung
27
Bohrung
28
(Mittel-) Längsachse

Claims (24)

1. Wasserwaage mit einem länglichen Körper (1), mindestens einer Libelle (2a, 2b, 3) und einer Markierungseinrichtung (4, 5), gekennzeichnet durch eine Meßeinrichtung (7) zum Messen des Abstandes des Körpers (1) von einem Bezugspunkt.
2. Wasserwaage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) eine Befestigungsvorrichtung (17) für ein Längenmeßgerät (8) enthält.
3. Wasserwaage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) eine Vorrichtung (9) zum genauen Ab­ lesen des Längenmaßes auf dem Längenmeßgerät (8) enthält.
4. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (17) eine Klemmvorrichtung (19) aufweist, in die das Längenmeßgerät (8) verschiebbar einklemm­ bar ist.
5. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) derart ausgebildet und/oder angeord­ net ist, daß die Abstandsmessung in einem Winkel von 90° zur Längsachse (28) des Körpers (1) erfolgt.
6. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) derart ausgebildet und/oder angeord­ net ist, daß die Abstandsmessung parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) erfolgt.
7. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) dreh- oder schwenkbar ausgebildet und/oder angeordnet ist, so daß die Abstandsmessung in einer beliebigen Orientierung zur Längsachse (28) des Körpers (1) erfolgt.
8 Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungseinrichtung mindestens zwei Markierungs­ hilfen (4, 5) umfaßt, wobei zumindest eine Markierungshilfe (4) parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) verschiebbar angeordnet ist.
9. Wasserwaage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungshilfen (4, 5) wenigstens eine Bohrung (21) zum Anzeichnen von Markierungen aufweisen.
10. Wasserwaage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungshilfen (4, 5) wenigstens einen Dorn (13) zum Ankörnen von Markierungen aufweisen.
11. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Körper (1) eine Längenskalierung (20) aufgebracht ist.
12. Wasserwaage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Markierungshilfen (4) eine Vorrichtung (26) zum Ablesen des Maßes der Längenskalierung (20) aufweisen.
13. Wasserwaage mit einem länglichen Körper (1), mindestens einer Libelle (2a, 2b, 3) und einer Markierungseinrichtung (6a, 6b), dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungseinrichtung (6a, 6b) einen an dem Körper (1) parallel zu dessen Längsachse (28) verschiebbaren Träger (12) aufweist, an dem eine fest angebrachte Markierungshilfe (14), eine parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) verschiebbare Markierungshilfe (15) und eine Meßeinrichtung (16) zur Messung des Abstandes zwischen der festen und verschiebbaren Markie­ rungshilfe angebracht ist.
14. Wasserwaage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (16) eine Längenskalierung ist, die sich über eine vorgegebene Länge parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) erstreckt, und daß die Markierungshilfe (15) ent­ lang der Längenskalierung (16) verschiebbar ist.
15. Wasserwaage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (16) eine zwischen den Markierungshilfen (14, 15) angebrachte Längenskalierung ist, die derart mit der verschiebbaren Markierungshilfe (15) verbunden ist, daß sie zusammen mit dem Verschieben der Markierungshilfe (15) ver­ längerbar bzw. verkürzbar ist.
16. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Träger (12) ein Griff (18) zum Verschieben der Markierungseinrichtung (6a, 6b) entlang des Körpers (1) und/oder ein Griff (18) zum Verschieben der Markierungshilfe (15) rela­ tiv zur festen Markierungshilfe (14) parallel zur Längsachse (28) des Körpers (1) vorgesehen ist.
17. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserwaage eine Meßeinrichtung (7) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 zum Messen des Abstandes des Körpers (1) von einem Bezugspunkt aufweist.
18. Wasserwaage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (7) an dem Träger (12) angebracht ist.
19. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungshilfen (4, 5, 14, 15) mit einer Bohrung (21, 27) zum Anzeichnen von Markierungen versehen sind.
20. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungshilfen (4, 5, 14, 15) mit einem Dorn (13) zum Ankörnen von Markierungen versehen sind.
21. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbaren Markierungshilfen (4, 15) feststellbar sind.
22. Wasserwaage nach einem der Ansprüche 8 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungshilfen (4, 5, 14, 15) eine Vorrichtung (22) zum Abgreifen von Längenmaßen aufweisen.
23. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite der Wasserwaage bzw. der Träger (10, 11, 12) Moosgummischeiben (25) angebracht sind.
24. Wasserwaage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Libelle (3) eine drehbar gelagerte Libelle ist.
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